1915 / 80 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Apr 1915 18:00:01 GMT) scan diff

.Der Königliche Hof legt heute für Ihre Durchlaucht die Prinzessin Therese von Sachsen⸗Altenburg, Herzogin zu Sachsen, die Trauer auf drei Tage bis einschließlich den 8. d. M. an.

Berlin, den 6. April 1915.

Der Oberzeremonienmeister. Freiherr von Reischach.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer und britischer Unter⸗ nehmungen, vom 26. November und 22. Dezember v. J. (RGBl. S. 487/556) ist über das in Deutschland befindliche Vermögen folgender Firmen:

a. Wm. Lurcott & Co. in London, b. Mooke & Galloß in London, Appelt & Deiches in Paris, . Richard Fischos in Paris, 2. Ferd. Schiff in Paris, T. C F. Ginsberg in Paris, g. S. Guillon in Paris, 1. Halberstadt in Paris, i. Ludovie Strauß in Paris die zwangsweise Verwaltung angeordnet worden. Zum Ver⸗ walter ist der Bankier Georg Mosler in Berlin, Markgrafen⸗ straße 45, bestellt. Berlin, den 30. März 1915. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lu sensky.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts—⸗ angelegenheiten.

bisherige Privatdozent, Professor Dr. Hermann Schneider in Bonn ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗-Universität in Berlin ernannt worden.

vox Ver

Königliche Friedrich Wilhelms-Universität. d

Die Immatrikulationen bei der hiesigen Universität für das kommende Sommerhalbjahr beginnen am 16. April und schließen mit dem 5. Mat d. J. .

Jeder, der immatrikuliert zu werden wünscht, hat sich zuvor bei dem Pförtner der Universität mit einer Zulassungskarte zu ver⸗ sehen. Ort und Stunde der Immatrikulation wird bei dieser Gelegenheit mitgeteilt werden.

A. Behufs der Immatrikulation haben vorzulegen, und zwar sämtliche Zeugnisse im Original:

) Die Studierenden, welche die Universitätsstudien erst beg innen:

a. Angehörige des Deutschen Reichs: dasjenige Reife⸗ zeugnis einer höheren Lehranstalt, welches für die Zulassung zu den ihrem Studienfach entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimatstaate vorgeschrleben ist. Genügt nach den bestehenden Bestimmungen für ein Berufsstudium (Phar— mazte) der Nachweis der Reife für die Prima einer neun— stufigen höheren Lehranstalt, so reicht das auch für die Immatrikulation aus.

Aus länder: ausreichende Legitimationspapiere, Paß ꝛe.

und amtliche Zeugnisse über eine Schulbildung, die der s

2) Die Studierenden, welche von einer anderen Univ ersitätm

unter a. bezeichneten im wesentlichen gleichwerni, ist.

kommen; die zu 1 geforderten Zeugnisse und ein Abgangszeugnis jeder der früher besuchten Universitäten.

3) Außerdem hat jeder eine sorgfältig ausgefüllte Personalkarte mit den Zeugnissen abzugeben. Formulare sind bei dem Pförtner zu haben.

B. Sonstige männliche Angehörige des Deutschen Reichs, die ein Reifezeugnis nicht erworben, jedoch wenigftens dastenige Maß der Schulbildung erreicht haben, welches für die Er— langung der Berechtigung zum einjährig-⸗freiwilligen Militärdienst vor⸗ geschrieben ist, können mit besonderer Erlaubnis der unterzeichneten Kommission auf vjer Semester immatrikuliert und bei der philosophischen gakulhs eingetragen werden. Die Gesuche sind unter Beifügung der Zeugnisse persönlich an den Universitätssekretär ab⸗ zugeben. Formulare dazu können bei dem Oberpedell in Empfang genommen werden. Reichsinländerinnen bedürfen in diesem Falle der Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. Die Gesuche, denen alle Zeugniffe bei— zufügen sind, sind im Zimmer Nr. 8 der Universität abzugeben.

(. Angehörige der zurzeit mit dem Deutschen Reich im Kriegs⸗ zustand befindlichen Staalen sind von der Immatrikulation sowie von der Zulassung als Hörer ausgeschlossen.

Berlin, den 31. März 1915.

Die Immatrikulationskommission. Kipp. Wollenberg.

Felix Mendels sohn-Bartholdy⸗Staatsstipendien für Musiker.

Oktoher d. J. kommen zwei Stipendien der Felix Mendelssohn⸗Bartholdyschen Stiftung für befählgte und strebsame Musiker zur Verleihung. Jedes derselben beträgt 1500 (u. Das eine ist für Komponisten, das andere für ausübende Ton— künstler bestimmt. Zur gleichen Zeit erfolgt die Verteilung einer, Summe als Unterstützungen. Die Verleihung geschieht an Schüler der in Deutschland vom Staate unterstützten Ausbildungs⸗ inntituse, ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religkon und der Nationalität. Bewerbungsfähig ist nur derjenige, welcher mindestens ein halbes Jahr Studien an einem der genannten Institute gemacht hat.

Die Stipendien werden zur Fortbildung auf einem der be— treffenden, vom Staate unterstützsen Institute erteilt, das Kuratorium ist aber berechtigt, hervorragend begabten Bewerbern nach Vollendung ihrer Studien auf dem Institute ein Stipendium für Jahresfrist zu weiterer Ausbildung (auf Reisen, durch Besuch aus⸗ wärtiger Institute usm.) zu verleihen. Auch die Gewährung von Beihilfen und Unterstützungen erfolgt nur an Schüler der in Deutschland vom Sagte unterstützten Ausbitdungsinstttute, oder an solche, welche Schüler eines dieser Institute gewesen sind, ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Nationalität nach dem freien Ermessen des Kuratoriums.

Beverbungen sind bis einschlteßlich 30. Junt d. J. an das Kuratorium der Felix Mendelssohn⸗Bartholdy⸗Stipendien, Char— lottenburg 2, Fasanenstraße Nr. 1, zu richten. Dabel sind folgende Schefftstücke beizufügen:

I) ein kurzer, selbstgeschriebener Lebenslauf, in welchem besonders

der Studiengang hervorgehoben wird;

eine Bescheinigung der Reife zum Wettbewerb, mlt der zu be— zeugenden Tatsache, daß der Bewerber mindestens ein halbe Jahr der Anstalt angehört hat;

eine Auskunrt des Borstands der Anstalt, daß diese vom Staate unterstügt wird.

Am 1.

Den Bewerbungen für Komponisten ist eine selbständige Kom. position nach freier Wahl, unter eidesstattlicher Versiche⸗ rung, daß die Arbeit ohne fremde Beihilfe ausgeführt worden ist, beizufügen.

Ausnahmsweise können preußische Staatsangehörige, ohne daß sie diese Bedingungen erfüllen, ein Stipendium oder eine Unter⸗ stützung empfangen, wenn das Kuratorium auf Grund eigener Prüfung ihrer Befähigung sie dazu für geeignet erachtet.

Die Verleihung des Stipendiums und der Unterstützungen für ausübende Tonkünstler erfolgt auf Grund einer Ende September .. in Charlottenburg durch das Kuratorium abzuhaltenden Prüfung.

Charlottenburg, den 1. April 1915.

Der Vorsitzende des Kuratoriums. Dr. Kretz schm ar.

Joseph Joachim-Stiftung.

„Anläßlich des am 17. März 1889 stattgefundenen 50 jährigen Künstlerjubiläums dez verstor benen Dicettors der Königlichen akademi⸗ schen Hochschule für Musik in Berlin, Professors Dr. Joseph Joachim ist vorbezeichnete Stiftung errichtet worden; die se bezweckt, unbemittelten Schülern der in Deutfchland vom Staate oder von Stadtgemeinden errichteten oder unterstützten musikalischen Bildungsanstalten ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Staatsangehörigkeit Prämien in Gestalt von Streich⸗ instrumenten (Geigen und Violoncellis oder in Geld zu gewähren.

Bewerbungsfaäͤhig ist nur derjenige, welcher mindestens ein halbes Jahr einer der genannten Anstalten angehört hat. Im Jahre 1915 gelangt ein Instrumen! zur Verlethung, die Bewerber müssen also ihre Ausbildung als Geiger oder Violoncellist erfahren haben.

Bei der Bewerbung sind folgende Schriftstücke einzureichen:

U) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebens auf,

2) eine schriftliche Auskunft des Vorstands der vom Bewerber

besuchten Anstalt a. über die Genehmigung zur Teilnahme an der Bewerbung mit der zu bezeugenden Tatsache, daß der Bewerber mindestens ein halbes Jahr der Anstalt angehört hat, b. über Würdigkeit und Bedürftigkeit des Bewerbers, und e. darüber, daß die Anstalt von dem Staate oder der Stadt gemeinde errichtet ist oder unterstützt wird. Die, Zuerkennung der Prämie erfolgt durch ein Kuratorium am 28. Juni, dem Geburtstage des Stifieig, die Aushändigung derselben am 1. Oktober d. J.

Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den geforderten Schriftstücken bis einschließlich den 31. Mai d. J. an das Kuratorium der Joseph Joachim⸗Stistuna, Charlottenburg 2, Fasanen⸗ straße Nr. 1, einzureichen. Später eingehende Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Charlottenburg, den J. April 1915.

Der Vorsitzende. Dr. Kretz schmar.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 17 der Preußischen Gesetzsammlung' enthält unter ö. Nr. 11411 das Knappschafts-Kriegsgesetz, vom 26. März 1942. Berlin W. 9, den 3. April 1915. Königliches Gesetzsammlungsamt. Krü er.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 18 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11 412 das Eisenbahnanleihegefetz, vom 26. März 1915. Berlin W. 9, den 3. April 1915. Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preusen. Berlin, 7. April 1915.

Das Oberkommando in den Marken erläßt laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Bekanntmachung, be⸗ treffend Vorratserhebung für Verbandstoffe, vom 7. April 1915:

Auf Grund der Bundesratsberordnung, betreffend Vorrats— erhebungen, vom 2. Februar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. Seite 54) wird folgende Bekanntmachung erlassen:

§ 1. Von der Verfügung betroffen sind:

entsettete Verbandwatte jeder Art, gewöhnliche ungeleimte Watte, Kompressenmull,

Bindenmull,

Gaze,

Cambrie.

Zur Auskunft verpflichtet sind: alle, welche die in S 1 aufgeführten Gegenstände aus Anlat ihres Handelsbetriebes oder sonst des Erwerbes wegen im Gewahrsam undsoder unter Zollaufficht haben, kaufen oder verkaufen; gewerbliche Unternehmer, in deren Betrieben die in 81 aufgeführten Gegenttände erzeugt oder verarbeitet werden; Kommunen, öffentlich rechtliche Körperschaften und Verbände. Zu melden sind die Vorräte, die den zur Auzkunft nach 5 2 Verpflichteten gehören; dabei ist anzugeben, wer diefe Vorräte aufbewahrt (genaue Adresse), mit Angaben der Mengen, die von den einzelnen Personen oder Firmen ufw. aufbewahrt werden; die einielnen Vorräte, die sich mit Ausnahme der unter I) angegebenen Mengen außerdem in seinem Ge⸗ wahrsam befinden, sowie die Eigentümer (unter Angabe der genauen Adresse) der einzelnen Mengen;

3) die Mengen, die sich auf dem Traneport zu dem nach § 2 zur Auskunft Verpflichteten oder unter Zollaufsicht (auf dem Wege zu ihm) befinden.

Die Mengen sind einheitlich in Kilogramm anzugeben, und zwar für jeden in 5 1 genannten Stoff getrennt.

S4. Zeitpunkt für die Angaben der Meldung. Zu melden sind alle in 5 3 aufgeführten Vorrätè und Mengen . . am 7. April 1915, Vormittags 10 Uhr, tatfächlich bestehenden

ustande. —⸗

S5. Ausgenommen von der Verfügung sind Vorräte, die am Tage der Vorratserhebung wenizer als je 50 kg von einem der in 5 J aufgeführten Gegenstände betragen.

§ 6. Die Meldung ist zu richten an die Medizinalabteilung des Königlich preußischen Kriegsministeriums, Berlin W. 9, Leipziger Platz 17.

§ 7. Die Meldung hat zu erfolgen bis zum 17. April 1915 an dle im S 6 angegebene Adbresse.

§ 8. Die zuständige Behörde oder die von ihr beauftragten Be⸗ amten sind befugt, zur Ermittlung richtiger Angaben Vorrate um in denen Vorräte an Verbandstoffen zu vermuten sind, zu unter echt und die Bücher der zur Auskunft Veipflichteten zu prüfen.

§ 9. Wer vorsätzlich die in den oben genannten Paragraph gef0orderte Auskunft zu der in 8 7 angesetzten Frist nicht erteilt, oln wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird ni Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafen bis zu 10909 4 bestraft; auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil al dem Staat verfallen erklärt werden.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigerg⸗ liegen die Ausgaben 436 und 457 der Deutschen Verlus, listen bei. Sie enthalten die 192. Verlustliste der preußischen Armes, die. 160. Verlustliste der bayerischen Armee, h 152. Verlustliste der württembergischen Armee und die 25. Ver lustliste der Kaiserlichen Marine.

De fterreich⸗ Ungarn.

Der Generalfeldmarschall Freiherr von der Goltz⸗Pas cha stattete vorgestern in Wien dem Mönister des Aeußern Freihermn Burian und dem türkischen Botschafter einen Besuch ab und wurde darauf vom Kaiser Franz Joseph in Audienz empfangen Gestern besuchte Freiherr von der Goltz in Budapest auf der

Durchreise nach Konstantinopel den Ministerpräsidenten Grafen

Tisza und den Landesverteidigungsminister Baron Hazay.

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine Ministerial

verordnung über verbürgte Gegenseitigkeit mit dem Deutschen

Reiche hinsichtlich der Aus nah mebestim mungen auf den Gebiete des Patentwesens zugunsten von Militärperso nen.

Großbritannien und Irland. Laut Mitteilung des Handelsamtes gingen im

gehalt lief auf eine Mine.

verlusten 217 Mann ums Leben. Die Zahl der verloren ge ö Fassun gz⸗ . Hiervon wurden drei Schiff

gangenen Segelschiffe beträgt 25 mit einem vermögen von 8110 Tonnen. torpediert.

Ruszland.

Die Lebensmittelteuerung in St. nimmt dem Blatte „Rjetsch“ zufolge einen lichen Umfang an. verzweifelt.

mitteln.

zu ermöglichen seien. Der Mangel an

nieder. Portugal.

Ein ernstlicher Tumult hat den „Times“ zufolge am der Karfreitagsprozession ( gaben beleidigende Rufe einer

2. April in Coimbra gelegentlich stattgefunden. Den Anlaß Gruppe von Demokratenführern, die sich in einer Apotheke zu⸗ sammengefunden hatten. Schüsse wurden gewechselt und vier Bomben vom Dache der Apotheke geworfen, wodurch fünf Personen verwundet wurden. Die Menge zerstörte Geschäft und Wohnung des Apothekers.

Niederlande.

Die holländische Regierung hat der Regierung der Ver⸗ . Meldung des daß keinem fremden Schiffe, das die holländische Flagge mißbraucht hat, gestattet

einigten Staaten von Amerika einer

„W. T. B.“ mitgeteilt,

nach

werden wird, holländische Gewäffer zu durchfahren. Griechenland. Das Preßbureau veröffentlicht folgende K undgebung:

Die Regierung, die don gewissen Vorgängen Kenninis eihasten hat, die sich seit ihrer Konstituterung zugetragen haben, erklart, daß ö. der König niemals eingewilligt hat, in Vorverhandlungen

über die Abtretung gritechischen Gebiets an Macht einzutreten, b gestimmt hat. Die Regierung

t eine fremde und daß er niemals derartigen Vorschlägen zu— sieht sich zur Veiöffentlichung dieser

Kundgebung wegen letzthin von Venizelos in den Blättern veröffent⸗

lichter Mitteilungen veranlaßt. Bulgarien.

In Beantwortung des vom serbischen Gesandten unter⸗

nommenen Schrittes, betreffend den Aufruhr von Mufel— manen im Gebiete von bureau in Nisch als eine Invasion von Komitadschis und bulgarischen Soldaten auf serbisches Gebiet dargestellt hat, richtete das Mmisterium des Aeußeren an die serbische Gesandtschaft eine Note, in der es laut Meldung der „Agence Bulgare“ den wahren Sachverhalt nach den Berichten der Grenzbehörden darstellt und insbesondere das einwandfreie Verhalten der bulgarischen Grenz- posten hervorhebt, die ihr möglichstes taten, um den ver— lassenen serbischen Posten zu schützen und der verfolgten Be— völkerung die Zuflucht zu verweigern, da es unmöglich war, ihr Obdach zu geben. Die Note verlangt die Ergreifung von Maßregeln, damit die serbischen Truppen bei der Verfolgung der aufrührerischen Bevölkerung nicht in die Lage kommen, auf bulgarische Grenzposten zu schießen und so Zwischenfälle herbei⸗ zuführen, deren Folgen ungemein ernst sein könnten.

Amerika.

Die Note der Vereinigten Staaten von Amerika, betreffend die englischen Maßregeln auf der See zur Verhinderung alles Handels mit Deutschland, ist nunmehr veröffentlicht morden. Wie „W. T. B.“ meldet, betont sie, daß die englische Blockade so, wie sie in der eng— lischen Verordnung definiert worden sei, etwas Neues dar— stelle, da sie den freien Zugang zu vielen neutralen Häfen hindere, die zu blockieren England kein Recht habe. Dies sei ein aus⸗ gesprochener Einbruch in die Souveränitätsrechte der Nationen, deren Schiffe diesen Eingriffen in den Verkehr ausgesetzt sind. Die Note erkennt an, daß eine große Veränderung in den Bedingungen des Seekrieges eingetreten sei, und gibt daher der Meinung Aus⸗ druck, daß es leicht sein werde, jedem legitimen Verkehr mit neutralen Häfen freie Ein⸗ und geen hr durch den Blockade— kordon zu gewähren. Die Note spricht die Genugtuung der Vereinigten Staaten über die Versicherungen der englischen Re—

März Z3 englische Dampfer mit einem Fassungsvermögen von . Hl 383 Tonnen verloren. Hiervon wurden 26 Schiffe mi 49 419 Tonnengehalt torpediert und ein Schiff von 115 Tonnen— . Insgesamt kamen bei den Schiff.

Petersburg außerorden Die Lage der ärmeren Schichten sei Noch entsetzlicher als die Teuerung sei der binnen kurzem zu erwartende vollständige Mangeh an Lebens⸗ Trotz den von der Stadt getioffenen Maßnahmen sei es fraglich, ob bei dem jetzigen Kriegszustande die Zufuhren Lebensmitteln demoralisiere die Bevölkerung und drücke die Kriegsbegeisterung

Valandovo, den das Presse⸗

gierung aus hinsichtlich der Art, wie die Blockade durchgeführt werden soll, und nimmt an, daß die Bestimmungen der engli⸗ schen Verordnung, deren strenge Durchführung die Rechte der Neutralen verletzen würde, bei der praktischen Anwendung an⸗ gemessen abgeändert werden würden, und daß amerikanischen Handelsschiffen, die von und nach neutralen Häfen fahren, von England keine Schwierigkeiten bereitet werden sollen, falls sie nicht Konterbande oder Güter führen, die für Häfen innerhalb des Kriegsgebiets bestimmt sind oder aus solchen kommen. Schließlich gibt die Note der Annahme Ausdruck, daß Eng⸗ land für etwaige Verletzungen neutraler Rechte volle Genug⸗ tuung gewähren werde.

Nach New Yorker Blättermeldungen haben Mitglieder der dort abgehaltenen Konferenz der Methodistisch⸗Bischöflichen Kirche die Ansicht ausgesprochen, daß, wenn die amerikanische Regierung sofortige Schritte täte, um die Ausfuhr von Kriegsmunition und Kriegsvorräten an die krieg⸗ führenden Völker von Europa zu verhindern, der Krieg bald beendet sein würde.

Dem „Daily Telegraph“ wird gemeldet, daß nach amt⸗ licher Mitteilung sich gegenwärtig in Kanada 35 626 den feind⸗ lichen Staaten angehörige Fremde in Freiheit auf Grund der Abgabe ihres Ehrenwortes befinden, während 2294 in Kon? zentrationslagern untergebracht sind. Die Unterhaltung der Lager habe die Regierung bereits 25 000 Pfund Sterling

gekostet. A ien.

Die gestrige chinesisch⸗japanische Konferenz befaßte sich mit Einzelheiten über das Abkommen bezüglich der Mandschurei. Wie die „Times“ melden, verlief die Sitzung ohne Schwierigkeiten.

Afrika.

Nach einem Bericht des „Temps“ über die Lage in Marokko dauert in den Gebieten von Fes und Taza die Agitation mit ziemlicher Heftigkeit fort. Banden von berberischen Reitern belästigen die Wachtposten und versuchen den Bau der Eisenbahn zu stören. Eine aus Taza eingetroffene mobile Kolonne hat mehrere Streifzüge unternommen. Man wartet das Aufhören der Regenperiode ab, um energischere Vorstöße zu unternehmen.

Kriegsnachrichten.

Westlicher Kriegsschauplatz.

Großes Hauptquartier, 6. April. (W. T. B.) Die Franzosen sind seit gestern zwischen Maas und Mosel besonders tätig. Sie griffen unter Einsatz starker Kräfte und zahlreicher Artillerie nordöstlich, östlich und süd— östlich von Verdun sowie bei Ailly, Apre mont, Flirey und nordwestlich von Pont-⸗4⸗Mousson an. Nordöstlich und östlich von Verdun kamen die Angriffe in unserem Feuer überhaupt nicht zur Entwicklung, südlich von Verdun wurden sie abgeschlagen. Am Ostrande der Maashöhen gelang es dem Feind, in einem kleinen Teil unseres vordersten Grabens vorübergehend Fuß zu fassen; auch hier wurde er in der Nacht wieder hinausgeworfen. Der Kampf in der Gegend von Ailly und Apremont dauerte während der Nacht ohne jeden Erfolg für den Gegner an. Erbittert wurde in Gegend Flirey gefochten, mehrfache fran⸗ zösische Angriffe wurden dort abgewiefen. Westlich des Priester— waldes brach ein starker Angriff nördlich der Straße Flirey Pont⸗à⸗Mousson zusammen. Trotz der sehr schweren Ver— luste, die der Gegner bei diesen Gefechten erlitten hat, muß nach seiner neuerlichen Kräfteverteilung angenommen werden, daß er seine Angriffe hier fortsetzen wird, nachdem die gänzliche Aussichtslosigkeit aller seiner Bemühungen in der Champagne klar zu Tage getreten ist.

Oberste Heeresleitung.

Berlin, 7. April. (W. T. B.) Aus dem Großen Haupt— quartier wird uns über die Kämpfe zwischen Mosel und Maas geschrieben:

Bereits vor Ostern war zu erkennen, daß die Franzosen zu einer neuen großen Unternehmung gegen die von den Deutschen befestigten Maashöhen, die Cötes Lorralnes, schreiten würden. Wie außz— sichtslos ein bloßer Frontalangriff sein würde, hatten die Er— fahrungen des Winters gezeigt. Der neue Ver uch wurde deshalb gegen beide Flanken der deutschen Kräfte zwischen Mosel und Maas unternommen, eine neue Armee hierfür wie Gefangene aus · sagen gebildet. Nach den ersten tastenden Versuchen, den gleich zeltig von unseren Fliegern beobachteten Verschiebungen hinter der französischen Front, den einleitenden Infanteriekämpfen im Priester⸗ walde und westlich davon, begann am 3. April eine hestige Tätigkeit der französischen Artillerie im Norden bei dem vielumstrittenen Comhres und auf der Südfeont zwischen Mosel und. Maas. Die deutschen Vorposten gingen, als sich nun die feindliche Infanterie entwickelte, planmäßig von Regntéville und Fey⸗en⸗Haye auf die Hauptstellung zurück. Am Ostermontag, den 5. April, begann der eigentliche Angriff der Franzosen, auf der Südfront zunächst nördlich von Toul, dann auch im Hriesterwalde, gleicheitig am Nordflügel südlich der Orne sowte zwischen Les Eparges und Combres. Ersolg war den Franzosen nirgends beschieden. Wo kleine Trupps an einzelnen Stellen bis an die deutschen Gräben oder selbst in sie hinein gelangten, wurden sie überall wieder hinausgeworfen. Am beftigsten entbrannte der Kampf an zwei Punkten. Zwischen der Maat und Apremont kamen in dem waldigen Gelände die Franzosen nahe an die deutschen Stellungen heran, ehe vernichtendes Feuer sie auf kurze Entfernung empfing. Besonders östlich von Flirey entwickelte sich eine regelrechte Schlacht. Den französischen Schützen, die geschickt jede Geländefalte ausnutzend vorgingen, folgten stark Reservan, um den Angriff nach Norden vorzutragen. Hier fand die deutsche Artillerie große Ziele und gelangte zu gewaltiger Wirkung gegen sie. Nach kurzer Zeit waren die Reserven in wilder Flucht, während der Schützenangriff im deutschen Gewehifeuer verblutete. Bel Flirey selbst war es nöttg, im nächtlichen Kampf zum Bajonett zu gieifen, um die deutschen Gräben zu behaupten. So⸗— bald der Infanterleangriff am 5. April, erloschen war, ver⸗ stärkte sich auf beiden Seiten die Tätigkeit der Artillerie, mit welchem Erfolge für die deutschen Geschütze, geht aus einer Be— obachtung hervor, die am 6. April Morgens gemacht wurde: Hunderte von Leichen wurden aus den französischen Gräben nach vor, wärts hinausgeworfen. Am 6. April scheiterten bei Flirey drei neue französische Angriffe. Auch im Priesterwalde griff der Feind von neuem an; hier warf sich dem französischen 13. Infanterie⸗ regiment ein rheinisches Bataillon, die . Wacht am Rhein“ singend, mit der blanken Waffe entgegen und schlug den Feind in die Flucht. Südlich der Ornz entwickelte sich am 8. Abril ein neuer Kampf, der für uns günstig steht In der Mitte der Stellungen längs der Maas war nur die Artillerie tätig. Bisher haben die Franzosen nur neue Mißerfolge in dem schon oft umstrittenen Gebiet zu verzeichnen; doch scheint es, als sei ihr Angriff noch nicht zu Ende.

Müllheim (Baden), 6. April. (W. T. B.) Gestern abend 7 Uhr warf ein feindlicher Flieger zwei Bomben über der Stadt ab, durch die kein militärischer Schaden an⸗ gerichtet, wohl aber 3 Zivilpersonen getötet wurden.

Paris, 6. April. (B. T. B.) Wie das „Journal“ aus Montbéliard meldet, überflogen in der Nacht vom Donners⸗ tag zum Freitag sechs Tauben Belfort und warfen sechs Bomben ab, ohne Schaden anzurichten.

Pruntrut, 5. April. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Schweizerischen Depeschenagentur“ mußte ein französi⸗ scher Zweidecker, der sich verirrt hatte, heute abend auf Schweizer Gebiet ganz nahe bei Pruntrut niedergehen. Beide Flieger, Führer und Beohachtungsoffizier, wurden nach dem Rathaus vor den schweizerischen Militärstab geführt und dann in einem Hotel interniert. Einer späteren Meldung zu⸗ folge hatte der Flieger infolge des Nebels die Orientierung verloren. Beim Ueberfliegen der Schweizer Grenze bei Fahy wurde er von schweizerischen Truppen beschossen. Vor der Landung verbrannten bie Flieger alle Papiere.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Hauptguartier, 6. April. (W. T. B) Russische Angriffe östlich und südlich von Kalwarja sowie östlich von Augustow waren erfolglos. Im übrigen ist die Lage im Osten unverändert. Oberste Heeresleitung.

(W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: den Karpathen nehmen noch weiter an Auf den Höhen östlich des Laboreza— tales eroberten gestern deutsche und unsere Truppen starke Stellungen der Russen und machten hierbei 5040 Mann zu Gefangenen. In den anschließenden Ab⸗ schnitten wurden mehrere heftige Angriffe unter großen Verlusten des Feindes blutig zurückgeschlagen, weitere 2530 Russen gefangen. In dost-Galizien scheiterte auf den Höhen nordöstlich von Ottynia ein Nacht⸗ angriff des Feindes. Bei dem am 4. April füdwestlich Uscie⸗Biskupis versuchten Vorstoß des Gegners auf das

südliche Dujestrufer wurden zwei Bataillone des russi⸗ schen Alexander-In fanterie regiments vernichtet. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes:

von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Großes

Wien, 6. April. Die Kämpfe in Ausdehnung zu.

Der Krieg zur See.

London, 6. April. (W. T. B.) Wie das, Reutersche Bureau“ meldet, ist der englische Dampfer „Northlands“ gestern auf der Höhe von Beachy Head torpediert worden. Die Mannschaft wurde gerettet.

London, 6. April. (W. T. B.) Aus Blyth wird vom „Neuterschen Bureau“ gemeldet, daß der englische Segler Acantha“ gestern in der Nordsee auf der Höhe von Long— stone torpediert worden ist. Die gesamte Mannschaft von

3 Mann wurde durch einen schwedischen Dampfer gerettet.

Berlin, 7. April. (BW. T. B.) S. M. Untersee⸗ boot „] 29“ ist von seiner letzten Unternehmung bisher nicht zurückgekehrt. Nach einer von der britischen Admiralität aus— gehenden Nachricht vom 26. März soll das Boot mit der ganzen Besatzung untergegangen sein. Es muß danach als verloren betrachtet werden.

Der stellvertretende Chef des Admiralstabes. Behncke.

Der Krieg in den Kolonien.

London, 6. April. (W. T. B) Wie das „Reutersche Bureau“ aus Livingstone in Rhodesien meldet, wurde der An⸗ griff auf die Deutschen bei Abercorn durch belgische eingeborene Truppen ausgeführt, während die nordrhodesische Polizeitruppe Vorpostendienst tat. Drei belgische Askaris wurden getötet und zwei verwundet.

Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.

St. Petersburg, 6. April. (W. T. B.) Der Generalstab der Kaukasusarmee teilt mit: Am 2. und 3. April wurden die Kampfhandlungen im Küstengebiet und in der Gegend von Artwin fortgesetzt. Auf den übrigen Fronten keine Ver⸗ änderung.

Konstantinopel, 6. April. (W. T. B.) Das Große Hauptquartier gibt bekannt; An der kaukasischen Front griff der Feind unsere Vorhuten nördlich von Ischkan in der Nähe der Grenze an. Nach einem erbitterten Kampf von acht⸗ zehn Stunden wurde der Feind auf die andere Seite der Grenze geworfen. Unsere Truppen besetzten die feind⸗ lichen Dörfer in der Umgebung von Khosor und Parakez südlich von Taußkert. Gestern und heute hat der Feind nichts Ernstliches gegen die Dardanellen unter— nommen. Vorgestern eröffneten zwei feindliche Kreuzer das Feuer auf unsere Batterien am Eingang der Dardanellen. Sie verschossen dreihundert Granaten, ohne eine Wirkung zu erzielen. Hingegen ist durch verschiedene Be⸗ obachtungen festgestellt worden, daß ein feindlicher Kreuzer und ein Torpedoboot durch die von unseren Batterien verschossenen Granaten getroffen wurden. Auf den übrigen Kriegs⸗ schauplätzen hat sich nichts Wichtiges ereignet.

Kunst und Wissenschaft.

Im Aprilheft der „Amtlichen Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen? macht der Geheime Regierungsrat, Professor Dr. Ritter von Falke Mitteilung über norddeutsche und fran⸗ zösische Bildteppiche im Königlichen Kunstgewerbe⸗ museum. Während Hunderte von oberzeutschen Wirkarbeiten aus dem Mittelalter erhalten sind, ist die Zahl der niederdeutschen sehr gering. Auf einen kurzen, glänzenden Aufstieg der Wirkeret in Nord— deutschland, von dem die großartigen Teppiche des Halberstädter Doms Zeugnis ablegen, die zugleich auch die aͤltesten gewirkten Bilder, die einzigen in streng romanischem Sul, aufweisen, felgie in Norddeutsch⸗

land in der Entwicklung eine Lücke, eine Zeit des Niedergangen, in der als Ersatz für die eigentliche Wirkerei (Gobelintechnik) in Norddeutschland die aus Wolle gestrickten Wandteppiche auftreten. Während dann im Laufe des 16. Jahrhunderts in Süddeutschland und in der Schwei; die Teppichwebetunst in dem einbeimischen Stil der Gottt sich auslebt, machen sich in Norddeutschland schon um 15090 die Einwirkungen der benachbarten, unveraleichlich leistungsfäbigeren Großbetriebe der flan⸗ drischen Wirkerei geltend, bei denen bald direkte Bestellungen gemacht wurden. Später wurde dann zum Teil zwar wieder nach deutschen Kartons, aber von eingewanderten niederländischen Wirkern in Noid— deutschland gearbeitet. Dieser übermächtige Einfluß der überlegenen flandrischen Werkstätten hatte indessen doch nicht alle Regungen einer selbständigen, ganz deutsch gebliebenen Biltwirkerei im Norden unter= drückt. Ihre Werke sind aber sebr selten, und einen Vergleich mit den gleichzeitigen vollendeten Topisserten vẽñ Brüssel können sie weder in künstlerischer noch in technischer Hinsicht ausbalten. Während das Kunstgewerbemuseum nun, dank dem alten Bestand aus der König lichen Kunstkammer, mit süddeutschen Bildwirkereien des Mittel- alters schon seit lange gut versehen war (es besitzt ? Stücke aus den Hauptsitzen dieser Kunst: Närnberg, Basel und dem Elsaß), besaß es bisher don norddeutschen Arbeiten nur ein heachtenswerteg Stück, den Thurneysserteppich von 1578. Im Jahre 1913 wurde dann ein sehr wertvoller norddeutscher Terypich der Frührenaissancezeit hinzu— erworben. Es ist das ein Hochzeitsteppich aus dem Jahre 1548, auf dem ein Fackeltanz dargestellt it. Links schreiten da zwet Fackelträger, denen das junge Paar folgt; dann sind ein älteres Paar, weiter ein eben zum Tanz an retendes und unter dem Musikanten— balkon ein Paar im Rundtanz dargestellt. Während diese Figuren den Vordergrund füllen, sitzen im Hintergrund die übrigen Hochzeits- gäste an einer mit Vokalen besetzten Tafel, vor einem zwischen be⸗ kränzten Säulen aufgesvannten Vorhang. Ueber dieser Festszene wird die Wandmalerei des Saales, in dem sie sich abspielt, sichtbar: das füngste Gericht in der ippischen Darstellung, die sich an Dürerg Holz schnitt in der Kleinen Pafson anl-bnt. Wöse aus einigen Figuren des Teppichs unzweifelhaft hervorgeht, hat der Kartonzeichner nach einem Stiche Aldegrevers „Die Hochieitsränzer (1538), aber auch dirert nach Vorbildern Hang Schäufeleins, auf denen auch jener Stich fußt, gearbeitet. Der Teppich enthält aber auch Figuren Schäufeleins, die Aldegrever nicht aufgenommen hatte. Aut Eigenem hat der Karton— zeichner die Livre der Musikanten hinzugefügt, die deutlich das schwarz⸗weiß gepiertellte Wappen der Hohenzollern zeigt. Die Ver= mutung liegt also nahe, daß auf dem Teppich die Hochzeit eines Mit- glieds des Pauseg Hohenzollern dargestellt worden ist. Möglich ist, daß wir ein Bild der politisch wichtigen Rochlitzer Hochzeit vor uns haben, die am 24 Februar 1547 die Herzogin Elisabeih von Sachsen einer ihrer Hofdamen auzrichtete ein Fest, bei dem der Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg von Kaiser⸗ lichen Truppen gefangen genommen wurde. Notwendig freilich ist diese geschichtliché' Deutung nicht, denn das Motiv des adligen Fackeltanzes war als vornehmeg Gegenstück der Bauerntänze iu, der deutjchen Frührenaissance so bellebt, daß auch eine lediglich dekorative Verwendung denkbar ist. Ünser Teppich verrät durchaus die Herstellung durch deutsche Wirker; wahrscheinlich ist er in West« falen gearbeitet. Eine charakteristische Ärbeit der westfälischen Spätrengissance⸗Werkstatt ist ein vor zwei Jahren vom Kanstgewerbemuseum erworbener, im Jahre 1608 gearbeiteter Wappenteppich. Von einem Kranz umzogen, stehen in der Mitte die Allianzwappen der Familien von Asseburg und Westphal mst dem Namen der Besßttzerin Anna von der Asseburg 16063. Die Borte füllen, ahwechselnd mit Fruchtbündeln und an einem Rollwerkrahmen aufgehängt, die 15 Ahnenwappen des Fräuleins, meist von westfälischen Geschlechtern. Eme älter datterte Arbeit desselben Wirkertz besitzt das Museum in Hilde heim: einen großen Wandteppich vom Jahre 1600 mit dem Isaakopfer und dem Eliernwappen der Anna Elisabesh von Schachten; in der Borte sind wieder die 16 Ahnenwappen mit Schrift- bändern, Fruchtbündeln und Blüten angebracht. Die deutsche Herkunft der Teppsche ergibt sich aus der vereinfachten, flächenhaften Art der Färbung und Schattierung der Blätter und Früchte, die den west— fälischen Teppichen im Gegensatze zu allen niederländischen Wirkwaren eine eigentümliche Klarheit, aber auch Härte der Musterwirkung ver= leiht. Geschult ist der westfälische Wirker durch einen niederländischen Meister, der zwei Teppiche von 1574 mit flämischen Inschriften für den FTantener Dom geliefert hat. Die französischen Bild⸗ wirtereten des 15. und 16. Jahrhunderts sind nur wenig über ihre Heimat hinausgekommen, weil Flandern und Brabant den Aus—⸗ landbedarf deckten. Die rein französischen Tapisserien lassen sich von den nieder ländischen leicht unterscheiden und haben ihr Stilgepräge bis in die Mitte des 16. Jahrhunderls bewahrt. Ein vom Kunst— gewerbemuseum 1914 angefauftes Antipendium mit einer Pieta jwischen dem Erangelisten Johannes und der Maria Magdalena läßt die französische Stileigentümlichkett deutlich erkennen. Sie besteht in dem in frischen Farben sich von dem schwarzgrünen Grund wirkungsvoll, abhebenden Blumengtund. In ziemlich naturgetreuer Nachbildung sind blühende Gewächse, Nelken, Stiefmütterchen, Gänseblümchen, Erdbeere, Immergrün, Fingerhut und Narzissen dargestellt. Diese geblümten Flächendekorationen sind in streng stilisierter Form schon auf französischen Wirkereien des 14. Jahrhunderts nachwelsbar und haben sich bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts ziemlich unverändert erhalten. Die einzelnen Werk⸗ stätten arbeiteten recht verschieden, einige auffällig grob. Das Antlpendium des Kunstgewerbemuseums stammt aus einer hochstebenden Werkstatt und steht inmitten einer Teppichgruppe, die mit Recht als die Höchstleistung der französischen Bildwirkerei aus der Zeit vor der Gobelinmanusaktur angesehen wird; die Werkstatt, der es entstammt, ist wohl in der Touraine zu suchen. In Zentralfrankrelch ist auch ein anderer im Besitz des Kunstgewerbemuscums befindlicher Teppich entstanden, auf dem die Beschneidungsszene dargestellt ist. Die flandrische Teppichkunst des 15. Jahrhunderts verwandte das Blumen⸗ muster als Flächenfüllung überhaurt nicht; erst nach 1500 folgten die Brüsseler Wirker hierin dem französischen Beispiel. Da aber gerade die hervorstechendsten Pflanzen der Brüsseler Blumenteppiche, Rosen⸗ sträucher und Schwertlilienstauden, in den fran ösischen Blumen— mustern kaum vortommen, ist eine Verwechslung der beiden Teppich—⸗ gruppen ausgeschlossen.

Literatur.

Das Aprilheft der von Richard Fleischer herauggegebenen Deutschen Revue“ (vierteljährlich 6 Æé) hat folgenden In Erinnerungen an Biemarck: Vorwort von Erich Mars. Jwei Monate Dienst in Friedrichsruh. Von A. von Brauer. Zwei Berichte des Gesandten von Bismarck aus Paris. Meitgeteilt von 8 Raschdau. Briefe von Frau Johanna von Bismarck. Philipp Zorn: Wer trägt die Schuld? Eine völkerrechtliche Untersuchung. Zwelter Ar- tikel. Dr. J. Lulves, Archivrat (Hannover): Frankreichs Wider⸗ stand gegen die letzten Einheitsbestrebungen der Jialiener.

fessor Carl von Noorden (Frankfurt a. M.): Sygienische Be tungen über Volksernährung im Kriege. Wolfgang Windelband: Oesterreichs Balkanpolitik im Urteil eines russischen Staatsmanns. A. Sommerfeld (München): Zu Röntgen siebzigstem Geburtstag. Professor Or. M. Pappen beim, Geh. Justigat (Ciehh: Das Geleit. recht im Scekriege. Martin Conrad: Zwel Relsen an den Hof des Kaisers Nikolaus J. von Rußland im Jahre 1559. Aufzeich nungen des damaligen preußischen Majors von Schlegell (Schluß ⸗.— Professor Dr. K. B. Lehmann, Direktor des bygtenischen Jnst tuts Würzburg: Das Fleckfieber und seine Bekämpfung. Fritz Doff« mann, Konteradmiral z. D. (Kiel): Der deutsch englische Seekrien. Jan Cossen; Die Schweiz und Sabdeyen. von Ablefeld, Vize admiral a. D.: Die Dardanellen. Literarische Berichte. Ein⸗ gesandte Neuigkeiten des Büchermarkts.