1915 / 86 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Apr 1915 18:00:01 GMT) scan diff

ee

13. April 1915.

Deutch e Ver lu st li fsten. (W. 158.)

w

; . ö Zu Verlustliste Nr. 34. = ü . . e storb Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. Verw ; gestorben. . 2 2 8 524 ,, Fragetopshof, Rostock verletzt. 8. Kompagnie. K. Utffz. Alex. Grüschow Gragetopshof. ? . . K 136 Ale. . ö e, . Mo hal densl eben 1. v. M darf ne ag 2 Rohr . bish. verwundet, gefal en. Utffz Heinrich Ficken de y Jbenrode, Yeuhaldenslebe ö Res. Karl Me ge ) , ,. seicht verw ndet. . * * 2 ; . e k K Krgsfr. tt Steuxrer Oehringen leicht verw ersatz⸗ i Nr. J Drag. Ehristian Weber Dehringen licht verw. Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 51. rag. 6. , J K 8 5 . ; Marti 86 ; Xl 6 e . . z. Gefechte 28. u. 29. III. 15.. Friedrich Rom min ger Erlen mogs, Biberach . Kompagnie , Lehrensteinsfeld, Weinsberg I. vern 1 12. M. 11 P 6 * . 1 1 4 7 . . 4 ndet. . . , . Bechlingen, Tet g todlich . Friedrich Kurz Bröckingen, Gaildorf 2 leicht verwun et zu Verlustlistẽ var. 35. n Gaildorf l. vern * ; ag. Konrad Asp ache r Untergrzningen . w . Infanterie⸗ Regiment Nr. 125, Stuttge ?. fr. Hermann Bu r?hardt idem, tekarlul m 1 3 n , . Alpis Burtker! Jzagstberg, Künzelsau leicht verw. 8 Kompagzhig, ö ; Albis Burkert hl ,,. leicht verwundet 84 d. R. Willy Bettinger (nicht Vettinger) Neuc schwer verwundet. jefr. Josef Koch Börstingen, Horb leicht berwunde 3 Gefr d. R Wily Bettinger . g. 3 riedri h Mmülle Huzenbach, Freudenstadt l. verw. stadt leic Mr 1 S ittgart. H. Es k adron. k . . 6 . , 3 el K gefallen. Es ist zu streichen, weil doppelt gemeldet: Res. Ernst Bartel⸗

ö. 3alzma Eßlingen a. N. ͤ e, an .. Mar Sal zma 8 k ö ö. * ö ö 6 sr Mori ndung gestorben. ö Röt, Freudenstagt infolge Ver- mäß Altenmünster inf. schwerer Verwundung gef

J . . 1 . * 2 1 ( . infolge schwerer z. e e, Krgsfr. Adolf Heim berger Stuttgart f Stab der 53. Infanterie⸗Brigade, Ulm. Krge ldolf He Gefecht 27. III. 15. . . 2 7 Reat. Nr 19 . Mögglingen, Ulan tt wude l mater v. Ul. Regt. Nr. ) ggling Freudenstadt

J . ! 1 z N Q Neuenstein, N 7 hierzu in V. L.

Ioor 1m ö 2 s . ig gemeldete Gren.

Res. Friedrich Marian 2

2 1 * 1 ermann Kuhnle

9. Kompagnie

Grenadier⸗ Regiment III. Bataillon. e. 1 sergt, Bernhard Frey mot, l , bis 9. III. 17 1 JI. Bern ard i i . Gefechte vom 8. bis 9. 111. 19. wundung aestorben . 2. wundung gestorben. . s gefalle 1. Zu Verlustliste Nr. 12.

659 Stutt J. Ko mpagni verw. Krgsft. Karl Müller III Stuttgart : hw Cleebronn, Brackenheim 120, ulm.

Infanterie⸗Regiment Nr. ,

1 2 8 ö 1 heim

95al

n ö 1 5 390 r Trossing Luttlingen DIL. C rIiIb. . 8 32 Gren. Andreas Bar ĩ 1IbDIJingel , ,, zm 5 rag. K arl Be tzne ; . 96 d uU 1.

** 1 r wattenbofen oppingen 1911. 2 , 2 1 Gren. Her m ri dg . r ö. ig. Karl He h Gren. Gustav Mäßle Ertingen, . ,,, zefr. Hugo Reichle

Christian Michler

8381 of AIIorr Baden gefallen. . R. Bernhard Um! ö. Ludwigsburg gefallen. Bern ö Gren. W ch n 1 zen w hr vpverwunde rag. . , . J . gefallen.

Ers. Res. Robert Mölte München leicht verwundet. Res. Gottlieb Steudin ger Oberlenningen, Kirchheim in . dern.. folge schwerer Ver vundung gestorben. solge schwerer Verwundung ge . . ö ͤ 6 . . Zu Verlustliste Nr. 43. . 5 . 7 * D. J 3 , Infanterie⸗Regiment Nr. E27, Ulm. rer 9. Kompagni sen 3h. verwundet, zerwundung gestorben. ; ö , .

J . Zu Verlustliste Nr. 58. J ö ESO, Tübingen-⸗Gmünd.

8 8— 2

Infanterie⸗Regiment Nr.

8. Kompagni .

Waiblingen schwer verw. zzfeldw. d. R., Offz. Asp. Ernst Garbe Königsberg 1 1 11. ö. J 2 5 l !.

; 1 5 ns . ü, . K . türkheim, Gannstatt hw. D. chwe verwundet und vermißt, gese

der verwundet

August Bah Sfr. Gefr. Paul e ee , . g. August Essig schwer verwundet. U 1 72 91 ] J. ; 6 5 ĩ e 22 9 ö 2 * ig. Christian OHairbuch r N . 44. . 3it Verlustliste Nr. 62 12 ] 1959 ö 6 . r . . 1 * . Infanterie Regiment Nr. 120, Ulm.

1pagni

252328

1 6 8 v rIJvYV ml 1 1 M * 111 56 3 * . 11 ; ; K 0 m 1j 49 . zwachtm LI 2rd ö. 6. 9. 1 566 863 9 9 . . 1 * rwunder. n,. 1. Re chenba H J bi zh. vermißt ähnr. Kurt v. Gost kows ki J . Anton 3 .

Zu Verlustliste Nr. G64. Heilbronn⸗Mergentheim.

*

*

2125 r I- weaimasnt My 20 Landwehr-⸗Infanterie⸗Regiment Nr. L2G.

II. Bataillon.

24

Füsilier Regiment Nr. ETX,

H Gefechte vom 16. bis 26. 1

2 5

3u Verlustliste Nr. Tz.

6 ; 8 . ö ). Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr.

15 SBpnr! a1 , 1pꝓd91

11 windel stl ] 11 wunder, IU

ilhelm Kied

Kirchheim u. T. l. verw. ö Zu Verlustliste Nr. Infanteric⸗Regiment Nr.

Kavallerie ⸗Ersatz⸗Abteilung. Gefecht am 24. III. 15. g. Kompagnie

ß Ez3cht verwundet . . - . , ,. . Otto V K leinwelsbach, Vangensäalza leicht verwundet. . z S860 Inn (8 init r Väaherlan 3 ; (S Iv nm tI

. Res. Karl

3u Verlustliste Nr. 93. Regiment Nr. ITA, Ludwigsburg.

z * * 1 55 29 J. Ersatz⸗Abteilung Feldartillerie Regiment Nr. 29.

worry

Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 19, Ulm.

I. Abteilung. ,, ; , ien Zu Verlustliste Nr. 96.

Regiment Nr. 121, zudmigsburg.

5 1 Gefechte vom 14. bis 20. III. 15. 184k eri

e n Schwetzingen

92 21818 dgolt

ö 1 1 il, J

Xeo ak Iselsl 1u

Zu Verlustliste Nr. 101.

Infanterie⸗Regiment Nr. L125, Stuttgart.

, Regnimen ar 22. . X ionier⸗ ipagnie. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 1 2. Feldpionier⸗Kompag 6 2 ĩ ö . 91 * 1 95 j III. Bataillon. Gefechte vom 22. bis 25. III, 39. ) . e . 1 . vorm R 1 1m z L 1uph 1m leicht verwur Gefecht am 31. III. 15. Mon. JZosepl ,, K, ( Pion. Gottlob Hofsäß Waldrems, Backnang 9. Kompagnie 1

z. Feldpionier⸗Kompagnie. Gefecht am 19. III. 15. ö ibo . Fellbach, Cannstatt leicht very. Zu Verlustliste Nr. 1153. Selbhbol d 1 Gäelnnstat l J . ĩ k ö. . . Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. S. .

Fellbach,

Infanterie⸗Regiment Nr znfanterie⸗Regime . e ; ill Eisenba Kompagnie Nr. D . L Bataillon. Eisenbahnbau⸗Komp gn . . 5 1 v. * 41 2 C Burn SYMUtster leAMIISοf . 9 . Gefechte von 13. bis 17. III. 15. Vn . ö rmann 2 u ther Rol igswusterl auser . , 8 fen menen bish. schw erw., gestorben 1. K5mpagni

Zu Verlufstliste Nr. 117. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

82

e. . Sanitäts⸗Kompagnie Nr. = 2. J Vilhelm Geiger ö if ngen bish. schw. verw., ge

August —cCIL 0E Schwe ö ö *. 4 Kw . 8064 3st rk nestorben ) (c R rr 518 verwun , 91 torben. 16 1.1 .

R Eugen Schrem St

; Zu Verlustliste Nr. 118. ö . . * X 8 . ö f m 2 ; Zerichtigungen früherer Nerlustlisten. Jnfamter ie - Nregtnrent gtr. La, Ctuttgatt. Zu Verlustliste Nr. 9. 1. Kompagnie. . 9 2 441 5 p,, . (pb 8 ji FR 1 . Bi k feld Dragoner-Regiment Nr. 26, Stuttgart-Cannstatt. gra sfr. . enn, ö 2* Musk. Willy EC isenbeiß Ucht 91 ( Del / . X 5854 S ron Musk. Will 1 t. J ; Waibl fen, nne bish. vern stadt bish. verwundet, gestorben. Musk. Hermann Mayerlen Winnenden, Waibl . Drag. Albert Braun, Hösen, Neuenbürg, bish. vern tad 1 verwur ) polgẽ Verwundung gestorben. ine, Rr. Ir Zu Verlustliste Nr. 119. . To pagnie 2 2 a*— Feli! L ö . z . 4. Kom 1 g n. t e, Me . J verw u Ber nn fili hz Nr. . 1m Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. . Tri M ö s 96 lepersulzbact Neciãarsulm 1. . . 2 1 i. 2 ö Gefr. Friedrich Müller Gleversulzbach n . eim nen, Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 120. , . r ,, , g Stuttgart⸗Untertürkheim gefallen. . 1. Komp gagn . . . Tamb. Paul Scheyhing Stuttgart⸗Unter 8. Kompagnie. Res. Ludwig Schu st'eér München bish. schw. verw, gest.

J 11 ö . 0 Vibeln 6 I 63 65 Mo Mel. Wil ßt, gefallen.

scBworsr schw cCLEeL

ö . ö t Inzberg, Maulbronn leicht verwundet. mp a . H Musk Karl Bonc Enzberg, Maulbronn be , n, . Ber M; d Großaspach bish. verwundet, gestorben. .

Res. Wilhelm Schad

ban , Zu Verlustliste Nr. 122 stliste u Verlustliste Nr. 122. Zu Verlustliste Nr. 19. 3u ln * ,, 56 übi Gmünd Infanterie⸗Regiment Nr. 127, m. 1fanterie Regiment Nr. 189, Tübingen-Gmünd. 9 . . Kompagni

8 dn z k 6. 89 ** starho Beuren biIsh. schw. verd., gestorben.

Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd. II. Bataillon. Gefecht am 24. III. 15. d Ken hnguie, . Musk. Gustav Schloz Eßlingen a. N. infolge Verwi Dt gestorben.

e Vöhringen Betzweiler bis

indung Musk. J rie rich 8 i pp -= Jakob ickle Zu Verlustliste Nr. 24. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 11. Kompagnie.

gestorben. Gefr. d. L. Karl Hauff chw. verw., gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 143. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

l. Kompagnie. . Offz. Stellß Wilhelm Federschmid Stuttgart bish. ver

Dragoner⸗Regiment Nr. 25, Ludwigsburg. ö. Rar 6 *

Gefecht am 22. III. 15. ü .

;. 1 vB * . * 4 x . 32 w ez; So 19 w . ö bish. I 3 265 e g g,

1. Eska d ron. . schw verm Wehrm. Josef snicht Johann) Geise lmann Bühl ö. . . gerte ö.

, . Gerabronn 34 6 m verwundet, gestorben. Vzfeldw. Wilhelm 36

J . . 2. Kompagnie. 57 ö

Zu Verlustliste Nr. 27. Musk. Gottlob Digel Betzingen bish.

Birkenfeld

dwigsburg leicht verw.

J bish. schw. verw., gest.

verwundet, gestorben.

Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. .

I. Kompagnie. . Res. Anton Scheuermann Schwenningen bish. verw.,

Drag. Christian Ene

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗AUnstalt,

, mem, Wenrtltneen , affen Gefr. Jakob Kocher Gomaringen, Reutlingen gefallen. 920

D Lugen Rein hardt Heilhronn gefallen. ( J ut d zue , . 33 erde Kenbert Echasterehcin. Härrgentheim Ter geslerh en. Ber lin 8M. Wilhelmstratze Nr. 3

Drag. 8

Deutscher

Königlich

n * Ver Gemgaprris beträgt viertrljährlich 8 M 40 3.

Alle Rostanstalten nehmen Gestellung an; für gerlin an her den Rostanstalten und Teitungaspediteuren für qelbstabholer

auch die Ezgpedition 8w. 48, Wilhelmstraße Nr. 322.

Einzelne Nummern kosten 25 8.

S6.

. April, Abends.

Inhalt des amtlichen Teiles: Bekanntmachung, betreffend Ausfuhr⸗ und Durchfuhrverbote. Ordensverleihungen ꝛc.

Dentsches Reich. Ernennungen ze.

Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Kartoffeln.

Bekanntmachung des Großherzoglich hessischen Ministerium s des Innern über die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen.

Bekanntmachung des Ministeriums für Elsaß⸗Lothringen über die zwangsweise Verwal ung französischer Unternehmungen. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 46 des Reichs⸗

Gesetzblatts. Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend die Benennung der Evangelischen Epiphanien II⸗Kirchengemeinde in Charlottenburg.

Bekanntmachung.

. Auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durch⸗ fuhr - von Waffen usw., bringe ich nachstehendes zur öffent— lichen Kentnis:

Das Verbot der Ausfuhr und Durch fuhr von

Dnamomaschinen, Elektromotoren, Umformern, Trans

sormatoren, Drosselspulen und fertig gearbeiteten Ankern und Kollektoren, das sich seither nur auf die für Schiffe, Schein⸗ werfer und Anlagen für drahtlose Telegraphie und Telephonie bestimmten Maschinen und Vorrichtungen der bezeichneten Art bezog (s. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 12. Februar lal5, Ziffer 1 Reichs anzeiger Nr. 7 vom 13. Februar 1915 , wird hiermit auf alle Dynamomaschinen, Elektro— motoren, Umformer, Transformatoren, Dre sselspulen, fertig gearbeiteten Anker und Kollektoren ausgedehnt. . Berlin, den 12. April 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Fürstlich Stolberg-Wernigerodeschen Forstmeister Dhnesorg in Ilsenburg, dem Oberlehrer, Professor Eoërs in Hildesheim, dem Seminarlehrer a. D Fisch er in Breslau, dem Landgerichtssekretär a. D, Rechnungsrat Köhnke in Flensburg, den Amtsgerichtssekretären a. D., Rechnungsräten

Felka in Hindenburg D. Schl. und Su chy in Haynau i. Schl.

den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Geheimen Baurat Loofe in Görlitz, dem Amts⸗

gerichtsrat a. D. Martensen in Eckernförde, dem Kataster—

lontrolleur a. D., Steuerinspektor Knoblau ch in Ratzeburg, Kreis Herzogtum Lauenburg, und dem Administrator g. D., Rechnungsrat Spink in Bad Harzburg, bisher bei der Tier— irztlichen Hochschule in Berlin, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Rektor a. D. Liepe in Spandau den Käniglichen

IKronenorden vierter Klasse,

dem Hauptlehrer Mos mann in Wustweiler, Kreis Ott— veiler, den Lehrern Kronenberger in Großauheim, Land— kreis Hanau, und Rathje in Großenwörden, Kreis Neuhaus ed. Oste, den Lehrern a. D. Kück in Worpswede, Kreis Dsterholz, und Moh winkel in Alfeld den Adler der Inhaber

des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Amisgerichtsassistenten a. D., Gerichtssekretär Bönisch m Hirschberg i. Schl., den Gerichtsvollziehern a. D. Bier“ nann in Beuthen O. Schl., Mitren ga in Gleiwitz und Verner in Haynau i. Schl. das Verdiensikreuz in Gold,

dem Seelotsen a. D. Hoefke in Kolberg und dem Torf⸗ meister a. D. Lüdecke in Löcknitz, Kreis Randow, das Ver— lienstkreuz in Silber,

dem Orts- und Steuererheber Kalmring in Gispers— ben⸗Viti, Landkreis Erfurt, dem Botenmeister a. D. Lenz in Lassel, dem charakterisierten Polizeiwachtmeister Fuchs in Cöln, im Revijorgehilfen Hoffack er, bisher bei der Artilleriewerk“ att in Lippstadt, den Gerichtsbienern a. D. Küllmer und Dag ler in Cassel und dem Polizeisergeanten a. D. Ober meit n Altona das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Bürgermeister a. D. Klekler in Kettenacker, Oberamt zammertingen, dem städtischen Hallenmeister Kunz in Koblenz, Im Revisorgehilfen Weferling, bisher bei der Artillerie⸗ perkstatt in Spandau, den Gerichtsdienern a. D. Hartmann . Strehlen, Rehder in Neuenkirchen, Kreis Norder⸗ sthmarschen, Riehl in Cassel Und dem Polizeisergeanten a. D. blahe in Barmen das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem Former Bünzel, bisher bei ber Geschoßfabrik in pandau, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

82

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Statthalter in Elsaß⸗Lothringen Dr. von Da llwitz die Erlaubnis zur Anlegung des von Seiner Majestät dem König von Württemberg ihm verliehenen Großkreuzes des Ordens der Württembergischen Krone zu erteilen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: den nachbenannten Angehörigen von Elsaß⸗Lothringen die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: des Komm enturkreuzes erster Klasse des Königlich Württembergischen Friedrichs ordens: dem Bezirkspräsidenten Freiherrn von Gemm ingen-Horn⸗ berg in Metz; des Kommenturkreuzes zweiter Klass desselben Ordens: dem Geheimen Oberregierungsrat Dr. Dieckhoff, vor⸗ tragendem Rat beim Statthalter; sowie des Königlich Bayerischen Militärverdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Wegemeister Browarski in Münster i. Els.

2 . Deut sches Reich.

Dir Marinepfarrer Dr. Möhrke ist auf seinen Antrag mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand versetzt worden

Bekanntmachung bet die Regelung des Verkehrs mit Karto Vom 12. April 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 über die Ermächtigung des Bundesrats Maßnahmen usw. vom 4. August 1 folgende Verordnung erlassen: 51 Unter der Beseichnung „Reichsstelle für Kartoffelversorgung“ wird elne Rzehörde gebildet, die dem J unterstellt tit. srat zur Sette, insgesamt sechs r. Verbraucher zusammen. Der R ötommissar und die Mit⸗ s Beirats; er erläßt die naheren Be—

§ 2 Die Reichsstelle für Kartoff lversorgung hat für die Verteilung von Kartoffelvorräten zur Ernährung der Bevölkerung im eichs⸗ geblete zu sorgen. Sie hat sich dabei der Hilfe der Kommunal- berbände zu bedienen. In erster Linie ist der Bedarf der minder⸗

bemiitelten Bevölkerung zu berücksichtlgen.

1

Insoweit die zur Ernährung der Bevölkerung erforderlichen Kar— toffeln nicht innerhalb des Beztikes vorhanden sind, melden die Kom- munalverbände den Fehlbetrag, der durch freihändigen Ankauf nicht gedeckt werden kann, unter eingehender Begründung seiner Höhe bei der Reichsstelle für Kartoff lber sorgung an. Der Reichskanzler kann Grundsätze für die Ber— chnung des Fehlbetrags aufstellen.

Ob und inwteweit die Anmel dingen der Kommunalverbände zu berücsichtigen sind, entscheibet die Reichs stelle.

2

O k

Die Kommunalverbände haben den Ersuchen der Reichsstelle Folge zu leiften. Die Reichsstelle kann insbesondere bestimmen, welche Ketoffelmengen aus einem Kommunalberband an die Reichsstelle oder andere Kommunalverbände abzugeben sind. Dabei sind, soweit die Kartoffeln im Eigentume det abgebenden Kommunalverbandes stehen, diesem die Selbstkosten zu vergüten.

Der Relchskanzler kann Grundsätze über die Verpflichtung zur Abgabe aufstellen.

§ 5

Kom munalverhände, aus denen hlernach Kartoffeln abzugeben sind, haben die Mengen, die sie nicht freihändig ankaufen können, sicher⸗ zustellen. Auch die Reichsstelle kann Kartoffelmengen sicherstellen.

Die Sicherstellung erfolgt nach den 55 2 und 4 des Gesetzes, betreffend Höchsipreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Be⸗ kanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichz. Gesetzbl. S. hi6) mit folgenden Maßgaben:

Die Anordnung (62 Abs. 1 Saß 2 des Höchstprelsgesetz es) ist bei Landwirten nicht auf die Vorräte zu erstrecken, die zur Foriführung ihrer Wirtschaft erforderlich sind. Der Reschskanzler kann Grundsãͤtze darüber aufstellen, welche Vorräte zur Fortführung der Wirtschaft als erforderlich anzusehen sind

Der Besttzer ist verpflichtet, die Vorräte ju verwahren und dle zu ihrer Erhaltung erforderlichen Handlungen vorzunehmen, bis der Erwerber sie in seinen Gewahrsam übernimmt; er erhält hierfür eine angemessene Vergütung, die von der Reichsfselle festges tzt wird.

Die S5 2 und 4 des Höchstpreisgesetzeg fin den gegen Besitzer ven Kartoffeln auch insowest Anwendung, als Höchssprelse' nicht festgesetzt

sind. Dabet treten an Stelle des Döchstpretses die Selbstkosten. Vie

t . 4 iner h gespaltenen Einheit⸗

3 gespaltenen Einheitazeili SG . Anzeigen nimmt an: ö

die Aönigliche Ezprdition des Reich und Atautau riger

Berlin 8W. 45, Wilhelnistraße Nr. 2.

. 4 2 9 22 ö * t —— .

Berlin, Mittwoch, den

Vorschriften im 8 6 Nr. 3, 4 und 5 des Höchsipreisgesetzes finden auch in diesen Fällen Anwendung.

Bei der Sicherstellung darf nicht zurückgegriffen werden auf Mengen, die im Eigentume des Reichs, eines Bunde staats oder Elsaß⸗ Lothringens, insbe ondere im Eigentume der Heere: verwaltungen und der Martneverwaltung oder eines Kommunalverhandes oder der Trocken- kartoffel. Berwertungegesellschaft m. b. H. in Berlin oder der Jentral⸗ einkaufe⸗ Gesellschast m. b. H. in Berlin steben.

Auf Mengen, die zur Erfüllung von Verträgen erforderlich sind, darf nicht zurückgegriffen werden, wenn diese Verträge nachweislich vor dem Inktafttrelen dieser Verordnung abgeschloffsen worden sind und wenn ihr Inhalt von einem Ter Verlragschließenden big zum 26. April 1915 einschließlich bem Kommunalverband, in dem die zu liefernden Kartoffeln lagern, mitgeteilt ist. Der Fommu nalverband hat die Mitteilung bis zum 5. Mar 1915 einschließlich an die Reichs⸗ stelle weiterzugeben. Der Rückgriff ist zulässig, wenn die Reichs stelle es genehmigt oder verlangt.

§86 Die Reichsstelle oder die von ihr bejeichnete Person ist berechtigt, in die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Lieferungt⸗ berträge als Erwerber einzutreten. Auf den Eintritt finden bie Ss§8 Hob bis 50s, § 512 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Der Eintritts berechtigte kann die Erklärung des Ein⸗ tritts nur bis zum 31. Mai 1915 einschließlich, und wenn das Be⸗ stehen des Vertrags der Reichsstelle erst nach dem 17. Mat 1915 be⸗ kannt wird, nur binnen zwei Wochen nach dem Bekanntwerden ab⸗ eben; er hat den aus dem Vertrage Berechtigten von dem erfolgten Eintritt unverzüglich zu benachrichl igen. §7 Die Kommunalverbände haben die ihnen überwiesenen Mengen an der Verladestation abzunehmen. Die naheren Bestimmungen setzt die Reichsstell .

le fe ö 8 Ueber Streit ihkelten, ö aug Iicherstellung (63 5. . ergeben, entscheidet endgültig dle höhere Verwaltungebehgrde den Lagerungsorts, über Streitigkeiten aus der Abgabe von etnem ommunalverhand an einen andern (8 4 dte höhere Verwaltungt⸗ behörde des Verladeorts. 35 )

Die Kommunalverbände haben die zur Versorgung der minder bemittelten Bevölkerung mit Kartoffeln notwendigen Maßnahmen zu treffen. Sie können den Gemeinden die Versorgung der Bevölkerung für den Bezirk der Gemeinden übertragen. Gemeinden, die nach der

letzten Volkszählung mehr als 106060 Einwohner hatten, können die Ubertragung verlangen.

. . 3

§ 10

Die Kommunalverbände oder diejenigen Gemeinden, denen die Versorgung übertragen ist, können zu dies m Zwecke insbesondere die erforderlichen Mengen sicherstellen S 5), sie können ferner

1) die Verteilung an Kleinhändler und V erbraucher vornehmen,

2) die Abgabe und Entnahme von Kartoffeln auf bestimmte Abgabestellen, Zeiten und Mengen beschränken,

3) die Abgabe von Kartoffeln aus dem Bezirke des Kommunal⸗ verbandes verbieten oder beschränken, insoweit ez sich nicht um Anweisungen der Reichsstelle handelt.

Die Maßnahmen auf Grund der Nummern 2, 3 dürfen nicht erstreckt werden auf Mengen, die nach § 5 Abs. 6, 7 dem Rückgriff nicht unterliegen.

§ 11

Die Landes jentralbehörden oder die von ihnen bestimmten höheren Verwaltungs behörden können die Art der Regelung (68 9, 10 vor—⸗ schreiben.

512 Die Kommunalverbände oder diejenigen Gemeinden, denen die zersorgung übertragen ist, haben den Preis für die Kartoffeln, die ie abgeben, nach den von der Reschtzstelle aufgestellten Grundsatzen festzusetzen. Etwaige Ueberschüsse sind für die Volktsernährung zu verwenden. 5 13

Die Kommunalverbände oder diejenigen Gemeinden, denen die Versorgung übertragen ist, können in ihrem Bezirke Lagerräume für die Lagerung der Mengen in Anspruch nehmen. Die Vergütung setzt die höhere Verwallungsbehörde endgültig fest.

51 Die Tandeszentralbebörden können Bestimmungen über das Ver⸗ fahren beim Erlasse der Anordnungen treffen. Diese Bestimmungen können von den Landesgesetzen abweichen.

15 Ueber Streitigkeiten, die bei der Regelung der Versorgung (859 bis 13) entstehen, entscheldet die höhere Verwaltungsbehsrde enbgůliig.

§16 Die Landeszentralbehörden bestimmen, wer als höhere Ver⸗ waltunge behörde, als zustän dige Behörde oder als Kommunalverband im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist. § 17 Die Landeszentralbehörden erlassen die erforderlichen Ausführung. bestimmungen.

§18 Der Reichskanzler kann Ausnahmen gestatten.

519 Wer den Anordnungen zuwlderhandelt, die ein Kommunalverband oder eine Gemeinde, der die Verforgung übertragen iff, zur Durch⸗ führung dleser Maßnahmen erlassen hat GS 9, 16, 12, 13), wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu ein= tausendfünfhundert Mark bestrast. Ebenso wird bestraft, wer den von den Landeszentralbehörden erlassenen Aus führungebesiimmungen zuwiderhandelt. 83 8 26

Die Vorschriften dieser Verordnung bezlehen sich nicht auf Kar⸗ . die nach dem 15. April 1915 aus dem Aut land eingeführt werden.