1915 / 88 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Apr 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Außer den jn der Bekanntmachung vom 16. März 1915 (Nr. 65 des Deut ssen Reichtszanzeigers und Königlich Preußischen Staatsanzeigers für 19155 namhaft gemachten Handels⸗ chemikern sind noch für das Rechnungsjahr 1915 zur Aus⸗ führung von Kakisalzanalysen gemäß den Vorschriften unter 2B der Bekanntmachung vom 28. Juni 1911, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen Reichs⸗Gesetzbl. S. 2566 zugelassen worden: Handelschemiker: Dr. phil. Rudolf Woy in Breslau, Palmstraße 39. angestellt für den Bezirk der Handels tam her zu Breslau, Vr. G. Kayser in Cöln, Riehlerstraße 43, Dr. E. Nie gem ann in Cöln⸗Nippes, Steinbergerstraße 26, angestellt für den Bezirk der Handelskammer zu Cöln. Die Befugnis dieser öffentlich angestellten Handelschemiker zur Ausführung von Kalisalzanalysen im Sinne der eingangs erwähnten Vorschriften erstreckt sich auf das ganze Reichsgebiet. Berlin, den 14. April 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 47 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. No7 eine Verordnung, betreffend Inkrafttreten des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 30. Mai 1908 im Königreiche Bayern, vom 4. April 1915, und unter

Nr. Nos eine Bekanntmachung über Höchstpreise für Kupfervitriol, vom 15. April 1915.

Berlin W. 9, den 15. April 1915.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Oberregierungsrat Dr. Michelly aus Wiesbaden zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat bei der Oberrechnungskammer und den bisherigen kommissarischen Seminardirektor Dr. Alfred Heuß ner in Rotenburg a. Fulda zum Seminardirektor zu er⸗

nennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Landrichter Dr. Rosenthal und Röper in Aachen, Tittel in Elbing, Dr. Kracht in Bochum, Dr. Schäfer in Paderborn, Dr. Siebert in Frankfurt a. O., Biedermann und Benwitz in Danzig, Kirschstein in Bromberg, Gruber in Magdeburg, Dremel in Münster, Pogge in Prenzlau und Dr. Krien er bei dem Landgericht Jin Berlin ju Landgerichtsräten, die Amtsrichter Dr. Feldner in Solingen, Graf Spee in Aachen, Wagner in Meseritz, Leibenguth bei dem Amts— gericht Berlin-Mitte, Dr. Mengelberg in Mayen, Noah in Mewe, Dr. Hollender in Euskirchen, Dr. Glaum in Wissen, Dr. Rentrop in Meisenheim, Dr. Hillen⸗ kamp in Crefeld, Günther in Hamm, Thoene in Balve, eyn in Neukölln, Bowe in Höxter, Kiefer in rm, Dr. Krahs in M.⸗Gladbach, Zillikens in eilenkirchen. Reinicke in Stendal, Dr. Schnee⸗ mann in Dinslaken, Dr. Rober in Wesselburen, Georg in Brakel, Dr. Rein ing und Vehrigs in Dortmund, Weyer in Eitorf, Schauer in Jauer, Wery in St. Goar, Wegeli in Braunsberg, Dr. Haßlacher in Saarlouis, Schneider in Wetzlar, Stolze in Blankenese, Regenbrecht in Hohen⸗ salza, Rem kes in Hildesheim, Röpke in Papenburg, Davidsohn in Angerburg, Schaefer in Höchst, Lütke—⸗ Deckenbrock in Essen, Dr. Wittmann in Waldbröl und Borg mann in Beelitz zu Amtsgerichtsräten und die Staatsanwälte Dr. Buhl bei der Oberstaatsanwali⸗ schaft in Breslau, Seliger bei der Staatsanwaltschaft bes Landgerichts in Königsberg i. Pr., Koeppel in Torgau, Dr. Schagen in Verden und Weimar bei der Staatsanwalt— schaft des Landgerichts in Düsseldorf zu Staatsanwaltschafts— räten zu ernennen sowie dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Justizministerium, Rechnungsrat Georg Voelcker in Berlin⸗ k den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗ rat un dem Geheimen expedierenden Sekretär und Registrator hei der Justizprüfungskommission Otto Kühn in Berlin-Steglitz und dem Geheimen Registrator im Justizministerium Eugen eienr in Berlin den Charakter als Rechnungsrat zu ver⸗ eihen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom 26. März 1915 (Gesetzsamml. S. 65) vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien usw. Vom 6. April 1915.

Auf Ihren Bericht vom 1. April d. J. bestimme Ich zur Ausführung des Gesetzes vom 26. März d. J, betreffend die Eisenbahnanleihe für 1915, daß die Leitung des Baues und demnächst auch des Betriebes:

IJ der im § 1 unter J vorgesehenen Haupteisenbahn von Riesenburg nach Miswalde der Eisenbahndirektion in

Danzig,

Y der im S 1 unter II 1 vorgesehenen Abzweigungs⸗ bahn von Ringen nach Neuenahr der Eisenbahn—

direktion in Cöln übertragen wird. Zugleich bestimme Ich,

sinden soll:

I) für die im 5 1 unter J aufgeführte Haupteisenbahn

von Riesenbhurg nach Miswalde;

2 für die im 8 1 unter II 1 vorgesehene Bauaus füh⸗ rung, soweit das Enteignungsrecht nicht bereits nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder einem

früheren landesherrlichen Erlasse Platz greift;

daß das Recht zur Enteignung und dauernden Beschränkung des Grundeigentums, das zur Bauausführung nach den von Ihnen festzustellenden Plänen notwendig ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen Anwendung

3) für die im 1 unter UI 1 vorgesehene Abzweigungs⸗ bahn von Ringen nach Neuenahr. lich Dieser Erlaß ist durch die Gesetzlammlung zu veröffent⸗ ichen. Großes Hauptquartier, den 6. April 1915. Wilhelm. von Breitenbach.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Dem Elektrizitätsverb and Stade wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 22) hiermit das Recht verliehen, bis zum 31. Dezember 1918 zum Bau einer Starkstromfernleitung in den Kreisen Soltau und Winsen, Regierungsbezirk Lüneburg, das erforderliche Grundeigentum, soweit es nicht staatliches Grundeigentum ist, nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies aus⸗ reicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

Bei der von dem Elektrizitätsverbande Stade unter dem 2. Mai 1914 abgegebenen Verpflichtungserklärung, die Aus⸗ dehnung seines Versorgungsgebietes ebenso wie die Erteilung von bestimmten Genehmigungen, die ihm in dem Vertrage mit der „Siemens“ Elektrische Betriebe A.-G. vorbehalten sind, von der Zustimmung des Regierungspräsidenten in Stade ab— hängig zu machen, behält es sein Bewenden.

Berlin, den 7. April 1915.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät

des Königs. Das Staatsministerium. Zugleich für den Minister des Innern: Frhr. von Schorlemer.

von Breitenbach. Sydow.

Just iz minist er ium.

Der Rechtsanwalt Dr. Gumpert in Luckenwalde ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts mit Anweisung seines Amtssitzes in Luckenwalde und

der Rechtsanwalt Dr. Köpke in Schenefeld zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Kiel mit Anweisung seines Amtssitzes in Schenefeld ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Zu Oberlehrern sind ernannt worden die Lehrer: Dipl. Ing. Hermann Hömberger an der Maschinenhauschule in Graudenz, Dipl.-Ing. Georg Volkmer an der höheren Schiff— und Maschinenbauschule in Kiel, Dipl-Ing. Fritz Wagner an der höheren Maschinenbauschule in Altona, Dipl-Ing. Ernst Heimburg an der höheren Maschinenbauschule in Hagen i. W, Dipl-Ing. Walther Zimm ermann an der Maschinenbauschule in Essen a. Ruhr und Dipl.-Ing. Franz Ginkel an der Maschinenbau⸗ und Hüttenschule in Duisburg.

Zum technischen Lehrer wurde ernannt: der Ingenieur und Lehrer Otto Schmidt an der Fachschule für die Kleineisen⸗ und Siahlwarenindustrie in Schmalkalden. ;

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten. Dem Seminardirektor Dr. Heußner ist das Direktorat des Lehrerinnenseminars in Rotenburg a. Fulda verliehen worden.

FinanzministeriLum.

Die Rentm'eisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in St. Wendel, Regierungsbezirk Trier, ist zu besetzen.

Bekanntmachung. Gemäß 5 46 des Kom munalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß sich aus dem Betriebsjahre 191314 bei der Kreis Altenager Schmalspurbahn kein zu den Kommunalabgaben einschätzbarer Reinertrag ergeben hat. Elberfeld, den 12. April 1915. Der Königliche Eisenbahnkommissar. Hoeft.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11417 einen Allerhöchsten Erlaß, betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom 26. März 1915 (Gesetzsamml. S. 65) vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien usw., vom 6. April 1915, und unter .

Nr. 11 418 eine Bekanntmachung, betreffend die Geneh⸗ migung der Notverordnung vom 19. Januar 1915 über die Abkürzung der Schonzeit für weibliches Rehwild, Fasanenhennen und Hasen durch die beiden Häuser des Landtags, vom 8. April 1915.

Berlin W. 9, den 15. April 1915.

Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. April 1915.

In der am 15. April unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten, Staatsrats Dr. Grafen von Lerchen⸗ feld-Koefering abgehaltenen Plenarsitzung des Bundes⸗

rats wurde einer Aenderung der Bekanntmachung über

die Höchstpreise für Futterkartoffeln usün. vom 25. Februar 1915 die Zustimmung erteilt. ferner der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend die Menge des zum steuerpflichtigen Inlandsverbrauch

abzulassenden Zuckers, der Entwurf einer Bekanntmachung wegen Aenderung der Verordnung, betreffend Verkehr mit

Zucker, und der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend

Nenderung der Bekanntmachung üher zuckerhaltige Futtermittel.

Zur Annahme gelangten

Demnächst wurde über Anträge auf Gewährung von Reichs⸗ beihilfen an Gemeinden für Zwecke der Kriegswohlfahrtspflege sowie über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Auf Grund einer neuerlichen Erklärung der britischen Regierung wird nachstehendes durch ‚W. T. B.“ zur öffent⸗ lichen Kenntnis gebracht:

Nach der Rechisprechung britischer Prisengerichte werden vor ihnen feindliche Anskänder zur Wahrnehmung ihrer Rechte zugekafsen, wenn sie sich dabei auf eins der Haager Abkommen von 1907 berufen können. Das hritische Prisengericht in Alexandrien hat auch Klagen feindlicher Ausländer angenommen, die auf Venträge über den Suezkanal oder auf die besonderen Beziehungen Groß— britanniens zu Aegypten gestützt wurden.

In dem veröffentlichten Notenwechsel über die Behandlung unserer in Gefangenschaft geratenen U Bootsbesatzungen weist die britische Regierung darauf hin, daß während des gegen— wärtigen Krieges mehr als 1000 Offiziere und Mann schaften der deutschen Marine von britischen Kriegs— schiffen aus der See gerettet worden sind, während in keinem Falle auch nur ein Offizier oder Mann der britischen Kriegsmarine von den Deutschen gerettet worden sei. Demgegenüber wird, wie „W. T. B.“ meldet, von zuständiger Stelle folgendes festgestellt:

In den Fällen, in denen britische Kriegsschiffe von deutschen U-⸗Böoten zum Sinken gebracht worden sind, stand die Rettung der englischen Besatzungen naturgemäß ganz außer Frage, da Untersee— boote hierzu außerstande sind.

Im Gefecht bei Helgoland am 28. August und bei den Vorstößen gegen die englische Käste am 2. November und 16 Dezember 1914 sind Torpedoboote vernichtet worden, aber die britische Regierung kann diese Fälle nicht wohl im Auge gehabt haben, da sie den Verlust von Fahrzeugen bestreitet.

In dem Gefecht bei der Doggerbank am 24. Januar 1915 sind zwar der englische Schlachtkreuzer Tiger“ und einige englische Torpedo⸗ boote untergegangen, aber auch diese kann die britische Regierung nicht meinen, da sie amtlich erklärt hat, alle Schiffe, die an der Schlacht beteiligt gewesen, seien zurückgekehrt.

Am 20. September 1914 wurde der englische Kreuzer Pegasus“ im englischen Hafen von Zanzibar duich den kleinen Kreuzer „Königs- berg‘ vernichtet. „Königsberg' befand sich hierbei außerhalb des Hafens und konnte selbstverständlich nicht zur Rettung der Batzung in den feindlichen Hafen einlaufen. Es bleibt somit nur die Schlacht bei Coronel, in der am 1. November 1914 durch unser Kreuzer⸗ geschwader zwei englische Panzerkreuzer vernichtet wurden.

Den einen Panzerkreuzer „Good Hope“ haben unsere Schiffe mit einbrechender Dunkelheit aus Sicht verloren; sie haben ihn ge⸗ sucht und nicht wiederfinden können, sie wußten nicht einmal, ob er überhaupt untergegangen sei. Daß unter diesen Umständen von der Besatzung von „Good Hope“ niemand gerettet werden fonnte, int ein. leuchtend. Als Monmouth“ sank, war nur S. Mt. S. . Nürnberg“ in der Nähe. Warum von diesem Schiff niemand gerettet wurde, läßt sich aus einem Brief eines Sohnes des Grafen Spee erkennen, der wörtlich schreibt: „Das Schiff ‚Monmouth“ versank mit wehenden Flaggen, und keinen Mann konnten wir retten. Einmal wegen der hohen See, dite das Aussetzen eigener Boote unmöglich machte, dann aber auch, weil neue Rauchwolken gemeldet wurden, die,

wie wir hofften, neue Feinde waren und auf die wir zuhtelten“.

Auch der deutsche Geschwaderchef Graf Spee schreibt in einem Brief hierüber: Leider verbot die schwere See die Rettungsarbest

In Deutschland ist es rückhaltlos anerkannt worden, daß englische Kriegsschiffe wiederholt nach Gefechten unsere Seeleute gerettet haben. Niemand ist es aber in Deuischland eingefallen, anklagend hervorzuheben, daß bei den Falklandsinseln, als unsere Scharnbhorst? mit wehenden Flaggen bei hellem Tage und glatter See unterging, ni⸗mand gerettet wurde, trotzdem zahlreiche britische Schiffe in der Nähe waren.

Aus vorstehendem geht hervor, daß sich während des ganzen Verlaufs des Krieges für deutsche Kriegsschiffe nie eine Gelegenheit geboten hat, Besatzungen britischer Kriegsschiffe zu retten. Ebenso wie uns, ist dies aber auch der britischen Re— gierung bekannt. Die britische Regierung verschweigt dies in ihrer Note und erhebt durch die Gegenüberstellung der Tat sachen, daß die englische Marine wohl über 10090 deutsche See leute, die deutsche Marine aber keinen einzigen englischen Marineangehörigen gerettet habe, die Anschuldigung, daß von deutscher Seite die Rettung britischer Besatzungen absichtlich unterlassen sei. Hierin ist ein arglistiges Mittel zu erblicken, die öffentliche Meinung zu täuschen und die Neutralen gegen Deutschland zu verhetzen. Die deutsche Autwortnote weist also mit vollem Recht die in der britischen Note liegende Unter— stellung mit Abscheu zurück. ;

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 453 und 454 der Deutschen Verlust⸗ listen bei; sie enthalten die 200. Verlustliste der preußischen Armee, die 173. Verlustliste der bayerischen Armee, die 135. Verlustliste der sächsischen Armee und die 159. Verlust liste der württembergischen Armee.

Elsaß⸗Lothringen.

Die Zweite Kammer gab gestern ihre Zustimmung zur zerordnung des Kaiserlichen Statthalters vom 31. Dezember 1914, wonach der Ausgabebetrag der Schatzanweisungen von 14 auf 30 Millionen erhöht wird. Nach Erledigung der Tagesordnung verlas der Staatssekretär Graf von Roedern eine Kaiserliche Verordnung, der zufolge beide Kammern des Landtages geschlossen werden. Hierauf ergriff der Präsident Dr. Ricklin das Wort und betonte laut Bericht des, W. T. B.“ in seiner Schlußrede die Pflicht der Abgeordneten, draußen im Lande durch Wort und Tat in dieser schweren, kritischen Zeit unserer Bevölkerung den richtigen Weg zu weisen, ihr das Vertrauen in den Sieg unserer gerechten Sache nicht nehmen zu lassen und ihr zu helfen, die schwierige, harte Prüfung, die sie zurzeit durchzumachen hat, mit Erfolg zu bestehen. Er führte u. 4. aus:

Unser Volk hat die Tragik des Grenzlandes bis zur Neige aust⸗ kosten müssen, und nichts ist ihm in diesem Kriege erspart geblieben von den jammervollen, aber natürlichen Folgen nationaler Halbheit. Der Krieg bat auch hier läuternd gewirkt und wird es weiter tun— Unsere Pflicht ist es, dtesen Prozeß zu beschleunigen und bis zur Be— endigung durchführen zu helfen. die in Sst und West für das deutsche Vaterland streiten, werden es als ihren herrlichsten Ehrentitel betrachten, daß sie dem Deutschen Reiche einen dauernden 666 haben erkämpfen und Elsaß⸗ Lothringen endgültig dem Deutschen Reiche und dem deutschen Ge⸗ danken haben erobern helfen. Wir wünschen einen Frieden, der ein unvermindertes und ein ungedemütigtes Deutschland garantiert, einen Frieden, der die Niederwerfung aller unserer Gegner zur Voraug—

setzung hat. Gin solcher Friede wird kommen.

widmeten

Unsere heldenmütigen Landeskinder,

Der Präsident schloß mit einem Hoch auf das deutsche Volk, sein unvergleichliches tapferes Heer und Seine Majestät den Kaiser.

Die Erste Kammer nahm in ihrer gestrigen Sitzung den Etat in dritter Lesung ohne Debatte en hloe an und ging dann mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser auseinander. . .

Der Erste Zivilsenat des Kaiserlichen Ober landesgerichts in Colmar hat nach einem Schreiben des Qberlandesgerichtspräsidenten an die Zweite Kammer laut Meldung des „W. T. B.“ entschieden, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft des Reda kteurs Emil Wetterls in der Zweiten Kammer des elsgß⸗ lothringischen Landtags nicht vorhanden seien. Zur Be— gründung dieses Beschlusses wird auf die Flucht Wetter les nach Frankreich und besonders auf seinen bekannten Artikel im „Echo de Paris vom 21. August verwiesen, ferner auf die Aussage der vom Sengt als Zeugin eidlich vernommenen, in Colmar ge⸗ bürtigen 18 jährigen Selma Mandel. Diese war bei Kriegsausbruch Näherin in Paris und hat Wetterls in Begleitung von zwei französischen Infanteristen in einem großen, mit vielen Ge⸗ mälden ausgestatteten Saale, also offenbar in einem öffentlichen Gebäude, mit 290 bis 30 jungen Dienstmädchen, Elsässerinnen und Oesterreicherinnen, in französischer Sprache, die die Zeugin nicht verstand, verhandeln sehen. Sein Verhalten trägt, von anderen strafrechtlichen Gesichtspunkten abgesehen, die Merkmale des Hochverrats im Sinne des § 81 Ziffer 3 des Strafgesetz⸗ buchs. Der Senat des Oberlandesgerichts kam deshalb zu folgendem Schluß:

Der Redakteur und Priester Wetterls hat sich unter Bruch seiner beschworenen Gehormsamtzpflicht gegenüber dem Deutschen Reich und der beschworenen Treue zum Kaiser in dem Kriege gegen das Reich in den Vienst der feindlichen Interessen und des Feindes selbst gestellt, dessen ausgesprochenes Ziel die Lostrennung Elsaß Lothringens vom Reich und die Vernichtung der staatlichen Verfassung Elsaß⸗Lothringens innerbalb des Reichs ist. . J

Es unterliegt keinem Zweifel, daß einem solchen Verhalten nach der gemeinsamen Anschauung des deutschen Volkes öffentlich und unwiderleglich der Stempel der Unehre aufgedrückt ist. Es kommt aber weiter in Betracht: seine hochverräterischen Umtriebe hat Wetterls unternemmen als Abgeordneter zum elsaß-lothrin—⸗ gischen Landtage. Nach Inhalt und Zweck der Ehaß⸗Lothringen dom Reiche gegebenen Verfassung kann es verfassungsmäßige Aufgabe eines elsaß lothringischen Abgeordneten nur sein, das elsaß-lothringische Volk und seine Interessen im Rahmen seiner staatlichen Gemeinschaft und im Zusammenhang mit den w Interessen des Deutschen Reichs zu vertreten und zu Dldern.

Indem der Senat dies ausspricht und dem früheren Abgeordneten Wetterls auf Grund seines geschilderten Verhaltens die dermalige Zugehörtgkeit zum elsaßlothringischen Landtage abspricht, stellt er sich nicht neben oder über das Gesetz, sondern er fällt seine Entscheidung im Geiste des Verfassungsgesetzes. . .

.

Desterreich⸗ Ungarn.

Gestern vormittag wurden der Präsident des Obersten Ukrainischen Nationalrats, Reichsratsabgeordneter Lewyckyj und der Obmann des Verbandes der ukrainischen Abgeordneten in der Bukowina, Ritter von Wassilko, von dem Armee— oberkommandanten, Feldmarschall Erzherzog Friedrich, und hierauf vom Erzherzog Karl Franz Joseph empfangen. In diesen Audienzen betonte Lewyckyj in seiner Ansprache die sich jetzt auf dem Schlachtfelde in dem Heldenmute der ukrainischen Soldaten und Legionäre bewährende Treue der Ukrainer für Kaiser und Reich und unterbreitete den ehr⸗ erbietigsten Dank der ukrainischen Nation für die von dem Armeeoberkommando den ukrainischen Legionären entgegen gebrachte Fürsorge. „Nur im Rahmen der österreichisch— ungarischen Monarchie, nur unter der Herrschaft der glor reichen Dynastie“, schloß Lewyckyy, „sehen wir Ukrainer Galiziens und der Bukowina unsere Entwicklungsmöglichkeit. Wir standen und stehen auch in dieser schweren Stunde in getreuester Gesinnung zu Kaiser und Reich.“ Die beiden Erzherzoge beantworteten die Huldigungsansprache aufs gnädigste, wobei sie in warmen Worten der auf dem Schlacht felde mehrfach erprobten, außerordentlich rühmenswerten, tapferen Haltung der ukrginischen Soldaten und der ukrainischen Legionäre und der Bukowiner ukrainischen Huzulenlegion ge⸗ dachten. In dem den Audienzen nachfolgenden Gespräche beide Erzherzoge der ukrainischen Nation Worte huldvoller Sympathie und hoben die patriotische Tätigkeit der beiden erschienenen Abgeordneten äußerst anerkennend hervor.

Die Leitung der sozialdemokratischen Partei in Ungarn hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, am 1. Mai d. J. auf die Arbeitsruhe zu verzichten und keine Demonstrationen zu veranstalten. .

Großbritannien und Irland.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Unterstaatssekretär Tennant, daß die Gesamtverluste der Armee bis zum 11. April 139 347 Mann betrügen. Der Premierminister Asquith teilte die Ernennung eines Aus⸗ schusses mit, der für die wirksamste Aufbietung aller verfüg⸗ baren produktiven Kräfte des Landes sorgen soll, um die Be⸗ schaffung von Kriegs munition zu sichern. Unter den Mitgliedern befinden sich Llohd George, Balfour und der Arbeiterführer Arthur Henderson. Hierauf wurden an die Regierung verschiedene Anfragen gerichtet:

Das Mitglied der Arbeiterpartei Willlams fragte an, ob die Regierung Schritte tun wolle, um nach dem Kriege für die Armenter eine Autonomie, ähnlich der von der russischen Regierung den Polen versprochenen, zu sichern. Neil Primrose antwortete, die britische Reglerung werde die Interessen des armenischen Volteß in der asiatischen Türkei im Auge hehalten, es sei aber in der gegen wärtigen Phase des Krieges unmöglich zu bestimmen, welcher Art die zukünftigen Maßnahmen sein werden.

Auf eine andere Anfrage, ob die Regierung die Liste der abso⸗ luten Konterbande auf Baumwollgarne ausdehnen wolle, antwortete Primrose, daß die militärischen Vorteile, die daraus“ erwachsen würden, einen solchen Schritt nicht rechtfertigen würden.

Auf eine Anfrage, ob er dem Pause nähere Information über die Verschiebung der Reichs konferenz geben könne, antwortete der Staatssetretär für die Kolonien Harcourt, er sei in Ueberemn⸗ stimmung mit den Premierministern der Dominions der Meinung, daß die normale Konferenz in diesem Jahre während der Feindselig⸗ keiken schwierig, wenn nicht unmöglich sein würde. Die Regierung beabsichtige jedoch, die Dominion, wenn die Zeit für eine Diskassion der Friedenshedingungen gekommen set, ins Vertrauen zu ziehen und sie um ihre Meinung zu befragen.

Ueber den Ankauf der Ladung des Dampfers „Wilhelmina, ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ jwischen der amerikanischen Gesellschaft und der englischen Regierung

eine Uebereinkunft zustande gekommen. England willigte ein, den Preis zu bezahlen, den die Eigentümer für die Ladung in Hamhurg erhalten hätten, es entschädigt die Eigentümer für den Verlust infolge des Anhaltens des Schiffes und für die Kosten des Prozesses wegen der Ladung und übernimmt ferner die Kosten für den Aufenthalt des Schiffes, so weit er durch hritische Behörden verursacht wurde. Von dem amerikanischen Botschafter in London und von Sir Edward Grey wird ein Schiedsrichter ernannt werden, der die Ersatzsumme feststellen soll. Die Eigentümer sollen hierauf die Ladung löschen und der englischen Regierung abliefern. Alsdann wird das Schiff, gegen das kein Prozeß geführt wurde, frei sein.

Frankreich.

Der Ministerpräsident Viviani hat vorgestern eine Ab⸗ ordnung von Senatoren und Deputierten der Norddepartements empfongen, die mit ihm die Frage der Verproviantierung der Zivilbevölkerung des vom Feinde besetzten Teiles der Norddepartements erörterten. Dem „Progrés“ zufolge er klärte Viviani ferner, die Regierung werde veranlassen, daß die von den Deutschen nach Frankreich zurückbeförderten Einwohner dieser Gebiete das von den dortigen Ortsbehörden ausgegebene Papiergeld bei der Banque de France zum entsprechenden Werte gegen französisches Geld umtauschen können.

Rußland. r ehemalige Botschafter in Konstantinopel Michgel von * ö 9 r * / z 56 . z Giers ist, wi B.“ meldet, zum Botschafter in Rom ernannt worden.

Do Ve

Türkei.

Das Amtsblatt hat vorgestern ein provisorisches, später der parlamentarischen Genehmigung zu unterbreitendes Gesetz veröffentlicht, durch welches das Finanzministerium er⸗ mächtigt wird, gegen Hinterlegung von 150 Millionen Frances in Gold bei der Verwaltung der Osmanischen Staatsschuld Kassenscheine im Betrage von 6584 094 türkischen Pfund auszugeben, die Zwangskurs und bei allen Zahlungen und Transaktionen zwischen der gierung und Pxivatpersonen oder zwischen Privatpersonen selbst gleiche Zahlkraft haben sollen wie gemünztes Geld. Die Nichtannahme dieses Zahlungsmittels wird mit Gefängnisstrafe von 24 Stunden bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe von einem bis zu fünfzehn Pfund bedroht. Die Kassenscheine lauten auf den Ueberbringer und werden sechs Monate nach dem Friedensschluß in Gold zahlbar sein. Scheine, die binnen fünf Jahren nach diesem Termin nicht zur Einlösung vorgezeigt worden sind, verfallen zugunsten des Staatsschatzes.

Der Kommandant der Expeditionsarmee gegen Aegypten, Dsche mal Pascha, hielt bei einem gestern ihm zu Ehren in Konstantinopel gegebenen Festmahl eine Ansprache, in der er, wie „W. T. B.“ berichtet, sagte:

Wir wollen Aegppten von dem Makel seines Verführers reinigen und die Feinde veijagen. Wir wollen die Engländer entfernen und unsere muüselmanischen Brüder von der Knechtichaft befreien. Dies ist eine Pflicht, die nur den einem Kommando stehenden Truppen, sondern allen Muselmanen obliegt

Dschemal schloß mit dem Ausdruck der Ueberzeugung, daß dieses Ziel erreicht werden würde.

Re⸗

nicht unter

Australien.

Bei der Wiedereröffnung des australischen Parla⸗ ments erklärte der Premierminister laut Bericht des „W. T. B.“, daß die Regierung weitere 3“ Millionen Pfund Sterling für militärische Ausgaben bis zum 30. Juni benötige. Die transkontinentale Eisenbahn dürfte in 21½ Jahren beendet sein. Die Staatseinnahmen der letzten acht Monate betrügen 20 987 007 Pfund Sterling, sie Defizit von 849 013

wiesen ein Pfund Sterling auf.

Westlicher Kriegs

Froßes Hauptquartier, Vor Ostende Nieuport ͤ am Artilleriekampf einige feindliche Torpedoboote, deren Feuer schnell zum Schweigen gebracht wurde. Am Süd⸗ rand von Eloi besetzten wir ach Sprengung zwei Häuser. Am Südhang der Loretto-Höhe wird seit heute nacht wieder gekämpft. Zwischen Mags und Mosel fanden nur Artilleriekämpfe statt. Die Verwendung von Bomben mit erstickend wirkender Gasentwicklung und von Infanterieexplosivgeschossen seitens der Fran zosen nimmt zu.

Bei dem klaren sichtigen Wetter war die Fliegertätigkeit gestern wieder sehr rege. Feindliche Flieger bewarfen die Ortschaften hinter unseren Stellungen mit Bomben. Auch Freiburg wurde wieder heimgesucht, wo mehrere Zivil personen, hauptsächlich Kinder, getötet und verletzt wurden.

Oberste Heeresleitung.

9

B.)

gestern

* Q 1—

Berlin, 15. April. (W. T. B.) Am 14. April, Abends, hat ein Marineluftschiff einen Angriff gegen die Tyne— mün dung unternommen. Hierbei wurde eine Anzahl Bomben geworfen. Das Luftschiff ist unversehrt zurückgekehrt.

Der Stellvertretende Chef des Admiralstabes. Behncke. . (W. T. B.) Ueber französische Fliegerstre ifen am 13. April im Rheintal schreibt die Nationalzeitung“ u. 4. Das Geschwader bestand aus vier Flugzeugen, welche bei Krotzingen über freiem Felde mehrere Bomben abwarfen, ohne Schaden zu tun oder Personen zu verletzen. Ueber Villingen, Donaueschingen und Singen warfen die Franzosen bei einem Flug auf Friedrichshafen einige Bomben ab. In Singen waren die Bombenwürfe der Internierten Halle zugedacht, verfehlten aber ihr Ziel. An anderen Orten richteten die Bombenwürfe ebenfalls keinen Schaden an. Dies Städte sind gegenüber feindlichen Fliegern völlig wehrlos. In den Städten des Rheintales sind nunmehr an den größten wie an den kleinsten Plätzen weitgehende Maßnahmen gegen Flieger⸗ angriffe getroffen.

Freiburg (Baden), 15. April. (W. T. B.) Heute mittag gegen 12 Uhr erschien wiederum ein feindlicher Flieger über der Stadt und warf im ganzen fünf Bomben über dem Stühlinger Stadtteil ab, von denen zwei keinen Schaden an⸗ richteten, während durch die drei anderen Bomben zwei Männer und vier Kinder getötet wurden. Außerdem

Basel, 15. April.

wurde das Pferd eines Fuhrwerks getötet. Weiter sind durch

diese Bomben zwei Männer und acht Kinder schwer und eine Anzahl Schulkinder leicht verletzt worden. Eine Bombe hat außerdem den Dachstuhl eines Hauses durchschlagen.

Berlin, 15. April. (W. T. B.) Aus dem Großen Hauptquartier wird uns über die Kämpfe zwischen Maas und Mosel geschrieben:

Die Tage vom 10 14. April kennzeichnen sich durch besonders lebhafte Tätigkeit der Franzosen auf ben en den ischen Flügeln. Nach dem verbältnismäßlg ruhigen Verlauf des 10 April nahm der Gegner bereits gegen abend wieder eine lebbafte Tätigkeit auf. Bei einem Fantõsischen Angriff gegen die Linie Seuzey Lamorville blieben JD0 Leichen auf der Waldlichtung zwischen den beiderseittagen Stellungen ligen. Auch bei Flirey brachen Abends starke Kräfte zum Angriff vor, wurden aber, nachdem sie in einen Teil unserer Stellungen eingedrungen waren, wieder zurückaeworfen. Dennoch kehrte der Gegner am frühen Morgen des 11. April zurück, wurde erneut abgewiesen und li⸗ß 3 Offiziere, 119 Mann aefangen in unserer Hand. In diesem Abschnitt wurde später beobachtet, daß die Franzosen ihre Gefallenen wie Sandsäcke auf die Brustwehr ihrer Gräben aufvackten und mit Erde Im Ailly⸗ und im westlichen Priesterwalde spielten sich die ganze Nacht kämpfe ab, die für unsere Truppen günstig endeten. frühen Morgen des 11. April setzten die Franzosen der Combres- Höhe zu einem neuen Angriff an,

Feuer unserer Artillerie nicht zur vollen Entwicklung

Am 11. April beschränkte sich die Gefechtstätigkeit im allgemei

beiderseitiges Artilleriefeuer von wechselnder Stärke, in

weise auch die Minenwerfer eingriffen. Nur im Priesterwalde

2 französische Angriffe Nachmittags und Abends erneut zu heftigen Nahkämpfen, in denen unsere Truppen die Oberhand bebielten. Auf der Combres Höhe gelang es Abends einem zweiten französischen Vorstoß vorübergehend in Teile unserer Kammstellung einzudringen. Aber nach zweistündigem Handgemenge wurde die Stellung vom

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Angriffe gegen unsere Stellungen auf res Höhe verdienen besondere Beachtung, denn mit ihnen widerlegen die Franzosen selbst die durch den Dank Jofftes an die 1. Armee der Welt am 10. April verkündete Botschast von der endgültigen Er⸗ oberung der Combres-Stellung. Hätten die Franzosen dieses Ziel ihrer wochenlangen blutigen Bemühungen erreicht, dann wären die erwähnten Angriffe am 11. April nicht nur überflüssig, sondern ein sinnloses Blutvergießen gewesen. Sie wurden aber unternommen und abgeschlagen. Ein dabel gefangen genommener französischer Unter⸗ offlzier erzählte, daß den an der Combres⸗-Höhe kämpfenden Truppen erklärt wurde, siöe würden erst dann abgelöst werden, wenn sie die Höhenstellung genommen hätten. Die französtsche, Heeres leitung meldete dagegen, daß seit dem 9. Aprkl an der Combrez. Höhe nicht mehr gekämpft würde.

Dte Nacht vom 11. zum 12. verlief cuf der ganzen Frent im

allgemeinen ruhig, nur stellenweise wurde diese Ruhe von französischen Artillerie- und Infanteriefeuerüber fällen unterbrochen. Der 12. April biachte dem größten Teil der Front, von der Combreg⸗Höhe bis Richecourt, nur Artilleriefener von mäßiger Stärke, dagegen bereitete eine sihr heftige Beschießung unserer Stellungen am Nordflügel zwischen Buzv und Marcheville sowie am Südflügel in dem Abschnitt östlich Richecourt auf Infanterieangriffe vor. Diese begannen Mittags gleichzeitig bet Maizerey und Marche⸗ pille. Während der Gegner am letzteren Ort nach dem erslen abge⸗ schlagenen Angriff auf eine Wiederkolung zunächst verzichtete, ließ er bei Maizerey, wo sämtliche Angreifer im Feuer liegen blieben, im Apstande von je einer Stunde zwei weit⸗re Vorstöße folgen, bei denen die Angriffstruppen auch völlig aufgerieben wurden; ein Offizier, 40 Mann fielen in Gefangenschaft. Dennoch rannten die Fran sosen Abendtz noch einmal bei Marcheville mit drei aufeinander folgenden Schützenlinten, dicke Kolonnen dahinter, in unser Feuer, das diesem fünften Angriff ein blutiges Ende bereitete An diesem Angriff be⸗ teiligten sich zwei Panzerautomobile. Um dieselbe Zeit wurde am Südflügel im östlichen Priesterwald ein Infanterieangriff abgeschlagen. Hier wurden schwarze Truppen beim Schanzen beohachtet.

Nach einer im allgemeinen ruhigen Nacht lebte am Morgen des

pril das Infanteriegefecht auf beiden Flügeln wieder auf. Dieses Mal brachen die Franzosen ohne Artillerievorbereitung gegen unsere Stellungen bei Maizerey und Marcheville vor, aber ihre Erwartung, unsere Truppen zu überraschen, wurde getäuscht und der Angriff ab⸗ gewiesen. Im Priesterwald wurde das Gefecht fortgesetzt, und nörd⸗ lich Maizerey unternahm am Nachmittag der Gegner einen neuen vergeblichen Versuch, in unsere Stellungen einzudringen.

In der Nacht zum 14. April unterhielten die Franzosen Nordflügel heftiges Infanteriefeuer, in das zeitweise schwere Artillerie eingriff, um die Wöiederherstellungsarbeiten in unseren Stellungen zu stören. Dennoch brach ein in der zweiten Morgenstunde unter⸗ nommener starker Infanterieangriff vor unserer Linie zusammen. Vas⸗ selbe Schicksal ereilte im Laufe des Tages Infanterieangriffe nördlich Marcheville; in schmaler Front und großer Tiese stürmte der Gegner dreimal gegen unsere Stellungen vor, wobei immer frische Kräfte die Zurückflutenden aufnahmen und ihrerseits angriffen. Nach Aussagen Gefangener soll dahei Infanterieregiment 51 aufgerieben sein. Im Walde von Aillv folgten einer wenig wirklamen Sprengung ebenfalls drei Infanterieangrifte, die sämtlich abgeschlagen wurden. Einen kleinen Erfolg hatten die Franzosen nördlich Flirey, wo sie sich nach starker artilleristischer Vorbere tung in Besitz 100 m breiten Teiles unserer vordersten Stellung setzten. Der erbitterte Nahkampf dauerte den ganzen Tag über an und war am Abend noch nicht entschieden. Auch im westlichen Prlester⸗ walde entspannen sich Nachmittags heftige Nahkämpfe, die Abends mit einem sehr verlustreichen Mißerfolg des Gegners endeten. Auf der übrigen Frout brachte der 14. April Atilleriekämpfe von wechselnder Stärke und eine stellenweise rege Tätigkeit der Nahkampf⸗ mittel. Ein gefangener französtscher Offizier sagte aus, daß der seind⸗ lichen Artillerie unbegrenzte Mengen amerikanischer Munition zur

Verfügung ständen.

Bereits im Laufe des 12. April wurde der Vormarsch stärkerer Truppen nördlich St. Mihiel über die Maas in östlicher Richtung mit einer sehr lebhaften französischen

ines

und Mosel dem Ab

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Großes Hauptguartier, 16. April. (W. T. B.) Im Osten ist die Lage unverändert. In den kleinen Gefechten bei Kalwarja wurden in den letzten Tagen von uns 1040 Russen gefangen genommen und 7 Maschinengewehre erbeutet. Oberste Heeresleitung.

Wien, 15. April. (W. T. B.). Amtlich wird gemeldet: In Westgalizien scheiterte bei Ciezkowice an der Biala in den Morgenstunden des 14. April ein Vorstoß der Russen. Auf den Höhen beiderseits Wysockowz am Stryj griffen stärkere russische Kräfte die Stellungen unserer Truppen an. Nach heftigem Kampfe wurde der Gegner geworfen, im Gegen⸗ angriff eine wichtige Höhe genommen und besetzt, 3 Offiziere und 661 Mann gefangen. Im übrigen an der Karpathenfront nur Geschützlampf, in vielen Ab⸗ schnitten Ruhe. In Südostgalizien und in der Bukowina keine Ereignisse. , Der Stellvertreter des GChefg des Generalstabes.

von Hoefer, Feldmarschalleutnant.