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6094 D
e utsche Verlustlisten.
¶ W. 166.)
26. April 1918.
Württemberg. Verlustliste Nr. 166.
Inhalt. Infanterie: Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 53. — Grenadier⸗Re⸗ Liment Nr. 1193. Infanterie Regiment Nr. 129. — Landwehr ⸗ Infanterie⸗Regiment Nr. 121. — Landwehr · Infanterie⸗ Regi ⸗ ment Nr. 122. — Grenadier⸗Regiment Nr. 123. — Infanterle⸗ Regiment Nr. 124. — Infanterie⸗Regiment Nr. 126. — Festungsmaschinen⸗Gewehr⸗Trupp B Neu Breisach. Feldartillerie: Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 49. — Munitions⸗-Kolonnen: 1. Munitions⸗Kolonnen⸗Abteilung. Train: Korps⸗Brückentrain. Verluste durch Kraukheiten. Berichtigungen früherer Verlustlisten.
Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 53.
. 4. Kompagnie. Ers. Res. Franz Oberdorfer — Ohmenheim, Neresheim — inf. Krankheit gestorben.
Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. — Gefecht im August bis Dezember 14. I. Bataillon. Kompagnie. Gren. Johann Strauß — Dürbheim, Spaichingen — I. verw. Res. August Stütz — Gmünd — leicht verwundet. Gren. Karl Heinzelmann — Alpirsbach, Oberndorf — l. verw. Wehrm. Karl Blessing — Tübingen — inf. schw. Verw. gest. 2. Kompagnie. Gefr. d. R. Wilhelm Bäder — Brackenheim — verwundet. Res. Franz Dambacher — Winzenweiler, Gaildorf — verw. Hefr. Jangz Reitmaier — Pfarrkirchen — verwundet. Res. Christian Maier — Plattenhardt, Stuttgart — verwundet. Cini. Freiw. Gefr. Otto Streich, Bönnigheim, Besigheim, verw. Res. Ludwig Hils — Karlsruhe — verwundet. Utffz. d. R. Georg Götz — Knittlingen — verwundet. . 3. Kompagnie.
Res. Paul Arnold — Cleebronn, Brackenheim — leicht verwundet. Res. Heinrich Braun — Stuttgart — leicht verwundet. Lrasfr. Johann Brehm — Marktlustenau, Crailsheim — I. verw. Res. Friedrich Spohn — Stuttgart-Cannstatt — leicht verwundet. ; 4 Kompagnie. Gefr. Emil Bauer — Zeuchfeld, Merseburg — verwundet. Gren. Josef Qstertag — Westernheim, Künzelsau — verwundet. Gren. Josef Rothacker — Weil der Stadt, Leonberg — verw. Gren. Friedrich Ruck — Hildrizhausen, Herrenberg — verwundet. Gren. Gustavb Morn hinweg — Leinfelden, Stuttgart — verw. Wehrm. Hermann Stickel — Stuttgart⸗Berg — verwundet. Gren. Otto Herd — Stuttgart — verwundet. Gren. Willy Hoy dem — Erawnig, Kosel, Schles. — verwundet.
III. Bataillon. ,, . 9. Kompagnie. Krgsfr. Friedrich Hillenbrand. — Stuttgart — leicht verw. San. Utffz. Emil Wörner — Wäldenbronn, Eßlingen — J. verw. Gefr. d. R. Christian Fritz — Kesselfeld, Oehringen — leicht verw. Res. Friedrich Seeger — Beuren, Nagold — leicht verwundet. . . 10. Kompagnie. ef. Paul Hahn — Dachtel, Calw — leicht verwundet. . II. Kompagnie. Res. Oskar Zollinger — Rheinsheim, Bruchsal — leicht verw. RNes. Konrad Mahler — Pasing, Bayern — leicht verwundet. Gren. Rudolf Willenbacher — Münchingen, Leonberg — J. verw.
In fanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.
II. Bataillon. — Gefecht vom 6. bis 10. IV. 15. — . 5. Kompagnie. Musk. Friedrich Schmid — Heilbronn 4. N. — leicht verwundet. Musk. Josef Gögger le — Unterschneidheim, Ellwangen — gefallen. Gefr. dx. R. Albert Scharpf — Grötzingen, Nürtingen — gefallen. Utffz, Josef. Sch im mel — Wasseralfingen, Aalen — schw. verw. Musk. Karl Marschall — Augsburg — schwer verwundet. Wehrm.. Christian Köberer — Giengen, Heidenheim — J. verw. Res. Fritz Stückle — Biberach — leicht verwundet. JJ . Musk. Gottlob Maier — Beuren, Nürtingen — leicht verwundet. ö ö 7. Kompagnie. Utfft Christian Fre ch — Großeislingen, Göppingen — leicht verw. Musk. Fridolin K nig — Unterharprechts, Wangen — leicht verw. Musk. Wilhelm Wal ; — Fulgenstadt, Saulgau — leicht berw. Gefr. d. R. Paul Stiehle — Altheim, Ehingen — seicht verw. Ers. Nes⸗ Karl Deininger — Tennhöfle, Welzheim — gefallen. ge r, Ife Hörnle — Ellwangen, Leutkirch — leicht verw. — zusk. Ludwig Hösel — Eschenbach. Bayern — leicht verwundet Musk. Gebhard Neher — Boms, Saulgau — leicht verwundet. JJ 8. Kompagnie. Musk. Richard Straßer — Leustetten, Ueberlingen — gefallen. Musl. Georg Wohlwmwen der — Riedhausen, kö gefallen. Must. Anton, Be nd . Winterstettendorf, Waldsee — schw. verw. Hus. Martin Merk — Wurzach, Leutkirch — schwer verwundet. Mus]. Alfrtd. S chmid — Geislingen⸗Altenstadt — schwer verw. Miel. Paul Heptzi ng — Oberndorf a. N. — schwer verwundet. ö us?. Karl. ägeler — Unterbxändi, Sulz — schwer verwundet. Musk. Jakob Schmutz — Feldstetten, Münsingen schw. verw. Utffz. Alois Keßler — Marbach, Riedlingen = schwer verwundet. III. Bataillon. J 12. Ko mpagnie. Musk. August Ruoff — Metzingen, Urach — inf. Krankh. gest Ers. Res. Hans Bäurle — Markbronn, Blaubeuren = inf. Krankh. gestorben. ;
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. — Gefechte vom 8. bis 10. 1IV. 15. —
II. Bataillon. . ö. m gn ne. Wehrm. Franz Figini — Stuttgart — leicht verwundet. III. Bataillon. . 9. Kompagnie. Diener — Eßlingen — leicht verwundet. R. Eugen Heimerdinger — Stuttgart — I. verw.
Landwehr⸗-Infanterie⸗Regiment Nr. 122. II. Bataillon. — Gefechte am 9. und 10. 1IV. 15. —
. . 5. Kompagnie. Er. Res. Adolf He yd — Eßlingen g. N. — gefallen. tf. Anton Baier — Röttingen, Neresheim — leicht verwundet. Wehrm. Andreas Kramer — Justingen, Münsingen — leicht verw. Wehrm. Friedrich Laich inger — Breech, Göppingen — J. verw Ers. Res. Johannes Meßngr, — Troffingen, Tuttsingen — I v. Utz Benekikt 8 nup fer, Münzdorf, Münsingen, J. v., b. d. Tr. Wehrm. Friedr. Bernhard, Chemnitz, Sachsen, b, F d, Tr, Wehrm. Johannes Schuster — Ehestetten, Münsingen — leicht berwundet, bei der Truppe. 46 . . 7. Kompagnie. Wehrm. Luzian Burtz — Nieder Mörschweiler, Ober Elsaß — infolge schwerer Verwundung gestorben. re, ,
Wehrm. Karl Voit — Stuttgart⸗-Gaisburg — schwer verwundet, Wehrm. Wilhelm Hauser — Aldingen, Spaichingen — leicht verwundet, bei der Truppe. 8. Kompagnie.
Wehrm. Jakob Haischer — Seedorf, Oberndorf — gefallen. Wehrm. Wilhelm Martin — Tuttlingen — gefallen. Wehrm. Anton Kraus — Gaishard, Ellwangen — gefallen. Utffz. d. S. Wilhelm Göppinger, Nellingen, Eßlingen, . v. Utffz. d. 2. Karl, Bertsch — Stuttgart-Gablenberg — J. verw. Utffz. d. L. Christian Griesinger — Nürtingen — l. verw. Utffz. d. L. Christian Ru 3 — Kirchheim u. T. — leicht verwundet. Wehrm. Adolf Brodkorb — Tann, Ober Elsaß — leicht verw. Ers. Res. Karl Eck le — Gerhausen, Blaubeuren — leicht verw. Wehrm. Martin Ku ster — Oberurbach, Ober Elsaß — leicht verw. Wehrm. Anton Landwehr — Neuses, Mergentheim — l. v. Wehrm. Johann Link — Villingendorf, Rottweil — leicht verw. Wehrm. Alois Walter — Achstetten, Laupheim — leicht verw.
Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. III. Bataillon. — Gefechte vom 29. III. bis 9. IV. 15. — ( . 9. Kompagnie. . Gefr. Wilhelm Rösch — Großingersheim, Besigheim — gefallen. Gren. Karl Neu — Rottenburg a. N. — verwundet. Wehrm. Christian Brendle — Oberheutal, Münsingen — verw. Gren. Hugo Flaig — Hardt, Oberndorf — verwundet. ; 11. Kompagnie. Utffz. d. R. Georg Bezenhart — Ulm-Söflingen — verwundet. Wehrm. Gottlieb Die h! — Eßlingen a. N. — inf. Verwundung gest. Gren. Karl Wich — Stuttgart — verwundet, Gren. Johannes Eisen — Haiterbach, Nagold — verwundet. Vazfeldw. d. R. Emil Storz; Herrlingen, Blaubeuren, schw. verw. Gren. Anton Hueber — Wasseralfingen, Aalen — schwer verw. 12. Kompagnie. Krgsfr. Julius Hafner — Ulm — verletzt. Res. Josef Qu ber — Häsle. Ellwangen — verwundet. Gren. Hans Schneider — Stuttgart — leicht verw., b. d. Truppe. Gren. Friedrich Neuhäuser — Dettingen, Kirchheim — verw.
Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. Il. Bataillon. — Gefechte vom 6. bis 10. IV. 15. — 6. Kompagnie, Musk. Gustad Hartlieb, — Balzholz Nürtingen — schwer verw. Res. Benedikt Kretz — Ziegelbach, Waldsee — leicht verwundet. Musk. Sebastian Bendel — Hittisweiler, Waldsee — leicht verw. Res. Paul Boneberger — Liebenried, Wangen — leicht verw. . V. Kompagnie. Utffz. d. R. Hermann Häse, Stterswang, Sigmaringen, gefallen. Musk. Oswald Sei,f — Achstetten, Laupheim — schwer verwundet. Res. Franz Hörnle — Füramoos, Biberach — leicht verwundet. Res. Karl Hering — „Unlingen, Riedlingen — leicht verwundet. Ers. Res. Georg Martin — Breitengüßbach, Bamberg — I. verw. Musk. Sebastian Rauh — Grünenbach, Leutkirch — leicht verw. Musk, Peter Bauknecht — Wirgetswiesen, Tettnang — l. verw. Res. Albert Maier — Sauggart, Riedlingen — gefallen. III. Bataillon. 9. Kompagnie. Ers. Res. Albert Strudel — Röhrwangen, Biberach — infolge Krankheit gestorben. . ö 10. Kompagnie. Res. Georg Württemberger — Leupolz, Wangen — infolge schwerer Verwundung gestorben.
Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. IJ. Bataillon. — Gefecht 29. III. 15. —
. . 7. Ko mpagn ie, Musk. Gustab Schüßler — Schwann, Neuenbürg — leicht verw.
Festungs⸗Maschinengewehr⸗Trupp B Neu Breisach.
ͤ — Gefechte 265. J. u. 19. II. 15. —
Wehrm. Johannes Hauser — Schura, Tuttlingen — leicht verw. Utfßz. d. R. Julius Meyer — Andlau, Schlettstadt — leicht verw. Wehrm. Johannes Stierle — Winterlingen, Balingen — JI. verw.
Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 49, Ulm.
— Gefecht 9. ITV. 15. — . , Sergt. Gustav Feil — Ebnat, Neresheim — leicht verwundet. Gefr. Franz Stauden maier — Böhmenkirch, Geislingen — leicht verwundet.
I. Munitions⸗Kolonnen⸗Abteilung. Mar, F'fante re- Munition s-⸗Kolonne Nr. 1. Wehrm. Hermann Vie lliber — Frickingen, Ueberlingen — inf. Krankheit gestorben. ; Korps-Brückentrain. Wehrm. Gottfried Kurz, Denkendorf, Eßlingen, inf Krankh. gest.
Verluste durch Krankheiten usm. Ersatz⸗ Bataillon Infanterie⸗Regiment Nr. 120. ö . 3. Kompagnie. Ers. Res. Friedrich Gundel — Neunkirchen, Mergentheim — gest.
Ersatz⸗ Bataillon Infanterie⸗Regiment Nr. 126.
San. Utffz. Bernhard 3 .
San. sö⸗. Bernhard Weber — m, kommandiert zum . Laz. 1X Stuttgart — gestorben. ö
Ersatz⸗ Bataillon Infanterie⸗Regiment Nr. 180.
3. Kompagnie W , , Wehrm. Friedrich He inel — Markneukirchen, Sachsen — gestorben.
Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Ulm. ;. 4. Kompagnie. Ldstm. Kaspar Hagenmaier — Langenau, Ulm — gestorben.
— —
Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Gmünd.
. 2. Kompagnie 2. . 9. Ldstm. Andreas Steidinger — Bornhan, Sulz — gestorben.
. 3. Kompagnie. Gefr. d. L. Felir Mayer — Riedlingen — gestorben.
Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 25. Infanterie⸗Regiment Nr. E25, Stuttgart.
. 2. Kompagnie.
Wehrm. Karl Großmann — Wart, — bish. vermißt, war verw. 7. Kompagnie.
Res. Karl Graner — Stuttgart * bish. vermißt, war erkrankt. 8. Kompagnie
Res. Julius Straßer nicht Str ger is vermißt, war verwundet. . ö ö
Zu Verlustliste Nr. 68.
Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. J. Compagnie. . Musk. Johannes Rau — Stuttgart — bish. vermißt, war erkrankt
Zu Verlustliste Nr. 72. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. 8. Kompagnie. Wehrm. Paul Blank — Bellamont — bish. vermißt, gefallen.
15. Kompagnie. Krgsft. Karl Mößner — Obertürkheim — bish. verw., gefallen
Zu BVerluftliste Nr. S2.
3 Nr. 54. . 4 re. Fahr. Johannes Maier — Bernloch — bish. schw. verw. gest
Zu Verlustliste Nr. 89. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124. 12. Kompagnie. ⸗ Wehrm. Ernst Schmid — Cleebronn, — bish. verw., gestorben
Zu Verlustliste Nr. 104. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. ,, Ers. Res. Friedrich Wien — Ilsfeld — bish. verw., gestorben
Zu Verlustliste Nr. 107. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. ö 5. Kompagnie. . Karl Munz — Schlechtbach — bish. vermißt, gefallen. Ers. Res. Jakob Baumann — Fichtenberg — bish. vermißt, verw. o mpagnie.
. Ers. Res. Ernst Löffelhardt — Heilbronn — bish. vermißt, war erkrankt. Füsilier⸗Negiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.
. 8. Kompagnie. Utffz. d. R. Franz Schalch — Weilershof — bish. schw. verw, gest;
Zu Verlustliste Nr. 110. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123. ( 2. Kompagnie. Vzfeldw. Offz. Stellv. Treumund Strebel — Riet — nicht ge⸗ fallen, vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 113. Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 29, Ludwigsburg.
ö . 3. Batterie. Fahr. Karl Tander (nicht Hander) — Eibensbach — verletzt
Zu Verlustliste Nr. 119. Infanterie⸗Negiment Nr. 120, Ulm. 4. Kompagnie.
Zu Verlustliste Nr. 120. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, ulm.
(. ö e. Kompagnie. Ers. Res. Josef Brugesser — Enzkofen — bish. schw. verw., gest,
Zu Verlustliste Nr. 123. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Seilbronn⸗Mergentheim. . . 3. Kompagnie. Füs. Paul Kehrer, Geislingen⸗Altenstadt, bish. verw. gestorben
Zu Verlustliste Nr. 128. Füsilier⸗ Regiment Nr. 122, Seilbroun⸗Mergeutheim. 11. Kompagnie.
Zu Verlustliste Nr. 132. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. 9n . 109. Kompagnie. Wehrm, Friedrich Gauder (nicht Gandey — Stuttgart⸗Degen loch — gefallen. Zu Verlustliste Nr. 133. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 24. . . 4. Kompagnie. Ers. Nes. August Gundershausen — Wektlar — bish. schwer verwundet, gestorben.
; Zu Verlustliste Nr. 135. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124.
ö ö 12. Kompagnie.
Wehrm. August Gaff — Kirchheim — bish. schw. verw., gestorben, Zu Verlustliste Nr. 144.
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125.
. 3. Kompagnie.
Wehrm. Math. Brackenhofer — Minderreutti — bish,
schwer verwundet, gestorben.
6. Kompagnie. Wehrm. Jakob Lenz — Heudorf = bish. schw. verw., gestorben,
Zu Verlustliste Nr. 147. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124. 1. Kompagnie. Gefr. d. L. Johannes Wannenwetsch — Hörvelsingen, Um — bish. verwundet, gestorben.
. 6. Kompagnie.
Wehrm. Friedrich Nagel 1 — Großdeinbach — nicht gefallen, sondern verwundet und vermißt. Wehrm. Ernst Schwarz !, Necklinsberg, bish. verw., auch vermißt. Ers. Res. Hubertus Abele I — Rosenberg — nicht gefallen, . . 66 Wehrm. Josef Sturm 1, Oberböbingen, nicht gefallen, sond. vermißt, Gefr. Tamb. Franz Müller — Schechingen ö. bish. ö. .
Zu Verlustliste Nr. 1356. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121.
ö. 7. Kompagnie. Musk. Anton Neu kam m — Lauchheim — bish. schw. verw, gest⸗
Zu Verlustliste Nr. 159. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119.
4. Kompagnie Wehrm. Friedrich Entenmann — Necklinsberg — bis we verwundet, gestorben. 9 ish. schwer
—
Druck der Neęrddeutschen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt, Berlin 8M. Wilhelmstraße Nr. 32.
Res. Friedrich Hottm ann — Herifau — bish. schw. verw, gest⸗
Füs. Otto Scheufler — Heilbronn — bish. verwundet, gestorben
Deutscher Reichsanzeiger
und
Staatsanzeiger.
*
ss
Ber Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 n A0 5. Alle Postanstalten urhmen Bestellung an; für Berlin außer den Nostaustulten und Jeitungsasprditeuren für Kelbstabholer aauch die Expedition 8w., Wilhelmstraße Nr. 22.
Einzelne Rummern kosten 25 5.
. 21 .
Anzeigenpreis für den Raum einer 5. gespaltenen Einheits- zeile 30 3, riner 3 gespaltenen Einheitszeile 50 5.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
— —— — —
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordens verleihungen ꝛc.
Denutsches Reich.
Ernennungen ꝛe.
Vekanntmachung, betreffend Ausdehnung der Wochenhilse während des Krieges.
, des Großherzoglich hessischen Ministeriums des Innern, betreffend die zwangsweise Verwaltung britischer Unternehmungen.
Bekanntmachung des Minjsteriums für Elsaß⸗-Lothringen, be⸗ treffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unter⸗
nehmungen. Erste Beilage: Personalveranderungen in der Armee.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standes erhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
; M D
dem Konsistorialsekretär, Rechnungsrat Poetz in Koblenz den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
den GEisenhahnlokomotivführern a. D. Göttmann in Hagenau, Diebold, Pillon und Schneeberger in Straß⸗ burg i. E., den Gisenbahnzugführern a. D. Altmeier in Hanweiler, Landkreis Saarbrücken, und Rasche in Metz⸗Sablen das Verdienstkreuz in Silber,
dem kirchlichen Gemeindevertreter, Rentner Weiß in Tillowitz, Kreis Falkenberg, dem Eisenbahnschaffner a. D. Keller in Hagenau und dem bisherigen Eisenbahnhobler Braun in Bischheim, Landkreis Straßburg i. E., das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Eisenbahnschaffner a. D. Erny in Hausen, Kreis Usingen, dem Eisenbahnpackmeister a. D. Goechn ahts in Mül⸗ hausen i. E., dem Eisenbahnweichensteller a. D. Schwinnen in Wilwerwiltz, Luxemburg, dem Eisenbahnmaschinenwärter a. D. Weber in Straßburg i. E., den Bahnwärtern a. D. Blanc in Großhettingen, Kreis Diedenhofen Ost, und Ham— mann in Gottesheim, Kreis Zabern, dem bisherigen Eisen⸗ bahnstellwerksschlosser Lehmann in Hagenau, dem bisherigen Eisenbahnbohrer Schirmer in Riedisheim, Kreis Mülhausen i. E', dem bisherigen Eisenbahnanstreicher Die schburg und dem bisherigen Eisenbahnzuschläger Lesniarek, beide in Metz, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie
dem Wachtmeister Knoll im Fußartillerieregiment Encke (Magdeburgischen) Nr. 4 die Rettungsmedaille am Bande zu
verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den vortragenden Rat im Auswärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Legationgrat Dr. Hammann zum Direktor im Autzwärtigen Amt, —
den Wirklichen Legationsrat und vortragenden Rat im Auswärtigen Amt Grunenwald zum Geheimen Legationsrat,
den außeretats mäßigen Hilfsarbeiter im Auswärtigen Amt, Gesandten von Bergen spowie den ständigen Hilfs⸗ arbeiter im Auswärtigen Amt, Legationsrat Heilbron zu Wirklichen Legationsräten und vortragenden Räten im Aus⸗ wärtigen Amt und . .
den Vizekonsul Dr. von Baligand zum ständigen Hilfs—⸗ arbeiter im Auswärtigen Amt zu ernennen.
Bei der Reichsbank sind ernannt: der bisherige Kalkulaturassistent Friese in Verlin zum
Bankkalkulator; . 9 die bisherigen Buchhaltereiassissenten De ter und Nitz schke in Berlin, Friedrich 9 chmidt in kö a. Main, Graf in Hersfeld, Hermann Müller in Aachen, Knorr in Minden 1. Westf, Voll mering in Dessau, Jänicke in , Beegen in Stuttgart, Huch in Rürnberg und Seeliger in
Velbert zu Bankbuchhaltern.
—
Bekanntmachung,
betreffend Ausdehnung der Wochenhilfe während des Krieges.
Vom 23. April 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 Heiß * Ce l S. 327) folgende Verordnung erlassen:
L.
Wöchnerinnen, die nicht schon auf Grund der Bekanntmachungen vom 3. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 492) und 28. Januar 19iö Reichs Gefetzbl. S. 4) Anspruch auf Wochenhelfe aus Mitteln des Reichs haben, wird eine solche während der weiteren Dauer des gegenwärtigen Krieges gewährt, wenn ᷓ
IL ihre Ehemänner in diesem Kriege dem Reiche Kriegs-, Sanitäts⸗ oder ähnliche Dienste leisten oder an deren Weiterleistung oder an der Wiederaufnahme einer Erwerbs⸗ tätigkeit durch Tod, Verwundung, Erkrankung oder Ge⸗ fangennahme verhindert sind, und
2 sie minderbemittelt im Sinne des § 2 sind.
§ 2.
Wöchnerinnen gelten als minderbemittelt, wenn sie auf Grund des Gesetzes vom 28. Februar 1888 in der Fassung des Gesetzes vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. 1588 S. 59, 1914 S. 332) unter⸗ stützt werden.
Sofern nicht Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß eine Bei⸗ hilfe nicht benötigt wird, gilt eine Wöchnerin ferner als minder⸗ bemittelt, wenn
ULihres Ehemannes und ihr Gesamteinkommen in dem Jahre oder Steuerjahre vor dem Diensteintritt (6 1) den Betrag von . Mar nicht üherstiegen hat, oder
2) das ihr nach dem Dienstemntritè des Ehemannes verbliebene Gesamteinkommen höchstens fünfzehnhundert Mark und für jedes schon vorhandene Kind unter fünfzehn Jahren höchstens weitere zweihundertundfünfzig Mark beträgt.
§ 3.
Die Wochenhilfe ist auch für das uneheliche Kind eines Kriegsteilnehmers der im § 1 bezeichneten Art zu leisten, wenn es auf Grund des § 2 Abs. Je des Gesetzes vom 28. Februar 1888 in der Fassung des Gesetzes vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. 1888 S. 59, 1914 S. 332) unterstützt wird.
§8 4.
Als Wochenhilfe wird gewährt: . .
J ein einmaliger Beitrag zu den Kosten der Entbindung in Höhe von fünfundzwanzig Mark, ö
27) ein Wochengeld von einer Mark täglich, einschließlich der Sonn- und Feiertage, für acht Wochen, von denen mindestens sechs in die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen,
3) eine Beihilfe bis zum Betrage von zehn Mark für Hebam⸗ mendienste und ärztliche Behandlung, falls solche bei Schwangerschaftsbeschwerden erforderlich werden, .
) für Wöchnerinnen, solange sie ihre Neugeborenen stillen, ein Stillgeld in Höhe von einer halben Mark täglich, einschließ⸗ lich der Sonn- und Feiertage, bis zum Ablauf der zwölften Woche nach der Niederkunft.
5 § 5.
Für die Leistungen der Wochenhilfe gelten die 85 118, 119, 223
der Reichsversicherungsordnung entsprechend. 86.
Gehört die Wöchnerin einer Krankenkasse (Orts-, Land-, Be⸗ triebs, Innungs⸗, knappschaftlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse) an, o ist der Antrag auf Gewährung einer Wochenhilfe nach S J oder 8 3 bei dieser Kasse zu stellen. Er ist beim Arbeitgeber der Wöch= nerin zu stellen, wenn sie auf Grund des § 418 oder des 8 435 der Reichsversicherungsordnung von der Versicherung befreit ist.
Gehört die Wöchnerin zur Schiffsbesatzung deutscher Seefahr⸗ zeuge, so ist der Antrag bei der See⸗Berufsgenossenschaft in Hamburg
zu stellen.
S 7 ;
Krankenkasse, See⸗Berufsgenossenschaft und. Arbeitgeber haben den Antrag unverzüglich an diejenige Kommission des Lieferungs⸗ verbandes 8 5 des Gesetzes vom 28. Februar 1888) weiterzureichen, in deren Bezirk der gewöhnliche Aufenthaltsort der Wöchnerin liegt.
Sie haben sich gleichzeitig darüber zu äußern, ob gegen sie der Wöchnerin ein AUnspruch auf Wochenhilfs nach 8 8 der Bekannt- machung vom 3. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 42) oder nach
8.6 oder 8 8 der ekanntmachung vom 28. Januar 1915 (Reichs⸗
Gesetzbl. S. 49) zusteht. 88
Wer nach diesen Vorschriften 68 7Abs. ) Wochenhilfe gewähren muß, kann den Antrag auch selbst ellen falls die Wöchnerin seiner Aufforderung, ihn zu stel nicht binnen zwei Wochen entspricht.
§ 9. . ;
In allen anderen als den im 8 6 bezeichneten Fällen ist der Antrag unmittelbar bei der Kommission des Lieferungsverbandes zu tellen. z t Der Antrag muß die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß die Wöchnerin keiner Krankenkasse (G 6 Abs. I) angehört, und, wenn sie Dienstbote oder landwirtschaftliche Arbeiterin ist, auch, daß sie nicht u den nach 5 418 oder 5 435 der Reichsversicherungsordnung Be n, gehört.
S 10. ür die Kommission gelten 5 6 Abs. 2, z 8 des . dom der V
28. Februar 1888 auch hier: jedoch kann orsitzende allein ent- scheiden, wenn die Wöchnerin oder das Kind G 9) schon nach dem genannten Gesetz unterstützt wird. .
Die Steuerbehörden haben der Kommission auf Erfordern Aus—
nn,,
; 14 Die Kommission oder . gon ender (5 10 26 entscheidek endgültig durch schriftlichen Bescheid; bei Ablehnung des Antrages sind die Gründe mitzuteilen. ; ;
War der Antrag durch die Krankenkasse einzureichen, so ist der Bescheid ihr abschriftlich mitzuteilen oder durch sie der Wöchnerin aus⸗ zuhändigen. Das gleiche gilt entsprechend für Arbeitgeber und See⸗ Berufsgenossenschaft.
8 18 Wer nach den im 57 Abs. 2 bezeichneten Vorschriften Wochenhilfe leisten muß, hat sie weiter zu gewähren, auch wenn dem Antrag statt⸗ gegeben wird. . Bleiben diese Leistungen hinter dem Maße des § 4 zurück, so hat der Verpflichtete (Abs. M) sie darauf zu erhöhen. ; S 4 der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1914 gilt entsprechend, ebenso § 210 der Reichsversicherungsordnung.
§13. Im übrigen wird die Wochenhilfe durch die Stellen aue ght welche die . nach dem , vom 28. Februar 1888 zu zahlen haben. Die Zahlung der Wochenhilfe kann mit der Zahlun der Unterstützung, wo solche gewährt wird, verbunden werden; son geschieht sie mit Ablauf jeder Woche. ; . § 14.
Die Lieferungsperbände haben den Krankenkassen, den Arbeit- ebern und der See⸗Berufsgenossenschaft die Aufwendungen an Wochen⸗ jilfe zu erstatten, welche diese nach dem Inkrafttreten dieser Bekannt- machung den danach Berechtigten gemäß § 12 leisten, Wochengeld jedoch nur, soweit es die satzungsmäßige Höhe K t.
Für Sachleistungen mc g 12 Abs. ! in jedem w als einmaliger Beitrag zu den Kosten der Entbindung (5 4 Nr. h der Betrag von fünfundzwanzig Mark und als Beihilfe für Hebammen⸗ dienste und ärztliche Behandlung bei Schwangerschaftsbeschwerden (6 4 Nr. 3) der Betrag von zehn Mark zu erstatten.
8 15 = .
Die Gemeindebehörden haben die Kommissionen der Lieferunge⸗
verbände auf deren Verlangen bei der für Gewährung des Stillgeldes nötigen Ueberwachung zu unterstützen.
II. § 156.
Für Entbindungsfälle während des Krieges, in denen die Wochen⸗ hilfe aus Reichsmitteln nur deshalb nicht oder nur teilweise gewährt wird, weil diese Bekanntmachung oder diejenigen vom 3. Dezember IH914 oder 28. Januar 1915 nicht schon seit ae, in Kraft sind, kann die Kommission auf Antrag eine einmalige Unterstützung zubilligen.
§ 17.
Diese Unterstützung darf höchstens fünfzig Mark und in keinem Falle mehr betragen als der Ausfall an Wochenhilfe, der dabei infolge des späteren Inkrafttretens der Bekanntmachungen entstanden ist.
. 818.
Voraussetzung für die Zubilligung dieser , ist, daß die Wöchnerin sich infolge der für das Wochenbett oder die Ernährung und Pflege des Säuglings erforderlich gewordenen und ihr nicht schon anderweit aus Gemeinde⸗ oder sonstigen öffentlichen Mitteln ersetzten Aufwendungen in bedrängter Lage befindet.
Dies ist namentlich dann anzunehmen, wenn die Wöchnerin noch die Kosten für die Hilfe des Arztes oder der Hebamme, für Arzneien und Stärkungsmittel oder für Ernährung des Säuglings schuldet.
S§ 19.
Für den Antrag auf diese Unterstützung gelten die 85 6, 7, 9 ent sprechend. Bei der Weiterreichung des Antrags ( 7 sind die Bezüge an Wochenhilfe anzugeben, die der Wöchnerin satzungsgemäß bereits geleistet worden und noch zu leisten sind.
Die Kommission entscheidet endgültig über den Antrag.
III. S 20.
Wer dem zur freiwilligen Versicherung oder Weiterversicherung bei einer Krankenkasse nach der Reichsversicherungsordnung berechtigten Personenkreise angehört, genügt der Voraussetzung des § 1 Nr. 2 der Bekanntmachung dom 3. Dezember 1914 auch dadurch, daß er bis zum Eintritt in die Kriegs-, Sanitäts⸗ oder ähnlichen Dienste mindestens ein Jahr hindurch ununterbrochen einer Ersatzkasse oder teils einer Kranken, teils einer Ersatzkasse angehört hat.
Für die Zeit vor der inzwischen erfolgten Zulassung einer Hilfs⸗ kasse als Ersatzkasse gilt die Heitgliedschaft bei ihr derjenigen bei einer Ersatzkasse gleich.
IV.
8 21.
Das Reich erstattet den Lieferungsverbänden vierteljährlich nach näherer Bestimmung des Reichskanzlers alle Aufwendungen für die Leistungen, die sie nach diesen Vorschriften zu machen haben.
V. 8 22.
Diese Vorschriften treten mit ihrer Verkündung in Kraft, und zwar diejenige des 5 20 Abs. 2 mit Wirkung auch für die voran- gegangene Zeit.
Wöchnerinnen, die vor dem Tage des Inkrafttretens dieser Be- kanntmachung entbunden worden sind, erhalten von dig sen Tage ab das Wochengeld auf acht und das Stillgeld auf zwölf Wochen, jedoch in beiden Fällen abzüglich der zwischen dem Tage der Niederkunft und dem des Inkrafttretens liegenden Zeit.
S 10 der Bekanntmachung vom 28. Januar 1915 gilt entsprechend.
Der Bundesrat behält . vor, den Zeitpunkt des Außerkraft⸗ tretens der vorstehenden Vorschriften zu bestimmen.
Berlin, den 23. April 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
kunft über die Verhältnisse der Wöchnerin und ihres Ehemannes zu erteilen. . . ö ö