1915 / 109 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 May 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Genehmigungsurkunde nicht besonders zum Ausdruck gebraäiht ist, das der Inhaber eine weitere Legitimationsurkunde nicht benßtigt. Für die Grteilung der Genehmigung zum einmaligen Grenzübertritt ist eine Gebühr von 8 (, für die Erteilung der Genehmigung zum

wiederholten Grenzübertritt eine solche von 6 (M zu zahlen und an

die Kasse der . abzuführen. . ;

6) Zur Erteilung der Genehmigung, e sich um die Ueber⸗

schreitung der Grenze von Deutschland nach ußland handelt, sind mit der in Ziffer 7 enthaltenen Ausnahme zuständig die Armeeober⸗

tommandos, die stellvertretenden Generaloberkommandos und der

Beauftragte des Oberbefehlshabers Ost bei der Zivilverwaltung für

Russisch Polen in Kalisch. Die stellvertretenden Generalkommandos

sind befugt, die Berechtigung zur Ausstellung der Genehmigungsaus⸗

weise auf andere geeignete Dienststellen zu übertragen, sofern der Auf⸗ enthalt in Rußland die Dauer von sieben Tagen nicht übersteigt.

7) Russen, die die Grenze von Deutschland nach Rußland über⸗ schreiten wollen, bedürfen hierzu der Genehmigung des Beauftragten des Oberbefehlshabers Ost bei der Zivilverwaltung für . Polen in Kalisch. ö ö

8 Zur Erteilung von Genehmigungen zur Grenzüberschreitang von Rußland nach Deutschland sind die Etappeninspektionen, der Chef der Zivilverwaltung für Russisch Polen und die Kreischefs (Polizei⸗ präsidenten) im Verwaltragsgebiet zuständig, die Kreischefs und Polizeipräsidenten jedoch nur dann, wenn die Bauer der Genehnügung den Jeitraum von sieben Tagen nicht übersteigt. Die Etappen— inspektionen sind befugt, die Berechtigung auf andere geeignete Dienst⸗ stellen zu übertragen, jedoch mit der Einschränkung, daß die Dauer der Genehmigung gleichfalls den Zeitraum von siebele Tagen nicht übersteigen darf. ,

9) Für alle Bamten, insbesondere die Zoll-, Post⸗, Telegraphen⸗ und Eisenbahnbeamten, sowie für die Telegraphen⸗ und Eisenbahn— arbeiter treten die von ihrer vorgesetzten Behörde ausgefertigten Aus— weiskarten an Stelle der Pässe und J Besondere Genehmigungen zum Grenzübertritt sind nicht erforderlich.

10) Die von der Zivilverwaltung für Russisch Polen beschäftigten Beamten und sonstigen Bediensteten dürfen auf Grund der ihnen von dem Chef der Zivilverwaltung ausgestellten Legitimagtionen jederzeit die Grenze überschreiten. Pag benötigen sie nicht. Dasselbe gilt für die bei den Kreischefs und Polizeipräsidenten beschäftigten Beamten und Personen, sofern diese eine von dem betreffenden Kreischef oder Polizeipräsidenten ausgestellte Legitimation besitzen. :

ö ur Anwerbung von Arbeitern in dem unter deutscher Ver⸗ waltung stehenden Gebiet von Russisch Polen ist eine schriftliche Er⸗ laubnis des Chefs der Zivilverwaltung für Russisch Polen oder des zuständigen Kreischefs (Polizeipräsidenten) erforderlich. Die auf Grund einer solchen Erlaubnis angeworbenen Arbeiter bedürfen zum Ueber⸗ schreiten der Grenze weder eines Passes noch eines Grenzüber⸗ schreitungsausweises, sofern sie in geschlossenen Trupps über die Grenze geführt werden und der Begleiter oder Führer des Transports eine be— sondere vom Chef der Zivilverwaltung für Russisch Polen oder den Kreischefs (Polizeipräsidenten) ausgestellte Bescheinigung hat, in der die Zahl und die Namen der über die Grenze zu führenden Arbeiter enthalten sind.

Arbeiter, die von der deutschen Arbeiterzentrale angeworben sind, werden unter Bewachung den Grenzämtern der Arbeiterzentrale zuge⸗ führt und dort mit Inlandslegitimation versehen. Eine besondere weitere Erlaubnis ist für sie nicht erforderlich.

Alle durch die Arbeiterzentrale oder die dazu ermächtigten Privat— personen angeworbenen Arbeiter müssen beim Ueberschreiten der Grenze den von der Preußischen Medizinalberwaltung im , 3, Bedingungen genügen. Diese bestehen zurzeit darin, daß die Arbeiter beim Passieren der Grenze

1 genau ärztlich untersucht, 2) gegen Pocken geimpft, 3) gründlich und . entlaust werden.

Außerdem muß der Polizeibehörde der . zweckt weiterer sanitatspolizeilicher Ueberwachung von dem bevorftehenden Eintreffen der Arbeiter telegraphisch Anzeige erstattet werden.

12 Arbeiter, die im oberschlesischen Industriebezirk im festen Arbeitsverhältnis stehen oder mit Kulturarbeiten beschäftigt werden, dürfen die Grenze auf Grund einer einfachen vom Kreischef 6. Präsidenten) auszustellenden Legitimation überschreiten, die den Namen, Wohnort, Stand und Geschlecht des Arbeiters, den Grenzübergang und das Unsernehmen, in dem sie beschäftigt werden, enthalten muß.

Personen, die auf beiden Seiten der Grenze Grundbesitz haben und deren Angestellte, dürfen die Grenze überschreiten, sofern sle eine vom Kreischef ausgestellte Legitimation haben, die den Namen und Wohnort des Inhabers sowie den Namen derjeniagen Gemeinde, in der der Grundbesitz gelegen ist, enthält. Diese Legitimationen haben nur für den Bereich der betreffenden Gemeinde Gültigkeit, was auf der Ur— kunde ausdrücklich zu vermerken ist.

Arbeiter, die unmittelbar jenseits der Grenze in Russisch Polen wohnen und in einem im Inland in der Nähe der Grenze gelegenen landwirtschaftlichen Betriehe in einem festen AÄrbeitsverhältnis ftehen, dürfen die Grenze auf Grund einer vom Kreischef ausgestellten Legitimation überschreiten, die den Grenzübergang, Namen, Stand, 9 und Wohnort des Inhabers und die Arbeitsstätte enthalten muß.

Alle diese Legitimationen können gebührenfrei und für einen

Kalendermonat ausgestellt werden. Die Legitimation kann durch einen

auf den Schein zu setzenden Vermerk durch den Kreischef (Polizei-

. jedesmal um einen weiteren Kalendermonat verlängert erden.

IJ. Grenzverkehr mit Waren.

D Der Ausfuhrverkehr aus Rußland über die deutsche Grenze ist untersagt. Ausgenommen von diesem Verbote sind:

a) Geflügel jeder Art, nachdem die Seuchenfreiheit amtstier— ärztlich festgestellt ist,

b) Cier, Milch und Butter,

e) frisches Fleisch, Wurst, Schinken, Speck bis zu einem Ge— wichte von 10 Pfund,

d) Gemüse, Tee, Zucker, Zuckerwaren, Salz und Petroleum.

Im Bedarfsfalle können vom Chef der Zivilverwaltung auch für diese Gegenstände für das ganze Gebiet oder für Teile desselben Aus— fuhrverbgte erlassen werden.

2) Der Gesellschaft „Wareneinfuhr“ aus Posen wird das Recht zugestanden, Waren aller Art, insbesondere Getreide, Mehl und sonstige für die Heeresberwaltung und die Volkswirtschaff erforder— lichen nützlichen Gegenstände nach dem für die Gesellschaft maßgeben— den Gesellschaftsverkrage und ihrer Geschäftsanweisung von Rußland nach ö .

Der Chef der Zivilverwaltung für Russisch Polen ist bef

. 3 666 ,. ö

3) Die Ausfuhr von Pferden und Klauenvieh aus Rußland nach Deutschland ist verboten, sofern zur Ausfuhr nicht die . des Chefs der Zivilverwaltung für Ruffisch Polen erteilt wird' Pferde dürfen die Grenze nur nach vorausgegangener Quarantäne auf den zu diesem Zweck eingerichteten Quarantänestationen überschreiten. Tin Gleiches kann vom Chef der Zipilverwaltung im Bedarfsfalle für Klauenvieh angeordnet werden. .

. III. Strafbestim mungen.

ö Für das unter deutscher Verwaltung stehende Gebiet von Russisch VYolen: ;

a. Wer die vorstehenden Anordnungen übertritt, zu ihrer Ueber— tretung auffordert, anreizt, eine Uebertretung versucht oder unternimmt, wird mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft; daneben kann auf, Geldstrafe bis zu 1009 Rubel erkannt werden. Liegen mildernde Umstände vor, so kann lediglich auf Gesdstrafe bis 1000 Rubel erkannt werden.

b. Sämtliche den obigen Verboten unterliegende Waren, ferner alle sonstigen Gegenstände, die zur Begehung der Ueber⸗ tretungen gebraucht oder bestimmt sind, sind zu beschlag= sahmien und durch Urteilsspruch einzuziehen, gleichviel ob sie dem Täter ober einem , an der Uebertretung

e. Ist die Verfolgung oder Verurteilung, einer bestimmten Person nicht ausführbar, so hat das Gericht selbständig auf Einziehung der Waren und sonstigen Gegenftände (bergl. zu b) zu erkennen. .

d. Erfolgt die Einziehung durch Urteil eines Militärgerichts, so entscheidet der Gerichtsherr, in allen andern if er Chef der Zivilverwaltung für Russisch Polen über die Ver⸗= wendung der beschlagnahmten und eingezogenen Waren und sonstigen Gegenstände.

Y, Für das deutsche Gebiet hat es bei den Vorschriften des Ge⸗ setzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 Gergl. ins— besondere 5 96) sein Bewenden.

. 1V.

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1915 in Kraft.

(Verordnungsblatt der Kaiserlich Deutschen Verwaltung in Polen.)

Sandel und Gewerbe.

Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 7. Mal 1915 betrugen (4 und im Verglelch zur Vorwoche):

Aktiva. 1915 1914 1913

Metallbestand Be⸗ * Mn 6. stand an kurs⸗ ählgem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus. ländischen Münzen, bas Kilogr. fein zu 2784 1½0 berechnet)

darunter Gold

Bestand an Reichg⸗ u. Darlehns kassen⸗ an,,

Bestand an Noten anderer Banken.

Bestand an Wechseln, Schecks und dis. kontierten Reichg⸗ schatzanweisungen.

Bestand an Lombard⸗ forder ungen

Bestand an Effekten

Bestand an sonstigen en,,

2 421 80s 00 1 655 9465 000 1 263 675 000 (4 59016 000 0 951 0600 C 11176 000) 2 373 348 9000 1 326 761 000 975783 600 ( 1 822 00. 2730 00) Æ 15 669 00)

S209 zos 9oo IJ 2535 660 .

18 125 009 6 766 666) (

19 543 000 Sd 00 (4 1748 00)

20 821 009 23 170 000 9 402 000) (4 11162000)

68 340 0090

6

3 849 706 009 S863 563 000 1 2963 61 770 000, 61 180 000) (- 38 193 000) 0

16 988 oo9 66 583 oo) 115053 000 ( 3 3741 669) ( —- 25 436 G00) (— 35 1856 600) 24 383 600 241513 660 24 316 6600 ( 3 227 6060) 6 - 3 265 0) (— I8 136 060) 188 455 0909 215 734 009 195152 000 d 686 6660) (- Z 660 6, - 13 957 6665)

3 7

* Passiva. Grundkapital.

Reservefonds.

180 000 000 (unperãndert) S0 oh0 000

180 900 000 lunverãndert) . 7a 15h b (unverändert) (unveranbert) (unverändert)

5232 302 990 2 096 4890 000 1 875179 000 C 67 980 000) ( - 94 S6 000 (— 75 425 000)

1481 47 909 837 346 909 577 806 gog * 260 bis Go) C 12 346 6606) - 5 56 600)

161 451 9006 34 2365 600 44211 66009 = Z oza 666, (4 Iz 666) 4. 535 66h

Nach dem vorstehenden Ausweis hat der Goldbestand der Reichsbank sich um weitere 4.382 Millionen Mark vermehrt. Nach wie vor bleibt es Pflicht eines jeden, in dieser Zeit der Anspannung aller Kräfte das Gold zu sammeln, um es der Reichsbank zu bringen, wo allein es nutzbringend wirkt und dem Vaterlande dienstbar gemacht wird. Darum: Zur Reichsbank mit dem Golde! Sämtliche Postanstalten im Deutschen Reich sind verpflichtet, Goldmünzen in Papiergeld umzuwechseln und an die Reichsbank abzuliefern.

lI80 ooo ooo (unherändert) 70 048 000

Betrag der um⸗˖ laufenden Noten.

sonstige täglich fãllige De n l gr fr,. .

sonstige Passtva.

Der Aufsichtsrat der Oberschlesischen Eisen⸗Industrie Actien Gesellschaft tür Bergbau und Hüättenbetrieb in Gleiwitz beschloß laut Meldung des . W. T. B.“, der am 19. Mai d. J. stattfindenden Generalversammlung vorzuschlagen, den zur Ver— fügung stehenden Gewinn in Höhe von 962 196 we folgt zu hberwenden: 3 00 Dividende 840 000 Æ, Tal onsteuerteseive 42 050 6s, Zur Veifüagung des Aufsichtsrais für Wehltätigkeit und Woblfabrts. zwecke 25 000 A und den Rest von 55 196 S auf das Jahr 1915 porzutragen. Der Vorstand berichtet, daß die Gesellschaft in allen Betrleben bei befriedigenden Preisen stark beschäftigt ist.

Die Graz-⸗Köflacher Eisenbahn verelnnahmte im April 1915: 305 359 Kronen (im April 1914. 313 802 Kronen). Vom 1. Januar bis 30 April 1915: 1189074 Kronen (Vorjahr 1303964 Kronen). Die Einnahmen für 1914 sind endgültig, die für 1915 vorläufig ermittelt.

Bu dap est, 10. Maj. (W T. B.) Laut Bekanntmachung des Finanzminssters werden die am 1. Juni fälligen 150 Milllonen Kronen 43 Go ige Kafsenscheine gegen 5a ooige Kassenscheine mit drei⸗ jähriger Laufzeit umgetauscht.

Moskau, 10 Mal. (B. T. B.). Nach einer Meldung des Ruß koje Sowo hat die Moskauer Vereinigung von Indusstiellen festgestellt, daß im Monat Märy 113 Firmen mit einer Schuldenlast von 8700 900 Rubel ihre Zahlungen eingestellt haben. Stockholm, 11. Mat. (W. T. B.). Die Zeichnungen für die neue, schwedasche innere Anleihe sind beendet. Es wurden 83 Millionen Kronen gezeichnet. Diese Anleihe soll aueschsteßlich zur Förderung produktiver Zwecke verwendet werden. Konstantinopel, 106. Mai. (W. T. B) Das Amtsblatt veröffentlicht das durch ein Irade sanktionierte neue Statut für die Tabakregie.

Berlin, 11. Mat. Der Markt war geschäftslos.

Produktenmarkt.

Berliner Großhandelspreise für Speisekartoffeln. Im Berliner Kartoffelgroßhandel wurden nach den Ermittlungen der von den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin gebildeten Ständigen Deputation für den Kartoffelhandel in der Zeit dom s. bis 8. Man 1915 folgende Preise (für 100 kg gute, gesunde Ware, ab Berliner Bahnhöfen) gezahlt: Dabensche Karioff⸗ln 12,00 4, 00 6. Magnum bonum 1200 1350 6, Wohltmann 1100 1300 6, Silesia und andere runde weiße Speisekartoffeln 1190 13,090 Æ6. Mit Rücksicht auf die beyorstehende städtische Kantoffelversorgung fanden in der zweiten Wochenhälfse nur noch wenige Umsätze im freien Kartoffe l= großhandel statt und die Preise begannen zurückmngehen.

Kurgsberichte von auswärtigen Fond smärkten. London, 8. Mai. (WB. T. B.) 23 609 Engl. Konsols 6tza / ,

gehören oder nicht.

Misseuri, Kansas u. Texas 123, Southern Pac'fie 911, e ie iss, ü. S. Steel Cort. 64, Privalbistont 25. ih

* Parls, 19 Mal. (W. T. B.) 3 0⸗0 Französtsche Rente 72 6 Yso Russen 18066 91,85, 4 C/ . 63, 75, ESueñ kanal 35 Rio Tinto 16564. 8 Amster dam, 10. Mai. (B. T. B) Markt ruhig, Amenn kaner fest. Scheck auf, Berlin ol 78—- Sz 28, Scheck auf London 2093 12,144 Scheck auf. Parig 47,35 47,55, Scheck 9 Wien ——, 5 oο Niederländische Staatsanleihe 993 /i, Obl. 3 Niederl. W S. 721 60, Königl. Niederland. Petroleum 531, Aichsson Topeka u. Santa Fo 190, Rock Island 1319, Southern Paeifie gh Southern Railway 163. Union Pacifie 175, Amalgamated 72. 16. n, . ö 26. k * io de Janeiro, 8. ai. . echsel London 1216. : 6.

Kursberichte von au s wär ti gen Waren märkten. Budapest, 19. Mai. (W. T. B.). Weiße Bohnen 199. 110 Kronen, bunte Bohnen 197 - 108 Kronen, Maltschrot 142 Kronen, Hirse 69— 71 Kronen. Tendenz sehr fe für Hinse herrschte gute Nachfrage.

Am sterdam, 16. Mai. (W. T. B.) re, Bahr stetig., lolo 485. Santos -⸗-Kaffee für Mai 341, für September ) ür ren, 1. Möi. C. E. O) abo fen ;

mste rd am, 10. Mai. . ũ tetig, l für ram sgh J

Wetterbericht vom 10. Mai 1918, Vormittags 91 Uhr.

Witterungtz⸗ en der letzten 24 Stunden

,

ziemlich heiter meist bewölff vorwiegend heiter vorwiegend hester meist bewoltt 1 Vorm. Niederschl. O vorwiegend helter llemlich helter vorwsegend heller ziemlich heiter

Name der . Wind⸗

Beobachtung richtung,

Bm d? Wetter

=

2 mn

in Celsius

Tempera ur Me 1

8 statlon ö k

*

walten 3 wolkenl. woltenl. 2 heiter . heiter wolkenl. 4 woltenl. woltenl. 2 heĩter wolkenl. workenl. worten. wolken wolken. heiter Nebel 3 woltenl. wolkenl. woltenl. heiter wolken. )wolkenl. 3 wolkenl. heiter wollig 1 wolken s.

Borkum Keitum Hamburg Swinemünde Nenfahrwasfer Memel Aachen Dannovber Berlin Dresden Breslau Bromberg Metz Frankfurt. M. Karlaruhe, B. München Zuaspttze Wilhelmshayv. Kiel Wustrow. M. Wäönt geber Cofsel Magdeburg Grunberg Schl 7733 Můlhausen, C. 765,3 Frledrichshaf. 7637 Bamberg 7697 N

Rmigenwalder⸗ münde

773.7 774 5 Oe 773 5 7775 5 7725 765,5 J 76g. 7; 7723 7733 S 7777 75.5 N 7777 766 769.5 8 766.7 766 7 N 537 I e 77a 6 7I 4.5 . . . 771,3

773 5

. C Sido S

9768

.

J

2 2 Q

ö. 8 O

vorwiegend helter vorwiegend heiler vorwiegend heiter

2

O —— Q

1

Nlemlich heiter

messs bewölkt vorwiegend heiter vorwlegend helser Vlemlich heiter

Vorm. Nlederschl. vorwiegend beiter vorwiegend heiter liemlich heltet ziemlich heiter

vorwiegend heiter vorwiegend heiter

2

S 2 e 8 68683

2 10

2

hp

0 -

1 ö heiter

N,

ä eee, , , mo g woltenl. BVlissingen 7704 ONO 4swolkenl. Helder 76 O NJ woltenl. Bobb 60 5 SSO T* halb bed. Chrisllansund 769.1 W I Regen Studen; 5 6 SSO J hester Vardẽ , Te W belter Stagen 48 SSO J halb bed Hanssbolm a SS F beiter Kopen hagen

OSO 2 hetter Stockholm N 2 wolkenl. Serngsand 8 NRW T wolken. Haparanda 72 S 4 wolkenl. Wisby 7728 N wolken. Karlstad WNW beiter Sammerhus NNO 3woltenl. Livorno O halb bed. Budavest 4,4 W 2 heiter Wien 7639 NNO 3 dedeckt Prag O 4 wolkenl. Rom 323 Lwolkenl. Floren; O 1 bedect Caallarĩ SSO J wolllg Ostende 02 ONO 3 wolken. Zurich 75635, NO 3 bededt Genf 762,1 NNW T bedeckt Lugano Saͤntis

764,5 N Regen Hrin

J 2 2

.

8 *

L O L 0 00 01 2

.

——

I

ö

Nachm. Niedersch. meist bewoöltt vorwiegend helter

(S S 2 9

2 d .

5617 WMW bedeckt 16153 SSW woll I653,9 SO 2 bedeckt 2715 * wolfens.

Norm. Nlederscht ztemlich heiter

1 I

1 8 vorwiegend heiler

.

Hermannstadht , Brůssel NJ6s6 7 SM CG J wol ken. ö

desina dM eee.

) Aenderung des Barometers (Barometertendenz) von 5 bis 8 Uhr Morgens na

,. Stala: O0 O60 bis 0.4 mm; 1 0,5 biz 1,4 mm; 2 . is. mm; 25 bis 6d mm; 4 5 bis 4,4 mm; 5 45 dig 5,4 mm; 8 8,5 biz

64 mm; 7 —– 665 bis 74 mm; 8 7.5 bit g, mm; 8 nicht beobachtet. Bel negativen Werten der Barometertendenz (Minuszeichen gilt dieselbe Chiffrestala.

Ein Hochdruckgebiet über dem Ozean entsendet einen suͤdwärts verlagerten, Mitteleuropa bedecken den Ausläufer von 775 mm nach dem Skagerrak. Ein flaches ,, über dem Mittelmeer hat h. vertieft, ein anderes dringt vom Nordmeer südostwärts vor. In Deutschland if das Wetter hei mäßigen Nordosswinden und sechs bis jwölf Grad Wärme heiter; Nordschleswig batte stellenwelse Racht⸗ frost, Ostprenßen hatte vereinzelte Niederschläge.

Veutsche Serwarte⸗

09, Japaner 69, 43 . Japaner S873, J Portugiesen Hat, Atchison, Topeka u. Santa F6 1033, Ho. pref. 103, 1. .

/

*

zlemlsch beiter

Wetterbericht vom 11. Mai 1915, Bormittags 9e Uhr.

Wind⸗ richtung,

Wind⸗

stärke

Name der Beobachtung⸗ statlon

Wetter

Temperatur in Celsiag

Name der Beobachtung

station

Wltterung⸗ . ,

22 ñRichtung, . Vetter slärke

Name der Beobachtungg⸗ statlon

1

6

1

Wind⸗ richtung, Wind stãrke

ö ö . ver der * *

24 Stunden

der letzten 24 Stunden Maadeburg

Gorkum Windst. wolkenl.

* 122

ͤ ziemlich beiter Müthausen E.

Vellum SW J heiter

vorwiegend beiter

Hamburg SO J helter

vorwiegend heiter Bamberg

Swinemünde 3 wolkenl.

Frũnberg Schi

Friedrichs har

OSO 2 wollig

vorwiegend heiter

Wien 7652

SSO 4 halb bed.

iemlich heite⸗

Prag 765,3 O

O SO J wolfenf. 8 QI vori

Rd J wollig

mmeist bewölkt

wolkig vorwiegend heiter

egend heiter Fm 67 R

1Lwolkenl.

.

Iemsiich beiter

Florenm 755,7 O

1Lbedeckt

Gaastari 766,5 NW

6a RS J keller 19 8 vorm

egend heiter Siende =

vorm legend beiter Jiügenwalder⸗

Neufahrwasser wostenl.

vorwiegend beiter münde

23S g welt n. vorwi

63s 35 R183

3 wolken.

2 woltenl.

Zũrich 60. 1 N

1 bedeckt

egend heiter

Memel heiter

ziemlich heiter Vltssingen

NMMO J heiter

Genf 759 1

NNW R bedeckt

Tugano Yoo 0 NW.

Aachen hester

vorwiegend heiter Helder

ND N hester

1 bedeckt

Hannober heiter

Bod

ziemlich heiter

Berlin 3 wolkenl.

vorwiegend heiter

Ghrtstian sund 7öY)⸗

NW 1 QDunft 1 11 6

Säntis 561.3

WS W 4 bedeckt

Vrlndiñ 75s. SS

S heiter

3 halb bed.

Dresden heiter

vorwse lend heiter Skudenes

NNW i wol ig

Triest Isg 5 SMS Kratau 768.1

Breslau wolkenl.

vorwiegend heiter Vardß

SN O 7 wollen. 3

9 6 Regen 10 1 anhalt. Niederschl. ol * O vorwiegend hester

SD 1 Schnee

Bromberg wolkenl.

vorwiegend beiter Skagen

wolkenl.

vorwiegend heiter Hanstholm

n, e, det

Scrmannffadt 575 W

bedeckt

Brũssel 7673

Metz

desina

Frankfurt, M. heiter

Kopenhagen

vorwiegend helter

Karlsruhe, B. heiter

vorwiegend beiter Stockholm

ö

ö 3 Wwe d wolkig

München halb bed.

2 218

ziemlich heiter Hernbsand

C . . . 2

W , dededt

Zuasritzt woltig

2

Itachre Jiederschl, Daparanda

S 6 Schnee

.

Wühelmahan. J 1 . Kiel

wollen. 11 8 wolken. 10 0

vorwiegend heiter Wisby

WS wa hener

Ein südtwärts verlag Deutschland verbindet Hochd

I vorwiegend beiter Rarsfsad

Wusfrow. M.

wolken. 9

Lvormeiegend Hester Fammerhug

7577 SSW bedeckt

Rönigsbera 768 0 heiter

Tiwvorno

Ca fel halb ö.

Budadeft

Did I belter 1

J7ög 1 OSO 4 bedeckt 15 0 - 0

*) Aenderung des Barometers (Harometertendenz) von 5 bis 8 Uhr Morgens nach

folgender Stala: 0 O0 bis 94 mm; 1— 0,65 bis 14 mm; 2 1.5 bis 4 mm;

ö = 25 bis 8,4 mm; 4 65 big d mm; 5 45 biz 54 mm; 8 5. 5 bis

64 mm; 7 65 bia 7.4 mmm; 8 75 bis 8 mm; 8 nicht beobachtet, Bei negativen Berten ver Sarometertendenz (Minuszeichen) gilt viesel de Chiffre kala.

tlefte Tiefdruckgebiete siegen über dem Mittelmeer und über N europa, letzteres entsendet Ausläufer nach Schottland und Jůiland. In Deutschland ist das Wetter bei 7 biz 10, an der Nordiee- küste 12 Grad Wärme und schwachen, aus östlichen, an der Küste teilweife westlichen Richtungen wehenden Winden heiter und trocken; im Norden trat stellenweise Nachifrost ein.

5 2. S vorwiegend Fester

1 helter D

erter, verflachter Hochdruckiücken über ruck zebiete über England und Polen; ver⸗ ord⸗

Deutsche Seewarte.

Unter uchungssachen.

Aufgebote, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen Verlosung 2c. von Wertpapieren. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. A

e 0 d =

rlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltentn Einheitszeile 30 3.

ktiengesellschaften.

Anzeiger.

7. Niederlassung ꝛe⸗

7. Bankausweise.

6. Erwerbs und . enossenschaften

von tsanwälten.

8. Unfall, und Invaliditãtz. ꝛc. Versicherung 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

9 Untersuchungssachen.

10869 Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Kriegs freiwilligen Bernbard Menher der 5. Komp. Ersatzregiments Königsberg III, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs haft wegen Fahnenflacht verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und an die nächste Militär bebörde oder Marinebebörde (Truppentetl, Marineteil oder Bezirkakommando, in größeren Standorten an die TVommandantur oder das Garnisonkommando) unter Mit—⸗ teilung hierher abzuliefern.

Beschreibang. Alter: 18 Jahre, Größe: 1m 56 em, Statur: schwächlich, Haare: dunkelblond, . braun, Nase gewöhn⸗ lich, Mund groß, Bart feinen, Gesicht gewöhnlich, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deuisch. Besondere Kennzeichen: etwas O⸗-Beine. Kleidung: Feldgrauer Anzug mit Achselklappen Nr. 43.

St. O. den 6. Mai 1915.

Gericht der 10. Landwehrdiwision.

(10878 . Gegen die unten Beschriebene, welche flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen unerlaubter Entfernung (6 26 des Gef. v. 4. 6. 1851), begangen in Mützel⸗ burg. Kreis Pyritz, am 5. April 19165, am 5. Mat 1915 verhängt. Es wird er— sucht, dieselbe zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängnis abzuliefern sowle zu den hiesigen Akten 1 E. R. 402/15 sofort Mittellung zu machen. Personbeschreibung: Familienname: Gezmann, Vorname: Anastasia, Stand und Gewerbe: Arbelterin, anscheinendes Alter: 18 Jahre, geboren 1897 in Koschow, Kreis Bielgowev, Rußland, letzter Aufenthalt: Mützelburg, jetziger Aufenthalt: unbekannt, Größe: mittel, Gestalt: untersetzt, Haare: dunkelblond, Gesicht: braun, Stirn: niedrig, Augen: schwarz, Augenbrauen: braun, Nase: Stumpfnase, Ohren: mittel, Mund: etwas aufgeworfene Lippen, Zäbne: voll⸗ ständig, Kinn: breit, Hände und Füße: roß, Gang und Haltung: gerade, adrette . Sprache: helle Stimme, Be— kleidung: voraussichtlich roter Rock. Stettin, den 5. Mai 1915. Kriegtgericht des Kriegszustandes.

10877 Steckbrief. Gegen den unten Beschriebenen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen unerlaubter Entfernung (3 9h des Ges. v 4. 6. 1851), begangen in Sireesen, Kreis Pyritz, am 14. April 1515, am 21. April 1915 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts gefängnis abzuliefern sowie zu den biesigen Akten 1 E. R. 423 15 sofort Mitteilung zu machen. Personbeschreibung: Familienname: Jwan, Vorname: Anton, Stanz und Gewerbe: Schnitter, anscheinendes Alter: 20 Jahre alt, aus Skorzesztee, Kreis Kielce, Russ. Polen, letzter . Streesen, Gutsbezirk, e Aufenthalt: unbekannt, Größe: mittel, Gestalt: unter . setzt, Haare blond, gewöhnlich, Bart: ohne, Gesicht: oval, Stirn: geneigt, Augen: blau, Nase: schmal, Ohren: mittel, Mund: mittel, Zähne: vollständig, Kinn: breit, Hände und Füße: ge— wöhnlich, Gang und denn. gerade und militärlsch, Sprache: polnisch und sehr schnell sprechend, Tätowierungen; keine, besondere Kennzeichen: keine, Bekleidung: Schnürstiefel, Arbeitszeug, Farbe kann ,, angegeben werden, jeden fallt dunkel.

Nr. 302 Stück Nr. 75 506 ist er⸗ ledlgt

(los63] Fabnenfluchtserklärung. Gefreiten Alfred Wangner. Ei. Batl. Landw. Inf. Rgt. Nr. 1. 3. Komp., wegen

Fahnenflucht, wird der Beschuldigte Alfred Wangner, geb. am 7. 11. 188 in Eis-

z

fur fahnenflüchtia erklärt.

Eteckbrief. 10862] Fahnenfluchtgserklärung.

Wehrmann

Der Steckbrief gegen: .

1) den russisch⸗polnischen Schnitter Franciszek Klaminska, 64 Jahre alt, gebortn zu Horzew, Kreis Konin, Russ. Polen, .

2) den russ -polnischen Schnitter Piotr Kaminski. 18 Jahre alt, geboren zu Horzew, Kreit. Konin, Russ. Polen,

Stettin, den 3. Mai 1915. (10879 Kriegsgericht des Kriegszustandez.

In der Untersuchungssache gegen den

ingen, Württemberg, auf Grund der 5 69 ff. des M. St.- G. B. sowie der 83 356, 360 der M. St. G.. O. hierduich

Augsburg, J. 3. 1915. K. B. Gericht der st. 3. Inf. Brigade.

In der . gegen den Fritz Dolling, 5. Komp

Inf. Rgt. Nr. 44, wegen Fahnenflucht,

wird auf Grund der 698 ff. des Militär⸗

strafgesetzbuchs sowle der 55 356, 369 der

Militarstrafgerichtzordnung der Beschul.

digte hierdurch für fahnenflüchtig er⸗

e

Berlin, den 4. Mai 1915.

Gericht der Inspettion II der immob.

Garde ⸗Inf.

(10868 Beschluß. Der Wehrmann Ludwig Schmitt der J. Res.« Inf. Regt. 60, geboren am 25. 7. 82 zu Vhllerdingen, Els. Lothr., Maurer, und der Wehrmann Albert Brignon der 9. Res. Inf⸗Regts. 60, ge⸗ boren am 14 10. 1878 zu St. Quirin, Els. Lothr, Zimmermann, werden gemäß S5 356, 360 MSt. G. O. für fahnen⸗ flüchtig erklärt. Das im Deutschen Reiche befindlich Vermögen des Brignon wind mit Beschlaa belegt. Dieuze, 6. Mat 1915. . , b. Landw.⸗Dipiston. Der Gerichts herr: von Fischer, Krell, Generalleutnant, Kriegsgerichtgrat. Dipisionskommandeur.

10886] Fahnenfluchtserklärung und Beschlaguahmeverfügung. In der Untersuchungs ache gegen La) Phi⸗ livpert Willig, 1) Camill Vourafsfeau, 2) Heinrich Philipp Meister, 3) Eugen Vflieger, 4) Wendelin Stöcklin. alle Landwehrleute von der 2.8. J.⸗-R. 109, wegen Fahnenflacht, werden auf Grund der 5§5 69 ff. des Milttärstrafgesetzbuchs sowie der S5 366, 360 der, Militär⸗ strafgerichlsordnung die Beschuldigten bier⸗ durch für ed en sfichtig erklärt und ihr im Deutschen Reiche befindliches Ver mögen mit Beschlag belegt. 6. 30. April 1915. Dir. St. Qu, den 4 Mar fz. Gericht der 8. Landwehrdivision. Der Gerichtèherr. Dr. Jahn. von Bodungen. Kriegggerichtsrat.

10872) Fahnenfluchtserklürung. In der Untersuchungssache gegen den Landwehrmann Karl Luthringer der 9. Komp. Inf.⸗Regts. 172, geboren 1882 in Thann, Kreis Thann, Elsaß. Lothringen, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der 69 ff. des M.St. G. B. sowle der ö 366, 360 der M. St. G. O, der Be⸗ . hierdurch für fahnenflüchtig er⸗ lärt

19873

öffentlichten Fahnenfluchte erklärung vom 8. März 1916. Nr. 36 190 muß es statt Keitzmeier Veitzn: eier heißen.

(10884 Fahnen fluchtserklärung

I Fröhln, Albert, 2 Erhart, Emil, Landsturmleute vom 3. / J. Vdst. J. Batl. Freiburg, auf Grund der strafgesetzbuchs sowie der 5 356, 350 der Miltiärstrafgerichts ordnung die Beschul⸗ digten hierdurch für fahnen flüchtig erklärt und ihr im Deutschen Reiche befindliches

IlosSõ]

am 8. J. 1881 in Ihringen (. Brelsach)

In der unterm 18. März 1915 ver⸗

BD.⸗St. Qu., den 4. Mai 1915. Gericht der 42. Infanteriedivision.

——

und Geichlagnatzmeverfügung. In der Unterfuchungssache gegen den

wegen Fahnenflucht, werden 69 ff. des Militär⸗

Vermögen mit Beschlag belegt. Din. St. Qu., den 4. Mat 1915. Gericht der 8. Landwehr. Division. Der Gerichtsherr: Dr. Jahn, v. Bodungen. Kriegegerichte tat.

9, und Beschlagnahmeversügung. In der Untersuchungssache gegen den

geborenen vandwehrmann Friedrich Gut⸗ knecht, 11.8. J. R. Nr. 110, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der S5 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der 3656, 3660 der Militärstrafgerichts ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.

Div. St. Qu, den 5. Mai 1915.

Gericht der 8. Land wehrdipssion.

Der Gerichtsherr: Dr. Jahn, von Bodungen. Kriegsgerichtsrat.

(10874 Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungesache gegen den Landsturmmann Reinhold Moritz, Ersatz⸗ hataillon Landpehrinf.⸗ Regt. Nr. 5h, 4. Komragnie, Kleve, geb. 19. Mat 1887 in Borghorst i. W, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der 69ff. des Mtlitär⸗ trafgesetzbuchs sowie der 55 3656, 360 der Militärstrafgerichlsordnung der Be⸗ schuldigte hierdurch für fahnenflüchtig er⸗ klärt.

Effen, den 22. April 1915.

Gericht der Landwehrinspektion.

10851] Fahnenfluchtser klärung

und Beschlagnahmever fügung. In der Untersuchungssache gegen den Kanonier Ferdinand Grosset der 7. akt. Batt. Fußart. Rg. 8 Metz, geb 10.2. 1889 zu Cheminot, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der S5 69 ff. des Militär- strafgcsezbwuchs sowig der Ss 356, 360 der Mititärstrafgerichtsordnung der Be⸗ schuldigte hierdurch für fahnenflächtig erklärt und seia im Deutschen Reiche be⸗ findliches Vermögen mit Beschlag belegt. Metz, den 6. Mat 1915.

Gericht des Goubernements Metz. Der Gerichtsherr: Saupe,

Rehbach, Ga une, Generalmajor. Kriegs gerichtgrat.

Ios882] Fahnenfluchtserklärung und Vermögensbeschlagnahme. In der Untersuchungssache gegen den Reservlsten Gustav August Beauqus, Kenditor, geb. den 31. Januar 1889 zu Ghicourt, Kreis Chäteau⸗Salias, zuletzt wohnhaft daselbst, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Fahnen⸗ flucht, wird in Gemäßheit der SS 68, h, 71 M.St. G.⸗B., S5 366, 360 der M. St. G. O. der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen hierdurch mit Beschlag belegt. Saarbrücken, 2. Mal 1915. Gericht der Landwehrinspekttion.

10883) Fahnenfluchts erklärung

und Beschlagnahmeversügung.

In der Untersuchungssache gegen den Ers.-Res. Adolf Mertz, wegen Fahnen flucht, wird in Gemäßheit der 88 68, 69, 71 des Militärstrafgesetzbuchg Jowie der 55 356, 360 der Mllitärstrafgerichte« ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befint liches Vermögen mit Beschlag belegt.

SGuarbrücker, den 5. Mal 1915.

Gericht der Landwehrinspektion.

108765] Fahnenfluchte erklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Landsturmpflichtigen Johann Georg Paul König. Bäcker, geboren den 22. Dezember 1895 in Markirch, zuletzt wohnhaft in Markirch, jetzt ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, wegen Fahnenflucht und Kriegsverrats, wird in Gemäßheit der

l0s871 Fahnen fluchts erklärung und Weschlaguahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen I) den Reservist August Archen 8/135, geb. am 1I. 3. 1839 in Bevingen, Kr. Dieden⸗ hofen, 2) den Ersatzreservist Ludwig Dellandrea 8 135, geb. am 20. 6. 1886 in Darney in Frankreich, wegen Fahnen flucht, werden auf Grund der S5 63 ff. des Militätstrafgesetzbuches sowie der S5 366, I360 der Militärstrafgericht ordnung die Beschuldigten hierdurch für fahnenflüchttg erklärt und das im Deutichen Reiche be. sindliche Vermögen des Archen mit Beschlag belegt. ; Im Felde, den 6. Mai 1915. Gericht der 33. Division.

10866 Jahnen fluchtserklürung.

In der Untersuchunge sache gegen den am 12. April 1891 in Basel geborenen, in Ebringen, Amt Freihurg heimatberechligten Grenadier Heinrich Reichenbach,. 1. Ers⸗ Batl. Gren. Regts 110, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der S5 69 ff. M. St. G. B. sowie ber S5 356, 360 M. St. G.. S. der Beschuldlgte hierdurch für fahnen flüchtig erklaͤrt.

S5 68, 69, 71, 57, 10 Mil. St G. B. I§5 88, 93 R. St. G- B, 55 3566, 360 Mil. St. G.. O. . hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. . Straßburg i. Els., den 3. Mai 1915. Gericht der Landwehrinspektton.

10876) Fahnenfluchtaerklürung. In der Untersuchungssache gegen den Mllitärpflichticen Jakob Ertle, Schreiner, geb. 6. 3. 93 zu Breitenbach, Kreis Colmar, zuletzt wohnhaft in Mühl: bach, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der S5 69 ff. des Militärstraf⸗ agesetzbuchs sowie der S§5 356, 360 der Milltärstrafgerichtsordnung der Beschul— digte für fahnenflüchtig erklärt. Stra sthurg i. Sis., den 5. Mal 1915. Gericht der Landwehrinspektion.

10570 Ber fügung.

Die gegen den ehemaligen Kanoniter Kornelius Iwweber. 2. reit. Batt. Fe. A. R. 15, unterm 15. 10 08 erlassene Fahnen fluchtserklärung und Beschlag; nahmeverfügung, veröffentlicht in Beil. 3 des Reichsanz. v. 20. 10. 08 Nr. 248, wird aufgehoben.

(10867

Beschluñ. Die am 30. Dezember 1908 gegen den

Rekruten Emil Sulger aus dem Land⸗ wehrbeztrk Lörrach, geb. 31. 12. 1886 zu Herisau (Schweiz) erlassene Fahnenflachte⸗ erklärung wird gemäß § 362 M. St.

G. -O. aufgehoben. Freiburg i. B., den 24. April 1915. Röntgliches Gericht der stellv. 57. Infanteriebrigade.

ö // Kr

27) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

(10579 2

Zu der in Nr. 97 vom 77 April 1915 veröffentlichten, die Zwangsversteigerung des Griundstücks Mühlenstraße 33 be⸗ treffenden Bekanntmachung gS9 wird he⸗ merkt, daß das Grundstück in der Ge⸗ markung Berlin liegt. 87. K. 1893. 14. Berlin, den 5. Mai 1916. Königliches Amtsgericht Berlin ⸗Mitte.

Abteilung 87.

14756) Zwangs versteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Beilin-Relnickendorf belegene, im Grundbuche von Berlin⸗Reinickendorf Band 49 Blatt Nr. 1506 zurzeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Architekten und Maurer- meisters Franz Körting in Brandenburg a. Havel eingetragene Grundstück am 25. Juni 1813. Vorm. A0 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Zrunnenplatz, Zimmer Nr. 30, 1LTieppe, versteigert werden Das im Ge⸗ meindebezirk Berlin · Reinickendorf, Rasch · dorsstraße 105, belegene Grundstück ent- bält Wohnhaus mit Seitenflügel und Hofraum und umfaßt das Trennstück Kartenblatt 3 Parzelle 2028/66 von 6 a s88 qm Größe. Es ist in der Grundsteuer⸗

Reinickendorf unter Artikel Nr. 1460 und in der Gebäudesteuerrolle unter Nr. 1085 mit einem jährlichen Nutzungswerte von 5744 4 verzeichnet. Der Versteigerungs⸗ permerk ist am 2. Oktober 1914 in das Grundbuch eingetragen. Berlin, den 3. April 1915. Königliches 1, Berlin Wedding. 3

1758 Zwangsversteigerung.

. Wege der Zwangsbollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche don Berlin (Wedding) Band 197 Blatt Nr. 3553 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Kaufmanns Moritz Levin in Berlin eingetragene Grundstück am 28. Junt 18915, Vormittags A0 Ur, durch des unterzeichnete Gericht, an der Gerichts nelle, Brunnenplatz, Zimmer Ur. 30. 1 Treppe, persteigert werden. Das in Berlin, HDochstadterstraße Nr. 15, belegene Grund- stũck enthält: 2. Siallgebäude links, b. HSofwohngebäude mit Werkstait, e. Quer- wohngebäude und besteht aus dem Trenn= stück Kartenblatt 22 Parzelle 2442 33 von 8a 599m Größe. Es st in der Grund. steuermutterrolle und Gebäudesteuerrolle des Stadtgemeindebezirks Berlin unter Nr. 4112 mit einem jäbrlichen Nutzungs wert hon 1750 verzeichnet. Ver steigerungs dermerk ist am 17. März 1915, in das dbuch eingetragen.

Berlin, den 7. Axril 18135. Tönigliches Amtsgericht Berlin. Wedding. Abteilung 6.

la ds Swangsversteig

Karlruhe, ben 28. April 1915.

Gtettin, den 5. Mal 1616. Kriegsgerlcht des Kriegszustandes.

X. St Mu. Menin, ben 3. 5. 1836 Gericht der 39. Inf. Dhhiston.

Gericht der stellv. Hb. Ins⸗Brlgade.

Belnal, den 6. Mai 1818.7 Gerlcht 30. Reservedivlston.

Wege der Zwangsdollstre ung soll k. en 3 iim uche

3 er ,n, r, d, , .

mutterrolle des Gemeindebeznrks Berlin⸗

.

1

ga, . —— —— ö e / ß r