das JZusammenwirken der Militärmedizinalverwaltung mit den Trägern der Arbeiterversicherung zugunsten von ver— wundeten und erkrankten Kriegsteilnehmern, einen Runderlaß vom 22. Februar 1915 über die Buchung von Kosten, die den Versicherungsträgern durch die Bereitstellung ihrer . für die Pflege von verwundeten und erkrankten Rriegern und für sonstige mit dem Kriege zusammen⸗ hängende Zwecke erwachsen, 6 zwei Bekanntmachungen vom März 1915 über die Befreiung von der Versicherungs⸗ ö! 2 nach 5 1242 der Reichsversicherungsordnung sowie die ekanntmachung vom 10. März 1915 über die am 1. Januar 1914 bei den Trägern der Invalidenversicherung zum Zwecke der Arbeiterwohnungsfürsorge und für andere, insbesondere ge— meinnützige Zwecke verfügbaren und von ihnen aufgewendelen 6 1356 Abs. 2 bis 4, S 1357 der Reichsversicherungs⸗ ordnung).
Den Revisionsentscheidungen 1986 bis 1997 sind folgende Leitsätze vorangestellt:
Die Mitaliedschaft bei einer Krankenkasse dauert auf Grund der
Vorschrift des 54a Satz 2 des Krankenversicherungsgesetzes während des Bezugs, von Krankenunterstützung nur fort, wenn zugleich Er— werbgunfäbigteit vorliegt (1986; ö Der Begriff der AÄrbeitsunfähigkeit im Sinne des § 182 Nr. 2 der Reichsv 1sicherungsordnung ist gleichbedeutend mit dem Begriffe 1 nach 5 6 des Krankenversicherungsgesetzes 1 7 Eine Krankheit, die ein Versicherter sich bei einem Selbstmord—⸗
ersuche zugezogen hat, ist als vorsaͤtzlich herbeigeführt im Sinne des 5192 Nr. 2 der Reichzversicherungs ordnung anzusehen 1988); Weibliche Personen, für deren Tätigkeit erst am 1. Januar 1914
ie Versicherunge pflicht eingeführt ist, haben keinen Anspruch auf Wochengeld gemäß S§ 195 Abs. 1 der Reichsversicherungzordnung, wenn die Niederkunft vor Ablauf von sechs Monaten seit jenem Zeit⸗ punkt eingetreten ist 1989];
1) Zur Anwendung der Vorschrift des § 195 der Reichsver⸗ icherungs ordnung, wonach von dem Wochengelde für acht Wochen
zwei in die Zett vor der Niederkunft fallen dürfen, bedarf es einer ausdrücklichen Bestimmung in der Kassensatzung nicht.
2) Diese Vorschrift ist nicht anwendbar, wenn die Versicherte damals an einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit litt
nd daher bereits Krankengeld erhalten hat 11990;
Arbeitsunfähig Erkrankte werden im Falle der Vereinigung ihrer Krankenkasse mit einer anderen Krankenkasse dann nicht Mitglieder der aufnehmenden Kasse (6 289 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung), wenn das ihrer Versicherung zugrunde liegende Beschäftigungsverhältnis im Zeitpuntt der Vereinigung erloschen ist. Auf sie findet demgemäß auch 212 der Reichsversicherungtordnung keine Anwendung (1991;
1) Die Versicherung eines aus der versicherungspflichtigen Be— schäftigung ausgeschtedenen Kriegsteilnehmers kann nach §z 313 der Reichsversicherungsordnung auch durch Beitragszahlungen Dritter fort— gesetzt werden, sofern die Beiträge für den Auegeschiedenen in der Absicht gezahlt werden, ihn bei der Kasse weiterzuversichern, und sofern dies seinem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen entspricht.
. 2) Die „ häutliche Gemeinschaft! im Sinne des § 203 Satz 2 der Reichsbersicherungsordnung wird durch Einberufung des Versicherten zum Kriegsdienst noch nicht ohne weiteres aufgehoben.
3) Sind Begräbniskosten nicht entstanden, so ist das gesamte Sterbegeld als Ueberschuß dem in § 203 Satz 2 der Reichsversiche⸗ rungsordnung erwähnten Bezugaberechtigten zu zahlen [1992]; Ihm Falle des § 573 der Reichsversicherungsordnung wird das Hausgeld vom Beginne der fünften Woche nach dem Unfall bis zum . . ei, d , auf ein Drittel des maßgebenden Grundlohn erhöht, es sel ĩ
cherunggordnung vor dem Atlauf der Wartezeit fü einen durch Betriebgunfall Verletzten, so ist sie nicht verpflichtet, ihn durch einen Arzt seiner Krankenkasse behandeln zu lassen 1994); 35 1520 der Reichsversicherungsordnung gilt nicht bei Streit zwischen der Versicherungsanstalt und einem Versicherungsverein auf Gegenseltigkeit, der nicht als Ersatzkasse zugelassen oder für die Ueber⸗ gangszeit einer zugelassenen Ersatzkasse gleichgestellt ist (1995);
Nach dem bis zum 1. Januar 1913 geltenden Rechte konnte ein Knappschaftsverein, der den Hinterbliebenen eines durch Betriebtz— unfall Getöteten nach 5 1722 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 19. Juni 1906, betreffend die Abänderung des Siehenten Titels im Allgemeinen Berggesetze vom 24. Juni 1865 (6 30 Abs. 1 Nr. 4 des Knappschaftsgesetzes vom 17. Juni 1912), eine Begräbnisbeihilfe gewährt hatte, Ersatz dafür aus der Unfallentschädigung nicht bean— spruchen [1996
Die Bestimmung im § 53 Abs. 1 der Kaiserlichen Verordnung über Geschäftsgang und Verfahren der Versicherungsämter, vom 24. Dezember 1911, wonach die Entscheldungen eine von Tatbestand und Gründen getrennte Entscheidunge formel zu enthalten haben, ist zwingender Natur. Ihre Nichtbeachtung bildet einen wesentlichen Mangel des Verfahrens. Gleiches gilt nach 8 36 Abs. 1 der Kaiser— lichen Verordnung über Geschäftegang und Verfahren der Ober⸗ versicherungsämter vom 24. Dezember 1911 sür die Entscheidungen der Oberversicherungsämter 11997); ;
Von dem Beschlußsenat sind folgende Grundsätze aufgestellt: Der Einwand der Verjährung nach 5 29 Aobs. 2 der Reiche versicherungsordnung greift gegenüber dem Anspruch auf Rückerstattung zu Unrecht geleisteter Weiterversicherungsbeiträge auch dann durch, wenn der Versicherte die Ungültigkeit der Beiträge erst nach Ablauf der seche monatigen Verjährungsftist erfahren hat. Der Zusatz im §z 29 Abs. 2 der Reichsversicherungdordnung: „vorbehalilich des 31446 Abs. 2 und der 55 1462, 1464“ bezieht sich lediglich auf Beiträge, die in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht entrichtet sind (1998); . .
1) Eine Betriebskrankenkaosse kann nicht mit rückwirkender Kraft
. auf einen anderen Betrieb desselben Unternehmers ausgedehnt werden.
2) Die Bestimmung der Satzung einer Betriebe krankenkasse, daß sich der Kassenbeztrk, abgesehen von einielnen besonders bezeichneten Betrieben, auf alle von dem Betriebeunternehmer noch zu erwerbenden oder zu errlchtenden Werke erstreckt, ist unzulässig 1999);
Personen, die bereits vor Inkrafttreten der Reichsoersicherungs⸗
ordnung aus der Versicherungepflicht ausgeschieden waren, weil sie
versicherungsfrei wurden und die sich seitdem nach 5 27 des Kranken
versicherungsgesetzes weiterversichert haben, steht nach dem 1. Januar
1914 gemäß § 313 Abs. 1 Satz 2 der Reichs versicherungsordnung
24 a , des Uebertritts in eine niedere Klasse oder Lohnstufe
zu 2000];
. §z 313 Abs. 1 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung gilt auch
für diejenigen Personen, welche die Mitgliedschaft bei einer Gemein de⸗ krankenversicherung freiwillig fortgesetzt haben und nach deren Schließung auf Grund des Artikels 14 des Einführungsgesetzes zur KJ in Verbindung mit 5 300 Abs. 1 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung freiwillige Mitglieder bei der ent— sprechenden Kasse geworden sind 12001];
U Auch bei Krankentassen, die den wirklichen Arbeitsverdienst der einzelnen Versicherten als Grundlohn bestimmen (5 180 Abs. 4 der
Reichsversicherungsordnung), ist die Weiter versicherung nach einem
iederen Grundlohn gemäß 5 313 Abs. 1 Satz 2 der Reichsversiche⸗ runge ordnung zulässig 2002);
Gehören zu dem Ausschuß einer Krankenkasse sechs Vertreter der Versicherten, so verstößt eine Satzunge bestimmung, daß die Vorschlags⸗
inen für die Vorstandswahl von drel Wahlberechtigten zu unter— zeichnen sind, gegen die Grundsätze des Verhältniswahlverfahrens und ist daher unwirksam (2093);
. War bei einer Wahl zum Vorsfand einer Krankenkasse ein Wablausschuß zeitweise nicht ordnung mäßig besetzt, so ist die Wahl ngültig, wenn durch die während der nicht ordnungsmäßigen Be—
346 das Hautgeld ö b ten ne n, . a 1613 der Recke, Monaten Februar unde Närz 1915. das Heilverfahren . ,,,
, Stimmen das Wahlergebnis beeinflußt sein kann
Gegen Anordnungen des Oberversicherungsamts nach 8 375 der Reich versicherungsordnung ist die Beschwerde an das Reichsversiche⸗ rungsamt auegeschlossen 2005;
Die Satzung einer Krankenkasse hat bestimmt, daß die Beiträge für Versicherungspflichtige wöchentlich im voraus an den vom Voꝛr⸗ stand bestimmten Stunden vom Arbeitgeber einzuzahlen sind. Die Versicherungsberechtigten haben die Beiträge zu der ,. Zeit selbst einzuzahlen oder kostenlos einzusenden. Der hiernach maßgebliche Tag gilt allgemein auch dann als Zahltag, wenn der Vorstand nach der Satzung berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die fälligen Beiträge für Versicherungspflichtige monatlich durch Kassenboten vom Arben⸗ geber abholen zu lassen, und von dieser Ermächtigung regelmäßig Ge⸗ brauch macht 12006; ;
I) Zur Begründung des Anspruchs eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers oder eines Dienstboten gegen den Arbeitgeber auf eine den Leistungen der zuständigen Krankenkasse gleichwertige Unter⸗ stützung (6 418 Abs. 1, 5 435 der Reichsversicherungsordnung) ist die Zusttmmung des Beschäftigten nicht unbedingt erforderlich. Die fehlende Zustimmung wird daduich ersetzt, daß die Kasse oder die Beschwerdeinstanzen dem Antrag des Arbeitgebers auf Befreiung des Beschäftigten von der Versicherungepflicht stattgeben.
2) In dem Befreiungsantrage brauchen die Leistungen, die der Arbeitgeber an Stelle der Kasse übernimmt, nicht einzeln angegeben zu werden. Es genügt die Erklärung des Arbeitgebers, eine den . der Krankenkasse gleichwertige Unterstützung gewähren zu wollen.
3) Bei der Entscheidung über den Befreiungsantrag ist von dem . . des Arbeitgebers abzusehen, wenn diese offenkundig ist.
4) In dem Befreiungsantrage müssen die zu befreienden Per—⸗ sonen namentlich aufgeführt werden 2007);
Werden landwirtschaftlich Beschaͤftigte oder Dienstboten nach den Ss§ 418, 455 der Reichsversicherunggordnung von der Kranken versicherungspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung nicht ohne weteres auf später von dem Arbeitgeber angenommene Personen der gleichen Art. Für sie ist ein neuer Befreiunggantrag zu sfellen 2098;
Die Vorschrift des 5 420 der Reichsversicherungs ordnung über Ermäßigung von Beiträgen zur Krankenversicherung für landwirt⸗ schaftlich Beschäftigte gilt nach 3 439 a. a. O. auch für Dienstboten, die nicht nur vorübergehend in der Landwirtschaft tätig sind 2009;
Bei Prüfung der nach § 439 der Reichsversicherungsordnung zu entscheidenden Frage, ob die Beschäftigung eines Dienstboten in dem Betrieb oder anderem Erwerbsgeschäfte des Dienstberechtigten für sich allein nach 5 168 versicherungsfrei ist, insbesondere ob der Beschäftigte im Sinne der Nr. 1, 3 der auf Grund des § 168 ergangenen Be⸗ kanntmachung vom 17. November 1913 sonst keine berufsmäßige Lohnarbeit verrichtet, kommt die Tätigkeit des Dienstboten im Haushalt des Dienstberechtigten nicht in Betracht 12010;
Auch die ausländischen persönlichen Bediensteten eines im Inland wohnenden ausländischen Berufskonsuls sind nach dem 4. Buche der Reichsversicherungsordnung versicherungspflichtig 2011];
In dem Bescheid 2012 wird die Veisicherungspflicht der russisch⸗ polnischen Arbeiter während des jetzigen Krieges besprochen und in dem Bescheid 2018 wird die Geltung des § 1542 der Reichs⸗ versicherungsordnung für die Verordnungtzansprüche der Kriegs—⸗ teilnehmer nach dem Mannschafisversorgungsgesetze vom 31. Mal 1906 und ihrer Hinterbliebenen nach dem Militärhinterbllebenen⸗ gesetze vom 17. Mai 190 verneint.
Den Schluß bilden die Uebersichten über die Zahl der im Jahre 1914 vereinnahmten Wochenbeiträge und Zusatzmarken, über Zahlungen aus Invaliden Kranken-, Alters, und Zusatz= renten und über Versicherungsleistungen der 31 Versicherungs⸗
anstalten an Hinterbliebene in den Monaten Januar und Fe⸗ ; den Erlös aus Beitrags marken in den
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Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staattzanzeigers“ liegen die Ausgaben 484 und 485 der Deutschen Verlust— listen bei. Sie enthalten die 5. Sonderverlustliste des Deutschen Heeres (Unermittelte), die 222. Verlustliste der . Armee und die 181. Verlustliste der bayerischen
rmee.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Das Präsidium des Polenklubs hatte in seiner letzten Sitzung, der auch der Landmarschall und der Minister für Galizien beiwohnten, laut Meldung des „W. T. B.“ be⸗ schlossen, nachstehendes Beglückwünschungstelegramm an den Kaiser zu richten:
In unbegrenzter Ehrfurcht, Dankbarkeit und Liebe zu Eurer Majestät geheiligter Person gestattet sich der Reichsrätliche Polenklub anläßlich des Glück verheißenden Sleges, den Eurer Majeéstaäͤt und die deutschen Heere unter den Augen des siegreichen Erzherzog -Feld⸗— marschalls erfochten haben, aufrichtigste und innigste Glückwünsche an den Stufen des Allerhöchsten Thrones zu unterbreiten.
Dem Obmann Bilins ki ist hierauf folgendes Telegramm zugegangen:
Majestät danken dem Reichsrätlichen Polenklub berzlich für die in bewährter Treue und Anhänglichkeit dargebrachten Glückwünsche zu dem hocherfreulichen Erfolge der verbündeten Heere.
— Im ungarischen Abgeordnetenhause erklärte gestern der Ministerpräsident Graf Tisza auf das Ersuchen des Oppositionellen Rakovpszky um Aufklärungen über die auswärtige Lage, im Bewußtsein seiner Verantwortlichkeit müsse er erwidern, daß er den jetzigen Augenblick nicht für geeignet halte, daß die Regierung sich äußere oder eine Debatte über die auswärtige Lage im Hause stattfinde.
Groszbritanuien nnd Irland.
Im Unterhause erwiderte gestern der Premierminister Asquith auf die Anfrage, ob die Regierung Schritte getan habe, um Deutschlands wiederholte Uebertretungen der Haager Konvention zur Kenntnis der Unterzeichner zu bringen, laut Bericht des „W. T. B.“:
Deutschland habe den Krieg mit einem offenbaren Vertragsbruch begonnen und setze ihn mit zunehmender Mißachtung der Ueberein— künfte früher gutbefundener Benimmungen über die Kriegsführung fort. Diese Tatsachen, bemerkte Asquith welter, selen allgemein be⸗ kannt, und es habe keinen Zweck, mit der genannten Regierung in Verbindung zu treten, außer wenn England zu irgendeiner Attion übergehen wolle. England vertraue, daß die neutralen Nationen immer mehr begreifen würden, daß die Ereignisse dieses Krieges die ganze zivilisierte Welt und die Zukunft der Menschheit berührten.
Darauf wurden Anfragen, die Versenkung der „Lusitania“ betreffend, an die Regierung gerichtet.
Lord Charles Beresford fragte, ob der Premierminister weitere Einzelheiten über den Verlust der „Lusitania“ angeben könne. Mit welcher Schnelligkeit sie gefahren set, ob sie über Old Head of Kinsale fahren wollte oder nicht; ob Old Head regelmäßig beim Ein⸗ und Auslaufen von Schiffen passiert werde, ob dort kein Patrouillendienst stattgefunden habe und welches das nächste Patrouillenschiff gewesen sei; ob der Premierminister dem Hause versichern könne, daß alle solche Punkte, an denen ein⸗, und ausgehende Schlffe vorbeizukommen pflegten, jetzt entsprechend überwacht
deutschen Boischaft getroffen worden wären.
die Ordnung wieder
Untergange entgegenge
würden; ob die Admiralltàt die Warnungen, die den nord⸗
amerikanischen Passagleren vor der Abfahrt zugegangen selen, erhalten habe. MeMaster fragte, welche Maßregeln zum Schutze der
Lusitania“ angesichts der in den Zeitungen erschlenenen Warnung der Houston fragte Churchill, ob er vor dem 7. Mai gewußt hätte, daß deuische Unter⸗ seeboote seit er Zeit an der Südküste von England, im St. Georgskanal und in der Jrischen See tätig gewesen seien, ob er ge—⸗ wußt hätte, daß Tags zupor die beiden großen Liverpooler Dampfer „Centurton' und „Candidate“ in diesen Gewässern versenkt worden seien, ferner, daß die Lusitania' am 7. Mai eintreffen sollte und daß die Admiralität, früher Torpedobootszerstörer und andere Schiffe ausgesandt hätte, um Schiffe, die Pferde aus Amerika für die Regierung gebracht hätten, an der Südküste von Irland in Empfang zu nehmen und sicher zu geleiten, und welche Maßregeln die Admiralität getroffen hätte, um die. Lusitanig. zu schützen und nach Liverpool zu geleiten. Der Erste Lord der Admiralität Churchill erwiderte, es würde voreilig sein, eine Antwort zu geben, bevor eine Untersuchung stattgefunden hätte, es sei auch unmöglich, die Vor⸗ kehrungen der Flotte für die Ueberwachung der Fahrwasser nach der Küste zu veröffentlichen. Die verfügbaren Hilssquellen erlaubten England nicht, den Handels. und Passagierschiffen elne Eekorte von Zerstörern zu stellen, da jäglich durchschnittlich 200 Schiffe ankämen und abführen. Die Admiralität habe Kenntnis von der deutschen Drohung und den Bewegungen der Unterseeboote gehabt; auf Grund davon habe dle Lusitanta“ Warnung und Weisung für ihren Kuis erhalten und beide Botschaften empfangen, die zweite ganz kurz vor dem Angriff. Die Admiralität habe manchmal Eskorten für Schiffe gestellt, die Truppen, Munition und andere von der Regierung unbedingt benötigten Ladungen führten, aber Grundsatz sei, daß jedes Handelsschiff für sich selbst sorgen müsse, abgesehen von allgemeinen Vorkehrungen. Die Admiralität habe nach diesen Grundsätzen, die sich bewährt hätten, gehandelt. Eine schreckliche Ausnahme, wie der Fall der Lusitanian, dürfe die Aufmerksamteit des Hauses und der Welt nicht von der Tatsache ablenken, daß der gesamte Seehandel Englands ohne merk baren Verlust und Schaden fortgeführt werde.
Das Unterhaus nahm sodann in zweiter Lesung die Bill an, die die Regierung ermächtigt, die Schankwirtschaften in den Bezirken, wo Munition hergestellt oder Transporte aus⸗— geführt werden, unter Kontrolle zu nehmen; die Bezirke werden später bestimmt werden. Die Regierung darf nach dieser Bill alle Wirtschaften eines solchen Bezirks schließen oder nach eigenem Ermessen führen.
Italien.
Wie das „Giornale d'Italia“ meldet, beriet der Minister— präsident Salandra gestern vormittag mit dem König und darauf mit dem Minister des Aeußern Son nino, der später den Fürsten Bülow empfing. Das genannte Blatt warnt das Publikum vor den umlaufenden Gerüchten, die einander aufs stärkste widersprechen, und setzt hinzu:
Es int nicht wahr, daß der Ministerrat heute vormittag iusammen—⸗ treten sollte, jedoch vertagt wurde. Daher sind auch die Meldungen über Entschlüsse ernster Natur, über die der Minssterrat angeblich hätte beraten sollen, völlig unwahrscheinlich.
Portugal.
Bei der Ankunft einiger monarcchistisch gesinnter Redner in Coimbra, die der Eröffnungsfeier der monarchistischen Klubs beiwohnen wollten, kam es gestern, wie der „Matin“ berichtet,
olten sich dig Gundgebungen gege olizei und Militär . ie Manifestanten und stellten er.
ö i Kundgebungen. Nach der Eröffnungsfeier wieder⸗ 52
Türkei.
Der „Tanin“ bringt Enthüllungen über ein englisch⸗ französisches Komplott und die Organisation einer Ver— schwörung, die schließlich zur Vorbereitnng einer militärischen Revolution ausartete, die dazu bestimmt war, die Hauptstadt dem Feinde auszuliefern. Er schreibt:
Die Verschwörung begann mit der Bildung einer geheimen Ge— sellschaft, die teils volitische, teils betrügerische Zwecke verfolgte. Nachdem das Komplott, das zur Ermordung Mahmud Schefket Paschatz führte, dank. der entschlidenen Maßnahmen der türfischen Regierung mißlungen war, versammelten sich alle die Leute, die mehr oder weniger in die Affäre Mahmud Schefkets verwickelt waren, in Paris um Scherif Pascha, der den Mittelpunkt der Um= triebe wegen des ihm zur Verfügung stehenden Vermögen bildete; so namentlich der frühere Oberst Sadik und der frühere Abgeordnete von Gümüldsching Ismail. Sadik hatte sich von Aegypten nach Paris begeben. Dem Ismail, der sich in der englischen Botschaft in Konstantinopel verborgen gebalten hatte, wurde es durch den früheren Ersten Dragoman dieser Botschaft Fitzmaurice ermöalicht, sich an Bord eines französischen Schiffes zu beg- ben. Entschlossen, das Glück noch einmal zu versuchen, und in der Hoffnung, die Macht an sich reißen zu können, gründeten Scherif und Genossen die geheime Gesell= schaft Die Patrloten“. Als Gründer trat Sadik auf. Zweig— organisationen dieser Gesellschaft bestanden in Athen, Aegypten, Sdessa, Constanza und Saloniki. Da der Balkanfriede damals noch nicht ge⸗ schlossen war, befanden sich zahlreiche kriege gefangene osmanische Ofiziere in Griechenland. Um diese gewinnen zu konnen, war der Zweig‘ organisation Athen ganz . Bedeutung beigelegt worden. Sadik und Ismail kamen mit 40 000 Fr., die von Scherif herrührten, nach Athen, Ismail gründete die Zweigvereinigung, deren leitende Mitglieder der geflüchtete Oberstleutnant Zeki sowie die Majore: Nustret, Kemal und Kudret waren. Zu den Mitgliedern gehörten, Dauptmann Dschemal und der berüchtigte Kovalti Mustafa. Die Mitglieder dieser Organisation erhielten anfangs 100, dann 130 und 150 Fr. monatlich. Der wahre Zweck der Zweigveresnigung war, Geld heraus ;zulocken, solange solches vorhanden war. Das Geschäfst ging gut, aber später, funktionierte die Maschine nicht mehr. Savik beschloß darauf, die Zweigvereinigung Athen aufzulösen. Ihre Mitglieder schickte er teils nach Odessa, teils nach Constanza, wo sie weitere Befehle abwarten sollten. Sie sollten sich nach ihrer. Ankunft, als russische Matrosen verkleidet, nach Konstantinopel begeben und sich in Pera im Hause neben der russischen Boischaft versammeln, um von dort die Revolution zu leiten und im Falle eines Mißerfolges gleich in die Botschaft flüchten zu tönnen. Injwischen erscheint als neue Person unter ihnen Midhat Effendi aus Afufa in Albanien. Midhat, der damals in Bosnten weilte, erhtelt von Scherlf einen vom 31. Jull 1913 datierten Brief, dessen Faksimile der Tanin“ ver. öffentlicht. Darin bittet Scherif Midhat, ihm seine Ansichten über die Mittel zur . der Türkei, welche, wie Scherif schreibt, dem
e, darzulegen. Er bemerkt, Sabah Eddim sei gegenwärtig in einer Botschaft in Konstantinopel verborgen. Ein anderer Verschwörer, Nihad Bei, wohne in Parig. Gr übe seinen Einfluß aus, um für den Sturz der türkischem Regierung zu arbeiten, welche durch die Wiedereinnahme Adrianopels kühn geworden sei. Im Briefe wird auch von dem Zwischenfall des. Sekretärs des Prinzen Sabah Eddin Lutfi Savfet, esprochen. Midhat war ein früherer Gegner des Komitees für Gin.“ eit und Fortschrltt. Später erkannte er jedoch infolge Wieder roberung Adrianopels an, daß das Komitee und dessen Anhänger Patrioten seien. Er war es, der die Revolutlen der Offiziere, die von Sabah Eddin mit russischem Gelde vorbereitet worden war, um Scheitern brachte. Nach dieser Affäre ging Midhat mit . Familie nach Bosnien, wo er Handel trieb. Nachdem er den Brief Scherifs erhalten hatte, begab sich Midhat nach Athen und trat der geheimen Gesellschaft bei, nur zu dem
.
egen die Monarchisten. Die
ö bre Ziele kennen zu lernen. Da damalg! Sadik len und Jemall nach Parig gereist waren, blieb Midhat az Leiter der Gesellschast. Siatt jedoch dort längere Zest ihr er mit einer Familie über Konstantinopel Fach Der „Tanin“ veröffen licht einen Brief des selben Midhat, daß es namentlich ihm zu verdanken sei, daß die uiliche Geheimnisse der Organisation erfahren habe. Mäidhat eingehend dar, wie er, nachdem er veranlaßt wurde, mit stiön zu arbeiten, deren infame Ziele, die durch aug— Held gefördert wurden, festgestellt und beschlossen habe, die bibett zu enthüllen. Man werde ihn der Denunziation be— äber er sei stolz darauf, dem Vaterlande diesen Dienst n können. . „Tanin“ wird seine Veröffentlichungen fortsetzen.
Bulgarien.
debungen, die auf einen Monat berechnet sind, ist, T. B.“ meldet, zum 1/14. Mai eine Anzahl poffiziere einberufen worden, ebenso für eine Uebung drei Jahrgänge Reserveinfanterie.
Amerika.
einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ hat der Botschafter in Washington Graf. . f den retir Bryan aufgesucht und sein tiefes Bedauern musgesprochen, daß die Kriegsereignisse zum Verlust so eritanischer Menschenleben geführt haben.
Vorsitzende der Kommission des Senats für aus— Angelegenheiten, Senator Sto ne, äußerte dem Telegraph“ zufolge über die Versenkung der ia“
den nicht übersehen, daß die Lusitania“ ein englisches , unter englischer Flagge fuhr und verpflichtet war, jederzeit enst der englischen Regierung zu treten. Es ist auch erklärt aß das Schiff, als es angegriffen wurde, Reservisten an e, die nach England gingen, um in das englische Heer ein— Die Passaglere haben sich infolge der halbamtlichen durch die deutsche Botschaft in voller Kenntnis der ihnen Gefahr befunden, als sie sich auf dies Schiff einer krieg Partei begaben, auf welchem sie sich auf englischem Boden shte Lage war dieselbe, wie innerhalb der Mauern einer englischen Stadt. Was kann die Regierung der Ver— staaten tun, wenn sich Staatsangehörige in einer belagerten nden und dort verletzt werden?
e erklärte, der Fall des Dampfers „Gulflight“ sei Eriger und ernsthafter als der der „Lusitania“.
Des „Reutersche Bureau“ meldet aus Mexiko vom
„daß Truppen unter dem Befehl des früheren anten der Hauptstadt, Barona, die Residenz des n Präsidenten Garza, auf den auch ein Attentat rden sei, angegriffen haben, daß der Angriff aber zen worden sei; die Lage in der Hauptstadt sei kritisch,
ichte ernste Ereignisse.
Asien.
das „Reutersche Bureau“ meldet, wird in Lahore ein
gegen 82 Personen wegen aufrührerischer Ver⸗ g. gegen die Regierung verhandelt, deren Anstifter erika zurückgekommene Inder sind. Die Sendlinge
besonders im Pendschab, in den Vereinigten Provinzen,
nd Audh. Es kam zu Räubereien und Morden. ei hat Bomben gefunden und die Pläne der Ver⸗
4 ufgedeckt.
Kriegsnachrichten.
Westlicher Kriegsschauplatz.
ßes Hauptquartier, 11. Mai. (W. T. B.) Gestern wurde vor Westende ein englisches Linienschiff er Feuer vertrieben. Oestlich Ypern machten wir Fortschritte und erbeuteten 5 Maschinengewehre. ch Lille setzten die Franzosen ihre Angriffe auf ttohöhe und die Orte Ablain und Carency ämtliche Angriffe wurden abgeschlagen. Die von uns hier gemachten Gefangenen erhöht 500. Zwischen Careney und Neuville hielten josen die von ihnen genommenen Gräben noch in Kampf dauert hier fort. Ein englisches Flugzeug westlich Lille heruntergeschossen. Nordwestlich Berry in den Waldungen südlich La Ville au Bois unsere Truppen gestern eine aus zwei hinter— genden Linien bestehende Stellung in Breite m, machten dabei eine Anzahl unverwundeter Ge⸗ und erbeuteten zwei Minenwerfer mit viel Munition. e Infanterieangriffe nördlich Flirey und im alde scheiterten unter erheblichen Ver— r den Gegner. Oberste Heeresleitung.
Destlicher Kriegs schauplatz.
ßes Hauptquartier, 11. Mai. W. T. B.) Die mnverändert. Oberste Heeresleitung.
ßes Hauptquartier, 11. Mai. (W. T. B.) Die suchten gestern in der Linie Besko⸗ Brzozow an sica=Brzezankaabschnitt -Ropczyce (östlich Debica) — an der Weichsel die Verfolgung der Armeen des ersten von Mackensen zum Stehen zu bringen. scht ist völlig gescheitert. Gegen Abend waren die Linien an vielen Stellen, insbesondere bei d zwischen Brzozow und Luteza durchbrochen, m Vormittag bereits ein verzweifelter Angriff russischer Divisionen von Sanok in Richtung er schwersten Verlusten für den Feind ge⸗ war. Die Verfolgung wird fortgesetzt,. Oberste Heeresleitung.
n, 11. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: impfen der letzten zwei Tage haben unsere Truppen se Schlachtlinie bei Debica durchbrochen. Hierdurch esüdlich der Weich sel kämpfenden starken russischen f schleunigen Rückzug hinter die untere Wislokg ge— Die Tragweite dieser Ereignisse wird klar durch heute 3 vorliegenden Meldungen über tzug des feindlichen Südflügels in Polen. ie stark befestigte Nida⸗ ird vom Gegner als unhaltbar erkannt und seräumt. Wie der Erfolg bei Gorlice und 'auf die Karpathenfront übertrug, so beeinflußt Armee des Erzherzogs Joseph Ferdinand bei Tarnow
geschlagen und die
zahl und. Beute ch zu. Die aus dem Waldgebirge vorgedrungenen Kolonnen haben bei Baligrod den starken Gegner geworfen und mit Vor— truppen den San bei Dwernik überschritten. Die russische achte Armee, die im allgemeinen zwischen Lupkow und Uzsok kämpfte, ist nunmehr mit beträchtlichen Teilen ebenfalls in die Niederlage verwickelt. In Süd— ostgalizien sind die Russen in mehreren Abschnitten zum Angriffe übergegangen. Ein Vorstoß starker Kräfte nördlich des Pruth auf Czernowitz wurde an der Reichs grenze zurückgeschlagen, 620 Gefangene gemacht. Nördlich Ho rodin ka gelang es feindlichen Abteilungen, am ö Dnjestrufer Fuß zu fassen. Der Kampf dauert ier an.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabs. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Berlin, 11. Mai. (W. T. B.) Aus dem Großen Hauptquartier erhalten wir über den Fortgang der Durch⸗ bruch sschlacht in Westgalizien, die den Namen der Schlacht von Gorlice-Tarnow tragen wird, folgende weitere telegraphische Mitteilung:
Am Abend des 4. Mai war der taktische Durchbruch vollendet. Trotz des Einsatzes namhafter Reserven und trotz aller vorberelteten 2.5, 3. und 4. Linien war der Feind geschlagen und im vollen Raͤck— zuge über die Wisloka. Wie der offizielle russische Bericht selbst zugibt, war die Truppe vor allem durch die außerordentliche
Wirkung der schweren Artillerie der Verbündeten ftark erschüttert.
Am Morgen des 5. Mal meldeten die Flieger. die durch ihre Un— ermüdlichkeit und ausgezeichneten Meldungen die Führung außerordent. lich unterstützten, und deren Tätigkeit durch eine warme, unverwüst⸗ liche Malensonne ganz wesentlich begünstigt wurde, den Rückzug des Feindes auf allen von Jaslo nach Osten und Norden führenden Straßen. Sie waren sämtlich von in großer Unordnung abziehenden Kelonnen bedeckt, die Straßenbrücken bei FJaslo brannten, die Eisen⸗ bahnhrücken über Ropa und Wisloka waren gesprengt. Nun war keln Zweifel mehr, daß der Feind nicht mehr die Kraft besaß, die Wislokaltnie zu verteidigen.
Der Verzicht auf die Behauptung dieser Linie mußte aber von der weittragendsten Bedeutung für die russische Nachbararmee werden, deren Stellungen im nördlichen Zipfel Ungarns nunmehr unhaltbar wurden. Die strategische Wirkung des Duichbruchs mußte sich jttzt fühlbar machen, und die Aufrollung der russischen Karpathensront bis zum Luptow. Sattel als Frucht des gelungenen Durchbruchs dem Sieger in den Schoß fallen. Zögerte der Felnd mit dem Abzuge, dann wurden ihm die rückwärtigen Verbindungen verlegt, und seine im Ge— birge stehenden Truppen abgeschnitten.
Tatsächlich brachte der Telegraph von der benachbarten Armee des Generals der Infanterie Boteopfe von Bojng schon am frühen Morgen die Kunde, daß der vor ihr gewesene Feind in der Nacht vom 4. zum 5. Mal den Abmarsch nach Norden angetreten habe, und daß er sich nahezu vor der ganzen Front im eiligen, teilweise fluchtartigen Rückzuge befände. Die dritte österreichische Armee folgte dem Feinde auf dem Fuße; um diesem aber womöglich noch die Rückzugsstraße zu verlegen, ließ der den rechten Flügel der Armee Macken sen besehlende General von Emmich seine Truppen, die bet Zmigrod dank dem eiligen Abzug der Russen die Wislokabrücke noch unversehrt gefunden hatten, in einem Gewaltmarsch bis zur Jasiolka nördlich Dukla porrücken, sodaß seine Kanonen am Abend dieses Tages die Stadt Dukla und die bon dem gleichnamigen vielgenannten Passe heranführende Gebirgsstraße unter Feuer nahmen.
Während Hannoveraner und Bayern die Wacht gegen die Kar parthen hielten, damit aus ihnen nichts nach Norden entschlüpfte, stand im Rücken der deutschen Truppen noch schanzender Feind. Im übrigen rückten Mitte und linker Flügel der Armee Mackensen an diesem Tage gegen feindliche Nachhuten kämpfend an die Wisloka heran. Am 5§. Mal vollzog die Masse der Armee den Uebergang über den Fluß. Der Feind versuchte preußischen Garderegimenjern die östlichen Uferhöhen streitig zu machen. Er wurde angegriffen und ließ 15 Felbkanonen sowie zwei schwere Geschütze in der Hand des Siegen s. Die Gardetruppen hatten bis dahin allein 12 000 Gefangene gemacht, drei Geschütze und 45 Maschinengewehre erbeutet.
In engster Zusammenarbeit mit Mackensen überschritt die Armee des Erzherzogs Joseph Ferdinand am 6. Mai mit ihrem rechten Flügel die Wisloka. Die 10. österreichische Division, die sich unter Führung ihres Kommandeurs, des Generals von Mecenseffy während der sämtlichen bisherigen Kämpfe ganz besonders ausgezeichnet hatte, setzte sich am 7. Mai nach erblttertem Straßenkampf in todes mutigem Sturm in den Besitz der Stadt Brzostek, die die Russen hartnäckig verteidigt hatten. Mitte und linker Flügel der öster— reichischen Armee warfen den Feind aus verschiedenen zäh verteidigten Nachhutstellungen und setzten den Vormarsch fort. Die erzherzogliche Armee hatte bis zum Abend dieses Tages 16000 Gefangene gemacht, sechs Geschütze und 31 Maschinengewehre erbeuiet.
Der Krieg zur See.
Berlin, 11. Mai. (W. T. B.) Verschiedene englische Pressestimmen haben vor kurzem behauptet, daß die Erfolge des Unterseebootskrieges an der englischen West⸗ küste in letzter Zeit wesentlich nachgelassen hätten. Als Grund hierfür wird angeführt, unsere U-Boote würden zu Unter⸗ nehmungen gegen die englische Flotte gebraucht, außerdem hätten sie sich als unfähig erwiesen, den Handelskrieg in so großer Entfernung von der Heimat zu führen. Auch weisen englische Blätter darauf hin, daß unsere U-Boote hauptsächlich neutrale Schiffe versenkten. Demgegenüber können wir auf Grund einer Mit⸗ teilung von maßgebender Seite feststellen, daß allein in der Zeit vom 28. April bis 3. Mai von einem U⸗Boot an der englischen Westküste sieben feindliche Dampfer versenkt worden sind, nämlich die englischen Dampfer „Mobile“, „Cherbourg“, „Fulgent“, „Edale“ und „Minterne“, der russische Dampfer „Svoronow“ und der französische Dampfer „Europe“. Mit nicht geringerem Erfolge ist der U-⸗Bootshandelskrieg an der Ostküste fortgesezt worden. Im ganzen sind in der Zeit vom 28. April bis 5. Mai 29 Dampfer und drei Segelschiffe, mithin 32 Fahr⸗ zeuge, versenkt worden. ö
Berlin, 11. Mai. (W. T. B.) Aus zuverlässiger Quelle erfahren wir, daß die englische Eunard⸗Linie und die White Star-Linie bis guf weiteres ihren Dienst völlig eingestellt haben. Die Agenturen der beiden Linien haben Anweisung erhalten, keine Fahrkarten mehr auszugeben.
St. Petersburg, 11. Mai,. (B. T. B.) Eine Ab— teilung von Kreuzern der Baltischen Flotte, die im süd⸗ lichen Teil der Baltischen See auf der Höhe von Windau kreuzte, tauschte einige Schüsse auf großer Entfernung mit
einem feindlichen Kreuzer und Toryedobooten aus, die von ihrer größeren Schnelligkeit Gebrauch machten und einem Kampfe auswichen. Sie verschwanden in südlicher Richtung. (Wie „W. T. B.“ mittellt, handelte es sich um ein Zusammentreffen unserer zur Aufklärung vorgeschobenen leichten Streitkräfte mit russischen Schiffen. Die Russen verschwanden in nördlicher Richtung.) .
Frederikshavn, 12. Mai. (W. T. B.) Der Drei⸗ master „Anna“ aus Marstal, der gestern mit Kohlen aus Wemyes hier eintraf, brachte 9 Mann der schwedischen Bark „Elsa“ mit, die auf der Reise von Heisingborg nach Granton mit Props von dem deutschen Unterseeboot „L 9“ in Brand gesteckt worden war.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag sind ein dritter Nachtrag zu der Denkschrift über wirtschaftliche Maßnahmen aus Anlaß des Krieges und ein vierter Nachtrag zu der Zusammenstellung der Anordnungen, die der Bundetzrat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundes⸗ rats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 erlassen hat, nebst einem Anhang zugegangen, der die seit An⸗ fang März 1915 erlassenen Ausführungsbestimmungen des Bun⸗ desrats und des Reichskanzlers zu wirtschaftlichen Maßnahmen aus Anlaß des Krieges enthält.
Das Mitglied des Hauses der Abgeordneten Humann ggentr., Vertreter der Kreise Wiedenbrück, Pader⸗ born und Buͤren im Regierungsbezirk Minden, ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ vom 11. d. M. in Neuenkirchen bei Wiedenbrück gestorben.
Wohlfahrtspflege.
. Kriegsblindenstiftung der Deutschen Gesellschaft für künstlerische Volkserziehung veröffenilicht einen Aufruf, der unter= zeichnet ist von Ahren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin August Wilhelm, dem Griasen Bolko von Hochberg, Frau von Ine, dem Staate minister IH). Dr. von Studt und einer Anzahl angesehener Perfönlichkelten, die auf dem Gebiet der Krüppelfürsorge sachverständig sind. Die Stiftung stest sich die Aufgabe, sofort, d. h. solange nicht die Erhaltungspflicht des Staategz in Kraft treten kann, den Bedauerngwertesten unter Uunseren Kriegs⸗ invaliden, den Erblindeten, eine nutzbringende Beschästigung zu verschaffen, die sie gleichzeitig bor den Gefahren be⸗ wahrt, die das Grübeln über ihr Schicksal mit sich bringt. Die Leute sollen unter gleichzeitiger Erlernung der Blindenschrift zu Telefonisten, Schreibmaschinisten, Masseuren ausgebildet werden, soweit nicht die übrichen Blindenberuse in Frage kommen. Gleichzetlig sollen sie duich eine musikalische Erziehung sich einen dauernden * erwerben, der ibnen ihre Pöußestunden erhellt. Eine berufliche Aue biltung zur Musit soll nur ganz ausnahmsweise bei besonderer Begabung erfolgen. Die Geschästestelle der Kriegsblindenstlftung befindet fich in Berlin, Wilmersdorf, Emser Straße 3. Spenden werden dort enfgegen⸗ genommen oder sind zur Gutschrift auf das Konto Nr. 18 530 (Deuische Gesellschaft für künstlerische Volkserziehung) des Postscheck⸗ amts Berlin NW. 7 einzuzahlen.
Kunst und Wissenschaft.
Die Sammlung mittelalterlicher italienischer Plastik im Kaßser Friedrich Nuseum ist in den letzten Jahren, vornehmlich aus Anlaß des 50 jährigen Dienstjubiläums des Generaldirektors Wilhelm von Bode, durch Schenkungen sehr erheblich bereichert worden. Im Matheft der „Amilichen Berichte aus den Vniglichen Kunstsammlungen ˖ gibt der Kustos, Professor Dr. Wulf in Wort und Bild eine Beschreibung der namhaftesten dieser Neuerwerbungen. Das älteste Stück trägt detorgtiven Cbarafter. Es ist eine mit Ornamenten gezierke Fensterverschlußplatte aus dem longobardischen Kreise aus vortrefflich hartem Stuck. Das Gitterwerk besteht nicht aus dem typischen Bandgeschlinge, das zahlreiche Denkmäler der Kirchen= einrichtungen des 8. big 10. Jahrhunderts in Italien schmückt, fondemn noch aus dem einfachen Kreisgeflecht der Antike. Zu den chi— lehnten Motiven der longobardischen Kunst, die die Platte auf— weist, gehören neben dem gieichlörmig verwendeten Rankenwerk auch Rosetten. Zeitlich dürfte das Stück in das 8. Jahrhundert zu jrtzen sein, die Herkunft der Platte aus Mittelitalien steht durch zuver⸗ lässige Angaben sest. — Zwei Jahrhunderte jünger ist ein ebenfalls im römischen Kunsthandel erwolbenes Bruchstück eines Kalk- steinbalkens, der wohl zu einem Portal gehört hat. — Höhere Bedeutung als dieses Ueberbleibsel besitzt sowohl in gegensfäudlicher wie in stilistischer Hinsicht eine in drei Stücken erhaltene Reltef⸗— platte aus Marmor, die sich unschwer zu einer einheitlichen Dar— stellung ergänzen läßt. Die auf den Stücken wiedergegebenen Szenen sind merkwürdig genug und scheinen doch alle aus demselben Vor. stellungskreise geschöpst zu sein. Die Grundvorstellung spricht sich am deutlichsten im größten und vollständigsten Relief aus. Wir erblicken auf ihm einen hundsköpfigen Menschen, der nach einem Baum hinauflangt, einen jungen Kentauren sowie ein drittes menschenähnliches, langbehaartes und anscheinend gehörntes Wesen, die sich augenscheinlich an einem Baumjzweig gütlich tun wollen. Offenbar sind also Fabelwesen dargestellt, die im Walde leben. Die mittelalterliche Volfskunst hat . eine unklar be⸗ wahrte Erinnerung an antike Mischwesen zu verkörpern versucht. Der gehörnte Mann ist wohl ein Satyr, den Hundeköpfigen mag die bvzantinische Kunst geliefert haben. Auf einem der kleineren Bruchstücke ist gleichtalls ein von einem Baumzweig essender Satyr dargestellt. Die größere Reliesplatte aber jrägt als zweite Szene zwei in Liebesumarmung begriffene ähnliche Wesen unter einer Baum laube. Das Relief dürfte im 10. Jahrhundert im longobardischen Herzogtum Spoleto entstanden sein. — Der Fortschritt der Figuren= bildung in den folgenden Jahrhunderten läßt sich an mehreren Kapitellen beobachten. Den altertümlichsten Stilcharakter etwa der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts vertritt unter ihnen ein Kämpferkapftell aus Kaltstein. Es stellt auf jeder Seite zwei Nücken an Rücken auf dem Hinterteil sitzende und einer den andern größten teils verdeckende Löwen dar, die ihre Zähne in ein von unten aufragendes jugendliches Menschenhaupt eig Das Bestreben, für jede der vier Ansichten den Löwenkopf vollständig zu zeigen und doch das Zu sammenstoßen mit dem der Nebenseite zu vermeiden, hat zur teil- weisen Verschmelzung der Oberkiefer und Stirnen geführt und ein sonderbares Gebilde mit zwei Rachen erzeugt. Das ist, aber für diese Stilstufe durchaus bezeichnend; in der Regel pflegt die Verelnigung sogar noch weiter zu geben, sodaß ein einziger Kopf verschiedenen Tier, oder soegar Menschengestalien . — Ein größeres Kapitell nähert sich dem Typus des korinthischen Blattkapitells und trägt auf jeder Seite einen aufgerichteten Greifen; ein drittes Kapitell verrät noch deutlicher eine bewußte Annäberung an die antike Form, bewahrt in den Figuren aber den Charakter an die mittelalterliche Groteske. Sie wid durch zwei fiber Kreuz sibende Löwen gebildet, deren unverbältnismäßlg große Köpfe an den Ecken mit je elnem von der Nebenseite in der oben erwähnten Art