1915 / 180 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Aug 1915 18:00:01 GMT) scan diff

29. Juli 1918.

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Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheita- zeile 320 , einer 3 gespaltenen Einhritsjeile 50 3.

Anzeigen nimmt an: die Königliche Erpedition des Reichs- und Staatzaneigers Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Maschinengewehr⸗Kompagnie. efr. Otto Laupheimer Ulm gefallen.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. J. Bataillon.

1. Kompagnie, ; il ger, Karl Aichelberg, Schorndorf gefallen.

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Hans Barth Nürnberg leicht verwundet.

Paul Ichtershausen, Gotha schwer verwundet. Baptist Engeliz, Bayern gefallen. . ser, Sebastign Aich, Ravensburg leicht verwundet.

Fohbann Martinsmoos, Calw leicht verwundet.

3. Kompagnie. . Vzfeldw. Richard Krämer Fürfeld, Heilbronn gefallen. tf. Benedikt Dengler Erlenmoos, Biberach schwer verm. Rückert, Friedrich Oedenwaldstetten, Münsingen vermißt. Dobbert, Alexander Hamburg leicht verwundet.

4. Kompagnie. Braun Unterschneidheim, Ellwangen l. verw. Gustad Untermarchthal, Ehingen infolge Verwundung gestorben. ch mid, Josef Ratzenried, Wangen leicht verwundet. rz, Gottlob Stuttgart leicht verwundet,

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autenbach, Konrad Arlen, Baden leicht verwundet. dnoll, Ernst Gera leicht verwundet. II. Bataillon. 5. Kompagnie. Stuttgart-Gablenberg schw. verw. bir alw inf. Verwundung gestorben. z, Bayern schwer verwundet. Westfalen schwer verwundet.

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Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt. Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

3 180.

Berlin, Montag, den 2. August, Abends.

1915.

Am Sonnabend Abends ist eine Sonderausgabe des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ (laufende Nr. 179 des Bl.) erschienen. Sie enthält eine Kundmachung Seiner Majestät des Kaisers und Königs an das eutsche Volk.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Bekanntmachung, betressend Ausfuhr⸗ und Durchfuhrverbote. rdensoerleihungen ꝛe.

Dentsches Reich. Irnennungen ze.

Königreich Preußen.

rnennungen, Charakterverleihungen, Standes erhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Reichsmilitärfiskus.

Bekanntmachung, betreffend die Errichtung und Besetzung eines Preußischen Landesamts für Futtermittel in Berlin.

Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 2. Klasse der 6. . (232. Königlich Preußischen) Klassenlotterie.

2.

6

ekanuntma Auf Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnungen vom J. Juli 1914, betreffend das Verbot 1) der Ausfuhr und urchfuhr von Waffen, Munition, Pulver usw., 2) der Aus⸗ ihr und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung nd dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur berwendung gelangen, bringe ich nachstehendes zur öffentlichen enntnis: J. Es wird verboten die Ausfuhr und Durch⸗ uhr von:

1 Wirk⸗(Trikot⸗ und 3 aus Gespinsten von Wolle oder anderen Tierhaaren, auch mit pflanz⸗ lichen Spinnstoffen oder Gespinsten gemischt; aus Baum wollengespinsten, auch gemischt mit anderen pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten oder mit Pferdehaaren (aus Mähne oder Schweif), jedoch ohne Beimischung von Seide oder von Wolle oder anderen Tierhaaren; aus Gespinsten von anderen pflanz⸗ lichen Spinnstoffen als Baumwolle, auch gemischt mit Pferdehaaren (aus Mähne oder Schweif), jedoch ohne Beimischung von anderen tierischen ine e. oder von Baumwolle, der Nrn. 133, 458, 500 des Zolltarifs;

Wir k⸗(Trikot! und Netzwaren, auch gehäkelten ung gestrickten Waren, aus Gespinsten von Wolle oder anderen Tierhaaren, auch mit pflanzlichen Spinn⸗ stoffen oder Gespinsten gemischt (Unterkleidern, anderen geschnittenen oder abgepaßt gearbeiteten regulären Wirk und Netzwaren); aus Bau m⸗ wollengespinsten, auch gemischt mit anderen

i, Leonberg infolge Verw. gest.

pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten oder mit Pferdehaaren (aus Mähne oder Schweif), jedoch ohne Beimischung von Seide oder von Wolle oder anderen Tier⸗ haaren (Strümpfen, Socken, Unterkleidern, Fischernetzen, Vogel⸗, Jagd⸗, Pferde⸗, Trag⸗ und anderen Netzen, geschnittenen oder abgepaßt gearbeiteten M gulären! Wirk⸗ und Netzwaren, vorstehend nicht geren ut; aus Gespinsten von anderen pflanzlich än ; Spinn⸗ stoffen als Baumwolle, auch gemischt . Pferde⸗ haaren (aus Mähne oder Schweiß), je wn mne Bei⸗ mischung von anderen tierischen Spinns ; Baumwolle (Fischer⸗, Vogel⸗ . ue n, Trag⸗ und ähnlichen Netzen, anderen Neßwats wan se Haar⸗ netzen) sowie Wirkwaren der Nrn. 43e goa 5, 460, 161, 463, 463, 485, 500 des Zolltarifs; 6 Baumwoll-Vließen der Nr. 438 des Eg arifs; Starken Drahtnetzen zur Torpedaabwehr, starken und leichten Drahtnetzen und Hanf⸗ netzen zur Tauchbootabwehr; Benzylchlorid, Ben joylchlorid, Benzalchlorid; Benzal⸗ dehyd, Anisaidehyd (Aubeépine), Vanillin, Bromstyrol, Methylsalieylat; Natriumperborat, ö. 7) Rundspitzbrosten (Soldatenbrosten, Schuhmacherbrosten,

Schneiderpfriemen).

II. Nicht unter das vorstehende Verbot der Ausfuhr

d Durchfuhr 6 Haarnetze der Nrn. 459 und 500 des olltarifs, Glühstrümpfe (Glühkörper für Beleuchtungszwecke).

der von

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III. Aufgehoben werden die Bekanntmachungen vom 15. April 1915 Ziffer IL. Abs. 4 (, Deutscher Reichsanzeiger⸗“ Nr. 88 und vom 24 Juni 1915 Ziffer 1 Abs. 20 und Ziffer V2 („Deutscher Reichsanzeiger“ Nr. 147)

HL. Das Aus- und Durchfuhrverbot für Benzyl⸗ verbindungen wird eingeschränkt auf die als Zwischen⸗ erzeugnisse zur Teerfarbenbereitung dienenden und auf die vor⸗ stehend unter L Ziffer 5 aufgeführten.

Berlin, den 31. Juli 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Gefängnisdirektor a. D. von Mülverstedt in Rudolstadt und dem Vizekonsul von Hassell, früher in Genua, den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Ratsherrn, Rentner Frotscher in Schwiebus und dem bisherigen Gemeindevorsteher, Maurermeister Engelbrecht in Dahlenwarsleben, Kreis Wolmirstedt, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

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dem Königlichen Kutscher a. D. Menzel in Berlin⸗ Tempelhof das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem städtischen Vollziehungsbeamten Ohnstedt in Magde⸗ burg, dem Kanzleigehilfen a. D. Schulte in Sögel, Kreis Hümmling, dem Eisenbahnschaffner a. D. Peil in Bingen, Hessen, dem Eisenbahnlademeister a. D. Schöll in Biebrich a. und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Schoppet in Langenlonsheim, Kreis Kreuznach, das All⸗ gemeine Ehrenzeichen sowie

dem Vizefeldwebel und Bataillonstambour Ja worek beim 1. Ersatzbalaillon des Infanterieregiments Graf Werder (4. Rheinischen) Nr. 30 die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Realgymnasialdirektor Dr. Soehring zum ständigen Hilfsarbeiter im Auswärtigen Amt zu ernennen.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Pfarrer Balzer in Eckelshausen, Regierungsbezirk Wiesbaden, zum Dekan zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungsbaumeistern Seebold, Vorstand des Militärbauamts Karlsruhe, Gortzitza, beauftragt mit Wahr⸗ nehmung einer Intendantur⸗ und Bauratstelle bei der stellver⸗ tretenden Intendantur des VI. Armeekorps in Breslau, Schmidt und Kringel, Vorständen der Militärbauämter Trier und Wesel, den Charakter als Baurat mit dem persön⸗ lichen Range der Räte vierter Klesse, dem expedierenden Sekretär Seeboth vom Großen Generalstabe, dem Topographen Stüertz von der Landes⸗ aufnahme, den Proviantamtsdirektoren Adler in Wesel und Klingbeil in Magdeburg, den Oberzahlmeistern Hilde⸗ brandt vom 8. Lothr. Infanterieregiment Nr. 159, Preiß vom Oldenburgischen Infanterieregiment Nr. 1, Bu sse vom Infanteriereglment Graf Bose (1. Thüringischen) Nr. 31, Schmarling vom Infanterieregiment von Lützom (1. Rhei⸗ nischen Nr. 25, Baschta vom 8. Rheinischen Infanterie⸗ regiment Nr. 70, Mohr vom Feldartillerieregiment von Haltzendorff (1. Rheinischen Nr. 8, dem Lazarettoerwaltungs Rireklor Thomas vom Garnisonlazarett J (Festungslazarett) Thorn, ferner aus Anlaß des Ausscheidens aus dem Dienste mit Pension den Oberzahlmeistern Otto vom 1. Han⸗ noverschen Infanterieregiment Nr. 74 und Baecker vam 2. Oberelsäffischen Feldartillerieregiment Nr. 51 den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. 5

zum Kassensekrels

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Eisenbahnobersekretären Albert Schmidt in Hannover und Winterstein in Halle (Saale) sowie den Eisenbahn⸗ obergütervorstehern Schmerwitz in Wittenberg, Eckert in Bromberg und Reinecke in Magdeburg bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät

des Königs hat das Königliche Staatsministerium den Re⸗ gierungsassessor Dr. Nowag in Hannover zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Bezirksausschusse in Hannover, abgesehen vom Vorsitze, auf die Dauer seines Hauptamtes am

ö 32 anusschiusi —— nam! Sitze des Bezirksausschuss-s ernannt.

Dem Reichsmilitärfis kus, dem die Genehmigung zum Bau und Betriebe einer Privatanschlußbahn vom Artillerie⸗ depot und Korpsbekl idungsamt in Münster i. W. nach der Staatsbahn Münster Gronau bei Nevinghoff erteilt worden ist, wird auf seinen Antrag das Enteignungsrecht zur Ent⸗ ziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigentums hiermit verliehen. Berlin, den 1. August 1915. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staatsministe ö 0 n h rerte

Bekanntmachung.

Auf Grund des 87 der Verordnung des Bundesrats über die Errichtung einer Reichsfuttermittelstelle vom 23. Juli 1915 (RGBl. S. 455) ist durch Beschluß des Königlichen Staatsministeriums vom 28. Juli 1915 ein Preußisches Landesamt für Futtermittel mit dem Sitz in Berlin errichtet worden.

Zum Vorsitzenden ist

der Regierungspräsident Freiherr von Falkenhausen, zu stellvertretenden Vorsitzenden der Geheime Oberregierungsrat und vortragende Rat im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Ramm und der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat a. D. Müller und zu Mitgliedern der Wirkliche Geheime Oberfinanzrat ministerium Wolff ram, der Geheime Oberregierungsrat und vortragende Rat im Ministerium des Innern Schlosser, l Geheime Regierungsrat und vortragende Rat im Ministerium für Handel und Gewerbe Schulze, die Hilfsarbeiter im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Landrat von Hippel und Oekonomierat Burckhardt, der Landrat Moritz und der Bankdirektor Hactmann ernannt worden.

Berlin, den 31. Juli 1915. Der Minister für Landwirischaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Schorlemer. Der Finanzminister.

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J. A.: Lusens ky. Der Minister des Innern. V.: Dr. Drews.

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. * Pp Ministertum der geistlichen und hterrichtz⸗⸗ angelegenheiten. 3 Der bisherige Lehrer am Akaden i gen int Kirchenmusik in Charlottenburg, Hof! Mayr chnel ist zum außerordenllichen Professor, in der Ehlosphh Fakultät der Universität in Breslau nannt worden. Dem Dekan Balzer in Eck'bhausen ist das Dekanat Biedenkopf, Regierunge bezirk Wies lden, übertragen worden. Dem Bibliothekar an der FRniglichen und Universifäte⸗ bibliothek in Breslau Dr. Geo Leyh ist der Titel Ober⸗ bibliothekar beigelegt worden.

Der ordentliche Prosess

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Dr. Conrad Cichorius in

Breslau ist in gleicher Eigenßshaft in die philosophische Fakultät der Universität in Bonn v

etzt worden.

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üsekretär in Neukolln Paul Lorenz-ist der Generalstaatskasse ernannt wot den. bmesser Schachtner ist zum Kataster lien bestellt worden. . *

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