1915 / 187 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Aug 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Deutsche Berlustlisten.

(W. 237.)

9. August 1913.

III. Bataillon.

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Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn-Mergentheim. Il. Bataillon.

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Infanterie Regiment Nr. J. Bataillon. Kompagnie.

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III. Bataillon.

Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 49, Ulm.

II. Abteilung.

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Infanterie⸗Regiment Nr. L268, Straßburg. J. Bataillon.

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III. Bataillon.

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Landwehr-⸗Infanterie⸗Regiment N J. Bataillon.

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II. Bataillon.

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Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. III. Bataillon. 11. Kompagnie. Ilm vermißt. (Nachtr. gem)

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Ulanen⸗Regiment Nr. 19, Ulm. 2. Eskadron. r Biberach a. R.

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Berichtigungen früherer Verlustlisten. 5.

Zu Verluliste Nr.

Landwehr-Infanterie⸗Regiment Nr. 1241.

12. Kompagnie

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Infanterie⸗Regiment Nr. 121,

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ist zu streichen,

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Zu Verlustlifte Nr. 36.

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Zandwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124.

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Zu Verlustliste Nr. 39. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm

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I bish. vermißt,

Zu Verlustliste Nr. 10. Brigade ⸗Ersatz⸗ Bataillon Nr. 54.

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Zu Verlustliste Nr. 44. GBrigade⸗Ersatz Bataillon Nr. 51.

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Infanterie⸗Regiment Nr. 18690, Tübingen-Gmünd.

12. Kompagnie

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Infanterie⸗Regiment Nr. L244, Weingarten.

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Zu Verlustliste Nr. SZ.

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Zu Verlustliste Nr. S9

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr.

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Königlich Preußischer

Sanzeiger

taatsanzeiger.

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Ver Gejugspreis beträgt vierteljährlich 8 M 40 5. Alle Rostanstalten nehmen Bestellung an; für Gerlin außer

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den Postanstalten und Zeitungs speditenren für Selbstabholer

auch die Erpedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. /

Einzelne Anmmern kosten 25 5.

1

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheits zeile 30 3, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 4.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Erpedition des Reichs und Staatsanzeiger Berlin 8W. 148, Wilhelmstraße Nr.

32.

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187.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordens verleihungen ꝛe. Dentsches Reich. Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend den Winterkursus an der Königlichen

Akademischen Lehranstalt für Musik in Charlottenburg. Bekanntmachung über die Bewilligung von Ausnahmen gemäß 35 der Bekanntmachung, betreffend Herstellungsverbot für Erzeugnisse aus Bastfasern. Bekanntmachung, betreffend zwangsweise Verwaltung fran⸗ zösischer Unternehmungen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Stadtsekretär a. D. Pe ters in Duisburg den König—⸗ lichen Kronenorden vierter Klasse, den Eisenbahnbetriebssekretären a. D. Körner in Erfurt und Remertz in Charlottenburg und dem Oberbahnassistenten a. D. Kropf in Berlin das Verdienstkreuz in Gold, den Elsenbahnlokomotivführern a. D. Risch in Berlin, Schulz und Seider in Berlin⸗Lichtenberg, dem Eisenbahn⸗ zugführer a. D. Rockstroh in Erfurt und dem bisherigen Bureauhilfsarbeiter Martin in Karlshorst, Kreis Nieder⸗

Gotha, dem Eisenbahnrottenführer a. D. Fro be niLus in Linderbach, Kreis Weimar, dem bisherigen Eisenbahnmaschinen⸗ putzer Hennig in Danzig und dem bisherigen Eisenbahn⸗ wagenputzer Pohle in Berlin das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Eisenbahnoberschaffner a. D. Jänsch in Berlin, dem Eisenbahnrangiermeister 4. D. Vo gel in Mühlhausen i. Th., dem Eisenbahnleitungsaufseher a. D. Mahnkopf in Prenzlau, dem Eisenbahnmagazinauffeher a. D. Trott in Gera, Reuß j. L., dem Eisenbahngehilfen a. D. Schneider in Großneuhausen, Kreis Apolda, dem Eisenbahnweichensteller 4. D. Schmidt in Heichelheim, Kreis Weimar, den Eisenbahnstationsschaffnern J. D. Schmidt in Hermsdorf, Kreis Roda, und Zwingen⸗ berg in Bad Kösen, Kreis Naumburg, dem Bahnhofsaufseher a. D. Neye in Guben, den Bahnwärtern a. D. Block in Swinemünde, Eccarius in Rödichen, Kreis Waltershausen, Engler in Rokitt⸗ len, Kreis Dirschau, Gehrmann in Graudenz und Gutgesell in Schney, Bayern, dem Eisenbahnhilfsstationsschaffner a. D. Wagner in Weißenfels, dem Eisenbahnhilfspförtner a. D. Köhn in Pasewalk, dem Eisenbahnschrankenwärter a. D. Wegner in Denzin, Kreis Belgard, dem bisherigen Eisen—⸗ bahndreher Rehse, dem bisherigen Eisenbahngepäckträger Berke, beide in Berlin, dem bisherigen Eisenbahngüterboden⸗ arbeiter Ritz in Bischleben, Kreis Gotha, dem bisherigen Streckenarbeiter Werner in Wasungen, Kreis Meiningen, den bisherigen Bahnunterhaltungsarbeitern Lagoda in Char—⸗ lottenburg und Pfaff in Gräfenroda, Kreis Ohrdruf, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie dem bisherigen Eisenbahnwerkstättenarbeiter Herrmann in Sundhausen, Kreis Gotha, den bisherigen Bahnunter⸗ haltungsarbeitern Lehmann in Drewitz, Kreis Teltow, Schroder in Seehausen, Kreis Angermünde, und Wum mel in Stolp i. Pomm. das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Königreich Preußen.

; Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Oberlehrers an dem in der Entwicklung begriffenen neunten städtischen Lyzeum in Berlin, Professor Dr. Friedrich Cauer zum Direktor der Anstalt durch das Staatsministerium bestätigt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts— angelegenheiten.

Königliche Akademie der Künste zu Berlin.

Bekanntmachung. Winterkursus der Lehranstalten für Musik. A Akademische Meisterschulen für musikalisch,; Kom vosit ion zu Berlin in Charlotenburg, Fasan enstraße 1. Vorsteher: die Herren Professoren Gernsheim, Dr. Humper— dinck und Schumann. Die Meisterschulen haben den Zweck, den in sie aufgenommenen Schülern Gelegenbeit zur weiteren Ausbildung in der Komposition unter unmittelbarer Leitung eines Meisters zu geben. Genügend

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Berlin, Dienstag, den 10. August, Abends.

Zeugnisse (insbesondere auch den Nachweis einer untadelbaften sitt⸗ sichen Führung) vorzulegen. Ueber die prattische Befähigung der Bewerber zur Aufnahme in die Meisterschule entscheidet der be⸗ treffende Meister. Der Unterricht ist bis auf weitere Bestimmung unentgeltlich. Näheres auch im Bureau der Akademie der Künste, Berlin W. 8, Pariser Platz 4.

B. Akademische Hochschule für Musik zu Berlin in Charlottenburg, Fasanenstraße 1. Direktorium: Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. Kretzschmar, Professor Barth, Professor Dr. Humperdinck, Professor Felir Schmidt. Die Aufnahmebedingungen sind aus den Satzungen ersichtlich. Die An— meldung ist schrift lich unter Beifügung der unter Nr. VIII der Satzungen angegebenen Nachwelse, aus denen das zu studierende Hauptfach ersichtlich sein muß, fvätestens bis zum 25. Sep⸗ tember 1515 an das Direktorium der Königlichen akademischen Hochschule für Musik zu richten. Auch muß aus der Meldung hervorgehen, daß dem Bewerber der Prüfungstag be— kannt ist. st . Aufnahmeprüfungen für das Winterhalbjabr 1915/16 finden att:

1) für Komposition, Direktion (Kapellmeister), Klavier, Cembalo, Violoncell, Harfe, Kontrabaß und Blasinstrumente am 4. Oktober, Morgens 9 Uhr;

26 für Gesang leinschl. Dpernschule) am 4. Oktober, Nachmittags 4 * 3) für Violine und Orgel am 5. Oktober, Morgens 9 Ubr;

4) für Chorschule (Einzelgesangunterricht); am 11. Oktober, Mittags 12 Uhr;

5) für Chor am 11. Oktober, Nachmittags 4 Uhr.

Die Bewerber baben sich obne weltere Benachrichti— gungen zu den Prüfungen einzufin den.

Berlin, den 6. August 1915. Der Senat, Sektion für Masik. Gernsheim.

Bekanntmachung. Gemäß § 5 der „Bekanntmachung, betreffend Her⸗ stellungs verbot für Erzeugnisse aus Bastfasern Jute, Flachs, Ramie, europäischer und überseeischer Hanf)“ bewilligt das Kriegsmininerium, Kriegs⸗Rohstoff⸗-Abteilung, allgemein folgende Ausnahmen:

* tit Den vom Herstellungsverbot betroffenen Betrieben wird attet:

1) ohne Rücksicht auf die anzufertigende Ware, jedoch mit unter IV bezeichneten Ausnahme für Jute

a. die vor dem 15. August 1915 vorbereiteten Kettbäume bis zum 20. August 1915 in die Webstüble einzulegen;

b. die Webstühle, die am 15. August 1915 mit Kettbäumen belegt sind und die vom 15. bis 20. August 2915 noch belegt werden, bia zur Abarbeitung der Ketten im Betriebe zu halten.

2) Bänder und Lttzen als Besatz für Leibwäsche, Bettwäsche und Kleidungestücke aus Garnen feiner als Leinengarnnummer Nr. 30 englisch bis 30. September 1915 herzustellen. Am 30. September mu Ketten belegte Stühle dürfen bis zur Abarbeitung in Betrieb gehalten werden.

3) Leinengarne feiner als Leinengarnnummer Nr. 50 auch ge— zwirnt zu verarbeiten. 9

Betriebe, die von den Ausnahmebewllligungen unter 1 Ziffer 12 und b Gebrauch machen wollen, haben

4. am 20. August 1915 Anzeige über die Zahl der am ge— nannten Tage infolge dieser Ausnabmebewilliaungen über den 20. August 1915 binaus bis zur Verarbeitung der Kette im Betrieb verbleibenden Webstühle zu erstatten. Gleichzeitig ist die Zabl der am 20. August 1915 ins gesamt im Betriebe befindlichen Webstüble anzuzeigen;

am Schluß jedes Kalendermonats, erstmalig am 30. Sep— tember 1915, die Anzahl der infolge der Ausnahmebewilli⸗ gungen noch im Beitriebe befindlichen Webstühle erneut amiuseigen.

Von den Bemrieben, die von der Ausnahmebewilligung unter 1 Ziffer 2 Gebrauch machen, ist die infolge dieser Ausnahmebewilligung dis 30. September 1915 verarbeitete oder auf die Webstühle gebrachte Garnmenge in kg am 1. Oktober 1915 anzuzeigen.

n.

Die unter Ziffer 11 vorgeschriebenen Anzeigen sind an das Web⸗ stoffmeldteamt der Kriege, Robstoff-⸗Abteilung des Kriegsministeriums, Berlin 8W. 48, verlängerte Hedemannstr. 11, zu richten.

Die Nachprüfung der Richtigkeit der Anzeigen durch Einsichtnahme der Betriebe und ihrer Bücher ist jederzeit zu gewärtigen.

IV.

Die für die Verarbeitung und Verwendung der Jute, Jute garne, Jutegewebe und Säcke im Anschluß an die Beschlag⸗ nahmeverfsigung ergangenen besonderen Bestimmungen bleiben be⸗ stehen. Die . erfolgt nur auf besonderen Antrag an die Kriegs- Rohstoff Abteilung des Kriegsministeriums.

V.

Ueberschreitungen der Ausnahmebewilligungen fallen unter dle Strasbestimmung des § 4 des Herstellungsverbots für Erzeugnisse aus Rast fasern. Nichterfüllung der Meldepflicht wird nach § 5 der Bekanntmachung über Vorratserbebungen vom 2. Februar 1916, Reichs ⸗Gesetzblatt Seite 5a, bestraft.

Berlin, den 2. August 1915.

Kriege ministerium. Kriegs⸗Rohstoff⸗ Abteilung. A. m. W. b.

1915.

Bekanntmachung.

Zufolge Anordnung des Herrn Ministers für Landwirt⸗ schaft, Domänen und Forsten in Berlin sind auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 26. November v. J., be⸗ treffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen (RGBl. S. 487), die folgenden Unter— nehmungen unter zwangsweise Verwaltung genommen worden:

Kreis Saarbrücken ⸗Land.

Waldbesitz der Ebefrau des Bankdirektors Georg Quinchez, Maria geb. Schlinker, in Angoleine (Frankreich) und 4 Miteigen⸗ tümern, gelegen in der Gemeinde Lauterbach (Verwalter: Königlicher Forstmeister Terstesse in Saarbrücken).

Kreis Saarbrücken⸗Stadt.

Wohngebäude der Ebefrau Sophie Leveillo geb. Gelsbauer in Paris, gelegen in der Stadt Saarbrücken (Verwalter: Königlicher Poltzeiwachtmeister Lang in Saarbrücken).

Kreis Saarburg.

1) Hofgut mit Ackerland und Wald der Firma les petits fils de Francois de Wendel in Havingen (Lothringen), gelegen in der Gemeinde Fisch (Verwalter: Winterschuldirektor Hömberg in Saarburg). .

2) Hofgut mit Ackerland und Wald des Professors Paul Haus⸗ halter in Nancy (Frankreich), gelegen in der Gemeinde Borg (Ver- walter: wie vor). ät 3) Weingut mlt Wohnhaus und Kellerelen des Norbert le Gallais in Luxemburg und dreier Miteigentümer, gelegen in den Gemeinden Canzem, Wawern und Wiltingen (Verwalter: Lehrer Walbach in

des Speyerelwaren handle (Frankreich), gelegen in der Gemeinde

wie vor). Kreis Saarlouis.

1) Wohn- und Wirtschaftsgebäude nebst Ackerland, Wald und Wiesen der Rentnerin Witwe Karl Dominik Fabvier geb. Villeroy, zuletzt in Wallerfangen, jetzt im Ausland, gelegen in den Gemeinden Wallerfangen, Reblingen, Oberlimberg, Jibach, Büren, Eimersdorf, 6 Beaumarals und Picard (Verwalter: Bürgermeister Kleber in Bous).

2) Wohn- und Wirtschaftsgebäude nebst Ackerland, Wald und Wiesen der Erben Eugen Villeror in Le Havre (Frankreich!, gelegen in den Gemeinden Wallerfangen, Beaumarats, St. Barbara, Gulsingen, Oberlimberg, Niederlimberg, Pachten und Fele berg (Ver walter: wie vor).

3) Wohn- und Wirtschaftsgebäude nebst Ackerland, Wald und Wiesen des Gutsbesttzers Emanuel Villeroy, zuletzt in Nieder⸗ imberg, jetzt in Nancy (Frankreich), gelegen in den Gemeinden Wallerfangen, Niederlimberg, St. Barbara, Guisingen, Oherlimberg, Pachten, Lisdorf, Neuforweiler, Hostenbach, Schaffhausen, Waldgassen und Werbeln (Verwalter: wie vor).

4) Wohngebäude nebst Ackerland und Wiesen der Rentnerin Georgette Villeroy, zuletzt in Wallerfangen, jetzt in Paris, gelegen in . Wallerfangen und Niederümberg (Verwalter: wie vor).

5) Wohn und Wirtschafts gebäude nebst Ackerland, Wald und Wiesen der Erben Ernst Villeroy, und jwar Villeroy Emanuel, Villeroy Georgette, Villeroy Marcelle und Frau de Vienne, geb. Villeroy, juletzt in Niederlimberg und Wallerfangen, jetzt in Frank— reich, gelegen in den Gemeinden Wallerlangen. Niederlimterg, St. Barbara, Guisingen, wammelfangen, Ihn, Oberlimberg und Pachten (RKerwalter: wie vor)

6) Wohngebäude nebst Zubebör des Rentners Gerhard Fabvler in Pars, gelegen in den Gemeinden Wallerfangen und Beaumarais (Verwalter: wie vor).

7) Wohngebäude nebst Ackerland und Wiesen der Erben Corbe— daine, und zwar Lemoine Prosper, Ehefra! Josephine geb. Corbedaine und Corbedaine Rosa in Nancy vezw. in Vaoincourt bei Bar le Duc (Frankreich), gelegen in den Gemeinden Dillingen, Roden, Dieffien, Beckingen und Bisten (Verwalter: Bürgermeister Wagner in Dillingen)

8) Wohngebäude mit Hausgarten der Erben Witwe Josevh Wagner geb. de Jubecourt in Frankreich, gelegen in der Gemeinde Wallerfangen (Verwalter: Bürgermeister Kleber in Bous).

g) Wohngebäude mit Hausgarten des französischen Ocersten a. D. Janin, zuletzt in Wallerfangen, jetzt in Frantreich, gelegen in der Gemeinde Wallerfangen (Verwalter: wie vor).

10) Wobn⸗ und Wirtschaftsgebäude mit Ackerland, Wald und Wiesen des Rentners Georg Thomp- Couturier in Paris, gelegen in den Gemeinden Walleifangen und Lisdorf (Verwalter wie vor).

III Wiesen und Garten des Ludwig Joubert in Naney und Miteigentümern, gelegen in den Gemeinden Saarlouis und Lisdorf Verwalter: Kreisausschußsekretãr Beckmann in Saarlouis).

Trier, den 6. August 1915. .

Der Regierungspräsident. Baltz.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preusen. Berlin, 10. August 1915. Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll= und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß

er Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt. Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

dorbereitete Aspiranten, welche einem der vorgenannten Meister sich anzuschließen wünschen, baben sich bei diesem in der ersten Woche des

Koeth. für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen. Monats Oktober persönlich zu melden und ihre Kompositionen und a,

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