Deuntsche B erlu stlisten.
(W. 244.)
18. August 19135.
Feldartillerie Regiment Nr. 65, zudwigeburg. I. Abteilung.
1. Zandwehr Pionier⸗Kompagnie.
Groß ichsenbeim, Vaib
2. Feld Pionier ⸗ Kompagnie.
a ad 1ch
11 — 2 * O —
67 *
Zerichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustlifte Nr. 4. Landwehr - Infanterie Regiment Nr. 115.
1
Lompag!
bh do U 3*ITStrGM Ct b Voß
Euger
8. Kompagnie. Der in Verlustliste Nr. 4 als verwundet liste Nr. 161 hierzu ergangenen Berichtigung
maßt aufgeführte: Dennochweiler,
und in der in Vert als ver
Wilhelm — Unterbobine
vundet und
— ist in Gefangenschaft.
g ntg
11 1 w 8 rw; 6 3 Gefsnacmsc-- bingen — bish. vermißt z Gefangense
ingen — bish. vermißt, in Gefangensckaft. 29. 19,
Zu Verlustliste Nr. Feldartillerie⸗Regiment Nr.
, bish.
Zu Verlustliste Nr. 32. Brigade⸗Ersatz Bataillon Nr. 3. 4. Kompagnie. Der in Verlustliste Nr. 32 als schwer verwundet in der Verlustliste Nr. 49 hierzu genen Berichtigung als verwundet un? vermißt aufgeführte: Vzfeldw. Ehristian Schlotterbe ck
Kirchheim — ist in Gefangenschaft.
D 8 ö 61 Und
ergangen
Zu Verlustliste Nr. 33. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. .
Ernst — Neuenstein —
mpagnie. Lamm, bish. schwer verw., auch vermißt.
— —
Zu Verlustliste Nr. 36. Landwehr-Infanterie-Regiment Nr. 113. 4. Kom nn g nil. Oberheldenberg, nicht Bessingen — mißt, in Gefangenschaft.
7. Kompagnie. Burkhardt — Stuttgart
fangenschaft.
ier — Hummelshalden,
Nöscher, Alois — bish. der⸗
— bish. vermißt, in
Gefr. Wilhelm
31, in Gefgsch. vermißt, in Gefgsch. 8. Kompagn enhofen vermißt, in Gefgzsch. n ish. vermißt, in Gefangenschaft— — bish. vermißt, in Gefgsch.
Dietrich, Christ. 2 Karl — Waib
i Dietz, Ka Locher, Karl —
ge bisb. vermißt, in Gefgsch. zish. vermißt, in Gefangenschaft. bish. vermißt, in Gefgsch.
Gefr. Albert Eppler Baur, Johann — F
irner, Friedrich — Lustnau
enburg — gefallen.
verwundet DbDerwundel.
zerach — leicht leicht verwun leicht verwundet.
Vannover —
5 2344 wirtr —8*
R. — leicht verwundet. 4 *rIenBur 103 4 er wIuwdes tottenburg — leicht vert .
b — leicht verwundet.
infolge Verwundung gest.
gefallen.
po — 11 5 ner de, Hannover fallen.
— 9614 6 nburg — schwer
leicht verwundet.
Gaildorf — 85 anden verwundet.
leicht
— leicht verwundet.
— gefallen.
rr
erwundet. .
l. verw.
Konrad zermißt, in Gefangenschaft
ish. vermißt
in Gefangenschaft.
l . ; Dettenhausen h. vermißt, in Gefangenscha Gottlob — nicht Tuttlingen — bis! vermißt, in Gefangenschaft.
16.
Raichle Rommels Komvagnie. Utffz. Wilhelm Herr
bish. Gefr. Karl Scheufele
88 . , R ** rin Rettstadt, Ludw., Gloßin
vermißt, in Gefangenschaft. — Dußlingen — bish. vermißt, ir gersheim, bish. vermißt,
Zu Verlustliste Nr. 38.
1. Landwehr⸗Eskadron.
und vermißt, in Gefangenschaft.
Zu Verlufstliste Nr. 41. Brigade⸗Ersat⸗Bataillon Nr. 51. 2. Kompagnie
R. Gustav Rau ⸗—
. Nr.
Infanterie⸗Regiment 180, Tübingen⸗Gmünd.
III. Bataillon. 10. Kompa
Pert wi Mnecttenburtg
an 16.
Möossjingen
— & * 1112811 ᷣ
—
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin Sw. Wilbelmstratze Nr. 32.
mann — Baden⸗Baden, nicht Stuttgart —
d. L. Hermann Pi ncke r nelle — Hamburg — bish. verwunde:
Altensteig — bish. vermißt, in Gefgsch.
ichsanzeiger
Staatsanzeiger.
— —————— **
an. « Alle Hostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin
Sinzelne Anmmern kosten 25 5.
den Nostanstalten und Jeitungsspeditenren für elbstahholer auch die Expedition 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Aer Gemgspreis heträgt vierteljährlich S M 40 3.
an ßer
* kee,
M 195.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen über den Spannungs⸗ abfall in den Hauptstromspulen von Gleichstromwattstunden⸗ zählern. . .
Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Formen von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen
Prüfämter. Erste Beilage: Personalverãnderungen in der Armee. Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhoͤhungen und sonstige Personalveränderungen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Großadmiral und Staatssekretär des Reichsmarine⸗ amts, Staatsminister von Tirpitz den Orden pour le mérite zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberzahlmeister, Rechnungsrat Jenner in Hagenau i. E. den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Stadtsekretär Koye in Berlin⸗Treptow den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dez Bahnhofsverwalter a. D. Hummel in Freiburg Br., den Oberbahnassistenten a. D Brauer in Bad Suderode * H, Hannemann in Metz, Richter in, Halle a. S., Thomas in Berlin⸗Schmargendorf und Wiechmaan in Torgau das Verdienstkreuz in Gold, dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Weber in Leipzig⸗ heudnitz, den Eisenbahnzugführern a. D. Bayer in Halle a. S., haase in Querfurt und Sczeczinowsky in Niederjeutz, Kreis Diedenhofen Ost, das Verdienstkreuz in Silber, dem Aufwärter a. D. Sturm in Geseß, Landkreis Neisse, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, den Eisenbahnschaffnern a. D. Kannengießer in Mül⸗ hausen i. E. und Seidel in Leipzig⸗Mockau, dem Eisenbahn⸗ weichensteller a. D. Wagner in Saargemünd, dem Bahn⸗ wärter a. D. Sugg in Surburg, Kreis Weißenburg, dem Eisenbahnlichtwärter a. D. Freund in Metz⸗Queuleu, den bisherigen Eisenbahnvorschlossern Freudenthal in Halle 19. S. und Sowoidnich in Cottbus, den bisherigen Eisen⸗ bahnschlossern Brück und Zeeh in Metz, dem bisherigen Eisenbahntischler Weigel in Cottbus, dem bisherigen Eisen⸗ bahnzugabfertiger Mehlhorn in Oberröblingen, Mansfelder Seekreis, dem bisherigen Eisenbahnmaschinenputzer Zott⸗ mann in Eisleben und dem bisherigen Eisenbahnviehwagen⸗ reiniger Löwenberg genannt Enke in Diemitz, Saalkreis, das Allgemeine Ehrenzeichen, dem Eisenbahnschrankenwärter a. D. Happe in Cölsa, Kreis Liebenwerda, und dem bisherigen Eisenbahnmagazin⸗ arbeiter Eggert in Halle a. S. das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie dem Fräulein Margarete Enghusen in Lübben die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht: den nachbenannten Beamten zc. im Geschäftsbereiche des Auswärtigen Amts die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Orden zu erteilen, und zwar: des Kaiserlich und Königlich Desterreichisch⸗ Ungarischen Ehrenzeichens erster Klasse vom Roten Kreuz: dem Generalkonsul in Budapest, Legationsrat Grafen von Fürstenberg⸗-Stammheim; des Kaiserlich und Königlich Oesterreichisch⸗ Ungarischen Militärverdienstkreuzes dritter Klasse mit der Kriegsdekoration: dem Geheimen expedierenden Sekretär im Auswärtigen Amt, Oberleutnant der Landwehr Unruh; des Groß herrlich Türkischen Osmanisordens dritter Klasse: dem Konsul Zahn in Calamata; des Großherrlich Türkischen Medschidje ordens zweiter Klasse: dem Generalkonsul a. D., Legationsrat Dr. Jentzsch, früher in Athen; der dritten Klasse desselben Ordens: dem früheren zweiten Sekretär bei der Botschaft in St. Peters⸗ burg Dr. von Prittwitz und Gaffron, z. Zt. dem
Großen Hauptquartier zugeteilt, und . dem Gerichtsassessor Meyer, beschäftigt im Auswärtigen Amt;
Berlin, Donnerstag, den 19. August,
der vierten Klasse desselben Ordens: dem Geheimen expedierenden Sekretär Diederich; des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des König⸗ lich Schwedifchen Wasaordens und des roten Bandes zum Persischen Löwen- und Sonnenorden zweiter Klasse mit Brillanten: dem Oberstabsarzt Dr. Ilberg, Regimentsarzt des Hinter⸗ pommerschen Feldartillerieregiments Nr. 55, Gesandtschaft⸗ arzt bei der Gesandtschaft in Teheran; des Persischen Löwen- und Sonnenordens zweiter Klasse in Brillanten mit rotem Ban de: dem Legationzsekretär bei der Gesandtschaft in Teheran von Kardorff; sowie der dritten Klasse desselben Ordens: dem Stabsarzt Dr. Becker beim Garde-Jägerbataillon, kom— mandiert gewesen zu derselben Gesandischaft, und dem Geheimen expedierenden Sekretär Sommer, Legations⸗ kanzlisten bei derselben Gesandtschaft.
Deutsches Reich. Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 10 des Gesetzes vom 14. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, sind Bestim mungen erlassen worden über den Spannungsabfall in den Hauptstromspulen von Gleichstrom wattstunden⸗ zählern, deren System zur Beglaubigung zugelassen werden soll.
Die Bestimmungen werden in ausführlicher Jorm Eleklrotechnü chen Zelschrist. == öffeatlicht, von deren 6. Springer in Berlin W. 9, Linkf raße 23, ͤ abdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 31. Juli 1915.
—
Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt. Warburg.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 5 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, sind die folgenden Formen von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zugelassen und ihnen die beigesetzten System⸗ zeichen zuerteilt worden: .
Zusatz zu den Systemen . und —, Zähler mit
40 12
k nn. Doppelzählwerk und eingebauter Umschaltahr, hergestellt von den Bergmann Elektricitätswerken A⸗G., Berlin.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen eit hrift veröffentlicht, von deren Verlag Jul. Springer in Berlin W. 9, Linkstraße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 10. August 1915.
Der Präsident der ,, Reichsanstalt. Warburg.
Königreich Preußen.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten. Der Kunsthistoriker Dr. Friedrich Winkler ist zum Bibliothekar bei den Königlichen Museen in Berlin ernannt worden.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 19. August 1915.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll⸗ und Steuerwesen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr Sitzungen.
Der Großherzoglich hessische Gesandte Freiherr von Bie geleben ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft am 11. d. M. wieder übernommen.
x — Anzeigenpreia ͤ zeile 20 5, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 5.
Ahends.
in der
. 8 ; z K * 77 6*6 36 3 2 ta, ,,. .
für den Raum einer 5 gespaltenen Einheita-
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reicha- und Staatsanzeigera
elmstraße Nr. 32.
— —
Im Anschluß an die Erstürmung der Festung Kowno hat Seine Majestät der Kaiser und König an die um den neuen glänzenden Erfolg der deutschen Waffen besonders verdienten Führer, den Generalfeldmarschall von Hinden⸗ burg, den Generalobersten von Eichhorn und den General der Infanterie Litzmann laut Meldung des „W. T. B.“
folgende Telegramme gerichtet:
An Generalfeldmarschall von Hindenburg.
Mit Kowno ist das erste und stärkste Bollwerk der inneren russischen Verteidigungslinie in deutsche Hand gefallen. Auch diese glänzende Waffentat verdankt das Vaterland neben der unübertreff⸗ lichen Tapferkeit seiner Söhne Ihrem zielbewußten Handeln. Ich spreche Euer Exjellenz Meine wärmsie Anerkennung aus. Dem Generaloberst von Eichborn, der die Bewegungen seiner Armee mit solcher Umsicht führte, habe Ich den Orden pour 16 mérite und dem General der Infanterie Litzmann, dessen Anordnungen auf der Angriffgfront den schnellen Erfolg sicherten, das Eichenlaub dazu verliehen. gez. Wilhelm. I. R.
An Generaloberst von Eichhorn.
Die Umsicht, mit der Euer Exzellenz die Bewegungen Ihrer Armee gegen Kowno leiteten, verdient Meine höchste Anerkennung. Als Zeichen Meines Dankes verleihe Ich Ihnen den Orden pour ile mérite. Gleichzeitig beauftrage Ich Sie, den Truppen ber Armee Meinen und des Vaterlandes Dank für ihre glänzenden Leistungen auszusprechen., gez. Wilhelm. JI. R.
An General der Infanterie Litzmann.
In unwiderstehblichem Ansturm ist es den von Ihnen geführten Angrfffstruppen gelungen, Kowno, das stärkste Bollwerk der inneren feindlichen Verteidigungslinie, zu überrennen. Dlese Tat wird immer ein leuchtendes Beispiel dafür bleiben, was frisches Zugreifen niit deuischen Truppen zu erreichen vermag. Indem Ich Ihnen Meinen Dank und Meine Anerkennung ausspreche, verleihe Ich Ihnen das Elchenlaub zum Orden pour le mérite,
9 gez. Wilhelm. J. R.
2 2 * 8
Unsere Truppen sind, wie W. T. B.“ mitteilt, in den Besitz eines russischen Befehls gelangt, der in deutscher Ueber⸗ setzung folgendermaßen lautet: Befehl an den Kommandeur des J. turkistanischen Armeekorps
vom 2. / 15. Juni 1915.
Vom Oberbefehlshaber sind für die Anwendung von Ver— geltungsmaßregeln an gefangenen deutschen Soldaten für bekannt werdende Fälle von Verhören russischer Gefangener unter An⸗ wendung von Folter und Verstümmelungen folgende ergänzende Anwelsungen gegeben worden:
Die Vergeltungsmaßregel soll im Bereich? des Korps nicht später als 15 Tage nach Bekanntwerden eines Falles von grausamer Behandlung erfolgen unter Angabe des Anlasses. Außerdem soll den Gefangenen allgemein bekannt gegeben werden, daß jede neue Grausamkeit allerstrengste Vergeltung finden wird. ö
So ist als Antwort auf die Verstümmelung des Kosaken Petschnjew vom Oberbefehlshaber der Befehl ergangen von der nächsten Abteilung gefangener deutscher Sol- daten zehn Mann, ohne Ausschluß der Offiztere, zu erschießen für die Grausamkeiten, die in der letzten Zeit von den Deutschen verübt worden sind.
gez. General Odischelides.
Wenn ein Oberbefehlshaber einen so bestimmten Befehl zu Vergeltungsmaßregeln gibt, dann sollte man als selbst⸗ verständlich annehmen, daß die Taten, die gerächt werden sollen, unzweifelhaft feststehen. Das erfordert der europäische Rechts⸗ begriff ohne weiteres. Wie steht es aber damit bei dem russischen Befehl? Alle Berichte über deutsche Greüeltaten an russischen Ge⸗ fangenen waren bisher als Lügen nachzuweisen. Auch die Ver⸗ stümmelung des Kosaken Petschnjew durch deutsche Soldaten konnte von den Russen nicht festgestellt sein, weil sie sich nie und nirgends zu⸗ getragen hat. Sie ist zwar vom russischen Generalstab in einer amtlichen Mitteilung behauptet worden, doch haben die deutschen amtlichen Untersuchungen ergeben, daß die ganze Geschichte schon deshalb völlig erfunden war, weil bei den in Frage kommenden deutschen Armeeteilen überhaupt kein Kosak des Ussurischen Reiterregiments, dem Petschnjew angehörte, gefangen genommen ist. Dies ist inzwischen, am 7. Juli, in einer amt⸗ lichen deutschen Erklärung mitgeteilt worden
Ob der Blutbefehl des russischen Oberbefehlshabers beim J. turkistanischen Armeekorps ausgeführt worden ist, entzieht sich noch der öffentlichen Kenntnis. Unabhängig davon gehört aber die Grausamkeit und verbrecherische Leichtfertigkeit, mit der diese Henkersarbeit ohne genaue Untersuchung angeordnet worden ist, vor den Richterstuhl der Geschichte.
In einer Reihe von Gouvernements Rußlands sind Verzelchnisse derjenigen in deutschem Eigentum stehenden Grundstücke veröffentlicht worden, die nach dem russischen Gesetz vom 2.15. Februar d. J. innerhalb bestimmter Frist ver⸗ äußert werden müssen. Soweit solche Verzeichnisse dem Auswärtigen Amte zugehen, werden sie, wie W. T. B.“ mitteilt, bei dem aeschäftsführenden Ausschuß der aus Rußland ausgewiesenen Reichsdeutschen in Berlin SW. (Halleschestraße 1) sowie bei dem Deutsch-Russischen Verein, ebenda, dem Handelsvertrags⸗ verein in Berlin W. (Köthenerstraße W/ 29) und dem Wrein