.
N — —
135 Æ 50 A sofort zu ersetzen. Ueberdies an den Kläger abgetreten worden ist, mit 13 Æ 95 3 dem Antrage: . . Die wflichtig zu verurteilen, in die Löschuna
sordere die Klägerin noch Kosten eines Zahblungsbefebls. Klägerin beantragt: tostenxyflichtig 45 A nebst 4 d Jiasen von 135 Æ 50 3 seit dem 1. November 1914 verurteilt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ bandlung des Rechisstreits vor das König liche Amtegericht Dresden, Lothringer- straße 1 II, Zimmer 184, auf den 12. Ot. tober 1915. Vormittags 1J9 Une, geladen. Die Sache ist als Feriensache bezeichnet worden. Dresden, den 17. August 1915. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
32491] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Johs. Detlef Evers, vor⸗ mals J. G. Jahreiß C Hoenig in Ham. burg, Borgfelderstr. 23, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Rechtsanwälte Dres. Dehn und La— bows?y in Hamburg, klagt gegen die Firma A. De. Cecco, Terraziozeschäft, früher Bochum in Westfalen, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf vor— läufige vollstreckbare Verurteilung der Be⸗ klagten: 1) zur Zahlung von 174 4 95 5 nebst 50 / 3Znsen seit dem Klagetage sowie 10 * Lagergeld pro Tag und 100 kg big zur Abnahme der Ware, 27) zur Abnabme der in den Anlagen 5 und 7 fakturierten Waren (2 Faß Terrazzoschwarz) unter der Begründung, daß die Beklagte bestellte und angebotene Waren im Betrage von 167,95 ½ nicht abgenommen habe und an entstandenem Lagergeld 7 ½ schulde. Die Beklagte wird zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Abteilung 2 für Handelssachen, im Zipiljustizgebäude, Sievekingplatz, Erd⸗ geschoß, Zimmer Nr. 119, auf Mitwoch, den 6. Ottober 1915, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Sache ist als Feriensache bezeichnet worden.
Hamburg, den 5. August 1915.
Der Gerichisschreiber des Amtsgerichts.
[33665] Oeffenttiche Zustellung.
Der Gipsermeister Julius Krimme in Deutsch Aoricourt klagt gegen die Eigen tümerin Klara Willms, früͤhMer in Mousser, z. Zt. ohne bekannten Wobn, und Auf— enthalteort in Frankreich, unter der Be—⸗ hauptung, daß die Beklagte dem Kläger für an ihrem Hause in Moussey im Jabre 1914 ausgeführte Gipserarbeiten den Rest⸗ betrag von 129,00 4A schalde, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurteilung der Beklagten an Kläger den Betrag von 129, 00 1ƽ — einhundert neun und zwanzig Mark — nebst 4 0½ Zinsen vom Klage⸗ zustellungstage an zu bezahlen und Er— klärung der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils. Zur mündlichen Verhandlung de Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Kaiserliche Amtsgericht Lörchingen im Gerichtstage in Rixingen auf Donners tag, den 21. Ottober 19E5, Vor⸗— miitags E10 Uhr, geladen.
Lörchingen, den 17. Au ust 1915.
Ver Gerichtsschreiber bei dem K. Amtsgericht.
33667] Oeffentliche Zustellung. Der Königlich Preußische Staat (An— siedelungskommission für die Provinzen Westyreußen und Posen), vertreten durch die Deutsche Mittelstandskasse zu Posen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, klagt gegen den Johann Gottlieb Bonick, unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß im Grundbache der dem Kläger gehörigen Grundstücke Pot⸗ schanowo Blatt Nr. 11 und 32 in der 1II. Abteilung unter Nr. 1 bezw. 1 für den Beklagten eine Erbteilsforderung von 75 Talern nebst 5 0 Zinsen eingetragen jteht, die Forderung von dem Vorbesitzer des Klägers bezahlt worden, als Eigen— 1ümergrundschuld auf ihn übergegangen und von dlesem durch Abtretungserklärung vom 16. Juni 1915 an den Kläger abgetreten worden ist, mit dem Antrage: 1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, in die Löschung der im Grundbuche von Potschanowo Blatt Nr. 11 und 32 in Abt. 1III1 Nr. 1 bezw. 1 eingetragenen Forderung von 75 Talern nebst Zinsen zu willigen; 2) das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechte⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht in Rogasen auf den B. November 1915, Vormittags EO Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dlieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Rogasen, den 17. August 1915.
Der Gericht⸗schreiber des Königlichen Amtsgerichts.
33666) Oeffentliche Zustellung.
Der Königlich Preußische Staat (An⸗ siedelungskommission für die Provinzen Westpreußen und Posen) in Posen, ver⸗ treten durch die Deutsche Mittelstands⸗ kasse zu Posen, Gesellschaft mit be— schränkter Haftung, klagt gegen die Wstwe des Gendarmen Fritz, später verehelichte Viertel, und die Geschwister Reinhold Alexander und Pauline Fritz, sämtlich un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß im Grundbuche der dem Kläger gehörigen Grundstücke Pot⸗ schanowo Blatt Nr. 12 und 32 in der III. Abteilung unter Nr. 4 bezw. 2 für die Beklagten eine Hypothek von 13 Talern 10 Sgr. und 6 Pfg. nebst 50 / Zinsen eingetragen steht, diese Forderung von dem Vorbesitzer des Klägers bezahlt worden, als Eigentümergrundschuld auf ihn übergegangen und von diesem durch
die Beklagte wird der zur Zahlung von 149 Æ BI. 12 und 32 in Abt. 1II Nr. 4 bejw. 2
1) die Beklagten kosten⸗
im Grundbuche von Potschanowo eingetragenen Forderung von 13 Talern 10 Sgr. 6 Pfg. nebst 50 Ilnsen zu willigen; 2) das Urteil far vorlaufig voll- fireckbar zu erklären. Die Beklagten werden jur mündlichen Verbandlung des Rechisstreits vor das Königliche Amte⸗ gericht in Rogasen auf den 2. November 19H53, Vormittags AO Uhr, geladen. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Rogasen, den 17. Auqust 1915.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
1336681 Oeffentliche Bekanntmachung. Folgende Schiffe sind durch deutsche Kriegsschiffe aufgebracht worden: Der amertkanische Dampfer: 1) Leelanaw: die norwegischen Dampfer:
2) Venus von Bergen,
3) Sigurd Hund von Harstad;
die norwegischen Segler:
4) Thistlebank von Tvedestrand,
5) Harboe von Kristiania,
6) Sogurdalen von Fredriksstad,
7) G. P. Hanbitz von Fristiania;
der schwedische Dampfer:
8) Emma von Höganäs;
die dänischen Segler:
9) Ellen von Marstal,
10) Elua von DOrögkjöbing, 11) Marie von Marstal,
12) Neptunus von Svendborg.
Die Beteiligten werden aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der nach- stehenden Fristen durch Einreichung einer Reklamationsschrift, die außer anderen Erfordernifssen von einem bei einem deutschen Gerichte jugelassenen Rechis—« anwalte unterschrieben sein muß, geltend ju mechen: ju 1 und 4 2 Monate, zu 2, 3 und 5 bis 12: 1 Monat.
In Sachen des norwegischen Dampfer Cubano ist die Reklamationsfrist bis zum 19. September 191 verlängert worden. Hamburg, den 18. August 1915. Das Kaiserliche Prisengericht. Hartmann, z. Zt. Vorsitzender.
.
ö , , ( 3) Verkäufe, Verpachtungen, 3
Verdingungen rt.
33814 Verdingung.
Die Ausführung der Erd⸗, Maurer-,
Asphalt. und Zimmerarbeiten für den Bau
eines Oellagers in Neufahrwasser soll am
Dienstag, den 24. August 1915,
Vormittags 8 Uhr, verdungen werden.
Bedingungen können gegen 0,50 „ be⸗
zogen werden.
Danzig, den 18. August 1915.
staiserliche Werft
Beschaffungsabteilung.
22
von
Verlosung ꝛt. Wertpapieren.
33839) Genehmigungsurkunde.
Mit Ermächtigung des Königlichen Staatsministeriums zufolge deg Aller⸗ höchsten Erlasses vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 163) erteilen wir hier- durch auf Grund des § 795 des Bürger lichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Aufführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. No⸗ vember 1899 dem Prodinztalverbande von Pommern die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In⸗— haber bis zum Betrage von 60 O0 M, in Buchstaben: „Fünfzig Millionen Mark“ nach Maßgabe der von dem 39. Provinzial⸗ landtage der Prooinßz Pommern am 15. März 1912 bezw. von dem 42. Provinzial⸗ landtege der Provinz Pommern vom 10 März 1915 und von dem Provinzial⸗ ausschusse am 10. Juni 1915 beschlossenen, nebst Anlagen hier angehefteten Ordnung zweckg Beschaffung der für die Provinzial hilfe kasst erforderlichen Betriebsmittel. Diese Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Be⸗ friedigung der Inhaber der Schuld verschreibungen wird eine Gewährlelstung seitensz des Staats nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen. Berlin, den 30. Jult 1915. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. In Vertretung: Unterschrift. .
Der Finanz · . , eg,
minister. 8 e. mi,
Unterschrift. . 66
Unterschrift. M. f. L. LA IIe 3707. F.⸗M. 1 6378. 11 7214. M. d. J. IVa 11322.
Ordnung für die Ausgabe verzinslicher Schuld⸗ verschreibungen durch den Provinzialverband von Pommern für Zwecke der Provinzial⸗ ö
Der Probinzialverband von Pommern hat die Befugnis, für Zwecke der Pro⸗
äber auf den Inhaber lautende, seitens der Gläubiger unkũndbare Schuldver schreibungen unter der Bezeichnung
Schuldverschreibungen des Provinzial
verbandes von Pommern“ auszustellen und aue zugeben.
Der Gesamtbetrag der autzugebenden Schult verschreibungen darf den Betrag derjenigen Darlehen nicht übersteigen, welche die Provinzialbilfekasse nach Maß⸗ gabe der Bestimmungen ihrer Satzung ge⸗ währt hat, ab iünglich des Betrages ihrer Schuldverbindlichkeiten. Er darf niemals den Betrag von einhundert Millionen Mark überschreiten.
52.
Die Schuldveischreibungen werden in Stücken von 20 000, 10 0800, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 M Reichs währung nach dem beigefügten Muster (Anlage a) ausgefertigt. Der Landes bauptmann hat nach Maßgabe des Bedürfnisses zu be⸗ stimmen, nach welchem Verhältnis die Ausgabe von Stücken der einzelnen Gattungen erfolgen soll. Es darf jedoch niemals mehr als M der ganzen Aus⸗ gabe in Stücken zu 100 4 ausgefertigt werden. Vie Ausfertigung von Schuld⸗ verschreibungen ist öffentlich durch den Deutschen Reichs und Königlich Preußi⸗ schen Staaisanzeiger betanntzumachen.
§ 3.
Die Schuldverschrelbungen werden jähr⸗
lich mit 30, oder 30/0 oder 40,0 ver⸗ zinst, und es werden die Zinsen halb⸗ jährlich am 2. Januar und 1. Juli gezahlt. Der Provinzialausschuß hat bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen nach seiner Wahl ihren Zinsfuß zu bestimmen. Mit den Schuldverschreibungen werden halbjährliche Zinsscheine nach beigefügtem Muster (Anlage b) für einen Zeitraum von 10 Jahren aufgegeben, die ferneren Zinsscheine werden ebenfalls für zehn— jahrige Zeiträume ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Previnzial— hauptkasse in Siettin gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe nach bei⸗ gefügtem Muster beigedruckten neue⸗ rungsscheins (Inlage c), sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bet dem Landeshauptmann der Ausgabe wider- sprochen hat. In diesem Falle und beim Verlust eines Erneuerungtscheins werden die . dem Inhaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schul dverscheeibung i.
Dle ganze Schuld wird allmählich durch Einlösung auszulosender Schuldverschrei⸗ bungen oder duich Ankauf von Schuldver— schreibungen getilgt. Die Tilgung be⸗ er nach Ablauf des auf die erste ußgabe folgenden Rechnungsjahres. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungestock ge— bildet, dem jährlich wenigstens eins vom Hundert der ausgegebenen Schuldverschrei⸗ bungen zuzuführen ist.
Die Auslosung erfolgt im Monat März jedes Jahren zum 1. Juli. Dem Pro⸗ vinzlalverbande bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen, oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die ausgelosten und die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch— staben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er— solgen soll, drei Monate vor diesem Ter⸗ mine in dem DVeutschen Reicht⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger und in den Amtsblaättein der e ben Re⸗ terungen zu Stettin, Köalin und Stral— 6. bekanntgemacht. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldver⸗ scheelbungen bewakt, so wird dies unter Angabe des Betiages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankaufe in gleicher Weise bekanntgemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blälter ein, so wird an dessen Stelle von dem Pro— vinzialausschusse mit Genehmigung des Königlichen Oberpräsidenten ein anderes Blatt hbestimmt.
Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es verzinst.
§ 5.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zingscheine beziehungswelse der Schuldverschteibung bei der Provinzial⸗ hauptkasse in Stettin, und jwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeits« termins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge—⸗ hörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
§ 6.
Der Anspruch aus der Schuldverschrei⸗ bung erlischt mit dem Ablaute von dreißig Jahren nach dem Rückjahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Lande bauptmann zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in jzwei Jahren von dem Ende der Vorlegunggsrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruches aus der Urkunde gleich.
Bei den K beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmle Zeit eintiitt.
§5 7. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter
schrift der sz 1004 ff. der Zivilprozeß- ordnung.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für traftlos erklärt werden; doch wird dem bisherigen Inbaber von Zins⸗ scheinen, der den Verlust vor dem Ab⸗ laufe der vierjäbrigen Vorlegungsfrist bei dem Landeshauptmann anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der ange⸗ meldeten Zinescheine . Quittung aus. gejablt werden. Der Anspruch ist ausge⸗ schlossen, wenn der abhanden gekommene Schein zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt . Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
§ 8.
Zur Sicherheit der hierdurch einge⸗ gangenen Verpflichtungen baftet neben den der Provinnalhilfskasse gehörigen Dar⸗ lehensforderungen und ihrem Vermögen der Provinztalverband von Ponnn mern mit seinem gesamten Vermögen und mit seiner Steuerkraft. ö.
Diese Ordnung nitt mit dem Tage ibrer Veröffentlichung durch den Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Anlage a. Vrobinz Pommern. Schuld verschreibung
deg Provinzialverbandes von Pommern.
ierzehnte Ausgabe. Buchstabe .... (Wappen der Provin) Nummer ... über Mark Reichs⸗
währung.
Ausgefertigt auf Grund der mit Aller höchster Ermächtigung erteilten Ge— nehmigung der Minister für Landwitt— schaft, Domänen und Forsten, des Innern und der Finanzen vom (Deutscher Reichs- und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger vom ö
In Gemäßheit des Beschlusses des Provinziallandtages der Provinz Pommern dom betreffend die Auf. nahme einer Anleihe von 50 000 000 M, bekennt sich der Provinzialverband von Pommern durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns⸗ schuld von...... Mark, die mit .... vom Hundert jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird allmählich durch Einlösung auszulosender Schuldverschrei⸗ bungen oder durch Ankauf von Schuld verschreibungen getilgt. Die Tilgung be⸗ ginnt nach Ablauf des auf die erste Aus, aabe folgenden Rechn ingsjahres. Zu diesem Zwecke wird ein Tllgungestock ge⸗ bildet, dem jährlich wenigstens eins vom Hundert der auggegebenen Schuldver— schreibungen zuzuführen ist.
Die Auslosung geschieht in dem Monat März jeden Jahres zum 1. Juli. Dem Propinzialverbande bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldver⸗ schreibungen auf einmal zu kündigen.
Die aus . und die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, drei Menate vor diesem Termin in dem Deutschen Reichs, und Königlich Preußischen Staata— anzeiger und in den Amtsblättern der Königlichen Regierungen zu Stettin, Kötlin und Stralsund bekannt gemacht. Wird die Tilgung der Schuld durch An— kauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen als. bald nach dem Ankaufe in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vor, bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Provpinzialausschusse mit Genehmigung des Königlichen Ober—⸗ präsidenten ein andereg Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halb- jährlichen Terminen am 2. Januar und 1. Juli mit .. . . vom Hundert jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Ruͤckgabe der fällig gewordenen Zintscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Provinzialhauptfkasse in Stettin und zwar auch in der nach dem Elntritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gebörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzu⸗ liefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldver schreibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs—⸗ termine, wenn nicht die Schuldver— schreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Landeshauptmann zur Eln— lösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor— legung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungs— frist an. Der Vorlegung steht die gericht. liche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor— legungefrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinescheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und dle Kraftlogerklärung abbanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der 55 1004 ff. der Zivilprozeß- ordnung.
gh heine können weder aufgeboten
Abtretungserklärung vom 16. Juni 1915
vinzialhilfskasse Geld anzuleihen und dar⸗
Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗
noch für kraftlos erklärt werden, doch wird
dem bisherigen Juhaber von Iintscheinen, der den Verlust vor dem laufe der vierjãhrigen ¶ Vorlegungsfrlst bei dem Landeshauptmann anzeigt, nach dem Ab. laufe der Fiist der Betrag der ange⸗ meldeten Zinsscheine gegen Quittung aut⸗ gejablt werden. Der Anspruch ist aus⸗ eschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjãhrliche Zinsscheine für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden ebenfalls für zehn— jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zins. scheinen erfolgt bei der Provinzialhaupt. kasse in Stettin gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungescheines, sofern nicht der In— haber der Schuldverschrelbung bei dem Landeshauptmann der Auegabe wider- sprochen hat. In diesem Falle und beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuld—⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der bierdurch einge— gangenen Verpflichtungen haftet neben den der Provinzialhilfskasse gehörigen Dar- lehnsforderungen und ihrem Vermögen der Provimialverband von Pommern mit seinem gesamten Vermögen und mit seiner Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrist erteilt.
. den ee ; .
Seitens des (Siegel des 2
Provinzial. Landes. 6 n
autschuffezg. hauptmanns.) Hauptmann.
Ausgefertigt:
Anmerkung: Die Unterschriften der beiden Mitglieder des Provinzialausschusseg und des Landeshauptmanns können im Wege mechanischer Vervielfältigung her⸗ gestellt werden.
Der Vermerk „Ausgefertigt?! muß von dem damit beauftragten Kontrollbeamten eigenhändig unterschrieben werden.
Anlage b. Provinz Pommern. ter Zinsschein, .. te Reihe zu der Schuldverschreibung des Provinzial⸗ verbandes von Pommern, 14. Auegabe, Buchstabe .. Nr. .. über ͤ vom Hundert Zinsen über Mark . .. Pfennig.
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ö ... ab dte Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom 1 1 bis .. ten (in n 6 Mark === Pfennig bei der Provinzialhaupt⸗ kasse in Stettin. fen in
Stettin, den. .
Seitens des Pron n tal des Landeg⸗
aueschusses. hauptmanns.)
Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach dem Ablaufe der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des An— spruchs aus der Urkunde gleich.
Anmerkung: Zur Unterzeichnung genügen die mechanisch hergestellten Unterschriften.
ö Trocken⸗ nempel Der Landes⸗
hauptmann.
Anlage e. Provinz Pommern. Erneuerungsschein für die Zinesckelnreihe Nr. . . . .. zur Schuldverschrelbung des Proviunzialver⸗ bandes von Pommern, 14. Ausgabe, Buchstabe Cr
i ... te Reihe von für die Jahre vom 1
666 6 10 neh st Cr neuerungsschein bei der Provinzial haupt⸗ kasse in Srertin, sofern nicht der In— haber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Landeshauptmann widersprochen hat. In diesem Falle und beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zins scheine nebst Erneuerungsschein dem In— haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Stettin, den .
Seitens des 3 stempel Der Landes⸗ Provinzial 3
des Landes⸗ ausschusses. hauptmanns.) Anmerkung:
; r ur Unterzeichnung genügen die mechanisch hergestellten Unteischriften. Der Erneuerungsschein ist zur Unter— scheidung von den Zinsscheinen auf der nf. Blattbreite unter den beiden letzten
insscheinen mit Lettern, die von den!
Drucke der Zinsscheine abweichen, in nach⸗ stehender Art abzudrucken:
ter Zinsschein ... ter Zinsschein
Erneuerungsschein
ern 176 182 und 167 à 590 4
en Herren:
zum De chen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
190.
Dritte Beilage
1915.
. chung chen.
. 8 nigebote, 5
zerlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl
alzufe, Verpachtungen, Verdingungen ze.
sosung 2c. von Wertpapieren.
umanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
Unfall⸗ un
Bankausweise.
S 6.
—
j ss eckt aan 312 Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwalten.
d Invaliditãts. ꝛc. Versicherung.
Verschiedene Bekanntmachungen.
—
4 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
hhpothekarische Anleihe d
An 4. Scvtember d. J. Vorm. 10 Uhr, ion der Digconto-Gesellsaft zu Berlin, nstr . derjenigen Teilschuldnerschreibungen unserer Gesellschaft statt, die am
ee 1915 rückzahlbar sind.
Nach 5 6 der Anleihebedingungen sind die Inhaber der Teilschuldverschrei⸗
ö berechtigt, diesem Termin beizuwohnen Aschersleben, den 20 August 19815.
Kaliwerke Aschers leben.
er Kaliwerke Aschersleben. findet im Geschäftshause der Behrenstr. 43 44, die Aus⸗
Bekanntmachung. 3 der am 21. Juni stattgefundenen zung der Osihofener E897 er soverschreibungen wurden die
Lichahlung am J. Oktober E95
J. . ö sbofen, den 18. August 1915.
fh. Bürgermeister ei Osthofen. Schmitt.
Bet ann machung. ; Kapitalbeträge der ausgelosten iberger 37 0½ Ltadtichuldscheine EINr. 273 über 500 M, R3 Nr. 13 über 500 M, 636 und 918 über je
7 über 500 , 7 517 und 8653 über je
noch nicht abgehoben worden.
(Inhaber dieser Schuldscheine werden
söbhebung der Beträge anderweit auf⸗
ert. i. .
naberg, am 14. August 1915. Der Rat der Stadt.
Kommanditgesell⸗ sften auf Attien und Aktien gesellschaften.
Bekanntmachungen über den Verlust Fertpapiere- befinden sich ausschließ⸗ lich in Unterabteilung 2.
9 . nische Kunstseide fabrik A. G. der heutigen Generalversammlung kn, nachdem die früheren Mitglieder Auffichtsrats sämtlich ihr Amt nelegt haben, neugewäblt: r Justizrat Franz Oster, Aachen, w Fabrikant Alb. Erasmus, Aachen, r Direktor Hugo Goeb sen., Aachen. ichen, 17. August 1915. Der Barstand. Hilden.
ww l
. sschlachterei, Murstfabrik und nverhe Friedrich Lächenhoff,
Ahtiengesellschaft
DNnis burg Ruhrort. r Aussichsraät unserer Gesellschaft bt nach der am 17. April 1915 stait— denen Generalversammlung aus fol—
un; Ott, Generaldirektor, Cöln, Vor- Iizender, ö
tz Bernsau, Oekonemierat auf Ritter⸗ ut Haut Knipp bei Duisburg⸗Ruhr⸗ ert, ell vertretender Vorsitzen der, ul Theodor Deichmann, Bankier, .F. Deichmann & Co., Cöln, 10 Morian, Fabrikbesitzer, Hamborn Neumühl, iedrich Löcken hoff, Rentier, Godenberg. uieburg Ruhrort, den 18. August
Der Vorstand. Heinrich Löckenhoff.
7
ö 2 1 3 ad Mergentheim A. G. sedurch laden wir unsere Aktionäre er am Samstag, den LI. Sep- ber E915, Vormittags 10 Uhr, 'tuttgart, im Hotel Marquardt, statt⸗ nden? ordentlichen Generalver⸗ mlung ein mit folgender —ͤ Tag esorduung;; Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. De— ember 1914. Entlastung des Vorstands und des lufsichts rats. n Teilnahme an der Generalversamm—⸗ B ist jeder Aktionär berechtigt, der spätestens vor Beginn der Ver⸗ umlung über seinen Aklienbesitz aus- esen hat. zad Mergentheim, den 20. August J.
1
36791 Holzstoff⸗ Papierfabrik zu Schlema bei Schneeberg.
losung von 23 Stück Schu loscheinen unserer A4 0½ Anleihe sind die Nummern:
241 254 290 310 353 384 474 531 556 562 599 652 und 689
hiermit aufgefordert, dieselben mi neuerungs, und Zintscheinen bis Jahres⸗ schluß bei:
oder schlema einzureichen und vom 3. De⸗ zember 19135 ab den Gegenwert dafür in Empfang zu nehmen.
33033
versammlung ü E. September d. J.. Nachmittags
5
z3676
Bei der heute stattgefundenen Aus-
76 152 183 191 206 226
15 48 56 68
gezogen worden. . Die Inhaber dieser Schuldscheine werden mit Er⸗
Vereiusbank Abt. Sentschel Schulz, Zwickau, Frege Co., Leipzig. . Mittelvbeutsche Privaibank A.⸗G. , Dresden, in unserem Kontor in Nieder⸗
Niederschlema, den 14. August 1915. Der Vorstand. Michael. Bracht.
Leerer Heringssischerei Aktiengesellschaft, Leer.
Einladung zur ordentlichen General- auf Montag., den
Uhr, im Klub „Erholung“ zu Leer. Tagesordnung:
) Geschäftabericht.
2) Vorlegung der
Gewinn- und Verlustrechnung.
Aufsichtsrats. 4) Neuwahl von 2 gliedern.
Leer, den 20. August 1915. Der Aufsichtsrat. Justizrat Dr. Klasen, Vorsitzender.
Einladung zur
ordentlichen Generalversammlung
auf Sonnabend, den 11. September
1915, Vormittags 1112 Uhr, im Hotel Nolte in Hannover (Am Bahnhofsplatz) Tagesordnung: Bilanz, Gewinn— zechnung Aufsichts rats. 2) Beschlußfassung Sen der Bilanz und der Gewinn—
gewinns.
Bilanz und der 3) Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsratsmit⸗
Dag Stimmrecht kann nur für diejenigen Aktien ausgeübt werden, welche spätestens bis 9. September er. einschließlich bei der Gesellschaft oder bei einem Notar hinterlegt worden sind.
1) Vorlegung des Geschäftsberichts mit und Verlustrech— und den Bemerkungen des
über Genehmigung und Verlustrechnung für das verflossene Geschäftsjahr. Verwendung des Rein⸗
Bie Aktionäre der Plauener Baumwoll—⸗ spinnerei Akliengesellichaft in Plauen in Liquidation werden bierdurch zu der am Dienstag, den A4 September E9IS.
der Vogtländischen Bank in Plauen statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen.
Tagesordnung: 6. 1) Bericht der Liquidatoren und des Auf⸗ sichtsrats.
2) Genehmigung der Bilanz.
3j Entlastung der Liquidatoren und des Aufsichts rate.
4 Neuwahlen zum Aufsichtsrat.
Die Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung ist davon abhängig, daß die Aktien mindestens 8 Tage vor der Generalversammlung — den Tag derselben und den Hinterlegungatag nicht mitgerechnet — bei der Kasse der Geselschaft oder bei der Vogtländischen Bank Attiengesellswaft in Plauen hinterlegt werden. Die gesetzliche Er⸗ mächtigung der Aktionäre zur Hinter legung der Aktien bei einem Notar wird hierdurch nicht berührt.
Plauen, am 15. August 1915. - lauener Banmmallspinnerei l
1
. 9 2
Ahtiengesellschaft in Plauen in Liquidation.
Leovold Oscar Hartenstein,
Voisitzender des Aufsichtsrats.
33335 . ö Zuckerfabrik Kosten. Tie diesjährige ordentliche General⸗ versammlung der Attionäre unserer Ge- sellschast findet am Dienstag, den 28. September d. IS., Vormittags HEI Uhr, in der Zuckerfabrik Kosten statt. Tagesordnung: I) Geschäftsbericht. ö 2 Bericht der Revisiongkommission, Er⸗ teilung der Entlastung. , 3) Beschlußfassung über die Verteilung des erzielten Reingewinns. 4) Neu bezw. Wiederwahl eines statuten. mäßig ousscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrats (5 13 und 1h des Statuts).
Zucker fabrik Kosten.
Der Aufsichtsrat.
von Guenther, Vorsitzender.
338421
Königsberger Kleinbahn— Aktiengesellschaft.
Die ordentliche Geueralversamm⸗ lung der Königsberger Kleinbahn ⸗Aktien⸗ gesellschaft für das laufende Geschäftejahr findet am Dienstag, den E. Sep tember 1915, Vormütags LA Uhr, im Sitzungszimmer des Kreisbauses in
Pr., Königstr. 56, Hof,
Königsberg i. 1Treppe, statt. Tagesordnung: . 1) Bericht des Vorstands und des Auf— sichtsrats über den Vermözensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft nebst der Bilanz über das verflossene Geschäftsjahr. 27) Die Genehmigung der Bilanz und Feststellung des Reingewinns und der Dividenden. 3) Erteilung der Entlastung an den Vorstand und den Aussichtsrat. 4) Sonstiges. Die Bllanz nebst Gewinn- und Ver⸗ lustrechnung sowie der Rechenschaftabericht liegen von heute ab bis zum 17. Sep⸗ tember 1915 im Geschaftslokal des Vor— stands in Königeberg i. Pr. Beethoven⸗ straße 41, Erdgeschoß, zur Einsichtnahme aus. Zur Ausübung des Stimmrechts in der
133294 33818 Generalversammlung auf den 6. September d. J.. 12 Uhr, in . Vormittags LI Uhr, im Sitzungssaale Berlin, Unter den Linden 56. nahme an diejenigen Akiionäre berechtigt, welche ihre Aktien resp. Interimsscheine drei Werktage vor der anberaumten Generalversammlung bei unserer Ge- sellschaftskasse hinterlegt haben.
Ostdeutsche Sperrplatten Werhe
(33836
fabrik A. G. in Liqu. werden hierdurch zur ausßerordentlichen Generalver⸗ sammlung auf Freitag, den 10. Ser- tember d. J., Abends 6 Uhr, in der
auser ordentlichen Montag, Vorm. unserem Geschästslokale Zur Teil der Generalversammlung sind
Einladung zur
spãtestens
Tagesordnung: Erhöhung des Aktienkapitals. Berlin, den 19. August 1915.
Ahtiengesellschaft. Der Aufsichtrat.
Die Aktlonäre der Emdener Papier-
Börse eingeladen. Tagesordnung: ; 1) Genehmigung der Lüquidationsschluß— rechnung. 2) Entlastung des Aussichtsrats und der Liquidatoren. 3) Verteilung des Ueberschusses. Eintrittskarten und Stimmzettel sind vor der Versammlung het der Firma H. Fappelhoff Ww. K Sohn in den gewöhnlichen Geschäftastunden gegen Vor— legung der Aktien zu erheben. Emden, den 21. August 1915. Der Aufsichtsrat. H. Geelvink.
33644 Die Aktionäre der Werkzeugmaschinen⸗ fabrik Union (vormals Diehl) in Chemnitz werden auf Grund des 8 des revidierten Gesellschaftsvertrags hiermit zur dreiund vierzigsten ordentlichen Generalver⸗ sammiung, welche am 18. September d. J.. Nachmittags Æ Uhr, im Sitzungssaale des Chemnitzer Bankvereins, Johannisplatz 4, Chemnitz, abgehalten werden soll, ergebenst eingeladen. Zwecks Teilnahme an der General- versammlung haben die Aktionäre ihre Alten oder Depositenscheine über Nieder legung der Aktien bei dem Vorstand der Gesellschaft, bei dem Chemnitzer Bank verein, Chemnitz, bei der Mittel- deutschen Privat. Bank Aktien gesell ; schaft, Dresden, oder bei einem Notar, mit Nummernverzeichnis versehen, dem in der Generalversammlung anwesenden Notar vorzuzelgen. Tagesordnung: 1) Vortrag des Geschäftsberichts. 25 Bericht des Aussichtsrats über Prüfung der Jahresrechnung und der Btlanz. 3) Beschlußfassung über Verwendung des Reingewinns. ; 4) Entlastung des Aussichtsrats. 5) Entlastung des Vorstands. 6 Aenderung des Gesellschaftsvertrags, und zwar: ; des 5 185: Zahl der Aufsichtsrats⸗ mitglieder betreffend, . des s 25: Vergütung an den Auf— sichtsrat betreffend, des § 29: Gewinnverteilung be⸗ treffend. 7) Aufsichtsratewahl. Der Geschäftsbericht kann vom 1. Sep- tember ab auf dem Kontor unserer Gesell⸗ schaft oder bei den Depotstellen in Empfang genommen werden.
Der Aufsichtsrat der Werkzeugmaschinenfabrik „Union“ (vormals Diehl).
Hugo Schreiter, stellvertretender Vorsitzender.
3) Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats. Zur Teilnahme an, der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die spätestens am 2. Werk⸗ tage vor der oben anbergumten Generalversammlung bis Abends 6 Uhr bei der - . Gesellschaftskasse in Höper oder beim . 25. Halleschen Oankoerein, Filinle Gern in Gern a. ein Nummernverzeichnis der zur Teil⸗ nahme bestimmten Aktien einreichen, b. ihre Aktien oder die darüber lauten⸗ den Hinterlegungsscheine der Reichs⸗ bank hinterlegen. Hannover, den 20. August 1915.
Portland ⸗Cementfabrik Alemannia Aktiengesellschaft.
Generalversammlung sind nur diejenlgen Aktionäre berechtigt (53 17 des Siatuts), welche spätestens bis zum 8. Sep⸗ tember 19 A5 ihre Aktien bei der Ost— bank für Handel und Gemerbe in Königsberg i. Pr. oder bei der Berliner Handelsgesellschaft in Berlin hinter legen. Amtliche Bescheinigungen von Staats- und Kommunalbehörden und Kom: munalkassen oder Notaren über die bei denselben befindlichen Aktien gelten als hinreichende Ausweise über die erfolgte Hinterlegung. Jeder Teilnehmer an der Generalyer— sammlung, der sein Stimmrecht ausüben will, muß ein von ihm unterschriebenes Verzeichnis der Nummern seiner Attien in geordneter Reihenfolge und jwar in zwei Exemplaren mit dem Vermerk der er— folgten Hinterlegung dem Vorstande der Fönigsberger Kleinbahn Akriengesellschaft in Köntgsberg i. Pr., Beethovensir. 41, übergeben. Königsberg i Pr., am 17 August 1915. Der Aufsichtsrat der Königsberger Kleinbahn Aktiengesellschaft.
1263! Ahtiengesellschaft sür Maschinenpapierfabrikntion zu Aschaffenburg.
In der Generalversammlung unserer Aktionäre vom 22. Juni 1915 ist folgendes beschlossen worden: . I Das Grundkapital der Gesellschaft wird um S 6000000 durch Zu⸗ sammenlegung der Attien im Ver⸗ hältnis von 2:1 herabgesetzt. Die Ausführung der Herabsetzung erfolgt
in der Weise, daß die Zahl der über
je M 300 lautenden Aktien um 1375 Stück, die Zahl der über ie
S 1500 lautenden Aktien um 625 Stück
und die Zabl der über je S 1000 lautenden Aktien um 3500 Stück ver— ringert wird.
2) Die AÄktionäre haben zum Zweck der Zusammenlegung ihre Aktien nebst Gewinnanteil⸗und Erneuerungsscheinen innerhalb einer vom Aufsichtsrat fest⸗
blättern bekannt zu machenden Frist
einzureichen und erhalten demnächst
von je zwei über denselben Nenn⸗ betrag lautenden Aktien eine mit dem
Vermerk: J „Gültig geblieben gemäß Beschluß der Generalversammlung vom 22. Juni 1915“
während die jweite Aktie
zurückbehalten wird. Bei der Auf⸗ forderung zur Emreichung sind die
Bestimmungen der 85 290 Absatz 2,
219 des Handelsgesetzbuchs zu beachten.
Soweit die von den Attionären ein⸗
gereichten, über denselben Nennbetrag jautenden Aktien die zur Zusammen— legung erforderliche Zahl nicht er⸗ reichen, sind sie der Gesellschaft zur Veiwertung für Rechnung der Be⸗ teiligten zur Verfügung zu stellen. Von je zwel mit dieser Bestimmung eingereichten, über denselben Nenn⸗ betrag lautenden Aktien wird eine Aktie durch den vorgenannten Stemvel⸗ aufdruck als gültig geblieben erklärt und zum Bötrsenpreise, in dessen Er⸗ mangelung durch öffentliche Verstei⸗ gerung für Rechnung der Beteiligten verkauft.
3) Aktien, die bis zum Ablauf der fest— gesetzten Frist nicht eingereicht worden sind, sowie eingereichte Aktien, welche die zur Zusammenlegung erforderliche Zabl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung überlassen sind, werden für kraftlos erklärt. An Stelle von je zwei für traftlos erklärten, über denselben Nennbetrag lautenden Aktien wird eine neue Aktie über diesen Nennbetrag ausgegeben. Diese neuen Aktien sind für Rechnung der Beteiligten durch die Gesellschaft zum Börsenpreise und in Ermangelung eines solchen durch öffentliche Ver⸗ steigerung zu verkaufen; der Erlös ist den Beteiligten nach dem Verhältnis ihres Aküienbesitzes zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft ist auch be⸗ fugt, an Stelle neuer Aktien eine entsprechende Anzahl der ihr nach Ziffer? verbleibenden, über den gleichen Nennbetrag lautenden Aktienurkunden abgestempelt wieder auszugeben.
4) Der durch die Herabsetzung erzielte Gewinn ist zur Beseitigung der Unter⸗ bilanz und zu Rückstellungen zu ver— wenden.
5) Der Vorstand und der Aussichtsrat werden ermächtigt, alle zur Durch⸗ führung der vorstehenden Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
6) Der Aufsichtsrat wird beauftragt, nach Durchführung der Zusammenlegung dem ersten Absatz des 4 des Ge— sellschaft' vertrags eine Fassung zu geben, die der geänderten Höhe des Grundkapitals und der Zahl der nach der Zusammenlegung noch vorhandenen, über die verschiedenen Nennbeträge lautenden Aktien entspricht.
Der Beschluß ist in das Handelsregister der Hauptniederlassung Aschaffenburg am 30. Juni 1915 und in das Handelsregister der Zweigntederlassung Memel am 23. Juli 1915 eingetragen worden.
Als Termin, bis zu dem die Aktionäre
spätestens ihre Aküen 1 3Zwecke der Zu⸗—
sammenlegung einzureichen haben, ist vom
Vorstand und Außssichtsrat der 10. No—
vember 1915 bestimmt worden. -
Demgemäß werden die Aktionäre unserer
Gesellschaft hiermit aufazefordert,
Aktien nebst Gewinnanteil, und Erneue—
rungsschelnen bis spätestens 10. No—
vember 1915 bei
I der Bayerischen München, und Aschaffenhurg,
2) der Deutschen Bank, Berlin, und deren Filiale Frankfurt a. M.,
3) der Direction der Disconto Ge⸗ sellschaft, Berlin und Frankfurt a. M. ;
4) der Ostbank für Handel und Ge werbe, Königsberg i. Pr., und deren Filiale Memel,
5) C. G. Trinkaus, Düsseldorf,
6 L. Æ G. Wertheimber, Frankfurt a. M.,
7) der Kasse unserer Gesellschaft zum Zwecke der Zusammenlegung einzu⸗— reichen.
Aktien, die bis zum Ablauf der festge⸗ setzten Frist nicht eingereicht werden, sowie eingereichte Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung jur Verfügung gestellt werden, werden für kraftlos erklärt.
Gleichzeitig werden die Gläubiger unserer Gesellschaft unter Hinweis auf die beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals aufgefordert, ibre Ansprüche anzumelden.
Aschaffenburg, den 3. August 1918.
NUtFtiengesellschaft für Maschinenpapierfabrikation. Der Vorstand.
111,
ihre
Handelsbank, deren Filiale
Der Aufsichtsrat.
Der Vorstand. V. Lie s.
Funke, Vorsitzender.
von Brünneck, Königlicher Landrat.
zusetzenden und in den Gesellschafts
Dr. Hasterlik. R. Ilgner. Stae be.