6.
Sinzelne Unm mern kosten 25 5.
Der Gejngspreis beträgt nierteljährlich 5 M 40 . f Alle Rostanstalten nehmen Kestellnug an; für Gerlin außer den Nostaustalten und Jeitungaspeditenren für Selbstabholer auch die Ezpeditien sW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
M 2Oc.
Berlin, Mittwoch, den 1.
Amtigrupreis sür den Naum einer 5 gespaltenen Einheita- zeile 30 8, einer 3 gespaltenen Einheitzzeile 80 4.
dir Königliche Epprdition des Reichs und Staatazanjeigerz
Anzeigen nimmt an:
Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 22.
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82 2
Septemher, Ahends.
Inhalt des amtlichen Teiles
Bekanntmachung, betreffend Ausfuhr⸗ und Durchfuhrverbote. Ordens verleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Mitteilung, betreffend die Antrittsaudienz des neuernannten türkischen Botschafters.
Bekanntmachung, betreffend Beschlüsse der Reichsgetreidestelle über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl.
Bekanntmachung des Ministeriums für Elsaß⸗Lothringen, be—⸗ treffend zwangsweise Verwaltung französischer Unter⸗
nehmungen. Königreich Prenßen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standegerhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Erlaß, betreffend eine Vereinbarung zwischen Preußen und Braunschweig über die Versetzungs⸗ und Schlußzeugnisse von öffentlichen Mittelschulen.
Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 3. Klasse der 6. w (232. Königlich Preußischen) Klassenlotterie.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe des Vorlesungs⸗ verzeichnisses der Technischen Hochschule in Berlin für das Winterhalbjahr 1915. 16.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 52 der Kaiserlichen Verordnungen vom 31. Zuli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Verband⸗ und Arzneimitteln sowie von ärzt⸗ lichen Instrumenten und Geräten, bringe ich hierdurch unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1915 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 119 vom 25. Mai 1915) zur öffentlichen Kenntnis, daß die folgenden Gegenstände unter das Verhot fallen:
1) alle Stoffe, Verbindungen und Zubereitungen, die zur Verhütung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten, Leiden und Körperschäden jeder Art für Menschen und Tiere dienen,
2) 2 Verbandgaze und andere Verband⸗ mittel, 3) chirurgische und andere ärztliche Instrumente und
Geräte zur Verhütung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten für Menschen und Tiere, zum Gebrauch bei der Krankenpflege und in den Labo⸗ ratorien sowie Teile solcher Gegenstände und Halb⸗ fabrikate,
) chemische und bakteriologische Geräte, auch Teile da⸗ von und Halbfabrikaie,
5) Material für bakteriologische Nährböden, wie Agar— Agar, Lackmusfarbstoff,
6) Schutzimpfstoffe und Immunsera, wie Schutzsera, Heilsera, diagnostische Sera,
7) Versuchstiere.
Berlin, den 1. September 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Pfarrer Blumenberg in Himmelsthür, Landkreis
Hildesheim, den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Fürstlich Hohenzollernschen Archivdirektor, Geheimen Hofrat Dr. Zingeler in Sigmaringen und dem Dechanten Gerhardy in Lindau, Kreis Duderstadt, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Amtsrentmeister a. D. Gummich in Plettenberg, Kreis Alteng, und dem Oberbahnassistenten a. D. Lehmann in Geldern den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Hauytlehrer a. D. Eichler in Elbing, den Lehrern Heinrich in Weidenau, Kreis Siegen, Sch arfe in Bielefeld und Schönbeck, in Gollnow, Kreis Naugard, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,
dem Eisenbahnzugführer a. D. Reul in Eöln das Ver— dienstkreuz in Gold,
dem Vollziehungsbegmten a. D. Evers in Tangerfeld, Kreis Schwelm, dem , a. D. Bleyle in BVerlin, dem Mauterpolier Wygasch in Ellguth-Zabrze, Kreis Tost-Gleiwitz, und dem bisherigen Eisenbahnhandaͤrbeiter Hoof in Crefeld das Kreuz deg Allgemeinen Chrenzeichens,
dem Schriftsetzer Weyand in Bonn, dem städtischen Gelderheber 4. X Standke in Wilhelmshagen, Kreis Nieder⸗ barnim, dem Eisenbahnunterassistenlen a. D. Derkum in Witterschlick, Landkreis Bonn, dem Eisenbahnschaffner 4. D. Holten in Hockstein, Landkreis M.Gladbäch, den Eisen— hahnwagenmg ste nn a. D. Hera in Süchterscheid, Sieg⸗ kreis, und Vellen in Neuß, den Eisenbahnweichenstellern
a. D. Claßen in Merzenich, Kreis Düren, Heuer in Urft, Kreis Schleiden, Holbein in Sulz, Kreis Gebweiler, und Zinken in Cöln⸗Sülz, dem Eisenbahnstationsschaffner a. D. Röhrsheim in Koblenz, den Bahnwärtern a. D. Bröhl in Liebour, Landkreis Mülheim a. Rh., Schloemer in Danz⸗ weiler, Landkreis Cöln, und Schmitz in Kuchenheim, Kreis Rheinbach, dem bisherigen Eisenbahnschlosser Esser in Crefeld, den bisherigen Eisenbahnlokomotivputzern Schmitz in Esch, Kreis Daun, und Zender in Stadtkyll, Kreis Prüm, dem bisherigen Eisenbahngüterbodenarbeiter Cremer in Cöln⸗Deutz und dem bisherigen ,, inarbeiter Kluth in Cöln— Merheim das Allgemeine Ehrenzeichen,
dem bisherigen Bohrer bei der Artilleriewerkstatt in Spandau Karl Elling, dem bisherigen Eisenbahnwerkhelfer Maßmann in Crefeld, dem bisherigen Eisenbahnbadewärter Osten in Heide, Landkreis Cöln, dem bisherigen 1 haltungsarbeiter Schneider in Dattenberg, Kreis Neuwied, dem Betriebsarbeiter Plümke bei der Pulverfabrik in Spandau, den Arbeitern Bunge, Gründau, Max, Schulz und Schulze bei der Geschoßfabrik in Spandau das All— gemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie
dem Oberleutnant zur See von Bonin vom Stabe eines Torpedoboots, dem Feldwebelleutnant Dietrich bei der 8. Landwehrdivision, dem Offizierstellvertreter Spreemann heim Neserveinfanterieregiment Nr. 23, dem Schutz mann Schöpe in Berlin, dem Unteroffizier Scheibe beim Reserve⸗ feldartillerieregiment Nr. 14, dem Grenadier Niemann beim 2. Ersatzbataillon des Reserveinfanterieregiments Nr. 3 und dem Rangierarbeiter Voermann in Präst, Kreis Rees, die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.
Seine Majjestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubnis zur An⸗
legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:
des Königlich Bayerischen Militärverdienstordens erster Klasse mit Schwertern: dem General der Kavallerie z. D. Liman von Sanders bei der Militärmission in der Türkei; des Königlich Bayerischen Militärverdienstkreuzes zweiter Klasse mit der Krone:
dem Offizierstellvertreter Aderm ann, zugeteilt dem Ersatz= bataillon des Gardefüsilierregiments;
des Kommenturkreuzes mit Schwertern des Ordens der Königlich Württembergischen Krone: dem Generalmajor a. D. Bronsart von Schellendorff bei der Militärmission in der Türkei; sowie
des K mit Schwertern des Königlich Württembergischen Friedrichsordens: dem General der Infanterie Freiherrn von und zu Egloff⸗ stein à la suite des Infanterieregiments Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburgischen) Nr. 26.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren 2c. der Marine die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:
des Großoffizierkreuzes des Königlich Siamesischen Kronenordens:
dem Konteradmiral Schmidt von Schwind und
dem Kapitän zur See Frey; des Kommandeurkreuzes desselben Ordens:
den Korvettenkapitänen Ritter Hentschel von Gil genheimb und Stegemann und dem Marineoberstabsarzt Dr. Fricke.
des Offizierkreuzes desselben Ordens:
den Kapitänleutnants Hermann Schwerdtfeger, Weineck, Koopmann und —
dem Marinestabsingenieur Richard Epping;
der goldenen Medaille desselben Ordens: dem Obersteuermann Apelt;
des Kommandeurkreuzes des Königlich Siamesischen Weißen Elefantenordens:
dem Fregattenkapitän Püllen; des Offizierkreuzes desselben Ordens: den Kapitänleutnants Heusinger von Waldegg, Peile genannt Clare, Robert Zimmermann und Zores; des Ritterkrenzes desselben Ordens:
den Oberleutnants zur See von Unruh, Alfred von Kries und Graßmann;
1915.
der goldenen Medaille desselben Ordens:
dem Stückmeister Haller, dem Oberbootsmannsmaten Müller und dem Sergeanten Alois Schm idt; sowie
der Großherrlich Türkischen Liakatmedaille in Silber mit Schwertern:
dem Bootmanns maten Michaelis, ; . ;
den Obermatrosen Löhmann, Pin kert, Koschinski, Reich Witt und Knopp, ⸗
dem , . Har und ;
den Matrosen Wadephul, Kirbach, Mauritz, Steege, Krause, Dorl und Berg.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser und König haben gestern im Schloß zu Pleß den neuernannten Kaiserlich 4 außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter an Aller⸗ höchstihtem Hofe Hakki Pascha zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens in Audienz zu empfangen geruht.
Bekanntmachung.
Das Direktorium der Verwaltungsabteilung der Reichs ⸗ getreidestelle hat mit Zustimmung des Kuratoriums auf Grund von § 14 der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem 4 1915 vom 28. Juni 1915 (Reichs ⸗Gesetzblatt S. 363) am 19. August 1915 folgende Beschlüsse gefaßt:
IN) . Zur Herstellung von Mehl ist Brotgetreide mindestens bis zu fünfundstebiig vom Hundert auszumahlen. Der Beschluß tritt am 1. September in Kraft.“
) Die Mehlmenge, die täglich auf den Kopf der Zivilbevölke⸗ rung verbraucht werden darf, wird einschließlich der Zulage für die schwer arbeitende Bevölkerung auf zweihundert ünfundzwanzig Gramm festgesetzt Die Befugnis des Kommunalverbandes bei der Unter⸗ verteilung dieser Meblmenge Unterschiede zugunsten der schwer arbeitenden Bevölkerung zu machen, wird hierdurch nicht berührt. Der Beschluß tritt am 15. September in Kraft.“
3) Die Menge, die ein Selbstversorger verwenden darf, wird auf den Kopf und Monat mit zehn Kilogramm Brotgetrelde fest⸗ gesetzt. Dabei entsprechen einem Klogramm Brotgetreide sieben- hundertfünfzig Gramm Mehl. Dieser Beschluß tritt am 1. Sep- tember in Kraft.“
4 „Der Kommunalverband darf an Hinterkorn innerhalb seines Bezttks an landwirtschaftliche Unternehmer eine Höchftmenge zur Ver⸗ fütterung freigeben, die drei vom Hundert des nach der Ernteflaächen⸗ erhebung von ihm angegebenen Ernteerträgnisses nicht übersteigen darf.
Berlin, den 21. August 1915.
Der Vorsitzende ö des Direltoriums der Neichsgetreidestelle. Michaelis.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 RGBl. S. 487) ist für die folgenden
Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
113. Liste. Ländlicher Grund besitz. Kreis Metz -Land. — Gemeinde Vionville. Wohnhaus, Acker und Wiese (7 63 ha) der Frau Marie Krieger geb. Remy. in Moineville (Frankreich) Tochter der verstorbenen Eheleute Emil Remy und Marie George (Verwalter: Notar Dr. Gerhard in Gorze). Gemeinde Rejondille. 3,65 ha Acker und Wiese derselben (Verwalter: derselke)
Gemeinde Gorze. oö, Sᷣ a Acker derselben (Verwalter: derselbe).
Kreis Chateau-Salina — Gemeinde Delme. 1,50 ha Wiese der Witwe Breffon in Badonvillerg und Bastien, Erbe: Tudwig Bressen ia Nancy,. 6. Zt. ia (Verwalter: Notar Ehrhart in Delme) Gemeinde Tin er v. 8, S6 ha Holiung derselben (Verwalter der felbe)
Gemeinde Fresnes a. S
2s ss na Wald der Witne Sedel in Naner (Serealter. Oer me. Ldetscher in Chatean-Saling).
Gemeinde Vie.
Wobnbaut des Paul Franz Demetz in Vie, in Stan reich walter: —— Sinner in 853 * * .
Kreie Saarburg. — Gemeinde Wenffer 38.99 ha Wald des Vieemte de Gurel ma Par (VDerraller:
meister derrmann in Saarbarn)
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