Zur Bestreitung
verschreibungen Die Schuldverschreibungen sind seitens des bis dahin kann also auch ihr Zinsfuß nicht herabgesetzt
über jedes andere Wertpapier jederzeit
2
—
durch Verkauf,
Bedingungen. Zeichnungen werden
von Sonnabend, den 4. September, September, mittags 1 Uhr
Zeichnungsstelle ist die Reichsbank.
bis Mittwoch, den 22.
bei dem Kontor der Reichshanptbank anstalten der durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung (Preußischen Berlin, der Königlichen Hauptbank samtlicher deutschen Banken, samtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschaft und jeder deutschen Kreditgenossenschaft erfolgen. Auch die Post nimmt Zeichnungen an allen 18. Oktober die Vollzahlung zu leisten. ist in Stücken zu 20000, 10000, 5090,
Die Anleihe 1. Oktober jedes Jahres ausgefertigt.
der durch den Krieg erwachsene des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt.
Reichs bis zu
für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto B Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen.
Staatsbank) und der P ral⸗ in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie
Bankiers und ihrer Filialen,
Orten am Schalter entgegen.
2000, 1000, 500, 200 und 100 N Der Zinsenlauf beginnt am 1
n Ausgaben werden weitere 570 Schuld⸗
1. Oktober 1924 nicht kündbar;
können jedoch darüber wie
— n werden. Die Inhaber
Verpfändung usw.) verfügen.
an
erlin Nr. 99) und bei allen Zweig⸗ Die Zeichnungen können aber auch
zreußischen Central⸗Genossenschaftskasse in
Verbände,
Auf diese Zeichnungen ist zum
dark mit Zinsscheinen zahlbar April 1916, der erste Zins
am 1. April und
schein ist am 1. Oktober 1916 fällig.
Der Zeichnungspreis beträgt, wenn Stücke verlangt werden, 99 Mark, ö
wenn Eintragung in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis 15. Oktober 1916 beantragt wird, 98,80 Mark
für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen (vergl. 3. 8).
Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in
Berlin bis zum 1. ktober 1916 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese
Niederlegung nicht bedingt; der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Depotscheine werden von den Darlehnskassen wie die
vnnrn von
dem Wertpapiere selbst beliehen.
Die Zeichnungsscheine sind bei allen gesellschaften und Kreditgenossenschaften zu haben. Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen. Postanstalten ausgegeben.
Die Zuteilung findet tunlichst bald der
nach
Kontor für Wertpapiere ausgefertigten
Reichsbankanstalten, Bankgeschäften, öffentlich Die
Die Zeichnungsscheine
Zeichnung
Lebensversicherungs⸗ Verwendung von die
en Sparkassen, können aber auch ohne
Zeichnungen Zeichnungen bei der Post werden durch
für die
über die Höhe der Zuteilung entscheidet das Er⸗
statt. sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf
sz. messen der Zeichnungsstelle. Besondere Wünsche wegen der Stückelung der Vorderseite des Zeichnungsscheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden. 7. Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom 30. September d. J. an jederzeit voll bezahlen. Sie sind verpflichtet: 30 C des zugeteilten Betrages spätestens am 18. Oktober 1915 20 9J 21. November 1915 25 9s0, ö . 22. Dezember 1915 26 J, 9 ‚. ö 22. Januar 1916 zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch die Zeichnungen bis zu 1000 Mark brauchen diesmal nicht bis zum ersten Einzahlungs termin voll bezahlt zu werden. Teilzahlungen sind auch auf sie jederzeit, indes nur in runden durch 104 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summf der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt. — Beispiel: Es müssen also spätestens zahlen: . die Zeichner von Me 300 „ioo am 24. November, Æ 100 am 22. Dezember, M 100 am 22. Januar, die Zeichner von M 200 „„ lioo am 24. November, Æ 100 am 22. Januar, ö die Zeichner von MÆ 1600 M100 am 22. Januar. Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist. Die im Laufe befindlichen unverzinslichen Schatzanweisungen des Reichs werden unter Abzug von 5 Yo Diskon vom Zahlungstage, frühestens aber vom 30. September ab, bis zu dem Tage ihrer Fälligkeit in Zahlung genomme 8. Da der 3Zinsenlauf der Anleihe erst am 1. April 1916 beginnt, werden auf sämtliche Zahlungen 55o Stückzinsen vom Zahlungs vom 36. September ab, bis zum 34. März 1916 zu Gunsten des Zeichners verrechnet. für Schuldbuc
tage, frühestens aber Veispiel: Von dem in 3.8 genannten K
bei Zahlung bis zum 30. September Stückzinsen für ein halbes Jahr am 18. Oktober . für 162 Tage — 2,2 . ö. 24. November für 126 Tage
fur je ioo Æ Nennwert. Für jede 18 Tage,
9. Zu den Stücken von 1000 Mark und mehr werden auf scheine ausgegeben, über deren wird. Die Stücke unter 1000 Beschleunigung fertiggestellt und vo
Berlin, im August 1915.
*. 7
Mark, zu denen 5
Reichsbank⸗Direktorium.
aufpreis gehen demnach ab
2590
— 2i a Ho, tatsächlich zu zahlender Betrag also nur M 96,80 M 9630 o, . , . . n, , M 96,75 l. 96,55 97,25 MÆ 97,05
= 1, 758 9so, um die sich die Einzahlung wei
Umtausch in Schuldverschreibungen das Erforderliche
Zwischenscheine nicht vorgesehen raussichtlich im Januar 1916
Gedruckt bei Otto v. Holten, Berlin CI9, Reue Grünstr. 15.
für Stücke eintragungen
114
Stückzins betrag um 25 Pfenni
Antrag vom Reichsbank⸗Direktorium ausgestellte Zwische⸗ später öffentlich bekanntgemae sind, werden mit größtmöglich
ausgegeben werden.
iterhin verschiebt, ermäßigt sich der
Sorgfältige Ausfüllung
— dentliche Schrift erbeten.
Antrag intragung in das Reichsschuldbuch.
5 9
[H. Kriegsanleihe (1915)
Zeichnungsstelle:
Vermittlungsstelle:
„ den
Der Reichs schuldenverwaltung werden durch die Reichsbank
Mark (Nennwert)
in Buchstaben
der fünfprozentigen deutschen Reichsanleihe (Kriegs⸗ auleihe) — unkündbar bis 1. Oktober 1921 — mit Zinslauf seit 1. April 1916 zur Verfügung gestellt werden.
Es wird beantragt: 1. diesen Betrag auf den Namen:
Vornamen Rufnamen zu unterstreichen Familienname
Geburtsname (bei Frauen)
Beruf (Stand)
E
bei Minderjährigen ihr Geburtstag, jahr und ort sowie Name, Stand und Wohnort des Vaters
Kreis:
Postort:
in das Reichsschuldbuch einzutragen; 1 18 5
u lassen *)
2
io . 2 2 die Zinsen zahlen — wie bisher (wenn bereits ein
et. an (genaue Bezeichnung des zorname, Familie Beruf, Fraue 26 Familienname, Beruf, Frauen auch Geburtsname)
=
in Straße Nr Postort:
* — F Mnsts g 1 ⸗ 5 durch Postsendung bis 1500 Mark po4tofrei
oder durch die Reichsbank in oder durch die lasse in oder
N * a ö ö
durch Uberweisung auf Reichsbankgirokonto auf Postscheckkonto Nr. beim Postscheckamt in
. 266 Gewünschtes durchstreichen.
. können andere Personen als der Gläubiger ins dere Bankgeschäfte, Sparkassen, Genossenschaft fw. in das Schuldbuch eingetragen werden Der als . . ,, ,. Zweifel als Bern? nch ben ern e., igten (Gläubigers, Nießbrauchers usw.). Er kann eshalb ohne seine Zustimmung jederzeit auf Antrag ves letzter durch einen anderen ersetzt werden. ; ö
1915.
Schuldbuchkonto besteh: Zinsenempfängers: **