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ordens von Hohenzollern,
Veters in Gartow, Kreis Ruppin, und dem Lehrer a. D.
Oldiges in Meppen den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordeng von Hohenzollern,
Randow, und dem Gutsarbeiter Trippler in Erxleben, Kreis Neuhaldensleben, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie
Reservefuhrparkkolonne und dem Ersatzreservisten. Bäcker Boll⸗
höfer bei einer Reservebäckereikolonne die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.
Allergnädigst geruht:
Staatsministeriums, S taatsminister Dr. Delbrück die Erlaubnis zur Anlegung der von Seiner Majestät dem König von Sachsen ihm verliehenen silbernen Krone zum goldenen Stern des Großkreuzes des Albrechtsordens mit dem dunklen schmal⸗ geränderten Bande zu erteilen.
und
Aer Gemgapreis beträgt vierteljährlich s8 M 40 34. Alle Nostanstalten nehmen Kestellung an; für gerlin außer den Nostanstalten und Zeitungaspedifenren für Selbstahholer anch die Expedition sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 22.
Einzelne Anm mern ko sten 235 3. 8. — ————— mim -
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Deutscher Neichsanzeiger
M 232.
4 66
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
Anzeigenpreia für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits
zeile 0 3, einer 3 gespaltenen Einheitszeilt 8 60 4.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs und Ktaatsamei gers
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
8* 2
Inhalt des amtlichen Teiles: Drdensverlelhungen ꝛc.
Dentsches Reich.
Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme von Schlafdecken, Haardecken und Pferdedecken Woilachs).
Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung viehseuchenpolizei⸗ licher Anordnungen. Bekanntmachungen des Ministeriums für Elsaß⸗Lothringen, be⸗
treffend die zwangsweise Verwaltung französischer bezw. russischer Unternehmungen.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen. Standes erhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Mitteilung über die Zusammensetzung der Prüfungs kommission für Archivaspiranten in Berlin für die Jahre 191518. Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Kreis Altenger Schmalspureisenbahnen. Tagesordnung für die nächste Sitzung des Bezirkseisenbahnrats für die Eisenbahndirektionsbezirke Erfurt und Halle in Erfurt. Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes⸗ herrlichen Erlasse, Urkunden usw.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Dompropst, Prälaten Dr. Berlage in Cöln die Brillanten zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Stern und der Königlichen Krone,
dem Reichsgerichtsrat a. D. Dr. Düringer in Leipzig den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub,
dem Rektor a. D. Richter in Charlottenburg⸗Westend den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Seminardirektor, Schulrat Dr. Schmitz in Brühl, Landkreis Cöln, den Adler der Ritter des Königlichen Haus⸗
den Lehrern Nöthen in Willich, Landkreis Crefeld, und dem Schiffszimmermann Seemann in Frauendorf, Kreis
dem Unteroffizier der Reserve Benscheidt bei einer
—
Seine Majestät der Kaiser und König haben
dem Staatssekretär des Innern und Vizeyräsidenten des
betreffend Beschlagnahme von Schlafdecken, Haar⸗
bis zu zehntausend Mart wird, sosern nicht nach allgemeinen Straf⸗ f x gesetzen böhere Strafen verwirft sind, bestraft: Personen zu übertragen.
Dentsches Reich. Bekanntmachung,
decken und Pferdedecken (Woilachs). Nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund der Be⸗
) 56. Mit Gefängnis big zu einem Jahre oder mit Geldstrafe
1) wer 2 enen beschlagnabmten Gegenstand belseite—⸗ schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft, oder ein anderes Veraͤußerungo⸗ oder Erwerbs geschaft über ibn abschließt;
2) wer der Verpflichtung, die heschlaanahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu bebandeln, zuwiderhandelt;
3) wer den nach 85 erlassenen Ausführungsbestimmungen
preußischen Kriegsministeri ms w
die Sicherstellung von striegsbed
Berlin, Freitag, den 1. Oltoher, Ahends.
§1. Inkrafttreten. Dle Bekanntmachung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. § 2.
Beschlagnahmte Gegenstände.
werden, und zwar:
1) Schlafdecken aus Wolle,
pflanzlichen Spinnstoffen, 3) Schlafdecken aus Baumwolle, 4) Haardecken, ) Pferdedecken (Woilacht), 6) Deckenstoffe und nicht abgepaßte Deckenstücke. Nicht beschlagnahmt sind: a. gebrauchte Decken,
180 und Mindestbreite von 139 em) haben,
mit Fransen (sogenannte Reisedecken), ö d. Filidecken (im Filzverfahren hergestellte Decken),
sind als: aa 190 Stück von einer einzigen Qualität oder
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einzigen Qualität vorhanden sind.
welche Breite und welches Gen cht e Stücke haben.
Webstuhl verlassen. 89 Wirkung der Beschlagnahme.
8W. 48, Verlängerte Hedemannstraße 11, erfolgen.
schlagnahmten) Decken und Deckenstoffe ist erlaubt.
Webstoffmeldeamt brieflich Kenntnis gegeben wird.
die Beschlagnahmebestimmung. § 4.
Verwahrung der beschlagnahmten Gegenstände.
diese bis auf weiteres zu verwahren und pfleglich zu behandeln. darf nur mit Einwilligung des Webstoffmeldeamtes erfolgen.
§5.
der beschlagnahmten Gegenstände.
I. 7J34/8. 15 KR A zu führenden Lagerbuch. § 6.
Eigentumsübertragung.
§ 7. Anfragen und Anträge:
Alle Anfragen und Anträge, dle vorliegende Bekanntmachung
betreffen, sind an das
Webstoffmeldeamt der Kriegs. Robstoff. Abteilung des König⸗ lichen Kriegsministeriums, Berlin Sw. 18, Verlängerte
zuwiderhandelt. zu richten.
Dedemannstraße 11,
Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Verfügungen über sie nichtig sind. Den rechts- geschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangevollstreckung oder Arrestvoll ziehung erfolgen. Trotz der Beschlagnahme sind alle Veränderungen“ und Verfügungen zulässig, die mit ausdrücklicher Zustimmung des Webstoffmeldeam is der Kriegg⸗ Robstoff⸗ Abteilung des Königlichen Kriegsministerjums in Berlin
Die Fertigstellung der noch nicht fertiggestellten (nach 5 2 be⸗
Die Mengen von Decken, die bor der Verkündung dieser Be⸗ lanntmachung von einer deutschen Milstär— oder Marinebehörde unmittelbar oder mittelbar in Austrag gegeben oder gekauft, aber noch nicht abgeliefert sind, dürfen trotz der Beschlagnahme abgeliefert werden unter der Bedingung, daß von jeder einzelnen Ablieferung dem
Die Mengen von Decken, deren Herstellung die Königliche Feld⸗ zeugmeisterei in Berlin oder das Bekleldun gs Beschaffungzamk in Berlin nach der Verkündung dieser Bekanntmachung unmiktelbar in Auftrag geben, können an die von der bestellenden Behörde bezeichneten Stellen ohne weiteres abgeliesert werden. Alle von einer Militär— behörde zurückgewiesenen Becken fallen durch die Zurüdweisung unter
Die Besitzer der beschlaanahmten Gegenstände sind verpflichtet,
Ein Wechsel im Gewahrsam der beschlagnahmten Gegenstände
Nachweis von früheren Veränderungen im Besitzstande
Soweit in den Eigentums. oder Gewahrsamtverhaltnissen der Decken seit ihrer Anmeldung (gemäß der Bekanntmachung Nr. W. E. 734 / 8. 15. KRA) bis zu ihrer Beschlagnahme einz Ver. ; a D. 7 seni e eldung Decken kanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom änderung eingetreten ist, soll derlenige, der die Anmeldung der Decken 24. Juni 1915 (RGBl. S. 357 ff,) hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Zuwider⸗ machung Nr. W. handlung gegen diese Bekanntmachung, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, nach
s 6 der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegs⸗ bedarf“) bestraft wird.
bewirkt hat, unverzüglich dem Webfloffmeldeamte Mitteilung machen
unter Beifügung eines Auszuges aus dem gemäß § 7 der Bekannt-
Das Webstoffmeldeamt der Kriegs Rohstoff Abteilung des Königlich
ird ermächtigt, das Eigentum an' den beschlagnohmten Gegenstaͤnden gemäß §z 1 der Bekanntmachung über
arf auf die von ihm ju bezeichnenden
Hiermit werden sämtliche Vorräte an Decken und Deckenstoffen beschlagnahmt, gleichgültig, ob sie bereits fertig hergestellt oder noch in der Herstellung befindlich sind, oder ob sie künftig noch hergestellt
2) Schlafdecken aus Wolle gemischt mit Baumwolle oder anderen
b. Decken zu 14, die nicht etn Mindestgewicht von 1250 g sowie eine Mindestgröße von 1807 130 cm (d. H. Mindestlaͤnge von
C. Tischdecken, sogenannte Bettdecken (d h. Tagegũberdecken od er Steppdecken), Divandecken, RFommodendecken, Wandbehänge, Decken
. die am Tage des Inkrafttretens dieser Betanntmachung vor—⸗ bandenen Vorräte (Mindesivorräte) derselben Person, die geringer
bb. 300 Stück von sämtiichen der Beichlagnahme unterliegenden Deckenqualltäten insgesamt, gleichgültig, wieviel von einer
ec. 200 m Deckenstoff einer einzigen Qualität, gleichgültig,
Dagegen sind sämtliche in der Herstellung befindlichen und lünftig berzustellenden Decken und Deckenstoffe beschlagnahmt, ganz gleich ültig, in welchen Mengen, Größen und Gewichten sie ber' gestellt werden, und zwar in dem Augenblick, wo sie abgewebt den
Königlich sächsisches Kriegs⸗ Königlich württembergisches
ministerium. Kriegsministerium. von Wilsdorf. von Marchtaler.
Bekanntmachung,
betreffend die Aufhebung viehseuchenpolizeilicher Anordnungen.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten werden die nachbezeichneten Anordnungen mit dem heutigen Tage wieder aufgehoben:
I) Viehseuchenpolizeiliche Anordnung, betreffend die Kontrolle der Rindviehbestände im zollgesetzlichen Grenzbezirk des Regierungsbezirks Aachen, vom 29. September 1913 (Amtsblatt Seite 327);
2). Viehseuchenpolizeiliche Anordnung, betreffend die Kontrolle der Schweinebestände im Kreise Malmedy, vom 25. Juni 1914 (Amtsblatt Seite 249).
Aachen, den 18. September 1915. Der Regierungspräsident. J. V.: Busenitz.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 RGB. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden: 130. Liste. Ländlicher Grundbesitz. Kreis Metz -Land. — Gemeinde Saulny. 33,839 ha Wald des Karl Alfred Bollemont (Verwalter: Forstmeister Schroeder in Metz). Gemeinde Novsösant. 6,19 ha Wald der Ehefrau Georg Johann de Sers geb. Chassmnot und des Marie Albert de Turgy d Estréeg in St. Brien (Ver⸗ walter: derselbe). Straßburg, den 25. September 1915. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. V.: Cronau.
Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise
Verwaltung russischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 RGBl. S. 487) und vom 4 März 1915 RGBl. S. 133) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
131. Liste.
Kreis Straßburg-Stadt. (XVI. Nachtrags verzeichnis.) A. Gewerbliche Unternehmungen. Gemeinde Straßburg.
Photographiesalon Lipaky, Straßburg, Gewerbslauben 4 (Verwalter:
Rechtsanwalt Dr. Hertzer, hier). Straßburg, den 25. September 1915. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. . V.: Cronau.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Direktor des Magdalenen⸗Gymnasiums in Breslau
Dr. Max Cons bruch zum Provinzialschulrat und
den bisherigen ordentlichen Professor Dr. Adolf Windaus
in Innsbruck zum ordentlichen Profeffor in der philosophischen Fakultät der Universität in Göttingen zu ernennen sowie
dem Direktor des Gymnasiums in Brieg Theodor
Matsch ky bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter
als Geheimer Studienrat zu verleihen.
1915.
Die Fragen und Anträge müssen auf dem Briefumschlag sowie am Kopfe des Briefes den Vermerk tragen: „Betrifft Decken
Beschlagnahme “. Berlin, den 30. September München, den 30. September 1915. 1915. Königlich preußisches Kriegs ⸗ Königlich bayerisches Kriegs⸗ ministerium. mmainisterium. von Wandel. Kreß von Kressenstein.
Dresden, den 30. September Stuttgart, den 30. September 1915. 1915.