1915 / 237 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Oct 1915 18:00:01 GMT) scan diff

angegebenen ert und Vatete mit Adertangabe nach Orten

ö für Pakete auf Entfernungen (in

* ꝛichte Kis lo 10-2020 30 30 100 ig. 150 ber 15

m n , Zone Jene 8 Jone 4 Jone 8 Jone 6

5 kg 20 3 50 3 50 3 50 33 50 3 50 4 50 Kg für je 1 Eg

mehr 5 3110 3 I20 3 30 3 40 3 50 3

ür un frankierte Pakete bis s kg einschließlich wird

ein tozuschlag von 10 5 5 pie le ne ienst

endungen unterliegen diesem Zuschlag nicht. ! * die als 89 1 t zu behandelnden Pakete wird das

rto (nicht aber der Portozuschlag und die V icherungsgebühr) um * 3 erhoht. Als Sperrgut gelten alle 66 die a. in irgend

L. Paketsendungen.

einer Ausdehnung 195 m überschreiten oder b. in einer Ausdehnung Lm, in einer anderen * m überschreiten und dabei weniger als 10 kg wiegen oder e. sich ihrer Beschaffenheit nach nicht bequem mit anderen Gegenständen verladen lassen, daher bei der Verladung einen unver. hältnismäßig großen Raum in Anspruch nehmen, oder die überhaupt eine besonders sorgsame , erfordern, z. B Körbe mit Planen und Gestrauchen, dan g. eer oder mit lebenden Tieren, eere Zigarrenkisten in argen unden, Hutschachteln oder Kartons in Holzgestellen, Möbel, Korbgeflechte (Blumentische, y usw.), Spinnräder, Fahrräder und dergleichen, d. Pakete mit lebenben ieren.

Für die Paketkarte wird hbesonderes Porto nicht in Ansatz ge— bracht. Gehören mehrere Sendungen zu einer Paketkarte, so wird für jedes einzelne Stück das Porto berechnet.

1

innerhalb des Deutscher Reichspostgebiets sowie nach Bayern, Württemberg und Oesterreich⸗Ungarn mit Liechtenstein.

Die Paketsendungen sind tunlichst zu frankieren. .

B. * Pa mit Wertangabe wird erhoben: I) das für 14. ohne Wertangabe zu entrichtende Porto (siehe unter A.). , , . gleichmäßig 5 . für je 3090 oder einen Teil von 300 , mindestens jedoch 10 Pf., ohne Unterschied der Entfernung. K ö

C. Einschreibung zulässig (iedoch nicht bei dringenden Paketem), Einschreibgebühr 20 Pf. ;

HB. Für Nachnmahmepakete ( zulässig bis 800 A6) wird außer dem Porto erheben: I 10 Pf. Vorzeigegebühr, 2 im Falle der Ein= lösung die Postanweisungsgebühr für Uebersendung des eingezogenen Nachnahmebetrags. ö .

E. Dringende Pakete müssen frankiert sein. Beson⸗

dere Gebühr außer Porto und etwaigem Eilbestellgelde 1 4.

HI. Franukierte Pakete im Gewichte bis 3 bz. S Kg „Postpakete“) nach dem Auslande.

Allgemeines. Den Paketen dürfen zurzeit allgemein Briefe oder briefliche Mitteilungen nicht beigefügt werden. Jeder Paketkarte sind Zoll inhaltserklärungen für das Ausland sowie ein für die bestimmtes Doppel auf grünem Papier in deutscher Sprache beizufügen. In der unten angegebenen Zahl der erforderlichen Inhaltserklärungen ist das Doppel mit einbegriffen. Außerdem. t zurzeit noch ein zweites Doppel der Inhalts⸗ erklärung auf grünem Papier beizufügen. (Für Pakete nach Luxem⸗ burg sind künftig zwei grüne Zollinhaltserklärungen erforderlich) Die

Ueberschrift der beiden grünen Inhaltserklärungen muß in:

. er,, nn, zum Zweqt der deutschen Zollabfertigung)

ie Waren sind in handelsüblicher Weise so genau

zu bezeichnen, daß beurteilt werden kann, ob sie unter die Ausfuhr— 4 fallen. In der Spalte „Bemerkungen“ hat der Absender zu erklären: ; .

Enthält außer Geschäftspapieren keine schriftlichen Mitteilungen. Die Ausfuhrerklärungen sind vom Absender handschriftlich durch Namensunterschrift zu vollziehen, ein etwa vorhandener Firmen stempel ist beizudrücken. ö .

Zu jedem Paket müssen vom Absender besondere Begleit⸗ papiere ( Pafetfarten, Zollinhaltserklärungen usw.) ausgestellt werden. Die VBorausbezahlung des Portos bildet die Regel. Pakete nach Bosnien⸗Herzegowina (auss ließlich der Nachnahmepakete und Pakete gegen Rückschein), nach Oesterreich mit Liechtenstein (ausschl. der Eil⸗ pakete, dringenden Pakete, Nachnahmepakete u. Pakete gegen Rückschein),

nach Ungarn (ausschl. der Nachnahmepakete u. Pakete gegen Rückschein), sowie nach Luxemburg (ausschl. der Pakete mit Nachnahme und der dringenden Pakete) können jedoch auch unfrankiert abgesandt werden. Für Nachnahmen (stets in Mark und Pf. anzugeben) . Gebühr don 1 Pf. für je 1 4, mindestens 20 Pf. (na Bosnien Herzegowina, Oesterreich⸗Ungarn mit Liechtenstein mindeftens 10 Pf.). Pest⸗ anweisungsgebühren werden nicht abgezogen. Ueber bestehende Be⸗= schränkungen bezüglich Ausdehnung und Umfang der „Postpakete“ nach einzelnen Ländern erteilen die Postanstalten Auskunft; ebenso über Postfrachtstücke! nach dem Auslande (Paketsendungen, welche den Bedingungen für Fete me nicht 6 und im Verkehr mit welchen Ländern die Zahlung der Zollbeträge durch den Absender im Verkehr mit einigen Ländern auch nachträglich) gestattet ist.

geändert werden.

Be st im mungsland

ll⸗In bis zum .

Betrag Gewichte von H

rklärungen 8 3ahl Sprache

[V = Wertangabe zulässig. N = Nachnahme zulãässig. E= Eilbestellung zulässig.]

1) Bosnien⸗Serzegowina.. . 11 ‚—J 2 3) Dänemark mit Faröer, Grönland, Island ) J ,, 6) Niederlande. J 7) Norwegen über Dänemark oder Schweden über Lübeck (1 mal wöchentlich). . über Dänemark und Schweden ..

8) Oesterreich⸗Ungarn mit Liechtenstein“) 9) Philippinen. ö 10) Rumänien

11) Schweden

12) Schweiz

13) Türkei. J 14) Vereinigte Staaten von Amerika....

) Pakete nach der Bukowina sind unzulässig. Der Paketverkehr nach Dalmatien, dem Küstenlande. Galizien und nach Tirol ist

bis auf weiteres Beschränkungen unterworfen, worüber die Postanstalten nähere Auskunft erteilen. P ; l sen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.

schriften enthalten, sind nur nach einer Anzahl Orte zugela

deo

bis

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2 1

) Für Pakete nach Luxemburg sind zwei grüne Zollinhaltserklärungen (siehe Vorbemerkungen: Allgemeines) erforderlich.

) Das Franko für Pakete nach Island heträgt IL S 40 HPf.

1) Die Länge eines Tapports in offener Sprache ist auf 15 Buch= staben oder auf 5 Ziffern festgesetzt. Mindestbetrag für ein gewöhn— liches Telegramm; im Stadtverkehr 30 Pf., im übrigen Inlands⸗ verkehr 5h Pf., nach dem Auslande 50 Pf. Durch 5 nicht teilbare Pfennigbeträge sind auf solche zu erhöhen. Die Worttaxen gelten für den hilligsten oder für den gebräuchlichsten Weg, für andere Wege sind sie bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.

2) Interpunktionszeichen, Bindestriche und Apostrophe werden im inneren deutschen Verkehr, einzeln an ewandt, kosten⸗ frei mitbefördert. Im Auslands verkehr werden sie nur auf Verlangen des . , ,, . und dann auch taxiert. ö Kommas ppelpunkte, Bindestriche und Bruchstriche, zur

ildung von Jahlen benutzt, gelten als je eine Ziffer. 3) Für dringende Telegramme wird die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms erhoben. .

Ueber die Beschränkungen im Telegrammverkehr mit dem nicht feindlichen Auskande geben die bei den Ver— kehrsanstalten ausgehängten Bekanntmachungen Auskunft.

Im Verkehr in nerhalb Deutschlands wird für das vorauszubezahlends Antwortste legram m RP die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern be⸗ rechnet. Wird eine Tringende Antwort verlangt, so ist RPD— zu setzen. Soll die Gebühr für eine Antwort von mehr

als 10 Wörtern vorausbezahlt werden, so ist dies ö anzugeben,

B. RP 2M--= eder RED 20—- Im Verkehr mit dem sl cmd ist die Zahl der für das Antworts« telegramm vorausbezahlten Wörter in jedem Fall anzugeben, z. B. —RP6— oder —RPbB 102. ; ) Für die Vergleichung eines Telegramms T0 wird ein Viertel der Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von gleicher Wortzahl erhoben. ö. . .

6) Für telegraphische G . ist die Gebühr gleich der eines gewöhnlichen Telegramms von 3 Wörtern für denselben Ort und denselben Weg; für dringende telegraphische Empfangsanzeige p6b⸗= erhöht sich diese bah. auf das Dreifache. Für briefliche Empfang's⸗

Europäischer Vorschriftenbereich: .

G. Telegramme.

anzeige PCP sind im Verkehr mit dem Auslande 20 Pf. im voraus zu entrichten. 65 briefliche Empfangsanzeigen des inne- ĩ . deutschen Verkehrs wird eine besondere Gebühr nicht er— oben. ) Bei der Aufgabe eines auf Verlangen des Absen: ders nachzusendenden Telegramms = SS ist nur die auf die erste Beförderungsstrecke entfallende Gebühr zu entrichten; die Nachsendungsgebühren werden vom Empfänger erhoben. Tele⸗ gramme, die auf Verlangen des Empfängers nachgesandt werden, sind mit Nachgesandt von“ (Réexpedis de) zu be- zeichnen. Der Antragsteller ist zur Nachzahlung der Gebühren ver- . wenn sie am Bestimmungsorte nicht eingezogen werden önnen.

8) Telegramme mit der Bezeichnun xytelegraphenlagernd

IR- oder postlagernd —= GP sind zulässig. Die mit dem Ver- merke „Tages“ 8 versehenen Telegramme werden nicht während der Nacht (in Deutschland nicht von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens) bestellt; eine: Verpflichtung, die während der Nacht auf genommenen Telegramme sofort zu bestellen, besteht nur insoweit, als sie den Vermerk Nachts“ (Nuit) tragen oder die Ankunftsanstalt zu erkennen vermag, daß sie wirklich dringlicher Natur sind. Tele= gramme, die von der Bestimmungstelegraphenanstalt als einge⸗ schriebene Briefe zur Post gegeben werden sollen, sind mit dem Ver⸗ merke —PR-— oder, sofern es sich zugleich um postlagernde Tele⸗ ramme handelt, mit dem Vermerke GPR zu versehen; für die Finschreibung hat der Absender innerhalb Deutschlands 26 Pf. zu entrichten. Für Telegramme, die durch die Post nach einem anderen als dem telegraphischen Bestimmungslande weiterzubefördern sind, be⸗ trägt die vom Absender vorauszubezahlende Gebühr, je nachdem die Adresse die Angabe „Post“ (Weitersendung als gewöhnlicher Brief) oder die Angabe R= enthält, 20 oder 46 Pf.

9) Innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für Weiterbeförde ru ug durch Eilboten XP- ohne . auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes Telegramm durch den Absender vorausbezahlt werben. Dieselbe Gebühr hat der Ab- sender eines Telegramms mit bezahlter Antwort für die Eilbestellung

d. D. e.

d. 0. f.

d. O. e.

Pakete nach Ungarn, die Bücher und Druck—

In der Spalte „Sprache“ bedeutet: d. deutsch, e. S englisch, f. französisch, h. holländisch, o. oder; d. h. es ist dem Absender freigestellt, ob er die eine oder die andere Sprache anwenden will.

1) W unbegrenzt. !

2) W bis 860 ½. Schriftliche Mitteilungen auf den Paketkarten sind unzulässig.

3) W unbegr.; N bis So0 M, ausgen. nach Grönland. Nur nach Dänemark selbst: dring. Pakete zulässig; B nach Postorten.

4) Nur nach best. Orten. N bis 800 .

5) Für den Grenzverkehr (1. Song nur 35 53. W r, , N bis 800 3; E. Dringende Pakete und Einschreibpakete zulässig. Einschreibgebühr 20 3.

5 V bis S600 A; N bis 800 M,; RE.

D) W unbegrenzt; F bis 800 Sc; P nach best. Orten.

8) W unbegrenzt, mit Ausnahme der örtlichen Beschränkungen; N bis 800 „; Einschreibpakete zulässig. E, ausgenommen nach Dalmatien und Ungarn. Dringende Pakete zulassig,

ausgenommen nach Dalmatien und Ungarn. Nach Ungarn und nach einer Anzahl Orte in Dalmalien, im Kisten-= lande und Nrol sind schriftliche Mitteilungen auf den Paketkarten unzulässig. . .

10) W unbegrenzt; N bis 800 „6. Schriftliche Mitteilungen auf den Paketkarten sind unzulässig. ;

11) W unbegrenzt; N bis 860 ; dringende Pakete zulässig; FE nur nach Postorten mit Bestelldienst.

12 W unbegrenzt; N bis S800 M; E. . .

13) Nur nach best. Orten; W bis 400 4. Schriftliche Mitteilungen auf den Paketkarten sind unzulässig.

14) Auch nach Insel Guam, Hawai, Kanalzone von Panamg, den Philippinen, Porto Rico, Tutuila; Einschreibpakete zulässig, Linschreibgebuͤhr 20 8.

des Antwortstelegramms vorguszubejahlen —RXP-. Wird der Eilbotenlohn sowohl für das Ursprungstelegramm als auch für das Antwortstelegramm vorausbezahlt, so hat der Vermerk = XP- —RXP- zu, lauten. Hat der Absender nichts vorgusbezahlt, so werden die wirklich erwachsenden Auslagen vom Empfänger oder, falls dieser nicht zu ermitteln ist oder die Zahlung verweigert, nach= träglich vom Absender eingezogen. Die Kosten für die Weiter beförderung der Telegramme durch Eilboten im Auslande hat in der Regel der Empfänger zu tragen. Solche Telegramme sind mit dem Vermerk „Kx pres“ zu versehen. Kennt der Absender die . des Botenlohnes und will er ihn vorausbezahlen, so lautet der Vermerk XPx— , wobei die erhobene Gebühr (*) in . zu 80 Pf.) ausgedrückt wird. Ist der Betrag des Botenlohnes dem Absender nicht bekannt und will er ihn trotzdem vorausbezahlen, so hat er außer einem für den Boötenlohn zu hinterlegenden Betrag entweder für die telegraphische Meldung des Botenlohnes —XPTS die Gebühr für ein Telegramm von 5 Wörtern für den⸗ selben Ort und denselben Weg, oder für die briefliche Meldung XPE— 29 Pf. zu zahlen. Bei Telegrammen nach solchen Ländern, welche die Beförderungskosten 5 festgesetzt und bekanntgegeben haben wergleiche den Tarif,, werden diese Kosten unbedingt vom Absender erhohen. In diesem Falle erhält das Telegramm vor der Adresse den Vermerk PS.

10, Das zu vervie fältigen de Telegramm. TMx— wird, alle Adressen in die n eingerechnet, als ein ein ies Telegramm taxiert. Neben der Wortgebühr werden für jede einzelne Vervielfältigung für je 100 Wörter oder einen Teil davon 40 Pf. ö Für dringende Telegramme erhöht sich dieser Betrag auf

8 5.

12) Die Vermerke —D—, . Tages usw. zählen als je 1 Wort und sind vor der Adresse niederzuschreiben.

13) Cine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Jahlung von 19 Pf, erteilt, .

1 Für jedes Telegramm, das einem Telegramm best eller oder Landbriefträger zur Beförderung an die Telegraphenanstalt mitgegeben wird, werden 10 Pf. erhoben.

Europäischer Vorschriftenbereich: n

Europäischer Vorschrifteubereich: ĩ .

dd Stadtte legrgmmr̃rc Belgien (nur nach Brüssel, Lüttich und Verviers und deren Vor⸗ und Nachbarorten sowie nach Antwerpen, Dasselt und Welkenraedt. Nur offene deutsche Sprache zulässigg ;. . ö, (bis auf weiteres unzu⸗ 1 Däuemark (für X P— v. Abs. 75 8) .. . Griechenland (via Oesterreich Rumänien, Bulgarien) Luremburg (nur offene deutsche Sprache ng

* . 1 .

enge (fir = w. Mh zo ,,, ü— 10 J Oesterreich mit Liechtenstein (bis auf weiteres un⸗ zulässig nach Ter Bukoxwind urdlich der Eruthlinie, Dalmatien samt Inseln, Kärnten, Krain, Küstenland, Liechtenstein, Ost— alizien, Südsteiermark, Tirol und Vorarl⸗ erg. Näh. Ausk. erteilen die Telegraphenanstalten) i Rußland (nur nach Bendzin, Czenstochau, Kalisch, Kol, Konin, Lodz, Pabianice, Sieradz, Wielun und Wloclawek. Nur offene deutsche Sprache zuläfsig

Schweden. 15 Schweiz J / 16 k 1 Türkei, europäische und asiatische, sowie Medina , 40 Ungarn (bie auf weiteres unzulässig nach Kroatien, Slauonien und ven Komitaten Bacs⸗Bodrog; Torontal, Temes und Fraffo⸗ Szoereny. (Nähere Auskunft erteilen die Tele- graphenanstalten; JJ

Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichsanzeigers und Kgl. Preuß. Staatgan eigers J d. Menger fn, Srad der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags. Anstalt, Bersin SW 18, Wuühemftt. JJ.

Königlich Preußis⸗

Ber GBezugapreia beträgt vierteljährlich 8 40 3. Alle Nostanstalten nehmen Kestellung an; für Gerlin außer den Nostanstallen und Zeitungaspediteuren für gelbstahholer auch die Expedition Sy. 48, Wilhelmstraße Nr. 38.

Einzelne Aummern kosten 25 5.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Dentsches Reich. Ernennungen ꝛc.

r betreffend die Einziehung des Vizekonsulats in

alladolid.

Mitteilung, 1. den Beginn der Tätigkeit und die Be⸗ setzung der Reichsprüfungsstelle für Lebens mittelpreise.

Erste Beilage: Personalverãnderungen in der Armee.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standes erhõhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Westfälischen Landes-Eisenbahn.

Liste der im verflossenen Halbjahr an der Tierärztlichen Hoch⸗ schule in Berlin Promovierten.

. betreffend die Felix Mendelssohn⸗Bartholdy⸗

iftung.

Seine Majestãt der König haben Allergnädigst geruht:

dem Superintendenten und Pfarrer Vierthaler in Rosian, Kreis Jerichow l, dem Amtsgerichts rat a. D. Sch areck in Reichenbach i Schl., dem bisherigen Handelsrichter, Rentner Sachs in Breslau, dem städtischen Gaswerksdirektsr Bergner in Lauban, dem Gerichtskasseneinnehmer a. D., Rechnungsrat Bastian in Breslau, dem Landgerichtssekrefär a. D., Rech⸗ nungsrat Gruppe in Berlin, dem Amtsgerichtssekretär a. D. Nechnungsrat Uhl in Breslau, dem Rektor und Organisten Brandenburg in Neukölln und dem Oberlandmesser a. D. Schütz in Wiesbaden den Roten Adlerorden vierter lasse, dem Amts gerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Wolf in uunzlau, dem Katasterkontrolleur, Steuerinspektor Otte in Lüneburg und dem Regierunggssekretãr a. D., Rechnungsrat Schwanebeck in Nowawes, Kreis Teltow, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Rektor Hoff ert in Neukölln, den Mittelschullehrern H otze und Stephan in Nordhausen und dem Hegemeister Grimmer in Werbellinsee, Kreis Angermünde, den König⸗ lichen Kronenorden vierter Klasse, dem Kantor und Lehrer Kreiner in Dietzhausen, Kreis Schleusingen, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus—⸗ ordens von Hohenzollern, dem Seeoberlotsen Seintsch in Memel das Verdienst⸗ kreuz in Silber, dem Gefangenaufseher a. D. Müller in Bunzlau, dem Eisenbahnbureaudiener a. D. Sieke in Neukölln und dem bis⸗ herigen Eisenbahnmaschinenoberputzer Thiede in Berlin⸗ Lichtenberg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Eisenbahnwagenmeister a. D. Hoffmann, dem Eisenbahnweichensteller a. D. Klan, dem Bahnwärter a. D. Schreiber, sämtlich in Berlin, den bisherigen Eisenbahn⸗ vorschlossern Haase in Kolonie Daheim, Kreis Zauch⸗Belzig, und Riedel in Potsdam, dem bisherigen Eisenbahnvorstell⸗ macher Kaudewitz dem bisherigen Eisenbahnschmied Hein zel, dem bisherigen SEisenbahnwagenputzer Klein, sämtlich in Berlin, dem bisherigen Eisenbahngepäckträger Möws in Alt Mönchwinkel, Kreis Niederbarnim , dem bisherigen Eisenbahnschuppenfeuermann Schneider in Berlin⸗Tempelhof, dem bis herigen Eisenbahngüterbodenvorarbeiter Licht in Berlin, dem bisherigen Eisenbahngüterbodenarbeiter Eichhorn in Berlin; Schöneberg, dem bigherigen Eisenbahnhandar beiter Hensel und dem bisherigen =, , Werner, beide in Berlin, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie dem Gärtner und Knecht Beuel in Schleiden, dem bis⸗ herigen Eisenbahngepäckträger Rißmann in Berlin und dem bisherigen Bahnhofsarbeiter Nellich in Oranienburg, Kreis . das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu ver⸗ eihen.

Deuntsches Reich.

Seine . der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kau mann Walther Hügel zum Vizekonsul in Concordia (Argentinien) zu ernennen geruht.

Der Fabrikant, Kommerzienrat Ferdinand Bach, der 'abrikant, Kommerzienrat Ludwig Böing, das Mitglied des zrubenvorstandes, ergassessor Kornelius Dunker, der Bank—

direktor Julius Gugenheim, der Dirertor der oberrheinischen Kraftwerke Dr. Martin Laas, der Kaufmann Eugen Lieben⸗ auth, der Fabrikant Edmund Lix, der abr en Mathias Steiner, der Fabrikant Robert . der Kaufmann August Zündel Lix in Strüthwasen, die übrigen in Mül⸗ hausen —, sind zu Handelsrichtern bei dem Landgericht in Mülhausen für die Zeit vom 1. Oktober 1915 bis Ende Sep⸗ tember 1918 ernannk worden. ö.

lichen Kon sulat

rstag, den 7. Oftober, Ahends.

Staatsanzeiger.

Ameigenpreia für den Naum einer 5 gespaltenen Einheit⸗⸗ zeile 20 g, einer 3 gespaltenen Einheita zeile 30 9.

Anzeigen nimmt au:

dir Königliche Expedition des Reichs und Ataat⸗

Berlin SW. 15, Wilhelnmistraße Nr. 382.

Das Kaiserliche Vizekonsulat in Valladolid ist eingezogen und sein Amtsbezirk demjenigen des Kaiser⸗

Die auf Grund der Verordnung des Bundesrats über

Preisprüfungsstellen und er ne r ng vom

tember 1915 prüfungsstel

, . S. 607) errichtete

e für

Tätigkeit am 11. Oltober 1915.

zum

zum

zum

zum

8 sind ernannt:

s in Madrid zugeteilt worden.

25. Sep⸗ Reich s⸗

Lebensmittelpreise beginnt ihre

orsitzenden: der Unterstaatssekretär im Reichsamt des Innern,. Wirklicher Geheimer Rat Dr. Richter; Ersten Vertreter des Vorsitzenden: Her Abteilungsdirigent

im Reichsamt des Innern, regierungsrat, Präsident Dr. Kautz;

Wirklicher Geheimer Ober⸗

Zweiten Vertreter des Vorsitzenden? der Ministerialdirektor

im. Preußischen Ministerium für Handel und

Gewerbe,

Wirklicher Geheimer Oberregierunggrat Lu sens ky; Geschãftsführenden Vorstands mitglied: der vortragende Rat im Reichsamt des Innern, Geheimer Oberregierungsrat

Dr. Jung.

des

Königreich Preußen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königs hat das Staatsministerium den bei der

in Schleswig beschästigten Gerichts affessor aus Stellvertreter des ersten Mitglieds . hn

Schleswig auf die

Dauer seines Hauptamtes am

Bezirksausschusses ernannt.

arztst

Zu Rentmei

Majestät Regierung ildt zum

schusses in Sitze des

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

und Forsten.

Der Kreistierarzt Stöcker in Lüben ist in die elle in Görlitz versetzt worden.

Fin anzministerium.

In Genthin der Kreissekretär Schulz aus Jort, der Steuersekretär Roß aus Lüdinghausen, in Fritzlar der Re⸗

gieru

ngssekretär Geiß aus Cassel.

Versetzt sind: die Rentmeister bei Königlichen K Koep von Berleburg nach Neuß, Becker von Man

Herford, Hanke von Heilsberg nach Altona

und

Gifhorn nach Oschersleben.

Die Versetzung des Rentmeisters, Rechnungsrats von Eschwege nach Herford ist rückgängig gemacht.

Die Rentmeisterstelle bei der Niederbarnim J in Berlin,

Königlichen

zu besetzen.

Gemäß § 46 des Kommu

1893

Kenntnis gebracht, daß der Kommnalabgaben einschätzbare iahre 1914,15 bei der Westfäl

Bekanntmachung.

(Gesetzsammlung Seite 152 wird

73 200 6 beträgt. Münster (Westf.), den 4. Oktober 1915.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.:: Schellenberg. s

Li st e der im verflossenen Halbjahr (1. April

Kreistier⸗

stern bei Königlichen Kreiskassen sind ernannt:

in Labiau

reiskassen: Sfeld nach Eitz von

Wieters

Kreiskasse

Regierungsbezirk Potsdam, ist

nalabgabengesetzes vom 14. Juli zur öffentlichen im laufenden Steuerjahre zu den Reinertrag aus dem Betriebs⸗ ischen Landes⸗Eisenbahn

bis

30. Septem ber 1915 an der Tierärztlichen Hochschule

in Berlin Promovierten.

Lfde.

Nr.

Vor⸗ und Zunamen Geburisort des Promovlerten

Wohnort

Ulm Schleswig Neue Müble detk

ow Kobbelbude

Betz ler, Max e e artb, Svring, Karl 56 Thalau, Arthur

Berlin, den 5. Oktober 1915.

Der Rektor der Tierärztlichen Hochschule. Cremer.

Berlin. Berlin. Berlin. Berlin. Berlin.

Bekanntmachung, betreffend die Feli Men dels sohn· Bartholdy Stiftung.

Das diesiährige Felix Mendelssohn⸗ Bartholdy. Staatestivendium für gusübende Tonkünstler ist dem Studierenden des Ronfervatoriums der Musik in Cöln a. Rb., Pianisten Fritz Malata zuerkannt worden.

Das Staatgstipendium sür Koömpontsten ist auch in diesem Jahre unverliehen geblieben; im Hinblick aber auf die augenblicklichen Zeit⸗ umstände hat das Kuratorium den verfügbaren Betrag für Kompormsten von 1600 4 mit einer welteren Summe von 500 M, zusammen 264 2000 66, als Beihilfen und Unterstützungen an 4 Komponisten verteilt.

Ferner wurden 3 ausübende Tonkünstlerinnen mit Zuwendungen in Höhe von 7090 A bedacht.

Die Unterstützten sind folgende:

a. Tom pon isten: Paul Hindemith, Studierender des Dr. 6 Konservatoriums in Frankfurt a. M., Wüheim empff, Studierender der Königlichen akademischen Hoch= schule für Mustk in Berlin, Hans Bullerian, Studierender der Königlichen akademischen Meisterschule für mustkalische Tomposttion des Professors Geinsbeim in Berlin, Hriedrich Schirmer. Studierender der Königlichen akademsschen Meisterschule für mustkalische Komposition des Professors umperdinck in Berlin.

Aus übende: Violinistin Maria Queling, Studierende des Konservatoriums der Musik in Cöln a. Rh., Biolinistin Emmy Brode, Studterende der Königlichen akademischen

ochschule für Mustk in Berlin, Violintstin Charlotte xt tudierende des Königlichen Konservatoriums für Mußt und Theater in Dresden.

Lobende Erwähnungen verdienen die Leistungen der Kom⸗ ponistin Margarete Wickop, ehemaligen Stur ierenden der König⸗ lichen akademischen Hochschule für Musfk in Berlin, Violiniftin Käthe Sumpf, Pianistig Frau Lydia Behrendt und Cembalsstin Frau Alice Ehlers, Studierenden derselben Anstalt.

Charlottenburg, den 2. Oktober 1915. Der stellvertretende Vorsitzende: Friedr. E. Koch.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. Oktober 1915.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, der Ausschuß für Justizwesen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr Sitzungen.

Die deutsche Regierung hat, wie W. T. B.“ meldet, in Athen gegen die Zulassung der Landung fran⸗ Kälin und englischer Truppen in Saloniki, die mit er von Griechenland bei Beginn des Krieges verkündeten Veutralität in Widerspruch stehen würde, Einspruch erhoben. Die Antwort der griechischen Regierung auf die deutschen Vor⸗ stellungen liegt noch nicht vor.

Die Trocken kartoffel⸗Verwertungs⸗Gesell schaft fordert die Betriebe, die Karteffelstärke und Kartoffelstärke⸗ mehl für ihre k verwenden, wie Textil⸗ Papier⸗ Nahrungsmittel⸗ Tapeten⸗, Klebestoffabriken, ausschließlich solcher Betriebe, die aus den Kartoffelfabrikaten in chemischer Hinsicht neue Produkte herstellen, wie Dertrin, Glukofen, sös⸗ liche Stärke, auf, bis 206. Oktober 1915 den Bedarf für die Zeit vom 1. November 1915 bis 30. September 1916 anzu⸗ geben. Die für einzelne Industriezweige bisher vorge⸗ nommenen Beschränkungen müssen bei Angabe des Bedarfs entsprechend berücksichtigt werden. Anmeldeformulare können von der Trockenkartoffel⸗Verwertungs⸗Gesellschaft m. b. H. Abt. VI, Berlin W. 9, bezogen werden.

Der heutigen Nummer des „Reiche⸗ und Staatsanzeigerg⸗ liegt die Ausgabe T2 der Deutschen Verlust listen bei. Sie enthält die 347. Verlustliste der preußischen Armee, die 203. Verlustliste der sächfischen Armee und die AS. Verlustliste der württembergischen Armee.

Großbritannien und Irland.

Das Kriegsamt hat die Werbebehörden im ganzen Lande die Männer wehrfähigen r r, , ,,,, einem Stern bezeichnet ist, persönlich zum Ei in d aufzufordern. Die mit einem Stern ten si Munitionswerken, bei den Eisenbahnen usw. . für unabkömmlich. Die des K

2 .

nh e , , . 2 ö