( . ö 2 '. 6 .
. ö . 2 . ' ö . — . ‚ ö . . 2 .
& rere , e, ,, .
m — W — in
in zum
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Dem Oberbaurat Progasky sind die Geschäfte eines m der e re in J —
Es sind verliehen etats mäßige Stellen: . 24 . 42 ö. — —ᷣ den Regierungs⸗ enbahnba 8 idt i — . i. ufachs Paul Schmidt in Essen ür Vorstände der Eisenbahnbetriebsämter den Regierungs— baumeistern des Cisenbahnbaufachs Krum ka in del err s. ranz Berndt in Stargard (Bomm); für Negierungs baumeister den Regierungsbaumeistern des Eisenbahnbaufachs Jans in Berlin, Hans Schu lz in Züllichau, Mau in Trier und Frenzel in Altona.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Dem Oberlehrer der Königlichen vereinigten Maschinenbau⸗ schulen in Cöln Dipl.-Ing. Bernhard Berrens, zurzeit Dozent an der deutschen Medizin⸗ und Ingenieurschule für Chinesen in Schanghai, ist der Charakter als Professor ver— liehen worden.
Finanzministerium.
Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Ren dsb urg, Regierungsbezirk Schleswig, ist zu besetzen.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Dem in die Pfarr⸗ und Ephoralstelle in Niederbeuna be⸗ rufenen Superintendenten Uhle, bisher in Irxleben, ist das Ephoralamt der Diözese Merseburg Land,
dem in die Pfarr⸗ und Ephoralstelle in Halle⸗Giebichen⸗ stein berufenen Superintendenten Hellwig, bisher in Mücheln, das Ephoralamt der Diözese . Land I und
dem Superintendenten Meyer in Kemberg das Ephoral— amt der Diözese Kemberg übertragen worden.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Per sonen vom Handel (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 129), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915, habe ich
1) der Ftrma Capar Schmitz, Mineralölimport, in Berlin—⸗ Schöneberg, Colonnenstiaße 32, 2) der Geschaftsführerm der vorgenannten Firma, der unver—⸗ ehelichten Schmitz, ebendaselbsf, 3) . eren Ernsi Wiederhold in Berlin, Wilhelm⸗ raße , 4) dem staufmann Karl Encke in Berlin Wilmersdorf, Nestor⸗ straße 13, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Heiz— und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 8. Oktober 1915. Der Polizeipräsident. J. V.: von Rönne.
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G⸗S. S. 152) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das im Steuerjahr 1915 kommunalabgaben⸗ pflichtige Reineinkommen der im preußischen Staatsgebiet belegenen Teilstrecke Strasburg (Uckermark) bis zur Landesgrenze der Mecklenburgischen Friedrich Wilhelm⸗-Eisenbahn aus dem Betriebsjahr 1914 auf 12816 S6 34 3 festgesetzt worden ist. .
Stettin, den 5. Oktober 1915.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Reisewitz.
Abgereist:
Seine Exzellenz der Staatssekretär des Reichspostamts Dr. Kraetke nach Polen und dem östlichen Kriegsschauplatz.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 11. Oktober 1915.
In der am 9. Oktober unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ . des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar⸗ itzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Ver⸗ ordnung über die Kartoffelversorgung die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Verordnung uber die Verwendung tierischer und pflanzlicher Oele und Fette und der Entwurf einer Verordnung, betreffend die Aenderung der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915. Demnächst wurde über Eingaben Be⸗
schluß gefaßt.
Die bisher bei der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft eingegangenen Bestandsanmeldungen über Hülsenfrüchte (5 2 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Hülsenfrüchten vom 26. August 1915) lassen, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, erkennen, daß vielfach falsche Ansichten über die Anmeldepflicht bestehen. So kann es ohne weiteres als
noch ten von einem Doppe und mehr lagern, die sämtlich der An⸗ meldepflicht des 8 2 der genannten Verordnung unterliegen. Die gleiche falsche Ansicht verrät eine Behörde, die kurz mit⸗ teilt, in dem be Kreise würden Hülsenfrüchte nicht angebaut, anzeigepflichtige Mengen seien deshalb nicht vor⸗ handen. Aus de der genannten Verordnung geht deut⸗ lich hervor, daß die Anmeldepflicht nicht nur für Produzenten gilt, sondern auch für jeden Händler, Lagerhalter usw., der einen Doppelzentner und mehr in Gewahrsam hat. Es kann nur empfohlen werden, daß alle Anzeigepflichtigen die bisher irrigerweise unterlassenen Anmeldungen schleunigst nachholen, wenn sie sich einer Bestrafung gemäß 8 13 der Verordnung nicht aussetzen wollen. ᷣ ö Ferner ist von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen worden, daß namentlich in Mittel⸗ und Süddeutschland . tändig „beschlagnahmefreie“ Mengen Hülsenfrüchte, namentli olche ausländischer Herkunft, zum Kauf angeboten werden. uch in diesen Fällen liegt Unkenntnis der maßgebenden Be⸗ stimmungen vor. Es gibt keine beschlagnahmefreien Mengen, die im freien Handel sein könnten. Gemäß 8 12 der Verord⸗ nung sind zwar bisher einige Mengen Hülsenfrüchte frei⸗ gegeben worden, aber nur zum Verkauf an einen genau be⸗ zeichneten Kommunalverband oder an eine Militärbehörde, und unter genau umgrenzten Bedingungen, die einen freien Handel in größeren Mengen ausschließen.
Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel gibt durch ‚W. T. B.“ bekannt, daß Bekleidungs⸗ und Aus rüstungsstücke, die den im deutschen Heer und in der Kaiserlichen Marine gebrauchten gleich oder ähnlich sind, während des Kriegszustandes außer an Mitglieder der bewaffneten Macht, die als solche unzweifelhaft erkennbar sind oder sich ausweisen, nur an Personen verkauft werden dürfen, die nachgewiesenermaßen im ausdrücklichen Auftrage eines zum Tragen einer Uniform Berechtigten als Käufer auftreten. U
Gewerbetreibenden ¶ ¶ Militäreffektenhändlern, Schneidern usw.), die dieses Verbot unbeachtet lassen, wird im Interesse des Heeres usw. und der öffentlichen Sicherheit der Geschäfts⸗ betrieb geschlossen werden.
Angebote auf Lieferung von Stoffen für Sand⸗ säcke und fertigen Sandsäcken sind, wie durch, W. T. B.“ mitgeteilt wird, für die Folge zu richten:
a. für Ersatzstoffe an die Kriegs Rohstoff⸗Abteilung Sektion W III des Kriegsministeriums, Berlin, verlängerte Hedemannstraße 9;
b. für Baumwollstoffe an den Kriegsausschuß der Deutschen Baumwollindustrie, Berlin, Charlottenstraße 37;
C. für Leinenstoffe an den Leinen-Kriegsausschuß, Berlin, Schinkeiplatz 1;
d für Jutestoffe an den Jute ⸗Kriegsausschuß, Berlin, Unter den Linden 365.
Eingaben an das Stellvertretende Ingenieur⸗Komitee oder 9 . Behörden führen nur eine unerwünschte Verzögerung
erbei.
Die Nr. 9 der „Amtlichen Nachrichten des Reich s⸗ versicherungsamts“ enthält im Amtlichen Teil unter A (Allgemeines) eine Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 19. August 1915, betreffend Festsetzung der Ortslöhne.
Unter B (Unfallversicherung) folgt ein Runderlaß des Reichsversicherungsamts vom 30. August 1915 an die ihm unterstellten Berufsgenossenschaften über die Beschäftigung Kriegtzbeschädigter.
Hieran schließen sich Entscheidungen des Reichsversiche⸗ rungsamts über folgende Gegenstände:
Die Vorschrift des 673 der Reicht versicherungs ordnung, wonach beim Uebergang eines einzelnen Betriebs von einer Berufsgenossen⸗ schaft auf eine andere die übernehmende Genossenschaft Anspruch auf einen entsprechenden Teil der Rücklage der abgebenden Genossenschaft hat, greift auch dann Platz, wenn der Betriebsunternehmer auf Grund des § 903 der Reichs bersicherungsordnung für den Aufwand der Ge— nossenschaft baftet 2823; *)
Die mit einem Motorboote betriebene Gewinnung und Be⸗ förderung von Kies durch den Unternehmer eines bei der Zweiganstalt der See⸗Berufsgenossenschaft versicherten Fischereibetriebs ist bet der See⸗Berufegenossenschaft und nicht bei deren Zweiganstalt zu ver⸗ sichern 2824];
Eine zur Uebernahme der Unfallast für leistungsfähig erklärte öffentliche Körperschaft ist nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Versicherung selbst zu übernehmen [2825].
Der Abschnitt G (Kranken⸗, Invaliden⸗- und Hinter⸗ bliebenenversicherung) enthält einen Runderlaß über die Einleitung von Heilverfahren für lungenkranke Kriegsteilnehmer vom 3. September 1915 und eine Bekanntmachung über die Befreiung von der Versicherungspflicht nach 1242 der Reichs⸗ versicherungsordnung. Den Revisionsentscheidungen 2084 bis 2096 sind folgende Leitsätze vorangestellt.
Die Ehefrau eines Kriegsteilnehmers, der bereits vor Kriegs⸗ ausbruch zur Ableistung seiner gesetzlichen Militärdienstpflicht einge—⸗ zogen war, hat gie nh auf Wochenhilfe nach Maßgabe der Bekannt⸗ machung des 6 vom 3. Dezember 1914 (Reichs. Gesetzbl. S. 492), wenn der Ehemann vor Eintritt in den Militärdtenst in dem im §5 1 Nr 2 dieser Bekanntmachung bezeichneten Umfang gegen Krankheit versichert war 2084) J
Sterbegeld nach 5 205 Nr. 3 der Relchsversicherungs ordnung ist auch bei Totgeburten zu zahlen, wenn die Satzung nichts Gegen⸗ teiliges bestimmt [20851
1) Ansprüche auf Krankengeld sind vererblich, auch wenn sie bei Lebzeiten des Versicherten nicht angemeldet worden sind.
2) Der Tag der Abmeldung eines Vetsicherten bet der Kranken⸗
kasse ist für den Zettpunkt des Ausscheidens des Versicherten aus der
Kasse nicht maßgebend 1
Der in § 418 der Reichsversicherungs ordnung vorausgesetzte Rechtsanspruch des Versicherten gegen den Arbeitgeber auf Unter- n sst im Verfahren vor den ordentlichen Gerichten, nicht im Spruchverfahren nach §§ 1636 ff. der Reichsversicherungsordnung zu verfolgen 2087;
) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden elngeklam⸗ merten Zahlen geben die Ilffer an, unter welcher diese in den ‚Amt⸗ lichen Nachrlchten' veröffentlicht sind. .
eos sl;
* — ee g — 6 . Vater gestorben ist, hat keinen au aisenaussteuer ö
Zur Familie im Sinne des s 1260 der Reicheversicherungz. ordnung gebören außer dem Ehemanne nur die Kinder unter 15 Jahren [2090]; .
Der Paufchbetrag für Krankenpflege nach 5 1503 der Relchsver- sicherungs ordnung kann in jedem Falle auch für Sonn. und Feiertage erlangt werden, ohne Rücksicht darauf, ob bei Festsetzung des Grund⸗ lohns die Sonn. und Feiertage als Arbeitstage in Betracht kommen [2091];
K in Familienpflege steht der Unterbringung in 2835 2 8 des 5 1506 der Reiche versicherungsordnung nicht gleich l ; ⸗ꝛ
z Ueberträgt die Berufegenossenschaft der Krankenkasse gemäß § 1514 der Reichsversicherun gsordnung das Dei verfahren über die dreizehnte Woche nach dem Unfall hinaus, so tritt hierdurch die Be—⸗ d,, m,. nur zu der Krankenkasse, nicht auch zu den Personen, deren sich die Krankenkasse zur Ausführung des ihr erteilten Auftrags bedient (Aerzte, Apotheker usw.), in Rechtsbeziehungen.
2) Die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs aus § 1514 der Reichsversicherungsordnung wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß die Krankenkasse die Kosten des im Auftrag der Berufsgenossenschaft fort⸗ gesetzten Heilverfahrens selbst noch nicht bezahlt hat, wenn feststeht, daß sie den verlangten Betrag verschuldet 2093); ; .
Wenn ein Knappschafte verein für die einem Mitglied zugebilligte Invalidenpension Ersatz aus der Unfallrente dieses Mitglieds be- ansprucht, und der Betrag der Pension, dessen Ersatz gefordert wird, noch nicht bezahlt ist, während andererseits die Unfallrente für die gleiche Zeit voll ausgejahlt worden ist, so liegt ein Fall des 5 1629, nicht des 5 1528 der Reichsversicherungeordnung vor, und jwar auch dann nicht, wenn dem Rentenberechtigten bei der Bewilligung der Unfallrente von der r, , ö. allgemein mitgeteilt wurde, sie werde bei „künftiger Gewährung von Knappschaftspension nach Verelnbarung mit dem Knappschaftsvereine die Rente bis zur Hältte in dessen Auftrag und in Anrechnung auf die Knappschaftspension zahlen **.
Der Ersatzanspruch eines Armenverbandes nach 5 1531 der Reichs. versicherungsordnung ist unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen (2095.
Den Entscheidungen der Beschlußsenate 2096 bis 2101 sind folgende Leitsätze vorangestellt:
Die Mitgliedschaft eines Versicherungspflichtigen bei einer Ersatz⸗ kasse oder einer mit einer Bescheinigung nach 5 75a des Kranken- versicherungsgesetzes versehenen eingeschriebenen Hilfskasse gilt für die Wartezeit des 5 313 Abs. 1 der Reichever sicherungs ordnung als eine Versichérung auf Grund der Reichsversicherung 12096;
Die Mittel der Kasse dürfen nach § 363 der Reichsversiche rungs⸗ ordnung zur Tragung der Kosten ärztlicher Zeugnisse verwendet werden, die Kassenmitglieder . ein von der Versicherungsanstalt nach 55 1269. 3 k einzuleitendes Heilverfahren aufgewendet
aben n
Die Verpflichtung des Arbeitgebers aus § 397 Abs. 1 der Reichs- versicherungsordnung entfällt, wenn kein öffentliches Interesse für die Vornahme der Abmeldung mehr besteht. Letzteres hat das Reicha⸗ versicherungsamt in einem Falle angenommen, in dem eine Kranken= kasfse durch ein Verfahren auf Grund des § 406 Abs. 2 der Reichg⸗ versicherungsordnung von der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses Kenntnis erhalten hatte 12098;
Bei verspäteter Abmeldung eines Ersatzkassenmitglieds, dessen Rechte und Pflichten bei der Zwangeskasse nach § 517 der Reichs versicherungsordnung ruhten, hat der Arbeitgeber nach 5 397 4. a. O. nur den eigenen Beitragsteil bis zur Abmeldung fortzuzablen 12099);
Es ist unzulässig, im Falle des § 420 der Reichsversicherungs⸗ ordnung neben dem Wegfall des Krankengeldes in der Kassensatzung auch den Wegfall der Krantenhauspflege zu bestimmen [2100];
Der Antrag des Muglseds einer Ersatzkasse auf Ruhen der Rechte und Pflichten bei der Zwangskasse (5 517 der Reichsversiche⸗ rungsordnung) ist erst von seinem Eingang bet der Zwangekasse an wirksam 2101].
Den Schluß bilden die Uebersichten über die Zahlungen aus Invaliden⸗, Kranken⸗, Alters⸗ und Zusatzrenten und über Versicherungsleistungen der 31 Versicherungsanstalten an Hinter⸗ bliebene im Monat Juli 1915 und über den Erlös aus Bei⸗
tragsmarken im Monat August 1915.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 727 und 728 der Deutschen Verlust— listen bei; sie enthalten die 350. Verlustliste der preußischen Armee und die 205. Verlustliste der sächsischen Armee.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Der österreichische Ministerpräsident Graf Stürgkh hat vorgestern eine Abordnung von Vertretern des adeligen Gutsbesitzes von Goerz und Gradiska unter Führung des Herrenhausmitgliedes Barons Locatelli empfangen, die eine an den Kaiser gerichtete Adresse überreichte, in der die Gefühle unwandelbarer Treue und begeisterter Bereitschaft aus⸗ gedrückt wurden, in angestammter Loyalität mit Gut und Blut für Kaiser und Reich gegen den Erbfeind einzustehen, der seine Hand nach diesem schönen Lande auszustrecken sich vermessen habe. Der Ministerpräsident Graf Stürgkh erklärte laut Be⸗ richt des „W. T. B.“:
Die Regierung sei von der Aufrichtigkeit der verdolmetschten Gefühle der Bevölkerung vollkommen überzeugt. friedigung und vollem Rechte könne ausgesprochen werden, daß der Heldenmut unserer tapferen Heermacht, deren Taten die Bewunderung der ganzen Welt erregen, einen machtigen Schutzwall aufgerichtet habe, und es könne die Hoffnung gehegt werden, daß der Ansturm des tückischen Feindes dauernd abgewehrt werden werde. Von dem festen Entschlusse ausgehend, die sfüdlichen Grenilande un— ,. zu erhalten, werde die Regierung dem Lande nicht loß volle Sympathie zuwenden, sondern auch während des Krieges und danach ihm werktätige Förderung angedeihen lassen. In politischer Hinsicht werde die Staatsverwaltung fortan von jeder Rücksicht auf den unaufrichtigen Bundesgenossen befreit sein und den österreichischen Staatsgedanken als obersien Verwaltunge⸗ Gen rein zur Geltung bringen können. In wirtschaftlicher Beziehung erkenne die Regierung die Veipflichtung an, für die
Wiederherstellung der durch den Krieg geschadigten Gebiete nach ·
drücklich vorzusorgen.
Großzbbritannien und Irland. Der französische Ministerpräsident Viviani und der fran— lch Marineminister Augagneur sind in London ange— ommen, um mit dem Premierminister Asquith und den anderen Kabinettsmitgliedern zu verhandeln. — Der unionistische Abg. Amery hat vorgestern in einem Londoner Klub eine Rede gehalten, in der er laut Bericht des „W. B. B.“ über die Balkanlage ausführte;
Mit hoher Be⸗
be , ,, , , ,, , Ein zi orte. 1 T die Deutschen die Verbind mit der T ber⸗ stellten, würden wir einer neuen Lage gegenüberstehen, in der die Tü kei unbegrenzte Mengen Munition desitzen und außerdem Gewehre und. Augrüstung für Truppen haben würde, die sie jetzt nicht bewaffnen kann. Die Tärkei würde dann Truppen nach Mazedonien senden und diejenigen Truppen verstärken, die egyvien angreifen sollen. ie Türken könnten dann zu Beginn des nächsten Jahres um Bo 900 Mann mebr Truppen zaufste len. Dies wäre ernster für England als für seine Verbündeten. Aegypten und Indien würden den deutschen Agenten und Geschützen und den türnischen Truppen offen stehen. eutschland würde Rohstoff. aus ÄAssen berieben. Bulgarien bat . entschlossen, an Deutschlands Selte zu treten, well es an Deutschlands Sieg glaubt. Deusschland Vordringen in Rußland und unser Mißerfolg an den Dardanellen hatten eine große . är m , , 1 2 33 e 3 — anders ent; . er englische Gesandte e sagen können, da — land jwei Millionen Soldaten mehr aufstellen 3 ie.
Der Redner fragte zum Schluß, ob England auf die neue Lage vorbereitet sei, in der es neue Truppen an die Dar— danellen, nach Aegypten, nach Mesopotamien und an die indische Grenze senden müsse.
. Die Rekrutierungs kommission der Arbeiterpartei plant, während der nächsten zwölf. Tage Riesenversammlungen in den wichtigsten Industriebezirken abzuhalten. Die Redner der Partei werden auch in ländlichen Orten sprechen. In einer Versammlung in London ist beschlossen worden, Flugschriften zu veröffentlichen, in denen der Zustand geschildert wird, zu dem die Arbeiterklasse käme, wenn Deutschland siegte.
— Die beiden letzten Verlustlisten verzeichnen zu⸗ sammen 265 Offiziere und 3350 Mann. ö r
Frankreich.
Die Regierung hat laut Meldung der „Agence Havas“ vorgestern dem bulgarischen Gesandten in Paris seine Pässe überreicht. Am Abend hat die Gesandtschaft die Haupt⸗ stadt verlassen.
. Der griechische Gesandte in Paris hat obiger Quelle zufolge von seiner Regierung den Auftrag erhalten, der französischen Regierung mitzuteilen, daß die griechische Neutralität auch fernerhin den Verbandsmächten gegenüber den Charakter des aufrichtigsten Wohl— wollens beibehalten werde.
= Auf Antrag des Marineministers ist der Vizeadmiral d'Artige Dufournet als Nachfolger des uenkak⸗ Bous de Lapeyrére, der krankheitshalber von seinem Amt zurück⸗ tritt, zum Oberbefehlshaber der französischen Kriegsflotte ernannt worden.
= Inm gestrigen Ministerrate kündigte der Minister⸗ präsident Viyviani, der während der Erkrankung Delcasses vertretungsweise das Ministerium des Aeußern leitet, an, daß er diese Woche in der Kammer und im Senate Erklärungen über die diplomatische Lage abgeben und sich sodann mit den zuständigen Ministern den Parlamentausschüssen zur Ver⸗ fügung stellen werde.
— Der Kriegsminister Millerand hat einen Gesetzes⸗ antrag in der Kammer eingebracht, wonach alle im militär⸗ pflichtigen Alter bis zur Höchstgrenze von 50 Jahren stehenden Franzosen, die n g n, nicht in die Stamm⸗ rolle eingetragen waren, sich im Falle der Mobilmachung binnen vierzehn Tagen bei der zuständigen Militärbehörde anzumelden haben. Nach Ablauf der Frist werden alle, die sich nicht ge⸗ stellt haben, denjenigen gleichgestellt die ihrer Militärpflicht nicht nachgekommen sind. Für die gegenwärtige Mobilmachung wird den unter das neue Gesetz fallenden Franzosen eine An⸗ meldefrist von 14 Tagen gewährt.
Der Kriegsminister hat einen beratenden Ausschuß für militärische Luftschiffahrt eingesetzt, der aus Persönlich⸗ keiten der Wissenschaft und der Industrie und aus Fachleuten in den Fragen der Luftschiffahrt zusammengesetzt ist. Dieser Ausschuß soll alle ihm vom Unterstaatssekretariate unter⸗ breiteten Fragen prüfen und nach Beratung sein Urteil . sowie gegebenenfalls weitere Persönlichkeiten zurate⸗ ziehen.
— Die Senatsgruppen haben beschlossen, morgen zur Prüfung der Lage zusammenzutreten.
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Kriegsnachrichten.
Großes Hauptquartier, 9. Oktober. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Nordöstlich von Vermelles schlug ein starker eng⸗ lischer Angriff unter großen Verlusten fehl. Bei ginemn örtlichen deutschen Angriff wurden südwestlich des Dorfes Loss kleine Fortschritte erzielt. In der Champagne griffen die Franzosen nach stundenlanger Artillerievorbereitung die Stellung östli des Navarin⸗-Gehöftes an, gelangten stellenweise bis in die Gräben, wurden aber durch Gegenangriff wieder hinausgeworfen und ließen bei erheblicher blutiger Einbuße einen Offizier und 100 Mann als Gefangene in unseren 966 In Französisch Lothringen verloren die
ranzosen die vielumstrittene Höhe südlich Leintrey; ein
ffizier und 70 Mann, ein Maͤschinengewehr und 4 Minen⸗ werfer blieben bei uns.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Hindenburg. Vor Dünaburg ist Garbunowka (südlich 3 Illuxt) und die feindliche Stellung beiderseits des
rtes in 4 km Breite erstürmt; 5 Sffiziere 1356 , sind ela n genommen, 2 Maschinengewehre er⸗ 2 In einem Gefecht bei Ne fe dy ffüdlich des Wiszniew⸗ ees) wurden 139 Gefangene eingebracht. Von einer Wieder⸗ holung größerer Angriffe nahm der Feind Äbstand.
Heeres gruppe des Feneralfeldmarschalls Prinz
Zeapold von Vanern. Nördlich von Korelitschi sowie bei
. 9 und Saluszje sind russische Vorflöße leicht ab⸗
Heeresgruppe des Generals von Linsi Sld⸗ westlich von Pinst find die Srte Ko mory in g . rah!
im Sturm genommen; bei Welta⸗-ere niaus ka und
von Kuchocka⸗Wola im
Nördlich und nordwestlich von Czartorhys k ist der
Feind hinter den Styr zurückgeworfen. Vin. An⸗ griffe nördlich der Bahn Kowel — Rowno scheiterten.
Balkan kriegsschauplatz.
Zwei Armeen einer unter dem Generalfeldmarschall von Macensen neugebildeten Heeresgruppe haben mit ihren Hauptteilen die Sa ve und Donau überschritten. Nachdem die deutschen Truppen der Armee des K. u. K. Generals der Infanterie von Köveß sich der Zigeunerinsel und der Sahm südwestlich von Belgrad bemächtigt hatten, gelang es Armee auch den größten Teil der Stadt Hrfgred in die Hand der Verbündeten zu bringen. Oesterreichische Truppen stürmten die Zitadelle und den Nordteil Belgrads, deutsche Truppen den neuen Kongak. Die Truppen sind im weiteren Vordringen durch den Südteil der Stadt. Die Armee des Generals der Artillerie von Gallwitz erzwang den Dong uübergang an vielen Stellen an der Strecke abwärts Semendria und drängt den Feind überall nach Süden vor sich her.
Oberste Heeresleitung.
Großes Hauptquartier, 10. Ottober. (W. T. B.) Westlicher Krie gsschauplatz.
An der Höhe östlich von Souchez verloren die Franzosen einige Gräben und büßten ein Maschinengewehr ein. Bei Tahure in der Champagne gewannen wir von dem ver— lorenen Boden auf einer . von etwa 4 km im Gegenangriff mehrere hundert Meter zurück.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Hindenbur g. Die Nussen versuchten, die ihnen bei Garbu⸗ now ka (westlich von Dünaburg) entrissenen Stellungen wieder⸗ rr , ,. kam zu heftigen Nahkämpfen, die mit
em Zurückwerfen des Feindes endigten. Nördlich der Bahn Dünaburg —Poniewiez westlich von Illuxt wurden die feindlichen Stellungen in etwa 8 km Breite ge— nommen, 6 Offiziere, 750 Gefangene fielen in unsere Hand, 5 Maschinengewehre wurden erbeutet.
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prin Leopold von Bayern. Nichts Neues. .
Heeresgruppe des Generals von Lin singen. Süd— westlich von Pinsk ist das Dorf Sinczyezy im Sturm genommen. Die Kavalleriekämpfe bei Kuchocka⸗Wola bowie in der Gegend von Jezierey dauern an. Auf der Front zwischen Rafalowkag und der Bahn Kowel — Rowno wurden mehrfache Vorstöße des Feindes abgewiesen und 383 Gefangene eingebracht.
Die Armee des Generals Graf Bothmer schlug starke russische Angriffe nordwestlich von Tarn opol zurück.
Balkan kriegsschauplatz.
Die Stadt Belgrad und die im Südwesten und Süd⸗ osten vorgelagerten Höhen sind nach Kampf in unserem Besitz. Auch weiter östlich wurde der Feind, wo er stand⸗ hielt, geworfen. Unsere Truppen sind im weiteren Vorschreiten.
Oberste Heeresleitung.
Wien, 9. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗
meldet: ; Russischer Kriegsschauplatz.
Der Feind setzte gestern seine Angriffe gegen unsere ga⸗ lizische und wolhynische . mit stärkeren Kräften erfolglos fort. In Ostgalizien führte er seine Sturmtruppen gegen unsere Stellungen südlich von Tluste und bei Burkanov. Er wurde überall zurückgeschlagen. Oestlich von Bu czacz jagte unser Artilleriefeuer ein Kosakenregiment in die Flucht. Auch bei Krzemienie wiederholten die Russen ihre Angriffe mit dem gleichen Ergebnis wie bisher. Das russische Infan⸗ terieregiment Nr. 140 wurde südwestlich von Krzemienic zer⸗ sprengt. Bei der erfolgreichen Abwehr der russischen Vorstöße im wolhynischen Festungsgebiet zeichnete sich das Infanterieregiment Nr. 99 durch standhaftes Ausharren in seinen stark zerschossenen Gräben besonders aus. Die nördlich von Kolki vordringenden österreichischungarischen und deutschen Streitkräfte warfen den Feind wieder über den Styr zurück. Die gestern mitgeteilte Gefang enenzahl erhöht sich auf 6000.
Italienischer Krie gsschauplatz.
Gestern vormittag wiederholten die Italiener unter Einsatz frischer Truppen noch zweimal den Angriff gegen unsere Stellungen auf der Hochfläche von Viel gereuth. Als diese Anstürme unter i ,. Verlusten zusammen⸗ gebrochen waren, gelang es dem Feind nicht mehr, stärkere Kräfte vorwärts zu bringen; einzelne Kompagnien, die noch vorgingen, wurden mühelos abgewiesen. Auf der Hochfläche von Lafraun stand der Abschnitt von Vezzen a Nachmittags unter heftigem Geschützfeuer. Auch im Raume von Flitsch beginnt sich die feindliche Artillerie wieder zu n,. Im Abschnitt von Doberdo wurden zwischen San Martino und Polazzo Annäherungsversuche italienischer Handgranaten⸗ männer verhindert.
Südöstlicher Kriegsschauplatz.
Oesterreichisch⸗ungarische Truppen der Armee des Generals der Infanterie von Koeveß drangen gestern in den Nord⸗ teil vn Belgrad ein und erstümten das Bollwerk der Stadt, die Zitadelle. Heute früh bahnten sich . Kräfte von Westen her den Weg zum Konak. Auf dem Schloß der serbischen Könige wehen die Fahnen Oesterreich⸗ Ungarns und Deuischlands. Auch stromaufwärts und strom⸗ abwärts von Belgrad vermochte der das Ufer bewachende Feind
nirgends den Verbündeten standzuhalten. In der serbischen
Posavina und in der Macva wurde er von österreichisch⸗ ungarischen Streitkräften zurückgeworfen. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Bien, 10. Ollober. (B. T. B) Amilich Russischer Kriegsschauplatz.
Die Russen ihre nach wie vor ergebnis losen Angriffe 8 alizien, wo bei ne 2
bei den Vorstz se Hr e ne, — — * ten, wurde
Raume nördlich von C6 Styr zu gewinnen, wurk
Italienischer Kriegs schauplatz.
Die Lage ist an der ganzen Kampffront unver⸗ än dert. Gegen die hoc fach von Vielgereuth raffte sich der Feind zu keinem größeren Angriff mehr auf. Vorstöße schwächerer Abteilungen brachen kläglich zusammen. Die Ver⸗ luste der Italiener betrugen hier in den letzten Tagen etwa 2000 Mann.
Südöstlicher Kriegsschauplatz.
Die K. und K. Truppen in der Macva und nördlich von Obrenovac dringen erfolgreich vor. Die in Belgrad ein⸗ irn. österreichisch⸗ ungarischen und deutschen Regimenter
aben die Stadt in erbitterten Straßenkämpfen vom Feinde gesäubert und befinden sich im Angriff auf die südöstlich und südwestlich liegenden Höhen. Weiter stromabwärts haben unsere Verbündeten schon mit starken Kräften das Südufer der Donau gewonnen und den Feind aus mehreren Stellungen geworfen. Mit warmer Anerkennung gedenken Führer und Truppen nach Ueberwindung der großen Stromlinie in ihren Berichten der unermüdlichen heldenhaften Tätigkeit unserer braven Pioniere und der aufopfernden Mitwirkung der Donauflottille.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Der Krieg zur See.
London, 10. Oktober. (W. T. B.) Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, ist der eng lische Dampfer „Silverash“ 3753 Tonnen) versenkt worden.
Athen, 7. Oktober. (Verspäiet , In Entente⸗ kreisen herrscht große Beunruhigung über die Versenkung zahlreicher Schiffe im ösilichen Mittelmeer durch U⸗Boote der Zentralmächte. Allein in den letzten 14 Tagen sind als verloren gemeldet die englischen Schiffe: „Heridia“ (4944 t), „Burrfield“ (4037 t), „Silverash“ (3753 t), , (358 t) und der Motorprahm 36; die französischen Schiffe: „Provincia“ (3523 t), „Antoine Feint“, „Marguerite“ (3800 t), „Amiral Hamelin“ Go0ö5ls t) und ein Truppentrans⸗ portschiff; ferner ein unbekannter Transportdampfer.
London, 11. Oktober. (W. T. B.) Der griechische Dampfer „Dimitrios“ (2508 Bruttotonnen) und der britische Dampfer „Neweastle“ (3493 Bruttotonnen) sind versenkt worden. Die Besatzungen sind gerettet.
Athen, 11. Oktober. Der englische Dampfer „Trieste“, 1512 t groß, ist bei Kythera von einem U⸗Boot versenkt worden.
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantinopel, 7. Oktober. (W. T. B.) (Verspätet eingetroffen. Das Hauptquartier teilt mit: An den Dar⸗ danellen und den anderen Kriegsschauplätzen keine Verände⸗ rungen. Es wurde festgestellt, daß ein großes Transport⸗ schiff sowie der Hilfskreuzer„Arabie“ (6000 Tonnen) 26 September durch deutsche Unterseeboote versenkt wurden.
Konstantinopel, 8. Oktober. (W. T. B.) (Verspätet eingetroffen,. Das Hauptquartier teilt mit: An den Dar⸗ danellen, bei Anafarta, verhinderten unsere Aufklärungs⸗ kolonnen durch Bombenwürfe die bei Verschanzungsarbeiten be⸗ schäftigten feindlichen Soldaten, ihre Arbeit weiter durchzuführen. Am 7. Oktober traf unsere Artillerie bei Kemikliliman einen feindlichen Kreuzer, der sich eilig zurückzog. Ein Brand ent⸗ stand auf der Insel Imbros, der bis zum Abend andauerte. Bei Ari Burun zerstörte am linken Flügel unsere Artillerie 3. feindliche Stellung durch Bombenwürfe. Sonst nichts
eues.
Konstantinopel, 9. Oktober. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier meldet: An der Dardanellenfront bei Anafarta zwang unsere Artillerie am 8. Oktober ein großes feindliches Schiff, das sich Buynk Kemikli zu nähern suchte, sich zu ent⸗ fernen. Bei Ari Burun beiderseits schwaches Gewehr⸗ und Geschützfeuer sowie Bombenwerfen. Bei Sedil Bahr beschoß unsere Artillerie in der Nacht zum 8. Oktober die feindlichen Scheinwerfer und löschte sie aus. Wir besetzten die durch Ent⸗ zündung einer feindlichen Mine vor unserem rechten Flügel entstandenen Erdtrichter und bauten sie . den Feind zu aus. Am 8. Oktober fügte unsere Artillerie den feindlichen Truppen in der Gegend von Sedil Bahr schwere Verluste zu. Sonst nichts von Bedeutung. .
Konstantinopel, 9. Oltober. (W. T. B) Das Haupt⸗ quartier teilt mit: An der Dardanellenfront hat unsere Artillerie bei Angfarta ein feindliches Lager in der Gegend von Bujuk Gemikli beschossen und dort viel Unordnung und? Schaden verursacht. Bei Ari Burun Feuer t der fanterie und Artillerie mit Unterbrechungen. Bei Sedil Bahr richtete eine vom Feinde gesprengte Mine vor unserem rechten Flügel und das gewohnte Geschützfeuer gegen unseren linken
lügel keinen Schaden an. Ein er mne,
, . . zu ern, als er von unserer Artillerie, die sein Feuer erw e, getroffen wurde, entfernte er sich. Sonst nichts , ö