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3Zur 2 iterbewegung. des Weberverbandes in Manchester auf oient ist, wie W. T. B. mit. w
6. .
ne Lobn erb dung von fünf
einsiimmig Bergleute, den anderen bei
(Weitere Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage)
Verkehrs wesen.
Der Versand von Privatgütern und -⸗Paketen an Heeresangehörige der Bugarmee auf dem gewohnten Wege über die Militärpaketdepois ist wieder zu gelassen.
Theater und Musik.
Theater in der Königgrätzer Straße. Fünfundzwanzig Jahre sind vergangen, seit Strindbergs Trauerspiel Der Vater“ vor dem engeren Krelse von Mitglierern der Freien Bühne“ zum ersten Male in Berlin aufgeführt wurde, und kein Theater hat es in der Zwischenzcit gewagt, seinem Publikum mit diesem , , zu kommen. Nun wollen es gleich zwei hiesige Bübnen tun. Den Anfang machte am Sonnabend das Theater in der Königgrätzer Straße. Ber darstellerische Erfolg war unbestrettbar, der Eindruck aber, den die zur Vertechtung der These von dem eingeborenen Haß zwifchen Mann und Weib ausgeklügelte, unerfreuliche Handlung zurückließ, schien nicht allzutief zu geben, weil sie innerlich nicht überseugt und weil sie, im Grunde genommen, — so sehr sich auch Strindberg bemüht hat, sie pfychologisch bis in alle Einjelhelten zu begründen — doch nur Theaterspiel bleibt. Der in diesem Stück stärker als in irgend einem seiner anderen Werke auflodernde Weiberhaß des Dichters hat ibn blind gemacht für Un. wahrscheinlichkeiten und Ungeheuerlichkeiten der Logik, gegen die sich die Gutgläubigkeit der Zuschauer auflehnt. Der Ritimeisser, der hier durch die teuflischen Ränke seines Eheweibes zugrunde gerichtet wird, ist am Anfang des Stückes weder körperlich noch geistig als ein Schwächling gez ichnet. Um so schwerer kann man — um nur ein Beispiel herauszuheben — glauben, daß er den durch Stichelreden seiner Fiau erweckten Zweifel in sich aufteimen läßt, ob er der Vater seines Kindes sei, ohne als Mann und Offizier die Folgerungen eines solchen Zweifels zu ziehen. Ein ohnmächliger Wutausbruch, bei dem er sich später dazu hinreißen läßt, die brennende Lampe nach seiner Frau ju schleudern, gibt ihn dann vollends in die Vand des in seinem Machtgefühl triumphserenden Weibes, das schon für Irrenarzt und Zwangsjacke vorgesorgt hatte, um den Gegner für alle Zeit außer Gesecht zu setzen. Die Schluß sjene des Stückes muter den Nerven des Zuschauers das Un—⸗ , . zu; man muß Zeuge davon sein, wie die alte Amme des Rittmeisters, das Verstauen mißbrauchend, das er stets in sie gesetzt hat, ihn durch schmeichlerische Reden listig dazu bringt, die Zwangsjacke anzulegen. Gut, daß zuletzt ein Schlag- anfall dem Leben des seelisch und körperlich gefolterten Mannes ein Zel setzt, denn vor einem Forum von Juristen und Pfychiatern würde der Entmündigungsfall schwerlich im Sinne Strindbergs entschteden werden. — Die Darstellung des Rittmeisters durch Ludwig Hartau war ein Meisterstück; die wachsende Erregung des Mannes, der innere Druck, der schließlich zur Explosion führt, das Gesübl der Ohnmacht gegenüber dem überlegenen Gegner und zum Schluß der Aufschrei des schmählich Ueberlisteten fanden schlichtesten und natürlichsten Ausdruck. Die Frau wurde von der jungen Maria Orea gegeben. Mit sicherem Inssinkt traf sie zumeist den rechten Ton. Das Lauernde des sprungbereiten Raubtlers trug sie aber zu offenkundig zur Schau. Soll man einigermaßen an die Vorgänge glauben, so darf diese Raubtiernatur sich nur vor dem Manne offenbaren, den sie verderben will. Unter den Inhabern der anderen, durchweg kleineren Rollen ist Frieda Richard als Amme hervorzuheben. Sie versäumte es nicht, bei der erwähnten peinvollen Schlußsjzene auch das Mitgefühl an⸗ zudeuten, das die alte Frau mit dem Manne empfindet, den sie selbst für geisteskrank hält. Dennoch wirkte der ganze Vorgang so abstoßend, daß mehrere Personen eilig den Zuschauerraum verließen. Die Zurückgebliebenen nahmen die Szene schweigend hin. Ibr Beifall galt zum Schluß den Darstellern, von denen Ludwig Hartau durch mehrfachen Hervorruf ausgezelchnet wurde.
Theater. Königliche Schauspiele. Dienstag:
Opernhaus. 216 Abonnementevorstellung. Die Maienkönigin. Schäferspiel in 1 Akt. Frei nach dem Französischen des Ch. Simon Favart von Max Kalbeck. Musik von Gluck in der Bearbeitung von Dienstag, J. N. Fuchs. Mustkalische Leitung: Herr Räuber.
Generalmusikdirektor Blech. Regle: Herr QOberregisseur Droescher. Hierauf: Der Venedig. Barbier von Bagdad. Komische Oper in zwei Aufjügen von Peter Cornelius. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: . h Oberregisseur Droescher. Anfang
C=
Der Weihsteufel.
8 Uhr: Extrablätter!
Trauerspiel in fünf Akten ven Shakespeare, und Willy Bredschneider. deuisch von Tieck. In Szene gesetzt von . Regisseur Dr. Bruck. Anfang blätter!
r. Mittwoch: Opernhaus. 217. Abonne⸗ mentsborstellung. Violetta. (La Lra- Tinta.) per in vier Atlten von Straße.
fang 77 Uhr
(In zehn Bildern.) In freier Ueber
tragung für die deutsche Bühne .
von Dletrich Eckart. Musik von
Grieg. In Szene gesetzt von Herrn Re⸗
gil Dr. Reinhard Bruck. Anfang r.
Dentsches Theater. ( Direltion: Mar the at gr) Diengta
Relnhardt). Nein Lespold. Volköst a . K von Adolph X Arronge. Freitag:
ittwoch und Cramyton.
Donnerstag und Sonnabend: Judith. Kamm erspiele.
Kollege
Dienstag, Abends 8 Uhr: Zum von Hermann Sudermann. Mittwoch und Donnerstag: Jugend.
75. Male: Der Weibsteusel.
7 * 3 1 d * — 7 F
Donnerstag: Wetterleuchten.
Volksbühne. (Theater am Bũlowyplatz.) (Untergrundbahn Schönbauser Tor.) Direktion: Max Reinhardt. Abends 8
Mittwoch: Der Kaufmann von
Donnerstag: Die Räuber. Freitag und Sonnabend: Der Sturm.
Berliner Theater. Dienstag, Abends Heitere Bilder
Schauspielhaus. 209. Abonnementsvor, aus ernster Zeit von Bernauer-Schanzer ĩ stellung. Antonius und Clenpatra. und Gordon. Mußt von Walter Kollo hergerstr. 70/1, gegenüber dem Hoologischen für siltih e wor en sch
Mittwoch und folgende Tage: Gztra⸗ Seine einzige Frau. Lustspiel in drei
Thenter in der Königgrätzer Peer Ghnt
Dienstag, Abends 8 Uhr:
Giuscppe Verdi. Tert von Piave. An. Gläubiger. Tragikomödie von August Strindberg. Uebersetzt von Emil Schering.
Schillertheater. O. (Wallner- Abends 8 Uhr: lungen. ück in drei Akten
Mittwoch: Der G'wissens wurm. Donnerstag: Mein Leopold.
Charlottenburg. Dienstag, Abends Bildern von Hermann 8 Uhr: Heimat. Schauspiel in vier Akten Wolff. Mustik von Walter Kollo.
S nigli DO h k . z u an: Sr —— * Herr Sommer; f l
: Henke.
Den Abend eröffnet das Glucksche , en Herren e onsoupic) un ist der Generalmusikdireklor Blech.
Im Königlichen Schauspielbause geht morgen Antonius und Gleopatra?' in Sjene. Die Hauptrollen werden von Frau Durieux und den Herren Kraunned, Sommerstorff und von Ledebur dargestellt. Splelleiter ist Dr. Bruck.
In der Volksbühne (Theater am Bülowplatz) kann Sbakespeares Sturm‘ in Max Reinhardts Bühnenanordnung nur am Freitag, Sonnabend und Sonntag jeder Woche gespielt werden, da an den Tagen von Montag bis Donneretag die im Ginvernehmen mit der Leitung der Vereinigten Volksbühnen“ e. V. sesigelegten Stücke gegeben werden müssen. Die Auffübrungen des Sturms beginnen bereits um 7 Uhr, während bei allen anderen Vorstellungen in der Volksbühne der Anfang auf 8! Uhr festgesetzt ist.
Fräulein Paula Weber vom Stadttheater in Feeiburg i. Br. eröffnet morgen, Dieneta, im Deut) chen Dpernhause ein Gastspiel auf Anstellung als Ortrud in Lohengrin“.
Mannigfaltiges. Berlin, 11. Oktober 1915.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin besuchte „W. T. B. zufelge am Sonnabendnachmittag die Kriegsverwundeten im Augusta⸗Hospital in Berlin. ͤ
Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Eitel Friedrich von Preußen möchte, wie das Hofmarschallamt in Wildpark bei Potsdam mitteilt, wiederum im bevorstehenden Winter für die vor dem Feinde stehenden Kämpfer von Heer und Flotte an die Opferfreudigkeit der Daheimgebliebenen appellseren, um besonders denen, die im Felde siehen und keine Angehörigen haben, eine Freude zu bereiten und hierzu, sowie für die kommenden Weih⸗ nachten um eine erhöhte Gebefreudigkeit bitten. Die Frau Prinzessin bittet, die beabsichtigten Spenden direkt in den Sammel siellen im Königlichen Schloß in Berlin und im Stadt- schloß in Potsdam abzugeben, sei es in Geld oder in nach⸗ stehenden Gegenständen; Briefpapiere Poßsikarten, Bleistifte, Messer, Taschenspiegel, Waschseife, Notizbücher, Zabnbürsten, Zahnputzpulver, Taschentücher, wollene Strümpfe (für daß Heer wollene Unter- kleidung), Zigaretten, Zigarren, Tabak, Wein, Bier, Mineral wasser, Marmeladen, Fruchtsafte, Konserven. Von der Ab⸗ gabe feuergefährlicher Gegenstände sowie verderblicher Eß⸗ waren bitiet man abzusehen. Kleine Pakete in Größe einer Zigarrenkiste (100) würden besonders für die Marine be—= vorzugt und werden, wenn sie mit Absender, Inhalteverzeichnis und Bestimmungsort für Heer und Marine versehen, uneröffnet als Weih⸗ nachts pakete zurückgestellt und von Mitte November zum Versand an die Heeregteile gebracht werden. Die Sammelstelle in Berlin im Königlichen Schloß, Aichivsaal, ist Mittwoch und Sonnabend von LL bis 1 Uhr und von 4 bis 6 Uhr, die Sammelstelle im Königlichen Stadtschloß in Potsdam Montag von 3 bis 5. Uhr geöffnet.
ist der Kapelim-iks'r pon Strauß.
Schãferspiel Die Malenkönigin 7 ene), Engell w mann (Richard). Dirigent
Das Oberkommande in den Marken teilt durch .W. T. B.“ folgendes mit: Vor kurzem mußte bereits darauf bin⸗ gewiesen werden, daß gegenüber den Anzeigen von Schnell kursen‘ und gutlohnender Heimarbeit“ in der Kravatten⸗ industrit, Konfektion, Schneiderel und in den kaufmännischen Berufen größte Vorsicht, namentlich für die Erwerb suchenden Kriegsfrauen und Krie gerwitwen, geboten ist. Neuerdings ist festgestellt worden, daß auch Strickerei / und Stickereigeschäfte in Berlin und Umgegend in den Tageszeitungen unter dem Versprechen dauernder, gutlohnender e,, Heim · arbeiterinnen suchen, dann aber die Uebernahme der Arbeit vom Ankauf elner Strickerei, oder Stickereieinrichtung abhängig machen, für die Preise gefordert werden, die den wirklichen Wert um das zwei⸗ und dreifache übersteigen. Läßt eine Arbeitsuchende sich auf den Ankauf ein, so werden nachher die von ihr angefertigten Waren von der Firma bemäkelt und zurückgeschickt, bis die AÄrbelterinnen die Lust verlieren, sich noch elnmal um Aibeit zu bemühen. Also auch diese Anerbietungen für Kriegerfrauen bezwecken offenbar deren Ausnutzung. Den Firmen, die diese Heim arbeit anbieten, kommt es nur auf den Absatz ihrer Apparate zu unverhältnismäßig bohen Preisen an. Es muß daher auch vor diesen Veranstaltungen zur Ausbeutung der Lage der Erwerbslosen, nament- lich der Kriegerfrauen und Kriegerwitwen, dringend gewarnt werden. Es wird wiederholt empfohlen, vor Annahme solcher Ar⸗
beiten sachverständigen Rat einzuholen, wie ihn beispiels—
Nit dec Freiag und Sonnabend: Kiamsdienhaus. Dienstag, Abends Romische Brücke.) Jung muß man sein. . Operette in drei Akten von Leo Leipziger 8 Uhr: Liederabend der Kammersängerin Mittwoch und Freitag: Die Frau und Erich Urban. Gesangstexte von Leo Elisabeth Boehm van Endert. Am Leipriger. Musik von Gilbert.
Mittwoch und folgende Tage: Jung muß man sein.
8 Uhr: Die Frau von vierzig Jahren. dammer Ein Schauspiel in drei Außzügen von 8 Uhr: Sil. Vara.
von vierzig Jahren. Donnerstag und Sonnabend: Rausch.
Lessingtheater. Dienstag, Abende S Uhr: Waumeister Solneß. Schauspiel in drei Akten von Henrik Ibsen.
Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend: Don Juan.
Freitag: Stein unter Steinen.
Uhr: Die
oologischer
(3 Bildern)
Deutsches Küunstlertheater. (Nürn. Leg Fal!
Garten.) Dienstag, Abends 8 Uhr:
Akten von Julius Magnussen. Mittwoch: Zwischenspiel.
in drei Akten
Abends 7 Uhr: Lohengrin. Ro mantische Oper in drei Akten von Richard
Mittwoch: Der Wildschütz. Schönfeld.)
Freitag: Der Betteistudent.
Sonnabend: Hoffmanns Erzäh⸗
Theater am Nallendorsplatz.
Dienstag, Abends 81 Uhr: Immer feste druff! V Haller und Will
Mittwoch
Mittwoch und folgende Tage: Immer feste druff! ö
ese die greß Berlluer Auel tete ll. sin Frenenberuse, w, Gen 19, und die Auskunftsstielle far e ge. Leg gr ne dorf hene n r e ach
r or Dr. Paul Schub ring wird auch in diesem Winter, auf 1 en des Schilleriheaters, im Schillersaat in Charlottenburg, Blsmarckstr. 110, eine zebnftũndige Vertrag g. reihe balten, deren Thema mit Rücksicht auf das Verhälinis Deuischlands zur Turkei gewãblt worden sst. Professor Dr. Schubring bebandelt Die Kunst des Islam“, von der auch das Kaiser
iedrichMuseum bervorragende Schätze birgt. Es werden die Beniehungen der ialamischen Kunst zur Lehre Mohammeds dargelegt, dann die berühmten. Bauten islamischer Kunst im Morgen. und Abendlande erläutert, die Wesenzart dieser Kunst auf dem Gebiete der Weberei, der Keramik und der Kleinkunst in Glag, Bronze, Elfenbein, endlich die Geschenke deg Islam an das Äbendland und die Bedeutung der iglamischen Kultur für unsere Gegenwart gejeigt werden. Die Dauerberugshefte für die 10, durch Lichtbilder erläuterten Vorträge kosten 5 M und sind in der Karten- abteilung des Schiller ⸗ Theaters Charlottenburg und bel A. Wertheim
zu haben.
ürstenberg, 9. Oktober. (W. T. B.) Zum Einsturz der rn rn, (vgl. Nr. 239 d. Bl.) wird noch gemeldet: Der Schiffsverkehr wird nur kurze Zeit behindert sein. Vom Eisenhau der Brücke ist ein Stück von etwa ß0 m Länge ahgestürzt. Der Schiffseigner Wurcke ist, wie bereits berichtet, gerettet worden, während seine Angehörigen trotz der Reitungsverfuche ertranken. Ein Schlosser, der beim Brückenbau arbeltete und nach dem Absturz ins Krankenhaus gebracht wurde, befindet sich bereits außer Lebenegefahr.
Aachen, 9. Oktober. (W. T. B) Heute nachmittag traf auf dem Wesibahnhof der dritte Trangzport schwerverwundeter Autstauschgefangener aus England mit dem Lazarettzuge ein. Er bestand aus 2 Offizieren und 28 Mann. Zum Empfang am Bahnhof waren die Spitzen der Militär- und Zwilbebörden erschienen. Die Verwundeten waren mit Blumen ge chmückt, die ihnen an der Grenzstation Eyschen und in Lüttich überreicht worden waren. In der Speiseballe des Bahnhofs wurden sie von dem Generalmajor von Strantz herzlich begrüßt. Die Ansprache klang mit einem Hoch auf Seine Majestät den Katser und König aus. Das Rote Kreuz bot den Austauschverwundeten ein Festmahl im
Lazarett Telbothalle.
Stutt gart, 10. Oktober. (W. T. B) Die Instrumente der Erdbeben warte haben heute früh in Hohenheim ein ziemlich starkes Nah beben aufgezeichnet. Der Herd liegt 140 km von bier entfernt; er dürfte im Fränkischen Jura liegen, in der Gegend von Gichssädt, wo letztmals am 2. Juni dieses Jahres ein ziemlich heftiges Erdbeben statifand. Die ersle Vorläuferwelle traf hier um 4 Uhr 50 Minuten ein. Ein etwas schwächeres Nachbeben aus dem⸗ selben Herd solgte um 5 Uhr 10 Minuten. — Nach einer Meldung aus Marienbad wurden dort und in der Umgebung heute früh 4 Uhr 55 Minuten zwei kurz aufeinanderfolgende Erdstöße verspürt.
Stuttgart, 11. Oktober. (W. T. B.) Zwischen Göppingen und Uhingen, bei der Einfahrt nach Uhingen, sind gestern früh im Nebel zwei Güterzüge zusammengestoßen. Ein Zugführer wurde gets tet, ein Pfserdewäͤrter leicht verletzt; der Sachschaden ist erheblich. Beide Gleise waren bis Abends 6 Uhr gesperrt.
Bern, 9. Oktober. (W. T. B.) Der Bundesrat hat zur Linderung der Not für die Hinterbliebenen der Op fer von Muemlis wil 10 000 Francs bewilligt. (Vgl. Nr. 233 d. Bl)
Paris, 10. Oktober. (W. T. B.) Der „Temps“ meldet: In der früheren Patronenfabrik Issy⸗les⸗Moulineaux, die jetzt für die Landesberteldigung arbestet, erfolgt? in einem Nehen⸗ gebäude eine heftige Explosio9n. Vierzehn Arbeiterinnen wurden verletzt, drei von ihnen schwer. Ein im Entstehen begriffener Brand konnte bald gelöscht werden. Die Ursache der Explosion soll
Kurzschluß sein. .
New York, 10. Oktober. (W. T. B) Nach einer Meldung englischer Blätter aus New Jork berichtet Oberst Goethals, daß der
Panamakanal nicht eröffnet werden kann, bis ein ständiger“
Wasserweg durch das Gebiet der Erdrutsche gegraben ist. Es ist möglich, daß diese Arbeiten den Rest des Jahres augfüllen.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
und Rudolf Oesterreicher.
Custspielhaus. (Friedrichstraße 236)
Donnerstag, Freitag und Sonnabend: Dienetag, Abends 8i Uhr: Herrschaft. licher Riener gestcht 3 . Schwan Verlobt: Resie (Gherese) Gräfin von
Taufstein. Neutsches Opernhaus. Cher Mittwoch und folgende Tage: Herr- Schẽuspieshaus 210. Abonnementsvor Vorher: Eine Abrechnung. Ei ö . 6 , . Abor — Vorher: 2 ö ne eftion: Geor rtmann. enstag,
stellungz. Peer Gynt von Henrik Ibsen. Komödie von Guffar Wied. g ö ö ö Mittwoch: Der Vater. Donnerstag und Sonnabend: Gläu⸗ Wagner. dward biger. Vorber: Eine Abrechnung. Freitag: Hedda Gabler.
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Dienstag, Abends 8 Uhr:
Jer, , n ,,,
n, , n. Görlitz von Jean Kren. Gesangsterte von Alfred Schönfeld. Musik von Gilbert.
Mittwoch und folgende Tage: Drei Paar Schuhe.
aterländisches Volfsstück in vier Bahnhof Friedrichstr.) Dienstag, Abends Si Uhr: Lehmanns Kinder. Schwank in drei Akten von Hans Sturm.
manns Kinder.
Konzerte. Beethoven Saal. Dienstag, Abends
Oper. (An der Weiden Dienstag, Abends
Klavier: Fritz Lindemann.
Zirkus PVnsch. 8 Uhr: Michel. Fabel in 3 Akten von
Dienstag, Abends
Theater des Westens. (Station: Vauia Busch. Qriginas. Pantomime des
Garten. Kantstraße 12) Zirkus Busch. Ginstudiert von Ballett=
lenglag, Abends 8 Uhr? Der künst. meister R. Riegel. Musik von Kapell meister liche Mensch. Operette in 2 Akten A Taubert.
Handrich, Dresden. Kostüme von Leopold . Verch, Kaiserl., Königl. und Großherzogl. Hoflieferant. — Vorher das große,
von A.
Mittwoch und folgende Tage: Der glänzende Programm.
e, e m , , rn JZamiliennachrichten.
von Eugen Burg und Louls Schlitz gen. bon Görtz ünd Wisherg
mit. Hrn. Kunstmaler Friedrich Frhrn. Taets von Amerongen (Gstad am Chiemsee München ⸗ Nymphenburg).
Gestorben: Frl. Hedwig von Tretkow (Karlowitz!̊
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg
Verlag der Expedition ( 13385) (J. V.: Mengering in Berlin.
Trianontheater. ( Seorgenstr. nahe Druc der Jord deut schen uhhd u ckere ö.
Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen
und folgende Tage: Leh sowle die 727. und 728. Musgabe 6 J 4 der Deutschen Verlustlisten.
Dekorationen von Georg
zum Deutschen Reichsanz
M 240. Amtliches.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung,
, ,. die Aenderung der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegs bedarf vom 24. Juni 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 357).
Vom 9. Oktober 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des 5 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 In der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegz⸗ bedarf vom 24. Juni 1915 (Reichs. Gesetzbl. S. 357) werden folgende Aenderungen vorgenommen: I) Dem z JL wird zolgender Absatz 3 binzugefügt:
Der Besitzer ist verpflichtet, die Gegenstände heraus zugeben, ingbesondere sie auf Verlangen und Kosten des Erwerbers zu überbringen oder ju versenden.
2) Im 5 6 wird als Nummer 1 eingefügt:
1) wer der Verpflichtung, die enteigneten Gegenstände heraus⸗= zugeben oder sie auf Verlangen des Erwerbers zu über bringen oder zu versenden, zuwiderhandelt;
Die bisherigen Nummern 1, 2, 3 erhalten die Nummern 2, 3, 4.
Artikel 11 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 9. Oktober 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Bekanntmachung
über die Verwendung tierischer und pflanzlicher Oele und Fette.
Vom 9. Oktober 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
51 Tlerische und pflaniliche Oele und 4 dürfen zu Schmier- zwecken, ju Brennzwecken sowie zum Einfetten oder sonstigen Be— handeln von Metallen, Werkjeugen, Maschlnenteilen und Metall- gegenständen nicht unvermischt verwendet werden.
Die Vorschrift des Abs. 1 beneht sich nicht auf die Ver wendung zu Härtung und Kühlungszwecken; der Reichskanzler a die Vorschrift auf die Verwendung zu diesen Zwecken aus. ehnen.
52 Gemischte Oele, konsistente Fette und andere Schmierfette dürfen mit keinem höheren Gehalt an tierischen und pflanzlichen Oelen und Fetten als 25 vom Hundert des Gewichts des Enderzeugnisses hergestellt werden. m Der Reichskanzler kann das Mischungsverhältnis abweichend be—⸗ immen.
8583 Der Reichskanzler kann von den Vorschriften dieser Verordnung Ausnahmen zulassen.
§8 4 Wer den Vorschriften der S§ 1, 2 dieser Verordnung zuwlder⸗ handelt, wird mit Geldstrafe his ju fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.
5
§5 5 Diese Verordnung tritt mit dem 10. November 1915 in Kraft. Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Reichskanzler.
Berlin, den 9. Oktober 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzle rs. Delbrück. .
Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung.
Vom 9. Oktober 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
J. Reichskartoffelstelle
1 Es wird eine elch otertoffelfh mit einer Verwaltunggabteilung und einer Geschäftgabteilung gebildet. Die Verwaltungsabtellung hat die , ,, , . zu erledigen, die Geschäftsabteilung nach den grundsätzlichen Anwelsungen der Verwaltungsabteilung die ibr danach obliegenden geschäftli Aufgaben durchzuführen. Der Reichskanzler führt die Aufficht. A
2
Die Verwaltungsabteilung iu eine Behörde; sie besteht aus einem Vorstand und einem Betrat.
Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem oder mebreren stellbertretenden Vorsitzenden, aus siändigen und nicht⸗= ständigen Mitgliedern. Der Rei skanzler ernennt den Varsitzenden, Hulle nden Vorsitzenden, die ständigen und nichtstaͤndigen
Der Beirat setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden des Vor⸗ stands als gr, . vln Bevollmächtigten zum ,. vier Jerttgtern der Landwirtschaft, einschließlich der landwirtschaftlichen Den fen ich ten dier Vertreiern der Kommunaglverbände und vier
ertretern des Handelg und der Verbraucher. Der Reichskanzler er⸗
nennt di . 2 e Mitglieder des Beirats. Er erläßt die näheren Bestim
3 . Geschãftgabteilung it eine Gesellschaft mit beschränkler ung. ;
Bet der Gesellschaft wird ein Aufsichtsrat gebildet; er hestebt zus dem Vorsttzenden beg Borsta nde denn em snn et. Voꝛsitzenden und sechsundjwanzig K .
Erste Beilage
Berlin, Montag, den 11. Oftoher
Reich und Bundesstaaten, sieben auf Kommunalverbände und Ver—⸗ braucher, vier auf den Handel, vier guf die Landwirtschaft, vier auf die landwirtschaftlichen Genossenschaften entfallen. Die Vertreter der Kommunaglverbände und Verbraucher, des Handels sowie der landwirtschaftlichen Genossenschaften werden von den entsprechenden Gruppen der Gesellschaften bezeichnet. Die übrigen Mttglieder 2 eh n n file, t die Geschäftsfüh
er Aufsichtsrat beste e Geschäftsführer. Die Bestellun bedarf der Bestaͤtigung des Reichskanzlers. 4 ö!
5 4 Die Reichękartoffelstelle hat für die Verteilung von Kartoffel. borräten zur Ernährung der Bevölkerung zu sorgen. Sie kann fich dabei der Hilfe der Kommunalverbände bedienen. Diefe haben ber Reichslartoffelstelle auf Erfordern Auskunst ju geben und ihren Er⸗ suchen Folge zu leisten.
II. Beschaffung der Kartoffeln.
85,
Insoweit die zur Ernährung der Bevölkerung eines Kommunal verbandes für Herbst und Winter 1915/16 erforderlichen Kartoffeln nicht beschafft worden sind oder zu angemessenen Preisen anderweitig nicht beschafft werden können, hat der Kommunalverband den Fehl⸗ betrag bei der Reichskartoffelstelle anzumelden. Die Heere. verwaltungen und die Marineverwaltung sind berechtigt, ihren nicht wn, . gedeckten Bedarf ebenfalls bei der Reichskartoffelstelle an. zumelden.
Die Kommunalverbände, die Heeres verwaltungen und die Marine⸗ verwaltung haben den von ihnen angemeldeten Bedarf abzunehmen. Die näberen Bestimmungen über die Abnahme erläßt die Reichskartoffel.⸗ stelle, soweit keine Vereinbarung zustande kommt.
Dle Kommunalyverbände haben dafür zu sorgen, daß während der Kälteperiode ausreichende Kartoffelmengen zur Ernährung der Be— völkerung zur Verfügung stehen. Die zuständige Behörde kann Vor— schriften darüber erlassen, welche Mengen zu sichern und wie sie zu lagern sind.
Ueber Streltigkeiten, die sich bei der Durchführung dieser Ver⸗ ordnung zwischen einem Kommunalverband und der Reichokartoffel⸗ stelle ergeben, entscheidet die Verwaltungs abteilung der Reichskartoffel. stelle endgültig.
5 6
Die Reichslartoffelstelle hat zunächst zu versuchen, den ange⸗ meldeten Bedarf im freien Verkehre zu decken. Insoweit dies zu den Gꝛundpreisen G 10), bei Lieferungen nach dem 31. Dezember 1915 zuzüglich einer Vergütung für Verwahrung (68 Abs.?) nicht möglich ist, kann sie bestimmen, welche Kartoffelmengen aus den Kommunaf— verbänden an die Reichskartoffelstelle oder an die von dieser be— zeichneten Personen abzugeben sind. Dabei sind den Kommunal , . die jur Deckung ihres Bedarfs erforderlichen Mengen zu elassen.
57
Zum Zwecke der Sicherstellung der nach 8 6 abzugebenden Mengen sind alle Kartoffelerzeuger mit mebr als 10 Hektar Kartoffel. anbaufläche verpflichtet, 19 vom Hundert ihrer gesamten Kartoffel. ernte bis zum 29. Februar 1916 zur Verfügung des Kommunal-
erbandes zu halten. Die Kartoffeln müssen Speisekartoffeln oder artoffeln sein, aus denen Spetsekartoffeln verlesen werden können. Schuldhafte Zuwiderhanblungen gegen diese Verpflichtung be— . eine Schadengersatzpflicht gegenüber der Reichstartoff istelle. Mit Zunimmung der Reichskartoffelstelle kann die Verpflichtung auf⸗— gehoben werden.
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bezeichneten Be⸗ hörden können nähere Bestimmungen über die Durchführung der Ver— pflichtung aus Abs. 1 erlassen.
88
Zur Beschaffung der nach 5 5 abzugebenden Mengen kann das Eigentum an Vorräten der Kartoffelerzeuger mit mehr als 10 ha Kaitoffelanbauflaͤche bis zur Höhe von 10 vom Hundert ihrer Ernte auf Antrag deg Kommunalverbandeß oder der Reichskartoffelstelle durch , der zuständigen Bebörde einer in der Anordnung bezeichneten Person übertragen werden. Die Anordnung ist an den Besitzer der Vorräte zu richten; sobald sie dem Besitzer zugeht, geht das Eigentum über. Der Anordnung hat eine Aufforderung an den Besitzer voraus zugehen, die zu enteignende Menge innerhalb einer be—⸗ stimmten Frist auszusondern. Der Enteignungspreis wird unter Berücksichtigung der Güte und Verwertbarkeit der Kartoffeln von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung von Sachverständigen endaültig festgesetzt und darf den Grundprels nach § 16 nicht über⸗ steigen. Die höhere Verwaltungsbehörde bestimmt darüber, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat.
Bei Enteignungen nach dem 31. Dejember 1915 kann die zu⸗ ständige Behörde neben dem Enteignungspreig eine Vergütung für Verwahrung gewähren, die die von der Reichekartoffelstelle sestgesetzten Höchstgrenzen nicht übersteigen darf. Ueber Streitigkeiten, die sich bet den Enteignunggsverfahren ergeben, entscheidet vorbehaltlich der Vor⸗ schrift im 5 5 Abs. 4 die höhere Verwaltungsbehörde endgültig.
§ 9
Die Reichskartoffelstelle kann Kommunalverbände zur Deckung des von lhnen angemeldeten Bedarfs durch Auzstellung von Bezugz⸗ schelnen ermächtigen, Kartoffeln aus den gemäß 5 6 Satz 2 abzu⸗ gebenden Vorräten zu erwerben. Dlese Mengen sind dem Kom⸗ munalverband, aus dessen Bezirke sie erworben werden, auf die abzu⸗ gebenden 2 dem Kartoffelerzeuger auf die nach §5 7 zur Ver⸗ fügung zu haltenden Mengen anzurechnen. Der erwerbende Kommunalverband hat der Reichskartoffelstelle und dem Kommunal verband, aus dessen Bezirke die Kartoffeln erworben werden, Mit- teilung zu machen.
§10
Der Grundpreis (58) für die Tonne inländischer Speisekartoffeln
aus der Ernte 1915 beträgt beim Verkaufe durch den Kartoffel⸗
erzeuger .
in den preußischen Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Posen, Schlesien, Pfmern, Brandenburg, in den droß her ogtimern Mecklenburg Schwerin, Mecklen⸗ nnn, /,
in der preußtschen Provinz Sachsen, im Kreise Herr⸗ schafst Schmalkalden, im Königreiche Sachsen, im , , Sachsen ohne die Enklave Ostbeim a. Rhön, im Krelse Blankenburg, im Amte Calvörde, in den Herzogtümern Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗ Altenburg. Sachsen⸗Coburg und Gotha ohne die ntlaphe Amt Königsberg J. Fr., Anhalt, in den Fürstentümern Schwarzburg⸗ Son dershausen, Schwar j burg⸗Rudolstadt, Reuß ä. 2., Reuß j. V. 57
in den preußischen Provinzen Schleswig -Holstein, Han⸗ nover, Westfalen ohne den Regierungsbezirk Arns⸗ berg und den Kreis Recklinghausen, im Kreise GSraf— schaft Schaumhurg, im Großherjogtum Oldenburg ohne das y, Birkenfeld, im Herzogtume Braunschwelg obne den Kreis Blankenburg und dag Amt Calvörde, in den Fürstentümern Schaumburg⸗ Lippe, Lippe, in Lübeck, Bremen, . mburg ö
in den übrigen Teilen des Beutschen Reichs 5.
55
eiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1915.
— § 11. Die Grundpreise gelten für gute, gesunde Speisekartoffeln von
3,4 Zentimeter i ef g bei 2 Lieferung. 12
8 Die Grundpreise eines Bezirkes gelten für die in diesem Benirk erjeugten Kartoffeln. z 13
Die Grundpreise gelten für Lieferung ohne Sack und für Bar⸗ zablung bei Empfang; wird der Kaufpreig gefunden, so dürfen bis zu zwei vom Hundert Jahres; insen über Reichsbankdiskont hinzugeschlagen werden. Die Grundpreise schließen die Kosten des Transports bis zum nächsten Güterbahnhof, bei Wassertrangport bis zur nächsten Anlegestelle des Schiffeg oder Kahnes und die Kosten der Verladung ein. Die Kartoffeln sind an der Verladestation abzunehmen. Die näheren Bestimmungen setzt die Reichs kartoffelstelle fest.
III. Versorgung der Bevölkerung ꝛ 5 14
Die Kommunalverbände haben die zur Versorgung der Bevölke⸗ rung mit Fartoffeln notwendigen Maßnahmen zu treffen. Sie können den Gemeinden die Versorgung der Bevölkerung für den Bezirk der Gemeinde übertragen. Gemeinden, die nach der letzten Volkszählung 1 als 10 000 Einwohner hatten, können die Uebertragung ver⸗ angen.
§ 15 Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Ver— waltungsbehörden können die Art der Regelung (5 14 vorschreiben. § 16 Die Kommunalverbände oder diejenigen Gemeinden, denen die Versorgung übertragen ist, haben den Preis für die Kartoffeln, die sie unmittelbar oder durch Vermittlung des Handels abgeben, nach den von der Reichskartoffelstelle aufgestellten Grundsätzen fest⸗ zusetzen. Etwaige Ueberschüsse sind für die Volksernährung zu ver= wenden. 517
Die Kommunalverbände oder diejenigen Gemeinden, denen die Versorgung übertragen ist, können in ihrem Bentrke Lagerräume für die n n, der Mengen in Anspruch nehmen. Die Vergütung setzt die höhere Verwaltungsbehörde endgültig fest.
5818
Die Landeszentralbehörden können Bestimmungen über das Ver⸗ fahren beim Erlasse der Anordnungen treffen. Diese Bestimmungen können von den Landesgesetzen abweichen.
§19 „ Neber Streitigkeiten, die bei der Regelung der Versorgung G5 14 bis 18) entstehen, entscheidet die y Verwaltungsbehörde
endgültig. IV. Schlußbestimmungen 8 20 Die Landes; entralbehörden erlassen die erforderlichen Ausführungs= bestimmungen. Sie bestimmen, wer als höhere Verwaltungsbehörde, als zuständige Behörde, als Kommunalverband oder als Gemeinde im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist. § 21 Der Reichskanzler kann Ausnehmen von den Vorschriften dieser Verordnung gestatien 52
Wer den Anordnungen zuwiderhandelt, die ein Kommunalverband oder eine Gemeinde, der die Versorgung übertragen ist, gemäß 5 14 erlassen hat, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu etntausendfünfhundert Mark bestraft. Ebenfo wird bestraft, wer den von den Landesjentralbehörden erlassenen Aus— fübrungsbestimmungen oder den auf Grund des 57 Abf. 3 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt.
§ 23
Diese Verordnang tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 9. Oktober 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. De lb rück.
Betanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs weise Verwaltung französischer Unterne hmungen, vom 26. November 1914 RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
135. Liste.
Ländlicher Grundbesitz.
Kreis Straßburg -⸗Land. (X. Nachtraggverzeichnis.) Kanton Schiltigheim. — Gemeinde Oberhausbergen. 1,57 e. 6 3 veg. . . 8 aus ertweiler ö. ettsta erwalter: ü ist Dr. Schwander in Straßburg). .
Kreis Zabern. (X. Nachtragsverzeichnis.) Kanton Maursmünster. — Gemeinde Singrist.
771ñ a Wiese des Friledensrichters Andreas Hirn (die Erb d Wwe Karoline Friederlke Adele geb. mier, Gen d walter: Rechte anwalt Neitzel in Zabern).
Straßburg, den 6. Oktober 1915. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. V.:: Cronau.
— —
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (R. G. Bl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
133. Liste
Städtischer Hausbesitz.
ö '. Kreis Colmar. — Gemeinde Colmar. esit Cbauffourstraße 15 der Frau Camill Thiriet, Anna geb. Jung, in Mery sur Oise Verwalter: der Harne, 26 . Straßburg, den 2. Oktober 1915. ; Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. V.: Cronau.