; n HH
In Gastwtschaften, Schant. und Speisewirtschaften sowie in Vereine. und Ersrischun geraͤumen durfen 1) Montaag und Donneretags Fleisch, Wild, Geflügel, Fisch und onstige Speisen, die mit Fett oder Speck gebraten, gebacken oder geschmort sind, sowte zerlassenes Feit und 2) Sonnab nds Schweinefleisch nicht verabfolgt werden. Gestattet bleibt die Verabfolgung des nach Nr. 1 oder 2 ver⸗
botenen Fleisches als Aufschaitt auf Brot.
53 Als Fleisch im Sinne dieser Verordnung gilt Rind, Kalb, Schaf-, Schwein efleisch sowle Fleisch von Geflügel und Wild aller Art. Als Fieischwaren gelten Fleischkonserven, Wärste aller Art und Speck. Als Feit gilt Butter und Bätterichmaiz, Del, Kunstspelse⸗ eite aller Art, Rinder⸗, Schaf. und Schweinesett. 1
5 4
Die Beamten der Polljei und die von der Polijei beauftragten Sachverstän igen sind befugt, in die Geschäftgräume der dieser Ver— ordnung unterliegenden Personen, insbesondere in die Räume, in denen Fleisch, Fleischwaren und Feit gelagert, zubereiter, feilgehalten oder verabfolgt wer den, jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunghmen, Geschäfts aufjeichnungen einzusehen, auch nach threr Aus. wahl Proben zum Zwede der Untersuchung gegen Empfangsbestätigung zu entnehmen.
Die Unternehmer sowie die von ihnen bestellten Betriebaleiter und Aufsichte versonen sind verpflichtet, den Beamten der Polizei und den Sachverständigen Auskunft über das Verfahren bei Herstellung ihrer Erzeugnisse, über die zur Verarbeitung gelan genden Stoffe und deren Herkunst sowte über Art und Umfang des Absatzes zu erteilen
85 Die Sechverfsändigen sind, vorbehaltlich der dienstlichen Bericht⸗ erstattung und der Anzetge von Gesetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Cinrichtungen und Geschäftsverbaälfnisse, welche durch die Aufsicht zu ibrer Kenninis kommen, Verschwiegen heit zu beobachten und sich der Muteilung und Verwertung der Geschäfts⸗ und Betriebsgeheimnisse zu enthalten. Sie sind hierauf zu vereldigen.
§ 6 Die Unternehmer haben einen Abdruck dieser Verordnung in ihren Veikaufe⸗ und Betrtebgräumen auszuhängen. 5§5 7 Mit Geldstrafe ble zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drel Monaten wird bestraft:
1) wer den Vorschriften des 51 oder des § 2 zuwider⸗ bandelt;
2) wer den Vorschriften des § 5 zuwider Verschwiegenbeit nicht beobachtet oder der Mitteisung von Geschaäͤfts oder Betrlebsgebeimntssen sich nicht enthält;
3) wer den im § 6 vorgeschriebenen Aushang unterläßt;
4) wer den nach § 10 erlassenen Aussührungsvorschriften zuwiderhandelt.
In dem Falle der Nr. 2 tritt die Verfolgung nur auf Antrag des Unternehmers ein.
58
Die zuständige Behörde kann Gastwirtschaften, Schank. und Speisewirtschften, Vereins, und Erftischungsräͤume schließen, deren Unternehmer oder Betriebsleiter sich in Befolgung der Pflichten unzuperläfssig zeigen, die ihnen durch diese Verordnung oder die dazu erlassenen Ausführungebestimmungen auferlegt sind Das gleiche gilt jür sonstige G schäfte, in denen Fleisch, Fleischwaren und Speifen, die ganz oder teilweise aus Fleisch bestehen, feilgehalten werden.
Gegen die Verfügung ist Beschwerde zulässig. Ueber die Be— schwerde entscheidet die höbere Verwaltungsbehörde endgültig. Die Beschwerde bewirkt keinen Aufschub.
§8 9 Die Vorschriften dieser Verordnung finden anch auf Veibraucher— vereinigungen Anwendung.
§ 10 Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus— führung dieser Verordnung. Sie bestimmen, wer al zuständ ge Be. börde und als höhere Verwaltungsbehörde im Sinne dieser Ver—
ordnung anzusehen ist. Die Landeszentralbebörden oder die von ihnen bezeichneten Be⸗
Förden sind befugt, an Stelle der in den 5§ 1 und 2 bezeichneten Tage andere zu bestimmen sowie Ausnahmen von den Vorschriften in den S5 1 bis 3 zu gestarten.
511 Diese Verordnung tritt mit dem 1 November 1915 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttreten.
Berlin, den 28. Oktober 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Bekanntmachung über die Regelung der Fisch- und Wildpreise. Vom 28. Oktober 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— 58. usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)
eschlossen:
§51 Der Reichskanzler ist ermächtigt, Preise für Fische und Wild im Großhandel am Berliner Markte nach Anhörung von Sachverstän—⸗ digen festzusetzen (Grundprets). Die Grundyreise werden unter Berücksichtigung der Gestehungs— kosten und der Marktlage von einem Sachverständigenausschuffe, dessen Zusammensetzung und Verfahren der Reichskanzler bestimmt, laufend
nachgeprüst.
52 Die Grundpreise sind für das Reichsgebiet maßgebend, soweit nicht gemäß 5 3 abweichende Bestimmungen getroffen werden.
53 Zur Berücksichtigung der besonderen Marktverhältnisse in den verschiedenen Wi tschaftsgebileten können die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden für ihren Bezirk oder Teile ihres Bejrks Abweichungen von den Grundpreisen anordnen. Bei Ve schiedenheit der Preise am Orte der gewerblichen Nieder. lassung des Käufers und des Verkäufers sind die für den letzteren Ort
geltenden Preise maßgend. 986
Insowelt Grundpreise gemäß 5 1 festgesetzt sind, sind Gemeinden mit mehr als zehntausend Einwohnern verpflichtet, andere Gemeinden sowie Kemmunalverbände berechtigt und auf Anordnung der Landes zentralbehörde verpflichtet, Höchstpreise im Kleinhandel mit Fischen
und Wild unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse festzusetzen. Der Reichstanzler ist befugt, Vorschriften über die Grenzen zu erlassen, innerhalb deren sich die Kleinhandelshöchstpreise zu be—⸗ wegen haben. Soweit Preieprüfungsstellen bestehen, sind diese vor der Festsetzung zu bören.
Sind die Höchstpreise am Orte der gewerblichen Niederlassung
des Verkäufers andere als am Wohnort des Käufers, so sind die
ersteren maßgebend.
§ 5 Gemeinden können sich miteinander und mit Kommunalverbänden zur gemeinsamen Festsetzung von Höchstpreisen (5 4) vereinigen.
56 Scweit die Höchssvrelse uͤ⸗ einen größeren Bezirk geregelt werden, ruht die Veipflichturg oder die Befugnis der zu dem Bejnke gehörenden Gemeinden und e, amm.
5 J Die auf Grund dleser Verordnung fesgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpre se, vom 4. Augun 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. De⸗ kember 1914 (Reichs. Ses Bb. S. 6) in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 23. September 1915 (Reich ?⸗Gesetzbl. S. 603).
8 Die Landeszentralbebörden erlassen die Bestimmungen zur Aus⸗ fübrung des 8 4 Sie tönnen agordnen, daß die Feütsetzungen nach S§z 4 anstatt durch die Gemeinden und Kommunalverbände durch deren Vorstand erfolgen Sie bestimmen, wer als Kommunalverband, als Gemeinde oder als Vorstand im Sinne dieser Verordnung anzu⸗
sehen lst. ö
8 Als Kleinbandel im Sinne dieser Verordnung gilt der Verkauf an den Verbraucher, soweitt er nicht Mengen von mehr als zehn
Kilogramm zum Gegenstande 8 .
Diese Verordnung tritt am J. November 1915 in Kraft. Der Reichskanzler bettimmt den Zeitpunkt des Aaßerkrafitretens.
Berlin, den 28. Oktober 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Bekanntmachung
wegen Aenderung der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Trinkbranntweinerzeug ung, vom 31. März 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 208).
Vom 28. Oktober 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des 8 Z des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 Die Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Trinkbrannt⸗ weingerzeugung, vom 31. März 1915 (Reichs. Gesetzbl. S. 208) wird wie folgt geändert: I) 5 2 Abs. 2 erhält folgende Fassang:
In diesem Falle dürfen unverarbeiteten Branntwein in den freien Verkehr nur Personen überführen, die es im Betriebsjahr 1913 14 getan haben, und zwar nach Be stimmung des Reiche kanzlers monatlich bis zu fünf oder vierte jährlich bis zu fünfzehn vom Hundert der von ihnen im Betriebsjahr 1913/14 versteuerten Menge (Versteue⸗ rungtzrecht).
Hinter § 4 ist als 5 4a einzurücken:
Wird das Versieuerungsrecht (5 2 Abs. 2) mißbraucht, so kann es den Inhabern ganz oder seilweise entzo en werden. Als Mißbrauch gilt es insbesondere, wenn die Inhaber sich in unbilliger Weise weigern, denjenigen Per sonen, denen sie im Betziebsjahr 1913/14 unverarbetteten Branntwein entweder versteuert oder auf Begleitschein 11 geliefert haben, zu angemessenem Preise unverarbeiteten Branntwein in einer Menge zu liefern, die den zur Ver⸗ steuerung freigegebenen Hundertteilen der im Betriebsjahr
1913114 gelieferten Menge entipricht. U ber die Entzlehung entscheidet eine Kommission von drel Mitgliedern, die vom Reichskanzler ernannt werden. Der Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen.
Arti kel 11 Die Bekanntmachung vom 28. Juni 1915 (Reichs ⸗Gesetzbl.
S. 409) wegen Aenderung der Bekanntmachung, betreffend Ein ⸗ schränkung der Trinkbranntweinerzeugung, vom 31. März 1915 wird
aufgehoben. Artikel III Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 28. Oktober 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delb rück.
Bekanntmachung,
betreffend Ausnahme von der Sperre feindlichen Vermögens.
Vom 21. Oktober 1915.
Auf Grund der S8 8, 10 der Verordnung über die An— meldung des im Inland befindlichen Vermögens von An⸗ gehörigen feindlicher Staaten vom 7. Oktober 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 633) werden für natürliche Personen, die in den unter deutscher Verwaltung stehenden Gebieten Rußlands ihren Wohnsitz und gegenwärtigen Aufenthalt haben, sowie für juristische Personen, die dort ihren Sitz und ihre gegenwärtige Verwaltung haben, folgende Ausnahmen zugelassen:
I) Die Veräußerung, Abtretung oder Belastung ihres im Inland befindlichen Vermögens zugunsten von Personen der bezeichneten Art oder von Personen, die im In⸗ land ihren Wohnsitz, Sitz oder dauernden Aufenthalt haben, wird gestattet.
2) Es wird gestattet, Sachen, insbesondere Wertpapiere und Geldstücke, die im Eigentum der bezeichneten Personen stehen, nach den unter deutscher Verwaltung stehenden Gebieten Rußlands abzuführen.
Berlin, den 21. Oktober 1915.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf 5 1 Abs. JL der Bundesratsver⸗ ordnung vom 23. September 1915, betreffend Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel — RGBl. S. 603 —, ist heute der nachstehende Beschluß gefaßt:
1) Dem Nahrungsmittelhändler Ludwig Rotter in Lämmersreut, Gemeinde Karlsbach, wird der Handel mit Nahrungsmitteln gem. 8 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, untersagt.
2) Die Kosten des Verfahrens fallen dem Ludwig Rotter zur Last, wobei für gegenwärtigen Beschluß eine Gebühr von 2 S6 in Ansatz gebracht wird.
Wolfstein, Niederbayern, den 23. Oktober 1915.
Königlich bayerisches Bezirksamt. e rz.
KCTönigreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht: den Geheimen Justizrat und vortragenden Rat im Justiz⸗
ministerium Huber in Berlin zum Geheimen Deer th eat.
den Oberlandesgerichtsrat, Geheimen Justizrat Schimmel⸗
pfen nig in Königsberg i. Pr. zum Präsidenten des Landgerichts in Thorn und
den Oberlandesgerichtsrat Wilhelm S chmidt zum Prä⸗ sidenten des Landgerichts in Osnabrück zu ernennen sowie dem Notar, Justizrat Peter Landwehr in Cöln und dem Rechtsanwalt, Justizrat Peter Frings in Düsseldorf den Charakter als Geheimer Justizrat zu verleihen.
Just izm inister ium. !
Der Rechtsanwalt Pflanz in Stolp i. Pomm. ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Stettin mit Anweisung seines Amtssitzes in Stolp i. Pomm., ö der Rechtsanwalt Raben in Haders leben zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Kiel mit Anweisung
eines Amtssitzes in Hadersleben, ; der Rechtsanwalt Dr. Karl Kutz in Wolfhagen zum
Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Cassel mit Anweisung seines Amtssitzes in Wolfhagen und
der Rechtsanwalt Fas bender in Bielefeld zum Ngtar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Hamm mit An⸗ weisung seines Amtssitzes in Bielefeld ernannt worden.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 29. Oktober 1915.
In der am 28. Oktober unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ sekreiärs des Janern Dr. Delb rück abgehaltenen Plengr⸗ sitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Ver⸗ ordnung zur Einschränkung des Fleisch⸗ und Fettverbrauchs die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Verordnung über die Regelung der Fisch⸗ und Wildpreise, der Entwurf einer Verordnung, be⸗ treffend Abänderung der Verordnung über die Kartoffel⸗ versorgung, vom 9. Okftober 1915, der Entwurf einer Verordnung über die Regelung der Kartoffel⸗ preise, der Entwurf einer Verordnung wegen Aenderung der Verordnung, betreffend Einschränkung der Trinkbranntwein⸗ erzeugung, vom 31. März 1915 und die Vorlage, betreffend Verlängerung der Gültigkeit der Einfuhrscheine für aus⸗ ländische Wertpapiere. Demnächst wurde über eine Aenderung des Verzeichnisses der Eingangsstellen für die Fleischeinfuhr sowie über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.
Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 758 und 759 der Deutschen Verwust⸗ listen bei; sie enthalten die 366. Verlustliste der preußischen Armee und die 230. Verlustliste der bayerischen Armee.
Großbritannien und Irland.
Zu der kürzlich mitgeteilten offiziösen Erklärung aus Brüssel über die Angelegenheit Cavell, in der gesagt wird, daß die von der englischen Regierung veröffentlichten Dokumente die Ereignisse unrichtig darstellten, teilt die englische Re⸗ gierung dem „Reuterschen Bureau“ zufolge mit, daß die genannten Dokumente in derselben Form veröffentlicht worden seien, in der sie von der amerikanischen Botschaft, übergeben worden wären, und daß die Veröffentlichung natürlich erst ge⸗ schehen sei, nachdem die amerikanische Botschaft die Erlaubnis hierzu gegeben hätte.
— Die Lage des Kabinetts bildet noch immer den Mittelpunkt des Interesses. Nach dem oben genannten Telegraphenbureau könne aber von einer Krisis nicht die Rede sein, es handle sich allein darum, daß das gegenwärtige Ka⸗ binett, das größte in der Geschichte Englands, zur Erledigung der Kriegsangelegenheiten etwas ungeschickt sei. So sei die Ueberzeugung entstanden, daß die Leitung des Krieges einer kleineren Zahl von Ministern anvertraut werden müsse. Darüber seien sich alle Parteien einig. Uneinigkeit herrsche nur darüber, wie dieses Ziel zu erreichen wäre.
— Im Unterhause teilte der Parlamentsuntersekretär Tennant mit, daß der Generalleutnant Sir Bryan Mahon die britischen Truppen in Serbien kommandiere und Auftrag habe, mit den französischen Truppen zusammen vorzugehen. Hierauf kamen verschiedene Anfragen zur Erörterung.
Der Abg. John (liberal) fragte, bezugnehmend auf eine Aeuße⸗ rung Sasonows, daß die Einführung der Wehrpflicht und die zeit⸗ weiltge Ginführung eineg Zolltarifs eine gemeinsame wirtschaftliche Aktion Englands und Rußlands erlelchtern würde, ob die englische Re⸗ gierung den Abschluß eines dauernden englisch⸗russischen Bündnisses auf der Grundlage des Schutz olls und der Wehr pflicht plane oder ob die Regierungen der Verbündeten nach dem Kriege eine allgemeine dauernde Beschränkung der Rüstungsausgaben, unbedingte Regelung von Streitig— keiten durch Schiedsgerichte und Aufhebung der Zoll— grenzen unter einander anstreben würden, Lord Robert Cecil er- widerte, die Politik der Regierung werde selbstoerständlich dahin gehen, die Freundschaft und den Handel mit Rußland zu pflegen, aber es set keine Zeit gewesen, Pläne zu erwägen, die erst nach dem Frieden wirksam werden würden. Der Abg. Wedgew ood fragte, ob die Regierung eine Zollunion nicht im voraus erwägen wolle. Lord Cecil erwiderte, die Regierung bedenke stets jede Frage im voraus.
Der Abg. Molteno fragte den Kanzler des Herzogtums Lan⸗ caster Churchill, auf welche langen Verzögerungen er in der Bot⸗ schaft an den Flottenverein am Trafalgartage angespielt habe, die dem Feinde das neue Vorgehen im nahen Osten ermöglicht haben sollten, wie diese Verzögerungen entstanden seien und wer dafür verantwort⸗ lich gewesen sei. Churchill, der noch wenige Minuten vorher auf der Mintsterbank gesessen hatte, war nicht anwesend. Molteno fragte darauf den Sprecher, ob es nicht möglich sei, eine Antwort auf seine Frage zu erlangen. Der Sprecher sagte, eine schriftliche Ant= wort werde erfolgen. Molteno fragte, ob die Abgeordneten nicht das Recht hätten, von einem im Hause befindlichen Minister Antwort zu
Die Landeszentralbehörden können Kommunalverbände und Ge⸗ meinden zur gemeinsamen Festsetzung von Höchstpreisen vereinigen.
erhalten.
Der Minister Llovd George sagte auf eine Anfrage, der Premterminister Agqutih werde am Tlengiag im Dause eine Er⸗ klärung abgeben. Dag Haus werde, falls eg wũͤnsche, Gelegenbeit zur Vebatte haben. Der Abg. Booth fragte, ob die Regierung verlange, daß das Haus den Wunsch auf Debatte aue drücklich be⸗ kunde, Llovd George erwiderte, nach Aeëqu the Rede werde es klar sein, ob das Haug eine Debatte wünsche. Es solle in diesem Falle Gelgenheit damn daben. Der Aba. Hog ge sragte, ob Lloyd George nicht wisse, daß große Unzufrieden beit im Hause herrsche, weil; es Vie Fragen nicht erörtern könne, über die das Oberhaus debastiert babe. Lloyd George jagte, es sei kein Grund zur Unzufriedenheit vorhanden. Velle Ge⸗ egenbeit zur Debatte werde gegeben werden. Der Abg. Healy Nattonalist) fragte, ob die Deban⸗ auf Stellung der Vertrauens. age beruhen solle. Booth fragte, ob der Wunsch nach einer Debaite nicht darau erhelle, daß eine große Zahl von Abgeordneten die Debatte des Oberhauses angehört Hätten. EI ovd George agte, die Regierung habe gar keine Abneigung gegen eine Debatte, sie heiße sie vielmehr willkommen.
Der Abg. Sooper fragte, ob Haldane noch an der Re— gi erung teilnehme, worüber der Premterminister die Nation im dun teln lasse. Haldane habe kũrꝛlich einen Besuch an der Front ge— macht und sich nach der Rückkehr sofort ins Kriegzamt und Aug. wärtige Amt begeben, wo er sich lange aufgehalten habe. Azgquith habe dem Parlament und dem Publikum eme irreführende Austunft geben, als er sagte, daß Haldaneg Besuch an der Front mit keinem Auftrag verbunden gewesen sei. Ber Redner sprach die Hoffnung aug, daß Agquith Haldane endgültig und völlig von der Regierung ausschlie ßen oder offen sagen werde, inwiefern Haldane an der Re— gerung teil nehme und welche Verantwortung er in Verbindung mit dem Kriege habe. Dillon saagte, der Pressefeldzug gegen Haldane sei einer der schimpflichsten Vorgänge während des Krieges ge⸗ wesen. Der Redner begrüßte es, daß ein Abgeordneter den Mut ge⸗ unden. habe, die Verantwortung für die skandalösen und gemeinen Angriffe zu übernehmen, sodaß man darauf antworten könne, Haldane sei durch die Gossepresse Northeliffes aus dem Amt getrieben worden. Diese Blätter sesen in den letzen Mongten die benen Freunde Deuischlande gewesen und seien täglich von der deutschen Presse als Wels dasür zitiert worden, daß England den Krieg fürchte und ihn wöllig sait habe. Haldane set diesen Erpressern geopfert worden. Fein Verbrechen sei gewesen, daß er England ermahnt habe, das Beste des preußischen Systems nachzuahmen, und er habe recht. Dte Ueberpatrioien erjählten jetzt im Lande, daß England gegen eine Barharennatton tämpfe, aber diese Hunnen selen den Engländern in gewissen Künsten der Jivilisation überlegen, namentlich in Unter xichtswesen, und weil Paldane den Mut gebabt habe, das zu sagen, sei er von der Northeliffpreffe verfolgt worden.
Der Liberale Gryce fragte, ob inoffizielle Verhand- lungen iwischen verantwortlichen Personen Kn Eond on und, Berlin wegen Ab schlusses eines baldigen Friedens staitt⸗ gefunden hätten, ob in derselben Absicht durch einen offiziellen Ver— ter irgendeiner neutralen Macht Erkundigungen eingezogen worden seten und ob der Mintsferpräsident noch an der Erklärung in der Gutlo⸗ hal sestbalte Der Minister Lloyd George antwortete: Die 2 Asquiths gelten noch immer. Wir wären nicht daran denken, — riedensverhandlungen anzuknüpfen außer im Einvernehmen mit den Verbůndeten und in U bereinstimmung mit dem Abkommen pom Sptember 1914. Dies ist stets volltom nen deutlich gewesen, und ich weiß nicht, worauf die Frage hinausgwill. Brrce bemerkte, Wohd George habe den ersten Cell der Frage nicht besonders beant—⸗ wortet. Lloyd George erwiderte, nachdem er die Punkte der Frage nochmals durchgesehen hatte, emvhatisch: Gewiß nicht.“
— Das „Reutersche Bureau“ meldet amtlich, es verlaute, daß der Kreuzer „Argill“ Morgens an der Ostküste von Schottland aufgelaufen ist. Es wird angenommen, daß das Schiff infolge schlechten Wetters voll ständig verloren ist. Alle Offiziere und die Besagung sind gerettet.
Frankreich.
Nach der Rückkehr des Präsidenten Poincars nach Paris wurde beschlossen, daß man keine Krise entstehen lassen wolle, sondern daß das neue Kabinett das alte Kabinett gleichsam automatisch ersetzen solle. Wie die „Agence Havas“ meldet, soll Brigand die Ministerpräsidentschaft und das Ministerium des Aeußeren mit Jules Cam bon als Generalsekretär über- nehmen. Viviani würde die Justiz übernehmen, Ribot die Finanzen behalten, der General Gallisni würde Hriegsminister werden, der Admiral Lacaze Marineminister. Außerdem soll sich Briand die Mitwirkung Freycinets, Combes, Léon Bourgeois', Denis? Coch ins und Mölines gesichert haben, deren Mitarbeit der Regierung den Charakter nationaler Einigkeit sichern würde. Die anderen Minister seien Sembat, Guesde, Maly, Doumergue, Clämentel und Painlevs. Die Unterstaatssekretariate des Krieges würden aufrechterhalten bleiben. Das Unterstaats⸗ sekretariat der Handelsmarine soll in ein Unterstaatssekretariat der Marine umgewandelt werden, dessen Portefeuille Nail, Deputierter im Departement Morbihan, erhalten würde.
NRnusßland.
Nach einer Meldung der „Berlingske Tidende“ hat der fortschrittliche Block beschlossen, daß seine Mitglieder in der Du mg/ und im Reich srate gemeinsame Sitzungen mit den verschiedenen Ausschüssen und parlamentarischen Kom⸗ missionen abhalten, damit die politische Arbeit in der Zeit nicht still liege, in der Duma und Reichsrat nicht tagen. Die erste dieser Sitzungen hat vorgestern unter der Leitung des Barons Möller⸗Sakomelsky im Marinepalast in St. Petersburg stattgefunden, wo Blockmitglieder mit dem Wege⸗ und Verkehrs⸗ us schuß verhandelten. In der Versammlung schlug der frühere Verkehrs minister Nemeschajew vor, ein großes gemeinfames
ureau in Mos kau zu errichten, um die Einkäufe von Material und Maschinen zu leiten. Im übrigen war man allseits einig über die Notwendigkeit, einen radikalen Personen⸗ wechsel in der Leitung vorzunehmen. In der nächsten Zeit soll die Teuerungs frage verhandelt werden.
— Russische Blätter veröffentlichen den Wortlaut eines Aufruf s der russischen Sozialisten an das ru ssische Proletariat, in dem sie die Arbeiter eindringlich auffordern, sich jeder Handlung zu enthalten, die unmittelbar oder mittelbar dem Feinde nützen könne.
russische Niederlage im Kriege gleichbedeutend mit einer Niederlage im Kampfe für die Föeiheit sei und daß die Nieder— lage in erster Linie das Proletariat treffen werde. Das arbeitende russische Volk wolle kämpfen gegen die wirtschaftliche, politische und kulturelle Bedrohung durch Deutschland und gegen die Sklaverei, die mit dem Vordringen Deutschlands verbunden sei. Der Aufruf verwirft den Gedanken eines Sonderfriedens, der die größte Gefahr für die Demokratie
bedeute. Italien.
Der „Corriere della Sera“ meldet, daß der Minister d Auswärtigen Angelegenheiten Sonnino 6 * Ministe rrat seinen Kollegen die Lage auseinandergesetzt habe,
die nach den neuesten Ereignissen im Orient entstanden sei. Es liege kein Grund vor, zu glauben, daß die jetzt noch neutralen Balkanstaaten, igen und Rumänien, ihre Neutralität aufgeben wollten.
Türkei.
Der Sultan hat vorgestern den apostolischen Delegierten Monsignore Dolci in Audienz empfangen. Dolci überreichte Blättermeldungen zufolge dem Sultan ein pãpstliches Schreiben.
Bulgarien.
Da durch die völkerrechtswidrige Be schießung von De dea— g ats ch auch sehr beträchtliches bulgarisches rr zerstört wurde, beabsichtigt die bulgarische Regierung, wie „W. T. B.“ meldet, das gesamte in Bulgarien bef ind⸗ liche französische und englische Eigentum unter Verwaltung zu stellen, um ein Unterpfand zur Schadlos⸗ haltung der durch die Beschießung geschädigten Bulgaren in der Hand zu haben. ;
Afrika.
Das endgültige Wahlergebnis in der Südafrikanischen Union ist laut Meldung des „Reuterschen Buregus“ folgendes: Südafrikanische Partei 54, Unionisten 46, Unabhängige 5 Nationalisten N, Arbeiterpartei 4 Sitze. 66
Kriegsnachrichten.
Großes Hauptquartier, 29. Oktober. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. An einzelnen Stellen der Front lebhafte Artillerie— tätig keit, Minen⸗ und Handgranaten kämpfe. Keine Ereignisse von Bedeutung.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Die Lage ist überall unverändert.
Balkan⸗Kriegsschauplatz.
Bei Drin sko (südlich von Visegrad) wurde der Gegner geworfen, östlich davon ist er über die Grenze zurückgedrängt. Westlich der Morawa ist die allgemeine Linie Slavkovica? ? Rudnik — Cu mic — Batocina erreicht. Südöstlich von Spilajnac wurden die feindlichen Stellungen beider—⸗ seits der Resava gestürmt. Ueber 1306 Gefangene fielen in unsere Hand. Vor der Front der Armee des Generals Bojadjieff ist der Feind im Weichen. Die Armee verfolgt.
Oberste Heeresleitung.
——
Wien, 28. Oktober. (B. T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet: Russischer Kriegsschauplatz. Die bei Czartorysk kämpfenden verbündeten Kräfte haben gestern das Dorf Rudka erstürmt. Sonst im Nord⸗
osten nichts Neues.
Italienischer Kriegs schauplatz.
Das feindliche Artilleriefeuer war gestern an der Isonzo⸗ front wieder lebhafter. Dle italienische 3. Armee erneuerte den Angriff auf, die Hochfläche von Doberdo bisher nicht. Dagegen setzte die nördlich anschließende 2. Armee ihre vergeb⸗ lichen Anstrengungen gegen unsere festen Stellungen mehrfach fort und dehnte sie auch auf das Flitscher Becken aus; Je. eine weitere Armee greift die Dolomitenfront und Südtirol an. Im Abschnitt von Riva sind Einleitungs⸗ kämpfe im Gange. Auf der Hochfläche von Lafraun geht der Feind mit Sappen vor. Ein Angriffsversuch gegen unfere Stellungen nördlich des Werkes Lusern scheiterte in unserem Artilleriefeuer. Vor dem Col di Lana brachen gestern nach⸗ mittag 6 Stürme der Italiener zusammen. Ebenso miß⸗ langen kleinere feindliche Angriffe gegen Tre Sassi, die Fanes-Stellung und den Nordausgang des Travenanzes⸗ Tales. Im Raume von Flitsch schlugen die Verteidiger am Westhange des Javorcek einen Angriff an den Hindernissen blutig ab. Gegen unsere Linien südöstlich des Rrzli Vrh und gegen Do j e gingen abermals starke Kräfte vor. Sie wurden gleichfalls abgewiesen. Nur um einzelne Graben— stücke ist der Kampf noch im Gange. Auch ein Abends gegen den Raum nördlich Selo angesetzter feindlicher Angriff brach zusammen. Uebergangsversuche der Italiener nördlich Canale wurden vereitelt. Der Görzer Brückenkopf stand wieder unter schwerem Feuer. Ein vereinzelter Vorstoß des Feindes gegen den Monte Sabotino mißlang vollständig. Mehrere italienische Bataillone, die gegen den Abschnitt nördlich des Monte San Michele vorstießen, mußten in unserem Artillerie— und Maschinengewehrfeuer in ihre Deckungen zurückflüchten.
Südäöstlicher Kriegsschauplatz. —
Die östlich von Visegrad vordringenden K. und K. Truppen haben den Feind beiderseits der Karaula Balvan über die Grenze zurückgeworfen. Zwei flankierend an— gesetzte Gegenangriffe einer montenegrinischen Bri⸗ gade wurden abgeschlagen. Der aus österreichisch ungarischen Kräften zusammengesetzte rechte Flügel der Armee des Generals von Koeveß hat die obere Kolubara in breiter Front überschritten. Die Deutschen erstiegen die Gebirgskette nörd= lich von Rudnik. Oestlich davon dringen auf gleicher Höhe öster⸗ reichisch-ungarische Kolonnen beiderseits der Straße Topol a- Kragujevae vor. Die Armee des Generals von Gallwitz gewann das Gelände westlich der Eisenbahnstation Lapowo und vertrieb den Gegner unter schweren
Kämpfen von den Höhen südlich und südöstlich von
Es heißt in dem Aufrufe, daß alle Syilajnac. Die bulgarische erste Armee hat Zajecar
Sozialdemokraten in der Auffassung einig seien, daß eine
und Knjazevae erobert und kämpft erfolgreich auß den Höhen des linken Timokufers. In Knjazevac ichn vier
Geschütze und sechs Munitionswagen erbeutet.
Der Stelloertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
So fia, 28. Oktober. (W. T. B) Wie die „Bulgarische Telegraphenagentur“ meldet, haben die bulgarischen Truppen nach langen blutigen Kämpfen Pirot ein⸗ genommen, wo sie heute ihren siegreichen Einzug hielten.
*
Statiftik und Bolkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung. an, aut Meldung deg Hann. Four. aus Kopenhagen, sind, wie in Mostau, nunmehr auch in St. Peiergburg die Straßenbabner in den Ausstand getreten.
Kunft und Wiffenschaft.
; Die Königliche Akademie der Wissenschaften bielt am
21. Oktober eine Gesamtsitzung unter dem Vorsitz ihres Sekretars
Herrn Wa ldeyer. Herr Del mert las über neue Formeln für
den Verlauf der Schwerkraft im Meere sntveau beim
Fest lande. Die Beschleuntgung der Schwertraft nimmt bekanntlich
dom Aequator nach den beiden Polen bin etwas zu, eine Abbängigkent
don der geographischen Länge tritt nicht auffällig hervor. Dank dem in den setzten Jahrzehnten infolge der Tätigkeit der internationalen Erdmessung stark angewachsenen Material konnte kürzlich ein in der Schwerkraft vorhandenes kleines perlodisches Glied, das von der doppelten Länge abhängt, ziemlich sicher nachgewielen werden. Danach wärde der Ertäquakor von der Krelssoꝛm ein wenig
abweichen und im Radiusvektor Schwankungen von etwa über 100 m besitzen. — HVerr Haberlandt legte eine gemelnsam mit dem Prof.
Dr. N. Zuntz in Berlin verfaßte Mitteilung vor, betitelt: Reber die Verdaulichkeit der Zeilwände des Holjeg. Um sestju=
stellen, ob und in welchem Ausmaße die Jellwäͤnde des Holzes vom
Wiederkãuer verdaut und verwertet werden, wurde Birkenholj, dessen Zellwände im allgemeinen nur schwach verholjt sind, in sehr
sein verteiltem Zustande als Holzschliff zu einem Fütterun
und Stoffwechselversuch verwendet. Infolge des nassen wf. verfahrens waren die Zellinhalte, Stärke und Fett, vollstädin; herausgeschwemmt, nur die zerrifsenen Zellwände kamen in Betracht.
Der Versuch wurde am Schaf angestellt und hatte das Ergebnis, daß von der Robfaser des Holzes, die 323 00 des lufttrockenen Holischliffes betrug, 59, 0ß oo, von den stickstoffteien Extraktstoffen, die 61,56 o/o des Holzschliffes aus achten, Hh, 78 o verdaut wurden. Der Slä ke⸗ wert des verfütterten Holzichliffes bettägt 39, und kommt demnach dem Stärkewert sehr guten Wiesenheues gleich. Die mikroskoptsche Untersuchung der Exkremente ergab ausgiebige Korrosionen der ver⸗ dickten Zellwände des Holies. Ez hat somit eine weitgehende Ver dauung deg Birkenholischliffes stattgefunden. — Herr Rubner sprach „über die Verdaulichteit des Birkenboltses'. Die Unter⸗ Juchung wurde veranlaßt durch die Misteilung Haberlandts Über den Slärke. und 6 des Birkenholzes im Frübjahr. Das von seiten der Behörden zur Ver gung gestellte Material hat nenneng= werte Nährstoffe nicht enthalten, gab aber doch Veranlaffung, die Verdaulichkeit des Holjes überhaupt zu prüfen. Das Ergebnis der an Hunden in größ rer Zahl angestellten Experimente läßt dartun, daß eiwa bis zu 7 oo der täglichen Kost an Birkenmehl ais Zusatz ertragen wurden. Von dem Birkenholjmehl wurde stetg ein erheblicher Teil verdaut, das Optimum lag bei 22 0 Gehalt der Kost, dabei war die Resorption 44,16 C' des gefütterten Holzes, 39,22 0,9 der Zellulose und 44,6 o der reichlich vorhandenen Pen- tosen. Eine Beeinträchtigung der Verdauung des gleichzeitig ge— fütterten Fleisches war nicht nachjuweifen. Die Pentosen werden reichlicher resorbiert wie die Holzfaser. Nach den Bestimmungen der Verbrennungswärme ist der optimale Nutzeffekt durch gefüttertes Birkenholz etwa 9 o½υ des täglichen Energteumsatzes, der für den Stoffwechsel verwendbare Anteil der Gnergie ist aber jedenfalls er= heblich geringer. — Das korrespondierende Mitglied Herr Robert in Halle a. S hatte eine Mitteilung: Der goldene Zweig auf röm ischen Sarkophagen übersandt: Die frühere Vermutung des Verfassers, der Z veig auf dem Adonissarkopbage des Lateran hedeute die Rücktebr ins Leben, wird durch das ähnliche Motto eines Koresarkophags in Wien (Overbeck, Kunstmyth All. t. 7, 23) bestãtigt.
Folgende Druckschriften wurden vorgelegt: die 45. Lirferung des akademischen Unternehmens „Dag Tierresch', enthajtend die Penna⸗ tularta, bearbeitet von W. Käükenthal (Berlin 19 5), Band 5h der Ge⸗ sammelten Abhandlungen zur amerfkanischen Sprach. und Altertums⸗ kunde von E. Seler (Berlin 1915) und D. Hintze, Die Hohenzollern
und ibr Werk (Berlin 1915).
Die phystkaltschꝛmathematische Klafse der Akademie hat für die von den kartellterten deutschen Atademien unternommene Forschungsreise nach Teneriffa zum Zweck von lichtelektrischen Spektral- untersuchungen als zweite Rate 500 A, die philosophisch⸗ bistorische Klasse für die Bearbeitung des Thesaurus lingua Latinas über den etatsmäßigen Beitrag von 8000 M hinaus noch 1000 ½ und für das Kastellunternehmen der Herausgabe der mittel. alterlichen Blbliothekekataloge außer den für 1515 bereits bewilligten 00 S weitere 300 M bewilligt.
In bezug auf dat Studium der Ausländer an den preußischen Universitäten sind, wie. W. T. B. hervorhebt, neuerdings mehrfach unrichtige Auffassungen hervorgetreten. Schon lange vor dem Kriege, nämiich durch Erlaß vom 24. September 1913, hat das zuständige Ministerium durch Festsetzung von Höchstzahlen für die einzelnen Universitäten dem übermäßigen Andrang der Ausländer Schranken gesetzt, und als der Krieg ausbrach, sind alle studterenden Ausländer aus den feindlichen Staaten von den Universitäten entfernt worden. Hierbei mußte aber die Möglichkeit von Aus. nahmen vorbebalten werden, well es Falle gibt, in denen, man denke nur an Balten, Buren, Inder, daz deutsche Interesse eine solche Ausnahme geradezu erfordert. Jeder Fall ist daraufhin ebenso wie auch die Persönitchkeit des Studenten genau geprüst worden. Die Gesamtzahĩ der so bewilligten Ausnahmen ist gering. Es sind näm⸗ lich seit Beginn des Krieges, alle preußischen Universttäten jusammen— gerechnet, nur in 69 Fällen solche jungen Leute zum Studium zu⸗ gelassen worden. In der Hauptsache handelt es sich dabei um Balten.
Am Dienstag fand in der Königlichen Blbliothek unter dem Vorsttz des Wirklichen Geheimen Rats, Professors PD. Dr. von Harnack eine Sitzung des Senats der Ratfer Wilhelm · Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften statt. Als Vertreter Seiner Majestät des Kaisers und Königs war der Chef deg Zivil. labinett⸗ von Valentini zugegen, das Kultusmtnisterlum war Durch den Ministerialdirektor Dr. Schmidt und den Regierungsassessor Tendelenburg vertreten. An der Beratung nahmen die Senatoren Eduard Arnho d, Dr., von Böttinger, Dr. Emil Fücher, Fr. Krupp von Bohlen und Halbach, Franz von Mendelsfohn, von Passavant⸗· Gontard. vom Rath. Dr. Ing., von Siemeng sowie der General- sekretär Amtarichter Dr. Trendelenburg teil. Der Präsident gedachte des Ablebens der Senatoren Graf von Cramer Und Gbrlich und würdigte die hohen Verdienste der Entschlafenen für die Gef Ilschaft. Er gedachte ferner des auf dem Felde der Ehre gefallenen Assistenten am Kaiser Wilhelm. Institut für exvermentelle Therapie Di. Welde. Der Senat erledigte sodann laufende Geschäfte.
Das Neue Museum — mit der ägyptt Abteil Sammlung der — antiker Bildw . e * dem n ne kabinett — wird wegen baulicher Veränderungen auf einige Wochen
geschlossen. Verkehrswesen.
Von jetzt ab sind Pakete von und nach St. Ludwig Els.) und Hüningen (Oberels) im inne r⸗ 64 zur Postbeförderung j .