beuteten Kriegsgerät und s hei seinem Rückzug zurückgelassen
An der Kaukasusfront . — Ein Teil im nordostlichen
unserer Flotte versenkte Meeres vier russische Segelschiffe Petroleumschiff, auf Grund zu laufen.
arbeiten in den an dieser Küste belegenen
Beschießung gestört.
An der Dardangllenfront beschoß unsere Artillerie wirksam die feindlichen Stellungen bei Anafarta. Die feind⸗ Artillerie antwortete mit Unterstützung zweier Ein feindlicher Monitor eröffnete ein unwirksames Feuer nach verschiedenen Richtungen. Nachmittags beschossen Liman und
liche kreuzer.
Kemikli vermochten
Panzerschiffe Burun,
zwei
Ari aber
Artillerie wesentlichen Schaden anzurichten. ĩ Nähe
zerstörte unsere Artillerie in der einen feindlichen Schützengraben, der
versehen war, und zwei Stellungen f Ein Kreuzer und feindliche Haubitzen erwiderten wirkungslos. Bei Sedil Bahr Handgranatenwerfen mit Unterbrechungen Vor unserem linken von uns zur Sprengung gebrachte Mine auf eine feindliche
und Arülleriezweikampf.
9
Mine. Dort war auch Kampf mit Handgranaten und Gewehr⸗ Wir zerstörten die feindliche Mine späterhin.
feuer Artillerie zerstörte auf diesem Flügel werferstellung.
Der Krieg zur See. 27. November. (W. T. B) In der Ententepresse
Berlin,
ist in der letzten Zeit viel, über die
[ä Bootkrieges in der Ostsee gesprochen über der R -Bootskrieg der Mittelmächte im nicht der Erwähnung wert sei. sammensitellung ergibt für die Zeit vom 1. bis 15. November
ländischen Meer folgendes Bild:
I) In der Ostsee ist nur der Dampfer „Suomi“ mit
Mittelmeer nach den bis jetzt ö derselben Zeit 27 Schiffe
1016 t versenkt worden.
2) Demgegenüber sind im vorliegenden Pressenachrichten in mit 112082 t vernichtet worden.
Liste der im Mittelmeer in der
vember 1915 durch U⸗Boote der Mittelmächte versenkten feind⸗ lichen Handelsschiffe (nach Pressemeldungen):
1) Woolwlch eygll.. .. 2 Wooꝛ fi lo er gl
3) YJasukumi Maru jap.
4) Vahra franz..
5) Calvados franz. ..
6) Jonio ital.
10) Lumina engl.... 115 Clan Macalister engl.. 12) Caria engl. ... 13) Elisa ital. ... 14 Dechino ital. .. 15) Iser franz... 16 Degla franz. .. 17) Liecina engl. .. 18) France franz. . . 19) Ancona ital.. 20) Sir R. Awdry enel. . 21 Caltfornlan engl. .... 22) Firenzi ital. 23 Bosnia ital. 24) 25) 26) 27)
Trans portdampfer etwa...
Berlin, 27. November. (W. T. B.) — Die in der aus ländischen Presse und in Poldhu⸗Bericht vom N. November gebrachte Nachricht, daß
von zuständiger Stelle:
ge Gegenstãnde, die der Feind
Feindliche Verteidigungs⸗
Zeit vom 1. bis 15. No⸗
Vier unb kannte feindliche .
Teile des Schwarzen und zwang ein russisches —
Häfen wurden durch Reutersche
anzer⸗ gerettet.
nach Petersburger in, nm. Einken gebracht sei, wie die vor einigen senkung eines 3000 Tonnen - Kreuzers durch russische Torpedo⸗
London, Bureau / meldet, „Klar“ versenkt worden. Acht Mann der Besatzung sind
Meldungen der kleine
Tagen gebrachte Nachricht
27. November. (W. T. B. ist der norwegis
ein verbündetes Unterseeboot zum ist ebenso aus der Luft gegriffen von der Ver⸗
e Dampfer
Kreuzer) in den Dr. Bru
ö bekamen eine echt
als strenge Frau wie um den sorgt war, Publikum verje Za ischen musik, die sebhr Ane rkennenswertes
6
Wie das
erklärt wurde, mit dieser
ein Kreuzer ebensowenig wie die Bei Ari Burun von Kanlisirt mit Stahlschutzschilden
ür! Handgranatenwer fer. Neichs bank
Flügel traf eine
Unsere
In der heutigen Sitzung des Reichsbank führte der Vorsitzende, bankdirektoriums Dr. Havenstein,
Zentralaueschuß genehmigte die dividende von 1 die Reichsbankanteilseigner.
Sandel und Gewerbe.
nach wie vor durchaus befriedigend
Prozent auf die
——
Weitere Nachrichten uber. Handel u. Gen erben s. i. d. Zweiten Beilage.)
Zentralausschusses der Präsident des Reichs⸗ aus, daß die Lage der
Jahlung der zweiten Abschlags⸗ Erträge dieses Jahres für
schebnisse des vroben. erleben.
sei. Der
scJner erzãblenden Dichtung Form erschemen lassen. Male gegeben. Wie dieser
Zustände und Stimmungen
eine feindliche Minen⸗
Erfolge des englischen worden, demgegen⸗ Mittel⸗ Eine Zu⸗
ortschritte
Größe t 3 000 3 584 5118 2127 6000 1447 6 322 1619 4350 6200 5000 3 022
208 2 450 3500 5 600 5000 4085 8210 2070 * 6200 3960 3000
112 082.
sich eine
sie sich als das Herz des er auch die
Schlager Aufführung! ciner so man an noch die und
Theater.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opernhaus. 262. Abonnements vorstellung. Richard Wagner Zyklus 7. Tag: Das Rheingold. Musikal ische Leitung Derr Generalmusikdirektor Blech. Regie: Bert Regisseur Bachmann. Anfang 73 Uhr.
Schausplelhaus. 256. Abonnementsvor⸗ stellung. Die Dienst⸗ und Freiplätze sind aurgeboben Alt⸗Berlin. Heitere Bilder aus der Großväterzeit. In Siene gesetzt von Verrn Dr. Bruck. Die Reise gquf emelnschaftliche Kosten. Nomisches Gemälde in 3 Rahmen, verfaßt von Herrn Louis. Angely. Vorher: Wiener in Berlin. Singspiel in 1 Akt, verfaßt von Herrn Karl von Holtei. Anfang 73 Uhr.
Mittwoch: Opernhaus. 263. Abonne⸗ mentgborstellung. Der Troubadour. Dyer in vier Aufiügen von Giuseppe Verdi. Tert nach dem Italienischen des Salvatore Tamerano. Anfang 74 Uhr.
Schauspielhaus. 257. Abonnementspor ; siellung. Antonius und Clegnatra. Trauerspiel in fünf Akten von Shakespeare, deutsch von Tieck. In Siene gesetzt von h Regiffeur Br. Bruck. Anfang 7 2
Dentsches Theaster. ( Direktion: Mar Reinbardt. Dienstag, Abends 74 Uhr: Maria Stuart.
Mittwoch: Maria Stuart.
Donnerstag: Zum ersten Male: Das Nürnbergisch Ei.
Freitag und Sonnabend: Maria Stuart.
st amm ersyiel e. Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Weibs
teufel. Mittwoch und Sonnabend: Ter
Volksbühne.
(Theater am Bũůlowyl (Untergrundbahn Schön bauser
Direktion: Max Reinhardt. Dienstag, Abends 86 Uhr: mulus. PMitlwoch, Nachmlttaas 23 Uhr: Räuber. — Abends: Faust. Donnerstag: Der Kaufmann von
Venedig. Freltag, Sonnabend und Sonntag: Der
Sturm.
Berliner Theater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Wenn zwei Sochzeit machen. Ein Scherzspiel mit Gesang in 4 Bildern von Rudolf Bernauer und Rudolvb Schanzer. Musik von Walter Kollo und Willy Bredschneider.
Mittwoch und folgende Tage: Wenn zwei Hochzeit machen.
Sonnabend, Nachmlttaas 3 br: Zum ersten Male: Der Zauberzyl inder.
Theater in der Koͤniggrätzer Straße. Dienstag, Abends 70 Ubr: Maria Stuart. Trauersviel in fünf Aufzügen von Friedrich von Schiller.
Mittwoch und Freitag: Der Vater.
Donnerstag und Sonnabend: Mar ia Stuart.
9 or.)
Trau Die
siomddienhaus. Dlenktag, Abends 8 Uhr: Die rätselhafte Trau. Lust— spiel in 3 Akten von Robert Reinert.
Mittwoch und folgende Tage: Die rãtselhafte Frau.
Dentsches ünstlertheater. Mürn bergerstr. Io 7I, gegenüber dem Zoologischen Darten Dienstag, Abende 8 Ubr: Die sesige Exzellenz. Lustspiel in drei Arten von Rudolf Presber und Leo Walther Stein.
Mittwoch und folgende Tage: Die
ater. SDonnerttag und Freltag: Der Weibs⸗ lenjei.
selige Exzellenz.
Bühne einge] Scher zsviele i frische Berlinerin den Ha
sehnsüchtig hängenden, nach Berlin verschlagenen
Reife auf gemeinschaftliche Kosten! werden recht . die eine Kommerzienrätin mit ibrer alten dicken Fammerjofe erlebt, als sie aus Spar samkeiterũcksichten eine Extrapost⸗ fabrt nach einem Seebad zusammen mit einem schrulligen Emporköõmmi ing und dessen dürrem so einf.ch wie möglich, aber und was die Mustkeinlagen übertreffen sie an Melodik und frisch der modernen Pesse um ein Sie war voll prächtiger Lebendigkeit und wurde von getragen, Sie bot auch trefflichen Datsteller Bühre als meisterhafte
abenteuer vorgeführt,
ihr Ueberraschung, Darstellerinnen Beberrscher der Gesanges⸗ un hätte es aeabnt, daß die Herren Zimmer Damen Durienrx und HVeisler, die sich
—⸗ gehaltenen Theaterzettel als Wir erfahren Heisler vräseatterten, s und daß Frau Durieux und Herr sichores zu me stern verstãnden?
Theater und Mustk.
Die
Wir Menschen lassen uns Phantaste rückt sie in das
unter dem Vergleich v tatsächlicher oder verme
der Theaterkũnsten unse
ft : ö st wenig zu sagen.
Wiener Küchenmadel einfübrt un atünftlgen Schwiegervaters so zu gew
ntlaipte berzlich in seine Familie aufnimmt. barmlose Reise⸗
Diener unternimmt. Die
beträchtliches.
übersprudelnden Laune Freude haten mußte. daß man die der Königlichen
barmlos seine
Madame
Vespermann au
Lessingtheater. Dienstag, Abende 8 Uhr: Zum 25. Male: Don Juan ode Der stelnerne Gast. Komödie in fünf Aufzügen von Molisre.
Milmwoch, Donnerstag und Sonnabend: Komödie der Worte.
Freitag: Peer Gyut.
Schillertheater. O. Wallner theater,) Dienstag, Abends 8 Ubr. Der Meister von Palmyra. Dramatische Dichtung in fünf Aufjügen von Adolf Wilbrandt.
Mittwoch: Seimat.
Donnerstag: Der Melfster van Pal⸗ mura.
Freitag: Ultimo.
Charlottenburg. Dienstag, Abends 8 Uor: Uitimo. Äusispiel in 5 Aufzügen von G. von Moser.
Mittwoch: Die fũnf Frankfurler.
Donnerstag: Schirin und Gerteaude.
Freilag: Die fünf Frankfurter.
Dentsches Opernhaus. (Char- lottenburg, Blsmarck ⸗ Straße 34-37. Vircktion: Georg Hartmann.) Dienstag, Ab nds 8 Uhr: Mariha oder Der Marst zu Richmond. Over in 3 Akten von W. Friedrich. Musik von Friedrich von Flotow.
Mittwoch: Der Bettelstudent.
Donnersiag: Siegfried. (Sieafried: Tammersãnger Knote. Wanderer: Kammer ⸗ sanger Friedr. Plaschke.)
n Undine.
Sonnabend: La Traviata.
Theater am Aollendorsplatz. Dlenktag, Abende 89 Uhr: Immer fete rer, , Baterländesches Voltestuck in vier Bildern von Hermann Haller und Willi Wolff. Mustk von Walter Kollo.
Miltwoch und folgende Tage: Immer seste druff!
Mittwoch und Sonnabend, Nachmittags 33 Uhr: Dorn schen.
Sandlungen sie werden mit guter Laune entwickelt, in dem Angelyschen Stücchen er Gesanglichkeit die meisten
d Tanzkunst bewundern konnte. er und Ves permann, daß die auf dem ganz im alten Stil Durieux und Mademoifelle o fein und sicher Duette zu singen vermöchten, ch die Kunst Teip⸗ Die Freude an dem Gebotenen
obne daß ein Gestalten der Henriette
zwischen beiden bestebt, kingt hier kaum Verfasser genönigt, riette im Roman nicht entbalt den in der Ezäblung eine zu der Zartheit
an, um
au f gegnung gedrängt hätte. zweiten Teil
geraten und würde durch Daistellung wurde dem
und Alfred Abel als durch Innerlichkeit Meisterlich und Gustar Rodegg Dr. Kößling ab. rock und Torning, gut dargestellt.
fand
bekannt.
In der
gegeben: Fricka: Frau Eo Frau Dur, Wellgunde: Frl. Herr Knüpfer, Herr Bionègeest, Fafner: Herr Schwegler,
sind olso anlangt, so Und nun die
daß In dem ju
6 schluß bildenden
Cichholi, von Ledebur und
Komische Oper. (An der Weiden. dammer Bräũcke . Dienstag, Abends 3 Uhr: Jung muß man sein. Drerette in drei Akten von Leo Leipriger und Erich Urban. Gesangsterte von Leo Teirziger. Musik von Gilbert.
Mittwoch und folgende Tage: Jung muß man sein.
Mittwoch und Sonnabend, Nachmittags 37 Uhr: Der tapfere Ulan. ö
Theater des Westens. (Station Zoologischer Garten. Kantstraße 12) Dienslag, Abends 8 Uhr: Das Fräulein nom Amt. Dyverette in drei Akten von Gerrg Okonkoweki und Frarz Arnold. Mußstk von Gilbert.
Mütwoch und folgende Tage: Das Fräulein vom Amt
Mittwoch und Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Frau Holle.
Thaliatheater. ( Olrektlon: Kren und Schönfeld.) Dienstag, Abends 38 Ubr; Drei Paar Schuhe. Lebensbild mit Gefang in vier Bildern, frei nach Karl Görlitz von Jean Kren. Gesangsterte von Alfred Schönfeld. Musik von Silbert.
Mittwoch und folgende Tage: Vaar Schuhe.
Mittwoch und Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Schneewitichen.
Custspielhaus. (Frledrichftraße 236) Dienstag, Abends 8 Uhr: Das Kuckucks. Ei. Schwank in drei Akten von Curt Traatz und Franz Arnold.
Mittwoch und folgende Tage: Tas stuctucłks⸗ Ei.
Trianontheater. ( Seorgenstr. nahe Babnhof Friedrichitt) Dienstag, Abende Sz Ubr: Godos Beautschau. wank in drei Akten von Max Reichardt.
Mitt woch und folgende Tage: Bodos
Brautschau.
setzte bei solchen Darbietungen denn ein urd siesgerte sich bis zum Schluß der anregenden Vo Die Sxielleitung beabsichttate,
Alltags, an denen unsere sreuten, als Ablenkung von der Dieser Zweck wurde am und der ‚Altberllner Abend“
Kleines Theater.
Zwei Jabre nach dem um Schausplel umgeformten Roman Jetschen Gebert' hat Ge
Am Köeinen Theater, wo auch der erste aufgefäbrt worden war, zum ersten
Teil ibres zarten Schmelzes, wie ; Schmelterling, veschädigt wurde. Inabesond ere sind hier die sympathischen und ibres Onkels Jason in ihrem Tun und Lassen nicht recht verstãndlich. Die unausgesprochene *in dle
ung,
in ren Tod treiben,
On kel Jason . scineg Wejens gar nicht vassende Absch eingeschoben, die boöchst unwahrscheinlich. wirht, das Urausgesprochen bleibt, was sich bei ; zReifelloz; aus dem üben vollen Herzen auf die Lippen Am besten sind, wie der dramatiierten Grjäblung die humorifllichen Gestalten und Sjenen gelungen. Im zweckdienliche Schauspiel in der Hauprsache gerecht., Die Hauptrollen der lee. und des Jasen waren mit Agnes esetzt.
wie im ersten Teil gab Lupa
Die ECpisodenfiguren wurden von den von den Herren Die bübschen bieder meierischen Bübnenbilder waren zum größten Teil schon aus der Aufführung von Sie gaben den Vorgängen den rechten anheimelnden Rabmen. Der Beifall war recht lebhaft.
Im Königlichen Opernbause wird des Richerd· Wagner · Zoklus Das Rheingold
Loge: Herr Kirchboff, Wotan: Alberich:
wirken die Damen Dur eur, Heis ler, von Herren Boericher, Vet permann und Reise auf gemeinschafiliche Kosten ? die Damen Arn⸗ fsädt, Conrad, Heisler, van der Lich und
ungewollen Rahmen fr
biergarten errichtet war.
Grgõtzen bebaalich · srõdliche Stimmung auch schon in der ersten Siene tstellung. wie in Tem Programmbũchlesn batmlosen Da- bietung die kleinen Ge- Großväter sich so oft er. Gewalt der Zeitereignisse ju er⸗ Soanabend vollftändig erreicht.
därsie manche fröhliche Wiederholung
org Hermann auch den jweiten Teil Senriette Jacoby in dramatischer onnabend wurde dieser jwene Teil im
Abichnitt in Buchform der schwächere ist,
sst er es auch als Theaierstũd. Die breiten Schllderungen rein seelischer
ließen sich nicht in den Dialog bannen,
bei einem gefangenen
der garen Enä jum Schlrß sieht sich Her Motive flarzulegen, die Hen⸗ Gewalisamkelten anzuwenden, die Anstatt des Abschiedebriefes, an seine Nichte sch:elbt, ist bier 346 —
Be⸗
der Grundton und die
en sind.
weil
einer selchen
im eisten so auch in diesem
anzen ift aber alles zu lang ürzungen nur gewinnen. Die
Straub
Sie boten beide mebr versländige des Impfindens getragenen Leistungen. s Pick den Onkel Ell, sich schlecht und recht mit der Rolle des en Forsch, Beckmann u. 9. sämtlich
Jeitchen Gebert“
morgen als J. Tag in folaenoer Besetzung 8. Freig; Frau Hafgren. Wegg, Weglinde: scher, Floß bilde Fil Bir kerst õm, Fasolt: Herr Bischoff, Donner: 3 Habich, ro
Mime: Herr Henke, Froh: Heir Philipp. Dirigent ff der Königlichen Schausptelbause
Generalmusikdirektor Blech. Morgen, Dienstag, wird im
„Alt- Berlin! Deitere Buder aus Der Großdaäler zeit) wiederbolt.
Anfang aufgefübrten Singspiel Wiener in
Berlin Mäayvburg, Ressel und die Zimmerer mit; in der den Be— die Herren Kraußaeck, Patw, Vespermann.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Beilage.)
Konzerte.
Meistersanl. (Köthener Straße 38) Dienstag, Abends 8 Ubr: Konzert von Professor Seinr. Kiefer (Cello) unter Mitwirkung von Palma und Gisela von Paszthorn.
Birkus Busch. Dienstag. Abend 8 Ubr: Michel. Fabel in 3 Akten don aula Basch. Orsginal⸗Pantomime del irkus Busck. Einstudieri von Ballett. Reifer R. Riegel. Mustt von Kapell meister A. Taubert. Dekorattonen von Georg Dandrick. Dresden. Kostüme von geopon Verch, Kater., Königl. und Großherjoal. Dofiieferant. — Vorher das groste⸗ glänzende Programm.
——— — — ——
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Mare Borckardt Hrn. Hauptmann Grich von . Berlin J. = Frl. Marleluise Kleese an
rn. Dr. med. Karl Goesche (Anklam.
Vẽrehelicht: Hr. Rittmeister Karl De let ven Fieinforgen mit Frl. Burlbar Main;). — Hr. Oberleutnant te
ro von Ammon mit Erika ju Hohenlohe Debrin gen (Beri mm).
Geboren: Gin Sohn: n.
melster Willv von Keller ¶ Berlin)
Gestorben: Hr. Geheimer Regierung? rat Dr. Georg Loeschcke (Berlin).
mm,
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburn
Verlag der Gwedition 6 c6h (GJ. V. Mengerin g in Berli.
Drud der Norddentschen Buchdrugderei Verlagszanftalt, Berlin, Wilhelmstraße
Sechs Beilagen
sowie vie 811. Ausgabe der Deutschen Verlustlifsten.
Uunterschied zwischen dem durchschnittlichen früheren
Erste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
——
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist der nachstehende Entwurf eines Gesetzes über vorbereitende aßnahmen zur Besteuerung der Kriegsgewinne zugegangen:
. 81.
Attiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Berggewerkschaften und andere Bergbau treibende Vereini⸗ gungen, letztere sofern sie die Rechte juristischer Personen haben, e 2 mit beschränkter Haftung und eingetragene Ge— nossenschaften, die im Deutschen Reiche ihren Sitz haben, sind verpflichtet, So vom Hundert des in einem grief ech fresh erzielten Mehrgewinns (6 ) in eine zu bildende Sonderrück— lage einzustellen.
Ist der Gewinn aus einem beim Inkrafttreten dieses Gesetzes abgelaufenen Kriegsgeschäftsjahr bereits verteilt, so n eiwaige eiwillige Rückstellungen dieses Jahres bis zum Betrage von 50 vom Hundert des Mehrgewinns der Sonder⸗ rücklage zuzuführen. Sind freiwillige Rückstellungen nicht ge⸗ macht worden oder erreichen 6 diese Höhe nicht, so ist ein 86. trag von 50 vom Hundert des Mehrgewinns oder der noch fehlende Betrag aus dem Mehrgewinne der e, Kriegs⸗ geschäftsjahre jedesmal vorweg zu entnehmen und der Sonder⸗ rücklage zuzuführen. Außerdem ist daneben die Hälfte des rest⸗ lichen Mehrgewinns in die Sonderrücklage einzustellen. Rück⸗ lagen für Wohl fahrts zwecke sind nicht als freiwillige Rück⸗ stellungen im Sinne dieser Vorschrift anzusehen.
Im Falle des Abs. 2 dürfen Gewinnbeträge, die zu aus⸗ schließlich gemeinnützigen Zwecken bestimmt worden sind und deren dauernde Verwendung zu solchen Zwecken esichert ist, von dem Geschäftsgewinn des beim Inkrafttreten dieses Heer abgelaufenen Kriegsgeschäftsjahrs abgesetzt werden.
2
Als Kriegsgeschäsftsjahre im Sinne dieses Gesetzes gelten die drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahre, deren erstes noch den Monat Oktober 1914 mitumfaßt oder mitumfassen würde, wenn eine später gegründete Gesellschaft schon früher bestanden hätte.
8 3.
Geschäftsgewinn im Sinne dieses Gesetzes ist der in einem Geschäftsjahr erzielte, nach den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger kaufmännischer Buch⸗ führung berechnete Bilanzgewinn. Abschreibungen sind inso⸗ weit zu berücksichtigen, als sie einen angemessenen Ausgleich der Wertverminder mg darstellen.
4.
Als Mehrgewinn im Eiche dieses Gesetzes gilt der e durchschnittli eschãfts⸗ gewinn ch 5) und dem jeweils in einem e , e . erzielten Geschäfts gewinne.
Die Unterschiedsbeträge werden auf volle Tausende nach unten abgerundet. Beträge unter fünftausend Mark bleiben außer Betracht.
85.
Der durchschnittliche frühere Geschäftsgewinn (8 4) ist nach den Ergebnissen der drei den Kriegsgeschäftsjahren voran⸗ gegangenen Geschäßtsjahre oder, wenn eine Gesellschaft noch nicht so lange bestehi, nach den Ergebnissen der kürzeren Zeit, für welche Jahresabschlüsse vorliegen, zu berechnen.
Hat innerhalb der drei den Krie sgeschäftsjahren vor⸗ angegangenen Geschäftsjahre eine De ern des eingezahlten Grund- oder Stammkapitals stattgefunden, so wird dem Ge⸗ schäftsgewinn für die vor der Vermehrung liegende Zeit ein Betrag von fünf vom Hundert jährlich des der Gesellschaft durch die Neueinzahlungen tatsächlich zugeflossenen Kapital⸗ betrags zugerechnet.
Als früherer Durchschnitts gewinn wird mindestens ein Betrag von fünf vom Hundert bes eingezahlten Grund⸗ oder Stammkapitals angenommen zuzüglich 26 Mehrbetrags, der zur Verteilung einer etwaigen höheren festen Vorzugsdividende sür bevorrechtigte Altien notwendig gewesen wäre. Das Grundkapital einer g , . oder einer Bergbau treibenden Vereinigung ist aus dem Erwerbspreis und den Anlage- und Erweiterungskosten abzüglich des durch Schuld⸗ aufnahme gedeckten Aufwandes hierfür zu berechnen. An Stelle des Grundkapitals tritt bei eingetragenen Genossen⸗ 1 die Summe der eingezahlten Geschäftsanteile der Ge— nossen.
Der im Abs. 3 vorgesehene Mindestbetrag wird auch zu— grunde gelegt, wenn ein volles Geschäftsjahr vor den Kriegs— geschäftsjahren nicht vorliegt. In diesem Falle werden jedoch * Aktien oder Änteile, die zu einem den Nennwert über⸗ teigenden Preise , ,., worden sind, die fünf Hundertstel von dem Kapital berechnet, das der Gesellschaft als Einzahlung auf ihre Aktien oder Anteile tatsächlich zugeflossen ist.
Hat fich das eingezahlte Grund- oder Stammkapital einer Gesellschaft während der Kriegsgeschäftsahre vermehrt, so ist für die Zeit nach der Vermehrung dem durchschnittlichen früheren Geschäftsgewinn ein Betrag von fünf vom Hundert sährlich des der Gesellschaft durch die Neueinzahlungen tat⸗ sächlich zugeflossenen Kapitalbetrags hinzuzurechnen.
86.
Gesellschaften der im 8 1 bezeichneten Art, die ihren Sitz im Ausland haben, aber im Inland einen Geschãästsbetrieb unterhalten, sind gleichfalls zur Bildung einer Sonderrücklage verpflichtet. Die Pflicht beschränkt sich auf den Mehrgewinn, der auf den inländischen Geschäftsbetrieb entfällt. Die Grund⸗ sätze, die bei einer bundesstaatlichen Einkommensteuerveran⸗ lazung für bie Ausscheibung des auf den inländischen Ge⸗ schäftsbelrieb ensfallenden Peiles des steuerbaren Gesamt⸗ einkommens maßgebend waren, sind auch bei der Berechnung des auf ben inlandischen Vetrieb entfallenden Teiles des Mehr= gewinns anzuwenden. Wo cine Einkommensteuer nicht ein⸗ geführt ist, hat die Landesregierung entsprechende Vorschriften zu erlassen.
Die Ausführung der hurch pflichlungen liegt ben Vorstehern der lassungen ob.
dieses Gesetz begründeten. Ver⸗ nlänbischen Nieder⸗
1
838
Von der Vernflichtung. zr Bildung einer Sonderrücllage befreit sind inländische elellschaslen, die nach der Entscheidung
Berlin, Montag, den 29. November
der obersten Landesfinanzbehörde oder einer von dieser be 1 Behörde ausschließlich gemeinnützigen Zwecken ienen.
Die Sonderrücklage ist getrennt von dem sonstigen Ver⸗ mögen zu verwalten und in Schuldverschreibungen des Deut⸗ schen Reichs oder eines Bundesstaats anzulegen. Bei aus⸗ ,,, (8 6) muß die Verwaltung und Ver⸗ wahrung im Inland erfolgen.
Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften des Abs. J bewilligen,
Die Zinsen der Sonderrücklage fließen den sonstigen Ein— nahmen zu.
Bleibt der Geschäftsgewinn eines Kriegsgeschäftsjahrs hinter dem darch hn en früheren Geschäftsgewinn 8 5 urück, so ist die Gesellschaft . aus der Sonderrücklage
en Betrag zu entnehmen, um den etwa die Sonderrücklage die Hälfte des im Gesamtergebnis der abgelaufenen Kriegs⸗ elch fte che erzielten Mehrgewinns übersteigt,
Die Sonderrücklage ist auch im Falle der Auflösung einer Jesellschaft der freien Verfügung der Liquidatoren so lange entzogen, als nicht durch das künftige Gesetz über die Be⸗ steuerung der Kriegsgewinne über ihre Verwendung Bestim⸗ mung getroffen ist.
59.
Die Mitglieder des Vorstandes, persönlich haftenden Ge⸗ sellschafler, Repräsentanten, e ,, oder Liquidatoren der pflichtigen Gesellschaften (8 1), bei ausländischen Gesell⸗ schaften die Vorsteher der inländischen Niederlassungen (8 6), die den Vorschriften dieses Gesetzes über die Bildung oder Verwaltung der Sonderrücklage vorsätzlich oder fahrlässig zu⸗ widerhandeln und dadurch die Veranlagung oder Erhebung der Kriegsgewinnsteuer gefährden, werden mit Geldstrafe bis zu dreißigtausend Mark bestraft.
Sie haften für den Schaden, der durch ihr Verschulden dem Fiskus aus der Nichterfüllung der durch dieses Gesetz begrün— deten Verpflichtung erwächst; sind für den Schaden mehrere verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.
8 10.
Der Bundesrat ist ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes auf andere als die im 8 Ü bezeichneten juristischen Personen auszudehnen.
Er ist ferner befugt, Ausführun sbestimmungen zu er⸗ lassen und Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bls zu ein— tausendfünfhundert Mark zu bedrohen.
11. Dieses Gesetz tritt am ö eseiner Verkündung in Kraft. Urtundlsch ufw s s ündung in Kraft
In der dem Gef etzentwurf beigegebenen Begründung wird ausgeführt:
Der bald nach Kriegsausbruch aufgetauchte Gedanke einer zus iebigen Besteuerung der „Kriegsgewinne“ ist heute in Deutschland emeingut aller Volkskreise. Iwingende Erwägungen sozialethischer und finanzieller Natur liegen ihm zugrunde. Seine Verwirklichung ist eine Aufgabe, der sich die Gesetzgebung nicht entziehen darf.
Die Besteuerung der Kriegsgewinne läßt sich im Reiche, das als hauptsächlichster Träger der finanziellen Kriegslasten auch vorab Anspruch auf diese Einnahmequelle hat, am besten und ʒweckmãß i gsten in Ünlehnung an das Besitzsteuer⸗ Vermõgens zuwachs teuer) Gesetz vom 3. Juli 1913 durchführen. Auf diese Weise werden nicht nur die Gewinne aus unmittelbaren und mittelbaren Kriegslieferungen sowie die mit einer sonstigen durch den Krieg geschaffenen günstigen Kon— unktur zusammenhängenden Gewinne getroffen, sondern es wird auch arüber hinaus die Forderung verwirklicht, daß jeder, der in dieser
9 .
ber 1916 entstandenen ften und
verhältnissen des Steuerpflichtig zu berücksichtigen sein, daß der Teil des abgabepflichtigen Vermögens⸗ zuwachses, dem ein bestimmtes Mehreinkommen gegenübersteht, mit einem erhöhten Abgabensatz belegt wird.
Eine grundsätzliche Abweichung vom sodann aus der Notwendigkeit ergeben, die Abgabepflicht auf ju⸗ ristische Personen auszudehnen. Gerade mit den in der Oeffentlichkeit bekanntgewordenen hohen Gewinnen, die einzelne Ge⸗ sellschaften erzielt haben, ist immer wieder die Forderung einer Kriegs⸗ gewinnsteuer begründet worden. Bei Freilassung der Aktiengeseil⸗ schaften und anderer Erwerbsgesellschaften würde auch ein nicht un⸗ beträchtlicher Teil der mit der Kriegskonjunktur zusammenhängenden Gewinne der geplanten Steuer ganz. entgehen, sei es, weil sie aus⸗ ländischen . zufließen, sei es, weil der inländische Gesell⸗ ö. keinen Vermögenszuwachs in abgabepflichtiger Höhe haben wird.
Der Kreis der steuerpflichtigen juristischen Personen wird für die Kriegsgewinnbesteuerung auch weiter gezogen werden müssen, als dies im Wehrbeitragsgefetze geschehen ist. Mit dem in Deutschland be— stehenden System der Besteuerung juristi cher Personen steht es in Finklang und in dem Grundgedanken der Kriegsgewinnbesteuerung ist es innerlich gerechtfertigt, wenn möglichst alle Erwerbszweche ver folgenden Gesellschaften obne Rücksicht auf ihre Form der Steuar unterworfen werden.
(Eine angemeffene Besteuerung der Erwerbsgesellschaften begegnet freilich erheblichen Schwierigkeiten. Während bei natürlichen Per— sonen der Einkommensüberschuß regelmäßig zur Vermögensbildung dient, finden die Gewinne der Gesellschaften nicht in der Vermögens ansammlung, sondern in der Verteilung an die Gesellschafter ihre bestimmungsgemäße Verwendung. Eine gerechte und gleichmäßige Besteuerung der Gesellschaften kann deshalb nicht ohne weitere Maßnahmen an den Vermögenszuwachs anknüpfen; denn abgesehen davon, daß eine solche Steuer nur ganz geringe ECxträge bringen würde, wäre es sonst wesentlich in das Belieben F. Gosellschaft gestellt, in welchem Maße. sie sich durch mehr oder, weniger große Rückstellungen der Steuer unterwerfen wollte oder nic. Dazu kommt, daß durchschlagende Gründe dafür rechen, die Veranlagung und Erhebung der Steuer erst nach Abschluß des Kriegs; vorzunehmen. Wenn jedoch auch mit Maßnahmen wehen Veran- ziehung der juristischen Personen so lange zugewartet wenden sollte so wäre damit zu rechnen, daß durch eine Verteilung der Gvinne a
Besitzsteuergesetze wird sich
1243.
die Gesellschafter deren spätere steuerliche Erfassung, wenn nicht ver⸗
eitelt, so doch wesentlich erschwert wird.
Die Hexanziehung der juristischen Personen steuer muß hiernach jetzt schon zumindest durch gewisse
Maßnahmen sichergestellt werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf sucht diesen Zweck
zur Kriegösgewint
vorbereitende
zu erreichen,
indem er vorschreibt, daß die für die Kriegsgewinnbesteuerung
Betracht kommenden Gesellschaften einen angemessenen Kriegsgewinne von der Ausschüttung an die Mitglieger a
Bruchteil ihrer 138 4
111
und für die künftige Kriegsgewinnbesteuerung zu einer besondere
Rücklage ansammeln sollen. vorschwebt, ist ein doppeltes.
2
Erstens will er verhüten, daß sich die
und sich dem steuerlichen Zugriff ganz
oder
soll vielmehr ihre steuerliche Erfassung bei dem
der Gewinne sichergestellt werden.
Durchführung der Steuer in ähnlicher We
Das Ziel, d
damit dem Entwurse
as Da
se Gewinne
*
zum Teil en izlebe! f —
11nr 111
1
Zweitens soll die Voraussetzung geschs
lichen Personen beabsichtigt ist, nämlich in rer
zuwachẽbesteue rung, gewährleistet.
Im einzelnen ist zu bemerken:
Zu §f1, §5 8 Abs. 4, 5 10 des 6
J. Wie bereits heworgehoben, eric in:
Kriegsgewinnbesteuerung die Abgaber flickt tun gesellschaften auszudehnen, bei denen di⸗ gli höherer Gewinne während der Kriegszeit vor!
Maßnahmen. t wurf vor Aktiengesellschaften, Berggewerkschaften und andere Bergbau letztere sofern sie die Rechte juristischer schaften mit beschränkter Haftung und
§ 1 des Entwurfs handelt schaften, wogegen z h des inländischen Geschäftsbetriebs beschränkt ländischen Gesellschaften feststellt. D inländische oder als ausländische anzuseher im bürgerlich⸗rechtlichen (handelsrechtlichen) Gesellschaften sind auch die Gewinne aus mitzuberücksichtigen.
zunächst do
Entwurfs eine auf
,
1
Den Kreis der Pflichtigen auf weitere Arten vor Personen allgemein auszudehnen, erscheint nickt veranlaßt. Abs. J des Entwurfs sieht aber die Ermächtigung des X vor, auch noch andere juristische Personen den
Gesetzes zu unterstellen.
Zu den unter dieses die Reichsbank nich Neich sind Gegenst
II. Alle Gesell der Kriegszeit Mehrger Sonderrücklage ver
Mehrgewinn ist nach ? den der Geschäfts gewinn (6 3 jahrs 6 2 des Entwurfs den gewinn oder einen gewissen übersteigt.
Die Hälfte dieses Mehrgewinns so wurfs der Verteilung an diů
s n 0 vor- —— nF TT—TTM De riorilte IL-1
einer Besteuerung des Vermögens; uwac III. Die Ausführung der durch ?
pflichtungen ist zunächst Sache der berufznen= ert.
Gesellschaften. Insbesondere ist vorlan
Fesst stel lung der Mehrgewinne
Strafverfahren auf Grund der
wurfs — nicht vorgesehen. Eine
bei Ausführung des lediglich
Gesetzes erscheint
späteten Steuerg
zuzuerkennen sein, bei d
prüfen, ob die Sonderrü
enisprechend angesammelt
Ebenso bleibt die endgültige Aus
im einzelnen, insbesondere die ebe der
lung durch das Steuergesztz vorbern IV. Der Abs. 2 de 1be
den Gewinn eines abgelaufenen s
ist. Es
handeln, sodaß allgemein ne
jahre nach dem Inkrafttreten?
Ein Rückgriff ü
ist durchaus begründet, aud
bereits verteilt is V
eine gesunde Divide
erbebliche Rückstellungen
späteren Besteuerung unberücksickt?«
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