1915 / 302 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Dec 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Verordnung

über die 2 6. Verordnung, betreff end

die Förderung des Wiederaufbaues der durch den

Krieg zerstörten Ortschaften in der Provinz Ost⸗ preußen vom 19. Januar 1915.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen usw. verordnen auf Grund des Artikels 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 nach dem Antrage Unseres Staatsministeriums für den Umfang der Provinz Ostpreußen wie folgt:

Artikel 1.

Der 8 1 der Verordnung, betreffend die Förderung des Wiederaufbaues der durch den Krieg zerstörten Ortschaften in der Provinz Ostpreußen, vom 19. Januar 1915 (Gesetzsamml. S. 7) wird aufgehoben. An seine Stelle tritt das Gesetz, be⸗ treffend die Umlegung von Grundstücken in Frankfurt a. M., vom 28. Juli 1902 (Gesetzlamml. S. 273) und das Gesetz wegen Abänderung des 8 13 des vorbenannten Gesetzes vom 8. Juli 1907 (Gesetzsamml. S. 259) mit den nachstehenden Abänderungen.

Artikel 2.

Die 55 1, 2, 4, 5, 8. 12, 22, 23, 36, 37, 40, 43, 44, 49, 52, 57 und 58 des Gesetzes vom 28. Juli 1902 (Gesetz⸗ samml. S. A3) werden folgendermaßen geändert:

666

In den kriegsbeschädigten Ortschaften der Provinz Ost— preußen kann durch den Oberpräsidenten, und zwar in Ge⸗ meinden mit mehr als 2000 Einwohnern unter Zustimmung des Provinzialrats, in kleineren Gemeinden mit Justimmung des Kreisausschusses für einzelne Teile des Gemeindebezirks aus Gründen des öffentlichen Wohles zur zweckmäßigen Gestaltung von Baugrundstücken sowie zur Erschließung von Baugelände die Umlegung von Grundstücken verschiedener Eigentümer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen be⸗ wirkt werden.

8 2.

Es kommen in Satz 2 die Worte: „(8 I)“ in Fortfall.

Am Schlusse des 5 2 ist folgender Zusatz zu machen:

„Für die nachträgliche Zuziehung außerhalb des Um⸗ legungsgebietes belegener Grundstücke gelten dieselben Be⸗ stimmungen wie für die erstmalige Einbeziehung, sofern nicht die beteiligten Eigentümer sich mit ihrer nachträglichen Ein⸗ beziehung ausdrücklich einverstanden erklären.“

8 4.

Der zweite Satz erhält folgende Fassung:

„Er hat außerdem, sofern es noch nicht geschehen ist, ohne Verzug ein Verzeichnis aufzustellen, in welchem die umzulegenden Grundstücke tunlichst unter Benennung ihrer Eigentümer und mit ihrer kataner⸗ und grundbuchmäßigen Bezeichnung aufgeführt sind; in dem Verzeichnis ist, wenn angängig, anzugeben, welcher Prozentsatz des eingeworfenen Geländes von den Beteiligten abgetreten und zu öffentlichen Straßen und Platzen ausgeschieden werden soll und innerhalb welcher Frist die im Bebauungsplan festgesetzten Straßen und Plätze des Umlegungsgebiets für den öffentlichen Verkehr und Anbau fertigg stellt werden sollen.“ .

Die in Satz 5 vorgeschriebene Frist von 4 Wochen wird auf 1 Woche abgekürzt. J

6 erhält folgenden Zusatz:

„Die gemäß 5 121 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) zur Einlegung von Be⸗ schwerden gegen den Beschluß des Bezirksausschusses an den Provinzialrat gewahrte Frist von 2 Wochen wird auf eine Woche verkürzt.“

8 8.

Es bleiben die Abschnitte 5 bis 8 bestehen; die Absätze 1 bis 4 werden durch folgende Bestimmungen ersetzt:

„Sobald der Oberpräsident es für festgestellt erachtet, daß eine oder mehrere Umlegungen zustande kommen werden, ver⸗ fügt er, und zwar für jedes Umlegungsgebiet (5 2) besonders, die Einleitung des Verfahrens und ernennt zu seiner Durch⸗ führung eine Kommission. Er kann eine Kommission mit mehreren Umlegungen beauftragen.

Dieser Kommission haben als Mitglieder anzugehören:

1IJu. 2) Zwei Kommissare des Oberpräsidenten, von denen mindestens einer ein zum Richteramt befähigter Rechts⸗ verständiger sein muß. Ferner haben der Kommission anzugehören wenigstens je

3) ein Bausachverständiger,

4) ein geprüfter Landmesser,

5) ein höherer Verwaltungsbeamter,

6 . für die Bewertung der Grund⸗ tücke.

Der Oberpräsident ernennt sämtliche Mitglieder der Kommissionen und für jedes einen Stellvertreter. Ferner be⸗ stimmt er den Vorsitzenden und seinen Stelloertreter. Mitglieder des Magistrats können nicht Mitglieder der Kommissionen sein. Der Oberpläsident und die Regierungspräsidenten sind be⸗ rechtigt, den Kommissionssitzungen persönlich oder durch Stell— vertreter beizuwohnen. .

Soweit die Mitglieder nicht staatlich angestellte Beamte sind, demnach ihre Bezüge nach Maßgabe der für sie geltenden Bestimmungen erhalten, haben sie Anspruch auf Ersatz der baren Auslagen und auf Gebühren nach Maßgabe der für Sachverständige in gerichtlichen Angelegenheiten bestehenden Vorschriften.“

89. Es wird der letzte Absatz gestrichen. 5 12.

Es tritt am Schlusse folgender Absatz hinzu:

„Bei Grundstücken, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum oder in gemeinschaftlicher Benutzung mehrerer Beteiligten be⸗ finden ist tunlichst einem jeden Beteiligten ein seinen bisherigen Teilnahmrechten entsprechender besonderer Anteil zum alleinigen freien Eigentum zu überweisen, sodaß die bisherige Eigentums⸗ oder Benutzungsgemeinschaft aufhört.“

5 22

erhält folgende Fassung: r

Sofern der Bebauungsplan für das Umlegungsgebiet oder Teile von ihm bereits endgültig festgestellt ist, darf er während des Umlegungsverfahrens ohne Zustimmung der Kommission nicht abgeändert werden. Die Kommission kann doch zur leichteren Durchführung der Umlegung bei dem

agistrat beantragen, daß der Bebauungsplan in dem nach dem Gefetze, betreffend die Anlegung und Veränderung von

Straßen und Pl vom 2 Juli is5 (Geseßzsamml. S. 561) vorgeschrie benen Verfahren geändert wird. U

. ein Bebauungsplan für das Umlegungsgebiet bei der Einleitung des Umlegungsverfahrens noch nicht endgültig festgestellt ist, hat diese Feststellung nach Anhörung der Um⸗ legungskommission möglichst bald jedenfalls aber zu erfolgen, bevor die Feststellung des Verteilungsplanes (5 38 Absatz 2) stattfindet. ö

Es kommt der letzte Satz des Absatzes 1 in Wegfall. 8 36.

Der zweite Absatz erhält folgende Fassung:

„An der Beschlußfassung muß außer dem Vorsitzenden mindestens je eins der im S 8 unter Ziffer 3 bis 6 aufge⸗ führten Mitglieder teilnehmen, und zwar muß, sofern nicht der Vorsitzende ein zum Richteramt befähigter Rechtsverständiger ist, ein zweiter Kommissar des Oberpräsidenten teilnehmen, der diese Eigenschaft hat.“ 366.

8D 520.

Es sind im Absatz 1 am Schlusse des Satzes 2 die Worte hinzuzufügen: und daß die Frist zur Erhebung von Einwen⸗ dungen zwei Wochen beträgt.“

5 40.

Im Absatz 2 wird statt der Frist von 1 Monat eine solche von 1 Woche festgesetzt.

Der Absatz 3 erhält folgende Fung;

„Die Ueberweisungserklärung kann entweder mit dem Be⸗ schluß über die gegen den Plan erhobenen Eigwendungen oder mit der Festsetzung des Verteilungsplanes (5 338 Absatz 1, 2 und 3) oder mit beiden gleichzeitig erlassen und mit ihnen ver— bunden werden.“

5 43.

Es kommt der letzte Absatz in Wegfall. 858 44 erhält folgenden Zusatz:

„mit der Maßgabe, daß an Stelle des Eigentümers des Grundstückes auch die Umlegungskommission im Fille des 8 49 des erstgenannten Gesetzes die Vermittlung der Auseinander— setzungsbehörden in Anspruch zu nehmen berechtigt ist.“

§ 49. Es werden die Worte „oder das Amtsgericht“ gestrichen. 8 52. Es werden die Worte „oder das Amtsgericht“ gestrichen. § 57. Es werden im Absatz 2? Nr. 1 und im Absatz 4 die Worte „oder einem sonstigen gerichtlichen Bach“ gestrichen; ferner sind zwischen Absatz 4 und 5 folgende Bestimmungen als Absatz 5 und 6 einzufügen:

„Die Umlegungskommission ist befugt, das Grundbuchamt um die Berichtigung des Grundbuches durch Eintraqung eines Eigentümers zu ersuchen und den Eigentümer zur Beibringung der nach ihrem Ermessen zum Nachweis des Eigentums er— forderlichen Uckunden durch Ordnungsstrafen anzuhalten. . einzelne Strafe darf den Betrag von 300 46 nicht über— teigen.

Kriegsteilnehmern (5 2 des Gesetzes vom 4. August 1914, R. G. Bl. S. 328) oder sonst wegen des Krieges aus der Provinz verzogenen und nicht zurückgekehrten Personen, die ohne Vertreter sind, kann der Regierungspräsident einen geeigneten Vertreter bestellen, der die Rechte und Ver— pflichtungen des Kriegsteilnehmers oder dieser Personen im Umlegungsverfahren wahrzunehmen hat. Die Bestellung des Vertreters soll dem Vertretenen wenn möglich unverzüglich mitgeteilt werden. Der Vertretene kann dem Vertreter die Vertretungsbefugnis entziehen, sobald er einen anderen Ver— treter bestellt. Soweit durch die Bestellung eines Vertreters besondere Kosten entstehen, sind sie als Kosten des Verfahrens anzusehen.“

§ 58.

Soweit in diesem Gesetz der Magistrat erwähnt wird, tritt an seine Stelle, sofern es sich um Landgemeinden handelt, der Gemeindevorstand.

Artikel 3.

Diefe Verordnung tritt an dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Mit der Ausführung dieser Verordnung sind die Minister der öffentlichen Arbeiten und des Janern beauftragt und er— mächtigt, den Text des Gesetzes, wie er sich aus den im Artikel 2 bestimmten Aenderungen ergibt, und zwar mit dem Datum der vorstehenden Verordnung und mit der Ueber— schrift „Verordnung, betreffend die Umlegung von Grund— stücken in der Provinz Ostpreußen“ in der Gesetzsammlung be— kanntzumachen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 11. Dezember 1915.

(Siegel.) Wilhelm k. von Bethmann Hollweg. Delbrück. von Tirpitz. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer.

Lentze. von Loebell. von Jagow. Helfferich.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei dem Ministerium für Handel und Gewerbe ist der Polizeisekretär Rudolf Müller als Geheimer Registrator an. gestellt worden.

Dem Geheimen Kanzleisekretär Pohlmann im Ministerium für Handel und Gewerbe ist der Charakter als Geheimer Kanzlei= inspektor beigelegt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts—⸗ angelegenheiten.

Der außerordentliche Professor Dr. Issai Schur in Bonn ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultät der Friedrich Wilhelms-⸗-Universität in Berlin versetzt worden.

Dem Obermusikmeister Böttcher im Grenadierregiment Kronprinz (1. Ostpreußischen Nr. J und dem Obermusikmeister Sperling im Füsilierreglment Nr. 40 ist der Titel König⸗ licher Musildirektor verliehen worden.

Finanz ministerium.

. Die Rentm eisterstel le bei, der Königlichen Kreiskasse in Freystadt, Regierungsbezirk Liegnitz, ist zu besetzen.

in Städten 93 ländlichen Ortschaften,

Evangellscher Oberkirchenrat.

Der Oberkonsistorlalrat Dr, Bac meister in Danzig ist in gleicher Eigenschaft an das Königliche Konsistorium in Koblenz und

der gen fr insr Dr. Koch in Magdeburg in gleicher Eigenschaft an das Königliche Konsistorium in Münster ver— setzt worden.

Dem in die erste Pfarrstelle an der Philippus⸗Apostel⸗ Kirchengemeinde in Berlin berufenen Superintendenten Voigt⸗ mann, bisher in Ziesar, Bezirk Magdeburg, ist das Ephoral— amt der Diözese Berlin Stadt I übertragen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß 5 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. 9 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Kaufmann Michael Lickes, wohnhaft in Cöln, Hansaring 26, der Handel mit Nahrungs mitteln aller Art untersagt worden.

Cöln, den 20. Dezember 1915.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenauer.

Bekanntmachung.

Gemäß S8 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Kauf⸗ mann Leopold Rosenthal, wohnhaft in Cöln, Zeughaus⸗ straße 26, der Handel mit Nahrungsmitteln aller Art untersagt worden.

Cöln, den 20. Dezember 1915.

Der Qberbürgermeister. J. V.: Adenauer.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. Dezember 1915.

In der am 22. Dezember unter dem Vorsitz des Staatgz⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ sekretärs des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar—⸗ sitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Be⸗ kanntmachung, betreffend Ausprägung von Zehnpfennigstücken aus Eisen, die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Eatwurf einer Bekanntmachung, betreffend das Verfahren bei Zustellungen, der Entwurf einer Be⸗ kanntmachung über die Anrechnung von Militärdienstzeiten und die Erhaltung von Anwartschaften in der Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung, der Antrag, betreffend Verlängerung der Zuckerungsfrist für die diesjährige Weinernte, und die Vorlage, betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Demnächst wurde über verschiedene Anträge und Eingaben Beschluß gefaßt.

Eine Bekanntmachung vom 23. Dezember 1915, die am 27. Dezember 1915 in Kraft tritt, betrifft die Beschlag⸗ nahme, Verwendung und Veräußerung von Bast— fasern (Jute, Flachse, Ramie, europäischer Hanf und über— seeischer Hanf) und von Erzeugnissen aus Bastfasern. Wie „W T. B.“ meldet, sind nach dieser Bekanntmachung alle Bastfasern in rohem, ganz oder teilweise ge— bleichtem, kremiertem oder gefärbtem Zustande beschlagnahmt. Ihre Verarbeitung ist für den allgemeinen Gebrauch nur in ganz bestimmten, in der Bekanntmachung näher geregelten Fällen erlaubt. Zur Erfüllung von unmittelbaren oder mittelbaren Aufträgen der Heeres- oder Marinebehörden (Kriegslieferungen) ist die Verarbeitung und Verwendung von Bastfasern in weitem Umfange zugelassen. Ins besondere dürfen auch ohne einen Auftrag auf Kriegs⸗ lieferungen Halb⸗ und Fertigerzeugnisse für Kriegsbedarf auf Vorrat unter Beobachtung bestimmter Vorschriften ge— fertigt werden. Die auf Vorrat hergestellten Garne und Gewebe, über die ein Lagerbuch zu führen ist, sind ebenfalls beschlagnahmt und ihre Auslieferung ist nur zur Erfüllung eines Auftrages auf Kriegslieferungen gestattet. Trotz der Beschlagnahme bleibt die Veräußerung und Lieferung von Bastfaserrohstoffen an Bastfaserspinnereeien und Seile—⸗ reien oder an andere Personen zulässig, die einen schrift— lichen Auftrag einer Bastfaserspinnerei oder Seilerei zur Beschaffung von Bastfaserrohstoffen besitzen. Auch die fadenartigen Halb⸗ und Fertigerzeugnisse aus Bastfasern, wie Garne, Zwirne, Seilfäden, sind beschlagnahmt. Jedoch ist ihre Veräußerung und Lieferung trotz der Beschlagnahme unbeschränkt erlaubt, so daß die Beschlagnahme nur eine weitere Verarbeitung dieser Garne, Zwirne oder Seilfäden verhindern soll.

Die Bekanntmachung enthält eine ganze Anzahl wichtiger Einzelbestimmungen. Ihr Wortlaut ist bei den Polizeibehörden einzusehen.

Für die Zuckerung der im Herbst 1915 geernteten Weine, die nach dem Weingesetz nur bis zum 31. Dezember 1915 zulässig ist, sind durch einen am 22. Dezember gefaßten Beschluß des Bundesrats noch die Monate Januar und Februar 1916 freigegeben worden. Den aus einzelnen Weinbaugebieten laut gewordenen Wünschen nach Erhöhung des Maßes des zulässigen Zuckerwasserzusatzes hat dagegen der Bundesrat, wie „W. T. B.“ mitteilt, keine Folge gegeben. Die Beschaffenheit des Jahrgangs 1915 rechtfertigt eine solche Ausnahme von den Grundsätzen des Weingesetzes nicht.

Der heutigen Nummer des „Reicht⸗ und Staatsanzeigers“ liegt die Ausgabe 839 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält, die 412. Verlustliste der preußischen Armee und die 242. Vehkustliste der bayerischen Armee.

Großbritannien und Irland.

Das Kriegsamt gibt bekannt, daß der General Sir Douglas Haig das Oberkommando der britischen Truppen in Frankreich

und Flandern angetreten hat. Der General Sir Charles

Monroe wird ihm im Kommando der ersten Armee folgen und der bisherige Chef des Reichsgeneralstabes Generalleutnant * Archibald Murray wird Monroes Tommando üher— nehmen.

Dag Unterhaus hat die Gesetzvorlage, die eine Ver⸗ mehrung des Heeres um eine Million Mann worsieht, einstim mig angenommen. Ueber den Verlauf der Sitzung berichtet das W. T. B.“ wie folgt:

Der Premierminister Aaquith erk ärte zunächst in Beantwortung elner Anfrage, daß der Generel Sir John Pamilton nicht aus dem Orient zurückgekehrt sei, um ein neues Kommando zu übernehmen. Wenn er ein anderes Amt erhielte, würde es betannt gemacht werden. Sodann begründete Aequith die Forderung der Heeres ver⸗ mehrung um eine Millton Mann und sagte, die Armee auf den verschiedenen Krlegsschanuplätzen bettage einschließlich der Engländer über See über 1260 000 Mann. Die Verluste seien fehr groß. Die. Rekrutierung diene in erster nie zur Auffüllung, Das Hauptziel müßte stets sein, die Effektiostãrke möglichst der Soll harke entsprechend jzu erhalten. Das sei namentlich ba den Territorialtruppen schwer. Die Heeresverwaltung brauche viel mehr Leute, um Tie neuen Formationen auftufüllen und die gesamten Streitkräst. zu verstärken. Der Minister lebnte es ab, anzugeben, wieviele Divisionen oder wieviel Mannschaften nötig seien, und jagte; „Wir brauchen alle Männer milttärfähigen Alters, die nicht aus wintschartlichen Gründen unentbehrlich sind.

das Freiwilligen spstem oder den Dienstjwang anwenden. Don der Suvtabat und der Anzaezone bedeutet nicht ähnliche Operationen bei Kap Helles, wo wir den Eingang der Meerengen be— her eschen. Dieser Schrut geschih gemäß den Urteilen mülnärischer und seemännischer Ratz ber. Nachdem Monroe und Kitchener alle Stellungen geprüft balten, bat die Re ierung den Rückzug mit großem Widerstreben gutgeheißen. Der Abg. Redmond sagte, S sei standalös, daß noch kein arsfühilicher Bericht Sir Fohn Hamiltons über die Gppeditlon an der Suolabai vorlt⸗ge. Asguith bemerkte, die Regierung babe den Bericht erst in den letzten Tagen erhalten. Redmond juhr fort, Hamilton sei zurückgerufen worden, um über den fürchterlichen Fehlscklag des Unternehmens zu berichten. Er (Redner) müsse, die Regierung tadeln, weil sie es nicht Ddurchgesetzt babe, daß sie einen Bericht erbalten habe. Durch Aequiths Rede sei er entfiäuscht, da sie nichts über Beibehaltung oder Aufgabe des Freiwilligensystems sage Dle Ent. scheidung musse hald fallen Die Eisführung der Wehrpflicht wünde aber unheilooll sein, die Nation spalten und im Parlament und im Fande heftig bekämpft werden. Die nationalistische Partei sei unter den augenblicklichen Umständen entsaieden gegen jede Form einer Viensipflicht. Der Abg. Stanton (Arbeiterpartei) erklärte sich gleich— falls als durch Asquiths Rede nicht b frtedigt, da sie offenbar etwag verheimlich? Der Bericht Lord Derbys müsse ungünstiger sein als er sein dürfte, sonst wäre er dem Unierhause bereits migetellt. Der Abg. Holt (liberal) fragte, ob die Regierung versucht habe, mehr als die bisher bewilligten diei Millionen Mann auszuheben. Aegquith sagte, das Gesetz sei in keiner Weife verletzt worden. Volt erwiderte, viele glaubten, daß das Gesetz verletzt worden sei Der Premierminister habe dem Hause feine wirkliche Jaformation zur Begründung der Heeresberstärkung gegeben. Es sei ein alter Trick, dem Vause das Vertrauen auszuiprechen, daß es selbst imstande sei, zu beurteilen, ob die vorgeschlagene Heeres verstärkung der Industrke, dem Trangportwesen und der Schiffahrt genug Arbeitskräste lasse. Der Redner, der in Liverpool Reeder ist, fagte, er bekomme in den Häfen London und Liveipool nur halb so viel Arbeiner, als er brauche; andere Reeder selen in gleicher Lage, und das werde täglich schltmmer. Auch der Eisen bah feblten Arbeiter; die Transportfrage sei aber wesentlich für die Zahlungssäbtak it der Nation. Die Vauptaufgabe Englands sei, die Verbändelen finanztell und mit Munition zu unterstützen; den Verbündeten müsse ez überlassen bleiben, Soldaten aufzubringen. Der Red ner wid rsprach der Heeregs⸗ vermehrung, die den festen Aufbau der Nation und ihre Fähigkeit, den Ksieg zu gewinnen, gefährde. Caron bekämpfte Holt und sagte, die Regierung behandle bie Industriefrage eher zu schonend. Sr babe an der Regierungsforderung nur auszusetzen, daß sie zu spät komme und nicht goß genug sei. De Auffüllung der Gefechts. einheiten sei sehr schwer, beispielewese seien 36 Bataillone Territorialtruppen im nahen Osten auf 11 000 Mann, also um zwei Dritt! zusammengeschmolzen. Min brauche nicht Soldat zu sein, um die Lage zu beurtellen, denn der einzine Weg, den Krieg zu ge— winnen, sei, die deursche Front zu dorchhrechen und die Deutschen über der Rhein zurückzutreiben. Das Gallipolt-Unternehmen sei eine große Enttäuschung; ihre Ursachen müßten später untersucht werden. Die Regierung habe dadurch einen ungeheuren Fehler begangen, daß sie seit August keinen Estschluß lassen konnte, obwohl die Verluste durch Krankheit zeitweise 1000 Mann täglich betragen härten. Der Abg. Thomas (Arberterpartei) sprach gegen die Wehrpflicht; im Voifalle müsse Lord Derbys Werbearbelt wiederholf weiden. Der Abg Dillon (Nationalist) forderte eine genauere Darlegung der Gründe für die Heeresbermehrung und für die Ansicht, daß das Land sie ertragen könne, und sagte, die Zeit werde kommen, wo die geiamte Politik und Diplomatie, die zu diesem Kriege gefuhrt und England in die jetzige Lage gebracht bätten, erörtert werden müßten. Irland werde jedenfalls die Dienstpflicht nicht dulden. Der Abg. Parker (Arbeiterpartei) sagte, er werde der Dienstpflicht scharf widersprechen. Der Abg. Griffith (liberal) ertlürte es fur zu pät, die Dienstpflicht zu bekämpfen, sie bestehe in gewissem Slnne seit Be⸗ ginn von Lord Derbyg Arbeit. Der Handeleminister Runetman legte die Methode der Regierung für die Beurlaubung unentbehrlicher Arbeiter aus dem Heere dar.

Die Debatte dauerte bei Redaklionsschluß der Blätter fort. 4 Das Oberhaus hat in der vorgestrigen Sitzung die Finanzbill in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Im Laufe der Debatte sagte, obiger Quelle zufolge, Lord Fourtney, die Bill sei ein unzureichender Verfuch, die Kriegs— kasten zu decken; es scheine ihm nicht sicher, daß der Staat vier Millionen Mann unterhalten könne, die der Industrle ent⸗ zogen würden. Der Redner befürwortete eine höhere Besteue⸗ rung; die Einkommensteuer sollte auf fünf Prosent erhöht erden. Lord Aldwyn erklärte dies für unmöglich, aber die Arbeiter sollten siärker besteuert werden, deren Einkommen un— gewöhnlich hech sei. Das Budget ignoriere dies. Die Regierung dergeude durch schlechte Wirtschaft Millionen und habe die Finanz lage verschlimmert, als sie das Badget anstatt zum Mai erst am Ende des Jahret einbrachte.

Italien.

Gestern hat bei dem Ministerpräsidenten Salandra ein dreistündiger Ministerrat stattgefunden, in dem nach der amtlichen Mitteilung parlamentarische und Verwaltungs⸗ angelegenheiten besprochen worden sind.

Die Frage der serbischen Flüchtlinge beginnt, wie „Sera“ meldet, in Italien ernstliche Besorgnis zu erregen. Viele Flüchtlinge befinden sich bereits in verschiedenen Städten Süditaliens. Man nimmt an, daß ein Konzentrationslager für alle bedürftigen Flüchtlinge geschaffen wird. Dieses soll nahe einer Küstenstadt Süditaliens gelegen sein, damit die

erproviantierung vom Meere möglich ist. Die italienische

egierung und das serbische Volk werden sich darüber ver⸗ Hin gen. Man erwartet noch viele Tausende Flüchtlinge in ien. Nach einer Meldung des „Secolo“ aus Syracus ist auf den deutschen Dampfern„Kattenturm“, Mudros“

din Wir brauchen Tach den Fötigen Abzügen für die Hersfellung der Munttson und die Aufrechterhaltung des Exporfihandels die Höchstjabl, gleichviel, ob wir Der Rück ug

und „Sigmaringen“ die italienische Flagge gehißt worden. Die drei Dampfer werden sofort nach Beendigung von Maschinenreparaturen ausfahren.

Dänemark.

Auf Befehl der englischen Behörden in Kirkwall mußte, wie die „Nationaltidende“ meldet, auch der dänische Dampfer „Frederik VIII.“ die von Amerika nach Däne⸗ mark bestimmte Paketpost ausladen.

Schweiz.

Im Nationalrat legte gestern Greulich⸗Zürich im Namen der sozialdemokratischen Fraktion die folgende Inter⸗ pellation vor: „Gedenkt der Bundegtat allein oder mit den Regierungen anderer Länder den Kriegführenden seine guten Dienste anzubieten zur baldigen Herbeiführung eines Waffenstillstandes und Einleitung von Friedens⸗ verhandlungen?“ Als Chef des politischen Departements antwortete laut Meldung des „W. T. B.“ der Bundesrat Hoffmann auf die Jaterpellation mit der folgenden Erklärung:

Wir verstehen das tiefe Friedensbedürfnis, das in unserem Volke empfunden wird, und teilen die Sehnsucht nach einer baldigen Be—⸗ endigung des schrecklichsten Krieges, den die Geschichte kennt Uaser Land, wenn auch vom Kriege selbst verschont, leidet gewaltig unter dessen Folgen. Es ist indessen nicht allein oder auch näaͤr an erster Stelle unser eigenes Interess.“, welches den heißen Wanich nach Frieden heroorruft. Wir sebnen ihn aus rein menichlichem Empft den herbei,

im Hinblick auf dag unsaghare Elend, das der Krieg verursacht, auf

die geschlagenen Wunden und das unbarmherzige Zerstörungswerk, das er an einer Kultur vollbracht hat, auf die wir bis vor kurzem so stol; waren. Wir achten also die Gefühle, aus denen die Anfrage der Intervellanten hervorging. Soweit sie jedoch darauf zlelt, eine direkte Friedensaktlon des Bundesrates herbezufübren, müssen wir Vorbehalte machen. Ein solcher Schritt ist zum voraus dem Miß— erfolge geweiht und der Mißdeutung aus gesetzt, solan ge nicht auf betzen Seiten der triegführenden Parteien das Frtedensbedürfnis die ihm entgegenstehenden, im Gang der Ereignisse begründeten Widerstände durch eine im eigenen Lande vollzogene Wandlung der öffentlichen Meinung ohne fremdes Zutun überwunden hat. Tst diese Wandlung noch nicht vollzogen, so müssen nicht nur all: fremden Inter ventionsbewegungen auf dürres Erdreich fallen, sondern sie weden geradezu als lästige und wenig freuadschastliche Emmischung empfunden und können sowohl der Sache des Friedens als auch den zwischenstaatlichen Beziehungen zum Schaden ger ichen. Ez ist Sache der individuellen Auffafsung, ob der Friedenswille kräftig eingesetzt und zu einem ausreichenden Ergebnis geiührt hat. Der Bundesrat hält dafür, daß das heute noch nicht der Fall ist. Man wind es ver— stehen, wenn er in eine Datlegung der Gründe, die zu dieser Auf⸗ fassung der Sachlage führen, an diesem Orte nicht ein treten kann. Dessen aber dürfen wir Sie versichern, daß wir mit gespannter Auf. merksamkeit die Entwicklung der Dinge verfolgen und uns glücklich schätzen wätden, wenn unser kleines Land, geiragen von den Sym pathten, die es mit den kriegführenden Nationen verbinden, g-treu seiner traditlonellen neutralen Stellung und in völliger Uneigennützig keit auch nut in bescheidenem Maße dazu beizuttagen vermöchte, den ersehnten dauerhaften Frieden herbetzuführen.

Ueber die Antwort des Bundesrats fand keine Erörterung statt. Der Interpellant Greulich erklärte sich von der Antwort des Bundesrats befriedigt.

Griechenland.

Der französische General Castel nau ist dem „Corriere della Sera“ zufolge mit dem Panzerkreuzer „Ernest Renan“ in Saloniki eingetroffen und hatte sofort mit dem General Sarrail eine Unterredung.

Nach einer verspätet eingetroffenen Meldung des „W. T. B“ sind die griechischen Truppen aus Saloniki nach Verria und nach Sorowitsch abgezogen. Die neue Hauptfront der Verbündeten von Karasuli bis Salmanli soll durch eine zweite, etwas zurücktretende Verteidigungslinie gestützt werden, die sich bis gegen Langaza hinzieht. An den Befestigungen wird fleißig gearbeitet. Die Bevölkerung von Saloniki befürchtet, daß die Stadt in die Kampfzone einbeiogen werde, zumal viele Kriegsschiffe im Hafen von Saloniki zum Eingreifen bereit— liegen. Den neuesten Verfügungen zufolge soll doch eine ganze Division griechischer Truppen in Saloniki zurückbleiben. Die Verbündeten beabsichtigen trotzdem, die Besetzung der Stadt ganz in ihrem Sinne durchzuführen, auch eigene Sicherheits⸗ maßregeln zu ergreifen. Die Konsulate der Mittelmächte, Bulgariens und der Türkei werden von ihnen scharf beobachtet.

Rumänien.

Im Senat wurde vorgestern die Adreßdebatte fort⸗

gesetzt.

Nach dem Bericht des W T. B.“ verteidigte der Senator Schukulescu (liberal) die Poltttt der Regterung Er wies daraaf hin, daß der vtelbesprochene Augenblick für ein Eingreiren Rumäniens in den Weltkrieg vielleicht vom Stanzpunkte der Strategte, nicht aber vom Siandpunkte der Politik auz günstig gewesen sel. Wenn man dem Mianistervräsidenten zuviel Vorsicht und Geduld vorwerfe, so sei doch auch richtig, daß die stets ungeduldigen Völker zugrunde gegangen seien, wäprend die weisen sich erhalten hätten. Man könne sich schwer Herrn Brattanu aus Furcht in etne Ecke zurückgezogen und Take Jonescu in Rot gekleidet, den Garibaldt spielend, vor stellen. Der Senator Marghiloman (konservativ) besprach die Politit der Wegierung von zwei Gesichtspunften, von dem der auswärtigen und dem der witrtschaftlichen Lage des Landeg. Er billigte die Zurückhaltung, die sich die Regierung in ihrer Art, die auswärtige Lage aufzufassen, unter den gegebenen Umständen auferlege. Es sei Pflicht aller, über die böchsten Interessen des Landes zu wachen. Denn wenn Rumänien eine Niederlage erlitte, so würde die ganze rumänische Rasse die Folgen davon zu tragen haben. Angesichts der Haltung der Regicrung lege die konservatiye Partei Wert darauf, der liberalen artet ihre Unterstützung zuzusichern und ihre Zurück⸗ baltung zu hilligen. Ez sei im Juteresse Rimäntens gewesen, gerade mit Rücksicht auf einen bevorstehenden Krieg, den Getreideverkauf, entsprechend den bestehenden internaftonalen Abmachungen, zu be—⸗ günstigen; denn große Kapitalten seien für Rumänien notwendig gewesen; sie hätten im Falle eines Krieges eine Reserve dar⸗ gestellt. Der Senator Stelian erklärte, er wolle nicht wissen, ob im gegebenen Augenblick Rumänien hätte eingreifen müssen; augen= hlicklich befinde sich Rumänten in einer schwterigen Lage. Im Interesse der rumänischen Rasse wolle der Senat wissen, was vorgehe. Vie Regierung bätte über die Absichten der Mittelmächte auf dem Balkan eingeweiht sein müssen. Er frage, welches die heutige Lage Rumäniens seü; sie sei so, daß sich Rumänien von außen her durch die österreichischungartschen und deutschen Armeen einkressen lasse, im

Innern aber in feindliche Gruppen gespalten sei, die sich gegenjeitig

verdächtigen. Der Redner schloß: „Die heutige Lage muß unt große Tra er einflößen und uns zu ernstlichem Nachdenken veranlassen. Wir haben keine festumschriebene Politik. Man könnte sagen, daß wir sie auf gut Glück führen.“

Bulgarien. Die Sobranje ist auf den 14.27. Dezember einberufen worden.

Der kanadische Premierminister Sir Nobert Borden hat bei einem Festmahl der New England Society eine Rede ge= halten, in der er, dem „Reuterschen Bureau zufolge, er klärte, Kanada sei ebenso fest entschlossen, wie das Mutterland, daß der Krieg nicht durch einen Frieden, der keine Entscheidung

brächte, beendet werden soll.

A sien. Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗ Agentur“ aus Teheran haben die russischen Truppen Korun besetzt.

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 2B. Dezember.

Westlicher Kriegsschauplatz.

In heißem Ringen nahmen gestern die tapferen Re⸗ gimenter der 82. Landwehrbrigade die Kuppe des Hart⸗ mannsweilerkopfes zurück. Der Feind erlitt außer⸗ ordentlich schwere blutige Verluste und ließ 23 Offi⸗ ziere 1530 Mann als Gefangene in unseren Händen. Mit der Ausräumung einiger Grabenstücke am Nordhang, in denen die Franzosen noch sitzen, sind wir beschäftigt.

Die Angabe im französischen Tagesbericht von gestern abend, es seien bei den Kämpfen um den Kopf am 21. Dezember 1300 Deutsche gefang en worden, ist um min⸗ destens die Hälfte übertrieben. Unsere Gesamtverluste einschließlich aller Toten, Verwundeten und Vermißten betragen, soweit es sich bisher übersehen läßt, etwa 1100 Mann.

Oestlicher und Balkan-Kriegsschauplatz.

Keine Ereignisse von Bedeutung. . Oberste Heeresleitung.

(W. T. B.)

Wien, 22. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Russischer Kriegsschauplatz. Stellenweise Artilleriekämpfe und Geplänkel.

Italienischer Kriegs schauplatz.

Die Tätigkeit der italienischen Artillerie gegen die Tiroler Südfront hält an. Auch an den übrigen Fronten stellenweise vereinzelte Geschützkämpfe. Der Angriff einer feindlichen Kompagnie bei Dolje am Tolmeiner Brückenkopf brach in unserem Feuer zusammen.

döstlicher Kriegsschauplatz.

Bei Ipek wurden neuerlich 69 von den Serben ver⸗ grabene Geschütze erbeutet. Diese Zahl dürfte sich noch erheblich steigern.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 22. Dezember. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier teilt mit: An der Irakfront bei Kut el Amara versenkte unsere Artillerie zwei feindliche Mani⸗ tore und verursachte durch einen Volltreffer eine Explosion auf einem anderen Monitor. Unsere Truppen näherten sich auf der ganzen Nordfront dem Stacheldrahtverhaue der befestigten feindlichen Stellung. K

An der Kaukasusfront kosteten die feindlichen Angriffe in der Gegend von Id am 20. Dezember dem Feinde Leinen Verlust von acht Offizieren und 300 Mann, während unsere Verluste nur ein Drittel dieser Zahl betragen. .

An der Dardanellenfront bei Sedil Bahr zeit⸗ weiliger Artilleriesh, Bomben⸗ und Lufttorpedokampf. Unsere Batterien auf der anatolischen Küste der Meerengen beschossen erfolgreich Mortoliman und die Landungsstellen von Tekke⸗ Burun; sie versenkten bei Mortoliman zwei kleine Boote sowie bei Tekke ein kleines Munitionsschiff und trafen ferner ein Lastboot. In einem einzigen der vom Feinde gesäuberten Ab⸗ schnitte fanden wir Lebensmittel aller Art, die für die Verproviantierung eines ganzen Armeekorps für lange Zeit ausreichen, sowie eine Million Sandsäcke, un⸗ gefähr tausend Zelte, fünfhundert Wolldecken, 400 Tragbahren, 1000 Konservenkisten, 50 Benzinfässer, 1 Mörser bei Aghine⸗ dere sowie eine Menge in der Erde vergrabene Mörsergeschosse, ferner 300 kin Telephondraht und 180 m Stacheldraht. Wir konnten die Munition, Kleidungsgegenstände und sonstiges er⸗ beutete Material noch nicht zählen.

Der Krieg zur See.

Sofia, 22. Dezember. (Meldung der Bulgarischen Telegraphen⸗Agentur.) Wie die Blätter melden, näherten sich gestern vier russische Torpedobootszerstörer, die die rumänischen Häfen überwachen. einem bulgarischen Torpedo⸗ boot, das vor dem Kloster des Heiligen Konstantin bei Varna den Wachtdienst versieht. Die russischen Einheiten feuerten auf das bulgarische Torpedoboot, das das Feuer erwiderte. Auch die Küstenbatterien beteiligten sich am Kampfe. Kurz darauf dampften die Torpodobootszerstörer davon. Das bulgarische Torpedoboot ist unversehrt geblieben.

Malta, 22. Dezember. (W. T. B.) Wie die „Agence Havas“ meldet, ist der japanische Dampfer „Saco Maru“ am 21. Dezember im östlichen Mittelmeer durch ein feindliches Unterseeboot versenkt worden. Die Hafen⸗ behörde von Alexandria wurde durch Funkspruch benach⸗ richtigt und sandte Hilfe. (In Lloyds Register ist ein Dampfer „Sado Maru“, 6227 Br. Reg. T., aufgeführt, vielleicht handelt es sich um diesen.)

Wohlfahrtspflege.

Als ein gewichtiges Dokument über die Anforderungen der Kriegswohlfahrtspflege und über die Art ihrer Befriedigung in Deuischland darf der schon an anderer Stelle erwäbnte sechfe Nachtrag zur ‚Denkichrift über wirtschaftliche Maßnahmen au Anlaß des Krieges“ angesehen werden, den der Stellvertreter des Reichs⸗ kan zlers dem Reichstag vorgelegt bat In Abschnitt X, Kriegswobl⸗ sahrtspflege, werden zunächft diejenigen Beträge aufgeführt, welche

als Aufwendungen an Mindestsätzen für die gefetzlich festgelegten