1915 / 306 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Dec 1915 18:00:01 GMT) scan diff

anzeiger

Staatsanzeiger.

P dir Königliche Eeyrdit ion rn Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 22.

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Amjeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits · zeile 20 3, einer 3 gespalteuen Einheits zeilh d O0 8.

Anzeigen nimmt an: Rrichs und Staatzameigers

r ——— ** z / Aer Gemasprris hefrügt vierteljährlich d M O0 Ale Postanstalten nehmen Bestellung an; für Gerlin außer den qostanstalten und Zeitungs sprditeuren fur Selbstabholer auch die Expedition SW. , Wilhelmstraße Nr. 32. Einzeine Uummern kosten 25 5. ————tsi:rrurrrrw * * z * J 2 306. Ber lin, Mittw Dezember, Abends

Juhalt des amtlichen Teiles: st Ordens verleihungen ꝛc. 3

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛe. Bekanntmachung, betreffend die Ausprägung von Zehnpfennig⸗ stücken in Eisen. Verordnung, betreffend die Ein- und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz.

Königreich Preußen. ö f

Ernennungen, Charaltewerleihungen, Standeserhöhungen und fümmungen erläßt der Bundesrat.

sonstige Personalneränderungen. Verordnung, betreffend die Einführung des preußischen Ent⸗ eignungsgesetzes in Helgoland.

Bekanntmachung, betreffend die Verleihung des Enteignungs rechts an die Aktiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke. Bekanntmachung, betreffend die Verleihung des Stipendiums der Adolf Ginsberg⸗Stiftung. b

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kapitän zur See a. D. von Studnitz, bisher von der Marinestation der Nordsee, den Roten Adlerorden dritter

1

Marggrabowa, Kreis Oletzko, den Roten Adlerorden vierter

Klasse, 3 Geheimen Medizinalrat, Professor Dr. Borchard in Berlin Lichterfelde, früher in Posen, dem Geheimen Sanitatsrat Dr. Win selmann in Thorn und dem Kreissekretär, Rech⸗ nungsrat Blaß in Gumbinnen den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Major Wetzell, Chef des Generalstabes eines Armee⸗ korps, das Ritterkreuz mit Schwertern des Königlichen Haus— ordens von Hohenzollern,

dem Kantor und Lehrer a. D. Jürdens in Rohrsen, Kreis Hameln, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ ordens von Hohenzollern,

dem Eifenbahnrangiermeister a. stirachi in Berlin⸗ Tempelhof, dem bisherigen Eisenbahnlackierer Kursch in Pots⸗ dam und den bisherigen Bahnunterhaltungsarbeitern Kosse und Mertins in Berlin das Kreuz des Allgemeinen Ehren⸗ zeichens,

dem Schutzmann Rakow in Kiel, dem Schuldiener a. Thürmann in Pyritz, dem Eisenbahnunterassistenten a. Forckel, dem Eisenbahnhilfskassendiener 9. V. Kra use, beide in Berlin, dem Aushilfsbahnwärter a. D. Hagen in Birken⸗ werder, Kreis Niederbarnim, dem bisherigen Eisenbahn— stellmacher Beetz in Kolonie Daheim bei Potsdam, dem bis⸗ herigen Eisenbahnfahrstuhlführer Ziegenhagen und dem bisherigen Eisenbahnmaschinenputze Laatsch, beide in Berlin, das Allgemeine Ehrenzeichen,

dem Schmied Herrmann, dem Betriebsarbeiser Wiede⸗ mann, beide bisher bei der Pulverfabrik in Spandau, und dem bisherigen Eisenbahnarbeiter Siewkowski in Potsdam das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie

hem Unteroffizier Gutke beim Landsturminfanterie⸗ bataillon Striegau, dem Gefreiten Rösner im Pionier⸗ regiment Nr. 35, dem Musketier Simon beim II. Erfatz⸗ bataillon des Infanterieregiments Nr. 47 und dem Landsturm⸗ mann Vaupel bei einem Reserveinfanterieregiment die

Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

D

D V. D.

Deutsches Reich.

Der bisherige Werftverwaltungsselretär Ahrens aus Kiel

ist zum Geheimen Rechnungsrevisor bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs ernannt worden.

Bekanntmachung,

betreffend die Ausprägung von Zehnpfennigstücken aus Eisen.

Vom 22. Dezember 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)

folgende Verordnung erlassen:

51 Der Reichskanzler wird ermächliat, auflerbalb der im 8 8 det

pfennigstücke aus Eisen bls zur Höhe von 19

hnpfenn tc aus Rickel geltenden Vorschriften mit folgenden Maßgaben entsprechende Anwendung:

ö

und Ziegen aus der Schweiz,

Klasse mit der Schleife und Schwertern,

dem Obersten a. D. Wen denburg, bisher Vorstand des 31. . .

Marinebekleidungsamts Wilhelmshaven, den Roten Adlerorden Die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus

hritter Klasse mit der Schleife, den schweizerischen Kantonen Freiburg, Tessin und Waadt ist dem Kreisarzt, Geheimen Medizinalrat Dr. Vossius in gestattet. .

Millionen Mark her⸗

llen zu lassen. Im übrigen finden auf diese Münzen die für die

a. die Zehnpfennigstücke aus Eisen werden zu 280 Stück aus 5 9

einem Kilogramm ausgebracht;

b. sie tragen auf der Schriftseite über der Zahl „10 die Um⸗ schrlft ‚Deutsches Reich! und unter dieser Zahl das Wort „Pfennig“ in wagrechter Stellung, darunter die Jahreszahl, auf der andern Seite statt der Schnurelnfassung einen

829

Perlenkreis.

Dle Zehnpfennigstücke aus Eisen sind spätestens riedensschluß außer Kurs Die hierzu ersorderlichen

2 Jahre nach zu setzen. e⸗

außer B

Berlin, den X. Dezember 1915.

Der Reichskanzler. von Bethmann Hollweg.

Verordnung, etreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Rin und Zie gen aus der Schweiz.

dvieh

Vom 9. Dezember 1915.

Abänderung der Verordnung vom 3. November 1915 1E 049 Gentral⸗ und Bezirks⸗Amtsblatt A von Rindvieh

In V. 18 3947III. 331), betreffend die Einjuhr und Durchfuhr wird bestimmt:

Diese Verordnung trilt am 20. Dezember 1915 in Kraft.

Straßburg, den 9. Dezember 1915. Ministerium für Elsaß, Lothringen. Abteilung für Lanzmirtschaft Abteilung für Finanzen, und öffentliche Arbeiten. Handel und Domänen. Der Unterstaatssekretär: Der Unterstaatssekretär:

J. V.: Cron au. Koehler.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Direktor bei der Königlichen Bibliothek in Berlin Dr. Richard Fick zum Abteilungsdireltor an derselben Bibliothek und den Justitiar und Verwallungsrat bei dem Provinzial⸗ schulkollegium in Koblenz, Regierungsassessor Gustav Rohrer zum Regierungsrat zu ernennen sowie den Seminardirektoren Dr. Bernhard Schulte in Eus⸗ kirchen, Ernst Ballerstedt in Neuzelle, Joseph Vogel in Tarnowitz, Dr. Peter Engels in Exin, Adolf Schwarz⸗ haupt in Genthin und Dr. Hans Dudenhausen in Fulda den Rang der Räte vierter Klasse zu verleihen.

Verordnung,

betreffend die Einführung des preußischen Gesetzes Grundeigentum vom

über die Enteignung von ö 11. Juni 1874 (Gesetz amml. S. 221) in Helgoland. ? Vom 15. Dezember 1915. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

Preußen ꝛe., verordnen auf Grund des § 11 des Gesetzes, betreffend die Vereinigung der Insel Helgoland mit der Preußischen Monarchie,

vom 18. Februar 1891 (Gesetzsamml. S. 11), was folgt:

8 5 1. Das preußische Gesetz über die Enteignung von Grund⸗

eigenium vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 22I) tritt für

Helgoland in Geltung. 2

22

Diese Verordnung tritt mit in Kraft. . Irkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 15. Dezember 1915.

Wilhelm R.

dem Tage ihrer Verkündung

von Bethmann Hollweg. Delb rück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorle mer. Lentze. von Loebell.

von Jagow. Helfferich.

Der Aktiengesellschaft der Dillinger Hütten⸗ werke zu Dillingen wird auf Grund Tes Gesetzes vom S S. WI) hiermit das Recht verliehen,

blatt (Flur) 2 Parzelle Nr. notwendige Erweiterung dingten Verlängerung bereits bestehenden Bahnanschlusses erforder im Wege der Enteignung zu ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung

der Otto Diels, zum außerord worden.

in Berlin Dr. bibliothekar an der Universitätsbibliothek Johannes Universitätsbibliothek in zu Bibliothekaren an der Königlichen Bibliothek in Berlin er⸗ nannt worden.

1561 welches zu der durch die der Geschoßfabrik der Gesellschaft be⸗ Lokomotiogleises des lich ist, nötigenfalls erwerben oder, soweit dies zu belasten.

945 24* ,

3 F 1 1 des Zustell⸗ und

Berlin, den 23. Dezember 1915. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Maßestãt des Königs.

Das Staats ministerium. von Breitenbach. Dr. Sydow. von Loebell.

Ministerium der geistl ichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät Friedrich Wilhelms⸗Universität zu Berlin, Professor Dr. Ubteilungsvorsteher am Chemischen Institut, ist entlichen Professor in derselben Fakultät ernannt

Der bisherige Hilfsbibliothekar an der Königlichen Bibliothek Alerander Schnütgen, der bisherige Hilfs⸗

in Greifswald Dr.

Hilfsbibliothekar an der

Asen und der bisherige Dr. Albert Pre deck sind

Göttingen

Der Bibliothekar an der Könialichen Bibliothek in Berlin

Dr. Otto Bleich ist in gleicher Eigenschaft an die Königliche und Universitätsbibliothek in Breslau versetzt worden.

Oberrechnungskammer. Der bisherige Eisenbahnobersekretär Döring aus Halle

a. S ist zum Geheimen Rechnunggrevisor bei der Königlichen

Oberrechnunge kammer ernannt worden. Bekanntmachung.

Das durch Belanntmoachung vom 28. Juli d. J. für das Jahr

1916 ausgeschriebene Stipendium der Adolf Glineberg-

Stiftung ist durch Beschluß det Kuratoriums dieser Stiftung in

Höhe von 2000 6 an, den Studierenden im Meisteratelier des

Prefessorg Hübner, Maler Otio Heinrich aus Berlin verliehen

Bord

worden.

Charlottenburg, den 29. Dezember 1915. Der Vorsitzende des Kuratoriums der Adolf Gin A. Kampf., Direktor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste.

gsberg · Stiftung:

11. Juni 1874 (GS. S. 2*

Münjgesetzes vom 1. Jun 1909 (Reichs · Gesetzbl. S. 507) für die Ausprägung von Nlckel⸗ und Kupfermünzen beslünmten Grenze Zehn⸗

das in der Gemarkung Dillingen gelegene Gru ndstück Karten⸗

NAichlamlliches. Den tsches Reich.

Preußen. Berlin, 20. Dezember 1915.

Es ist wiederholt darauf hingewiesen worden, daß Schrift⸗ stücke und Drucksachen, wie Geschäftspapiere, Briefe, Zeitungen, Bücher aller Art, Abbildungen, Landkarten und dergleichen, entweder überhaupt nicht oder doch nur nach ge— nauer Prüfung durch die dazu berufenen Dienststellen bei Reisen ins Ausland mit über die Grenze genommen werden dürfen. Im dringendsten Interesse der Reisenden selbst liegt es daher, die Mitnahme auf das unumgänglich Not⸗ wendige zu beschränken. Andernfalls sind sie der Gefahr aus⸗ gesetzt, an den Grenzübergangsstellen längere Zeit aufgehalten zu werden oder die Schriften usw. zurücklassen und anderweitig befördern zu müssen. Dies gilt jnsbesondere auch für Reisen nach Oesterreich⸗Ungarn und darüber hinaus nach Rumänien.

Der heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staatsanzeigers / liegt die 843. Ausgabe der Deutschen Verlust listen bei. Sie enthält die 416. Verlustliste der preußischen Armee und die 240. Verlustliste der sächsischen Armee.

Waldeck.

Seine Durchlaucht der Fürst Friedrich hat als An⸗ erkennung für besonders verdienstliche Leistungen auf dem Gebiete der Nächstenliebe während des Krieges die ‚Friedrich⸗ Bathildis⸗Medaille“ gestiftet. Wie das Regierungsblatt be⸗ kannt gibt, trägt die aus Bronze hestehende Medaille die Bildnisse des Fürstenpagres mit der Umfchrift „Friedrich Bathildis F. u. F. z. W. u. P.“, auf der Rückseite die Aufschrift „Für treues Wirken in eiserner Zeit“ sowie die Jahreszahl 1915. Die Medaille soll ohne Ansehen des Ranges und Standes verliehen