1915 / 308 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Dec 1915 18:00:01 GMT) scan diff

.

. G , , nd.

nur mehr

werden, das Werk ; Sarfensolo

vrangt Interme no

iwischen

einer

* ents urde,

lieferungen

werden, zu viel zu tun. Garden, Die beide

rren Koppel und Schmasow vortreffliche Ver⸗ treter. Die Sorgfalt der mustkalischen Einstudierung unter der Leitung des Kapellmetsters Dr. Werner, der auch Chor und Drchester mit fester Hand zusammenhielt, verdient nachdrücklich hervorgeboben ju werden. Der lebhafte Beifall der Zuhsrer war daher voll berechtigt.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Sonnabend, Lohengrin‘ in folgender Besetzung aufgeführt: Ela: Frau Hafgren⸗ Waag; Ditrud: Frau Denera; Lohengrin: Herr Jadlowker; Telramund: Herr Bischoff; König Heinrich: Herr Bohnen als Gast; Heerrußser: Herr Habich. Virigent ist der Generalmustk⸗ direkter Blech. Die Vorstellung beginnt um 7 Uhr. Am Sonntag wird Carmen! gegeben. Die Carmen singt Frau Ke ap, die Micasla: Fräulein Escher, die Fraeguita: Fraulein Herwig, die Mercedes: Fäulein Birtensteöm, den Joss: Herr Kirchner, den Gs camillo: Herr Bronsgeest, den Zuniga: Herr Bachmann, den Moralès: Herr Habich, den Dancalro: Herr Sommer, den Remem dado: Herr Henke.

Morgen wird im Königlichen Schauspielhause „Alt⸗ Berlin' (beitere Bilder aug der Großvbaterzeit) in der bekannten Besetzung gegeben. Am Sonntag geht , Colberg“' in Szene. In den Hauptrollen wirken die Damen Abich und Ressel sowie die Herren Kraußneck, Pohl, Sommerstorff, Vollmer und Werrack mit. Spiel leiter ist der Oberregisseur Patiy.

Ellen Petz hat für ihren Tanzabend in der Komischen Oper, Freitag, den 7. Tanuar, Abends 8 Uhr, folgendes Programm fest⸗ gesetzt: Tarantella, Musik von Nicod; Prélude von Chopin; Bettler⸗ tanz aus Hiawatha“ von Karl Kämpf; 1I. Polonäse von Liszt; Gtüde von Chopin; Polonäse von Chopin; Lied ohne Worte von Mendelssohn. Baitboldy; ungarischer Tanz von Brabms.

Im Lustspiel hau se, wo allabendlich der Schwank „Alles aus Gefälligkeit‘ gegeben wird, wird dieses Stück auch am Dienstag, Nachmistags 3 UÜhr, als Wohltätigkeitsvorstellung zum Zweck der Beschaffung von Llebesgaben fär das 93. Infanterieregiment auf⸗ geführt werden.

In der Philharmonie wird morgen, Sonnabend, Abends 7 Uhr, zum ersten Male an dieser Stelle Otto Nicolais „Weihnachts Ouvertüre“ über den Choral Vom Himmel hoch da komm' ich bei“ mit Orgel und Chor aufgeführt werden. Es ist dies ein unver—

*

öffentlichtes Jugendwerk Keg Komponisten der Lustigen Welber“, das 1833 in der Gan nisonkirche und im Königlicken Schaaspielbause von der Königlichen Kapelle zuerst gespielt und dann auch im Leipziger Gewandhaus und im Wiener Musikvertinskonzert unter Nicolais Leitung aufgefübrt wurde. Durch andere Schöpfungen in den Hintergrund gedrängt, blieb das Werk 70 Jahre lang veischollen, bis Georg Richard Kruse, der es morgen dirigieren wird, bei den Arbeiten zu seiner Nicolai⸗Biographie die handschriftliche Partitur wieder ent⸗ deckte und mit der Sondersbausener Hofkapelle aufs neue zum Leben weckte, worauf die Ouvertüre dann in vielen anderen Siädten mit Erfolg zu Gehör gebracht wurde.

Mannigfaltiges. Berlin, 31. Dezember 1915.

Den Stadtverordneten lagen in ihrer gestrigen letzten Sitzung dieses Jahres einige kleinere Vorlagen zur Beratung vor, die zumeist ohne lange Erörterungen erledigt wurden. Nach der Berichterstaitung des Stadiv. Einwaldt über einige Rechnunggzfachen nabm die Ver sammlung davon Kenntnis, daß der Magistrat der von ihr beschlossenen neuen Geschäftgsordnung zugestimmt habe. Eine Magistrata⸗ vorlage betraf die Beteiligung der Stadtgemeinde Berlin an der Zentralauskunftsstelle der Arbeitsnachweise für Berlin und die Provinz Brandenburg mit einem Zuschuß von 3700 6. Um der Unübersichtlichkeit deg Arbeitsmarktes, die sich be⸗ sonders infolge des während des Krieges stark vermehrten Bedürf⸗ nisses nach Arbeitsvermittelung fühlbar gemacht hat, abzuhelfen, haben die Provlny Brandenburg und die Stadt Berlin gemeinsam mit anderen Gemeinden aus den wichtigsten Arbeitgeber. und Arbeiter verbänden eine Zentralanekunftsstelle der Arbeitsnachweise für Berlin und die Provinz Brandenburg ins Leben gerufen, deren Zweck ist, für die Dauer des Krieges und die nãchste * nach Abschluß des Friedens eine gegenseitige Unterstützung und Förderung bei der Arbeitsver- mittlung ju ermöglichen. Insgbesondere soll dadurch nach Friedeng⸗ schluß die Durchführung der Arbeitsvermittlung für die aus dem Felde heimkehrenden Krieger gefördert werden. Die besonderen Angelegen⸗ heiten der Groß. Berliner Gemeinden werden nach der Vorlage von einem eigenen Ausschuß, selbständig behandelt. Die erstmaligen Kosten der Zentralauskunstsstelle werden auf 7100 ½ wper— anschlagt. Der Magistrat beantragte, die Hälfte der Kosten mit 3700 auf die Stadtkasse zu übernehmen. Die Vorlage wurde auf Antrag des Stadtv. Rettig einem Ausschuß zur Vorberatung überwiesen. Ohne Erörterung wurde ferner eine Vorlage auf Bewilligung einer außerordentlichen Beihilfe von 39 820 M an den Berliner Zentralverein für Arbeitsnach⸗ er angenommen. Auf die öffentliche folgte eine geheime

itzung.

*

in Hamburg und dag Landsturmbatalllon Rheydt mehr al 600 9090 4 und das Ecsatzbaiaillon des Neserve⸗Infanterieregiments 18 in Küstrin, dies letztere namertlich in den letzten Monaten, über 500 000 M Gold bei der Reichsbank umgewechselt. Das ist eine wahrhaft vorbildliche Leistung, die von großem Verständnis für die Bedeutung der fertgesetzten Verstärkung dis Goldschatzeg der Reichg. bank zeugt. Wollen die Goldmünienbestzer sich von unseren Truppen beschämen lassen und in unb'greiflicher Verblendung ihr Gold noch weiter fesßtalten? Alle Reichsbank, Post. und Eisenbahnkaffen wechseln Goldmünzen in völlig gleichwertiges Papiergeld um.

Im Verein zur Beförderung des Gewerbfleißes hält am Montag, den 3. Januar 1916, Abends 7 Uhr, im Hofmann⸗ Hause n 41II) der Professor Kʒ. Matschoß einen Vortrag über das Thema: Aus der Geschichte der Kriegetecknik', mit Lichtblldern und kinematographischen Vorführungen von Kriegz—

aufnahmen. Gäste, auch Damen, sind willkommen.

Nach einer vom W. T. B. übermittelten Mittellung der eng= lischen Regierung gelten für den Postverkehr im Gefangenen. lager Liverpool, New South Wales, Aust ra lien, folgen de Be— stimmungen; Es ist jedem Gefangenen gestattet, wöchentlich einen Brief, der aber nicht mehr als 150 Worte enthalten darf, und eine Karte n deutscher Sprache abjusenden. Englisch geschriebene Brlefe haben bei der Zensur den Vorrang.

Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania“ wird der Dr. Fritz Wertheimer am Mittwoch und Donnerstag kommender Woche (H. und 6. Januar), Abends 8 Uhr, einen Vortrag mit Licht— bildern nach eigenen Aufnahmen: „Kurland und die Dünafront halten. An allen übrigen Abenden nächster Woche wird der Vor— trag: ‚Im Kampf um Konstantinopel“ wiederholt werden. Morgen wie am Montag, Dienstag, Mittwoch und Sonnabend wird Nach— mittags 4 Uhr der Vortrag ‚Von den Karpathen bis Brest-Litowek: zu kleinen Preisen gehalten werden.

München, 30. Dezember. (W. T. B.) Seine Majestät der König Ludwig hat in herzlicher Teilnahme an den schweren Kriegt verlusten den Angehörigen gefallener Krieger der bayerischen Armee ein GSedenkblatt nach dem Enswurf von Professor Fritz Erler in München verliehen.

London, 29. Dezember. (W. T. B.) Die „Times“ meldet folgende durch den letzten Südweststurm verursachten Schiffs verluste. Der irische Schooner Mary Jane“, nach anderer Angabe Elizabeth Ann“, sank in Swansea Bay. Die KFüstenwache in Penzance sichtete am Montag früh vier Meilen von der Küste einen unbekannten Dampfer, der plötzlich unterging. Man glaubt, daß der Fischdampfer, der letzte Woche bei Aberdeen scheiterte, die Empreß of Aberdeen! ist. Ein unbekannter Küstendampfer schelterte bei der Einfahrt von Milford Haven. Die Besatzung des norwegischen Dampfers „Flandre“, der bei Whitby strandete, wurde in Hartlepool gelandet.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der

Ersten Beilage.)

rr

Theater

Sonnabend. Hoffmanns Erzählungen. Sonntag: Der fliegende Holländer.

Montag, Dienstag, Sonnabend: Götz von Berlichingen.

Donnerstag und Komische Oper.

(An der Weiden. Trianontheater. (Jeorgenstr. nahe

Königliche Schauspiele. Sonn— abend: Opernhaus. 1. Abonnementsbor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf— gehoben. Lohengrin. Romantische Oper in drei Akten von Richard Wagner. Musikalische Leitung: Herr Generalmusik. direttor Blech. Regie: Herr Oherregisseu Droescher. Chöre: Herr Professor Rüdel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 1. Abonnementsvor- stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. Alt⸗Berlin. Heitere Bilder aus der Großväterzeit. In Szene gesetzt von Herrn Dr. Bruck. Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten. Komisches Gemälde in 3 Rahmen, verfaßt von Herrn Louis Angely. Vorher: Wiener in Berlin. Singspiel in 1 Akt, verfaßt von Herrn Karl von Holtei. Anfang 77 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 2. Abonnements votstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf. gehoben. Carmen. Over in vier Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhac und Ludovie Halävv nach eine Novelle des Proßper Merim ée. Musit käalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. Regte: Herr Oberregisseur Droescher Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Professor Rühel. Anfang 73 Ubr.

Schauspielhaus. 2. Abonnementsvor- stellung. Dienst⸗ und Freiplaätze sind auf⸗ gehoben. Colberg. Pistorisches Schau spiel in fünf Aufzügen von Paul Hevse Regie: Herr Oberregisseur Patry. An— fang 75 Uhr.

Montag: Opernhaus. 203. Karten- reservesatz. Das Abonnement, die stän— digen Reservate sowie die Dienst- und Freiplätze sind aufgehoben. Hänsel und Gretel. Märchenspiel in drei Bildern von Engelbert Humperdinck. Tert von Adelheid Wette. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. Regie: Herr Regisseur Bachmann. Die Punypenfee. Pantomimisches Ballet, divertifssement von Haßreiter und Gaul. Musik von Joseph Baver. Musikalische Leitung: Herr Schmalstich. Szent'iche Leitung: Herr Ballettmeister Graeb. An, san 23 Uhr.

Montag: Opernhaus. 3. Abonne⸗ mentsporstellung. Mignon. Oper in drei Akten von Ambroise Thomas. Text mit Be⸗ nutzung des Goetheschen Romans, Wilhelm Meisters Lehrlahre' von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Musikallsche Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. Regie: Herr Regisseur Bachmann. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Ehre: Heir Pro⸗ fessor Rüdel. Anfang 77 Uhr.

Schauspielhaus. 3. Abonnementavor- stellung. Die Quitzoms. Vaterländisches Drama in vier Auftügen von Ernst von Wildenbruch. Regie: Herr Regisseur Dr. Bruck. Anfang 795 Uhr.

Opernhaus. Dienstag Der Rosen⸗ tavalier. Mittwoch: Mona Lisa. Donnerstag:. Der Troubadour. Freitag: HII. Iymphonte⸗Konzert.

Schauspielhaus. Dtengtag: Alt Berlin. Mittwoch: Wilhelm Tell. Donners⸗ tag: Alt Berlin. Freitag: Iphigenie auf Tauris. Sonnabend: Alt⸗ Berlin. Sonntag: Alt⸗Berlin.

Dentsches Theater. ( Direltion: Mar Reinhardt.) Sonnab., Nachmittags 3 Uhr: Der Stern von Bethlehem. Abends 3 Uhr: Der Stern von Bethlehem.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Stern non Bethlehem. Abends 38 Ubr: Der Stern von Bethlehem.

Montag, Mittwoch und Sonnabend: Der Stern von Beihlehem.

Dienstag: Ein Sommernachts⸗ traum.

Donnerstag: Maria Stuart.

Freitag: Faust, erster Teil.

Kam merspiele.

Sonnabend, Nachmittags 25 Uhr: Zu kleinen Preisen: Wetterleuchten. Abends 8 Uhr: Der Vater.

Sonntag, Nachmittags 2 Uhr: Zu kleinen Preisen: Wetterleuchten. UIbends 8 Uhr: Der Weibsteufel.

Montag bis Sonnabend: Der Weibs⸗

teufel. Volksbühne.

(Theater am Bũlowplatz. ) (Untergrundbahn Schönhauser Tor.) Direktion: Max Reinhardt.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Zu kleinen Preisen: Hamlet. Abends 3 Uhr: Das Mirakel.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu kleinen Preisen: Die deutschen Klein⸗ städter. Abends 8 Uhr: Das Mirakel.

Montag und Dienstag: Wallensteins Tod.

Mittwoch und Donnerstag: mulus.

Freitag und Sonnabend: Das Mirakel.

Trau⸗

Berliner Theater. Sonnabend, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preifen: Wie einst im Mai. Abendg 8 Uhr. Wenn zwei Hochzeit machen.

von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. Musik von Walter Kollo und Willy Bredschneider.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Mie einst im Mai. Abends 8 Uhr: Weun zwei Hochzeit machen.

Wenn

Montag und folgende Tage: zwei Hochzeit machen.

Mittwoch, Nachmittags 35 Uhr: Der Zauberzylinder.

Theater in der Käniggrätzer Straße. Sonnabend, Nachm. 3 Uhr: RNausch. Abends 77 Uhr: Maria Stuart. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Friedrich von Schiller.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Rausch.

Abends 7! Uhr: Götz von Ber⸗ lichingen mit der eisernen Hand.

Schauspiel in fünf Aufzügen von Wolsqang

von Goethe.

Ein Scherzspiel mit Gesang in 4 Bildern T

Mittwoch und Freitag: Der Vater.

Komüödienhans. Sonnabend, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Extrablätter! Abends 38 Uhr: Die rätselhafte Frau. Lust⸗ spiel in 3 Akten von Robert Reinert.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Extra⸗ blätter! Abends 8 Uhr: Die rätsel⸗ hafie Frau.

Montag und folgende Tage: Die rätselhafte Frau.

Deutsches Aunstlerthenter. (Q ürn· bergerstr. 70 71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die selige Exzellenz. Lustspiel in drei Akten von Rudolf Presber und Leo Walther Stein.

Sonntag und folgende Tage: Die selige Exzellenz.

Lesstugtheater. Sonnabend, Nach mittags 3 Ur: Bgumeister Solnest. Abends 77 Uhr: Kaiser und Galiläer. Ein weltgeschichtliches Schauspiel in fünf Alten von Henrik Issen.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bau⸗ meister Solneß. Abends 79 Uhr: Kaiser und Galiläer.

Montag und Freitag: Veer Gunt.

Dlenstag: Komödie der Worte.

Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend: FKaiser und Galiläer.

Schillerthenter. O. (Wall˖ner⸗ theater.) Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Maria Stuart. Abends 8 Uhr: Jungbrunnen. Lustspiel in vier Auf— zügen von Paul Lindau.

Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Maria Stuart. Abends 8 Uhr: Alt⸗Heidel⸗ berg.

NMäöntag: Jungbrunnen.

Charlottenburg. Sonnabend, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Jug end. Abends 8 Uhr: Zwei glückliche Tage. Schwank in vier Akten von Franz von Schönthan und Gustapv Kadelburg.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Das Glück im Winkel. Abends 8 Uhr: Ultimo.

Montag: Zwei glückliche Tage.

Dentsches G pernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck ⸗Straße 3437. Direktion: Georg Hartmann.) Sonnabend, Nachnitttags 3 Uhr: Figaros Hochzeit. Abends 7 Uhr: Lohengrin.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr Die verkaufte Braut. Abends 7 Uhr: Tannhäuser.

Montag: Oberon.

Dienstag: Rigoletto.

Mittwoch und Freitag: Hoffmanns Erzühlung en.

Donnerslag: Der Wildschütz.

Sonnabend: Zum ersten Male: Die

Emführung aus dem Serail.

dammer Brücke.) Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Gold gab ich für Eisen. Abends 8 Uhr: Jung muß man sein. Operette in drei Akten von Leo Leipziger und Erich Urban Gesanggtexte von Leo Leipziger. Musik von Gilbert.

Sonntag, Nachmittags 35 Uhr: Gold gab ich für Eisen. Abends 8 Uhr: Jung muß man sein.

Montag und folgende Tage: Jung muß man sein.

Mittwoch und Sonnabend, Nachmittags 31 Uhr: Der tapfere Ulan.

Freitag: Einmaliger „Tanzabend“ von Ellen Vetz.

Thenter des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Sonnabend, Nachmtttags 34 Uhr: Polen⸗ blut. Abends 7 Uhr: Das Fräu⸗ lein vom Amt. Operette in drei Atten von Georg Okonkowski und Franz Arnold Musik von Gilbert.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Polen⸗ blut. Abends 8 Uhr: Das Fräu⸗ lein vom Amt.

Das

Montag und folgende Fräulein vom Amt.

Mittwoch und Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Frau Holle.

Tage:

Theater am Nollendorsplatz. Sonnabend, Nachmittags 3) Uhr: Der Obersteiger. Abends 8. Uhr: Immer feste druff! Vaterländisches Volksstüg in vier Bildern von Hermann Haller und Willi Wolff. Musik von Walter Kollo.

Sonntag, Nachmlttags 35 Uhr: Der Oberstelaer. Abends 8 Uhr: Immer feste bruff!

Montag und folgende Tage: Immer feste druff!

Montag, Pienstag, Donnerstag und Freitag, Nachmittags 3 Uhr: Die Sauberflõte.

Mittwoch und Sonnabend, Nachmittags 37 Uhr: Dornröschen.

Custspielhans. (Friedrichstraße 236) Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Die Saubenlerche. Abends 8 Uhr: Alles aus Gefälltgkeit. Schwank in 3 Akten von Eugen Burg und Louis Tausstein.

Sonntag, Nachmittags 37 Uhr: Krien im Frieden. Abends 81 Uhr: Alles aus Gefälligkeit.

Montag und folgende Tage: Alles aus Gefülligkeit.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Sonnab., Nachmittags 3 Uhr: Kam'rxad Männe. Abends 8 Uhr: Drei Paar Schuhe. Lebensbild mit Gesang in vier Bildern, frei nach Karl Görlitz von Jean Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Mustk von Gilbert.

Sonntag, Nachmiitags 3 Uhr: Kam'rad Männe. Abends 8 Uhr:

Montag und folgende Tage:

Drei Paar Schuhe. Drei

Paar Schuhe.

Bahnhof Friedrichstt) Sonnabend, Nach⸗ mittags 4 Uhr: Anna⸗Lise. Abends 8 Uhr: Verheiratete Junggesellen. Musikalischer Schwank in 3 Äkten von Arthur Lippschitz. Gesangstexte von Will Steinberg. Musik von Rudolph Nelson.

Sonntag, Nachmittags 4 Uhr: Auna⸗ Lise. Abends 8 Uhr: Verheiratete Junggeselllen.

Montag und folgende Tage: Verhei⸗ ratete Junggesellen.

Zirkus Busch. Sonnabend, Nach. mittags 3 Uhr und Abends 8 Uhr: Zwei große Prunk ⸗Vorstellungen. In beiden Vorstellungen ungekürzt das neue große Prunk ⸗Ausstattu a3stũck: Ein Wintermärchen. Weihnachtsspiel in fünf Akten von Paula Busch. Nach den Mysterien des Mittelalters. Musik von Kapellmeister A. Taubert. Einstudiert von Ballettmeister R. Riegel. (Nachmittags hat jeder Erwachsene ein angehöriges Kind unter 10 Jahren frei auf allen Sitzplätzen, jedes weitere Kind halbe Preise.)

Sonntag, Nachmittags 39 Uhr und Abends 8 Uhr: Ein Wintermärchen.

Familiennachrichten.

Verloht: Frl. Sibylle van der Marwitz mit Hrn. Hauptmann Ottfried Utert (Groß Rietz. Frl. Eveline Wieter mit Hrn. Oherleutnant z. S. Arthur Tautz (Hirschberg i. Schl. Wilhelmz⸗ haven, z. Zt. Cunnersdorf i. R.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Professor Thilenius (Damburg)l. Hin. Ober— amtmann Dubke (BVomäne Ratsch). Hrn. Leutnant Georg Thilo Grafen von Schwerin (Berlin).

Gestorben: Hr. Provinzial schulrat a. D., Geheimer Regierungsrat Dr. Hermann Genz (Berlin, Halensee). Hr. Ober amtmann Julius Hertz (Eichenrode bei Lobsens).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (J. V.: Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen (einschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 103), und das Verzeichnis der öffentlichen Blätter, welche neben dem Reichs anzeiger von den deutsschen Amts⸗ gerichten für die im Jahre 1916 erfolgenden Bekanutmachungen aus dem Handels und Genossenschafts⸗

register bestimmt sind, sosale die 848. NMusgabe der Deutschen Verlustlisten.

zum Deutschen Neichzanze

Amtliches Den tsches Reich.

Bekanntmachung über die Herstellung von Süßigkeiten.

Vom 30. Dezember 19135.

Auf Grund des s 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundes⸗ rais über die Herstellung von Süßigkeiten und Schokolade vom 16. Dezember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 821) wird folgendes bestimmt:

51 ;

Die Regelung und Ueberwachung des Verkehrs mit Zucker zur Verarbeitung in gewerblichen Betrieben, in denen Süßig⸗ keiten im Sinne der S8 1 und 3 Abs. 2 der Bundesrats⸗ verordnung vom 16. Dezember 1915, sei es allein oder zusammen mit anderen Waren, hergestellt werden, wird einer Zucker⸗ Zuteilungsstelle für das deuische Süßigkeiten ⸗Gewerbe übertragen. Diese Zucker-Zuteilungsstelle wird unter Aufsicht des Reichs— kanzlers (Reichsamt des Innern) von der Vereinigung Deutscher Zuckerwaren⸗ und Schokoladefabrikanten e. V. in Würzburg verwaltet.

Unternehmer gewerblicher Betriebe, in denen Süßigkeiten hergestellt werden (Süßigkeiten⸗Hersteller, haben der Zucker⸗ Zuteilungsstelle in Würzburg bis spätestens 15. Januar 1916 unter Benutzung der als Anlagen J und IL beigefügten Vor⸗ drucke Erklärungen abzugeben:

I) über die Zuckermengen, die sie in der Zeit vom 1. Ok⸗ tober 1914 bis 30. September 1915 verarbeitet haben oder zur Verfügung hatten, und zwar gesondert

a. nach der Verarbeifsung zu Süßigkeiten im Sinne des § 3 Abs. 2 der Verordnung vom 16. Dezember 1915,

b. nach der Verarbeitung zu anderen Waren,

e. nach den Zuckermengen, die sie nicht verarbeitet oder über die sie in anderer Weise verfügt haben (z. B. im Handel):

2) über die Zuckermengen, über die sie am 1. Januar 1916 in ihrem Gewerbebetrieb verfügten.

Mangels ausreichender Aufzeichnungen über die in der Zeit vom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1915 im Besitz gewesenen und verarbeiteten Zuckermengen und über deren Aus⸗ scheidung nach den unter Ziffer 1 bezeichneten Verwendungs⸗ arten sind Schätzungen zulässig. Gleiches gilt, sofern der Betrieb am 1. Oktober 1914 noch nicht bestanden oder in der Zeit vom 1. Oktober 1914 bis zum 30. September 1915 Unter⸗ brechungen erfahren hat.

83

Die Zucker⸗Zuteilungsstelle hat die nach 8 2 abgegebenen Erklärungen der Süßigkeiten⸗Hersteller zu prüfen oder durch von ihr beauftragte Sachverständige prüfen zu lassen. Sie ist befugt, beim Fehlen der Erklärungen selbst Schätzungen vor⸗ zunehmen. ih.

Die Zucker⸗Zuteilungsstelle setzt darnach die Zuckermengen fest, welche die Süßigkeiten⸗Hersteller azemäß 8 1 der Bundes⸗ ratsverordnung vom 16 Dezember 1915 im Jahre 1916 zu Süßigkeiten verarbeiten dürfen (3uckeranteil)h. Die Zucker⸗ Zuteilungsstelle kann bei nachgewiesenen, unverschuldeten und ausnahmeweisen Betriebsstörungen während der Zeit vom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1915 eine entsprechende Erhöhung des Zuckeranteils vornehmen. Sie kann die Zu—⸗ teilung von der Erfüllung bestimmter Vorschriften über die Verwendung abhängig machen.

Gegen die Festsetzungen der Zucker⸗Zuteilungsstelle ist Be⸗ schwerde an einen Beschwerdegusschuß zulässig. Der Beschwerde⸗ ausschuß besteht aus einem Vorsitzenden, einem Vertreter des Vorsitzenden, zwei Vertretern der Vereinigung Deutscher Zucker⸗ waren⸗ und Schokoladefabrikanten e. V. in Würzburg und je einem Vertreter des Verbands Deutscher Schokoladefabrikanten in Dresden und des Verbands Deutscher Keksfabrikanten in Berlin. Die näheren Bestimmungen bleiben vorbehalten.

Die Entscheidung des Beschwerdeausschusses ist endgültig.

84

Die Süßigkeiten⸗Hersteller dürfen vom 1. Januar 1916 ab Zucker für ihre Betriebe, und zwar nicht bloß zur Ver⸗ arbeitung zu Süßigkeiten, sondern auch zur Verarbeitung zu anderen Waren oder zu anderen Zwecken (Handel), sei es käuflich oder zur Verarbeitung gegen Lohn usw., nur beziehen, wenn sie aleichzeitig den Abgebern der Zuckermengen die von der Zucker⸗ Zuteilungsstelle auf Antrag nach Muster der Anlage II aus⸗ zufertigenden Bezugsscheine über die jeweils zu übernehmenden Zuckermengen aushändigen.

Abgeber von Zuckermengen dürfen Zucker an Süßigkeiten⸗ Hersteller nur gegen Aushändigung der Bezugsscheine über die abzugebenden Zuckermengen liefern; sie haben den Empfang der Bezugsscheine innerhalb einer Woche nach Uebergabe der Zuckermengen unter Benutzung des vom Zuckerbezugsschein ab⸗ getrennten Vordrucks mittels eingeschriebenen Briefes an die Zucker Zuteilungsstelle anzuzeigen.

Die Zuckerhezugsschelne sind nur für die darin benannten Süßigkeiten ⸗Hersteller zur Benutzung gültig. Uebertragungen der Zuckerbezugsscheine an andere sind verboten.

Die Abgeber von Zucker haben die von den Süßigkeiten⸗ Herstellern , Zuckerbezugsscheine aufzubewahren und auf Verlangen der Zucker⸗Zuteilungsstelle oder den nach 8 4 der Verordnung vom 16. Dezember 1915 befugten Beamten der . und beauftragten Sachverständigen zur Einsicht vorzulegen.

85

Von den am 1. Januar 1916 zum Gewerbebetrieb der Süßigkeiten⸗Hersteller verfügbaren und von diesem Tage ab dazu übernommenen Zuckermengen dürfen zur Herstellung von Süßigkeiten nur jene Mengen verarbeitet werden, welche dem Zuckeranteil des Süßigkeiten⸗Herstellers entsprechen.

Ueber den Bezug und die Verwendung von Zuckermengen haben die Süßigkeiten⸗Hersteller unter Benutzung des als An⸗ lage IV gegebenen Musters Buch zu filhren, woraus außer

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 31. Dezember

1) welche Zuckermengen sie in ihren Betrieben vom 1. Januar 1916 an zu Süßigkeiten verarbeitet haben; 2) welche Zuckermengen sie in ihren Betrieben vom 1. Januar 1916 an zu anderen Waren verarbeitet haben; 3) welche Zuckermengen sie nicht verarbeitet oder un⸗ verarbeilet an Andere abgegeben haben; 4) welche Mengen von Süßigkeiten und anderen Waren sie hergestellt haben. Die Süßigkeiten⸗Hersteller haben diese Bücher sowie ihre sonstigen Geschäftsaufzeichnungen auf Verlangen der Zucker⸗ Zuteilungsstelle oder den Beamten der Polizei und beauf⸗ fragten Sachverständigen zur Einsicht vorzulegen, ferner die in S4 der Verordnung vom 16. Dezember 1915 bestimmte Auskunft zu geben. 86 Die Ausfertigung der Zuckerzuteilungsscheine erfolgt nur gegen eine gleichzeitig mit dem Antrag auf Ausfertigung an die Zucker⸗Zuteilungsstelle zu entrichtende Gebühr von 10 3 für eden zuzuteilenden Doppelzentner Zucker. Die Gebühr wird zur Deckung der Kosten der Zucker Zuteilungsstelle nach näherer Weisung des Reichskanzlers ver⸗ wendet.

C 8

.

Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 8 Nr. 4 der Bundes ratsverordnung vom 16. Dezember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 821) mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.

Ber lin, den 30. Dezember 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Freiherr von Stein.

Anlage J. Vor Ausfüllung ist die Erläuterung durchzulesen.

Erklärung über die Verarbeitung von Zucker zu Süßigkeiten in der Zeit vom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1915. Einzusenden bis längstens 15 Januar 1916 an die Zucker⸗ Zukeilungsstelle für das Deutsche Süßigkeiten Gewerbe in Würzbuig.

Erklärung (Name bezw. Firma)

(Wohn bezw. Betriebsort) (Straße und Nummer) Vom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1915*) wurden mir . uns 1) zu Süßigkeiten verarbeitet Doppel; entner Zucker; 2) zu anderen Waren verarbeitet Doppelzeniner Zucker; 3) außerdem besessen, jedoch nicht verarbeitet bezw. un verarbeitet abgegeben Doppel jentner Zucker. Besondere Bemerkungen:

den vorbandenen Aufschreibungen““*). Vorstehende Angaben entsprechen gewsssen haften Schätzungen.

Ich ; Wir versichereln) hiermit, die vorstehenden Angaben nach bestem

Wissen gemacht zu haben. e 1916. (Stempelabdruck der Firma.)

(Unterschrift.)

Erläuterung zur Ausfüllung der Erklärung.

1) Zur Erklärung verpflichtet ist, wer Süßigkeiten im Sinne der Bundegratsperordnung vom 16. Dezember 1915 herstellt. .

2) Als Süßigkeiten gelten Zuckerwaren jeder Art, ine besondere Bonbons, Dragees, Pralineeg, Fondants, Marzspansachen, Christbaum⸗ zuckersachen, Osterzuckersachen; es fallen darunter auch Fruchtpasten, Geleefrüchte, kandierte Früchte, überzuckerte Mandeln und Nußkerne, Schaumzuckerwaren, Gummözuckerwaren, Waren aus Marzipan und Marztpaner satz, Waren aus Schokolade mit Ueberzug, mit Bestreuung oder mit Füllung von zuckerhaltigen Massen, Likören oder Früchten u. dal.

3) Als „andere Waren‘ im Sinne der Nr. 2 der Erklärung gelten u. a. Schokolade, auch unter Zusatz von Kakaofett, Kakaobutter, Gewürzstoffen, Nußkern en, Mandeln u. dgl (iedoch nicht mit Ueberzug, Bestreuung oder Füllung von zuckerbaltigen Massen, Llkören oder Früchten usw.), ferner Obst⸗ und Früchte kon serven (jedoch nicht kandierte Früchte und überzuckerte Mandeln, Näaßkerne u. dgl), Marzipan, Makronen⸗ und Nugat⸗Robmassen und deren Ersatzmassen, Lakritzen⸗ waren, Kunsthonig, Hustensirups, Keks, Waffeln, Honig und Leb— kuchen sowie sonstige Gebäcke und Kuchen u. dgl. 6

4) Als außerdem in Besitz gewesenen Zuckermengen, die jedoch nicht verarbeitet wurden bezw. unverarbeitet abgegeben wurden, gelten insbesondere die während des Normaljahres lediglich gehandelten Zuckermengen. ;

5) Mangels ausreichender Aufschreibungen über die im Normal jahr besessenen und verarbeiteten Zuckermen gen und über deren Aus, scheidung nach den Verwendungsarten sind Schätzungen zulässig; doch ist die Vornahme von Schätzungen ausdrücklich anzugeben. Süßig— keit n-Hersteller, weiche während des Normaljabres ihre Betriebe nur seilweise oder noch nicht führten, haben unter entsprechender Aenderung der Zeitangabe dle Ergebnisse ihrer Aufschreibungen oder Schätzungen u erklären.

] 6) Amis besondere Bemerkungen sind zulässig Angaben über nach, weitbare und ausnahmsweise unverschuldete Betriebsstörungen im Normaljahr u, dgl. . ;

7) Die Beamten der Pollzei und die von der zustägdigen Be⸗ börde beauftragten Sachverständigen sind befugt, in die Räume der Betriebe, die bon den Vorschriften der 55 1 und 2 betroffen werden, jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Geschäfts« aufzeichnungen einzusehen und nach ihrer Auswahl Proben zur Unter suchung gegen Empfangsbestätigung zu entnehmen, .

Die ÜUnternebmer sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtepersonen sind verpflichtet, den Beamten der Polizei und den Sachberständigen Augkunft über das Verfahren bei Herstellung der Erzeugnisse, über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe, ins⸗ befondere auch über deren Menge und Herkunft, zu erteilen.

8) Die zuständige Behörde kann Betriebe schließen, deren Unter⸗ nehmer oder Leiter sich in Befolgung der Pflichten unzuverlässig

) Süßigkeiten Sersteller, welche während dieser Zeit ihre Be⸗ triebe nur leilwetse oder noch nicht führten, haben unter entsprechender Aenderung der Zeitangaben ihre Grklärungen abzugeben.

iger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1915.

zeigen, die ihnen durch die Verordnung des Bundesrats vom 16. De⸗ zember 1915 (Reich⸗⸗Gesetzbl. 8 S821) oder die dazu erlassenen Aug⸗ führungebestimmungen auferlegt sind. . 46

G gen bie Versügung ist Beschwerde zulässig. Neber die = schwerde entscheidet die 6 endgültig. Die Beschwerde bewirkt keinen Aufschub.

9 Zuwlderhandlungen werden gemäß § 8 Nr. 4 der Bundesrattz⸗ verordnung vom 16. Desember 1915 (Reichz⸗Gejetzbl. S. 821) mit Geldftrafe bis zu fünfsebnhundert Mart oder mit Gefängnis bie za

rei Monaten bestraft. drei Monate straf Anlage II.

Vor Ausfüllung ist die Erläuterung durchzulesen.

Erklärung über verfügbare Zuckermengen am 1. Jannar

1916 zur Sußigkelten⸗Herstellung.

(Name bejw. Firma)

(Wohn · bezw. Betriebsort) Straße und Nummer). 26 ; w ich meinem 1) Mit Beginn des 1. Januar 1916 verfügteln) in unserem

Gesamtbetriebe über Doppelzentner Zucker.

8 J ; ; 2) 6. habeln) vom 1. Januar 1916 ab bis heute weitere Ver⸗ fügung erlangt über Doppelzentner Zucker.

3 versicher⸗ hiermit, die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen gemacht zu haben.

(Ort), den

(Stempelabdruck der Firma.)

(Unterschrift ])

Erläuterung zur Ausfüllung der Erklärung. 1) Zur Erklärung verpflichtet ist, wer Süßigkeiten im Sinne der Bundeerateverordnung vom 16. Dezember 1915 herstellt. 2) Als Süßigteiten gelten Zuckerwaren jeder Art, insbesendere Bonbons, Dragees, Praline, Fondants,. Marzipansachen, Chrsst⸗ baumzuckersachen, Dflerzuckersachen; es fallen darunter auch Fiucht⸗ pasten, Geler früchte, fandterte Früchte, überzuckerte Mandeln und Noßkerne, Schaumzuckerwaren, Gummizuckerwaren, Waren aut Marzipan und Marnpan. Ersatz, Waren aus Schokolade mit Ueberzug, Bestreuung oder Füllung von zuckerhaltigen Massen, Litören oder Früchten u. dgl. 3) In der Erklärung sind nicht nur die Zuckermengen anzugeben, die zur Verarbeltung zu Süßigkenen im Sinne von Ziffer? bestimmt sind, sondern auch alle Zuckermengen, die im gleichen Beiriebe zur Verarbeitung zu anderen Waren oder zum Handel usw. verfügbar sind. Als andere Waren, die außer Süßigkeiten in den Betrteben bergestellt werden, gelten u. 9. auch Schokolade, auch unter Zusatz von Kakao⸗ fett, Kakaobutter, Gewürzstoften, Nußkernen, Mandeln u. dgl., lerner Obft⸗ und Früchtekonserven, Marz pan., Makronen⸗ und Nugat. Roh massen und deren Ersatzmassen, Lakritzenwaren, Kunsthonig, Huften⸗ sirups, Keks, Waffeln, Honig. und Lebkuchen sowie sonstige Gebäcke und Kuchen u. dgl. l

4) Die Ertlärung erstreckt sich auf alle Zuckermengen, her welche die Verfügung zum Betriebe erlangt wurde, gleichgültig, ob der Verfügungeberechtigte die Zuckermengen läuflich oder sonstwee, 3. B. zur Verarbeitung gegen Lohn, erhlelt, ferner auch gleichgültig, ob die Zuckermengen innerhalb oder außerhalb des Betriebes lagern.

5) Außer den am 1. Januar 1916 verfügbaren Zuckermengen sind auch die von diesem Tage an bis zur Erklätungsabaabe bezogenen Zuckermengen besondeis (unter Ziffer 2 der Eriklärung) anzugeben, weil diese Mengen, soweit sie zu Süßigkeiten vergrbeitet werden, bereits unser den Zuckeranteil des Süßigkeiten -Herstellers fallen.

6) Die Beamten der Polizei und die von der zuständigen Be⸗ hörde beauftragten Sachverständigen sind befugt, in die Räume der Betriebe, die von den Vorschrijten der 55 1 und 2 betroffen werden, jederzelt einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Geschäfte— aufzeichnungen einzusehen und nach ihrer Auswahl Preben zur Unter⸗ suchung gegen Empfangebestätigung zu entnehmen. 2

Die Unternehmer sowte die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, den Beamten der Polizei und den Sachberständigen Auskunst über das Verfahren bei Herstellung der Erjeugnisse, über die zur Verarbenung gelangenden Stoffe, insbefondere auch über deren Menge und Herkunft, zu erteilen

7) Die zussändige Behörde kann Betriebe schließen, deren Unter= nehmer oder Leiter sich in Befolgung der Pflichlen unzuverlässig zeigen, die ihnen durch die Verordnung des Bundesrats vom 16 De—⸗ zember 1915 (Reichs Gesetzbl. S. 82l) oder die dazu erlassenen Auß= ührungsöbestimmungen auferlegt sind. ;

Gegen die Verfügung ist Beschwerde zulässig. Ueber die Be⸗ schwerde entscheidet dte höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Dle Beschwerde bewirkt keinen Aufschub.

8) Zuwiderhan lungen werden rn § 8 Nr. 4 der Bundesrats⸗ verordnung vom 16 Dezember 1915 (Reichs⸗Gesetzhl. S. Sal) mit Geltstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu diet Monaten bestraft.

Anlage III

Antrag auf Ausstellung eines Zucker⸗Bezugscheines.

An die Zucker Zutellungsstelle für das Deutsche Süßigkeiten⸗ 3. Gewerbe in Würzburg. Der

Pie Unterieichnete n) beantragt len) die

Zucker⸗Bezugscheines über e . von

e 2 Betrieben übernommen werden sollen.

Die Gebühr von 19 3 für jeden Doppelzentner Zucker word gleichzeitig mit Postanweisung oder Postscheck an die Zucker⸗Zuteil unge stelle in Würzburg abgesandt. ;

Ausfertigung eines

Doppel jentner Zucker, (Name oder Firma des Abgebers in

(Firmenstempel) (Durchlocht zum Abtrennen.)

1916. ö (Unterschrift.)

1916 erbalten Sie r ucker, welchen E (Name des Abgeben beziehen wollen. Dieser Bezugschein . anhängender Bestätigung ist dem Abgeber des Zuckers bei Ubfor

Auf Ihren Antrag vom diesen Bezugschein über

dem Bezug des Zuckers ersichtlich sein muß,

*) Nichtzulreffendes ist zu streichen.

der Zuckermengen auszuhändigen; der Bezugschein ist vom *