1916 / 6 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jan 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung, betreffend Saatkartoffeln.

Vom 6. Januar 1916.

Bunde rat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über

g des Bundetratz zu wirtschaftlichen Maß⸗ len usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) nde Verordnung eri ff

. 1 ö ö arrioff it gelten big zum 15. Mai 1916 toffeln, die dom E unmittelbar an Landwirte als Saatkartoffeln zur Aussaat verkauft werden, oder 2) . die von der hböberen Verwaltungsbebörde die bnig zum Handel mit Saatkartoffeln erhalten haben, als Saatfartoffeln gekauft werden, oder enen hren. (Nr Y als Saatkartoffeln an ssene Händler oder an Landwirte verkauft er an socche welche durch eine Be— e, m . Ortsxoltzeibehörde den Nachwels erbringen, daß sie der Lage 26 dle anzukaufenden Kartoffeln unmittelbar zu Saaizwecten zu verwenden. Der in Nr. 2 vgrgesehenen Erlaubnig bedürfen auch die land- wirtschaftlichen Genossenschasten und landwirtschaftlichen Verelne.

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Die Erlaubnig zum Handel mit Saatkartoffeln (51 Nr. 2) wird von der höheren Verwaltgngsbehörde erteilt, in deren Bezirk der dler seine gewerbliche f lg fung hat. Sie gilt für das Relch⸗ und ist rer, widerruflich Sie darf nur einer dem Be⸗ is entsprechend beichränkten Anzahl von Personen erteilt werden, abgeseben von landwirtschaftlichen Genossenschaften und landwüirt⸗ schaft Verelnen bereits vor dem J. August 1914 den gewerbe

en Handel mit Saatkartoffeln ausgeübt haben müssen.

3 Die . Händler ehr besondere Bücher über ihre Ge⸗ i sse in Saatkartoffeln ju füh en. Sie haben darin den amen des Vrtragsgegnert, die Menge und den Preis ersichtlich zu 2 Ach sst en , ob der Reriragsgegner Landwirt, Händler oder elne nach 1 3 sonft zugelassene * on ist. Zu dleser Buchfübrung sind auch Landwirte verpflichtet, die gewerbsmäßig Saatkartoffeln züchten und verkaufen.

Dle nach 8 3 zu führenden Bücher sind der zuständigen Behörde auf Verlangen jederzeit vorzulegen.

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55 Die e,, en erlassen die Bestimmungen zur Aus= führung dieser Verordnung.

. 586 Zuwlderhandlungen gegen die Vorschitften im 5 3 und 4 dieser Verordnung sowle die nach h erlassenen Bestimmungen werden mit Gefängnis big zu sechs Monaten oder mit Geldntase bis zu fünf⸗ zehnhundert Maik bestraft.

ĩ 857 Verträge über Lieferung von Saatkartoffeln, die vor dem 29. Ok. tober 1915 zu einem höheren als dem Höchstprels oder nach dem 28 Otiober 1915 zu Höchstpreisen abgeschlossen sind, werden auf⸗ e nicht Lieferung bei Inkrasttreten dieser Verordnung olg

8 Diese Verordnung tritt mit 14 Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 6. Januar 1916. Der Stellvertreter des

I. Auf Grund der heute vorgenommenen Ziehung werden folgende Schuldverschreibungen des zu 3 v. H. verzinslichen Eifer eh nr , n. von 1896 auf 1. August 1916

zur Heimzahlung gekündigt:

; Lit. A, B, G, D, E, F, je 22 Stück zu 5000 S6, 2000 6, 1000 S, 500 M, 300 S und 200 6 mit den Nummern

(Die Tausender sind fettgedruckt und gelten stets auch für die hinter ihnen stehenden dreistelligen Endzahlen.) 75, 76, 10, 201, N4, 358, 359, 531, 545, 623, 684, 702, 731, 989, 1041, 080, 143, 227, 231, 237, 358, 365. Vorstehende Schuldverschreibungen werden vom 1. August 1916 an bei der Kasse der unterzeichneten Verwaltung, bei den übrigen zur Einlösung verpflichteten Großherzoglichen Staatskassen und bei den auf den Zinsscheinen angegebenen Bankhäusern gegen Rückgabe der betreffenden Schuldverschrei⸗ Fungen mit den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsscheinen nebst Zinescheinanweisungen mit dem Nennwerte heim bezahlt und von dem bezeichneten Zeitpunkte ab nicht mehr verzinst. Die = die gedachten Bankhäuser sind jedoch er⸗ mächtigt, die Schuldverschreibungen schon vom 16. Juli 1916 an voll einzulösen. J Wir machen darauf aufmerksam, daß die gekündigten Schuldverschreibungen ausnahmsweise schon vorher und zwar sofort nach erfo gier Veröffentlichung der Ziehungsergehnisse mit den Zinsen bis einschließlich des Zahlungstages zum Nenn⸗ wert bei unserer Hauptkasse eingelöst werden, sofern die eimbezahlten Kapitalbeträge zur Begründung einer orderung im badischen Staatsschuldbuch Ver⸗ wendung finden. Die zu dem amtlich bekannt gegebenen Einzahlungskurse entgegengenommenen, derart erworbenen Schuldbuchforderungen werden zu 4 v. H. verzinst. II. Rückständig sind folgende Schuldverschreibungen: Lit. B zu 20090 S6 Nr. 592. . 3 319 5I7, Go), 1255. H , 316 6. ' . 348, 904, 1285, 1292,

Die Großherzoglichen Staatskassen vergüten für kündigte Schuldverschreibungen, die erst nach Ablauf von J nach der Cem fe ngezeit zur Einlösung gelangen, Hinterlegung szinsen in Höhe von 2 v. H. des Kapital⸗ betrages. Bei der Zinsberechnung bleiben die ersten 6 Monate von Heimzahlungszei' an außer Betracht, während der . . die Einlösung erfolgt, voll gerechnet wird. my besonderem Blatte zu bescheinigen.

Karlsruhe, den 4 Januar 1916.

Großherzoglich badische Staatsschuldenverwaltung. Ballweg.

Bekanntmachung.

Grund 5 1 der Verordnung des Bundesrats vom e , betr. Fern haltung unzuverlässiger

und Getreidepräparaten, wie Graupen sowie

und mit Reis wegen diesen Handelsbetrieb von mir untersagt.

1. ei 3 in Arnsberg (Westf.

der Zinsen ist vom Jahaber des Papieres

Srütze, Grieß, mit Maizena und 6 e, nzuverlässigkeit in bezug auf

Braunschweig, den 6. Januar 1916. Herzogliche Polizeidirektion. v. d. Bu sch.

Königreich Preußen.

Seine Maßsestät der König haben Allergnädigst geruht: die Bauräte Hermann (Paul) in Münster i. W. und Block (Erich) in Hannover zu Regierungs⸗ und Bauräten zu ernennen sowie . den Regierungs⸗ und Bauräten Unger in Cassel, Leidich in Frankfurt a. O. und Ladisch in Königsberg i. Pr. den Charakter als Geheimer Baurat und ; den Regierungsbaumeistern Rautenberg in Königsberg i. Pr., Kuwert in Magdeburg, Seifert in Berlin, Schirmer in Schleswig, Ibrügger in Minden i. W. und Fischer in Stettin den Charakier als Baurat mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse zu verleihen.

Just izm inisterium.

Dem Landgerichtsrat, Geheimen Justizrat Heintze in Breslau ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt. Der Rechtsanwalt Karge ist in der Liste der Rechts⸗ n. bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cottbus gelöscht.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen; der Rechts⸗ anwalt Karge aus Cottbus bei dem Amtsgericht in Jessen und der Gerichtsassessor Nicolaus bei dem Amtsgericht in Münsterberg.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs⸗ und Baurat Hermann ist der Dort⸗ mund⸗Emtz⸗Kanalverwaltung in Münster i. W. und der Re⸗ gierungs⸗ und Baurat Block der Weserstrombauverwaltung in Hannover zugeteilt worden.

Versetzt sind: der Regierungs⸗ und Baurat Kickton von Potsdam nach Berlin in die Hochbauabteilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, der Geheime Baurat Hagemann von Düsseldorf noch Potsdam, der Regierungt⸗ und Baurat Gronewald von Bromberg nach Düsseldorf, der Baurat Schroeder (Gustav) von Wehlau nach Beeskow, der Wasser⸗ bauinspektor Dauter von Beeskow an die Regierung in Gum⸗ binnen und der Regierungsbaumeister Ecke von Brieg nach Breslau (Geschäftsbereich der Oderstrombauverwaltung).

Es sind verliehen etatsmäßige Stellen:

für Mitglieder der Eisenbahndirektionen dem Negierungs⸗ und Baurat Papmeyer in Stettin und dem Regierungs⸗ baumeister des Eisenbahnbaufachs Winkelmann in Flensburg, ü Eisenba a, nnr den Regierungs⸗

ha oycke in

und für Regierungsbaumeister den Regierungsbaumeistern des Eisenbahnbaufachs Otto Lorenz in Berlin und Rothmann in Cassel. Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Ragnit, Regierungsbezirk Gumbinnen, ist zu besetzen.

Ministerium des Innern.

Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 15. De⸗ zember 1915 (Gesetzsamml. S. 165) mache ich hierdurch be⸗ kannt, daß die Eröffnung des auf den 13. Januar 1916 in die Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin zusammenberufenen Landtags der Monarchie

am 13. Januar 1916, Mittags 12 Uhr, im Weißen Saale des hiesigen Königlichen Schlosses er⸗ folgen wird.

Zuvor wird Gottesdienst um 11 Uhr im Dom für die evangelischen und um 111 Uhr in der St. Hedwigs⸗Kirche für die katholischen Mitglieder, stattfinden.

Berlin, den 7. Januar 1916. Der Minister des Innern. von Loebell.

Der Regierungssekretär Lechel aus Danzig ist zum ö Registrator im Ministerium des Innern ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der diesjährigen öffentlich in Gegenwart eines Notars bewirkten Verlosung der proz. Prioritätsobli⸗ gatio nen (L. Emissionj der früheren Braunschweigischen , . sind folgende Nummern gezogen worden:

Nr. 12, A4, 216, 219, 221, 222, 224, 225, 228, 232, 367 bis 370, 373 bis 376, 378, 434, 435, 438, 410, 443, 444, 448, 449, 451 bis 453, 458 bis 463, 467, 469, 472, 541, 543, 544, 546, 549, 552. 553, 555, 556, 558, 767 bis 769, 773, 774, 776, 777, 779, 783, 784, 1997

60 Stück zu 3000 S 180 000 ;

Nr. 1405, 1408, 1409, 1415, 1417, 1420, 1424, 1431, 1433, 1435 bis 1439, 1441, 1444. 1446, 1447, 1451, 1456, 2344, 2346, 2347, 2349, 3552, 2364, 2355, 2359 his 2361, 2364, 2369, 2370, 2375, 2381, 2390, 2392, 2396, 2397, 2491, S6 l, 25653, BDöh, 567, 2373, TV75, 2579, 2561 bis 25833, 2587, 2589, 2590, 2594, 2597, 2598, 2601 bis 26035, 2609, 3110 bis 3112, 3115, 3120, 3122, 3123, 3125, 3126, 3130, 3136, 3138 bis 3141, 3144, 3147, 3148, 3150, 3151, 3320, 35329, 3330, 3333, 3338, 3343, 3348, 3361 bis 3363, 3366 bis 3368, 3372, 3375 bis 3377, 3380, 3381, 3384, 3387, 3589, 3590, 3592, 3394 bis 3507, 3401 bis 3404, 3408, 3409, 3412, 3414, 3422, 3425, 3426, 3128, 3430, 3432, 3440, 3442, 3444, 3448, 3449, 3452, 3455, 3457 bis 3460, 3465, 3468, 3473, 3474, 3477, 3479, 3181

Nr. 4332 bis 4334, 4338 bis 1340, 4343. 4314, 4347, 4315, 4359, 4351, 1360, 4361, 363, 4365, 4366, 4368, 4370, 14372, 4374 bis 1377, 4380, 4331, 4389 bis 145391, 4326, 4616, 4618, 4621 bis 458214, 4626 bis 4630, 4634, 4636,

1659 bis 4561. 1663. 1666, 4667, 4680, 4716 bis Titz, Tes, Fes, 4723, 4781. N32, 4734, 474i, as, 475d, öl, 4753, 75s, re4d,. Säös, zii, Sad, Bel bis 3215, 52353, 5266, 5258 bis S250, 5a64 bis öh, He6d, drr, ers, Sars, Smr7, das, des, Ho, habe, bis Gch, Räd, a3, Goch, 6b, öo 4 bis 64d, 6öif, sols, 6050, shed, 60s, 6oößbß, Goö7, 656, 60s, hoo z. 60685, 606, ho Gs bis oro, 607K, G6M,7, 8079 bis 665, 6067, 66H, 82h, 6823, 6623, 68530 bis 66831, 6836, 6839. Si 6814. 6819, 6856, 68h rt, G60, 6863 bis 6365, 834875 bis 684, 6877, 6830, 6885 bis 6887, 6691 bis 6893, 837g, Soo, Sis, 383, Fög7, gäzh, 96d, g634, 9640, 641, öl, 9644, gö46, 650, gz, Höö7?, 966 l, 9663, 9666, höht, gör3, 95g, 9678 bis gösh, gg, 9665, 9s, Höss, 6h, ghz, Nol, zo, ro bis 9768, gzih, geiz, is, eit, zal, Rreö, Fr27, dze*3, graz, Sz bis za, Mas, ge, bis Nag, Res, Mes, grsßg. M6, gz68, Mög, 977, 9772, 9774, 9778, 9779, NSI., 10436, 10437, 10441, 10445, 16117, jo lug, jois4, io4hs bis 10463, 10165, 10475, 1047, 16675, 16166, 10182, Joss, 10191, los bis 160195, 103500, 106503, 10504, 1065607 *

260 Stück zu 300 M6. 78 000 416;

zusammen 460 Stück über 468 000 6.

Diese Stücke werden den Besitzern zum 1. April 1916 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge nebst den Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1916 gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen sowie der nach dem Kündigungstermine zahlbar werdenden Zinscheine Serie V Nr. 4 bis 8 bei der Staalsschuldentilgungs kaffe in Berlin W. 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß der letzten beiden Geschäftstage jedes Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshaupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse L und ferner bei den Bankhäusern Lehmann Oppenheimer K Sohn in Braunschweig, Mendelssohn C Co. in Berlin und der Berliner Handelsgesellschaft in Berlin. Die Wertpapiere können schon vom 1. März 1916 ab diesen Stellen eingereicht werden, die sie der , , ,, zur Prüfung vorzulegen und

zu bewirken haben.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Mit dem 31. März 1916 hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf.

Gleichzeitig werden die bereits früher ausgelosten, nach⸗ stehend aufgeführten, noch rückständigen Obligationen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Verzinsung mit dem 31. März des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat und jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 19 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich re und dessenungegchtet ö binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlicher

zum 1. April 1908 zu 309 s Nr. 10146, zum 1. April 1913 zu 1500 4A Nr. 2554, zum 1. April 1914 zu 1500 6 Nr. 2887, zum 1. April 1915 zu , . Nr. N77, 508, 672, z (58, (G, zu 1590 6 Nr. 1203, 1206, 1229, 1232, 1234, 1235, 1339, 12160, 1243, 1245, 1563, 1575, 1596, 2335, 2311, 2565, 2679, zu 300 MS Nr. 3795, 4799, 6401, 6402, 6404, S208, 8230, 8738, S739. Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen Ein⸗ lösungsstellen unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 3. Januar 1916.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Bischoffshausen.

zur Einlösung vorgelegt sein werden: . .

Bekanntmachung.

Nach Anhörung der betelligten Gemeindekirchenräte haben wir in Gemeinschaft mit dem Herrn Poltzeipräsidenten von Berlin folgende Festsetzung in Aussicht genommen:

Die evangelischen Bewohner der neu angelegten Ver⸗ längerten Hedemannstraße“ in Berlin werden auf die beiden Kirchengemeinden Dreifaltigkeit! und Jeru salem so verteilt, daß die auf der nördlichen Seite der Straße wohnenden und die Bewohner der beiden Eckhäuser an der Wilhelmstraße der Dreifaltigkeit kirchengemeinde, die auf der südlichen Seite wohnenden und die Bewohner der beiden Eckhäuser an der Friedrichstraße der Senn,, angehören. ;

ndem wir diesen Plan zur öffentlichen Kenntnis bringen, fordern wir dle Beteilizten auf, etwaige Einwendungen gegen ihn bis zum 31. Januar 1916 entweder schrtftlich bei ung einzureichen oder an einem Wochentage in der Zeit von 19 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags im Zimmer 53 unseres Dienstgebäudes, Lindenstraße 14 hierselbst, bei dem Herrn Zivilsupernumerar Moldenhauer oder dessen Stellvertreter unter geeignetem Auswels zu Protokoll zu erklären.

Berlin, den 31. Dezember 1916. (L. 8.) Königliches Konsistorium der Probinz Brandenburg,

o Abteilung Berlin. Ste inhausen.

der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

abzeichen für Betätigung

und unter

Wildes und den Verkehr mit gärten, vom 30. Dezember 1915.

Berlin W. 9, den 7. Januar 1916. söniglichetz 8 nannt. Krüer.

ersonen vom Handel, ist dem Kaufmann E. Boll⸗ . hier, . der Handel mit Getreidemehl

140 Stück zu 1500 S6 210000 4M;

4638 bis 4610, 4612, 4643, 46146, 4647, 4650, 4652, 4656,

nach der Fesistellung die Auszahlung vom 1. April 1916 ab

minen hatten.

Hienischen Velkspart

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1

Nr. 11 4890 eine Verordnung zur Ausführung des Reichtz⸗ gesetzes, betreffend den . von Berufttrachten und Beruftz⸗ n der Krankenpflege, vom 7. Sep⸗

tember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 561), vom 18. Dezember 1915,

Nr. 11 481 eine Verordnung, betreffend die Abänderung

einiger gesetzlichen Bestimmungen über die Schonzeiten des ild aus eingefriebigten Wild⸗

15 iv

Nichlamtsiches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 8. Januar 1916.

Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuer⸗ hielt heute eine Sitzung.

Zur Ausführung des 3 66 des Reichs militär— pes vom 2. Mai 1874/6. Mai 1880 hat für Preußen Königliche Staatsm inisterium durch Beschluß vom Dejember 1915 folgendes festgesetzt:

„Nachdem durch die Bestimmungen über Neu⸗ regelung der Kriegsbesoldung der Beamten usw. vom J. November 19135 (Armee Verordnungsblatt Nr. 50 S. 511 ff) die Besoldungen der oberen Beamten in mobilen Stellen neu festgesetzt sind, wird bestimmt, daß da, wo nunmehr auch bei ihnen die Besoldung in Gehalt, Wohnunasgeldzuschuß und Feldzulage fehl Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß als reiner Betrag der Kriegsbesoldung zu erachten ist. Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß sind daher, vorbehaltlich des unter 1 3 Abs. 2 des Staatsministerialbeschlusses vom J. Juni 1888 festgesetzten Mindesteinkommens von 600 M, voll anzurechnen, die Feldzulage da⸗ gegen nicht.“

Der Justizminister bringt diesen Beschluß des Staats⸗ isteruums im „Justizministerialblatt“ unter Hinweis auf die eren Beschlüsse vom 1. Juni 1888 und 7. Juni 1915 H5l. 1388 S. 170; 1915 S. 114) sowie auf die allgemeine ligung vom 26. November 1915 über die Neuregelung der asbesoldung der Beamten (IMBl. S. 279) zur Kenntnis Justizbehörden.

Durch die Zeitungen geht eine Mitteilung, wonach der te Kriegsschaden in Ostpreußen auf drei Milliarden k festgestellt sein soll. Wie „W. T. B.“ vom Ober⸗ identen der Provinz Ostpreußen mitgeteilt wird, ent⸗ t diese Nachricht jeder Begründung. Eine end⸗ ltige Feststellung des gesamten Kriegsschadens kann haupt erst beginnen, wenn die gesetzlichen Grund⸗ n dafür geschaffen sein werden. Aber auch die vor⸗ fige Ermittlung, die als Grundlage für die Vorent⸗ digung dient, ist in stark zerstörten Bezirken noch nicht so gediehen, daß sich ein bestimmtes Urteil über die Höhe des amtschadens gewinnen läßt. Mit Sicherheit läßt sich jetzt sagen, daß der angegebene Betrag von drei Milliarden rk nicht annähernd erreicht werden wird.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats an, gers“ die Ausgabe sol der Deutschen Verlustlisten bei. enthält die 424. Verlustliste der preußischen Armee.

ö Bayern. Die Feier des 71. Geburtstages Seiner Majestät Königs wurde auf dessen Wunsch gestern in der Residenz⸗

der ernsten Zeit entsprechend in engem Rahmen be⸗ gen. Den Tag leitete das militärische Wecken des Mufik⸗ s der Ersatztruppen der Münchener Garnison ein. Früh⸗ gens nahm Seine Majestät der König die Glückwünsche er Majestät der Königin und der Mitglieder der König⸗ n Familie entgegen. Danach wohnten beide Majestäten den übrigen Mitgliedern des Königshauses dem lichen Gottesdienst im Dom bei, wo sie am Portal vom dinal Dr. von Bettinger empfangen und feierlich in das ere der Kirche geleitet wurden. Nach 12 Uhr fuhr Seine sestät im offenen Galawagen zum Denkmal des Königs wig, wo die Ersatztruppen der Garnison Paradeaufstellung Der Monarch schritt die Front in Be⸗ ung der in München weilenden Prinzen und des Prinzen drich Leopold von Preußen (Sohn) ab, während die ellen den Präsentiermarsch und die Königshymne spielten, begrüßte die Mannschaften. Längere Zeit verweilte Seine estät bei den am Siegestor aufgestellten Verwundeten und ete schließlich an die um ihn versammelten Offiziere eine prache. Unter lebhaften Huldigungen des Publikums fuhr ne Majestät der König darauf nach der Residenz zurück, wo zen Reichen Zimmern eine Familientafel stattfand, bei der ne Königliche Hoheit der Prinz Carl einen Trinkspruch seinen Vater ausbrachte. Bereits vorgestern waren Seiner Majestät dem Könige reiche Glückwunschtelegramme zugegangen, darunter von en Majestäten dem Kaiser Wilhelm, der Kaiserin Auguste grig und dem Kaiser Franz Joseph, von den deutschen desfürsten und den im Felde stehenden bayerischen Prinzen.

Desterreich⸗Ungarn.

Gestern fand unter dem Vorsitz des Ministers des Aeußern ons Burian eine geme insame Ministerkonferenz statt, der die Ministerpräsidenten Graf Stürgkh und Graf za, der Kriegsminister Freiherr von Krobatin und der einsame Finanzminister Dr. von Ko erber sowie der Chef

Generalstabs Conrad von Hoetz end orf teilnahmen. enstand der Beratung bildeten laufende Angelegenheiten tischer und wirtschaftlicher Natur.

Reichsrats⸗ und Landtags abgegrdnete der

233 T3 J . fre rr tt szartäi in Friaul hièelien vörgestern

Wien zum ersten Male seit Ausbruch des Krieges mit

lien eine gemeinsame Besprechung ab, in der die Not⸗ der daheimgebliebenen Bevölkerung sowie das Schicksal Flüchtlinge eingehender Erörterung unterzogen wurde.

deshauptmann 2 erstattete, wie, W. T. B.“ meldet,

Bericht über seine füngfte Aubien; bel dem Mongrchen, i er insbesondere der huldvollen und warmen Ameeil⸗ ne des Monarchen an den Leiden der schwergeprüften ‚ssen gehör en in Görz gedachte. Die Versammlung 3 Landeshauptmann dafür, daß er dem Kaiser die 3 unwandelbarer Treue und Anhänglichkeit der Friauler l n verdolmetschte, ihren wärmsten Dank aus und

dann einen Beschluß, betreffend die Fürsorge für die

chtlinge. Freien Presse“ zufolge ist das

Der „Neuen des serbischen Ministeriums des Aeußern

Stellungen zurückiiehen müssen. zusammengeschmolzen und die Türken über einen Ueberfluß an Munstton

nach Wien gebracht worden. Das Archiv wurde von einer oösterreichisch⸗ungarischen Truppenabteilung in einem Kloster gefunden, wo es von der serbischen Regierung versteckt worden war.

Großbritannien und Irland.

Ueber die Sitzung des Unterhauses am 5. d. M, in der über das Gesetz, betreffend die Ein führung der Dienst⸗ pflicht, verhandelt wurde, verbreitet W. T. B.“ folgenden if . Bericht: .

Nachdem der Premierminlster Aequith die Bill über die Dienst⸗ pflicht eingebracht hatte, erklärte Sir John Simon, daß die 3 bekãmpft werden müsse. Er wäre schon früher zurückgetreten, wenn nicht Asquith die Aufschlebung der Entscheidung gefordert hätte, big die Ergebnisse des Werbefeldzuges Lord Derbys vorlägen. Er be⸗ lämpfe die Bill grundsätzlich, weil sie die Grundlagen des volitsschen Lebens ändern würde. Voraugsetzung für dle bisherige Polttit des Kabinetts sei gewesen, daß erst die Tatsachen seslgeftellt und auf ihnen die Gesetzgebung begründet werden sollte und ferner, daß das Gesetz allgemeine Zustimmung fände. Simon bestritt, daß die Ziffern der Berichts von Lord Derby zuverlässig seien. Dle. Ziffer der unangemeldeten, wehrfählgen Unver- heirateten, die auf 659 (00 angegeben werde, sei einfach durch Sub⸗= traktion der Derbyzffern von den Ziffern des nationalen Registers gewonnen worden. Beide Zahlenreihen seien zu verschledenen Zwecken auf verschiedenem Wege gewonnen und nicht vergleichbar. Simon wies nach, daß die Ziffer 650 909 unzuverlässig sei, da Geistliche, Matrosen, Unsähige sowie diejenigen, die seit der Aufstellung des nationalen Registers in die Armee eingetreten selen, in die Zahl derer eingerechnet wären, die sich angeblich geweigert hätten, Militärdienst zu leisten. Asequlth babe der Nalton niemañg ge⸗ sagt, wie viele Soldaten aufgebracht werden sollten. Simon schloß, wenn einmal. die Dlenstpflicht im Prinzip eingeführt set, werde man dabei nicht steben blelben; man solle dem preußischen Militarlemus nicht die Ehre erweisen, seine hassengwerfeste Ein richtung nachzuahmen. Der Abg. Hod ge (Arbeiterpartei) erflärte, die Haltung der Mitglieder seiner Partei würde hon den Beschlüssen der natsonalen Arbetterkon ferenz abhängen. Wenn Asqulth an selner früheren Erklärung festhalte, daß die Bill nur mit allgemelner Zu— stimmung angenommen werden solle, so müßte sie zurückaejogen werden. Der Abg. Thomas (Arbeiterpartel] sagte, die Arbeiter hegten starken Verdacht, daß die Regierung nicht aus militärischen Gründen, sondern gedrängt durch die Preßagitaiion handle. Wenn die Dienstpflicht für Unverheiratete jetzt eingeführt würde, würde als nächster Schäitt die industrielle Dienstpflicht eingeführt werden. Die Vertreter des Eisenbahnerverbandes, hätten soeben beschlossen, alleß aufzubieten, um zu verhindern, daß die Dienstpfiicht Gesetz werde. Der Minister Bonar Law sagte, As— quith habe sein Versprechen einlösen müssen. Wenn dag Daus die Ansicht ausspreche, daß keine nationale Nothwendig⸗ keit für die Bill bestünde und daß das Persprechen nicht hätte gegeben werden sollen, dann müsse dag Haus sich klar sein, daß der Krieg ohne Mlthllfe von Aequith weitergeführt werden müsse. Es handle sich bei der Bill nicht nur um die 659 000 Dienstverweigerer, oder wieviele es nach allen Abzügen sein mögen, sondern um die Ge—⸗ samtheit der Verhetrateten, die sich fceiwillig gemeldet und zur Dlenst⸗ nehmung nur verpflichtet hätten, wenz Aequith fein Versprechen er. fülle. Bonar Law gab zu, daß die Ziffern Lord Derbys hauptfächlich auf hbeiläufiger Berechnung beruhten. Der Nattonalist BilLon be- lämpfte die Bill und fragte, ob es wahr sei, daß Lloyd George nach selner Rückkehr aus Glaegow in Downingstreet vorgesprochen, ein Ultimatum gestellt und am Tage, bevor das Kabinett die Frage er= örtert habe, mit dem Rückirtit gedroht hätte.

Auf die Frage des Liberalen Cornwell, ob die diplo⸗ mati sche Lage der Vieroerbands mächte in Griechen⸗ land sich seit den Wahlen geändert habe und ob sie für be⸗ friedigend erachtet werde, antwortete Lord Robert Cecil, er glaube nicht, daß für die Verhündeten Ursache bestehe, den Zu⸗ stand für anders als befriedigend zu halten.

Nach der Arbeiterkonferenz wurde im Unterhause eine Versammlung des ausführenden Ausschusses der Arbeiterpartei und der parlamentarischen Vertreter der Arbeiterpartei abge⸗ halten, in der dem „Reuterschen Bureau“ zufolge heschlossen wurde, daß die Arbeiterpartei sich von der Koalitions⸗ regierung trennen solle.

Die Operationen vor und während der kombinierten Kämpfe in der ersten Augusthälfte auf Gallipoli werden in dem letzten Bericht des Generals Hamilton ausführlich be⸗ sprochen.

Wie das Reutersche Bureau“ mitteilt, schließt der Bericht mit der Mitteilung, daß die Zufuhr von Munition und neuen Truppen abgenommen habe und die auf Gallipoli stehenden Truppen stark von Krankheiten heimgesucht seien, daß sie aber trotzdem wohlgemut und voll Vertrauen gewesen wären, alg Kitchener ihn am J. Oktober telegraphisch aufgefgrdert habe, ihm eine Schätzung der Verlufste ein- zusenden, die die Räumung von Galltyoll mit sich bringen würde. Hamilton antwortete, daß er elnen solchen Schtitt für undenkbar halten wärde. Am 16. Oktober sei er telegraphisch nach London zurückgerufen worden, da die Regierung ein Gutachten von einem verantwortlichen Befehlshaber über die Frage elner Räumung in nächster Zukunft zu erhalten wünschte. Den Hauptteil des Berlchls bildet eine Schilderung der schrecklichen Schlacht im August Die Tärken selen bei Suvyla überrascht worden, aber insolge der unerträglichen Hitze, der Gr⸗ schöpfung der Truppen infolge der fortwährenden Kämpfe im schwie— rigen Gelände und der großen Beschwerden bei der Wasserzersorgung hätten General Stropford und seine Dipistonäre zu warten heschlossen, um die Truppen autruhen zu lassen. Die zwalf Stunden Ruhe, die den Truppen gegönnt worden, hätten es den Tärken ermöglicht, große Verstärkungen heranzußiehen, und da die tärtischen Streitkräfte immer stärker geworden, hätten die Truppen aus den eroberten Da die britischen Truppen schnell

und Truphen verfügt hätten, hade Hamilton 50 009 Mann frischer Truppen telegraphisch gefordert. Wenn diese sosort geschickt worden wären, hätte er der Flotte noch einen Weg nach Konsfantinohel bahnen können. (2) Seine Enttäuschung sei um so größer gewesen, als er vernommen habe, daß dle verlangten Verstärkungen nicht hätten geschickt werden können.

Die letzte Verlustliste verzeichnet 35 Offiziere und 435 Mann.

Frankreich. d;

Der Kriegsminlster Galliseni hat der Kammer vor ihrem Auseinandergehen einen Gesetzentwurf, betreffend die Ver⸗ jüngung Ser Kaders, unterbreitet. Wie W. T. B.“ meldet, will die Vorlage die Altersgrenze für Obersten, Brigade⸗ und Divisionsgenerale, die zur Zeit 60 bezw. 62 und 65 Jahre ist, auf 59, 60 und 62 herabsetzen. Ausnahmen sollen zulässig sein. Divisionsgenerale dürfen auch nach 62 altlo bleiben, aber nur ein Jahr und mit Genehmigung des Generalissimus. Die Grenze von 65 Jahren soll aus⸗ schließlich den Führern von Armeen und Armeegruppen vor⸗

Nuß land. Die Budgetkom mission der Duma hat ihre für das Budget von 1916 abgeschlossen., Der Natlonaltlhe zufolge werden die gesamten Einkünfte auf 3181 Millionen

behalten sein.

,

anschlagt. Es verbleibt demnach ein Fehlbetrag von 377 Millianen Rubel, der durch eine Anleihe gedeckt werden muß

Niederlande.

Vorgestern ist in Rotterdam mit dem Dampfer Noordam“ der Holland⸗Amerika⸗Linie der deutsche Militäraftachs von Papen angekommen und von dem deutschen Vizekonsul Betnick und dem Marineattachs von Müller empfangen worden.

. Im Dezember sind an der niederländischen Küste 28 Min en angespült worden, davon 13 englische, 8 deutsche und 7 unbekannten Ursprungs.

Bulgarien.

Von dem Abkommen über die Berichtigung der bul garisch⸗türkischen Grenze vom 6. Septen der 1915, das von den türkischen Kammern und der Sohranje ange⸗ nommen worden ist, ist nunmehr der Wortlaut veröffentlicht worden. Bemerkenswert sind dabei die Bestimmungen über das Recht der türkischen Negierung, die abgetretene Eisen⸗ bahnstrecke Kuleli Burgas —Adrianopel in freiester Veise fünf Jahre zu benutzen. Nach den erläuternden Noten zu Artikel 4 kann die türkische Regierung auf dieser Strecke in Friedens⸗ und Kriegszeiten Rekruten, Truppen, Waffen, Munition, Lebensmittel usw. während der nächsten fünf Jahre ohne Einschränkung oder Kontrolle von seiten der bulgarischen Regierung befördern.

Amerika.

I. Das amerikanische Staats departement gibt dem „Reuter⸗ schen Bureau“ zufolge bekannt, daß nach Mitteilung des ame⸗ rikanischen Botschafters in Wien die österreichisch⸗2nnga⸗ rische Regierung bis zum 4. d. M. keine Mitteilung über den Untergang der „Persia“ besaß. . Die „Associated Preß“ meldet, der amerikanische Konsul Garxels in Alexandria habe berichtet, daß die Zeugenaussagen, die er von den Ueberlebenden der „Persia“ gesammelt habe, nicht mehr Unterlagen darüber enthalten, ob ein Unter⸗ seeboot den Dampfer torpediert habe oder welcher Nationalität dieses Boot gewesen sei, als bereits in seinem ersten Bericht enthalten wären. : Der italienische Dampfer „Giuseppe Verdi“ ist mit zwei vierzölligen Schiffskanonen an Bord in New York eingetroffen. Wie die „Associated Preß“ aus Washington meldet, wird sich das Staatsdepartement inoffiziell an die italienische Regierung wenden und sie bitten, die Kanonen 5 zu lassen, ehe das Schiff die amerikanischen Gewässer verläßt.

Kriegsnachrichten. Großes Hauptquartier, 8. Januar. (B. T. B) Westlicher Kriegsschauplaßtz. Die Gefechtstätigkeit wurde auf dem größten Teile der . durch die Witterung ungimnstig beeinflußt. Südkich e Hartmanns weilerkopfes wurde den Franzosen durch einen

überraschenden Vorstoß ein Grabenstück entrissen. Ueber 69 Jäger fielen gefangen in unsere Hand.

Oestlicher und Balkan⸗riegsschauplatz. Keine Ereignisse von Bedeutung. Oberste Heeresleitung.

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Wien, 7. Januar. (B. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz.

Der gestrige Tag verlief im Nordosten verhältnismäßig ruhig. Nur am Styr lam es vorübergehend zu Kämpfen. Der Feind besetzte einen Kirchhof nördlich von Czartorysk, wurde aher von österreichischer Landwehr bald vertrieben. Dente früh eröffnete der Gegner wieder seine Angriffe in Ostgalizien. Turkestanische Schützen brachen vor Tages⸗ anbruch gegen unsere Linie nordöstlich von Buezacz vor und drangen an einem schmalen Frontstück in unsere Gräben ein. Die Honved⸗Infanterieregimenter Nr. 16 und 2A warfen aber den Feind in raschem Gegenangriff wieder hingutz. Es wurden zahlreiche Gefangene und drei Maschinengewehre eingebracht. Wie aus Gefangenengussagen Übereimstimmend hervorgeht, ist vor den letzten Angriffen gegen die Armee Pflanzer⸗Baltin der russischen Mannschaft überall mitgeteilt worden, daß eine große Durchbruchsschlacht bevorstehe, die die russischen Heere wieder in die Karpathen führen werde. Zuverlässigen Schätzungen zufolge betragen die Verluste des Feindes in den Neujahrskämpfen an der bessarabischen Grenze und an der Strypa minde⸗ stens 50 000 Mann.

Italie nischer Kriegsschauplatz.

Die Geschützkämpfe dauerten an vielen Stellen der Front fort und waren im Gehiete des Col di Lana, bei Flitsch, am Görzer Brückenkopf und im Abschnitt der Hochfläche von Dober do zeitweise ziemlich lebhaft.

döstlich er Kriegsschauplatz.

Die Truppen des Generals von Koeveß haben die Montenegriner bei Mojkovac am Tara⸗Knie, bei Godusa nördlich van Berane und aus den Stellungen westlich . und 2 . zwischen Ipek und Pla eftigen Kämpfen geworfen. ĩ 10 km von Berane . z ; ,, Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband. Konstantinopel, 7. Januar. (B. T. B) Dag Haup quartier teilt mit: An der . . Leutnant Ryck⸗Bobdike geführte Flu er feind⸗ lichen Flugzeug, dessen Sturz wir meldeten, auch ein

eites g an ; öbfiürfte.

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Rubel und die Ausgaben auf 3558 Millionen Rubel ver⸗

des Kap Nara, das andere, ein engl ches