1916 / 12 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Jan 1916 18:00:01 GMT) scan diff

er gemeinsam an dem Vormittags 19 Uhr beginnenden Sonntags gottes dienste im Berliner Dom teiljunehmen. Polgdam, den 3. Januar 1916.

Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg. von der Schulenburg.

Bekanntmachung.

Dem Kolonialwaren händler Heinrich Hardt zu Bermbach im Oberlahnkreise ist der Handel mit Pe⸗ troleum auf Grund des 51 der Bekanntmachung des Bundes ratg zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom XB. September 1915 untersagt worden.

Weilburg, den 14. Januar 1916.

Der Landrat. Lex.

Aichtamtliches.

Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. Januar 1916.

Seine Majestät der Kaiser und König h W T. B.“ meldet, an den Marschall Liman von Sa solgende Depesche gerichtet:

Mit der endgültigen Vertreibung der Feinde von der Halbinsel Gallspoll hat ein Kriegsabichnitt sein Gade gefunden, in dem Sle an der Spitze der anderen nach der Türkei entsendeten deutschen Offistere und der Ihnen von Seiner Majestät dem Sultan anvertrauten japferen osmanischen Armee unverganglichen Lorbeer errungen haben. Ich und das Vaterland danken es Ihnen, daß Sle mit eiserner, nie trmüdender Tatkraft die Wacht an den Meerengen hielten und alle Änschläge der Gegner zunichte machten. Als Zeichen meiner An⸗

erlennung verleihe ich Ihnen das Eichenlaub zum Orden Pon le mérite. Wilhelm. I. R.

at, wie nders

Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen hielt heute vormittag im Reichstagsgebäude eine Sitzung.

Auf die seinerzeit veröffentlichte Denkschrift der deutschen Regierung über die Ermordung der Besatzung eines deutschen Unter seeboots durch den Kommandanten des

britischen Hilfskreuzers „Barglong“ hat die britische

lung der amerikanischen Botschaft in Berlin die nachs in das Deutsche übersetzte Antwort erteilt: Auswärtiges Amt, den 14. Deze

Regierung laut Meldung des „W. T. B.“ durch Vermitt⸗

Euere Exzellenz! Ich habe die Ehre gehabt, erhal ten, der eine Denkschrift der Deutschen R Vorkommnisse bei der am 19. August d. J, erfole deutschen Unterseebootes und seiner Mannschaften d kreuzer Baralong beigefügt war. r , Die Deutsche Reglerung gründet auf diese angeblichen Vorkomm⸗ nisse die Forderung, daß der Kommandant und andere Beteiligte an Bord S M. S. „Baralong' wegen Mordes zur Verantwortung ge—⸗ zogen und entsprechend bestraft werden. . . . Seiner Majestät Regierung nimmt mit großer Befriedigung, wenn auch möt einiger Ueberraschung, von dem seitens der Deutschen Regierung jetzt zum Ausdruck gebrachten Verlange ̃ s, wonack die Grundsätze einer gesitteten Kriegführung innegehe en müßten, und eine entsprechende Strafe diejenigen sätzlich mißachteten. Allerdings ware i de Regierung plötzlich daran erinnert hat, daß die angeblichen Verbrecher diesmal Briten und nich Majestät Regierung glaubt indes nicht einen? Absicht sein kann, den Bereich einer gerichtlichen einzuleiten für gut befindet, unbillig eir Es ist nun einleuchtend, daß es der würde, den Fall der ‚Baralong“ für eine Einzelunt hu sondern, Gesetzt den Fall, daß die Aussagen, auf die sich die Regierung stüßt, richtig wären (und Seiner Majestät Regiezun sie nicht für richtig, so würde die Anschuldigung gegen den Ke kanten und die Mannschaften der „Baralong doch unbedei im Vergleich zu den Verbrechen, die von deutschen Offiziere und zu Wasser gegen Kämpfer und zu sein scheinen.

17 4

2 zweifel los große Menge sol t faßten Gerichtshof derart überlasten würde, daß der Endzweck des Ge⸗ richts verfahrens gänzlich vereitelt würde. Wenn z. B. eine ganze Armee des Mordes, der Brandstiftung, der Plünderung und der Be⸗ gehung von Gewalttätigkeiten beschuldigt wird, so ist es offenbar un⸗ möglich, jedem einzelnen, der an diesem Verbrechen beteiligt ist, eine befondete Untersuchung zu widmen. Diese rein praktischen Erwä⸗ gungen können nicht übersehen werden, und Seiner Majestät Regierung erkennt ihr Gewicht an. gerichtliche Untersuchunf ren zur Last gelegten Verb Einschränkung für unzurei— können, die Aufmerksamkeit e während derselben 483 Stunden „Baralong“ das Unterseeboot versenkte

Der erste Vorfall bezieh einen Torpedo auf die „Arabic“ abfeuerte und sie versenkte. Keine Warnung wurde dem Handelsschiffe gegeben; keine Anstrengungen wurden gemacht, um die Mannschaft, die sich nicht wehrte, zu retten; 47 Nichtkämpfer wurden unbarmherzig in den Tod getrieben. Es wird behauptet, daß diese barbarische Tat, wenngleich im vollständigen Ein⸗ Hlang mit der früheren Politik, der Deutschen Regierung, den kurz zuvor erlassenen Anordnungen widersprach. Dies würde, wenn es wahr ist, die Verantwortung des Unterseebootskommandanten nur erhöhen. Aber Seiner Majestät Regierung hat keine Nachricht erhalten, die e kennen ließe, daß die Behörden in diesem Falle die Richtlinie verfo hätten, die sie im Falle der Besatzung der „Baralong“' empfehlen, näm⸗ lich daß sie den Unterseebootskommandanten wegen Mordes zur Ver antwortung gezogen hätten.

Der zweite Vorfall ereignete sich am selben Tage. Ein deutscher Zerstörer fand ein britisches Unterseeboot, das an der dänischen Küste gestrandet war. Das Unterseeboot war nicht etwa von dem Zerstörer porthin verfolgt worden; es befand sich in neutralen Gewässern und war unfähig zum Angriff wie zur Verteidigung. Der Zerstörer feuerte auf das Unterseeboot, und als die Mannschaft an Land zu schwimmen werfuchte, feuerte der Zerstörer auf diese, mit keinem andern ersichtlichen 5. als einen hilflofen Feind zu vernichten. Hier konnte heißes . nicht als Entschuldigung angegeben werden; die Mannschaft des brilischen Unterseeboots hatte nichts getan, um die Wut des Gegners zu entfesseln. Sie hatte nicht kurz zuvor 47 unschul dige Nichtkämpfer ermordet. Sie hatte nicht von einem deutschen Schiffe Besitz er⸗

riffen oder eine deutsche Interessen schädigende Tat begangen. Soweit 3 Majestät Regierung die Ee, bekannt sind, haben die Offi⸗ sere und die Mannschaft des Zerstörers ein Verbrechen gegen die Hic hel und die Kriegsgesetze begangen, das einer gerichtlichen

it deren Untersuchung be⸗

dor Mnse * inen cher Anschuldigungen einen

z 5 140 ** 7 ö wird die Deutsche Megierung geltend mache n, daß die ãũm ö

1 L 1 .

n zu beschränken; und wenn selbst diese end erachtet wird, würde sie sich begnügen i Greignisse zur See zu richten, die vorgefallen sind, während deren die und die „Nicosian“ rettete.

auf die den deutschen und britischen Seeoffizie⸗

tehende,

Sie würde deshalb zunächst bereit sein, die

Untersuchung zum mindesten ebenso wert ist, wie jedes andere Ver⸗ brechen, das sich im Laufe des gegenwärtigen Seekrieges ereignet hat. Der dritte Vorfall fand etwa 48 Stunden später statt. Der Dampfer Ruel“ wurde von einem deutschen Unterseeboot angegriffen. Das Schiff, das keinen Widerstand geleistet hatte, begann zu sinken; die Mannschaft stieg in die Rettungsboote, und während sie sich zu retten versuchte, wurde f ni zrapnells und aus hren ge schossen. Ein Mann de getöte ere, ter der Kapitän, wurden schwer verwundet. Das beschworene Zeugnis, a as sich diese Feststellung stützt, läßt nicht den geringsten Grund erkennen, der diese kaltblütige und feige Grausamkeit rechtfertigen könnte. Es scheint Seiner Majestät Regierung, daß diese drei zusammentreffenden und in ihrer Art wenig verschiedenen mit dem Falle „Baral warteiisches Ge

N 3

8 Vereinigten

indem sie weitere 1 Feststellungen erforderlich, eine

tische Marine

den letzten m

rtrinkens geretteten keine solche

n Abwesenheit Sir

gez. Ere

Hierauf hat die Kaiserliche Regierung am 12. d. M.

dem amerikanischen Botschafter in Berlin folgende Erwiderung

zur Uebermittlung an die britische Regierung übergeben: Erwiderung der Deutschen Regierung auf die Erklärungen der Britischen Regierung ju der deutschen Denkschrift über den Baralong ˖ Fall.

Die Britische Regierung hat die deutsche Denkschrift über den Baralong. Fall dahin beantwortet, daß sie einerseits die Richtigkeit der ibr von der Deutschen Regierung mitgeteilten Tatsachen in Zweifel ztebt, andererseits gegen die deutschen Streitkräfte zu Lande und zu

l, Wasser den Vorwurf erbebt, vorsätzlich ungezählte Verbrechen wider

dag Völkerrecht und die Manschlichteit be iangen zu haben, die keine

Sühne erfahren hätten und denen gegenüber die angebliche Straftat dea Kommandanten und der Maanschaft der Baralong völlig zurück⸗ trete. Für di⸗sen Vorwurf hat die Brittsche Regierung keinerlei Beweise beigebracht, sondera sich darauf beschräntt, ohne. Mitteilung irgend⸗

welcher Belege diei im Seekrieg vorgetommene Einzelsälle anzuführen, wo deutsche Osfizlere völkerrechtewidrige Grausam keiten verüht haben

sollen. Die Briiische Regierung schlänt vor, diese Fälle durch einen aus amerlkanischen Marineoffisteren benebenden Gerichtshof unter suchen zu lassen, und ist unter di ser Voraussetzung bereit, dem be—⸗ zeichneten Gerichtshof auch den Basalong; Fall zu unterbretten.

Dle Deut iche Reglerung legt die schärfste Verwahrung ein gegen die unerhörten und durch nichts erwiesenen Anschuldigungen der Britischen Regierung gegen die deutsche Armee und die deuische Marine sowie gegen die Unterstellung, als ob die deutschen Behörden etwaige zu ihret Kenntnis gelangenden Smraftaten solcher Art unverfolgt lassen. Die deutsche Armee und die deutsche Marine beobachten auch im gegenwärtigen Keiege die Gcundsätze dez Völkerr chts und der Mensch—⸗ lichkeit, und die leltenden Stellen halten streng darauf, daß alle dagegen etwa vorkommenden Verstöße genau untersucht und nach. drücklich geahndet werden.

Aach die drei von der Beltischen Regierung aufgeführten Fälle sind seinerzeit duich die juständtgen deutschen Behörden einer ein⸗ gebenden Untersuchung unterzogen worden,. Dabei hat sich zunächst in bem Falle der Versenkung des bütischen Dampfers „Arabse* durch ein deutsches Unter seeboot ergeben, daß der Kommandant des Unterseeboots nach Lage der Umstände die Urberzeugung gewinnen mußte, der Dampfer sei im Begriff, sein Fahrzeug zu rammen; er glaubte daher in be⸗ rechtiater Notwehr zu handeln, als er seinerseits zum Angriff auf das Schiff überging. Der weiter angeführte Fall des Angriffs eines deutschen To pedoboo szerstsrers auf ein brilisches Unterseeboot in den dänischen Hoh itegewässern hat sich in der Weise abgespielt, daß es in diesen Gewässern zwischen den beiden Kriegsschiffen zum Kampfe ge— kommen ist, und daß sich dabel das Unterseebeot durch Geschützfeuer gewebt hat; daß bei dem deutschen Angriff die dänische Neutralität verletzt worden ist, wird von der Brithchen Regierung umsoweniger geltend gemacht werden können, als die britijchen Seestreitkräfte in einer Reihe von Fällen deutsche Schiffe in neutralen Gewässern an gegriffen haben. In dem Falle der Vernichtung des britischen Dampfers ‚Ruael' endlich hat das deutsche Uanterseeboot lediglich die von der Deutschen Regierung in Februar 1915 angekündigten Ver⸗ geltungsmaßnah men zur Anwendung gebracht; diese Maßnahmen ent- sprichen dem Völterrecht, da England bemüht ist, durch die völker⸗ rechtwidrlae Labmleaung des legili nen Seehandels der Neutralen mit Deutsch'and diesen jede Zufuhr abzuschaeiden und damit das deutsche Volk der Aushungerung vreiszugeben, gegenüber völkerrecht widrigen Handlungen aber angemessene Vergeltung geübt werden darf. In ollen drei Fällen hatten es die deutschen Streitkräfte nur auf die Zerstörurg der feindlichen Schiffe, keinezwegs aber auf die Ver— nichtang der sich rettenden wehrlosen Personen abgesehen; die ent- gegenstehenden Behauptungen zer Britischen Regierung müssen mit aller Entschlevenheit als unwahr zurückgewiesen werden.

Da Ansinnen der Brliischen Regierung, die erwähnten drei Fälle gemeinsam mit dem Baralong-⸗Fall durch einen aus amerikanischen Marineoffizleren hebildeten Gerichte hof untarsuchen zu lassen, glaubt die Deutsche Regierung alg unannehmbar abl hnen zu sollen. Sie stebt auf dem Standpankt, daß die gegen Angehörige der deutschen Streitmacht erhobenen Beschuldigungen von den eigenen juständigen Behörden untersucht werden müssen, und daß diese jede Gewähr für

. 1 2 eine unparteische Beurteilung und gegebenenfalls auch für eine gerechte * * ; Au ts ches nterseeboot, das ; :

t sich auf ein deutsches Unte 1. Dr, Hestrafung bleten.

der Britischen Reglerung in dem Baralong-⸗Fall nicht gestellt, wie sie

Ein anderet Verlangen hat sie auch gegenüber

denn keinen Augenblick zweifelt, daß ein aus bittischen Seeofftzieren zusammengesetztes Kricgégericht den feigen und heimtülckischen Mord gebührend ahnden würde. Vieses Verlangen war aber um so be— rechtigter, als die det Britischen Reglerung vorgelegten eidlichen Aus- sagen amerikanischer, also neutraler Zeugen, die Schuld des Komman⸗ y. und der Mannschaft der ‚Batalong“ so gut wie außer Frage tellen.

Die Art, wie die Britische Regierung die deuische Denkschrist be⸗

antwortet hat, entspricht nach Form und Inbalt nicht dem Ernst der

Sachlage und macht es ter Deutschen Regierurg unmöglich, welter mit ibr in dieser Angelegenheit zu verhandeln. Vie Deutiche Regierung stellt daher als Endergebnig der Verhandlungen fest, daß die Britische Regierung das berechtlate Verlangen auf Uniersuchung des Baralong⸗ Falles unter nichtigen Vorwänden unerfüllt gelassen und sich damlt für das dem Völkerrecht wie der Menschlichkelt hohnsprechende Ver brechen selbst verantwortlich gemacht hat. Offenbar will sie den deuischen Uaterseeboten gegenüber eine der ersten Regeln beg Kriege⸗ rechts, nämlich außer Gefecht gesetzte Feinde zu schonen, nicht mehr innehalten, um sie so an der Führung detz vö.kerrechtlich anerkannten Kreuzerkrlegeg zu verhindern.

Nachdem die Brittsche Regierung eine Sähnung des empörenden Vorfalls abgelehnt hat, siht sich bie Deutsche Regierung genötigt, die Ahndung des ungesühnten Verbrechens selbst in die Hand zu nehmen und die ber Herautforberung entspiechenden Vergeltungt⸗ maßnahmen zu treffen.

Berlin, den 10. Januar 1916.

Anordnungen mit dem

Eine Bekanntmachung, deren d : betrifft die Beschlag⸗

15. Januar 1916 in Krast treten, nahme und Bestandserhebung von Nußbaumholz und stehenden Walnußbäumen. Wie durch ‚W. T. B.“ mitgeteilt wird, werden durch diese Bekanntmachung Vorräte an Nußbaumholz mit einer Mindeststärke von 6 em, einer Mindestlänge von 109 em und einer Mindestbreite von 20 em, sowie alle stehenden Walnußbäume, deren Stämme bei einer Messung in Höhe von 100 em über dem Boden einen Umfang von mindestens 100 em aufweisen, beschlagnahmt. Troß der Beschlagnahme ist die Verarbeitung zu Gegen ständen des Kriegsbedarfs und ihre unmittelbare Ver⸗ äußerung an siaatliche Militärwerknätten gestattet. Im übrigen darf ihre Verarbeitung oder Veräußerung nur zur Erfüllung eines militärischen Lieferungsauftrages erfolgen. Als Nachweis hierüber gilt eine schriftliche Bescheinigung des Königlichen sielloertretenden Generalkommandos, in dessen Be zirk der Verarbeiter oder Erwerber seinen Wohnsstz hat. Die Veräußerung und Verarbeitung von Hölzern, die zur Her stellung von Gegenständen des Kriegsbedarfs nicht geeignet sind, ist allgemein gestattet, falls der Verkaufspreis für das Kubikmeter (Festmeter) der Ware 60 „6 nicht übersteigt.

Die Bekanntmachung ordnet außer der Beschlagnahme eine Meldepflicht für alle vorbezeichneten Vorräte an Nußbaum holz und stehenden Walnußbäumen an. Die Meldung hat in einer in der Bekanntmachung näher bezeichneten Weise auf be sonderen Meldescheinen zu erfolgen und zwar bis zum 25. Ja⸗ nuar 1916. Die Meldescheine können bei dem zuständigen Landrat, in den Stadtkeeisen bei der Polizeiverwaltung ange fordert werden.

Der Wortlaut der Bekanntmachung, die u. a. auch eine Lagerbuchführung sür diejenigen vorschreibt, die Nußbaumholz des Erwerbs wegen in Gewahrsam haben, ist bei den Polizei behörden einzusehen.

Zur besonderen Ueberwachung von Mustersendungen und Paketen nach dem Auslande hestimmt der Ober befehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel laut Meldung des „W. T. B.“ für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg auf Grund des 5 9h des Ge⸗ setzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 folgendes:

1) Die falsche Bezeichnung des Absenderz und die unrichtige An⸗ gabe des Inhalts

a. auf Briefsendungen mit Warenlnhalt nach dem Auslande und

b. in den Ausfuhrerklärungen zu Postpaketen nach dem Auslande ist verboten.

2) Die der Inhaltgzangahe Druckschitften, schriftlichen Mittellungen, Abbildungen oder Zeich— nungen in Paketen nach dem Auslande ist verboten. Die Belfügung einer Faktura ist gestaitet und bedarf nicht der Erwähnung in der Inhaltsangabe.

Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Zawiderhandlungen werden nach 5 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand bestraft.

widersprechende Versendung von

a

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers liegt die 857. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 6. Liste der aus Frankreich zurückgekehrten preußischen Austauschgefangenen, die 430. Verlustliste der , Armee und die 244. Verlustliste der sächsischen Armee.

Württemberg.

Seine Majestät der König hat, wie der „Staats— anzeiger“ meldet, zu Ehren seiner Gemahlin ein Kreuz ge⸗ stiftet, das den Namen „Charlottenkreuz“ führt. Das Kreuz wird vor allem an Personen ohne Unterschied des Standes und Geschlechts verliehen werden, die sich im Felde oder in der Heimat besondere Verdienste um die Pflege von Verwundeten und Erkrankten oder auf dem Gebiet allgemeiner Kriegsfürsorge erworben haben.

Oesterreich⸗Ungarn.

Dem Kaiser Franz Joseph sind am 11. Januar vom Deutschen Kaiser und vom König von Sachsen, wie „W. T. B.“ meldet, nachstehende Telegramme zugegangen:

Darf ich Dir von Heizen meine Glückwünsche aussprechen Erstürmung des Lowischen, die Deine tapferen Truppen mit wunderungswürdlger Ausdauer und Geschick durchgeführt haben. Gott hat sichtbar geholfen. Er wird ferner mit uns sein.

Wilhelm.

Habe heute mit großer Freude die Eroberung des Lowtschen gelesen und spreche Dir meinen herzlichsten Glückwunsch zu dreser glänzenden Waffentat Deiner Armee aus. Gott helfe uns weiter!

Friedrich August.

Hierauf ergingen am 12. Januar nachstehende Antwort⸗ telegramme:

An Seine Majestät Wilhelm II., Deutscher Kaiser und

I König von Preußen.

Hocherfreut durch Deine anerkennunge volle Teilnahme an der neuesten Waffentat meiner tapferen Truppen, welchen es gelang, die starke Position des Lowtschen stürmend zu erobern, bute ich Dich, meinen wärmsten Vank für Dein bundesfreundliches Telegramm empfangen zu wollen. Gottetz Belstand wiid uns zu gutem Ende unsereg gemeinsamen Kämpfens geleiten.

Herlichst

Franz Joseph.

An Seine Majestät Friedrich August, König von Sachsen. Wärmstens danke ich Dir für Deine mich sehr erfreuende Beglückwünschung zu dem glänzenden Erfolge, den meine tapferen

Truppen eben in Montenegro errungen haben. Gott ist mit unt. Franz Joseph.

Imssterreichisch⸗ungarischen amtlichen Tagesbericht vom 13. Januar ist darauf hingewesen, daß die amtriche russische Berichterstattung in der letzten Zeit kriegerische Ereignisse, die nie stattgefunden haben, mit dem Stempel der offfziellen Glaubwürdigkeit verkündet. In den letzten Tagen enthielt der russische Tagesbericht, besonders der vom 8., 9. und 10. d. M. Mitteilungen über russische Siege an der Strypafront. Hierzu wird aus dem Kriegspressequartier geschrieben: ;

Die Beharrlichkeit, mit der die Mussen trotz der bisherigen Et— solglesigkeit ihrer Weihnachtsoffensive Siege imelden, verrät die polliische Bereutung dieses Unternehmeng, dessen angeblich ent scheidende milllärische Wichtigteit noch vor kurzem in den Pteh— organen der Entente mit Nachdruck betont wurde. Nur dieser olltische Hintergrund läßt es erklärlich, wenn auch keinesfalls gerecht⸗ e erschelnen, daß die russische Heeresleitung am 8. Januar solgendeg meldet? Ja der Gegend der mittleren Stivpa bemächttgten

ö 90 . S* 15 5 41 66 * 6 Feordneten Swift und Mac Neill, ob die Besatzung

Fetär Grey antwortete dem „Reuterschen Bureau“ zufolge:

ch unsere Abtellungen an einjelnen Punkten der feindlichen lellung, an anderen Stellen gruüben sie sich vor den Praht sindernissen des Feindeg ein. Ja diesem Abschnitt machten wir Offiziere und über 1009 Mann zu HYefangenen und erbeuteten gehrere Naschinengewe hne. Am 9. Januar melden dann die Rassen ihre Truppen den Feind endgültig vom Ostäser vertrieben und ch die Zabl der am Vortage gemachten Gefangenen auf 20 Off. ere und 1175 Mann erhöht hätte. Am 10 Januar setzt bi⸗ ssiche Meldung über die Erfolglestzteit unserer Besir. bung, die Eussen am Ausbau der ung angeblich genommenen Stellung? 9 1 ü 9 enor en S ngen zu jadern, diesem Lägenbau erfundener Stege die Krone auf ; Alle diese Siegesmeldungen der Russen sind wi che Erfindungen, denen gegenüber festgestellt werken m z den Russen in den Kämpfen an der Str vba gelang lberra mein schmales Stück der Stellung einzubrechen und nen Gegenangriff jofort und restios geworfen wur zen. Die Russe zmten unter Zuräcklafsung von 14 Offizieren und S567 Mann! . hefangenen und vielen Wagen zurück, wobei sie duich un ser V rj ciau⸗ * uer weitere schwere Verluste erlitten. Eist weit rãdwãärss ver u ochte Gegner die geworfenen und dejtmierten Trupren zum Steben du singen. Er wagte sich auch im welteren Verlauf nicht mebr näher s etra 1000 Scheit an unsere Front heran. Aus diesen Tatsachen ht klar hervor, daß die Russen an dem einzigen Punkte * sere Stellungen eindrangen, gleich wieder blutig vertrieben wurden le einzige Veränderung unserer Front ist an einem Bataillon ; öschaltt eingetreten, den wir, wie unser amtlicher Bericht melr t eiwlllig um 200 Schritte zurückgenommen haben. Die gKuh heit der wahren Behauptungen in den russischen amtlichen Berichten liefert n Maßstab für die Enitäuschung, die die Erfolalofgkeit der * Beihnachtsoffensive in dem Freunden kreise der Russen hersorruft. .

„Das ungaxrische Abgeordnetenhaus hat den Gesetz— wurf über die Verleihung kirchlicher Korporations Echte an Mohammedaner angenommen. Der Präsident sAbgeordnetenhauses sandte an den Präsidenten der türkischen mmer in Konstantinopel ein Telegramm, in dem er ihn von r Annahme des Gesetzentwurfs verständiate mit dem Hinzu⸗ gen, daß sich aus diesem Anlaß im Abgeorhnetenhaufe bei en Parteien die wärmsten Gefühle für die istamitischen

undesgenossen und Waffengefährten kundgegeben haben.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause erklärte der Minister Henderson in

R Debatte über die Dienstpflichtbill laut Bericht des BT. B.“, er wisse von Lord Kitchener und vom General- b, daß nicht nur die angemeldeten Unverheirateten und Ver— kateten sofort gebraucht würden, sondern auch der ganze ver— gbare Rest von 6560 000 Mann, die sich bisher auf Lord erbys Werbung nicht gemeldet haben. Selbst dann fehlten ch Soldaten, die durch weitere Freiwilligenanwerbu ng schafft werden müßten. ; In der Sitzung des Hausesß vom 13. d. M. fragten die

s englischen LÜ⸗Boots „E) 17“ von der niederländischen gierung interniert worden sei, wenn es der Fall sei, ob Internierung gegen das Völkerrecht sei und ob der tikel l3 der Haager Konvention 10, der von der Inter krung handelt, sich nur auf die Besatzungen von Schiffen sieht, die vom Feinde zerstört wurden, ferner ob Groß— RFannien die sofortige Freigabe der Leute verlangen rde, die unter der Bedingung ausgeliefert werden sollten zsie sich am Kriege nicht weiter beteiligen. Der Staats?

Die Besatzung sei von der holländischen Regierung interntert srden, der Ort der Internierung sei noch unbekannt. Der Artikel Daager Konventlon mache keinen Unterschied zwischen den vom Inde versenkten Schiffen und solchen, die durch ein gewöhn!iches hiffgunglück unter ingen. Er werde dafür sorgen, daß Mac Neills d andere Vorschläge auf das sorgfältigste erwogen würden. Im Oberhaue lenkte Ektsamkeit auf die ungeheure Steigerung der Ke hr nach den neutralen Ländern. Lord Lantdowne gab Ziffern an, aus denen hervorgebt, daß Autztuhr sich sehr vermindert hat, feitdem sie an besonde;re Er⸗ oscheine gebunden ist, erklärte aber, er sei weit entfernt zu be— pten, daß nicht mehr getan werden könne. eifellos erreichten ehnliche Mengen von Kakao den Feind. Die Ängelegenbeit werde Staatedepartement, das mit dem Kriegehandel beschãftigt ist merksam verfolgt. Tie Regierung glaube, daß die bereilg ge⸗ enen Maßtegeln verschärft werden könnten. Bei den Abstimmungen der rbände über die Dienstpflichtbill haben sich, dem sail) Telegraph“ zufolge, 720000 Stimmen dagegen, O00 Stimmen dafür erklärt. Der ausführende Ausschuß demgemäß beschlossen, in der Nationalkonferenz der Berg⸗ e eine Entschließung vorzulegen, die den schärfsten derstand gegen die Bill und gegen jede Form des natszwanges ankündigt.

Bergarbeiter⸗

Frankreich.

Der Finanzminister Rib ot hat in der Kammer einen Ge— mntwurf, betreffend die Eröffnung eines Kredits zur zahlung der rückständigen Zinsen des ersten Quar⸗ 8 der neuen fünfprozentigen Anleihe eingebracht. Motivenbericht des Gesetzentwurfs gibt auch die endgültigen hebnisse der Änleihe bekannt. Wie „W. T. B.“ mitteilt, den danach 135 139 Millionen gezeichnet. Das eingezahlte r noch einzuzahlende Bargeld beläuft sich auf 6363 Mil⸗ en. Das Ausland zeichnete eine Milliarde, von der 602 lionen auf England entfallen. Ein zweiter von Ribot ein⸗ achter Gesetzentwurf betrifft die Einführung einer außer⸗ entlichen Steuer auf die während des Krieges

sielten besonderen Gewinne.

Der türkische Beamte Salih Bey, dessen Obhut das hid der türkischen Botschaft in Paris anvertraut war, ist gestern samt Gattin und Tochter verhaftet worden. Die haftung wird als Vergeltungsmaßregel bezeichnet.

Italien. Der K önig hat dem „Corriere della Sera“ zufolge vor⸗ In nachmittag den beinahe gleichzeitigen Besuch des sischen, des französischen und des englischen schafters empfangen.

Belgien.

Der König hat der „Agence Havas“ zufolge auf Vor⸗ g des Ministerrates drei Mitglieder der Opposition Kabinett gerufen, nämlich: Goblet d Alviella, den rer der Linksliberalen im Senat, Paul Hymans, den rer der Linksliberalen in der Kammer, und Emile

Rumänien.

Der König hat aus Anlaß des Jahreswechsels einen Tage shbefehl an die Armee erlassen, in dem er ihr seine lebhafte Dankbarkeit für die Pflichterfüllung im abgelaufenen Jahre ausspricht. In dem Befehl heißt es sodann laut Mel— dung des ‚W. T. B.“: 3

; Das vergangene Jahr forderte ven Euch elne besonders ange— wannte Tätigkeit, deren Zweck die Grreichung einer vollständigen Triege vorbereitung war. Mit der Ergebenheit, die ich an Guch kenne, habt Ihr Euch ren im allgemeinen Interesse gestellten Forde⸗ rungen unte worfen. Sie waren Guer Ruhm in der Vergangenheit und werden unser Stolj in der Zufunst sein. Vas Land und ich

u r t sind ssolz auf Euch. Unsere Blick- sind mit Vertrauen und Liebe auf Euch gerichtet.

Amerika. gu em uch einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Washington hat das Staats departement dem italienischen Dampfer „Guisepye Verdi“ die Abreise mit zwei Kanonen an Bord erlaubt, da versichert wurde, daß die Oelde ausschließlich zur Verteidigung verwendet werden würden.

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 15. Januar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. D n 943 6. . 8 . n Aluf der Front teine besonderen Ereignisse. Ein nord⸗ stlich von Albert durch Leutnant Bölke abgeschossenes feindliches Flugzeug fiel in der englischen Linie nieder und wurde von unserer Artillerie in Brand geschossen.

Oestlicher Kriegsschauplatz. „Bei der Heeresgruppe des Generals von Lin— singen scheiterte in der Gegend von Czernysz (südlich des Styr⸗Bogens) ein russischer Angriff vor der Front öster⸗ reich⸗ungarischer Truppen.

Balkan⸗Kriegsschauplatz.

Oberste Heeresleitung.

J. Januar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: . Russischer Kriegsschauplatz.

. Feind versuchte seit gestern früh neuerlich, unsere bessarabische Front bei Toproutz und östlich von Rarancze zu durchbrechen. Er unternahm fünf große Angriffe, deren letzter in die heutigen Morgenstunden fiel. Er mußte aber jedesmal unter den schwersten Verlusten zurückgehen. Hervorragenden Anteil an der Abwehr der Russen hatte aber mals das vorzüglich geleitete überwältigende Feuer unserer Artillerie. Seit Beginn der Schlacht in Ostgallzien und an der bessarabischen Front wurden bei der Armee des Generals Freiherrn Pflanzer-Baltin und bei den österreichisch⸗unga— rischen Truppen des Generals Grafen Bothmer über 5100 Gefangene, darunter 30 Offiziere und Fähnriche, ein⸗ gebracht. Bei Karpilowka in Wolhynien zersprengten unfere Streifkorpskommandos einige russische Feldwachen.

Italienischer Kriegsschauplatz. . An der Südwestfront ereignete sich nichts von Be⸗ deutung. Einzelne Punkte bei Malborgeth und Raibl standen unter feindlichem Geschützfeuer. Die Tätigkeit der üalienischen Flieger erstreckte sich auch auf den Raum von Triest. Eine auf Spirano abgeworfene Bombe verursachte keinen Schaden.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. ö. Die . Montenegriner haben unter Preisgabe ihrer . an ,, ihrer Süd⸗ und Westfront den Rückßug angztreten., Unsere Truppen sind in der Verfolgung über die Linie Budua - Cetinje= Grab Grahovo hinausgerückt und dringen auch östlich von Bileca und bei Avtovac ins montenegrinische Gebiet ein. Bei Grahovo fielen 3 Geschütze samt Bedienung, 500 Gewehre, ein Maschinen⸗ gewehr, viel Munition und anderes Kriegsgerät in unsere Hand. Bei Berane und westlich von Ipek nichts Neues.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg zur See.

Scheveningen, 14. Januar. (W. T. B.) Die hiesige drahtlose Station hat mehrere Radiogramme aufgefangen, nach denen der holländische Dampfer „Maßhaven“ (2605 Brutto⸗Registertonnen) beim Galloper Feuerschiff auf eine Mine gestoßen ist. Die Besatzung hat das Schiff in treibendem Zustande verlassen, im Vorschiffe war Feuer aus gebrochen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗ tags und der Bericht über die gestrige Sitzung des Herren⸗ hausesz befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (30. Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Innern und Vizepräsident des preußischen Staatssministeriums Dr. Delbrück und der Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Dr. Helfferich beiwohnten, verlas vor Eintritt in die Tagesordnung der Abg. Graf von Westarp (dkons.) folgende Erklärung:

Nach Presseberichten soll ich im März vorigen Jahreg gesagt haben: Hand von den Kartoffeln und lieber die Schweine totschlagen! Nach einer anderen Wendung soll Herr Abg. Roesicke diesen Ausspruch getan hahen. Ich stelle der Oeffentlichkeit gegenüber sest: Wir beide haben den Ausspruch nicht getan und konnten ihn jedenfalls nicht als Ausdruck unserer eigenen Anschauung tun. Gegen eine rattonelle Verringerung eines sehr großen Schweinebestandes haben wir Einwendungen nicht gemacht, da sie den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprach. Dagegen haben wir, um elne unratlonelle und wahllose Abschlachtung zu ver⸗ hüten, befürwortet, daß Maßnahmen getroffen würden, durch welche nur diejenigen Schweine dem städtischen Verbrauch zugeführt werden sollten, die tatsächlich nur unter Verwendung von Gßkartoffeln ge⸗ mästet werden konnten.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Be⸗

dervelde, den Führer der Sozialisten.

ratung der gesetzlichen Vorschriften über die Altersrente.

Nach Art. 81 des Einführungsgesetzes zur Neichs⸗ versicherungs ordnung hat der Bundesrat im Jahre 1915 dem Reichstage diese gesetzlichen Vorschriften zur erneuten Beschluß⸗ fassung vorzulegen. Der Bundesrat hat in einer Denkschrift dem Reichstage eine Begründung seines Beschlusses gegeben, dem Reichstage eine Aenderung der bestehenden Vorschriften zurzeit nicht zu empfehlen.

Der Haushaltsausschuß hat folgende Resolutionen vorgeschlagen:

1) die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reiche tag ur verzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen im s 1257 der Reicheveisicherungs ordnung die Altergrente auf das 65. Jahr berahgesetzt wird und die hierzu erforderlichen weiteren Abänderungen der Rei zdersicherungtzordnung vorgenommen werden,

* 2) den Bundesrat zu ersuchen, zu 5 1300 folgenden Zusaß zu assen:

Während der Dauer des Krieges und des ersten Jahres nach

Friedensschluß beginnt die Frist, falls der Ehemann Krieqeteilnehmer

gewesen ist, mit dem Tage, an welchem der Witwe der Ted des Ghe⸗

mannes auf dem Dlenstwege bekannt gegeben ist.“

Die hierauf bezüglichen Petiti s ü ie . auf glichen Petitionen sollen durch die Be⸗ schlußfassung für erledigt erklärt werden.

Berichterstatter Abg. Graf von Westarv (dkons): Der Haug⸗ haltsausschuß bat den Antrag auf Herabsetzung der Altersgrenze dom 0. auf das 65. Lebensjahr einstimmig angenommen. Im Jahre 1912 hat der Reichsiag bereit, endgültig arggesprochen daß seiner Auffassung nach im Jahre 1915 die Herab⸗ setzung der Altersgrenze erfolgen solle. Es int keine Veran— lassung, von diesem Beschlusse jetzt abzugehen. Von seiten des. Reichtamts des Innern wurde aucgeführt, die sontalen Gesetze selen auf dem Grundsatze aufgebaut, daß die Leistungen und Gegenleistungen nach versicherungstechnischen Grundsätzen zu, bemessen seien. Würde die Alterggrenze berabgesetzt,ů so würden gleichzeitig die Beiträge nicht unerheblich erhöht werden müssen. Es schwebten auch noch andere Anträge, die noch als wichtiger zu bezeichnen seien, so einer auf Erhöhung der Hinterbliebenenbezüge. Die Konsequenzen der Herabsetzung der Altersgrenze für die Versicherungsträger seien noch nicht zu übersehen. Der Reichsschatzsetretär fügte hinzu, eg handle sich bei dieser Frage um eine Belastung nicht so sehr des Reiches als des allgemeinen Wirtschaftslebens. Er hegte Zweifel, ob dieseg die Mehrbelastung ertragen könne. Der Haushaltgausschuß konnte sich nicht entschließ'n, den Standpunkt der Reicht leitung zu teilen. Von verschledenen Seiten wurde auggeführt, daß die von der Relchsreglerung aufgestellten Rechnungen anscheinend zu pessimistisch seien. Ich bitte Sie, dem Beschluß des Haushaltgausschusses in bezug auf diesen Punkt beizutreten und ebenso auch die zweite Resolution anzunehmen.

Hierauf nimmt der Staatssekretär des Innern und Vize⸗ präsident des preußischen Staatsministeriums Dr. Delbrück das Wort, dessen Rede am Montag im Wortlaute wieder⸗ gegeben werden wird.

(Schluß des Blattes.)

Kunst und Wissenschaft.

Es ist eine Streitfrage, ia welchem Umfange Tiere Farben zu unterscheiden vermögen. Ez it sehr schwer, aus den einschlägigen Versuchen eindeutige Schlüsse zu ziehen, da man fast immer im Zweifel sein wird, ob die Tiere wirklich auf Farbenunter⸗ schlede oder nur auf solche der Helligkeit reagiert haben. K. von Heß hat vor zwei Jahren auf der Wiener Naturforscherversammlung den Standpunkt vertreten, daß alle ausschließlich im Wasser lebenden Tiere

und ferner auch die Inselten vollständig farbenblind feten, daß also die bunte Farbenpracht, mit der die Blumen sich schmücken, von den sie besuchenden Schmetterlingen, Bienen und sonstigen Insekten nicht wahrgenommen werde und daher auch mlt einer Anlockung dieser Tiere nichts zu tun habe. Aber dieser Auffassung und Deutung wurde schon damals widersprochen, vor allem von einem engeren Fachkollegen Farl von Frisch, der gerade für die Insetten ein gewisses Farben⸗ unterscheidungsdermögen glaubte nachgewiesen zu haben. Frischs Auffassung wurde auf dem Zoologenkongreß von 1914, wo er seine mit auf bestimmte Farben dressterten Blenen angestellten Versuche vorführte, im allgemeinen geteilt. Dr. Stell⸗ waag⸗Erlangen veröffentlicht jetzt in der Münchner Medüinischen Wocheanschrist‘ Beobachtungen zu diesem Gegenstand, die im lttzten Mai an Hummeln angestellt wurden. Viese Tiere erscheinen des⸗ halb als gute Beobachtungsobjekie für den genannten Zweck, weil sie scheinbar wahllos von Blüte zu Blüte eilen und dabei weder der Farbe noch der Pflanzenart so treu bleiben wie die Biene. Den Weg von einer Blüte zur andern, den Wechsel der Blütenbesuche und die Zabl der beflogenen Blüten hat Dr. Stellwaag in Aufzeichnungen niedergel'gt, von denen er einige mitteilt. Aas ihnen ergibt sich, daß die besuchlen Pflanzenarten außerordentlich stark gewechselt werden und vielleicht noch häufiger die Farbe. Aber bei der Inkonstanz der Farben handelt es sich doch immer um solche Farben, die im Spetttum nahe belsammenstehen. Nur sehr selten fliegt eine Hummel von einer Farbe auf eine ganz extreme des Spektrums. Es handelte sich meist um die Farbe von blau bis violett oder purpur, also Mischungen von rot und blau, die scheinbar ohne Wahl beflogen werden. Ein farbentüchtiges measch⸗ liches Auge kann an der Farbe der Blüte sehr oft schon das Alter an dem Zustand der Blüte erkennen. Bei der Bergplatterbse z. B. (Lathyrus montanus) wird die Knospe zunächst gelbgrün, allmählich hellrosa violett und geht dann in hellblau über. Die Blüte ist rein« blau bis blau violett und wird beim Verblühen rotvtolett. Die Hummeln erkannten nun alte Blüten, die knen Nektar mehr liefern, nicht, und hieraus glaubt Dr. Stellwaag schließen zu dürfen, daß sie ze verschledenen Farbenmischungen zum mindeßen nicht so deutlich unterscheiden können wie ein farhentüchtiges menschliches Auge. Sie verwechseln also b au mit vlol tt und purpur, wie auch aus Frischs Untersuchungen an Bienen geschlossen wird. Dann ist aber der Wechsel in der Farbe bi ihrem Pflanzen besuch nur scheinbar, denn die Hummeln befliegen nach dieser An⸗ nahme nur solche Blüten, die ihnen blau erscheinen und zwar unbekümmert um die Art und um den Zustand der Blüte. Deshalb kann man auch nicht annehmen, daß der von dem Nektar autsströmende Duft sie bei ihren Flügen geleitet hahe, denn auch schon im Verblühen begriffene und schon verblübte Blüten sowie Knospen, die noch gar keinen Neltar enthielten, wurden beflogen. Auch wurden häufig nektarhaltige Blüten aus großer Entfernung aufge⸗ sucht, denen aber dann gar kein Nektar entnommen ward, sondern die nur umflogen wurden. Daher glaubt Dr. Stellwaag, man müsse endgültig mit der Anschauung brechen, daß der Duft des Nektars es sei, der die Hummel anlockt, es bleibe vielmehr nur die Annahme übrig, daß sie durch die Farbe zum Besuch der Blüte bestimmt werde.

Nr. 5 des Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 15. Januar 1916 hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. Nichtamtliches: Neuere städtische Hochbauten in München. (Schluß.) = Versuche mit allseitig aufliegenden, quadratischen und rechteckigen Eisenbetonplatten.

K— e n ö

e, ,

*

2

D