1916 / 13 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Jan 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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berschwemmen und Deutschlands Macht dernichten würden. Es irrte sich darin. Als diefes Mittel versagte, begann es eine andere Kriegs methode. den . über uns zu verhängen, selbst über Frauen und nder und Wehrlose, die nicht draußen im Felde steben. Der Rechner drüben hatte sich abermals derrechnet in unserer wirt ö Kraft, die diesen Dungerkrieg zuschenden machte und der Welt zeigte, daß wir imstande waren, aus eigenen Mitteln zu leben. Es irrte sich auch in dem Heldengeist, der in unserer Marine lebte Dieser fond in den U-Booten ein Mittel, um England an seinem Dandel zu schwdigen und es dort zu treffen, wo es am empfindlichsten ist. Wieder griff Cnaland zu neuen Waffen, diesmal zu Waffen, Verachtung der Welt verdienen. Es gibt Sittengesetze, die in den erbittertsten Kämpfen, selbst in einem solchen, wie dem letzigen, wie ihn die Welt nech nicht gesehen bat, nicht außer acht galassen werden dürfen. CGugland ist mit dem, was es hier zugelassen hat, in dieser Note don Stuse zu Stufe gesunken, und wir fragen uns verwundert, ob es möglich ist, daß vielleicht ein Volk noch auf einer tieferen Stufe ankommen kann, als der ‚Baralong“⸗Fall dargetan bat. Den Helden, die durch die Feigheit eines englischen Kapitäns dahingemordet sind, den tapferen Matrosen und Seesoldaten, die ihre Pflicht dem Vaterlande gegenüber getan haben, senden wir unsere bewundernden Grüße in ihr nasses Heldengrab nach. Die englische Note verdeckt die Ausslüchte der englischen Regierung mit Vorwürfen die durch die deutsche Antwortnote als foelsch bingestellt worden sind. Wir fragen uns nur das eine, ob denn etwa England dut wie es diese Note beantwortet hat, nun für alle Zukunft KRapitänen und Hilfskreuzern einen Fi ; ähnlicher Weise zu verfahren. Nun, daß dieser Freibrief nicht Ausführung gelangen hegen wir im Hinblick auf das Versprechen daß dem verletzten Rechtsgesühl des deutschen tragen, daß England gegenüber Vergeltung einstimmung mit den Vorrednern steh daß hier vor der Oeffentlichkeit unsere Aufgabe ist, zu erörtern das ist die Aufgabe unseres allem, was unsere Armee und Mari wir die feste Ueberzeugung, daß sie die diese Vergeltung zu üben, und wi daß das verletzte Rechtegefühl de

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letzung der Sitten Abg. Dr. tel stimmung in den Anschauungen hat der ich ihm angehöre, selten oder fast nie richterstatter und der Vertreter der sozi vollkommen einig in der Auffassung, einig Betrachtungen. Und wenn ich im Namer hier spreche, so kann ich eigentlich nur das wiederholen, Abgeordneten von der äußersten Linken bürgerlichen und vom Zentrum gesagt haben. Ich könnte kaum irgendr andere Abtöonung oder Schattierung einsetzen. Einig sind wir alle ir dem herzlichen Dank, in der unumwundenen hohen Anerkennung unserer Kämpfer, gegen die die feige, erbärmliche, jämmerlich, nicht scharf genug zu brandmarkende Mordtat der Engländer sich richtete, Ueber rascht sind wir, die wir die eigenartige Entwicklung des englischen Charakters in diesem Kriege kennen, durch diese Mordtat nicht worden Die Unverschämtheit, um mich des deutschen Wortes zu bedienen, erreicht allerdings beinahe den Gipfel, beinahe die Grenze der denk baren Möglichkeiten. Wenn wir in der Geschichte zurückblicken. so werden wir ähnliche Heispiele heimtückischer Feigheit wenige finden; England reiht diese Tat den schlimmften, verabscheuungswürdigsten Taten an, die in der Geschichte der Welt vorgekommen sind. Aber ich ver ßichte darauf, Worte zu wählen, die die Tat gebührend kennzeichnen; die deutsche Sprache, nicht nur die parlamentarische, sondern auch die Sprache des deutschen Volkes, hat kein Wort, das fcharf ge ug wäre, dem Ausdruck zu leihen, was wir alle, was auch die Völler draußen, soweit sie sittlicher Regungen noch fähig sind, empfinden. Nach meiner Auffassung ist die Entrüstung auch hier nicht genügend; dieser Tat müssen wir das schärfste Maß der Verachtung entgegenbringen einer Verachtung, die diese Tat und ihre Täter aus Fem Bere der Menschlichkeit und des Menschentums weist. ; gierung hat vornehm gehandelt, indem sie der Note übersandte, in der sie die Aburteilr n Vielleicht hätte man diese Note Engländer kannte; aber ich bin durchaus damit ei abgesandt wurde, auch damit, daß man ein enal id Dag ist der durchaus korrekte, selbstverständli was erleben wir? Gegenüber dieser wie die deutsche Regierung diese S

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nan von ihr erwarten als Berichterstatter den zu sollen geglaubt, ern wir wollen doch die Fremdwort dürfen hier ganz gewiß heit sprechen. Ich weiß n schamtheit oder der satanische & und sonst in diplomatischen Verhandlungen doch eie ist oder zarter angewandt wird. J Sache geklärt, und deshalb hat sie fetzt handelte es sich nur um die Schiffskommandanten; jetzt hat punkt zu dem ihrigen gemacht hervorgehoben, daß die antwortung übernommen hat, und sich nun nicht mehr allein gegen sondern muß sich richten gegen die br c antwortung trägt. Die deutsche Regierung hatte das auch schon etwas Kritik an der kritischen Regie run wartung Ausdruck gegeben, daß ein aus englischen S stehender Gerichtshof diese Untat ebenso be⸗ wie das seitens unserer Regierung geschehen ist. Das Aussprechen dieser Crwartung mißbillige ich nicht, sondern ehe es; gerade dem Aussprechen dieser Erwartung liegt die scharffte und, wenn ze wollen, auch etwas höhnische Kritik der britischen Regierung und sen, was man sich von ihr versehen sell, Aber Graf Westarp es war weder nötig noch möglich, das ü was die deutsche Volksseele in diesen Lande Stimmen der Entrüstung ganzen Krieges auch nicht ann Entrüstung hat ihren guten Grund un Regierung rechnet mit ihr und Volk erwartet nicht von uns, daß h schaften überbieten, dazu mserem Wesen, entspricht auch Wir wollen die Leute behandeln, wie

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britische

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rnst ihnen standige Mensch dem nicht der M noch dem Gebaren der britischen Regierung entgegenbringen muß. Die Tat mut folnen sellt Abwehrmaßreneln Aussicht. Es wäre töricht, wenn wir uns bier über diese Abwehr maßregeln aussprechen wollten; abgesehen davon, daß es nicht unsere Sache ist, sie zu finden und zu beurteilen, würden wir auch unklug handeln, wenn wir sie der Deffentlichfeit unterbreiten würden. Ich treue mich, daß es auch von keiner anderen Seite geschehen ist. Wer ungefühnt darf die Tat, ungesühnt darf die Unverschämtheit der briti⸗ schen Regierung nicht bleiben, ungesühnt dürfen unsere Seehelden, denen wir unseren Dank in das Grab hineinsenben, nich? gefallen,

nicht gestorben sein; das deutsche Volk verlangt eim ent sprechende

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Sühne, eine Sühne, die seinen Gefühlen entgegenkommt. Wir dürfen ersparten, daß die deutsche Itegierung mit aller Gntschiebenbeit pon ben Mitteln, die sie in der hand hal, Gebrauch macht, um Fiefe Sühne burt zuführen, um die britische Regierung zu strasen, wie sie Ts verdient.

gewährt, wenn ein Mitglied im

1 . 1 1 In dieser Erwartung sind wir alle einig (bg. Dr. Liebknecht (Soy. ruft: Nein) sind wir alle einig mit Ausnahme eines einzigen, den ernst zu hebmen wohl niemand im Hause noch geneigt ist. Alle . Männer dieseg Mauses sind darin einig, wenn ich heute aus- spreche: das deutsche Volk wird der Negierung dankbar in wenn sie mit aller Gutschiedenbeit die angekündigten Maßregeln durchführt, wenn sie die Sübne eintreten läßt für das, was die Welt an Fürchter⸗ lichem, an Gäatseblihem geseben bat. (Zwischenruf des Abg. Dr. Lieb. knecht) Die . dieser Einigkeit mit Ausnahme eines einzigen, der nicht mebr ernst genommen werden kann, ist das schönste Ergebnis dieser heutigen Sißung, bei dem ich mich wirklich freue, daß ich noch dabei gewesen bin, einer so erhebenden Ginmütigkeit in der Auffassung aller von rechts bis links. Das läßt uns auch mit guter Zuversicht in die Zukunft hineinblicken, wo die letzte Entschei= dung fallen wird; bleibt diese Einigkeit, dann müssen und werden wir siegen! Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt Zimmermann: Mit aufrichtigster Genugtuung darf auch ich namens der Regierung hier die Einmütigkeit feststellen, mit der Sie, meine Herren, mit dem deut⸗ schen Volk und mit der Regierung diesen schmahlichen Baralong“ Fall beurteilen. Der empörende Hera die Impertinenz der eng- sischen Antwort sind von Ihnen in gebührender Weise gekennzeichnet worden. Es bedarf meinerseits keines Wortes mehr, um noch weiter diese empörende Tat der Engländer zu unterstreichen, ebenso ist die Einmütigkeit hier festzustellen gewesen, daß scharfe Sühne notwendig ist. Auch bier stimmt die Regierung vollständig mit Ihnen überein, ich danke Ihnen namens der Regierung für die erhebende Art Weise, mit der Sie Ihrer Entrüstung nochmals Ausdruck ge geben haben. Ich kann Ihnen versichern und bitte Sie, diese Ver⸗ sicherung mit nach Dause zu nehmen, daß die Regierung die richtigen Mittel und Wege finden wird, um diese empörende Tat scharf und nachdrücklich zu sühnen.

Abg. Ledebour (Soz): In der Verurteilung des Falles „Baralong“ an sich, also der Tat, die von englischen Seeleuten an einer Anzahl deutscher Seeleute begangen ist, weiß ich mich eins mit en Vorrednern. Ich habe auch dieselben Empfindungen gegenüber er Nete der englischen Regierung. Selbst wenn die von der engli⸗ hen Regierung angeführten Parallelfälle von Untaten, die von deut⸗ Seite begangen sein sollen, bewiesen wären, wie sie nicht be—⸗ viesen sind, so wäre das kein Grund, auf diese Taktik hereinzufallen, ie englische Regierung handelt in diesem Falle wie gewisse Zeit⸗

die, wenn man ihnen an den Kragen gehen will, davonlaufen e Haltet ihn an! Es würde nur zur Verdunkelung führen,

an auf eine solche Crörterung einginge. Aus demselben Grunde

lassen

4 . . 1 r vwvorlat * daß sich einige Vorredner haben verleiten la

137 Doi runn 1 53 rr MT N Na] egen die englische Regierung und das englische Volk

wegen verschiedener Handlungen, die von eng⸗ begangen sein sollen.

Auftreten der deutschen Volksvertretung und der

gegen die englische Regierung in keiner Weise.

at die Frage aufgeworfen, ob ein Volk noch auf

onnte, als es mit der Note der englischen

s englische Volk ist in dieser Note nicht

n; das Sinken ist allein eine Sache der

Ausführungen können die Feind.

die leider besteht, nur noch unter-

en. ja selbst zu den englischen Seeoffizieren

das Zutrauen ausgesprochen, daß,

Urteil über diese Untat aufgerufen dasselbe Urteil fällen wür—

den, das von jedem anständigen Menschen zu erwarten ist. Man kann Wo nicht das englische Volk im ganzen angreifen, und die englif t Sozialisten haben ja die Baralong“ Untat verurteilt. deutz

Regierung hat Vergeltungkmaßregeln in Aussicht gefstellt. Unterfer⸗

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bootkrieg ist verständlich als Abwehrmaßregel gegenüber dem engli⸗

schen Aushungerungskrieg. Ich hoffe, daß, wenn wir zum Frieden kommen, das Seebeuterecht abgeschafft wird daß überhaupt der rivat- handel zur See für chenso unantastbar erklärt wird, wie das Privat

29 1 r, . eigentum zu Lande. Sollte sich endlich auch die englische Regierung

1 a2 25 838 3 4**** won (Sr tes wo n reo s err dazu verstehen se das wenigstens etwas Gutes, was aus diesem J bęispoll . per Wen Ne unheilvollen J nog e J . Wenn w w 4 vw r D . 1 111 v J 1 1 P n d D 1 1 m mmm 5 * * * * 2 . —— * 19§1— schuldige Personen dabei äh n verlieren. Die . ote müssen P* * * 5 amn 6 J . - 4 nach 1 Dol Si ffemsnnsé f Schiff smannscha M 1 s M ‚. 9 erm wm ** row Xa wrarw ö 3 87 1377 . S8ryrrn * wer Jer igen Grund aße verlassen

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halts ausschuß

Parlamentari sche Nachrichten.

Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Ergänzung des preußischen Knappschafts⸗Krieg Ssgesetzes vom 26. März 1915,

ist nebst Begründung vom Minifler für Handel und Gewerbe

dem Hause der Abgeordneten vorgelegt worben.

Gesetzentwurf lautet, wie folgt: § 1. Der 5 8 des Knarvyichaftg Kriegegesetzs vom 26. März 1915 (Geseßsamml. S. 61) erhalt = Zusatz: Ebensowenig durfen 1. Anlaß des gegenwärtigen Kriegeg gezahlt werden, auf die Penstonen der Witwen und die Beihilfen zur Grziehung der Kinder angerechnet werben ö Die Leistungen der K /, werden auch dann egenwärtigen riege berschollen ist Es gilt als verschollen, wenn während eines Jahres keine glaubhaften

Nachtichten von stm eingegangen siad und die Üümstände einen Tor wahischeinlich machen.

Das Versicherunzsomt lann von den Hinterbliebenen die eideg⸗·

stattliche Erklärung verlangen, daß sie von dem Leben des Vermißten keine r als die ee, n. Nachrichten erhalten haben. Ist dem rgan eingg Knapp astspereins versicherungs ordnung die he ,, n, eibeastaitlichen Ver⸗ sicherung übertragen, so irtst dag O gan an Stelle bes Versicherungg amts.

auf Grund der Reschs⸗

Das lenkt auch von der Sache

llitärhinterbliebenengelder, die aug

83. Den Todeztag Verschollener 15 2) siellt der Vereln nach bin en Grm-ssen fest. Für die auf See Veischollenen gilt 8 1100 16 der Reiche versicherungsordnung.

§5 4.

Wird nachgewlesen, daß eln Penstongkassenmütalled, dag alg de schollen galt, noch lebt, so wird die weltere Gewährung der deistur gen eingestellt. Der Verein braucht die zu Unrecht gejahlten Berra nicht zurũckjufordern. (

5.

Die Vorschrlften der Sz 9, 0 und 11 des Enappschaftg. Crien gesetzegs vom 26. März 1915 (Gesetzsamml. S. 61) gelten auch in dieses Gesezz.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Ab sperrungz- masßregeln.

Gesundbeitgstand und Gang der Volkgkrankbelten.

(Nach den. Veroͤffentlichungen deg Kaiserlichen Gesundheltgamte', N. vom 12. Januar 1916.)

Cbolera.

Oesterreich Ungarn. In Ungarn wurden vom 6. din 12. Dezember v. J. 72 Erkrankungen (und 42 Todesfalle) angeyelzt KWvon in den Städten Sieged 1 ) und Temeßgvar s. in e Tomttaten Baranva 1, Komarem 2, Sjabolecg in 1 Gen. 298 (3). Temeg in 1 Gem. 15 (15) und Torontal imn 8 Gen.

21 (17). Van diesen Erkrankungen (und Todesfällen) entfielen 49 29

auf Krtegagefangene.

In Kraatten und Slahonten wurden vom 29. Nodempe blg 6. Dejember v. J. ln Semlin 29 Gikrankungen (und 27 Todes. sälle) feilgestellt, darunter 27 (285) bet Kriege gefangenen, ferner don 6. bis 13 Deiember v. J. 20 (18), davon 17 (17) bel Kriegt ge fan geren in Semlin und 3 (17 in Miirowitza.

Pocken.

Deutsches Reich. In der Woche vom 2. big 8. Janna wurde je 1 Erkrankung in Johannigburg (Reg.-Bez. Gumbtnnen ln Brom berg (Reg. Bej. Biomberg) und in Hafselfelde (Braun. schweig) festgestellt.

Rückfallfteber.

Deutscheg Reich. In der Woche vom 2. bis 8. Januar wurden zwei Erkrankungen bel Kriegegefangenen in einem Ge. fangenenlager des Regterungsbenrks Martenwerder ermittelt

Gen ckstarre.

Preußen. In der Woche vom 26. Desember v. J. bi L Januar sind 8 Erkrankungen (und 4 Todesfälle) in folgenden Regterungsbezirken Iund Kreisen] gemeldet werden: Lande. poltjeibentrt Berlin 2 Berlin Stadt], Reg.-Bez. Duüffeldorf? Barmen, Hamborn je 1, Königsberg 3 12) (Preußlsch Eylau, Stettin (2) Stettin), Wiesbaden 1 (Frankfurt)]. .

Schwei Vom 19. bis 25. Dezember v. J. in den Kantonen Waadt und Neuenburg je 2 Erkrankungen.

Spinale Kinderläbmung. Schwei. Vom 19. big 26. Dezember v. J. im Kanten St. Gallen 1 Erkrankung. Ruhr.

Preußen. In der Woche dom 26. Dezember v. J. big 1. In⸗ nuar stad 29 Erkrankungen (und 5. Todes fälle) in folgenden Rege, rungsbernrken lund Kreisen! gemeldet worden: Reg. Bez. Allen. ein 1 1Ottelsbura, Breslau 4 1Schweldnitz Land, Striegan ie 2. Danzig 3 1Preußtsch Stargard, Frankfurt i (2) Luca (I), Lübben 1 (1 )]), Gum binnen 1 1Tilsit Stadt Köglin 1 (U) (Butew!, Liegnitz 5 Lauban 3, Sagan, Sprottau je 1 Magdeburg 1 Halberltadt Stadt. Marienwerder 3 Löbau], Posen 1 Lissa, Po tg dam 1 (1 sGberswaldes, St ettin?

Pyritz . Verschiedene Krankheiten in der Weche vom 26. Dezember 1915 bis 1. Januar 1916 (für die deutschen Orte). Pocken: Wien 3 Todesfälle, Budapest, Prag und Vororte je! Wien 8 Erkrankungen; Varijellen: Budapest 54, Kopenhagen 2, Wien 110 Erkrantungen; Fleckfeber? Wien 1 Todesfall, 7 Cr.

krankungen; Milzbrand: Reg. Bez. Lüneburg 1 Todesfall, Reg—

Bez. Keblenz 1 Erkrankung; Tollwut: Reg. ⸗Bez. Erfurt, Budayest se 1 Eikrankung; Bißverletzung durch tollwutverdächtig: Tiere: Bressau 2, Reg.! Beit ke Bromberg Z, Cöln, Posen le 1 Erkrankungen; Fu fluen za: Beilin 6, Budapes 1L Todesfälle, Kopenbagen 62, Stockbolm 11 Erkrankungen, Genickstarr e: Korenbagen, Stockholm je 1 Todtt⸗ fall, Stockholm 2, Wien 1 Erkrankungen; epidemische Ohr⸗ ve icheldrüsen entzündung: Budaypest 34 EGikrankungen Fleischvergiftung usm.: Reg Bezirke Cöln, Magdeburg j 1 Erkrankung. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Scharlach (Durch schnitt aller deutschen Berichts ont 1895 1903: 1,040, gestorben in Gleiwitz, Herne, Kattowitz, Ober baulen. Recktingbausen⸗Land Erkrankungen wurden angezeigt m Wändespe stzeibefirke, Ber lin 167 (Berlin Stadt 1099), in Breslau r in, den Reg. Bezirken Arnsberg 221, Darzig 123, Düffelborf 2h, Königeberg 112, Oppeln 132, in Hamburg 56, Amsterdam I Budapest S5, Kopenbagen 2, Prag und Vororten A, Steckbolm 28, Wien 88; Masern und Röteln (1895 190 1,19 o) geftorben in Regensbung Eikrankungen wurden angelehgt in Nürnberg 38, Hamburg 51, Amsterdam 35, Budagest 136, Kopen. hagen 84; Diphtherie und Krupp (1895 1904: 1,62 c) gentotze in Betlin Lichterfelde, Buer, Hamm, Hof, Schwerin 1. Med Wanne Erkrankungen wurden angezeigi im Landes polimeibeml Berlin 474 (Berlin Stadt 293), in den Reg. Ben irken Arnsberg * Breslau 166 Breslau Stadf 103), Cöln 110, Düffsel dorf 26. Magdeburg 250, Merseburg 189, Potsdam 436, Schle wig Ill Stettin 106, Wiesbaden 171, in Stuitgart 68, in den Großherjoz⸗ tämern Baden 170, Hessen 161, in Lübed 24, Hamburg 153, Buna pen Od, Kopenhagen 34, Stockbolm 25, Wien 75. Ferner wurden Erkrankungen gemeldet an: Keuchhusten in Kopenhagen 10 Typhus in Budapest 43.

Berkehrswe sen. Postanweisungen an Kriegsgefangene in Frank

reich können jetzt wieder bis zum Meistbetrage von 1900 .

abgesandt werden. Die kürzlich angeordnete Beschränkung, d von einem Absender an einem Tage nicht mehr als 186 Fi. eingezahlt werben durften, ist weggefallen.

Nr. ? deg Zentralblatts für das Veutsche Reich hberautzgegehen im Reichtamt deg Innern, vom 14. Januar solgenden Inhalt. Versicherungewesen: Nachwelfung der von . schaft ichen Krantenkassen verguslagten Beträge für Wochenh ö während beg Keiegeg,. Bankwesen! Statut der deutschen 25 banken Ende Dezember 1516. Handels, und Gewerbewesen: Au führungsbestimmungen zur Verordnung über das Verbot der Vtr wendung bon pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten zu technis Zwecken. Bestimmnangen zur ut führung der Verorhnung ü Dele und Fette. Post, und Lelegraphenwesen? Aenderung BPostorhnung vom 20. Mär; 1900.

die Fracht von Empfängers höher als die Fracht von der Frachtausgangs⸗

Empfängers festgesetzt, so schließt er die Kosten der Beförderung

mit Ausnahme von Thomasphosnhatmehl und Kalkstickstoff für lose verladene Ware, ohne Verpackung.

für netto.

ö anderes ergibt, bei Lieferung in Gewebesäcken (Jute, Baum⸗ volle usw. ein Aufschlag von 1ů50 Mark für 190 Kilogramm,

stellen sind, darf eine Füllgebühr von 0, 20 Mark für 100 Kilo⸗

läslicher Phosphorsäure nicht weniger als je 5 vom Hundert

; . Zweite Beilage zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Montag, den 17. Januar

1916

Amtliches.

Dentsches Reich.

Bekanntmachung über künstliche Düngemittel. Vom 11. Januar 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 33 des Gesetzes über bie Ermächtigung des Bundesrattz zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

81

Beim Verkaufe der in der beigefügten Liste aufgeführten Düngemittel einschließlich Mischdünger an den Verbraucher dürfen die darin angeführten Preise nicht überschritten werden. Diese Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend die Höchstpreise, vom 4. August 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 458) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekannt⸗ machungen vom 21. Januar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 25) und vom 23. September 1915 GReichs⸗Gesetzbl. S. 603).

52

I) Ist der Höchstpreis in der beigefügten Liste frei Waggon Station des Lieferwerkes festgesetzt, so fchließt er die Kosten der Beförderung bis zur Station des Lieferwerkes und die Kosten der Verladung daselbst ein.

Hei Mengen unter 5900 Kilogramm erhöht er sich um 50, Pfennig für je angefangene 100 Kilogramm. Wird in diesen Fällen vom ständigen Lager ab verkauft und versandt, so erhöht sich der Höchstpreis weiter um die Fracht, die der Verkäufer nachweislich für die Beförderung der Ware von der Station des Lieferwerkes bis zum Lager bezahlt hat.

2) Ist der Höchstpreis ab Frachtausgangsstation (Parität) festgesetzt, so schließt er die Kosten der Beförderung bis zur Versandstation und die Kosten der Verladung daselbst ein. Ist der Versandstation bis zur Station des

station bis zu dieser Station, so vermindert sich der Höchstpreis, ist die Fracht geringer, so erhöht er sich um den Fracht⸗ unterschied. Bei Mengen unter 5000 Kilogramm erhöht sich der Höchstpreis um 50 Pfennig für je angefangene 100 Kilogramm. 3) Ist, der Höchstpreis frachtfrei Empfangsstation oder Vollbahnstation oder Kleinbahnstation oder Schiffsladeplatz des

bis zu dieser Station ein. Bei Bezügen unter 10 000 Kilogramm gilt folgendes:

a. Wird vom Lieferwerk ab versandt, so erhöht sich der Döchstpreis um die Mehrfracht, die gegenüber dem Frachtsatz für Wagenladungen von 10 006 Kilogramm nachweislich entsteht. Bei Mengen unter 5009 Kilo⸗ gramm erhöht sich der Höchstpreis weiter um 50 Pfennig für je angefangene 100 Kilogramm.

Wird vom ständigen Lager des Verkäufers ab ver sandt, so erhöht sich der Höchstpreis um 50 Pfennig für je angefangene 109 Kilogramm. Hat der Ver⸗ käufer gemäß 4 einen Frachtzuschlag bezahlt, so er⸗ höht sich der Höchstpreis weiter um diesen Zuschlag.

8 3

S6

Die Höchstpreise verstehen sich bei sämtlichen Düngemitteln

Bei Lieferung in Säcker erfolgt die Berechnung brutto

Außerdem darf, soweit sich aus der beigefügten Liste nichts

in haltbaren einfachen Papiersäcken von O.50 Mark, in mehr⸗ fachen Papiersäcken von 0,5 Mark, in Papiergewebesäcken von lLLo0 Mark für 100 Kilogramm berechnet werden. Bei Liefe⸗ rung in Käufers Säcken, die frei Station des Lieferwerkes zu

gramm berechnet werden. 54 Der Reichskanzler kann Höchstpreise für den Verkauf durch den Hersteller und im Großhandel festsetzen. 8 5 Der Verkäufer hat dem Käufer spätestens bei Abschluß des Kaufvertrags eine schriftliche Mitteilung auszuhändigen, die enthalten muß Angaben über ) die Art des Düngemittels, 2) den Gehalt an Stickstoff, Phosphorsäure und Kali (Ke0) nach kg G, ; 3) die Form (Löslichkeit, in der diese wertbestimmenden Bestandteile darin enthalten sind. He Feim Weiterverkaufe hat der Verkäufer dem Käufer die Angaben zu wiederholen, die ihm beim Einkauf gemacht worden sind, es sei denn, daß ihm ihre Unrichtigkeit bekannt— geworden ist. 586 Schwefelsaures Ammoniak oder Natrium⸗Ammonium⸗ ar darf zur Herstellung von zum Verkaufe bestimmtem Mischdünger nur gemischt werden: 1) mit Superphosphat, Y mit aufgeschlossenem stickstoffhaltigen ö Guano tierischen Ursprunges. u, den Mischungen darf der Gehalt an StickftofFf und wasser⸗

importierten

Tragen. Bei einem Gehalte von weniger als 6 vom Hundert (lickstoff dürfen höchstens 109 vom Dundert wasserlõsliche

ho hhorscure, bei höherem Stickstoffgehalte höchstens 12 vom

Hundert wasserlösliche Phosphorsäure in der Mischung ent⸗

halten ein.

In den Mischungen darf Kall (KG) bis zu

8 vom Hundert enthalten sein.

Mischungen aus schwefelsaurem Ammoniak oder Natrium⸗

Ammeniumsulfat und Kalisalzen dürfen nicht hergestellt werden. Das Mischen von phosphorsäurehaltigen Düngemitteln mit Ausnahme von Superphosphat und aufgeschlossenem stick

stoffhaltigen ausländischen Guano mit Stoffen oder mit Kalisalzen ist verboten:

das Mischen von Knochenmehl mit Kalisalzen.

5§5

Mischungen von Kunstdünger zum Verkaufe dürfen fabrik

näßig nur von solchen

etrieben hergestellt werden, die s

vor dem 1. August 1914 fabrikmäßig Mischungen von Kunst

dünger hergestellt haben.

Knochen, Knochenabfälle, Lederabfälle, Woll ähnlichen tierischen Abfälle arbeitung zu Düngezwecken mit Ausnahme von Ben auf andere Weise so

stoffen naphtha oder

§88

nicht mehr als 1 vom Hundert Fett darin verbleibt.

Die Vorschriften dieser liche Düngemittel, die na dem Ausland eing

besetzte Gebiet.

eführt werden.

89

Verordnung gelten nicht für künst—⸗ ch Inkrafttreten dieser Verordnung aus Als Ausland gilt nicht das

510

Die zuständige Behörde kann Betriebe schließen, deren

Unternehmer oder Leiter sich in Befolgung der Pflichten unzu⸗ verlässig zeigen, die ihnen durch diefe Verordnung, insbesondere den § 5, auferlegt sind.

Gegen die Verfügung ist Beschwerde zulässig. Beschwerde entscheidet die höhere Ve

Die Beschwerde bewirkt keinen Aufschub.

. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten ode bis zu fünfzehniausend P

lark wird bestraft,

811

der 85 6, 7 oder 8 zuwiderhandelt.

Der Reichskanzler kann von den ordnung Ausnahmen gestatten. Er kann die Preise und Liefe⸗ rungsbedingungen anderweit fesisetzen. Vorschriften dieser Verordnung auf ande genannten Gegenstände auszudehnen u

zusetzen.

Lieferungsverträge, die vor dem Inkrafttreten die darin festgesetzten Höchstpreisen mit dem Inkrafttreten dieser Ver⸗ is abgeschlossen, soweit die Lieferung f Ein vor dem In⸗ Höchstpreitz über⸗

ordnung zu höheren abgeschlossen sind, gelten ordnung als zum Höchstpre zu diesem Zeitpunkt noch krafttreten der Verordnung gezahlter, den

als den

nicht erfolgt ist.

812

513

steigender Preis kann nicht zurückgefordert werden.

Die Vorschriften dieser Verordnung dung auf andere als die im 8 schwefelsaurem Ammoniak oder Superphosphaten, anderen phosz oder mit Kali, die vor Inkraf sind. beim Verkaufe nicht überschritten einzelnen Bestandteile die in der Höchstpreise maßgebend mit der Ausnahme, daß

gestellt worden

8 14

das kg Kali (Ke G) 20 Pfennig nicht übersteigen darf.

Die Verordnung tritt mit dem 311 mit dem 15. Januar 1916 in Kraft.

15

bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 11. Januar 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlerg.

Delbrück.

Liste der Düngemittel und Prelse.

A Superphosphate und Mischungen von Su mit schwefelsaurem Ammon iat oder sulfat und Kali.

Die Preise sind f

Gebiet 1 umfaßt: Schlesten, Brandenburg Sst (3. 1. burg Berlin Oranlenburg

Gebiet II umfaßt: Mittel und West⸗Deut Sachsen, Schleswig Holstein, heide Mecklenburg,

(d. i. an und westlich d

burg Strelitz).

Gebiet III umfaßt: Königreich Württemberg, Großherzogtum Baden, Elsaß · Lothringen, Provrnz Starkenburg und Rheinhessen des Großh dte Hohenzollernschen Lande.

Pommern,

Königreich Bayern

ür drei Gebiete festgesetzt:

Ast⸗ und Westpreußen, Posen, östlich der Linie Belzig Wiefen⸗ Strelitz).

er Linie Belzig Wiesenburg Berlin Oran en-

1. Reine Superphosp hate

bei einem Gehalt an wasserlöglicher Phosphorsdure von

stickstoffhaltigen zulässig ist jedoch

chon

staub und alle sind vor weiterer gewerblicher Ver⸗ nit Benzol oder ähnlichen Extraktiv— zin, Toluol und Solvent⸗ weit zu entfetten, daß

Ueber die rwaltungsbehör de endgültig.

r mit Geldstrafe wer den Vorschriften

Vorschriften dieser Ver⸗

Er ist ermächtigt, die re als die in der Liste nd Preise Lufür fest⸗

ser Ver⸗

sinden auch Anwen⸗ 6 zugelassenen Mischungen von Natrium⸗Am moniumsulfat mit zhorsäurehaltigen Düngemitteln ttreten dieser Verordnung her⸗ der Berechnung des Preises, der werden darf, sind für die beigefügten Liste aufgeführten der Preis für

Tage der Verkündung, der Der Reichskanzler

perphogsphat Natrtum⸗ Ammonium

schland, Königreich Branden burg West

einschließlich Pfalz,

erzogtumg Hessen,

und darüber

Preise für 1 Kg oo wasserlösliche Phozphorsaure

1s v. S. 164 bis 1899 12 bis 1899 1,99 v. G. v. H. v. H.

und darunter

62 60

58 Pf.

*

62 Pf. 2 Pf. 66. . 64 ͤ .

2 Mischungen von Superphbosphat mit schwefelsaurzem

Ammoniak beziehungsweise Natrium nm msentumf am

bei einem Gesamigehalt an Stickstoff und wasserlẽa licher Pho säure von

16 v. 9. 14 big 12 big 11899. 5. und 15,99 13,99 und darüber v. O. v. S. darunter

Preise für 1 Eg o/

wasserl. Photphor⸗ Gebiet 1 iure... So pf. 64 gf. 68 pf. Ammoniak Stickstoff 49 wasserl. Phosphor- . 1

Ammoniak Stickstoff 210

wasserl. Pbosphor⸗ 11 ,, . 70 73

Ammoniak Sticksoff ] 210 . 210 . 210 . 210

3. Ammoniak⸗Superphosphat und Natrium⸗ Ammoniumsulfat⸗Superphosphat, denen Kali zugemischt ist

Preise

für 1 Kg oso wie zu 2.

Wasserlös liche Phosphorsäure ... . Ammoniak⸗Stickstoff . ...... wie n d J 40 Pf. Besondere Lieferungsbedingungen für 1 bis 3 Maßgebend ist der Höchsthreiz es Gebiet“, in dem die Voll— bahnstation des Enpfängens liegt. Liegt sie im Gebiet 1 und II, so gilt der vöchstp eis frachtfrei Vollbahns at on des Empfängers; liegt 3 im Gebiet II, so gilt der Höchstpreis ab Frachtausgangestation Bingen Zahlung: Barzahlung mit 1] v. H. Abzug. B. Nur nach dem Stickstoffge halt gehandelte Düngemittel Die Preise unter 1 bis 3 sind für 2 Geblete festzesetzt: Gebiet 1 umfaßt: Orte unmittelbar an der Elbe und westlich der Elhe, . Gebiet II umfaßt. Orte östlich der Elbe.

1. Schwefelsaures Ammoniak

Geblet 1 a) für gewöhnliche Ware (25 1 . Ammon b) fũr gedarrte und gemahlene Ware G v. 8. Ammoniak) ; Gebiet IIa) ür gewöhnt che Ware 25 *. 8 Anme b) für gedarrse und gemahlene Ware (23 5 O. non,,

2. Natrium Ammonium sulfat . 5 145 Pf., Gebiet II. . 198 5

3. Kalk sticksto ff Preitz für 1 kg o/ Stickstoff 147 Pf.

Geblet 1 und 11 w

Besondere Lieferungsbedingungen für 1 big 3 Maßgebend ist der Höchstpreig det Gebietg, in dem ble Bahn⸗ statlon oder der Schiffsladeplatz dez Empfängerg liegt. Der Höchst⸗ prelg gilt hei Nr. J und 2 frachtfrei Vollbahnssatton oder Schliff glade⸗ platz des Empfängerg, bei Nr. 3 frachtfrel seder deuischen Vollbahn⸗ oder normalspurlgen Kleinbahnstation oder Schiff gladeplatz det Empfängerß. Zahlung: Barsahlung ohne Abzug. Verpackung; Bel elsernen Trommeln 80 Pf. für 109 Kilogramm; bei verlangter 60 KilogrammPackung 50 Pf. für den Sack. Prelse für 1 k oe Gesamt⸗· siickstoff ,,, 250 Pf. 6 n m,, , 29

6. Ledermehl, Wollmehl und alle sonstigen Stickstoff⸗ träger außer den zul bis Hh aufgeführten (entfettet, s. 3 8) Preise für 1 Rg 9 Gesamt⸗

stickstoff a. durch Dämpfen oder Behandlung mlt Schwefel⸗ säure u nn,, . h- roh, d. h. nicht wie vorstehend aufgeschlossen, aber entfettet 40 Besondere Lieferunggbedingungen für Nr. 4 biz 6 Fracht: Frei Waggon Station des Lie ferwerketz. Zahlung: Barjahlung ohne Abzug.

Stickstoffhaltiger aus dem Ausland eingeführter Guano und Poudrette Presse

a. Roh: . für J kg o/oC Gesamtsticksloffff . 210 Pf., Gesamtvhosphorsdurre 40 e 406

b. Aufgeschloss n Gesamt stickstoff ..... , 210 Pf., wasser lögliche Phosphorsãure.. 60 w 40

Besondere , ,,.

Fracht: Frel Waggon Stat lon des Lie ferwerkeg.

Zahlung: Barzahlung mit 17 v. 5. Abzug.

Db. Organische Mischd ünger

mit Schwefelsäure aufgeschlossen: Ge samtstickftoff p wasserlöe liche Phospborsäure . sondere rieserungs bedingungen Fracht: Frel Waggon Station deg Lie serwer leg.

Jahlung: Barzahlung ohne Abzug.

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