1916 / 14 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Jan 1916 18:00:01 GMT) scan diff

11938

Deutsche Verla stliisten.

(W. 332.) 17. Januar 1918.

nianen-Regiment Ar. 19, Ulm. 5. Eskadron. Meißner, Oskar, Leipzig⸗Connewitz, schw. verw. (Nachtr. gem)

Reserve Feldartillerie Regiment Nr. 26. 5. Batterie. Lin. d. R. Nobert Eichenbrenner Biebrich a. Rh. verletzt. Nachträglich gemeldet.) Dreher, Viktor Stetten, Meßkirch verleßt. (Nachtr. Neher, Clemens, Pfahlbeim, Ellwangen, verletzt. Nachtr. Böhm, Josef, Schwimmbach, Strenbing, verleßt. Nachtr. Thomas, Jakob, Bitschweiler, Elsaß, verletzt. (Nachtr. Inkofer, Emeran, Stallwang, Bayern, verleht. Nachtr.

gem.) gem.

gem.] gem.) gem.)

Feldartillerie Regiment Nr. 19, Uim. 5. Batterie.

Utffz. Hermann Kläger Ludwigsburg verletzt.

I. Landwehr ⸗Pionier⸗Kompagnie. Reiß, Baptist Jockgrimm, Pfalz schwer verwundet.

Nerluste durch Krankheiten usw.

Ersatz⸗ Bataillon Grenadier⸗Regiment Nr. 119. = 4. Komręggnie. .

Vzöfeldw. Josef Batsching Mannheim gestorben. Ersatz⸗ Bataillon Landwehr ⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. 24 ö LKompagnie.

Gärtner, Wolf Mötzingen, Herrenberg gestorben. Ersatz⸗ Bataillon Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121.

. . 2. Kompagnie. Riehle, Adolf Stuttgart⸗Heslach gestorben. . 4. Kompagnie. Durner Il, Georg Kleinkuchen, Neresheim gestorben. Ersatz Eskadron Ulanen- Regiment Nr. 19. Bauer, Ernst Oberurbach, Schorndorf gestorben. T. Ersatz⸗ Abteilung Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 13. . 3. Batterie.

Wenig, Friedrich Crailsheim gestorben.

Ersatz Abteilung der Kraftfahrtruppen.

1. Rekruten ⸗Depet. ;

Ofterdingen, Rottenburg gestorben. Freiwillige Krankenpflege. Reserve-Lazargtt U, Cannstatt) .

Sernata, Krankenpfl. ( ongregation der 2

Schwestem in Untermarchtal) Lauterbach, Oberndorf gestorben.

Schmid, Martin

Müller,

Berichtigungen früherer Nerlustlisten.

Ju Verlustliste Rr. 7. Infanterie ⸗Negiment Nr. 126, Straßburg. 11. Kompagnie. ; Ge sind zu ergänzen: Utffz. Fritz Riggert Uelzen, Han⸗ nader gefallen. Pesch, Jakob Orken, Düsseldorf gefallen. Maier, Johannes Cningen, Reutlingen gefallen. Bleier, Franz Schramberg, Oberndorf gefallen.

Zu Verlustliste Ur. 20. In faute rie Negiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmind. ö. Kompagnie. Vaug, Ghristian zuerst Talheim, dann Tübingen (V. L. 59) bish. verwundet, gefallen. Weingart, Gottfried Unterberken bisb. verwundet, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 21. Infanterie Regiment Nr. 1246, Straßburg. 4 Kompagnie. ; Vorn, Jusins Nusplingen bish. schwer verwundet, gestorben. 10. Kompagnie.

Es ist zu streichen, weil doppelt gemeldet: Buchbolz, Wil

helm Wittlensweiler leicht verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 29. Pionier⸗Bataillon Nr. 13, Ulm.

1. Kompagnie. . Gültlingen bish. verwundet, gestorben.

Ott 1, Eugen Zu Verlustliste Nr. 33. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Straßburg. ö. ĩ ; 8. Kompagnie. ĩ Utffz. Karl Hettich Vierundzwanzighöfe bish. schwer ver. wundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 34. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. ö l. Kompagnie. Oberkamm, Karl Tübingen bish. verwundet Zu Verlustliste Nr. 35. JIufanterie⸗ Regiment Nr. 125, Stuttgart. ß. Kompagnie. Wildberg bish. . ; 11. Kompagnie. . Gefr. Kal Müller Wildbad bish. vermißt, in Gefgsch. Zu Verlustliste Nr. 48. Erxjatz Abteilung Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 29. . Batterie

Feuerbach

Bveymaier, Ernst verwundet

*

Yum mel, Karl nicht Heinrid

verwundet.

8

gestorben.

Zu Verlustliste Nr. G63. Grenadier⸗ Regimen Nr. 119, Stuttgart. ; 8. Kompagnie. Lin d. R. Karl Lutz Frankfurt a. M. Gefangenschaft.

USsh.

3n Berlustliste Nr. 73. Infanterir⸗Negiment Nr. 126, Straßburg

. 2. Kompagnie. Vagel, Karl Künsbach bish. vermißt, war verm späteren Gefecht bei der 4. Komp. gefallen. . 10. Kompagnie. Ss ist zu ergänzen: Lin. . R. Gottlol

gehen.

In einem

L. 268.) Wölfflen

———

vermißt, in

Schrade, Wilbelm Stuttgart bish. schwer verw., gestorben.

Gall, Paul Burgstall bish. vermißt, gefallen.

Lin.

pfeffer,

Füsilier Regiment Nr. I 2x, Seilbronn⸗-Mergentheim.

Ju Verlustliste Nr. 108. Zu Verlustliste Nr. 259

Grenadier⸗Negiment Nr. 119, Stuttgart. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 109. Kompagnie. 22 8. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil doppelt gemeldet: Brucker, Matth. Lauterbach verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 10. = Zu Verlustliste Nr. 2690.

Grenadier⸗ Regiment Nr. 119, Stutigart.

3. Kompagnie. ĩ Waltershausen bish. schwer verw., gestorben.

5. Kompagnie.

ö 6 Otto Infanterie⸗ Regiment Nr. 129, Straßburg. döll ner, Otte . Arn ; 12 . . * Müll j. Zu Verlustliste Nr. 269. Arthur (nicht Gotthard Erich Müller Froß nnn m 22. 82 ; ; l : 3: *** üsilier⸗Regiment Nr. 1122, Heilbronn⸗Mergentheim. Reichenau (nicht Rittergut Sänitßz b. Rothenburg Hanne me, . Nr ; ö 9 ö a. L.) gefallen. . 9. Kompagnie. Blum, Karl Heilbronn bish. schwer verwundet, gestorben. Infanterie Regiment Nr. 1235, Stuttgart. . 9. Kompagnie. Vzfeldm. Eugen Hartmann Stuttgart 11. Kompagnie. = Ernst, Karl Schorndorf bish. schwer verwundet, gestorben.

8 M

D. M.

Inu Verlustliste Nr. 109. Infanterie Regiment Nr. I 21, Lvndwigeburg. f. Kompagnie. ; Sulzbach bish. vermißt, in Gefangenschaft.

bish. schw. v.,

gest.

. Max

Zu Verlustliste Nr. 117.

Deutscher Neichsanzeiger

und

3 n. KR er Bemgapreis beträgt vierteljährlich 8 40 3. Alle Postanstalten nehmen gestellnng an; fur Gerlin außer den Postanstalten und Zeitungsspeditenren fur Selbstabholer

anch die Expedition 8wW. 48, Wilhelmstraße Nr. 22.

Königlich Preußis her Staatsanzeiger.

Ameigenprris für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitaz= zeile 30 8, einer 3 gespaltenen Einheitazeile 80 3. Anzeigen nimmt an: die Königliche Expedition des Reichs- und Staatz anʒeigers

.

Infanterie Regiment Nr. 121, Ludwigaburg. 109. Kompagnie. ̃

Zuffenhausen bish. vermißt, in Gefgsch.

Tübingen bish. vermißt, in Gefangenschaft.

Zu Verlustliste Nr. 129. JInfanterie⸗ Regiment Nr. 121, Ludwigaburg. ö 10. Kompagnie.

z, Emil Satteldorf micht Winnenden)

wundet, dann gestorben. (V.

zuerst schwer ver⸗ L. 281.)

Zu Verlustliste Nr. 122. Infanterie⸗ Regiment Nr. 124, Weingarten. 5. Kompagnie. Georg Binzwangen zuerst schwer verwundet, dann vermißt (V. L. 146), in Gefangenschaft.

In Verlustliste Nr. 132. Reserve⸗Feldartillerie Regiment Nr. 26. 6. Batterie. Gefr. Walter Härlin Calmbach (nicht Neuenbürg) gefallen. Leichte Munitionskolonne der II. Abteilung. er (nicht Neumayer), Erich Heidenheim a. B. gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 143. Jufanterie⸗ Regiment Nr. 129, Strasburg. . . 3. Kompagnie. ; Es ist zu streichen, weil doppelt gemeldet: Brellochs, Karl Untermünkheim inf. Verwundung gestorben.

6 Selg,

NReumey

Zu Verlustliste Nr. 1417. Landwehr Infanterie Regiment Nr. 124. ß. Kompagnie. er, Georg Rommelsbach bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustsiste Nr. 161. Jufanterie⸗Regiment Nr. 128, Straßburg.

ö. 9. Kompagnie. Bo sch, Christian Heuchlingen bish. verwundet, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 163. Landwehr ⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123.

2 4. Kompagnie.

Dreher Neufra bish.

vermißt, in Gefangenschaft.

schwer verwundet und

Zu Verlustliste Nr. 171. Infanterie Regiment Nr. 129, Ulm.

8. Kompagnie.

—— rum n 1 * ywomd . otto Gschwend bish.

ind vermißt, 1

Zu Verlustliste Nr. 174. Landwehr Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 2. Kompagnie Talheim bish vermißt gefallen. 1 Murrhardt bish. vermißt, gest. (gem. v. Frankr). Zu Verluftliste Nr. 188. Landwehr Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 9. Kompagnie

22* 1289 2 * Franz Kösingen bish. vermißt

Zu Verlustlifte Nr. 194. Vionier Kompagnie Nr. 116. V. L. Nr. 194 und in der hierzu in V. L. N statt Kollroßf

2. R mpagnie EGrailsheim bish. schwer verw., in Gefgsch.

Zu Verlustliste Nr. 231. Grenadier⸗Regiment Nr. I19, Stuttgart. 8. Kompagni

F I, Christian Göppingen bish. vermißt, in Gefgsch.

Zu Verlustliste Nr. 234. Grenadier Regiment Nr. L223, Ulm. 7. Kompagnie. lepf l vermißt, gefallen.

NMenmfjinagr n. 3131 Uepfinge DlI6h

Johannes

Zu Verlustliste Nr. 254. Infanterie⸗Regiment Nr. L221, Ludmigsburg. 1. Kompagnie. Josef 'nicht Karl) Deggendorf (nicht Degendorf)

vrt rw Bo] verwundet.

Ober müller leicht a w Zu Verlustliste Nr. 255. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 5. Kompagnie. r, Otto Mehrum bish. vermißt, in Gefangenschaft.

Insanterie⸗Negiment Nr. E26, Stuttgart.

. 4. Kompagnie.

Wilhelm Stuttgart⸗Degerloch bish. verw., gestorben.

nicht

.

.

Zu Verlustliste Nr. 270. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 19. Kompagnie. r Pfeiffer, Georg Altheim bish. schwer verwundet, gestorhen. Zu Verlustliste Nr. 271.

Infanterie Regiment Nr. 121, Ludmwigabnrg. Maschinengewehr⸗- Kompagnie. ; Mühlberger, Karl Ludwigshafen bish. schw. verw. gest.

Zu Verlustliste Nr. 272. Reserve⸗ Infanterie Regiment Nr. 120. II. Kompagnie.

Maier, Anton Berg bish. verwundet, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 273. Füsilier⸗ Regiment Nr. I 2X, Heilbronn⸗Mergentheim. 6. Kompagnie.

Utfsz. Karl Albrecht Apelhof bish. schwer verw. gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 278. Grenadier Regiment Nr. 119, Stuttgart.

l. Kompagnie.

Simmozheim bish. schwer verw., gest.

Christian 3nu Verlustliste Nr. 281. Grenadier Regiment Nr. 123, Ulm.

J. Kompagnie. . Schleehauf, Otto Stuttgart leicht verwundet, der Beisatz: bei der Truppe ist zu streichen.

Gäckle,

Zu Verlustliste Nr. 289. Reserve⸗ Infanterie Regiment Nr. l,. Kompagnie. . Gerlingen bish. vermißt, in Gesgsch. Gefr. Otto Weg mer Oelbronn bish, vermißt, gefallen, ; Bieser, Josef Straßdorf bish. vermißt, in Gefangenschaft. Storz, Wilhelm Benningen bish. vermißt, in Gefgsch. Schückle, August Bauschlott bish. vermißt, in Gefgsch.

4 Kompagnie. . ö Jan ssen, Frerich Moordorf bish. vermißt, in Gefgsch.

248.

Utffz. Karl Krauß

Zu Verlustliste Nr. 291. E. Feldpionier⸗Kompagnie. er, Heinrich Weilheim bish. verwundet, gestorben. Zu Verlustliste Nr. 296. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 4. Kompagnie. HJ efr. Altin Geiger Edesheim bish. vermißt, in Gefgsch. Tak: 2 3 z 138 ö. 26 = e m , Munz, Tobias Bermaringen bish. vermißt, in Gefangenschaft. Franz Erlenmoos bish. verwundet, auch in Gefasch. hann Handschuhsheim bish. vermißt, in Gesssch f Kimmichsweiler bish. vermißt, in Gefangenschast. Waldowsaue bish. vermisst i- Gesæsch. Zu Verlustliste Nr. 287. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 122. 1. CTompagnie. ö l bish. vermißt, in Gefg zt, in Gefangen

ausen

in Gefangenschaft.

Zu Verlustliste Nr. 298. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122.

. 5. Kompagnie. ö Vizefeldw. Ludwig Mauser Stuttgart⸗Cannstatt bish. a . Gisen

Jakob Kohlman Karl nappol 3

icht Grötzingen, vermißt, in Gefar ezger, Ludwig Crailsheim bish. Gramm, Emil, Botnang (nicht Urach), bish. In Verlustliste Nr. 299. Reserve⸗Infanterie⸗Negiment Nr. 122. 7. Kom pa ; ppe Saarbrücken bish. Bodelshausen bish. Ettimannsweiler Gefangenschaft. Ebershardt drich Pfrondorf bish. vermißt, in Ges Gefr. Franz Keller Worndorf bish, vermißt, in Gefgsch. Gefr. Gottlieb Clement Schlat bish. vermißt, verwundet in Gefangenschaft.

gni!e ermißt, in vermißt, ir

1321 64 dis vern bish. Dermißt,

bish, vermißt, in Gefangenschafst.

We ik, Johannes Gef

Cam merer, Frie

Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags⸗AUnstalt. Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einjelne Rum mern hosten 25 5.

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Dienstag, den 18. Januar, Abends.

———

1916.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Orbensverleihungen ꝛc. Dentsches Reich.

r / über Käse.

Bekanntmachung über Saatgetreide.

Bekanntmachung des Königlich sächsischen Ministeriums des Innern, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer, britischer und russischer Unternehmungen.

Bekanntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Dritte Beilage: ersonalveränderungen in der Armee. Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverlelhungen, Standeserhähungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend die Auslosung 41Mnmprozentiger Prioritätgobligationen der früheren Braunschweigischen Eisen⸗ bahngesellschaft.

Urkunde, betreffend die Errichtung einer sechsten Pfarrstelle in der evangelischen Pfarr⸗ und Glaubengkirchengemeinde in Berlin⸗Lichtenberg.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: n eher Tor nom an der Mittelschule in Brandenburg

Klane, ;

tolo * J

ben on shen Fhrster' Krh ler in Frantfutt a. M. daz Yer,

dienstkreuz in Gold,

dem Gemeindevorsteher, Gutsbesitzer Böttcher in Caters⸗ dobersdorf, Landkreis Zeitz, dem Eisenbahnlokomotioführer a. D. Schwedowski in Kattowitz, dem Eisenbahnzugführer a. D. Thomczyk in Ratibor und dem Gasmeister a. D. Leib in Berlin das Verdienstkreuz in Silber,

dem Bahnhofsaufseher a. D. Fischer in Bunzlau und dem Eisenbahnschloßer Ullendahl in Cöln⸗Nippes das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, den bisherigen Gemeindevorstehern, Stellenbesitzer Jeretzky in Strachau und Stellenbesitzer Sangkuhl in Silbstz, Kreis Nimptsch, dem herrschaftlichen Diener Walter in Prauß ge⸗ nannten Kreises, dem Eisenbahntelegraphisten a. D. Gerntke in Kreuzburg O. Schl., dem Eisenbahnschaffner a. D. Schubert in Gleiwitz, dem Eisenbahnmaschinenaufseher a. D. Wloch in Namslau, dem Eisenbahnbureaudiener a. D. Blasig in Oppeln, dem Eisenbahnrottenführer a. D. Herforth in Mehlauken, Kreis Labiau, dem Eisenbahnhilfsschaffner a. D. Panitzek in Wellendorf, Landkreis Ratibor, dem bisherigen Eisenbahnschmied Andres in Gleiwitz und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Hoffmann in Jägerndorf, Land⸗ kreis Brieg, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem bisherigen Eisenbahnstreckenarbeiter Roszezyk in Laband, Kreis Tost⸗Gleiwitz, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen. .

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:

dem Staatssekretär des Reichspostamts, Wirklichen Ge⸗ heimen Rat Kraetke die Erlaubnis zur Anlegung des von Seiner Majestät dem König von Bayern ihm verliehenen Großkreuzes des Militärverdienstordens mit Schwertern am Bande für Kriegsverdienst zu erteilen.

gerne

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über Käse. Vom 13. Januar 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des S3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)

folgende Verordnung erlassen:

§81 ; Für den Verkauf von Käse werden folgende Höchstpreise festgesetzt: Hersie ler Ladenpreis preis für für 50 kg O5 kg

Sartkã se. in Mart in Mark

I

1 Bester, gespeicherter, wenigstens 3 Monate alter Rundkäse nach Emmentaler Art mit einem n , von wenigsteng 40 vom Hundert der J 2) Emmentaler Ausschuß sowie Käse nach

Sch weer Art mit einem Feitgebalte von weniger als 49 aber don wenigstens 30 vom Hundert der Crockenmasse

1,60

packt l rn bt ũh oder Delikateßkase)

Hersteller Ladenpreis preis fũr

für 50 Kg os kg

ö in Mart in Mart 3) Tilsiter, Ewlbinger. Wilstermarschkäse, Käse nach Holländer (Gouda, Edamer) Art und anderer Dartkäse mit einem Fettaebalte von wenigstenz 40 vom Handert der Trocken masse : ; 4 Tilsiter, Elbinger. Wilstermarschkäse, Käse nach Holländer (Gouda, Edamer) Art und anderer Hartkäse mit einem Fettgehalte von weniger als 40, aber von wenigstens 20 vom Hundert der Trockenmasse ö . . 8) Hartkäse mit einem Fettgehalte von weniger als 20 vom Hundert der Trockenmasse

II. Weichkäse.

1 Weichkäͤse nach Camembert, Brle, Neu⸗ schateller, Münster Art mit einem Fertgehalte von wenigftens 50 vom Hundert der Trockenmasse

2) Welchkäse nach Camembert, Brie, Neu⸗ schateller, Münster Art mit einem Fettgehalte von weniger als 50, aber von wenigstens 40 vom Hundert der Trockenmasse J

3) Weichkäse mit einem Feitgehalte von wenigstens 40 vom Hundert der Trockenmasse (Limburger, Romadur und ähnlicher Käse) ö

in Stücken von 60 oder 120 Gramm ver— packt (Frübstäcks, oder Delikateßkäse) .

4) Weichkäse mit einem Fettgehalte von wenigstens 15 vom Hundert der Trockenmasse

in Stücken von 60 oder 120 Gramm ver⸗

1, 40

läse mit einem Feitg hate von

2

Quart und Qu arkkä fe.

und den Sackverständigen Auskunft über das Verfahren bel Her stellung der Erjeugnisse und über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe, insbesondere auch über deren Menge und Herkunft, zu erteilen.

588 Die Sachverständigen sind vorbehaltlich der dienstlichen Bericht⸗ ersiattung und der Anzeige von Gesetzwidrigtelten verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschaͤftsverhältnisse, welche durch die Aufsicht zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegen beit zu beobachten und sich der Mitteilung und Verwertung der Geschäfts. und Betriebsgeheimnisse zu enthalten. Sie sind hierauf zu vereidigen.

59 Die Unternehmer von Betrleben, in denen Käse hergestellt oder verkauft wird, haben einen Abdruck dieser Verordnung in ihren Be— triebs und Verkaufsäumen auszuhängen. 5810 Die Landeszentralbebörden erlassen die Bestimmungen zur Aug führung dieser Verordnung. Sie können bestimmen, daß Zuwider⸗ bandlungen gegen diese Bestimmungen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfjehnhundert Mark besiraft werden. . § 11

Der Renhskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 512

Mit Gefängnis bis zu sechs MNeenaten oder mit Geldstrafe biz zu fünfzehnhundert Mark wird besfrast: 1) wer den Vorschriften des 5 5 Abf. 1, 57 Abs. 2 oder den nach 5 5 Abs. 3 erlessenen Bestimmungen zuwiderhandelt; 2) wer der Vorschrift des 5 8 zuwider Verschwiegenbeit nicht beobachtet oder der Mitieilung oder Verweriung von Ge⸗ schäftg⸗ oder Betriebsgeheimnissen [ien nicht enthält; 3) wer den im § 9 vorgeschriebenen Aus bang unterläßt. Im Falle der Nr. 2 nintt die Verfolgung nur auf Antrag det Naterneh mers ein.

1) Gepreßter Molkereiquar (Rohstoff für Quarfłãse) ; ; 2) Speisequark mit einem Wassergehalte von höchstens 79 vom Hundeit . 0,50 3) Frischer Quarkkäse (Harzer, Spitz, Stangen.“, Faust. und ähnlicher Käse) ö 0, 70 4 Ausgereifter Quarffäse (Harzer, Spltz, Stangen, Faust., und ähnlicher Käse ... 55 0.80. Herstellerprels ist der Preis, der, abgesehen von den Fällen des Abs. 3, beim Verkaufe durch den Hersteller nicht überschritten werden darf. Er schließt die Kosten der handelsüblichen Verpackung, der Be— förderung zur nächsten Verladestelle des Herstellungsortes und der Verladung ein. Wird der Kaufpreis länger als 30 Tage gestundet, so darf ein Zuschlag bis zu zwet vom Hundert Jahreszinfen über Reichtzbankdiskont gefordert werden. Ladenpreis ist der Preis, der belm Verkauf in Mengen bis zu 5 Kilogramm elnschließ ich durch den Hersteller oder den Händler an den Veibraucher nicht überschritten werden darf.

52 Der Reichskanzler kann zur Berücksichtigung veränderter Ge— stehungskosten die Höchstpreise nach Anhörung von Sachverständigen abãndern. ;

5

Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Be— hörden können zur Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in den verschiedenen Wirtschaftsgebleten Abweichungen ven den Höchst⸗ preisen für ihren Bezlik oder Teile ihres Bezirks anordnen. Zu ÄUb— weichungen nach oben ist die Zustimmung des Reichskanzlers eiforderlich.

Sie können innerhalb der für die einzelne Käseart festgesetzten Höchstgrenze besondere Höchsspreise für einzelne Käsesorten festsetzen.

Bei Verschiedenheit der Preise am Orte der landwirischaftlichen oder gewerblichen Niederlassung oder am Wohnort des Käufers und des Verkäufers sind die für den Ort der landwirtschaftlichen oder -werblichen Niederlassung oder den Wohnort des Verkäufers geltenden

Preise maßgebend. 5 4

Die Landeszentralbebörden oder die von ihnen bestimmten Be— hörden können für den Verkauf durch den inn, abgesehen von den Fällen des 5 1 Abs. 3, Zuschläge zum Herstellerprets festsetzen.

5

Die Herstellung von anderem Käse als dem, für den im 5 1 Höchsipreise festgesetzt sind, ist verboten.

Vlies gilt nicht für Kräuterkäse und für Käse nach Roquefort. Art.

Die Landeszentralbehörden können weitere Einschränkungen der Erzeugung . der Käsesorten und der Hernellungsmengen der einzelnen Käsesorten treffen.

56

Die Vorschriften der Verordnung finden keine Anwendung auf Käse, der im Ausland hergestellt ist.

Der Reichskanzler kann Bestimmungen über den Verkehr mit dlesem Käle treffen. Soweit er von dieser Befugnis keinen Gebrauch macht, können die Landeszentralbehörden Bestimmungen über den Ver— trieb und die Preisstellung dieser Käse im Kleinhandel treffen. Dabei kann hestimmt werden, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen mit Gefängnig bis zu sechßs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünf⸗ zehnhundert Mark bestraft werden.

57

Die Beamten der Polizei und die von der Polizei beauftragten Sachverständigen sind befugt, in die Geschäftsräume, in denen Käßfe hergestellt, gelagert oder verkauft wird, jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Geschäftgaufteichnungen elnzusehen und nach ihrer Auswahl Proben zur Untersuchung gegen Empfangs— bestätigung zu entnehmen.

Die Unternehmer und Leiter von Betrieben, in denen Käse her⸗ gestellt oder verkauft wird, sind verpflichtet, den Beamten der Poltzei

Die zuständige Behörde lann Betrlebe schließen, deren Unter⸗ nehmer oder Leiter sich in Befolgung der Pflichten un uperlässig neigen, dle ihnen durch diefe Verordnung oder die dazu erlassenen Bestimmungen auferlegt sind. ;

Gegen die Verfügung ist Beschwerde zulässig. Ueber die Be⸗ schmerde entscheldet die böbere Vern altungsbehörde endgültig. Die Beschwerde bewirkt keinen Aufschub.

5 14

Die Höchstpreise dieser Verordnung und die auf Grund di ser Verordnung festgesetzten Preise sino Höchstpreise im Sinne des Ge setzes, betreffend Höchstpreise vom 4. Auun 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs Gesetzbl. S. 29) und vom 23. September 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 603).

Die Verordnung, betreffend Elnwirkung von Höchstpreisen auf laufende Verträge, vom 11. November 1915 (RNeichs⸗Gesetzbl. S. 758) findet auf Verträge über Lieterung von Käse entsprechende An⸗ wendung; die nach 52 Abs. ? Satz? dem Verkäufer von Milch und Batter zuste hende Befugnis, das Schiedsgerlcht anzurusen, steht auch dem Verkäufer von Käse zu.

§ 195 Diese Verordnurg tritt mit dem 21. Januar 1916 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrasttreteng.

Berlin, den 13. Januar 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung über Saatgetreide. Vom 13. Januar 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Mit dem Beginne des 15. Januar 1916 ist alles im Reiche vor⸗ handene Saatgetreide, sowelt es aus der Beschlagnahme nach der Verorbnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28 Juni 1915 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 363) frei⸗ geworden ist, für den Kommunalverband beschlagnahmt, in dessen Bezirk es sich befindet. Saatgetrelde, das sich zu diesem Zeltpunkt auf dem Transporte befindet, wird für den Kommunalverband be⸗ . in dessen Bezirt es nach beendetem Transport abgeliefert wird. Für das hiernach beschlagnahmte Saatgetreide gelten dle Vor⸗ schriffen der Verordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915.

Wer mit dem Beginne des 15. Januar 1916 hiernach beschlag⸗ nahmtes Saatgetrelde im Gewahrsam bat, ist verpflichtet, es dem Kommunalverhande des Lagerungzortß bis jum 20 Januar 1916, getrennt nach Arten und Eigentümern, anzuzeigen. Saatgetreide der enannten Art, das sich zu dieser Zeit auf dem Trangzporte befindet, f von den Empfängern unverzügllch nach dem Empfange dem Kom⸗ munalverhand anzuzeigen. Der Kommunalverband hat der Reichz. etreidestelle big zum 1. Februar 1916 Anzeige zu erstatten. In der

nzeige sind die einzelnen Brotgetreldearten getrennt aufzjuführen.

Wer die ihm nach Abs. 3 Sitz 1,2 und 4 obliegende Anzeige nicht in der gesetzten Frist erstattet, oder wer n . e oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängntg big zu 4. Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Maik bestr

Arttkel 11 ö der Verorbnung über den Verkehr mit Brotgetrelde und

In Mehl aug dem Gintejahr 1915 vom 28. Jank 1915 (Reiche. Geseßbl.