3
m , , , , e ,
11986
Deutsche Berlu stlisten.
(B. 246.)
20. Januar 1916.
Neßler, Willi
X. Infanterie Regiment, Zweibrücken Saargemünd). Theod. R ttin z Vach 1. Gefangen⸗
**
Reserve⸗ Insanterie⸗Regiment Nr. 5. 5. Kompagnie.
— Arzbeim, Pfalz — schwer verwundet. sz. Kompagnie. .
Gießen, Hessen — gefallen. 8. Kompagnie. Fustav — Nürnberg, Mittelfr.
Gefr. Anton Mathäs
— schwer verw.
23. Infanterie⸗Regiment, Kaiserslautern.
—
Jäͤger⸗Regiment Nr.: JI. Bataillon. 1 Fom ve z
16 * 1
Iy. Bataillon.
— —
Aschaffenburg.
2. Jäger⸗Bataillon,
6 * * 24 leicht verwundet r verwundet.
schw. verw
Naar, Josexy Nühlbauer Augustin,
Ingertsham, Nie
6. Kompagnie. Konrad — Pollanden, Mittelfr. — Kompagnie.
— München — gefallen. Franz — Staudach, Oberb. — 8. Kompagnie
Eggenfelden, Niederb. 9. Kompagnie. Mühlhausen, Niederb
* Leb. —
Bauer leicht verwundet.
Schimpp, Georg Sautenbacher,
Henghunber, Taver gefallen.
Hhnell, Joseph gefallen. 19. Kompagnie.
sankl, Andreas — Ober Reisching,
Rei chersdorfer, rg, Niederb. leicht verw.
Bernhart, Bernhard — Untergermaringen, Schwaben — l. verw.
12. Kompagnie
Kleinphilippsreut, Niederb.
.
schwer verwundet.
Niederb.
F akob
; Andreas — schwer verw.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 3. . 2. Kompagnie.
Joseph — Stegenhäuser, Oberb. — schwer verwundet,
gestorben 10. 12. 15. . J gn Vzfeldw. CEhristian Frey — Langenau, Württemberg Fischer, Eugen — Günzach, Schwaben — schwe ᷣ 5. Kompagnie.
D 1 2 2. d * 1 5 90 3 3 2 7 Offz. Martin Reuß, Langenneufnach, Schwaben, gefallen. z Kompagnie. München gefallen. g. Kompagnie. —Ebhausen, Württemberg .Mittelherwigsdorf, Sachsen —
Gnzwieser
schw. verw. r verwundet.
Gaßner, Joseph⸗—
verwundet.
verwundet.
Härter, Karl Model, Artur
.
. gnie. .
Reserve⸗Jufanterie⸗Regiment Nr. 4. . l. Kompagnie.
Matthäus, Zettmannsdorf, Oberfr. 6. Kompagnie.
Hubert, Andreas — Mistelfeld, Oberfr. gestorben 25. 7. 15.
13. Kompagnie.
Stadelhofen, Mittelfr.
‚. 14. Kompagnie.
Gefr. Christoph Hures — Eibelstadt, Unterfr. —
16. Fompagnie— f mann, Wilhelm Neuschleichach, Unterfr. — n, Georg — Otterbach, Pfalz
rꝛng inf. Krankh. gest. 4. 8. 15.
ö
infolge Krankheit
e,, e n.,
Stadter, Johann — gefallen.
schwer verwundet. gefallen.
— ——
— 5 ; . 8 W 1G 6 1 F ( ; . * . . O 2 2D . — 1 — 4 . . . . ö. ö . J z ; h ! * ⸗ . - . 28 k / . K , ,,,
4
Reserve⸗Infanterie⸗Negiment Nr. 7. 4. Komp ;
Michael — Roggenstein
Friedrich
— schwer verwundet, gestorben 9
Tabel
Reserve⸗Insanterie⸗Regiment Nr.
mpagnte.
s 1 5 J ) 11
x . ĩ irn, B m n NR m n
s v of Brwer verwunde vang, TWberpf. — 3 verwundet.
— Inslwang
Do kla heiblacke
— —
9 BFFfeJIunda 2n l Abterlung.
Niederb leicht verwundet Yleder t Derwundel.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr.
Achhammer, Georg
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 14. 5. Kompagni Gössenreuth, Oberpf. 6. Kompagnie. Kallmünz, Oberpf. — gefallen. Kleinaign — schwer verwundet.
28 he Sohann
.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 17. l. Kompagnie.
— Mietenkam, Oberb. leicht
Cichstätt, Mittelfr. leicht verwundet.
2. Kompagnie.
Grüns, Schweiz schwer verwundet. 3. Kompagnie.
Frühholz — Penzing, Oberb. — l.
gefallen.
leicht verwundet.
Max Offz. Stellv. ) hann Volkert,
Heine, Josepl
Röthenbach, Mittelfr.“ Bergatreute, Württbg. — 4. Kompagnie. Joseph — Durach, Schwaben — schwer verwundet. Maschinengewehr⸗Kompagnie Janaz Neuner — ÄUschaffenburg, Unterfr. — leicht verw.
Metz
33 Utffz. 5. Kompagnie.
rl, Benno ldorf, Niederb. leicht verwundet
z. Kompagnie. Tutzing, Oberb. J. Kompagnie.
—Aitrang, Schwaben
Wörschin! leicht verwundet.
Mair, Rudolf schwer verwundei Pürchner, Karl
Oberpaul, Anton Gefr. Andreas Weir
ö c wanl!
schwer ven Alfons — Münche August — Velden a. Vils
Tamb. =
Nachtmann, leicht verwundet.
Forst meier .
Rau, Adolf, 9. Kompagnie.
Gefr. Heinrich Böhner — Bayreuth — schwer verwundet.
Leberer, Peter — Tittmoning, Oberb. — schwer verwundet.
19. Kompagnie.
leicht verwundet. Moser, Johann — Lindach, Oberb. — schwer verwundet. Knöpfle, S !
— leicht verwundet — leicht verwundet. r, Franz leicht verwundet. Jos Inningen, Schwaben, d. Unf. J. verl., w. b. 8. Tr 11. Kompagn .d. Inf. Hans Reichenhart — M In, Rupert Großweingarten, Mittelfr. — München schwer verw
Marftoffingen, Schwaben
Stephan
. 212
— Häder, Schwaben
eL,
leicht verwundet.
12. Kompagnie. Utffz. Georg Müller — München — leicht verwundet. Gefr. Joseph Hausbacher — Kolb, Wilhelm — Gunzenhausen, Mittelfr. — Weiher, Alois — Untermettenbach, Oberb. — schwer verwundet. Bachmeier, Michael — Naßberg, Niederb. Ziegler, Georg — München — leicht verwundet.
. 4
Vils, Niederb. — leicht verw. Illertissen, Schwaben — I. v., b. d. Truppe.
I. verw. schw. v.
Reit i. Winkel — Oberb. — J. v. schwer verwundet.
schwer verwundet.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 18. ; . 9. Kompagnie, Graf, Michael — Sölb, Oberb. * ; Maier, Johann — Hohenthann, Niederb. — schwer verwundet. 11. Kompagnie.
Golling, Johann — Hörzhausen, Oberb. — gefallen.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 20. 6. Kompagnie. Fahlenbach, Oberb. — verw., gestorben 7. 9. 15. 9. Kompagnie. Utffz. Bernhard Krauß — Würzburg — gefallen. Geft. Karl Kugler — Polsingen, Mittelfr. — schwer verwundet. Bayerl, Isidor — Rinnberg, Oberb. — gefallen. Sieder, Michael — Hummendorf, Oberfr. — gefallen. Barnickel, Peter — Entmannsdorf, Oberfr. — gefallen. Köttner, Martin — Baar, Oberb. — gefallen. Hartmuth, Georg — Abensberg, Niederb. — schwer verwundet, gestorben 23. 12. 15. Heinrich, Johann — Niedereulenbach, Niederb. — schwer verw. Neubauer, Konrad — Forchheim, Oberfr. — schwer verwundet. Raab, Karl — Kalbensteinberg, Mittelfr. — schwer verwundet. Ziegler, Konrad — DOedenberg, Mittelfr. — schwer verwundet. Ploß, Hans — Reinersreuth, Oberfr. — leicht verwundet. Hagl, Thomas — Pukttenhausen, Niederb, — leicht verwundet. Hofmann Il, Johann — Lohhof, Mittelfr. — leicht verwundet.
Asen, Johann —
Will, Fritz — Helmbrechts, Oberfr. — leicht verwundet.
Krämer, Friedrich — Possenbeim, Mittelfr. — leicht verwundet
bei der Truppe.
Michael — Lohe, Mittelfr. — l.
10. Kompagnie.
Johann Brütting — Buch, Mittelfr. — gefallen. Johann — Weißendorf. Oberb. — gefallen. Wilhelm — Brigach, Baden — schwer verwundet.
Jakob — Faistenberg, Oberb. — leicht verwundet.
.
dolin — Herzogenaurach, Oberfr. — leicht verwu t 11. Kompagnie. Johann — Hohenstadt, Mittelfr. — gefallen. r, Heinrich — Obe schw. v., gest. 6. 12. 15. Alois — Albersdorf, Niederb. — leicht verwundet. 12. Kompagnie.
Mano 834 o 5Fallor — Mantel, Oberpf. — gefallQen.
Miekensf Oberfr . Birkenhof, fr. —
l, Fritz
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 21. l. Kompagnie. Regensburg — gefallen. Offenberg, Niederb. — leicht verwundet. leicht verwundet. Niederb. — leicht verwundet. —Günthersbühl, Mittelfr. — leicht verw. 2. Kompagnie. München — schwer verwundet. Oberfr. — leicht verwundet. Elbenfeld — leicht verwundet. 3. Kompagn xe. Hiltpoltstein, Oberfr. — gefall — Pruppach, Mittelfr. — leicht verwund Rohr, Mittelfr. — leicht verwundet. — Unterberging, Niederb. — l Joseph — Arnbruck, Niederb. — 4. Kompagnie. röger — Mistelbach, Oberfr. — schwer verwundet er — Langenamming, Niederb. — gefallen. eorg Tarsbach, Niederb. — schwer verwundet, ge= storben 28. 12. 15.
leicht verwundet.
2 2 . 5 * . Lotter, Andreas, Schwandorf, Oberpf., tödl. verungl. 15. 12. 15.
7 C1.
Kneißl, Jakob — Hirschenhausen, Oberb. — schwer verwund Beck, Michael — Gögging, Niederb. — schwer verwundet. ztadler, Mathias — Altschönau, Niederb. — schwer verwundet. i er, Wilhelm — Keilberg, Mittelfr. — leicht verwundet. — Vordorf, Oberfr. — leicht verwundet. Worzeldorf, Mittelfr. — leicht verwundet. Antelsdorf, Oberpf. — leicht verwundet. Konrad — Schrattenhofen, Schwaben — L ver Osterwaal, I. verw., b. d. Trupp 5. Kompagnie. Utffz. Johann Maul — Nürnberg, Mittelfr. Käß, Wilhelm — Reuth, Oberpf. — gefallen. . Miehling, Franz — Walting, Mittelfr. — schwer verwundet. Ede ais, Nie schwer verwundet. Halbritter, Joseph — Vogelthal, Qberpf. schwer verwundet. gleder, Karl — Hauptmannsberg, Niederb. — leicht verwundet. Flierl, Joseph — Bechthal, Mittelfr. — leicht verwundet. Hutter, Max — Röckenhofen, Mittelfr. — leicht verwundet. Küßspert, Friedrich — Reichenbach, Oberfr. — leicht verwundet. ß. Kompagnie. Utffz. Joseph Sitzmann — Neumarkt, Oberpf. — gefallen. Bücher, Jakob — Aresing, Oberb. — leicht verwundet. Jäger, Karl Nürnberg, Mittelfr. — leicht verwundet. 7. Kompagnie. Paulus — Friedersreuth, Oberpf. — schwer gestorben 14. 12 15. 8. Kompagnie. Dullinger — Marklkofen, Unfall leicht verwundet. Gefr. Alois Steinkug ler — Regensburg — Hüttel, Adolf — Fürth, Mittelfr. — gefallen. Schneikt, Anton — Riedling, Niederb. — schwer verwundet. ug schwert, Franz — Kekttersdorf, Niederb. — leicht verwundet. Soltin, Pr. — leicht verwundet. Schweinhütt, Niederb. — d. Unfall leicht verletzt. 9. Kompagnie. Gefr. Otto Münsterer — Regensburg — gefallen. Geft. Valentin Limmer — Eggenfelden, Niederb. — schwer verm. Reiter II, Joseph — Oberpindhard, Niederb. — gefallen. Griesbauer, aver — Aiterhofen, Niederb. — schwer verwundet. Guttenberger, Taver — Steinweg, Oberpf. — schwer verw— Nickl, Georg — Winsing, Niederh. — schwer verwundet. Schmidt, Rupert — Schelldorf, Mittelfr. — schwer verwundet. Wunder Konrad — Rauschenberg, Mittelfr, — schwer verwunde Urban, Ludwig — Schwemm, Niederb. — schwer verwundet. Meiringer, Joseph — Regensburg — leicht verwundet. Haffelt , Friedrich — Unterampfrach, Mittelfr. — leicht verwundet. Muhr, Georg — Haberbühl, Niederb. — leicht verwundet. Schretzlmeier, Joseph — Oberlauterbach, Oberb. — I. verw., bei der Truppe. 10. Kompagnie. Gefr. Johann Bauer — Bayreuth — leicht verwundet. Gutmann, Ehristian Fürnheim, Mittelfr. — gefallen. Nuß ste in, Joseph Köstritz, Reuß j. 2. — gefallen. Götz, Andr. Paulushofen, Oberpf. — schw. v., gest. 18. 12. 15. Schmid t J, Joseph — Burgoberbach, Mittelfr. — schwer verwundet. Huber, Wilhelm — Polsingen, Mittelfr. — JI. verw., b. d. Tr. ö 11. Kompagnie. Hofmann, Wolfgang — Grafenwöhr, Qberpf. — leicht verwundet. Kappelmeier, Christian — Geisenfeld, Oberb, — J. verw. Peinkofer, Alois — Neumühlen, Oberpf. — leicht verwundet. Meier Joseph — Rappenhof, Niederb. — leicht verwundet. Bernhardt, Johann — Wolkersdorf, Oberpf. — leicht verwundet. Marschall, Franz — Pfalzpaint, Mittelfr. — leicht verwundet. 12. Kompagnie. Utffz. Alois Winkler — Eiserding, Niederb. — leicht verwundet. Utffz. Alfred Bernhart — Nürnberg, Mittelfr. — leicht verm. Gefr. Georg Weglöhner — Eysölden, Mittelfr. — schwer verw. Tröger, Johann — Förmitz, Oberfr. — gefallen. Stangl, Ludwig — Püllersreuth, Oberpf. — gefallen. Rummel, , Friedrich — Windsheim, Mittelfr. — gefallen. Müller, Johann — Thansüß, Oberpf. — gefallen. Feig, Karl — Wunsiedel, Oberfr. — gefallen. Schedlbauer, Franz — Griesau, Oberpf. — schwer verwundet, gestorben 17. 12. 15. — Entenberg, Mittelfr. — schwer verwundet. Seitz, Michael — Döttenreuth, Oberpf. — schwer verwundet. Wagner, Karl — Nürnberg, Mittelfr. — leicht verwundet. EChristoph, Otto — Hoch, Niederb. — leicht verwundet. Merkl, Andreas — Kleinarreshausen, Oberb. — leicht verwundet. Rabenbauer, Alois — Hartmannsberg, Niederb. — leicht verw. . Maschinengewehr⸗Kompagnie. Witzgall, Georg — Walberngrün, Oberfr. — schwer verwundet.
(Schluß folgt.)
Johann
2 d, Johann —
Baumgärtner,
Baur, Joseph —
schwer verwundet.
r, Georg Bischofsmais, Niederb.
verwundet,
zfeldw. Georg Niederb. — durch
gefallen.
) 1 83
Rex, Karl Eberl, Joseph —
Pickel, Peter
Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags⸗A,nstalt. Berlin sw., Wilhelmstraße Nr. 32.
Dentscher Neichsanzeiger
und
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
Ver Gejngaprein beträgt nmerteljährlich 5 M 40 . Alle Nostanstalten nehmen KBestellung an; für Gerlin außer
den Postanstalten und Zeitungasprditenren für Selbstabholer
auch die Expedition 8. 48, Wilhelmstraße Rr. 32.
Einzelne UAummern kosten 286 8.
Ameigenprein für den Raum einer 5 gespaltenen Einhettn⸗= zeile 80 3, einer 3 gespaltenen Einheit seihz 8d 9.
Anzeigen nimmt an?
nie Königliche Expedition des Reichs ⸗ und taataahe i gees
Berlin 8W. 45, Wilhelmstraße Nr. 8*.
* 412.
Inhalt des amtlichen Teiles: Drdensverleihungen ꝛe.
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛe.
Bekanntmachung über die weitere Regelung des Brennerei⸗ betriebes im Jahre 1915316.
Erste Beilage: Bekanntmachung, betreffend die zum Besten des Heeres im Dezember 1915 beim preußischen Kriegsministerium einge⸗ gangenen Spenden und Anerbieten.
Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und artige Personalveränderungen. Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Elbing. Belanntimachung, betreffend den abgabenpflichtigen Reinertrag der Neuhaldensleber Eisenbahn.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich bulgarischen Finanzminister Tontcheff den Roten Adlerorden erster Klasse, dem Königlich württembergischen Generalleutnant und Divistonskommandeur von Moser den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Schwertern, dem bisherigen Legationssekretär bei der Argentinischen
Gesandtschaft in Berlin J. En ciso den Roten Adlerorden
dritter Klasse, — : ö.
dem Leiter des Reisebureaus der Hamburg⸗Amerika Linie 4 . Kaufmann Fast den Roten Adlerorden vierter.
lasse,
dem Oberleutnant a. D. Freiherrn Schenck zu Schweinsberg in Athen den Königlichen Kronenorden dritter Klasse sowie.
dem Kapitän a. D. Karl Schroedter in Hamburg den Königlichen Kronenorden vierter Klasse zu verleihen.
Dentsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
dem Obersekretär, Rechnungsrat Feulner beim Reichs⸗ 6 den Charakter als Geheimer Rechnungsrat zu verleihen.
Bekanntmachung
über die weitere Regelung des Brennereibetriebs im Jahre 1915,16.
Vom 20. Januar 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
In der die Uebertragung des Durchschnittsbrandes der Brennereien regelnden Vorschrift in Ziffer TV unter a der Be⸗ kanntmachung vom 7. Oktober 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 637) wird die Beschränkung der Uebertragung auf die daselbst be⸗ zeichneten Gebiete aufgehoben. Indessen findet bei Ueber⸗ iragung des Durchschnittsbrandes einer in dem Königreich Bayern, dem Königreich Württemberg, dem Großherzogtum Baden oder den Hohenzollernschen Landen liegenden Brennerei auf eine Brennerei in dem übrigen. Ge⸗ biete eine Uebertragung des mit dem Durchschnitts⸗ brand etwa verbundenen Kontingents oder des da⸗ mit etwa verbundenen Rechts, Branntwein zu einem ermäßigten Verbrauchsabgabensatze herzustellen, nur stait bei landwirtschaft⸗ lichen Brennereien, Obsibrennereien und ausschließlich Roggen, Weizen, Buchweizen, Hafer eder Gerste verarbeitenden gewerb⸗ lichen Brennereien ohne Hefeerzeugung, und zwar auch nur dann, wenn die den Durchschnittsbrand abgebende Brennerei sich verpflichtet, im Betriebsjahr 1915/16 weder mehr als 100 oder 200 oder 300 Hektoliter Alkohol unter Einrechnung des etwa übertragenen Durchschnittsbrandes selbst herzustellen noch den über diese Grenzen etwa hinausgehenden Teil des Durchschnittsbrandes an eine andere Brennerei abzugeben; der Branntwein, der auf den von einer solchen Brennerei ab⸗— gegebenen Durchschnittsbrand angerechnet wird, unterliegt innerhalb des mit diesem verbundenen Kontingents usw. der Verbrauchsabgabe nach dem der Verpflichtungserklärung ent⸗ sprechenden Satze des 5 5 Abs. 1 Ziffer 2 des Gesetzes, be= treffend Beseitigung des Branntwein kontingents, vom 14. Juni 1912 (Reichtz⸗Gesetzblatt S. 378).
Berlin, den 20. Januar 1916.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Helfferich.
Berlin, Freitag, den 21. Jannar, Ahends.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landgerichts direktor Lam by in Beuthen O. Schl. zum Präsidenten des Landgerichts in Glatz und den Amtsrichter Albrecht in Lüchow zum Amtsgerichts⸗ rat zu ernennen sowie dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Kottmann in Schweidnitz den Charakter als Geheimer Justizrat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen ständigen Vertreter des Generalsekretärs beim Landesökonomiekollegium, Oekonomierat Burckhardt in Berlin zum Regierungs⸗ und Landesökonomierat, den Poltzeiassessor Wiedemann in Stettin zum Polizeirat zu ernennen.
Der Stadtgemeinde Elbing wird hierdurch das Recht verliehen, die zu öffentlichen Anlagen bei Elbing erforderlichen, in dem beiliegenden Meßtischblatt Elbing 44 rot angelegten Grundflächen, soweit nötig, im Wege der Enteignung nach Maßgabe des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) zu erwerben.
Berlin, den 15. Januar 1916.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Masjestät
des Königs. Das Staatsministerium. von Breiten bach. von Loebell. u st izm in ister iu m.
Der Rechtsanwalt Karge in Cottbus ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Naumburg, SJ, mit An⸗ weisung seines Amtssitzes in Jessen und
der Rechtsanwalt Dr. Zimm er⸗-Vorhaus in Suhl zum Notar für die preußischen Gebietsteile des Bezirks des gemein⸗ schaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichts in Jena mit An⸗ weisung seines Amtssitzes in Suhl ernannt worden.
.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Dem Regierungs- und Landesökonomierat Burckhardt ist die etatsmäßige Stelle eines ständigen landwirtschaftlich⸗ technischen Hilfsarbeiters im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten übertragen worden.
Bekanntmachung. *
Gemäß § 48 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge⸗ bracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal⸗ abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebs jahre 1914/15 bei der Neuhaldensleber Eisenbahn auf 61 8.715 „ fest⸗ gestellt worden ist.
Magdeburg, den 19. Januar 1916.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. Januar 1916.
Während einer kurzen Uebergangszeit nach Inkrafttreten des inzwischen bis auf die 5 4 und 7 aufgehobenen Spinn⸗ verbotes * Wi 2516/7. — 15 KRA und des Herstellungs⸗ verbotes für Baumwolle — W II 1233/6. 15 KRA. — war es gestattet, mit dem Sp“ innen und Ver weben von Baum⸗ wollgarn fur Heeresaufträge schon vor Beibringung des amtlichen Belegscheines zu beginnen. Dazu war die eidesstatt⸗ liche Versicherung des Abnehmers nötig, daß die bestellten Baumwollerzeugnisse ausschließlich zur Erfüllung eines bereits vorliegenden Heeresauftrags bestimmt seien. Diese Uebergangs⸗ zeit war mit dem 30. September 1915 abgelaufen. Spater ausgestellte eidesstattliche Versicherungen genügen nicht. Nach dem 30. September 1915 kann der Nachweis von Seeresauf⸗ trägen nur durch amtliche Belegscheine erbracht werden. Bei Aufträgen militärischer Stellen, für die Belegscheine nicht aus⸗ gefertigt sind, , daher jetzt nur Garne verarbeitet werven, hie vor dem 14. August gesponnen sind und dem Herstellungs⸗ verbot für Baumwollstoffe nicht unterliegen.
Kriege
nehmungen, s
— — —
Im Handel wird nach einer Mitteilung des „W. T. B.“ vielfach Baumwolle als „beleascheinfrei⸗ angeboten. Durch diese Bezeichnung wird beim Käufer der Glaube erweckt, daß er solches Baumwollgarn beliebig verarbeiten 2 während in Wirklichkeit das Garn bei ihm meist den Beschränkungen des Herstellungsverbotes unterliegt. Die Bezeichnung „beleg⸗ scheinfrei“ soll nur ausdrücken, daß er es ohne Belegschein be⸗ ziehen kann. Auch sonst sind der Heeres verwaltung Angebote in Baumwollgarnen bekannt geworden, deren Fassung offen⸗ sichtlich eine Irreführung des Käufers zur Folge haben muß.
Demgegenüber werden die Käufer vor Angeboten gewarnt, aus denen nicht klar hervorgeht, ob der Käufer das Garn be⸗ liebig verarbelten darf, oder welchen Beschränkungen es bei ihm unterworfen ist. Bei Baumwollabfallgarn muß z. B. stets angegeben werden, ob das angebotene Garn aus freien Baumwollabfällen hergestellt ist, oder ob es Zusätze von be⸗ schlagnahmten Baum wollab fällen enthält. Bei bunten Baumwollgarnen z. B. ist anzugeben, ob das angebotene Garn vor oder nach dem 14. August 1915 gespannen und gefärbt ist. Weitere unklare oder irreführende Angebote würden die zuständigen militärischen Stellen zu Maßregeln zwingen, ö. leicht eine Erschwerung des Garnhandels zur Folge haben
oönnten.
Das soeben erschienene Heft 4 des 14. Jahrgangs der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Auffichts⸗ amts für Privatversicherung bringt zunächtt he von Rund schreiben. Das erte
1131
8 hmer, be .. 1 J des Reichs versicherungsamts vom 28. Juni 19 richten des Reichs versicherungsamts 1915 S. 6 In dieser Enischeidung ist ausgeführt, daß Krieg die innerhalb der ersten 3 Wochen nach dem aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Gebiete des Deutschen Reichs verwundet werden, Anspruch auf die Regel= seistungen der Krankenkassen nach 3 214 RVO. haben. Es schließt sich weiter an ein Rundschreiben an die Sach⸗ versicherungsunternehmungen vom 29. Oktober 1915, durch das erneut darauf aufmerksam gemacht wird, daß von einer Gebührenerhebung allgemein dann abzusehen ist, wenn der Versicherer einen ESrneuerungsschein ohne ausdrücklichen Antrag des Versicherungsnehmers ausstellt. Endlich folgt ein Rundschreiben an fämtliche Versicherungsunter⸗ soweit sie nicht als kleinere Vereine anerkannt sind, betreffend die genaue Beachtung des 8 X V⸗ AM. G. bei der Fassung der Mahnschreiben vom 15. Dezember 1915. Es schließen sich Mitteilungen über Zulafs ungen zum Geschäftsbetrieb und Aenderungen des Geschãfts⸗ plans inländischer Unterne hmungen, über Genehmigungen von Bestands veränderungen inlaͤndischer Unternehmungen und über Aenderungen des Geschäftsplans ausländischer Unter⸗ nehmungen an. Abgesehen von einem Auszug aus dem neuer⸗ dings dem Reichstage vorgelegten sechsten Nachtrage zu der Denkschrift über wirtschaftliche Maßnahmen aus Anlaß des Krieges enthält das Heft noch drei Beschlüsse des Amtes. Von diesen behandelt der erste die Frage der Zulässigkeit von Verträgen, welche die Uebernahme von folchen Sterbekassen bezwecken, deren Satzung weder eine Rückvergütung noch eine prämienfreie Versicherung vorsieht. In dem zweiten Beschlusse hai das Amt die Ansicht vertreten, daß die Kündigung seitens des Ver⸗ sicherers wegen anderweiter Versicherung unzulässig ist, wenn der Verficherer die Uebernahme einer Nachversicherung abgelehnt und sogar selbst die Deckung bei einer anderen Ge⸗ sellschaft angeregt hat. In dem dritten Beschlusse wird aus⸗ geführt: Falls eine Unternehmung den Bestand an Versiche⸗ rungen einer bestimmten Art — im vorliegenden Falle handelt es sich um die Maschinenschadenversicherung — die sie neden Vorsicherungen anderer Art abgeschlossen hatte. auf eine ondere Ünternehmung überträgt, so ist hierin ein Verzicht auf die seinerzeil erteilte Genehmigung zum Betriebe, der von der Uebertragung betroffenen Versicherungen zu erblicken; es be⸗ darf also zur Wiederaufnahme einer ernenten Genehmigung. Der Anhang enthält 2 auf dem Versicherungsgebie t ergangene Enischeidungen ordentlicher Gerichte, ins besondere diejenigen Entscheidungen der Oberlandesgerichte, welche bisher u der Frage des Rücktritts rechts der deutschen Ver⸗ aer fen von den mit englischen Gesellschaften abgeschlosse nen Feuerversicherungs verträgen Stellung genommen haben. Bei⸗ gegeben ist diesem letzten Hefte des Jahrganges, wie üblich, Inhalts verzeichnis und Sachregister zum ganzen Jahrgange.
z
e
Auf Grund des 8 9 Buchstabe h des Gesetzes über den Belagerunaszustand vom 4. Juni 1851 (in Bayern auf Grund Artikel 4 Ziffer 2 des Gesetzes üder den Kriegszustand vom 5. November 1912) werden vom Oberkommando in den
. * 1 2 . * D r . R 1 e ; ; n 4
* ö 1