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—
Deutsche VBerlustliste n.
(W. 333
) 21. Januar 1916.
A 1
. 3 . * 1 5 rr ao * Gärtner, Adolf — Mötzingen, He
Verluste durch Krankheiten usm.
Ersat Bataillon Landwehr ⸗Jnfanterie⸗Regiment Nr. 119.
1. Tompagnie.
3. Kompagnie. bus, Guard — Mülhausen, Elsaß — gestorben.
Ersatz⸗ Bataillon Pionier⸗Bataillon Nr. g. Kompagnie.
g — gestorben.
Landsturm⸗ Infanterie⸗ Bataillon Rottweil.
277 6 ö 6 srarbBerr . Jesef — Englisweiler, Biberach — gesterben.
13.
Landwehr-⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 126. 1. Kompagnie.
Hüuano — CG
b stre it, Christian Takar
80
bingen ali
ch, Göppingen
ngen leicht ver Utffz. Karl Bareis — Stuttgart — verl Bauer, Rottweil värtenstein
. Kompagnie.
Kull
Mansyp
agnie. — leicht verwundet. Theodor — Halzhause 1, Christian — Balingen — le
cht verwundet. Georg — Dußlingen, Rottweil — l
2rYIv 914 rwundet.
pt wp
Ulm — schwer verwundet.
Infanterie Regiment Nr. 127, Ulm. Kompagnie chträglich gemeldet.)
Schlais, Georg — B n — vermiß Fefr. Heinrich Eckstei Waldemar — Leichlingen
7. Kompagnie.
Utffz. Julius Bader — Unterkochen
Bietscher Solingen
91 * Io cht Aalen — leicht
Niederndorf aildorf — vermißt.
— verletzt.
ö.
verwundet.
Infanterie⸗ Regiment Nr. 1806, Tübingen⸗Gmünd.
Vun, Ehristian Halstal, 1 eütrllblnlg —schwer berwund
Höfle, Wilhelm — 83 6 Xueißner, Baumann, Alfons
2d 111
1 1 pingen — leicht
Gefr. Friedrich Braun ⸗=
wer verwundet.
i — schwer verw.
o 11
ö * 7 y —1
verwundet.
Feldartillerie⸗Regiment Nr. 1 Leichte Munition 8
Schäfer zel
Mittelschlechtbach, Welzheim
Gottlob (Nachträglich gemeldet.)
.
Rittler, Josef —
ö 1 J
3, Ulm — Stuttgart⸗Cannstatt. Kolonne der 1. Abtei
2 mn arr * 41 J Bietigheim, Baden — Terießt. (Ne
achtr. gem.)
/ 11ung. verletzt.
, Gebirgs⸗Kanvnen⸗Batterie Nr. 13. Ltn, Hermann Frerichs Stuttgart
e, nut TM re fel Mm ener MWeinsbera — * (Gefr. August Drechsel — Mönchsberg, Weinsberg ⸗
(Nachträglich gemeld Stritͤelberger, Philip — Rotenbach, Ell Nachträglich gemeldet.) r, Christian — Rommelsbach, Tübingen — leicht Nachträglich gemeldet.)
Schanz, Georg — Wittlingen, Urach — leicht verw. (M
— schw. v. (Nachtr. gem.) chwer verw.
I. verw. verwundet.
achtr. gem.)
Minenwer fer⸗ Kompagnie Nr. 307.
ffz. Stellv. Gottlob Widmaier — Holzgerlingen, Böblingen —
gestorben.
Feldlazarett Rr. 19. Ernst, Mil. Krankw. Obertürkheim — infolge Krankheit gestorben. —
nzmayen
Cannstatt
gerichtigungen früherer PVerlustlist Zu Verlustliste Nr. 8.
4 Kompagnie.
J J 6 C SIHIHIATGHeSr Bi8B vermikt Ottmarsheim — bish. vermißt,
Zu Verlustliste Nr. 12.
I war U Frpdg1
. s m pagni⸗ zen: Kum merer, Gustav ⸗—
Gustav — Herrenalb — gefalle
132 pagn
Mond — W 11
Wehi
lingen⸗Betz
Ulanen-Regiment Nr. 20, Ludwigsb 1. Eskad ron.
2981 * Motwar ck, Johann — Botnang —
bish. vermißt,
vermißt, gefallen. Zu Verlustliste Nr. 22. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. l. Kompagnie. rgänzen: Ma st, Fritz Kompagnie. Gefr. Gotthilf Fle
10. Kompagnie. ist zu ergänzen; Lin. d. R. Friedrich Ehn gefallen. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 1 2. Kompagnie.
chen, weil irrtümlich gemeldet:
10. Kompagnie
2. — 25.
Reserve⸗ Infanterie ⸗Regiment Nr. 1 6. Kompagnie. — Sindelfingen — zuerst verm mißt (V. E. 317), gefallen. Landwehr ⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. g. Kompagnie. zu ftreichen, weil irrtümlich gemeldet: Faurndau — vermißt. 1. Kompagnie.
— Serach — vermißt.
Zu BVerlustiifte Nr. 25.
2. Kompagnie.
Es sind zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Wieden mayer — Nordheim — vermißt. Br Markgröningen — vermißt.
11. Fompagnie.
Poppenweiler — vermißt. — ; 12. Kompagnie.
Gs ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet:
3 f fe . vorm — Stuttgart — vermißt.
Zu Verlufstliste Nr. 26.
. 10. Kompagnie, Es ist zu ergänzen: Mar st aller, Christia
vermißt. Zu Verlustliste Nr. 28. Infanzerie⸗Regiment Nr. 121, LZudwi 5. Kompagnie. rich, Albert — Tübingen — bish. verwunde 7. Kompagnie.
Peter — Ellwangen — bish. verwund 11. Kompagnie. Es ist zu strejchen, weil irrtümlich gemeldet:
Eßlingen — vermißt.
Engseser,
Zu Verlustliste Nr. 30.
5. Batterie.
Zu Verlustliste Nr. 31.
6. Kompagnie, gröningen — gefallen. . g. Kompagnie.
— gefallen, tn, J. R. Rudelf Wg lz — Grimmelf
‚
Infanterie Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119.
Georg — Gültstein —
m mn o l 9 31 ö Oummel, Emil — Con⸗ 1 l 1è e. ĩ
helm — Entringen —
ngen — gefallen.
bish. vermißt, gefallen. — Mühlacker — bish. vermißt, gefallen. , Karl — Waltersberg — bish. vermißt, gefallen.
Y . *rwoi low — — Birkmannsweiler — bish.
Hofstett — gef
Bubenorbis — bish. verwundet, vermißt.
zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Beute; August
Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Sudwigsburg.
Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Kirn, Paul —
Brenner, Karl
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 118.
Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. Wolf, Ernst —
FJeldartillerie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg.
Günthner, Wilbelm — Srollenhaus — bish. vermißt, war verw,
Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Weingarten.
Es sind zu ergänzen; Ltn, Friedrich Bayer * Speyer a Rh.
en.
gefallen ge nk.
Wildberg — n. Klein II
gefallen. orf — gefallen.
ingen, vermißt.
urg.
gefallen.
Wehingen —
1 —2— Heilbronn 21.
Raier, August
20.
indet, dann ver⸗
Eberhardt,
Gefr. Friedrich äckle, Paul —
— Pliezhausen
gsburg.
t, vermißt.
et, auch vermißt.
6)
Es ist zu r, Ein, d. R. Adolf Gehring — Mark⸗
ingen — gefallen.
10. Kompagnie. . 15 s 5 1 Main bart da Es ist zu ergänzen: Lin. Ulrich Mot — Mainhardt — ge
Zu Verlustliste Nr. 32. Brigade ⸗ Ersatz Bataillon Nr. 53. 4 Kompagn je.
1 1 P — * 2 . ** skensteig — ish. verwundet, gestork
Zu Verlustliste Nr. 34. Grenadier⸗ Regiment Nr. 119, Stuttgart. 3. FT mpagnie. ö.
r il irrtũmlich gemeldel: Frech, En rwundet.
5. Ko mpa weil irrtümlich gemeldet: Wolf — Möhringen — verwundet. nengewehr⸗ Kompagnie.
33 . sfwr bern bish. verwundet, gestorben.
pagnie. imlid
— 8 Triedri q
Zu Verlustliste Nr. 37. Landwehr ⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123. ß. Kompagnie.
1 2* 44 . 15 o rwrre ei- . Es ist zu streichen, weil doppelt gemeldet:
Albrecht,
— vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 39. Grenadier Regiment Nr. 123, Ulm. 2. Kompagnie.
Leipert (nicht Leiber, Josef — Pfronstetten — schwer vern
Zu Verlustliste Nr. 41. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Weingarten. 6. Kompagnie. . R. Emil Maier — Mössingen —
Es ist zu ergänzen: Ltn. d. gefallen.
9. Kompagnie. Es ist zu ergänzen: Ltn. d. R. Ludwig H il ler — Bondorf — gefallen.
19. Kompagnie. Es ist zu ergänzen: Oblt. d. R. Stto Hollmann — sund — gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 43. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm.
7. Kompagnie. . mb.) — Geislingen — bish. verw., auch vermißt.
3u Verlustliste Nr. 60. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 4. Kompagnie. Speckmaier, Friedrich — Oberhrüden wicht Backnang) — bish. vermißt, in Gefangenschaft. Zu Verlustliste Nr. 62. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 13. Kom MJ Haug, Wilh. — Freudenstadt — bish. vermißt, in Gefangenschaft. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 6. Kompagnie. . Es ist zu ergänzen: Ltn. d. R. Oskar Krämer — Schwal hausen — gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 63. Grenadier⸗Negiment Nr. 119, Stuttgart. . 4. Kompagnie. ö Kässer, Richard (nicht Käser, Julius) — Waiblingen — verm.
Zu Verlustliste Nr. 64. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 8. Kompagnie.
Hertner, Gustav — Bönnigheim — bish. verwundet, gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 66. Jufanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.
— 8e Kompagnie. ; Vetter, Hermann — Markgröningen — bish. vermißt, war verm.
Zu Verlustliste Nr. 68. In fanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.
1IJ. Kompagnie. Bech, Friedrich — Stuttgart — bish. vermißt, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 69. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. g. Kompagnie. Utffz. Wichelm Winter — Gochsen — bish. verwundet, gestorben Gef. Wilhelm Bofinger — Murrhardt — bish. schwer ver wundet, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 71. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 249. 4 Kompagnie. lter, Roland — München (nicht Gosheim) — leicht verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 76. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 7. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Keim bach, Joh, — Unterschöneberg — vermißt.
Zu Verlustliste Nr. S2. llanen-Regiment Nr. 20, Ludwigsburg. 5. Eskadron. Vzwachtm. Adolf Steinecke — Bendeleben — bish. vermißt, in ᷣ Gefangenschaft.
Zu Verlustliste Ur. 118. Jusfanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.
2. Kompagnie, . Schroth, Johannes — Lützenhardt — bish. verwundet, gestorben,
Zu Verlustliste Nr. 163. zZandwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 12.
. 4. Kompagnie. . . Gef. Hieronymus Bucher — Wellendingen — bish. vermißt, in Gefangenschaft.
—
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt. Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
den Betriebsarbeitern
Deutscher Neichsanzeiger
öniglich Preußischer
und
Staatsanzeiger.
Aer Gejngzprein brträgr nierteljährlich 8 40 3. Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Gerlin außer
den Nostanstalten und Zeitungaspediteuren für Selbstahholer
auch die Expedition 8W. 48, Wilhelmstraße Rr. 22.
Einzelne URnmmern kosten 285 5.
Anzeigenprein für den Raum einrr 55 gespaltenen Gini: zeile 20 8, einer 3 gespaltenen Einheitzieil6 B 3.
Anzeigen nimmt an?
dir Abnigliche Expedition des Reichs und Ataataganzel gez
Berlin 8W. 458, Wilhelmstraße Nr. 22.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc. Deutsches Reich.
Bekanntmachung zum Schutze von Angehörigen immobiler Truppenteile.
Belanntmachung über die Beglaubigung von Unterschriften und die Legallsation von Urkunden in den besetzten Gebieten.
Bekanntmachungen über den Handel mit ausländischen
3
Bekanntmachung, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften.
Bekanntmachung, betreffend eine Ausnahme von dem Verbote von Mitteilungen über Preise von Wertpapieren usw.
Bekanntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handel.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 11 und 12 des Reichs⸗Gesetzblatts.
Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee und bei den Kaiserlichen
Schutztruppen. sönigreich Preuszen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Anordnung, betreffend Bildung eines rechtsfähigen Verbandes für jede Provinz zur Regelung der Beschaffung, des Absatzes und der Preise von lebendem Vieh.
Erste Beilage:
Bekanntmachung der vom 9. bis 15. Januar zu Kriegswohl⸗
fahrtszwecken genehmigten Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen sowie der abgelaufenen Erlaubnitzerteilungen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Pastor prim. Baesler in Altwasser, Kreis Walden⸗ burg, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Oberstadtsekretär a. D. Hürfeld in Bonn, dem Rektor Kösters in Marienbaum, Kreis Mörs, und dem Eisen⸗
bahnstationsvorsteher zweiter Klasse a. D. Schilden in Bonn
den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
den Lehrern a. D. Bausenhaus in Vohwinkel, Kreis Mettmann, und Reinke in Nowawes, Kreis Teltow, den 3 der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohen— zollern,
dem Eisenbahnbetriebssekretär a. D. Heidfeld in Wies⸗ baden und dem Oberbahnassistenten . D. von der Heiden in Oberlahnstein das Verdienstkreuz in Gold,
dem Eisenbahnlokomotiyführer a. D. Lindt in Papenburg, Kreis Aschendorf, den Eisenbahnzugführern a, D. Groß⸗ Heilmann in Bocholt, Kreis Borken, Kaul in Gronau, Kreis Ahaus, Heinermann, Küppers und Schwenderling in
Dsnabrück das Verdienstkreuz in Silber,
den Kirchenältesten, Büdner Fubel in Treppeln, Kreis rossen, und Auszügler Richter in Deutsch Sorno, Kreis
Luckau, dem Packmeister a. D. Haack in Posen, dem Eisen⸗
bahnunterassistenten a. D. Kosbau in Bippen, Kreis Bersen⸗ brück, den Eisenbahnschaffnern a. D Hambach in Frank⸗ urt a. M. und Holzapfel in Osnabrück, dem Eisenbahn⸗ wagenmeister a. D. Bäker in Sudwenhe, Kreis Syke, dem Eisenbahnpackmeister a. D. Michels in Osnabrück, dem EGifenbahngehilfen a. D. Leifheit in Münster i. W., den Lisenbahnweichenstellern a. D. Rädermann ebendaselbst, Michelbach und Zell in Oberlahnstein, den Bahnwärtern n. D. Nath in Hüttfeld, Landkreis Harburg, Ehlers und Heise in Syten, Kreis Achim, dem Hilfsbahnwärter a. D. Blumberg in Damm, Kreis Rees, dem bisherigen Eisen⸗ bahnschlosser Spoeter in Osnabrück und dem bisherigen H Fryen in Lingen das Allgemeine Ehren—⸗
dem Arbeiter Glück bei der Geschoßfabrik in Spandau, Bonn, Bürling, Gödtner und Kraheck bei der Geschoßfabrik in Siegburg das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie
dem Sergeanten König, dem Gefreiten der Reserve Frimmer, beide vom 1. Marineinfanterleregiment, und dem striegsfreiwilligen Teige beim II. Ersatzbataillon des Reserve⸗
infanterieregiments Nr. 9 die Rettungsmedaille am Bande zu
verleihen.
Dent sches Reich.
Bekanntmachung zum Schutze von Angehsrigen im mobiler Truppenteile. Vom 20. Januar 1916. Der Bundesrat hat guf Grund des 3 des Gesetzes über hie Ermächtigung des Bundesrats zu wirlschaftlichen Maß—
nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
51 In bürgerlichen Rechtestreltigkeiten hat das Gericht auf Antrag einer Partei, die 22 ihres Dienstverhältnisses, Amteg oder Berufs zu anderen alt den mobilen oder gegen den Feind verwendeten Teilen der Land⸗ oder Seemacht oder zu der . einer weder armierten noch in der Armierung begrlffenen Festung gehört, die Aussetzung des Verfahrens anzuordnen, wenn die Partei infolge ihrer Zugehörigkeit zur bewaffneten Macht an Wahrnehmung lbrer Rechte behindert ist. Der Antrag ist abzulehnen, wenn die Aussetzung nach den Um⸗ ständen des Falles offenbar unblllig ist. 82 . Auf Antrag des Gegners hat das Gericht die Aussetzung wieder aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für ihre Anordnung weg⸗ gefallen sind oder die weitere Auesetzung offenbar unbillig ist. Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung erfolgen. Vor der Entscheidung ist die im 31 bezeichnete Partei zu hören; die Aeußerung kann bor dem Gerichtsschreiber zu Protokoll erklärt werden.
8583 Die Vorschriften der 5 1 und 2 finden entsprechende Anwendung auf die natürlichen Personen, die durch eine im S1 bezeichnete Person gesetzlich vertreten werden, sofern sie nicht prozeßsähig sind.
§ 4 Dle Befugnis des Gerichts, auch, von Amts wegen die Aussetzung des Verfahrens anzuordnen (5 247 2 Gzivilprozeßord nung) wird durch diese Verordnung nicht berührt.
8 5 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeltpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 20. Januar 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Bekanntmachung
über die Beglaubigung von Unterschriften und die Legalisation von Urkunben in den besetzten Gebieten.
Vom 260. Januar 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des 5 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
891
In den besetzten Gebleten Belgiens und Frankreichs, soweit sie unter der Verwaltung des Kaiserlichen Generalgouverneurg in Brüssel ssehen, sind die Präsidenten der Zivilverwaltung befugt, die nach den Vorschriften eines deutschen Gesetzes erforderliche öffentliche Beglaubi⸗ gung einer Unterschrift oder einetz Handzeichen vorjunehmen. Für die Beglaubigung gelten die Vorschriften des z 183 des Geseßzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Reichs Gesetzbl. 1898 S. 771) entsprechend.
Der Reichskanzler kann auch anderen Dlensistellen der Zivil⸗ verwaltung diese Befugnis verleihen.
Die Präsidenten der Zivilverwaltung in den im 8 1 beieichneten Gebieten find befugt, Urkunden, die in ihrem Amtebentrk ausgestellt oder beglaubigt sind, zu legalisieren. Die Legalisation hat dieselbe Wirkung wie die Legaltsation durch einen Konsul oder Gesandten des Reichs.
535
Der Reichskanzler kann anordnen, daß die Vorschriften der S§ 1,2 für andere besetzte Gebiete entsprechend gelten, und die dort zuständigen Dienststellen bestimmen. 5 4 Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kroft. Der Reichskanzler bestimmt, wann und inwieweit die Ver- ordnung außer Kraft trlit.
Berlin, den 20. Januar 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
9 R wr Delbrück.
Bekanntmachung über den Handel mit aus ländischen Zahlungsmitteln. Vom 20. Januar 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
51
Ausläͤndische Geldsorten und Noten sowie Auszahlungen, Schecks und kurzfcistige Wechsel auf das Augland dürfen in Betrieb eines Vandelggewerbes nur bei den dom Reiche kanzler bestimmten Personen und Firmen gekauft, umgelauscht oder darlehngwelse erworben und nur an sie verkauft, verpsündel oder darlehngweise veräußert werden.
Ueber Guthaben im Ausland darf im Betrieb eines Handel. ewerbes um Jwecke des Grwerbeg von Geldsgrten, Noten, Gut. äaben, Augzahlungen, Schecks und kurzfristigen Wechseln in anderer Währung ur verfügt werden, sofern der Erwerb bei einer der be zeichneten Per sonen und Firmen erfolgt. 36.
Bie Geschäfte nil den dezeichnelen Personen und Firmen fönnen auch durch Kommlsstonäre vermittelt werden; der Selbsteimtritt ist ausgeschlossen.
Als kurzfistige Wechsel im Sinne dieser Verordnun Wechsel auf die europätschen Länder mit einer Laufjeit von . . zwei, auf andere Länder mit einer solchen von böchstens sechs 1 n 0 n Nach⸗Sicht. Wechseln ist die Frist nach Sicht maß⸗ gebend.
52
Die auf Grund des 5 1 Abs. 1, 2 getroffene Bestimmung der Personen und Firmen wird im Reicheanzelger bekannt gemacht. Sie kann zurückgenommen werden; die Rücknahme wird in gleicher Weise veröffentlicht. 868
Auf Ecfordern der Reichsbank oder der vom Reichskanzler be- stlmmten Personen und Firmen ist der Erwerber, der Veraußerer oder Verpfänder (5 1 Abs. 1 und 2) verpflichtet, der Reichsbank über In⸗ halt und Zweck des Geschäftss wahrhelte gemäß Autkunft zu erteilen und die Nachweise vorzulegen. Die Verpflichtung trifft in den Fällen des 5 1 Abs. 3 den Kommittenten und den Kommisstonär.
5§ 4 Der Kurs, zu dem die im § 1 Abs. 1, 2 bezeichneten Personen und Firmen ankaufen und verkaufen, wird mit Zustimmung der Reiche bank festgesetzt. ö 5
Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dleser Verordnung zulassen. 868
Wer es unternimmt, den Vorschriften des § 1 zuwider zu er⸗ werben, zu veräußern, zu verpfänden oder zu verfügen, wird, sofern nicht nach anderen Strafgesetzen eine höhere Strafe angedroht ist. mit Geldstrafe in . des doppelten Betrags der rte, in bezug auf welche die stralbare Handlung verübt ist, besttaft, Neben der Geldstrafe kann auf Gefaͤngnis bis ju einem Jahre erkannt werden. Wegen der Zuwiderhandlung kann ein Deutscher auch dann verfolgt werden, wenn er sie innerhalb eines inländischen Geschäftgbetriebs im Ausland begangen hat. . —
Mit Geldftrafe bis zu fünfzigtausend Mark und mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit einer dieser Strafen wird k sftraft
1) wer zum Zwecke des Erwerbs der im 1 been Werte über den Inhall und Zweck des Geschäfts Angaben macht;
2) wer den Vorschtiften des 5 3 zuwiderhandelt.
57 Diese Verordnung trltt am 28. Jannar 1916 in Kraft. Der Reichs kanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttreten.
Berlin, den 20. Januar 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück
Bekanntmachung über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln.
Auf Grund der S5 1, 2 der Verordnung über den Handel mit e,, Zahlungsmitteln vom 20. Januar 1916 Reichs⸗Gesetzbl. S. 49) wird folgendes bestimmt:
Die in § 1 Abs. 1, 2 der ,,, bezeichneten Geschäfte dürfen, vorbehaltlich der Vorschrift des 5 1 Abs. 3 der Verordnung. nur vorgenommen werden
A. mit der Reichsbank, B. mit nachstehenden Personen und Firmen:
I. In Berlin: mit der Königlichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank), Bank für Handel und Industrie, Berliner Handels. Gesellschaft, S. Bleichrõder, Commerz und Digconto· Bank, Delbrück, Schickler u. Co, Deutsche Bank, Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Dresdner Bank, Hardy u. Co. G. m. b. H. Mendelssohn u. Co., Mitteldeutsche Creditbank. Nationalbank für Deutschland, Frankfurt am Main: mit der Deutschen Effekten. u. Wechselbank, Deutschen Vereinsbank, J. Dreyfus u. Co., G. Ladenburg, ; Lincoln Menny Oppenbeimer, Frankfurter Niederlassung der Pfälzischen Bank, Lazard Sever · Ellissen, X. u. G. Wertheimber, Grnst Wertheimber u. Co. und den Frankfurter Niederlassungen der unter BI besttmmten Firmen, HII. in Hamburg: mit 2. Behrens u. SoSpbne, Norddeutsche Bank in Hamburg, Vereinsbank in Hamburg, M. M. Warburg u. Co. a 6 Damburger Niederlaffungen der unter B I befstmmten men.
Berlin, den X. Januar M6.
Der Stellvertreter des Reichs kanglera. Delbrück
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