1916 / 18 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jan 1916 18:00:01 GMT) scan diff

/

Deutsche VBerlustliste n.

(W. 333

) 21. Januar 1916.

A 1

. 3 . * 1 5 rr ao * Gärtner, Adolf Mötzingen, He

Verluste durch Krankheiten usm.

Ersat Bataillon Landwehr ⸗Jnfanterie⸗Regiment Nr. 119.

1. Tompagnie.

3. Kompagnie. bus, Guard Mülhausen, Elsaß gestorben.

Ersatz⸗ Bataillon Pionier⸗Bataillon Nr. g. Kompagnie.

g gestorben.

Landsturm⸗ Infanterie⸗ Bataillon Rottweil.

277 6 ö 6 srarbBerr . Jesef Englisweiler, Biberach gesterben.

13.

Landwehr-⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 126. 1. Kompagnie.

Hüuano CG

b stre it, Christian Takar

80

bingen ali

ch, Göppingen

ngen leicht ver Utffz. Karl Bareis Stuttgart verl Bauer, Rottweil värtenstein

. Kompagnie.

Kull

Mansyp

agnie. leicht verwundet. Theodor Halzhause 1, Christian Balingen le

cht verwundet. Georg Dußlingen, Rottweil l

2rYIv 914 rwundet.

pt wp

Ulm schwer verwundet.

Infanterie Regiment Nr. 127, Ulm. Kompagnie chträglich gemeldet.)

Schlais, Georg B n vermiß Fefr. Heinrich Eckstei Waldemar Leichlingen

7. Kompagnie.

Utffz. Julius Bader Unterkochen

Bietscher Solingen

91 * Io cht Aalen leicht

Niederndorf aildorf vermißt.

verletzt.

ö.

verwundet.

Infanterie⸗ Regiment Nr. 1806, Tübingen⸗Gmünd.

Vun, Ehristian Halstal, 1 eütrllblnlg —schwer berwund

Höfle, Wilhelm 83 6 Xueißner, Baumann, Alfons

2d 111

1 1 pingen leicht

Gefr. Friedrich Braun ⸗=

wer verwundet.

i schwer verw.

o 11

ö * 7 y —1

verwundet.

Feldartillerie⸗Regiment Nr. 1 Leichte Munition 8

Schäfer zel

Mittelschlechtbach, Welzheim

Gottlob (Nachträglich gemeldet.)

.

Rittler, Josef

ö 1 J

3, Ulm Stuttgart⸗Cannstatt. Kolonne der 1. Abtei

2 mn arr * 41 J Bietigheim, Baden Terießt. (Ne

achtr. gem.)

/ 11ung. verletzt.

, Gebirgs⸗Kanvnen⸗Batterie Nr. 13. Ltn, Hermann Frerichs Stuttgart

e, nut TM re fel Mm ener MWeinsbera * (Gefr. August Drechsel Mönchsberg, Weinsberg

(Nachträglich gemeld Stritͤelberger, Philip Rotenbach, Ell Nachträglich gemeldet.) r, Christian Rommelsbach, Tübingen leicht Nachträglich gemeldet.)

Schanz, Georg Wittlingen, Urach leicht verw. (M

schw. v. (Nachtr. gem.) chwer verw.

I. verw. verwundet.

achtr. gem.)

Minenwer fer⸗ Kompagnie Nr. 307.

ffz. Stellv. Gottlob Widmaier Holzgerlingen, Böblingen

gestorben.

Feldlazarett Rr. 19. Ernst, Mil. Krankw. Obertürkheim infolge Krankheit gestorben.

nzmayen

Cannstatt

gerichtigungen früherer PVerlustlist Zu Verlustliste Nr. 8.

4 Kompagnie.

J J 6 C SIHIHIATGHeSr Bi8B vermikt Ottmarsheim bish. vermißt,

Zu Verlustliste Nr. 12.

I war U Frpdg1

. s m pagni⸗ zen: Kum merer, Gustav ⸗—

Gustav Herrenalb gefalle

132 pagn

Mond W 11

Wehi

lingen⸗Betz

Ulanen-Regiment Nr. 20, Ludwigsb 1. Eskad ron.

2981 * Motwar ck, Johann Botnang

bish. vermißt,

vermißt, gefallen. Zu Verlustliste Nr. 22. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. l. Kompagnie. rgänzen: Ma st, Fritz Kompagnie. Gefr. Gotthilf Fle

10. Kompagnie. ist zu ergänzen; Lin. d. R. Friedrich Ehn gefallen. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 1 2. Kompagnie.

chen, weil irrtümlich gemeldet:

10. Kompagnie

2. 25.

Reserve⸗ Infanterie ⸗Regiment Nr. 1 6. Kompagnie. Sindelfingen zuerst verm mißt (V. E. 317), gefallen. Landwehr ⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. g. Kompagnie. zu ftreichen, weil irrtümlich gemeldet: Faurndau vermißt. 1. Kompagnie.

Serach vermißt.

Zu BVerlustiifte Nr. 25.

2. Kompagnie.

Es sind zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Wieden mayer Nordheim vermißt. Br Markgröningen vermißt.

11. Fompagnie.

Poppenweiler vermißt. ; 12. Kompagnie.

Gs ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet:

3 f fe . vorm Stuttgart vermißt.

Zu Verlufstliste Nr. 26.

. 10. Kompagnie, Es ist zu ergänzen: Mar st aller, Christia

vermißt. Zu Verlustliste Nr. 28. Infanzerie⸗Regiment Nr. 121, LZudwi 5. Kompagnie. rich, Albert Tübingen bish. verwunde 7. Kompagnie.

Peter Ellwangen bish. verwund 11. Kompagnie. Es ist zu strejchen, weil irrtümlich gemeldet:

Eßlingen vermißt.

Engseser,

Zu Verlustliste Nr. 30.

5. Batterie.

Zu Verlustliste Nr. 31.

6. Kompagnie, gröningen gefallen. . g. Kompagnie.

gefallen, tn, J. R. Rudelf Wg lz Grimmelf

Infanterie Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119.

Georg Gültstein

m mn o l 9 31 ö Oummel, Emil Con⸗ 1 l e. ĩ

helm Entringen

ngen gefallen.

bish. vermißt, gefallen. Mühlacker bish. vermißt, gefallen. , Karl Waltersberg bish. vermißt, gefallen.

Y . *rwoi low Birkmannsweiler bish.

Hofstett gef

Bubenorbis bish. verwundet, vermißt.

zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Beute; August

Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Sudwigsburg.

Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Kirn, Paul

Brenner, Karl

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 118.

Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. Wolf, Ernst

FJeldartillerie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg.

Günthner, Wilbelm Srollenhaus bish. vermißt, war verw,

Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Weingarten.

Es sind zu ergänzen; Ltn, Friedrich Bayer * Speyer a Rh.

en.

gefallen ge nk.

Wildberg n. Klein II

gefallen. orf gefallen.

ingen, vermißt.

urg.

gefallen.

Wehingen

1 —2— Heilbronn 21.

Raier, August

20.

indet, dann ver⸗

Eberhardt,

Gefr. Friedrich äckle, Paul

Pliezhausen

gsburg.

t, vermißt.

et, auch vermißt.

6)

Es ist zu r, Ein, d. R. Adolf Gehring Mark⸗

ingen gefallen.

10. Kompagnie. . 15 s 5 1 Main bart da Es ist zu ergänzen: Lin. Ulrich Mot Mainhardt ge

Zu Verlustliste Nr. 32. Brigade Ersatz Bataillon Nr. 53. 4 Kompagn je.

1 1 P * 2 . ** skensteig ish. verwundet, gestork

Zu Verlustliste Nr. 34. Grenadier⸗ Regiment Nr. 119, Stuttgart. 3. FT mpagnie. ö.

r il irrtũmlich gemeldel: Frech, En rwundet.

5. Ko mpa weil irrtümlich gemeldet: Wolf Möhringen verwundet. nengewehr⸗ Kompagnie.

33 . sfwr bern bish. verwundet, gestorben.

pagnie. imlid

8 Triedri q

Zu Verlustliste Nr. 37. Landwehr ⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123. ß. Kompagnie.

1 2* 44 . 15 o rwrre ei- . Es ist zu streichen, weil doppelt gemeldet:

Albrecht,

vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 39. Grenadier Regiment Nr. 123, Ulm. 2. Kompagnie.

Leipert (nicht Leiber, Josef Pfronstetten schwer vern

Zu Verlustliste Nr. 41. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Weingarten. 6. Kompagnie. . R. Emil Maier Mössingen

Es ist zu ergänzen: Ltn. d. gefallen.

9. Kompagnie. Es ist zu ergänzen: Ltn. d. R. Ludwig H il ler Bondorf gefallen.

19. Kompagnie. Es ist zu ergänzen: Oblt. d. R. Stto Hollmann sund gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 43. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm.

7. Kompagnie. . mb.) Geislingen bish. verw., auch vermißt.

3u Verlustliste Nr. 60. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 4. Kompagnie. Speckmaier, Friedrich Oberhrüden wicht Backnang) bish. vermißt, in Gefangenschaft. Zu Verlustliste Nr. 62. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 13. Kom MJ Haug, Wilh. Freudenstadt bish. vermißt, in Gefangenschaft. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 6. Kompagnie. . Es ist zu ergänzen: Ltn. d. R. Oskar Krämer Schwal hausen gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 63. Grenadier⸗Negiment Nr. 119, Stuttgart. . 4. Kompagnie. ö Kässer, Richard (nicht Käser, Julius) Waiblingen verm.

Zu Verlustliste Nr. 64. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 8. Kompagnie.

Hertner, Gustav Bönnigheim bish. verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 66. Jufanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

8e Kompagnie. ; Vetter, Hermann Markgröningen bish. vermißt, war verm.

Zu Verlustliste Nr. 68. In fanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

1IJ. Kompagnie. Bech, Friedrich Stuttgart bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 69. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. g. Kompagnie. Utffz. Wichelm Winter Gochsen bish. verwundet, gestorben Gef. Wilhelm Bofinger Murrhardt bish. schwer ver wundet, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 71. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 249. 4 Kompagnie. lter, Roland München (nicht Gosheim) leicht verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 76. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 7. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Keim bach, Joh, Unterschöneberg vermißt.

Zu Verlustliste Nr. S2. llanen-Regiment Nr. 20, Ludwigsburg. 5. Eskadron. Vzwachtm. Adolf Steinecke Bendeleben bish. vermißt, in Gefangenschaft.

Zu Verlustliste Ur. 118. Jusfanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

2. Kompagnie, . Schroth, Johannes Lützenhardt bish. verwundet, gestorben,

Zu Verlustliste Nr. 163. zZandwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 12.

. 4. Kompagnie. . . Gef. Hieronymus Bucher Wellendingen bish. vermißt, in Gefangenschaft.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt. Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

den Betriebsarbeitern

Deutscher Neichsanzeiger

öniglich Preußischer

und

Staatsanzeiger.

Aer Gejngzprein brträgr nierteljährlich 8 40 3. Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Gerlin außer

den Nostanstalten und Zeitungaspediteuren für Selbstahholer

auch die Expedition 8W. 48, Wilhelmstraße Rr. 22.

Einzelne URnmmern kosten 285 5.

Anzeigenprein für den Raum einrr 55 gespaltenen Gini: zeile 20 8, einer 3 gespaltenen Einheitzieil6 B 3.

Anzeigen nimmt an?

dir Abnigliche Expedition des Reichs und Ataataganzel gez

Berlin 8W. 458, Wilhelmstraße Nr. 22.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc. Deutsches Reich.

Bekanntmachung zum Schutze von Angehörigen immobiler Truppenteile.

Belanntmachung über die Beglaubigung von Unterschriften und die Legallsation von Urkunden in den besetzten Gebieten.

Bekanntmachungen über den Handel mit ausländischen

3

Bekanntmachung, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften.

Bekanntmachung, betreffend eine Ausnahme von dem Verbote von Mitteilungen über Preise von Wertpapieren usw.

Bekanntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handel.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 11 und 12 des Reichs⸗Gesetzblatts.

Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee und bei den Kaiserlichen

Schutztruppen. sönigreich Preuszen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Anordnung, betreffend Bildung eines rechtsfähigen Verbandes für jede Provinz zur Regelung der Beschaffung, des Absatzes und der Preise von lebendem Vieh.

Erste Beilage:

Bekanntmachung der vom 9. bis 15. Januar zu Kriegswohl⸗

fahrtszwecken genehmigten Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen sowie der abgelaufenen Erlaubnitzerteilungen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Pastor prim. Baesler in Altwasser, Kreis Walden⸗ burg, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Oberstadtsekretär a. D. Hürfeld in Bonn, dem Rektor Kösters in Marienbaum, Kreis Mörs, und dem Eisen⸗

bahnstationsvorsteher zweiter Klasse a. D. Schilden in Bonn

den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

den Lehrern a. D. Bausenhaus in Vohwinkel, Kreis Mettmann, und Reinke in Nowawes, Kreis Teltow, den 3 der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohen— zollern,

dem Eisenbahnbetriebssekretär a. D. Heidfeld in Wies⸗ baden und dem Oberbahnassistenten . D. von der Heiden in Oberlahnstein das Verdienstkreuz in Gold,

dem Eisenbahnlokomotiyführer a. D. Lindt in Papenburg, Kreis Aschendorf, den Eisenbahnzugführern a, D. Groß⸗ Heilmann in Bocholt, Kreis Borken, Kaul in Gronau, Kreis Ahaus, Heinermann, Küppers und Schwenderling in

Dsnabrück das Verdienstkreuz in Silber,

den Kirchenältesten, Büdner Fubel in Treppeln, Kreis rossen, und Auszügler Richter in Deutsch Sorno, Kreis

Luckau, dem Packmeister a. D. Haack in Posen, dem Eisen⸗

bahnunterassistenten a. D. Kosbau in Bippen, Kreis Bersen⸗ brück, den Eisenbahnschaffnern a. D Hambach in Frank⸗ urt a. M. und Holzapfel in Osnabrück, dem Eisenbahn⸗ wagenmeister a. D. Bäker in Sudwenhe, Kreis Syke, dem Eisenbahnpackmeister a. D. Michels in Osnabrück, dem EGifenbahngehilfen a. D. Leifheit in Münster i. W., den Lisenbahnweichenstellern a. D. Rädermann ebendaselbst, Michelbach und Zell in Oberlahnstein, den Bahnwärtern n. D. Nath in Hüttfeld, Landkreis Harburg, Ehlers und Heise in Syten, Kreis Achim, dem Hilfsbahnwärter a. D. Blumberg in Damm, Kreis Rees, dem bisherigen Eisen⸗ bahnschlosser Spoeter in Osnabrück und dem bisherigen H Fryen in Lingen das Allgemeine Ehren—⸗

dem Arbeiter Glück bei der Geschoßfabrik in Spandau, Bonn, Bürling, Gödtner und Kraheck bei der Geschoßfabrik in Siegburg das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie

dem Sergeanten König, dem Gefreiten der Reserve Frimmer, beide vom 1. Marineinfanterleregiment, und dem striegsfreiwilligen Teige beim II. Ersatzbataillon des Reserve⸗

infanterieregiments Nr. 9 die Rettungsmedaille am Bande zu

verleihen.

Dent sches Reich.

Bekanntmachung zum Schutze von Angehsrigen im mobiler Truppenteile. Vom 20. Januar 1916. Der Bundesrat hat guf Grund des 3 des Gesetzes über hie Ermächtigung des Bundesrats zu wirlschaftlichen Maß—

nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

51 In bürgerlichen Rechtestreltigkeiten hat das Gericht auf Antrag einer Partei, die 22 ihres Dienstverhältnisses, Amteg oder Berufs zu anderen alt den mobilen oder gegen den Feind verwendeten Teilen der Land⸗ oder Seemacht oder zu der . einer weder armierten noch in der Armierung begrlffenen Festung gehört, die Aussetzung des Verfahrens anzuordnen, wenn die Partei infolge ihrer Zugehörigkeit zur bewaffneten Macht an Wahrnehmung lbrer Rechte behindert ist. Der Antrag ist abzulehnen, wenn die Aussetzung nach den Um⸗ ständen des Falles offenbar unblllig ist. 82 . Auf Antrag des Gegners hat das Gericht die Aussetzung wieder aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für ihre Anordnung weg⸗ gefallen sind oder die weitere Auesetzung offenbar unbillig ist. Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung erfolgen. Vor der Entscheidung ist die im 31 bezeichnete Partei zu hören; die Aeußerung kann bor dem Gerichtsschreiber zu Protokoll erklärt werden.

8583 Die Vorschriften der 5 1 und 2 finden entsprechende Anwendung auf die natürlichen Personen, die durch eine im S1 bezeichnete Person gesetzlich vertreten werden, sofern sie nicht prozeßsähig sind.

§ 4 Dle Befugnis des Gerichts, auch, von Amts wegen die Aussetzung des Verfahrens anzuordnen (5 247 2 Gzivilprozeßord nung) wird durch diese Verordnung nicht berührt.

8 5 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeltpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 20. Januar 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung

über die Beglaubigung von Unterschriften und die Legalisation von Urkunben in den besetzten Gebieten.

Vom 260. Januar 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 5 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

891

In den besetzten Gebleten Belgiens und Frankreichs, soweit sie unter der Verwaltung des Kaiserlichen Generalgouverneurg in Brüssel ssehen, sind die Präsidenten der Zivilverwaltung befugt, die nach den Vorschriften eines deutschen Gesetzes erforderliche öffentliche Beglaubi⸗ gung einer Unterschrift oder einetz Handzeichen vorjunehmen. Für die Beglaubigung gelten die Vorschriften des z 183 des Geseßzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Reichs Gesetzbl. 1898 S. 771) entsprechend.

Der Reichskanzler kann auch anderen Dlensistellen der Zivil⸗ verwaltung diese Befugnis verleihen.

Die Präsidenten der Zivilverwaltung in den im 8 1 beieichneten Gebieten find befugt, Urkunden, die in ihrem Amtebentrk ausgestellt oder beglaubigt sind, zu legalisieren. Die Legalisation hat dieselbe Wirkung wie die Legaltsation durch einen Konsul oder Gesandten des Reichs.

535

Der Reichskanzler kann anordnen, daß die Vorschriften der 1,2 für andere besetzte Gebiete entsprechend gelten, und die dort zuständigen Dienststellen bestimmen. 5 4 Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kroft. Der Reichskanzler bestimmt, wann und inwieweit die Ver- ordnung außer Kraft trlit.

Berlin, den 20. Januar 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

9 R wr Delbrück.

Bekanntmachung über den Handel mit aus ländischen Zahlungsmitteln. Vom 20. Januar 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

51

Ausläͤndische Geldsorten und Noten sowie Auszahlungen, Schecks und kurzfcistige Wechsel auf das Augland dürfen in Betrieb eines Vandelggewerbes nur bei den dom Reiche kanzler bestimmten Personen und Firmen gekauft, umgelauscht oder darlehngwelse erworben und nur an sie verkauft, verpsündel oder darlehngweise veräußert werden.

Ueber Guthaben im Ausland darf im Betrieb eines Handel. ewerbes um Jwecke des Grwerbeg von Geldsgrten, Noten, Gut. äaben, Augzahlungen, Schecks und kurzfristigen Wechseln in anderer Währung ur verfügt werden, sofern der Erwerb bei einer der be zeichneten Per sonen und Firmen erfolgt. 36.

Bie Geschäfte nil den dezeichnelen Personen und Firmen fönnen auch durch Kommlsstonäre vermittelt werden; der Selbsteimtritt ist ausgeschlossen.

Als kurzfistige Wechsel im Sinne dieser Verordnun Wechsel auf die europätschen Länder mit einer Laufjeit von . . zwei, auf andere Länder mit einer solchen von böchstens sechs 1 n 0 n Nach⸗Sicht. Wechseln ist die Frist nach Sicht maß⸗ gebend.

52

Die auf Grund des 5 1 Abs. 1, 2 getroffene Bestimmung der Personen und Firmen wird im Reicheanzelger bekannt gemacht. Sie kann zurückgenommen werden; die Rücknahme wird in gleicher Weise veröffentlicht. 868

Auf Ecfordern der Reichsbank oder der vom Reichskanzler be- stlmmten Personen und Firmen ist der Erwerber, der Veraußerer oder Verpfänder (5 1 Abs. 1 und 2) verpflichtet, der Reichsbank über In⸗ halt und Zweck des Geschäftss wahrhelte gemäß Autkunft zu erteilen und die Nachweise vorzulegen. Die Verpflichtung trifft in den Fällen des 5 1 Abs. 3 den Kommittenten und den Kommisstonär.

4 Der Kurs, zu dem die im § 1 Abs. 1, 2 bezeichneten Personen und Firmen ankaufen und verkaufen, wird mit Zustimmung der Reiche bank festgesetzt. ö 5

Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dleser Verordnung zulassen. 868

Wer es unternimmt, den Vorschriften des § 1 zuwider zu er⸗ werben, zu veräußern, zu verpfänden oder zu verfügen, wird, sofern nicht nach anderen Strafgesetzen eine höhere Strafe angedroht ist. mit Geldstrafe in . des doppelten Betrags der rte, in bezug auf welche die stralbare Handlung verübt ist, besttaft, Neben der Geldstrafe kann auf Gefaͤngnis bis ju einem Jahre erkannt werden. Wegen der Zuwiderhandlung kann ein Deutscher auch dann verfolgt werden, wenn er sie innerhalb eines inländischen Geschäftgbetriebs im Ausland begangen hat. .

Mit Geldftrafe bis zu fünfzigtausend Mark und mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit einer dieser Strafen wird k sftraft

1) wer zum Zwecke des Erwerbs der im 1 been Werte über den Inhall und Zweck des Geschäfts Angaben macht;

2) wer den Vorschtiften des 5 3 zuwiderhandelt.

57 Diese Verordnung trltt am 28. Jannar 1916 in Kraft. Der Reichs kanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttreten.

Berlin, den 20. Januar 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück

Bekanntmachung über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln.

Auf Grund der S5 1, 2 der Verordnung über den Handel mit e,, Zahlungsmitteln vom 20. Januar 1916 Reichs⸗Gesetzbl. S. 49) wird folgendes bestimmt:

Die in § 1 Abs. 1, 2 der ,,, bezeichneten Geschäfte dürfen, vorbehaltlich der Vorschrift des 5 1 Abs. 3 der Verordnung. nur vorgenommen werden

A. mit der Reichsbank, B. mit nachstehenden Personen und Firmen:

I. In Berlin: mit der Königlichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank), Bank für Handel und Industrie, Berliner Handels. Gesellschaft, S. Bleichrõder, Commerz und Digconto· Bank, Delbrück, Schickler u. Co, Deutsche Bank, Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Dresdner Bank, Hardy u. Co. G. m. b. H. Mendelssohn u. Co., Mitteldeutsche Creditbank. Nationalbank für Deutschland, Frankfurt am Main: mit der Deutschen Effekten. u. Wechselbank, Deutschen Vereinsbank, J. Dreyfus u. Co., G. Ladenburg, ; Lincoln Menny Oppenbeimer, Frankfurter Niederlassung der Pfälzischen Bank, Lazard Sever · Ellissen, X. u. G. Wertheimber, Grnst Wertheimber u. Co. und den Frankfurter Niederlassungen der unter BI besttmmten Firmen, HII. in Hamburg: mit 2. Behrens u. SoSpbne, Norddeutsche Bank in Hamburg, Vereinsbank in Hamburg, M. M. Warburg u. Co. a 6 Damburger Niederlaffungen der unter B I befstmmten men.

Berlin, den X. Januar M6.

Der Stellvertreter des Reichs kanglera. Delbrück

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