1916 / 18 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jan 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung,

betreffend den Handel mit ausländischen Zahlungs⸗ mitteln.

Vom 22. Januar 1916.

Auf Grund des 8 5 der Verordnung über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln vom 20. Januar 1916 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 9) werden bis auf weiteres folgende Aus⸗ nahmen zugelassen:

Artikel 1

Bei allen Personen und Flrmen, die gewerbsmäßig Geldwechsler⸗

geschäfte betreiben, dürfen eingewech elt werden: ö 1) deuische Geldsorten und Noten gegen Hingabe ausländischer

Geldsorten und Noten, ; ̃ 2) von einer and derselben Person innerbalb eines Kalender⸗

tags ausländische Geldsorten und Noten gegen Hingabe deuischer Geldsorten und Noten im Betrage von höchstens eintausend Mark.

Artikel 2

Der 51 Abf. 1 der Verordnung findet auf Auszablungen, Schecks und kurzfristige Wechsel auf die unter deutscher Verwaltung stehenden Gebete Belgiens und Rußlands sowie auf belgische Geldsorten und Noten keine Anwendung. ö .

Der 5 1 Abs. 2 der Verordnung findet insoweit keine Anwen⸗ dung, als über Guthaben in Belgten zum Zwecke des Erwerbes deut scher Zahlungsmittel verfügt wird.

Artikel 3

Auf den Postanweisunge⸗, Postscheck, Postnachnabme⸗ und Post⸗ auftrags verkehr finden die Vorschriften der Verordnung keine An⸗ wendung.

Berlin, den 22. Januar 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften. Vom 21. Januar 1916.

l

Der Bundesrat hat auf Grund des 53 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) zur Ergänzung des Gesetzes, betreffend die Unterstützung von Fa nilien in den Dienst eingetretener Mannschaften vom 28. Februar 1888/4. August 1914 (Familienunterstützungs

und öoͤrtl Verbaältnisse beraus, daß die Unterstützung an dem neuen , nicht ausreicht, so ist die Unterstũtzung angemessen zu erböhen, —— 65 Aufenthalt aug berechtigten und dringenden runden gewechselt ist. . :

* Wärde ein Auspruch aaf Untersttzung erst durch den Zug in einen Ort mit böberer Tarifklasse begrändet (5 3), so ist eine Unter. stüßung nur zu gewähren, wenn der Zuzug aus berechtigten und dringenden Gründen erfolgt ist.

.

Die Aufsichtebebörden über den Lleferungeverband können An- weisungen erlassen, inebesondere auch in geeigneten Fallen Wie Zahlung der Familienunternützung anordnen. Sie können diese Be⸗ fugnie, unbeschader ihres Rechts, sie jederzeit selbst auszuüben, auf die gesetzliche Bertreiung der Lief ungsverbände übertragen, wenn snnerbalß der Lieferungsberbände besondere Kommisstonen über die Unterstützunge anträge Beschluß fassen. In Bandesstaalen, in renen von der Bildung besonderer Lieferungsderbände abgesehen worden ist, wird durch die Lindeg. zentralbebö de bestimmt, welche Dlenststellen als Aufsichts behörden anzusehen sind. .

Ist die Unterstätzungepflicht zwischen verschledenen Lieferungs- verbänden streitig, o ist zur vorläufigen Unterstützung vorbebalilich des Rückgriffs auf den nach § 4 des Familienunterstützungsgesetzes und des s 5 dieser Verordnung verpflichteten Lieferungsverband und bis zu dessen Eintreten der Lileferungsperband ven flichtet, in dessen Bezirke sich der Uaterstätzungsberechtigte zurzeit der Stellung des An⸗ tags aufhielt.

* Streitigkeiten jwischen Lieferungäberbänden über die Frage der Zuständigkeit zur Gewährung der Familienunterstützung nach 5 ; 3 S5 dieser Verordnung werden,

4 des

Nr. 5092 eine Bekanntmachung, betreffend den inler=

nationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums, vom 15. Januar 1916. Berlin W. 9, den 22. Januar 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. m e

Famllienunterstützungsgesetzet und des 5 Bunge 44 . * 1 , . soweit es sich um Lieferunge verbände deslelben Bundesstaats handelt, von der Landeszentralbehörde, soweit Lieferungsverbände vetschiedener Bundesstaaten Betracht kommen,

im Wege des Schriftwechsels zwischen den Zentralbehörden dieser Bundesstaaten und, Einigung nicht zustandekommt,

d wenn eine nach Artikel 76 der Reichsverfassung unter Autschluß des Rechtswegs enischieden. 9 vom 30. September 1915 (Reick tz Gesetzbl. S. 629) finden entsprechende Anwendung, wenn der in den DYienst Eingetretene infolge einer Verwundung oder Krankhett in den Genuß von Milnärversorgungsgebührnissen tritt.

1 194. 824 226 62 Die Vorschriften des Gesetzes

160

imilien der im 5 1 diese infolge straf⸗ Dienst im Heere und

. , Ein Anspruch auf Unterstützung steht den F unter G bezeichneten Personen nicht zu, sosern gerichtlicher Verurteilung dauein) unsahig zum in der Marine sind 11

Die Bestlmmungen der 85 1, 2, 3, 5, 6 treten mit Wirkung vom J. Januar 1916 in Kraft. Soweit sie indessen einen Anspruch auf Unterstätzung feststellen, der bereits durch Verwaltungsanordnung zu- (

oder soweit eine solche im Sinne des S 5 bereits

gesetz folgende Verordnung erlassen:

Vorschriften dieser Verordnung erhalten im Falle der außer den Familien der im 3 schaften die Familien: ;

*

=. . ö.. 3 des Famllienunterstützungegesebes bezeichneten Personen An= , J 59 6

51 . Unterstützungen nach dem Familienunterstützungsgesetze und, den Bedũůrfligkeit 1 des Gesetzes aufgefährten Mann⸗ a. der Mannschaften, die sich in Eifüllung ihrer gesetzlichen aktiven Dienstpflicht befinden,

p. der Freiwilligen auf Kriegedauer (Kriegsfreiwilligen, 3 98,2

1111

der Wrhrordnung),

der Reicksangebörlgen, die an der Rückkehr aus dem Aus—

land intolge feindlicher Maßnahmen verhindert oder vom

Feinde verschleppt worden sind.

§2 -

Auf die nach 8 1 deg Familienunterstützungsgesetzes und 5 1 bieser Rrorbhnung zu gewährenden Unterstützungen haben auß“r Tea

pruch: a. elternlose Enkel, b. Stiefeltern, Stiefoeschwister, Stiefkinder, c. die schuldlos geschiedene Ehefrau, der derlichen Gesetzhuchs der Ehemann den Unterhalt zu gewähren verpflichtet ist, ö . d. uneheliche, mit in die Ehe gebrachte Kinder der Ehefrau, auch wenn der Ehemann nicht der Vater ist, S. Pflegeeltern und Pflegekinder. . Elternlose Enkel über 15 Jahre sowie die im Abs. J unter b, d und e aufgeführten Peisonen haben den Anspruch indessen nur,

wenn sie von dem Etngetretenen unterhalten wurden oder das Unter haltungsbedürfnis erst nach erfolgtem Vlensteintritte hervorgetreten ist. Anspruch auf Unterstützung nach Abs. 1e besteht nur, wenn das Pflegeverbältnis bereits vor Begknn des gegenwärtigen Krieges bestanden hat und kein Entgelt gezahlt wird. Der Anspruch ruht, solange den hiernach Berechtigten ein Anspruc auf Grund anderer Bestimmungen des Famillenunterstätzungsgesetzez oder dieser Ver⸗

ordnung zusteht.

nach § 1578 des

1

Bedürftigkelt gemäß 5 1 des Familienunterstützung?gesetze⸗ und

§ 1 dieser Ve ordnung ist anzunehmen und wenigstens der Mindest⸗· fatz zu zahlen, wenn nach der letzten Steuerveranlagung das Ein kommen des in den Dienst Eingetretenen und seiner Familie in den Orten der Tarifklasse E 10090 M oder weniger,

in den Orten der Tarifflassen G und D 1200 4 oder weniger,

in den Orten der Tarisklassen A und B 1600 M oder weniger

etrãat. , die fatsöchlichen Einnabmen der Unterstützungsberechtigten gegenüber der Steuerveranlagung wesentlich niedriger oder höher oder besteht keine Steuerveranlagung, so hat der Lieferungsverband das Jabhregzein kommen selbständig festzustellen. Dis gilt nach näberer Bestimmung der Landeszentralbehörden auch für die Bundes fstaaten, in benen Elnkommensteuer nicht erhoben wird; Elsaß-⸗Lothringen gilt in dieser Hinsicht als Bundesstaat. . . Ein Ansxruch besteht in der Regel nicht, wenn der in den Dlenst Eingetretene mit seiner Familie am Einkommen leinen Ausfall erleidet, oder wenn sonfstige Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß

eine Unterstützung nicht benötigt wird.

Dle der Ehefrau zustehenden Mindestbeträge werden auf monatlich

15 M, die den sonstigen Berechtigten zustehenden Mindestbeträge auf

monatlich 7,50 M sestgesetzt.

Die Very flichtung des Lieferungs verbandes, im Falle des Bedarfs

über die Mindestsätze hinaus das Erforderliche zu gewähren, wird hierdurch nicht berührt. .

5 5

Alg gewöhnlicher Aufenthalt (3 4 des Familienunterstützunge⸗= gesetzes solcher Personen, die sich bei Beginn ihres Unterstützungs⸗ auspruchs in Aastaltepflege (Irren. Hlindenanstalten, Kranken⸗ häufern usw.) oder in Fam llenpflege besinden, gilt der Ort, an dem der Berechtigte vor seiner Cinlieferung in die Anstalt ober Familie seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat. .

Als gewöhnlicher Aufenthalt unehelicher, in öffentlichen oder privaten Anstalten geborener Kinder gilt der Ort, an dem die Multer vor ihrem Einiritt in die Anstalt ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt bafte, Ist die Mutter ein Fürsorgenöaling, so ist der Liefe= rungzberband verpflichtet, aus dessen Bentk ihre Ueberweisung in Für⸗ sorgeerziehung erfolgt ist. 965

Mecheln Lie Unten slützunge berechtigten ibren Aufenthalt, so ist vie Unterstüätzung in der hisherigen Höhe auch an dem neuen Au fent⸗· bal orte weiter zu gewähren, sewelt die Ven bältnisse des neuen Auf-

erkannt worden ist, . vorliegt, gilt als Tag der in den Verwaltungs,

e . . me, ,, . ar nickt Beef hne anordnungen bezeichnete Tag oder, wenn ein solcher nicht bezeichnet

18 Datum der Verwaltungsanordnung

1 7 eM * erste Tag des auf das

des Inkrafttretens

ist, der folgenden Monats. .

Die Pestimmungen des Fe. treten mit Wirlung rom 1. No⸗ vember 1915, die der 55 7, 8 mie Wirkung vom 2. August 1914, die des 59 mit Wirkung vom 20 Ottober 1915, die des 5 10 mit Wukung vom 1. November 1914 rückwirkend in Kraft. Den Zeitounkt, mit dem die Vorschriften dieser außer Krest treten, bestimmt der Reichskanzler.

2 * 2x zanug

Verordnung zes Reichskanzlers.

Bekanntmachung, betreffend Ausnahme von dem Verbote von Mitteilungen über Preise von Wertpapieren usw. Vom 22. Januar 1916.

Auf Grund des §1 Abs. 3 der Bekanntmachung, betreffend Verbot von Mitteilungen über Preise von Wertpapieren usw. vom 25. Februar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 111) wird folgendes bestimmt: .

Bis auf welteres sind Bekanntmachungen oder Mitteilungen über die Kurse zulässig, welche gemäß 54 der Veroronung über den Handel mit auslänzischen Zahlungsmitteln vom 29. Januar 1916 (Reichs-⸗Gesetzbl. S. 49) für ausländische Geldsorten und Noten sowie für Ausjahlungen, Schecks und kurzfeistige Wechsel

auf das Ausland festgesetzt werden.

Berlin, den 22. Januar 1916. Der Stellvertreter des Reichkanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung. Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß dem Inhaber der Firma M. Broder, Rohproduktengeschäft in Leipzig, Herrn Moses Broder in Leipzig Kleinzschocher, Gießerstraße 69, durch Verfügung vom 20. Januar 1916 auf Grund des 8 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, der Handel mit Gegenständen des Kriegs⸗ bedarfs unter sagt worden ist. Leipzig, am 21. Januar 1916. Der Rat der Stadt Leipzig. Roth.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 11 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5028 eine Bekanntmachung zum Schutze von An⸗ gehörigen immobiler Truppenteile, vom 20. Januar 1916, und unter . ;

Nr. 5029 eine Bekanntmachung über die Beglaubigung von ÜUnterschriften und die Legalisation von Urkunden in den besetzten Gebieten, vom 20. Januar 1916.

Berlin W. 9, den 21. Januar 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 des Reichs⸗Gesetzblafts enthält unter Nr. 5GM30 eine Bekanntmachung über den Handel mit ausz⸗ ländischen Zahlungsmitteln, vom 29. Januar 1916, unter Nr. 503 eine Bekanntmachung über die weitere Regelung des Brennereibetriebs im Jahre 1915/16, vom 20. Januar 1916,

Cgönigreich Preußen. Seine Masestät der König haben Allergnädigst geruhl⸗ dem Geheimen erpedierenden Sekretär und Kalkulator im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Rechnungsrat Gustay Kunz in Berlin den Charakter als Geheimer Rechnung rat. den Geheimen erpedierenden Sekretären und Kalkulatoren im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Hermann Hofeditz und Walter Canabaeus in Berlin sowie dem Geheimen Rech⸗ nungsrevisor bei der Oberrechnungskammer Hellmund den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

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*

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Er⸗ hänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von Preis⸗ prüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Sep fember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 607) vom 4. November 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 728) wird hiermit für den Umfang der Monarchie mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande folgendes angeordnet: J .

Zur Regelung der Beschaffung, des Absatzes und der Preise von lebendem Vieh wird für jede Provinz, für die Provin; Hessen⸗Nassau für jeden Reglerungsbezirt ein rechttzfähiger Verband gebildet. Der Oberpräsident in Potsdam ist befugt, die Propinz Brand burg oder Teile von ihr mit der Stadt Berlin für die Durchfũh rung dieser Anordnung zu einem besonderen Verbande zusammenzuschließen.

8 5 D ——

ande gehören an: ztebhändler, die im Verbandsbezirk ibre gewerbliche Niederlaffsung haben. Falls sie binnen einer in der Satzung zu be— stimmenden Frist dem Verbandsvorstande gegenüber die Erklärung abgeben, daß sie auf die Ausübung des Gewerbebetriebs verzichten, erlischt die Mitgliedschajt; ; . 2) die landwirtschaftlichen Genossenschaften, die den Handel oder den Kommissions handel mit Vieh betreiven und ihren Sttz im Ver— bandsdezirk haben. Auf Antrag können J 3) Fleischer, die im V Vleh kanfen wollen, . . 4) Viehhändler und landwirtschaftliche Genossenschaften, die ohne im Verhandsbeztrk eine gewerbliche Niederlassung oder ihren Sitz zu haben, im Verbands bezirk Vieh kaufen oder Kommissionghandel mit

Vieh betreiben wollen.

den.

267 Dem Verh J

1) alle

8

. )

lieder des Verbandes werden: . bandsbezlrk vom Landwirt oder Master

ta

6

Ve k

22 9 33

Ter Ankauf von Vieh vom Schlachtung, der Ankauf von Vieh zum Welterperkauf,

der kommissionsweise Handel mit Vieh .

ist in den Verbandsbezirken außer dem Verbande selbst nur den Ver⸗ bandsmitgliedern, die von dem Voistand eine Ausweigkarte erhalten haben, gestattet.

Landwirt oder Mäster zur

§ 4. Rinder, Schafe und Schweine werden auf Elsenbahnen, Klein bahnen und Wassersttaßen zur Beförderung nur angenommen, wenn der Versender entweder sich als Mitglied des für die Versandstelle gebildeten Verbaades autzweist, ö . . vöer eine Bescheinigung dieses Verbandes vorlegt, baß der Ver saad für dessen Rechnung erfolgt,

oder eine Bescheinigung der Polizeibehörde des Versandortes vor— legt, daß der Versand gestattet ist.

Die Ortspoltzeibehörde darf diese Bescheinigung nur ausssellen, wenn es sich um einen Versand von Vieh aus einem landwirtschaft= lichen Betriebe an einen anderen landwirtschastlichen Betrieh handelt. Die Regierungspräsideaten sind befugt, auch in anderen Fällen aus wichtigen Gründen die Versendungserlaubnis zu erteilen.

k Als Vieh im Sinne dieser Anordnung gelten Rinder, und Schwelne. Durch die Satzung kann der Handel mit Kälbern im Gewicht unter 1590 kg und mit Ferkeln und Läuferschweinen im

Gewicht unter 50 kg für das Stück von dieser Anordnung aus geschlossen werden.

8

Schafe

3 5

Die Satzung des Verbandes werd bon dem Oberpräsidenten, in den Regterungsbezirken Cassel und Wiesbacen vom Regierungs— präsidenten erlassen. 5§5 7.

Wer entgegen der Vorschrift des 5 3 dieser Anordnung unbefugt in einem Verbandsbeztrk Vieh kauft, oder kommissionsweise Handel mit Vieh treiht, desgleichen .

wer an eine nach dieser Vorschtift nicht berechtigte Person Vleh verkauft oder zum kommisstonsweisen Verkauf abgiebt, sowie

wer den sonstigen Vorschtiften dieser Anordnung oder der nach §z 6 erlassenen Satzunz zuwiber handelt, wird nach 5 17 der Ver— ordnung zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 229. Sey— tember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 607) mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.

88. Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1916 in Kraft. Berlin, den 19. Januar 1916. Der Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach. Der Minister für Landwirtschaft,

Domänen und Forsten.

Dr. Frhr. von Schorlemer.

*

Der Minister für Handel und Gewerbe. Sydow.

Der Minister des Innern. von Loebell.

Justizministerium.

Dem Landgerlchtsrat Blüher bei dem Landgericht 1 in Berlin und dem Amtsgerichtsrat Ziegler in Hachenburg ist die nochgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt. .

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht:; der Rechts= anwalt Dr. Arendt bei dem Amtsgericht und dem Lanbd— gericht in Kiel und der Nechtsanwalt Kirstein bei dem Amts—

gericht in Herrnstadt. ö Mit der Löschung des Rechtsanwalts Kirstein in der

Nechtszanwaltsliste ist zugleich sein Amt als Notar erloschen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten.

Auf Grund Allerhöchster Ermãchligung Seiner Majestãt des Königs ist die Wahl des bisherigen Leiters des in der Entwicklung begriffenen Reglprogymnasiums in Simmern,

enthalteorte dies erfordern. Stent sich bei Prüfung der per sönlichen

und unter

durch das Stgattministerium bestäligt worden.

Die Verluste während des ganzen Jahres waren:

nd der französischen Regierung eine Vereinbarung

Jähigen Zivilgefangenen zustande gekommen, welche die

Er Erfüllung gewisser ihr auferlegter Verbindlichkeiten fest⸗

Sberlehrertz Dr, Karl Goetze zum Direktor dieser Anstalt

Der bisherige Ortsschulinspektor Pf . 2 ꝛ— r, arrer Martin L aus Wittigwalde, Kreis Osterode Ssipr, i zum 5 inspeltor ö Eyck . und 96 dem Privatdozenten in der heologisc Takullät de e, ene, ban Gehn ef Günther ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. ,

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. Januar 1916.

In der am 2I. Januar unter dem Vorsitz des ministers, Vizepräsidenten des Staats ministeriums Staats sekretärs des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Pfenar⸗ sitzzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Ver ardnung, betreffend Unterstützung von Familien in Den Dienst eingetretener Mannschaften, die Justimmung er⸗ seilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften und die Legalisation von Urkunden in den besetzten Gebielen der Entwurf einer Verordnung zum Schutze von Angehörigen immobiler Truppenteile, der Entwurf einer Verordnung über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln und der Ent⸗ wurf einer Verordnung über die weitere Regelung des Brennereibetriebs im Jahre 1915/18. Demnächst wurde über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll— und Steuerwesen und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute vormittag Sitzungen.

Einer Reuternachricht zufolge meldet der Befehlshaber des englischen Geschwaders an der belgischen Küste, Admiral Bacon, in einem Bericht: ;

Nur wichtige militärische und maritime Objekte der flandrischen Küste sind beschossen worden, um die Zivilbevölkerung vor Menschen⸗ berlusten und Schaden zu bewahren. Seche mal sind große kom— hinierte Operationen ausgeführt worden, wobet unter anderem ein Torpedoboot, 2 Tauchboote, eine große Baggermaschine versenkt 3 militärische Fabriken vernicht t, die Hafenwer ke von Zeebrũage sowie. Werften und Molen beschädigt und 13 schwere Geschütze vernichtet wurden. Blutige Verluste des Feindes sind Üüberdirs gtoß. Die englischen Verluste betragen 3 Patrouillenboote. Ge— samtverluste der Engländer 34 Tote und 24 Verlegte.

Hierzu wird dem „W. T. B.“ von zuständiger Stelle mit⸗ geteilt:

Die Absicht, nur milltärische und maritime Objekte der flandri— schen Küste zu beschießen, mag vorgelegen haben, der tatsächliche mili— färtsche Erfolg blieb autäz, denn es wurden fast nur Verluste der Zivilbevölkerung herbeigeführt. Sechs große kombinierte Operafionen sind den deutschen Streitkräften nicht zum Bewußtsein gekommen. Seit dem 23. November 1914 sind 6 schwächliche Versuche gemacht worden, die nicht einmal den Charakter einer scharfen Rekognos— ziörung erreichten. Ein Torpedohoot ist im Nachtgefecht mit 2 Zer⸗ störern gesunken, wobei der eine feindliche Zeistörer vom Ram pfplatz weggeschleppt werden mußte, während unsere Leute sich mit eigenen Mitteln retteten. Es ist tein Tauchboot durch die englischen Küfslen— angriffe verloren gegangen, keine große Baggermaschine versentt worden, keine militärische Fabrik und kein einziges Küftengeschütz ver— nichtet oder beschädigt worden. Dle Hafenwerke von Zee⸗ hrügge und die Werften sind völlig unbeschaͤdigt geblieben. Die Treffer gegen die Granitmole in Zeebrügge waren obne jede Wirkung und werden is auch in Zukunft sein.

1 Mann tot, 4 Mann schwer verletzt,? Mann leicht verletzt. Die hin und wieder gegen die Landstellungen von La Panne aus angestellten Schießversuche der englischen Monttore sind hier als Schießübungen angesehen worden, die nur in seltenen Fällen eine Abstrafung durch unser Heschüß feuer verdienten. Es gereicht zur Befriedigung, daß die m Verlusie bedeutender sind, als wir selbst sie angenommen aben.

. Der Admlral Bacon hat seine ergebnislose Tätigkeit wohl zu virklichen Gerechtzgereignissen ausbauschen müssen, wahrscheinlich um en mit England Verbündeten und dem englischen Volke die Un— ättgkeit der englischen Flotte zu verbergen; denn man kann nscht an— ehmen, daß der Kommandterende englische Admiral vor der belgischen Füste Bacon milttärisch so urteilslos ist, daß er seine Erfolge nicht iinzuschätzen verstände.

Nach langen Verhandlungen ist zwischen der deutschen begen Freilassung der beiderseitigen nicht wehr⸗

lerüber bisher getroffenen Verabredungen erheblich erweitert jat. Der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ zufolge sollen uf Grund der neuen Vereinbarung unverzüglich folgende drei lassen von Zivilgefangenen in Freiheit gesetzt und in die eimat entlassen werden: 1) Frauen und Mädchen; 2) männ iche Personen unter 17 und über 55 Jahren; 3) Männer swischen 17 und 55 Jahren, die wegen ihres körperlichen justandes zur Erfüllung militärischer Pflichten völlig un⸗ nuglich sind.

Ausgenommen von der Freilassung sind nur Personen, ie sich wegen gemeiner Verbrechen oder Vergehen, mit Ein⸗ hluß derer gegen die Sicherheit des Staats, in Unter— chungs- oder Strafhaft befinden, ferner die Geiseln im gentlichen Sinne, d. h. solche Personen, die nach Völkerrecht ir Sicherstellung des Wohlverhaltens der Bevölkerung oder

halten werden können. Die Vereinbarung findet Anwendung wohl auf die im eigenen Staatsgebiet mit Einschluß der olonien und Protektorate festgenommenen feindlichen Zivil⸗ rsonen, als auch auf solche Zivilgefangene, die aus den von n beiderseitigen Streitkräften besetzten feindlichen Gebieten

er, von eigenen, neutralen oder feindlichen Schiffen fort⸗ führt worden sind.

Wie sich aus diesen Abreden ergibt, ist es leider nicht ge⸗ ugen, das Abkommen den deutschen Vorschlägen gemäß auch ü die beiderseitigen wehrfähigen Zivilgefangenen zu erstrecken. nmerhin ist die Vereinbarung als ein wesentlicher Fortschritt Sinne der Menschlichkeit zu begrüßen, da hiernach auf iden Seiten viele Tausende von Zwilgefangenen, die an der fiegführung völlig unbeteiligt sind, die Freiheit zurück⸗ sangen; ingbesondere können auch die aus dem Elsaß und 8 den deutschen Schutzgebieten fortgeführten Personen, soweit

sich nicht um Wehrfähige handelt, nach langer Leidenszeit ie Heimat zurückkehren.

Die Vorbereitungen für die Durchführung der Verein⸗ rung werden nach Möglichkeit beschleunigt werden, sodaß mit . ,. Eintreffen der beteiligten Deutschen gerechnet

kann.

Die Akademie der Wissenschaften hält am Donners—⸗ tag, den 27. Januar, um 5 Uhr Nachmittags, eine öffentliche Sitzung zur Feier des Geburtsfestes Seiner Majestät des Kaisers und Königs und des Jahrestages König Friedrichs II. unter dem Vorsitz von Herrn Diels, der die Sitzung mit einer Ansprache eröffnen und einen furzen Jahresbericht erstatten wird. Daran schließen sich ausführlichere Berichte über das Pflanzenreichunternehmen von Herrn Engler und über die Ausgabe der griechischen Kirchenväler von Herrn von Harnack. Den Beschluß macht ein wissenschaftlicher Fest⸗ vortrag von Herrn Meinecke über germanischen und roma nischen Geist im Wandel der deutschen Geschichtsauffassung. Der Zutritt ist nur gegen Karten gestattet, soweit über diese nicht bereits verfügt ist, werden sie von Montag, den 24. Ja⸗ nuar, ab in der Zeit von 9 3 Uhr im Bureau der Akademie (Unter den Linden 38, J. Stock, Zimmer 19) ausgegeben.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegt die 863. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die Liste Nr. 3 der aus Rußland zurückgekehrten preußischen Austauschgefangenen, sowie die 436. Verlustliste der preußischen Armee, die 246. Verlustliste der bayerischen Armee, die 246. Verlustliste der sächsischen Armee und die 334. Verlust⸗ liste der württembergischen Armee.

Bayern.

Seine Majestät der König hat nach mehrtänigem Aufenthalt an der Westfront gestern von Brüssel die Rückreise nach München angetreten. Wie „W. T. B.“ meldet, war es dem König eine freudige Genugtuung, seine unter Führung Seiner Föniglichen Hoheit des Kronprinzen Rupprecht stehenden Landes⸗ kinder in Belgien zu begrüßen und sich dapon zu überzeugen, daß alle in ungeschwächter Zuversicht des endgültigen Sieges sicher, treue Wacht an der Westfront halten. Seine Masjestät der König hielt sich einige Tage in den besetzten Gebieten Delgiens auf und besuchte mehrere Städte, deren öffentlichen Einrichtungen er besondere Aufmerksamkeit schenkte.

Oesterreich⸗Ungarn.

Die österreichisch⸗ ungarische Regierung hat den Botschafter

der Vereinigten Staaten von Amerika in Wien davon ver— ständigt, daß kein österreichisch-ungarisches Untersee⸗ boot bei dem Untergang der „Persia“ in Betracht komme. ö Der Minister für Kroatien Graf Pejaecsevich, der seit Kriegsausbruch in Frankreich interniert ist, ist, wie „W. T. B.“ meldet, seines Postens enthoben und der Ober⸗ gespan des Komitats Syrmien, Emerich Hideghethy, zu seinem Nachfolger ernannt worden.

= In der 18. Folge der vom Wiener Bürgermeister veröffentlichten, für das neutrale Ausland bestimmten Mit⸗ teilungen über die Verhältnisse in Wien während des Krieges heißt es, obiger Quelle zufolge:

In Wien haben sich die Verhäultnisse in den letzten zwei Monaten nicht viel geändert. Die Einzablungen auf die dritte Kriegsanleihe polliogen sich erfreulicherweise ohne sonderliche Beeint(ächtigung der Spargelder zumeist aus der laufenden Kapitalsbildung. Die Spar— einlagen bei den einzelnen Instituten weisen durchweg eine steigende

auch, die Eingänge an Steuern waren in den letzten Die Gesundheitsverhältnisse der Wiener Der Krankenstand und die

Tendenz auf zwei Monaten befriedigend. Bebölterung blieben andauernd günsttg. Sterblichkeit sind verhältnismäßig niedrig.

Grosvbritannien und Irland.

- Das „Reutersche Bureau“ ist zu der Erklärung ermächtigt, daß der Besuch der französischen Minister in London den Zweck gehaht habe, die in Paris begonnenen Beratungen, die zu einer volllommenen Zusammenarbeit im Kriege führen sollen, fortzusetzen. Auf der Tagesordnung hätten mehrere Angelegenheiten allgemeiner Natür, maritime, militärische, wirischaftliche und diplomatische sowie auch mehrere technische und spezielle Fragen gestanden. An der Konferenz haben Kabinettsmitglieder und die Vertreter der Ressorts, die an den Angelegenheiten besonders interessiert sind, teilgenommen. Die gefaßten Beschlüsse müßten geheim bleiben, es könne aber festgestellt werden, daß über die Fortsetzung des Krieges und dessen mögliche Ergebnisse volle Einigkeit herrsche.

Im uUnterhause teilte der Staatssekretär des Aus⸗ wärtigen Amtes Grey mit, daß er eine Erklärung über die Blockade abgeben würde, wenn die Angelegenheit in der nächsten Woche zur Sprache gelange. Der Staatssekretär für Indien Chamberlain erklärte, daß die britsche Entsatz⸗ armee dank der besseren Witterungsverhältnisse bis auf sieben Meilen an Kut el Amara, dicht an die Stellungen von Essin, herangekommen sei, wo es noch zu keinem Gefechte ge⸗ kommen sei. ;

Hierauf kamen Anfragen zur Beantwortung.

Sir Fdward Grey erklärte dem „Reuterschen Bureau zufolge auf die Anfrage des Untontsten Bellalrs, daß der Beschluß der niederländtschen Reglerung, die Besatzung des Unterseebootes „H. 17‘ zu internieren, noch immer den Gegenstand von Be—⸗ ratungen bilde.

In Beantwortung der Frage des Liberalen Booth, ob infolge der jüngsten Grelgnisse eins Wandlung in der Polirlk der Regierung eingetreien sei, teilte der Premierminlster Asguith mit, daß keine Aenderung irgend einer erklärten Politik der Regierung eingetreten sei, und verwies auf seine Erklärung vom 2. November an der die Regierung vollinhaltlich festbalte. z

Der Parlamentsuntersekretär im Kriegsamt Tennant erklärte auf eine Anfrage, daß man, um die Luftgefechte an der west⸗ lichen Front richtig aufzufassen, den defensiven Charakter der deutschen Kampfmetbode in der Luft berücksichtigen müsse. Für diese Art von Gefechten seien Flugzeuge von dem Typ Fokker geeignet, die nicht im Stande selen, lange Flüge fern von den eigenen Linlen und über dte britischen Linien zu unternehmen. „Daß Hauptztel der Flugzeuge“, fuhr Tennant fort, ist die Aufklärung für artillertstische Tätigkeit und in unserem Falle der Angriffskampf. Danach muß die Eignung unseres Flugzeugtyps vor allem beurteilt werden. Wenn die Deutschen zur Offensie übergingen und hinter unsere Linien kämen, dann haben wir dort Flugzeuge von derselben Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit, wie die Fokkermaschinen, die sie zur Verteidigung hinter ihren eigenen Linten haben. Aus den angegebenen Gründen finden fast alle Lustgefechte auf der deutschen Sete der Front statt, deghalb erscheinen die englischen Verluste an Maschlnen und Fliegern, sowest sie vorkommen, äußerst groß. Die Deutschen verheimlichen immer ihre eigenen Verluste und sind imstande, mit unseren Verlusten

Der Premierminister Asquith teilte dem Hause mit, daß die Regierung eine weitergehende Verwendung nan ungelernten, halbgelernten und weiblichen Ar⸗ beitern beschlossen habe, da es notwendig sei, die gelernten Arbeiter für andere Kriegsarbeiten frei zu bekommen. Die Arbeitgeber und die Führer der e erf harre, hätten ver⸗ sprochen, die Regierung zu unterstützen. Es würden sofort ent⸗ sprechende Gesetzentwürfe eingebracht werden.

Italien.

Die Königin von Montenegro und die Prin⸗ zessinnen Fenia und Wera sind vorgestern abend aus Brindisi in Rom eingetroffen und von dort nach Lyon weiter⸗ gereist. Bei ihrer Ankunft in Rom wurden die Königin und die Prinzessinnen vom König Viktor Emanuel und der Königin Helene empfangen.

In Gegenwart des Ministerpräsidenten hielt der Kolo⸗ nialminister Martini vorgestern in Florenz eine Rede, in der er der „Agenzia Stefani“ zufolge in der Hauptsache sagte:

Die Regierung macht kein Hehl aus ihren Verpflichtungen und ibren Absichten und bewahrt ihren unerschütterlichen Glauben an den Sieg. Dieser Glaube beruht auf dem Werte der Armee und der Marine und auf der Mitarbeit des Volkeg. Dieser Giaube wird nicht gemindert werden durch unglückliche Episoden, die auf so verschiedenen Fronten unvermeidlich siad. Die begangenen Febler weiden die Ver⸗ bündeten lehren, in ihrer Tätigkeit mebr Einheit und Eintracht zu zeigen und häufiger mlt einander in Verbindung zu treten. Jialien kann nicht alles allein tun. Es darf seime Kräfte nicht zersplittern. Indem es seine Grenzen und seine politische und ökonomische Zukunft schützt, gewährt es der gemeinsamen Sache die beste Unterstützung.

Norwegen.

Der König hat gestern das Storting mit einer Thron⸗ rede eröffnet, in der er laut Bericht des „W. T. B.“ unter anderem ausführte:

Das freundschafstliche Verhältnis zu allen befreundeten Mächten wurde während der Verhandlung aufrechterhalten, die Norwegen und die Kriegführenden, jeder zum Schutze seiner Interessen, über die Fragen führte, die der Krieg veranlaßte. Unter Beobachtung strenger Neutralität nach allen Seiten arbeitet Norwegen daran, die Gefahr ab⸗ zuwehren und die Hindernisse für unser Wirischafteleben zu entfernen oder einzuschränken, sowohl die Hindernisse, die jeder Krieg in unserer Nähe bewirkt, als solche, die sich den Neutralen insolge von Veranssaltungen entgegenstellen, die als nach dem Völkerrecht nicht erlaubt angesehen werden müssen. In diesen Zeiten gewährt es besondere Befrizdigung festzustellen, daß Norwegen gerade in seiner Arbeit zur Wahrung der Rechte der Neutralen die guten Beziehungen ju Dänemark und Schweden aufrechterhalten hat.

Die Thronrede nennt ferner eine Anzahl von der Regie⸗ rung getroffener Veranstaltungen und kündigt eine Vorlage über Maßnahmen gegen die Teuerung sowie eine Vorlage über außerordentliche Maßnahmen zur Stärkung der Verteidigung zu Land und Wasser an.

Türkei.

Die Deputiertenkammer hat ein Gesetz angenommen, durch das im Nachtrag zu dem für das Kriegsministerium be⸗ willigten Budget des laufenden Gebarungsjahres ein außer⸗ ordentlicher Kredit von 10 Millionen Pfund genehmigt wird. In der Begründung wird laut Bericht des W. T. B.“ erklärt, daß die im letzten Jahre für die Aufgaben des Kriegsetats gewährten außerordentlichen Kredite von 10 Mlllionen Pfund zwar noch nicht vollständig erschöpft seien, aber, da der Krieg noch andauere und es nicht bekannt sei, wie lange er noch dauern werde, es zweckmäßig erschienen sei, noch 10 Millionen Pfund anzusprechen.

Griechenland.

Der französische und der englische Gesandte hatten vorgestern mit dem Ministerpräsidenten Skuludis eine lange Unterredung.

Amerika. Mach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washington sind die Anträge auf Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmunition vom Senatsausschuß für auswärtige An⸗ 9 kurz geprüft und einem Unterausschuß überwiesen worden.

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 22. Januar. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. . Südöstlich von Ypern zerstörten wir durch eine Mine die feindlichen Gräben in einer Breite von 70 m. Unsere Stellungen zwischen der Mosel und den Vogesen sowie eine Anzahl von Ortschaften hinter unserer Front wurden vom Feinde ergebnislos beschossen.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Bei Smorgon und vor Düna burg Artilleriekämpfe.

Balkan⸗Kriegsschauplatz.

Nichts Neues. Oberste Heeresleitung.

Wien, 21. Januar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet

Russischer Kriegsschauplatz. Der Eindruck der großen Verluste, die der Feind am 19. in den Kämpfen bei Toporoutz und Bojan erlitten hat, zwang ihm gestern eine Kampfpause auf. Es herrschte hier, wie an allen anderen Teilen der Nordosifront von zeit⸗ weiligen Geschützkämpfen abgesehen verhältnismäßig Ruhe. Ein russisches Fiugzeuggeschwader überflog das Gebien südöst⸗ lich von Brzezany und warf Bomben ab. Diese richteten keinerlei Schaden an.

Italie nischer Kriegsschauplatz. Gestern nachmittag standen unsere Stellungen auf dem Gipfel und den Hängen des Col di Lana zwei Stunden lang unter Trommelfeuer. Auch Son Pauses (nördlich Peutelstein wurde sehr heftig beschossen. An den übrigen Fronten ging die Artillerietätigkeit nicht über das gewöhnliche

Maß hinaus. Südöstlicher Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Netlame zu machen. Wir sind aber damit zufrieden, daß unser Last. dienst in den letzten Gefechten gut abgeschnitten hat.“ d unser Luf

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