1916 / 19 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jan 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Deutsche 8 erlu st list en.?

(S. 246. W. 3384.) 22. Januar 1918.

19. Infanterie⸗Regiment Nr. 131

Berichtigun

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.

Ez. Infanterie⸗Regiment Nr. I 78

Ulbrich , Max Taubenheim, Meißen leicht verwundet.

Haacke, Richard Plauen i. V. schwer verwundet.

Heroldt Il, Kurt Plauen i. V. verletzt, z. Tr. zurück. 3. Kompagnie

ch, Willv Lanaburkersdorf, Pirna

. 84 Bolkenbai Mudolstadt, Bolkenhai

Württemberg. Verlustliste Nr. 334.

Inhalt.

Infanterie: Grenadier⸗Regiment Nr 1189. Berichtigungen früherer Verlustlisten.

Grenadier Regiment Nr. 119, Stuttgart.

8 8 9 3** ** 11 * Iowwr 1 ö

1

Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Berlustlifte Nr. 131. Vandmehr Infanterie Regiment Nr. 123

.

Zu Verlustliste Nr. 174. Lzandwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. L260. 2. I d

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auernberg Zu Verlustliste Nr. 184. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr z Kompagnie HBuhlback 3u Verlustliste Nr. 26 * Jufanterie⸗Regiment Nr. I 24, Weingarten 22 1 M 2 64 lle Ju Verlustliste Nr. 218 2. Lgandwehr⸗Pivnier⸗-Kompagni—

) 1641 alfartsmoiler bis w oilnrlsmweil DiI8

Zu Verlustliste Nr. 2996 JInfanterie⸗Regiment Nr. L121, Ludwigsburg

. gestorben.

bern

Zu Verlustliste Nr. 298 Reserve Infanterie⸗Regiment Nr Kompagnie Auꝗuasburg dish. vermißt, 1. G Muhr, bish. vermißt, in Gefangense

Mutschelknauß), Otto Ve

Zu Berlustliste Nr. 299. Reserve Infanterie⸗Regiment Nr. 122.

. Kompagnie. Stuttgart bish. vermißt, in Gef vermißt, in Gefangen sg iesberg bish. vermißt ngenschaft in Gefange vermißt, in Ge vermißt, 1. Ge

in Gefangensck

Vilbelm 1 l vermißt, 1. Ger D . 292 11 . 1

Larl Rilling üUbingen hbish. vermißt, in G Rudolf Geigen bertürkheim bish. vermißt, i. Gef

vermißt, in Gefangens

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igheim bish. vermißt

ermißt, in Gefangensc bish, vermißt, in (8 vermißt, in Gefangensch⸗— zish. vermißt, in Gefangenschaf vermißt, in Gefangenschaft bish. vermißt, in Gefangenschaft bish. vermißt, in Gefangensck eck bish. vermißt, in Gefgs dish. vermißt, in Gefangenschaft vermißt, in Gefangenschaf bish. vermißt

bish. vermißt, in Gefe

Zu Verlustliste Nr. 300. Reserve⸗ Infanterie Regiment Nr. 216. 11. Kompagnie. . Johannes Blaubeuren bish. vermißt Gefangenschaft.

12. Kompagnie. Winterlingen bish. schw. verw., i. Gef neee 6 Zu Verlustliste Nr. 303. Füsilier Regiment Nr. E22, Heilbronn⸗Mergentheim. 5. Kompagnie.

Rüdesheim a4. Rh. bish. verw., gestorber Heilbronn a. N. bish. verw., gestorbe

Kompagnie.

Wiflingshausen bish. schw. v., gest

lltenberg bish. verwundet, gestorben. Wurmlingen bish. schwer verwundet Zu Verlustliste Nr. 304. Landwehr⸗-Infanterie⸗Regiment Nr. 122. 5. Kompagnie. ; aber Grünbach bish. vermißt, gefallen. Zu Verluftliste Nr. 312. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 1209. 10. Kon i Otto Mayer

Zu Verlustliste Nr. 317. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 1233. ni e.

bish. schwer verw., gestorben

Zu Verlustliste Nr. 318. Infanterie⸗ Regiment Nr. E214, Weingarten.

1 2 ö LI. Kompagnie

dikt euhau bish. schwer verw.,

bish. schwer verw., gest

Vawradt, 5

Zu Verlustliste Nr. 319. Füsilier⸗ Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 1. Kompagnie Hinterlintal bish, schwer verw, gestork 2 R o mpagnie.

ulz a. N. hish, schwer verw., gestorber

4. Kompagnie,

Bernhard Heimsbrunn bish., verw., gestorber

Infanterie Regiment Nr. Ez, Stuttgart. 4. Kompagnie

WVinterberg hish. schwer verw., gest

zu WVerlustliste Nr, *. Füsilier Regiment Nr. I T*, Heilbronn⸗Mergentheim. Kon pagnie rech, Paul Stuttgart- Veg ch bish. schwer verw, ge züd, (HGeorg zagstheim 1 schwer perwundet, gestorbe

1

Kompagnie

Lampoldshausen bish, verwundet, gestork

zn Verlustliste Nr. ZXn. Jufguterie Regiment Nr. 186, Tübingen⸗-Gmünd.

. RK ompagule

Meutlingen bish, schwer verw, gestorben.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagé⸗Anstalt. Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Dentscher Reichsanzeiger

4

und

Königlich Preußischer Staatsanzeiger. 4.

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Einzelne Anmmern kosten 28 9.

Arr Bejngaprein betrag: vierrrlsährlich 8 M 40 5. Allt Nostanstalten nehmrn Bestellung an; sür Arrlin auer den Nostanstalten ind Zeitunga spediteurrn fur Selbstahholrt auch die Expeditlon 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 22.

j Anrigenpreis für den Ranm einer d. gespaltruen Einbein jeile 0 9, einer 3 gespaltenen Einheit ei d 3.

Anzeigen nimmt an:

bir Abniglicht Expedifion des Reichs und Tian kane een, Berlin 8W. 415, Wilhelmstraße Nr. 322.

a 16 18.

Berlin, Montag, den 24. Januar,

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen re. Deutsches Neich. Ernennungen ꝛe. Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von Salzheringen. Vekanntmachung über das Außerkrafttreten der Bekanntmachung über die Höchstpreise für schwefelsaures Ammoniak. Bekanntmachung, betreffend die Schweizerische National⸗Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft in Basel. Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel. Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 13, 14 und 15 des Reichs⸗Gesetzblatts. stönigreich Preußen. Ernennungen, Chagrakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der zwangsweisen Verwaltung des Vermögens einer auslät,dischen Firma. Bekanntmachung, betreffend das kommunalabgabenpflichtige Peineinkommen der Liegnitz⸗Rawitscher Eisenbahn. Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den ordentlichen Professor an der Universität Leipzig, Königlich sächsischen Geheimen Rat D. Dr. Rudolph Sohm in Leipzig nach erfolgter Wahl i erechtigten Pit des Ordens pour le mérite für Wissenschaften und ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnäbigst geruht:

den emeritierten Pfarrern Ebbinghaus in Marburg, Ende in Leipzig⸗Lindenau und Martin in Halle a. S. den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem ordentlichen Professor an der Nniversität Berlin, Ge⸗ neralarzt der Reseroe im Landwehrbezirk V Berlin, Geheimen Medizinalrat Dr. Hildebrand in Berlin⸗Grunewald den König⸗ lichen Kronenorden zweiter Klasse,

dem emeritierten Pfarrer Thienemann in Pehritzsch, Kreis Delitzsch, den Königlichen Kroͤnenorden dritter Klasse, dem Bürgermeister a. D. Effing in Boppard, Krels St. Goar, und dem Hauptlehrer a. D. Heitmann in Burg⸗ , . Kreis Steinfurt, den Königlichen Kronenorden vierter Flasse, den Oberbahnassistenten a. D. Beese in Helmstedt und Kießling in Halberstadt und dem Eisenbahnlokomotipführer a. * ö in Magdeburg⸗Neustadt das Verdienstkreuz in Gold, dem Magistratsregistrator Knorn in Lissa i. P., dem Fußgendarmerlewachtmeister a. D. Maerz in Weste, Kreis Uelzen, den Eisenbahnzugführern a. D. Deppe in Magdehurg, Lindecke in Berlin und Zabel in Goslar das Verdienstkreuz in Silber,

dem Polizeiwachtmeister a. D. Hey mühle in Aplerbeck, Landkreis Hörde, und dem Bahnwärter a. D. Steinfeld in Mülheim a. d. Ruhr das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Vollziehungsbeamten Budzinski in Lissa i. P., dem

berittenen Gendarmeriewachtmeister a. D. Kleiböhmer in Versmold, Kreis Halle i. W., dem Sammlungsaufseher Garbe bei den Königlichen Museen in Berlin, den Eisenbahnweichen⸗ stellenn . D. Mittendorf in Wolfshagen, Kreis Ganders⸗ heim, Möhring in Magdeburg und Pfeil in Cöthen, Anhalt, dem Bahnwärter a. D. Sch olz in Sandersleben, Anhalt, dem Eisenbahnschrankenwärter a. D. Warnecke in Großelbe, Kreis Marienburg i. Hann., dem bisherigen Eisenbahnmaschinen⸗ putzer JJänem ann in Magdeburg und dem bisherigen Eisen⸗ bahnwerkstättenarbeiter Wie se in Magdeburg⸗Buckau das Allge meine Ehrenzeichen,

dem bisherigen Eisenbahnmaschinenputzer Jaskulag in Magdeburg und dem Mühlenfuhrmann und landwirtschaftlichen Arbeiter Heitmann in Steinfurth, Kreis Bordesholm, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie

dem Obermilltärintendantursekretär, Rechnungsrat Gühne, dem Torpedooberheizer Berger von der J. Torpedodivision, dem Gefrelten der Reserve Ro demerk bei der Ersatzes kadron des Husarenregiments Nr. 5 und der Bureaugehilfin Helene Deckhoff in Mülheim a. d. Ruhr die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs Allergnädigst geruht: den Obersekretären bei dem Reichsgericht, Rechnungsräten Inothe und Schraber in Leipzig den Charakter als Ge⸗ helmer Rechnungstat zu verleihen.

Abends.

Bei der Reichsbank sind ernannt:

die bisherigen Bankkassiere Oehmcke in Cöthen und Saalfeld in Stallupönen zu Bankvorständen;

der bisherige Bankbuchhalter Weverinck in Allenstein zum Bankkassier;

die bisherigen Buchhaltereiassistenten Frerk in Duisburg, Krosta in Allenstein und Lohse in Chemnitz zu Bankbuch⸗ haltern.

Aus führ ungsbestim mungen zur Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von Salzheringen.

Vom 22. Januar 1916.

Auf Grund des §2 der Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von Salzheringen vom 17. Januar 1916 (eichs⸗ Gesetzbl. S. 45) wird bestimmt:

51

Wer auß dem Ausland Salzheringe einführt, ist verpflichtet, den Eingang der Salzheringe im Inland der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin unter Angabe der Menge, des bezahlten Ein⸗ kaufspreises und des Aufbewahrungsorts unverzüglich anzuzeigen; die Anzeige hat durch eingeschrlebenen Brief zu erfolgen. Dabet ist tun⸗ lichst ein von der Zentral- Elnkaufsgesellschaft m. b. H. vorzuschreiben⸗ des Formular zu benutzen.

Als Ginführender im Sinne dieser Bestimmungen gilt, wer nach Eingang der Ware im Inland zur Verfügung über sie für eigene oder fremde Rechnung berechtigt ist. Befindet sich der Verfügungs⸗ berechtigte nicht im Inland, so trüt an seine Sielle der Empfänger.

J r aus Ausland Salsheringe ein fährt, hat ste an die

Zentral. Einkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin zu liefen. Er hat

sie bis zur Abnahme durch die Gesellschaft mit der Sorgfalt eines

ordentlichen Kaufmanns zu behandeln, in handelsüblicher Weise zu

versichern und auf Abiuf zu verladen. Er hat sie auf Verlangen

der Gesellschaft an einem von dieser zu bestimmenden Orte zur Be⸗ sichtigung zu stellen. . § *

Die Zentral⸗Elnkauftgesellschaft m. b. H. hat sich unverzüglich nach Empfang der Anzeige (5 1) zu eiklären, ob sie die Salzheringe übernehmen will. .

8

Die Zentral. Ginkaufegesellschast hat für die von ihr über⸗ nommenen Salzberinge einen angemeffenen Uebernahmepreis zu zahlen.

Ist der Veipflichtete mit dem von der Zentral. Einkaufegesellschaft gebotenen Preise nicht etnverstanden, so setzt ein Ausschuß den Preis endgültig fest; der Ausschuß bestimmt auch, wer die baren Auslagen des Verfahreng zu tragen hat.

Der Reichskanzler ernennt den Vorsitzenden des Ausschusses, seine Mitglieder und deren Stellvertreter.

Der Ausschuß entscheidet in einer Besetzung von 5. Mitgliedern, von welchen mindestens 3 dem Fachhandel angehören müssen.

Der Reichskanzler kann allgemeine Grundsätze aufstellen, die der Ausschuß bei seinen Entscheidungen zu befolgen hat.

§ 5

Der Verpflichtete hat ohne Räcsicht auf die endgültige Fest⸗ setzung des Preises zu liefern, die Zentral⸗Einkaufsgesellschaft vor⸗ läufig den von ibr für angemessen erachteten Preis zu zahlen.

Erfolgt die Ueberlassung nicht freiwillig, so wird das Eigentum auf Antrag der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft durch Anordnung der zu⸗ ständigen Behörde auf sie oder die von ibr in dem Antrag bezeichnete Person übertragen. Die Anordnung ist an den zur Ueberlassung Ver⸗ pflichteten zu richten. Das Eigentum geht über, sobald die An⸗ orbnung ihm zugeht. ö

2

Die Zahlung erfolgt spätesiens 16 Tage nach Abnahme. Für streitige Restbeträge beginnt die Frist mit dem Tage, an dem die Entscheidung des Ausschuffes der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft zugeht.

D Die höhere Verwaltung behörde entscheldet endgültig alle Streitig keiten, die sich jwischen den Beteiligten über die Lieferung, Auf⸗ bewahrung, Versicherung und den Gigentums übergang ergeben, soweit nicht nach 5 4 der Ausschuß zuständig ist.

§58

Ausgenommen von den Vorschriften dieser Verordnung sind geringfügige Mengen, die als Reiseproviant oder im Grenzverkehr aus dem Ausland eingeführt werden, sofern die Einfuhr nicht zu Handels⸗ zwecken erfolgt. .

Die Landeszentralbehörden bestimmen, wer als höhere Ver⸗ waltungsbehörde und als zuständige Behörde im Sinne dieser Ver⸗ ordnung anzusehen ist. 6

8

Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark wird bestraft, wer den Vorschriften im § 1 Abs. 1 Satz 1 oder im S2 dieser Bekanntmachung zuwiderhandelt.

Bei Zuwiderbandlung gegen die Anzelge! und Lieferunggrflicht können die Salzberinge, auf die sich die strasbare Handlung bezieht, eingejogen weiden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 1

§511 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung, der § 10 mit dem 26. Januar 1916 in Kraft.

Berlin, den 22. Januar 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung über das Außerkrafttreten der . über die Häöchstpreise für schwefelsaures Ammonia vom 27. Mai 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 316). Vom 21. Januar 1916.

Auf Grund des 55 der Verordnung über die Häöchstpreise är schwefelsaures Ammoniak vom A. Mai 1915 (Reichs⸗ Hesetzbl. S. 316) bestimme ich:

Die Verordnung tritt hiermit außer Kraft.

Berlin, den 21. Januar 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

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Bekanntmachung.

Durch Entscheidung des Herrn Reichskanzlers vom 7. Juni 1915 ist der Schweizerischen National⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft in Basel auf Grund der 85 85, 86 und des §z 96 Satz 1 des Gesetzes über die privaten Versicherungs⸗ unternehmungen vom 12. Mai 1901 die Erlaubnis zum Betriebe der Transport⸗, Unfall⸗, Haftpflicht,, Maschmen⸗, Gias⸗, Ein⸗ bruchdiebstahl! und Wasserleitungsschäden⸗Versicherung im Deutschen Reiche nach Maßgabe des vorgelegten Geschäfts⸗ plans erteilt worden.

Berlin, den 20. Januar 1916.

Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung.

23. und ö 2 Freylich hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3) Für diesen Beschluß kommt eine Gebühr von 3 6 in Ansatz. München, den 11. Januar 1916. Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstabt München. Hörburger. Dr. Wöl zl. Mayr.

Bekanntmachung.

I) Dem Carlo Mezzena, Obst⸗, Gemüse⸗ und Sier⸗ großhändler in München, Bruderhofstraße 18, wird gemäß §z 1 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel der von ihm betriebene Handel mit Eiern, und zwar der Ankauf und Verkauf untersagt.

2 Carlo Mezzena hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3) Für diesen Beschluß kommt eine Gebühr von 6 3 drei Mark in Ansatz.

München, den 11. Januar 1916.

Magistrat der Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt München. Hörburger. Dr. Wölzl. Mayr.

Bekanntmachung.

1) Dem Ferdinand Bilina, Kyreinstraße 11, wird ge⸗ mäß 8 1 der Bundesratsverordnung über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom B Seytember 1915 der Handel mit Eiern, d. i. der An⸗ und Verkauf von Eiern, untersagt.

2) Bilina hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3) Für diesen Beschluß kommt eine Gebühr von Æ 3. in Ansatz.

München, den 11. Januar 1916.

Magistrat der Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt München. Hörburger. Dr. Wölzl. Mayr.

Bekanntmachung.

1) Den Inhabern der Firma C. Hörnles Nachfolger, nmlich dem Kaufmann Moritz Lieblich in Stutigart, Tübingerstraße 105, und dem Kaufmann Max 3lowczower in Stuttgart, Eberhardstraße 4b, sowie dem Auflaufer dieser Firma Isidor Bo ral in München, Früblingstraße 3, wird gemäß 1 der Bundesratsbekanntmachung vom tember 1915 der Handel mit Eiern, und zwar der An⸗ und Verkauf untersagt.

2 Lieblich, Ilowczower und Boral haben die Kosten deg Verfahrens zu tragen.

3) Für diesen Beschluß kommt eine Gebühr von s6 3 drei Mark in Ansatz.

München, den 11. Januar 1916.

Magistrat der Königlichen Daupt und Residenzstadt Munchen. Hörburger. Dr. Wölzl. Mayr.

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