Die bäufigsten Kleinbandelsprelse wichtiger Lebengmittel und Hausbedarfartikel in Preußen im Dejember 1916.
Nach den Feststellungen des Königlichen Statistischen Landesamt betrugen im Monat Dejember 1916 die bäufigften Kleinbandelayreise
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f ũr 1 Kilogramm
e, , mg wo für 121ter er, en
Speisebohnen (welße)
Weißbrot Semmeh
Roggengraubrot m. Zu⸗ aß bon Weinenmehl
zum Kochen
Erbsen (gelbe) Eßkartoffeln
Eßbutter
P Nongemncht
lnlindisckh
Braun · koblen⸗⸗ brifetts gewõhn · Iichen Formats
Steintohlen. C Haushrandkohlen)
Fadennudeln Petrolenm
Kaffee (gebrannt) ucker (harter) . far I Sahnere
120 156 130, is
Königsberg i. Pr. Memel... 2
Allenstein Danzig... Graudenʒ ... 1 1 K randenburg a. — a. D.. . . 1 120 Stralsund ... 120 osen — Bromberg... 160 Breslau... 150 Görlitz 106 ktegnt; . 1095 Königohũtte D. S 120 = . 120 Magdeburg. 130 Halle a. 3 — Erfurt 2661 106 130
96 110 120 110 110
110 120 120 110 125
& e e , 0 Q , , , , , , , , , , , Q 9 e .
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annover ildes heim . . a. Elbe . Osnabrück... Emden. 2 Muünster. 120 Bielefeld 110 — . 96 120 ortmund. . 118 116 is 115 ann,, 120 144 Frankfurt a. M 120 120 iesbaden.. 123 140 100 1290 112 112
— 116 120
120 135) 175 115
118
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n,, ae, nn,. Sigmaringen. Wilhelmshaven i. Durchschn. (ausschließlich Wilhelmshaven) Dez em berlglö November 1915 125, 122.8 Dezember 1914 ö igis 1912 1911 1910 1909
2
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120 — 120 129 120 130 100 139 130 160 2 120 130
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3 501.3 51,8 45, 67,s s 495,8 51,6 45,16 67,6 8. 316 n 477 or 62 za 283 37, 29.0 53,0 28, 2849 37,3 29,0 53,1 29, 0,1 302,8 37 30,2 52,9 30, 267,3 36,8 28,3 51, 29, 279, 1 39,0 30,2 54,0 31,2
Beim Mehl und Brot handelt es sich allgemein um die vorgeschriebene Mischung. —
2
160 130 160 154
150 102 150 102 105 120 160 140
120 170 120 170 130 169 125, 120 102 160 129 102 111 120 1950 104 102 130 120 102 140 116 135 102 102 102 102
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140 102 102 102 110 156 150
133,8 137,3 156 95, 81,9 82,0
62,0 23,0 28,0 53,2 22,5 66, 50, 20,7 48,9 511 20, 44,5 63,8 20,6 44,9 81,3 1
50, 20,8 43, 81,6
bz, 1 20,7 42,9 SO, 93,1 1 — Q —
Wo einzelne Preise im Vergleich mit denen
31,9 27, 33, Tin ide 9104,53 20,0 21,0 10,
anderer Berichte orte bejonders niedrig erschelnen oder gegen den Vormonat auffallend zurückgegangen sind, handelt es sich in der Regel um
Preife fär Waren, die von der Stadt eingekauft und den Händlern zum Verlau an die Einwobaer mn festaeseßten Preisen überlaffen worden sind. ) Die bisherigen hohen Preise bezogen sich nach Mitiellung des Magistrats auf sogen. Stuten.
Verkehr swesen.
Die Annahme von Prtivatfeldpostpaketen für die öster reicht ich ungarischen Feldpostämter 16. 34, 45, 46, 49, 96, 170. 190, 211, 233, 308 und 317 ist, wie W. T. B. meldet, ein gefellt worden. Infolgedessen dürfen bei den deutschen Postanstalten Pakete für österreichlsch ungarische Heerezangehörige, die diesen Feld— poslämtern zugeteilt sind, bis auf weiteres nicht angenommen werden.
—
Privatvakete nach der Stadt Trient sind jetzt allgemein zugelassen. Schriftliche Mitteilungen in den Paketen und auf den Paketkarten sind verboten.
Der Postpaketverkehr mit Griechenland weiteres eingestellt worden.
ist bis auf
Heft 12 vom Jabrgang 1915 der Zeitschrift fär Klein⸗ babnen“, herausgegeben im preußischen Ministerium der zäffentlichen Arbeiten, zugleich Organ des Vereins deutscher Straßenbabn⸗ und Kleinbabnverwaltungen (Verlag von Julius Springer, Berlin), er⸗ schien mit folgendem Inhalt: Die schweizerischen Kleinbahnen im Jahre 1913; Statistik der schmalspurigen Gisenbahnen für das Bꝛetriebejahr 19121913, nach amtlichen Angaben bearbeitet von Dberingenieur F. Teöula in Melntk, Böhmen (Schluß). — Gesetz⸗ gebung Preußen: Eilaß des Königl. Staateministeriums vom 4. No- vember j915, betr. Anwendung des vereinfachten Enteignungg⸗ verfahrens beim Bau der Erweiterung der Privatanschluß babn für die Fabrikanlagen der Farbwerke vormals Meister, Lucius und Brüning in 2 (Main). — Recht sprechung: Erkenntnis des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 4. Oktober 1915, betr. Haftung der Gemeinde für die sichere Befabrbarkeit der öffentlichen Straßen. — Kleine Mittellungen: Neuere Pläne, Vorarbeiten, Genebmigungen, Betriebseröffnungen und Betriebtänderungen von Kleinbahnen; Die Parfser Stadt.! und Untergrundbahn; Statistik der Straßenbahnen und elektrischen Bahnen in den Vereinigten Staaten von Amerika nach dem Stande von 1912. — Bücherschau, Zeit- schriftenschau.! — Mitteilungen des Vereins deutschtr Straßenbabn⸗ und Kleinbabnverwaltungen: Straßen⸗ und Kleinbahnberufsgenossen- schaft; Niederschrift über die XV. Vereinsversammlung des Vereins bertscher Straßenbahn. und Kleinbabnverwaltungen am 2. Oktober 1915 zu Leipng; Bericht des Vorstandesz und der Ausschüsse an die XV. Vereinebersammlung über die geschäftliche Tätigkeit des Ver⸗ eins in ben Jahren 1914 und 1915; Mitteilungen Über elastischen Oberbau und kurze Erörterung der Schwingungstheorie der Schiene (vom Königlichen Baurat Mever, mit 6 Abbildungen); Mitteilungen über die Verbundschlene nach Patent Melaun (von Direktor Otto, mit 8 Abbildungen); Maßnahmen für regelrechte Schulung des
Publikums und anderes jur Vermeidung von Straßenbahnunfällen, Bericht des Direkiors Stahl (mit 3 Abbildungen); Abrechnung für das Kalenderjahr 1913; Abrechnung für das Kalenderjahr 1914 Wirtschafteplan für 1916 und 1917; Patentherlcht (mit 5 Apbil⸗ dungen); Auszüge aus Geschaftsberichten. — Siatistik der deutschen Kleinbahnen für den Monat Oktober 1915. — Sachregister.
Handel und Gewerbe.
im Reichsamt des Innern Nachrichten für andel, und Landwirtschaft!Vꝑ )
Schweden.
Ausfubrverbote. Durch Königliche Kundmachung ist vom 13. Januar 1916 ab die Ausfuhr nachstchender Waren verboten worden: Gingedickte Milch; Kaffeersatz aus Zichorienwurzeln; Schuh⸗ waren aus Kautjchuk; Scheuer. und He enn ! fest, ln Pulverform oder flüssig, bergestellt aus Seife, Fett oder Oel mit Zusatz von anderen Stoffen. (Stockholms Dagblad.
Staatliche Kontrolle der Ausfuhr von Schiffen. Dle Regierung hat dem Kommerzkolleghtum den Auftrag erteilt, Anzeige zu erstatten, wenn eine Austragung von Schiffen aus dem Schifftzregister in Frage kommt, und die Gntscheidung der Re⸗ gierung abzuwarten, * der Austragung Hindernisse entgegenstehen ober nicht. Der Beschluß ist gefaßt worden, nachdem vom Kommerz⸗ kollegium Ermittlungen uber die Schiffsausfuhr angestellt waren und ein Bericht über die Ergebnisse auf der Grundlage dieser Ermitt- lungen der Regierung vorgelegt worben ist. (Nach Stockholms Dagblad.)
(Auw g den gestellten
susammen⸗ In dustrie
Norwegen.
Beschränkung der Befreiung kleiner Postsendungen von den Uusfubrverboten. Ein Rundschreiben des Finani⸗ und Zolldevartementg an die Zollkammern vom 21. Dejember 1915 lautet: Unter Bezugnahme auf die Rundschreihen an die Zoll kammern vom 8. Februar und 15. Dezember 1915 *) wird hierdurch mitgeteilt, daß das Departement des Aeußern bestimmt hat, daß die in biesen Rundschrelben erwähnten kleineren Sendungen mit Waren, deren Ausfuhr nach einem Erlasse des genannten Departementg ver, boten ift, künftig nur mit besonderer Genehmigung durch die Paketpost nach dem Ausland gesandt werden dürfen.
— Auslegung eines Ausfubrver bott. Eln Rundschrelben des Finanz und Zolldepartements an die Zollkammern vom 21. De- zember 1915 lautet:
Uater Bezugnahme auf das Rundschreiben an dle Zollkammern vom 22. November 1915, betreffend die Ausfuhr von gesaljenen
Heringen, wird hierdurch mitgetellt, daß dat Landwrtschaftzdemm bestimmt hat, daß bei der Ausfuhr der alg . Mußte ben Heiinge keine Abgabe zu fordern ist, da diese in derselben Breitiinge, die abgabefrei sind, verwendet werden.
Zur Neuregelung des Devisenhandelt,
die in den vorgestern veröffentlichten Bekanntmachungen i Dandel mit augländischen Zahlungsmitteln enthalten ist, win W T. B. müngeteilt: Die Gatwicklung der des Krieges steht mit und mit der Stärke unserer finanziellen Lage. außer Zusammenhange. Sie beruht vielmehr wesentlich an durch den Kriegszustand verursachten für Deutschland besonden baren Aenderungen und Erschwerungen des internatlonalen Ju ausgleichs. Unsere Ausfuhr kat eine, außerordentlikk einträchtigung erfahren, und die Einfuhr erweist verhältnismäßig starkem Umfange als notwendig. Da winnbringende Seetransportgeschäst ist fast ganz forigefaln unsere Auslandsforderungen und
auswärtigen Wechselkunse
dem innern Wert unserer
Guthaben sind zurzelt z
großen Teil nicht einziehbar. Ferner haben, geleitet won dem Vg schon während des Krieges die nötigen Rehstoffe für die M Friedens schluß bereit ustellen, der deutsche Handel un) die deutsche z umfangrelche Anschaffungen im Auslande gemacht; die meistens son wendige Bereitstellung der zu ihrer Bejablung erforderlichen
werte konnte auf den deutschen Markkurs nicht ohne Einfluß Daju kam die Nachfrage nach Auslandswerten durch di spekulation im Devisenhandel und durch die Arbitrage, deren s besondere auch feindliche Länder bedienten, um Deutschlands Au guthaben für ihre eigenen Interessen nutzbar zu machen. Du wicklung der Verhältnisse auf dem Devlsenmarkte mußte n sorgung des legitimen EGinfuhrhandels mit auglãndischen Zi mitteln erschweren. So kam es, daß die Importeure, n Bestreben ihren Bedarf an solchen Werten unbedingt zu dec Gesuche um autländische Zablungsmittel bei ihrer Bankven mit erhöhten Beträgen oder gleichzeitig an verschledenen Sr brachten; eine weitere ganz ungerechtsertigte Preissteigerung n Folge der künstlich gesteigerten Nachfrage.
Eine Besserung der Zahlungsbilanz ist durch tunlichste rung der Ausfuhr, insbesondere durch Abstoßung der im h Besitz befindlichen fremden Wertpaptere, durch Vermin dem Einführ, insbesondere der Luxugeinfuhr, und durch Einschränkn Rohstoffversorgung für den Friedensfall anzustreben. Danehe müssen Maßnahmen getroffen werden, die die nachteiligen kungen der Spekulation und der Arbitrage auf, die Devisenku Möglichkeit ausschalten. In dieser Hinsicht läßt sich nur dm sichste Konzentration und Kontrolle des Devisenhandels schaffen.
Die Zusammenfassung des gesamten
—
Devlsenhandels i
Reichsbank, wie solcke in der Oeffenlichkeit mehrfach vors
worden sst, erscheint nicht ratsam, weil, ganz abgesehen von in ju übrrwindenden geschäftstechnischen Schwierigkeiten, ein da Monopol das freie Spiel der Kräfte gänzlich ausschalten um für die deuische Bankwelt den Unreiz, durch Beschaffung von h oder in anderer Weise selbst Guthaben herzustellen, aht würde. Es empfieblt sich vielmehr, den gesamten Devisenhn die Hände der Reichsbank und elner beschränkten Anzabl ersta perständiger und vertrauenswürdiger Firmen zu legen, die Bezug auf die Ausführung der Geschäfte im öffentlichen bestimmten Einschränkungen und Kontrollen zu unterwerfen M Die rechtlichen Grundlagen für eine derarrige Regeln Devisenhandels sind durch die Bundesratsverordnung vom 3 über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln geschaffen Der § 1 Absatz 1 der Verordnung bestimmt, daß auch Geldsorten und Nosen sowie Autzablungen, Schecks und kun Wechsel auf das Auland im Betriebe einetz Handelth nur bei den vom Reichskanzler bestimmten Ftrmen gekauft, umgetauschi oder datlehnsweise erworha nur an sie väirkaufl, verpfändet oder darlehnsweise d werden dürfen. Von dieser Beschränkung wird H welse auch der Ankauf augländischer Zahlungs mutel betroffen, Autzlande gegen Veräußerung deuticher Martgutbaben erfolgt. die Worte ‚Tarlehnt weise eiworben? und „darlehnsweise ben wird die entgeltliche oder unentgeltliche Leihe von bereits vorhe ausländtschen Zahlungsmitteln jeder Art in den Krels derjenn schäfte einbezogen, die nur mit den vom Reichskanzler bestimmten! und Firmen ahgeschlossen werden dürfen. Der kur sfristige Ma den ausländischen Gelösorten, Noten, Auszahlungen und Schech gestellt, weil er, obwohl ein Kredispapier, doch tatfächlich in nationalen Verkehr als Zahlungsmittel Verwendung findet Vornahme von Kreditoperationen (Personalkredite, St kredite gegen Verpfändung von Effekten, Wechsel auf das Stellung von Burgschaften und dergl.) zur Schaffung ba baben im Auslande wird durch den Absatz 1 nicht be Ebenso will die Verordnung die Schaffung von Guthn Auslande durch Ausfuhr von Waren oder von Werth keiner Weise beschrämnken. Dagegen ist die Verfügung ühg haben im Auslande zum Zweck des Erwerbs von Zahlunf oder Guthaben in inländischer oder einer anderen aut Währung als derjenigen, auf die das Guthaben lautet, in des 1 einer Regelung dahln unterzogen, daß auch diesen nur bei den vom Reichskanzler bestimmten Personen und on folgen darf. Hierunter fällt . B. die Verfügung über Guth ausländischer Währung zum Zwecke des Erwerbs von Zahlt teln in einer anderen ausländischen oder in Markwährung, wandlung eines Guthabeng im Augzlande in ein auf ein Währung lautendes Guthaben und die Verfügung über Mah 2 n,, . Plätzen zur Gewinnung von ausländischen? mitteln. Autz den Worten im Betriebe eines Handelsgewern Absatz 1 und 2 des 5 1 folgt, daß der sich natum engen Grenzen haltende und elne Regelung nicht,. h Verkehr zwischen Privatleuten von der Verordnung nicht wird, daß aber andererseits nicht nur der DVeisenha Banken Und Bankier, sondern guch die Deyisengeschin übrigen Geschäfteleute unter die Bestimmungen der V fallen. Gleichgältig ist dabei, ob das Geschäft lediglich n pder zwischen In, und Augland abgeschlossen wird. Zur M von ÜUmgehungen ist in den Strafbestlmm ungen ferner n daß ein Peutscher auch dann zur strafrechtlichen Verantwa zogen werden kann, wenn er im Auslande eine Zuwiden gegen die Vorschristen des z 1 innerhalb eines inländit schäftsbetriebeg begeht. Da etz geboten erscheint, in ziehungen der Autfuhr⸗ und nn zu ihren verbindungen möglichst wenig einzugreifen, können die mlt den vom Reichgtanzler bestimmten Person Firmen, wie der Absatz 3 des § 1 voisieht, auch durch Komn vermittelt werben. Dabei war jedoch ber Selbstetntritt missionärg auszuschließen, um der spekulativen Autnützumn schäfis durch den Fronimlssion r die bei einer Zurüd haltung sammlung der gahfungmitiel möglich wäre, vorzubeng Absatz 4 des z J erläutert den Begrlff des kurzfristigen Wa Anschuß an die Handelsgewohnheiten . Pie in 3 vorgesehene Augkunsg. und Beweltpflich wirksame Kontrolle über die einzelnen Geschäfte gewährlein solche Kontrolle ist notwendig, um die erwähnten Miß Bepisenbanbel zu beseitigen. Durch den 4 wird der Reich bestimmender Einfluß auf die Festsetzung ber Depisenkurse c Der z 6 enthält Strafvorschristen 6 Zu widerhandlungen Bestimmungen in 5 1 und beyroht serner denjenigen mit zum Zwecke deg Erwerbs von Debisen über den Inhalt des Geschäftg unrichtige Angaben macht oder nach Vorm, Geschäfts bie in 5 3 vorgesehene Augkunftspflicht nicht erfül
Bie Verordnung tritt am 28. Januar 8. J. in Kraft.
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— Um den Bedũrfnissen des Verkehr in weitestem Umfange Richnung tregen zu können, ist dem Reichtkanzler in 5 die Gr mächtigung erient, dusnabmen von den Borscristen der Verordnung zujulassen. Von dieser Besugnts bat der Reichskanzler zugunsten des Umwechslungs verkehrs, des Verkebrs nach den unter deu scher Ver⸗ waltung stehenden Gebieten Belgleng und Rußlands und deg Vost⸗ verteh⸗ 4 — .
zie zum Devisenban el zugelassenen Firmen — Re sind berelts in der Bundeg ratz verordnu . v. 2. d. en d , — Die Zulassung zum Devisenhandel ist jedoch nicht bedingungs lo erfolgt, vielmehr von der Uebernahme weligehender Verpflichtungen abhängig gemacht. Die Innehaltung der dleserhalb getroffenen Äb= machungen wird dauernd von der Reichsbank kontrolliert, die sich auch dag Recht vorbehalten hat, die Bestimmmungen, wenn ez der Verkehr erfordert, abzuändern. In der Hauptsache wurde folgendes vereinbart: Deyisen⸗Differenzgeschäfte jeder Art sollen ausgeschlossen bleiben. Es dürfen weder nach dem Inlande noch nach dem Auglande Devisen angeboten werden. ? . Die Befriedigung der Nachfrage des Auslandes nach Devisen soll möglichst auf alle Fälle beschränkt werden, wo durch das Ge— schäft neue Auslandsguthaben entstehen, dle dann der deutschen Waren. einfuhr nutzbar gemacht werden können. . Devisen dürfen ohne Zustimmung der Reichsbank nur abgegeben werden, wenn sie zur Bezahlung elngeführter oder binnen einer gewissen Frist einzuführender, für den Inlandsbedarf unumgäng— lich nötiger Waren dienen. Der Reichsbank soll es vorbehalten bleiben, bestimmte Waren zu bezeichnen, für deren Bezahlung Devlsen nicht abgegehen werden dürfen. Der Besteller hat eine schriflliche Erklärung abzugeben, aus der heivorgebt, welche Waren nach Art und Menge mit der Auslandsoaluta bejahlt werden sollen und daß es sich um Waren handelt, die entweder schon einge hrt sind oder binnen einer gewissen Frist eingeführt werden sollen. Die Reichsbank hat das Recht, die betreffenden Belege (Fakturtn, Fracht⸗ briefe usw.) zwecks Prüfung nachträglich einzufordern. Auf diese Wesse soll die Verwertung der Devisenbestände für wirtschaftlich not= wendige Zwecke sichergestellt werden. Die Festsetzung der Devisen⸗ kurse erfolgt in Berlin. n . Die Reicht bank und die in Berlin zugelassenen Banken ver— sammeln sich wochentäglich an der Börse, wo unter Mitwirkung der vereidigten Makler in Gegenwart des Börsenkommissais mit Zu⸗ stimmung der Reichsbank der Kurs für Dexisen festgesetzt wird. In Frankfurt a. Dt. und Hamburg finden Kursnotierungen nicht statt, vielmehr sind, für diese Plätze die Berliner Notierungen maßgebend. Zunächst werden nur telegraphische Auszahlungen notiert, und zwar vorerst fär New York, Holland, Dänemark, Schweben, Norwegen, Schweiz, Oesterreich, Rumänien und Bulgarlen. Die Propinzbanken und Propinzbankiers, die als Kommissionaͤre am Devisenhandel hetelligt sind, erhalten Abrechnungen zu den amtlich notierten Kursen unter Berechnung von 1s. Cos? Provision einschlteßlich Maklergebühr; die in Berlin, Frantfurt a. M. und Hamburg ansässigen, nicht zu den zugelassenen Banken gehörenden Banken und Bankiers erhalten Nettoabrecnung. Die Nichibankier⸗ kundschaft empfängt allgemein, also gleichgültig, ob sie mit einer der zugelassenen Banken oder mit einer anderen Bank (ihrer gewohnten Geschäftz verbindung) arbeltet, Abrechnung zu den amtlich notierten Ku sen maklergebührenfrei, jedoch unter Belastung der für solche Geschäfte bisher berechneten Provision, mindestens aber 1 o von jedem Geschift. Auf diese Weise ist eine geschäftliche Ausnützung des den bevorrechtigten Banken ertellten Privilegs zum Schaden der übrigen Banken und Bankters von vornherein ausgeschlossen. Es läßt sich nicht verkennen, daß die am 28. d. M. in Wirk samkeit tretende Neuordnung des Devisenbandels in das bisherige Deplsengeschäft und damit in das geschäftliche Leben überbaupt tief eingreift. Ohne einen solchen Eingriff ist jedoch das Ziel, das ge⸗ sammte Deyisengelchäft unter Ausschaltung der Spekulanon lediglich den wirtschaftlichen Bedürfnissen unseres Vaterlandes dienstbar zu machen, nicht zu erreichen. Daß eg sich auf den ein⸗ geschlagenen Wege erreichen läßt, steht zu hoffen. Dasür dürfte die Entwicklung der Berliner Devisenkurse in den letzten vierzehn Tagen sprechen. Bis zum 7. des Monats stiegen die Kurse sprunghast. Am 7. hatte sich das Gerücht verbreitet, daß Maßnahmen zur Regelung des Devisenhandeis getroffen werden würden. Alsbald schlug die Kursbewegung um. Die Kurse sanken eben so sprunghaßtt, wie sie vorher gestiegen waren, und in der Zeit vom 7. biß zum 14. verlor beispleltwelse die Devise Holland nicht weniger als 18, dle Devise Schweden nicht weniger als 11 und die Devise New York nicht weaiger als 20 Punkte. Ein solches plötzliches Sinken, und zwar fast aller wichtigen Devisenkurse, wäre nicht möglich gewesen wenn nicht die vorhergehende Kurssteigerung wesenttlich auf spekula
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tiven Tendenlen beruht bätte. Dle Spekulanten fürchteten eben, von den bevorstehenden Maßnahmen getroffen zu werden, und suchten dek⸗ halb ihte Hausseengagements nach Moglichkett zu lösen.
In Verbindung mit der Neuregelung ist die Veröffentlichung der Devlsenkurse in Auzsicht genommen. Sie erscheint zweckmäßig, um der Geschätswelt die Kontrolle der berechneten Kurse zu ermöglichen, und erscheint unbedenklich, da durch die Neuregelung alle Garantien für eine ordnungsmäßige, gerechte und den Verhaͤltnissen entsprechende Kursfeststellung gegeben sind.
Budapest, 22. Januar. (W. T. B.) In der außerordent⸗ lichen Generalversammlung der Ungarischen Allgemeinen Maschinen fabrik Gesellschaft wurde im Zusammenhange mit der Aufnahme der Flugzeugfabrikation die Erhöhung des Aktien⸗ kapitals von 3 auf 5 Millionen Kronen beschlossen. Die Gesellschaft hat mit der Firma Fokker Aeroplanbau, G. m. b. H.“ in Schwerin betreffs der Fabrikatlon der Flugzeuge des Systemz Fokter und wegen Uebernahme eines größeren Postens der neu ausgegebenen Aktien ein Abtommen getroffen. Direktor Fokker wurde in die Direktion der Ungarischen Allgemeinen Maschinengesellschaft gewählt. Die Durch= führung der Kapttalserhöhung ist durch ein unter der Leitung der Ungarischen Allgemeinen Kreditbank stehendes Syndikat gesichert. BBruüssel, 23. Januar. (W. T. B.) Augwelg des Noten- depyartementß der Société Génsrale de Belgique vom 20. Januar (in Klammern vom 13. Januar): Aktiva. Metallbestand und deutsches Geld 165 830 928 (166 367 527) Fr., Guthaben im Auslande 12671 956 (10 631 615) Fr, Darlehne gegen Guthaben im Auslande 46 677 606 (44 967 947) Fr., Darlehne gegen Schatzscheine ausländischer Staaten 1 360 9600 l 360 000) Fr., Dar⸗ lehne gegen Schatzscheine der belgischen Provinzen (gemäß Artikel 6 Ziffer? der Vorschristen) 480 060 090 (480 000 009 Fr., Wechsel und Schecks auf belgische Plätze 49 478 708 (96 255 0560) Fr., Dar⸗ lehne gegen inländische Wertpapiere 4671 161 (4692578) Fr., sonstige Aktiven 8 256 152 (7117 168) Fr, zusammen 768 946 511 (771 391 895) Fr. — Passiva. Betrag der umlaufenden Noten 604 493 105 (603 954 399) Fr., Giroauthaben 155 005 889 (158 250713) Fr., sonstige Passiven 9447 517 (9186783) Fr, zusammen 768 946 511 (771 391 895) Fr.
St. Petersburg, 21. Januar. (W. T. B.) Bankausweis In Millionen Rubel. Aktiva: Bestand an Gold 1616,4 (1613,0 Vor⸗ woche), Gold im Ausland 742,7 (648,1), Silber und Scheidemünzen 40,7 (39,3), Wechsel 382,9 (384,9), kurzfristige Schatzscheine 3198, (3231, 5), Vorschusse, sichergestellt durch Wertpapiere 588,3 (632,1), Vorschüsse, sichergestellt durch Waren 110,7 (111,8), Vorschüsse an Anstalten des kleinen Kredits 73,3 (74,5), Vorschüsse an Landwirte 22,5 (22,5), Vorschüsse an Industrielle 109,1 (10,5), Guthaben bei den Filialen der Bank 252,2 (301,6). — Passiva: Betrag der um laufenden Noten 5603,5 (5622, 0), Bankkapital 55,0 (Hh, 0), Einlagen 23,9 (23,0), laufende Rechnung des Staatsschatzes 206,? (271, ), laufende Rechnung der Privaten 960.3 (925.4).
New Jork, 21. Januar. (W. T. B.) In der vergangenen Woche wurden 4 616 000 Dollar Gold und 101 0090 Dollar Silber eingeführt; ausgeführt wurden 1 000 000 Dollar Gold und 898 000 Dollar Silber.
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
London, 22. Januar. (W. T. B.) 27 0½ Englische Consols 593, 5 oso Argentinier von 18386 9g65, 4 0 Brasilianer von 1889 — —, 4079 Japaner von 1899 674, 3 ,ο Portugiesen ——, 5 0½ Russen von 1906 843, 43 0/0 Russen von 1969 — —, Baltimore and Ohio 984, Canadian Pacifie — —, Erie 413, National Railways of Mexiko —, —, Pennsylvania 503, Southern Pacifie 166, Union Pacific 14335, United States Steel Corporation 873, Anaconda Copper 183, Rio Tinto 574, Chartered 1010, De Beeit def. 10, Golbfields 13, Randmines 44. Privatdiekont 5/1, Silber 27766. — Bankausgang 141 000 Pfd. Sterl.
Parig, 22. Januar. (W. T. B.) 5 09 Französische Anleihe S8, 55, 3 o/9 Französische Rente 62,00, 4 0,½ Span. äußere Anleihe S8 0, 5 o' Russen 1965 Si, 50, 3 Y Rassen von 18566 — — 400 Türken — —, Suezkanal — —, Rio Tinto 1590.
Amsterbam, 22. Januar. (W. T. B.) Still. Scheck auf Berlin 41,75, Scheck auf London 10,809, Scheck auf Paris 38,52, Scheck auf Wien 2805. — 50½ Niederländische Staatsanleihe 101, Obl. 30 Niederl. W. S. 664, Königl. Niederländ. Petroleum 505, Holland⸗ Amerika ⸗ Linie 364, Niederländisch. Indische Handel bank — —, Atchison, Topeka u. Santa Fö6 101, Rock Island 4, Southern Pacifie ——, Southern Railway 21, Union Pactfie 128, Anaconda 1I66, United States Steel Corp. 78, Französisch englische Anleihe 88.
r , . 4 n n
New Jork, 22. Januar. (B. T. B) Schluß) Die Börse eröffnete im allgemeinen mit höheren Kursen, aber wesentliche Besse⸗ rungen ergaben sich nur für eine kleine Gruppe von Spxeʒialwerten. Steels lagen schwächer. Im weiteren Verlaufe wure die Haltung träge, und die Kurse bröckelten ab. Stärker rückgängig waren New Vork Centrals, da Gerüchte im Umlauf waren, nach denen die vor,; aussichtliche Deraufseßzung der Dividende Zweiseln begegnete. Auch andere Eifenbahnattsen erfuhren, wenn auch nur mäßige, Kurt abschläge. Kupferwerte wurden durch die slarke Nachfrage am Kupfer⸗= mackte' begünstigt. Der Schluß gestaltete sich unregelmäßig. An Aktien wurden 180060 Stück umgesetzt. Tendenz für Geld: Nominell. Geld auf 24 Stunden Durchschn. Iingrate nom., Geld auf 24 Stunden letzteds Darlehen nom, Wechsel auf London (605 Tage) 4371.50, Cable Trangfers 476,365, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,36 00, Wechsel auf Berlin auf Sicht 741, Silber Bullion 74, 3 / Northern Pacifie Bonds — 00 Ver. Staat. Bonds 1935 — — , Atchson, Toveka u. Santa F5 10663, Baltimore and Shio iz, Canadian Pacifie 1747, Chesapegke u. Dpio 64, Chicago, Milwaukee u. St. Paul oh, Denver u. Rio Grande 13, Illiagoig Tentral 107, Louigdille u. Nashville 1264. New Vork Central 1991, Norfolk u. Western 1193, Pennsplvania 58, Reading 1. Southern Paeifie 101, Union Pacifie 13563, Anaconda Copper linlng 873, United States Steel Corporation 84, do. vref. 1173.
Rio de Janetro, 20, Januar. (W. T. B.) Feiertag.
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten. London, 21. Januar. (W. T. B.) Kuvfer prompt 89. London, 22. Januar. (W. T. B.) Wollaukti on. Die Tendenz an der beutigen Auktion war stramm, bei lebhaftem Ge⸗ schäft. Beste Wollsorien tendierten zugunsten der Verkäufer. An⸗ geboten 8285 Ballen, zurückgezogen 300 Ballen. Lon don, 17. Januar. (Mark Lane) IW. T. B Ankunft: Weljen 6383 Qrs,, Mehl 22 993 Sack, Mals 1540 Qrg., Gerste 1474 Qrs., Haser 11272 Qtg. Emfuhren: Weijen 122 817 Qig, ,, . Sack, Mais 77345 Qre., Gerste 13 310 Qrs., Hafer 44157 2rs. Liverpool, 21. Januar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 6000 Ballen, Einfuhr 1700 Ballen, davon 1300 Ballen ameri⸗ kanische Baumwolle. — Für März ⸗Aprll 7, 3, für Mal-Juni 7,91. Liverpool, 22. Januar. (W. T. B.) Baumwall. Umsatz 3000 Ballen, Einfuhr 13000 Ballen, dapon 19 600 Ballen ameri⸗ kanische Baumwolle. — Für März⸗April 7, 933, für Mat-⸗Juni 7,85. — Amerikanische und Brasillanische 12 Punkte, Aegvptische und Indische 10 Punkte höher.
Liverpool, 185. Januar. (W. T. B.) Baum wolle. (Offitielle Notierungen.) American ordinary 7.06, do. good ordinary 7,36, do. fully god ordinary 7,54, do. low middling 7,72, do fully low middling 7,52, do. middling 8,12, do. fully middling 8, 30, do. good middling 3,45, do. fully good middling 8,60, do. middling fair 8, 6, Pernam air 3, 90, do. goop fair M40, Ceara fair 8,55, do. good fair 9, 35, Egyptian brown fair 10,20, do. brown good fair 10,90, do. brown fully good fair 11,15, do. brown good 11,65, M. G. Broach good 750, do. fine 7, So, Oomra good 6,30, do; fully good 645, do. fine 6, 60, Bengal good 5. 80, do. fine 6,109, Madres Tinnivellv good 7,92.
Livervool, 159. Jmuar. (W. T. B.) Bau mwoll⸗-Wachen⸗ bericht. Wochenumsatz 49 920, do. von amertkanischer Baum⸗
wolle 36 390. Gesamte Aussuhr 2285, do. Einsuhr 102 744, do. do.
von amerikanischer Baumwolle 72 647. Gesamter Vorrat S829 4530, do. do. von amerikanischer Baumwolle 547 380, do. do. von ägyptischer
Baumwolle 156130. (W. T. B.) Roheisen für Kasse
Glasgow, 21. Januar. 80 sh. 6 d.
New York, 22. Januar. (W. T. B.) (Schluß) Baumwolle loko middling 12,35, do. für Januar 12319, do. für Mär; 12,33, do. für April 12,4535, New Orleans do. loko middling 1213 Detroleum Refined (in Cases) 11325, do. Stand whlte in New Jort 5h, do. in Tankg 5,00. do. Gredit Bafanges at Dil Civ =* 15, Schmalz; prime Western 10,55, do. Rohe C Brothers 11.50, Zucker Zentrlfugal 4,64 — 4,77, Weizen für Mai 1401, do. für Jull — —, do. hard Winter Nr. ? 146, Mehl Spring Wheat clearg (neu) 5. 35, Getreldeftacht nach Llverpool 21, Kaffee Rio Nr. 7 loko 77 do. für Januar — —, für März 7,02, für Mai 7.08, Kupfer Standard loko — —, Zinn 41,50.
New Jork, 21. Januar. (WB. T. B.) Baumwoll⸗Wochen⸗ bericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 155 000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 50 000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 22 000 Ballen, Vorräte im Innern 1 305 000 Ballen.
Untersuchungssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ze.
Verlosung ꝛc. bon Wertpapieren.
5h. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
cher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5H gespaltenen Einheitszeile 30 3.
Grwerbs⸗ und Wirtschaftsgenofsenschaften 7. Niederlafsung z hon ler . Anfall und Invaliditäts- 4. Versiche rng Bankausweise
Verschiedene Bekanntmachungen.
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czak) erlassene
) Untersuchungssachen.
3 Steckbrief Nr. 280 — Stück Nr. 55647 — Jahrgang 1915 —
2) den Reservislen Edmund Felizian
Bernard der 1. Genesenenkompagnie geh. am 6.
nesenenkompagnie J. Ers. Batls. J. R. N, 1. 94
klärt und sein im Deutschen Reiche befind⸗
zu Otitenschweiler, liches Vermögen mit Beschlag belegt.
655711 Steckbrief.
Gegen die unten Beschriebenen, welche flüchtig sind, ist die Untersuchungshaft wegen unerlaubter Entfernung (Vergehen gegen 8 9b des Gesetzes wm 4. Juni 1851), begangen in Alidamerow, Krets Saatztg t. Pomm., am 7. November 1915, am II. Januar 1916 verhängt. Es wird ersucht, dieselben zu verhaften und in das nächste Gerichts gefängnis abzuliefern sowie zu den hiesigen Atten I1 H. R. 1341/18 sofort Mutellung zu machen.
Yersonbeschreibung:
J. Famillenname: Radwanski, Vor- name? Anton, Stand und Gewerbe: Schnitter, anscheinendes Alter: 23 Jahre, aus Balusz, Russ. Polen, letzter Aufent⸗ halt: Altdamerow, Kreis Saatzig, jetziger Aufenthalt: unbekannt, Größe; groß, Haare: dunkel, Gesicht: oval, Augen: braun.
II. Familienname: Podlemski. Vor⸗ name: Jan, Stand und Gewerbe: Schnitter, anscheinendes Alter: 19 Jahre, aus Menka, Kreis Sieradz, Russ. Polen, letzter Aufenthalt: Altdamerow, Kreis Saatzig, jetziger Aufenthalt: unbekannt, Größe n mittel, Haare: dunkel, Gesicht: opal, Augen: blau.
Stettin, den 11. Januar 1916.
Kriegtgerlcht des Kriegszustandes. (65573) Der gegen den russ. voln. Schnltter Thomas Dusz, 42 Jahre alt, erlassene Steckbrief vom 265. Juni 1915 — Nr. 157 Stück Nr. 24458 — wird erneuert.
Stettin, den 18. Januar 19156.
Kriegggerlcht des Krlegszustandes. 165572]
Der unter dem 13. Novemher 1915 gegen die Schnitterin Josefa Wojcie—⸗ chowska (auch falschlich Marianna Rotaj·
ist erledigt. Stettin, den 19. Januar 1916. Kriegägerlcht des Krieg? zustandes. 65577 Steckbriefserledigung und Aufhebung der Fahnenfluchtserklärung und Beschlaguahm e verfügung.
Der gegen den Musketier Karl Friedrich Wilhelm Gierdz vom 1. Grsatz Batl. Inf⸗Megta. 140 wegen unerlaubter Ent⸗ fernung unter dem 15. Juni 1915 erlassene Steckbrief ist erledigt. Auch die Fahnen⸗ fluchtserklärung und Beschlagnahmever⸗ fügung vom 26. 8. 15 wird aufgehoben.
Vromberg, den 21. Januar 1916.
Gericht der Landwehrinspektion.
65h89] Fahnenfluchtserklärung
und Beschlagnahmeverfügung.
In der Untersuchungssache gegen den Musketier Fridolin Gottstein von der 2. Grs. - Masch. Gewehr Komp. XXI. Armeekorps, geboren am 2.9 1880 in Hottingen, Kr. Säckingen (Württem- berg), wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der S5 69 ff. des Miliiärstrafgesetzhuchs sowie der S5§ 356, 360 der Militärstraf= gerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für jahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.
Bitsch, den 6. Januar 1916.
Gericht der stellv. 59. Inf. Brigade. Der Gerschtsherr: Schoen, Frhr. v. Steinecker, Kriegsgerichtsrat.
Generalleutnant.
65590] Fahnen fluchtserklärung und Beschlagnahmenerfügung. In der Natersuchunggsache gegen BD den Musketier Josef Bailln der 1. Genesenenkompagnie J. Ersatzbatl. J⸗ R. 97, geb. am 165. 5. 92 in Niederhof
bei Saarburg,
J. Ersatzbatl. J. R. N, geb. am 27. 3. 87 in Foulerey b. Saarburg,
3) den Reservisten August Mafson der 1. Genesenenkompagnie J. Ersatzbatl. J. R. 97, geb. am 28. 9. 88 zu Quirin bei Saarhurg,
wegen KRahnenflucht, werden auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der 85 356, 360 der Militärstraf. gerichtgordnung die Beschuldigten hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt und wird ihr im Deutschen Reiche befindliches Ver⸗ mögen mit Beschlag belegt.
Bitsch, den 6. Januar 1916.
Gerlcht der stellv. 59. Inf.⸗Brigade. Ver Gericht sherr: zo en, Frhr. v. Steinecker, Kriegegerichtsrat.
Generalleutnant.
65591] Faßnenfluchtserklärung
und Beschlagnahmever fügung.
In der Untersuchungssache gegen den Landsturmrekruten Alfred Geny. II. Rekr. Depot II. Ers. Batl. Jaf.⸗Regts. Nr. 166, geb. am 28 5 1882 zu Straßburg i. Elsaß, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der S§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs fowie der 55 356, 360 der Militärstraf. gerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüächtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.
Bitsch, den 6. Januar 1916.
Gericht der stellv. 59. Inf. Brigade Sitsch. Der Gerichtsberr: Schoen, Frhr. v. Steinecker, Kriegegerichtsrat.
Generalleutnant.
65592] Fahnenfluchtserkläürnng und Beschlaguahmeverfügung. In der Unzersuchungssache gegen den Musketier Josef Mennweg der 1. Ge⸗
Kreis Mülhausen, Elsaß, wegen Fahnen— flucht, wird auf Grund der S§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der S§ 366, 360 der Milttärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und seln im Deutschen Reiche be⸗ findliches Vermögen mit Beschlag belegt. Bitsch, den 6. Januar 1916.
Gericht der stellp. 59. Inf. Brigade. Der Gerlchtsherr: Schoen, Frhr. v. Steinecker, Kriegsgerichtsrat. Generalleutnant.
6.
65593 Fahnen fluchtserklärung und Beschlagnahmever fügung.
In der Untersuchungssache gegen den Ersatzreserbisten Artur Schmidt vom J. Ersatzbatl. J⸗R. 166 2. Genes.- Komp., wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der s§ 69 ff. des Milttärstrafgesetzbuchs sowie der 55 356, 369 der Militärstrafgerichte. ordnung der Beschuldigte berdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen 2 befindliches Vermögen mit Beschlag elegt.
Bitsch, den 6. Januar 1916.
Gericht der stellv. 59. Inf. Brigade. Der Gerichtsherr: Schoen, Frhr. v. Steine cker, Kriegsgerichtsrat.
Generalleutnant.
65588] Fahnenfluchts erklärung
und Vermögensbeschlagnahme.
In der Untersuchungs fache gegen den Reservisten Karl Ehrhardt der 2. Ge⸗ nesenenkompagnie J. Ersatzbatl. J ⸗RR. 138, geb. am 23. 1. 1891 ü Brubach, Kr. Mülhausen i. Elsaß, wegen Fahnen flucht. wird auf Grund der 55 69 ff. des Mi litaärstrafgesetzbuchs sowie der S5 356, 360 der Milltärstrafgerichtsordnung der Be⸗ schuldigte hierdurch für fahnenflüchtig er⸗
Bitsch, den 7. Januar 1916.
Gericht der stellv. 59. Inf Brigade. Der Gerichtsherr: choe n, Frhr. v. Steinecker, Krlegsgerichtsrat.
Generalleutnant.
65576) Fahnen fluchts erklärung.
In der Untersuchunge ache gegen den Ers - Reservisten Gustad Clausse, Masch.⸗ Gew. Komp. J ⸗R. 341, wegen Fabnen⸗ flucht, wird auf Grund der 55 69ff. des Militärstrafsgesetzbuchs sowie der S5 356 360 der Militärstrafgerichtsordnung der r , . hierdurch für fahnenflũchtig erklart.
D. Et. O, 15. 1. 16.
Gericht der 86. J⸗D.
65578] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Unteroffizier Karl Fey (Bez ⸗Kom. II Důüsseldors), geb. am 2. 7. 1880 zu Sossen ˖ heim, von Beruf Maurer, zuletzt wohn- haft in Düsseldorf, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der 55 69 ff. det Militärstrafgesetzh uch somie der Ss 356, I360 der Mllltäͤrstrafgerichtaordnung der , m . hierdurch für fahnenflũchtig erklrt.
Düffeldorf, den 17. Januar 1916.
Gericht der Landwehrinspektion.
65587] Fahnenfluchtserklärnng und Beschlagnahmeverfũgung. In der Untersuchungssache gegen den Tree n, en 2 org., geb. 3. 2. zu Hökelberg. 2 — vom Bez Kdo.
wegen 6 im Felde, wird auf Grund der S6 69 ff. des buchs sowie der 55 356, 360 der Milltär.˖
straigerlchtsordnung der Be — kee r n e e, n, fe.