1916 / 24 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Jan 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Wien, 2. Januar. (W. T. B) Amtlich wird ver⸗ lautbart: Russischer Kriegsschauplaß. .

Keine besonderen Creignisse.

Italienischer Kriegsschauplatz. Bestern ließ die Kampftätigkeit allgemein nach. Dei Oslavija brachte unser Geschützfeuer noch S0 Ueberläufer ein.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Mn allen Teilen Montenegros herrscht, ebenso wie im Raume von Skutari, völlige Ruhe. Der größte Teil der montenegrinischen Truppen ist entwaffnet. Die Bevölkerung verhält sich durchaus entgegenkommend. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, . Januar. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier teilt mit: An der Irakfront verschanzt sich der Feind in der Gegend von Felahie. Schwacher Artillerie⸗ zweikampf mit Unterbrechungen. Bei Kut el Amara keine Ver⸗ änderung. An der Kaukasusfront dauerten im Zentrum die zeitweiligen Artillerie kämpfe und Scharmützel zwischen den Vorposten an. An der Dardanellenfront feuerte am 2B. Januar ein feindlicher Monitor etwa 30 Granaten in der Vichtung auf Akbach ab, ohne eine Wirkung zu erzielen. Unsere Flieger warfen zwei Bomben gegen den Monitor, der das Feuer einstellte und sich entfernte.

Kairo, 26. Januar. (Meldung des Reuterschen Bureaus.) Gestern wurden 4500 Araber, mit denen am 2. der Kampf begonnen hatte, drei Meilen zurückgetrieben. Unsere Verluste sind 26 Tote und AM Verwundete. Der Feind verlor ungefähr 150 Tote und 500 Verwundete.

Ein anderes Telegramm besagt: Die Briten rückten am 2. von Matruh vor, um den Feind zu treffen, dessen Stellung durch Flieger ausgekundschaftet worden war. Regen und Sturm machte das Gelände für Transporte schwer zugänglich. Die Briten biwakierten in der Nacht vom 22. bei Bir Sholg und rückten Morgens in zwei Kolonnen vor, die mit dem Feind ins Gefecht gerieten. Der Feind breitete sich an beiden Flügeln aus und trachtete, die britischen Flanken zu umfassen. Der Angriff wurde zurückgewiesen. Nach einem Gefecht von zwei Stunden wurde der Feind zwei Meilen hinter seinem Lager von Hazalu (), das gegen Mittag besetzt wurde, zurückgetrieben. Der Feind zog sich eilig nach Westen zurück. Die Briten biwakierten drei Meilen westlich von Bir Shola, nachdem sie die Lagervorräte verbrannt hatten.

Statistik und Volkswirtschaft.

Spannungen in den Fleischpreisen.

In dle normale Lage der deutschen Fleischmärkte gewährt einen kletnen Einblick die Zujammenstellung der Fleischpreise im Groß⸗ bandel in den amssschen Preieberichten, die vom preußischen Stalistischen Landegamt bearbeitet und veröffentlicht werden. Daß sehr beträchtliche . , jwischen den einzelnen Orten be⸗ stehen, erklärt sich nicht nur aug der Belegenbelt der Städte in Gebieten mit Fleischüberschuß oder in fleischarmen Gegenden. Angebot und Nachfrage lönnen zettweilig aus besonderen Gründen mehr oder weniger verstärkt oder schwach sich betätigen. Auch geben manche ju=

fällige Umstände den stattstischen Aufzeichnungen eln irreführende An.

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonn. abend Opernbaus. 2. Abonnements. vorstellung. Richard Strauß ⸗Abend unter persönlicher Leitung des Komponisten.

Ein Oeldenleben. Tondichtung von Richard Strauß. Salome. Drama in

llelnen Preisen:

rektion:

Sonnabend, Abends

seben. Immerbin sind die Preigunterschlede so, groß, daß svelulatlve Kräste beim Flelschverkauf hr Wesen treiben müßssen. Daß dies der Rall ist, ist auch ohne Zahlenmaterial durch die Mitteilungen von Sacher ländigen längst seffgeflellt worden. Die für den vreußischen Stoat gemäß der in Nr. 18 des Reichs- und Staatzanzeigerg“ ver⸗= oͤffentlichten Verordnung vom 19. d. M. erfolgende Jusammenfassung der am Fleischhandel hauptsächlich beteiligten Interessenlen zu großen Vtebbandelsverbänden wird, wie anzunehmen ist, manche Ausschreltungen im Viebhandelsgeschäft beseitigen. Im übrigen dürfte es geraten Ee die praktischen Einwirkungen der neuen, am 15. Februar ins

ben tretenden Organlsation abzuwarten. Bel einer geordneten Ver⸗ teilung der Viehbestände auf die 3 Kon sumstätten müßten auch die Fleischpreise sich einbeitli alg bisher gestalien. Gegenwärtig sucht man ost vergebens nach einer Eiklärung, warum Städte, die nicht weit vonelnander entfernt sind, für dieselbe Fleischware ganz derschiedene Großhandelspreise verzeichnen, so z. B. für Schweine im Frischverkauf bis zu 225 Pfund Lebendgewicht: Königeberg 10966 ,. Berlin 125 , Stettin 89 AÆ, Posen 123 * für 50 kg. Im Westen sind die Preise viel höher, doch auch dort stößt man auf schwer zu erklärende Unterschiede. So wurden für die soeben angegebene Fleischart in Düsseldorf und Aachen 205 206 4, in Elberfeld aber nur 168 6 gezahlt. Im Westen der Monarchie ist frisches Schwelnefleisch also noch wesentlich teurer als in Berlin, wobei zu beachten ist, daß in Berlin die Schweineflelschversorgung

sehr schwach ist. Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause werden morgen, Sonnabend, als Richard Strauß Abend die Tondichtung Ein Veloenleben“ und anschließend daran „Salome“ aufgefübrt, beide Werke unter der

ersönlichen Leitung des Komponlsten. Die Salome singt Frau emp, die Herodias: Frau Goetze, den Herodeg: Herr Kraut, den w Derr Bronggeest, den Naärraboth: Herr Sommer. (Anfang . T.

Im Königlichen Schauspielbause geht morgen Kleists „Prinz don Homburg“ in Szene. In den Hauptrollen sind die Damen Nesper und Thimlg sowle die Herren Pohl, Boettcher, Engels, Leffler und Lucas beschäftigt. Splelleiter ist Herr Hertzer.

Carmen“ ist die nächste Einstudierung des Deutschen Opern bausez. Der Kapellmeister Ignatz Wagbalter hat die musikalische und der Direktor Georg Hartmann die szenlsche Leitung der Oper übernommen. Die erste Aufführung findet in der ersten Hälfte des

nächsten Monats statt. Mannigfaltiges. Berlin, den 28. Januar 1916.

Ueber die Witterung in Norddeutschland im Monat Dezember 1915 berichtet das Königlich preußlsche Meteorologische Institut auf Grund der angestellten Beobachtungen: Starke und bäufige Niederschläge in Form von Regen und Schnee, ungewöhnliche Temperaturschwankungen bel vorhenschender Wärme und annähernd normale Bewölkunge⸗ und Sonnenscheinverhältnisse kennzeichnen die Witterung des Dezember 1915. Nur in Oberscklesien kamen etwas zu kleine Monatswerte des Niederschlages vor, sonst war ez viel zu naß, sodaß an der Westkäste Holsteins mehr als das Dreifache des langjährigen Durchschnitis und fast im ganzen Küstengebieie über 29 Niederschlags⸗ tage verzeichnet wurden. Während im Südwesten fast ausschließlich Regen fiel und es daher auch höchstens vorübergebend zur Bildung einer Schneedecke kam, war der Anteil des Schners an der Gesamtmenge des Niederschlages, je weiter nach Nordosten, um so größer, sodaß bereits im mittleren Norddeutschland rechts der Elbe an etwa dem dritten bis vlerten Tell, im äußersten Nordosten an welt mehr als der Oälste aller Tage Schnee lag. Hler eiwies sich auch die Temperatur als nahezu normal, während sonst ein Wärmeüberschuß bestand, der nach Süden und Süädwesten hin schnell zunahm und in Obeischlesien mehr als 5 Grad betrug. Auch in bezug auf Frost. und Eistage macht sich der angedeutete Gegensatz zwischen Nordosten und Südwesten deutlich bemerkbar. Abgesehen von der Küste, sind überall ungewöbnlich hohe, vielfach zu dieser Jahreszeit bisher noch nicht aufgezeichnete Temperatur- maxima (bis 17 Grad) beobachtet worden, während anderselts in Brandenburg, dem zstlichen Mecklenburg und Vorpommern mehr als 20 Grad unter Null vorkamen. Nur im Westen ist

Sonntag, Nachmlttags Wetterleuchten. Abends 8 Uhr: Der Weibstenfel. Montag: Gyges und sein Ring. Volksbühne. (Theater am Vũlowplatz.) , . Schönbauser D Marx Reinhardt. 8 Uhr:

2 Ubr: Zu Dentsches Künstlerthenter. (Mtüärn. Theater bergerstr. 70 71, gegenüber dem Zoologischen Zoologischer Garten.) Sonnabend, Abends 8 Ubr; Die selige Exzellenz. Lustspiel in dret Akten von Rudolf Presber und Leo Walther Steln. Sonntag und Die

selige Exzellenz.

or.) felgende Tage:

Arnold.

wölkungg.· und Sonnenscheinverbälmmisse sind für den Dezember, den träbsten Monat deg Jahres, nabejn normal ju nennen. Die Nlederschlage karte zeigt, daß rechts der Elbe und in Minel. deutschland bo dig 100, Ünke der Elbe und in Schleswig ˖ Hol stein 100 big 150 mm vorberrschend waren. Unter 30 mm kamen vor in Ost, preußen, Westpreußen, Posen, Schlesien (big unter 30 mm im Leoh. schützer Hügelland und an der Glatzer Neiße), Brandenburg und Muteldeutschland, über 150 mm in Schleswig. Holstein und dem nördlichen Hannover, den Bergischen Landen, im Saar ebiete und in den Gebirgsgegenden. In der Eifel, im Saarbrückener Kohlen. ebirge, in den Bergischen Landen und im Rothhaargebirge owe auf dem Tharinger Walde wurden 200, in den höheren Teilen deg Harzes sogar 250 mm überschrüten. Mit dem Vordringen deg baromeirlschen Minimumg breitete sich daz am 30. Nopember im Westen eingetretene Tauwetter schnell über gam Norddeutschland auz, sodaß die Schneedecke auch im Nordosten all. mäblich verschwand. Die Witterung der Folgezeit stand unter dem Einfluß fieser atlantischer Depresstonen. Sehr lebhafte südwestliche Winde bedingten vielfach starke Regenfälle bei ungewöbnlicher Wärme, sodaß 3. B. das Tagesmitiel deg 11. in Berlin böher war, als es bigher seit dem Beginn regelmäßiger Beobachtungen an diesem Tage der Fall gewesen ist. Nur der nördliche Teil des Gebietes, besonderg QOstpreußen, hatte vorüäbergebend am BH. und 6. sowie am 19. kältere Witterung deren Eintritt durch nördliche Winde, die dem skandinapischen Hochdruc. geblete entstammten, bedingt wurde. Alg vom 13. ab von Südwesten ber ein barometrisches Maximum mit nordwärtz reichendem Augläufer beranzog, wurde das Wetter trocken und kälter bel leichtem Froste, be. sonderg im Binnenlande. Diese Witterung blieb auch bei schwachen sid. lichen und süröstlichen Winden bestehen, alg in der Folgezeit eine gleich. mäßigere Verteilung des Luftdruckes dadurch elntrat, daß sich daz Hochdruckgebtet in östlicher Richtung verlagerte und ein Tiefdrud. augläufer von Großbritannien über den Kanal, ein jweiter von Frank. relch her heranjog. Unter der Wechselwirkung hohen Lufldruckes über Westeuropa und einer vom nördlichen Eismeer her vordringenden Depression traten vom 18. ab Schneefälle ein, denen, nachdem sich den Sochdruckgeblet über Mitteleuropa selbst ausgebreitet hatte, unmittelbar Uustlaren und strenge Kälte folgte. Gine von Westen her berannahende Depression bedingte aber in Westdeuischland berettz am 22, oder ', im größeren Teile des Gebieteg am 21. Tauwelter, das bei lebhaften Winden big zum Monatgschlusse anhielt. Nur in Nordosten, der in den letzten Tagen wiederum unter dem Einflusse des standinavischen Hochdruckgebietes stand, beschtänkte sich das Tauwetter auf wenig Tage (26. big 28.).

In Jabre 1915 war der Gesamtdurchschnitt der Temperatm normal zu nennen. Sie lag nur in Oslspreußen um etwas mehr al z Grad unter, in Oberschlesien und dem Süynwesten um etwa denselben Betrag über dem langjährigen Mlttel, sonst wurden nur ganz geringe Abweichungen beobachtet. Tiotz der lange anhaltenden Trockenheit i Frühjahr war eg in den meisten Gegenden ju naß, besonders in Schlesien, wo bis über 140 0/0 der normalen Niederschlagesmenge fielen, während an der binteipommerschen Küste, in Thüringen und in der Rheingegend stellenwelse nur 885 big 87 0o derselben hernieder⸗ gingen. Bie Sonnenscheindauer entsprach eiwa dem Durchschnktt de letzten Jahre. . .

Athen, 28. Januar. (W. T. B.) Die Begräbnis feier für den verstorbenen Minister Theotokis trug den feierlichen Charakter einer nationalen Trauer. Dag Leichenbegãngni wurde auf Kosten des Staates veranstoltet und fand h Gegenwart deg Herrscherpaares, der Vertreter der gesetzgeben den Körperschaften und des diplomatischen Lorvg statt. Die Garnlfon erwies die militärischen Ehren. Die Artillerie feuerte den Trauersalut. Die melsten Läden waren geschlossen. Nach der Trauer seier wurden die sterblichen Ueberreste nach dem Pträus gebracht, dön wo sie auf dem Kreuzer Hellas“ nach Kor fu überführt werden Dort wird die Beisetzung erfolgen.

Batavia, 25. Januar. (W. T. B.) Antlich wird be richtet, daß Japara bei Samarang von Ueberschwem. mungen beimgesucht wurde. 330 Haäuser wurden zerstört, 18 Per fonen find ertrunken, viel Vieh wird vermißt; die Reisernn

trengere Kälte überhaupt nicht zur Entwicklung gelangt. Be-

Sonnabend, Nachmittags 33 Uhr: Wohl⸗ tãtigkeitsvorstellung: Der Ulan. Opereite von Offenbach. Abends 8 Uhr: Das 3 Fräulein vom Amt. Akten von Georg Okonkowskt und Franz Musik von Gilbert.

Sonntag, Nachmittags 31 Uhr: Polen⸗

ist vernichtet.

Singakademie. Sonnabend, Abenn S Uhr: Ziederabend von Kammer sängern

des Westens. (Station: Garten. Kantstraße 12. * J . Ilona gt. Durigo. Am Klavier: Pr

fessor Robert Kahn.

Ihrer zen, wMeistersagl. (kttbener Strake &.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Vortrag abend von Trude Pfermann. Mitn,

cinem Aufzuge nach Oskar Wildes gleich namiger 1 in deutscher Uebersetzung von Hedwig Lachmann. Musik von Richard Strauß. Rege: Herr Regisseur Bachmann. Anfang 73 Ubr.

Schauspielbaug. 29. Abonnementsvor- stellung. Prinz Friedrich von Som- hurg. Schauspiel in 5 Auftügen von Heinrich von Kleist. Regie: Herr Regisseur HDertzer. Anfang 74 Uhr.

Sonntag: Overnhaug. 28. Abonnemente. vorstellung. Dlenst ! und Freiplätze sind aufgehoben. Taunhäuser und der Süängerkrieg auf Wartburg. Roman⸗ tische Oper in drei Akten von Richard Wagner. Anfang 74 Uhr.

Schausplelbaus. 30. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. Ait. Berlin. Heltere Bilder aug der Großväterzeit. In Szene gesetzt von Herrn Vr. Bruck. Die Reise auf . Kostem. Komlsches

zemälde in 3 Rahmen, verfaßt von Herrn Louls Angel. Vorber: Wiener in Berlin. Singspiel in 1 Akt, verfaßt uin. Karl von Holtei. Anfang 7 5.

Die Ausgabe der Februar ˖ Abonnements⸗ karten für 27 Vorstellungen im König lichen Dpernbause und 29 Vor⸗ stellungen im Könlallchen Schaufpielhause findet an der Königlichen Theaterbauptkasse gegen Vorzeigung der Abonnements verträge von 9 —1 Uhr statt, und jwar am 28. d. Mtg. für den 3. Rang des König⸗ lichen Opernbauseg und für alle Plätze des Königlichen Schauspielhauses.

Dentsches Theater. Dire ltlon: Mar Reinbarpt5 Sonnabend, Abendz 73 Uhr: Der Biberyelz.

Sonntag, Nachmittag 2 Uhr: Zu kleinen en Gawan. Abends 7 Uhr: Der Bibervelz.

Montag: Der Biberpel.

.ammerspiele. Sonnabend, Abend 8 Uhr: Der

Weib eterfe. /

Das Mirakel.

Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Zu klelnen Prelsen: Die deutschen Klein⸗ städter. Abends S8 Ubr: Das Mirakel.

Montag: Viel Lärm um Nichts.

gerliner Theater. Sonnab., Abends 8 Ubr Wenn zwei Hochzeit machen. Gin Scherispiel mit Gesang in 4 Bildern don Rudolf Bernauer und Rudolph Schan zer. Musik von Walter Kollo und Willd Bredschnelder.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Wie einst im Mai. Abends 8 Uhr: Wenn zwei Dochzeit machen.

Montag und folgende Tage: Wenn zwei Hochzeit machen.

Theater in der Käniggrätzer Straße. Sonnabend, Abends 73 Uhr: Götz von Berlichingen mit der eisernen Sand. Schauspiel in fünf Auf⸗ zügen von Wolfgang von Goethe.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Rausch. Abends 7. Uhr: Gön von Ber⸗ liching en.

Montag: Maria Stuart.

Aomũdienhans. Sonnabend, Abende SI Ubr: Die rätselhafte Frau. TZust⸗ spiel in 3 Akten von Robert Reinert.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Eztra⸗ blätter! Abends 8 Uhr: Die ratsel⸗ hafte Frau.

Moniag und folgende Die rätfelhafte Frau.

Dentsches Opernhaus. lottenburg, Bismarck Straße Direktion: Georg Hartmann.) Sonnabend, Abends? Uhr: Tannhänser und der Sängerkrieg auf Wartburg. Ro- mantische Dyer in 3 Akten von Richard Wagner.

Sonntag, Nachmittagt 3 Uhr: Der Bettelstubent. bene 8 Uhr Tie v ledermans

Montag: Lohengrin.

Tage:

Char

5 34 - 37.

Cesstngthenter. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die gutgeschnittene Ecke. Tragikomödie in fünf Akten von Hermann Sudermann.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bau⸗ meister Solnueß. Abends 8 Uhr: Die gutgeschnittene Ecke.

Montag: Kaiser und Galiläer.

Schillertheater. O. (Wallner tbeater.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Zwei glückliche Tage. Schwank in vier Aften von Franz von Schönthan und Gustav Kadelburg.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Faust, erster Teil. Abends 8 Uhr: Tie fünf Frankfurter.

Montag: Der Dornenweg.

Charlottenburg. Sonnabend, Abende S Ubr: Jungbrunnen. Lu stspiel in vier Aufzũgen von Paul Lindau.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Mora. Abends 8 Ubr: Der Dornen weg.

Montag: Nitter Bengts Gattin.

AKamische Oper. (An der Weiden⸗ dammer Brücke Sonnabend, Abends 8 Ubr: Jung muß man sein. Dpererte in drei Alten von Leo Leipziger und Grich Urban. Gesangsterte von Leo Leinriger. Mustk von Gilbert. Sonntag, Nachmittags 35 Ubr: Das füße Maäbel.! Abende 8 Uhr: Jung mim wan sein.

Montag und folgende Tage: muß man fein.

Jung

Cuslspielhaus. (Zriedrichstiaße 236) Sonnabend, Abende 8 Uhr: Der Gatte des Fräulein. Lustspiel in drei Atten von Gabriel Drägelr.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Gaubeunlerche., Abende 8 Ubr- Der Gatte des Fräulein Montag Ind folgende Der Gatte bee gräuleins.

Tage⸗

blut. Abends 8 Uhr: Das Fräulein vom Amt.

Montag und folgende Tage: Das Fräulein vom Amt.

Theater am ANollendorsplatz. Sonnabend, Nachmittags 31 Uhr: Das Nachtlager in Granada. Abends S8! Ubr: Immer feste druff! Vater⸗ ländisches Volksstück in vier Bildern von Dermann Haller und Willi Wolff. Musit von Walter Kollo.

Sonntag, Nachmittags 35 Uhr: Der Cbersteiger. Abends 8 Uhr: Immer feste druff!

Montag und folgende Tage: feste druff!

Immer

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld Sonnabend, Abends 8 Uhr: Drei Paar Schuhe. Lebensbild mit Gesang in vier Bildern, frei nach Karl Görlitz von Jean Kren. Gesangeterte von Alfred Schönfeld. Musik von Gilbert.

Sonntag. Nachmittags 3 Uhr: Kam ' rad Männe. Abends 8 Uhr: Drei Paar Schuhe.

Montag und folgende Drei Vaar Schuhe.

Tage:

Trianontheater. (Jeorgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Sonnabend, Abends 8 Uhr. Verheiratete Junggesellen. Mustkalischer Schwank in 3 Akten von Arthur Lippschitz. Gesangsterte von Will Steinberg. Mustk von Rudolph Nelson.

Sonntag. Nachmittags 4 Uhr Das Glück im Winkel. Abends 8 Uhr⸗ Berheiratete Junggesellen.

Montag und folgende Tage: Werhei⸗ ratete Junggesellen.

gonzerte.

Beethoven Saal. Sonnab, Abend 3 Uhr Klavieeabenb von Brunn Eigner.

l

Paul Schramm (Klavier).

Zirkus Qusch. Sonnabend, Nat mittags 34 Uhr und Abends 8 Uhr: Zw große Prunk ⸗Vorstellungen. beiden Vorstellungen ungekürzt: Das n großartige Prunk. Ausstattungsstück: En Wintermärchen. Weihnachtsspiel j fünf Akten von Paula Busch. Nach ha Myfterlen des Mittelalters. Musik nn Fapellmeister A. Taubert. Einstudie von Balletimeister R. Riegel. Vorhe Das glänzende Januar Programm (Nachmittags hat jeder Erwachsene en angehöriges Kind unter 10 Jahren frel n allen Plätzen, außer Galerte, jedes wella Kind halbe Preise.)

Sonntag, Nachmittags 35 Uhr un Abends 8 Uhr: Zwei Vor ste lung In beiden Vorstellungen ungekürzt: Er Wintermärchen.

2 8

Familiennachrichten. Geboren: Eine Tochter: Hrn. Hanh mann Kraft⸗Heinrich von Heugel (Gh lottenburg.) . Gestorben? Hr. Ernst von Usetch Iirmolssel (36imosssel). Hr. Friern don Biücher⸗Ostrowitt (Ostrowitt) Fil. Herwig von Bergseld (Mann burg)

2.

Verantwortlicher Redakteur:

J. V. Weber in Berlin.

Verlag der Gypebhltion (Mengert in Berlin.

Muck der Norbdeutschen Buchbruckerei

Verlagsanstalt, Berlin, Wil helmstraße

Vier Beilagen. (elnschlleßlich Warenzelchenbellage Nr 8

sowie bie 87. Ausgabe der Deutschen Ber lustlisten.

1

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

21.

6 21

Aichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Zur Ausführung des an das preußlsche Staatsministerium richteten Allerhöchsten Erlasses, betreffend Nie derschlagung on Strafverfahren und Erlassung von Strafen gen Kriegsteilneh mer, der in der Sonderausgabe fr. 22) des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ vom VN. d. M. piffentlicht worden, ist eine allgemeine Verfügung des Justiz⸗ inisters ergangen, in der er folgendes bestimmt:

A. Zum Abschnitt J. J

1. Der Allerhöchste Erlaß bedeutet gegenüber den Erlassen vom

Januar und 24. April 1915 eine Grwelterung insofern als: l) auch Untersuchungen wegen solcher Straftaten betroffen werden, die nach dem 26. Januar 1915, aber vor dem 27 Januar 1916 begangen sind. auch die Kiiegsteilnebmer umfaßt werden, die diese Eigen— schaft erst nach dem 27. Januar oder 24. April 1915, aber vor dem 27. Januar 1916 erlangt haben.

Mit den hierdurch erforderlichen Maßgaben gelten für die Aus— krung des Erlasseg, soweit er auf gerichtlich noch nicht eingeleitete siersuchungen Anwendung findet, die Bestimmungen der Allgemeinen nügung vom 27. Januar 1915 IM Bl. S. 14 mit Aus⸗ kme derjenigen in Abschnitt 11I, und sowelt gerichtlich bereits ein= kätete Untersuchungen in Betracht kommen, die Bestimmungen der Hemeinen Verfügung vom 26. April 1915 JIM Gl. S. 84 ker Ziffer 2, 3, 4.

2. Zur Heseitigung aufgetauchter Zweifel bemerke ich folgendeg:

Inn ein Kriegzteilnebmer, der von den Kahnen endgültig entlassen ist, ttiäglich wieder einberusen wird, so ist bei der Prüfung der Frage, eine Straftat vor der Einberufung begangen ist, die zweite Ein⸗ fung als eine neue Einberufung anzusehen, so daß z. B. eine haftat, die nach der Entlassung und vor der zweiten Einstellung hangen ist, unter den Allerhöchsten Erlaß fällt; es ist aber zulässig, den hraum der ersten Einstellung mitzuberäcksichtigen bei der Berechnung pin Abschnitt 1 Ziffer 1 der Allgemeinen Verfügung vom 27. Ja m 1915 bezeichneten Frist von 1 Monat, sodaß ein Landsturm— sichtiger, der zunächst 3 Wochen und später nochmals 3 Wochen gestellt wird, als Kriegsteilnehmer anzusehen ist. Die Voraus. hungen für die Annahme der Eigenschaft als Krtegsteilnehmer müssen 126. Januar 1916 vorgelegen haben. Retruten, Kriegsfreiwillige, Fatzteservisten und Landsturmpflichtige gelten aber auch dann als Kriegt nehmer, wenn sie zwar am 26. Janaar 1916 noch nicht einen snat lang eingestellt waren, unter Berücsichtigung der späteren t aber im ganzen einen Monat bei den Fahnen bleiben. Bei den ter Ziffer J b a. a. O. angeführten Personen ist nicht erforderlich, m sie auf Grund ihrer militärischen Dienstpflicht eingestellt sind, mehr genügt ein privatrechtliches Dienstvertälinis, durch das dle hehözrigkeit zur Land oder Seemacht usw begründet wird. Als nlossung von den Fahnen gilt nur eine solche Entlassung, die die zenschaft als Friegsteilnehmer für die Zukunft beseitigt.

II.

Die Strafverfolgungsbehörden haben diejenigen Untersuchungen hen Kröegsteilnehmer, die nach der Art der zu verfolgenden Straftat ht unter den Allerhöchsten Erlaß fallen, bei denen aber im Übrigen BVoraussetzungen des Grlasses gegeben sind, darauf zu prüfen, ob laß besteht, die Nlederschlagung des Verfahrens durch Einzel⸗ ndenerweis zu befürworten. Ein solcher Anlaß ist nur dann zu

keinen, wenn ein Kriegeteilnehmer im Hinblsck auf seine Per— fichkeit oder die Schwere der Tat trotz seiner Teilnahme an dem hege eines Allerhöchsten Gnadenerweises nicht würdig, oder wenn 6 besonderen Gründen eine Aufklärung des Sachverhalts geboten sbeint. Es ist nicht ausgeschlossen, zur Prufung dieser Frage Er⸗ kilungen anzustellen, damit der Tatbessand hinreichend übersehen den kann.

Fälle, in denen biernach die Strafverfolgungsbehörde die Befür⸗ nrtung eines Gnadenerwelses für zulässiz erachtet, hat sie in Ver⸗ sönisse einzustellen, die folgende Spalten enthalten:

1) Lfd. Nr.

2 Name, Stand, Wohnort des Beschuldigten, Alter zur Zeit der it, Vorstrafen, Aktenzeichen,

Bezeichnung des verletzten Strafgesetzes und Sachverhalts,

4) Prozessuale Lage des Verfahrene,

) Militärisches Verhältnis des Beschuldigten, 5) Wenn schon ergangen: Datum des Urteils (L, II. Instanz), kannte Strafe,

) Kurze Begründung des Antrags auf Niederschlagung,

M GEGine offen zu lassende Spalte.

Die Verzeichnisse sind in Reinschrift unterschriftlich volljogen, ne Begleitbericht und ohne Akten unmittelbar an mich zu senden, k die Amtsanwälte haben die von ibnen aufgestellten Verzeichnisse h die Ersten Staatsanwälte einzureichen. Es ist zulässig, mehrere sreichnisse nach einander einzureichen.

Dält die Strafverfolgungsbehörde die sadenerweises nicht für zulässig, so bat sie die für ihre Ent⸗ kidung maßgebenden Gründe aktenkundig zu machen. Sie hat ch ju prüfen, ob es geboten ist, die Entlassang des Beschuldigten dem Heere oder der Marine anzuregen; bejahendenfalls ist an mich berichten.

Diese Bestimmungen gelten auch für solche Fälle, in denen die sraussetzungen des Erlasses vom 27. Januar oder vom 24. April s vorstegen, die aber bisher nicht in eines der nach den Allge—⸗ hmen Verfügungen vom 27. Januar oder vom 24 Avril 1915 auf⸗ htellenden Vereichnlsse aufgenommen worden sind. Die Einreichung Verzeichnissen auf Grund dieser Allgemelnen Verfügungen findet nt mehr stait.

kurze Darstellung

Befürwortung eines

III.

Gegen Kriegstellnehmer, dle endgültig von den Fahnen entlassen n ist daz Versahren ohne welteres fortzusetzen,

) wenn der Heschuldigte mit Rücksicht auf den Grund der Ent— lassung nach den Bestimmungen des Allerhöchsten Erlasses von den Gnadenerweisen ausgeschlossen bleiben soll, wenn diese Voraussetzung nicht zutrifft, aber die zu verfolgende Straftat unter keinen der Allerböchsten Grlasse über die Nieder schlagung von Strafverfahren gegen Kriegsteilnehmer fällt, und die Strafperfolgungs behörde die Befürwortung der weisen Nlederschlaqung nicht für zulässig erachtet oder die Niederschlagung abgelehnt ist.

B. Zum Abschnitt JI.

I) Für die Frage, welche Personen als Krlegsteilnehmer anzu— hen sind, zu welchem Zeitpunkt die Einberufung zu den Fahnen und Gntlassung von den Fahnen als erfolgt gilt, siad die Bestimmungen ä Ullgemeinen Verfügung vom 27. Janugt 1918 JMöl S 13

h die zu deren Eiläuterung ergangenen Bestimmungen, imngbesondere

biemigen im Abschnitt 1 der vorliegenden Verfügung maßgebend.

22 Voraugsetzung für die Anwendung des Allerhöchsten Eelasses 8s eben so wie bel den Erlassen vom 27. Januar

91 und 24. April ls, daß die Straftat, auf die das Strawersahren sich bezteht, vor

gnuaden⸗·

Berlin, Freitag, den 28. Januar

der 1 zu den Fahnen begangen ist; dagegen betrifft der Abschnitt 11 des jetzigen Erlasses nur rechtskräftig erkannte Strafen, und zwar muß die Rechtskraft des Urteils oder Strasbefehls swätesteng mit dem Ablaufe des 27. Januar d. J. eingetreien Dadurch, daß die Rechtskraft erst noch der Einberufung zu den Fahnen ein⸗ getreten ist, wird die Anwendung des Allerhöchsten Erlasses nicht aus⸗ geschlossen.

3) Bei der Entscheidung der Frage, eb eine Strafe nach Höhe unter den Allerhöchsten Erlaß allt, ist der noch ollstreckte Teil der Strafe maßgebend; wenn j. B. ein Verurteilter zu einer Gesängnisstrafe von 3 Jahren verurtellt ist und nach Verbüßung 2 Jahren und 1 Monat Gefängnis zur Einstelung in das Heer laubt ist, so ist der Strafrest erlassen. Ist durch ein und kenntnis auf mehrere Strafen erkannt, von denen keine die für ihre Strafart in dem Erlasse bezeichnete Höchstgrenze übersteigt, s⸗ ll Strafen erlassen, z. B. sind 1 Jahr Gefängnis, 6 Wochen Haft 10900 M Geldstrafe, die durch ein Urteil verhängt sind, erlaffen. NUebersteigt von den durch ein Urteil erkannten Str der noch nicht vollstreckte Teil der einen Stiafe die in dem GErlasse bezeichnete Höchstgrenze, so bleibt der Erlaß überhaupt außer Anwend bei einem auf 16 Jahr Gefängnis und 6 Wochen Haft Urteile keine Strafe erlass⸗n ist, wenn von der f noch nicht 6 Monate vollttreckt sind. Dagegen betrifft der durch ein Urteil verhängten die sämtlich der Höchstgrenze liegen, auch dann, anderen Ucteilgz nech Strafen zu voll strecke . Höchstgrenze übersteigen; wenn won das auf 6 Wochen Haft, das zweite auf 1 Jahr Zuchthaus lauten, ist die erste Strafe erlassen. Bei Gesamtstrafen ift der vollstreckte Gesamtbet ag der Strafen enticheidend ohne darauf, ob die GEinzelstrafen durch ein oder mel G festgesetzt sind; wenn jemand durch ein Urteil fängnis, durch ein zweites Urteil zu einer Zafutzst verurteilt ist, so ist nichts erlassen, falls nich 1916 3 Monate vollstreckt waren. Ist in Einsatzstrafe enihal ten, die von einem nichwreußischen Ger ist, und liegt dite Gesamtstrafe oder ihr noch nicht lst innerhalb der Höchstgrenzen des Grlasses, so ist pon streckungsbehörde unmittelbar an mich zu berichten.

4) Da nach den Vorschriften des Erlasseg Personen, Unwürdi keit aus dem Herre usw. entfernt werden, von den erweisen ausgeschlossen bleiben sollen, so fann der Erlaß de erst dann endgültig festgestellt werden, wenn der Ve hat, Kriegsteilnehmer zu fein, obne daß ein Umstand eingetre der ihn von der Wohltat des Erlafses ausschlösse. ola ungewiß ist, ob der Straferlaß eintritt oder nicht, is vollstreckung gerichtete unzuläassig. des Verurteilten und

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Auch soweit hiernach der Straferlaß vorläufig sind Gnadengefuche, die sich auf die bedingt erlassene als erledigt anzusehen. Etwa nach der Befürwortung eines Gnaden vielmehr ist nur eine kurze Anzeige über die Sachiage en Bedingt erlassene Strafen sind in B Ver seichnisse nicht einzust

5) Die Strafvollstre ckungeb hörden hab s 1 ob Verurteilte von dem Allerhöchsten Er die Strafe zurzeit verbüßen; bejahendenjalls ist die sofort zu unterbrechen.

6) Rückständige Kosten sind auch in soschen Fällen erlaffen, in denen ein Erlaß der Strafe nicht mehr in Frage kam, n Straf schon ganz vollstreckt oder erlaͤssen war, wenn nur unter die Höchstgrenzen des Erlaffes Dief auch zugunsten der Erben des Verurteilten, nicht Personen, die die Kostenschuld selbstschuldnerisch z. B. nicht zugunsten desjenigen, der ein mit einer Kostenschuld belastetes Grundstück unter Anrechnung den Kaufpreis gekauft hat.

Fun den Gnadenerweisen ausgeschlossen bleibt, weil er die Dienst in dem Deutschen Heere oder der Kasserlichen M §5§5 31, 34 des Reichsstrafgesetzbuchs oder 55 32, 33, strafgesetzbuchs verloren hatte, ist über die Frage der Befürwortn eines Ginzelgnadenerweises an mich zu berichten; die Ber fin der Strafvollstreckungsbehörde unmittelbar an mi unter Beifügung der Akten zu erstatten.

8) Wenn sich Zweifel über die Anwendbarkeit de Einzelfall ergeben, so ist meine Entscheidung einzuholen.

Zum Abschnitt III.

Die mir übertragene Befugnis zur Niederschlagung de zugunsten von Kriegsteilnehmern und deren Hinterbliebenen übe ich auf Grund der Allerhöchsten Ermächtigung auf präsidenten. Von dieser Befugnis kann insbesondere au Strafsachen Gebrauch gemacht werden, die unter den Allerböchften Gnadenerlaß vom 1, August 1914 gefallen wären, Strafen noch nicht vollstreckt gewesen wären.

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. worm * S = 2 1.

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Zur Ausführung des ebenfalls in der Sonderausgab (Nr. 22) des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ vom V. d. M. veröffentlichten Allerhöchsten Erlasses an das Staatsministerium, betreffend Löschung von Strafoermerken im Str register usw., hat der Justizminister in einer allgemei Verfügung folgendes bestimmt:

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J. 1) Die Ausfübrung des Allerhöchsten Erlasses liegt, soweit das Bet

Strafregister in Betracht kommt, dem Registerführer ob. 3 hat er die Entscheidung des Ersten Staatsanwalts emn⸗ zuholen.

2 Es ist nicht erforderlich, daß alle Strafnachrichsen und Straflisten alebald darauf durchgesehen werden, ob auf ihnen nach den Bestimmungen des Allerböchsten Erlasses Löschungen vorzunebmen sind, vielmehr genügt es, wenn diese Prüfung sür jede Strafnach- richt und Strafliste bewirtt wird, sobald das Blatt aus anderem Anlasse gebraucht wird. Spätestens ist mitbin jedes Biatt durch- zuseben unmittelbar vor Erteilung einer Auskunft auf Grund dieses Blatteg oder bei Gelegenheit der nach Nr. 20 der Allge⸗ meinen Verfügung, betreffend die Einrichtung des Strafregisters usw., vom 7. Juli 1913 IMBl. S. 267 alle 2 Jahre vor⸗ zunehmenden Durchsicht der Registerfächer. Sobald der Register⸗ führer eine Strafnachricht oder eine Steafliste geprüft hat, hat er dieg durch elnen kurzen Vermerk in der rechten oberen Ecke des Blatteg kenntlich zu machen.

11.

1) Der Allerhöchste Erlaß beziebt sich auf die von vreußischen Zwilgerichten, preußischen Polizeibehörden oder Militärgerichten des preußischen Kontingents verbäagten Strafen. Falls für die von außerpreußtschen Gerichten usw. erkannten Strafen äbnliche Gilasse ergehen lollten, werden besondere Bestimmungen getroffen werden.

2) Ob die Voraussetzungen des Allerböchsten Erlasses im Gbazel. falle vorllegen, ist vom Registerfübrer lediglich nach dem Inbalte des Strafregisters zu prüfen. Ingbesondere ist dafür, wann eine Strafe

1916.

. im Strafregister eingetragene Datam maßgebend; sollten bei einem Erkenntuntsse mehrere Daten eingetragen sein, so entscheldet das für den Bestraften günssigere. Auch für die F eine Person nach dem 27. Januar 1906 bis zum 27. Jan abermals he straft ist, kommt eg auf den Registerinhalt an; geb bevor die Löschung im Register bewirtt ist, eine Steafna sich ergibt, daß der Bestrafte wegen eres Verbrer ns vor dem 27. Januar 1916 abermals ñ die doöschung der früheren Strafe nicht zuläfsin. 3) Die Löschung ist auch dann zulässig, wenn l Strafen nebeneinander erkannt is

1 Höchstgren zen üherfielg

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2 ö 211 h 2 ner . 1 anderen Fällen hat die Strafhollfireckungs behörde 181 R wa alsbald o oder .

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? eine Enticheidung über 28 * rn, n , . . J. 74 die Befürwortung eines Gnadenerwelses unmittelbar einzuholen.

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Als Krieggteilnebmer im Sinne dieser Beslimmungen gelten alle Persogen, bet denen die Voraus setzungen der Allgemelnen Ver fagung dom 2 Januar 19166 IMB S 4 unter E gegeben Mmnd, ohne Rücksicht darauf, ob diese Voraugsetzungen dor oder nach dem beutigen Tage eingetreten Md.

IX. Die Wundoerfügungen dom 23 Serytemder, 3. Nanember 1914 8.

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