1916 / 27 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Feb 1916 18:00:01 GMT) scan diff

2. . Pon der arten nt u eg; betroffene 6 Kernat, ibeth re let, sedoch hchfteng ene dem Minde stworrat leich- e aleich · orberungen na r ; ; , , , m , . . nee e = , bend aufgeführten Web., Wirk. und Strick. a. wenn die freigegebenen Vorrät ; i rwe, allen Postansta waren hetroffen, gl gegebenen Vorräte unmittelbar an Verbrau ; ö . ö 8. ö ; k ; H n . z Tunstean m wolle, Bastfasern orer sonstigen Lflan zenfasern, aus b. wenn der Verlausepreis grine Beamte und Gefangene (Rruppe h, Sni ĩ i ö Nin de stnorrate Nichtbeschl k , n , . allein, oder aus ö die ser t Re, J. n . . und Pferdedecken. Wollache Beschlagnahmte Warengattungen Epyimistosse Zarb Niundest gewicht min f rohe (5 6, ʒ 10, Abs. 1 und 27) Warengattungen pinnftoffe hagestellt sind, bei⸗ er trotz dieser Vorschriften Ware zuräckbält oder größere Meldeschein II für Mãnneririkotagen (Sruppe Mn) . Gruppe I: Stoffe zur Oberkleidung für Seer, Marine, Beamte und Gefangene.

Sa dsack. ack, und Strohsackgeweben auch unter Müderwendung von Mengen als bie vorgeschrlebenen auf Rnmäal mm'. Abnehmer der⸗ Meideschein N är farbige Wäschestoffe und farbige Stoff. offe a. bei wollenen und halb. Mindestbrelte: Bei Vorräten in ein 1) Feldgraue, graue, 3 ziers·

PVapler, I d : nd zwar laust oder höhere Preise als bisher sich bezahlen läßt, hat die sofortige Krantenbekleidung (Gruppe 17) 1 Meldeschein V für farbige Futterstoffe (8ru pye V), Stoffe, welche zur Oberkleidung für Heer, Marine, Wolle, Mohair, Kamel⸗ a. einfarbig oder meliert grau, wollenen Stoffen 60 em und derselben Quali-; und marlneblaue

, . Dberkleidung für Heer, Marine, Beamte Enteignung der Waren ju gewärtigen.

ngene * Frrrre , gc ai, n sferded 53 Meldescheln l für zohe und gebleicht. Waͤschs. and Beamte und Gefangene in Betracht kommen haar, Alpaka, Kaschmir in schwari, Pferdedecken, Woilache und Deckenstoffe, Sonderbestimmungen für Konfektionsbetriebe und stoffe (Drillichanzugstoffe (Gruppe vh, Re, m gn sönnen. Hierrm geböten obne Helcksicht auf und jonftige Tierhänre, graugrün, feldgrau, 3560 g in unaug . tät und Farbe: tuche, sofern sie aug reiner ̃ Webart, Bindung und Augrüstung: Kunstwolle, Baumwolle, blau, braun, grün gerüstetem, bzw. 400 g a. Bel Uniform und Wolle bestehen, doppelt breiter Liyreestoffen 40 m 2) alle gemusterten Stoffe, d. h. Wa 15 em

Gay ppe Manner rikola Gruppe farbige 6 und farbige Stoffe für K an gemeinnützige Näbstuben. Meldeschen Il fär Sczeltuche und Planstoffe (Gruppe VI betleidung, m Konfektiongbetriebe und gemeinnützige Nähstuben dürfen ver⸗ Meldeschein ll für Sandsackstoffe (G ru ppe VII)) 1) Untform. und Lipreestoffe und dergl., Kunstbaumwolle, und khaki, in fertigem Zustande re arbeiten, beyw. aufarbesten lassen M Ade scheln 1X für Heeregaufträge (vgl. 8 15, Abs. J. 2 Zibilstoffe, wie z. B. Kammgarnstoffe, sonstige Pflanzenfasern b. unge färbt. für den am, doppelte Breite oder Stoffe, zu denen Garne in über die game Die Anforderung ist mit deutlicher Unterschrift, genauer Adr Meltons, Cheviotz, Loden, Trikots, Tirteys, oder Abfälle und b. bei Baumwollstoffen S0 m einfache Breite, verschledenen Farben zur Breite. Mischungen verschie⸗ 250 g für den m b. bei allen übrigen per heli ö. i, verwendet worden sind.

Gruppe : farbige Futterssoffe 3 ; . ; - ; Gieuppe VI: 3 . Wäsche, und Futterstoffe, 9 3 n. die gemäß s 6 zum Kleinverkauf frei⸗ und Firmen tempel ri bärschän' Cords und dergl. Gruppe VII: Segel uch! 27) alle am IJ. Fed Sti —ᷣ Es ist unzulässig, dieselbe Ware ? 3) Genua Cord, Molesti l . . ĩ ggeri 150 Gim rb vn: 3 , gn Planstoffe, . . a Februar 1916 (Stichtag) vorhandenen Stoff⸗ , . ö ate auf derschlebenen Meldeschein ö. lr n of k 6 6 a , 536 , e. 2 63 . e bei ihnen beschl . ĩ Sämtliche in de ö * chte 8 zn ande. Om einfache Breite. nur dur ndung oder V, d . . ; ; eschlag nahme unterlegen; er Ueber afel aufgeführten U z nicht als gemuster offe . bung f, . Gegenstůnde ( 37) ) 2500 einer jeden Gua lit der sonstigen bel ihnen beschlag⸗ Ungenaue Angaben, e e wenge mn Pr fen hen sr Ea fru dad be e lg fab kee , , n renn le ee ke ne, g e r nern e ts z, ,,, , n, , , f w Sowe Anf⸗ ö Gruppe II, Ziffer 3). ö 1 ümer der Gegenstände ĩ x . 2 4 J , , w Jruppe J. Schlaf. und Pferdedecken, Woilache und Teckensto fe. * auch die in der Herstellung b fin dlich n oder unit m 4. 13. 1 dem Webstoffmeldeamt eine von der örtlich zu⸗ n . ö . ö ö 3 bei Decken: a g herzustellenden ständige tl Auf einem Melde d zte e Obne Rücksicht auf Herstellungsart und Wolle, Mohair, Kamel⸗ alle Farben a. Decken; a. Decken; Bel Vorräten in ein I) Tischdecken, sogenannte a. bei Degen: . der in der Uebersichtstafel näher beschriebenen Art, y * ., a e. oder Handwerks (Handels /, selben Eigentümers . k 2 und d Augrüstung: z haar, Alyaka. Kaschmir glatt und gemusiert. Sé0g für das Stück, 1290 x116em und derselben Quali, Bettdecken (. b. Tages. je 1 Decke, . * . beendet ist, und zwar ohne Kücksicht auf gewerbgmaäßig bereits bor kee. n , , . sie gemeldet werden. erselben Lagerstes ) Schlafdecken, und sonstige Tierhaare, b. Dedenstoffe: (b. h. Mindest · tät a , wr auf überdecken oder Stepp.· b. bei Decken- n. . oder Mindestgrsßen. und fertige Erjengnisse daraus hersteslen Jieß d 9 , Von jedem Meldescheln ist elne Abschrift zurückjubehalt 2 Pferdedecken und Woilache, Kunstwolle, Baum 400 g für den am. länge von Muster, Farbe und decken), Divandecken, Kom⸗ stoffen: gnabmt si d. rner die von der Bekanntmachung be. waͤrtig tun. Auf( rell Ran ien ließen und dies noch gegen, mdedalten. 3 Deckenstoffe im Siück wolle, Kunssbaum. 170 em und Größe) moden decken, Wand⸗ 25 em ber troff nen. Gegenstänee (6 2, weiche von einer Abnabmestells kes Betrt'blan, b uf der ch eitt dteser Besche nigung muß der eireffende §514 II Stoffe, die zur Anfertigung der Dedten zu wolle, sonstige Mindestbreite a. b Stück Deen, bebange, die gane k dr ine gige , . en gn, e, ,, r, n, auf Grund der Ausnahme⸗ Melvekarten. j m g, Kn, können. Als solche kommen if ff, oder en e, b. 150 m Deckenstoffe. n * . reife ; 8 . e dürfen auch nicht anderen Alg nnũ Nah z Für jede Qualität ist von de s auch in Betracht: Zivilstoffe, wie Flausch⸗ Abfälle und Mischungen . Deckenstoffe: amelhaardecken bh. jedo ein J, 666 oder der Marine geliefent werden. stoffri soci e 3 =, r. 168 . un solche, die dem Web. haltern un eine , . nicht: zn den dage stoff . Mantelstoffe, Ulsterstoffe, Capestoffe verschiedener Spinn⸗ 115 em die mehr ais Farb. u. Dessin- cßlich fallen unter die Beschlagnahme alle Web, Wirk. und weib ein end Drterpglizeihe horde guegestellten Aus.! Pieldekarlen sint uf enn, nume, Ol ufne, sowest fie nicht schon in Gruppe 1 be— stoffe. PMindest. D dio gamelbaaz ent, abschnitte. . einsenden, daß sie gemeinnützige Ginrichtungen sind. wah mn en, n, t ider eh ke r ssef, ö e schlagnahmt ind. Bagegen kommen für breite. enen jedoch nicht sog. ? ; bltosfmeldeam dlese Gruppe nicht in Betracht: . Kamel haarimltate.

Strickwaren, die entgegen einem bestebende ll ö tellungß, Ver⸗ arbeitung oder Verwendung verbot nr , finde . 8 . ; ; nzufordern, und zwar nur in wirkl ö , . für Heer, Marine, Beamte und Verwahrung der beschlagnahmten Gegenstände.— Von. Ct ich en br er e ne fler , in in Grös ae ee, ,, lee, te e. rup der Uebensichtstasel. nur nen. 4 unterliegen nach Maß zabe Pie Vesttzes der beschlngnabmten Gegenstsnde sind verpflichtet, engl? Fler auf, Lie Karte aussufüehen. Bel sertigen ger elt der Beschlagnahme, asg sie nicht diese bis auf weiteres zu verwahren und pfleglich zu behandein. ständen (Decken, Handtüchern usw.) braucht der MNusterabschnitt . . . dann aufgeklebt zu werden, wenn noch Mustermaserjal vorhanden iss Männerhemden und Männerunterhosen in

,. Bekanntmachung W. J. 15. 15. KRA beschlagnahmt n . ,, 3 6 sind getrennt von den beschlag⸗ g u en orräten aufzubew erlige Gegenstaͤ j . , . 3 lande, branchen gl lg nicht ane chnitten pi werden. Männergrößen, gewirkt, gestrickt oder aus

machen. Die Trennung und Kenntlichmachung muß bis 1. chung muß tum 1. Mar; dem dazu gebhörtgen Meldeschein (also in deinselben Umschlag konfektioniert

Won Moha⸗ Kamel a. Halstücher: weiß, a. Männerhemden und nur Bei Vorräten in ein a. bei Fertig · haar, Alpaka, FKaschmir grau, feldgrau, Männerunterhosen in Männer⸗ und derselben Qualität: ,,. on

e Meldetarten einer Gruppe sind immer zusammen mi Wirk⸗ oder Strickstoffen hergestellt oder und sonstige Tierhaare, graugrün, braun, 220 g das Stück, größen. a. je 100 Stück Kunstwolle, aum⸗ grau⸗ und braun ⸗·; b. Männerärmelwesten Maännerhemden, r, * 1 .

§ 4. Wirkung der Beschlagnahme. 1916 erfolgt sein. bl z ö 8 zum 1. März 1916 dem Webstoffmelbeamt einzusenden. Fi Männerärmelwesten und wolle, Kunstbaumwolle, meliert, und Jacken 400 Lr n ginterhs fe Paar, jedoch

Die Beschlagnahme hat die Wirkun g, daß die Vornahme von § 9. erungun an den von i ü z i ü ; an ibr berübrten Gegenständen verboten ijt Eigentum sübertragung und Uebernahme preis. ka, ,, Beschleunigung der Bearbeitung getrennte ur Jacken, maschinen · lonstige flanjenfasern b. ß und 8 2 ( n 32 r f ; 4 oder Abfälle und sfrũmpfe: wie zu a, e. ännersocken un nden oder Kopf⸗ eine Far f und Dessin⸗

und rechtegeichäntliche Verfügungen über sie nichtig sind. S O ö . ch g⸗ as Webstoffmeldeamt ist ? , ö en rich stoffmeldeamt ift ermächtigt, dad Eigentum an den be l der Borderjeite der Umschläge sst zu vermerke 9 Nannersolen u. Strümpfe, . i ken, zu welchn Kniewärmer, handgeftrickt Dl, , . sz il . . . 1 90 g das edis Mes Har e, dener Spinnstoffe, au und makofarbig, aar. ö ück Mãnner⸗ ; ö ; ärmelwesten oder bel Wirk⸗ und

geschättlichen Verfüungen fiehen Verfügun w 1 gen gleich, die im W schlagnahmten Gegenssländ , ü J , d, n. k e ) . u . r ö ; r Absender ist: ö rm. gewůkt. ; der beschlagnahmten rohen Stoffe st 2 . n r fang Lonen ga wn mm,, * ĩ z . Leibbinden und Kopfschützer bein. gewli shoddygemischt . Männer⸗Faust⸗ und r . gegen daif ei Durch eine beim Königli ̃ n eitere Schriftstücke irgendwelcher i ige nden und Küeh f schützer, e, . ; beg, . 3 . ö. 3 rer, ,,,, e err lige rern n gn nicht beigefügt werden. ; z 3 n bern umsa lan] ,, , , . k e nnn. . 9 agg Paar . . Beschlagnahme, Verwendung und B erg . betreffend ; iir nigung über den Uebernahmevreis mit dem Eigentümer der 9 15. . handschube Erreugnsssen aus Bastfasern vom 33 Ing e, ,. und Kschlignabmten Gegenstände angestrebt werden. Soweit eine gütliche Mu ster. 9 Män lewã in⸗ ö gi5 (W. III. Einigung nicht zustande kommt, erfolgt di ĩ . nner puls wärmer, min 1677110 15. KRA) gegebenen Auanahmen . * Rei amt efolgi die Preief stsetzung durch zas destens 17 em lang handgestrickt. attungen ohne Un ilasst. fiben in K aft. eiche Schiedsgericht gemäß 5 2 und 3 der Bekanntmachung übe 3 ; ; d. nabe en g n e er leder Wechlel im Gewahrsam der beschlag · die Sicherstellung von Kriegsbedar . ; 5 1 , . w rr rer ic eie fer. . . Tootz der Beschlagnahme sind all an § 10. ö in Betracht kommen. 300 Paar Puls⸗ fügnn gen zuls sig, die mit e n zu 8 . 5 Meldepflichtige Gegenstän de. Aus Webwaren konfeltinierte Männerhemden warmer, mel eamte s der or ge Lehr te mn, zes Königlich Preußischen Meldepflichtig sind die am Stichtage vorhandenen Gesamt— ö und. Nünnerunterhosen find aurch bie Belannt= , , n. Alin 8. 48 Verl. Hedemannstr Ii, erfolgn. Porrät, der in der Uebersichtziafel näher deyeichneten Gegenflände, soL machung Nr. W. I. 1300 12. 15. KRA. 3 und Strid⸗ h Beraäuterungen an Heeres., und Jtarinch hörden bären ale un 6 3 irn . die in der Uebersichtetafel angegebenen Mindestvor⸗ . beschlaguahmt. offe. gen. * h 2 = 2 . Gruppe IV: Farbige Wäschestoffe und farbige Stoffe für Krankenbekleidung. ohne Rücksicht Bei Vorräten in eln 1) Bettelnschütten (Stoute, a. bel Stoffen . 9 . 7 ck 28 em ũber die

maschinen⸗ sammengesetzt. auch schwarz, n * d. alle anderen Waren strũmpfe, 1. je 100 Paar Knie⸗

= t⸗ Finger⸗ ledenen Stoffen zu⸗ wie zu a, jedoch änner⸗Faust⸗ und Finger nur sch z hr her

Zustimmung des Webstoff meldeamts ersol rä. . = 6 6 k d , ̃— 6) , ; so 9 , n, n ö ; un erz ich auf den vorgeschriebenen Melde⸗ 1) Leibwäaschestoffe ohne Rücksicht auf die Breite Wolle, Kunstwolle, farbig (stũcgefarbt, a. geihwãsche·

4 w. beg e, e , 3 2 ; . (Stoffe, geeignet für Hemden, Unterhosen Baumwolle, Kunstbaum, garn farbig oder bedruckt). stoffe 130 g auf Breiten und und derselben Qualltãt 2 und druckte

, g: fan oder Marinebehörden zurückgewiesenen Gegen. in ei ̃ und Unterröcke), wie z. B. Srford, Zephir wolle, Haff fasern . b. Hettreugstoffe fn Gꝛöhen. und Breite (ohne Rück⸗· ettkattune), anze Breite ; e cen me gr ig. Gegen. . . . er., ö ö , e ne ,. , gf n, (G che, Hanf, Jute) 150 s fũr sicht auf Muster und 2) Handtücher in Jacauarb- 4 NUünigliche Schauspiele. che sich am d; Februar 1915 im Eigen- Gegenstände zurückerhalten hat. JJ . a 6 G ee, n ee ; . id , er. keel er, ö . Opernhaus. 31. ,,, 2 . sowte n, , . den beschlagnahmten Lagerbesländen werden je⸗ Jede eint jne Sendung mit Mustern hat auf dem Umschlage mi 2 . wie z. B. Strohsackstoffe, Eren, auch unter dung 29g . b. C Hen be , g, soweit letztere ihre nd, ö. eines jeden Monats, erstmalig am 15. März A4uffallender Schrift den Vermerk zu tragen, zu welcher Gruppe dei Bett, unz Matratzendrelle, Bettjeuge (Jüchen Vettverwen dung von 1 ) . . ee rr

Dlenst⸗ und Freiplätze sind ? Jum erslen Malc Tieslandeere oder der Marine zuführen, ferner 1916 meldepflichtig. Inhalt gehört (. B. . Enthalt ? f . drama in einem Vorspiel n inn , , n . befinden. ö e n,, sind insbesondere auch die Gegenstände, über welche genaue Adresse deg äidf n k J 1398) gh fe bels gi eren betkgibung wie z. B. . lien nach . Guimera. hon. nr 1 . Ge en⸗ n n 8 5, 3 ffer 3. Absatz J bezeichneten Lieferungs. oder Her— Das Webstoffmel deamt ist berechtigt, über diese Muster hinaus TWzarettz relle, Kadett, Fregattäs ap, . in k J , , 434 n,. erg, . Marinebebhrde be. in besonderen Fallen weiteres Mustermaterial anzufordern ) Dandtüchet, apgepaßt und im Stück, auch X z . J e 6 2 * * *. 8 1 [ Blech. Regale: Herr dien f ehe von der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung der Beschlagnahme uh en enn r . , , mn 516. ; gestreift gemustert. Anfang 71 Ühr. 66 von big zum 1. Feör ar 1916 Soweit graue, feldgraue und graugrüne Militärmannschaftstuche Lagerbuch und Auskunftsertellung. Frnppe 7: Farbige Furrer ffoõffẽ. Schauspielhaus. 33. unhonn h ge eo er r e nn. , 1 . n . . ,. 15. KRA mittels d Meldepflichtige ( 11) bat ein Lagerbuch zu führen aug I Fusterf⸗ 2 er mn . 7 5 . Mone 5 swo mfr big ssowobt stac 66 fur den n ien, Sa Verne, n, m, H geg, ne, geen ; . a , d sie ni em jed s 4 olle, Kunstwolle, einfarbig (sowohl stück= 9 m. anella, ; gemeldet sind, sind sie nicht zede Aenderung in den Vorratsmengen und ihre Verwendung er ,, . . . Baumwolle, Kunstbaum⸗ n r gel auch garn⸗ h auf die Brelle. und derfelben Qualit 2) Futierstoffe mit Jacquard üher die gante farbig) in grau, feldgrau, und Breite Lohne Rück; mustern, Breite sowie 3) Gestreiste Aermelfutter. Farb und

flellung. = ö =. . ö e,, ,. . r e , . und Unter. erneut anzumelden. sichtlich sein muß. zeschlossen worden sind. Soweit der Meldepflichtige bereits ein derartiges Buch führt, 9 . 6h in en graugrũn, graublau sicht auf Muster und ; ; s ! . ? Farbe): Dessin⸗ abschnitte.

von Derrn Dr. Bruck. Die Ft unter die 63. gemetnschaftilch? enen dt Kanter die üsng bme Gfgen— Meldepflichtige Personen. bee t e bel endere Lagerbee, ficht s er r g,. ö 3j e. . . Zur Meldung perpflichtet sind all. nathrlichen und jurtgttsche e,. ist indes mit roter ili egen, . 5 4 HYelmbezugstoffe u. dgl. oder Abfälle und braun, schwarz und khakt. 1806 , n,, ,, , , 1 . ; naspiel in ; arif her H= e n und Verbände, die Eigentum oder Genz Beauftragten der Milttär⸗ oder Polizeibehö ö 22 . ö . k . 6 . . n. ,. . . . . ö. . , 3 Gruppe VI: Rohe und gebleichte Wäsche⸗ und Futterstoffe, Drillichanzug stoffe ö ; finden. . enen meldepflichtige Gegenstände zu vermuten sind. . 9. . ö. e 1 d Vorräte, die sich am Stichtage (6 12) nicht im Gewahrsam des ; ö n s. . 15 bei Stoff ; uftiages Ei ͤ . § 17. I) Läbwä Rücksicht auf di it mwolle, Kunst. roh oder gebleicht. a. Leibwäsche⸗ ohne Rücsicht Bei Vorräten in eln 1) Bettzeugstoffe in Jacquard. a. 1 flrage gentümers befinden, sind sowohl von dem Cigen tümer als auch von k Anträge. . z , 6 ,, . 8 eh i stoffe 130 g auf Breiten und derselben Quali⸗ oder Damastmuftern und 1 jedoch in halb. und Größen. tät und Breite (obne vollgebleichte reinlelnene = . reite

nt . f . n der demjenigen zu melden der sie an diesem Tage in Gewahrsam hat r e ute oder A alle I d arbe / 1 Alle An tagen und Ant ö i i ,. nte anc F anelle (9 ssi b⸗ f ge, die die vorli gende Bekanntmachung nt ö ll e! 8. : alle ; R 2) Sandtũcher J . . z ĩ 1 ück cht au Mu ter Bettze 9 ö

Atten von Ambroise Thomag. Tüften Belegschein ober, wann d rn ; we ie Her (Lagerhalter usw.) D tm nutzung des Goetbeichen Romangr Garnen, welche der ge n ̃ W S 1 ; gnahme Alle dle, welche meld 4 . . oder etwa dazu ergehende Ausführungsbeffi ; che meldepfllchtige Gegenstände in Gewahrsam n das Webstoff meldeamt der e e gl fr graben, , *. . nc m . . ö. 3 . e nne, . e. b , wf. heard, , ö ö J ig, vlae, edener nn * / w zper (auch en e rting, Vo p p. Beltieugstoff p. 6 i, bei Frottier handtũcher. ö

leg ; 5 . . ; en erfolgen soll, mit haben, ohne Eigentümer zu seinn, brauchen nur die von ihnen ver⸗ 5 1 W off 4 0 H paßten nb . j nr Krie 9 R jj Abteil ; brie Me ge se die Gige tümer nzugeben⸗ . h at e . 64 Kriegsministerlums, Berlin 8 48, Verl. Hedemannstr. 11, Renfores Cr6as und HSemdenleinen (in halb⸗ st e uch unter dtũüchern

ö und reinlelnen), Rohleinen s * Mit ier ö g vo . . 2 ĩ

3 B b d ch vo 9 h f 9 ch u richten usw Miverwendun 8 e ein

25 em

ö min erm ö 2 . w 1. . er, 9 . ?. * me ae ? Hütte,, 7 1 8683 ame, m, ae . 3 . K /

l

Gumbert. Anfang 77 Uhr. uf Grund von Einzeln ü 1 ö U zelseigaben (nicht übrigen Spalten des Meldesche ĩ Schauspielhaus. 34. Abonnmebewilligungen) der Keieng. R ĩ , , . . 6 Die gate ,, , oder berge nellt 2 . , . k . 3 ,,,, , , ö. , nde lerer, dare . . 6 . 3. ö öh rne Ausfuhr. n,, ö . . . . . . . 98 . Warengruppen fie sich bezlehen (. V. betrifft , ,,, Bettzeuge, Bettlaken · ? , . Sind. . . . K . zur Meldung veip ichtet, der sie einem Lagerhalter oder In einem ö d demsel ö ) Han tie abe . h zollausland oder den besetzten Gebieten) pediteur zur Verfügung eines Dritten übergeben hat. behandelt . dee g =. ,. alen , ; 6. n, ,, 1 Deut ches Theater. ( Direlnstig . ingefsißtt werder . § 12. gruppen beztehen. 9 n Waren 4) Zwsschenfuiterstoffe, wie rohleinenes und futterstoffe Reinhgrpt Mittwoch, Abendz, 2 gang aus Spinnstoffen oder . Stichtag und Meldefrist. Für Frelgabeanträge, denen nur in besonders dringenden Fällen , . ejeichnetn Art hergestellt find, weiche Für die Meldepflicht ist bei der, ersten Meidung der am Beghnn stattgegeben werden lgna, somie für Anfragen, ob bestlmmte Gegen— 5) Siemen . . 36 1 anzugftosse. 3. j amugstoffe

Der Biberpelz. r . und Sonnabe? n Reich ausland (nicht aus dem Zoll, des 1 Februar 1916 (Stichtag) tatfächlich dorbhandene Bessand bei stände von der. Bekanntmachung beiroffen werden, find die vorge⸗ gtohwater sa An ugstoffe, aner für Drillich⸗ , ne, f J. 270 9 .

Donnerstag Biberyelz. deten) eingeführt worden sind, soweit der ersten Zasatzmeldung sind bie bis zum Beginn des ö schriebenen amtlichen Vordruck nde Bestimmungen oder Vereinbarungen für die späreren Zusatzmel dungen die in der . . 1 , ,. . . 3. den Henn e anzüge, füllt unter Gruppe J. . gem er Uebersichtstafel bei der be⸗ F 7 ruppe VII: Segeltuche und Planstoffe. 50 X 9 em

Freitag: Maria Stuart. j jeden Monats zum Bestand binzugetretenen Mengen maßgebend. treffenden G alle Farben a. Stoffe zu 1, für obne Rücksicht Bet Vorräten in ein ore Fa t

Kam mer spielen Herstellung auf Grund des 8 3 Die erste Meldun . j ĩ ö 33, g ist bis ö ; ff. n Gruppe üb . ] rech Wbende Snim: Dee mn, , fn, elchasnnns, Te, dnn meer n e ehre cdl sf; Ken ar Thin slerseiden fut. an off Marhssen ftoff Baunmnoll. Gnnst je z . offe, aumwolle, Kunst⸗ ö Yeschlag. e r g 83 1 B. Marine ⸗Köpertuch, baumwolle, Bastfasern glatt und gemustert. und 4: 300g, ter auf die Brelte. und dersel hen Qualität rb⸗ ( anf, Jute) b. Stoffe zu 3: 8** Rücksicht auf und Vessinab⸗ *. Muster, Farbe und sch nitte.

aftfasern und Grieugnissen aug Kriegeminiftertums einzusenden. Die Zusatzmeldun zen i ĩ Donnergztag: Gyges und fir 1915 (W. III. 1577/10. 15. ERA) Zugänge zu den beschlagnahmten Lrgerd * 2 y, . nahme unterliegt oder nicht, so b ä Freitag und Sonnabend: De 8. bejw. 22. eines jeden Monat; . K . miitelg des , . e fr den r a ,,. .. Bramtuch, Persenningtuch, Schlertuch, (Flachs, H teufel. dem 1. Februar 1916 in Haushaltungen n. anzufragen, ob die Ware beschlagnahmt oder , n,, 3 Jellbabn ftoffe und Zeltstesfe, wr . . Breite): 200 m // . ö

13. Volt sk Rhn e. werden. 5 Meidescheine. Fall als beschlagnahmt und ift zur Verfügung dez Webstoffmelde⸗ stoff

T . . ace , , , n, gen gte inertaat pe, r, n, ,,,. ion: . * . rsta Di ö e , ne, . . o nenne, 3. , 3 bei dem e an fr eld . a,. . 5. Januar 1916. München, den 5. Januar 1916. . z Gruppe VUII: Sandsackftoffe. ga ee md , J. . enbeit der Größe ble i eldzungen, vom 1. März ab, bel den örtlich zuständigen amilichen Königlich Preußisches Königlich Bayerisches d -. g . äten in ei ußer Betracht) die in der Uebersichig. Vertretungen des Handels (Handelskammern usw.) anzusordern. Kriegsministerium. Krie ,,, 9 . ere , **, i j ö rn. 160g für den m ö . * ö (Flachs, Hanf, Jute) gelben, grauen, feld 6 . 9.

Donnerstag: Biel Lärm mr räte nicht sberstei ö l —x gen, so sind ste für ⸗— . ae. Freitag: Das Mirakel. Seispiel; et jemand in ein und derselben Qualität und Breite von Wandel. Freiherr von Kreß. pflichtig sind. Eßer, Tie, Be chlagngtinne, fahnden fätbigen Futtentßrer, ish im Dresden, den 5. Januar 1916. Stuttgart, den 5. Januar 1916 86* ö mann ö 86 an, n. Breite): 36. ö ungen e 900 Farbtönen.

Sennabend und Sonnta Person in ein und derselhen Qualität S auch unter Ochlpus. denheit der Größe bleih Ke ö WMeindestogrräte bei. Futterstoffen find i660 in) ind diese 1750 ĩ 5 ächsi i e Teint eragen ne r , m. so sind diese m frei, Königlich Sächsisches Königlich Württembergisches * of ch unter

twerwendung von

ßer alt die Mindestvorräte so ist die . te. . . Hat er jedoch 2600 m, so sind 800 m frei, n ; Kriegsmin m i rkauf freigegeben, welche den Mindest⸗ Hat er jedoch 4200 m, so sind 150 m fa. 6, i ö * n n . . . Papier