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hellgpflege im Ministerium des Innern, Professor
of und Landegsgestütsgveterinärarzt, Darmstadi. Leefeser,
Dr. Lufft, 6 sãchsischer heimer Medizinalrat, Ministerialrat im Ministerium des Innern in Dres den, stellvertretender Vorsitzender der J. Abteilung des Landes⸗ gesundheitsamts, Dres den. Dr. Lydtin, Großherzoglich badischer Geheimer Oberregierungs⸗ rat a. D. in Baden. korrespondierendes Mitglied der Atademĩe
der Medizin in Paris, ordentliches Mitglied der Könialich
— 6 der r. Ehrendoktor der Uni⸗ dersitat in Freiburg im Breisgau und der Tierärztlichen Hochschule in Wien, aden⸗Baden. n Mau bach, Königlich preußischer Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat (mit dem Range eines Rates J. Klasse)
und vortragender Rat im Ministerium des Innern, Char⸗ lottenburg.
Y., Mayrhofer, Großherzoglich hessischer Professor, Vor⸗ steher des chemischen Untersuchungsamts, 3 . Merck, Großherzoglich hessischer Geheimer Medizinalrat,
Darmstadt. Arthur Meyer, Königlich preußischer Geheimer Re⸗ gierungsrat, ordentlicher Prof ssor an der Universität in Marburg, Direktor des Boiansschen Gartens und des Botanischen und Pharmakognostischen Instituts, Marburg. von Meyeren, Königlich preußischer Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat und Dirertor im Ministerium für Handel und Gewerbe, Berlin. Dr. Moeli, Königlich preußischer Geheimer Obermedizinal⸗ rat (mit dem Range eines Rates II. Klasse, außer— ordentlicher Professor an der Universität in Berlin, Direktor der Irrenanstalt Herzberge der Stadt Berlin in Verlin⸗Lichtenberg, Mitglied der Wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen, Berlin⸗Lichtenberg.
.F. von Müller, Königlich bayerischer Geheimer Rat, ordentlicher Professor an der Universität in München, Ehrendoktor der Universität Montreal, München.
; Neisser, Königlich preußischer Geheimer Medizinalrat, ordentlicher Professor und Direktor der Klinst für Haut⸗ krankheiten an der Universität in Breslau, Breslau. Nevermann, Königlich preußischer Geheimer Regierungs⸗ rat und vortragender Rat im Ministerium für Landwirt— schaft, Domänen und Forsten, ordentliches Mitglied des Landes veterinäramts, Vorsitzender der Prüfungskommission für Kreistierärzte, Berlin.
Nocht, Obermedizinalrat, Kaiserlicher und hamburgischer Professor, Leiter des Medizinalamts und des Instituts für Schiffs⸗ und Tropenkrankheiten in Hamburg, Mitglied des hamburgischen Medizinalkollegiums, Miglied des Beirats für das Auswanderungswesen, Hamburg.
lt, ordentlicher Prosessor an der Universität in Gießen, Gießen.
641 Orth, Königlich preußsscher Geheimer Medizinalrat, ordentlicher Professor an der Universität in Berlin, Direktor des pathologischen Instituts daselbst, Mitglied der wissen— schaftlichen Deputation für das Medizinalwesen und der Akademie der Wissenschaften, auswärtiges Mitglied der Königlichen Gesellschaft der Wissenschasten in Göttingen, Berlin⸗Grunewald.
von Ostertag, Geheimer Negierungsrat, Direktor der Veterinärabteilung im Kaiserlichen Gesundheitsamte, Königlich preußischer Professor, Mitglied des Königlich preußischen Landesveterinäramts, Ehrendoktor der Universität Gießen und der Tlerärztlichen Hochschule in ö gnniglich
aalzow, Königlich preußischer Generalarzt, Ab⸗ teilungschef bei der Medizinalabteilung des ö .
ministeriums, i n, nir Mitglied des Wissenschaftlichen
Senats bei der Kaiser Wilhelms⸗Akademie für das militär⸗ ärztliche Bildungs wesen, Berlin.
Dr. Paul, Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat, Könialich bayerischer Obermedizinalrat, ordentlicher Professor für Pharmazie und angewandte Chemie und Direftor des Laboratoriums für angewandte Chemie an der Universität in München, Erster Dir-ktor der Unter— suchunge anstalt für Nahrungs⸗ und Genußmittel daselbst, außerordentliches Mitglied des Obermedizinalausschusses, Mitglied der Zentralstelle für Industrie, Gewerbe und Handel, außerordentlicher Beisitzer des Medizinalkomitees, München.
. . Pfeiffer, Großherzoglich mecklenburgischer Geheimer Medizinalrat, ordenilicher Professor an der Universttät in Rostock Direktor des Hygienischen Instituts und des Mecklenburgischen Landesgesundheite amis, Rostock.
Dr. Rich. Pfeiffer, Königlich preußischer Geheimer Medizinalrat, ordentlicher Professor und Direktor des
Hygienischen Justituts an der Universität, Breslau.
Priem, Königlich bayerischer Oberregierungsrat, Zentral⸗ inspektor für Fabriken und Gewerbe in München, Mitglied des Beirats für Arbeiterstatistik, München.
Dr. von Rembold, Königlich württembergischer Medizinal⸗ direktor, ordentliches Mitglied des Medizinalkollegiums . , Mitglied des Strafanstaltenkolleglums, Stuttgart.
Dr. Renk, Königlich sächsischer Geheimer Rat, Präsident des Landesgesundheitsamts, Direktor der Zentralstelle für öffentliche Gesundheitspflege, ordentlicher Professor an der Technischen Hochschule, Dresden.
Dr. Riedel, Medizinalrat, Mitglied des Medizinalkollegiums der Freien und Hansestadt Lübeck, Physikus daselbst, Lübeck.
Dr. Roth, Geheimer Medizinalrat, Regie rungs⸗ und Medizinal⸗ rat, Professor, Potsdam.
Dr. Rubner, Königlich preußischer Geheimer Medizinalrat, ordentlicher Professor an der Universität in Berlin sowie an der Kaiser Wilhelms⸗Akademie für das militärarztliche Bildungswesen und ordentliches Mitglied des wissenschaft⸗ lichen Senats der letzteren, Direktor des physiologischen Instituts und des Kaiser Wilhelms⸗Instituts für Arbelts— physiologie, Mitglied der Akademie der Wissenschaften und der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen, Vorsitzender der ärztlichen Prüfunge kommission, Ehren- doktor der Universität Kristiania, Berlin.
G. Rupp, Großherzoglich babischer Regierungsrat, Professor, bee idigter Gerichtschemiker, Vorstand der Lebensmittel⸗ prüfungsstation der Technischen Hochschule in Karlsruhe in Baden, Karlsruhe i. Baden.
Dr. Salzmann, Apothekenbesitzer, Berlin⸗Wilmersdorf.
Dr. von Scheurlen, Königlich würstembergischer Ober— medizinalrat und ordentliches Mitglied des Medizinal—
= ãrzlliches Mitglied der Gewerbeinspeltion,
Ernst Schiele, Ingenieur und Fabrikbesitzer, Mitalied der Bürgerschaft, der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe, der Gewerbekammer und der Behörde für das Gewerbe⸗ und Fortbildungsschulwesen, Hamburg.
Schlippe, Könlglich sächsischer Geheimer Regierungsrat und vortragender Rat im Ministerium des Innern, Mitglied der Technischen Aufsichtskommission für die Untersuchungs⸗ und Prüfstelle des Deutschen Azetylenvereins in Berlin, stelloertretender Vorsitzender der Technischen Deputation, Vorsitzender des Obereichungsamts, Mitglied des Prüfungs⸗ amts für den Gewerbeaufsichts dienst, Dresden.
. E. Schmidt, Königlich preußischer Geheimer Regierungs- rat und ordentlicher Professor an der Universität in Marburg, Direktor des Pharmazeutisch⸗chemischen In⸗ stituts und Vorsitzender der Pharmazeutischen Prüfungs⸗ tommission daselbst, Marburg. . H. Schmidt, Königlich preüßischer Generalarzt und ärzt⸗ licher Direktor der Großen Heilanstalt der Charité in Berlin, Berlin. . Schmiedeberg, ordentlicher Professor an der Kaiser Wilhelms⸗Universität in Straßburg i. Elsaß, Direktor des Pharmakologischen Instituts daselbst, Korrespondierendes Mitglied der Königlichen Akademie der Wissenschaften in Berlin, Ehrendoktor der Universitäten Ebinburg und Bologna, Auswärtiges Mitglied der Königlichen Akademie der Wissenschaften in Rom, Korrespondierendes Mit lied der Akademie der Medizin in Paris, Mitglied der König— lichen Gesellschaft für Medizin in London, Ehrenmitalied der Akademie der Medizin in Brüssel, der Kaiserlichen militärmedizinischen Akademie in St. Petersburg, der Universität Kiew, der K. K. Gesellschaft der Aerzte in Wien, Straßburg i. Elsaß.
. Schütz, Königlich preußischer Geheimer Regierungsrat, Professor an der Tierärzilichen Hochschule in Berlin, Veterinärassessor, ordentliches Mitglied des Landesveterinär⸗ amts, Berlin.
Schweißin ger, Apothekenbesitzer, Medizinalrat, ordent—
. liches Mitglied des Landesgesundheitsamts, Dresden.
Simon, Königlich preußischer Regierungs- und Gewerberat in Düsseldorf. Mitglied des Beirats der ständigen Aus⸗ stellung für Arbeiterwohlfahrt, Düsseldorf.
Steudel, Geheimer Obermedizinalrat und vortragender Rat im Reichskolonialamt, Generalaczt, Königlich preußischer Professor, Berlin.
Dr. Stoeter, Königlich preußischer Geheimer Sanitätsrat, Vorsitzender der Aerztefammer für die Prooinz Branden— , des Ausschusses der preußischen Aerztekammern, Berlin.
Thoms, Königlich preußischer Geheimer Regierungsrat, außerordentlicher Professor und Direktor des Pharma— zeutischen Instiruts an der Universität in Berlin, Berlin— Dahlem.
Tjaden, Obermedizinalrat, Professor, Geschäftsführer des Gesundheitsrats der Freien Hansestadt Bremen und be⸗ auftragt mit der Oberleitung des Hygienischen Instituts daselbst, Bremen.
„ Uhlenhuth, Geheimer Regierungsrat, ordentlicher Pro— fessor für Hygiene und Bakteriologie an der Kaiser Wilhelms⸗Universität in Straßburg i. Elsaß, Direktor des Instituts für Hygiene und Bakteriologie daselbst, Straß— burg i. Elsaß.
1 n Kaiserlicher Marinegeneralarzt, Kiel. —
Veiel, Königlich würitembergischer Geheimer Hofrat, Be⸗ sitzer einer Heilanstalt für Hautkrankheiten, Cannstatt.
Vo gel, Königlich bayerischer Geheimer Hofrat, ordentlicher Professor der Tierzuchtlehre und Gesundheitspflege der landwirtschaftlichen Nutztiere an der Technischen Hochschule in München, Mitglied des Obermedhzinalausschusses und des Bayerischen Landwirischaftsrats daselbst, München.
Dr. Vogt, Großherzoglich hessischer Medizinalrat in Butzbach, Mitglied der Prüfungskommission für Apotheker an der Universität in Gießen, Butzbach.
Wallraf, Oberbürgermeister in Cöln a. Rh., Oberpräsidialrat a. D., Mitglied des preußischen Herrenhauses, 2. Vor⸗ sitzender des preußischen und 1 Vorsitzender des rheinischen Slädtetags, Mitglied des rheinischen Provinziallandtaas, . und des Provinzialrats, Cöln a. Rh.
von Wassermann, Königlich preußischer Geheimer Me⸗
dizinalrat, ordentlicher Honorarprofessor an der Unwersität
in Berlin und Direktor des Kaiser Wilhelm Instituts für experimentelle Therapie in Dahlem, Berlin-Dahlem.
.Weher, Geheimer Regierungsrat, Stadtmedizinalrat in
Berlin, Berlin.
Dr. Wutz dorff, Geheimer Regierungsrat, Direktor der medi—⸗
zjinischen Abte lung im Kaiserlichen Gesundheitsamt, Berlin.
Zündel, Regierungsrat, Landestierarzt von Elsaß⸗Lothringen,
Straßburg i. Elsaß.
Zum Vorsitzenden des Reichsgesundheitsrats habe ich den Präsidenten des Kaiserlichen Gesundheitsamts, Wirklichen Ge⸗ heimen Oberregierungsrat Dr. Bumm und zu dessen ständigen Stellvertreter den Königlich preußischen Geheimen Medizinalrat, e, e, Professor an der Universität in Berlin Dr. Ru bner ernannt.
Berlin, den 27. Januar 1916.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.
Bekanntmachung.
Der Bürgermeisterei Idar-Land ist vom Großherzog—⸗ lich oldenburgischen Staatsministerium in Oldenburg auf Grund des 5 795 B. G⸗B. die staatliche Genehmigung erteilt worden zur Ausgabe einer Schuldverschreibüng auf den In— haber über eine Summe bis zu 300 000 6. Die Schuld⸗ verschreibung ist verzinszlich mit 5 vom Hundert und rückzahlbar in deutscher Reichswährung am 2. Januar 1918 bei der Kasse der Bürgermeisterei Idar⸗Land.
Birkenfeld, den 29. Januar 1916.
Großherzoglich oldenburgische Regierung des Fürstentums Birkenfeld. Willich.
kollegiums in Stuttgart, higlensscher Berater der oberen
Bekanntmachung. Der Stadtgemeinde
Stadtkasse in Idar. Birkenfeld, den 29. Januar 1916.
Großherzoglich oldenburgische Regierung des Fürstentums Birken feld. Willich.
Königreich Preußen. Finanzministerium.
Berlin für die Kreise Niederbarnim und Teltow, Negierungt⸗ bezirk Potsdam, sind zu besetzen.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep— tember 1915, betreffend Fernhaltung unzuver lässiger Personen vom Handel (RGöl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer J der Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 habe ich
dorf, Wilhelmsaue Nr. 7, durch Verfügung vom heutigen
Tage den Handel mit Nahrungsmitteln wegen Unzu—
verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unterfagt. Berlin, den 1. Februar 1916.
Der Polizeipräsident. J. V.: von Rönne.
Bekanntmachung.
Der Firma J. B. Herrmann, Althandlung, hier— selhst, ist wegen festgestellter Verstöße gegen das Höchstpreis⸗ gesetz vom 10. Dezember 1914 (Reiche⸗Gesetzblatt Seite Sol) der Handel mit Metallen verboten.
Elbing, den 2. Februar 1916.
Die Polizeiverwaltung. Dr. Merten.
Bekanntmachung.
Dem Töpfer meister Eduard Dittrich, dessen Ehe⸗ frau Minna Dittrich, geborener Berend, und deren Töchtern Anna, Emma, El sa und Hedwig Dittrich, sämtlich aus Bitterfeld, Kaiserstraße 15 wohnhaft, ist der Handel mit Kartoffeln und Kohl jeder Art sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt worden.
Bitterfeld, den 31. Januar 1916.
Die Polizeiverwaltung. S ö. midt.
Bekanntmachung.
Dem Geflügelhändler Gerhard Lauck, geboren am B. 1771852 in Flörsheim, Kr. Wiesbaden, wohnhaft in Frankfurt a. M., Brönnerstraße 6, Geschäftslokal in der Markthalle hier, und seiner Ehefrau Franziska, geb. Biehl, geboren am 12. 1. 1854 in Nastetten, ebenda wohn⸗ haft und tätig, wird hierdurch der Handel mit Gegen—⸗— ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ mitteln und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeug⸗ nissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.
Frankfurt a. M., den 2. Februar 1916. Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck.
Aichtamtliches.
Deuntsches Reich.
Preus en. Berlin, 4. Februar 1916.
In der am 3. Februar unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministerlums, Staatg— sekretärs des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar⸗ sitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Ver⸗ ordnung über Höchstpreise für Heu die Zustimmung erteilt. Zür Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Ver—⸗ ordnung über die Preise für Rohzucker und Zuckerrüben im Betriebsjahr 1916, 17 und der Entwurf einer Vexordnung über die Verwendung von Verbrauchszucker. Demnächst wurde über die vi nf von Stellen beim Reichsmilitärgericht und bei den Disziplinarbehörden sowie über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.
Im Nachgang zu den Kaiserlichen Verordnungen vom 3. und 15. August 1914, durch die alle im Ausland be⸗ findlichen wehrpflichtigen oder in feindlichen Kriegs dien sten stehenden Deutschen zur unverzüg— lichen Rückkehr in das Inland aufgefordert worden sind, ist unter dem 31. Januar 1916 eine weitere Aufforderung zur Rückkehr an Deutsche ergangen, die sich im Ausland auf⸗ halten. Diese Aufforderung wendet sich über den Kreis der in den Verordnungen vom 3. und 15. August genannten Personen hinaus an diejenigen Deutschen, die am 36. Juni 1914 in Elsaß⸗Lothringen ihren Wohnsitz der dauernden Aufenthalt hatten und nach die sem Jeit—
punkt das Reichsgebiet verlassen haben.
e Idar ist vom Großherzoglich oldenburgischen Staatgministerlum in Olbenburg auf Grund des 8 795 B. G.⸗B. die staatliche Genehmigung erteilt worden 4 Ausgabe einer Schuldverschreibung auf den
nhaber über eine Summe bis zu 500 000 S6. Die Schuld— verschreibung ist verzinslich mit 5 vom Hundert und rückzahl⸗ bar in deutscher Reichswährung am 2. Januar 1918 bei der
Die beiden neu zu errichtenden Rentmeisterst ellen in
dem Milchhändler Johann Kuhn in Berlin-Wilmers“
Die ¶Norddeuische Allgemeine Jeitung“ schreibt hierzu:
Vie besenderen Verl
ältnisse, wie sie in Glsaß⸗Loihringen zutage lrelen sind, machen k Anordnung erforderlich, Venn * nit
der Ermordung des zsierreich ichen Thronfolagerg die Gefahr einer geriichen Verwicklung auftauchte und als dann später der Krieg ullich ausbrach, bat eine Meibe in Glsaß Lothringen ansässtger atscher ihrer Heimat den Rüden gelebrt, Bereingelte haben sich icht gischeut, alstzold im Ausland eine Tätigkeit zu entfalten, die s im böchsten Maße deutschfeindlich oder sogar als vaterlande. berräterisch bezeichnet werden muß. Diese Personen haben sich damit z Anspruchs begeben, welter hin einer Volksgemeinschaft anzugehören, de sie pflichtvergessen verlassen haben. Die Gerechtigkeit verlangt eg, aß sich von diesen nur dem Namen nach Deutschen, die sich mmner⸗
. neh lauch kurch br Berbalten rom. Penischen eich lot. „sagt baben, der deutsche Volkeverband auch nach außen hin deutlich kennbar trennt.
Hlerzu die geseßliche Dandbahe zu bieten, ist die neue Kalserliche Berordnung vom 3I. Januar 1916 bestimmt. Sie wird entsvrechend en Vorschriften des Reiche und Staatsangebörigkeitegeseges vom
. Juli 1913 den Landegentralbebörgen die Möglichkeit geben, die
cfennieichneten Elemente und solche Personen, die der Aufforderung ur Räckt br schuldbaft keine Folge leinen, ihrer Staatzgangehörigkeit ät verlustig zu erklären.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatganzeigers“ legt die 873. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 446. Verlustliste der preußischen Armee, die YI. Verlustliste der sächsischen Armee und die 341. Verlustliste der württembergischen Armee.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Das ungarische Finanzministerium hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ die Einlösungsnreise für inländischen Tabak für 1816 im allgemeinen um XW Prozent erhöht. Den⸗ jenigen Produzenten jedoch, die im Jahre 1916 auf einem ebenso großen Gebiet wie 1915 für das Aerar Tabak produ⸗
zieren werden, wird ein 40prozentiger Zusatz, den neuen Produ⸗
zenten sowie den auf einem um 20 Prozent größeren Gebiet als im Jahre 1915 Produzierenden ein Zusatz von 50 Prozent gewährt. . Groszbritannien und Irland.
Das Handelsamt veröffentlicht einen Bericht des Sub— komitees, das damit beauftragt worden ist, Schutzmaßre geln für gewisse Industrien nach dem Kriege vorzuschlagen. Nach dem „Reuterschen Bureau“ wird in dem Bericht eine
Abänderung der Patentgesetze und deren strengere Handhabung
angeregt. Jeder einzelne in Deutschland oder Oesterreich⸗ Ungarn hergestellte Artikel soll mit der Marke „Made in Germany“ oder „Made in Austria- Hungary,“ versehen werden. Es soll den britischen Schiffahrtsgesellschaften ver⸗ boten werden, von britischen Verfrachtern höhere Frachtsätze zu verlangen, als von den nordeuropäischen. Ferner werden ver⸗
schiedene andere Schutzmaßregeln für die britischen Erzeugnisse
und Vorzugstarife für die britischen Besitzungen und die jetzigen Verbündeten Großbritanniens vorgeschlagen.
Frankreich.
Vorgestern hat in Paris eine Sitzung des Landes⸗ verteidigungsrats unter dem Vorsitz des Präsidenten Poincaré stattgefunden. Dem „Temps“ zufolge hebt ein Erlaß des Kriegsministers die dauernden Befreiungen vom Heeresdienst auf; die zukünftigen Zurückstellungen werden immer von begrenzter Dauer sein. Mit Ende Februar laufen die Zurückstellungen u. die in Frankreich Wohnenden, Ende März die Zurückstellungen der im übrigen Europa und in Nordafrika Wohnenden, Ende April alle übrigen ab.
Spanien.
In Lissabon sind Unruhen ausgehrochen. Dem „Imparcial“ zufolge haben in mehreren Stadtvierteln Bomben⸗ explosionen siattgefunden, die Sachschaden anrichteten. Die Behörden haben Vorsichtsmaßregeln ergriffen. Das Palais des Gouverneurs wird bewacht; die Sitze der Arbeitersyndikate sind von Truppen umgeben. Die Ausständigen suchen einen Generalstreik herbeizuführen. Alle Verhafteten sind auf Kriegsschiffen interniert worden. Die Agitation hat zugenommen in Settubal, San Pedro, Portem, Redundo und Montemar, wo der Bürgermeister gefoltert und dann ermordet ist, ferner in Aguarantes, Pedres, Folgaria und anderen Orten, wo die Menge in die Kornmagazine der Landwirte eindrang und Getreide fortschleppte. Truppen sind nach diesen Orten gesandt worden.
Norwegen.
Im Storthing hat der Finanzminister einen Gesetz⸗ entwurf, betreffend die zeitweilige Aufhebung des Zolls auf Getreide, alle Mehlsorten und Kar⸗ toffeln, für den Rest des Budgetsahres 1915.16 eingebracht. Die Mindereinnahme infolge der Aufhebung des Zolls wird auf 2 200 000 Kr. jährlich veranschlagt.
In der vorgestrigenJ geheimen Sitzung des Storthings brachte der Führer der sozialistischen Gruppe, wie „W. T. B.“ meldet, eine Vorlage ein, durch welche die Regierung ersucht wird, den Integritätsvertrag von 1907 rechtzeitig zu kündigen. Weiter wird die Regierung ersucht, die er⸗ sorderlichen Schritte zu tun, um mit allen anderen selbständigen Staaten Verträge abzuschließen, durch welche die Vertragschließenden sich gegenseitig verpflichten, alle Streitigkeiten im Wege des Schiedsgerichts ohne Waffengewalt entscheiden zu lassen. Der Minister des Aeuße rn erklärte, den ersten Teil der Vorlage nicht empfehlen zu können, und bezüglich des zweiten Teils, daß die betreffende Frage bereits im Ministerium bearbeitet werde. Der An⸗ tragsteller erklärte darauf, falls der erste Teil der Vorlage nicht angenommen werde, betrachte er den letzten Teil als er⸗ ledigt. Der erste Teil der Vorlage wurde sodann mit allen gegen 18 Stimmen abgelehnt, der zweite Teil war damit erledigt.
Schweiz.
Der bulgarische Generalkonsul Nedkof aus Salo⸗ niki ist gestern, begleitet von dem Sekretär im Ministerium des Auswärtigen in Sofia Abramoff, der gleichfalls von den Verbündeten in Saloniki verhaftet worden war, aus Toulon in Genf eingetroffen. Der deutsche Konsul und der öster⸗ reichischungarische Generalkonsul befinden sich noch in Toulon.
— Gestern nachmittag hat nach einer Meldung des „W. T. G.“ ein italienisches Flugzeug, das aus der Gegend des Monte Generoso kam und sich gegen den Monte Ceneri wandte, die Stadt Lugano überflogen. Es wurde
wie eg in die Vedeggio⸗Ebene niederging.
Türkei.
Vorgestern nachmittag hat die Ueberführung der Leiche des Thronfolgers Prinzen Jussuf Izzeddin dom Dolmabagtsche⸗Palast nach der Serailspitze stattgefunden. Hier bildete sich der Trauerzug, Truppen aller Waffengattungen, Infanterie und Marine sowie eine Batterie, eröffneten ihn. Hinter dem Sarge, der von einem kostbaren purpurnen Samt⸗ teppich mit goldgestickten Koransprüchen bedegt und in die osmanische Fahne gehüllt war, schritten laut Bericht des, W. T. B.“ die Kaiserlichen Prinzen zu zweien in der von der Erbfolgeord⸗ nung vorgeschriebenen Reihenfolge. Der Sultan war durch seinen Sohn Prinzen Omer Hilmi vertreten. Hierauf kamen die Kaiser⸗ lichen Schwiegersöhne, der Großwesir, der Scheik ül Islam, der Vizegeneralissimus Enver Pascha, alle übrigen Mnnister, das diplomatische Korps, die Senatoren und die Deputierten. Zu beiden Seiten geleiteten den Leichenzug Truppen, Feuer⸗ wehr und Gendarmerie mit zu Boden gesenkter Waffe. In der Sophienmoschee wurden Totengebete und Gebete für den Sultan und für die Wohlfahrt der osmanischen Armee, Marine und Nation verrichtet. Sodann setzte der Zug seinen Weg nach dem Mausoleum des Sultans Mahmud fort, wo die Beisetzung erfolgte. In allen Straßen, die der Trauerzug passierte, war eine große, auf mehrere zehntausend geschätzte Menge angesammelt.
Der ärztliche Bericht, in dem der Selbstmord des Thronfolgers festgestellt wird, ist von zwanzig der hervor⸗ ragendsten türkischen Aerzte Konstantinopels unterzeichnet, darunter von Professor Bessim Omer. Die Blätter veröffent⸗ lichen einen zweiten gerichtsärztlichen Befund, der von denselben Aerzten in Gegenwart des Oberstaatsanwalts und anderer Ge⸗ richtsfunklionäre gemäß den Bestimmungen der Strafprogzeß⸗ ordnung erstattet worden ist und zum Schluß besagt, es sei endgültig festgestellt worden, daß sich der Thronfolger die Wunde am linken Ellenbogengelenk mit dem vorgefundenen Messer selbst beigebracht hat, daß der Tod durch den infolge der Durchschneidung der Arterie eingetretenen großen Blut⸗ verlust erfolgt ist und daß die Ursache des Selbstmordes die Geisteskrankheit war, an der der Prinz litt.
Rumänien.
Das Parlament tagt seit vorgestern wieder. Nach der „Indépendance Roumaine“ wird in den nächsten Tagen unter anderem ein Gesetzentwurf über einen Heereskredit von 200 Millionen Lei eingebracht werden.
Bulgarien.
Der Ministerpräsident Radoslawow schilderte in der letzten Sitzung der parlamentarischen Adreßkommission in seinen Erklärungen über die Lage diese als sehr befriedigend. Er hob, wie „W. T. B.“ meldet, die Vorteile des Bündnisses mit den Mittelmächten für Bulgarien und dessen künftiges wirtschaftliches Gedeihen hervor und beantwortete alle Fragen der Mitglieder zur Zufriedenheit der Kommission.
Amerika.
Der deutsche Botschafter in Washington Graf Bernstorff hat dem Staatssekretär Lansing, wie das „Reutersche Bureau“ meldet, formell mitgeteilt, daß der Da mpfer „Appam“ als Prise auf Grund der Bestimmungen des preußisch⸗amerikanischen Vertrags, worin der Besitz des Fahrzeuges demjenigen ver⸗ bürgt wird, der es erbeutet hat, nach Hampton Roads gebracht worden sei.
Das Staatsdepartement hat den britischen Bot⸗ schafter benachrichtigt, daß dem britischen Vijekonsul in Norfolk gestattet worden ist, sich mit den Passagieren der „Appam“ in Verbindung zu setzen. Die Behörden sind an⸗ gewiesen, sofort die Landung aller an Bord befindlichen Per⸗ sonen mit Ausnahme der Prisenbesatzung zu gestatten.
Einer weiteren Meldung des „Reuterschen Bureaus“ zu⸗ folge hat der Staatesekretär Lansing entschieden, daß die „Appam“ als Prise zu betrachten ist.
Kriegsnachrichten.
Großes Hauptquartier, 4. Februar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Einer der nordwestlich von Hulluch von uns besetzten Trichter wurde duich eine erneute englische Sprengung ver⸗ schüttet. Bei Loos und Neuville lebhafte Handgranaten⸗ kämpfe.
Die feindliche Artillerie entwickelte an vielen Stellen der Front, besonders in den Argonnen, rege Tätigkeit.
Westlich von Marle fiel ein französischer Kampfdoppel⸗ decker, dessen Führer sich verirrt hatte, unversehrt in unsere
Hand. Oestlicher Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse.
Balkan⸗Kriegsschauplatz. Unsere Flieger beobachteten im Vardar⸗Tal südlich der griechischen Grenze und bei der Anlegestelle im Hafen von
Saloniki umfangreiche Brände. Oberste Heeresleitung.
Wien, 3. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Russischer Kriegsschauplatz.
Nordöstlich von Bojan scheiterte ein gegen unsere Vor⸗ positionen gerichteter eg fher Handstreich. In Ostgalizien und an der wolhynischen Front wurde heiderseits rege Fliegertätig keit entfaltet. Eines der russischen Geschwader warf sechs Bomben auf Buczacz ab, wobei zwei Einwohner getötet und mehrere verletzt wurden; ein anderes verwundete durch eine Bombe nordöstlich von Luck drei eben eingebrachte russische Kriegsgefangene. Unsere Flugzeuggeschwader belegten mit Erfolg die Räume westlich von Czortkow und nördlich von Zbaraz mit Bomben. Sonst stellenwelse Geschützkampf.
Italienischer Kriegsschauplatz. An der küsten ländischen Front waren die Geschützkämpfe
wieder an mehreren Punkten recht lebhaft. Am Tol meiner
von den schweizerlschen Soldaten beschossen, und man bemerkte, Brückenkopf erweiterten unsere Truppen durch
ppen⸗
Sa von Sanig Lucia. In den chen
angriff ihre Stellungen westlich 1
vom Feinde verlassenen Graben wurden zahlreiche Lei viel Kriegsmaterial vorgefunden.
Su dostlicher Kriegsschauplatz.
Die in Albanien vordringenden osterreichisch⸗ ungarischen Streitkräfte haben mit ihren Vortrunpen die Gegend westlich von Kruja gewonnen. In Montenegro nichts Neues. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.
von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Der Krieg zur See. Berlin, 4. Februar. (W. T. B.)
1) Am 31. Januar und 1. Februar hat ein deutsches Unterseeboot in der Themsemündung einen englischen armierten Bewachungsdampfer, einen belgischen und drei englische zu Bewachungszwecken dienende Fisch⸗ dampfer versenkt. .
2) Das Marineluftschiff „LI9“ ist von einer Aufklärun gs fahrt nicht zurückgekehrt. Die angestellten Nachforschungen blieben ergebnislos. Das Luftschiff wurde nach einer „Reuter““Meldung am 2. Februar von dem in Grimsby beheimateten englischen Fischdampfer, King Stephen“ in der Nordsee treibend angetroffen, Gondeln und Luftschiffkörper teilweise unter Wasser; die Besatzung befand sich auf dem über Wasser befindlichen Teil des Luftschiffes. Die Bitte um Rettung wurde von dem englischen Fischdampf er abgeschlag en unter dem Vor⸗ geben, daß seine Besatzung schwächer sei als die des Luftschiffes. Der Fischdampfer kehrte vielmehr nach Grimsby zurück.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Wien, 3. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet: Am 25. Januar haben fünf, am 2. Januar zwei und am 1. Februar drei unserer Seeflugzeuge Durazzo und namentlich die Zeltlager nächst der Stadt mit ver heerender Wirkung bombardiert und sind trotz heftiger Beschießung durch Landbatterien und Kriegsschiffe je des mal unbeschädigt zurückgekehrt. Am 2. Februar wurde Valona von drei Seeflugzeugen bombardiert, dort Hafenanlagen, Flottanten (Lasiboote, Krankenfahrzeuge und Zeltlager mehrfach getroffen. Im heftigen Feuer der Land⸗ und Schiffsbasterien erhielt eines der Flugzeuge in den Motor zwei Treffer, durch die es zum Niedergehen auf das Meer gezwungen wurde. Der Führer der Gruppe, Linien⸗ schiffsleutnant Konjovic, ließ sich ohne Zögern neben das be⸗ schädigte Flugzeug auf die durch Bora stark bewegte See nieder, und es gelang ihm, trotz des Feuers der Batterien auf Saseno und zweier mit voller Kraft heranfahrender Zerstörer die zwei unversehrt gebliebenen Fliegeroffiziere in seinem Flug⸗ apparat zu bergen, das beschädigte Flugzeug gründlich un⸗ brauchbar zu machen, mit der doppelten Bemannung gerade noch zurecht wieder aufzufliegen und nach einem Flug von
220 Rm in den Golf von Cattaro heil zurückzukehren. Flottenkommando.
London, 3. Februar. (W. T. B) „Lloyds“ melden; Der britische Dampfer „Belle of France“ ist versen kt worden. Die europäische Besatzung und 22 Laskaren sind gerettet; 19 Laskaren werden vermißt.
London, 8. Februar. (W. T. SB.) In Plymouth trafen der Kapitän und 25 Mann von dem englischen , „Woodfield“ ein, der am 3. November 40 Meilen von Gibraltar von einem deutschen Unterseeboot an⸗ gegriffen wurde. Nach einem zweistündigen Kampfe, während dessen die arabischen Heizer des englischen Dampfers streikten, ging die Bemannung in die Rettungsboote. Der Dampfer wurde torpediert.
London, 4. Februar. (W. T. B.] Dem „Reuterschen Bureau“ zufolge ist der Dampfer „Franz Fischer“, der als Kohlenschiff an der Küste fuhr, am Diengtagnacht von einem Zeppelin, der auf dem Wege von Hartlepool nach London war, versenkt worden. 13 Mann der Besatzung sind ertrunken, drei wurden von einem belgischen Dampfer gerettet. „Franz Fischer“ ist ein erbeutetes feindliches Fahrzeug von 370 Tonnen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Stadtschaften
ist nebst Begründung dem Hause der Abgeordneten zu⸗ gegangen. Der Gesetzentwurf lautet, wie folgt:
§1.
() Die Staat greglerung wird ermächtigt, der Preußlschen Zen⸗ tral⸗Genossenschaftekasse um Zwecke der Gewährung von Darlehen zur Förderung der Gründung preußischer öffentlicher Kreditanstalten, die durch Vereinigung von Eigentümern von Hausgrundstücken gebildet werden und durch staatliche Verleihung Rechresäbigkeit er langt haben (Siadtschaften, einen Betrag von jehn Millionen Mark zur Ver⸗ fügung zu stellen. .
(2) Die aufkommenden Zinsen sind von der Preußischen Zentral- Genossenschaftekasse an die Staatgkasse abzufübren.
(3) Rackzablungen sind zur Veirstärkung der gesetzlichen Schulden tllgung zu verwenden. *
(1) Der Finanzminister wird ermächtigt, den im 5 1 Abs. 1 be zeichneten Betrag durch Ausgabe von Staaigzschuldverschreibungen zu beschaffen. An Stelle der Schuldverschrelbungen können vorübergehend Schatzanwelsungen ausgegeben werden, in denen der Zelmwunkt der Fälligkeit zu bessimmen ast.
(2) Ver Flnanzminister wird ermächtigt, die Mittel zur Gin ˖ lösung dieser Schatzanwelsungen durch Ausgabe von neuen Schaz-= anwelfungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wiederbelt ausgegeben werden.
(3) Schatzanweisungen oder Schuld verschreibungen, die zur Ein⸗ 135furg fällig werdender Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Daupiverwaltung der Staateschulden auf Anordnung deg Finanz ministers zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit ur Ver. fügung ju balten. Tie Ver insung der neuen Schuidpaviere darf ö. vor e n n — 6 — 6 dem die Verzmsung der ein ulbsenden atzanwelsungen aufbö!
) ö Wann, durch welche Stelle und in welchen dn r welchem ging fuße, zu welchen Kündtgun angen und zu Kursen die Schatzanwelsungen und die Schuldverschreibungen aug
gegeben werden sollen, bestimmt der Finanzminister. Im übrigen sind
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