Verkehrswesen.
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i bargeld trotz des Krieges ,
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Kurze Anzeigen rechun
edak Rücksendung findet in keinem Falle statt.
eitschrift mit der Abteilun 56 allen Gebieten .
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Für alle Welt. Illustrierte Erfindangen und Gn dTdeckunge Na turwissen saften und Techntk. 9 (. e à O40 4.
u. Co. Der Trieg 1814 in Wort und Bild. Heft 54 big 82. Oeftes * Berlin W. 57, Potadamerstt. SSß, Deut scheg
Ven Hanns Fechner. Waisenhauses. Zentralmächte. 8. 18, Seba stlan tr. 76, Karl Kroll. Die Kartkatur im Weltkriege don Ernst Schal;
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alle a. S, G dl des 9 Groß . Don dm. I . Berlin
Bes 108 S. mit 115 Abbmn esser. dungen.
ann. Erstiickeg aus dem Krieg den Friß Müller. Mit Geb dn. 180 . Damburg
Ludwig Gerwald.
don Verlag der Deut schen Dicht
Gronborftel Krie Dr. Philipp Witkoöp. 1 A.
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politische nnd wirt eteoff. 1 . Berlin W. 57, ruckerei. Veuntsches Wesen von Honust on Stew a 5 BSruckmar
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Theater. Aůͤnigliche Schmsnmete. Donners.
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Derr Qberreaiffeur Droescher. Chöre Herr
Pre fessor Rãdel. 7 Uhr. Schaufsplelbaus 41. nnements vor-
stelung. Flachs mann als Erzieher.
Lustspiel in drei Auffgen don Otto Grnft.
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Freitag· Opernhaus. 39. Abonne mentgyorstellung. Zum 283. Male: Haff. manns Er za griungen. Thantastische Oper in drei Akten, einem Prelo] und einem Epilog von J. Barbier. Mußt don J. Offenbach. Anfang 7 Uhr.
sptelhaug. 42. Abonnemente or- stellung. Alt Berlin. Seltere S lder aug der Großväterzelt. In Sene gesett * — .
eme e ge, in 3 Rahmen, verfaßt von Herrn Louig Angeln. — Vorher: Wiener in Berlin. asy von Karl von Holtei. Anfang
rater. (Dtrełktion: Mar 1 Abends ß Uhr: Faust. erster Teil. 8 . und Sonnabend: Der Biper-
Cam merspiele. Donnergtgg, Abend 8 Uhr: Ter Wei
Frestag und Sonnabend: Der Weis. teufel.
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tel in 1 Akt, verfaßt Siien
don Rudolf Bernauer und = Schanzer. Musik don Walter Willv Bredschneider.
Freitag und folgende Tage: Wenn zwei väar⸗ machen.
Gög von Berlichingen mit der eisernen Gand. Schauspiel in fünf Auf⸗ zügen von Wolfgang von Goethe.
reitag: Zum ersten Male Kameraden. Komödie in dier Akten von August Strind⸗ berg. Ueber setzt von Emil .
Sonnabend: Go von Berlichingen.
Aomudienhaus. Donnerstag. Abends ost Uhr: Die rätselkhafte Fran. Luft- . k. 3 Akten von Robert Reinert.
Freitag und folgende Tage: Die rätselhafte Frau.
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bergerstr. IOM 71, gegenüber dem ischen Die ö. . 7 1
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Walther Stein. e. und folgende Tage: Die e Exzellenz.
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12. 1 im Meistersaal vortragen.
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undorbergesebener Hindernisse wegen bon auf — 2 Februar, verlegt werden.
J Wilbelm ⸗ Gedächtniskirche veranstaltet Fischer morgen, Donnergtag, Abende 8 big äulein Grete Korten (Mezzo⸗ mitwirken. n, Reger und Constanz ag) und 50 (Kirchen⸗
In der Katser⸗ der Organifst Walter Orgelkenzenrt, Bei dem F sopran) und Fräulein Lilly Tischer ( — gramm enthält Werse von Bach, Mendelsso Bernecker. Eintrittskarten 4 1 A (Stublpi schiff) stad bet Bote u. Bock, A. Wertheim und an der Abendkasse
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Ueber die Aufgaben der in Erfatzalie dern für Krieggbes r. 32 d. Bl.) befindlichen ständigen . Ersatzglieder wird noch folgendes mitgeteist: Dse nur das Ersatzglied, sei es Arm oder in scharfer Benutzung, selne mäßtgkeit des verwendeten M
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Mannigfaltiges. Berlin, den 9. Februar 1916.
Ihre Majestät die Katserin und Königin wohnte im Reichgtag der Sitzung der
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Freitag: Die gelbe Nachtigall. Sonnabend Die gelbe Nachtigall. Sonntag. Nachmittag 3 Uhr: Nora.
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Offenbach. ( Tammersanger Friedr. Plaschte.) eitag: Mart
— Zum ersten Male: Carmen.
Komische Oper. (An der Weiden⸗ dammer Bruce Dennergtag, Abends à Uke Jung murff man seim. Dyperette in drei Akten bon Leo —ᷣ— and Erich rban. Gefanggterte von Leinriger Mufst den Silberl.
Freitag and folgende Tage: Jung muß man sein.
Theater des Westens. 6
logif Garten. NRantstraße 12. 2 Abends 8 hr: Das Frãu⸗ lein vom Operette in drei Akten von Georg Okonkowstl und Fram Arnold. Mustk bon Gilbert. ö.
Freitag und folgende Tage: Fräulein vom 9
Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Maria Stuart.
C pielhans. ( Friedrichstraße 236.) ö. Abends 8 Uhr: Der Gatte
des Fräuleing. Luftspiel in drei Akten don Drẽogel .
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Außerdem enthalt * SVerder, Eichendorff, Vroste Hillg= Meyer, Mörike, Münchbausen und Görner.
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der Son derausstellung von chädtgte in Charlottenburg rüfstelle für Prüfstelle prüft Ben, auf seine Brauchbarkeit konstruktipe Durchbildung und die Zweck⸗ aterialg. Bet der Prüfung, ingbesondere der Arme, werden nur wirkliche Betriebzmaschtnen der regelrechten Fabrikation , , mn d e an, dollstãndig .
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3: Walter Behrend le ftrirltäͤtg. Geseslischaft), ‚Merlame, Gntstehung, Bedentung und w̃i schaftliche Organtsatson / 19 Mal Emll kaufgpermittler), Der Berliner Gemises, 17. Mat: Edwin Steinert he Rosenthal u. Tohsas),, Deutschlenm
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werden besondere Eintrittgkarten auggegeben. Pie Karten sind un entgeltlich bei dem Pedell der Handel. Hochschule, Spandauerstrafn baben und werden auf brlefliche Bestellung auch hom Sekretarg
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Preuhischer Landtag.
Haus der Abgeordneten. Bericht von Wolffs Telegravhischem Bureau) „Sites en s Heberer wild, Taching sus. Am Regierungstische: die Staatsminister Dr. Freiherr n Schorle mer und von Loebell. n eröffnet die
Präsldent, Dr. Graf von Sch weri zung nach 34 Uhr mit folgenden Worten:
itungen steht, ist Prinz Oskar, der ttront fteht, durch Granatsplitter
Wie in den heutigen Morgen enblidlich als Oherft an der Kaye und am Oberschenkel verletzt worden. Ich bitte um Ihre achtzgung, in einem Beileidstelegramm Seiner Königlichen Hoheit Anteilnahme des Hauses auszusprechen. Die Ermãchtigung ist erteilt. Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung der chnung über die Verwenbung des auf und der Gesetze vom 12. Juli 1380 und vom Juli 1910 zum Zwecke der Srrichtung von ntengütern aus dem Reservefonds der ntenbanken gewährten Zwischenkredits
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arie eurgyäischen und ast . e enthält nur die von bekanntgegebenen Lager für Milk in denen sch ea ere, * n der jzwelfen Auflage, ie , 9 angegeben. jetzt . . 33 . 4 e orlagen für . aj. ein g g einfaches Nachschren leder Adresse der genaue M ben werden kann. Dle der Ka nd den neueß
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r die Zeit vom In krafttreten' des erst⸗ nannten Gesetzes bis Ende März 1915. Die Rechnung wird durch Kenntnisnahme für erledigt art. Es folgt die Beratung der auf Grund des Art. 63 der r fassungsurkunde erlassenen Verord⸗ ng betreffend die Abänderung einiger setzlichen Bestim mungen über die Schon⸗ ten des Wil—des und den Verkehr mit Bild seingefriedigten Wild gärten, vom 306 De?“ ber 1915. Abg. Dr. Pach nike fortschr. Volkep ):
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London, 8. Februar. daß auf dem Dampfer
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Vlissingen, 8. en O ee n nd fan
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Thaliathenter. ¶ dtrektlon: Kren und Schönfeld) Donnergtag, Abends 8 Uhr: Drei Paar Schuhe. Lebengbild mit Gesang in vier Bildern, frel nach Karl Görlitz von Jean Kren. é don Alfred Schdnfeld. von Gilbert.
Freitag und folgende Tage: Drei
Trianontheater. ¶ Jeorgenstt. nahe Bahnhof Friedrichstr) Donnerstag, Abends Uhr: Verheiratete Jung gesellen. ustkalischer Schwank in drei Arthur Lippschitz. Gesangsterte don Will Stein berg. Musik von Rudolph Nelson. Freitag und olgende Tage: Verhei⸗ ratete Junggesellen.
Konzerte. Vhilharmonie. Donnerztag, Abend
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Singakademie. Donnerstag, Abend 83 Uhr: II. Trio-Abend von Georg Schumann, Willn Heß, Hugo Dechert.
Gechstein Saal. Donnerstag, Abends
3 Uhr: Kongert von Ella Lenz (Ge- . unter Mitwirkung von Helene Bart sch (Klavier).
— 9 a. onnergtag, Abends 1 * — e, g, mn, Hum, . Desterr eich iche Trio.
Blitthner · Saal. Donneratag, Abends 8 Uhr. Liederabend don Eugen Beieger. Am KRlayler; Fritz Lin
Donner gztag, Abends
Pirkus gusch. 8 Uhr: Das
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Singen, 38. Februar. (W. T. B.) Am 10 Februar werhh die Trantzporte von Zivilinternterten wieder ,. 59 von 500 Personen von Scha olcher von Genf nach üge werden schiedenen Alters mit sich führen. verläßt Genf um 19 50 Uhr Abendg und irt
(BV. T B) Die Adbmlralltãf mel Dover Feuer augbräͤch. Jerstgrer aus Dover und andere Fa
zeuge helfen bei der Bekämpfung des Feuerg. Menschenleben verloren gegangen.
den deu tsche 23 gefangenen, unter
. = 21 — bon Kühlmmann beg ̃ die Verwundeten bei irer Landung in Vllssingen und begleiter Lazarettzug bis an die Grenze.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)
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Verlobt: Marie Else Gräfin zu Str
Gestorben: Fr, Mag
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T. B.) Der Postdampse , n . r, , . V Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Freiherr von Schorlemer:— . Meine Herten! Was die zuletzt von dem Herrn Vorredner er⸗ te Vermehrung des Wildstandes im Harz angeht, so kann ich nur
ken, daß der Harz, soweit er Wald ist und Rotwild hat, einge⸗
9 ł 166
Bt ist, daß die Zahl von 6000 Hirschen, die in Zeitungsnachrichten ben ist, erheblich übertrieben ist, und daß im Gegenteil — das n n mir die Herren Abgeordneten von Hannover bestätigen — von Mysterien des Mittelalters. Mustk ru Seiten Bitten an mich gerichtet worden sind, den verstärkten Kapellmeister . Taubert. Ginstuhin ß des Rotwildes einzustellen und nicht den letzten Hirsch des von Ballettmeister R. Riegel. 8s der Vernichtung preiszugeben. (Sehr gut! ü ; zug (S8 guth ö Abends 8 Uhr: Gin Wente Was meine Erklärung in der Staatshaushalt kommission Sonnabend, Nachmittag 33 Uhr a] Hegeorhnetenhauses angeht, so hat sich die Mitteilung, daß ich Abends 8 Uhr;. Zwei Vorsten nher Veranlassung fände, noch nähere Ermittlungen bei den nach⸗ (Nachmittags hat jeder Erwachsene n teten Behörden anzustellen, lediglich auf die Anwendung des angehsrtges Kind unter 10 Jahren frei n er Jagdordnung bezogen, also auf die Befugnis der Landräte, den 2 Sitz ylãtzen, aer . ß von Wild auf Antrag des Jagdberechtigten anzuordnen. In r — * = . Aus stattun Beiehung sind sehr strenge Anweisungen an die Herren Re⸗ stück: Cin Wintermãrchen. gspräsidenten ergangen, und ich muß nach den Mitteilungen, die teil geworden sind, annehmen, was ich auch in der Kommission hervorgehoben habe, daß die Landräte ihre Pflicht und Schul⸗ getan haben. Wenn der Herr Vertreter der Fortschrittspartei darauf legt, zu erfahren, welche O berpräsidenten von der Befugnis uch gemacht haben, die ihnen durch die gegenwärtig zur Debatte e Verordnung beigelegt ist, so bin ich gern erbötig, eine der⸗ Anfrage an die Oberpräsidenten zu richten. Bisher ist mir nur t geworden, daß der Oberpräsident von Westpreußen eine dieser dnung entsprechende Anordnung getroffen hat. eine Herren, ich möchte dann im Anschluß an Aeußerungen, die Haushalts kommission ebenfalls gefallen sind, noch ausdrücklich en, daß ich inzwischen auch die Regierungspräsidenten ersucht sich darüber zu äußern, ob in ihrem Bezirk sich ein Bedürfnis nderung der Gesetzgebung nach der Richtung hin geltend gemacht ß auch Besitzet von Eigenjagdbezirken zu einem stärkeren Ab⸗ des Wildes genötigt werden können. Ich bitte auch daraus zu men, daß die Staatsregierung überall, wo sich ein besonderer, im e der Allgemeinheit zu verhütender Wildschaden geltend macht, n entsprechenden Maßregeln nicht zurückhalten wird! (Bravoh
g. Dr. Pachnicke fortscht. Volksp): Wir müssen erfahren, Feit die Intentionen der Minister bei den nachgeordneten Be⸗ Beachtung finden. Das geschieht nicht immer. Die Verord- der Oberprasibenten in bezug auf den Beginn der Schonzeit l zu spat bekanntgeworden, um noch eine praktische Folge haben nen. Deshalb 23 Zentralstelle diesen Dingen ihre Auf ⸗ keit zuwenden. züglich des Harzes habe ich nur darauf hin⸗ n, was in der Presse steht, obne mir die Ziffer des Wildstandes jnent Das Ucbermaß des Wildstandes muß im Interesse der rnährung, um die wir jeßt alle bemüht find! Fertilgt werden.
d ö; Retordnung wird die verfassungsmäßige Genehmi⸗ ertein
8 folgt die Beratung der Verordnung die Abänderung der hannoverfchen ordnung, wonach z 14 dahin geändert
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Familiennachrichten.
berg. Wernigerode mit. Hin. Leutum 26 y . * Rum emmin 1. Vorpomm. er Herbert, mit Hin. ine, ns Grit 59 ern. von Egk'harvtftin Burg Giebichenstein bel Halle a. S. 3 6 — Fil. 1 . er m rn. Hauptmann b. 46 Fihrn. von Hürlag . It. Baten
Baden = 3. It. Cottbus).
Geboren: Gin Gohn:; Hrn. melster Grafen Miikert jun nm Schloß Sonnewql de) — Ein e, e n, en,
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Helene von Knyobe (Joypot)
Gerantworllicher ARedalterr⸗ J W. h eber in Gerl. Verlag der Grypehttlen (Men dera n Gerl in, . NVerlaggaustalt, Merlin, Mil helmftran N
Vier Heilagen
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Erste Beilage
iger und Königlich Prenßischen Staatzanzciget
Berlin Wittwoch den 9 Februar
Jagdpächter außer den zu ihrer Familie gehörigen Hausgenossen und ihren bebroteten 221 auch dritten * onen gestatten dürfen, in ihren Bezirken allein zu jagen. Diese Verordnung ist erlassen, weil solche a, deren Pächter im Felde * oder sonst infolge des rieges an der eigenen Jagdausübung verhindert sind, beim Fehlen ven Familienangehörigen oder angestellten Jägern zurzeit überhaupt nicht gejagt werden können.
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlem er:
Meine Herren, ich habe zu den jetzt zur Beratung stehenden Ge⸗ genständen der Tagesordnung namens der Stats regierung folgende Erklärung abzugeben:
Die Königliche Staatsregierung wird die Wiederaufhebung der auf Grund des Artikels 63 der Verfassungsurkunde erlassenen Ver⸗ ordnung vom 6. November 1915 so rechtzeitig in die Wege leiten, daß der 5 14 des Gesetzes vom 11. März 1859, die Jagdordnung für Hannover betreffend, nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten seit Beendigung des Kriegszustandes in seiner ursprünglichen Fassung wieder in Kraft treten kann.
Berichterstatter der Gemeindekommission Abg. vo n dem Hagen Zentr. ) Der Gemeinde kommission erschien es unerla 5lich, der Ver⸗ ordnung die Genehmigung nicht zu ertellen, weil die erordnung nur eine vorübergehende Maßnahme während des Krieges sein soll, eine Bemerkung aber darin fehlte, daß die Verordnung nach dem riege wieder außer Kraft treten soll. Die Kommission hat durch ihren Vorsitzenden, den Abg. Hausmann, einen Gesetzentwurf einbringen lassen, der den Inhalt der Verordnung wiedernibf, seboch mit Hinzu⸗ fügung der Bestimmung, daß das Gesetz sechs Monate nach dem Tage der Beendigung des Kriegszustandes wieder außer Kraft treten soll. Die Kommission hat vorausgesetzt, daß eine Erklärung, wie sie eben abgegeben ist, vom Minister werde abgegeben werden, und hat mich be⸗ auftragt, für diesen Fall den Gesetzentwurf zurückzuziehen und an dessen Stelle zu beantragen, der Verordnung zuzustimmen, nachdem der Minister namens der Regierung diese Erklärung abgegeben hat.
Minister für Landwirts⸗ aft, Domänen und For Dr. Freiherr 9 n Schorl 2 z Denn
Meine Herren! Zu der selbstverständlichen Voraussetzung, an die der Herr Berichterstatter die Zustimmung zu dieser Verordnung ge⸗ knüpft hat, möchte ich folgendes bemerken: In der Agrarkommission, und zwar in der Sitzung vom 11. März 1914, hat ein Vertreter der Regierung folgendes ausgeführt:
Da die überwiegende Mehrzahl der hannoverschen Abgeord⸗ neten aber bei ihrer Jagdordnung verbleiben wollte, hat die Staats⸗ regierung sich hiermit einverstanden erklärt und stebt auch jetzt noch
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werden soll, daß
die Ermwartung au, aß die nach, ärung ' nisters verfahren werde; der Mg. e r, weist hoch n Ha, , vorbilblich für die Ne⸗
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darauf hin, daß die hanngversche gelung des Jagbrechtes sei. Das Haus erteilt in der von dem Berichterstatter vorge⸗
schlagenen Form der Verordnung die verfassun gsmäßige Ge⸗ nehmigung.
Es folgt die erste Lesung der Gesetzent würfe, be⸗ treffend die Errichtung von Schätzungsämtern und die Förderung von Stadtschaf?t en.
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Die beiden Gesetzentwürfe, welche die Königliche Staatsregierung nunmehr diesem hohen Hause zur Beschlußfassung vorlegt, sind keine Kriegsgesetze in des Wortes engster Bedeutung, sie würden voraussichtlich auch eingebracht worden sein, wenn wir uns gegenwärtig im Friedenszustande befänden. Aber sie haben insofern doch Beziehung zur gegenwärtigen Kriegszeit, als durch den Krieg und seine Folgen auch die Lage des Grundbesizes und des Grund⸗ kredits insbesondere in den Städten recht schwierig geworden ist, und weil es sich im gegenwärtigen Augenblicke darum handelt, rechtzeitig Maßnahmen zu treffen, welche es bei Eintritt des Friedenszustandes ermöglichen, möglichst bald wieder eine Gesundung und Besserung der Grundkreditverhaltnisse herbeizuführen.
Diesem Gesichtspunkt trägt der zuerst vorgelegte Gesetzentwurf über Schätzungsämter Rechnung.
Meine Herren, schon im Jahre 1909 ist in diesem hohen Hause der Wunsch laut geworden, eine gesetzliche Regelung des Schätzungs⸗ wesens herbeizuführen. Es ist ein Beschluß gefaßt worden, in dem es heißt:
die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, so bald als tunlich eine
gesetzliche Neureglung des Tarwesens namentlich in landwirtschaft⸗
lichen Angelegenheiten herbeizuführen. Auch bei der vorigjährigen Beratung des Staatehaushalts ift der gleiche Wunsch geltend gemacht worden. Ich glaube, mit Rücksicht darauf und mit Rücksicht auf die eingehende Begründung dieses Gesetz⸗ entwurfs nicht näher eingehen zu sollen auf die Frage des Bedürfnisses, auf die Notwendigkeit, nunmehr so vorzugehen, wie die Königliche Staatsregierung es beabsichtigt. Ich will nur nochmals als leitenden Ge⸗ sichtspunkt hervorheben, daß tatsächlich auf dem Gebiete des Schäãtzungs⸗ wesens große Mißstände zu verzeichnen sind, daß eine allgemeine Un⸗ sicherheit besteht, und daß übereinstimmend auch die Ansicht vertreten wird, daß ohne eine allgemeine und durchgreifende gesetzliche Regelung des Schätzungswesens alle anderen Maßnahmen, die zur Gesundung des Realkredits getroffen werden müssen, mehr oder weniger auf schwachen Füßen stehen werden. Ich brauche ja nur an die Not der zweiten Ybpotkeken und an die Tatsache zu erinnern, baß 2 mustcnb d mit sich erbracht het, ah ie zweite hrhe bet füt halb besonders belastend i weil es ihm schmer fällt, im Falle der
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Kündigung eine neue zu beschaffen. 1
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Meine Herten, selbstredend wird es nicht rglich sein, wãhrend des Kriegszustandes die Schätzungsämter einzurichten und in Tatigkeit treten zu lassen, weil eine richtige Ermittlung des Wertes der Grundstücke sowohl beim ftädtischen wie beim ländlichen Srundbesitz gegenwärtig mit außergewohnlichen Schwierigkeiten verbunden ist. Aber ich hoffe und rechne darauf, daß nach dem Kriege sehr bald wieder geordnete wirtschaft⸗ liche Zustande eintreten, und für diesen Fall wollen wir Vorsorge treffen, daß die Schätzungsämter zu geeigneter Zeit ihre Tatigkeit aufnehmen können. Deshalb ist in dem Gesetze vorgesehen, daß das Gesetz nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft tritt, sondern daß sein In- krafttreten Königlicher Verordnung vorbehalten bleibt, damit eben der richtige Zeitpunkt zum Inkrafttreten des Gesetzes nicht versäumt wird.
Maßgebend für die Schätzungsämter ist der Grundsatz, daß sie eine kollegialische Einrichtung mit behördlichem Charakter sein sollen. Ihre Träger sind — mit Ausnahme von Groß Berlin, worauf ich später noch zu sprechen komme — die Kreiskommunalverbände, also die Stadt⸗ und Landkreise, und es soll in der Regel für den Bezirk jeder Stadt und jedes Landkreises ein Schätzungsamt errichtet werden. Im übrigen geht der Gesetzentwurf von der Auffassung aus, daß möglichst wenig in die Befugnisse der Gemeinden eingegriffen werden soll. Deshalb sind auch nur die für die Errichtung der Schätzungs ämter erforderlichen grundlegenden Vorschriften erlassen.
Hinsichtlich der Bestellung der Mitglieder des Schätzung amts steht den Vorständen der Kreis kommunalverbände innerhalb dern Grenzen der SS 6 und ? volle Freiheit zu. Für die Ausgestaltung der Schätzungsämter sind durch Satzungen die notwendigen Anordnungen zu treffen. Das ist auch deswegen notwendig und wünschenswert, damit den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen so weit als möglich Rechnung getragen werden kann. Und — um das gleich vorweg zu bemerken — neue Geldopfer werden den Gemeinden nicht auferlegt; denn voraussichtlich werden die Kosten der Schatz ungsämter durch die eingehenden Gebühren voll gedeckt werden können.
Das Verfahren bei den Schäßzungsämtern wird durch die Aus⸗ führungsbestimmungen geregelt werden, und diese werden auch die Schätzungsgrundsatze enthalten. Die Schätzungsgrundsätze werden nicht in das Einzelne gehende bindende Negeln, sondern nur allgemeine Richtlinien aufstellen, weil auch hier entscheidender Wert darauf zu legen ist, daß so weit wie möglich die örtlichen Berhaͤltnisse und ihre BVerschiedenheit berücksichtigt werden müssen, und weil das eben nur dann möglich ist, wenn den einzelnen Schähungzämtern auch dir entsprechende Freiheit der Bewegung bleibt. Allerdings bedürfen auch die Schätzungsgrundsätze einer eingehenden und sachgemäßen Prüfung.
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iete mit Erfolg betätigt haben. Auf biese Weise wir zur Aufstellung von Grundsätzen zu kommen, die sich in der Praxis als brauchbar und erfolgreich ermeisen werden.
Die Tätigkeit der Schätzungsämter soll ferner dadurch erleichtert werden, daß in 12 des Gesetzes vorgesehen ist, daß ihnen durch die Behörden die erforderlichen Auskünfte erteilt werden, daß sie also in der Lage sind, sich die sogenannten Schätzungs merkmale im erforder⸗ lichen Umfange zu beschaffen.
Nun, meine Herren, komme ich noch mit einigen Worten auf das Schätzungsamt Groß Berlin. Nach längeren und eingehenden Be⸗ ratungen ist die Staatsregierung zu der Ueberzeugung gelangt, daß die Verhältnisse von Groß Berlin, der Zusammenhang verschiedener großer Städte in ihren wirtschaftlichen Beziehungen und ähnlicher Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt es nicht wünschenswert er⸗ scheinen lassen, für jeden städtischen Kommunalverband ein besonderes unabhängiges Schätzungsamt zu bilden. Hier soll ein Schätzungs amt für den ganzen Bezirk von Groß Berlin, soweit er städtische Ber= hältnisse aufweist, eingerichtet werden, allerdings in der Weise, daß das Schätzungsamt aus einzelnen Abteilungen besteht, die nach dem ört⸗ lichen Bedürfnis abgegrenzt werden sollen.
Es ist in dem Gesetz ferner vorgesehen, daß vor der Ernennung der Mitglieder des Schätzungsamtes, die dem Zweckverbandsausschuß von Groß Berlin zusteht, die Vertretungen der zugehörigen Kommunal verbände zu hören sind. Ich möchte hier ausdrücklich herborheben, daß diese Regelung keineswegs auf kommunalpolitischen, sondern nur auf sachlichen Gesichtspunkten beruht, daß sie aus= schließlich aus der Erwägung erfolgt ist, daß die gleichartigen wirt⸗ schaftlichen und Beleihungsverhältnisse auch die einheitliche Tätig- keit des selben Schätzungsamtes zur Voraussetzung haben.
In dieser Beziehung hat Uebereinstimmung zwischen den ver⸗ schiedenen bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes beteiligten Ministerien geherrscht. Trotzdem möchte ich mit der Erklärung nicht zurückhalten, daß wir angesichts der verschiedenen Vorschläge und Be= denken, die in den letzten Tagen hervorgetreten sind, gern bereit sein werden, in der Kommission neue Vorschläge und vor allem die Frage zu prüfen, inwieweit bei der Jusammensetzung des Schätzungsamtes die berechtigten Interessen der einzelnen Kommunalbezirke weitgehender, als es in dem Gesetzentwurfe geschehen ist, berücksichtigt werden können. Aber ich muß ebenso bemerken, daß zur Zeit der von uns vorgeschlagene Weg als der einzig gangbare erscheint; es ist — ich kann wohl sagen — nach sahrelanger Beratung kein anderer gefunden worden. 2 .
Meine Herren, besondere Bestimmung im Gesetzentwurf betrifft noch den sogenannten Schätzungs zwang. Es ist in 3 20 des Gesetze⸗ die Bestimmung vorgesehen: w ö
Für preußische Anstalen des öffentlichen Rechts, welche . Beleihung don Grundstücken betreiben, kann durch Königliche Ver. ordnung bestimmt werden, daß bor der Beleihung ei eine Schätzung eines öffentlichen Schätzungsamts zuheölen ist und daß der bei der Beleihung angen durch eine solche Schätzung festgestellten Wert
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