Die Staatsregierung ist bei dieser Bestimmung von der Auf ⸗ sessung ausgegangen, daß die Schätzung eines öffentlichen Schätz unge. amt auch den Beleibungen seitens der staatlich beaufsichtigten TRrebitanstalten auf dle Dauer jugrunde zu legen ist. Der Entwurf soll bie Möglichkeit zu einem entsprechenden Vorgeben schaffen. Ge züglich der Hypothekenbanken und der Privaten Versiche rungsunter · nebmungen bieten die reichsgeseblichen Vorschriften schon die gesetz · liche Handhabe. Für die vom preußischen Staate beaufsichtigten An⸗ stalten wird eine solche Verpflichtung erst durch dieses Gesetz ein- geführt, aber auch nicht sofort, sondern nur durch besondere Königliche Verordnung, deren Erlaß von der weiteren Entwicklung des Be- leihungswesens und vor allem davon abhängig gemacht werden muß, inwieweit die Tätigkeit der Schäßungsämter in ibrem Erfolge den auf sie gesetzten Erwartungen entspricht.
Meine Herren, das wäre das Notwendigste, was ich Ihnen über die Struktur des Gesetzes in diesem Augenblicke mitteilen möchte; ich behalte mir nähere Erläuterungen für die voraussichtlich stattfindende Kommissionsberatung vor.
Aber den einen Wunsch möchte ich Ihnen dabei aussprechen, daß in dem Fundamente, auf welchem das Schätzungs⸗ und Kreditwesen nen geregelt werden soll, dieses Gesetz einen herdorragenden Eckstein bilden möge.
Nun, meine Oerren, wende ich mich noch zu dem zweiten Gesetz⸗ entwurf, der die Förderung von Stadtschaften betrifft. Ich habe porher schon hervorgehoben, daß, wie die Notlage des Grundkredit⸗ wesens im allgemeinen, so vor allem die des städtischen Grundkredit · wesens in gegenwärtiger Zeit zu beklagen ist. Diese Notlage hängt, wie ich vorher ebenfalls schon bemerkte, im wesentlichen mit der zweiten Oypothek, und nicht weniger damit zusammen, daß bisher leider bei der Beleihung städtischer Grundstücke die nicht kündbare Tilgungshypothek nur in seltenen Fällen zur Anwendung gekommen ist. Bisher haben sich die städtischen Dausbesitzer derartigen Vor · schlägen gegenüber ablehnend verhalten; sie glaubten damit eine Min⸗ derung ihrer Erträge verbunden zu sehen. Sie wollten nach Mög · lichkeit den Jahresertrag des Grundstückes steigern, haben aber nicht an schwierige Zeiten und auch nicht daran gedacht, daß sich natur · gemäß der Wert des Pfandobjekts, soweit dasselbe aus Gebäuden be⸗ steht, im Laufe der Zeit vermindern muß. Aber der Krieg, meine Herren, und die damit zusammenhängenden Schwierigkeiten der Be schaffung neuer Hypothekengelder haben doch bei den Dausbesitzern eine Wandlung bewirkt, und ich glaube nicht zu irren in der Annahme, daß auch der städtische Hausbesitz jetzt von der Ueberzeugung durch⸗ drungen ist, daß ihm dauernd nur durch die Einführung einer tilg baren und kündbaren Hypothek geholfen werden kann.
Meine Herren, zunächst wird es Aufgabe der schon bestehenden Anstalten sein, soweit es in ihrer Macht liegt, sich die Pflege der Tilgungshypothek angelegen sein zu lassen. Von den öffentlich recht lichen Anstalten kommen dabei in erster Zinie die auf kommunaler Grundlage errichteten Sparkassen in Betracht. die allerdings nach ihrer ganzen Struktur und Bestimmung nicht in der Lage sind. auf das Recht der Kündigung der Hypothek gang zu verzichten. Sie sind
, die T 9 m 6h
mit ihrer ganzen finanziellen Lage dereinbar erscheint, auch fernerhin bei der Beleihung der unkändbaren Tilgungshypothek den Vorzug mu geben. e
Ich muß dabei lobend und anerkennend hervorheben, daß die preußischen Hypothekenbanken, welche meiner Aufficht unterstellt sind, sich schon bereit erklärt haben, die unkündbare Tilgungshypothek nach Möglichkeit zu fördern. Aber die bestehenden Anstalten genügen für
eine umfassende Verbreitung der Tilgungshypothek den Bedürfnissen nicht. Es wird darauf ankommen, auch neue Einrichtungen zu schaffen, für welche übrigens auch schon Vorbilder vorhanden sind. Die Pfand ˖ briefanstalt für die Provinz Brandenburg ist bereits in Tätigkeit ge⸗ treten, und neuerdings ist auch vom Landtage der Provinz Westfalen beschlossen worden, ein Pfandbriefinstitut für die Provinz Westfalen u errichten. Soweit solche Institute sich an die Provinzialverbände anschließen, gewinnen sie durch die Unterstützung, die sie bei den Pro⸗ vinzialverbänden finden, auch die Möglichkeit, in der Beleihung mög⸗ lichst weit zu gehen, die erste Hypothek bis zur Höhe von 60 X des Grundstückswerts auszudehnen und unter entsprechender Sicherheits⸗ leistung seitens des Kreises oder der Gemeinden auch eine Hypothek zur zweiten Stelle zu gewähren.
Der Gesetzentwarf, der Ihnen vorliegt, stellt 10 Millionen Staats⸗ mittel zu dem Zwecke zur Verfügung, solchen neu zu errichtenden Instituten Vorschüsse zu gewähren, damit sie sich ihr Grundkapital beschaffen und ihre Tätigkeit eröffnen können. Ich hoffe, daß sich im Laufe der Jähre in allen Provinzen möglichst im Anschluß an die Provinzialverbände sogenannte Stadtschaften bilden werden. Sollten die Provinzialverbände die Mitwirkung versagen, so wird ein anderer Weg gefunden werden müssen, vielleicht können auch größere Städte und andere engere Kommunalverbände allein oder gemeinschaftlich ein solches Institut mit staatlicher Unterstüßung errichten.
Gins möchte ich noch dabei bemerken. Es ist keineswegs beab⸗ sichtigt, die Tätigkeit der schon erfolgreich tätigen Institute auf dem Gebiete des städtischen Beleihungswesens zu unterdrücken. Alle diese Institute haben ihre Berechtigung und behalten auch ihren Wirkungs⸗ Heiß. Bei der Notlage des städtischen Grundbesitzes kann aber die Vermehrung solcher Institute, die ihm mit Kredit zu Hilfe kommen, nur nach jeher Richtung hin als erwünscht bezeichnet werden.
Meine Herren, vielleicht ist manchem von Ihnen das Wort Sladtschaft neu. Es ist dem Worte Landschaft nachgebildet und läßt erkennen, daß bie Stadtschaft auf ähnlicher Grundlage, nämlich durch freiwillige Vereinigung der städtischen Hausbesitzer gebildet werden soll. Ich kann nur dem Wunsche Ausdruck geben, daß, wenn dieser Gesetzentwurf Ihre Zustimmung findet, die Stadtschaften einen gleichen segentreichen Erfolg aufweisen mögen, wie er den Landschaften in den meisten Probinzen zu unser aller Befriedigung beschieden ge⸗ wesen ist. (Bravoh
Abg. Grundmann (kons): Als wir am 12. Januar zu unseren Beratungen zusammentraten, verlautete noch nichts von den beiden 6 mit welchen wir uns heute zunächst zu beschäftigen haben, dem tzungsamtégesetz und dem Stadtschaftsgesetz. Es war deshalb in Frage gestellt, 5 der im Haushaltsausschuß dieses Hauses ge⸗
äußerte Wunsch, daß noch während des Krieges gesetzliche Maßnahmen zur Erleichterung des städtischen Grundkredits vorbereitet werden möchten, dergestalt, daß ihre Rrieges entrete, zur Erfüllung gelangen werde. Umsomehr müssen wir der Regierung Dank wissen, daß sie durch Cinbringung der beiden
den imndar asceine,. 6
irkung alsbald nach Beendigung des
Gesetecrorlagen ihrerseils den Willen bekundet hat, der Vösung der 2 rage der Sanierung des städtischen Grundkredites näher⸗ zulreten. Taß diese Frage brennend und ihte Köstng dringend geboten sst, bedarf lener weslezen Ausführung. Die Lage des siähtischen ausbesitzes hinsichtlich der a. war schen seit einer ihe von Jahren vor dem tif. ht hat sich im Kriege durch den großen Mietgausfall verschlimmert. Nach dem 6 ist eine Versteifung des Geld marktes zu a den, welche die Versorgung des Haugbesizeß mit ersten Hypotheken schwierig, mit zweiten Hopo. theken nabezu unmöglich machen wird, wenn nicht gesetzliche Maßnahmen ur Äbbilfe der Notlage getroffen werden; nicht borübergehende, wie ie durch die i e, d, auf dem Gebiete des Hypothelen⸗ wesens getroffen sind, die diellelcht im Interesse des Hausbesitzes und des Mittelstandes noch weiter auszubauen sein werden, 6 dau⸗ ernde. Als folche dauernde Maßnahmen sind die beiden Ge ekes vorlagen unterbreitet worden. Die Vorbedingung für einen gesunden Realkredit 1 die richtige und zuperlässige Erfassung des Wertes des Grundstückes. Reberwerkung und Üntempertung sind zu vermeiden, da beide große Gefahren 9 den Grundbesitz in sich bergen. Namentlich in großen Städten ist häufig eine Ueberwertung der Grundstücke . Die Begründung des Entwurfes zum Schätzungsgesetz mißt die Schuld hieran dem in Preußen im allgemeinen herrschenden Schãtzungs system zu. Von kollegialen Schätzungsstellen mit behördlicher ECigenschaft, die den Kommunalbehörden anzugliedern sind, wird eine größere Zu⸗ verlassigkeit, Einheitlichkeit und Stetigkeit der Taren erwartet. In⸗ weit sehen wir in dem Entwurf einen Fortschritt zum Besseren. Auch sonst billigen wir die Grundsätze des Gesetzes, das einen guten Rahmen zum weiteren Ausbau bilden kann, um das Schätzungswesen auf eine gesunde Grundlage zu stellen. Ueber den Zeitpunkt des In⸗ krafttretens find wir mit dem Minister einverstanden. Es muß schon seßl im Kriege Vorsorge getroffen werden. Den Gesetzentwurf enthält N 3. Schätzungsgrundsätze. Sie sollen nach Verabschiedung des Ge⸗ setzes durch die Ausführungsbestimmungen festgelegt werden. Ein anderer Punkt ist der Ausschluß von Rechtsmitteln gegen die Ent; scheidung des Schätzungösamteß. Die Beschwerde beschränkt sich auf kurze förmliche Mangel. Das ist bedenklich, da Irrtümer schwere wirtschaftliche Folgen haben können. Wie hier abgeändert werden kann, dafür geben uns vielleicht ein Beispiel die Landschaften, und ich verweise hier direkt auf die pommersche Landschaft, wo ein Rekurs an einen engeren Ausschuß möglich ist. Näheres hierüber kann aber der Kommissionsberatung vorbehalten werden. Der Zusammenhang dieses Gesetzes mit dem Stadtschaftsgesez ist dadurch gegeben, daß, während das Schätzungsamtsgeseß die Vorbedingung und die Grundlage eines gesunden Realkredites bildet, das Stadtschaftsgesetz dem Haus⸗ besitz wenigstens einen der Wege weisen will, auf welchem er sich den notwendigen Kredit beschaffen kann. Ueber dieses Gesetz wird einer meiner politischen Freunde sprechen. Ich will zum Schluß die Hoff⸗ nung ausdrücken, daß es gelingen möge, die beiden Gesetze so auszu⸗ gestalten, doß sie eine allmähliche Gesundung des städtischen Grund⸗ besitzes herbeiführen und die schwere Notlage des Hausbesitzes mildern, damit sie den Hausbesiß befestigen und den Hausbesitzer bodenständig machen. An der Erreichung dieses hohen und schönen Zieles werden meine politischen Freunde gern mit⸗ arbeiten. Ich beantrage die Verweisung der Vorlagen an eine Kom⸗ mission von 21 Mitgliedern. .
Abg. Dr. Hager Zentr): Die mißliche Lage des städtischen Grundbesitzes liegt zum Teil an der steuerlichen Belastung, zum Teil an den Schwierigkelten auf dem Hypothekenmarkt. Dieser Zustand ist nun durch den Krieg noch verschärft worden, namentlich durch den erheblichen Ausfall an Mieten. Es ist dankend anzuerkennen, daß die Staatsregierung seit Jahren bemisht ist, dem städtischen Grund⸗ besitz zu helfen, und diese beiden Gesetzentwürfe, sollen ia mit, dazu beitragen, die schwierige Lage des 85
sern. Der Gesetzentwurf zur Förderung der aslgemen eine 66 freudige Aufnahme ge unden. . ken es Gutwurfes wird ein anderer Redner tei sprechen. Wir sind damit einberstanden, daß beide Ge einer besonderen Kommission überwiesen werden, wir würden aber eine Kommisston von 28 Mitgliedern vorziehen. Wag den Entwurf über die Schätzungsämter betrifft, 8 entspricht er nicht ganz den Erwartungen, die er erweckt hat. Die Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf sind teils grundsätzlicher Natur, teils richten sie sich gegen einzelne Bestimmungen. Weite Kreise des Grundbesitzes be—⸗ fürchten, daß . Schätzungsämter gewöhnlich recht niedrig schätzen werden, und daß für die Grundstückseigentümer dadurch Schwierigkeiten entstehen. Ist die Taxe vielleicht zu gering, so kann auch die Hypothek nur gering sein. Für die ersten Hypotheken kommen im großen und ganzen die öffentlichen Kreditinstitute in Frage, und diese dürfen nur sechs Zehntel des Wertes geben. Ein weiteres grundsätzliches Be⸗ denken ist, daß der Entwurf die Ausführung des Gesetzes den zustän⸗ digen Ministern überläßt. Es ist schon mit Recht betont worden, daß dieses Gesetz eigentlich nur ein Rahmengesetz ist. Es werden die Einzelheiten im großen und ganzen den Verordnungen vorbehalten. Dies erscheint uns nun recht bedenklich. Es wird ernstlich zu prüfen sein, ob nicht die grundlegenden Bestimmungen im Gesetz selbst Auf⸗ nahme finden müfsen. Ich denke da besonders an die Uebergangs⸗ bestimmungen. Die Wirkungen dieses Eniwurfs, wenn er Geseß wird, werden für die Uebergangszeit besonders groß und schwierig sein. Wenn die neue Taxe erheblich geringer ausfällt, als die frühere so kann es vorkommen, daß der Hypothekengläubiger für die neue Hypothek sehr harte Bedingungen auferlegt, und das kann zu einer schweren Schädigung des Grundbesitzers führen. Im übrigen stehen meine politischen Freunde diesem Gesetzentwurfe wohlwollend gegenüber, ob⸗ wohl sie auch gegen einzelne Bestimmungen recht erhebliche Bedenken haben. Es fragt sich, ob es möglich sein wird, die erforderliche Zahl sachkundiger Schäßzer zu finden, wenn ein großer Kreis von Sach- verständigen von der Mitgliedschaft der Schätzungsämter aus⸗ geschlossen wird. Die endgültige Stellungnahme behalten wir uns für die zweite Lesung vor. Wir hoffen, daß es möglich sein wird, unter Wahrung der berechtigten Interessen des organisierten Grundbesitzes und der Gläubiger etwas zu schaffen, das dem Grundbesitz eine Besserung bringt. .
Abg. Dr. Liepmann (ul); Ein Drittel der Hypotheken sind solche zweiter Stelle. Diese sind der Kündbarkeit unterworfen; das. selbe gilt zum Teil auch von den ersten Hypotheken. Es handelt sich hier also um eine Frage des Mittelstandes, und darum ist sie bon der größten Bedeutung. Der Gesetzentwurf über die Stadtschaften zieht vor, 10 Millionen flüssig zu machen. Uns scheint diese Summe sehr gering zu sein. Es ist zweifelhaft, ob sie ausreichen wird, um die guten Absichten, die der Gesetßzgeber hat, und die auch der Minister der Land- wirtschaft vorhin auseinandergesetzt hat, auch wirklich auszuführen. Es mag sein, daß bisher eine gewisse Ueberschätzung des Wertes der Grundstücke stattgefunden hat. Aber von einer systematischen Wert⸗ überschätzung kann man doch nicht sprechen. Die Hausbesitzer haben die ernste Besorgnis, ob sie bei dem vorgesehenen Schätzungs zwang ihr Haus werden behalten können. Mindestens müßten für den Ueber= gang Erleichterungen geschaffen werden. Auch wir glauben, daß das, was den Ausführungebestimmungen vorbehalten ist, vorher in das Gesetz hineingearbeitet werden muß. Es wäre zu prüfen, ob nicht eine einheitliche Schätzung für alle in Betracht kommenden Fälle gesetzlich festjulegen wäre. Was die Auswahl der Schätzer betrifft, so schließe ich mich den Ausführungen der Vorredner an. Es müßte eine größere Julassungsfreiheit gewährt werden. Was die Stadt Berlin anbetrifft, so sind auch meine politischen Freunde der Ansicht, daß der Gesetz⸗ entwurf sie nicht richtig behandelt. Die Verhältnisse in ken einzelnen Orten des Zweckverbandes sind sehr verschieden, die Verhältnisse von Wilmersdorf lassen sich nicht mit denen der östlichen Vororte ver⸗ gleichen; es ist deshalb bedenklich, derartig verschiedene Gemeinden zu⸗ fammen zuwerfen. Dazu kommt, daß Berlin im Verwaltungsausschuß bon 19 nur 5 Stimmen hat, alfo keine ausschlaggebende Stellung ein⸗ nimmt. Es besteht die Gefahr, daß Berlin dabei zu kurz kommt. Es könnte in der Kommission auch noch eine Reihe anderer n, die mit diesem Gegenstande zusammenhängen, geyrüft und in dem Geseßz berückfichtigt werden; dann ist zu hoffen, daß wir den Grund besitz seinen Gesundung nãherbringen. 5 . ö
Abg. Graf von Moltke n en
. e beiden Gesetzentw nd — dankbar bafür si ae n n e, n ,,
ner undung
werde allerdings noch die bessernde
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forse Dr. Freiherr von Sch orlem er:
Meine Herren! Aus den Aeußerungen einzelner det Herren
redner habe ich entnehmen zu müssen geglaubt, daß meine Ausführunn
Bedenken und Vorschläge, welche in der Presse und auch sonst bein Erörterung der Bestimmungen des Gesetzentwurfes hervorgetreten s
prüfen, inwieweit bei der Zusammensetzung dieses Schãätzungsamte Interessen der einzelnen Kommunalverbände ausgiebiger berücksich
leinen Zweifel darüber aufkommen lassen, daß auch die Staatsregien unbedingt an dem im Gesetze ausgesprochenen Standpunkt sestbalt für den Bereich des Zweckverbandes Groß Berlin, so weit er Grundstückswesen eine städtische Entwicklung aufweist, nut ein einig Schätzungsamt ins Leben gerufen werden kann, um die einhein Handhabung der Schätzungsgrundsätze unter allen Umstãnden wahren.
Die weitere Beratung wird nach 6 Uhr aul Mittug 3 Uhr, vertagt.
Gandel und Gewerbe.
(Aus den 1m Reichsamt des gestellten
e f, e gr., ern Nachrichten für andel, ndu ö und Landwirtschaft“)
Desterreich ⸗ Ungarn.
Der Glisenabsatz Oesterreichs im Jahre 1915. Absatz der kartelllerten osterreichischen Gisenwerke hat im verganz Jahre nicht nur eine bedeutende Steigerung gegenüber dem Von erfahren, sondern auch die Ilffern des letzten Frledeng jahres übertroffen. Die Werke waren (ür Zwecke der Heeres, der Staatgbahnberwaltung big an die äußerste Grenze ihrer Lelstu säbigkelt beschäftigt. In den Fahrikaten, insowelt sie einer qun mäßigen Verteilung auf die einzelnen Unternehmungen unterliege reichte der Abfatz im Jahre jhlb bie Höhe von rund 65! lionen 42, eine Ziffer, die über die Absatzmengen des Voꝛj um 1,1 Million dr größer ist alg jene deg Frieden jahre 1 Vleser ganze Vorsprung wurde in den letzten fünf Monaten 1915 zelt. In den ersten sieben Monaten hatte sich noch ein Ausfall iw 5ö0 060 d gegen dag Vorjahr ergehen. Vom M August ab trat ein völliger Umschwüng ein. Die Monatgauen zeigten von diesem Zestabschnitt angefangen eine ganz bedemn Zunahme in den Absatzniffern, wobel allerdings nicht ju übe sst, daß in den Kriegsmonaten Auaust ˖ Dezember 1914 das & 6 stark unterbunden war, mishin niedrige Zahlen die Vergl
9 ö albert ilhggaenten des hhets ipis ud bis auuchren Fan wic folgt, ö D gess . ö J 5 . un neisen
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November 385 139 Dezember 417659
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d 2 35 625 47192 54 974 51 401 32 099 43 941 47 254 33 206 36 378 53 409 42 141
Januar 1 ĩ März. Ayril. Mi. Juni. Juli. August September Oktober November . Dezemher 36 987 1144 71 764 Summa 5I4 607 7 vo] oh 4 609 . ö Die größte Absatzsteigerung verzeichnet Stab. und Fam die . dem Jahre 1914 etwa. 34 v. S. beträgt. Gen dem legten Friedengsahte (1913) ergab sich ein Mehrabsatz — und Fassonessen um rund 1 Million Doppel jentner, Trãger di 1914 eine Abfatzberminderung von etwa 240 000 da verieichnet⸗ litten auch im Jahre 1915 elne Abnahme um rund 170 000 * Vergleiche mit dem . im Friedengsahre 1913 stellt sich ein don rund 405 066 47 heraug, wag mit der Stockung im Baum zufammenhängt. Bei Grobhlechen wurde ein Mehrabsatz von 25 v. H. erzielt. . sind auch die Schienenablie erung etwa 40 000 dæz gesttegen. ; k In den ar . Jahren gestaltete sich der ge enn karten lerten Gifenwerke wie folgt: 1909 6 083 000, 1910 1 1911 6 882 096, 1917 8 371 6009, 19135 6 0000000, 1914 541 1915 6 480 000 dæ. Wenn von dem Jahre 1912, dag elne Hochkonjunktur 1 , ,. bepeutete, abgesehen wird, so wun atzziffern des verflossenen - r. und zwar im Jahre oll, übertroffen, (Nach Prager Nr. 23 vom 23.1. 1916.)
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— Der Aufsichtzrat der Braunschweig⸗Hannehe Hypothekenbank, Braunschweig, beschloß laut Meldin W. T. B.“ in seiner gestrigen St eum ber auf den 4. * jouberu fenden Generalpersammlung Fie Verteilung elner Di vn bon 77 o, wie im Vorjahre, vorzuschlagen. ; Per Aufsichtgraf ber Kam m garn spinnerel. ü. Ce Aftiengesesicha ft, Lesprng, bat laut hn W. T. B. beschlossen, ber im Laufe reg Monats Mäh finden den Generalpersanimlung für das Geschäftssahr 1913 teilung einer Bipidende ven 19 o gegen 8oso im Vm
zuschlagen. . *r , lg eis, 8. (WB. T. G) Se 2 der Brgan schmwetger I0 Talerlose; sos 175 1787 2210 3987 539 ee 271 5al6ß 6210 6273 6567 6883 7034 16 Soh5 S431 8471 895 997. . Bien, 8. Februar, (Kw. X. 9 Vas Postsparlafsen⸗
den Umrechnung kurs für Zablangen nach dem
Februar.
hieih bie auf weitereg für 1090 4 auf 16 H Kronen sestgesg
über das Schätzungsamt Groß Berlin nicht ganz in dem Sinne 1 gefaßt worden sind, wie sie gemeint waren. Ich habe anläßlich,
die Geneigtheit der Staatsregierung ausgesprochen, etwaige änderungsvorschläge wohlwollend und auch nach der Richtung hin
werden könnten, als es in dem Entwurf geschehen ist. Aber ich ma
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um ungefähr 10 Millionen, 4 Melllionen, nach Norwegen um fast 7 Millionen, nach Schweden
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London, 7. Februar. (W. T. B.) Kupfer prompt 971.
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affee Rio Nr. 7 isko 6],
(W. T. B.)
Die sichtbaren der vergangenen Woche
an Weizen
79 077 000 Bushels, an Kanadaweizen 30 873 000 Bushels, an Mais
—
1. Untersuchungssachen. 2. , , ö ö)
3. Verkäufe, Verpachtungen, 4. Verlosung ꝛc. hon Wertpapieren.
b. Kommanditgesellschaften auf Aktien u.
) Untersuchungssachen.
(68995 Steckbrief. Gegen den unten beschrlebenen Unter⸗ offizier 5 2 ig ist, ist un wegen F Urkundenfälschung und ö .
70 M.⸗St.⸗ 2 267, 360 R. StG. B. verbangt. Es wird 46 . denselben 6. verhaflen und an die nächste Milltärbehörde abzuliefern somie zu den hiesigen Alten Nr. 118 sofort Mitteilung zu machen. Bialystok. den 5. Februar 1916. Gericht des Kommandeurg der Kraftfahr⸗ truppen, 9 Armee. Der Gerichtsherr: Malbrandt, Hauptmann. Beschreibung: Alter: 28 Jahre, Größe: 1m 78 em, Statur: schlank, Haare: blond, Augen: blaugrün, Nase: Hakennase, Mund: hreit, Bart: blond, bürsten förmig gestutzt, Gesicht: lang, vorstehende Backen⸗ knochen, Hesichtsfarßbe: blaß, Sprache: deutsch, ohne Dialekt. Besondere Kenn⸗ zeichen: kreujförmige Narbe am Kinn backen. Kleidung: Ledermantel, Waffen. ock, Tuchhose, Extramütze, Band jum E. K. II, Schnürschuhe, Gamaschen.
(68996 Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Musketler Franz Wolf, früher Bildhauer, zu Essen wohnhaft, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Fahnenflucht ver hängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und an die nächste Möitärbehörde zum Weitertransport hierher abzultefern. Gericht des II. Erf. Batl. Inf. Regts. 28 Euskirchen. Beschreibung: Alter: 22 Jahre, Größe: 1m 68 em, Statur: mittel, Haare: chwarn, Augen; braun, Nase: gewöhnlich, Mund: normal, Bart: Schnurrbart, Ge⸗ sicht: schmal, Gesichte farbe: frisch, Sprache: deutsch. Kleidung: Uniform.
(6899? Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Vize⸗ seldwebel ( Offizierstellvers refer) Peter Bolllenbeck. welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Verdachts der Fahnenflucht verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und hierher abzuliefern. Rodenkirchen, den 4. Februar 1916. Gericht des Grf. Batlz. Ref. Inf. Regts.
D* * ch
eterich, Oberstleutnant a D. u. Bataillons führer. Ferre ng, Alter: 34 Jahre, Größe: Lm 72 em, Statur: mittelmäßig, Haare: dunkelblond, Augen: blau, Nafse: svitz, Mund gewöhnlich, Bart: Ueiner Spitz. hart, Geficht: vwal, Gefichts farbe: gesund, Sprache: deutsch, etwas Bonner Bialekt. Besondere Kennzeichen: etwas hängenden Gang, fallt durch ein besonders schüchternes
und verschlossenes Wesen auf.
lo89gs] Steckbrief. Gegen den unten beschrlebenen Musketier Tbeoder Opladen, 1 Komp. II. Er. Batl.
erlust, und Fundsachen, Zustellungen u. dergl Verdingungen ze.
erklart.
Aktiengesellschaften.
Sffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 5.
6. Erwerbg⸗ und
8. Unfall⸗ und 9. Bankautweise.
ist, ist die Untersuchungshaft Fahnenflucht verhängt. Es wird ersucht
zullefern. Troisdorf, den 5. Februar 1916. II. Ers.⸗Batl. Inf. Regt. 160
. Behrend, . Major und Bataillons kommandeur.
1m 58 em,
Mund: normal, Schnurrbart:
verwischt, auf dem rechten Handrücken noch eben sichtbarer Mensch. Kleidung: Obladen hat am 25. Januar 1916 selne Uniform mit Zivilkleidern vertauscht und soll sich in Coln⸗Merheim aufhalten.
69001] Steckbriefserlebigung. 6264915 Grabia, Staniglaus, Ka— nonler. Posen, den 4. Februar 1916. Gouvernementsgericht.
(68891
Der gegen den Arbeiter Albert Wilhelm
Emil Schuster erlassenene Steckbrief
vom 2. November 1915 — Nr. 269 Stück
Nr. 50 g58 — ist erledigt.
Stettin, den 5. Februar 1916. Kriegsgericht des Kriegszustandes.
69002] Fahnen fluchtsertlärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Gefreiten Kaspar Herberhold, 7. Komp. Infant. Regiments 60, geb. 27. 1. 85 u Wadertloh, Kr. Beckum, wegen ahnenflucht, wird auf Grund der S5 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der 55 356, 360 der Militärstrafgerichtg⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflũchtig erklärt und sein im Deutschen 2 befindliches Vermögen mit Beschlag elegt. Hagenau, den 7. Februar 1916. Gericht der stellv. 62. In fanterie⸗Brigade. Der Gerichtsherr: Stenger, Gerloff,
Generalmajor und Kriegsgerichtgrat. Brigadekommandeur.
68393] Fahnenfluchtserklärun g. In der Untersuchungssache gegen den Kanonier Josef Büchel von der Gebirgs. Kan. ⸗Battr. 2, wegen Fahnenflucht, wird der Beschuldigte gemäß S5 61, e9 ff VX. St. G- B. für fahnenflüͤchtig erklärt. Im Felde. den 4 Februar 1916. Gericht 30. Reserbe⸗Inf.Divssion.
688921 Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Wehrmann Jakob Störzer der 7 Komp. (. Wartt) Landw. Inf. Fegts. Nr. 120, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der 5 69 f̃. des Mil. Stralges⸗Buchg und der 3 356, 360 der Mil. Strafger ˖ Ordn. der Beschuldigte hiermit für fahnenflüchtig
Im Felde, den 5. Februar 1916.
Regis 169 in Trolgdorf. geb. 12. 9. in Cöln⸗ Nippes, zuletzt .
Gnelsenaustr. 6, wohnhaft, welcher flächtig wegen
ibn zu verhaften und an den unterzeichneten Truppenteil oder an die nächste Militär ⸗ behörde zum Weitertrangport hierher ab⸗
Beschreibung: Alter: 34 Jahre, Größe: Statur: schlank, Haare: blond, Augen: hellblau, Nase: . lond, Sprache; laut polternd, Hesondere Kenn⸗ jeichen: Tätowierung ais linken Unterarm
von der 5. Komp. Res. Inf.⸗Regtg. 261
68890 Beschluß.
des Antrags des Oberreichsa 28. Januar 1916 gemäß 5 93 58 480, 55 333 — 335 St. P. O. be schlossen: .
suchung mit Beschlag zu belegen. Leipzig, den 3. Februar 1916. Dat Reichagericht, erster Strafsenat. Kolb. Dürr.
(68898 Verfügung. Die Fahnen fluchtserklärung gegen den Gefreiten Alfred Wanguer, G. Ldw.“ Inf: Regt. Nr. 1 3. Komp., veröffentlicht in Nr. I99 des Deutschen Reschzanzeigerz dom 11. Mai 1915, erste Beilage, unter Nr. 10863, wird aufgehoben, da der Zu—⸗ stand der Fahnenflucht durch die Fest⸗ nahme det c. Wangner beendet sst. § 362 Abs. 3 M.⸗St. G.. O. Augsburg, 4. 2. 1916.
K. B. Gericht der stellv. 3. Inf. Brigade.
68899 NVufhebung
einer Fahnenfluchtserllärung. Die gegen den Grenadier Alfred Schwarz, 10. Komp. Gren. ⸗Regtg. Nr. 1, überwie sen dem Reservelazarett Kunstgewerbemuseum, wegen Fahnenslucht unter dem H. Januar 1916 erlassene Fahnenfluchtserklärung wird aufgehoben. Berlin, Lehrterstraße 58, den 5. Fe⸗ bruar 1916. Königl. Preuß. Gericht der Insp. 11
d. immob. Garde⸗Inf. ᷣ
68900
Der Zustand der Fahnenflucht hat be⸗
züglich des Reseroisten Josef Leisten der
1. Komp. Res. Inf. Rgtg. 16 aufgehört.
Die Beschlagnahme des im Deutschen
Reiche befindlichen Vermögeng wimrd gemäß
§ 362 Militärstrafgerichtgordnung auf⸗
gehoben.
Cöln, den 28. Januar 1916. Gouvernementsgericht.
Der Gerichtsherr:
von Zastrow, Gruhn
Generalleutnant als Kriegsgerichtgrat.
u. Gouverneur.
68894 Verfügung. Die gegen den Grenadter Heinrich Stucke
wegen Fahnenflucht unter dem 12. De zember 1915 erlassene ,, 6 Vermögenzbeschlagnahme ist er⸗ edigi. D. ⸗ St. Qu., den 7. 2. 1916.
Gericht der 79. Res.-Division.
68895 . Die wider den Mugkerter Willy e Reinhold Beck vom J. Ers. Batl. J. R. 13 ö. * . . Lee,. erlassene ahnen fluchiserkläru vom 20. Dejember 1915 wird .
Mrüuster t. WG.. den & Februar 1916
Gerlcht der 2. Württ. Landw.⸗Diblsion.
In der Untersuchungäsache gegen den Ingenieur Anton Schneider von Eschel⸗ bach, z. Zt. in Straßburg 1. G. in Unter. suchungshaft, hat das Reichsgericht, erster Strafsengt, in nicht öffentlicher Sitzung vom 3. Februar 1916 nach Kenntnisnahme lts vom t- G. B., K. Gericht der 1
Dag Vermögen, welcheg der Ange⸗ schuldigte besizt oder welches ihm späser anfällt, bis jzur rechtskräftigen Beendigung der gegen ihn wegen versuchten und voll- endeten Landegverrats eröffneten Vorunter⸗
68897 Aufgehoben wird die am 22. 9 Untersuchungssache gegen den Landsturm⸗
wegen Fahnenflucht im
verfũgung. 8 sty. os Inf Brigade.
) Aufgebote, Verlust⸗ n. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
6858560 Zwang sversteigerung. Im Wege der er f fn soll am 27. April 9M G, Mittags 1 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Eriedrichstr. 13 11, III. Stockwerk, Zimmer Nr. II8, versteigert werden das zu Berlin, Kleine Frankfurterstraße 21, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 22 Blatt Nr. 1603 (eingetragene Eigentümer am 25. Januar 1916, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerkg: der Bäckermeister Richard Loose und dessen Ehefrau, Caroline geb. Rauenbusch) ein⸗ getragene Grundstück: a. Vorderwohnhauz mit rechtem Seltenflügel und unterkellertem Hof, b. . inks, Gemarkung Berlin, in der Grundfteuermutterrolle nicht nach- gewiesen, Nutzungs wer 8950 M, Gebäude steuerrolle Nr. 1102. Berlin, den 2 Februar 1916. Königllches n, , Berlin Mltte. Ahtellung 87. SI. R. II4. 16.
— ——.
(68851) Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangghollstreckung soll am 28. April 19419, Vormittags 19 Uhr, Neue Friedrichstr. 13/14. III. (drittes Stockwerk, Zimmer Nr. 113 bis 115, versleigert werden das in Berlin, Michaelkirchstraße 42, belegene, im Grund⸗ buche von der Luisenstadt Band 56 Blatt Nr. 2770 (eingetragene Eigentümer am II. Mai 1915, dem Tage der Eintragung des Verstelgerunge vermerkg: a. die verehe⸗ lichte Fran Baumeister Marie Berta Deleng Frieda Theising, geb. Stüwe, . Fräulein Karoline Emilie Minna Marte Stüwe, C. die verehelichte Frau Kauf mann Tiemann, Margarete Elisabeth Helene Johanna geb. Stüwe, sämtlich zu Berlin, zu je ideellen Grundstückaanteil) eingetragene Grunbstück: Vorderwohnhaus mit rechtem und linkem Seitenflügel und of, Gemarkung Berlin Kartenblatt 453 arzelle 702 2581, 6 a 29 dm groß, Grund⸗ tegermutterrolle Art. Nr 5806, Nutzung wert 14370 Gebãudesteuerrolle Nr. 1924. Berlin, den 3. Februar 1916. Königlicheg Amtsgericht Berlin. Mitte. Ai. 656. 55. C. 85. 15.
oss852 Zwangeser c l 66 5 ange n gerun
soll am 66 ö
12 2 der Gerich ericht Reue Frledrichsir. 14 114, III. Stod werk
Iimmer Nr. 113, versteigert werden das
t,
Gericht der stellv. 26. In ⸗Brigade.
7. Niederlassung ꝛc. von
ezember 1915 in der
vflichtigen der 2. C. i20 Ludwig Rieger n Felde verfügte Fahnenfluchigenrklarung und eschlagnahme⸗
,
validitats⸗ ꝛc. Versicherung.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
Grundbuche vom Frankfurtertorbey rk Band 37 Blatt Nr. II05 (eingetragene Eigentümerin am 31. Januar 1916, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks: die Ehefrau des Justhrate Bredereck, Hedwig geb. Schulze) ein⸗ d, . Grundstũck: Wiese, Gem Berl 6
Rartenblatt 33 Pariellen 1951 125, und 1582 125, 2 a J4 am groß. ertrag 16 46, Grundflene
Art. do Io. kö ö n. t . n m 53 3 87. E 6. 65
68747] Aufgebot. Dte Gbefrau des Gerichtsdieners Jung, Marie geb. Roß, in Cassel, Schlllerstr. 15, hat das Aufgebot der Schuldverschrelbung der Landeskreditkasse in Cassel Serte 22 Lit. C Nr. 0922 über 599g „M, mit 4 00. verzinslich, mit den Zinsscheinen bls zum 1. September 1914 und dem Zintzerneue⸗ rungsschein beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. September 1916. Vormittags 190 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, hohes Erdgeschoß, Zimmer Nr. 458, anberaumten Aufgebotg⸗ termine selne Ilechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen fall die Kraft⸗ loserklärung der Urkunden erfolgen wird. Cafsel, den 31. Januar 1916. Königliches Amtsgericht. Abt. 3.
68853 Mufgebot.
Der Vollböfner Hermann Mohrmann in Westertimke, Haus 29, Kreig Zeven, und die Ehefrau des Vollhöfners Kord Gerdes, ,,. geb. Mohrmann, 3 Haug 6, haben das Aufgebot der 33 pro⸗ zentigen Inhaberobligalionen der Han- noverschen Landegkreditanstalt a. Lit. E Nr. 40004 über 600 ½ vom 1. Januar 1874, b. Lit. F Nr. 1890 über 3900 4 vom 1. Januar 1875 beantragt. Ferner hat der Kaufmann Norbert Weinrich in Hannover, Engelbostelerdamm 19, das Auf⸗ gebot des von der Ehefrau des Agenten Kurt Prochnow in Hannover am 8. Juli 1913 ausgestellten und von dem Ehemann Kurt Prochnow akjeptiersen, am 8. Jun 1914 fälligen Wechsels üher 52,75 Æ — zwelundfünfzig Mark 75 Pf. — beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Sonn abend, den 23. September 1916. Mittags E12 Uhr, vor dem unterzesch⸗ neten Gericht, Volgergweg 1, Neueg Justizgebäude, 11. Steck, Zimmer 363, anberaumten ö,, . ihre Rechte anzumelden und die Uikunden vorzulegen, widrigen falls die Krastlogerklärung der
Urkunden erf . . Januar 1916.
olgen wird in,,
Hannover, den 28
J in Berlin, Konttzerftraße, belegene, im ß
d, mee, . .. R
.
mne, , er mee, lege. —
2 mm. ö 8 ö * . . r , ⸗ 1 s m, .