1916 / 36 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Feb 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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dans der Abasorbnatrn ö

6 Sirung vom 19. Jebtuar, Nachmittogs 8 Uhr. . , J . ö Graf von Schwerin eröffnet die Sitzung

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Auf der Tagesordnun unächst die un der ersten ere n, e betreffend 1 w, rn. und die , allgemeine

Förderung der

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damit die Hypotheken ni iegsanleihen 2 2 rüßen wir trotz seiner n ehrlichen Brund

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kennung als eine r den ian und Qloten bebandest wöirde. Gs E t doch nicht an, den Betrag ven 10 Nillionen, den 8 3 Kreitstellen will, als ein Geschenk für die ö m betrachten. Diese nme muß doch zurückgezahlt werden möchte wisfen, wieviel e, unsert großartige Arberterdhersichernng 6 gablt worden ist. se Summe wird wohl niemals urüchzezahlt Werden, und niemgnd verlangt eg auch. 8 übrigen dean rage; ch Ueberweifung der Gesetzentwürfe an eine Rommission von 21 Mit-

gliedern Dr. Bro cdmann Gentr): kenn leider nicht im e dem Wunsche des Herrn 8. entsprechen, da ch als Vertreter einer Großstadt etwas ausführlicher werden muß. Im allgemeinen kann ich den beiden Gesetzentwürfen nur zustimmen, zumal wir ja in der Kommission Gelegenheit haben, dringend not- wendige RVerbesserungen dorzunehmen. Es handel sich hier um ein- schneidende Maßnahmen für den Grundstäcksderkehr. Daz Abqord- netenhaus hat feinerzeit in einer Resolution dorbereitende Maßnahmen perlangt. Um solche handelt es sich aber bier nicht mehrt. Man muß sich fragen, ob man jetzt und glejch nach dem Kriege folche einschneidende gese rische Maßnahmen treffen darf. Daz erregt bei meinen 2 litischen Freunden Bedenken. Fraglich 4 auch, ob man so obne weiteres ländliche Berhaltnisse auf städtische ühertragen darf und od man nicht vielleicht beffer rinen anderen g hätte einschlagen sollen. Wuf dem Lande bleihen die Grundstücke Generationen lang in einet and. Es ist darguf Vingewirsen worden, daß wit in den Pfandbritf. tern schon eine Art Stadtschaften haben. Diese sind aber entweder don der Selbstverwaltu von CGrwerbage sellschaften ins Leben äber die Stadtschaften will aber diese Monarchie regeln. é

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Wah die 2 ein Htalleseß Wesen beben. Um der raffen WWitnot des kädtzschen Grundbesitzs aben helfen ist eben sehr viel Geld nötig. Den Gedanken der Tügun pothefen begrüßen meine Freunde auf daß frendigste. Gs ist aber fre glich, ob man jetzt wäh⸗ rend des Ege oder karge Zeit nach ilm den Weg beschreiten kenn, solche Orpotheken mit einem Tilgung! zzwan auen geben, Das kenn nar in Zeiten steigender Tonjunktur geschehen. Die Bereit stelöng don 19 Millionen Mark ist erfreulich, Der Betrag ist aber Diel za gerng, ein Tropfen auf den beißen Stein. Ich sosse dies' Sam me lediglich als ein? Art Betriebstahi tal auf. Wan schengwert ist es vielleicht auch. die Stadtschaften hr einer Zentralbank fa. sammemwaschließen. Der Staat will hier ein gemeinnützigen Werk kun, Das derdient gerade der Dausbesct, von dem so viele Gewerbe . ind. Ich warde deshalb nichts dabei nden, wenn auf die Nthablang diefes Betrages vernchtet weird. Der Stadtschafte. gesebentmwurf Jarf auf keinen Fall während des Krieges oder gleich nach idm in Kraft treten. Wir dürfen niemals dergesen, daß alles um die Serge auf die Beschaffnung der zweiten Odpothek binaus ˖ läuft. Das Taxa mtgesetz wird zu Schätzungen führen, die za niedrig sind; dann werden die zweiten Hypotheken gekündigt, der Grundstücks . markt wird erschittert werden; e kann das Gesetz gerade zn katastro⸗

phal werden. Schon ebe das Gesetz in Kraft getreten ist, wird es

den- Grundstücks markt beeinflussen. Westehen denn wirklich e große Mißstände im Tarwesend?. Gewiß sind greße Verluste entstanden, die hauptsech lich die 2 zu tragen haben, ader die Angriffe erf die Privatschätzer schießen weit über das Ziel hingus. Da ufsichts amt für Pubatdersicherungen hat anerkannt, daß die ein. elnen Schäer sich im allgemeinen gut bewährt haben. Die Sache 3 e, daß die Ginzelschäßer erwiesenermaßen zu hoch, die öffent. ichen Tarämter an medrig schäßen. Das nn ztsamt für Privat- bersicherung hat die Verkaufsziffern mit den Ziffern verglichen, die bon den privaten und von den öffem lichen Taratoren ermittelt. sind. Danach ergibt sich, daß die priwaten Schähungen von den Verkaufs zffern um 10 R, die öffentlichen Schätzungen um 11,1 * ab—= weichen. Dabhhrch derliert das Gesetz eigentlich seine innere Be rechtigung. Wenn beide nicht raͤchtig schäken, dann fragt sich nur, ob eg shlimmer ist, wenn zu hoch geschätzt ober, wenn zu niedrig eber wird. Für mich ist es wel schlimmer, wenn zu fief geschäßt wird, besonders jekt im Kriege. Die Targtoren sollen den gemeinen Wert ermitteln. Wag ist ge— meiner Wert? Nach einer Meinung ist der Kmeine Wert der- enige Mert, den das Grundstück für je den Besitzer bat, Der frühere Finanzminister Miquel ein der gemeine Wert sei der⸗ jenige, nach welchem die Hypothedenbanken beleihen. Die Gelehrten und die Peaktsker fasen den gemeinen Wert 6 verschieden guf. Ich würde es für beklagenswerl halten, wenn allein die Pfandsichet. heit ühet das Grundstüch entscheiden soll. Es ist außerordentlich schwierig, den i , Wert zu ag Die Herren Taxatoren werden viel zu viel Macht bekommen, denn sie werden ng u allen anderen Schätzungen berangezogun werden. Nach dem 5 sind 6 alle möglichen Sachwenständigen vom Schätzeramt ansge chlossen. Die Schäher sollen Kommnnalbeamte sein. Ein Kom. munglbeamter darf nicht Stadtwerordneter sein, also kann ein Stadt⸗ berordneter auch nicht Tarator sein. Vie Stadtverordneten sind aber sehr ehrenwerte, kenntznisresche Leute, die wir nicht entbehren, Können, wenn wir zu , Taren konsmen wollten. Die Ausschlie ßung unsguberer Glemente können wor ruhig den Wereiniqungen den derstandigen berlassen. Weny jemand an einen ungeeigneten Taxator

t, fe hat er sich das selsst zuzuschreihen, Venn in jeder größeren . findet man f m V tzer fen. einmal heamte sein, dann aber sollen sie wieder kesne Beamten sein, denn die Verantwortung der Gemesnde für sie wird urch dag e aug. chlossen. Geradezu unerträglich würde der Zustand sein, wenn es

v. bah sch aßun gen m eg ̃ n a ist enn är 1 den Tarkollegien der sein. Jen n bei ollegialber r oft auch die 9. das Ge. wicht ihrer Stimme in die ale, aber der Neserenkt bleibt doch bie Vanptperson und bei chätzungsämtern wird es genau so 2 in Kollegium schwersälliger als ein einzelner arbeitet, ist chon berhorgehoben werden; über eine Baugelderh thek kann nicht erst ein Kollegium entscheiden. Sollen ferner die Taxatoren auf die bereits vorhandenen Taxen der Katasterfontrolleure und so weiter zurückgehen dürfen oder sollen sie ohne Rücksicht darauf die Taxen bothehmen? Jun letzteten Falls könnten doch an; wesenkliche Rb.

chungen der Taren vonesnander die Folg: ein. erden keine

bätzungsgrundsatze aufgestelll, 3. bleibt bag Hesetz nur ein Rahmen. Diese Grundsätze sind . das Wichtigste, und sie müssen der Selbstverwaltung überlassen werden. Wenn wir i. auch dem⸗ jenigen 1 was der 6 Gassel im a 29 aus⸗ . rt bat, e müssen wir doch bezüglich Groß Berlins der Har-

ung vom Ministertische zastsmmen und önnen ner deg Abge— orbnelen Cassel besonderes Gewicht nicht beilegen. Die Kommisston wird dafür zu sorgen haben, daß bezüglich der Schäungsgrundsähbe unterschichen wird jwischen ein achem Bauland, Wẽoöhngrundstücken und industriell benußten Grundstücken. Wir begrüßen die Initiative der Regierung, der städtischen Grundkrebitnot abzuhelfen, und wir werden gern und 2 bre Bestrebungen unterstützen und an dem 1 in der Kommission mitarbeiten.

Abg. Dr. Cremer El; Der Krieg bat pie vorher in weiten Kreisen verbreitete falsche an don der Bedeutung des Haug besitzzs ganz erbeblich korrigiert,. Ber selbständige Hanshesitzerstand hal sich als eine der besten Säulen der Staate wirtschaft und als einer det zuperlässigsten Träger der Soniglpolitik erwiesen. Der

rivate Dausbesitzerftand bat sich in der Frage der Unterbringun r Angebörigen der im Felde stehenden Krieger als ein Schutzwa 3 die Interessen des Hypothekenkapitals und g der

leler zuqunsten der leßzteren geschoben. Wenn der Abg. Hirsch–« Berlin darin kein besendereg Verdienst des Hausbesitzerstandeg er= blicken will, so muß ich im. Gegenteil sagen, diejenigen Hausbesihzer, die sich ihrer soßialen Pflicht nicht bewußt gewesen sind, bilden die Ausnahme. Der private Hausbesitz ist einer der wichtigsten n für die n des Wohnungsbedürfnisses. ach Pryfessor FPberstadt besitzs Deutschland einen jährlichen Zuwachs von 198000 Familienbhaushaltungen; für die Errichtung der für diese erforder sichen Wohnungen ist jährlich etwa eine Milliarde Baukapital er⸗ forderlich. Schon bor dem Kriege hat man in gemissen Großstähten und Industriebezirken von einer Wohnungsnot sprechen können; schen fünf Dede vor dem Kriege batte die Bautätigkeit erheblich nach Sire während des Krieges hat sie völlig geruht. Die überwiegende Meinung geht dahin, daß nach dem Kriege weit mehr Kleinwehnungen gebraucht und beschafft werden müässen, nicht nur 6 die Familien, die ihren Ernährer derloren haben und sich in bescheidenen Ver hältnissen einrichten mässen, sondern auch für die neuen Haushalte, die folge der nahme der Heiraten begründet werden. Wir ehen vor der Aufgabe, hach dem Kriegt mehrere Milliarden auffubrinqen, um die? Aufgeben zu erfüllen. Wenn der Vertreter der freikonservatiden Partei gemeint hat, es sei in gewisser Weise be ˖ danerlich, doß durch Bees droße Kreditbedürfnis der Grundhesiz n eine immer . Abhan 87 von dem sogenannten mobilen Kapital gerate, 5 ann ich . n n teilen. Es handelt sich bier um einen mi der wir schaft twickelung unseres Volkes in un Hennbarem Jasamm 6 Vorgang. Bel dem schnellen Volkgwache am und dem De ten Wohnungsbedürfnig war es nicht

umgehen, dag mobile Rapital in gro mfan ranzu⸗· de e 33 Driba 56 8be nas h 3 n

sehr ö. s das Woh

er eine Mwandernng don Ko 3 vom olbebenmarkte Mn anderen stattfinden word 3. B. für die de der Indastrie. Die Folge der des Ge feten twu fes

die Mätzzungsmter fol ausgesprochenermaßen die sein, da

niedrigere 4 macht werden. Dadurch würde der Bodenme bis n B R h , werden. Die Folge dahon würde sein, daß der Grundbesitz etwa 3 Milliarden mehr deschaffen müßte, um die Bele hungsgrenze zu erreichen. Gerade dieser Umstand kann katastro phal für den Grundbesik werden. Es müßten, um dies * vermeiden, wen igstens Nebergangsbestimmungen geschaffen werden. Die 160 Mil. lionen, die vorlchifia zur Sanierung des Vppothekenmarktes in Aus ˖ icht genommen sind, erscheinen diel zu gering. Ich glaube, daß ein Vielfaches dieser Summe erforderlich sein würde, um einigermaßen das zu leisten, was nötig ist, um den Grundbesitz vor Schaden zu be- wahren. Wir wäünschen unter allen 1 daß wenigsteng der Rern der Schätznngtszgrundsätze für die Schätzungsämter in das Gesetz hineingearbeitet wird. Außerdem muß 6 Beschwerde instanz gegen die Schätzungen geschaffen werden. „wie der Entwurf jeßt laute ist eine große Jahl don sehr zuverlässigen Merlönlichkeiten bon dem Schäzungtamt ausgeschlossen. Vier ist eine Aenderung er. forderlich. Dem Schätznngtamte dürfte nicht bloß das Recht zustehen, amtliche Urkunden einzufordern, sondern auch sachkundige Zeugen zu dernehmen. Zweifelhast ist ez, ob es möglich sein wird, die Stadt schaften so leicht zu begründen, wir es die Regierung anzunehmen eint. Gine der zwei Provinzen sollen geneigt sein, sich * beteiligen. Wenn sich die Prodinzen nicht darauf einlassen wollen, so müßte die Staatsregierung in dem Gesetz die Befugnis erhalten, aus eigener Fnitiatiwe solche Stadtschaften zu schaffen. Es müßten beide Gesetze, das über die Schätzung amter und dag über die Stadischaften gleich Kitig in Kraft trelen. Die Stadtschaften hätten die Aufgabe, 80 R für die Beleihung der ersten und W R. für die Beleihung der zweiten Stelle zar Verfügmmg zu stellen. Ob aber die Städte und Gemeinden Trager einer Hurgschaft fein e en, erscheint mir ehr zweifelhaft. Das würde dazn führen, daß das Jastitut nicht lebensfähig wäre oder Keinen Zweck nicht erfül e. Große Städte, wie Berlin, könnten eine solche Bürgschaft ertragen, die Heinen und mittleren Städte aber nicht, Es könnte dadon bächsterg die Rede fein, wenn ein ungünstiges Sub hastationdergebnig za befürchten wäre. Was die Behandlung don Berlin anlangt, so haben mich die Ausführungen der beiden Minister durchaus nich berzengt, daß notzdendig ist, ür die Stadt Berlin einen Auznahmezastand in diesem Geseßz zu schaffen, am wenigsten 9 2 2 * des 2 sagte, . —— user jn einer Str egen, in tlin an rlo urg grenzt, ed nicht nötig wäre, derschiedene Schãtzungsamter anzuspannen. Fur die Bewertung eines (Grandstückes spieit es eine greße Rolle, welcher Gemeinde bas Haug gehört. In der einen Gemeinde können viel günstigere kemmanale Einrichtungen bestehen als in der anderen. Meine politischen . wollen erst abwarten, ob eine abgesonderte Behandlung von Berlin als notwendig nachgewieseg wird. Vor. ig ist diese Notwendigkeit nicht na Warum ist diese

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ng, J. B. der Grund stener nach bei der Augwahl der ein größerer Ginfluß gewährt werden. Die Stadtverordneten gehort, in irgendeiner Form . 1. bereit, 19 Millienen und ĩ ö 6.

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demokraten sind eg die f er . ! i. ——

die sie hier einem sehr bedrängten

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gehören zu den . ; r die ekgebung erforderlich. Für das re und bestimmte

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Dbare treten. moglich

ge . der Lan ine Erhöhung der Mündelsschetheit für stärhsh * . für richtig. Hier liegen die Dinn len anders wie auf dem Lande, wo die Grundstücke ng solchen en,. und der Möglichkeit der Ertragsdem Unterliegen. Andersejls ist aber zin e, m,. den für den städtischen n jn. ener Meise ausreichend. Der inn Mtndelsicherhest durch Bürgschaftsüernahme seitens Prohn oder Gemeinde erreschtn. Eine Beleshung sber ) R hinan aber nur Durch die Unkündbarkeit der ersten Hypotheken Zwischen Stadtschaft und Lanhschaft ist ju unterscheiden etzteret der Ertragzwert nicht so schwanft und die getilgt; nach einiger Zeit, dem Gigen tümer wicher zur Verfügm welden zann. Bej der Staßtschaft, muß die ilgung dagen bollen Abtraqung bei dem 6 verbleiben. Fir h Höpothek zwischen h0 und 5 R köngzte die Form der Bewährt werden. Hierbei bringt beder 8 eine Vem der Leistungen des Schuldners, Mie n, r ollen n etwa das in , des n Grundbesitzes en das über das Erreichbare hinausgeht. Ich hoffe, daß die guch die Hypotbekenbanken, Sarkassen und. Nersicherungzaan ür die Tllgungsöhvpotheß erwärmen wird. Wenn man darm n n . das Recht gibt, mit Hilfe städtischer Hypolbeken bis u 735 R der Tar. zu gebe muß die Regierung guch die Möglichkeit emägm Aenderung des Yypothekenbankgesetzes in der Nichmm ö der WVeleihung Riß u 75 8 bert Man bat hier gefragt, wo das Geld herkommen solle für die und hat den Gedanken angeregt, eine Bank ju gründen die n briefderkehr organisiert. 3 Gedanke muß vom Reiche in Staate aufgengmmen werden, Eine solche Bank . auch un wenn wir die ,, . verallgemeinern wollen, dem teresse von Hypothekengläubigern und d, e, , ammen. Baß Kapitäs, das die Slablschaften für ihm rauchen, . etwa ag die 19 Millionen darm

Begünstigung eines einzelnen 8, wie der Abg. bin gemeint hat; die Haugbesitzer rekrutieren sich aus allen der Bepölkerung, auch kleine Beamte, Handwerker und h Dausbesitzer, und sehr viele Hausbesitzer sind auch Mieter h hat, wenn ich nicht ganz irre, der Abg. Hirsch elt Unterkommission gehört, welche in der Session 1914 15 die M formulierte, die vom Hause 2 27 angenommen worden weiche zu der Verlage wegen Förderung der Stadtschefn hat. Es muß rechtzeitig, es . jetzt eingegriffen werden n zu steuern, der keineswegs in den 6m allein, sondern weit mehr in den Mittel und Kleinstähtn Es handelt sich hier recht eigentlich um eine Mittelstandefm Feldzugsteilnebmern ihren Grund und Hausbesitz zu erhaltn Pflicht, der wir uns nicht entzieben dürfen. Die bodenne mm Ideen haben in ihrer Entwicklung zu der Not des Haugkesß unwesentlich beigetragen. Die Einführung der Besteuermm gemeinen Wert hatte viele Vorzüge, aber * führte auch n Bauzwang und bat den Bauschwindel gefördert, alsn gam dem Bodenreformerprogramm entgegengesetzten Richtim Ohne Uebergangsbestimmungen wird 3 aus zukommen sen großer Vorzug dieser Debatte ist, daß sich die Ueberzenm gesetzt hat, daß dem städtischen Hausbesitz Hilfe gebracht nenn Wo ein Wille ist, wird auch ein Weg fein. Abg. Dr. Crüũger⸗- Hagen e . Volks): M Vorlagen haben ein eigenartiges Schicksal gehabt: Sam llitt haben sich mit dem Grundgedanken einverstanden erklät einzelnen eine so tiefgehende Kritik geübt, so viele Bedenhn gemacht, daß man um das Zustandekommen etwas Ungt könnte. Das Schätzungsgeseß ist wirklich nur ein Rahmen mand weiß welches Bild in diesen Rahmen hineinkom Auch die Begründung beider Vorlagen läßt sehr viel ] übrig. Die Vorlage über das Schätzung verfahren wid einschneidender Wirkung für unser ganzes Wirtschaftslebe Wirkung wird sich erstrecken auch auf die gesamte 2 und sicherlich sogar auf die Höhe der Mieten. Wäre de 2 gekommen, so wären die heutigen Schwinn ausbefttzes in dem tatsächlichen Umfange nicht in dien getreten. Dann würden wir aber auch ein Gesetz mit n ficken Inbalt erbalten haben. Mindesteng hätte ums dir n eincr? Denksckrift auseinanderfetzen ollen, wie sis sit Beseitigung der Hypothekennot denkt. Die beiden Voran ja nicht einmal gleichzeitig gemacht worben. Erst dit gezeigt, daß sie nicht nur , . sonbem 6 e rien Geke eine Ginbeil Hilben. Gs gekört an an fländige Reform des Grun steuerweseng. Der Grnntie Lasten bereits überbürdet.! Denkt bie Renerung e , don Siabtschaften an die Gemeinden; Die gryse zahl

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Hyrofber me in ane Gand g . mehr und ziehen wirt. Der

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