1916 / 37 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Feb 1916 18:00:01 GMT) scan diff

festgesetzten Grenzwerte um je 3* gere r. überschritten

82 ; Die dor ö. n m n, treten mit dem Tage ihrer Ver den 5. Februar 1916.

Verlin⸗ Charlottenburg, Kaiserliche Normal⸗Cichungskommission.

Dr. Jung.

Bekanntmachung

über die Erteilung der Erlaubnis zum Handel mit Saatgerste und Saathafer an Saatguthändler.

Gemäß Abschnit II Abs. 2 Ziffer 2a unserer Bekannt⸗ machung vom 18. Januar 1916 über den Vertrieb von Saat⸗ gerste und Saathafer (Reichsanzeiger Nr. 15 vom 19 Januar) haben wir bieher folgenden Saatguthändlern die Erlaubnis zum Handel mit Saatgerste und Saathafer erteilt:

n , , Berlin NW. 7, en

79, X Go., Berlin. Steglitz, ö X Co., Ser in , Wilhelm Werner & Co., Berlin N. 4, 4 2 Wissinger, Ber lin SO. 33, N. 2. Chresten sen Erfurt, Fr. Ant. Haage, Erfmt, DVaage & Schmirt, Erfurt, 7 C. O inemann, Erfurt, ier gau & Co, Erturt, J. C. Schmitt, G⸗furt. Wenn weitere Anerkennungen von Saatguthändlern durch un oder durch die Landesfuttermittelstellen erfolgen, so werden

wir diese in gleicher Weise bekanntgeben. Berlin, den 11. Februar 1916. Reichs futtermittelste lle. Der Vorsitzende: Scharmer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 24 des Reichs⸗Gesetzblafts enthalt unter Ar. Sd eine Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung

der Brioriiätafristen in aus ländi⸗ Staaten, vom 8. Februar

1

Einte Vorräten gedeckt werden ann, schriften der Verordnung durch ju bewh k

liche Kommunalverkände zur völterung mit Speisekartoffeln Anordnungen auf Grund der Bekannt- machung über die Errichtung von

5 gregelung vom 25. eren. Vi sie die Verlorgung regeln wollen, bleibt ihnen vorbehaltlich der Ausführungsbestimmungen zu 55 5, 6 und 8 überlassen.

6 2 5. Februar 1916. Berlin W. 9, den 11. Februar 1916. ,, rũe r.

,, , , . 6 1915 . S. 665),

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 25 des Reichs⸗Fesetzblatts enthalt unter ;

Nr. 5057 eine Bekanntmachung über Erleichterungen für landwi ischaftliche Brennereien im Betriebsjahr 1915/16, vom 10. F. b. uar 1916.

Berlin W. 9, den 11. Februar 1916.

Naiserliches Postʒzeilungsamt. Krüe r.

t önigreich Pren ßen.

Seine Majestät der König haben mittels Aller⸗ höchsten Erlasses vom 2 Februar 1916 die Einberufung des Provinziallandtages der Provinz Posen zum 12. März 1916 in die Stadt Posen zu genehmigen und den Oherpräsidenten von Eisenhart⸗Rothe daselbst zum König⸗

lichen Kommissar, den , . Königlichen Kammer⸗ herrn Freiherrn von chlichting auf Gurschen zum Marschall und den Rittergatsbesitzer von Bernuth auf Borowo zum Stellvertreter des Marschalls für diesen Landtag zu ernennen geruht. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Königliche Staatsministerium den Regierungsassessor Koppe in Allenstein zum Stellvertreter des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschuses in Allenstein auf bie Dauer seines Hauptamieg am Sitze des Bezirks⸗ ausschusses ernannt.

Ausführung s⸗Anweisung zur Bekanntmachung über die Speisekartoffel⸗ versorgung im Frühjahr und Sommer 1916 vom 7. Februar 1916

(Reichs Gesetzbl. S. 86).

Gemäß 5 9 der Bekanntmachung über die Speisekartoffel⸗ versorgung im Früh ihr und Sommer 1916 vom J. Februar 1916 (Neichs⸗Gesetzbl. S. S6) wird zu deren Ausführung folgendes bestimmt: 1. Allgemein. . . : al nde im Sinne der Verordnung sind die Stadt⸗ und 9 . . Kommunalperbänden und Gemeinden über— dn

tragenen Verz fl D Befagnisse sind durch deren Lorstand e, . an, 21 k

ä! er sülle fieordn eint ever rassungsgesepe be- nmen, wer ag Gemesnde und alt Verstanb det Kommunalen und

ang

2. Alle . ab ö 3 Kartoffelstelle

en. 1 b. Unbeschadet der Aug dorschrift 6 haben sämt⸗ fing ung a n 1 Be⸗

**

Prelgprüfungsstellen und die ber 4. November 1915 (Reichs. 607 S 728) zu treffen. Auf welchem der dort gewiesenen

Zu § 2. a. Feststellung der Kartoffel vorräte der Gemeinden, Dändler und Verbraucher.

Die Kartoffelvorräte sind in Zentnern und in

Bruchteilen von Zentnern anzugeben. Andere Gewichtg⸗ angaden sind unzulässig Die Art der Feststellung innerhalb der Kommunalverbände bleibt diesen mit der , überlassen, daß für sorgfältige und genauest: Feststellung Gewähr zu leisten ist. Die Erbebung ist durch Anordnung des Kommunal⸗ verbandes bekannt zu machen, wobei auf die Strafbar⸗ keit unrichtiger Angaben nach 10 der Verordnung aus drücklich hinzu weisen ist. Bei Anjelaen der Handel- und Gewerbetreibenden nach § 2 Ziffer 2 ist anzugeben, aus welchen Kommunalverbänden die Lieferung zu erwarten oder nach welchen Kommunalverbänden sie zu bewirken ist. Die Anzeige an die Reichs⸗Kartoffelsielle ist in doppelter Aucfertigung spätestens bis zum 10. März d. J zu erstatten. Abschrift ist gleichzeitig dem Oberpräsidenten und dem Regierunggpräsidenten unmittelbar vorzulegen; nötigenfalls ist den genannten Behörden vorläuf ge Drahtanzeige zu erstanen.

b. Ermittelung der Vorräte bei den Kartoffel erzeugern.

Eine genaue Eimittelung der im Gewabrsam der Kartoffel⸗ erzenger befindlichen Vorräte kann erst ju einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Eine überschlägliche Ermittelung dieser Vorräte ist aber gleichzeitig mit der Bestandgaufnahme bei den Gemeinden, Händlern und Verbrauchern notwendig zur Aufstellung der Grundsaͤtze für die Be darfsjuwersung und die Abgabepflicht. Die Landräte und die Gemeindevorstnde in den Stadtkreisen werden desbalb angewiesen, die innerhalb der Kommunalverbände am 24. Februar d. J. im Gewahrsam der Kartoffelerzeuger befindlichen Vorräte schätzungsweise zu eimuteln und über das Er— gebnis im Kommunaloerbante den Regierangeprasirenten unter Vor—= lage einer Nachwelsung für die einzelnen Gemeinden und Gutsbeznke tis spätestens zum 5. März d. J. zu berichten. Bei der Gimittelung si nd die bei der Nachprüfung der Getreidebestands« erhebung vom 16. Nödember 1915 gemachten Erfahrungen zu ver⸗ werten und die bei dieset v rwendeten Kommissionen und Vertrauens« männer heran juzieben. Die Regierungeprtäsidenten haben das Er⸗ gebnis der Berichte nach Kreisen geordnet in einer Uebersicht jusammenjustehen und diese bis zum 10. März d. J. dem Minister des Innen in Hfacher, der Reichs Kartoffelnelle und dem Ober präsidenten in einfacher Ausferitgung einzureichen. .

5 Zu 53. Die Kommunalverbände haben zur Anmeldung des Feblbedarfs auesschl eßlich den . . benutzen, den ihnen 6. Reichs.

Ka toff . ste überser Eine Berichtiqen

nabme der als Febldeda eng

derband ve pfl chtet. te R icha. Kartoffeltelle setzt die Bedi gungen

für die Abaabme und fär ren Abschluß von Lieferunggderträgen fen. . 4 müssen die Abnahme nach diesen Bedingungen ewirten.

Die Verpflichtung und Berechtigung zur Anmeldung elnes Fehl bedarftz erstreckt sich auschließlich aur Spetsekartoffeln. Die Kom. m ämnalverkände haben d ch eine auf Grund der Verordnung zu er lassende Anordnung rie Ve wendung der ihnen zugewiesenen Kartoffeln zu Spelsezwecken sicherzustellen und die Duichführung dieser Anordnung zu überwachen.

Zu 5 4.

Für jede Provirz wird eine Provinzial-Kartoffelstelle unter der Aufsicht des Oberpräsider ten geblldet. Der Oberpräsident ernennt den Vorsitzenden und die Mitglieder, diese nach Anbörung der Vor siande der Landwirtschafisfammer und der amtlichen Handel vertretungen. Die 3ibl der Mitalieder soll mindesteng 6 betragen. Der Propbtnzial⸗ Kartoffelstelle liegt ob, den Feb bedarf inner halb der Provinz auf Grund der Festsetzuncen und Zuw isungen der Reichs. Kartr ffelste lle auszugleichen. Sie ist ermächtigt, innerhalb die ser Zuwensungen sellstä dig zu verfügen, soweit es erforderlich ift, um den Feblbedarf innerhalb der Provinz zu decken. Sie hat nach Möglichkest die in der Provinz best henden DOigantsafionen der Landwirtsastskammer usw. ür die Vermittelung des Kartoffelankausß zur Mitwirkung heranzuziehen. Auf Erfordern bat ste der Reid z. Tartoffelstelle Vo schläge über die Verteilung der aue der Provinz abzugebenden Kartoffelmengen auf die Kommunal- berkände zu machen.

Die Reche⸗Kartoffelstelle verfügt über die nach Deckung des fest⸗ gesetzten Feblbedarfe ker Provinz verbleibenden Kartoffelmengen. Sie teil! der Previnzial⸗Karm ffelstele mit, an welche Bedarfe berbände außerhalb der Provinz der Ueberschuß zu liefern ist. Die Durch fährung auch dieser Lieferungen in von der Provinziil⸗Kartoffel nelle zu überwachen. Vie Reichs Kartoffelstelle feilt den Bedarsgverbänden mit, in welcher Weise ihr Fehlbedarf gedeckt wird. ?

Tie Aufbringung der aus den Kommunal verbänden zu liefernden Kartoeffelmengen bat nötigenfalls im Wege der Enteignung auf Grund des Höchstpreisgesctzes vem 4. August / 17. Dezen ber 1914 (Reichg⸗ Hesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Betanntmachungen vom 21 Januar 1915 (Reid g. Gesetzl. S 26) und vom 23. Septemher 1915 (Reichs. Geseßbl. S. 607) zu eifolgen. Im übrigen ist hei der Durchführung der Kartoffel beschaffung und Versorgung der Handel nach Möglich eit heranzu ehen.

Die ommäanalverbände haben den Anforderungen der Reichs- Kartoffelstell' und der Provinzlal⸗Kartoffelsielle Folge zu leisten.

Zu 55. Zur Uebertraqung der Versorqungtzüegelung auf die Gemelnden ist eine Anordnung des Kommunalveirbandes erforderlich.

Zu 56.

Die Regtlerungepräsibenten für Berlin der Oberpräsident können die Art der Negelung vorschretben. Sowelt bie Versorqung auch der nscht ackerbautrestzenden Bepßlferung mit Spelsekartoffeln ohne solche Regelung gesichert sein sollte, können sie Ausnahmen

ulassen. unlasf Zu § 7.

öhere Verwaltungebebßrbe ist der Regierung präͤsident für Berlin der Oberpräsipent —. ö Zu § 8. Die Uebergangebestimmung soll rie Ver sergung der Bepölkerung bitz zum 19. Mär, d. Jen erleschtein und die hierfür aus 5ff ntlichen Mitt in gewähren Zaschsse auf das n,, Maß beschränfen Die Kemmung vertände dürfen von ver

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dem *

M 971 . 14 2

Fur , n der kKäuflichen Uebernahme durch die

e ,, , , , 1. . ;

nicht Berlin, den 10. Februar 1916.

J. Der Minister Der Minister für Landwirtschaft, für Handel und Gewerhe. Domänen und Forsten. Sydow. Frhr. von Schorlemer.

Der Finanzminister. Der Minister des Innern. Lenhe. von Loe bell.

Ju st izm in ister iu m.

In der Liste der 6 sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte Justizrat Dr. Scheffler bei dem Landgericht II in Berlin und Windthorst bel dem Amtsgericht und dem Land— gericht in Dortmund.

Finanzministerium.

in Kempen, Regierungsbezirk Düsseldorf, ist zu besetzen.

Kriegsministerium.

Bekanntmachung.

Als Sortierbetriebe, die von der Kriegswollbedarf⸗ Aktien gesellschaft, Berlin, mit dem Ankauf der im 8 2 der Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Veräußerung und Verarbeitung von wollenen und halbwollenen Wirk⸗ und Strick⸗ warenlumpen und von wollenen und halbwallenen Abfällen der Wirk⸗ und Strickwarenherstellung, bezeichneten Gegensiände für die Zwecke des Heereg⸗ oder Marinebedarfs beauftragt sind, werden gemäß g 5 der Bekanntmachung und im Anschluß an die im „Teutschen Reichsanzeiger“ Nr. 303 vom 24. Dezember 1915 genannten Firmen noch folgende Firmen bezeichnet:

1) Adler, S., Koblenz⸗Lützel,

2) Bein, O, Berlin G9. 2, Neue Friedrichstraße h,

3) Bonn, Siegfried, Berlin, Lichtenberg, Frankfurterallee 268, 4) Cohn, Gebrüder, Arngwalde,

5) Cohn, Levi, Hannover,

6) Dor ner, Paul, CGrmmitschau,

7 Eherbardt, Gebrütrer, Apolda,

8) Emanuel, M, Neuhrandenburg,

9) Fiedler, Robert, Döbeln,

10) Frey, Feli Richard, Magdeburg,“

1I) Gernenberger, Gustav, Chemnitz,

12) Gollop, Beinh, Stettin,

9) Veß, Herm. Gießen,

14) Holländer, B. Aachen,

15) Hortheimer, M., Zuffenbausen⸗Stuttgart,

16) Kaesiner u. Dreverhoff, Zwickau,

17) Leay, J. J, Berlin G 265, Prenzlauer Straße 53 / 56, 13 Marr u Treidel, Euskirchen,

er, F. W, Barmen ⸗R,

25) Sch urmann, J eob, Lahr 1. G., 24) Sch öder u. Gebrüder Faufmann, Crimmitschau, 28) Schwarz, Alfred, Ebere walde, 265) Schn ar enberger, A., Feuerbach. Stuttgart, 27, Siem, S, Hannover, 28) Stephan, Geb üder, Crimmitschau, 29) Stern, Ph., Hann ober Hainholz, 30) Stern licht, Ulrich, Dresden, I) Tifotin, M., Schw idnitz, 32) Tischbein, H. L., Hildesheim, 35) Ui und Sohn, Beilin O 25, Markus straße 52, 34) Wert lowsiy, Max, Gaben, 35) Wolf, M. M, Heilbronn.

Zulassung weiterer Firmen bleibt vorbehalten.

Berlin, den 9. Februar 1916.

Kriegsministerium. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung A. m. W. b. Koeth.

Bekanntmachung.

Die Mühle des Feodor Czach in Papp mühle bei Drahnsdorf ist wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers auf

schlossen worden. Jüterbog, den 10. Februar 1916. Der Landrats amtsverwalter Freiherr von Zedlitz und Neukirch, Negierunggassessor.

Bekanntmachung.

vom Handel (

RGöl. S. 605), in Verbindung mit Jiffer 1 und 3 der Austzführungsbestimmungen des i

errn Min

Hermann Gwert durch Verfügung vom heutigen in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Prenzlau, den 10. Februar 1916.

Die Hir , nnn. J. V. Hrunner.

Bekanntmachung.

ersah Ngiassi“ zum Preise von 90 3 für und auf diese Weise unter Ausnutzung 261 allage d a, MWucher ee Auf n fn etz kannimachung zur Fernhaltung ung 1 Handel“ vom *. n. 191 6 ash

Erfüllung rer m 5 8 ihnen auferlegten err fichtungen Abstand nehmen, soweih bie 6

andes und der Geme nde anzeschen ist. Die Gatsbetnrte werten den d mei den glelch gestellt.

gegeben is, baß die gändler bie Vorräte unter Ginhaliung der Klein-

Dangt Nachfolger, Inhaber Anton Nalas

Grund der Bundesrat verordnung vom 28. Juni 1915 ge⸗

Auf, Grund der Bundegrgtsverordnung vom 2. Sey⸗ tember 1915, betreffend Fernhaltung unzuoerlässiger Personen

erz für en . und Gewerbe vom 2. Sepiember 1915 haben wir dem

n Prenzlau, Friedrichstraße 263, n 4

Handel mit i en , ,, . wegen Unzuverlässigkeit

Der Drogeriebesitzer Anton Nalgskewgski aus Briesen

hat gewöhnliches nen n unter dem Name nr

9

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Krelskasse

erkruche bis lum 16. Igls austbren. J

ö

sen, Markl Mr. 2, den Handel mit . i 1 . mit

Brlesen, Westpr., ben 5. Februar 1916. Der Landrat. Bar khaufen.

Iren n en,

3 57 de '

Aichtamtliches.

Dentsches Reich.

Pren ßen. Berlin, 12. Februar 1916.

Der chlnesische Gesandte Yen ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder 6

Am 10. Februar d. J. verstarb hier im Alter von 3 . das Mitglied des Ewangelischen Oberkirchenrats, Birklicher Geheimer Oberkonsistorialrat D. Koch.

Ein Sohn der deutschen Ostmark, wurde er nach beendetem heologischem Studium und kurzer Tätigkeit als Hilfslehrer am hzhmmnasiüm in Tilsit sowie vorübergehender vstarischer Ver⸗ haltung der Kirchengemeinde Linpusch 1873 Pfarrer in Groß ichtenau. Seit 1853 Pfarrer und später auch Superintendent in irschau trat er im Jahre 1886 als Konsistorialrat bei dem sonsistorsum in Danzig in den kirchlichen Verwaltungsdienst ber, 1893 wurde er zum Oberkonsistorialrat und Mitglied s Epangelischen Oberkirchenrats ernannt. Sein Heimgang bhe— eutet für die oberste Kirchenbehörde und die evangelische landes kirche der älteren Provinzen einen schweren Verlust, und uch über die Grenzen der Landeskirche hinaus wird sein Ge— ächtniz namentlich in seiner Tätigkeit für den Gustar⸗Adolf= rein fortleben. Ausgezeichnet durch große Gaben des Geistes, in lauterer Charakter, eine christlich tief gegründete Per⸗ zlichleit, milde und fest zugleich in seinen theologischen An⸗ hauungen und Urteilen, von treuester Hingabe an seinen heruf wird er und sein segensvolles Wirken unvergessen bleiben.

Im Jahre 1905 wurde er von der theologischen Fakultät r Universität Breslau zum D. theol. hon. c. promoviert. eine Majestät der Kaiser und König zeichneten den Heim⸗ egangenen wiederholt durch Allerhöchste Gnadenbeweise aus;

Jahre 1907 wurde ihm der Charakter als Wirklicher Ge⸗ eimer Oberkonsistorlalrat mit dem Range der Räte erster lasse verliehen, und im Jahre 1913 erhielt er den Stern zum loten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub.

Nach einer im Reichsversicherungsamt gefertigten Zu⸗ ummenstellung sind von den 31 Landesversicherungs⸗ nstalten und den 10 vorhandenen Sonderanstalten bis nschließlich 31. Dezember 1915 2471711 Invalidenrenten, 0 093 Krankenrenten, 5öl 142 Altersrenten, 3 425 Witwen⸗ nd Witwerrenten, 1436 Witwenkrankenrenten, 178 116 Baisenrenten (Rente an Waisenstamm) und 73 Zusatzrenten ewilligt worden. Davon sind in dem letzten Kalender⸗ ertejahre 24 507 Invalidenrenten, 8236 Krankenrenten, hi6 Altersrenten, 2917 Witwen⸗ und Witwerrenten, 193 gitwenkrankenrenten, 31 713 Waisenrenten und 123usatzrenten stgesetzs worden. Infolge Todes oder aus anderen Gründen d bereits 1442662 Invalidenrenten, 152392 Krankenrenten, os 28 Altersrenten, 2810 Witwen⸗ und Witwerrenten, 448 Bitwenkrankenrenten, 10 364 Waisenrenten und 18 Zusatzrenten eggefallen, sodaß am 1. Januar 1916 noch 1 029 049 Inva⸗

NNenrenten, N 706 Krankenrenten, 82 914 Altersrenten, 36 615

itwen⸗ und Witwerrenten, 994 Witwenkrankenrenten, 167 752 Faisenrenten und 55 Zusatzrenten liefen. Danach hat sich im letzten ierteljahre der Bestand an Altersrenten um 88, an Kranken⸗ nten um 4883, an Witwen⸗ und Witwerrenten um 2524, Witwenkrankenrenten um 136, an Waisenrenten um 30 229 d an Zusatz renten um 11 erhöht und der Bestand an Invaliden⸗ ten um 191 vermindert.

Bis einschließlich 31. Dezember 1915 ist Witwengeld 57 350 Fällen (davon entfallen 10 292 auf das letzte Viertel⸗

hr) und Waisenaussteuer in 2863 Fällen (davon ent⸗

len 434 auf das letzte Vierteljahr) bewilligt worden.

Nach einer Bekanntmachung des Justizministers vom d. M., betreffend die Zwangsvollstreckung aus utschen vollstreckbaren Schuldtiteln im Gebiete s General gounerne ments Warschau, hat der General⸗ unerneur in Warschau am 19. Januar 1916 eine alsbald in aft getretene Verordnung erlassen, wonach deutsche Schuld⸗ kel, aus denen im Gebiete des Generalgouvernements arschau eine Zwangsvollstreckung vorgenommen werden soll, 6s inländische gelten und die Frage der Vollstreckbarkeit der shhuldtitel ausschließlich nach deutschem Recht beurteilt wird.

Nach einer durch Vermittlung der hiesigen. Königlich mischen Botschaft hierher gelangten amtlichen Erklärung der unzösischen Regierung ist die Postsperre über die früher

ahomey und im Senegal interniert gewesenen deutschen egs⸗ und Zivilgefangenen wieder . worden.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats anzeiger / gt die 880. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten hei. ? enthält die 18. Verlustliste der Kaiserlichen Schutz⸗ ppen usw., die 453. Verlustliste der preußischen Armee, die h. Verlustliste der bayerischen Armee und die 344. Verlust⸗ e der württembergischen Armee.

Oesterreich⸗ Ungarn. Der König der Bulgaren ist gestern nachmittag im andort des K und K. Armeeoberkommandas ein⸗ offen. Der Monarch, der vom Ministerpräsidenten

Edoslawaw, dem Generalissimus Je kow und einem zahl⸗

chen Gefolge begleitet war, wurde auf dem Bahnhof von n Armeeoberkommandanten Feldmarschall ,. ledxich, dem Ghef des Generalstabes, Generalobersten Frei=

Conrad von Hötendoerf, den dem K und K. Armee irkommandanten zugetellten Vertretern des deutschen Heeres d von den Spitzen der Lokalbehörden empfangen. Nach

Die heutige „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine sofort in Kraft tretende Verordnung der ne f, . 8 . des Handels und des Ackerbaues vom 3. Februar, be d die Einschränkung der Ein⸗ und Durchfuhr von Waren aus feindlichen Staaten, sofern diefe Waren aus einem mit Oesterreich⸗Ungarn im Kriegszustande befind⸗ lichen Staate oder aus Kolonien oder Schutzgebieten eines dieser Staaten stammen. Bei der Ein⸗ und Durchfuhr aus neutralen Staaten hat der verfügungsberechtigte Inländer durch schriftliche Erklärung die Haftung zu übernehmen, daß die Waren nicht aus feindlichen Staaten oder deren Kolonien und Schutzgebieten stammen.

Frankreich.

In dem vorgestrigen Ministerrat war der Finanz⸗ minister Ribot wieder erschienen, der mit dem Leiter der Bank von Frankreich Anfang der Woche sich nach London begeben halte. Laut Meldung des ‚W. T. B.“ teilte Ribot mit, daß die Londoner Börse für den Handel mit französischen Wertpapieren unter der Bedingung geöffnet werden . daß dieser Handel nur durch Vermittlung der Bank von ,, und der Bank von England stattfinde, und daß der Erlös aus den Verkäufen von Wertpapieren zur Bezahlung der in England getätigten Käufe verwendet werden solle. Die Bank von Eng⸗ land werde der Bank von Frankreich ihre guten Dienste leisten, um die Erlangung von Handelskrediten in England zu erleichtern. Es werden Verfügungen getroffen hinsichtlich der Bezahlung der von der französischen Regierung in England und den Vereinigten Staaten von Amerika getätigten Käufe.

Rußland.

Der Kaiser Nikolaus ist vorgestern zur Feldarmee abgereist.

Infolge energischen Widerstandes in Handels⸗ und Industrietreisen hat der Ministerrat einer Meldung der „Nationaltidende“ zufolge den Vorschlag des Finanzministers, betreffend die Besteuerung von Kriegsgewinnen, vorläufig

aufgeschoben. Italien.

Das Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß, wonach im Anschluß an den Erlaß vom 21. Mai 1915 über das Verbot der Einfuhr und der Durchfuhr österreichischer Waren der Handel zwischen Italien und Deutschland sowie die Einfuhr deutscher Fabrikate oder aus dem Deutschen Reich stammender Waren nach Jialien und dessen Kolonien verboten wird.

Bei einem zu Ehren des französischen Ministerpräsi= denten Briand und seiner Begleiter auf der Consulta gegebenen Festm ahl, an dem der Ministerpräsident Salandra mit allen Ministern, die Botschafter Frankreichs, Englands, Rußlands und Japans, die Gesandten Serbiens und Belgiens, der Bürger⸗ meister von Rom, höhere Offiziere und hohe Beamte teil nahmen, brachte der Minister des Aeußern Sonnino laut Meldung des „W. T. B.“ folgenden Trin kspruch aus:

Ich bin gläcklich, unter ung das Vaupt der erung Frank⸗ reichs zu hegräßen, an das unt so viele alte Trarltionen und eine durch die Waffen erneute Brüder ichkeit knüpfen. Die Anwesenheit Eurer Exjell'nz ist ein neues Pfand unseres festen Vertrauens auf einen siegreichen Auzgang des Kampfeg, den die Verhäünreten durch die Macht ihres unerschütter ichen Bundes für die Sache der Freihett und der Gerechtigkeit durchführen. Ich erhebe mein Glas auf die Gesundheit des Prasidenten der französischen Republik und der ver— blndeten Souveraäͤne sowie auf die Gesundhelt Eurer Ex sellenz, die ich im Namen der ttaltenischen Reglerung und der ltalienlschen Natlon willkommen heiße.

Darauf erwiderte der Ministerpräsident Briand mit folgenden Worten:

Im Namen der Regierung der Republik bringen meine Kollegen und ich der Königlichen Regierung und ganz Italien den herzlichen Gruß Frankreichs. Mit der größten Bewunderung haben wir ge⸗ sehen, wie Ihr edleg Land auf den Ruf seines nationalen Ge— wsssens antwortete und seinen Platz im Lager der Verbündeien ein nahm, um mit ihnen Recht und Freiheit zu verteidigen. Unsere beiden Völker sind in oleicher Weise Überzeugt, daß der schließliche Sieg aus ihrem festen Willen hervorgehen wird, mit ihren Verbündeten gemeinsam alle ihre Hilfsmijtel, alle ibre Energien und alle ihre lebendlgen Kräjte ein ufetzen. Unterstützt durch diese unerschütterliche Festigkeit setzen Jealien und Frankreich unter ihren Fahnen, die sich von neuem vereinigt haben, in enger Brüderlichkeit der Rassen und der Waffen den riesenhaften Kampf fort, in dem mit ihren Geschicken das Schicksal der Zwiltjation auf dem . steht. In ziesem Sinne erhebe ich mein Glas zu Ehren Ihrer Maßjestäten des Köntge und der Königin von Italien und der veibündeten Souveräne. Ich trinke auch auf das Wohl Earer Exsellenz und der sröniglichen Regterung, deren edelmütige Gastfceuntschaft wir nach ihrem hohen

Werte zu schätzen wissen. Niederlande.

In der Zweiten Kammer ist ein e, , , ein⸗ gebracht worden, der bezweckt, Holland die dauernde Verfügnng über ausreichendes K u sichern. Wie, W. T. B.“ meldet, verbietet der . bei Vermeidung von Ge⸗ fängnisstrafen den Verkauf oder die Verheuerung eines niederländischen Schiffes an das Ausland ohne schriftliche Genehmigung des Ministers für Ackerbau, Industrie und Handel und ebenso die Entfernung eines Schiffes zu diesem Zweck aus den Heimatsgewässern.

Rumänien.

Wie die Zeitung ‚Kambana“ erfährt, sind in GiLurgewo drei höhere russische Offiziere, die Bomben mit sich führten, von den rumänischen Behörden verhaftet worden. Die Untersuchung ergab, daß Anschläge am Donauufer

beabsichtigt waren. Bulgarien.

Eine gemischte bulgarisch⸗österreichisch⸗ungarische Kommission, die mit der Festsetzung ic den gemein 9 besetzten Gebieten Serb

zerbiens , Zol . betraut ist, ist gestern in Sofia im Ministerium des pern zusammengetreten.

Amerika.

Die Bewegung gegen die Deutschen in Kanada, die amtliche Stellen bekleiden, nimmt stark zu. Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, wurde in einer vorgestern abend in Toronto abgehaltenen Versammlung ihre Entfernung ver⸗ langt und ein deutschfeindlicher Bund mit dem Motto ge⸗ gründet: „Keine deutschen Güter, Arbeiter oder Einwanderer“.

n unsere Stellung ein. .

Auf der Combres- Höhe besetzten wir den Rand eines ĩ .

vor unserem Graben von den Franzosen gesprengten Trichter.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Vorstöße russischer Patrouillen und kleinerer Abteilungen wurden an verschledenen Stellen der Front abgewiesen.

Bal kan kriegs schauplatz. Die Lage ist unverändert. Dberste Heeresleitung.

Wien, 11. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird verlautbart:

9 Russischer Kriegsschauplatz. ie Tätigkeit feindlicher Erkundungstruppen geg die Front der Armee Erzherzog Josef Ferdinand 1 an. Unsere Sicherungsabteilungen wiesen die Russen überall zurück. Die Vorposten des ungarischen Infanterieregimente Nr. 82 zersprengten einige russische Kompagnien.

Italienischer Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse.

Südöstlicher Kriegs schauplatz.

Die in Albanien vorrückenden österreichisch⸗ungarist Streitkräfte haben am 9. d. M. 2 nn n , zwischen Preza und Bazar Sjak besetzt.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 11. Februar. (W. T. B.) Auf allen Fronten keine wesentliche eranderung·

London, 11. Februar. (W. T. B) Das „Reutersche Bureau“ meldet amtlich aus Mesopotam ien: Eine Er⸗ kundung sabteilung wurde am 7. Januar beim Rückmarsch von Nasrije von Arabern angegriffen. Unsere Gesamt⸗ verluste betrugen 373 Mann. Der gan hatte über 300 Tote. Am 9. Januar überrumpelte eine ausgesandte Straferpeditlon die Araber und zerstörte 4 Dörfer. Ünsere Verluste hierbei betrugen 6 Mann.

Der Krieg zur See.

Berlin, 12. Februar. (B. T. B.) Ein deutsches Unterseeboot hat am 8. Februar an der syrischen Küste südlich von Beirut das französische Linienschiff „Suffren“ versenkt. Das Schiff sank innerhalb zwei

Minuten. e Der Chef des Admiralstabes der Marine.

(. Suffren', im Jahre 1899 vom Stapel gelaufen, hatte eine Wasserver drängung von 12 739 6 und eine Schnelligkeit bon 18 Ser. meilen. Seine Aimilersng bestand aug vier ,., zebn 164, acht 1 9. n ,. 4,7 em. Geschützen; seine Besatzung betrug

ann. ;

Der Krieg in den Kolonien.

London, 10. 12 (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“ erfährt, daß die Belgier, die in Afrika mit Briten und Franzosen zusammenwirken und eine Grenze von über 500 Meilen, vom Kiwu bis zum Tanganjikasee, verteidigen die Deutschen in ungefähr zehn Gefechten mit schweren er⸗ lusten zurückgeworfen haben und nun in Deutsch Ostafrika eindringen. ;

(Die Meldung ist mit Mißtrauen aufsunehmen, da Ach bisher sämtliche Nachrichten über koloniale Kämpfe au bel gischer Quelle alg unzuvberlässig erwiesen haben.)

Parlamentarische Nachrichten.

Die . des Hauses der Abgeordneten hat mit überwiegender Mehrheit beschlossen, einen am 9. d. M. von ihr gefaßten Beschluß der Oeffentlich keit zu übergeben. Der Beschluß lautet:

den Prästdenten des Abgeordnetenhauset ju ersuchen, dem Herrn , von folgender Auffassung der Kommisston Mit⸗

ung ju machen;

Bu Kommission würde eg im Interesse des Landes für schäblich erachten, wenn sich aus der Stellungnahme der Reichtzleitung gegen- über Amertka die Konsequem elaer Ginschränkung in unserer Freiheit, einen uneingeschränkten und dadurch z211 wirtsamen Unterseebooikrieg jum geeigneten Zeitpunkt gegenüber England aufzunehmen, ergäbe.

Etatistik nud Volksmirtschaft.

In die Steigerung der Getreidepreise gibt eine Zu- sammenstellung Einblick, die sich im Breslauer Gemeindeblatt findet. Die Königliche Generalkommtsfton für Schlefsen hot nämlich die für Ab ösungen maßgebenden Martin. Durchschnitts= marktgreise hekannt gegeben, und jwar sowohl für 1915 ag auch für den Durchschnitt der letzten 24 J Danach betragt für die r nm, Bres 1Igu

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afer 6 60 M für den Scheffel. von 1892 bis n, 1915 hat ; teuersten und der zwei wohfsfellsten . in 3. , 59 Haferg 263 4 .

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