1916 / 47 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Feb 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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ausgleichende Wirkung der Stelle. Der Berichterstatter wies darauf hin, daß die Zasammenfassung bestimmter Angebotemengen in einer Hand sich als wirksame Fessel aller willkürlichen Prels bewegungen erwiesen habe, sowobl dann, wenn das Angebot aas irgendwelchen Gründen den Markt überschwemmte, wie dann, wenn die Nachfrage stürmisch die Preise trieb. Die Versammlung sprach sich gegen die Festsetzung von Höch iprelsen für Gemüse aus. Es ist wünschene wert, paß ein warker, auch die Inter ssen der Verbraucher beachtender EGrjengerverband den Markt regeit, und man bat den Eindruck, daß die Vermijtlungastelle unter ibrer tatkräftigen, weltschauenden Leltung bei gen üg nder Uaterstügung durch Erzeuger und Verbraucher dies wohl leisten könnte.

Pit Usterstäßzung des Reichtamts deg Innern bat die Ver— mittlun sstelle eine Kriegsgemüsebau⸗ und Verwertungs⸗ gesellschaft gegründet mit dem Ziel, die Erzeugung ju sördern und die Verwertung zu orgarisieren. Bei diesem Handinbandarbelten von Regierung und Gewerbe steht ju hoffen, daß eine gerechte Ar wigung von Erjeuger⸗ und Verbraucherlnteressen möglich wird, obne Taß ein Apparat von Maßnahmen und Verordnungen die un—⸗ edingt zu wahrenden sozialen Gesichte punkte zur Geltung bringen muß.

Einführung von Butterkarten. Wie in einem Randerlaß des preußischen Ministers des Innern mitgeteilt wird, bat der Reichskanzler nach Vorschlag des Butterverteilungsbelrats für die Einführung von Butterkarten Bestimmungen erlasfen, von denen die wich iasten folgende sind:

1 Vom 5. März 1916 ab darf die Zentraleinkaufsgesellschaft an Hemeinden und Kommunalverbä de Butter arund'ätzlich nur noch abgeben, wenn dsese durch Einführung von Butterkanten oder durch eine sonstige wirksame Regelung des Verkehrs mit Butter die Gewähr leisten, daß der durchschnitiliche Verbrauch von Butter in ihrem Be⸗ zit wöchentlich 125 g auf den Kopf der Bevölkerung nicht über—⸗ schreitet.

2) Gemeinden, die nach dem 5. März 1916 mit Auslands oder Jalandsbutter von der Zentraleinkaufe gesellschaft verlorgt zu werden wünschen, haben ohne jeden Aufschub alle Vorbereitungen zu treffen, um den Bestimmungen des Reiche kanzlers entsprechende Regelung des Butter verbrauchs in ibem Bezirk rechtzeitig in Wuksamkeit setzen zu können. Andernfalls laufen sie Gesahr, daß ibnen der Bejug von Butter durch die Zentraleinfaufsgesellschaft gesperrt wird.

Ueber die Art der Verbrauchsregelung ist zu bemerken, daß im allgemeinen nur durch Einführung einer Butterkarte genügend Gewähr für die Beschränkung des Butteiverbrauchs auf einen durch—⸗ schnirtlichen Kopfsatz von wöchentlich 125 Gramm geboten werden fann Ausnahmsweise darf von der Einführung von Bu ter— karten abgeschen werden, wenn die Innebaltung jener durchschnitt⸗ lichen Verbrauchsgrenze durch genaue Feststellung der in den Ge— meindebezirk eingeführten und der in ihm erzeugten Buttermenge ge⸗ sichert erscheint.

Die Ausgestaltung der Butterkarte im einzelnen bleiht dem freien Ermessen der Gemeinden überlassen. Jedoch sind nachstehende Gesichtspunkte zu beachten:

I) Die Butte kate ist grundsätzlich als Sparkarte aufzu⸗ fassen, denn die Gemeinde wird in der Regel dem Inbaher der Bunterkarte nicht garantieren können, daß er die in der Butterkarte bejeichnete Buttermenge tatsächlich erbält. Zweckmäßig wid aber semn, wenn die Geaeinde die Höhe des Quantums, über das die Buster— farte lautet, auf Grund einer Fenstellung von Vorrat und Be— darf veriodisch ermittelt und bekannt gibt, um der Bevölke⸗ rung die charakteristische Verschiedenheit von Kutter. und Brotkarte stets vor Augen ju führen. Un den Gemeinden diese Be— rechnung zu ermöglichen, wid die Zuwelsung von Butter aus den VoYriten der Zentraleinkaursgeselschast immer für Zeiträume von je 4 Wochen erfolgyn und den Gemelnden rechtzeitta mitgeteilt werden. Gemeinden, die ihrer Butterkarte einen durchschnittlichen wöchentlichen Verhrauchesatz von 125 Gramm auf den Kopf der Bevölkerung zu— grunde legen, haben deswegen keinen Anspruch darauf, daß ihnen von der Zentralei kaufs esellschaft eine entsprechende Buttermenge geltesert wirv. Eine giößere Buttermenge als bisher wird die Zentraleinkaufsgesellschaft an die Gemeinden künftig jedenfalls nicht abgeben tönnen.

2) Kinder bis zu zwei Jahren werden bei der Zutellung von Butterkarten in der Regel auszunehmen, Kinder bis zu pvtierzehn Jahren mit der Hälfte der für die Eiwachsenen vor— gesehenen Butter menge zu berücksichtigen sein.

3) Der Batterverbrauch der Gast. und Schankwirtschaften ist auf ein festegs Kontingent in Höhe eines Bruchteils des bisherigen Dumchschnittsverbrauchs zu beschränken.

4) Butterm ngen, die im Wege des Postversandes von außer- halb in den Gemeindebezirk gelan en, sind einer Anzeigepflicht zu unterwerfen. Wer solche Butter bezogen hat, muß sie sich auf die in der Butterkarte verzeichnete Menge anrechnen lassen.

Sofern bei dem Verkauf von Butter im Hemeindebezirk bisher M ßfstände, insbesondere ein übermäßiger Andrang der Bevölkerung auf die Batterläden, hervorgetreten sind, ist durch geeignete Ein⸗ richtung der Butt-rkarte eine gleichmäßige und ruhige Abwicklung des Butterverkaufegeschäftg sicherzustellen. Nach dieser Richtung wird in größeren Gemelnden namentlich eine Auigabe der Butterkarte für die einzelnen Wochentage in verschiedener Farbe oder sonsttger auffälliger Kennzeichnung in Frage kommen.

6) Mit der Regelung des Butterverbrauchs durch Einführung

der Butterkarte wird zwckmäßigerweise eine Regelung des Mar— garine verbraucht Haad in Hand gehen. Die Herauelassang der Margarine a s den Kartensystem würde den Nachteil haben, daß die Kopfiation bei Ba ücksichtigung diglich der Butter sehr niedrig aus— fallen müßte, während anzunehmen ist, daß die ärmere Be— völkerung wegen des hohen Preises der Butter vielfach den Bezug von Margarlne an Stelle der Butter vorziehen, von der Butterlate allo keinen Gebrauch machen wird. dem würde die Einschränkung des Butterverbrauchs auf der cnen und die Möglichkeit unbeschränkter Margarinebeschaffung guf der anderen Seite die Gefahr bieten, daß die woh habend? Be—⸗ völkerung neben ihrem Butteranteil noch der ärmeren Bevölkerung einen Teil der billigen Margarine wegkaufen und damit die Fett— versorgung der ärmeren Volkekreise in Frage stellen würde. 7) Den Gemeinden bleibt anhelmgestellt, auch die sonstigen Fette: Schweineschmalz Kunsispeisefeit, ausgelassenes Rinder ett und Spesöl in die Verbrauchsregelung für Butter und Margarine einzubeziehen.

8) Bei der Verbrauchzregelung würde die wöchentliche Kopfmenge

festzusetzen sein: a. für Butter allein auf höchstens 125 Gramm, b. fir Butter und Margarine auf hächstens 180 Gramm, für Feit aller Art auf höchstens 250 Gramm. schwerarbeitende Per sonengruppen (Feuerarbeiter, nötigenfalls eine E höhung zu gewähren die Einführung einer hesonderen Butter(Fett)karte bis März 1916 nicht mehr möglich sein, so können die Gemeinden wionierung des Butter(Fett verbrauchs vorläufig mit Hilfe der etwa in der Weise vornehmen, daß die einzelne Person in Woche nur einmal und nur gegen Vorzeigung ihrer Brotkarte die atze Höchstmenge von Butter (Fett) erwerben darf.

it Außer⸗

Sandel und Gewerbe.

Reichsamt des Innern zusammen⸗ chten für Handel, Industrie ndwirtschaft“) Norwegen. Ausfuhrverbot Gin Rundschrelben des Departements deg Aeußern verbietet die Ausfuhr von Kupferorxyd und Kuvferoxvdul. (Morgenbladet.)

Bedarf an deutschen Waren. 6. ware Land *

Baumwollenes Glanzgain (ecotten varn Ver. Staafen Englisch polished) von Amerika

Leistungefäbigen deutschen Firmen können auf Antrag Name und Sitz der beir ffenden Firma angegeben werden. Anträge sind unter Besifügung cines mit Aufschrift und Marke ju 10 Pf. (Berlin 5 *) versebenen Biiefumschlags an das Bureau der Nachrichten im des Innern“, Berlln NW. 6, Lutsenstraße 33 34, ju richten.

Italien.

Verbot des Warenverkehrs mit dem Deutschen Reiche. Die Gazetta Ufficlale' bat am 10. Februar 1916 eine Verordnung des Generalstatthalters veröffentlicht, wonach durch deren Artikel 1 in Anwendung der Verordnung vom 24. Mat 19187) und unbeschadet der in Artikel 2 derselben Verordnung ausgesprochenen Befugnis die Einfuhr und Durchfuhr der Waren österreichisch ungarischen Ursprunges oder österreichisch⸗ ungarischer Erzeugung obne Rücksicht auf daß Herkunftsland für verboten erklärt wird. Durch Artikel ? werden die Bestimmungen der Verordnung vom 24. Mai 19515 und des Artikel 1 der jetzigen Verordnung auf den Handel zwischen Italien und dem Deutschen Reiche und auf die Einfuhr von Waren deutscher Erzeugung oder deutschen Ursprungs erstreckt. Die Verordnung ist am 11. Februar 1916 in Kraft getreten.

) Die Verordnung Nr. 697 vom 24. Mal 1915 bestimmte folgendes:

Artikel 1. Jwischen dem Gebiete deg Königreichs und seiner Kolontsen und dem Gebiete der Oestereichisch ungarischen Monarchie wird jeder Ausfuhr⸗, Einfuhr oder Durchfuhrverkehr verboten.

Waren jeder Art, die in Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot ankommen oder versandt werden, werden gemäß den für die Be⸗ schlagnahme von Waren bei Zollkonterbande geltenden Vorschriften mit Beschlag belegt, sofern nicht nachgewiesen wird, daß ihre Ver⸗ sendung, unbeschadet der Anwendung anderer durch geltende Gesetze vorgesehenen Strafen, vor der Kundmachung dieser Verordnung erfolgt ist.

Artikel 2. Abweichend von diesem Verbote können von Fall zu Fall für den Versand oder die Annahme bestimmter Waren von dem Finanzminister oder für die Kolonien von dem Kolonialminister oder von den hierzu durch die Genannten ermächtigten Amtsste len nach porgängigem Ginvernehmen mit dem örtlichen Militärkommando Aus— nahmebewilligungen erteilt werden.

In solchen Fällen finden auf die Waren bei ihrer Ankunft die Zollsaͤtze des geltenden allgemeinen Tarifs Anwendung. :

Artikel 3. Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Kund—⸗ machung in Kraft.

(Bericht der Kalserlichen Gesandtschaft in Bern.)

Luxemburg.

Erneuerung des Ausfuhrverbots für Ferkel. Ein Be— schluß der Großberzoglich Luxemburgischen Regierung vom 31. Januar 1916 lautet:

Art. 1. Der Beschluß vom 19. November 1915 über dle Aus- fuhr von Ferkeln tritt mit dem 16. Febrrar künftighin einschließlich außer Kraft.

Art. 2. Der Beschluß vom 1. August 1914 tritt wieder in volle Kraft, und wer es unternimmt, den im Beschlasse vom 1. August 1914 vorgesehenen Ausfahrve boten zuwiderzuhandeln, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr und mit elner Geidbuße von 75 bis 3000 Frank oder mlt nur einer dieser Strafen bestraft, vorbehaltlich der höheren Strafen, die für dieselbe Zuwider⸗ handlung nach den bestehenden Gesetzen verhängt sind.

Auß rdem wird die Beschlagnahme des Gegenstandes der Zu widerbandlung angeordnet.

Art. 3. Unser Staatsminister, Präsident der Regterung, und unsere Generalditektoren der öffentlichen Arbeiten und des Acker. baurs bezw. der Justiz und des Janern sind, insoweit (6 jeden be. trifft, mit der Ausfübrung dieses Beschlusses beauftragt. (Memorial des Großherzogtums Luxemburg.)

Niederlande. Ausfuhrbewilligung für Kleesaat. Der Landwirtschafts⸗ minister bat verfügt, daß für kleinere Mengen inländischer weißer Kleesaat von minderwertiger Beschaffenbett Aisfuhrerlaubnis gegeben werden soll. Anträge (auf Stempelpapier) siad an den Landwirt schaftsminister zu richten. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Am sterdam.)

neber die Lage des deutschen Arbeitsmarktes im Monat Januar 1916 berlchtet das vom Kaiserlichen Statistischen Amte herausgegebene Reichs arbeitSblatt“ in seinem Februarheft:

Eine wefentliche Veränderung des im allgemeinen befriedlgenden, viel fach guten und sebr guten Beschäfti⸗ gungsgrades ist auch für den 18. Kriegs monat nicht fest⸗ zu stellen. Die gewöhnlich dem Weibnachtsmonat Deiember gegen= ker in einer Reihe von Gewerben hervortretende Abschwächung macht sich diesmal allerdings auch bemerkbar, jedoch in geringerem Maße als in Friedens jahren. Das Wirtschaftsleben zeigt im großen und) ganzen mit Ausnabme des Webstoff- und Bekletdungsgewerbes wie des Baumarktes eine Steigerung im Vergleich mit dem gleichen Monat des Vorjahres.

Stark beschaftigt waren nach wie vor Bergbau und Hütten wesen wie die meisten Zweige der Metall- und Maschinen⸗ industrte. Auch die eiektrische Industrie und das Holz⸗ und Schnitzstoffgewerbe behaupteten im ganzen ihre Geschäfts⸗ lage. Aus der chemischen Industrie wird teilweise eine Ver⸗ beff rung des Beschäftigunge grades berichtet. Dagegen macht sich in einzelnen Zweigen des Nabrungsmtttelgewerbes wie im Web stoffgewerbe ein Rückgang bemerkbar.

Bie Nachwelfungen der Krankenkassen ergeben für die in Be⸗ schäftigung stehenden Mitglieder am 1. Februar dem 1. Januar gegenüber eine Abnabme der männlichen Beschäftigten um 13 194 oder §.28 v. H. gegen eine Verringerung um 188 v. H. im Vormonat; ber den weiblichen Beschäftigten ist eine Zunahme um 9957 oder O24 v. H. eingejreten gegenüber einer Verringerung um 1,67 v. H. im Vormonat. Die Gesamtjahl der Beschäftigten hat um 4137 oder G05 v. H, also ganz unerheblich abgenommen. Zu berücksichtigen ist bei dem Rückgang der männlichen Beschäftigun, sziffer, daß der Um fang der Kriegsgefangenenarbeit, der nicht unbeträcht⸗ lich ist und wohl immer noch zunimmt, in den Ergebnissen der Kran kenkassenstattstik nicht zur GErscheinung kommt.

Von S838 845 Mitgliedern, über die von 37 Fachverbänden berickfet worden ist, waren 21 498 oder 25 v. O arbeitslos. Im Vormonat war über S5l 408 Minglieder berichtet und eine Zahl von 226066 Arbeitslosen oder 2.6 v. H. festgestellt worden. Der Anteil der Beschäftigungelosen it dem Dezemher gegenüber also nicht gestiegen, wie dies in anderen Jahren zu geschehen pflegt. Im Ja- nuar 1915 hatte die Arbeitslosigtelt noch 6,5 v. H. betragen. Auch im gleichen Monat des setzten Friedens jahre, im Januar 1914, stllte sich die Arbettelofenziffer auf 4,7 v. D., also beträchtlich höher als im Berichtsmonat.

Pie Statfstik der Arbeitsnachwelise zeigt für den Berichts⸗ monat gegenüber dem Vormonat beit den Männern eine Abnahme, bel den Frauen eine Steigerung des Andranges. Es entfallen nämlich

im Berichte monat auf 100 offene Stellen bel den Männern 8 Arbelt⸗ suchende gegenüber 90 im Monat Dejemher 1915; bei den Frauen kamen auf 100 offene Stellen im Dejember 1915 181 Arbeltagesuche, im Berichtsmonat 163.

Die Berichte der Arbeit snachwelsverbände lassen fär Pommern, Schlessten, Sachsen Anhalt, Thäringen, Hesfen wie Hessen⸗Nas(sau und Württem berg keine wesent⸗ lichen Veränderungen des Arbeit zmarkteg erkennen. In Oamhurg gilt dies allein fär das männliche Geschlecht, während der Arb, its, markt für weibliche Personen eine Steigerung der Zahl der Arbeit⸗ suchenden ohne gleichzeitige Zunahme der Stellenangebote aufzuweisen hatte. Für Berlin Brandenburg und Westfalen wird eine ungünstigere Gestaltung des Arbeitsmarktes festgestellt. In Rhein. land ist dagegen die Zahl der Vermütelungen etwas gestiegen, int⸗ besondere ist in der Landwirtschaft bei glelchbleibendem Angebot etre Zunabme der offenen Stellen und der Vermittelungen zu verzeichnen; das Webstoffgewerbe zeigt im Rheinland ungünfligere Gestaltung. In Schleswig-⸗Holstein ist die Lage des Arbeitsmarktes als nicht un— guünstig zu bezeichnen; bei den größeren Arbeitgnachweisen ist eine gänftige Gestaltung durch Vermehrung der Arbeitsgelegenbeiten ein. getreten. Ja Baden bewegte sich die Vermittelungstättgkeit der öffentlichen Arbestsnachweise nach einem Abflauen im Dezember wieder in aufsteigender Linie. .

Dem Gesamtüberblick läßt das Reichsarbeitsblatt“ elne aug⸗ fübrliche Wiedergabe von Berichten über Beschäftigung, Arbeitslosiz—⸗ keit, Arbeitgnachweis usw. folgen. Auch über den Arbeitsmarkt und die Arbeitelosigteit im Auslande, über Lohn. und Preissteigerungen in England im Jahre 1915 wird berichtet.

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Bei der Straßen ⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft in Ham⸗ burg wird laut Meldung des . W. T. B.“ die Dividende mit 1é090p49fegen 8 o im Vorjahr vorgeschlagen. Die Gesamteinnabmen abzäglich des Vortrages betragen 15 883752 M (18 660 182 ). Für die Rücklagen sollen 3 474 807 M (3518 9:0 „) aufgewendet und 313 487 MS (421 G76 A) auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Vie auf Veranlassung der Zivilverwaltung in Russisch. Polen und mit Genehmigung des Ministers für Handel und Gewerbe zur Förderung des Handelsverkehrs zwischen Deutschland und Polen errichtete Amtliche Handelestelle deutscher Handelkt⸗ kammern (A. H.) hat laut Meldung des W. T. B.“ enn Merkblatt in dritter Auflage erscheinen lassen. Dasselbe ent— hält Mitteilungen über verschiedene neue Maßnahmen, die die die amtliche Handelsstelle zur Verbesserung des Geschäftsverkebig getroffen hat, Hinweise auf die ihr verliehenen Befugnisse, auf die Empfehlung geelgneter Vertreter in Polen, auf die Veranstaltung einer Induftrieausstellung oder von Sonderausstellungen in Polen u, a. Bisher sind der Handelsstelle 70 Handelskammern aug allen Teilen Deutschlands als Mitglieder beigetreten. Dle Geschäftstelle des Vor⸗ stands der amtlichen Handelastelle in Bromberg, Neuer Markt l, versendet auf Wunsch allen Interessenten dag neu erschienene Merkblatt.

Die ‚Times“ bringt, wte . W. T. B. meldet, die Ergebnlsse eines Berichts, den ein r ,,, in St Petersburg über die Steigerung der russischen Nahrung smittelyreise veröffentlicht bat. Die Preise sind mit den Durchschnittspreisen des Jahres 1913 verglichen worden. Die größten Preissteigerungen zeigen folgende Nahrungsmittel:

Preissteigerung Preis stelgerung

in Prozent in Prozent e Weljenmehl.. . 519 Reisch.... . . 709 Mean, e Ron genmehl .. 810 Salz ..... . 1433,90 Buchwe len.. 1239 Zucker... 656.0.

Es zeigt sich also, daß in Rußland elne ganz außerordentliche Prelssteigerung der Nahrungemittel im Kriege siattgefunden hat, und dieses Refultat ist um so bemerkenswerter, als ja Rußland im Frieden eins der größten Nahrungemntelaugfuhrländer zu sein pflegt.

Stockholm, 23. Februar. (W. T. B.) Die neue innere 5osoige Staatsanleihe von 60 Millionen Kronen wird von heute ab zum Kurse von 98 0, zur Zeichnung aufgelegt.

Börse zu Berlin (Notierungen des Börsenvorstandes)

vom 24. Februar vom 23. Februar für Geld Bilef Geld Brief 66 Mt New York 1Dollar 5.39 5.41 Holland 100 Gulden 236 236 Dänemark 100 Kronen 1541 19541 Schweden 100 Kronen 1541 Norwegen 100 Kronen 1514 Schwenz 100 Franken 1047 Desterreich 100 Kronen 68,70 Rumänlen 100 Lei 85 Bulgarien 100 Leva 77

Amtlicher Marktbericht vom Mager viehhof n Friedrichsfelde. Schweine und Ferkelmarkt am Mittwoch, den 23. Februar 1916.

Auftrieb Ueberstand Schwelne .. 472 Stäck Stück 1 h

Verlauf des Marktes: Läufer lebhaft, Ferkel gedrückt, Preh niedriger.

Es wurden gezahlt im Engroshandel für;

Laäuferschweine: 7 —8 Monate alt. . Stück 95 120 5—6 Monate alt. 70 95 ole: 3—4 Monate alt... 83 79 Ferkel: 13 Wochen alt... 10 583 6— Wochen allt. C 40

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

Amster dam, 23 Februar. (W. T. B.) Ruhig. Scheck auf Londo) Ul, 18. * Gchtck au Berlin 42 50, Scech au. Paris 35 95. Schick auf Wien 29,15. D Gυί Niederländische Staatsanleihe 101“ Dbl. Z 00 Niederl. W. S. 698, Königl. Niederländ. Petroleum a. Holland Amerika. Linie 338, Niederländisch. Indiiche Han dele bank Id Atchison, Topeka u. Santa Fs 1001614, Rock Jaland *, Southen Pacifie gs. Southern Rallway Union Pactfte 127t, An J 1733, United States Steel Corp. 773, Franzgsisch englisch Anleihe —, —.

Cursberichte von auswärtigen Waren märkten,

London, 22. Februar. (W T B) Kupfer prompt 1973.

Liverpool, 22 Februar. (W. T. B.) Baumwollzcc. umsg S000 Ballen, Einfuhr 55 700 Kallen, davon 44 609 Ballen ame)! kanische Baumwolle. Für Marz April 756. für Mai- Juni 1 Amerikanische und Brasilianische 1 Punkt höher. fr

Giasgow. 22 Februar. (B. T B) Roh eisen ver K 96 sh. 6 d. Brief. fen

Amsterdam, 23. Februar. (B T. B) Santos ⸗Kafft ruhig, für Februar 638, fär März 636, für Mai 583. 65

Amsterd am, 23. Februar. (. T. B.) Nübö! loko 1 für Marr Lein öh soko 49, sär März 49, sar April Kn ür Mai 5oß, für Junt b0z.

1. Unter suchu

X. Ve

4. 61 2c. von Wertpapieren. b. Kommandi

) Untersuchungssachen.

2151] Steckbriefe erledigung.

Der gegen den Ersatzreservisten Kurt Postel vom 1. Rekr.⸗Depot J. G. Grenad. Regtz. Nr. 11, wegen unerlaubter Ent⸗ fernung, unter dem 24. Januar 1916 er— lassene Steckbrief ist erledigt.

Breslau, den 19. Februar 1916.

Gericht der Landwehrinspektion. 72186] Steckbriefserledigung.

Der gegen den Kanonier Alfred Jäckel 4. Battr. Res.⸗Feldartl. Regis. 68, wegen Fahnenflucht, unter dem 15. 12. 16 er⸗ erlassene Steckbrlef ist erledigt.

Divisions⸗ Stabe quartier, den 18. 1I. 1916.

Gericht der 81. Reservedivision.

72355 Verfügung.

In der Untersuchungasache gegen den Intanteristen Bruno Arthur Schmutzler, J. G 29. Inf ⸗Regig. Rekr.‚ Depot, wegen Fahnenflucht im Felde, wird auf Grund der S§5 69 ff. des M.⸗St.⸗G. B. sowie der S8 35656, 360 der M.⸗St. G. O. der Beschuldigte Schmutzler, geb. 11. 4. 1883 in Dresden, hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Augsburg, 17. 2. 1916.

K. B. Gericht der stellv. 3. Inf. Brigade.

72179] Fahnenfluchtserttärung.

In der Untersuchungssache gegen den Gardeßfüsilter Ernst Klein, 6. / Ers. Ball. L. J. R., geb. am 8. 11. 94 zu Wies⸗ baden, wegen Fabnenflucht, wird auf Grund der 5§5 69 ff. des Milttärstraf⸗ gesetzbuchß sowie der S5 356, 360 der Mllitärstrafgerichtsordnung der Beschul⸗ digte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Berlin, den 15. II. 16.

Königl. Preuß. Gericht der Insp. II.

d. immob. Garde ⸗Inf.

2177 Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den 2dstempfl. P ter Hochhardt, Ers. Batl. R. JR. 65, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der 55 69 ff. des Milttär⸗ strafgesetzbuchs der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Cöln, den 17. Februar 1916.

Gouvernementẽ gericht.

72181] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmever fügung. In der Untersuchungssache gegen den Ers.-Res. August Koch, 11. Komp Inftr. Rgts. 167, geb. am 27. 12. 86 zu Alten- breitungen, Sachsl.⸗ Mein, wegen Fahnen— flucht, wird auf Grund der 69ff. des Militärstrafgeseßbuchs sowie der S5 356, I6z0 der Milttärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reicht befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. D.⸗St⸗Qu, den 16. 2. 16. Gericht der 22. Inftr. Div iston.

72183] Fahnenfluchtserklärung

und Beschlugnahme verfügung.

In der Uatersuchungssache gegen den Musketter Johann Ferdinand Keßssler der 11. Komp. Instr.“ Regts. S2, geb am 12. 1 94 zu Klein Rosseln, Kr. Forbach, Eis Lothr., wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der S5 69 ff. des Militärstraf gesetzbuchs sowie der 356, 360 der Milttärstrafgerichtzordnung der Beschul⸗ digte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.

D.⸗ St. Qu., den 16. II. 16.

Gericht der 22. Inftr.-Division.

72185] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Mugketier Otto Scheurich, 4 Komp. Re. Inf.⸗Regts. 256, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §S§5 69 ff. des Mei⸗ litärstrafgesetzbuchs sowie der 55 3656, 360 der Milttärstrafgerichtsordaung der Be⸗ schuldiate hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

D.⸗St⸗Qu, den 16. Februar 1916. Gericht der 77. Reservedivision im Felde. 72187 Fahnenfluchtserklärung

In der Untersuchungssache gegen den Landsturmmann Emil Werner vom Gren. Regt. 2, geb. am 30. 11. 1884 in Murns⸗ law, Kreig Kolmar, wegen Fabnenflucht, wird auf Grund der SS 69 ff. des M. St. G. B. sowle der SS 3656, 360 der M. St. G. . der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

D. St Qu., den 19. 2. 1916.

Gerlcht der 109. Inf. Division.

T2188] Beschlagnahmenerfügung.

In der U⸗S. gegen den Infant. der 6 /J7. Inf.⸗Regts. Johann Friedlein wegen Fihnenflicht LC. F. wird auf Grund der S5 69 ff. M.⸗St. G.⸗B. sowie der Sg 366. 360 M. St. G. O. der Beschuldigte hiedurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Ver— mögen mit Beschlag belegt.

V. Et Qu., 20. 2. 1916.

Feldgericht Bayer. 3. Inf ⸗Div.

723511 Fahnenfluchtserklärung.

In der Unsersuchungssache gegen den. Rekruten Friedrich Müller vom Bez Kom. II Büsseldorf, geb. 28 6. 94 zu Vluyn, Kreis Mörg, von Beruf Bureau— gebilfe, z Zt wobnhaft in Basel (Schwe, wegen Fahnen ht, wird auf Grund der S5 69 ff. des Mllitärstrafgesetzbuchs sowle

2. Aufgebote 1 d Fundsachen tell 1. ebote, Verlust und Fundsachen, u. . Verpachtungen, * a

tgesellschaften auf Aktien u. Nktlengesellschafter. —— —— ———

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Unzeigenyreiß sar

Sffentlicher Anzeiger.

3. Bankausweise.

den Raum einer hz gespaltenen Einheittzeile 30 9.

der S5 356, 360 der Militärstrafgerichte ordnung der Beschaldigte hierdurch für fabnenflüchtig erklärt. Düusseldorf, 19. II. 1916 Gericht der Landwehrinspektion.

72192) Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Wehrmann Hermann Hinrich Garms, geb. am 16. Januar 18579 zu Bremen, jetzt belm Ers.⸗Batl. Landw. Inf. Regts 84 wegen Fabnenflucht, wird auf Grund der S5 69 ff. M.⸗St.G.⸗B. sowie der 356 3650 M.“ St.⸗ G. O. ber Beschuldigte hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt.

Flensburg, den 16. Februar 1916.

Gericht der stellv. 35. Inf.⸗Brigade.

72191] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Landsturmmann Peter Ewald Mertens, I. E. 84, geb. J. 8. 1878 zu Elberfeld, vegen Fahnenflucht, wird auf Grund der 55 69 ff. M.⸗St.G.⸗ B. sowie der 55 356, 360 M. St. G. O. der Be— schuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Flensburg, den 21. Februar 1916.

Gericht der stellv. 35. Inf. Brigade.

72173] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungs sache gegen den Fahrer Andreas Kränzlin bei der 1. Inf. Nun. Kol. XIV. Armeekorps, geb. am 12.11. 1876 in St. Ludwig bei Muüͤlhausen, GIls., wegen Fahnenflucht im Felde, wird auf Grund der 55 69 ff. des M. St. G. B sowie der S5 356, 360 der M. St. G. O. der Beschuldlgte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche be— findllches Vermögen mlt Beschlag belegt.

Gericht beim Generalkommando XIV. Armeekorps.

70438

In der Untersuchungssache gegen den überzähligen Gefreiten Johann Brock von der 7. Komp. Infanterieregimenis 351, geb. am 8. April 1893 in Tomaszow (Russisch Polen), wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der 69 ff des Mil. Straf⸗ gesetzbuchs sowie der 55 356, Itz der Mil. Strafgerichtsorhnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erftlärt.

Gericht der 88. Inf.⸗Dipision.

71129] Fahnenfluchts erklärung

und Beschlagnahmeverfügung.

In der Untersuchungssache gegen den Mugketier (Ofensetzer) Heinrich Julius Louis, geb. 20. Mal 1891 zu Chateau— Salins, der 2. Komp. Instr.⸗Rgis. 74, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §S§ 69 ff des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 3656. 360 der Militärstrafgerichis— ordnung der Beschuldigte hierdurch für sahnenflüchtig erklärt und sein im Deut— schen Reiche befindliches Vermögen ml Beschlag belegt.

Im Felde, den 12. Februar 1916.

. Bericht der 19. Division.

Der Gerichtsherr: Klevkamp,

J. V.: v. Sch . ; J. Ve. v. Sch mett au, Kriegsgerichtsrat.

72182] Fahnenfluchtserklärung. Unteroffizier Peter Sevenich, ? Res.“ Inf ⸗Regtt. 17, geb. 30. 7. 87 zu Linden, reis Aachen, wird hierdurch für fahnen⸗ flüchtig erklärt. Im Felde, den 20. II. 16. Gericht 15. Reservedivision.

72190] Fahnenfluchtserklärung. der Untersuchungesache gegen den

am 3. 8. 1878 zu Oberrtet, Kanton St. Gallen (Schwelz), geb. Landsturmpflichtigen Ludwig Reinhard, genannt Hubert Kratz (Zigeuner), Rekr.“ Depot 1, Ers.-Batl. RNes.-Inf.„Rgts. Nr. 109, wegen Fahnen. flucht, wird auf Grund der S5 69 ff. M. St. G. B. sowie der § 366, 560 e. St. G. O. der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Karlsruhe, den 14. Februar 1916.

Gericht der stellv 55. Inf. Brigade.

72189] Fahnenfluchtsertlürung und Beschlagnahmener fügung.

In der Uantersuchungssache gegen den 19

Grenadier Paul Berger, 11. Ers⸗Batl. Res.⸗Inf.⸗Regtg. Nr. 9, wegen Fahnen flucht, wird auf Grund der §§ 698 ff. des Milttärstrafgesetzbuchs sowie der S5 356, 360 der Miltiärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für sahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befind⸗ liches Vermögen mit Beschlag belegt.

Stettin, den 21. Februar 1916. Gericht der stellvertr. 5. Infanteriebrigade. 723561 Verfügung. Der Zustand der Fahnenflucht gegen den Landsturmmann Lädwig Stautner, G. Ldw. Inf ⸗Regtg. Nr. 3, auggeschrieben in Nr. 297 der zweiten Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger vom 30. 10. 18 unter Jiffer 48001, hat aufgehöit.

Uugsburg, 19. 2. 1916 K. B. Gericht der stellv. 5. Inf.⸗Brigade. J72180]

Die Fahnenfluchtserklärung gegen den Reservlsten 7. G. M. 107? Max Willy böpfner vom 31. 12. 1915 wird auf geboben.

Leipzig. den 13. Februar 1916

Gerscht der stellv. 43. Inf. Brigade.

Ver fügung. Die wider den Kanontler Karl Stork. 3. Ers.⸗ Batte. Feldart. Regts. *, in

Nr. 42 16 des Veutschen Reichsanzeigers

erlassene Fahnenfluchtterklärung vom 12. Fe⸗ hruar 1916 wird aufgehoben. U Münster i. W., den 18 Februar 1916. Gericht der stellv. 265. Inf. Brigade. I72353 Die im Reichganzeiger vem 29. Januar 1916 unter Nr. 66591 veröffentlichte Fahnenfluchtserklãrung und Beschlagnahme⸗ verfügung gegen den Kriegsfretwilligen Bernhard Müller, J. Ers. Batl. Inf. Regts. 70, wird hiermit zurückgenommen. Saarbrücken, 21. II. 1916. Gericht der stellr. 32. Infanterlebrigade.

2) Aufgebote, Verlust⸗ u.

Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

72391] gwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangöbollstreckung soll im 29. Juni EN gIG, Mittags 12 uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Fried⸗ eichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Rr. 113, versteigert werden, das in Berlin, Straße 404, belegene, im Grundbuche vom Frankfurtertorbezirk Band 54 Blatt Nr. 1603 (eingetragener Eigentümer am 10. Februar 1916, dem Tage der Eintragung des Versteigerunge vermerkga: Kaufmann Leopold Kohn in Berlin⸗Schöneberg) ein 1etragene Grundstück: Wiese, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 38, Parzelle 2103 332, 5 a 40 qm groß, Reinertrag 255 , Grund iteuermutterrolle Art. 24 727.

Berlin, den 17. Februar 1916.

Königliches Amtsgericht Berlin ⸗Mit

Abt. 87. 87. R. 13. 16. 72300) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangévollstreckung soll am 3. Juli 1916, Mittags E2 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Fried—⸗ richstraße 1314, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Straße 40d belegene, in Grund⸗ buche vom Frankfurtertorbezirk Band 54 Blatt Nr. 1601 (eingetragene Eigentümer am 10. Februar 1916, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: Kauf— mann Leopold Kohn zu Berlin⸗Schöne⸗ berg) eingetragene Grundstück Wiese, Ge⸗ marfung Berlin, Kartenblatt 35, Parzelle 2101335, 7 a2 24 m groß, Reinertrag 3.390 41, Grundstenermutterrolle Art. 24725.

Berlin, den 17. Fehruar 1916.

Königlicheg Amisgericht Verlin- Mitte.

Abt. 87. 87. K. 11. 16. 72302 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollursckung soll am 235. Mai E9HG, Mittags 12 Uhr an der Gerichtsstelle, Berlin. Neue Friedrich⸗ straße 13 14, III. Stockwerk, Zimmer

Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, steig

Gerichtstr. 1, Ecke Grenzstr. 11, belegene,

im Grundbuche vom DOranienburgertor—

bezirk Band 31 Blatt Nr. 927 (ein⸗ getragene Eigentümerin am 20. April 1914, dem Tage der Eintragung des

38 5 z 10r Fa- , BVersteigerungẽ vermerks; verwitwete Frau He FFkoros s * 2 w or ö Dr. Therese Brackebusch, geb. Dabbert zu 1 * 2 ! —2* 2 3890 Berlin⸗Schöneberg) eingetragene Grund

stück: Vordereckwohnhaus mit Hof, Gemar⸗ kung Berlin, Kartenblatt 25 Parzelle 1605 103, 5 a 49 m groß, Nutzungs⸗ wert 15 310 .

Berlin, den 18.

, e.

mer r, . 2. Königliches Amtsgericht

72393] Zwangsversteiger ang.

Im Wege der JZwangsvollstreckung soll am 19. Juni 1916, Mittags LE2 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrlchstr. 13 I

steigerungsvermerls: Klempnermeister Carl Jullut Emil Herzog in Berlin) einge⸗ ( ück: a. Vorder wobnhaug

,b. Werk-

stattgebäude guer, Remisen und

Klosettgebäude recht, Gemarkung Berlin,

in der Grundsteuermutterrolle nicht nach

gewlesen, Nutzungswert 10790 ½, Ge

S

bäudesteuerrolle Nr. 1205.

Gerlin, den 18. Februar 1916. Königliches Amtsgericht Berlin Mitte. Abt. 87 S7. K. 10. 16

72301] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangagvollstreckung soll am 2G. Juni AR 91G, Mittags Azur, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrich ˖ straße 1314, 111. Stockwerk, Zimmer Nr. 113, verstelgert werden das in Berlin, Köniastraße 65, belegene, im Grundbuche don Berlin Band ? Blatt Nr 101 (ein- getragene Eigentümerin am 3 Februa

1916, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Witwe Emtlie Kubel, geb. Trause, in Berlin) eingetragene Grund. llück, Vorderwobnhaus, Gemarkung Berlin, in der Grundsteueimutterrolle nicht nach⸗

gewlesen, Nutzungawert 6590 6, Gebäude⸗ steuerrolle Nr. 490. Berlin, den 18. Februar 1916 Königliches Amagericht Berlin Mitte. Abt. 87. 87. E. 7. 16.

72392 Zwang sversteigerung.

Im Wege der w soll am zH. NAugust I9I6, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstraße 13/14, 1II. Stock. werk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Fiuchtsir. 27 belegene, im Grundhuche von der Königstadt Band 102 Blatt Nr. 4923 (eingetragene Eigentümerin am 13. November 1914, dem Tage der Ein⸗ tragung des Verste gerung vermerks: Witwe Ottilie Loeben, geb. Stolpmann) einge⸗ tragene jetzt herrenlose Srundstũck: Vorder⸗ wohnhaus mit rechtem Seitenflügel, Doppel quergebäude und 2 Höfen, Gemar⸗ kung Berlin, Kartenblatt 44, Parzelle 2085/1853, 6 a 63 am groß, Nutzungswert 11550 4.

Berlin, den 13 Februar 1916. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abt. 87. 87. K. 184. 14.

72303 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll dag in Hermsdorf belegene, im Grund⸗ buche von Hermedorf Band 20 Blatt Nr. 617 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungt vermerks auf den Namen der verehelichten Han delsmann Auguste nübbel, geb. Springer, in Berlin⸗Lichtenberg ein. getragene Grundstück am 21. Juli

9G, Vormittags AO Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer Nr 30, 1. Stock⸗ wert, versteigert werden. Das in Hermg⸗ dorf belegene, alt Acker am Dorfe bezeich⸗ nete Grundstück umfaßt das Trennstück Kartenblatt 1 Parjelle 1206 107 von 6 a 70 qm Größe. Es ist in der Grundsteuer⸗ multerrolle des Gemeindebezirks Hermsdorf unter Artikel Nr. 588 mit einem Rein⸗ ertrage von 0, 47 Talern verzeichnet. Der Versteigerungsvermerk ist am 27. Mai 1914 in das Grundbuch eingetragen.

Berlin, den 17. Februar 1916. Königliches Amisgericht Berlin⸗Wedding.

Abteilung 6. 72304 DVeschĩnỹ.

Das Verfahren zum Zwecke der Zwange⸗ verstelgerung des in Hermsdorf belegenen, im Grundbuche von Hermsdorf Band 20 Blatt Nr. 598 auf den Namen des Zimmermeisters Gustav Altermann in Permesdorf eingetragenen Grundstücks wird aufgehoben, da der betreibende Gläubiger dies beantragt hat. Der auf den 5. Juni 1916 bestimmte Termin fällt weg.

Berlin, den 18. Februar 1916. Königliches Amtsgericht Berlin Weddlng.

Abteilung 6. Aufgebot.

Der Kanzlelrat Czygan in Lyck hat das Aufgebot nachstehender am 10. Februar 1907 von der Stadt Posen aucgefertigter, mit 40,90 verzinslicher Schuldverschrei⸗ bungen: a. Buchstabe B Nr. 6330 und 6331 über je 1600 4, b. Buchstabe C Nr. 4275 über 500 M beantragt. Der Inbaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Oktober E916, Vormittags II Uhr, vor dem unterzelchneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebottztermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Posen, den 8. Februar 1916. Königllches Amtsgericht. Aufgebot.

'r Ackermann Adolf Schulz zu Hen⸗ vertreten durch den Rechtsanwalt zu Salzwedel, bat das Aufgebot der

ö Cre . 14 1 1 ö am 1. September 1911 in den 2 wma 2 SSI SS x des Ackermanns Adolf Schulz in

Denningen übergegangenen

beantragt. Der Inhaber Urkunde

2

2

Urkunde erfolgen wird. Uelzen, den 17. Februar 1916.

7 5M

82 1 9 22 Königliches Amtagericht.

(592861 cx, KRK 139861 Die Inhaber angeblich . * nor Hr .

loren gegangener Urkunder

Oberschlesischen Eisenbahn.

3 . ö. . . Uschaft in Friedenshütte Nr. 102705,

1t* 9 1 y P 1

ü. 5 22 5 10 ) 10 278 und 10279 . 76 J 33 ö je 1060 4, des 4

. 1e Ude

2

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1IG 2d, 3*11

Ieh N 2 red; Ffir Bar

Schlesischen Boden⸗Kredit⸗Attien⸗ Ban

z X

in 2 XI Lit. C Nr. 74

Bieslau Serie Lit. über 1000 6

2) der 48 igen Teilschuldverschrei⸗ bung der Schlesischen Elektrieitäts⸗ und Gas. Aktien Gesellschaft in Breslau vom Jahre 1900 Lit. A Nr. 2459 über 1000 und der drei 4 0,0 igen Tenlschuldverschrei⸗ bungen der Maschinegfabriken vorm. Gebr. Guttsmann u. Breslauer Metallgießeret, Aktiengesellschaft in Breslau, Lit. A Nr. 279, 280 und 281 über je 1000 , 3) des 4 0½0 igen Sppothekenvfandbriefes der Schlesischen Boden Kredit. Aktien. Bank in Breslau Serle VII Lit. P Nr. S433 über 100 H,

4) deg 4 tigen Pfandbriefes der Schl sischen Boden. Kredit ˖ Aktien Bank zu Breelau Seiie VI Lit F Nr. 4894 über 100 4,

8. Grwerbg. und Wlrtscha hefe e

7. Niederlassung 2c. von Rechts anw 8. Unfall und Invaliditatg⸗ ze.

stellers zu 2 un

woa, I My r 5 he NY am 1. Aprll 1911 auf den Namen des

g 8 2 a n,, Apothekers Ad. Link in Uelzen ausge⸗ Nr. 1531 der Aktien⸗JZäckerfabrik Uelzen wird aufgefordert, spätestens ik dem auf den 2. November 1916, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht

6 4 Miß * one ?] . anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte

9 2 anzumelden und die Urkunde vorzulegen, .

wor, be ver⸗ be arsgs Aftien⸗

igen Pfandbriefes der JI. Siock

anzumelden

Urk

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

8) des 40/0 igen Hyvotbekenpfandbriefg der Schlesischen Boden. Kredit · Aktien · Bank zu Breslau Serie VII Lit. O Nr. 655d über 1000 M, der 409 igen Teilschuld⸗ verschreibungen der Breelauer Aktien- Gesellschaft für Eisenbabn⸗Wagenbau in Breelau Lit. C Nr. 6602, Nr. 6790, Nr. 679l1 über je 1000 S sowie der 36 o igen Schuldverschreibungen der Stadt Breslau vom Jabre 1900 VII. Auegabe Buchstabe D Nr. 25 134 und 25135 über je 500 ,

6) der 3Y o M igen Pfandbriefe der Schle⸗

Landschaft Lit. D Serie III 19501 über 1000 S, Serie 1V 17790 über 500 , Serie V 21965 über 2060 „S,, Serie VI

19284 und 24 625 über je 100 ,

7) des 40,0 igen Pfandbriess der Schlesi⸗ schen Boden ⸗Kredit⸗Akti⸗n⸗Bank zu Breslau Serie 17 Lit. B Nr. 148 über 2000 ,

8) des 400½ igen Hyvothekenvfandbriefs der Schlesischen Boden Kredit⸗Aktien⸗Bank in Breslau Serie 1X Lit. C Nr. 4814 über 1000 4A,

9) des 38 0ũᷣm igen Pfandbrief der Schle⸗ sischen Boden ⸗Kredit⸗ Aktien ⸗Bant in Breelau Serie 11 Lit. E Nr. 4870 über 200 MS,

10) des 3*0/gigen Pfandbriefs der Schlesischen Landschast Lit. D Serie VI Nr. 5327 über 100 4,

11) des 40, igen Rentenhriefs der Rentenbank für die Provinz Posen Lit. A Nr. 10 312 über 1000 Tlr. 3000 4,

12) des am 2. Juli 1914 von Paul Sperlich ausgestellten, auf Frau Minna Sperlich zu Meleschwitz bei Breslau ge⸗ zogenen, von dieser angenommenen, am 2. Oksober 1914 fällig gewesenen Wechsel über 125 4

werden auf Antrag: zu 1 des Hotel⸗ besitzers Oscar Maxilewicz in Bad Landeck, vertreten durch die Rechtsanwälte Geh. Justizrat Feige und Justizrat Goldschmidt in Breslau, zu 2 des Gerichtskassenrendanten Ziesing in Gleiwitz, zu 3 des Antrag⸗ essen Ehefrau Helene Ziesing zu Gleiwitz, zu 4 des Kaufmanns Carl August Guhr in Breslau, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Frieden⸗ thal und Nothmann J. in Breslau, zu 5 des Kircheninspektors Probst Jullus Decke in Breslau, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Decke in Breslau, zu 6 des Kirchen⸗ vorstandes der katholischen Pfarrgemeinde in Schleroth, Kr. Gleiwitz, zu?7 des Di⸗ reklors Leo Sterz in Graudenz, vertreten durch die Rechtsanwälte Justtzrat Frieden⸗ thal und Notbmann J. in Breslau, zu 8 der Erben des zu Sacrau verstorbenen Kaffee hausvächters Robert Geisler, näm⸗ lich der Witne Anna Geigler, geb. Jung, in Sacrau und des Kellners Hans Felix Geisler alias Lauke in Darmstadt, beide vertreten durch Rechtsanwalt Tietz in Breglau, zu 9 des Packmeisters a. D. Marcellus Alker zu Breslau, vertreten durch Rechts anwalt Schaefer in Breslau, zu 10 der Frau Meta Peyser zu Pleschen, zu 11 des kath. Kirchenvorstandes in Rozdrazewo, Kr. Krotoschin, zu 12 der Firma Wolff C Co. ju Antwerpen, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Abel, Dr. Herzfeld und Dr. Krombach zu Essen, aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Jult 189186, Vorm. 10 Uhr. vor dem unterzeichneten Gericht, Museum⸗ straße 9, 1 Stock, Zimmer 284, an⸗ beraumten Aufgebots termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlogerklärung er folgen wird. 41. Gel

Breslau, den 1

Königliches A

8 Hundorf.

15

Aufgebot. tsgericht Damburg folgendes Aufgebot erlass wirt Fritz Plath in He . Damnitz, ver⸗ treten durch den Rech dalt und Notar

hat das

ag ger Vas Am

. Auf⸗

L 34Y*FPIRTYIů IM BT tliesertlarung der

widrigenfalls die Krastlozerklärung der i

auf

Biß hitengen

Wil heim⸗

; * . I) der fünf 4 en Obliga der

Freitag,. ormittags botstermin,

1 82141 den Ez. Ottober 1916, 1EI Uhr, anberaumten A Stalhot, Kaiser Wilh

widrigenfalls

kunden erfolgen

Dambiurg., de

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[71637] Aufgebot.

Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Die unver- ehelichte Jobanne Buhlert in Gelle, Fritzenwiese 60, L., hat das Aufgebot be- antragt zur Krafiloserklärung der abge⸗ stempelten 30 /o (früber 40/0 Hypotheken- briefe der Hypothekenbank in Damburg Serie 35 Nr. 06876 At. A über M 2000,

e ö

60 198976 300,

38 . 1i6ig 2 206,

38 11020 200.

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