1916 / 52 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Mar 1916 18:00:01 GMT) scan diff

dle Firma W. Schenker, Ilgarefstenfahrik in Drenden, Reitbabn⸗ fstraße und Georgpiatz 1 Juh.: Asik Marta Schenker

G(GBeiwalter: dausmann Krölich), die Firma P. Keßler, M sitmmstramenten handlung in WMarkneu⸗ rchen (Verwalter: Ortgrichier Feanz Heyne in Maikntu.

ö kirchen),

die Altwaienhendlung des Abraham Jeabicki in Niederbaßlau bet

Zwickau (Verwalter: Kaufmann Paul Lachmund in Fa. Scharig

Q Lachmund in Zwickau),

der Geschäste betrieb des Jadel (Idel) Schala in Plauen i. V . Fabrikant Johanneg Neupert in Plauen, Schild.

coße 28),

die in Leipng und Markranstäht befindlichen Warenläger der Firmen Abraham Kleinmann, Kolkt, Igzrael Heljufen, Rowno, und Moschko Fledel, Kolti (Verwalter: Bücherrevlsor Karl Golücke in Leipzig, Drezdner Straße 9), und Dantschewsky & Kulkes, Wilna (Verwalter: Kursmakler Heino Espenhayn in Leipzig, Südstraße 34a 1).

Für die in Leipzig befindlichen Warenläger und den daraus ge— wonnenen Eilöz der Firmen J. Heymann, London, P. A. Gußkow, Mogkau, und F. IJ Minral frares, St. Remy du Provence, wurde an Selle des Bücherrepvisors Karl Born der Kaufmann Ostar Zenari in Leipzig, Dandelshof, zum Verwalter bestellt.

Wieder aufgehoben wurde die Zwangsverwaltung

der Firma Hans Wagner Nachf. in Grüna und des dazu gehörlgen Grundstũückes . und der in Leipzig und Muikranstädt befindlichen Warenläger der Firmen Ve. C F. Mandl, Moskau, L. Judo witsch, Kiew, . S. Redel, Warschau, Ahrah. Schaptro, Wilna, und des Wielaw L wan zowski, Warschau. Dresden, den 29. Februar 1916. Ministerium des Innern. Vitzthum.

Bekanntmachung.

Dem Handelsmann Karl König in Freiburg, Kronenstraße Nr. Zl, wurde mit rechtskräftigem Erkenntnis vom 10. Januar d. J. wegen Unzuverlässigkeit der Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln jeglicher Art sowie jede sonstige Betätigung als Handelsmann untersagt.

Freiburg, den 24. Februar 1916.

Großherzogliches Bezirksamt. Fisch er.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Alleranädigst geruht: den Kammergerichtsrat Ritgen zum Oberverwaltungs— gerichtsrat zu ernennen sowie dem Eisenbahnobersekretär Geisler in Paderborn und dem Eisenbahnoberkassenvorsteher Kloppenburg in Altona bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Finanzministerium.

Der Katasterkontrolleur, Steuerinspektor Breyer ist von , . als Regierungslandmesser nach Hannover versetzt worden.

Die Katasterlandmesser Kempski und Mertens sind zu Katasterkontrolleuren in Betzdorf bezw. Asbach bestellt worden.

Das Katasteramt Wiesbaden U ist zu besetzen.

Königliche Generallotteriedirektion.

Bekanntmachung.

Die Erneuerungslose sowie die Freilose zur 3. Klasse der 7. Preußisch⸗Süddeutschen (233. Königlich Preußischen) Klassenlotterie sind nach den 5, 6 und 18 des Lotterieplans unter Vorlegung der entsprechenden Lose aus der 2. Klasse bis zum 6. März d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen.

Die iehnng der 3. Klasse dieser Lotterie wird am 10. März d. J., Morgens 81, Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.

Berlin, den 1. März 1916.

Königlich Preußische Generallotteriedirektion. Strauß. Ulrich. Gramms.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Verordnung des Bundesrats vom 253. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuver— lässiger Personen vom Handel, ist dem Kaufmann Hugo Dannemann in Stettin, Bogislaostraße 40, der Handel mit Nahrungsmitteln aller Art untersagt.

Stettin, den 28. Februar 1916. Der Polizeipräsident. von Bötticher.

Bekanntmachung.

Dem Meieristen und Makler Heinrich Langpaap, wehnhaft h ier, Sedanstraße Nr. 20, ist der Handel mit Pferden, Rindvieh, Schweinen und Ferkeln auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915 . Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel unter⸗ agt worden.

Neumünster, den 26. Februar 1916. Die Polizeibehörde. J Y; Nifssen.

Bekanntmachung.

Der Mühlenfirma August Rehbock in Langwedel ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 . mit Körnerfrüchten jeder Art unter⸗ sagt wor er .

Verden, den 28. Februar 1916. Der Königliche Landrat. Dr. Seifert.

Bekanntmachung.

Die Mühle des Mühlenbesitzers Heinrich Feld⸗ mann in Morsum ist wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers auf Grund der Bundesratsnerordnung vom 28. Juni 1915 geschlossen worden. Gleichzeitig ist dem Genannten auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 der Handel mit Körnerfrüchten jeder Art sowie mit Futtermitteln untersagt worden.

Verden, den 28. Februar 1916.

Der Königliche Landrat. Dr. Seifert.

Tagesordnungen für die am 15. März 1916, Vormittags 11 Uhr und Nachmittags 12 Uhr, in Halle (Saale) stattfin denden Bezirkseisenbahnratssitz ungen:

a, Ordentliche Sitzung des Bezhiköeisenbahnrats für die Eisenbahn— direktionabezirke Erfurt und Halle (Saale), b. XIII. gememnschaftliche Sitzung der Bezirkzeisenbahnräte sür die Eisenbahndireklionsbezirke Erfurt / Halle (Saale) und Magdeburg. Zu a: 1) . 2) Geschäftliche Angelegenheiten des Bezirkseisenbahn⸗ rat?. 3) Giörterungen über die seit der letzten Sltzung des Beztiks⸗ eisenbabnrais eingetretenen oder in Aussicht genommenen Er ichternn gen und Reuerungen im Personen⸗, Gepäck., Güter und Tlerverkehr. 4) Beschlaßsassung uber Zeit und Ort der nächsten Sitzung ö. ständigen Ausschusses und der gächsten ordentlichen tzung. Zu b: )) Wähl des Voꝛsitzenden für die gemeinschaftliche Sitzung. 2) Ersatzwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Tandes« eisenbahnrates aus den Kreisen des Handelsstandes. Erfurt, den 25. Februar 1916.

Königliche Eisenbahndirektion. Kindermann.

Tagesordnung

für die am Mittwoch, den 165. März 19165, stattfindende 2. Ge fam isitzung des Bezirks etsen bahnrats öln.

Mitteilungen der geschäfts führenden Direktion. Neuwahl eines Mitgliedes für den ständigen Ausschuß. Mitteilungen über die Erledigung früherer Beratungsgegenstände sowie über Verkehrs. und Fahrplanänderungen. Cöln, den 26. Februar 1916.

Königliche Eisenbabndirektion. Martini.

Aichtamtliches.

Deuntsches Reich. Preußen. Berlin, 1. März 1916.

In den nächsten Tagen wird die vierte Kriegs anleihe vom Reiche zar Zeichnung aufgelegt werden. Das dentsche Heer und das deutsche Volk haben eine Zeit gewaltiger Leistungen hinter sich. Die Waffen aus Stahl und die silbernen Kugeln haben das ihre getan, dem Wahn der Feinde, daß Deutschland vernichtet werden könne, ein Ende zu bereiten. Auch der englische Aushungerungsplan ist gescheitert. Im zwanzigsten Kriegsmonat sehen die Gegner ihre Wünsche in nebelhafte Ferne entrückt. Ihre letzte Hoffnung ist noch die Zeit; sie glauben, daß die deutschen Finanzen nicht so lange standhalten werden wie die Vermögen Englands, Frankreichs und Rußlands. Das Ergebnis der vierten deutschen Kriegs⸗ anleihe muß und wird ihnen die richtige Antwort geben.

Jede der drei ersten Kriegsanleihen war ein Triumph des Deutschen Reiches, eine schwere Enttäuschung der Feinde. Jetzt gilt es aufs neue, gegen die Lüge von der Erschöpfung und Kriegsmüdigkeit Deutschlands mit wirksamer Waffe an⸗ zugehen. So wie der Krieger im Felde sein Leben an die Verteidigung des Vaterlandes setzt, so muß der Bürger zu Hause sein Erspartes dem Reich darbringen, um die Fort⸗ setzung des Krieges bis zum siegreichen Ende zu ermöglichen. Die vierte deutsche Kriegsanleihe muß der große deutsche Frühsahrssieg auf dem finanziellen Schlachtfelde werden. Bleibe keiner zurück! Auch der kleinste Betrag ist nützlich! Das Geld ist unbedingt sicher und hochverzinslich an⸗ gelegt.

In das von „W. verbreitete, gestern veröffentlichte Antworttelegramm Seiner Majestät des Kaisers und Königs an den Brandenburaischen Provinzial⸗ landtag hat sich ein Fehler eingeschlichen. Es lautet folgen⸗

dermaßen:

C Mn M 2

Großes Hauptquartier, den 28. Februar 1916.

Meinen wärmsten Dank für die freundliche Begrüßung des Brandenburgischen Provinzlallandtages. Ich freue Mich sehr über die neue Probe brandenburgischer Kraft und Treue bis zum Tode, welche Brandenburgs Sohne in unwiderstehlich m Ansturm auf die stärkste Feste des Eirbfeindes in diesen Tagen abgelegt haben. Gott segne Brandenburg und das gesamte deuische Vaierland.

Wilhelm R.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Justizwesen und für Rechnungswesen hielten heute vormittag Sitzung.

Mit dem heutigen Tage tritt, wie durch W. T. B.“ mit⸗ getellt wird, eine Bekanntmachung in Kraft, durch die Höch st⸗ preise für Eichenrinde, Fichtenrinde und zur Gerb⸗ stoffgewinnung geeignetes Kastanienholz festgesetzt werden. Die Verkaufspreise für den Zentner Rinde sind je nach der Güte abgestuft. Die Einzelheiten der Bekanntmachung ergeben sich 9. ihrem Wortlaut, der bei den Polizeibehörden einzu⸗ ohen ist.

Eine Neufassung der Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung und Beschlagnahme von Chemi⸗ kalien und ihre Behandlung Ch. J. 1/8. 15. KRA, tritt

mit dem heutigen Tage in Kraft (Ch. L. 18. 16 KRA). Der

Kreis der von der Verordnung Ch. J. 1.8. 135 . Personen, Gesellschaften usw. ist der gleiche geblieben. Die Abänderungen durch die Neufassung sind, wie durch, W. T. B. mitgeteilt wird, im wesentlichen folgende: .

1) Vie Beschlagnahme ist auch auß dte bisber freien Mindest.⸗ mengen ausgedebnt worden. Besttmmte Mindestmengen sind jedoch von der Meldepflicht befreit. .

2) Verkauf und Lieferung der beschlagnahmten Chemikalien im Inlande ist mit Ausnahme von Japankampfer und Glyzerin frei. Bel letzteren ist ein Erlaubnisscheln erforderlich, falls die monatliche Gesamimenge der verkauften oder zu liefernden Mengen bestimmte Mindestmengen überschreitet.

3) Verarbeitung und Verbrauch beschlagnahmter Stoffe ist grundsätzlich nur auf Grund von Grlaubnisscheinen gestattet. 38 ie Neufaffuͤng enthält jedoch zahlreiche Ausnahmen von dieser Be— stimmung. 33

4) Eine Anzahl in der Bekanntmachung aufgeführter Arbeits-

gänge ist freigegeben. Der Wortlaut der Bekanntmachung, die verschiedene Einzel⸗ bestimmungen enthält, ist bei den Polizeibehörden einzusehen.

In Belgrad wird in der nächsten Zeit wieder eine konsularische Vertretung des Reichs eingerichtet werden. Laut Meldung des „W. T. B.“ sind die entsprechenden Ver⸗ fügungen bereits ergangen. Sobald die der neuen Behörde zugeteilten Beamten in Belgrad eingetroffen sind und der Dienstbetrieb daselbst eröffnet ist, wird dies mitgeteilt werden. Bis dahin empfiehlt es sich, etwaige Anfragen an die Behörde zurückzuhalten. .

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatanzeigers“ liegt die 895. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten hei. Sie enthält die 468. Verlustliste der preußischen Armee und die 258. Verlustliste der sächsischen Armee.

Oesterreich⸗Ungarn. Der König der Bul garen ist gestern abend aus Coburg in Wien eingetroffen.

Der Prinz Mirko von Montenegro, der Serdar Vukotic und die in Montenegro zurückgebliebenen Minister, und zwar der Justizminister Radulovic, der Minister des

Innern Popovic und der Kriegsminister Vjesopie, haben sich laut Meldung des „W. T. B.“, als sie von der durch die „Agence Havas“ unter dem 11. Februar veröffentlichten Er klärung des mit König Nikolaus nach Frankreich geflüchteten montenegrinischen Ministerpräsidenten Miusko vie Kenntnis erhalten hatten, durch Vermittlung des in Cettinje anwesenden österreichisch-ungarischen Gesandten Eduard Otto an die K. und K. Regierung mit der Bitte gewendet, nachstehende Gegen⸗ erklärungen der Oeffentlichkeit zu übergeben.

Der Königlichen Regierung ist die Eik ärung des Ministepräsi⸗ denten Miuskobje zur Kenninis gelangt, die dieser durch das mon— tenegrinische stonsulat in Paris als omfisiell bezeichnen ließ. Da diese Erklärung durchweg unrichtig ist und die Tendenz ver⸗ folgt, die Tatigkeit der im Lande verblicbenen Minister als nichtig und eigenmächtig darzustellen, und da man anderer sene nach der Art und Weise, wie sie erfolgte, fowie nach der Quelle, aus der sprungen ist, der Agence Hapag, an der Exinenz der fraglichen Er⸗ klärung nicht zweifeln kann, fühlt sich die Königliche Regterung ver⸗ pflichtet, auf die elbe mit ihren vachstehenden Eiklärungen ju anworten und Ihnen gleichzeitig zu empfehlen, dafür zu sorgen, daß dirse ihre Eiklärung die breiteste Pablizität erhalte: J J

Am 289. Dejen ber la. St) nach dem Falle von Kuk und Erstlo wurde n Gutheißung durch Seine Majestfät an das Kommando der K. und K. Trupven wegen Einstellung der Feindseligt iten beran= getreten. anbruch ein,

hatten.

Nach längeren Beratungen bat die Königliche Regierung im Ginverneh men mit dem König die K. und K. Regierung mit einem Telegramm vom 31 Dezember um Frieden. Gleich⸗ zeitig wendete sich Seine Majestät der König mit einer telegraphischen Bitte an Seine K. und K. apostolische Majestät um seine Vermittlung, damit uns desto günstigere Frieden sbedingungen zugestanden würden. .

Am 2. Januar erhielten wir die gleichlautende Antwort, auch auf das Ersuchen um Emstellung der Feindseligtelten, nämlich, daß Friedensverhandlungen nach Ablieferung der Waffen und nach Auslieferung der serbischen Truppen, die sich noch auf unserem Gebiete befänden, in Angriff genommen werden würden. Es folgten Beratschlagungen. Die Bedingungen walen zwelfellos schwere, ja sehr schwere, aber auch die Lage gestaltete sich immer schwieriger. Die österreichisch⸗ ungarischen Truppen drängten rasch vorwättgß. Ein ernster Widerstand konnte nirgends geleistet werden, in sbesondere im Küstengebiet. Nabrungsmittel waren gar nicht und Munition wenig vorhanden. Schließlich wurde die erste Be⸗ dingung angenommen. Hinsichtlich der zweiten Bedingung wurde erklärt, daß sich keine serbtschen Truppen auf unserem Territorium kesänden. .

Die für die Verhandlungen über die Durchführung der Waffen ablleferung bestimmten Delegierten reisten am 3. Januar nach Cetin je ab und kehrten am nächsten Tage, dem 4. Januar, zurück mit der Mitteilung, daß die Feindseligkeiten eingestellt seien, daß jedoch Verhandlungen über den Modus der Waffenabliefe⸗ rung nicht in Angriff genommen werden können, bevor die Antwort von Wien eingetroffen sei Aus dieser Nachricht schöpften wir die Hoffnung, daß es zu Unterhandlungen und zu einem Einver⸗ ständ nis kommen werde, worauf wir den Ministerpräsidenten Miuskovie, der sich Tags zuvor mit dem diplomatischen Korps nach Skutari begeben hatte, sofort zurückbertefen.

Statt dessen erbielten wir jedoch am 5. Januar vem Kommando der K. und K. Truppen ein Schriftwück, das die bei der Ablieferung der Waffen einspruchslogß zu beobachtende Vorgangsweise vorschrteb. Die österreichtjch⸗ ungarischen Truppen waren in steter Vorrückung he⸗ griffen, insbesondere in Richtung gegen Skutart und Bojana. Es entstanden begründete Befürchtungen, daß die Kommunkkation Skutari = Medua unterbrochen werden würde. Der Ministerpräsident Minskovie kehrte am selben Abend nach Skutari zurück, worauf am nächsten Tage, dem 6. Januar, die Note verfaßt und im Wege des Kommandos in Cetinje aa die K. und K. Regierung exvediert wurde, in der der Verlauf der Verbandlungen dargestellt und betont wurde, daß die voigeschriebene Art und Weise der Waffenablicterung praktisch undurchführbar und demütligend sel. (Von einer heahsichtigten Demütigung der Montenegriner war keine Rede. Es handelte sich einfach um mllitärische Notwendigkeiten. Anmerkung des „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenj⸗Bureaus.) Gleichzeitig verlangten wir, daß gemäß dem Uebereinkommen die Deleglerten zwecks Verband lungen zusammentreten mögen. Denselben Tag, D 4 Uhr Rach⸗ mittags, reiste der König ohne Wissen der Regierung nach Skutart ab und von da über Medua nach Italten, aus welcher Ursache ehen die im Ariel 16 der Landegderfassang vorgeschriebenen Formalttäten nicht erfüllt wurden. Ein solcher Abgang des k machte einen niederschmetternden Eindruck auf Heer und Volk. Es entstanb eine allgemeine Verwirrung und die Gefahr innerer Un=

sie eni⸗ mneinem Lande

Die Antwort darauf traf am 30. Dejember gegen Tageg⸗ als der Känig bereits nach Kiusevac abgereist war, wohin sich auch die Minister nach Empfang der Antwort begeben

ordnungen, waß ung drei Minister bewogen bat, unsere Re⸗ Fier ungefunktionen auch welterhin autszuüen und dle be— gonnenen Verhandlungen, die mit Eifolg zu Ende geführt urden, fortzusetzen, indem die Waffen als Staatgeigen tum im Lande verblieben und Heer und Volt ruhig wach Haufe zurückkehren konnten, wodurch ohne Zaelfel das Land vom schließlichen Untergange gerettet wurde.

Eln derartiger, hier kurz dargestellter Lauf der Ereignesse de men⸗ tlert am besten die offizielle Note des Ministervräsi—

denten Miugkovte, weil dadurch festgestellt wird, daß die Ein“

tellung der Feindseligkeiten und sodann auch der Friede nicht aus verwerflichen Absichten angefucht worden ist, ondern einzig und allein mit Rücksicht auf die ernste age, die nach dem Falle der wichtigsten Stellungen entstan den ist, und zu dem Zwecke, um daz Volk vor der Knechtschaft (gemeint ist wohl die befürchtete Internierung, der wehrfähigen männlichen Bevölkerung. Anm. des „R. K. Tel. Korr - Bureau‘) zu retten, welche für die erschöpfte Bevölkerung bloß von Nachteil nd für niemanden von Vorteil gewesen wäre; ferner, daß die Re⸗ dierung nicht zusammen mit der Königlichen Famille das Land perlassen hat, mit Augnabme des Ministerpräsidenten, welcher allein weder die Regierung repräsentiert noch ramens derselben irgendwelche Entscheidungen treffen kann, was hingegen den im Lande zur ückgebliebenen drei Ministern möglich ist, da sie die erforderliche Beschlußfähigkeit besitze. (Die gesetz⸗ liche Grundlage für diese Auffassung ist uns nicht bekannt. nm. des T. K. Tel. Korr. Bureaug“.); ferner, daß der Känia Nikolaus nicht zum Zwecke der Ermutigung der Truppen und zum Biderstande ein Mitglied seines Hauses und drei Regierunge— ttalieder im Lande jurückgelassen bat, da diese drei Mltolieder der Regterung von der Abreise des Königs nichts gewußt haben; und schließlich, daß der König Nikolaus weder von Skutari noch von Medug oder von Italien aus weder Seiner Königlichen Hoheit bem Prinzen Mirko noch der Königlichen Regierung oder dem General Fanko Vukotie irgendwelche Anordnungen dahin erteilt hat, daß bas Heer sich auf Skutari zurückziehen solle, daß dem Heere die Henannten folgen sollen und daß unter keinem Vorw ande Friledene⸗ interhandlungen in Angrlff genommen werden dürften. Die obige Erklärung hat die Königliche Regierung mit Wissen und im Ein⸗ zerständnisse mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Mirko und bem General Vakotie vollkommen frei von jedwedem Ein— sLlusse oder gar infolge irgendwelcher Pression, auf der Grundlage von Dokumenten erlassen, welche niemand obzwin en noch zu Eůigenem Vorteile und zur eigenen Rechtfertigung entkräften oder aus- wechseln kann.

Pedgoritza, 4. Februar (a. St.) 1916. (Unterschiiften) P in; Mirko, J. Vukot e, M. Radu lovie, R. Povo vie, R. Vje sovte.

Wie das „K. K. Telegraphen⸗sorrespondenz⸗Bureau“ er⸗ ährt, haben die in den obigen Erklärungen angeführten und auch in der Presse bereits mehrfach erwähnten Friedent⸗ Eansuchen, die der König Nikolaus und seine Regierung iter dem 31. Dezember (a. St. an Seine K. u. K. Apostolische Majestät, beziehungsweise an die K. u. K. Regierung gerichtet jatten, in deutscher Uebersetzung folgenden Wortlaut: An Selne Kaiserliche und Königliche Apostolische Majestät Franz Josef J. Wien. Eure Majestät!

Nachdem Ihre Truppen beute weine Hauptstadt besetzt haben, befindet sich die montenegrinische Regierung in der Not⸗ wendigkeir, sich an die K. und K. Regierung zu wenden, um sie unter Einstellung der Feindseligkeiten um Frieden swischen den Staaten Euerer Fatserlichen Majestät und iu bitten. Da die Bedingungen eines glück⸗ ichen Siegers bart sein können, rickte ich im voraus an Eure Majestät die Bitte, sich für einen Frieden einzusetzen, rer ehrenvoll ind würdig des Piestiges eines Volkeg ist, das in fräberen Zeiten Ehr Hoheg Woblwollen, Ihre Achtung und Ihre Sympathien kenessen hat. Ihr edles und ritterlich empfindendes Herz wird, hoffe ich, diesem Volle keine Demütigung antun, welche es nicht verdient. gez. Nicolas.“

An die K. u. K. österreichisch⸗ungarische Regierung

in Wien.

Die Königlich montenegrinische Regierung bittet die T. u. K. österrelchischungarische Regierung, Frieden mit Monte— segro zu schließen. Sie bittet auch die F. u. K österreichisch= ingarische Reglerung, ibre Delegierten zu bestimmen, ebenso wie den Drt, den Tag und die Stunde ihrer Jusammenkunft mit den Dele⸗ Herten der Köntalich montenegrinischen Regierung. Dle Königliche Regierung von Montenegro bitt't die K. u. gt. 5sterreichisch Engarische Regierung, die nötigen Befehle zum Finstellen der Feindseligkeiten geben zu lassen ind diesbezüglich den Tag und die Stunde zu bestimmen, bamit die Königlich montenegrinische Regierung die gleichen Befehle ihren Truppen erteilen kann. Die Königlich montenegrinische Regierung bittet auch den Kommandanten, die Devesche Seiner Maßestät des Könige von Montenegro, welche ihm unsere Parlamensäre, pie Herren Major Loumopie und Oberleutnant Popovse, übergeben werden, Seiner Majestät dem Kalser von Oesterreich und König von Ingarn zuzustellen. Gleichjeitig wird der Kommandant gebetem zu bestatten, daß unsere Parlamentäre die Antwort der K. und K. Re⸗ hierung in seinem Lager abwarten dürfen. 31. Dejember 1915 (13. Januar 1916). pez Ministerprästent Mluskovie, Justizminister M. Radu lovie, Mintster des Innern R. Popovte, Kriegeminister Vjesopie.

Am 14. Januar 1916 erfolgten die Antwort⸗ elegramme des Kaisers Franz Joseph und der R. und K. Regierung, die lauteten:

An Seine Majestät König Nikolaus von Montene ro.

Es gerelcht mir zur Genugtuung, daß Eure Majessät sich bereit erklären, den nunmehr zwecklos gewordenen Widerstand auf. ugehen. Die Bedingungen der Cinstellung der Feindseltakeiten sind Fuerer Majestät bereit im Wege Meines Armeeoberkommandos bekanntgegeben worden. Auf den Vorschlag der monteneg inischen Reglerung wird derselben die Antwort Meiner Regierung zugehen. Franz Joseph.

An die Königlich montenegrtnische Regierung. Da die Köntglich montenegrinische Regierung die Nutzlosigkeit kineg weiteren Witerstandes einsieht und ihre Bereitwilligkeit erklärt bat, dem Blutvergießen Embalt zu tun, wird die K. und K. Re⸗ eg sobald die seitens der K. und K. Wehrmacht gestellten Be⸗ ingungen erfüllt und sohln die Felndseligkeiten eingestellt sein werden, bie von der Königlich montenegrinischen Regierung erbetenen Dele. lerten unverzüglich entsenden, damit dieselben in Cetinje mit den elegierten der Regierung Montenegros zusammentreffen.

Burian.

Wie am 17. Februar bekanntgemacht wurde, hat die d. und K. Regierung, einer Bitte der in Montenegro zurück⸗ ebliebenen montenegrinischen Minister entsprechend, den Versuch nternommen, ein Schreiben der genannten montenegrini⸗ chen Würdenträger an ihren in Frankreich weilenden önig durch Vermittlung der Königlich spanischen Regierung n seine Bestimmung gelangen zu lassen. Einer Mitteilung er zu diesem Zwecke in Anspruch genommenen neutralen Stelle zufolge, haben sich der beabsichtigten Zustellung un⸗ orhergesehene, von Frankreich ausgehende Hindernisse

in den Weg gestellt, die es unmöglich machten, die montenegrinische Bitischrift um die Ernennung von Friedensunterhändlern dem König Nikolaus auszu⸗

händ igen. Italien.

Die offiziellen Vertrete- der interventionistischen Partei haben vorgestern eine Versammlung abgehalten, in der die Redner laut Meldung des „Corriere della Sera“ nach scharfer Kritik der bisherigen Regierungspolitik auf die für Italien bestehende Notwendigkeit hinwiesen, den Krieg im engsten Anschluß an die anderen Vierverbandsmächte, also auch gegen Deutschland, zu führen.

Schweiz.

In dem Prozeß gegen die Obersten im General— stab Egli und von Wattenwyl ist gestern das Urteil ge⸗ fällt worden. Wie „W. T. B.“ meldet. sind beide frei⸗ gesprochen worden. Sie werden ihren Vorgesetzten zur dis⸗ ziplinarischen Bestrafung überwiesen.

Dänemark.

Die deutsche Regierung hat, wie ‚W. T. B.“ meldet, der dänischen Regierung ihr aufrichtiges Bedauern darüber ausgesprochen, daß ein deutsches Flugzeug am 12. v. M. bei und über Kopenhagen dänisches Ge⸗ biet überflogen hat. Die deutschen militärischen Behörden haben in bestimmtester Form ihre frühere Weisung erneuert, daß ein Ueberfliegen neutralen Gebiets nicht stattfinden darf.

Türkei.

Der Senat hat nach kurzer Debatte, in deren Verlaufe Talaat⸗Bey als interimistischer Finanzminister eine Dar⸗ stellung der finanziellen Lage der Türkei gab, die er als gut bezeichnete, mit allen gegen eine Stimme das Budget im allgemeinen angenommen.

Bulgarien.

Die Sobranje hat in der gestrigen Sitzung die Adreß⸗ debatte begonnen.

Nach dem Bericht des W. T. B. sprach zuerst der Führer der dem okratischen Partei Malin ow, der im allgemeinen forderte, die Regierung möge der Oppositson mehr Vertrauen schenken und sie in alle Fragen einwelhen sowie sie über die abgeschlossenen Bündnisverträge und die da aus entspringenden Bündnis⸗ pflichten und Rechte aufklären. Malinow hob hervor, daß die Thronrede insofern eine Lücke aufweise, als sie bloß über die Beschleßung von Dedeagatsch durch die Eng—⸗ länder und Franjolen spreche. Es sei aber kein geringerer Skandal, wenn das große Rußland die wehrlose Stadt Warna beschieße. Die Regterung müsse derart vorgehen, daß Bulgarien noch dem Kriege im rechtmäßigen Besitz aller erworbenen Gebiete bleiben könne und zu keinen Vorwürfen Anlaß vorhanden sei. Nach Malinow sprach der Führer der Sozialisten Sakazow, der u. a. betonte, daß Bulgarien angesichts der allgemeinen vage nur eine solche Politik verfolgen dürfe, die der künftigen Entwicklung und dem Nebeneinander leben der Balkanvölker entspreche; namentlich dürfe mon nicht etwa durch Ansprüche auf die an Rumänien verlorene Provinz die er⸗ wor benen Gebiete Mazedonlens gefährden.

Der Ausschuß für öffentliche Fürsorge, der das Handelsmonopol für Getreide und Lebensmittel besitzt, hat nunmehr, wie die „Bulgarische Telegraphenagentur“ meldet, durch den Eintritt je eines Vertreters jeder Gruppe der parla⸗ mentarischen Opposition eine Neugestaltung erfahren.

Amerika.

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ hat der deutsche Botschafter in Washington Graf Bernstorff der Regierung der Vereinigten Staaten mitgeteilt, daß Deutschland keinen Anlaß sehe, seine Anweisungen zur Versenkung bewaffneter Handelsschiffe ohne Warnung abzuändern oder ihr Inkrafttreten hinauszuschieben. Der Vertreter Oesterreich⸗ Ungarns hat der amerikanischen Regierung eine ähnliche Mit⸗ teilung gemacht.

Einer weiteren Meldung des „Reuterschen Bureaus“ zu⸗ folge ist Graf Bernstorff beauftragt worden, den Vereinigten Staaten mitzuteilen, daß die Versicherungen, die bei der „Lusitania“ und „Arabic“⸗Angelegenheit gegeben marden find, noch immer gelten, sich aber nur auf friedliche Handelsschiffe beziehen.

In der gestrigen Sitzung des amerikanischen Kabinetts wurde die deutsche Denkschrift besprochen. Man beschloß obiger Quelle zufolge, die weiteren Mitteilungen der deutschen Regierung abzuwarten, die unterwegs seien.

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 1. März. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Die Artillerietätigkeit war auch gestern an vielen Teilen der Front sehr rege, besonders auf feindlicher Seite. An mehreren Stellen verfolgte der Gegner damit freilich nur Täuschungszwecke. Dagegen schien er im Yser⸗Gebiet, in der Champagne sowie zwischen Maas und Mosel be⸗ strebt zu sein, uns ernstlich zu schädigen. Er erreichte das Ziel nicht.

Im Luftkampf wurde ein englischer Doppeldecker bei Menin bezwungen, die Insassen sind gefangen. Zwei fran⸗ zösische Doppeldecker holten die Abwehrgeschütze herunter, den einen bei Vezaponin nordwestlich von Soissons, Insassen gefangen, den andern dicht südwestlich von Soissons, In⸗ sasse wahrscheinlich tot. Ein von dem Leutnant der Re⸗ serve Kühl geführtes Flugzeug, Beobachter Leuinant der Reserve Haber, brachte einen militärischen Transport⸗ zug auf der Strecke Besangon Jussey durch Bomben⸗ ab wurf zum Halten und bekämpfte die ausgestiegene Trang⸗ portmannschaft erfolgreich mit seinem Maschinengewehr.

Oestlicher und Balkan⸗Kriegsschauplatz.

Nichts von besonderer Bedeutung. Oberste Heeregleitung.

——

Wien, 29. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Ru ssischer und südöstlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues.

Italienischer Kriegsschauplatz. ; Gestern nachmittag war dag italienische Geschützfeuer gegen Teile des Görzer Brückenkopfes und die Hochfläche von Dober do wieder lebhafter. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.

von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 29. Februar. (WB. T. B.) Das Hauptquartier teilt mit: Von den verschiedenen Fronten ist keine Meldung über irgend eine wesentliche Veränderung ein⸗ getroffen.

Der Krieg zur See. Le Havre, 29. Februar. (W. T. B.) Der „Agence Havas“ zufolge ist der Schlepper „Au Revoir“ von einem Ünterseeboot torpe diert und versenkt worden. Die Be⸗

satzung ist gerettet. (Llovds Reasster fyhrt einen Dampfer Au Revoir' mit 1058 auf, der in Boulogne beheimatet ist.) (W. T. B.)

Landskrona, 29. Februar. Der Kapitän des schwedischen Dampfers „Tornborg“, der im Mittel⸗ meer versenkt wurde, berichtet: Der Dampfer wurde von einem österreichisch⸗ungarischen Unterseeboot 40 Meilen von Marseille versenkt. Die Besatzung wurde von einem spanischen Dampfer gerettet und nach Livorno gebracht.

Berlin, 1. März. (W. T. B.) Von unseren UL⸗Booten wurden zwei französische Hilfskreuzer mit je vier Geschützen vor Le Havre und ein bewaffneter englischer Bewachungsdampfer in der Themse⸗ mündung versenkt. Im Mittelmeer wurde laut amtlicher Meldung aus Paris der französische Hilfs⸗ kreuzer „La Provence“, der mit einem Truppen⸗ transport von 186609 Mann nach Saloniki unterwegs war, versenkt. Nur 696 Mann sollen ge⸗ rettet sein. Das am 8. Februar an der syrischen Küste versenkte französische Kriegsschiff war, wie die Meldung des zurückgekehrten U ⸗Bootes ergibt, nicht das Linien⸗ schiff „Suffren“, sondern der Panzerkreuzer „Amiral Charner“.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Parlamentarische Nachrichten.

Das Mitglied des Herrenhauses Freiherr von Richt⸗ hofen⸗Dams dorf, Oberregierungsrat a. D. und Rittergutsz⸗ besitzer, ist nach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Jauer am 29. Februar in Kohlhöhe bei Gutschdorf gestorben.

In der heutigen (18) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Finanzminister Dr. Len tze und der Minister des Innern von Loebell beiwohnten, gelangte zu⸗ nächst der Gesetzentwurf über weitere Beihilfen zu Kriegswohlfahrtsausgaben der Gemeinden und Ge⸗ mein deverbände zur zweiten Beratung. ; ; .

Nach der Vorlage der Regierung soll dieser ein weiterer Betrag von 110 Mihionen Mark zur Verfügung gestellt werden, damit sie Gemeinden und Gemeindeyerbänden weitere Beihilfen zur Erleichterung ihrer Ausgaben für Kriegswohlfahrtszwecke gewähren kann.

Berichterstatter Abg. Li pp mann (Fortschr. Volker): An dem Entwurf hat Ibre Kommission eine Aenderung gemacht. Eg sind statt 110 Millionen 200 Millionen Mark bewilligt worden. Die Bewilligung ist von der Kommlssion eir stimmig vorgeschlagen; sie hat bereits die Zustimmung der Staate regierung gefunden, und die Kemmissien hofft, daß auch Sie einstimmig die Erböhung dieser Summe genehmigen werden. Ver Zweck dleser Ausgaben ist, daß die Familien der ins Feld gezegenen Krieger nicht der Armenpflege anheimfallen, fondern aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Zur Erfüllung dieses Zwedes waren bei Beginn des Krieges eigent⸗ lich nur Ansätze vordanden. Als der Krieg begann, basterte die ganze Kriegswohlfabrt auf dem Reichsgesetz vom 28. Februar 1888, betreffend die Unterstügzurg der Famillen der Kröegstellnebmer. Dieses Gesetz war in jeder Beziehung nicht mehr den Verhältnissen entsprechend, die Unterstützurgen waren durchaug unzurerchen d. Das Gesetz vom 4. Auagust 1514 hat den Kreis der zu unterstützenden Angebörigen von Kriegsielltehmern erweitert. Aber es waren auch die Unterstützungen für die Familien der Kriegsteilnehmer unzulänglich und erhebliche Zuschüsse erforderlich, um den Zweck des Gesetzeg, die Erhaltung der Familien der Kriegs teilnebmer, zu erfüllen. Es war von Staat und Reich nichts gescheben füt dieienigen Familien, die, ohne daß der Ernährer ins Feld gesandt war, dennoch Not litten. Hier sind die Gemelnden, zunächst die vreußischen und dann auch die übrigen deutschen Gemeinden, eingetreten und haben die Lücke, die das Reiche gesetz gelassen hatte, zunächst aus eigenen Mitteln ausgefüllt Es ist ein Rubmeeblatt in der Geschichte der preußischen und der deutschen Gemeinden, daß sie an diese gewaltige Aufgabe herangegangen sind, doß sie zunächst sie aus eigeren Mitieln zu lösen gesucht und auch gelost haben. Bis zum Januar 1916 beruhte die ganze Kriegewoblfabrtepflege, obgese hen von dem, was auf Grund des Gesetzeß vom 4. August 1914 vom Reiche geleistet wurde, auf freiwilligen Leistungen der Gemeinden, und auch das, was das Reich auf Grund jenes Gesetzes zu leisten hat, wurde von den Gemeinden für das Reich ausgelegt, und die Gemeinden wurden für die Erstattung der Beiräge auf die Zeit nach dem Kriege verwiesen. Es war natürlich, daß die Gemeinden diese ungebeuren Leistungen auf die Dauer aus eigenen Mitteln zu leisten nicht imstande waren. ECs wurden nun bei der Emanation der ersten Kriegsanlelhe Ende 1914 aug dieser Kriegsanleibe 200 Millionen zum Zwecke der Unter- stützung der Gemeinden bei der Kijegswohlfahr Epflege bewilligt. Preußen bewilllate für denselben Zweck 110 Millionen. Im Januar j9gls wurden den Gemeinden über 63 , ihrer Auggaben 2 im April nur noch 52 0, im Mai nur noch 50 M und im Juni nur noch etwa 46 (. Die Ausgaben der Gemeinden für Kriegswoblfahrtezwecke haben sich bis Dezember 1915 ver⸗ dreifacht, zu dieser Zeit wurden allein 46 Millionen angemeldet. Der Kreis der zu Urnterstützenden hat sich außerdem erheblich er⸗ weisert. Auch die duich den Krieg brotlos gewordenen Textil- arbester sind auf diese Kriegswohlfahrtepflege der Gemelnden an- gewiesen. Es ist anzuerkennen, daß bei der Verwendung der bigher zur Verfügung gestellten Fonds don 110 Millionen der Minister das größte Enigegenkommen bewiesen bat, indem er darauf drang, daß für die Gewährung von Beihilfen das größte Wohlwollen ge⸗ zeigt wird, so irabesondere durch die Verordnung vom 21. Januar dleses Jahre. Es it in Zweisel gezogen . ob die Gemeinde berechtigt sind zum Schulgelderlaß ür die höhere Schulen besuche Kinder von Kriegsteilnehmern und sie au hilsen gewähren dürfen an so ilnebmer ö duich den Krieg in te sind. Man wird aber anerkennen müssen bei ,, .

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