1916 / 55 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Mar 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung.

Dem Händler Wilhelm Wacks in Greifenberg i. Pomm., geboren am 1 November 1863 in Gieifenberg in Pommern, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sepiember 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 6035, in Verbindung mit Ziffer J der Aue führungsbestimmungen des Herrn Ministers ür Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Greifenberg i. Bomm, den 2. März 1916. Der Landrat. von Thadden.

Bekanntmachung.

Dem Moses und Leopold Goldschmidt in Heubach (Markus Söhnen) ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel (RGBl S 603), der gewerbsz⸗ mäßige Handel mit Vieh untersagt worden.

Schlüchtern, den 29. Februar 1916.

Der komm. Königliche Landrat. v. Trott zu Solz.

Tagesordnung für die 45. Sitzung des Bezirkseisenbahnrats Bromberg am 22. März 1916 in Bromberg. Mitteilungen. ö Verlangerung der Gültigkeitsdauer des Krleggausnahmetarifs 21 um ein Jahr nach Friedensschluß.

Weiterführung des Zuges 565 Posen Schocken bis Wongrowitz. Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit bei den Zügen 8511 und 8515 sowie 8502 und 5h04 der Strecke Allenstein Johannishurg. Erhöhung der Fahrgeschwindiekeit der Züge 8442 und 8446 der Strecke Rudezanny Sensburg. Bromberg, den 23. Februar 1916.

Königliche Eisenbahndirektion. Halke.

Verzeichnis der Vorlesungen und Uebungen

an der Königlichen Bergakademie Berlin im Sommer— halbjahr 1916.

Vom 16 April bis 31. Juli 1916.

Bei Fortdauer des Krieges werden die Vorlesungen und Uebungen der im Heertsdienst lebenden Professoren und Vozenten sowelt not— wendig durch andere Muglteder des Lehrkörpeis vertretungswelse ab— gehalten werden.

Jahnke: Analytische Geometrie und algebraische Analvsis; Höbere Mathemailk u. Mechanik I1 mit U b.; A sgleichungsrechnung. Brelow: Doist llende Geomet ie 1 mit Ueb Stavpven⸗ hagen: Anorganische Chemie Il; Aibelten im Chemischen Labo— ratorium. Mehner: Einführung in die piyskalische Chemie u. Thermochemie 11 mit Ueb; Arheiten im Pbysiko chemischen Laboratorium. Wölbling: Analvische Ch mie 1; Grundzüge der theoret chen Chemie; Chemisches Kollequt m. Schetbe: Mineralegie II; Mmeralogische Reb. Rauf f: Paläontologte mit Ueb.; Allgemeine Geologlte. Gothan: Paläobotantk; Paläobotanische Arbeiten; Die Entstehung der Steinkohle und der Kaustobiolithe überhaupt; Paläobotan isch 8 Prakukum. Vater: Maschinenlehre mit hej. Beiücks. der Berg⸗ und Hüttenwesen Maschinen 11 mit Rechenüb. und Ueb im Maschinenlaboratorium. Phoenix: Eimührung in die Maschinenlehre; Uebungen jur Emnführung in die Maschinenlehre; Ausgewählte Kapitel der Hebemaschinen und Traneportanlagen. Philippi: Elektrotechnik II; Elektrotechnische Ueb. Beck: Baukunde. Franke: Bergbaukunde II (Tiefvohren und Schachtabteufen) mit Ueb.; Ueb engen im Laboratorium für Aufrereitung; Entwerfen von Ausbereitungs. und Brikettierunge⸗ anlagen, Salinnkunde. Tübben: Bergbaufunde 17 (Wetter- wirtschaft und Wasserbaltung) mit Ueb.; Entwerfen von Bergwerke— anlagen. Krahmann: Berg. und Hüttenwirtichaftelehre emschl. Montanstatistik; Uebungen im Bergwirtschaftlichen Seminar. Fuhrmann: Markicheirekunde und Geodäsie 1 mit Ueb.; Eln⸗ führung in die Markscheidekunde; Markscheide isches Zeichnen. Pufabl: Spezielle Metallhüttenkunde; Einfuhrung in die Metallhüttenkunde; Metallurgische Probterkunst einschl. tech— nischer Gasanalyse. Krug: Feuerunge kunde und Ofen baumaterialten; Quantltative Lötrohrprobierkunst; Uebungen im Restimmen von Minerallen mit Hilfe des Lötrohrs; Entwicklung des Eisenhüttenwesens; Kollogutum über Eisen⸗ probterkunst; Kolloquium über Hüttenkunde; Arbeiten im Laboratorium für Eisenprobierkunst für Geübtere; Stahlgießeteiwesen. Peters: Glektrometallurgie wäßriger Lösungen; Eleksroanalyse und Galvano⸗ technit; Uebungen in Elektrometallurgie für Anfänger; Arhetten im elektromtallurgischen Laboratorium für Geübtere. Eich hoff: Eisenhüttenkunde 11; Elsenhüttenkunde 17; Entwerfen von Eisenhüttenwerken und Etnzelanlagen; Eigenschaften des Eisens und deren Prüfung im Betriebe; Furchung der Walzen. Loebe: Metallographie 1 mit Ueb; Arbeiten im Metallographischen Lahoratortum für Geübtere. Schlenker: Formgebung und Be⸗ arbeitung der Metalle J. Voelkel: Einführung in die Rechts— wissenschaft und Grundzüge des öffentlichen Rechts 11; Bergrecht II. Reuß: Zivilrecht II. Schacht: Auegewählte Fragen der Volks⸗ wirtichafte lehre. Bischoff: Gesundheitagefahren im Bergbau und Düttenwesen und die erste Hilfe bei Unglückssällen.

Berlin, den 28. Februar 1916. Der Rektor: Franke.

Aichtamtliches Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. März 1916.

Der Bundesrat trat heute nachmittag zu einer Plenar⸗ sitzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Zoͤll⸗ und Steuerwesen, für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen Sitzungen.

Nach einer vorgestern durch das „Reutersche Bureau“ ver⸗ öffentlichten Erklärung geht die englische Auffassung über das Verhalten . Handelsschiffe dahin, daß diese Schiffe auf Unter M* Kriegsschiffe nicht feuern durfen außer zur Selbstverteidigung ;

a ver Mllen.

eeboote oder irgendwelche anderen

die deutsche Schlußfolgerung aus den auf genommenen eng⸗

lischen Schiffen gefundenen Schriftstücken, daß Handelsschiffe Weisung hätten, die Offensive zu ergreifen, sei falsch.

Diese Erklärung in irreführend; die deutsche Regierung hat die auf englischen Schiffen gefundenen Weisungen in photo⸗ graphischer Wiedergabe ihrer Denkschrift beigefügt, so daß sich seder Unbefangene sein Urteil selbst bilden kann Aus dem deutschen Material geht der wahre Charakter der angeblich nur zu Verteidigungszwecken bewaffneten englischen Schiffe klar hervor. Er ergibt sich schon aus dem ungewöhnlichen Nach⸗ druck, mit dem die Gehätmhaltung der Weisungen gefordert wird! Der artilleristische Inhalt der Weisungen und die militärische Stellung der Geschützmannschaften zeigen, daß es sich hier nicht um die früher übliche Be⸗ waffnung eines friedlichen Handelsschiffes, sondern um die Einstellung der britischen Handelsflotte in den Kampf gegen die deutsche Kriegsmarine handelt. Dazu kommt, daß in den Weisungen ausdrücklich gesagt ist, die Er⸗ öffnung des Feuers auf deutsche Unterseeboote solle von der Vornahme irgendeiner feindseligen Handlung durch das Unter⸗ seeboot nicht abhängig fein. Diese offensiven Weisungen werden nicht dadurch defensiv, daß sie sich in der Ueberschrift selbst als defensio bezeichnen. Aus zahlreichen Fällen unprovozierter An⸗ griffe, wie sie in der Anlage 4 der deutschen Denkschrift zu⸗ sammengestellt sind, erhellt übrigens zur Genüge, daß die englischen Handelsschiffe den Sinn der ihnen erteilten Weisungen sehr wohl verstanden haben.

Der Beirat der Reichspreisstelle ist gestern zu einer zweiten Vollsitzung unter dem Vorsitz des Unterstagtssekretärs Freiherrn von Stein zusammengetreten. Wie 5W. T B. mitteilt, wurde eingehend die Kartoffelversorgung bis zur nächsten Ernte erörtert. Allgemein wurde der Erwartung Ausdruck ge⸗ geben, daß die getroffenen und beabsichtigten neuen Maßnahmen bei strenger Durchführung erfolgreich sein werden. Indessen wurde eine sofortige Verbrauchsregelung in den mittleren und großen Städten für erforderlich erachtet. Ueber die Kartoffelversorgung im nächsten Erntejahr fand eine Aussprache statt. Danach wurde die Lage auf dem Kaffee⸗, Tee⸗ und Kakaomarkie besprochen und schließlich über die Schaffung der Zentralstelle für Kleingemüsebau sowie über die Gründung der Bemüsebau⸗ und verwertungsgesellschaft und die Sicherung der Rückstände als Dörrgemüse oder Futtermittel berichtet.

Nach dem Anfang Oktober 19135 im „Armee ⸗Verord⸗ nungsblatt“ veröffentlichten Erlaß des preußischen Kriegs⸗ ministeriums dürfen kriegsbeschädigte, zeitig oder dauernd nicht feldverwendungsfähige Offiziere des Friedens⸗ st andes (Haupileuie, Oberleutnants und Leutnants aller Waffen), die nach ihrer Veranlagung und ihrem körper⸗ lichen Zustand zur vorübergehenden oser dauernden Verwendung bei den technischen Instituten der Heeresverwaltung, den Artillerie und Train⸗ depots geeignet sind, mit ihrer Zustimmung zu einer dieser Anstalten kommandiert werden. Zu den technischen Instituten rechnen die Gewehr⸗, Munitions-, Geschoß⸗ und Pulverfabriken, Artilleriewerkstätten, Fenerwerkslaboratorien,

Geschützgießerei, Infanterie⸗ und Artillerlekonstruktions bureau.

Die Vorschläge für ein solches Kommando können von den General⸗ kommandos und oberen Waffenbehörden jederzeit bei der Feldzeug⸗ meisterei erfolgen. Ob und inwieweit eine Uebernahme von Offizieren des Friedensstandes in etatsmäßige Stellen (d. i. in die technische Laufbahn) stattfinden kann, muß späterer Entscheidung vorbe⸗ halten bleiben. Die Fabrikenabteilung des Kriegsmintsteriums wird auf Anfragen schriftliche und mündliche Auskunft über die Art der Verwendung der Offiziere erteilen.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt die 898. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 19. Verlustliste der Kaiserlichen Schutztruppen usw. und die 471. Verlustliste der preußischen Armee, die 259. Ver⸗ lustliste der sächsischen Armee und die 351. Verlustliste der württembergischen Armee.

Großbritannien und Irland.

Im Oberhause hielt Lord Derby vorgestern eine Rede über die Befreiung vom Militärdienst, in der er laut Bericht des „Rotterdamschen Courant“ u. a. ausführte:

Sein neuer Posten bedeute nicht, daß er ein Luftverteidigungs⸗ minister mit Veramwortlichleit für den Luftdienst sei. Er beklage sich nicht über die Gerichte, sondern über die Befreiung, die man auf Grund von allen möglichen Abzeichen und wegen Angehörigkeit zu einem vom Milttärdienst befreienden Berufe erhalten könne. Die Regierung werde viel strengere Maßregeln ergreifen müssen als bisher, wenn sie die Leute für das Heer erhalten wolle, die not- wendig seien. Man müsse die Maͤnner auch aus den mnilitär—⸗ freien Berufen nehmen und sie durch Frauen ersetzen. Lord Derby machte der Regierung zwei Vorschläge: erstens, kein unverheirateter Mann unter 31 Jahren dürfe vom Militär⸗ dienst befreit werden, weil er ein Abzeichen trage, das ihn als unab- kömmlich hinstelle, oder weil er einem pom Militärdienst befreienden Berufe angehöre. Zweitens, alle übrigen unverheirateten und alle verheirateten Männer dürften nicht als unabkömmlich oder militär⸗ frei betrachtet werden, wenn sie nicht bereits vor dem 15. August 1915 in ihrer gegenwärtigen Stellung oder einer gleichen Stellung beschäftigt worden wäten. Diese letztere Bestimmung finde keine Anwendung auf gelernte Arbelter in den Munitions- fabriken. Deiby griff den früheren Minister Simon und dessen Freunde heftig an, die im Unterhause jeden Vor— wand benützten, um dem Lande Soldaten zu entziehen. Er sprach von den Männern, die seit dem 15. August für untauglich erklärt sind, und teilte mit, daß auf vielen Zeugnissen nichts anderes geschrieben stehe als das Wort untauglich‘ ohne nähere Angaben von Gründen und ohne Aufzeichnung von anderen militärischen Be⸗ hörden. Solche Zeugnisse seien zwei und drei Pfund das Stück wert gewesen. Derby sagte, daß, wenn im Kabinett noch immer Männer säßen, deren Auffassung, wie Simon sich ausdrückte, von der seinen nicht zu unterscheiden sei, dieses Grund für ernstliche Besorgnis gäbe. Er hoffte, daß solche Menschen sich an ihre Wähler wenden würden, und glaubte, ihnen veisichern zu können, daß man sie dann gewiß aller weiteren Dienste für die Reglerung entheben würde.

Die Mitglieder der Regierung, die auf diese Erklärung 6 Derbys antworteten, waren Selbourne und Lans⸗

owne.

Selbourne führte aus, daß Lebensmittel von ebenso großer Bedeutung seien wie Munition, und daß nicht alle unverheirateten Leute auf dem Lande entbehrt werden könnten. Lansdow ne sagte, daß die Kommisston des Handelsamts bereits die Listen der befreiten

Berufe revldiere. Lord Derbv sprach darauf selne Enttãuscheng ib diese Antwort aus. 2 = Im Unterhause fragte der Abgeordnete Snowden, ob die Regierung vor dem Abschluß des Vertrages, daß de Verbündeten keinen Sonderfrieden machen würden, bei alle Verbündeten festgestellt habe, was ihre Ziele in dem Krieg wären und was sie an Bürgschaften, Gebietserweiterungen un Handelsvorteilen erwarteten, ferner, ob es nicht eine Tatsach sei, daß ein geheimer Vertrag mit Italien geschlossen sei, dr Italien als Preis für seinen Eintritt in den Krieg groß Strecken österreichischen Gebiets verspräche. Vie erste Frage beantwortete der Minlster Llovd George dahin, daß es nicht wünschenswert ser, Mitteilungen über den Ge, dankenaustausch zwischen den Verbündeten zu machen, als sie sich vn pflichteten, keinen Sonderfrieden zu schließen. Auf die zweite Fray Eimiderte der Sprecher, wenn es ein geheimer Vertrag sei, werte er nicht länger geheim bleiben, wenn die Frage beantn org würde.

Ueber den weiteren Verlauf der Sitzung berichtet, W. T. B., wie folgt:

Sit John Simon sagte, en. 6 Versprechen des Premierministers einzige Söhne von W in die Armee eingestellt worden seien. Ferner stehe die An wie Leute, die militärisch untauglich befunden worden waren von den örtlichen Gerichtshöfen bebandelt würden, in geraden Wlderspruch zu den Eiklärungen, die der J : ür den Krieg im Parlament gegeben bätte, Es wäre Zeit, daß M Miltlärbehörden ihr eigenes Btensipflichtgesetz zu versteben ansing Der Abgeordnete Walter Long bedauerte den

wenn es den Deutschen geläng bei Verdun durchzubrechen, Paris und London in Gesahr seien, und während dieser furchtbare Kampf fortginge, müßte das Haus die Rebe von einem der Minister hören, die den Krieg gemacht hätten der mstverantwortlich für den Mangel an Vorbereitung für den sei. Simon hätte dem Beifpiel von John Burns folgen sollen, auz dem Kabineit ausgetreten set, um nicht die Verantwortung sin den Krieg zu übernehmen, und der seitdem kein Wort der Kritik gegn feine früheren Kollegen gesagt habe. - ö Auf dem Schiffahrts kammertag, der gestern i London stattfand, erklärte der Reeder Raeburn aus Glasg wie „W. T. B.“ meldet:

Es (fei gesagt worden, daß,

Ohne Zwelfel babe weuischland beträchtliche Zufuhren Waren durch die neutralen Länder erbalten. Er erkenne an, Teuischland nicht bermeissch versiegelt werden könne. Rachurn noch über die hohen Frachtsätze gesprochen h; . denen die Neutralen reich verdienten, erklärte er, es ware Selbstmon

gewesen.

Hafen befinden, wieder den gegenwärtigen Beni ern, zulelen. sedes versenkte Schiff der Engländer oder ihrer Verbündeten wenigstens ein deutsches Schiff fortgenommen werden.

Frankreich.

Der Marineminister hat dem „Petit Journal“ zufoln Vorkehrungen getroffen, um dem Mangel an Tonne und dem Steigen der Frachtsätze zu begegnen. Er einen Ausschuß ins Leben gerufen, der den Ueberseever regeln soll. Aus- und Einfuhr sollen nach 8 Dringlichkeit des Bedürfnisses eingeteilt und strenge Aufft über die Verwendung der Schiffe eingerichtet werden. Ausschuß ist mit weitestgehenden Befugnissen versehen.

Italien. . Mailänder Blätter veröffentlichen ein Dekret des Stat

halters, das die Zahlungen in Gold im Inlande regel und Zahlungen oder Rückzahlungen ins Ausland mittels en papieren des Staates oder öffentlicher Anstalten sowie fällige Coupons dieser Wertpapiere verbietet. werden mit hohen Strafen belegt. .

Schweiz. U In der Neutralitäts kommission des Nationa rats gab der Bundesrat Hoffmann im Namen des Bunde rats laut Meldung des „W. T. B.“ die folgende Ertle rung ab: .

Der Bundegrat hat für sich stets die volle und uneingeschrãnl] Leitung der politischen Angelegenheiten des Landes beansprucht auch ausgeübt. Er hat insbesondere Artikel 204 der Müitärorgan fatson steis dabin ausgelegt, daß, wenn diese Bestimmung ibm n Recht verlteh, dem General Weisung über den durch das Truppe aufgebot zu erreichenden Endzweck zu erteilen, er damit au die von der Armee und ihrem Kommando einzuhalte⸗ den politischen Richtlinien festzusetzen babe, Der. Genen seinerseits hat in militärischer Beziehung eine völlig selbstãndige n unabhängige Stellung, wie sie durch die Militär organisation, n schrteben ist. Als unverrückbare politische Richtlinie unseres Lan hat der Bundesrat in seiner Insteuktion in Uebereinstimmung mit d Beschlüssen der eidgenössischen Räte und mit der an di Mãchte lassenen Eiklärung absolute Neutralität bezeichnet Der Bunde 1 und der General haben ich in der Aufsiassung über die vorstehen umschriebene Abgrenzung der zivilen und militärischen Gewalt und Würdigung der aus der Neutralität für die volitische und militãr g Leitung sich ergebenden Verpflichtungen stets in Uebereinstimmm gefunden.

Türkei.

Die Kammer hat in dringlicher Beratung den neut allgemeinen Zolltarif und das dazugehörige Gesetz Wirksamkeit vom 14. September 1916 angenommen. Tarif gilt für drei Jahre. Der Ausschußbericht stellt l Meldung des „W. T. B.“ fest, daß diese Frist Abschluß provisorischer Handelsverträge, aber nur 9 den verbündeten Mächten, nicht hindere, da diese Mãg natürlich der Anwendung eines Konventionaltarifs, vorteilhafter sei als der allgemeine Tarif, den Vorzug gebt dürften. Es wäre, sagt der Bericht, bei gegenseitigem gun Willen möglich, bis zum 14. September d. J. Verträge n Deutschland, Oesterreich Ungarn und Bulggrien zu schließ Da der Krieg mit Gottes Hilfe vor Ablauf der dreijähri) Frist beendigt sein werde, würde ein zweiter Tarif ausgearber werden können auf Grundlagen, die den wirtschaftlichen Leber bedingungen des Landes besser entsprächen.

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Rumänien.

Zum Zeichen der Trauer um die Königin-Witz Elisabeth haben vorgestern Kammer und Senat. i Sitzungen aufgehoben, nachdem der Ministerpräsident Bratia in kurzer Ansprache das Ableben der Königin⸗Witwe mitgett hatte. Er führte dabei laut Bericht des W. T. B.“ aus:

Als sie in ihrer Jugend zum ersten Male ihr Herz an der Soy Rumänieng wärmte, glühte sie für alles, was schön ist, und hal eine offene Seele für jedeg edle Gefühl. Ihr Hingang hinterläßt d Land im Schmerz und im Gefühl der lebhaften Dankbarkeit, die n der unauslöschlichen Erinnerung an den Gründer des Königrelchs *

den künftigen Geschlechtern weiter vererbt werden wird.

daß entgegen dem ausdrücklich .

Unte staats sekrein

. Ton von Sm Rede. Ber Abgeordnele Healy (Nationalist) sagte, Sir John Simm habe nicht das Recht, das Kriegsamt in dieser Weise anzugreisen

In der Blockade Deutschlands sel England viel zu hedãc ö

Nach

zuzulassen, daß die deutschen Fabrzeuge, die sich jetzt in den neut

Maßgabe de

Zuwiderhandlunge riens n krgewiesen, daß das jüngste türkisch⸗bulgarische Uebereinkommen noch

Stimmen an.

klärte dem „Renterschen Bureau“ zufolge, daß der Handel mit!

Nach dem Ministerpräsidenten hielt in der Kammer der tzepräsident Frumusanu, im Senate der Präsident Missir jmen Nachruf, in dem sie der Prüfungen gedachten, die das chicksal der Dahingeschiedenen durch den Tod ihres einzigen indes und ihres Gatten auferlegt habe, und ihre Werke der Wohltätigkeit hervorhoben, durch die sie sich schon während des hefreiungskrieges den Beinamen einer Mutter der Verwundeten rworben habe. Die Nachrufe wurden von den Vertretern der ation mit tiefer Ergriffenheit angehört. Beide Häuser werden

hre Arbeiten erst nach den Leichenfeierlichkeiten wiederaufnehmen.

Bulgarien.

In der Sobranje erwiderte der Ministerpräsident ladoslawow auf die Ausführungen der oppositionellen Redner und gab laut Bericht der „Bulgarischen Telegraphen⸗ gentur“ zunächst seiner Freude über die gewaltige Aenderung lusdruck, die in den Beziehungen der Opposition zur Re⸗ sierung seit dem letzten August eingetreten sei, als die ppositionellen Gruppen den gegen die Regierung gerichteten lufruf hatten ergehen lassen, in dem sie diese beschuldigten, as Land in Abenteuer stürzen zu wollen. Heute machten hieselben Gruppen kein Hehl daraus, daß sie die äußere Politik es Kabinetts billigten, was die Haupisache sei. Der Minister⸗ räsident gab sodann eine Darstellung der Ereignisse, die zu er Teilnahme Bulgariens am Kriege geführt haben.

Auf die Zusammenziehung von neun serbischen Divisionen, die die icherheit der bulgarischen Grenze bedrohten, auf die Drohnote Sasonows,

der Bulgarien aufgefordert worden sei, seine Beziehungen zu zesterreich Ueg un und Deutschland abzubrechen und der Türkei den krieg zu erklären, auf all diese Provokationen hätte keine Regierung ne andere Antwort erteilen können als die, die das gegenwärtige abinett gegeben habe. Zwischen zwei kriegführenden Gruppen ehend, habe Bulgarien nur den Wunsch gehabt, in seiner deutralltät weiter zu verharren, aber die durch den Bukarester ertrag geschaffene Lage und die Haltung der beiden kriegführenden harteien, deren jede Bulgarien die Kompensationen, auf die es nspruch habe, nur unter der Bedingung verbürgt hätte, ß es am Kampfe teilnehme, hätten dem Lande eine andere Wichtlinie vorgeschrieben. Den Schlüssel zu dieser, durch die Not—⸗ endigkeit gegebenen Lage finde man in der letzten Dumarede Saso—⸗ zwß, in der dieser erklärte, daß man imstande gewesen wäre, Bul⸗ rien durch die Besetzung von Dedeagatsch zu zwingen, auf die Seite er Entente zu treten. Man habe Bulgarien zu verstehen gegeben, ß möglicherweise die Häfen Varna und Burgas besetzt werden 'onnfen. Die bulgarische Regierung bätte erwidert, daß die bulgarische ation sich auf den ersten Versuch einer Landung in bulgarischen äfen wie ein Mann gegen die Eindringlinge erheben würde. Diese ntwort sei vielleicht nicht zur Kenntnis Sasonows gehracht worden, nn sonst hätte er eine andere Sprache gefübrt. Die Kam mer könne kute feststellen, daß die Ereignisse die Politik der Regierung gerecht⸗ rtigt bätten.

Der Ministerpräsident ging sodann auf die bei den Zu⸗ immenkünften des Königs der Bulgaren mit den errschern der beiden Mittel mächte gehaltenen Trink— rüche ein. worin gewisse oppositionelle Redner ein Zeichen er Ungewißheit bezüalich der Zukunft und der mit Blut er— huften Neuerwerbungen Bulgariens sehen wollten.

Der Ministerpräsident betonte den endgültigen Charakter dieser rwerbungen und sagte, die Gebiete, die Bulgarien jetzt innebabe, len bulgarisches Territorium. Die bulaarische Nation wolle nichta, s was ihr vom Gesichtspunkte des Nationalitätenrechtes gebübre. ßie babe niemalg daran gedacht, sich den Albanern aufzudrängen. Es erde in der Welt genug albanische Patrioten geben, die sicherlich die orge übernehmen würden, ibr Land zu organisieren, sie würden hler⸗ et auf kein Hindernis von Seiten Bulgariens ssoßen. Ueber die Zu⸗ nft Serbiens und Montenegros erklärte Radoslawow, nichts sagen önnen. Wag Griechenland und Rumänien betreffe, bemerkte der Ninisterpräsident, so unterhielten diese Staaten gute Beziehungen Bulgarien und beobachteten eine Neutralität, die nicht zu Bul— hriens Schaden ausschloge. Die Opposition habe schließlich darauf

scht vem törkischen Parlament bestätigt sei. Diese Verzögerung, er⸗ ärte Rados lawow, könne keinen Grund bilden, bezüglich der Festig⸗ it des zwischen Bulgarien und der Türkei abgeschlossenen Ueberein⸗ 'mmens Besorgnisse zu hegen, nicht nur, weil das abaetretene bblet bereit besetzt, sondern insbesondere, weil das Abkommen von Em gegenseitigen Wunsche eingegeben sei, einer guten Nachbar- haft zwischen der Türkei und Bulgarien jedes Hindernis aus km Wege zu räumen. Diez ist so wahr“, fügte der Minister⸗ räsident hinzu, daß die türkischen Minister im Parlament erklärten, ß das abgeschlossene Uebereinkommen, obwobl es eine Gebiets— btretung von gewissem Umfange in sich schließe, für die Türkei instig sel. Von dem gleichen Gedanken war die bulgarische Regierung srerselts beseelt, als sie nicht darauf bestand, in den Besitz von trkilisse zu gelangen, was für die Türken ein schmerzliches Opfer kwesen wäre.“

Die. Ausführungen Radoslawows wurden mit lang nhhaltendem Beifall aufgenommen. Hierauf nahm die So⸗ ranje die Adresse zur Beantwortung der Thronrede an.

Amerika.

Im amerikanischen Senat hat der demokratische enator Gore der „Associated Preß“ zufolge den Versuch macht, ein Gesetz, das die Reise von Amerikanern auf ewaffneten Schiffen verbietet, und auch eine Re— plution in demselben Sinne einzubringen, die, im Gegen⸗ Ez zu einem Gesetz, der Zustimmung des Präsidenten nicht Edarf. Der Versuch wurde indessen durch den republikanischen enator Brandegee vereitelt. Nach der Geschäftsordnung es Senats kann der Versuch erst am nächsten Tage wieder ifgenommen werden.

Gore erklärte, ihm scheine, daß das Staatsschiff im vollen Uufe auf Klippen jutreibe oder getrieben werde. Er bezwesfle, daß zeutschland die Unverletzlichkeit bewaffneter Handelsschiffe zugestehen erde. Er glaube nicht, daß die öffentlich‘ Meinung der Ver— igten Staaten einen Krieg mit Veutschland auf Grund der Beigerungꝗ Deutschlands, solchen Schiffen sichere Fahrt zu gewähr⸗ isten, billigen würde. Gore erklärte weiter, Kanonen an Bord von handel schiffen seien ein Ueberbleibsel aus den Zeiten, da Freibeuter d Seerduber die Meere befuhren, und in einer Zeit, in der das eien auf solchen Schiffen den Frieden der Natlon gefährde, sei es in wirkliches Opfer an nattonaler Ehre und Würde, die Amerikaner Pr der Benutzung solcher Schiffe ju warnen.

Die Regierung und die Senatoren einigten sich in einer onferenz mit den Republikanern dahin, die von Gore vor— schlagene Resolution am 3. d. M. zur Besprechung zu ingen und nicht zuzulassen, daß ein anderer Antrag an ihre telle gesetzt werde. Wie „W. T. B.“ meldet, nahm der Senat estern den Antrag, die Beratung der Resolution Gores uf unbestimmte Zeit zu vertagen, mit 68 gegen

Asien. Die Jahre sversammlung der bengalischen Han⸗ elskammer beschäftigte sich mit der Stellung? der beutschen in Indien nach dem Kriege. Der Präsident

deutscher Ware nicht ferngehalten werden könne, ohne den indischen Handel zu schädigen, aber er solle von britischen Untertanen ausgeübt, und alle Einfuhr und Ausfuhr solle von britischen Dampfern befördert werden. Wenn die Deutschen in späterer Zeit im Lande wieder zugelassen würden, so sollten sie streng kontrolliert und besonders be⸗ steuert werden. Es werde ihnen verboten werden, Land anzukaufen, Banken, Gesellschaften oder Handelshäuser zu errichten bezw. sich in solchen Unternehmungen mit autz⸗ schlaggebendem Kapital zu beteiligen. Ebenso wenig werde es ihnen gestattet sein, Klubs, Vereinigungen oder Kammern zu bilden. Der Präsident schloß, er glaube nicht, daß die Anwesenheit deutscher Firmen für den indischen Handel wesentlich wäre und daß man sie später wieder im Lande brauchen würde.

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 3. März. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Südöstlich von pern am Kanal brachen die Engländer in die Stellung „Bastion“ ein, die wir ihnen am 14. Fe⸗ bruar abgenommen hatten, und stießen sogar in schmaler Front bis zu unseren früheren vordersten Graben durch. Aus dlesem wurden sie sofort wieder geworfen, in einzelnen Teilen der Bastion halten sie sich noch.

Südlich des Kanals von La Basssée kam es im Anschluß an feindliche Sprengungen vor unserer Front zu lebhaften Nah⸗ kämpfen.

In der Champagne steigerte die feindliche Artillerie ihr Feuer stellenweise zu großer Heftigkeit.

Im Bolante⸗Walde (nordöstlich von La Chalade in den Argonnen) wurde ein französischer Teilangriff leicht ab⸗ gewiesen.

Auf den Höhen östlich der Maas säuberten wir nach kräftiger Artillerievorbereitung das Dorf Douaumont und schoben unsere Linien westlich und südlich des Dorfes sowie der Panzerfeste in günstigere Stellungen vor. Ueber 1000 Ge⸗ fan gene und sechs schwere Geschütze wurden eingebracht.

Unsere Flieger belegten im Festungsbereich von Verdun französische Truppen erfolgreich mit Bomben. Leutnant Immelmann schoß östlich von Douai sein neuntes feindliches Flugzeug ab, einen englischen Doppeldecker mit 2 Offizieren, von denen einer tot, der andere

schwer verwundet ist.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Patrouillengefechte an der Düna östlich von Friedrichstadt sowie an der Serwetsch⸗ und Schara⸗Front.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. Nichts Neues. Oberste Heeresleitung.

Wien, 3. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Auf allen drei Kriegsschauplätzen andauernd Ruhe. Der Stellvertreter des Chefs des Generaistabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg zur See.

Kristiania, 1. März. (W. T. B.) „Norges Handels og Sjoefartstidende“ teilt mit: Der Dampfer „Modemi“ wurde auf der Fahrt von Kristiania nach England von einem Flieger bombardiert, der mehrere Bomben abwarf, ohne jedoch das Schiff zu beschädigen.

(Wie wir von zuftändiger Sielle erfahren, bat ein deutsches Flug- zeug nur zwei einwandfrei als englische Tankdamßfer sestgestellte Schiffe mit Bomben beworfen.)

Bern, 3. März. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Petit Journal“ aus Boulogne wurde im Kanal die An⸗ wesenheit eines verdächtigen Schiffes, das die zweite „Möwe“ sein könnte, gemeldet. Das Schiff habe mit großer Schnelligkeit westwärts gekreuzt. Verschiedene Vorsichtsmaßregeln seien getroffen worden. Die englischen und französischen Kreuzer hätten Befehl, das Schiff zu zerstören.

London 3. März. (W. T. B.) „Lloyds“ melden aus Bordeaur: Der französische Dampfer „Lakmé“ ist am 29. Februar auf der Fahrt nach Dünkirchen bei der Insel

D Yeu versenkt worden. Sechs Personen werden vermißt.

London, 3. März. (W. T. B) Nach einer amtlichen Meldung der Admiralität wurde der englische Minensucher „Primula“, der sich auf einer Patrouillenfahrt befand, am 1. März im östlichen Mittelmeer torpediert und sank. Die Besatzung wurde bis auf drei Mann gerettet und in Port Said gelandet.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

Nr. 9 des Zentralblatts für das Deutsche Reich“, berausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 3. März 1916, bat folgenden Inhalt: Handels, und Gewerbewesen: Ergänzung der Be⸗ kanntmachung wegen Aenderung der Ausführungsbestimmungen zu der Bekanntmachung, betreffend Ein, und Durchfuhr von Erieugnissen feindlicher Länder. Abänderung der Aus führungsbestimmungen zu der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Trinkbranntwem⸗ erzeugung.

Nr. 5 des . Eisenbabnverordnungsblatts“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 1. März 1916, hat folgenden Inhalt: Bekanntmachung des Reichseisenbahnamtsz vom 10. Februar 1916, betr Aenderung der Anlage O zur Glsenbahn⸗ verkchrsordnung. Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbelten vom 15. Februar 1916, beir. allgemeine Vertragebedingungen für die Aus führung von Staatshauten und für die Ausführung von Erd, Fels,, Rodungs⸗ und Böschungsarbeiten. Nachrichten.

Kunst und Wißssenschaft. Ausstellung der Freien Sezession.

II.

Die bekannten älseren Sezessionisten treten etwas in den Hinter⸗ grund. Site sind jwar der Zahl der Werke nach ebenso start ver⸗ treten wie die Anhänger der neuen Richtung und viele ihrer Bilder sind mindestens ebenso gut wie die Schöpfungen der anderen Maler. Wenn sie sich trotzdem nicht die gleiche Beachtung zu verschaffen wissen, so liegt das daran, daß sie sich von der altgewohnten Seite zeigen. Ste fesseln nicht durch die Lösung neuer Prodleme; man stellt höchstens sest, daß sie diesmal mit besseren oder schlechteren Arbelten in ibrer bekannten Art zur Stelle sind. Besser als sonst ist jum Beispiel Robert Breyers glitzerndes Stilleben von silbernen Leuchtern und Geschirr, das geschmackvoll aufgebaut ist und vor⸗ nehme Farben bat. Bernhard Pankok, um gleich Breynrs Stuttgarter Kollegen zu nennen, sellt ein herbes und ernstes Mädchenbildnis auß. Pankok beweist bier, daß er nicht nur auf dem Gebiete des Kunstgewerbes, sondern auch als Maler eigenes und wert- volles zu geben hat. Emil Orlik erwies man einen schlechten Dienst damit, daß man im Katalog die Abbildung seines Damen bildnisses diesem schlichten Werke gegenüberstellte. Die Gegenüber-⸗ stellung enthüllt noch mehr als das Original, dessen geschmeidige und dekorative Ausführung zunächst blendet, das Oberflächliche von Orltls korrekter Mache. Im übrigen ergeht es einem mit Otlik genau so wie mit C. R. Weiß; man glaubt jedesmal die beiden ungewöhnlich vlelseitigen und geschickten Könner durchschaut und erledigt ju haben und immer wieder überraschen sie mit neuen Werken, die doch mebr als geschsckte Nachempfindungen modischer Sirömungen sind. Das gilt von der Winterlandschaft Orliks ebenso wie von den guten weib⸗ lichen Bildnissen, die Weiß ausstellt. Beide Maler besitzen das, was man manchen kräftigeren und selbständigeren jungen Talenten wünschen möchte: fkünstlerischen Takt und gründliche Beherrschung der zechnischen Mittel. Heinrich Hübner wird nicht müde, farbige Innenräume sauber abjumalen; der ungleich stärkere Ulrich Hübner ist schon besser vertreten gewesen als mit den hier gezeigten Landschaften, von denen daz Hamburger Hafenbild infolge der eigenartigen Bebandlung der breit herabströmenden Sonnenstrahlen am meisten fesselt. Ludwig von Hofmann wiederholt sich mit dem vornehmen Bllde . Schmales Ufer auch diesmal. Wenn man trotzdem seiner schön bewegten Frauenkörper nicht überdrüssig wird, so beweist dies, daß die Haliungen seiner Gestalten doch mehr als leere Posen sind und immer wieder in neues Gefühl auszudrücken vermögen. Aus Weimar ist einer Theodor Hagen da, von dem man augenblicklich im Berliner Kunsthandel viel bessere Werke sieht als das bier gejeigte Wald= bild und dag matte Stilleben. Als typischer Vertreter der Münchener Malerei ist Hugo von Habermann mit zwei Ge⸗ mälden zur Stelle, die grell und gesucht ln der Farbe sind und eine fast plakatmäßig breite Haltung haben. Trotz alledem zeugt zum mindesten das weibliche Bildnis von rassigem Künstlertum und von ehenso sicherer wie spielender Leichtigkeit des Vortrags. WilUhelm Trübner und Hans Thoma vertreten die füdwestdeutsche Ede aufs würdigste. Von Thoma bewundert man vor allem die herrliche Land- schaft Himmelfahrtstag“, die der hochbetagte Meister eist vor kurzem in alter Frische geschaffen bat. Angesichts dieses Bildes, das wogendes Korn, Blumen, grüne Wiesen und gemächlich hinwallende Wolken mit so reinem und starkem Empfinden wiedergibt, vergißt man alle Lehrsätze über gute Technik der Malerei. Das Bild hat wie jedes starke Kunstwerk seine eigenen Gesetze, nach denen man es allein be⸗ urteilen und würdigen darf. Truübner zeigt eins jener weiblichen Bildnisse, in denen er ehrlich bls zur Schroffheit ist und sich so männ⸗ lich und krafiwoll äußert, daß sein Vortrag beinahe eckig und höljern wird. Seine Landschaften, in denen Grün in allen Ab⸗ schattierungen relch zusammentlingt, sind in breiter, meilsterbafter Art behandelt. Max Liebermann und Max Slevogt kommen nicht ihrer Bedeutung entsprechend zur Geltung, obgleich Liebermann mit 15 Bildern vertreten ist. Aus der letzten Zeit stammt ein Selbst⸗ porträt, das unter seinen zahlreichen Seibstbüdnissen eines der flausten ist. Die übrigen Arbeiten sind älteren Ursprungs; eine Straßen ansicht aus Kalwyk mit fein vertetlten Figuren und der Schlächter⸗ laden, der wegen des Zusammenklangs von blutigem Fleisch mit einem grellgelben Veikaufgtisch gemalt wurde, üben hier die lebendigste Wir⸗ kung aus. Slevogt bewegt sich mit einem ganz wirren und zerfahrenen Stiileben an der Grenze des Erlaubten. Annehmbar, aber auch nicht beso nders gut ist die Jagdszene aus der Pfalz.

Die Bildwerke sind im allgemeinen leider recht schlecht; was einigermaßen gut wirkt, rührt zumeist von anerkannten Künstlern her, die keine neuen Offenbarungen geben. August Gaul zeigt eine kleine Bärengruppe. Daß Gaul Tierkörper vplastisch gut empfindet und ihre Bewegungen wie hier den schwerfällig trottenden Gang überzeugend wiederzugeben weiß, hat er oft bewiesen. Von den ausgestellten Bildnisköpfen sind die von Richard Scheibe und Georg Kolbe recht beachtenswert. Ernst Barlachs Stil, der, solange ihm ein neues Empfinden zu⸗ grunde lag, stark wirkte, ist allmählich zur Manier erstarrt. Immer hin hat man den Eindruck, daß seine Gruppe ‚Trauer“ in der Reihe von ganz ähnlichen Schöpfungen eine der besseren ist. Carl Ebbinghaus zeigt akademische Bildwerke, die immer ageschmackvoll, aber auch nie mehr als das sind. Auf das stehende Märchen von Hermann Haller und auf die ausgezeichneten Klemmplastiken von Rense Sintenis sei nachdrücklich hingewtesen. YI.

Literatur.

Entscheidungen des Reichsmilitärgerichts, heraus⸗ gegeben von den Senattpräsidenten und dem Obermilitär⸗ anwalt unter Mitwirkung der juristischen Mitglieder der Senate und der Mitglieder der Militäranwaltschaft. 19. Band. 324 Selten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 5 6. Dieser neue Band enthält im ganzen 85 Urteile und Beschlässe des höchsten Militär⸗ gerichtshofs mit aue führlicher Begründung, darunter sämtliche wichtigen krieggrechtlichen Entscheidungen, die bis Mitte November 1915 er⸗ gangen sind. Gegen die im Felde oder an Bord gefällten Urteile sind die Rechtsmitiel der Berufung und Revision unzulässig; gleich- wohl hat das Reichsmilitärgericht Gelegenheit gehabt, sich über eine Reihe kriegsrechtlicher Fragen auszusprechen. Bedentsame Ent⸗ scheidungen betreffen Kriegsfreiwilllge, u. a. die Frage, ob ein Krlegs⸗ freiwilliger, wenn bei seiner Einstellung irgendwelche Verstöße vorge⸗ kommen sind, die Soldateneigenschaft erlangt hat, was für eine ge strafung wegen milttärischer Straftaten Voraussetzung ist. Auch mit Kriegsgefangenen bat sich das höchste Militärgericht beschäftigen müssen. Auf Replsion eines angeklagten Kriegsgefangenen, der vom Oberkriege gericht wegen einer in Frankreich auf dem Schlachtfelde gegen deutsche verwundete und gefangengenommene Soldaten begangenen Körperverletzung im Sinne des s 2232 StGB. verurteilt worden war, hat der IJ. Senat durch Urteil vom 23. August 1915 autge⸗ sprochen: Aug § 1 Ziff 8 MStGO . ergibt sich nur, daß die Kriege⸗ gefangenen grundsätzlich hinsichtlich derjenigen strafbaren Handlungen der deutschen Meili tärstrafgerichtäbarkeit unterstehen, die sie nach dem Zeitpunkte ihrer Unterstellung unter die matertellen Militärstrasgesetze des Reichs, also nach ibrer Gefangennahme be⸗ gehen. Eine dem 5 6 MStGO. entsprechende Bestimmung, durch welche die Militärstrafgerichtsbarkeit auch auf die vor diesem Zeitpunkte begangenen Straftaten ausgedehnt wäre, fehlt hin⸗ sichtlich der Kriegsgefangenen. Daher kann die Entscheidung über derartige Straftaten, wenn überhaupt sie der deutschen Gerichtsbarkeit unter fallen, nur den bürgerlichen Gerichten als der ordentlichen Strafgerichtsbarkeit zukommen, sofern nicht einer der Fälle deg § 5 Ziff. 4 MStGO. zutrifft. Die bestrittene Frage, ob dle Angehörigen des feindlichen Heereg wegen der unter ihrer Fahne in Feindesland oder auf deutschem Boden vor der Gefangennahme begangenen Stras⸗ taten gegen deutsche Militär oder Iloilpersonen der deutschen ire gewalt und den inländischen Strafgesetzen unterstehen, hat der

Senat unentschteden gelassen. Viele andere 9 betreffen neben Fragen des Militärrechts auch allgemeine 1. che Fragen