gegenzukommen, daß ihnen ĩm weilesten Umfange, soweit sie es g wünscht haben, Vertreter bestellt sind. Natürlich ist das nich immer das, was den Rechtsanwälten Abhilfe schaffen kann; abe immerhin hat man wohl in vielen Fällen erreicht, daß die Stell
rückgezogen, nachdem der Minister erklärt hat, daß darüber Er⸗ wagungen mit Aussicht auf Erfolg schweben. Der Erwägung des Ministers gebe ich ferner anheim, ob nicht für die Vergleiche der , Vollstreckbarkeit erlangt werden kann. Die Schiedsmänner, die meist nicht gelernte Juristen sind, dürfen ja
Meine Herten, die Zulassung der Rechtsanwälte, die nicht in Preußen das Examen gemacht haben, muß mit Vorsicht behandelt werden, denn ich halte mich für verpflichtet, dafür Serge zu tragen, daß die große Zahl der Anwälte nicht noch vermehrt wird, wenn
zubersicht des deutschen Volkes. Wir sind mit gutem Gewissen in den Krieg hineingegangen, und dieses gute Gewissen wird uns nicht verlassen. Eg gibt uns auch die Ueberzeugung, daß unsere Rechtspflege auf dem rechten Wege ist. Unsere Rechtspflege hat auf der Höhe gestanden vor dem Kriege, sie hat sich auch während des Krieges bewährt und
Preußischer Landtag. Hausder Abgeordneten. 20. Sitzung vom 3. März 1916, Vormittags 11 Uhr.
lage zeigten die Einmütigkeit des 14 Volkes in einer solchen Weise, daß wir hoffen durften, daß diefe Haltung auch fernerhin be⸗ stehen bliebe. Ich habe den Eindruck gewonnen, daß hier im Ab⸗ geordnetenhaus die alte deutsche Zanksucht wieder etwas stärker her= vortritt. Ich kann nur wünschen, daß der Geist der Eintracht und
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus setzt die zweite Beratung des Entwurfs ves Stäatshaushaltsetats für das Rech— nungsjahr 1916 beim Etat der Ju stizverwaltung fort.
3. Abg. Delbrück (kons ); Man kann wohl sagen, daß unsere Rechtspflege sich auch im weiteren Verlauf des Krieges wohl bewährt hat. Unzuträglichkeiten, welche sich hinsichtlich der russischer Schnitter ergeben haben, sind mehr auf Vorschriften und. Verordnungen auf Grund des Belagerungszustandsgesetzes zurückzuführen. Während der Dauer des Krieges sind nicht nur die Schwierigkeiten gewachsen, son⸗ dern auch die Fähigkeit, dieser Schwierigkeiten Herr zu werden. Die Erfahrungen diefes Krieges werden wohl auch dazu führen, die Reform des Zivilprozesses zu fördern. Ich gehe darguf nicht näher ein, weil es sich hier um eine Reichssache handelt. Mit Freude ist es zu be⸗ grüßen, daß solchen Leuten, die leichtere Verfehlungen begangen haben, statt hinter Schloß und Riegel zu sitzen, die Gelegenheit gegeben wird, sich für das Vaterland einzusetzen. Diese Maßnahme hat sich durch⸗ aus bewährt. Die Notlage, die zweifellos über einen großen Teil unserer Beamten im Kriege gekommen ist, zu lindern, wird gewiß uns allen am Herzen liegen,. Da diese Frage auf eine Anregung pon unserer Seste aus der Diskussion für jetzt ausscheidet, muß ich mir vorbehalten, zu geeigneter Zeit darauf zurückzukommen. Die Not⸗ prüfungen sind bei der langen Dauer des Krieges jetzt anders zu be— urteilen als im vorigen Jahre. Immerhin besteht keine Gefahr, daß davon ein Herabdrücken des Niveaus der Leistungen der Justizbeamten zu befürchten wäre. Noch mehr interessiert die Frage wie den RMeferendaren zu helfen ist, die jetzt im Felde stehen. Diese Hexren perlieren mis der Verlängerung der Kriegsdauer einen großen Teil ihrer Zeit und leiden darunter sehr schwer. Die schmelzlichen und zahlreichen Opfer, die der Krieg auch unter den Justizbeamten gefordert hat, werden ja eine kleine Verbesserung der Anstellungsverhältnisse zur Folge haben, aber andererseits ist keine Stellenvermehrung, vielleicht cher eine Stellenverminderung zu erwarten, und es kann schließlich ein Unterschied von mehreren Jahren herauskommen. Es erscheint also dringend erwünscht, diesen Herren irgendwie zu Hilfe zu kommen. Die wichtigste Frage ist freilich, wie die Kriegsverhältnisse auf das Funktionieren des ganzen Systems unserer Justizwerwaltung eingewirkt haben. Selbstverständlich hat unsere Arbeit sehr beträchtlich abge⸗ nommen; aber der falschen Behauptung, daß im großen und ganzen jetzt die Justizbeamten nicht mehr belastet seien als vorher, muß ich mit dem größten Nachdruck entgegentreten, denn es haben nicht nur die Arbeiten, fondern auch die Arbeitskräfte sehr erheblich abgenommen, und die letzteren nach den uns in der Kommission gewordenen Auf⸗ klärungen in viel größerem Maße als die Arbeiten; daraus ergibt sich, daß der Einzelne jetzt ein viel größeres Arbeitsquantum zu bewältigen haf Dabei liegen die Verhältnisse bei den einzelnen Gerichten und innerhalb der einzelnen Beamtenkategorien ganz verschieden; vielfach sind auch die Zurückgebliebenen ältere und nicht gesunde Leute, während bie jungen, kräftigen, gesunden alle ins Feld hinausgezogen sind. Es perdlen? daher Unseren Dank, daß es der Justizverwaltung gelungen ist, trotz aller dieser Schwierigkeiten dafür zu sorgen, daß der Betrieb ohne wesentliche Störung sich dollzieht. Aber auch die Beamten verdienen unseren Dank. Gewiß ist jeder gern bereit gewesen, den Kollegen und Kameraden zu vertreten und die Arbeit für ihn mitzuübernehmen; aber insbesondere denen haben wir Ursache zu danken, die gezwungen worden sind, über das Maß zu arbeiten, und dabei kommen besonders die mittleren Beamten in ö Im Namen meiner politischen Freunde und gewiß auch vieler anderen Mitglieder dieses Hauses spreche sch diesen Beamten den Dank aus. Unser Justizverfahren und unsere Justizberfassung hat gewiß große Mängel, deren Kritik ja auch hier manckmal bei den unvermeldlichen Verallgemeinerungen zu heftigen Angriffen gegen die Verwaltung führen, aber gerade die Kriegsstürme haben gezeigt, daß das Fundament gut, der Kern gesund ist; wir freuen uns feiner staatserhaltenden Kraft und können auch nach dieser Richtung getrost und fröhlich in die Zukunft blicken. g. Reinhard Gentr): Auch in diesem Jahre steh ingen des Justizetats unter dem Zeichen des Krieges.
rhällnisse machen Maßregeln erforderlich, an kaum jemand gedacht hat. Die Geschäfte bei den en wi j den Rechtsanwälten und Notaren nehmen sehr andererseits wurde eine große Anzahl von Justizbeamten
Heeresdienst eingezogen oder trat in ihn freiwillig ein. ie ganze Reihe von Notverordnungen hat sich ganz vorzüglich
l 3. B. das obligatorische Mahnverfahren und die Befugnis
gs, eine Zahlungefrist zu gewähren. Jetzt wird gegen einen
ö ehl von einem Schuldner oft nur Widerspruch erhoben, um die dadurch entstehen unnütze Kosten; besonders des⸗ halb as Mahnverfahren und die Fristgewährung durch den Richter. Für manche Klagen allerdings kann dieses Verfahren nicht empfohlen werden. Bewährt hat sich auch die Möglichkeit, ge pisse Vergehen nicht zur Hauptverhandlung zu bringen, sondern durch 'hl zu erledigen. Diese Möglichkeit ist noch sehr ausdehnungs⸗
ig ich gebe anheim, für die Zukunft noch eine weitere Aus— dehnung ins Auge zu fassen. Ich möchte sie aber nicht auf die Steuer⸗ mgelegenheiten ausgedehnt wissen, denn wer sein Einkommen nicht angibt, verdient es, in öffentlichem Gerichtsverfahren dafür
c zu anstatt durch den verschwiegenen Strafbefehl. Ferner hat sich die Ausdehnung der Zuständigkeit der Schöffengerichte bewährt. Volk hat nun einmal ein größeres Vertrauen zu den serichten, in denen Laien mitwirken. he die Be⸗ 7 [
—
Strafbefe 6.
2 —53)ag — 18 —
0 4
die Errichtung besondere
Mute Geltung. Ich möchte aber nick Zühneämter vorschlagen, sondern meine, daß der Amtsrichter, der seine tut und das Vertrauen seiner Gerichtseingesessenen genießt, f Güteverfahren einwirken kann als ein besonderes as Schnelligkeit und Vereinfachung des niemals auf Kosten Gründlichkeit und Richtigkeit lgt Das rascheste Verfahren ist nicht immer das beste; eine gründliche und erschöpfende Verhandlung ist wichtiger, und das Verfahren wird sogar rascher erledigt, wenn eine gründliche Prüfung stattgefunden hat. Die Rechtsanwälte sind durch den Krieg in eine schlimmme Lage gebracht worden. Die Prozesse haben abgenommen. Die⸗ jenigen Anwälte, die schon eine große Praxis hatten, haben wohl auch wehrend des Krieges eine auskömmliche Existenz, zumal wenn sie Vermögen haben. Aber eine große Anzahl von Anwälten, namentlich an kleineren Amtsgerichten, lebt von der Hand in den Mund. Be⸗ sonders scklimm sind die Verhältnisse für diejenigen, die im Heeres⸗ Hienste stehen, wenn sie nicht als Offiziere noch genügendes militärisches (Einkommen haben. Aber die Familien derjenigen, die als Landsturm⸗ leute dienen, sind in schlimmer Lage. Der Anwaltsverein hat dankens⸗ wert für seine Mitglieder gesorgt, aber auch die Anwälte haben den Anspruch, daß sie nach dem Kriege wieder zu ihrem alten Einkommen kommen können. Anwälte und Richter sind heide für die Justiz not—⸗ wendig, und die Allgemeinheit hat auch Interesse an einem angesehenen Rechts anwaltsstand. Lebhafte Klage wird von einzelnen meiner Freunde über die Ueberlastung der Amtsgerichte mit statistischen Ge⸗ schäften geführt. fragen wollen wir nach unserem
t ht . 1
8m, mag Streben nach
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Ueber die Beamtenf gestrigen Beschluß bei den einzelnen Etats nicht sprechen; darin liegt nicht etwa eine Mißachtung gegen die Beamten, ihre Lage soll viel⸗ mehr besonders geprüft werden. Die Völker die uns Barbaren nennen, möchte ich fragen, ob bei ihnen etwa der Rechtszustand besser ist als bei uns. Unsere Rechtspflege steht hoch da. Unsere Feinde mögen dasselbe von sich fagen, ob sie aber damit recht haben, steht dahin. Wir können mit großer Ruhe unserer Zukunft entgegensehen. Das ist
wird auch nach dem Kriege auf der Höhe bleiben.
Justizminister Dr. Beseler:
Meine Herren! Gestatten Sie, daß ich mit einigen kurzen Be⸗ merkungen auf die vielfachen Anregungen antworte, die die beiden Herren Vorredner gegeben haben.
Bei Ausbruch des Krieges war es die selbstverständliche Pflicht der Regierung, nach Kräften dafür zu sorgen, daß alle diejenigen, welche berufen waren, hinauszuziehen vor den Feind, möglichst ent⸗ lastet wurden von allen Sorgen des täglichen Lebens und mit Ruhe ihre vaterländische Pflicht erfüllen konnten in der Ueberzeugung, daß ihr Haus bestellt wäre und ihnen in ihrem Berufe alle zulässigen Erleichterungen gewährt würden. Dazu wurde auch die Not⸗ prüfung eingeführt.
Als der Krieg ausbrach, war eine große Zahl von jungen Männern vorhanden, die zur Staatsprüfung, sei es zur ersten, sei es zur zweiten, vorbereitet waren, denen aber keine Zeit blieb, sich in der gewöhnlichen Weise zur Prüfung zu stellen. Deshalb wurde ihnen Gelegenheit gegeben, sich unverzüglich vor einer Kommission einzufinden, die die Prüfung in abgekürzter Form abzunehmen hatte. Da der Grundgedanke war, daß alle diejenigen, die ihr Leben ein⸗ setzen für den Staat, frei sein sollen von der Sorge wegen der zu⸗ künftigen Prüfung, so ergab sich die Notwendigkeit, daß man einige feste Regeln aufstellte, in welchem Umfange diese Vergünstigung stattfinden sollte. Das ist im allgemeinen in der Weise geschehen, daß sie allen gewährt ist, die vor den Feind kommen oder sonst der Kriegsgefahr ausgesetzt erscheinen. Weiter zu gehen, wie es auch gewünscht wurde, und alle zu berücksichtigen, die irgendwie bei den Militärbehörden Verwendung finden, erschien nicht angängig, weil bei ihnen die Voraussetzung der Gefährdung der Person nicht mehr zutraf.
Bei dieser Beschränkung der Prüfungen auf die gebotenen Aus⸗ nahmen und bei der sorgfältigen Vorbereitung der Juristen ist nicht anzunehmen, daß die Gewähr, die durch die Prüfung gegeben werden soll, unangemessen abgeschwächt ist.
Es ist darauf hingewiesen, daß die Gerichte jetzt nicht so be⸗ schäftigt wären wie vor dem Ausbruch des Krieges. Daß sie tat sächlich nicht so viel Arbeit zu erledigen haben, ist selbstverständlich. Denn daß die Geschäfte abgenommen haben, kann ja keinem Zweifel unterliegen. Aber andererseits ist zu beachten, daß gerade auch aus dem Kreise der Richter und sonstigen Justizbeamten eine große Zahl zu den Fahnen einberufen ist, und zwar gerade die jüngeren und leistungsfähigeren. (Sehr richtig) Das hat zur Folge gehabt, daß die Besetzung der Gerichte sehr viel schwächer geworden ist als vor Ausbruch des Krieges. Es ist außerdem zu berücksichtigen, daß die verbleibenden Kräfte zum Teil große Schwierigkeiten im Ver⸗ gleich zu ihrer sonstigen Arbeit zu überwinden hatten, einmal, weil sie vielfach ganz andere Beschäftigungen übernehmen mußten, als sie bisher zu verrichten hatten, und deshalb eine besondere Einarbeitung nötig hatten, und dann auch dadurch, daß eine große Fülle von Kriegs⸗ verordnungen erlassen worden ist, die die Gerichte vor große und neue Aufgaben stellte. Daß sich alle zur Verfügung stehenden Kräfte ihrer Aufgabe mit voller Hingebung gewidmet haben, ist von den Herren schon in dankenswerter Weise anerkannt worden, und es unterliegt keinem Zweifel, daß eine große Arbeit von ihnen zu leisten war und zu leisten ist. Ich glaube, sie haben allen Anspruch darauf, daß das auch öffentlich anerkannt wird. (Bravoh
hatten, möglichst in den be setzten beschäftigen, und es ist — ich glaube eine ziemlich große Zahl, namentlich im kommen, die ihnen in der Kriegszeit eine
zu tun, ist im berichtigung durch Gerichtskostenmarken eir
Aufhebung der außerord
Die te ist in der Kommission bereits a
gerichte damals gesagt, ich wäre gern bereit,
militärischen Stellen. Mit ihnen bin ick das Bureaupersonal mehren. Soweit das in unseren Kräft
Heranziehung der Kanzlei in erweitertem hat zugleich den Vorteil, in ihrer sonstigen Tätigkeit erleiden, verdienen, ; 8 kurz äußern. Es ist sicher richtig, daß sein kann als der Amtsrichter, der das genießt, und ich bezweifele nicht, daß das
Umständen den Sühneversuch zu machen. 3 etwaigen zu Tage getreten sind, beute nicht außern. möchte. Aber auch sie wird zu prüfen Verfahrensgesetzgebung herangeschritten wi
Abg. Dr. Fraktionen und Herrn Minister ü für die Laufbahn der im Felde könnte er auch in bezug auf die
Liep mann (nl): Mitglieder dieses Hauses stehenden Gewährr
titel später als die Verwaltungsbeamten. durchzuführen ist, da 8 so könnte doch die Spanne bis zum den. Was die Kriegsverordnungen
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Von dem Erlassen von Strafe werden.
stieichen. Umfange Gebrauch gemacht Zusage des Ministers, daß Vereinfachung und Beschleunigung des im Frieden beibehalten werden soll. Je der darauf bezüglichen Erwägungen mögli zu übergeben; denn alsbald nach Friedens werden müssen, die Kriegsverordnungen
Es ist weiter gefragt, inwieweit alle diejenigen, die ins Feld gezogen und mit ihrer Ausbildung noch nicht fertig sind, davor geschützt werden sollen, daß sie in ihrer Laufbahn Schaden erleiden. Das ist eine Frage, die nicht nur die Justizbeamten, sondern überhaupt alle Beamten des Staates, soweit sie sich noch einer Prüfung zu unter⸗ ziehen haben, betrifft, und ich für meine Person stehe auf dem Stand— punkt, daß hier weites Entgegenkommen gezeigt werden muß. Das kann dadurch geschehen, daß man nicht nur die Kriegszeit voll auf das Dienstalter anrechnet, sondern in wissen Grenzen auch die Zeit, die Zurückge⸗ kehrte nachher braucht, um das nachzuholen, ihm in der Zwischenzeit entgangen ist, also die Zeit zur Fortsetzung seiner Studien, für die er eine größere Zeit wird auf wenden müssen als es sonst der Fall gewesen wäre. Das scheint mir ein billiger Ausgleich zu sein, und man wird davon auch gewiß in wohlwollender Weise Gebrauch machen.
Daß dadurch alles, was der Krieg an Not und Einzelnen mit sich bringt, ausgeglichen werden könnte ausgeschlossen.
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Nachteil für den ist natürlich Es ist auch eine schwere Aufgabe, für di sorgen, die körperlich dauernden Schaden er⸗ leiden und in ihrer Arbeitskraft vermindert werden. Jedes Ressort wird natürlich bestrebt sein, soweit ihm dazu Gelegenheit gegeben ist, hier Entgegenkommen zu zeigen. So weit also Verwaltungsstellen mit Herren, die ein solches Unglück er⸗ fahren haben, besetzt werden können, wird man natürlich darauf Be⸗ dacht nehmen müssen, dem durchaus zu entsprechen.
Einer der Herren Redner hat eingehend die Frage der Neu⸗ gestaltung un seres Prozeßwesens zur Sprache gebracht. Ich kann hier nicht gut auf Einzelheiten eingehen; das sind alles Dinge, die noch in der Schwebe sind. Wir machen jetzt Erfahrungen mit den Verordnungen des Bundesrats, die aber noch keineswegs lange genug gewirkt haben, um zu einem abschließenden Urteil über sie gelangen zu können. Ich kann also nicht zustimmen, wenn man sagt, diese oder jene Einrichtung habe sich bewährt, die andere nicht; das muß alles erst abgewartet werden. Wir werden die Erfahrungen die wir jetzt machen, zu verwerten haben, wenn es sich um die Frage handelt, wie unser Prozeßwesen gestaltet werden soll. Ich kann er⸗ klären, daß eingehende Erwägungen darüber im Gange sind und daß auch alle die vielen Fragen, die einer der Herren Vorredner hier an⸗ geregt hat, sicherlich dabei geprüft werdem sollen. Das möchte ich insbesondere hinsichtlich der Stellung der Rechtsanwälte bei der ganzen Prozeßgestaltung betonen.
Daß die Rechtsanwälte durch den Krieg gegenwärtig in eine schwere Lage gebracht sind, ist unumwunden anzuerkennen; das folgt mit zwingender Notwendigkeit daraus, daß eben die Arbeit, die zur gerichtlichen Tätigkeit führt, abgenommen hat. s
196
55
Man ist bestrebt
ein sicheres Jeichen für die Kraft und die unerschütterliche Sieges⸗
gewesen, den Beschwernissen der Rechtscmwäl te einmal dadurch ent⸗
stimmungen durch gesetzliche Maßnahmen halten, und da kann eine baldige ausgie Bestimmungen auch der Justizverwalt Für eine Auskunft über die hier vor die Justizverwaltung gerichtete Frage, öffnung eines neuen Arbeitsfeldes fur verfahren verhält, eine Maßregel, die schleunigung und Vereinfachung des Str würden wit dankbar sein. Ueber die b anwälte ist schon gesprochen worden. und der Ausgabenerhöhung durch die Te Gebühren entgegenzutreten, ware im
Bevölkerung zu beklagen; es mussen a verden. Es ist eine Ausdehnung ihres zu ziehen; es ist zu prüfen, ob neue A Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dische Muster nahme von
veranlagungen sehen, wie die und rasch ins Gutes schaffen. Richtige getroffen, die innegehalten wird. Es 3 . dienst der Jugendlichen nicht diesen, sor ziehern auszuhändigen ist. Ist das ein Generalkommandos kraft der Uebertragun zuständig sind? Wie oft wird es Eltern perdienst vertun, Väter, die ihn venn ihnen von niederlegen. Diese Einmischung in ein unterbleiben sollen. Vielleicht bietet sie ob vielleicht tüchtige Rechtsanwälte als kommandos zu beschäftigen wären. V linien auch bei den Monita der zweifelhaft und greifen vielfach sehr messen ein. Die dazu ergangene Meir Justizbehörde ist nicht bestimmt genug genauere ergänzt werden. Zum Schlusse des Realkredites hervorgehoben werden. kredites ist notorisch, die Zahlen sprech scheint die Zahl von durchschnittlich
Vermögensverwaltungen, 7 usw. Es hat ja etwas Generalkommandos mit
5
1 6*
es ist doch zweifel! richtige Grenze
ahl erreicht wird, trotzdem eine große mit Rücksicht auf den Kriegszustand anheimfällt. Der Notlage der Hypothek Gläubiger der nachstehenden Hypotheken, Reichs wegen entgegengetreten werden; von den strengen Vorschriften des gelten den, wenn die Interessenten zu ein eventuell sollte ausgebaut werden, daß ausnahmsweise
Hypothek in das gerings
meidung noch größerer Härten zu befürm Ausbau dieser Kriegsverordnung zugunst gläubigers empfehlen. gestellt, daß
der Zinsen verdoppelt werden könnte.
wendung an die Hilfskasse der folgen soll, die dadurch etwaiger Not besser steuern kann.
mit den zuständigen Militärbehörden einzutreten. bekannt, daß die Entscheidung nicht bei mir liegt, sondern bei in Verbindung getren
bei den 2 . en steht, ist das gescheba Man sucht diejenigen Beamten, die bei anderen Gerichten entbehn sind, an Amtsgerichte abzuordnen, wo Bedarf ist.
R 1 Rotr sr I 2p schwere Frage, viel schwerer, als man beim ersten Anblick de
die
olle Menschenleben hineingreifen
vertrinken, ihrem Arbeitsverdienst nichts
Oberrechnungskammer oft
tief
immer wieder der Ver
. ste Gebot hineinnehmen und die verschieben kann; es wäre das ein harter Eingriff, aber zu!
Hypothekenkapitalien und die dreimonatliche Frist für die
des Anwalts in seinem Veimatsorte aufrechterhalten werden konnt Dann habe ich mich bemüht, diejenigen Herren, die dazu Neigun
Kriegsgebieten z mich da nicht zu irren
Osten, in Stellungen
angemessene Tätigkeit m
einigem Verdienst verschaffen, sodaß sie eine Art Ausgleich für de Verlust finden, den sie inzwischen zu Hause erleiden.
Einen Punkt möchte ich auch noch erwähnen. Um einiges Werden, daß durch Vergütungen für die
51
ie nicht unerhebliche
entlichen ngeregt worden. Ich hag
in eine Erörterung dieser Fu
Den YPerren
Von demselben Herrn Redner ist erwähnt worden, man mä
Amtsgerichten ver
Vertrauen seines
die
* aug
Ich hoffe, daß
j vy 55 e ürias to ich 1 ö u einem Erfolge führen wird. Im übrigen möchte ich mich au Wünsche, die über die Gestaltung neuer Einigungsar Das ist eine außerorden
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sein, wenn an eine
rd.
Ich glaube im Sinne
zu sprechen, wenn ich
den wärmsten Dank abstatte über seine Zusicherun
Justizbeamten. Vielle ing des Ratscharakters!
Richter uns entgegenkommen. Jetzt erhalten die Richter den
Wenn es wohl auch
sie den Regierungsräten gleichgestellt we
tstitel etwas verkürzt
und die Entlastung der G betrifft, so möchte ich die Ausführungen des Zentrumsredners
n könnte noch in größer
Mit Freuden begrüße
ein Teil der Kriegsverordnungen, die Verfahrens beigetragen ban Ich bitte ihn, die Ergebhn
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chst bald der O
schluß wird daran aufzuheben oder dauernd in Geltung n bige Erörterung der ne ing nur erwunscht
einigen Jahren schon wie es sich mit der Staatsanwälte im ebenfalls sehr zur
afperfahrens führen we
edrängte Lage der Rea
3 Bre IIe *
Ihre Einbuße an Einnat uerung durch Erhöhung
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znteresse der rechtsuche lso Abhilfemittel Arbeitsfeldes in Erwa rbeiten, besonders in Anlehnung an
den Rechtsanwälten übertragen werden konnten,
inanzaufstellungen, . ungemein Erfrischender ihren Erlassen so pra und d haft, ob in allen für ihre Kommandog
Be abel , 1 1 Fall
ist ein Erlaß verfügt, daß der Arbei
idern den Eltern oder é Gebiet, auf welchen g der vollziehenden * geben, welche den Am Jugendliche, bleibt, die fremdes Gebiet hätte einen Anlaß zur En Berater bei den Gen orläufig sind diese 6 in das richterli iungsäußerung der und sollte durch eine. muß die hochwichtige Bie Notlage des en für sich. Furchtba
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! . wöchentlich 29 in Groß austehenden Versteigerungen, furchtbar besonders deshalb, wen
Zahl von Versteigen
engläubiger, besonden müß durch Maßnahm! es muß unter Umm den Rechts abgewichen er Einigung beteit
sogar die Kriegsverordnung in der Richtung *
der Richter auch dir Bare!
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Ich möchte ah zweiten Hypo!
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Rechtsanwälten
Kriege
Ferner ist Umfange zugelassen. daß Kanzleiarbeitern der Ausfall, den durch das ersetzt wird, was wenn sie in den Gerichtsschreibereien tätig sind.
e des 6 üte verfahrens möchte ich mich noch
z keine bessere Sühneinsta Ben Regel ist. Um dien Gedanken noch mehr Nachdruck zu verleihen, ist es jetzt in einer Notverordnungen ausdrücklich dem Amtsrichter nahegelegt, unter a
( ine g ' De swf loo si 53 ur eine gute Rechtspflege, sie sind ein unentbehrliches Bollwerk der
auch vollstreckbare Vergleiche schließen.
Abg. Kanzow fortschr. Volksp.): funden. macht.
zehn Jahren an.
6
96 fange
Wer im Verein für die Besserung der Straf nen mitarbeiten kann, weiß, wie J Früher wurde eine Strafe bis in das achtzigste Lebensjahr, auch wenn sie im zwanzigsten Jahre verhängt war, in n Listen fortgeführt. Das ist sinnlos. Verbrechen und Vergehen ver⸗ jähren, aber die Strafen sollten nicht verjähren. Außerdem beschrankt der Erlaß den Kreis derjenigen, die aus den Registern Auskunft be kommen durften, auf die Gerichte, Staatsanwälte und höheren Ver waltungsbehörden. Es kann also nicht mehr vorkommen, daß eine Privatperson eine Auskunft bekommt, und daß jemand, der sich um eine Stelle bewirbt, seine sozigle Position verliert, weil die Auskunft gegeben wird, daß er schon bestraft sei. Was für Strafen verhängt werden, dafür zwei erschreckende Beispiele. In der Rheinprovinz wurde eine Frau, die von einem Oberbürgermeister behauptet hatte, er hätte mit seiner Familie frische Brötchen gegessen, zu der unerhörten Strafe pon einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Oberbürgermeister hätte es sich lieber überlegen sollen, ob er nicht den Strafantrag zurück— ziehen solle. In derselben Rheinprovinz ist, ein Mann, der durch schlimmsten Wucher sich ein Vermögen von 50 000 4 erworben hat nur zu einer Geldstrafe von 1000 MS verurteilt worden. Steht das im Verhältnis zu dem Gewinn von 50 000 116 2 Ein imandierender General hat sich an einen Oberstaatsanwalt — nicht Oberlandesgerichtspräsidenten, wie in der Kommission gesagt r mit dem Ersuchen gewandt, darauf hinzuwirken, daß in allen Fällen ohne Ausnahme strenge Strafen bei Wucher verhängt werden Ein kommandierender General darf auf die Rechtspflege nicht Oberstaatsanwalt hat die Ungeschicklichkeit begangen, dem Oberlandesgerichtspräsidenten weiterzugeben, und r hat es an die Landgerichtspräsidenten und die Amtsgerichte wei⸗ n. Das hätte er nicht tun dürfen. Gewiß kann der Wucherer genug bestraft werden, besonders im Kriege, aber einen ; Staatsanwaltschaft darf nur der Justizminister nehmen, ö allgemeine Anweisung darf nicht an die Gerichte gehen, denn Fall soll individualisiert und sorgsam geprüft werden. Ueber eine orm des Kanzleiwesens schweben schon seit Jahren, wie der Justiz— wiederholt erklärt hat, Erwägungen, fie schweben noch jetzt. (Zwischenrufe des Abg. ch der At ein Ende . er aber stirbt, muß ein gewisser Körperteil doch noch extra totgeschlagen werden. Die Kanzleizettel verursachen allein einen Kosten⸗ on zwei bis drei Millionen Mark im Jahre. Da muß doch einmal reformiert werden. Ich danke dem Minister für seine An— arkennung, daß alle Justizbeamten, höhere, mittlere und untere, in gleicher Weise ihre Pflicht getan haben. Eine große Anzahl Richter Sekretäre, Kanzleibeamte und Unterbeamte sind vor dem Feinde gefallen, haben also die höchste Vaterlandspflicht erfüllt; aber auch die Beamten hinter der Front haben in dieser schweren Zeit ihre Pflicht getan. Die für die Kriegsteilnehmer zugestandene Kostenfreiheit sollte noch weiter ausgedehnt werden. In Altona hat die Stellvertretende Intendantur mit allen ihren Lieferanten das Abkommen getroffen, daß für alle Prozesse aus ihren Geschäften nur die Gerichte in DYamburg, also nicht die preußischen, zuftändig sein sollen. Das ist Schädigung der preußischen Justiz und zeugt Miß⸗ die preußische Rechtspflege. Der Justizminister Kriegsminister davon Mitteilung machen. Der in der Kommission daß der kommandierende der Vorgesetzte der Intendantur sei, aber nach meinen Infor⸗ mationen ist es der Kriegsminister, der übrigens auch sonst einen ge— Einfluß ausüben sollte. Sodann bitte ich den Justizminister eviel Anträge auf Fideikommißbildungen in den letzten Flächen Landes dabei in Im Jahre 1915 ist ein badischer Rechtsanwalt beim Berlin nicht zugelassen worden, obwohl er gehört, auf die der Minister besonderes Gewich obwohl einfluß reiche Männer, wie die Herren Bassermann und sowohl wie das Votum der Anwaltskammer ihn empfahlen. m so auffallender ist, daß ein bayerischer Rechtsanwalt zugelassen ist. dem vom Reichstag in patriotischer Pflichterfüllung beschlossenen
setz vom
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m 4. August 1914, wonach der Bundesrat ohne Mitwirkung des Reichstags Maßnahmen zur Beseitigung wirtschaftlicher Schäden treffen kann, ruht unsere ganze Kriegsordnung. Dahin ge— hören, auch die Verordnungen zur Entlastung der Gerichte. Wenn allerdings der Bundesrat etwa die Beseitigung des Schwurgerichtes verordnen wollte, so würde das natürlich allgemeinen Widerspruch nden. Das verordnete Mahnverfahren erreicht keineswegs den Zweck, 5. Verfahren zu beschleunigen. Die Verordnung über das Sühne⸗ perfahren hat ein Theoretiker ohne jede Praxis einfach so hinge hriebe Die vornehmste Aufgabe des Richters ist, zeizuführen, dazu hört aber vorher die „Das neue Verfahren wird lediglich dazu führen, daß Gerichtsschreiber den Stempel aufdrückt: vor Einleitung Verfahrens fand. ein Sühneversuch statt. Damit geht 6 Zeit verloren. Diese Verordnung entspricht nicht der Praxis. Es ist anerkannt worden, daß sich die Rechtsanwälte, namentlich jetzt . Kriege, in einer sehr mißlichen finanziellen Lage befinden. Sie Hatten schon vor dem Kriege sowohl bei den Landgerichten wie bei en Amtsgerichten ein verhältnismäßig geringes Einkommen. Ihre . ist nun dadurch verschlimmert worden, daß ihre Liquidation der bühren bei Zivilprozessen unter 50 „ gewissen Beschränkungen unterworfen ist. Die Entscheidung hängt ja ganz davon ab, wie sich der betreffende Einzelrichter zur Tätigkeit des Anwalts stellt. Im glgemeinen kann man wohl sagen, daß das Verhältnis zwischen , . , 5 Städten sind e, d, , getreten. über zie Handhabung der be— reffenden Bestimmung. Die Rechtsanwälte sind auch notwendig
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bürgerlichen Freiheit. Wenn hier verlangt worden ist, daß bei ge— ngfigigen. Obiekten bis zu 50 460 keine Berufung stattfinde, so ist ie e riff geringfügig doch sehr, schwankend. Füw den kleinen i. . 3 . sehr erheblich. Auch bei kleinen. Objekten sind (, i. ierige Rechtsfragen zu entscheiden. Wenn bei den Gewerbe⸗ , bei den Kaufmannsgerichten auch eine Beschränkung y , T,. 9. ist doch zu berücksichtigen, daß da drei . ö ae , n . Richter entscheiden. Ich kenne einen Fall, . . . lagen bon demselben Inhalt bei demselben Gericht . ö . Entscheidungen ergingen. So etwas ist nicht ge⸗ 2 as . zu stärken. Wären die Sachen vor die 3 . so wäre einheitlich entschieden worden. Von , lichten muß. man jedenfalls zugeben, daß sis sachlich ent⸗ , 85 ö hat man das Sühneverfahren. Ich frage, wer 3 Re cht gefunden, unsere deutschen Berufsrichter oder die . in ö Was den Erlaß von Strafbefehlen betrifft, K . / , . sein, daß die Verordnung, die aus der Not a a, Waden ist, nach dem Kriege ohne weiteres aufrecht ma . 9 36 werden erst Erfahrung sammeln müssen bis . . . arbeitung einer neuen Stnasprozeßordnung. Ich pen er n 16 rieden gegenüber den antisemitischen Hetzereien darauf n, nn, 8 wiy alles tun sollten, um die Zerrissenheit und Un⸗
geit im Volke einzuschränken und zur Einigkeit zu kommen.
9 Während des Krieges hat der Kaiser zweimal seinen Geburtstag gefeiert und an beiden Tagen mit seinen Erlassen den Weg zum Ohr und Herzen des Volkes ge⸗ Für die Anregung dieser Erlasse spreche ich dem Justizminister Anerkennung aus, er hat sich damit um das Volkswohl verdient ge— Der eine Erlaß von 1915 verordnet die Einstellung des Ver— fahrens gegen Kriegsteilnehmer, gegen die noch nicht die Hauptverhand⸗ lung angesetzt ist, und der Erlaß von 1916 ordnet die Löschung der Strafvermerke in den Polizeilisten nach einer Bewährungsfrist von
diese Kugel am Fuße beschwert.
für Ich kann mitteilen, daß nach dem Gesetz eine Gebührenfreiheit bereits besteht für die öffnung dieser Testamente, für Anträge auf Todeserklärung vermißter Militärpersonen und daß im Verwaltungswege aus Billigkeitsgründen Niederschlagung der Kosten erfolgen kann in Nachlaßsachen der Kriegs⸗ teilnehmer Abgeordnete, schaften ausdehnen. wenn es sich Gebühren überhaupt sehr niedrig sind. zuführen, würde nicht möglich sein; denn es gibt Vormundschaften wo eine Niederschlagung nach Lage der Sache nicht in Frage kommen kann, weil ein Bedürfniß hierfür in keiner Weise vorliegt. trotz der Geringfügigkeit der Gebühren aber der Fall sein sollte, kann eine Niederschlagung im Gnadenwege nachgesucht werden.
habe ich eine statistische Aufstellung teilen, daß im Jahre 1913 10 Fideikommisse im Justizministerium bis vorbereitet 1914: 1915: 40 Fideikommissen. daß in absehbarer Zeit über ihre landesberrliche Genehmigung wird berichtet werden können. Krieges das Verfahren. den Oberlandesgerichten noch in Vorbereitung sind, weiß ich nicht;
werbern, die sich als Rechtsanwälte nach Berlin gemeldet hatten, der eine abgewiesen ist, während der andere seine Wünsche erfüllt
Einmütigkeit auch bei der Ausarbeitung der künftigen Rechtsregeln walten möge. Die Rechtsordnung ist eines der heiligsten Güter.
Justizminister Dr. Beseler:
Meine Herren! Der Herr Abg. Liepmann hat von mir Auskunft über verschiedene Dinge verlangt, und ich hin gern bereit, diese Aus⸗ kunft zu erteilen.
Die Vernehmungen vor der Staatsanwaltschaft im Vorverfahren haben in Berlin in weitem Umfange stattgefunden und zu recht guten Ergebnissen geführt. des Krieges ist diese Maßnahme natürlich erschwert; sie ist aber keineswegs fallen ge lassen, und ich glaube, daß nach den bisherigen Erfahrungen weitere Einrichtungen dieser Art sehr empfehlenswert sind.
Dann hat es der Herr Abg. Liepmann als zweifelhaft bezeichnet, obwohl die Militärbefehlshaber zu ihren Erlassen befugt seien. Der Herr Abgeordnete hat nur S 4 des Belagerungszustandsgesetzes er⸗ wähnt. Die Erlasse stützen sich jedoch nicht allein auf 5 4, sondern auch auf 5 9b, wo es heißt, daß derjenige, der nach der Erklärung des Belagerungszustandes die im Interesse der öffentlichen Sicherheit erlassenen Verbote übertritt, bestraft wird. Nach Auslegung, die der Paragraph namentlich beim Reichsgericht gefunden bat, gibt er eine viel weitere Befugnis als der 5 4 und ermächtigt zu Verboten jeder Art im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Die Zuständigkeit ist daher gegeben.
Dann hat der Herr Abg. Liepmann die Frage des Realkredits behandelt. Ich kann sagen, daß die Regierung sich unausgesetzt mit dieser Frage beschäftigt; daß sie außerordentlich schwierig ist, hat auch der Herr Abg. Liepmann anerkannt. Es handelt sich namentlich um zweierlei, einmal darum, eine längere Frist für die Grundstücksbesitzer zu geben, und dann darum, einen Schutz für den zweiten Hypothekengläubiger zu ermöglichen. Hierüber nähere Auskunft zu geben, bin ich gegenwärtig nicht in der 2Tage. Ich kann nur wiederholen, daß die Frage sehr eingehend be⸗ handelt wird. Bereits in der Kommission habe ich erklärt, daß eine Maßnahme in Aussicht genommen ist, die die Zahlungsfrist für Hypothekenkapitalien, die jetzt auf 6 Monate festgestellt ist, auf etn Jahr verlängern und auch für Zinsen die Zahlungsfrist ausdehnen soll. Was beschlossen werden wird, kann ich natürlich nicht wissen, zumal dies eine Angelegenheit des Bundesrats ist.
Die Frage, ob den Einigungsämtern die Befugnis zur Voll⸗ streckbarkeitserklärung gegeben werden soll, läßt sich auch nicht leicht beantworten. Für die ganisation der Einigungsämter kommen noch andere Stellen in Betracht als die Justizverwaltung. Eine Vollstreckbarkeitsbefugnis für die Einigungsämter würde viel⸗ seitige Konsequenzen nach sich ziehen. Die Frage ihrer Erteilung ist keineswegs unstreitig, und vielfach hat man sich dagegen ausgesprochen. Der Herr Abgeordnete wird eine bestimmte Erklärung heute von mir nicht erwarten können; ich kann ihm nur sagen, daß die Lösung dieser Frage bei der Beratung darüber, wie es mit dem Sühneverfahren weiter gehalten werden soll, mit berücksichtigt werden wird.
Der Herr Abgeordnete Kanzow hat sich über zwei Urteile aus⸗ gesprochen, wo das Strafmaß nach der Darstellung, die er gegeben hat, allerdings auffallend ist. Ich bin außerstande, eine Erklärung abzugeben, da ich von dieser Sache erst heute erfahren habe. Wenn eine solche harte Strafe vorgekommen sein sollte, wie der Herr Abgeordnete es heute in dem einen Falle mitgeteilt hat, so würde ich mich eigent lich wundern, wenn nicht bereits Anträge auf Milderung der Straf eingereicht wären. Was den andern Fall betrifft, wo die S allerdings sehr milde sein würde, so hat das Gericht entschierer dabei muß es bleiben.
Herr Abgeordnete hat sich dann dahin geäußert, fällig, daß für die Kanzleigehilfen gar nichts geschehen sei, man immer Erwägungen versprochen hatte. Er tut uns denn bei den Kollegialbehörden sind bereits zwei Drittel der gehilfenstellen in diätarische Kanzlistenstellen, also Stellungen umgewandelt worden. Infolge des Krieges ist die weitere Durchführung dieser Maßregel verzögert worden. Im übrigen ist es nicht möglich — das hat der Herr Abgeordnete selbst anerkannt —, während des Krieges eine Neuorganisation des ganzen Kanzleiwesens eintreten zu lassen.
Der Herr Abgeordnete hat eine Erweiterung der Kostenfreihei die im Felde Stehenden und deren Hinterbliebenen gewünscht.
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Der nachdem unrecht; Kanzlei⸗
oder in feste
Testamentserrichtung der Kriegsteilnehmer, für Er⸗
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Abwesenheitspflegschaften. Nun meinte der Herr solle die Gebührenfreiheit auch auf Vormund⸗ Ich möchte bemerken, daß bei Vormundschaften, Vermögen von weniger als 1000 Mark handelt, nicht erhoben werden, und daß diese im übrigen Allgemein eine Niederschlagung der Kosten durch⸗
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Wegen der Zahl der Anträge auf Bildung von Fideikommissen anfertigen lassen und kann mit⸗ J
landesherrlichen Entscheidung über die Genehmigung und landesherrlich genehmigt sind, im Jahre 12, darunter 10, die bereits vor dem Kriege genehmigt sind, 8. Außerdem ist in der Schwebe die Vorbereitung von etwa Bei eiwa 10 ist das Verfahren soweit gediehen,
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Bei dem größten Teil ruht infolge des Welche weiteren Fideikommißstiftungen an
as sind Dinge, die sich oft jahrelange Zeit hinziehen. Aufgefallen ist' dem Herrn Abgeordneten, daß von zwei Be⸗
9 12 1 1h . . . = Nach drei Monaten hatten wir diesen furchtbaren Krieg; die August—
gesehen hat.
DVauptwurzel in der sozialen Verheerung, welche der Krie
nicht ganz besondere Umstände dafür sprechen. In dem einen Falle, in dem die Zulassung abgelehnt ist, wünschte der Bewerber nach Berlin zu kommen, weil er glaubte, seiner Fähigkeit entsprechend hier ein größeres Arbeitsfeld zu finden, sich insbesondere wissenschaftlich und sozial be⸗ tätigen zu können. Wenn dies auch beachtliche Gründe waren, so werden sich doch in ähnlicher Lage auch viele andere befinden, und was dem einen bewilligt, könnte man dem anderen nicht abschlagen; dann würde aber die Zahl der Anwälte hier sich noch über Gebühr vermehren.
Anders lag die Sache m zweiten Falle. Der Bewerber war im Kampfe für das Vaterland schwer verwundet. Ihm war bei
ner Gesellschaft in Berlin eine auskömmliche Stellung zugesagt, ihm
zur Bedingung gemacht, daß er zugleich als Anwalt zugelassen werde. Sollte ihm da die Möglichkeit abgeschnitten werden, sich eine Lebensstellung in der unglücklichen Lage zu verschaffen, si besand? Das war nicht möglich, und das ihn zuzulassen.
Dann hat der Herr Abg. Kanzow bemängelt, daß
ung eines kommandierenden Generals an die Staatsamwaltschaft zom Oberlandesgerichtspräsidenten an die Gerichte weitergegeben ist. Sie ist ihm zugegangen, und er hat sie versehen mit dem Wort zur Kenntnis“. Er hat damit durchaus nicht bezweckt, auf die gesetz liche Selbständigkeit der Richter einzuwirken. Ich halte das bei der Persönlichkeit des Oberlandesgerichtspräsidenten für ausgeschlossen. hat wohl gemeint, in diesem Schreiben des militärischen Oberbefehlshabers seien einige Gesichtspunkte und tat⸗ sächliche Verhältnisse hervorgehoben, deren Kenntnis für die Richter von Interesse sein müßte, wenn sie im einzelnen Falle ihre selb ständige Entscheidung treffen. Ich kann mir nicht denken, daß ein Richter, wenn ihm derartiges mitgeteilt wird, sich dadurch bei seiner Entscheidung beeinflußt fühlt.
Der Herr Abgeordnete meinte, die Verordnung über die Straf⸗ befehle sei mißglückt. Ich glaube, daß der Herr Abgeordnete einiges verwechselt. Mit der Verfügung wurde bewußt nicht die Absicht ver⸗ folgt, daß der Richter, wenn er einen Strafbefehl erläßt, höhere Strafen sollte verhängen können, als er es schon jetzt kann; es ist nur der Kreis derjenigen Straftaten ausgedehnt, bei denen überhaupt ein Strafbefehl zulässig sein soll. In allen diesen Fällen sollte das früher zulässige Strafmaß nicht erhöht werden; nur der Kreis der strafbaren Handlungen ist vergrößert, wegen deren der Strafbefehl zulässig ist.
Bei Verbrechen Jugendlicher Strafbefehle zuzulassen, wäre nicht unbedenklich gewesen, denn es kommen da manche besonderen Er⸗ wägungen in Betracht, die es wünschenswert machen, daß der Richter den Jugendlichen sieht. Er soll doch entscheiden, ob die gesetzliche Zurechnungsfähigkeit vorhanden war, und er soll sich ein Bild machen, ob die Strafausführung am Platze ist.
Ich glaube, daß ich damit die Fragen, die zur Beantwortung gestellt worden sind, im wesentlichen beantwortet habe, und möchte zurzeit wenigstens auf weitere Punkte nicht eingehen, weil ich die sehr eingehenden Ausführungen des Herrn Abgeordneten über die zukünftige Gestaltung unserer Rechtspflege in Zivil⸗ und Strafsachen bereit streift habe und in der Tat nicht mehr sagen kann, als daß die Dinge genau und sorgfältig werden geprüft werden, damit wir, was
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des Kapitals. istiz voll er . tat elne ; größere Zensur wird in sehr bedenklicher Weise effentl hindert. In Berlir aftungen Genehmigung der Zensur berichtet werden; die tet grundsätzlich jede derartige Veröffentlichung. Dem Vorwärts“ wurde verboten, über die bevorstehende Entlassung meiner Parteifreundin Rosa Luxemburg etwas zu bringen offenbar, weil eine solche Notiz eine große Menschenmasse auf die Beine gebracht haben würde, die die Freigelassene begrüßt hätte, Auch von dem Prozeß gegen die Herausgeber der „Internationale! in Düsseldorf durfte der „Vorwärts“ nichts mitteilen. tatistik über die abgeurteilten Betrugs⸗ und Bestechungsfälle bei itärlieferungen wäre auch sehr amtlich vor der Lieferung von
angebracht. Im Herbst 191
Kriegsmaterial an feindliche Staaten zweimal gewarnt; ein höchst an gesehener Lübecker Senator sitzt diesem Grunde seit langer Zeit in Haft. Es bestehen da internationale kapitalistische Verquickungen. Vizepräsident Dr. von Krause: Ich vermag nicht ein⸗ zusehen, wie diese Ausführungen noch mit dem Justizetat zusammen⸗ hängen Ich fordere eine Statistik über diese Fragen, soweit sie zur gerichtlichen Kenntnis und Aburteilung gelangt sind. Deutsche Sol⸗ daten sind durch Kruppsche Kanonen zusammengeschossen worden. (Vizepräsident Dr. von Krause ruft den Redner zum ersten Male zur Sache.) Wir haben auch dieses Jahr das Werk über die Gefängnisbelegung nicht vorgelegt erhalten. Soweit uns Zahlen mit⸗ geteilt sind, ist die Zahl der weiblichen Gefängnisinsassen gestiegen. In den Gefängnisfen der Justizverwaltung befinden sich nicht weniger als 50h Militärgefangene, weil alle Militär- und Festungsgefängnisse überfüllt sind. Auf die Gefahren, welche die Anwesenheit aus den Zuchthäusern und Gefängnissen entlassener Krimineller an der Front mit sich bringt, muß hingewiesen werden, wenn auch nicht alle Grau⸗ samkeiten gegen die Zivilbevölkerung in den okkupierten Gebieten auf diese Elemente zurückzuführen sind. Die Kriegskriminalität hat ihre ot 2 ⸗ in den Familien hervorruft, deren Ernährer ins Feld hat ziehen müssen. Ueber
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diese soziale Geheimgeschichte des Krieges wird die Menschheit er⸗ schrecken, wenn das Material einmal veröffentlicht sein wird. weitere Wurzel der Kriminalität ist die Aufhebung alles Rechtes und 66 Ersetzung durch den Krieg. Wie steht es heute mit den zehn Ge⸗ oten? 1 thode können Sie das ganze Weltall besprechen. Ich erwarte, daß Sie jezt bei der Sache bleiben) : . die Kriminalität des Krieges erörtert. (s wäre sehr erwünscht, hier
Eine
Vizpräsident Dr. von Krause: Bei dieser Me
In meinem Sinne hat auch die Presse
noch manchen Peitschenhieb
der bürgerlichen Gesellschaft zu versetzen;