g. März 1919
HJ Deutscher Neichsanzeiger
ö J ichte Mun ion s⸗Kolonne. . 2. Kompagnie. , . 8 Unfall verlen nn
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8* . 1 J rletz Dresden — durch Unfall etzt. ;
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9 1 1295 1 Wurzen
Aöniglich Preußischer Staatsanzeiger.
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Feld⸗Maschinengewehr⸗Zug Nr. D8. Ee , Gf Hroßburgk, Dresden ⸗A d. Unfall leich x 2 — . — e /; Pirna leicht verwundet. . verletzt, 16 19 z. Tr. zur. Jer Krjugapreig beträgt uierteljährlich 53 M 40 5. 2 2 — = Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheita- ttbus ic Alle Rostanstalten nehmen Bestellung an; für Gerlin außer , zeile 30 3, riner 3 gespaltenen Einheitzzeilt 56 5.
den Nostanstalten und Jeitungaspeditenren für KAelbstabholer 4 — Q Anzeigen nimmt an: auch die Expedition 8W. 48. Wilhelmstraße Nr. 22. 3 . die Königliche Exrpedition des Reichs und staatsameigera Einzelne Nummern kosten 235 5. 4 5 Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
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Feld⸗Maschinengewehr⸗Zug Nr. 231 * . 23 z
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Berichtigung früherer Angaben. R orw.*
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Dienstag, den tz, Ahends.
Mangschütz, Großwarte
Berlin,
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Inhalt des amtlichen Teiles: ö ; §52 . . . Fällen der S5 1 und 2 die Gegenstände, auf die sich die Zuwider. Denutsches gteich. Der Reichskanzler kann die näheren Dedingungen für die Liefe, handlung benieht, ohne Unterschled, ob sie dem Täter gehbren oder . ö rung festsetzen und erläßt die erforderlichen Aus führunge bestimmungen. ncht, eingezogen werden. Ernennungen ze. Gr kann bestimmen, daß Zuwiderhandlungen mit Gefängn s bis zu § Fxequaturerteilung. : . . sechs Monaten oder mlt Geldstrafe bis zu eintansendfünfhundert Mart Die se Verordnung tritt mit d Bekanntmachung zur Aenderung der Bekanntmachung, betreffend bestraft und daß neben der Strafe die Stoffe, auf die sich die Zu⸗ Der Reichskanzler benimmt den; die Einfuhr von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und Futter— widerhandlung bezieht, ohne Unterschled, ob sie dem Täter gehören Berlin, den 4. März Feld⸗Maschinengewehr Zug Nr. 1 . lber & wickau, l J. 1. 7. 15 1. Ir. mitteln, vom 11. September 19135. J . oder nicht, eingezogen werden. K **0 rg — ] rie⸗Regiment Nr. 13 Sietel Georg — Hesmbrechls, Sberfranken — durch Unfall leich zelanntmachung über die Einfuhr von pflanzlichen und tierischen
n , , . Oelen und Fetten sowie Seifen. ö Berichtigung früherer Angaben. i e. e 6 . schr äber die Durchfuhr von pflanzliche erischen O e e in dane ͤ kanntmachung, betreffend Regelung des Verkehrs von aus 6 ,, m lch trischen Oelen und in Gefangenschaft Lvon gestorben. (V. 72353575 . Fösßsßanfen TRbr) rch Unf. J. et. . . . ,,, . kalabe Der Reicht kanz ler kann dle Vorschriften dieser Verordnung auf h ö ann t ma ch un g 2 er pe Bern ** ᷣ ri Unfall schw. ve Hekanntmachun ie Herst g von Schotolade. Lacke und Firntsse, Delsäuren und Fettsäuren ausbehnen über die Herstellun S . ö. 3 reg, den, nm, ,,. , , , Mul chau hw. ver etar . . . Lacke und Firntsse, Oelsäuren und Fettsäuren ausdehnen. über die Herstellung von Schokolade. 2 , e : nzeigen, hetreffend die Ausgabe der Nummern 40, 41 und . 84 2 j
e⸗Jaäger⸗Bataillon Rr. 2 . hte Munitie ͤ 3 bes Mech e . ö ; . ; . ĩ N 5 Mär 1918 teserve⸗ Jager . 1 9. . 3 9465 . ere 2 des Reichs⸗Gesetzblatte. Als Ausland im Sinne die ser Verordnu ig gilt nicht das besetzte Vom O9. März 1916.
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Gü b ner Qberputzkau, . ö , 2 Erste Beilage: Gebiet. . Auf Grund des Abschnitts 1 Abf. 2 der Verordnung bes Se d, dn, r e Zug Rr. a gn. . ' kurt Burkh . 2 . 36 1 veränderungen in der Armee. Die Verorbnung trltt mit em Tage der Verkündung in Kraft. . i . Sn n , , . . Pohle: Mar ber Glaud u — Turck Um leicht Königreich Preußen. Der d , n. bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttreteng. Gesetz bl. S. 125) und des 51 Abf. * ber Verordnung des 7d e nm m emc Sm, R- r J 8 icht berlezt. irnennungen, Charakterverlelhungen, Standezerhöhungen und Berlin, den * Marz tels . Bundesrats über die Herstellung von Süßigkeiten und Schokolade 8 J / ö n. . irch Unfall el = ge Personalveränderungen. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. vom 16. Dezember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 821) wird folgendes m ꝰ ; Erlaß, betreffend Ergänzung des Erlasses über die Höchstgrenze De lbrü ck. bestmmt:
zes für die Gewährung von Kriegsbeihilfen in Betracht zu ö ; w .
K . , ur Truppe zu neee Fehenden Diensteinkommens, vom 22. September 1915. Die Dekanntmachun über die Herstellung von Säüßigkelten vom e n, d, , e. . 1, Rudolf — R re nrick. FRkanntmachung, betreffend den Sommerkursus der Königlichen Bekanntmachung, — ld. (ie sbanzelger, Ar. 308 vom . Derember Feldartisse rie Regiment Nr. 1 . ᷣ 16 leicht verletzt, 29. Lehranstalten für Musik in Charlottenburg. . betreffend Regelung des Verkehrs von aus dem 83 n, . , a e m , . .
Batt anntmachungen, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ Ausland eingeführtem Schmalz (Schweineschmalz). sp echende Anwendung. ö
n ne. we n=, sonen vom Handel. J . ; 1 52 l 9. 1 Vom 4. März 1916. ? 2 i 2. Fustartillerie Regiment Ni 9. Märs 1916 Die in 52 der B kanntmachung über die Derstellung von Sußig⸗˖
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. . ; Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über keiten vom 39. Dezember 1915 dorgeschriebenen Erklärungen sind don leicht z. Tr Dentsches Reig. bie Ermächtigung des Bundesrats zu wirischaftlichen Maß. den Schotoladeher kern bis srarn e,, ,. März 1916 unter Be. — t ? ichs Gesetzll⸗ c ; een m, n en.
na . gust 1914 (Hei udn, , nrrechen? 2 8
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53 Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Reserve⸗Infan
Der Reichskanzler kann Ausnahmen; Er kann Vor—⸗ Delbrück.
2 314 vr . 5 Lowe 9fsluna ke Berichtigung früherer Angaben
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theke . . 51 5 . a . r. jur., Maas den persönlichen Rang der Räte vierter Klaffe Das nach tem Infenacttreten dieser Verordnung aug kem Ausland Bel ker Gntsckeidung über Beschrerder ger R Ses ngen verleihen. nag führte Schmal Scn e ne cal darf nur duch ie Sentral. der Jackerjuteilunge ste l. ber dir Zuteism eg von Mucker ar Her el ung w e . 6 . 2 e, , dr,. don . in r . die ie,. des . 22 2 * . , n,, 66 e , , n, , . . n Tutlang en. Deutscher Kekefabrikanten im Rmeschwerdegues Eß ein welterer Ver⸗ Dem Konsul von Peru in Hamburg Alejandro Deitel— fübrt, bat es an die Zentral. Ginkaufggesellschaft m. b. H. in Berlin in,, , . 4
seig⸗-Senior ist namens des Reichs das Exequatur erteilt zu verkaufen und zu liefern. 9 orden. 5
** — 1 * yr * 2 *⸗ . 1. Feldartillerie iment . t — . ͤ 1 ö 2 ‚ ? 1 8 ö vor f err Mug? * . 1 . .
21 . ö e. . ö p Wer aus dem Aueland Schmal ist veryfllchtet, der
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8. * Zuwlderbandlungen werden gemäß 8 8 Nre g ber Byndegratg- ö Fer arhr 1 ** 6 He erm ke 1915 7 1äha- , kr r Zentral Ein kaufegesellschamt m. b. H. unter A naabe von Men e Preis bir 1h nu 9. vom 16. l en ber 1942 (YR iche Gess zh. S. del) mit Zentral ˖ gelell 8. ente, Geldstrafe big zu fünfzehnhundert Mark oder mst Gefängnis big zu
M 1 ⸗ 1 4 J . 2 r. * r . ö 1 n Bekanntmachung und Bestimmungeert unverzülich vach der an Ausland erfolgten Ver— e, , r, n, dret Monaten bestraft.
r Aenderung der Bekanntmachung, betreffend die ladung des Schmaljes Anzeige za erstasten, auch alle sonstiaen bandels.
infuhr von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und uttermitteln, vom 11. September 1915 Reichs—
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üblichen Mittetlungen an die Gesellichaft westerzuletten. Er bat ferner Berlin, den den Eingang des Schmalzes und dessen Aufbewahrungsort der Gesell⸗ r schaft unverzüglich anzuzeigen. Im Auftrage: Kautz.
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Gesetzbl. S. 569) 1 , , r, k
. J f 9. gesetzs . S. 569. Tie Aneigen und Mitteilungen erfolgen telegraphisch; sie sind
; . f ] * ; schriftl s tätige
Nr. 68. Donath l f Vom 4. März 1916. schriftlich ju bestätigen.
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Der Bunbesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über Wer auf Grund deg 8 1 an die Zentral, Ginkaufegesellschaft — . s Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ m. b. S. u liefern bat, hat das Schmalz big zur Abnahme durch die Jente ah jur Ausgabe gelangende Nummer d0 ahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufman s aufru— eig tzblatts enthält unter . ; lgende Verordnung erlassen: bewabren, zu behandeln und eg auf Verlangen der Gesellschaft an Nr. 5082 eine Bekanntmachung über das Verbot der Ver⸗ ; . einem von ihr zu bejeichnenden Orte zur Besichtigung zu stellen. Er wendung von Oelen oder Fetten zur Herstellung von Degrag, Artikel ist, verpflichtet, etwaige Verladungzanwelsungen der Gesellschaft zu von Lacken, Firnissen und Farben, vom 1. Marz 1916. * , nn. d 8 Berlin W. 9, den 4. März 1916. von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und Futtermitteln, . J ; ; . enen, . ö.. S 1916 ichs Ges 6 6569 z zie Zentral. Ginkaufsgesellschaft m. b. H. sich unverzügl Kaiserliches Postz z m 11. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 569) erhält 6 3 tral. Gin a age 2 lon sic e. . raise 3 ostzeitungsamt. genden Wortlaut: nach Empfang der Anzeig: von der Ginkubr und, wenn eine Be— Krüer. benden Wo e,, . . ö 9 sichtigung vorgenommen wird, unverzüglich nach der B sichtigung er⸗ . Roggen,. Weizen, Gerste, Hafer, Mais, Hülsenfrüchte, Buch llgren, oh sie daz Schmal! äber nehm Will. Pag Blr en lam ch, z . 01 55 r u m, 99 y ᷣ 1 . 5 J = 1 ; . ö . zen, alle Produkte und Abfälle der vorgenannten Erzeugnisse, mit dem Zeitpunkt auf die Gesellschaft über, in dem die Uebernahme— Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 41 9 a, 6 . *r. 2 ö 9 1 ; =. . . ; iche durch Vermahlen, Schälen oder Schroten gewonnen erklaͤrung dem Veiäußerer zugeht. des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter rden, allein oder in Mischungen auch mit anderen Er⸗ 55 Nr. 5083 eine Bekanntmachung über die Einfuhr von ignissen .sowie Malz sind, soweit sie aus dem Ausland Die Zentral ⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. setzt den Uebernahme⸗ Kakao, vom 3 März 1916. geführt werden, an die Zentral-Einkanfggesellschaft m. b. H. preis endgältig fest. 3 Berlin W. 9, den 4. März 1916 Berlin zu liefern. Die in der Liste zur Bekanntmachung 5 6 — ö — e le renn 1 1 les . 1 — : r, ,. 21 111 9 , Ssengtsne z en n, Zentral. Einkauf * sserl Nast o * treffend die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunst⸗ ; Alle Streltigteiten n ich n der. Zentral . 2 Ku serlicheg e sheitungeamt. 21 / 25 — 3839 . Y. und dem Veräußerer über die Lieferung, die ahrung u . . Bataillon. nger, vom 28. Januar 1916 Reichs⸗Gesetzbl. S. 68) auf⸗ n,, ter 2 ; ar, g. 3 4 . r hr 3 ; ie rr 25 D . d Tigentums übergang entscheidet endgültt aͤschuß. ü führten Futtermittel und Hilfsstoffe fallen nicht unter die Pte er besteh! 26 einem Vorstaenan und Vir Mitalledern 1m z * , ö. Clerk De 11 3 * n, . ĩ 1 Vi 1e de ; Estimmungen dieser Verordnung. . dern Stellvertretern, die fämtlich vom Reichskanzler ernannt Die von heute ah zur Ausgabe gelangende Nummer 42 Artikel II werden. . i. des Reich s⸗Gesetzblatts enthält unter 3 1 n 3 . ö Ver Reichskanzler kann allgemeine Grundsätze aufstellen, die der 5 F684 eine R mactnn 26 . „Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung Auzschuß bel seinen GEnischeidun en befolgen soll. Nr. 5084 eine Bekanntmachung zur Aenderung der Be⸗ verwunde raf Der Ausschuß soll beftimmen, wer bie baren Auslagen des Ver—⸗ kanntmachung, betreffend die Einfuhr von Getreide, Hülsen⸗ 11 J 1 1. 66 / a, . 411 . * ö. . * 118 * — * . . 9Maf R Fi 4 mittel 8 2 * ( * e, r Berlin, den 4. März 1916. fahrens zu tragen hat. . fniichten, Mehl und n , ie , n det 1915 Infan ; Landsturm Fußartillerie⸗ Bataillon (XIX . 8 w . 224 5§5 7 Reichs⸗Gesetzbl. S. D699), vom 4. März 1 16, unter ' . , , n n,, n 6 ö . Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dle Zentral. Ein kaufggesellschaft m. b. H. soll bet Verteilung der Nr. 5085 eine Bekanntmachung über die Einfuhr von i, ,, n, gm, . K , Be . , tewit ; f. Unfalls Delbrück. frwerbenen Schmalimengen die Bestimmungen des Reichskanzlerg pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten sowie Seifen, vom ere ngahen Schu! . a n, , m, , ,,. 3. V2 Fes⸗ 1. gest . (Reichgamt des Innern) innehalten. 4. März 1916, und unter Bekanntmachung en R 8 8 ñ — Nr. 5086 eine Bekanntmachung, betreffend Regelung des . tgs. , g ; ᷣ 1 Auegenommen von dlesen Bestimmungen sind geringfügige Mengen, Ve kehrs von aus dem Ausland eingeführtem Sc mal h i er nn ö über 71 ö 6 291 5 jr ; ö u 9e 2 ; . 8 dug ? nen⸗ Vertehr Uli 9 ) D , 3 w ,, 16 , ,, . die als Reiseprobiant Eden im. Grenzverkehr aus dem Aussand ein (Schweineschmalz), vom 4. März 1916. Fusstartillerie Batterie Nr. 12: Oelen und Fetten sowie Seifen. geführt werden, sofern die Einfuhr nicht zu Handelgswecken erfolgt. 9 ; 20 993 . e fal Vom 4. März 1916 Inwie wen im übrigen Aus naß men von diesen Bestimmungen zu⸗ Berlin W. 9, den 6. Märg 1916. ᷣ Anaal 2 . 9. . ö gelassen werden, blelbt besondeter Anordnung des Reichs kanzlerg vor⸗ Kaiserliches Postzeitungsamt. Herichtigung früherer Anga ö Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über Fehalten. . . . ; Krüer. blt mer,, Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ Der Reichskanzler kann bestimnmen, inwiewelt diese Verordnung . n nn n. 36 usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbs. S. Z)) auf die Durchfuhr Anwendung findet. hlossen: 39 ls Auelan inne dieser Verordnung gilt nicht das besetzte . 81 Als Autland im Sinne dieser Verordnung gilt nicht das besetzte ö ö . ; ; 2 Königreich reußen enn he und lerische Oeie und Fette jeder Art — mit Aus. Gebiet. ö — P — 3 nie von Butter, Margarine und Schmal; — sowie Seifen, die . s ͤ Seine Majsestät der König haben Allergnädlast geruht: Feldartillerie⸗Regiment Nr. 215. dem Ausland einge n brt werden, sind an den Kiiegsaugschuß für Mit Fefängnig bis zu sech? Monaten oder mit Ge dstrase ble m ; den ; . e . rn . ait . . än 3. Batteri ö. che und lterische Oele und Fette, G6. m. b. H. in Berlin zu eintausend fünfhundert Matt wird best aft, wer den Vorschtkften in . ᷣ k e Ministerin n der geln ichen und 55 1, 2 oder 3 zuwirerhandelt. Neben der Strafe können in den Un errichtsangelegenheiten und Konservator der Kunstdenkmaler,
6. Felda rtillerie⸗Regiment
8. Feldartillerie⸗Regiment,
Fustartillerie⸗ Batterie Nr. 201
2. Jäger⸗Bataillon Nr. 13. 1 Kom pagnite . 1 ; . i. 2 . . l 2 ᷣ ? Dru d Rorodeutschen 1h rutkerer und Verlags⸗Anstah
r, Andreas Magdeburg verwundet u. 9. 11. 14 im J 9 until! 191 . ae, m,. insl . 2 k 1. Possel — tgendor ttau zerlin S W., Wilhelmstraße Nr. Je. Vereinslaz. B gestorbe elt, Emil Wittgend Jittau llen. ⸗ ;
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