= Großes Hauptquartier, den 14. März 1916.
. dert: vgn Bilger Lt. d. Landw. 4. D. NI Berlin), etzt d. Landw. Xr. 1. 1 Schwerin), jetzt im Landst. Inf. r. Nr. . erleutnant:;
Leutnants der Reserve: die Vizefeldwebel: Schamberg
in Jäg. B. Ni. 3. Knorre (Brandenburg 4. S.
. 624d; die Vizewachtmeister: Graßmann,
ten Sennenb urg (Belgard), Schroder
An ollmar (VI Berlin, Müller (Stralsund), d.
eikart. Rent. Rr. 38. .
Bord t, Vizewachtm. (Deutsch Krone) b. Staffelstabe 6 T*.
3. Inf Vibe, um Lt. d. Landn dart. 1. Aufge. Kurth
Vizewachtm (Stralfund b. Sta selstahe 7 d. Il. A. K. zum Lt.
d. Land mn. Trin Uufsgeßk; Walter (Wilbelm Vizeseldzw.
Garlsrühe) bei d. Etapp. Mun. Nol. 23 d. 7. Armee, zum Vt. de
Landw. Inf J. Aufgebß. Meyer Eudwig), Vizefeldw. J Dann bei)
. Inf. B. Gestern (VII. 61), zum Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb⸗
9 r schb erger Lt. d. Landw. a. D. (Tilsit), zuletzt d Landy. Feldart. 1. Aufgek. (Tilsih, jeßt bei d. Etapp. Fuhrp. Kol. 325, 8. Armee, zum Oberleutnant; ö ö
zu Leutnants der Reseide; die Vizefeldwebel: Schmit (Fitz) (Straßburg), Läm merm ann (Stockach) in d. Fußart. Battr. 211.
Großes Hauptquartier, den 15. März 1916.
Befördert: Ragoczweỹ, Oblt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Pots⸗ dam) jeßt im Landw. Inf. Er. R. Ni. 2, zum Hauptmann;
zu Leutnants d. Landw. Inf. L Aufgeb.: Kell, Reuter (Barmen), Bizefeldwebel im Laudw. Inf. Ers. R. Nr. 2;
zu Leutnanté d Landw. Inf. 2. Aufgeb.: 3Zangemeister III Berlin, Bülow (Qlbeistadt) Bethge (Neuhaldensleben), Vizefeldwebel im Landw. Inf. Ers. R. Nr. 3;
Schaffartzik, Oblt. d. Res. d. Gren. Regts. Nr. 8 (III Berlin), jetzt im Armier. B. 130, zum Hauptmann;
zu Leutnants der Reserbe: die Vizefesdwebel: Hecht (ll K berg) im Inf. R. Rr. 378, Sperre hn (II Berlin) im Res. Inf. R. Nr. 18; die Vizewachtmeister: Fohrden. Insterburg Je rbh st (I Königsberg) im Res. Feldart. R. Nr. 1. Neubauer (Allenstein), UIImann Lüders, Erkens (VI Berlin), Gruber, Gol⸗ ding (1 Königeberg im Ref. Feldart. R. Nr. 36 .
u Leutnants d. Landw. Inf. 1. Aufgeb Hannß, Kölln, Vizefeldwebel . Hamburg) im Inf. R. Nr. 368.
Großes Hauptquartier, den 13. März 1916.
Befördert: zum Leutnant, vorläufig ohne Patent: v. Chamier⸗ Glisczinski, Fähnr. im 3. Garde R. z. F.;
zu Leutnants det Reserve: die Vizefeldwebel; Schönberg (Bonn), Lübsen dJ Hamburg) im Garde⸗Gren. R. Nr. 1, dieses Regts,. Hartwig (17 Berlin) im Garde⸗Pion. B., dieses Bats., Wegner (Prenzlau) in d. Fußart. Battr. 273, d. Fußart.;
zu Leutnants d. Landw. J. Aufgeb: die Vizefeldwebel: Schrö⸗ der, Tunnat (ly Berlin) im Garde⸗ Gren. R. Nr. 1, d. 1. Garde ⸗Gren. Landw. Regts,. Menk (1 Düsseldorfl, Schell⸗ horn, Samter (17 Berlin) im Garde⸗Gren. R. Nr. 2, d. 2. Garde⸗Gren. Landw. Regts.; ö
zu Fähnrichen; die Unteroffiziere: Snethlage im Gren. R. Nr. g Sab, Münzer im Inf. R. Nr. I4, Oberfeld, Dieckmann im Inf. R. Nr. 42, Ast on im Inf. R. Nr. 54, — sämtlich jeßt im J. Ers. B. d. genannten Regtr. Frhr. v. Linde⸗ lof, v. Blancken burg im Kür. R. Nr. 2, v. Lucke, v. Gersdorff im Drag. R. Rr. 12, — sämtlich jetzt in d. Ers. Esk. d. genannten Regtr.
Bellert Vikfeldm. im Inf. R. Nr. 49, jetzt im J. Ers. B. dieses Regts, zum Fähnr. ernannt.
ö Oblt. d. Res. d. Pion. Batls. Nr. 7 9 Bochum), jetzt im Ers. B. d. Landw. Inf. Regts. Nr. 9, zum
. ts der Res die Vizefeldwebel: Kos (Stettin)
U Leutnants der Reserpe; die Vizefeldwebel: Kos (Seeztin), d. ** Regté Nr. 2, fre i (Velgard,, b. . Rẽgts. Nr. M46, = beide jetzt in d. J. Ers. Masch. Gew. Komp. d 1I. A. K. Bartetz ko (Anklam), jetzt im Ers. B. d. Landw. Inf. Regts.˖ Nr. 2, Plötz (Stralsund), bisher im Ers. B. d. Eisenb. Regts. Nr. 4 ͤ
jetzt b.
Schmidt (Walter), Vizefeldw. im Inf. R. Nr. 48, J. 53 B. d. Regts, zum Fähnr. ernannt. Befördert: zu Fähnrichen; die Unteroffiziere: Bu der, Maaß, Sommer im Gren. Nr. 12, jetzt b. J. Ers. B. d. Regts., inn, Welff, Appel, Sgltau, Zunckel, Schil⸗ ing im Inf R. Nr. 48, jetzt b. J. Ers. B. d. Regts., v. Cl eve im Hus. R. Nr. 3, jetzt bei d. Ers. Esk. d. Regts. Ein Patent seines Dienstgrades verliehen: Eichler, Hauptm. d. Landw. 4. D. l Berlin), zuletzt Oblt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Guben), jetzt im Landst. Inf. B. Guben (III. 10. Befördert: zu Hauptleuten: die Oberleutnants: Bült d. Landw. 57 1. Aufgeb. (Cottbus); jetzt b. IJ. Ers. B. d. Inf. Regts. Nr. H2, eimberg, d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (11 Berlin), jetzt b. Ers. B. d. Landw. Inf. Regts. Nr. 48, Beck d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. VI Berlin), jetzt bei d. II. Erf. Abt. d. Feldart. Regts. Nr. 18, eipoldy dei Landw. Feldart. 2. Aufgeb. (VI. Berlim; Schwerdtfeger, Oblt. a. D. (VI Berlin), zuletzt Lt. im Feldart. R. Nr. 5, — beide jetzt bei d. II. Ers. Abt. d. Feldart. Regts. Nr. 39; zu Rittmeistern: v. Knobelsdorff -Brenkenhoff, Oblt. a. D. zületzt Lt. d. Res. d. Ulan. Regts. Nr. 3 (Woldenberg), früher im Regt, jetzt bei d. Ers. Esk. dieses Regts. v. Berenberg⸗ Go ß ler. Sblt. d. Landw. 4. D. (IV Berlin), . Lt. d. Landw. Trains 2. Aufgeb. (Schleswig), jetzt bei d. Train⸗Ers. Abt. Nr. 3; u Leutnants der Reserbe: die Offizieraspiranten: Ziemer (III Berlin), d. Leib Gren. Regts. Nr. 8, jetzt b. J. Ers. B. dieses Regiments, Wickert (111 Berlin), b. J. Ers. B. d. Leib⸗Gren. Regts. Nr. 8, Eickhoff ( Berlin), d. Füs. Regts. Nr. Ih, jetzt b. J. Ers. B. dieses Regts,, Krause, Neiß (Cüstrin, Wit thun III Berlin), d. Inf. Regts. Nr. 48, jetzt b. J. Ers. B. dieses Regts., chaefer (11 Berlin), jetzt b. 11. Erf. B. d. Landw. Inf. Regts. Nr. 8, Schmidt (Karl) (Guben), jetzt b. J. Ers. B. d. Gren. Regts. Nr. 12 Krens ki Landsberg a. W) jetzt b. Ers. B. d. Ref. h . eth 20, Seifert (Cottbus), jetzt b. II. Ers. B. d. Füf. egt Mi Y. = Decker (Frankfurt a. O.), Lt. d. Res., jetzt bei d. II. Ers. Abt. d. genannten Rega, d. Abschied m. ð. 8 Pens. und d. Erlaubn. 3. Tr. d. Unif. . Res. Offigtere d. Feldart. Regks. Nr. 18 bewilligt. z Der Abschied bewilligt: Lindenau, Rittm. d. Landw. Trains 1. Aufgeb. (LV Berlin), m. d. Erlqubn. z. Tr. d, Landwehr⸗A. Unif.; Köhler, Lt, d. Res. d. Inf. Regts. Nr. 48 (11 Berlin), bish. b. J. Ers. B. b. Regts. . Befötdert: Jettelmeyer, Lt. a. W. (Gasseh, zuletzt im Inf. R. Nr. 173, jetzt b. Kampf⸗Geschwader 5, Oberste Heeresleitung, zum Oberleutnant; . 95 ; ö Fähnrichen: die Unteroffiziere; Wall müller im Feldart. R. Nr. 20, Michael Roser im Pion. B. Nr. 5; . zu Leutnants der Reserve: Harder (Anklam, Jungnitsch (Sprottau), Kerker (Ostrowo), Vizefeldwebel im Inf. R. Nr. 19, dieses Regts, Halfter, Vizewachtm. Ciegnitz bei d. Fuhrp. Kol. ? d. V. A. R., d. Train⸗Abt. N. 5; ö Müller (Paul Karl, Oblt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (11 Ber⸗ lin), jetzt bei d. Flieger⸗Ers. Abt. 4 Posen zum Hauptmann; enge, Ll. d. Jef. L. Inf. Regts. Rt. 79 JI Hannober), jetzt bei d. Komhtr. d. Flugplatzes Johannisthal, zum Oberleutnant; all, . Ludwigshurg bei 8. Feldwetterstation 10 Laon, zum Lt. 8d Res. d. Luftschiffer - Tr; Rom mel, Vize feld. ¶Braunschweig) hei ö ie get Abt, Kl, zum Lt. d. Landw. 1. Aufgeb. ö Flie . aack, Jähn. im Inf. R. Nr. G7, zum Lt., vorlckhkfig ne ; ö ix, Vizewachtm. im Feldart, R. Nr. 69, zum Fähnr. ernannt kind gleichzeitig zum Lt., vorläufig ohne Patent, befördert.
Beförderk: zu Leutnants ker Reserbe: die Vizefeldwebel: Brink (Münster) im Inf. R. Nr. 67 . Regts. Düvel (Münster) im Inf. R. Nr. 145, dieses Regl Adam chi im Res. Ers. In. R Nr. 1; Körting, Vize wachtm. (1 Disseldorf). im Feldart. R. Nr. 69, dieses Regts ;. ö
d. Hennig, Unteroff. im Garde⸗Gren. R. Nr. 5, z. Fähnrich;
zu Leutnants der eg die Vizefeldwebel;: Voes ke, Wie⸗ den bein, Schulze (ii Berlins ein (Potsdam), Nawatz ki (11 Berlin, Kühling (Meschede, Köhler (1 Berlin) im Res. 2 ö
Sammet, Vizefeldw. (bisher Dresden) im Res. Nr. 93, zum Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgebots; Fähnriche im Inf. R. Nr. 15,
zu Leutnants, vorläufig ohne Patent:
zu Fähnrichen: Heyl, Harpe, Freyse, Dupke, Unter⸗ offiziere im Inf. R. Rr. 56; .
zu Leutnants der Reserbe: Clemens (1 Aldenburg Heit⸗ mann (UI Adenburg)6, Vizemachtmeister im Res. Feldart. R. Nr. 20;
Jo t ( 6 im Inf. R. Nr. 111, zum Fähnrich;
zu Lts. d. Res. d. Pion. Bats. Rr. 143. Heyd, Sigel (Stockach), Vizefeldwebel im 1. Pion. B. Nr. 14;
Conta, Vizewachtm. (Meiningen) hei d. Fuhrp. Kol. 2 D. XIV. A. K, zum Lt. d. Res. d. Train⸗Abt. Nr. 14; Neumann (Leopold), Vizewachtm. (Karlsruhe) bei d. 5. Art. Mun. Kol. d. XIV A. K., zum Lt. d. Landw. Fel dart. 2. Aufgeb.; Brombacher, Vizewachtm. (Karlsruhe) bei d. Schweren Ptöv. Kol. 2 d. XIV. A. K., zum Lt. d. Landw. Twins 2. Aufgebots.
Großes Hauptquartier, den 16. März 1916.
Befördert: Gerischer, Oblt. d. Landw. a. D. Leipzig), zuletzt Lt. d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. (1V Berlin), jetzt im Feldart. R. Nr. 77, zum Hauptmann; —
Oswald, Lt. a. D. (1 Düsseldorf), zuletzt im Inf. R. Nr. 65, jetzt im Ers. B. Landw. Inf. Regts. Nr. Ig, zum Oberleutnant;
zu Leutnants der Reserpbe: die Vizefeldwebel: Barthe IL Bremen) in d. Res. Radf. Komp. 809, Martin (Magdeburg) im Res. Inf. R. Nr. 263; z
Blümel, Vizewachtm. (Münsterberg) bei einer Tragetier⸗Kol., zum Lt. d. Landw. Trains 1. Aufgebots.
Königlich württembergische Truppen. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Stuttgart, den 19. März 1916.
Befördert: zu Leutnants, vorläufig ohne Patent: die Fähnriche: Lartmann im Inf. R. Nr. 125, zurzeit im Res. Inf. R. Nr. 122, Steinhauser im Pion. B. Nr. 13, zutzeit in einer Landw. Pion. Komp. d. 2. Landw. Div.;
Niet hammer, Oblt. d. Landw. a. Inf. 2. Aufgeb. (Reutlingen, im Landst. Inf. B. (XIII. 4), zum Hauptmann;
Link (Uln), Lt. d. Nes. d. Pion. Bats. Nr. 13, in d. flieger⸗Abt. Nr. 51, zum Oberleutnant;
zu Leutnants d. Res. d. Pion. Bats. Nr. 13: Vosseler Fritz) (Ulm), Vizefel dw. (Offiz. Stellvertreter) in einer Landw. Pion. Komp. d. 2. Landw. Div.; die Vizefeldwebel? Beck (Willy) (Ulin) im Ers. Pion. B. Nr. 10, Huber (Anton) . Göln) im Ers. Pion. B. Nr. 13;
Rumpus (Paul (I Stuttgart), Vizewachtm. in d. Mag. Fuhrp. Kol. Nr. 6/ XIII., zum Lt. d. Res. d. Train⸗Abt. Nr. 13; Vaas, Wachtmeister (Offiz. Stellvertreter) in d. Landw. Inf. Mun. Kol. Nr. 3. XIII., zum Feldw. Lt.
Befördert: zu Leutnants, vorläufig ohne Patent: die Fähnriche: Behringer, Christmann im Inf. R. Nr. 120, Nestle im Inf. R. Nr. 124, Mann im Ulan. R. Nr. 19
zu Fähnrichen: die Unteroffiziere: Mezger (Kurth Nr. 121. Frank (Werken in 1 Tien R Nr. 13;
zu Leutnants d. Res. 8. Inf. Regts. Nr. 120: Dieb old (Alfons)
Inf. R.
Bernau, Otten,
D., zuletzt in d. Landw. Reutlingen
Feld⸗
im Inf. R.
(Cplingen), Fü hol;z g 1 n Vis ehen in diesem Regtz ;.
zu Leutnants d. Res. b. Inf. Rests. Mr. er Meg erke (Kath, Nesper (Karh, Schempp (Ernst) Eudwigsburg), Vizefeldwebel in diesem Regt.;
Enßlin ( Stuttgarth, Vizewachtm. in d. Art. Mun. Kol. Nr. 2/ XIII., zum Lt, d. Landw. Feldart 1. Aufgeb; Kübler (Robert) Eudwigsburg), Vizefeldw. (Offiz. Stellvertzetetj im Inf. R. Nr. 121, zum Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb.
Im Veterinärkorps.
Oberveterinären: Dr. Bartenbach (Hall), Res. Fuhrp. Kol. Nr. 2/ XIII., Knoll Res. Prov.
Befördert: zu Mehr. d. Res. bei 6 . auf Kriegsdauer angestellter Veter. bei d. Kol. Nr. 2/ XIII.
Marine⸗Jufanterie. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 16. März 1916.
Befördert: Bantz, Fähnr., zum Ltz, vorläufig ohne Patent,
Conrad, Unteroff, zum Fähnr. und gleichzeitig zum Lt., vorläufig
ohne Patent; zu Fähnrichen: Lo om an, Schneider, He sse, Philipp, die Oberleutnants der Reserve:
Unteroffiziere; zu Hauptleuten der Reserve: Kramer (Wilhelm) (Graudenz), Salomon (Rendsburg), Ber⸗ tenburg (Gelsenkirchen);
zu Leutnants der Reserve: die Vizefeldwebel der Reserve: Sor⸗ ger ( Leipzig, Niefindt (Perleberg), Kreuels (Neuß), Pirl (Meschede; Schulze (Erich) Weißenfels) Vizefeldw. d. Seewehr 1. Aufgeb, Maurer (Calp), Vizefeldmn. d. Res., Erfling (VI Berlin), Vizefldw. d. Seewehr 1. Aufgebots;
Der Abschied bewilligt: Hoheisel, Oblt. d. Seewehr 2. Auf⸗ gebots (Sangerhausen), bisher von d. II. Mar. Insp.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 30. Sitzung vom 20. März 1916, Vormittags 11 Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung, auf deren Tagesordnung zunächst die dritte Beratung des Entwur fs desLStaats⸗ haushgltsetats für das Rechnungsjahr 1916 steht. ist in der gestrigen Numnier d. Bl. berichtet worden.
. Abg. Stöbel (Soz) bemerkt, in seiner Rede fortfahrend: Die „Deutsche Tageszeitung“ sagt: Die deutsche Zukunft kann nur — sPräsident: Sie beschäftigen sich wieder mit der auswärtigen Politik, auf der Tagesordnung bon heute ist ausdrücklich der Beschluß des Hauses angeführt worden, daß dies nicht gestattet sein soll Das Volk steht auf einem ganz anderen Standbunkt. In Versammlungen sind wir verhindert, Aufklärung über die wirkliche Lage zu schaffen, sorgen Sie wenigstens dafür, daß uns hier die Möglichkeit dazu gegeben wird. In dem bekannten Artikel der „Neuen Züricher Zeitung“ wird über die Friedensgerüchte gesprochen. (Präsident: Darüber dürfen Sie nicht sprechen! Ich will den Artikel auch nicht besprechen, sondern nur zitieren, es heißt darin, daß alle Völker Europas ohne Unterschied den Frieden wollen. (Rufe rechts: Schluß! Schluß! Präsident: Nach meiner Auffassung ist das, was Sie sagen, ausgeschlossen, ich rufe Sie zum dritten Male zur Sache!) Demgegenüber darf ich vielleicht agen — (Rufe rechts: Nein, nein! Abg. Adolf Hoff⸗ mann: Pappenheim duldet es nicht?! Der Abg. Ströbel spricht weiter ohne sich in dem Lärm verständlich machen zu können, denn die Schlußruse rechts wiederholen fich) Der Abg. Bell hat am 19. Februar über den wirtschafrlichen Zusammensturz gespröchen. (Abg. v. Pappenheim: Zur Sache!! Das ist doch unerhört! (Abg. Hoffmann; Wer ist denn hier Präsident?) Wenn der
Abg. Bell solche Maßnahmen — (Präsident: Ich habe Sxe schon zweimal zur Sache gerufen, ich werde jetzt das Haus befragen ob es Sie noch weiter hören will. Abg. Hoffmann: Unerhört)
Mit allen gegen die Stimmen der , . be⸗ schließt das Haus, dem Abg. Ströbel das Wort zu entziehen. Abg. Ströbel (Soz.) zur Geschäftsordnung: Das habe i denn doch für unmöglich gehalten. Am 16. Februar wurde der Beschluß gefaßt, die auswärtige Politik und die Friedensziele nicht z behandein, am 19. Februar hat der Abg. Bell diese Frage in der Länge von mehr als zwei Spalten behandelt, und daraus wollte ich jetzt wörtlich zitieren, der Handelsminister ist ehenfalls darauf ein- gegangen. Aber jetzt in der dritten Lesung, wo mir das Recht zusteht, über die Dinge zu sprechen. die hier erörtert sind schneiden Sie mir das Wort ab, weil ich Worte zitiere, die der Abg. Bell nach dem Beschlusse des Hauses hier gesprochen hat. Das geht doch wirklich über die bisherigen Taten dieses Dreiklassenparlaments.
Präsident: Ich gebe Ihnen anheim, sich über meine Ge— schäftsführung zu beschweren. . ö
Abg. Ströbel will noch weiter zur Geschäftsordnung sprechen aber der Präsident gestattet es ihm nicht. Unter heftigen, unverständ? lich bleibenden Rufen verläßt der Abg. Ströbel die Rednertribüne.
Abg. Kloppenborg⸗Skrumsager (Däne): Die Staats— regierung hat ihre unfreundliche Politik gegen die dänische Bevölkerung immer noch nicht aufgegeben. Es ist deshalb uns Danen leider un, möglich, für den Gesamtetat zu stimmen; wir werden uns der Ab— stimmung enthalten.
Damit schließt die allgemeine und Einzelberatung der dritten Lesung. Der Staatshaushaltsetat für 1916 wird gegen die Stimmen der Polen und Sozialdemokraten endgültig genehmigt. Die Resolutionen, betreffend die Militär— bäckereien und die Berliner Professur für ungarische Sprache und Geschichte, gelangen zur Annahme.
Ueber den Entwurf eines Eisenbahnanleihe⸗ gesetz es berichtet namens der verstärkten Haushaltskommission Abg. Dr. Ma ceo (nl.). Die Vorlage fordert einen Kredit von im ganzen 313 254 000 „6, und zwar im einzelnen 11 382009 ur Herstellung von zweiten und weiteren Gleisen, 20 672 000 iir den vollspurigen Ausbau der Schmalspurbahn Dorndorf Kaltennordheim (4 S810 000 SP) und zur Deckung von Mehr— kosten bei bereits genehmigten Bauausführungen, 280 200 000 zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Bahnnetzes, 1 Million zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen. Die Kommission empfiehlt die unveränderte Annahme der Vorlage; die eingegangenen Petitionen sollen durch die Beschlußfassung für erledigt erklärt werden.
Abg. v. Bockelberg (kons.): zu können, daß die Verwaltung selbst in dieser schweren Zeit nichts versäumt, um den Beirieb auf der Höhe zu erhalten. Sie will zum Ausbau des vorhandenen Netzes, zur Verstärkung des Wagenparks und für die Förderung der Kleinbahnen insgesamt 313 Millionen aufwenden. Neue Linien fehlen ja in der heutigen Vorlage, und es wird manche geben, welche über die Nichterfüllung ihrer Wünsche und Forderungen Schmerz empfinden. Wir dürfen aber gewiß darauf rechnen, daß der Minister mit der an ihm be⸗ kannten Energie alsbald nach dem Kriege auch diese Aufgaben in Angtiff nehmen wird, um weitere Gebiete durch Bahnen aufzuschließen und das Bahnnetz immer mehr zu vervollkommnen.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:
Meine Herren! Ich kann dem hohen Hause nur dankbar sein für die beschleunigte Behandlung und, wie ich hoffe, glatte Erledigung dieser bedeutsamen Vorlage. Ich bin auch mit dem Herrn Vorredner wie mit dem Herrn Berichterstatter ganz damit einverstanden, daß
Wir freuen uns, feststellen
die Staats regis um g, a in YjesemmFall die Staatseisenhahnverwaltung gehalten ist, alle wirtschaftlichen Quellen, soweit sie faßbar sind, zu
erschließen und nach dem Kriege voll leistungsfähig zu sein, um einen wirtschaftlichen Aufstieg vorzubereiten.
*
mit in erster Linie die großen Anlagen der
iß zu diesen Quellen
atseisenbahnverwal⸗ tung gehören, darüber wird in diesem Hause bestehen. Ich hoffe, daß die Vorlagen der nächsten Jahre im Sinne der Wünsche
des Herrn Abgeordneten von Bockelberg auch wieder neue Erschlie⸗
* )
3
St 1 ke
ö ö 7 ein Zweifel
des Landes durch Meliorationsbahnen und ebenso eine kräftige Förderung und Ausgestaltung der gesamten Anlagen der Staats— eisenbahnverwaltung bringen werden. (Bravo!)
Das Haus nimmt darauf die Vorlage nach den Kommissions⸗ vorschlägen in zweiter und sofort auch in dritter Lesung end⸗ gültig an.
Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend die Dienstyvergehen der Beamten der Orts⸗, Land⸗ und Innungskran ken kassen. Die Handels⸗ und Gewerbekommission hat die Vorlage unter Ein— schiebung eines neuen 5 1a angenommen.
§z I der Vorlage lautet:
Auf die Dienstvergehen der bei diesen Kassen angestellten Be⸗ amten, denen nach der Reichsversicherungsordnung die Rechte und Pflichten der gemeindlichen Beamten (Kommunalbeamten) übertragen werden, finden die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten, die Versetzung derselben in eine andere Stelle oder in den Ruhestand von 1852 mit den nachfolgenden Aenderungen Anwendung.
Der S 1a (Zusatz der Kommission) besagt:
Ordnungsstrafen sind: 1) Warnungen, 2) 3) Geldbuße.
§ 2 lautet:
„Die Befugnis, Ordnungsstrafen zu verhängen, steht, jedoch nicht über 90 „ hinaus, bei Kassen, die der Aufsicht eines staat— lichen Versicherungsamts unterstellt sind, dem Landrat als Vor— sitzenden des Kreisausschusses, bei Kassen, über welche die Aufsicht von einem gemeindlichen Versicherungsbeamten geführt wird, dem Bürgermeister (Gemeindevorsteher) zu.
Gegen die Strafverfügung findet innerhalb zwei Wochen die Beschwerde beim Bezirksausschusse, gegen den Beschluß des letzteren innerhalb zwei Wochen die Beschwerde beim Provpinzialrat statt, dessen Beschluß endgültig ist. Bei Kassen, die der Aufsicht des Versicherungsamtes Berlin unterstehen, entjcheidet in erster Instanz der Bezirtsausschuß in Berlin, in zweiter Instanz der Minister für Handel und Gewerbe.
Bezirksausschuß und Provinzialrat beschließen auf Grund mündlicher Verhandlung. Die Oeffentlichkeit ist ausgeschlossen; in geeigneten Fällen kann auf Antrag oder von Amts wegen die Oeffentlichkeit zugelassen werden.“
Von den Sozialdemokraten ist beantragt, in Absatz 1 des sz 2 zu erklären, daß die betreffenden Beamten für ihr Verhalten außer dem Amte disziplinarisch nicht zur Verant—⸗ wortung gezogen werden können und daß die Befugnis, Ordnungsstrafen zu verhängen, dem Vorstand der Kasse zustehen soll, bei der der Beamte angestellt ist. l
In Absatz 2 sollen nicht Bezirksausschuß und Proyvinzialrat sondern Versicherungsamt und Oberversicherungsamt als zi ständig erklärt werden. .
hie
Von der forts rittlichen Volkspartei ist beantragt,
ßungen
Verweis,
Befugnig, Srdnungsstrafen zu verhängen, in 8 2 a bei Geldbußen auf nicht mehr als 9 6 zu beschraͤnken,
geldbußen, jedoch nicht über den Betrag des Monats— mnmens, hinaus, höchstens bis Ju 0 „6, soll der umgsshrhidenl, in Berlin der 8 berpräsibent, fesisetzen
lla mein soll gegen den Bescheid zweiter Instanz die tem Sberverwallungsgericht zulähssig fein.
sin Antrag det Zentrums will hinter den ersten Absatz jaragraphen 2 folgenden neuen Ahsatz einschieben: er Fassenvarstand ist befugt Warnung und Verweis, untere assenbeamte auch Geldstrafen bis zu 9 „S, sethängen. . En Antrag der Abgg. Tuercke u. Gen. (kons.) geht dahin: Die Regierung zu ersuchen, dem Landtage der Monarchie bij einen Hesetzent wurf vorzulegen, durch den unter Abänderung Gesetzes vom 21. Juli 1852 die Bestimmungen über die Zu sickeit der Verhüngnng von Arreststrafen gegen Unterbeamnte gehoben werden. Die Fortschritiliche Volkspartei will in diesem Antrege Rort „baldigst“ ersetzt wissen durch „noch in dieser Session“ Berichterstatter Abg. Schrader (freikons. empfiehlt die Annahme Fommissionsvorschläge und Ablehnung des Antrages Braun. Ibn. Schmiljan (fortichr. Volksp.): Ueber die dienstlichen chtigungen der Krankentassenporstände, der Dienstaussichtsbehörden Her Nechte und Pflichten der Beamten ist es jetzt schon zu Miß— leiten gekommen. In Halle kat der dort angestellte Beamle det Dienstaufsichts telle, dem Oberbürgermeister, einen Verweis en. Dieses Beispiel zeigt, daß es doch richtiger wäre, erst die lichen Verhältnisse der Beamten und das Recht der Dienst hisstellen zu regeln, bevor man mit einem solchen Disziplinar— lommt. Die Staatsiegierung hat zugesagt, daß den Unstimmig—⸗ in der Regelung dieser Verhältnisse nachgegangen und Abhilfe fen werden soll. Hoffentlich geschieht dies recht bald zur Zu nheit der betreffenden Krankenkassen. Dieser Entwurf überträgt Ie Kranken kassenbeamten das Dijziplinargesetz von 1852, wie es le anderen preußischen Beamten bereits besteht, da hätte es doch gelegen, in dieses bestehende Gesetz nicht Verschlechterungen hinein ngen. Meine politischen Freunde haben es nicht verstanden, daß alsregierung in einer so großen Zeit, wo Tausende und aber nde von Unterbeamten ihr Leben für das Vaterland in ze schlagen, ein Dijziplinargesetz erläßt, in dem für diese Beamten sstrafen sestgelegt werden. Das Abgeordnetenhaus hat 1914 be— sen, die Arreststrafen aus dem Gesetz herauszubringen. Das Herren hat sie bestehen lassen. Jetzt hat die Regierung sich dem Herrenhause fund dem Beschlusse des Abgeordnetenhauses keine Rechnung getragen. offe, daß die Staatsregierung ihren Standpunkt aufgeben und la eins—timmige Annahme finden wird. Die Abgg. Tuercke u. Gen. hlen nur eine Nesolution, worin die baldigste Aufhebung der strafen für Unterbeamten verlangt wird. Wir haben mit solchen ntionen bisher wenig Glück gehabt. Zum mindesten sollte statt dortes baldigst! „noch in dieser Session“ gesetzt werden. Es scklich hohe Zeit, daß diese entwürdigende Strafe aus dem alten fortgeschafft wird. Bei dieser Gelegenheit sprechen meine schen Freunde die bestimmte Erwartung aus, daß die in Aussicht te Aenderung des Diszivlinargesetzes im allgemeinen bald nach iege vorgenommen wird. Fz 2 des vorliegenden Entwurfs ent— eine absolute Verschlechterung gegen das bestehende Recht. Er dor, daß die Dienstaufsichtsbehörden, der Bürgermeister, bezw. andrat, Strafen bis zu 90 „ verhängen dürfen. Bisher stand Dienststellen nur das Recht zu, Strafen bis zu 9 ½ aufzuer während Strafen bis zu 90 M nur die Leiter der Provinzial⸗ en verhängen durften. In bezug auf die Beschwerde und den Rechts⸗ jeht der Entwurf eine Beschwerde gegen die Strafen der unteren lstellen nur beim Propinztalrat vor. Auch das ist eine ganz be— de Verschlechterung der Nechtssicherheit der unteren Beamtenklassen. zünschen hier dieselbe Regelung wie bei den Gemeindebeamten. kgierungsvertreter sagte in der Kommission, daß unser Antrag mbar eischeine, daß qber das Oberperwaltungsgericht überlastet fen. meinen, daß die Beschwerdefälle nicht so bedeutend sein werden, jan wirklich von einer Belastung des Oberverwaltungsgerichts kann. Wenn dagegen in jeder Provinz der Propinzialrat über legende Fragen der Krankentassen entscheidet, fo werden in jeder nz andere Grundsätze maßgebend sein. Wir möchten außerdem daß die Verweise, die bis 1906 in die Personalatten einge sind, gestrichen werden. Der Antrag Gronowski, der den entassenvorständen das MRecht geben will, Warnungen und Ver ju erteilen, ist uns ympathisch. Wir vermissen aber in dem ge die Zulassung eines weiteren Rechtsweges gegen die Fest F dieser Strafen. g. Hammer (kons.): Meine Freunde werden für den Ge— vurf in der Kommissionsfassung stimmen. Der eine Fall von enen, der vorgekommen ist, ist bedauerlich, aber er ist, wie uns Er Regierung in der Kommission mitgeteilt worden ist, durch die llichkeiten entstanden: harte Steine mablen schlecht. Ich hoffe, dem Minister gelingen wird, diesem Streit ein Ende zu be Die Anträge Braun werden meine Freunde ablehnen; den ß Gronows ki, dem auch der Regierungsvertreter in der Kom nzugestimmt hat, werden wir annehmen. Unser Antrag Tuercke durch die Kommissionsfassung einigermaßen eliminiert, aber er och weiter, als der Antrag der freisinnigen Volkspartei, dem wir sustimmen können. Wir wollen diese Frage gründlich erörtern, nd die Freisinnigen nur einen Teil der Sache erledigen. bg. Braun (Soz.): Der preußische Erlaß von 1914 entspricht er Reichsversicherungsordnung, denn nach dieser können nur die auf zeit angestellten Kassenbeamỹien die Rechte der Kommunalbeamten n. Der Erlaß läßt aber zu, daß allen Kassenangestellten die Rechte slichten der Kommunalbeamten übertragen werden. Die Auslegung feußischen Regierung widerspricht der Entstehungsgeschichte des . Ein großer Teil der Kassenbeamten ist nur privatrechtlich fllt und unterliegt nicht der Disziplinargewalt der Gemeinde An. In der Ausübung der Disziplinargewalt kollidiert der mmeister mit dem Kassenvorstand, und schließlich ist die Diszi hewalt des Bürgermeisters ausschlaggebend. Das veranlaßt die die Angestellten nicht mit Ruhegehalt anzustellen, um sie der linargewalt des Bürgermeisters zu entziehen; es wird ihnen also obltat des Ruhegehalts vorenthalten. Die Kassenbeamten wollen us nicht für das Linsengericht des Nuhegehalts die Freiheit ihrer b aufgeben. In dem Erlaß werden ferner Strafbestimmungen n für Dienstvergehen, aber nicht gesagt, was Dienstvergehen sind. nach dem Hallenser Fall muß alles getan werden, daß der mus von Kassenvorstand und Bürgermeister, bei dem der Be— nicht weiß, was er tun soll, aufhört. Es muß gesetzlich fest werden, wie weit die Kompetenzen des Bürgermeisters und des borstandes gehen. Das Disziplinargesetz hat sich längst überlebt, sit zwei Jahrzehnten werden hier im Hause Anträge auf Auf⸗— der Arreststrafe gestellt, und das Haus hat darin die Regierung die Arreststrafe für die interbeamten aufzuheben. Aber das Herren- pollte kein Flickwerk machen. Deshalb ist die ses Haus sich jetzt schuldig, die Tat zu beweisen, was es will, nicht bloß durch eine Nesolution. é empfiehlt die Anträge seiner Partei und erklärt, daß diese n Anirägen Gronowski und Aronsohn zustimme. Die Kassen— n könnten jetzt vor dein ordentlichen Gericht ihre Rechte gegen— em Kassenvorstand vertreten. Jetzt dagegen sollten ihre Rechte geischlechtert werden, indem sie unter das Disziplinarrecht gestellt n. noch dazu mit der Beschränkung, daß der Provinzialrat in Instanz endgültig entscheiden soll. Wenn man die Kassen⸗ ellten den Kommunalbeamten gleichstelle, so müsse man ihnen nnen auch deren Rechte geben. . bg. Dr. Gottschalk⸗-Solingen (ul.): Es wäre ja sehr wenn wir bei der Verabschiedung dieser Vorlage auch schon . des Disziplinargesetzes besessen hätten, da das nicht der t klammert man sich um so ängstlicher an das Bestehende. Die ung hat noch nicht zu erkennen gegeben, ob sie mit dem wieder—
die
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indem sie sie ausmerzte, doch
— sein sollen, muß auch irgendwelche
für ihr außeramtliches Verhalten gelten. * Antrag des Zentrums schlägt einen Mittelweg ein, ich kann ihn gber eben sowenig für eine Verbesserung halten, wie den Antrag der Volkspartei. Gemeindebeamte sind diese Kassenbeamte nicht und ollen es auch nicht sein. Im übrigen werden wir eben das neue Disziplinar gesetz abzuwarten haben. Für die Resolutton Tuercke werden wir stimmen.
Abg. Gronowski (Zentr.): Kommissionsbeschlüsse haben uns nicht ganz befriedigt. Deshalb bitten wir Sie, unserem Antrage als einem tatsächlichen Mittelwege zuzustimmen. Die Verhältnisse der Krankenkassenbeamten sind durch das Regulativ vom 18. Februar 1914 geregelt worden; bedarf dringend der Nach⸗ vrürnng. Es sollte nur denjenigen Kassenangestellten, die sich in leitender Stellung befinden, der Beamtencharakter beigelegt werden. Ein Regierungsvpertreter wendet sich gegen die Aus führungen des Abg. Braun. Der Auffassung, daß die auf Lebenszeit oder mit Anrecht auf Ruhegehalt angestellten Beamten der Innungs kassen usw, die der Gemeindebeamten haben,
. Rechte und Pflichten haben sich auch das Reichsamt des Innern und das Reichsjustizamt angeschlossen.
c Die Befürchtung, daß die Krankenkassenvorstände da von Abstand nehmen würben, in weiterem Umfange Angestellte auf Lebenszeit oder mit Anspruch auf MRuhegehalt anzustellen, halte ich bis auf weiteres für unbegründet. Wir werden jedenfalls nicht ver sänmen, darüber zu wachen, daß die Reichsversicherungsordnung im
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ĩ . dieses Regulativ
wohlverstandenen Interesse der Angestellten ausgeführt wird. Den Antrag Braun bitte ich abzulehnen, ebenso den Antrag Aronsohn. Ich möchte darauf hinweisen, daß der Kreisausschuß sämtlichen Kreis— beamten gegenüber das Recht hat, Geldstrafen bis zu 90 S6 zu ver hängen. Der Antrag ist ja logisch aufgebaut, aber das Oberverwal tungsgericht kann doch nicht mit solchen Entscheidungen belastet werden, die von verhältnismäßig geringer Tragweite sind. Dem An trage Gronowski kann Regierung zustimmen, da er sich auf Strafen bis zu 9 A beschränkt. Als Beschwerdeinstanz gegen diese Strafe würde zweifellos der Bezirksausschuß zuständig sein.
Abg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (nl.) erklärt, daß seine Partei nach den Erklärungen des Regierungsbertreters für den Antrag Gro— nowski stimmen werde.
Bei der Abstimmung werden die 88 1 und 1a nach den Kommissionsanträgen mit großer Mehrheit angenommen, 8 2 mit dem Antrage, Gronowski unter Ablehnung aller übrigen Amendements; die Resolution Tuercke gelangt mit der Modi fikation Aronsohn ebenfalls zur Annahme.
Schluß gegen 3 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr. Fischereigesetz, Steuervorlagen.)
die
Land⸗ und Forstwirtschaft. Der Anbau von Hülsenfrüchten.
Da alle Hülsenfrüchte einen sehr hohen Eiweißzehalt besitzen, können sie am besten die Fleischkost ersetzen. Jofolgedessen ist ihr Anbau von größter Wichngkeit, zumal da der früher sehr siarke Ver⸗ brauch großenteils auß dem Auslande gedeckt wurde und während der Kriegszeit nur geringe Mengen nach Deutschland hereinkommen. Die Hülsenfrüchte, deren Aabau besonders lohnend ist, sind: Erbfen, Bohnen und dicke Bohnen. Lmsen gedeihen dagegen in unserem Klima schlechter. Der Anbau von Hülsenfrüchten finder in der deutschen Lindwirischaft nicht die Würdigung, die er derdient. Fehlernten, in—⸗ solge von Vogelsraß, Bildung von Läusen und anderen Schädlingen, haben dahin gefühnt, daß der Aubau von Hähenfrüchten nicht be- sonders gipflegt wird. Viese Fehlernten sind aber zum großen Teil auf die falsche Art der Aussaat zurückzuführen. Hulsenfrüchte vertragen zumeist keinen frisch gedüngten Boden. Frischer Dünger macht die Pflanzen krank und leistet der Bildung aller Schädlinge Vorschub. Am besten werden daher Hülsenfrüchte erst in zweiter oder dritter Tracht angebaut. Für die Düngung empfehlen sich kleine Gaben siickstoffhaltigen Mineraldüngers sowie reichlich Phosphor und Kali enthaltende Sioffe und kalkhaltiger Kompost.
Erbsen lieben luftige Standorte. Der Ertrag wird daher ge⸗ schmälert, wenn man zu hreste oder mehrere Beete nebeneinander be— stellt. Die Aussaat der Eibsen beginnt Anfang bis Ende März und ersreckt sich bis spätestens Mitte Mai. Bei gut kultiviertem und warmem Boden sind Markerbsen ergiebiger als Schnabelerbsen, die aber wiederum für geringere Böden vorzuziehen sind. gegen Vogelfraß lege man die Erbsen 10—12 em tief in die Erde und Üüberziehe überdies die Beete noch mit einem strammen, kreuz und quergespannten schwarzen Wollfaden. Diese Vorsichtsmaßregel genügt vollkommen, um jeden Vogel fernzubalten.
Busch und Stangen bohnen können infolge ihrer Empfindlich⸗ keit fur Frost frühestens von Mitte April an gesetzt werden. Die Buschbahnen sind anspruchsloser als Stangenbohnen. Ihnen genügt selbst nicht ju schlechtes Neuland; sie brauchen aber einen möglichst windgeschützten Standort. Buschbobnen kann man bis Anfang Juli setzen. Bei trockenem Wetter sind die Satzlöcher, die ganz flach zu halten sind, anzufeuchten. Die Bohne darf nur mit 1—2 em Erde bedeckt sein, da sonst der Keimling dle Erde nicht durchbricht.
Weniger bekannt ist die dicke Bohne oder Puffbohne, die im Gegen satz zu den anderen Hälsenfrüchten frische und starke Düngung erfordert. Der schlimmste Feind der Puffbohne ist die schwarje Blut⸗ laug. Sie ist nur fernzuhalten, wenn die Bohnen möglichst frühzeitig, bis Mitte März, in die Eide kommen und an einem luftigen Siandort stehen. Findet sich wotzdem die Blutlaus ein, so knipst man, wenn genügend Fruchtansatz vorhanden ist, die Sp tzen der Pflanzen aus. Dieses Verfahren steigert an und für sich die Eiträgnisse.
Der Anbau von Hülsenfrüchten eignet sich besonders auch für Privat- und Kleingärten und sollte hler eifrigst betrieben werden.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ masregelu.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet daz Erlöschen der Maul-, und Klauenseuche vom Viehbhof in Essen am 18. d. M.
Nach weisung äber den Stand von Viehseuchen im Deutschen Reiche am 15. März 1916.
(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Kalserlichen Gesundheitsamte.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts. 2c. Bezirke) berzelchnet, in denen Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, e . der Schafe, Beschälseuche der Pferde oder Schweineseuche und Schweinepest am Bertchtgtage berrschten. Die Zablen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vothandener Seuchenfälle oder auch nur wegen Seuchenverdachts ge⸗ sperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.
Notz. Preußen. Reg. Bez. Königsberg: Königaberg 2 Ge- meinden, 2 Gehöfte, Gerdauen 2, 2, Rastenburg 1, J. Reg.⸗Bez.
Kommissionsbeschluß, die Arreststrase aufzuheben, einverstanden
Gumbinnen: Pinkallen 1, 1, Insteiburg Stadt 1, 1, Dar—⸗
Zum Schutze
(davon neu 1 Gem., 1 Geh.), Angerburg 3, 3 (1, I), Goldap 5, 5 (2, 27), Oletz ko 1, 1. Rege- Bej. Allen stein;, Johannis ⸗ burg 1, 1 (1, 1j, Lötzen 1, 1, Lyck 3. 2, Neidenburg 1,1 (1, 1). DOsterode i. Osthr. l, J. Neg. Ber. Vanzig; Danziger Höhe 1, 1. Reg.-Bez. Martenwerder: Stuhm 2, 2, Löbau 1, 1, Stra; barg 1, 1. Stadttreis Berlin: 1, 1. Reg. Bez. Potsdam: Coar- lottenburg Stadt 1, 1. Reg.-Bez. Steitin: Antlam 1,2 Cammin 1, 1. Neg. Bej. Köslin: Siolp Stadt 1,1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Posen: Schrimm 3, 3, Posen Stadt 1, 1, Ster 1,1. Reg⸗ Bez. Bromberg: Schubin 1, 1, Strelno 1,2 (1, 2). Rig -⸗Bez. Breslau: Breglau Stadt 1, 1, Striegau 1, 1. Neg-Bez. Minden: Halle i. W. (Rotzverdacht) 1,1. Rg. Bez. Catel: Witzenhausen 1, 1. Reg⸗Bez. Cöln: Göln Siatt 1. 1 (1. 17. Königreich Sachsen. K. H. Bautzen: Bautzen Stadt 1, 2, Kamenz 1, 1, Löbau 2, 3, Zittau Stast 1, 1. KRS. Chemnitz: Stolberg 1, 1. KH. Dresden: Dresden Stadt 1, 8. RH. Leipzig: Lespzig Stadt 1, 1, Lelpzig 16, 1, Oschatz 1. 2. Mecklen⸗ burg · Schwerin: Gatrebusch 2, 2, Schwain 2, 2 (2 2), Güstrow 1, 1 (1, 1), Rostock 3, 3 (1, 1), Waren 2, 2. Mecklenburg⸗ Strelitz: Neustrelitz: 1, 1.
Insgesamt: 48 Kreise, 70 Gemeinden, 82 Gehöfte; davon neu: 13 Gemeinden, 14 Gehöfte.
Lungenseuche, ,, Beschãlseuche. res.
Maul und Klauenseuche, Schweinesenche und Schweineye st. n. Regierungs usm. Bezirke. Maul ⸗ und Klauenseuche . davon neu ö
kehmen 5, 5
Schweineseuche und Schweinepest
, neun
Regierungg⸗ usw. Bezirke sowie Bundesstaaten,
die nicht in
Regierungoͤbezirke
geteilt sind
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— * . .
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Gemeinden D Gemeinden
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83 — 8d
Kreise usw Gemeinden
2.
Preußen. Königsberg ..... 2 Gumbinnen . . . 3 Allenstein Danzig Martenwerder Stadtkreis Berlin. ö. . Frankfurt Stettin .. Köslin. Stralsund. . . Hroꝛberg Breslau.. 5 Liegnitz JI Magdeburg .... Merseburg ... , Schlegwig . ... , J Hildesheim Lüneburg. Stade... Osnabrück. e,, Münster .. Minden .. Arnsberg.... Cassel ... Wiesbaden .... 1 3 Düsseldorf 34 Cöln ... ; 3, k Sigmaringen ..
Laufende Nr.
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Bayern. Oberbayern Niederbayern. wl, Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken .. Unterfranken ... Schwaben. ....
Sach sen. J Chemnitz .. ö ö O Zwickau ...
Württemberg. s — 3 52 Schwarzwaldkreig ... : 35 6 19 54 Donaukreig ..... 2 43173
Baden. 5h Konstanz .... 6 Freiburg .... 57 ere ;
58 Mannheim ...
Hessen. 59 Starkenburg .. 60 Oberhessen ... 61 Rheinhessen ...
62 Mecklenburg⸗ Schwerin....
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9
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Sachsen⸗ Goburg⸗ Gotha. ö
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