1916 / 73 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Mar 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Deutsche BVerlustlistenm. 24. März 191

11746

(W. 362.)

Wachtm. Georg Eißl Sigloch, August Knecht, Ulrich 1

. 9611

Remontierungskommission.

Lüudrmia w uz j 8 2 J ö 1 el

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Ersatz⸗ Pferde Depot Ludwigsburg.

., 2 . Cn nn 81 oft s man gestbdbel

Berichtigung früherer Verlustlisten.

3u Verlustliste Nr.

* 71 TD. JIusfanterie⸗Regiment Nr. ETI, Ludwigsburg.

9

Zu Verlustliste Nr. L 5. E. Reserve⸗Piovnier⸗-Kompagnie

, n,, 8

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Zu Verlustliste Nr. 21. 7 6

Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.

Zu Verlustliste Nr. 23.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 129.

ö n w 8 z Rom 91 94 . 5 z ; piäbk Bworrwnn?

Zu Verlustliste Nr. 25.

Infanterie Regiment Nr. I 21, Ludwigsburg.

Kimme cht

Infanterie Regiment Nr. 124, Weingarten.

ve rmiß? Dellnißl.

rlustliste Nr. 31.

Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten.

Verlustliste Nr. 32. Ersatz Bataillon Nr.

8 133 **

—3u Ver(luftliste Grenadier Regiment Nr 6

Infanterie⸗Regiment

Ver lustliste Nr. 4

X

Regiment Nr. LA 9, Stuttgart.

Zu Verluftliste Infanterie⸗Regiment Nr.

9

12 28 * Verluftlist⸗

Grenadier⸗ Regiment

gu Verluftliste

Infanterie⸗Regiment Nr

Verlustliste Nr. 42. Infanterie⸗Regiment Nr. L2G, Uln

122 Ce, n 3u Verlustliste Nr

Infanterie⸗RNegiment

.

. . Q Illingen

1 Deutscher Neichsanzeiger

Brigade ⸗Ersatz Bataillon Nr. 2. Kompagnie. streichen, weil irrtümlich

9** 1 vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 45. Landwehr⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 125

8153

Zu Verlustliste Nr. 146. Reserve⸗ Infanterie Regiment Nr. 121.

9

Grenadier Regiment Nr. 123, Ulm.

Zu Verlustliste Nr. 47. Reserve⸗Infanterie Regiment Nr. 119. 19. Kompagni

Es ist zu streichen, weil ir

3939 ow vor vm München ver

Infanterie Regiment Nr. 126, Straßburg.

1 Dur * 1 1. Ke m pa

Zu Berlustliste Nr. 50. 1. Reserve⸗ Pionier Kompagnie.

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hm . e t Vornber⸗

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Zu Verlustliste Nr. 51.

Infanterie⸗Regiment Nr. ESO, Tübingen⸗-Gmünd. 7 * ?

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Zu Verlustliste Nr. 53. Grenadier⸗ Regiment Nr. 123, Ulm. * m pa 1e

2 . KSFer

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Franz (nicht Josef Zu Verlnustliste Nr. 54. Füsilier⸗Regiment

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iste Nr. 56. 25, Stuttgart.

171fw05 SG O!, 51 IeIlwen

Zu Verlustliste Nr. 57 Zandwehr⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 1209. 1 8 o mpa

o stre ic er m

Zu Verlustliste Nr. 62

99

Infanterie Regiment Nr. 124, Weingarten.

5 1 J

Fran; 8

Zu Verlustliste Nr. G3. Grenadier⸗ Regiment Nr. 119, Stuttgart.

G =- r 8

Zu Verlustliste Nr. 64.

Füsilier⸗ Regiment Nr. 122, Heilbronun⸗Mergentheim.

Zu Verlustliste Infanterie Regiment Nr.

8

Zu Verlustliste Nr. G5.

2

Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg

8

Feuer

Zu Verlustliste Nr. 71 Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 246. 10. K

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Zu Verlustliste Nr. 72. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr

1 Ron

11

Zu Verlustliste Nr. 73. 6 sernue⸗- nf ter i- Me ent Nr 248. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr.

861 (von J 65 un

Zu Verlustliste Nr. Infanterie⸗ Regiment Nr

Nr. I 22, Seilbronn⸗Mergentheim.

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Reserve⸗Jnfanuterie⸗ Regiment Nr. 120. 411 9 I, Christoph (nicht Zu Verlufstliste Nr. S2. Grenadier Regiment Nr. 123, ulm. ß. Kompagnie Weißburger), Anton

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16 6a z vas bol, ben Truppe.

Zu Verlustliste Nr. S2. Reserve (Infanterie Regiment Nr. 24.

9

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3u Verlustliste Nr. S6.

Brigade⸗Ersatz Bataillon Nr. 53.

Zu Verlustlifte Nr. 96. Infanterie Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. . Komp nie

U 9

( .

Zu Verlustliste Nr. 9s. Grengadier Regiment Nr. RR, Stuttgart.

Kompagag—

Zu Verlustliste Nr. 99. Grenadier Regiment Nr. Rv, Stuttgart Ru

Infanterie Regiment Nr.

685

206

Zu Verlustliste Nr. 105. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart Komp

Ra .

Berichtigungen zu Verlustliste Nr. 116. Zu Verlustliste Nr. 67. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 98. Kompagnie

R R ver Hohmut! Georg.

Zu Verlustliste Nr. 117. Infanterie Regiment Nr. L121, Ludwigsburg. 16 G Gr w

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Zu Verlustliste Nr. 128.

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Verlustliste Nr. 161. n E26, Straßburg.

531

Infanterie⸗Regiment

* ö ö . 8 rmißt Imißt,

Zu Verlustliste Nr. 188. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.

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11

Verlustliste

Nr. 1 Ludwigsburg.

n 212 * ö ** Verlustliste Rr. 234. *

Regiment Nr. 123, Ulm.

Kom

3u Verlufstlifte Nr. 264.

Infanterie⸗Regiment Nr. ITI, Ludwigäburg.

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Zu Berlustliste Nr. 260. Infanterie⸗Regiment 120, Ulm.

N

Zu Verlustliste Nr. 298. Reserve⸗Infanterie⸗ Meinen Nr. IX.

31

irml his! vermißt, in Gesg

Zu Verlustliste Nr. 299. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 12.

j Rom 1116

Mor bish. vermißt, in Gefgsch.

Berlin 8W, Wilhelmstraße Nr. 32.

indet, 9 fallen.

Schölh, Alber Gnzberg leicht verwundel 7 5. 1

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fanterie⸗ Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

orddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt

ind

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

z amn.

Der Kemngspreig beträgt vierteljährlich 5 ½ 40 9.

Alle Nostanstalten nehmen Gestellung an; für Berlin außer den PNostanstalten und Jeitungaspeditenren für Selbstahholer anch die Expedition 8w. 6. Wilhelmstraße Nr. 22.

Einzelne Nummern kosten 23 9.

nm, mn 25 w

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Anzeigen nimmt an:

dier Königliche Expedition des Reichs und Ktaatsaujeigern Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

63 *

ͤ Inhalt des amtlichen Teiles:

rdenaverleihungen ꝛc.

Dentsches Reich. nnungen 2c.

en eanntmachung über die Aenderung des Gesetzes, betreffend

Hächstpreise, und die Verordnung gegen übermäßige Preis⸗

steigerung.

elanntmachung, betreffend Sperre und Anmeldung des Ver⸗ mögens von landesflüchtigen Personen.

ekanntmachung über die Vornahme einer Viehzwischenzählung n 15. April 1916.

ekanntmachung, betreffend Versuchsanstalten und öffentliche

1delschemiker, die für das Rechnungsjahr 1916 zur Aus⸗

rung von Kalisalzanalysen zugelassen sind.

anntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlãssiger

ersonen vom Handel.

hege, betVeffenß die Ausgabe der Nummer 52 des Reichs— R s h ö

141

Erste Beilage:

Ersonalveränderungen in der Armee.

stönigreich Preußen. mungen, Charakterverleihungen, Standes erhöhungen und ige Personalveränderungen. betreffend Sparsamkeit im Papierverbrauch. tmachung, betreffend die Verteilung der evangelischen ohner des nach Berlin eingemeindeten Teiles des Guts—

benrks Plötzensee und Jungfernheide.

Erste Beilage:

.

[ 83 Delli 16 4

Vertrie egenständen.

ine Majestät der König haben geruht:

zhrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin ichim von Preußen den Luisenorden mit der Jahres⸗ 313 14 zu verleihen. zeine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht: dem Landesrentmeister Obermeit in Berlin⸗Schöneberg,

zeheimen Kanzleiinspektor, Kanzleirat Kletsch in Berlin—

ledenau, dem Strafanstaltsoberinspektor Ast in Brieg und

Betriebsobermeister a. D. le Vrang in Spandau den n Adlerorden vierter Klasse, dem Universitätskuratorialsekretär, Rechnungsrat Trebing larburg den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, m Landessekretär Stirz in Berlin⸗Friedenau den König⸗ ronenorden vierter Klasse sowie em Strafanstaltsaufseher a. D. Blatt in Bonn und Hlosser Poritz beim Feuerwerkslaboratorium in Spandau

UUgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben nach Maßgabe des vom 17. März 1878 (RGBl. S. 7) mit der Stell— des Reichskanzlers des Reichs marine⸗ ssekretär des Reichsmarineamts, beauftragen geruht.

d des 831 es Bundesrats zu n nw. vom 4. August 1914 Reichs⸗G Verordnung erlassen: Artikel

deg Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom fallung dom 17. Dezember 1814, ergänzt durch 5 om 23. September 1915 (Neichg. Gesetzbl. 1914

S. 503) erhält folgende Fassung:

3 nem & . Besängnig bis zu elnem Jahre und

.

1. werden, oder sich zu

wer Gegenstand, der von einer Aufforderung (G5 Hhetroffen ist, beiseiteschafft, beschädigt oder zeistört;

er Aufforderung der zuständigen Bebörde zum Ver— die Höchstpreise festgesetzt sind

* 18 * * * lauf von Gegenständen, sür

* 4), nicht nachkommt

wer Vorräte an Gegenständen, für die Höchstpreise fest— gesetzt sind, dem zuständlgen Beamten gegenüber ver⸗ heimlicht;

wer den nach 5 5 erlassenen Augführunqebestimmungen zu⸗ widerhandelt.

791 1

Bei vorsãtz lichen Zuwlderhandlungen gegen Nr. 1 oder 2 ist die Geldstrafe mindestenz auf das Doppelte des Betrags zu bemessen, um den der Höchstpreis überschritten worden ist oder in den Fällen der Nr. 2 überschritten werden sollte; übersteigt der Mindestbetrag zebntausend Mark, so ist auf khn zu er kennen. Im Falle mildernder Umstände kann die Geldstrafe bis auf die Hälfte des Mindestbetrags ermäßigt werden.

Bei Zuwiderhandlungen gegen Nr. 1 und 2 kann neben der Strafe angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntzu machen ist; auch kann neben Gefängnis

strafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

Artikel I 585 5 1 z der Verordnung gegen übermäßige Prelosteigerung 23. Juli ö vom 22. Tugust 1915, ergänzt durch 57 der Verordnung vom 23. September 1915 (Reichs. Gesetzbl. S. 467, 514, 603), erhalten folgende Fassung: §5

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu jehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

I) wer für Gegenstände des täglichen Bedarfs, ingbesondere für Nabrungs. und Futtermittel aller Art, für rohe Natur- erzeugnisse, Heiz- und Leuchtstoffe sowte für Gegenstände des Kriegsbedarfs Preise fordert, die unter Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse, insbesondere der Marktlage, einen übermäßigen Gewinn enthalten, oder wer solche Preise sich oder einem anderen gewähren oder ver— sprechen . wer Gegenstände der unter Nr. 1 bezelchneten Art, die von ihm zur Veräußerung erzeugt oder erworben sind, zurück⸗ hält, um durch ihre Veräußerung einen ũbermãßigen Gewinn zu erzielen;

6 * de 3 h

unlautere Machenschaften vornimmt;

wer an einer Verabredung oder Verbindung teilnimmt, die eine Handlung der in Nr. 1 bis 3 bejeichneten Art zum Zwecke hat;

wer zu Handlungen der in Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art auffordert, an reißt oder sich zu Handlungen solcher Art er⸗ bietet, soweit nicht nach den bestehenden Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt sst.

Bel vorsätz lichen Zuwiderbandlungen gegen Nr. 1 ist die Geld— strafe mindesteng auf das Doppelte des übermäßigen Gewinng zu be⸗ messen, der erzlelt worden ist oder erztelt werden sollte; übersteigt der Mindestbetrag zehntausend Mark, so ist auf ibn zu erkennen. Im Falle mildernder Umstände kann die Geldstrafe bis auf die Hälfte des Mindestbetragtz ermäßigt werden.

Neben der Strafe kann auf Etnziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, obne Unterschied, ob sie dem Verurteilten gebören oder nicht. Neben Ge fangnisstrase kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

Neben der Strafe kann ferner angeordnet werden, daß die Ver— urteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntzumachen ist.

86

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Die Vorschriften der 55 1 bis 4 finden keine Anwendung, soweit Höchftvreise bestehen.

Ver Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Artikel III Diese Verordnung tritt am 1. April 1916 in Kraft.

Berlin, den 23. März 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung, zetreffend Sperre und Anmeldung des Vermögens von landesflüchtigen Personen. Vom 2B. März 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesettzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Vorschriften der Verordnung über die Anmeldung des im Inland befindlichen Vermögens von Angehörigen feindlicher Staaten vom 7. Ottoher 1915 (Reiche Gefetzbl S. 633) finden auf das Ber- mögen von Per sonen, die auf Grund des 3 27 Abs. 1 deg Reichs. und Staatsange hörigteitegesetzeß vom 22. Jull 1913 (Reichs. Gesegzbl. S. 583) der deutschen Staatgangehärigkett verluftig erklärt worden sind, mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß die Landes. zentralbe hörden beslimmen, ob und nach welchen Vorschriften dag Vermögen anzumelden ist.

Die Landeszentralbehörden können in Einzelfällen die Verschriften des Abf. 1 auch auf das Vermogen im Ausland sich aufhaltender Deutschen für anwendbar erklären, welche einer dom Kaiser angeord- neten Aufforderung jur Rückkehr keine Folge geleistet haben. Die Anordnung kann zurückgenommen werden.

Artikel 2

Viese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Soweit in der Vererdnung vom 7. Dftober 1815 au den Zeit- punkt ihres Inkrafttretens veiwiesen wird, tritt der Zeitwunkt deg In⸗ kiafttretens dieser Verordnung an die Stelle.

Berlin, den 23. März 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzler.

111 * Del bh rüd

Berlin, Sonnahend, den 25. März, Ahends.

Bekanntmachung

über die Vornahme einer Viehzwischenzählung am 15. April 1916.

Vom 23. März 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Ge etzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: .

§51 „Am 15. April 1916 findet eine Vlehjwischenzählung statt. Die Zählung erstreckt sich auf Rindvieh, Schafe und Schweine. Sie er= folgt nach Maßgabe des beiltegenden Erhebungsmusters. ) 2

Die Landeszentralbehorden er lassen die Bestimmungen zur Aug— 1 dieser Verordnung. Sie sind befugt, weitergehende Erhebungen anzustellen.

53 Dem Kaiserlichen Statistischen Amte ist nach beiliegendem Zu⸗ sammenstellungsmuster ) eine vorläufige, sämtliche Unterahtellungen des Zusammenstellungsmusters enthaltenbe Uebersicht der Zählungs⸗ ergehnisse nebst den von Len Bundesstaaten erlassenen Ausführungs⸗ vorschriften bis zum 1. Mai 1916, die endgültige Zusammenstellung bis zum 1. Juni 1916 einzusenden. §5 4 Wer vorsãtzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund dieser Ver⸗= er,. oder der nach 2 erlassenen Bestimmungen aufgefordert wird, nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige An- gaben macht, wird mit Gefängnis bis ju sechs Monaten oder mit 8 * zu jehntausend Mack bestraft; auch kann Bleb, desse orhandensein ich , rein e 3a

Verordnung keit Berlin, ben 3. März 1918

Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrũck.

) Die Muster sind hier nicht mit abgedruckt.

Bekanntmachung

Folgende Versuchsanstal ten und öffentlichen Handelschemiker sind für das Rechnungsjahr 1916 zur Ausführung von Kalisalzanalysen gemäß den Vorschriften unter 2B der Bekanntmachung vom 28. Juni 1911, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen Reich⸗Gesetzbl. S. 236 —, zu⸗ gelassen worden:

Versuchsanstalten:

Ver suchtstation und Untersuchunggzamt der Landwirtschaftelammer fur die Previn Osspreußen in Königaberg J. Br,

Landwirtschaftliche Ver suchsstatlen des landremntichaftlichen Zentral⸗ vereing in Insterburg,

Landwirtschaftliche Verfuchg⸗ und Kontrollstation der Landwirtschaftgz⸗ kammer für die Provinz Westpreußen in Danzig, Sandgrube 21,

Landwirtschaftliche Veisuchs tation der andwirtsckastz kane mer für die Provinz Posen in Posen O. 1., Mmitterstraße 40,

Agrikulturchemische Versuche tation und fen iiiche⸗ Nahrungamittel⸗ Untersuchungzamt der Landwirtschafte kammer für die Provin Dommern in Köglin,

Agrikulturchemische Versuchg⸗ und Kontrollstatlon der Landwirtschaftg. . für die Propin; Schlesien in Beeelau X, Matthias, platz Y),

Agri ait urchemische Kontrollstation der Landwirtschafte kammer für die Provinz Sachsen in Halle a. S., Karlstraße 160,

Landwtrtschaftliche Kontrollftation Berlin (Land wirischaftliches Nater⸗ suchunggzamt der Landwirtschafte kammer für die Provinz Branden burg) in Berlin RW. 40, Kronyrinzenufer 4,

Agrikulturchemijche Versuchgstatlon der Landwirtschafta kammer für die Provin Schleswig ⸗Holstein in Klel. Kront hagener Weg 5,

Landꝝwirtschaftliche Versuchestation der Landwirtschaz fte fammer für die Prorinz Hannover in Hildesheim,

Landwirtschaftliche Bersuch stalion der Landwirtschafte kammer Für die Plogin. Westfalen in Mänster . W, Schorlemer ftraße 6. Verfuchastatlon des landwirtschaftlichen Vere mz far Rheinprteußen in

Bonn, Weberstraße 61,

Landwirtschaftliche Versuchislatlon der Landwirischafte kammer fur den Regierungsbezirk Cassel in Harlegbausen bei Gaffel.

Tandwirrschastliche Zentralver suchestat on für Bavern in München,

Städtische Untersuchungsanstalt fär Nahrun, 3. und Genaßminel and land wir s caftliche Kontrollstatlon in Regengbarg.

Sandwirtschattliche Treigverjuchsstation far Mittel fran ken in Triegdor 6

Tandwirtschafiliche Kreigversuchgfiation für den Regiernn gs bentrt Uafer- franken und Aschaff nburg in Wärzbarg.

Sand wirt haftliche Untersuchan gaanstalt des laadrirtichaftlichen Krris- ausschuffes von Schwaben und Nen derg ta Laas nrg.

Tandwirtichartliche Kreigdersuchestatlen TIN fen Naters uch ngs⸗ anftalt für Nab-nagg- und Genußmittel Sernder,

a,, Sãchfische landwirtschaftliche Verfuche T rrtem in Ce yy · oe ern

Köntglich Wärttembergifche land wirt schaftliche Ver fuche statton in Vohen deim.

Großherzoglich Badische land wirt schaftliche Ver suchgan tal in Alaqusten. berg. Dost und Statton Grötzingen in Baden.

wand wir iichaftliche Verfucht ftatton in Rostock (Neri)

Berfuchg - und Tontrollftatton der dandwirtschaffefammer Fir dag

Denogtum Oldenburg in Oldenburg . Ge.