begründet wenden; der Antraastelser soll die ihm zugänglichen Beweie.
nrkunden, int besondere Verte ful? nd n . n Die von heute ab zur Ausgabe el *. 1. J z an 1 1 3 1 16 j 2 1 . . 2 2 4 * 7275 1 . ö tien, belfugen des x g 3 . gtr, haft 2 1de Nummer 59 37 , . , e, . n , fich ö nin m, n,, , die in Betracht kommenden Vorräte das Gewicht von 1 Eg über-] die zur Erh gg der , oder Wirtschaftlichkeit as Schiedsgericht verhandeit und r̃ 29 us fühtungsbestimmungen zur Verordm 3 I . 3 zum ordentlichen Hondra. nn daificmen, die zwar mit Heeresaufträgen beschästigt sind, die schresten. Die für Gum mifabriken und Regenerier⸗ beitragen, bewilligt werden können. . und entscheldet in nichtbffentlicke: Rundesratg ie Cin än d eerotonung, des professor in der philosophischen Zatult ttigen Universitẽ sellten Sau mwon ber nicht lung or äs zum ᷣ ö ff ; ; Fung. Der Vorsttzende kann anordnen, daß eine mündliche Ver; rats über die Einfuhr von pflanzlichen und lierischen . 6 . 1 k,, 8e g. ee, nn el, dn, , ö 24 . 36 . .
handlung mit den Betelligten stotifindet Delen und Fetten sowie Seifen von ; * 4 * wer. . i , , w. 4. März 1916 Reicht ; fia ir j ist ie Direkt trieb . B. h ions sabrik⸗ awolle Tie stelligen Lad, dar der Ehischeidung zu hören. Gz ist Gesetztl. S. Lis), vom S0. Marg 1916. 5 Dem chhmnafsalbsre ter Dr. Wiel haner is bie Direltton ö Ke Gleichzeitig werden durch eine zweite, ebenfalls am 1. April Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatganzeigers/
ibnen gest ᷣ siums in? sen übertraa⸗ ; ; ; eee. h! irg nden, e andlunzen beizuwohnen. Ber Voisi gende Berlin W. 9, den 31. März 1916. des Gymnasiums in Rogasen übertragen worden. 4) Nach Vollziehung des Belegscheines sendet die auftrag 1916 erschienene Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für liegt die Ausgabe M3 der Deutschen n, . Beteilige im Sinne dieser Beflimmungen sind die Vert Kaiserliches Postzeitungsamt. Mint 3 Seeres- der Margnebehörde beide Auß. Altgummi und Gum miabfälle, für alle durch die oben Sie enthält die 5. Liste des Vermißtenngchmei es, . 2 * Parte len. Ber Vorssßzende kann andere Personen, di 3 ertrag. Krüer nisterium für Landwirtschaft, Domänen ert gungen an die Krleggs-Robstoff. Abteilung, Baumwollbedar fe, erwähnte Bekanntmachung beschlagnahmten Arten Höchstpreise lustliste der preußischen Armee und die 268. Verlustliste der Interesse an der Entscheidung haben, als Betenlt⸗ le ein rechtliches . und Forsten. rüfungestelle, Berlin SW. A8, Verlängerte Dedemannstraße 10 Nach festgefetzt, die bei dem Verkauf von Altgummi und Gummi— sächsischen Armee. zaben,« eteiligte zulassen. D ö. ö . ; Lichtigbefund erhält der Lieferungspflichtige eine Aughertigung mit abfallen an die Kautschuk⸗Abrechnungsflelle eingehalten werden ; ; § 7. Die von heute ab zur Ausqab J . em Domãnenpachter Fritz Rosenow in Brandenburg, Senehmigungt vermerk zurück. Erst diese Ausfertigung ermäch⸗ 63 . rn, J geh ale ; Die Beteiligten sind von Dit und Zelt der Sitzung uu benach. des g elchs⸗ Ge bret 2 gelangende Nummer 60 Negierungsbezirk Königsberg, ist der Charakter als Königlicher igt den Weber oder Wirker zur Herstellung der auf tem Belegschein müssen. Der Wortlaut beider Bekanntmachungen ist bei den . richtigen. Wird mündliche Verhandlung angeordnet 6 ai n . , , , , enthält unter Oberamtmann verliehen worden. ⸗ verzeichneten Web. oder Wir kwaren und den Spinner jur Hersfellung Polizeibehörden einzusehen. Oesterreich⸗Ungarn. . dieser u Inden. ö . des Enz stosfgesl Bekanntmachung, betreffend die Abänderung und Lleferung der darauf Vermerkten Garné. Wird mit solchen Der Kaiser Franz Joseph hat gestern den Herzog 2x e, da: ung erfolgt durch eingeschriebenen Brief und, wenn der vom 30 96 33 vom ?. Juli 1902 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 253), Arbeiten früher begonnen, so macht sich der Verarbeiter strasbar. a Philipp Albrecht von Württemberg in Privataudienz n m, n, , 1 ist oder die schriftliche Ver⸗ Nr 5 . — ö. ; Anordnung als er, nr, . 3 von 2 letzten in der Kette der Lieferanten Durch die am heutigen Tage in Kraft getretene Bekannt empfangen . 1 ährend des Krieges erschwer 16 . 21 Vekanntmachung, betreff 8 ü S Schaflů t eis aufzubewahren, und zwar V n ̃ X Rr getr e a . . ; ; 346 eh ö. ofentlitze Ber ann im acht k nn, Kalisghzen, vom 35. Marz 1916, . ffend den Absatz von ; . , . von Schaflämmern. a. wenn das Garn n- gesponnen wird, vom Spinner, machung, betreffend Beschlagnahme baum wöllener „Ulm die Zucker pr eduktion im nächsten e,, ge . en Reschz anzeiger. Der Vorsitzende kann eine antete Art . Nr. 5117 eine Bekanntmachung über Preis beschränk Auf Grund des 8 4 der Bekanntmachung des Stell⸗ b. wenn fertiges Garn böschleguahmten Beständen entnommen Spinnstoffe und Garne (Spinn- und Webverbot), werden zu sichern, bestimmt eine heute in der „Wiener Zeitung, er⸗ R , . bei Verkäufen von Web⸗Wirk⸗ und Strickwaren 0 39) . vertreters des Reichskanzlers über ein Schlachtverbot für werden soll, vom Besitzer dieser Bestaände. die in ihr näher aufgeführten baumwollenen Spinnstoffe, scheinende Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen . e 6 . sich in der mündlichen Verhandlung durch 1916, und unter . vom 30. März trächtige Kühe und Sauen vom 26. August 1915 Relchtz⸗ Verlin, den 1. April 1916. Garne, Zwirne folie Garn- und Zwirnabfaͤlle beschlagnahmt. mit dem Ackerbauminister und dem Finanz minister generell, cher, Vollmacht persehene Person verfreien lassen; sind Nr. 5118 Ausführungsbestimmungen über die ö Gesetzbl. S. 515) wird hierdurch folgendes bestimmt: Kriegsministerium Von der Beschlagnahme befreit bleiben jedoch u. a. Kunstbaumwolle daß Zuckerrüben aus der Ernte des Jahres 1916 ausschließlich — e,, . 51 Kriegs⸗Rohstoff Abteilung A. m. W. b. aus Lumpen und Stoffabfällen, für die besondere Bestimmungen an Zuckerfabriken zum Zwecke der Erzeugung von Zucker ver⸗
sie oder ihre Vertreter trotz recht nad ñ ö * witd gleichwohl in der Gehe . Ladung nicht erschlenen, so Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei Verkauf §1. ; handelt und entschleden. ,, , Schlachten der in diesem Jahr geborenen Schaflämmer Koeth. gelten, nach dem 1. Januar 1916 aus dem Ausland eingeführte kauft werden dürfen. ; wird bis zum 15. Mat d. J. verboien. Linters und Kunstbaumwolle sowie andere nach dem 15. Juni 1915 Frankreich.
M 2 N j k⸗ S* 14 * 2X Web-, Wirk⸗ und Strickwaren vom 30. März 1916 Reichs—
S8 Gesetzbl. S. 214) ,,, . S4 ĩ 96. esetzbl. 214 u ) S ö z ,, binnen einer 30. März 1916. ; V Schiedsgerichte, vom D . § 2. 3 aus dem Ausland eingeführte Baumwollspinnstoffe und Ge⸗ Durch Ministerialerlaß ist das Moratorium für anjugeben und Bewelsmtttel, insbesond ö , Sack berhal s Berlin W. 9, den 31. März 1918 fol as Verbot findet keine Anwendung auf Schlachtungen, die er ⸗ spinste. Ebenso dürfen Ladengeschäfte die am 1. April 19183 Mieten um drei Monate verlängert worden.
ö. Ins besondere rkunden, vorzulegen oder . März 1916. olgen, weil zu befürchten ist, daß das Tier an einer Eiktankung ver. . . ö . . . 1. ö 2.6 ; *
tugen zu stellen. Raiserli k n ü. ; n, . Eittantung ve Bekanntm achung. bei ihnen lagernden beschlagnahmten Garne, höchstens jedoch
ͤ aiserliches Postzeitungs amt. en werde, oder weil es infolge eines Unglücks alles sofort getötet 50 Kg Haushaltungen Hausgen eibende i Türkei f Auf Grund der Bundes ratsverord nung vom 23 September 1915 50 Eg, an Haushaltungen und Hausgewerbetreibende im nrtei.
3. 2 X 63 — 1 11 1 LLIII — 2. — * 26 * 9 5 fe 5 8e * . ö 5 ö 6. . M , 136 2 9 * 1c . 64 * 2 * der Schlachtung der für den Schlachtunggort zuständigen Ortzpolijel⸗ betreffend Fernbaltung unzuwerlässiger Perfonen vom Handel (RhB. Mengen veräußern, die bei jedem einzelnen Verkauf 10 kg Das Amtsblatt veröffentlicht die unlängst vom Parlament 59 Di ͤ ö anzuꝛelgen. ö 2 60s), in Verbindung mit Iiffer 1 der Ausführun sbesimmungen nicht übersteigen. Auch baumwollene Nähgarne, Stopfgarne, beschlossenen Wehrgesetznovellen, die . 2
ie von heute ab zur Ausgab ; Das Verhot findet f keine Anwend: 9 des Herin Ministers für Oandei und Gewerbe vom 27. September Stickgarne, Strick- und Häkelgarne sind in handels fertiger 1) Die Wehrpflicht wid big zum 14. Oktober nach Vollendung
as * 5. Ausga e gelan ende Nu * b in l erner eéine nwendung auf die aus dem 246 26 23 — e . *. Se lem e 110! le, 1 466 1 Pil. garne in andes ge. ie 8e yrpflich 18 z V : Das Schledsgericht kann guf Antrag oder von Amts wegen Be— des Reich s⸗Gesetzblatts enthaͤlt unter g mmer 61 Ausland eingeführten Schaflämmer. 19819 habe ich der F rau Martha Knocke, geb. Kappler, hier, Aufmachung mit bestimmten Einschränkungen beschlagnahmefrei. des 56. Lebensjahres ausgedehnt; die Landsturmpflichtigen sollen im selbst, Turmstraße 63, durch Verfügung vom heutigen Tage den Alter von 46 Jahren und darüber gegen Entrichtung der für die
weise erheben, ingbefondere 36 S s dere Zeugen und Sachverständige uneid N 5119 2 R . . 2 ' 1 8 verständige uneidlich Nr. 5119 eine Bekanntt . An j. . . ö 26 9 dernebmen. dlich 2 nachung, betreffend Anwendung der 58.3 Oandel mit Nahrung mitteln wegen Unzuverlässigkeit in Die, Vetäußerung und Jerarbejtung beschlag— segenwärtig. am Anfang des Krieges, mgeardner Moblitsierung 6.
; Vertragszollsätze 3 ꝛ Zuwlder! aen ae ; 35 8 . ; . 7 ; . J igszollsätze, vom 30. 9 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß 85 - = ung ; ñ ö ; ; , der am 3. an . 6 7 Erledigung des Zeugen⸗ und Sachverständigenbeweiseg Berli 1 ⸗ März 1 1. der eingangs , n, ) ö ,, ,, e ngen aß 8 * bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 1 hm ter Bau mwollspinn st off und Garne. ist in der stimmten Militärbefreiungstarxe von 22 Pfund von der aktiven Dienst⸗ 1 die VBorschriften der Jivrsproheßordnundg mer ben . erlin W. 9, den 31. März 1916. 1650 nm ginnen 'channtingchung mit Göeidltrase bis i Berlin, den 27. Mär; 1816 Regel nur noch zur Erfüllung von Aufträgen der Heeres oder leistung enthoben werden. . ö. De igen, buch das Sch eder ih 6 sten. Kaiserliches Postzeitungsamt Gefangnis bie ö 8 Monaten hestrast. . 3 . P in wwräsident Marinebehörden gegen einen amtlichen Belegschein Nr. 3 2) Die jum Altersfabrgang 1314 (18953) gehörigen Osmanen . ö 5 ö = 16 ** ⸗ ⸗ 2 . 34. Voltze prasident. der auf Gr eines nat r , , , n n, ,. . 5 41 se 6 ist bi ł daßgabe e, enn melee nb, erhalten Gebühren, nach rü er. Die Anordnung tritt mit ben Tage ihrer Bekanntmachung i 8. B.: von Aönn e. der duf Grund eines von der Kriegs-Rohstoff-⸗ Abteilung des werden zur Wehrpflicht herangezogen. Ihre Musterung ist bis lum (Reichs. Gesetzll. 898 8 83mg ür Zeugen und Sachberständige Deusschen Reichs. und Prrußlfgen Ea in else entncung im — Königlich preußischen Kriegsministeriums erteilten Freigabe⸗ 13. September d. J. durchzuführen. . . . *; loi e zin n, wen ö. * , , ö scheins gestattet. Für bestimmte Arten von Baumwollabfällen 3) Die tür die Enthebung von der aktiven Dienstleistung eit 9 5 8 911 *5* 2 8. 23. . . 2 f ö ' 9 . ⸗ * 1 9 2E ) ry
den * März 1916. Bekanntmachung. und Kunsibaumwolle ist bis auf weiteres auch ein Vorrats⸗ dem ersten Tage der gegenwärtigen Mohllisserung von Reservisten
§10 VYle Befugnisse aus d . ĩ ĩ Der Mini ür L z Dam Tars ö , , m. ) flichti ᷣ Militärbefreiungstaxe hat nur D en 3 9 ste 30 . Königr Der Minister für Landwirtschaft, Domäne B Tarste . — , n Baumwoll- und Landsturmpflichtigen entrichtete llitãrbefreiungsta u dem Lorstz. rn, 5 8, 9 stehen außerhalb der itzungen greich Preußen. ster rtschaft, Domänen und Forsten. spinnen erlaubt. Für jede Verarbeitung von Baumwoll e , ,,
Bei Versäumung der Fri 8 q * ? g der Frist kann das Schledegeri 2 53 werde 245 4. . 44 .
Mer n ,,,. l gericht nach Lage der Krüe erden muß. Solche Schlachtungen sind innerhalb 48 Stunden no R Berüchsichtigung der nicht beigebrachten kö ent⸗ Erter. ! nnerhalb 48 Stunden nach
schelde
ö, mn . Auf Grund der Bundesratsperordnung vom 23. Sevtember 1915, i , e,. ö . n , i. 511 Seine Majestät der König haben Alleranädi— Freiherr von Schorlemer. betreffend Fernkalturig un zuversässiger Perfenen vom Hantek spinnstoffen oder Garnen ist jedoch eine bestimmte Arbeits- 12 Monate zu gelten; für eine etwaige zweite Zahlung wird die Fu den Verhandlungen wird ein Schriftführer den bisheri rn ; . 6. ergnädigst geruht: [RGB. S. 6053), in BVBerbsnzung mit Ziffer 1 der Aus einschränkun g angeordnet, die sich nach dem Umfange eines Taxe mit 30 (statt 44) Pfund festgesetzt. heber die Re band iungen wird e,, zum e , , ghd eresn rr . . 9. , in Basel Kriegsministerium. ührun gebest mm un gen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe jeden Betriebes richtet. . e n he Vorsit ö z ; 82 . ! . 9 ‚ * ö 3 ej ener isch⸗ ische 6. ö ; 9 ö ) e 1911 he 1 Händler He me 9g iir ßernde 15 57 ö I snril 1916 n udo ö. 7 , r nn, gebn itt bre zu unterzeich en ist Fakultät der Westfãälischen Wilhelm nn ee ff eth f e hen . Erläuterungen zum Belegschein 3 8k* n e er ers 94 k n eg er fen Bestcm e en en e ,,. n ö 2 . . Di iechische? . den Gesandten Frank⸗ . , . und der Kö 5 2 . . 3 ,. außerordentlichen Professor Dr gedin 36 die Verarbeitung von Bau mwolle, Baumwoll⸗ 6. , Tage den Handel mit Nahrungsmitteln wegen pfl ie K k ir ,,,, andlung enthalten. Sie so nn, d , me,, aebnis der Ver— Ta Schücking in Jena zum ordentli 1 gängen, Stripsen, Kämmli n. HFaumw ol lab Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. , . , J . 2. ,, e nne. oder zur Durchsicht H emen Kö . n, der . . . fällen und Ku 1 J 6 ö . Berlin, den 27. März 1916. — ö. h 3 . . Ile e ned nns nn . 6 1 ö k rut ihn en Oberlehre dem Si ,, — Heeres⸗ , , JJ er Wallelnr s ien das Webstoffmel dea der Nriegs⸗Rohstos - Abteilung 3 Wie der „Corriere della Sera“ n t, chranrt. K O. Schl. , ,,,, DJeuthen . ö K . Königlich preußischen Kriegsministetiums, Berlin SW. 13 Anrwort auf die Frage der Ausdehnung der für Griechenland le Namen der r rg sss eln K Der Beschluß enthält ernennen sowie J (w. If. 1760/2716 . J k Verlängerte Hedemannstraße 11) zu genügen. geltenden bürgerlichen Gesetze. dung mitgem itt eren, Ted f k die . der Gat. den Steuersekretären Lutzm ann in Bordesholm d kö ö ., . 9 ; . Mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung sind ver⸗ Einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge wird von reiten * . orsitzenden zu unter- Wyszynki in Lissa 'i P. bel ihrem Aus schii be w i,. 1 Verwendung des Belegscheinet. Bekanntmachung. schiedene frühere Bekanntmachungen, so das Herstellungs⸗ offiziöser Seite bestätigt, daß Nachrichten von einem bevor⸗ Staatsdienste den Charakter als Rechnungsrat zu 86 . e r, 3 y, auäschließlich um Nachweis von Auf⸗ Dem Faufmann Martkan Borzesto wöki in Karthaus verbot für Baumwollstoffe (W. II. 1293 6. 15. KR-), die stehenden Rücktritt des Ministerp räsiden ten Skuludis J ö . g . J ine verw tuna fasnemn 5 9 . rin i r 3 3 aF, ra nm, . ar n 2 gie *. ł 8 * — 94 ö , . z ; —— . arine verwaltung lim folgenden kurz ,. , und da ,,. Fern. BHelanntmachung, betreffend Ver dußerung, Verarbeitung und un ri chtig sind. . Skuludis besi tze das volle . des z J 29 träge können nur b benseltatmn Beate, n, go 1915 g RG 5h * 33 e n , , ,, ne. ,. 2 53 n her Beschlagnahme von HJaumwolle, Baumwollabgängen und Vaum⸗ Königs und des Parlaments und bleibe auf seinem Posten, um ne- m ßdiast a! , e n dees, gdet Ma⸗ 1 ö. 52 2 So 3), in ol ge sortgesetzten unbefugten L toholaus. wollgespinsten, vom 14. August 1915 (W. II. 2548, 7. 16. KRA.) die bisherige Politik weiterzuführen. ö ,,,. M. . . . . . 2 te. e. . ai , . z f n r, und die, Bekanntmachung, betreffend Veräußerung, Verarbeitung ö. e, dimlen , mne de 2. ef. n , m . Un umher fle Enter feet : . und Beschlagnahme von Behmmolle Baummollabgängen, Haum⸗ Rumäͤnien. 2 kssfter I - Haff nee en be, g Katthanz, der 28. Mär, 191. wollabf allen un? Ba imwoll gesßinften (Spinnverbot), vom 7. De⸗ In der Abgeordnetenkammer wandte sich der re miner Reales, , ; . zember 1915 (W. II. 1726.11. 15. KRA.) aufgehoben. Finanzminister in der fortgesetzten Debatte über den Gesetz= Der Königliche Landrat. e , , . Finanz ,,, . Simon. Gleichzeitig mit der Bekanntmachung, betreffend Beschlag⸗ entwurf, betreffend die hei der Nationalban au f⸗ nahme bgumwollener Spinnstoffe und Garne, ist auch am zunehmende staatliche Anleihe, gegen die Angriffe des L April d. J eine Bekanntmachung über Höchstpreise für Abgeordneten Toncescu auf die Nationalbank und führte laut Baumwollspinnstoffe und Baumwollgespinste in Bericht des „W. T. B.“ aus: ö 22 ** Kraft getreten. Hiernach sind für Baumwolle, Linters, Wenn man der Nationalbank den Vorwurf mache, daß sie keine Aich tamtliches. Baumwollabgänge, Baumwollabfälle, Kunstbaumwolle und Opfer gebracht habe, müsse man dech fragen, wer denn in Rumänien Baum wollgespinste bestimmte, in den der Belannt⸗ Spfer gebracht babe. Cine Auenahme mnackg nur der Hauer, * Dent ches Reich. machung beigefügten Preistafeln im einzelnen ver⸗ be, e,. ,, . he , Rnwor Ft & 3 , spęaosot ar? * 5 alior elne Vp gebracht, abe ö 4149 Preußen. Berlin, 1. April 1916. 12 V6 ch spzgeise y n,, 96 wenigstens Dienste erwiesen. Alle Banken haben gewonnen. Die . ; 33 23. es . men ö . fur gun dem k a , 2 . ** Kaufleute machten große Gewinne, indem sie sich weigerten, zu den Neuerdings hat eine unerwartete und unbegründete Preis- sind zugelassen. Insbesondere inden aber die Höchstpreise Höchfzvreisen zu verkaufen. Haben diese Leute dem Staate guch nur steigerung für Blei dazu geführt, daß jetzt auch für dieses keine Anwendung auf Strick, Stick,, Stopf⸗ und Häkelgarne (inen Heller gegeben? Man möge nicht von Opfern sprechen. Auch Metall, sowohl rein wie in Legierungen, Verbindungen und Er⸗ in handelsfertiger Aufmachung für den Kleinverkauf. Die für Opfer werde der Tag kommen. Der Müinister verteidigte die zeugungsvorstufen aller Art, abgestufte Höch stpreise mit näheren Bestimmungen für die Lieferung der Ware zu den von der Nationalbank dem Staate geleisteten Dienste. Wirkung vom 1. April 1916 festgesetzt werden. Die Höchstpreisen sind im allgemeinen die auch sonst in dem Handel Die Anleihe wurde sodam angenommen. Regelung der Höchsipreise für Blei erfolgt durch die Bekannt⸗ mit Baumwolle und Baumwollgarnen üblichen.
machung der Militärbefehlshaber G1. 10 3. 16. KRA). Wie Beide neuen Bekanntmachungen enthalten umfangreiche Amerika. J durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, haben die wiederholten Ver⸗ Einzelbestimmungen, die für jeden Interessenten von Die amerikanische Regierung hat bei der deutschen stöße gegen die bisher in Kraft befindlichen Höchstpreisbestim⸗ Wichtigkeit sind. Ihr Wortlaut ist bei den Polizeibehörden Regierung, wie „W. T. B.“ meldet, angefragt, ob ein mungen Anlaß gegeben, in der Betanntmachung M. 10,3. 16. einzusehen. ö t deutsches Unterseeboot den Dampfer „Manchester Engineer“ KRA. die für Höchstpreisüberschreitungen angedrohten — versenkt habe. Strafen besonders nach drücklich zu betonen. Es sei t ö . r Asien. unter anderem hervorgehoben, daß derjenige, der die In letzter Zeit mehren sich die Klagen unserer Ge⸗ Nach einer Meldung der „Agence Havas“ ist der japanische festgesetzten Höchstpreise überschreitet, sich zu einer Ueber⸗ fangenen in Frankreich, die sich nicht nur darüber be— r ,n, 8 e, n, Sem führ
. ; . . 6 rn, . Kriegsminister General Oka zurückgetreten. Sein Amt führt schreitung erbietet oder andere zur Ueberschreitung auffordert, schweren, daß die Brot⸗ und Fleischportionen kleiner werden, , 5 8 fn
. . . , bn, ür ö ; ᷣ . 5 J en werden, sein Stellvertreter, der General Oshima. neben Geldstrafe und Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr auch sondern auch darüber, daß Liebesgabenpakete öfters eines mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft werden Teils ihres Inhalts beraubt werden. Fast immer kann. Bei einer Zurückhaltung von Vorräten mit der Absicht handelt es sich dabei um Lebensmittel, die „entnommen“ (Fortsetzung in der Ersten Beilage.) der Preistreiberei ist sofortige Enteignung zu gewärtigen. werden, hauptsächlich um Speck und Butter, aber auch um Die Strafandrohungen der neuen Bekanntmachung gelten auch Zigarren und Zigaretten. Die nicht nur bei uns, sondern in in vollem Umfange für Ueberschreitungen der früheren Höchst⸗ erhöhtem Maße in Frankreich zunehmende Schwierigkeit der preisverordnungen. Alle anderen Einzelheiten sind aus dem Versorgung der Bevölkerung mit Butter, Fett und Speck . il Wortlaut der Bekanntmachung selbst ersichtlich. Anfragen und legt uns allen die unbedingte Pflicht auf, Vorsorge zu treffen, Kriegs nachri hten. Anträge sind an die Metallmeldestelle der Kriegs⸗Rohstoffabteis daß dem Feinde derartige Lebensmittel wenn auch völlig 64 4 . . ĩ . lung des Königlichen Kriegs ministeriums, Berlin W. 9 (Pots unbeabsichtigt nicht zugeführt werden. Ist es auch be— Wien, 31. März. (B. T. B.) Amtlich wird gemeldet: damer Straße 190511) zu richten. greiflich, daß jeder das Los eines in Kriegsgefangenschaft Russischer und südöstlicher Kriegsschauplatz. . Angehörigen so viel wie , zu erleichtern Nlchts Neues. . sucht, so muß dennoch von einer Versendung solcher w
Mit dem heutigen Tage ist eine Bekanntmachung, be⸗ Lebensmittel an Kriegsgefangene dringend ab⸗ 36 Ita lienischer enn err ien r treffend Besch!lagnahme und Bestandserhebung von gäraten werden, weil sie zu einer Stärkung der wirtschaf⸗. Infolge der ungünstigen Witterung ist eine Kampfpause Aligum mi, Gummiabfällen und Regeneraten, in lichen Kraft unserer Gegner womöglich auf Kesten unserer eingetreten. Kraft getreten, durch die eine größere Anzahl in der Bekannt- eigenen Kriegsgefangenen führen könnie,. Statt dessen empfiehlt Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. machung im einzelnen aufgeführter Sorten von Altgummi und es sich, Geld zu senden, damit die Gefangenen sich die Lebens⸗ von Hoefer, Feldmarschalleutnant. Gum miabfällen sowie Regeneraten beschlagnahmt worden mittel, die ihnen nicht geliefert werden, selbst kaufen können. sind. Trotz der Beschlagnahme bleibt jedoch ein Verkauf Erwiesenermaßen, werden den Gefangenen in Frankreich Geld⸗ ( der Gegenstände an die durch schriftlichen Auftrag sendungen ohne Verzögerung ausgehändigt. Der Krieg der Türkei gegen den Vierverbanbd. ausgewiesenen Beauftragten der Kautschuk⸗-Abrechnungsstelle in ö Konstantinopel, 31. März. (W. T. B.) Das Haupit⸗ Berlin statthaft. Die Namen der Aufkäufer werden veröffent⸗ quartier teilt mit: An der Irakfront keine Veränderung in licht werden. Die beschlagnahmten Gegenstände unterliegen Der Archivassistent Dr. Brieger ist von Aurich an das der Gegend des Tigris. In der Gegend des Euphrat auch einer Meldepflicht. Wle durch W. T. B.“ mitgeteilt Stgalsarchto in Hannover verseht worden J griff eine unserer Abteilungen östlich von Naßrie eine feind= wird, hat die erste Meldung bis zum 16. April 1916 sür den . ] liche Abteilung an und jagte sie nach Süden, wobei sie dem bei Beginn des 1. April 19168 vorhandenen Bestand unter Be⸗ J Feinde Verluste zufügte. Gleichzeitig überraschten unsere Frei⸗ nutzung der amtlichen Melde scheine für Altgummi und Gummi⸗ willigen das Lager dieser Abteilung und führten Beute mit e inf. zu erfolgen, für die Vordrucke bei den Postanstalten Filr das ablaufende Rechnungsjahr haben aus den im sich fort. kund 3 Klasse erhältlich sind. Außerdem ist über die Gegen⸗ Etat der Cisenbahnverwaltung zur Prämiierung nütz⸗ An der Kaukasusfront rückten r Truppen allmäh⸗ stände ein Lag erbuch zu führen. licher Erfindungen vorgesehenen Mitteln 61 Beamten und lich im Tale des Tschoruk vor und schlugen dabei die An
Es ist zu beachten, daß von dteser Bekanntmachung Alle Arbeitern der Staatgeisenbahnoerwaltung Belohnungen im Ge- griffe feindlicher Erkundungtzabteilungen ab. In den übrigen natürlichen und juristischen Personen betroffen werden, sofern J samtbetrag von 22 000 46 für Erfindungen und Ver esserungen, le nllien dieser Front keine wichtigen Unternehmungen.