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.
§ 5 Dlese Verordnung tritt mit dem Tage der Veikündung in Kraft. Der Reichstanzler besltmut den Zeitpunkt des Außer krafttretens.
Berlin, den 4 April 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Bekanntmachung
über die Bereitstellung von städtischem Gelände zur Kleingarten bestellung.
Vom 4. April 1916.
.Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs-Gesetzbl. S. 375) folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1
Die Bekanntmachungen über die Sicherung der Ackerbestellun
26 31. März 1915 (Reichs Gesetzbl. S. r a . ;
9. Seylember 1915 Reichs. S seßz vj. S. 557) finden auf stãdtiscke,
zur landwirtschaftlichen oder gärtnertschen Nutzung geelgnete Grund stücke entsprechende Anwendung.
Artikel?
Die Landeszentralbehörden erlassen die erforderlichen Ausfũhrungs⸗ bestimmungen. Artikel 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in
2 Der Reichskanzler bestimmt den Zeupunkt des Außerkraft. tetens.
Berlin, den 4. Aprll 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Bekanntmachung
zur Ausführung der Verordnung, betreffend Ueber— tragung von Malzkon ingen ten, vom 16. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 170.
Vom 5. April 1916.
Auf Grund des 5 4 der Verordnung, betreffend Ueber—⸗ tragung von Malzkontingenten, vom 16. März 1916 (Reichs— Gesetzbl. S. 170) wird für das Gebiet der norddeutschen Brau— steuergemeinschaft folgendes bestimmt:
§1.
Jeder Abschluß von Verträgen über die Uebertragung von Mal- kontingenten obne V mittlung der Ger sten. Ver wertung? ⸗ Gesellschaft m. b. D. in Berlin ist verbolen; ee ist unstatibaft, solche Verträge durch anderweite geschäftliche Vermittelung, insbesondere durch Ver— mittelung von Agenten, abzuschließ n.
6 2.
Alle Angebote von Malzkontingenten und alle Anträge auf Er— werb folcher Kontingente sind schriftrich an die Gersten. Vermerktungs. Gesellschaft m. b. S. in Berlin (Vermittelungasstelle für Kontingent. übertragung) ju richten.
8 3.
Jedes Angebot hat die Höhe des abzugebenden Kontingents, den dafür verlangten Preis und den Zeitraum zu enthalten, für den das Kontingent von der zuständigen Sieuerbehörde festgesetzt worden ist. Bei dem Angebot muß von der zuständizen Sleuctbehs de oder Steuerhebestelle bestätigt sein, daß die Uebertragung nach Maß gabe des noch zur Verfügung stehenden Malzkontingents zulässig ist.
Soll Gerste oder Malz mit übertragen werden, so ist die Menge anzugeben und, falls es sich nicht um Gerste eigener Ernte handelt, der Einstan depreig nachzuweisen. Soll Gersie eigener Ernte mitverkauft werden, so ist eine Probe beizufügen und anzugeben, welcher Preis gefordert wird. Bei Malz, das eine Brauerei in ibrer eigenen Mättzeret hergestellt hat, ist kein höherer Mälzungslohn alg 65 für die Tonne Malz in Ansatz zu bringen.
. § 4.
In jedem Antrag auf Erwerb von Malzkontingenten ist anzu⸗ geben in welcher Höhe, für welchen Zeitraum und zu welchem Preise der Erwerb eineg Kontingents beabsichtigt sͤwie ob der Miterwerb von Malz oder Gerste gewünscht wird.
§ 5.
Auf Grund der Angebote und Nachfragen vermittelt die Gersten— Perwertungz - Gesellschaft den Abschluß von Verträgen über die Kon= tingente. Die Festsetzung des zu zablenden Preifes geschieht nach Maßgabe den 2 der Verordnung vom 165. Mär; 1916, beir⸗ffend Uebertragung von Malikontingenten. Bei der Genehmigung des für Gerste eigener Einte zu zahlenden Preises legt die Gersten⸗Ver⸗ wertungs. Gesellschaft den zurzeit der Genehmigung von ihr für Gerste entsprechender Beschaffenhett gezablten Preis zu Grunde.
§6.
Die Umschreibung der Kontingente wird von der Gersten ⸗Ver— wertungs. Ge sellschaft bei der für die veräußernde Brauerei zuständigen Steuerbehörde oder Steuerhebestelle unter Angabe der Menge, des Zeitraumg der Gultigkeit und der erwerbenden Brauerei veranlaßt, sobald die Zahlung des für das Kontingent genehmigten Preises nach⸗ gewiesen ist, oder sobald der Veräußerer sein Einverstaͤndnis erklärt hat.
§ 7. Die Vermittlung durch die Gersten.⸗Verwertungs. Gesellschaft er⸗ folgt unentgeltlich. Porto und Telegrammgebühren sind zu erstatten.
§5 8. Dlese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. April 1916.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kautz.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fern haltung unzuderlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBI. S. 603) wird dem Kolo, ialwgrenbändler Adolf Hantelmann in Hamburg, Brodschrangen 22 (Wohnung Brodschrangen 20), der Handel mii Nahrungtz, und Genußmitteln untersagt.
Hamburg, den 4. April 1916.
Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 63 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 5121 eine Bekanntmachung über eine Erhebung der Vorräte von Ka stoffeln sowie von Erzeugnissen der Kartoffel⸗ trocknerei und Kartoffelstärkefabrikation, vom 4. April 1916.
Berlin W. 9, den 5. April 1916.
Kaiserliches Postzeitungs amt. Krüer.
Die von heute ab zur . gelangende Nummer 64 des Reichs⸗Gesetzblaits enthält unter
Nr. 5122 eine Bekanntmachung über Abänderung der Be⸗ kanntmachung über Kaffee, Tee und Kakao vom 11 November 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 750), vom 4 April 1916, unter
Nr. 5123 eine Bekanntmachung über die Abänderung der Bekanntmachung über die Einfuhr von Salzheringen vom . Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 45), vom 4. April 1916, unter
Nr. 5124 eine Bekanntmachung über die Festsetzung von Pachtpreisen für Kleingärten, vom 4. April 1916, und unter
Nr. 5125 eine Bekanntmachung über die Bereitstellung . Gelände zur Kleingartenbestellung, vom 4. April
Berlin W. 9, den 5. April 1916.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Bergassessor Georg Thiel beim Steinkohlenbergwerk Königin Luise ist zum Berginspektor ernannt worden.
Ministerium des Innern.
Das Diphtherie⸗Heilserum mit den Kontrollnummern 334 bis 338 einschließlich, geschrieben: „Dreihundertvierumo— dreißig bis dreihundertachtunddreißig einschließlich“, aus der chemischen Fabrik E. Merck in Darmstadt ist wegen Ab⸗ schwächung zur Einziehung bestimmt.
Bekanntmachung.
Die Immatrikulationen bei der hiesigen Friedrich⸗ Wilhelms-Universität für das kommende Sommerhalbjahr beginnen am 17. April und schließen mit dem 6. Mai d. J.
Jeder, der immatrikuliert zu werden wünscht, hat sich zuvor bei dem Pförtner der Universität mit einer Zulassungskarte zu ver— sehen. Ort und Stunde der Immatrikulation wird bei dieser Gelegenheit mitgeteilt werden.
A. Behufs der Immatrikulation haben vorzulegen, und zwar sämtliche Zeugnisse im Original:
1) Die Studierenden, welche die Universitätsstudien erst beg innen:
a. Angehörige des Deutschen Reichs: dasjenige Reife— zeugnis einer höheren Lehranstalt, welches für die JZulassung zu den ihrem Studienfach entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimatstaate vorgeschrieben ist. Genügt nach den bestehenden Bestimmungen für ein Berufsstudium (Phar- mazie) der Nachweis der Reife für die Prima einer neun— stufigen höheren Lehranstalt, so reicht das auch für die Immatrikulation aus.
. Ausländer: ausreichende Legitimationspapiere, Paß 2c. und amtliche Zeugnisse über eine Schulbildung, die der unter a bezeichneten im wesentlichen gleichwertig ist.
2) Die Studierenden, welche von einer anderen Universität kommen: die zu 1 geforderten Zeugnisse und ein Abgangszeugnis jeder der früher besuchten Universitäten.
3) Außerdem hat jeder eine sorgfältig ausgefüllte Personalkarte mit den Zeugnissen ,. Formulare sind bei dem Pförtner zu haben.
B. Sonstige männliche Angehörige des Deutschen Reichs, welche ein Reifezeugnis nicht erworben, jedoch wenigstens dasjenige Maß der Schulbildung erreicht haben, welches für die Er— langung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst vor— eschrieben ist, können mit besonderer Erlaubnis der unterzeichneten Tommission auf vier Semester immatrikuliert und bei der philosophischen Fakultät eingetragen werden. Die Gesuche sind unter Beifügung der Zeugnisse persönlich an den Universitätssekretär ab— zugeben. Formulare dazu können bei dem Oberpedell in Empfang genommen werden. Reichsinlände rinnen bedürfen in diesem Falle der Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten.
C. Angehorige der zurzeit mit dem Deutschen Reich im Kriegs— zustand befindlichen Staaten sind von der Immatrikulatton sowie von der Zulafsung als Hörer ausgeschlossen.
Berlin, den 31. März 1916. Die Immatrikulations kommission. von Wilamowitz-Moellendorff. Dr. Wollenberg.
Bekanntmachung.
Dem Vlehbändler Abraham Steinfeld in Versmold, Kreis Halle i. W, habe ich guf Grund der Bekanntmachung des Verrn Reichskanzlers vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), den Be“ trieb des Biehhandels untersagt.
Halle t. W., den 4. April 1916.
Der Königliche Landrat. J. V.: Kett mann, Kreissekretär.
—
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernbaltung unzuverlässt aer Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RG Bl. S. 603) ist der Ehefrau des Carl Merklinahaus in Cöln, Vondelstraße 41 wohnhaft, der Handel mit Milch untersagt worden.
Cöln, den 30. März 1916.
Der Oberburgermeister. J. V.: Adenauer.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. 9. 1915, be— treffend Fernhaltung unzuverlässt er Personen vom Handel (RGB.. S. 605), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungebestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. 9 1915 habe sch der Witwe Heinrich Wald, Agnes geb. Krämer, in Sürth durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Milch wegen Unzuderlässtkett in bejug auf diesen Pandelgbetiteb unter sagt.
Göln, den 3. April 1916.
Der Königliche Landrat. in ten.
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundegratg n baltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sert⸗ 1915 (RGGBl. S. 603) ist der Ehefrau Julius Krumm n . 73 wohnhaft, der Handel mit Milch unten worden.
Cöln, den 4. Aprll 1916.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenauer.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich.
Prenßen. Berlin, 6. April 1916.
Der Bundes rat versammelte sich heute zu einer sitzung; vorher hielten die vereinigten Auesschüsse für und Verkehr, für das Landheer und die Festungen, für Seewesen und für Eisenbahnen, Post und Telegrn Sitzungen.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats anzesn liegen die Ausgaben 929 und 930 der Deut schen Ver listen bei. Sie enthalten die 499. Verlustliste der preuss Armee, die 258. Verlustliste der bayerischen und die 264 lustliste der sächsischen Armee.
Bayern.
Durch gestern veröffentlichte Anordnungen des Ministen des Innern wird die Fleischversorgung für Bang einheitlich geregelt. Auf Grund dieser Verordnung die bayerische Fleischversorgungsstelle nach Maßgabe der Verfügung stehenden Mengen von Schlachtvieh mit Gench gung des Ministeriums des Innern fest, welche Höchstm von Fleisch für einen Zeitraum von acht Wochen auf Kopf der Bevölkerung verbraucht werden darf. Kinder m sechs Jahren werden nur mit der Hälfte der Menge ben sichtigt. Zur Ueberwachung des Fleischverbrauchs me
Geltung sich auf das ganze Königreich erstreckt. Die m Vorschriften treten am 26. April in Kraft.
Großbritannien und Irland.
im Laufe einer Erörterung der jüngsten Order in Council die Londoner Deklaration, daß sich mit der For
die Bannwarenliste zu setzen, und es gebe einige Wa die demnächst darauf gesetzt werden würden. Eige volle der unbedingten und bedingten Bannwaren würde dann Neutralen zur Information zugestellt werden.
Ultimatum des Komitees wegen Einführung der m tärischen Dienstpflicht zu beraten. Wie der „Rotterdam Courant“ meldet, ist diese Antwort offenbar ausweichend! unentschieden gewesen. Das Komitee, das unter dem W
Asquiths abwarten, um den Aaschein zu vermeiden, daß! die Dinge während seiner Abwesenheit auf die Spitze tra wolle.
Frankreich.
aus Rom in Paris eingetroffen. .
— Nachdem einige neutrale Regierungen Frankreich! Großbritannien um Erklärungen über das Anhalten! Postpaketen, die nach Feindesland bestimmt oder von ihm kommen, sowie über die Kontrolle ist den Regierungen der Vereinigten Staaten, Spang Hollands, der Schweiz, der skandinavischen Staaten und drei südamerikanischen Republiken eine Denkschrift der bündeten überreicht worden. Diese erinnert der „An Havas“ zufolge daran, daß die Mächte auf der Haager ferenz im Jahre 1907 auf Anregungen Deutschlands selbs Unverletzlichkeit der postalischen Korrespondenzen ausgesprn haben gemäß einem von dem deutschen Kreuzer „Prinz ß Friedrich“ gegenüber dem französischen Dampfer „Florina' schaffenen Präzedenzfall. Die Denkschrift erinnert daran, die Deutschen zahlreiche Postsäcke vernichtet oder durchsucht ha Andererseits habe die deutsche Regierung erklärt, daß sie Haager Abkommen als nicht anwendbar betrachte, da es von allen Kriegführenden unterzeichnet worden sei. Die schrift schließt mit den folgenden Schlüssen:
Eistens: Die Unverletzlichkeit kommt nicht in Betracht bei
Postsendungen, die nicht Korrespondenien sind. Anderersells wäm betreuten, dieser Unverletz lichkeit eine Tragweite zu verleshen, di nicht besitzt, wenn man für eine Befreiung von jeglicher Kom bei den von der Post beförderten Artikeln und Gegenständen se wollte, und wäre es auch Kriegs bannware. Unter diesen Bedingn geben die Regierungen der Verbündeten bekannt, daß bei den in! paketen versandten Waren ihr Recht der Duichsuchung und Umständen des Anbaltens und der Beschlagnahme nicht anders geübt wurde und nicht anders ausgeübt werden wird, als bel da jeder anderen Form versandten Waren. Zweitens: Die durch das Haager Abkommen vom Jahre! festgesetzte Unverletzlichkeit der postallschen Korrespondenzen beeinträt keineswegs das Recht der Regierungen der Verbündeten, Waren durchsuchen und, falls dies nottut, anzuhalten und zu beschlagnah die in Hüllen, Umschlägen und Briefen in den Postsäcken perstect Drittens: Getreu ihren Verpflichtungen und in Achtung dern lichen Korrespondenz werden die Regierungen der Verbündeten den Augenblick fortfahren, sich auf dem Meere der Beschlagmng und Wegnahme dieser Korrespondenzen, Briese oder Depeschen enthalten und deren Uebermittlung so schnell wie möglich zu sit sobald ihre Unverfänglichkeit dargelegt ist.
Italien. . Durch ein vorgestern erlassenes Königliches Dekret ist, die Blätter melden, die Demission des bisher! Kriegsministers Zupelli angenommen und der Geng leutnant Paolo Morone zu seinem Nachfolger ernannt won Der König verlieh Zupellt motu proprio das Großkreu
— —
Ordens der italienischen Krone.
durch die Kommunalverbände Fleischkarten ausgegeben,
Im Un terhause erklärte gestern Lord Robert C
des Krieges die Notwendigkeit ergeben habe, weitere Güter
— Vorgestern ist das unionistische Kriegs kom zusammengetreten, um über die Antwort Bonar Laws auf
Carsons steht, sprach seine Enttäuschung aus und beschlo übrigen, noch eine Woche zu warten. Wie der parlamentamn Mitarbeiter der „Times“ berichtet, will man die Rüch
Der britische Premierminister Asquith ist gestern mi
postalischen Korrespondenzen des Feindes ersucht han
Niederlande. iederländischen Presse ist gestern ein Bericht aus , Dagbladet“ veröffentlicht worden, in dem be⸗ et wird, daß die britische Regierung der nieder— öüen Jtegierung vorgeschlagen habe, den Durch marsch vj Armee durch Seeländisch Flandern zu gestatten. r eimer Meldung des W. T. B.“ teilt das Ministerium h geußern mit, daß diese Behauptung vollständig un⸗ hr ist. . — ĩ n beschäftigte sich der Schiffahrtsrat mit dem . en,, „Tubantia“. Der Sitzung tergang ö 6 nten u. a. der Hauptinspeltor der Schiffahrt Mulle und der tio des Lloyd Wilmink bei; als Sachverständiger war der des Torpedodienstes Kapitänleutnant Canters anwesend. dem Zeugenverhör ergaben sich obiger Quelle zufolge keine nnderen neuen Tatsachen. Yer Kapltänleutaant Canters teilte mit. daß bei der Untersuchung Kupferstücke, die in elnem Boote der Tubantia gefunden worden sich herausgestellt habe, daß sie zweifellos von einer Luftkammer Torpedos herrührten. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob es um ein deuisches Torpedo handle, jagte der Kapitänleutnant ter, er dürfe keine Schlüsse ziehen, da auf den Stücken kein kzeichen stände. Schwartzkopff Torpedos seien an Japan, land, Erlechenland, Spanien und einige südamerikanische Staaten hsert worden. Er glaube bestimmt, daß die „Tubantia. Pon Er Schwartz kopff Torpedo getroffen worden sei, über dessen Her⸗ per aber nichis mitteilen könne. Er habe übrigens vom Marine— ntement erfahren, daß wiederum ein Stück Metall in einem der hte gefunden worden sei; auch habe er gehört, daß auf dem ‚Wadden hronjenes Torpedo gefunden wäre. Beides werde untersucht ben. Aus der chemischen Untersuchung sei hervorgegangen, daß das ndene Metall mit dem der Schwartzkopff Torpedos, wie sie von Marine benutzt würden, genau übereinssimme. Bei der Untersuchung der „Tubantia“ durch die Taucher sich herausgestellt, daß das Loch im Schiffskörper zwölf ker lang ist. Die „Tubantia“ liegt mit dem Leck nach oben, en Meilen vom Noordhinder Leuchtschiff. Die Entscheidung Schiffahrtsrats wird später erfolgen. — Das Maxinedepartement meldet obiger Quelle hlge, daß die Untersuchung über die, Versenkung niederländischen Schooners „Elzina Helena“ iben hat, daß das Schiff, das mit einer Holzladung von mmen in Norwegen nach Poole in England unterwegs „am 3. d. M. in der Nordsee von einem deutschen U⸗Boot ehalten und, weil es Konterbande führte, versenkt worden nachdem die drei Mann der Besatzung von Bord angen waren. Das Unterseeboot hat darauf das Boot der zing Helena“ nach dem Leuchtschiff Noordhinder geschleppt die drei Seeleute dem Leuchtschiff übergeben. — Der Dampfer „Noordam“, der aus New York Rotterdam eingetroffen ist, hat seine Post in Fal mouth ücklassen müssen. Schweiz. Im Großen Rat wurden gestern zwei Inter⸗ lationen von jurassischen Mitgliedern des Rates und von der sozialdemokratischen Fraktion eingebracht r den Bomben wurf deutscher Flieger über untrut. Die Interpellanten verlangten von der Re— ng Maßnahmen zur Vermeidung soicher Zwischenfälle, bei sie das Versagen des Grenzschutzes infolge fehlender nition scharf kritisierten. Der Regterungsprästdent Locher, ein gebürtiger Jurassier, itte laut Berlcht des W. T. B.“, daß der Regierungsrat its beim Bundestat vorstellig geworden sel, und daß Bundesrat bestimmte Zusicherungen für eine gründliche ersuchung der Angelegenheit gegeben habe. Die Anregung soßlaldemotratischen Inteipellanten auf Schaffung einer ralen Zone zum Schutze der schweizerischen Grenz zlkerung komme reichlich spät, da der deutsche Ge⸗ pte Frelherr von Romberg schon lange in diesem Sinne sritte unternommen habe, die leider infolge der Ablehnung durch der kriegführenden Parteien zu keinem Ergebnis geführt hätten. Frage werde untersucht, wie die Gienze besser kenntlich gemacht den könne, wobei man an die Aufstellung hochgesteckter Fahnen le an Lichter für die Nachtzeit denke. Die Interpellanten erklärten, von den Schritten der Re⸗ ung befriedigt zu sein. Türkei. Nach einer Meldung der „Agentur Milli“ erlauben sich russischen Truppen, besonders die armenischen Inden unter Führung von Antranik und Aram, die die rhut der Russen bilden, Grausamkeiten und unerhörte wel gegenüber der Bevölkerung, Greisen und Ver— ndeten, die in den von ihnen besetzten Dörfern zurück— lieben sind. Russische Truppen und armenische Banden achten die Bevölkerung ohne Unterschied von Alter und schlecht hin, schleppen junge Mädchen und Knaben weit weg d begehen an ihnen bestialische Handlungen. Nach der Be⸗ ing von Erzerum sind russische Soldaten, besonders Kosaken, chts gewaltsam in die Häuser eingedrungen, haben die Ein⸗ ner mit dem Bajonett bedroht und Plünderungen und tehrungen begangen. Die Häuser moslemitischer Notabeln
Nachts erbrochen, ihr Geld und sonstige Habe gewaltsam
ö immer unter Bedrohung mit dem Bajonett geraubt und selbst in das Innere Rußlands geschleppt worden.
Amerika.
Die Weigerung Englands, die 38 Deutschen, Oesterreicher d Türken freizulassen, die auf dem amerikanischen Dampfer hina“ verhaftet worden sind, ist in der gestrigen Sitzung amerikanischen Kabinetts erörtert worden. Wie „W. T. B.“ hrt, beabsichtigt das Staatsdepartement die bedingungslose ilassung der Gefangenen entsprechend vielen Präzedenzfällen verlangen.
— Nachrichten an das amerikanische Staatsdepartement agen, daß Felix Diaz mit einer revolutionären Mann⸗ aft von beträchtlicher Stärke in Südmexiko gelandet sei. Einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ zufolge haben lihundert amerikanische Kavalleristen am 1. April eine ich starke Abteilung von Anhängern Villas bei yzuas Calientes geschlagen und dreißig von ihnen ge⸗ et. Die Amerikaner hatten keine Verluste. Villa war nicht
Stelle. Asien.
Das Edikt des Präsidenten Yuanschikai vom März, in dem er von seiner Verzichtleistung auf die iserwürde Mitteilung macht, hat nach einer von L. B.“ verbreiteten Mitteilung der chinesischen Gesandt⸗
ö in Berlin folgenden Wortlaut; . Seit der Errichtung der Republik hörten dle Unruhen nicht auf,
Rich wurde gebelen, die Leitung des Staatz zu übernehmen. Alle,
denen das Wobl des Staatt am Herzen lag, erklärten nun ein—⸗ stimmig, daß Chinas Existenz nur dann gesichert wäre, wenn es dle Form einer konstitutionellen Monarchie annehme. Gin 583 Teil des Volks befürwortete die Wiedereinführung der Monarchie, und dahln gebende Gesuche wurden in drüinglichsten Worten durch Telegramme und Petitionen an mich gerichtet. Daz stellver tretende Lifavuen entschied sich, daß die Staatsform darch eine Ver sammlung von Volkevertretein beschlossen werden sollte. Die Vertreter der einzelnen Provinzen und der besonderen Verwaltungs gebiet waren einstimmig für die konstitutlonelle Monarchie und erwählten mich zum Kaiser. Da das Volk der Träger der Souveränität ist und die Enischeidung von der Gesamtbeit der Volkoertreter getroffen wurde, blieb mir leine Möglichkeit zu welteren Erwägungen. Trotzdem war ich überzeugt, daß ich durch sofortige Thronbesteigung 6 Eid verletzen würde, ohne die Möglichkeit zu einer Erklärung zu haben.
Das Lifayuen erklärte jedoch, daß der Träger der Exekutlvgewalt den Eid in seiner amtlichen Eigenschaft leiste, und daß es vom Willen des Volkes abhänge, ob der Eid gehalten werden sollte oder nicht. Seine Argumente waren so überzeugend in ihrer Wahrheit, daß ich in Etmanglung eines Grundes, das Anerbleten abzu⸗ lehnen, unter dem Vorwand der Vorbereitungen Schritte unternahm, um das Programm allmählich durchzuführen. Als die Unruhen in den Provinzen JHüännan und Kueichom aus⸗ brachen, erließ ich ein Edikt, daß die Durchführung verschoben würde und Petitionen, die mich bäten, den Thron zu besteigen, ver⸗ boten wären. Darauf berief ich das Lifayuen, um seine Meinung zu hören, in der Hoffnung, den früberen Zustand wiederherstellen zu können. Ich habe manche bittere Erfahrung gemacht und bin nur auf das Wohl des Staates bedacht, aber trotzdem verdächtigt mich ein Teil des Volkes, daß ich auf große Macht und besondere Vorrechte ausgehe. So hat die Spaltung der Ansichten eine äußerst gefährliche Lage geschaffen. Ich muß mir selbst Mangel an persönlichen Eigen⸗ schaften vorwerfen, wie könnte ich da andere tadeln! Das Volk kam ins Elend, die Truppen haben schwere Zeiten durchgemacht, Schrecken brach bei der Bevölkerung aus, der Handel litt. Der FKummer beugt mich nieder, wenn ich daran denke. Ich bin nach wle vor der Ansicht, daß meine Ernennung, welche in den mir durch das stellvertretende Lifayuen überreichten Gesuchen geschah, dem Lande nicht in tig ist; die offizielle Annahme deg Thrones, welche am 11. Dezember statt⸗ fand, mache ich hierdurch rückgängig. Die Petitionen werden durch das Staatsdevartement dem stellvertretenden Lifayuen zugestellt, um sie den Veifassern zur Vernichtung zurückzugeben. Alle Vorbereitungen für die Tbronbesteigung sollen sogleich eingestellt werden. Ich hoffe, an Aufrichtigkeit unseren Voreltern gleichzukommen, indem (ch selbst alle Schuld auf mich nehme, sodaß meine Handlungsweise dem Geist der Menschlichkeit entspricht, die der Ausdruck des himmlischen Willeng ist. . ĩ
Diejenigen, die die Wiedereinführung der Monarchie befür⸗ worteten, wurden von dem Wunsche geleitet, den Bestand des Staates zu stärken; aber da ihr Vorgehen sich als ungeeignet erwiesen hat, könnte ihre Vaterlandsliebe dem Lande schädlich sein. Diejenigen, die sich der Einführung der monarchtschen Verfassung widersetzten, handelten aus volttischer Ueberzeugung. Es möchte vorausgesetzt werden, daß sie nicht zum Aeußersten gehen und damit das Land in Gefahr bringen werden. Sie sollen ihr Ge⸗ wissen befragen und ihre Vorurteile aufgeben und alles daran setzen um die Lage zu retten, damit uns die Schrecken eines Bürgerkrieges erspart bleiben. Alle Fehler, welche begangen wurden, sind meine eigenen. Jetzt, nachdem ich die An⸗ nahme des Thrones zurückgenommen babe, wird jeder für seine eigenen Handlungen verantwortlich werden, wenn er weiterbin die Ruhe be—⸗ droht und Veranlassung zu Komplikattonen gibt. Ich, der Präsident, der mit der Regierung des Landes beauftragt ist, kann nicht müßig bleiben, wenn das Land seinem Untergang enigegengeht Mögen alle; Generale, Beamte, Soldaten und Bürger, dieses Edittes eingedenk sein!
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.
Dem Reichstag ist zu der ihm früher vorgelegten Zu⸗ sammenstellung der Anordnungen, die der Bundesrat auf Grund von 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 erlassen hat, ein dreizehnter Nachtrag zugegangen. Beigefügt sind anhangsweise Ausführungs⸗ bestimmungen des Reichskanzlers zu wirtschaft⸗ lichen Maßnahmen aus Anlaß des Krieges. Dieser Nach⸗ trag enthält die im Monat März 1916 ergangenen Verord⸗ nungen.
Kriegsnachrichten.
Großes Hauptquartier, 5. April. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Die Artilleriekämpfe in den Argonnen und im Maasgebiet dauern in unverminderter Heftigkeit fort. Die Lage ist nicht verändert. Links der Maas hinderten wir die Franzosen an der Wiederbesetzung der Mühle nordöstlich von Haucourt. In der Gegend der Feste Douaumont sind auch gestern vor unseren Linien südwestlich der Feste und unseren Stellungen im Nordteile des Caillette⸗Waldes wiederholte Gegenangriffe des Feindes blutig zusammengebrochen. . .
An der lothringischen und elsässischen Front führten unsere Truppen mehrere glückliche Patrouillenunter⸗ nehmungen durch.
Ergebnis der Luftkämpfe an der Westfront im März. Deutscher Verlust:
Im Luftkampf V Flugzeuge,
durch Abschuß von der Erd!!! 3 Flugzeuge,
d ᷓ Flugzeuge,
im ganzen. 1. Flugzeuge.
Französischer und englischer Verlust:
Im Luftkanrrrc o: durch Abschuß von der Erde . 4 Flugzeuge, durch unfreiwillige Landung innerhalb unserer Binn 2 JIlugzenge, im ganzen ;, . . 11 Flugzeuge. 25 dieser feindlichen Flugzeuge sind in unsere Hand gefallen, der Absturz der übrigen 19 ist einwandfrei beobachtet.
Oestlicher Krieg sschauplatz.
Keine besonderen Ereignisse. . . Im Frontabschnitt zwischen Naroez- und Wiszniew⸗
Balkan kriegsschauplatz.
Nichts Neues. ö Oberste Heeresleitung.
Großes Hauptquartier, 6. April. (W. T. B.) Westlicher Krieg sschauplatz.
Westlich der Maas verlief der Tag zunächst durch das Vorbereitungsfeuer, das wir auf die Gegend von Haucourt legten, sehr lebhaft. Am Nachmittag war auch die Tätigkeit unserer Infanterie rege. Sie stürmte das Dorf Haucourt unb einen stark ausgebauten französischen Stützpunkt östlich des Ortes. Abgesehen von sehr erheblichen blutigen Verlusten büßte der Feind 11 Offiziere 531 Mann an unverwundeten Gefangenen, die zwei verschiedenen Divisionen angehören, ein. ;
Auf dem rechten Maasufer wurde ein erneuter An⸗ griffsversuch der Franzosen gegen die von uns im Caillette⸗ Walde und nordwestlich davon am 2. April genommenen Stellungen schnell erstickt.
Oestlicher und Balkan-⸗Kriegsschauplastz.
Es hat sich nichts von besonderer Bedeutung ereignet. Oberste Heeresleitung.
Wien, 5. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Lage überall unverändert. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.
von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantin opel, 5. April. (W. T. B) Das Haupt⸗ quartier teilt mit: An der Irak front keine Veränderung.
An der Kaukasus front fand , , von Erkundungsabteilungen statt. Ein feindlicher Kreuzer warf hundert Geschosse gegen die Küste bei Eduindj ik, westlich von Eregli, erzielte aber keine Wirkung. Am 3. April be schoß unsere Flotte mit Erfolg die fg g Stellungen an der Funn chen Grenze. Die feindlichen Truppen wurden durch diesen unerwarteten Angriff überrascht, verließen ihre Stellungen und flohen in Unordnung, wobei sie eine Menge von Todten und Verwundeten zurückließen. An dem⸗ selben Tage beschoß und versenkte unsere Flotte ein russisches Schiff, das mit Munition beladen war. In der Nacht vom 3. und 4. April versenkte der Kreuzer „Midilli, einen großen feindlichen Segler, der mit Kriegsgerät und anderem Material beladen war, und nahm die Besatzung gefangen. Am 4. April früh begegnete die „Midilli“ einer russischen Flotte, bestehend aus einem großen Schiffe der Klasse „Kaiserin Marie“, einem Kreuzer und drei Torpedobooten, die sich damit begnügten, aus der Ferne wirkungslos nach der „Midilli“ zu feuern.
Der Krieg zur See.
Terschelling, 5. April. (BW. T. B] Zwei Fisch⸗ dampfer haben einen offenbar britischen Torpedoboots⸗ zerstörer in schwerbeschädigtem Zustand eingebracht. Nach einer anderen Meldung aus Ymuiden ist der Fischtrawler „Celestyne Juliette“ 12 Meilen nordnordwestlich von Ter⸗ schelling dem englischen Torpedobootszerstörer „Me⸗ dusa III., der ins Schlepptau genommen war, begegnet. Nach einer Meldung aus Vleland ist ein niederländischer Fisch⸗ trawler mit einem vermutlich englischen Torpedoboot auf dem Wege nach Stortemek. Offenbar handelt es sich bei den obigen Meldungen um ein und dasselbe englische Schiff.
London, 5. April. (W. T. B.) Lloyds melden: Der britische Dampfer „Bendu“ (4319 ) ist versenkt worden. Ein Mann ist ertrunken, 27 wurden gelandet.
Malmö, 5. April. (B. T. B.) Der schwedische Schoner „Alf“, von Stroemstad mit Grubenholz für Eng⸗ land unterwegs, ist mit Beschlag belegt und südwärts ge⸗ schleppt worden.
London, 5. April. (W. T. B.) Wie Lloyds melden, ist der spanische Dampfer „Vigo“ (üus7 t) im Golfe von Biscaya, 100 Meilen von Ouessant, von einem deutschen Unterseeboot torpedie rt worden. Die Besatzung ist, nachdem sie 4 Stunden in einem Boot umhergetrieben war, von einem britischen Dampfer aufgenommen und in Gibraltar ans Land gebracht worden.
London, 6. April. (W. T. B) Der englische Dampfer „Bermindale“ (524 R. T) ist versen kt worden.
Valencia, 5. April. (W. T. B.) Der „Agence Havas“ zufolge eilte ein englischer Dampfer einem norwegischen Dampfer zur Hilfe, der Notsignale aussandte, kehrte aber, als er ein Unkerseeboot erblickte, in den Hafen zurück. Er benach⸗ richtigte die spanischen Behörden, den britischen und den norwegischen Konsul davon. Das Schicksal des norwegischen Dampfers ist unbekannt.
Lon don, 6. April. (W. T. B.) Nach einer Lloyds⸗ meldung aus Havre ist der norwegische Dampfer „Baus“ torpediert worden. Vier Mann der Besatzung werden vermißt.
London, 6. April. (W. T. B.) Nach einem Telegramm aus Malta ist der Dampfer „Clan Campbell“ aus Glasgow im Mittelländischen Meere von einem deutschen Unterseeboot torpedie rt worden. Die Mannschaft wurde gerettet.
Berlin, 6. April. (W. T. B) Marineluftschiffe haben in der Nacht vom 5. zum 6. April ein großes Eisen⸗ werk bei Whitby mit Hochöfen und ausgedehnten Anlagen zerstört, nachdem vorher eine Batterie nördlich von Hull mit Sprengbomben belegt und außer Gefecht gesetzz war. Ferner wurden die Fabrikanlagen von Leeds und Umgegend sowie eine Anzahl Bahn⸗ höfe des In dustrlegebietes angegriffen, wobei sehr gute Wirkungen beobachtet wurden. Die Luftschiffe wurden heftig beschossen; sie sind alle unbeschädigt ge⸗ landet. ;
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
See verstärkte die russische Artillerie ihr Feuer.
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