8 621 709 (32 275 368) M, an Grundstücken, die wegen ihrer Be⸗ nußung zu öffentlichen Zwecken (als Wege, Eifenbabnen usm. oder als Flüfse, Seen usw.) ertraglos sind, 3 37 941 (2 003 340) Parjellen mit einer Gesamtfläche von 1567 965 (1118 383) Pa, wodon 2991916 (1511369) mit einer Fläche don 1081184 (6848 gl) ha Land (Wege, Eiser bahnen usw. und 3 925 (491 971) mit elner Fläche von 475 781 (269 424) ha Waffer ¶Flũsse, Seen usw] waren, ferner an He fräum en, Gebäudeflächen und Haus⸗ gärten 5 9655 239 (3 889 257) Parzellen mit einer Fläche von 527116 (367 776) ha. Von der 34 340 3099 5878 34 o9l 640) ha betragenden eingelschätzten Gesamtfläche dez preußischen
— Artikel 4. Dle Vorschtlften dieses Gesetzes treten bezüglich der 83 1392, 1397 mit dem 1. Januar 1917, im übrigen mit Whlkung vom 1. Ja⸗ nuar 1916 in Kraft. Artikel 5.
Ansprüch? auf Altersrente, Walsenrente oder Walsenaussteuer, über die dos Feststellungsverfahten am Tage der Verkündung dleses Gesetzes schweht, unterliegen dessen Vorschriften. Ihre Nichtanwendung gilt auch dann als Revisionsgtund, wenn das Obeiversicherungsamt sie noch nicht anwenden konnte.
B. Ländlicher Grundbesitz. Kreis Weißen burg. (XIV. Nachtragsberzeichnis,) Gemelnde Sulz u. W.
2.66 ha Wiesen der Boussignault (Erben) Parls (Verwalter: Notar Messerschmidt in Wörth a. Sauer).
Straßburg, den 1. April 1916. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.
Sommerzeit = verfügt, worden. Der J. Mai begimt V0. April 11 Uhr Nachmittags; zu diesem Zeitpunkt werden g 6 Uhren im Reiche auf Mitternacht vorgestellt. Der 30. Senn é still lag.
endet eine Stunde nach Mitternacht; zu diesem Zeit ; Schweden.
r erfolgen. sämtliche Uhren auf Mitternacht zurückgestellt. Mit Denn gas Sofsalamt hat, wie W. T. B.“ meldet, bei der
des 1 Oktober ist also die gegenwärtige Zeilrechnunm de . ; ,,, . . die, bessere Ausnutzung des Tageslichis und die gerne derung ö üleberkretungen sollten mit einer Geldftrafe Kriege erwünschte Ersparnis an Rohstoffen und * beantragt. 2066 Kronen bestraft werden. —
Wer aus dem Augland . im § 1 genannten Art eln⸗ icht, da , , , hen, ist verpflichtet, der Zentral Einkaunggesellschaft unter Angabe * don Menge, Art, Einkauf preig und Bestimmungs ort unverzüglich nach der im Ausland erfolgten Verladung Anzeige zu erstatten, auch alle sonst handelsũblichen itteilungen an die Zentral. Ein kau fegesr ss= Han weiterzuleiten. Er hat den Eingang der Ware und deren Auf. ahrunggort der Zentral Gin kaufsgesellschaft under; glich anzuzeigen. Anzeigen und Mitteilungen erfolgen durch eingeschriebenen Brief. Dabei ist, wenn möglich, ein bon ber Zentral⸗Einkaufsgesellschaft vor.
geschriebener Vordruck zu benutzen.
583 Wer aus dem Ausland Waren der im führt, hat die Ware big zur Abnahme dur esellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu
1 genannten Art ein⸗ die Zentral · Einkauftg⸗
be⸗ andeln, in handelsüblicher Weise zu versichern und auf Abruf nach des
den . der Zentral ⸗Cinkau fzg fel schaft zu bersaden. bat sie auf
stimmenden Orte zur Besichtigung zu stellen.
erlangen der Gesellschaft an einem don dieser zu be⸗
Er
54 Die Zentral. Ein kaufsgesellschaft hat sich un herzüglich nach Empfang von
der Anzeige von der Einfuhr, und wenn eine Besichtigung vorgenommen wird, unverzüglich nach der Besichligung zu erklären, ob sie bie Waren
übernehmen will.
855 Die Zentral Einkaufsgesellschaft setzt den slebernahmen eis füt
die von ihr abgenommenen Waren endgültig fest.
Srfolgt die Ueberle ssung nicht freiwillig, so wird das Eigentum auf Antrag der Zentral. Ein kau sgesellschast durch Anordnung der zu⸗ 66 Behörre auf die Gesellschatt oder die von ihr im Antrag
Die Anordnung ist an den zur Das Eigentum geht über, so⸗
ezeichneten Personen übertragen. Ueherlassung Verpfl chteten zu richten. bald die Anordnung ihm zugeht.
56 Die Abnahme hat auf Verlangen des Verpflichteten spãtestens binnen vierzehn Tagen von! dem Tage ab zu ersolgen, an dem der ) Erfolgt die Ab⸗ nahme innerhalb der Frist nicht, so geht die Gefahr des Unterganges und der Verschlechterung auf die Zentral. Einkaufgge sellschast über, und der Kaufpreig ist von diesem Zeitpunkt ab mit 1 vom Hundert Die Zahlung
Zentral. Ein kaufagesellschaft das Verlangen zugeht.
über den jeweiligen Reichs bankdiskontsatz zu verzinsen. erfolgt spatesteng vierzehn Tage nach Abnahme.
57 Alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Beteiligten über die Lieferung, Behan lung, Aufbewahrung, Versicherung und den Eigen⸗ tumsübergang ergeben, entscheidet die höhere Verwaltungsbehoͤrde
endgüitig.
Salzfischen, Kli unter Ur, 5127 Ausführungsbestimmungen über die Einfuhr
Die von heute ab des Reichs⸗Gefetzblalts enthält unter Nr. 5l29 eine Bekanntmachung zur Ausführung der Ver⸗ agung von Malzkontingenten, vom setzbl. S. 170), vom 5. April 1916.
ordnung, betreffend Uebertr 16. März 1916 (Reichs⸗Ge Berlin W. 9, den 6. April 1916.
J. A.: Dittmar.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 665
Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 5126
Salzheringen usw., vom 5. April 1916, und unter
Nr, 5128 eine Bekanntmachung über die Durchfuhr von Salzheringen usw., vom 5. April 1916.
Berlin W. 9, den 6. April 1916.
Kaiserliches Postzeitungs amt. Krüer.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
eine Bekanntmachung über die Einfuhr von ppfischen und Fischrogen, vom 5. April 1916,
zur Ausgabe gelangende Nummer 66
zeugnissen für Beleuchlungszwecke. Da sich die gesh lichen sowohl wie die privaten Lebensgeiwohnheisen gh Bevölkerung nicht nach dem wechselnden Eintritt des Enn und ⸗ntergangs richten, sondern ganz überwiegend 94 Tagetstunden gebunden sind, läßt sich jenes Ersparun ät. nur durch die Umstellung der Ühr in der vollomn n und allgemein wirksamsten Weise erreichen. Ins besondere ö sich der städtische Verkehr weniger lange in den dunklen n stunden abspielen. Die Schwierigkeiten, die fich aus der . verschiebung für das internationale Verkehrs wesen 290 haben — zumal während des Krieges — keine entsche hn Bedeutung; vielleicht darf man auch hoffen, daß verbünd und neutrale Staaten sich zu gleichem Vorgehen entschliehen
Der heutlgen Nummer des „Reichs⸗ und Stagts anzeigen liegt die Ausgabe 31 der Deutschen Ver lustlisten he. Sie enthält die 500. Verlustliste der preußischen und se 259. Verlustliste der bayerischen Armee.
Bayern.
Durch eine Königliche Entschließung ist eine Nen uniform ierung des bayerischen Heeres angeordng worden. Wie „W. T. B.“ meldet, ist die Haupthestimmm
der Entschließung die, daß das Grundtuch des Waffenrot
Die Landetzentralbehörden bestimmen, wer als höhere Verwal⸗ d
tungsbehörde im Sinne diefer Bestimmung anzusehen ist.
8588 Auggenommen von diesen Beslimmungen sind geringfügige Mengen, die als Retsebedarf oder im Grenzverkehr aus dem Ausland cia e ,
werden, sofern die Einfuhr nicht zu Handelszwecken erfolgt.
589 Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnh ndert Mark wird bestraft, wer den Vorschriften im Sinne
des 8 1, 82 Satz 1 bis 3 oder 53 zuwiderhaadelt.
Bei Zuwtderhandlungen gegen die Anzeige und Lieferungtzpflicht
können neben der Strafe die Waren, Vandlun Täter gehören oder nicht.
10
§ 10. Diese Bekanntmachung triti am Tage der Verkündung in Kraft. Vie Augfahrungöbestimmungen zu der Verordnung des . äber die Einfuhr von Saljherinen vom 25. Januar 19165 (Reiche
Kreis
dem Generalkor
Der Kreisassistenzarzt Dr. Kreisarzt ernannt und mit der V Pleß beauftragt worden.
Der Kreisassistenzarzt Dr. Will
auf die sich die strafbare Kreisarzt ernannt it de bezieht, einge ogen werden, ohne Unterschled, ob sie dem ene , .
Königreich Prenßen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: nmissionspräsidenten Müller in Breslau den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range der Räte erster Klasse sowie en Amtsgerichtssekretären Schramm in Görlitz und
Schäfer in Schwarzenfels (Bez. Cassel) den Charakter als Rechnunggrat zu verleihen.
—
Ministerium des Innern.
Grottkau beauftragt worden.
*
Bekannt m ach ung,
Halbey in Kattowitz ist züm erwaltung des Kreisarztbezirks
führ aus Oppeln ist zum altung des Kreisarztbezirks
der Hose und der Schirmmütze — ebenso wie jetzt im Kriege auch nach diesem feldgrau bleiben wird. Ein besondere gem zeichen erhält die bayerische Armee durch eine schmale blauwel gerautete Borte, die an den Kragen sämtlicher Kleidungs tik der neuen Art angebracht wird.
Oesterreich⸗ Ungarn. Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht ein Kaiserlich Patent, durch das der Landtag von Istrien aufgelis wird, und ein weiteretz Kaiserliches Patent, durch das für R Fortführung der Landesverwaltung an Stelle des Landel⸗
2.
ausschusses eine Landes verwaltungskommission eingesetzt win. Großbritannien und Irland.
Der Ministerpräsident Asquith ist gestern von Pant
nach London zurückgekehrt.
Der Munitionsminister Lloyd George hat nach einn amtlichen Mitteilung die Preise der in der Eisen⸗ und Stohl
preise für alle Arten Roheisen festgesetzt, die z herrschenden ungewöhnlichen Verhältnisse zur Grundlage haben,
industrie verwendeten und erzeugten Stoffe geprüft und Höch
n hõchstens Griechenland.
Der Ministerpräsident Skuludis hat gestern gleichzeitig alifchen, den französischen und den italieni— ie sandten in längerer Audienz empfangen. hn ganze Presse betont die Notwendigkeit, bie Entente zur . Räumung Saloniki zu zwingen, um ein tardement der Stadt zu vermeiden. Sie erkennt zum . an, daß die Entente, falls sie nicht hierauf ein⸗ ö schwere moralische und politische Verantwortung tchme Rumänien. Abgeordnetenkammer hat das Gesetz über die des Gleichgewichts im Staatshaushalt ommen. Bei der Beratung des Haushalts verlas der 9. der Konservativen eine Erklärung, in der laut Be— he W. T. B.“ gesagt wird: ; 6. se' beute nicht an der Zeit eine Erörterung über den Haus— Wößffnen. Die Anstrengungen aller gingen dahin, daß dem ö Einnahmen gesichert werden, um die Verwirllichung jener rtigen Politik zu ermöglichen, die den wahren Inter len des g entspreche. Bie konservatipe Partei erkenne die Richtgtei der shrungen des Finamministerg in dem Motivenbericht Über die liÿmmlichkeiten der inneren Drganisation an und bedauere, daß der Kelegsbermaltung noch andere Zweige Mehrausgaben auf⸗— Die Putei sei befriedigt, daß ihre Ansichten in wirt- siker Hinsicht schließlich anerkannt, worden lein. dierduich E die finanzielle Lage erleichtert und Gold in das Land geschafft. z0 Millionen Let Gold, die der Haushalt aufweise, winden nicht ur Herstellung des Gleichgewichts dienen, sondern auch die Ngten. abe erleichtern. Alle zur Besserung der finanziellen Lage in Aus⸗ genommenen Maßnahmen werde die konservative Partei ju ihrer pom Standpunkte des allgemeinen Wohls prüfen. Bei Scha ff ung Ginnahmequellen und Maßnahmen zum Schutz der Interessen produktiven Klassen dürfe aber die notwendige Intervention des lte keine Vormundschast werden.
Die sellung
Amerika.
Nach einer Meldung der „Associated Preß⸗ haben der sdent Wilson und das Kabinett, da schlüssiges Beweis⸗ rral über die jüngsten Angriffe auf Schiffe, auf denen sich rikaner befanden, noch sehlt, wieder die Entscheidung den Kurs, den die Vereinigten Staaten einzuschlagen aufgeschoben.
— Die Antwort Englands auf den amerikanischen snuch gegen die Beschlagnahme von Postsendungen ist dem lneit vorgelegt worden. Die Antwort ist obiger Quelle lze nicht befriedigend.
— Wie das „Reutersche Bureau“ aus Rio de Janeiro et, hat die Polizei eine von dem Bundesabgeordneten ich Laceido organisierte revolutionäre Bewegung drückt, die bezweckte, Polizei und Militär aufzuwiegeln,
Ansprüche auf Altersrente, Waisenrente oder Maisenaus steuer, über die nach dem 31. Dezember 1918 eine Entscheidung ergangen ist, hat die Persicherungsanstalt, so weit nicht Absatz 1 Platz greift, nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu prüfen. Fährt diese Prüfung zu einem dem Berechtigten günstigeren Ergebnis ader wird es von dem Berechtigten verlangt, so ist ihm ein neuer Bescheid zu erteilen Nach diesem Gesetze zuerkannte Renten beginnen fiühestens mit m 1. Januar 1916. . ö Artikel 6.
Für die Zeit nach dem 1. Januor 1917 dürfen Marken in den im bisherigen 5 1392 der Reicht versicherunge ordnung vorgeschriebenen Werten nicht mehr verwendet werden. .
Ungültig gewordene Marten können binnen zwei Jahren nach Ablauf ibrer Gültigkeitsdauer hei den Markenverfauftstellen gegen gültige Marken im gleichen Geldwert umgetauscht werden.
Kriegsnachrichten.
Großes Hauptquartier, 7. April. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. Durch einen sorgfältig vorbereiteten Angriff setzten sich unsere Truppen nach hartnäckigem Kampf in den Besitz der englischen, jetzt von kanadischen Truppen besetzten Trichter⸗ stellungen südlich von St. Eloi. . . In den Argonnen schlossen sich an französische Spren⸗ gungen nördlich des Four de Paris kurze Kämpfe an. Der unter Einsatz eines Flammenwerfers vorgedrungene Feind wurde schnell wieder zurückgeworfen. Mehrfache feindliche Angriffsversuche gegen unsere Wald⸗ stellungen nordöstlich von Avocourt kamen über die ersten Ansätze oder vergebliche Teilvorstöße nicht hinaus. Auch östlich der Maas konnten die Franzosen ihre Angriffe⸗ absichten gegen die fest in unserer Hand befindlichen Anlagen im Caillette⸗Walde nicht durchführen. Die für den ge⸗ planten Stoß bereitgestellten Truppen wurden von unserem Artilleriefeuer wirkungsvoll gefaßt.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Südlich des Narocz-Sees wurden örtliche, aber heftige russische Angriffe zum Scheitern gebracht. Die feindliche Artillerie war beiderseits des Sees lebhaft tätig.
Balkan kriegsschauplatz.
Die Lage ist unverändert.
Oberste Heeresleitung.
Wien, 6. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer und südöstlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues.
Staates ausschließlich der Hohenzollernschen Lande und der Insel Helgoland waren 1918 Tas (1878 142) v. H. — darunter Zna (2.16) v. H. als Wegeboden, 120 (O3) v. H. als Wasserstücke und
1,51 (1, co) v. H als Hofräume usw. — grundsteuerfrei, so daß der
aut 41,2 (1878 393) Millionen Mark festgestellte Gesamt⸗
jabresbetrag der staatlich veranlagten Srundsteuer auf 92, ea (1878 auf nur 85, a6 v. H. der Liegenschafts fläche entfällt.
Die in den Katastern g-fübrte Fläche kat sid seit 1878 im ganzen um 348 663 ha vermehrt; davon entfallen 122 348 ha auf die für das Jahr 19603 vorgenommene Neukatastrierung der zum Re⸗ gierungsberirk Königsberg gebörigen Flächen des Frischen und Kurischen Vaffeg, ferner 111 353 ha auf umfangreiche Nachkatastrierungen in Schleswig Holstein für 1879, der Rest von 64 2862 ha auf. An⸗ landungen und Anschwemmungen an den Meereskuften und Fluß ˖ ufern, Grenzreguliecungen, Neumessungen eln zelner Liegenschaften und ganzer Gemarkungen jum Zwecke der Teilung, der Erneuerung des Katasters, der Zu sammenlegung oder Bildung von Renten und An⸗ siedlungsgütern, ferner auf Beseltigung von Irrtümern, Neukatastrie⸗ rung unbewohnter Inseln u. dgl. m.
Die Ursache für die starke Abnahme der steuerfrejen Grund. stücke liegt in der anderweitigen Abgrenzung der Liegen schaft kategorien im 5 24 des Kommunalabgabengesetzes vom 14 Juli 1893, wonach seit 1895 beispielsweise die Domänen und Forsten steuerpflichtig wurden und Schieß, Exerzierplätze u. dgl. in die Kategorte der wegen Benutzung zu öffentlichen Zwecken ertraglosen Grundstücke übergingen. Ferner werden infolge der stetigen Zunahme der Be— völkerung sowie Erwelterung des Netzes der Verkehrswege ertragfähige lsteuerpflichtige, aber auch steuer freie) Flãchen zur Vermehrung der Wohnstellen und zu Verkehrzanlagen in Anspruch genommen. Hierdurch entstand bei den ertragfähigen steuerpflichtigen und freien Llegenschaften zusammen ein Rückgang an Fläche won 1878 bis 1915 bei Mitberücksichtigung der Veränderungen durch daß Kommunalabgabengesetz und durch Nachkatastrierungen 260 257 ha) und an Reinertrag (im gleichen Zeitraum 4, Millionen Mark), während die öffentlichen Zwecken dienenden ertraglosen Liegen, schaften und die Hofräume usw. einen entsprechenden Zuwachs erfahren haben.
Nach Landesteilen — ohne Hobenzollern und Helgoland — geordnet, war im Jahre 1915 zur Grundsteuer veranlagt
3 zu einer jähr⸗ lichen Grund⸗ steuer von S0
2416898
mit einem Reinertrage von M
25 210 662 18 638 925 36177 37 503 865 28 312740 22 974179 54 394177 55 1093 517 36 773 604 48 270 0657 29 094766 23 363 407
in der Provlnz eine Fläche
— —
Ostpvreußen ... Westpreußen.. Siadtkreis Berlin Biandenburg Pommern.... 1 k Sachsen . Schleswig Holstein... Sanr ober Wests alen
zessen⸗Nassanu .. ,,, ö 51 229 940 4923107
2 E —— — — — 1s— —— 2
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—
Gesetzbl. S. 9) treten mit dem gleichen Tage außer Kraft. Berlin, den 5. April 1916. Der Reichskanzler.
in Staate 37 367 175 430 55 6 41 211 740.
die Regierung zu stürzen und eine parlamentarische Republik Hiernach enthält die Probinz Schiesien die größte zur Grundsteuer
— Die Ausführungen Lord Robert Cecils im Unten 2 ꝛ hrichten. Zahlreiche Verhaftungen sind vorgenommen; eine
ö Dem Metz germeister Anton Künne in n, nn hause über die süngst erlassene Order in Council zur
und dessen Ehefrau Anna Künne, geborene Poblkötter, daselbst ist
Italienischer Kriegsschauplatz. auf Grund der Bundegrats verordnung vom 23. Scptember 1915 und J sch
d
Im Auftrage: Kautz.
—
Bekanntmachung über die Durchfuhr von Salzheringen usw.
Vom 5. April 1916.
Auf Grund des 5 3 Abs. 1 Sotz 2 der Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von Salzsheringen vom 17. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 45) in der Fassung der Verordnung vom 4. April 1916 (RNeichs⸗Gesetzbl. S. 234) wird folgendes bestimmt: .
Artikel 1
Due Dunchfuhr von Salibertmngen. Sghiftchen, Klinpfischen und Fischrogen über die Grenzen des Deutschen gin, ist bis 6. .
verboten. Artikel I
Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Die Bekanntmachung über die Durchfuhr von ,. ö besetzten Gebieten Rußlands vom 30. März 1915 (Reichsanzeiger Nr. 78) tritt mit dem gleichen Tage außer Kraft.
Berlin, den 5. April 1916.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kautz.
——
Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Aus führungs bestim⸗ mungen zur Bekanntmachung, betreffend die private Schwefel wirtschaft, vom 14 November 1915 GZentralblatt für das Deutsche Reich S. 461.
Im 5 7 der Ausführungsbestimmungen zur Bekannt⸗ machung, betreffend die private Schwefel wirtschaft, vom 14. No⸗ vember 1915 wird die Zahl 80 mit Wirkung vom 15. April 1916 ab durch die Zahl 13,0 ersetzt.
Berlin, den 6. April 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzler. Delbrück.
——— —
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung fran zöfische? Unternehmungen, vom 26. 11. 1914 (GBI. S. 457) ist für die folgenden Unter— nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
ö 188. Liste. A. Städtischer Grundbesitz. Kreis Zabern. (Tvn. Nachtragsverzelchnis.)
Gemeinde Zabern.
Wohnhaus und Hofralte des Eugen Barthel und Eh . Sigrist (Verwalter: ö
mit F
De
Hande bis auf
mühle Grund
derlässiger Personen hom Handel vom 23. September 1915 in Ver⸗
indung
tem ber 1915 der S Set fe vom heuttgen Tage ab untersagt worden. Radevormwald, den h. April 1916.
Burgsteinfurt, den 4 April 1916.
Bundegratoãbe kann machung vom 23. 9. 1915 RSB. S. 503 der
Querfurt, den 5. Apiil 1916.
Dem Schreiner und Mäbelhändler Ewald Koll in Vogels
der Ausführungganweifung vom 27 Sevtember 1915 der Vandel
letsch und Fleslschwa ren untersagt worden.
Der Königlich Landrat:
Plento.
Bekannntmachung. r Firma Paul 3schetke in Roßleben ist auf Grund der
l mit Futter- und insbesondere mit Düngemitteln weiteres von mir unter sagt worden.
Der Königliche Landrat. J. V.: Behm, Kreis deputierter.
Bekanntmachung.
(Eisenbahnstation Dahlerau)] hiesiger Gemeinde ist au des 5 1 der Bundesrats verordnung. zur e nl ar
mit der Preußtschen Austührungtanweifung vom 27. Sep⸗ an del mit Seife und leglichem Ersatz für
Die Polizeioerwaltung. Der Bürgermenster: Hochste in.
In
bayerischen Gesandten, Staats rat Dr Grafen von Lerchen feld⸗Koefering abgehaltenen . des 3 rats wurde dem Entwurf einer Bekanntmachung über die Vorverlegung der Stunden während der Sommermonate 1916 die . erteilt. r
betre end die verlängerten Prioritäts fristen, gelangte zur An⸗
.
nahme. gefaßt.
ist die F monaten
Stunde
Seine Majestät der Kaiser und Köni at, wie e T 8 meldet, den Reichskanzler Dr. von . Hollweg telegraphisch herzlich zu den kraftvollen Worten be⸗ Alückwünscht, mit denen er im Reichstage von neuem unsere Stellung zu Vergangenheit und Zukunft dargelegt habe.
Durch eine gestern beschlossene Verordnung det Bundesrats
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Pren ßen. Berlin, 7. April 1916.
—
der am 6. April unter dem Vorsitz des Königlich
Der Entwurf einer Bekanntmachung,
Demnaͤchst wurde über verschtedene Eingaben Beschluß
rüherlegung der Tageszeit in den funf Sommer— Mai bis einschließlich September 16 um eine
Londoner Deklaration lauten, wie „W. T. B. berichtet Den Hauptgegenstand der Order bildet die Erklärung, doß der Begriff der fort gefetzten Retse in selner vollen Ausdehnung michi nn auf unbedingte Bannware, sondern auch auf bedingte Ba nt ware Anwendung findet und ebenso auf die Blockade. Alz einzige Unterschied in der Beh andlung der unbedingten und der be dingten Bannware bleibt bestehen, daß bedingte Bannware nn beichlagnahmt und verurteilt werden kann, wenn sie fur de Streitkräfte des Feindes oder für den Gebrauch einer fem lichen Regierung bestimmt ist, während unbedingte Bannwarr dem gleichen Schicksal unterworfen ist, wenn sie für irgend einen Tal des feindlichen Gebietes bestimmt ist. Bei der Durchführung der Maßnahme im gegenwärtigen Stand diesez Krieges kit die Ünter scheidung zwischen den beiden Arten Konterbande unwesentlich, da h im Grunde genommen alle Güter, die nach dem Gebiete un serer Feinde gesandt werden, in Wirklichkeit unmittelbar oder mittelbar zum Nutzen der Streitkraͤfte verwendet werden und daher in gleicher Wetse der Be schlagnahme unterliegen, ob sie nun bedingte oder unbedingte Konterbande sind. Die Regierung beabsichtigt, in amtlicher Form eine dollstãndige Liste der Bannwareartikel zu veröffentlichen, in der sowohl die um, bedingten wie die bedingten Bannwaren zusammen gedruckt gegeben werden, sodaß alle neutralen Kaufleute sich über deren Zuge hörigket zu der einen oder der anderen Kategorie unterrichten können. Daß wird geschehen, sobald einige Eiwetterungen der Banngutltste, über Mie die Entscheidung än noch schwebt, gemacht seln werden. Eine Cr= gänzung der Order bildet die Erläuterung gewisser Umstände, die die Vermutung erwecken, daß aufgebrachte Güter feindliche Bestimmung haben. Insbesondere wird darin ausgeführt, daß die erwähnte Ver⸗ mutung besteht, wenn die Waren an eine Person in einen: neutralen Lande konsigniert sind, von der schon von früher her bekannt ist, daß
sie Bannwaren an den Feind gesandt hat.
Der Premierminister Asgquith erklärte im Unte rh ause⸗ daß die Regierung mit der Prüfung der Zahl der bereit aufgebrachten und unter dem gegenwärtigen System noch er— reichbaren Rekruten beschäftigt fei. Sie erwäge, wieviele Rekruten noch nötig sein würden, und werde ihre Entscheidung vor Ostern mitteilen. Der Handelsminister Run cim an teil auf eine Anfrage mit, daß der im Schiffsregister des Ver— einigten Königreichs verzeichnete Nettotonnengehalt Ende 1913 13120 0090 Tonnen, Ende 1514 12415 000 Tonnen und Ende 1915 12416000 Tonnen betragen habe.
Niederlande.
Die holländische Regierung hat der englischen Regierung mitgeteilt, die Ueberfahrt über die Nordsee w gefährlich daß sie nicht imstande sei, den Transport der kriegsuntauglichen deutschen und englifchen Ge—
fangenen zu übernehmen, deren Auswechslun morgen hätte stattfinden sollen. n, 6 6
— Gestern verhandelte der Schiffahrtsrat über den Untergang des Dampfers „Palembang“ des Rotter⸗ damschen Llond. Als Sachyverständiger war wieder der Napftänltutnant Canterg anwesenb. Nach der Vernehmung der Zeugen faßte der Kapitänleutnant Canters das
gehnis der Verhandlungen, wie „8. T. B“ mitteilt, dahin zusammen, daß die erste Explofion durch eine Mine, die Weite und pritte durch Torpedos verursacht und daß die Torpedos nicht von dem in der Nachbarschaft befindlichen enalischen Zerstörer abgeschossen worben seien. Der erste Torpedo sel
— also die Einführung der sogenannten deutschen
vielleicht fr den Zerstörer bestimmt gewesen, der zweite aber
trsuchung ist eingeleitet. Auf der Hochfsäche von Doberdo wurden östlitz Sels die
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags bet sich in der Ersten Beilage.
Der Entwurf eines Gesetzes, effend die Altersrente und die Waisenrente in der Invalidenversicherung,
ebst Begründung dem Reichstage zugegangen; er lautet
solgt: Artikel. die sz 1257, 1292, 1392, 1397 der Reichsversicherungsordnung lte die folgende Fassung: 5 1267. . Altersrente erhält der Versicherte vom vollendeten fünfundsechtigsten ntjahr an, auch wenn er noch nicht invalide ist. § 1292. Der Antell der Versicherunesanstalt beträgt bei Wttwen⸗ und Witwerrenten drei Zehntel, bei Walsenrenten für eine Walse drei Zwanzigftel, für jede weitere Waise ein Zwanzigstel Ermndbetragg und der Stesgerungssätze der Invalidenrente, die CGrnährer zur Zeit seines Todes bejog oder bei Invalidität Ben hätte. § 1392. Biz auf weiteres wird als Wochenbeltrag erboben in Lohnklasse 1. ; 1 Pfennig, ö 11
§ 1397. ur Deckung der Gemenlast scheldet jede Versicherungsanstalt 1. Januar 1917 an sechzig vom Hundert der Beiträqe huch⸗ a als Gemeinbeimögen autzz. Ihm schreibt sie für feinen buch hen Bestand die Zinsen gut. Den Zine faß bestimmt der mdegrat für die gleichen Zeiträume wie die Beiträge einheitlich. Artikel 2. ö.
Der Aittkel 65 Abs. 1 des Ginführungsgesetzes zur Reichsver⸗ kunggordnung erhält die folgende Fassung: 1 Den Versicherten, die belm Inkrafttreten der Versiche⸗ lungẽpflicht für ihren Beruftzweig das fünfunddreißigste
Rebensjahr vollendet haben, werden auf die Wartezeit für die
Altergrente für jedes volle Jahr, um daß sie an diesem Tage
älter als fünfunddreißig Jahre waren, vierzig Wochen und für
den überschleßenden Teil eines solchen Jahres die darauf ent— fallenden Wochen big ju vieizig angerechnet.
; git kel 3. die auf Grund der §z§5 1360 bis 1380 der Reichsversicherungs⸗« nung vom Bundesrate zugelassenen Sonderans alten gelten ohne ' Zilasfung durch Len Bundesrat bis wum z0. September 1916 sägelassen. Ste müssen bis dahin die Altersrente und die Hinter— whehenbzüge nach Maßgabe dieseg Gesetzes gewähren.
le Aussichtsbehßrde bestsmmt den Tag, bis zu welchem dle sheranssalten' die erforderlichen Aenderungen ihrer Satzung ju be⸗ ßen baben. Kommt eine Sonderanstalt der Anordnung nicht
unlängst vom Feinde genommenen Gräben vollständig ge— säubert. Jialienische Gegenangriffe scheiterten. . Im Ledro⸗ und Judicarien⸗Abschnitte unterhielt die feindliche Artillerie ein lebhaftes Feuer. Angriffe schwächerer italienischer Kräfte gegen unsere Stellungen nordöstlich des Ledro⸗Sees und im Daone⸗Tale wurden abgewiesen.
Sonst beschränkte sich die Kampftätigkeit auf mäßiges
Geschützfeuer in einzelnen Abschnitten. . Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.
von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband. Konstantinopel, 6. April. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier teilt mit: Kein wesentlicher Vorgang auf den ver⸗ schiedenen Kriegsschauplätzen.
Der Krieg zur See.
London, 6. April. (W. T. B.) Nach einer Lloyds meldung
ist der britische Dampfer „Zent? (3890 Br R⸗T) ver senkt worden. Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, ist der Dampfer gestern abend von einem deutschen U-Boot tor⸗ pediert worden. 50 Mann von der Besatzung sind umge⸗ kommen, 9 sind gelandet. London, 6. April, (B. T. B.) „Lloyds“ meldet; Der Dampfer „Vesuvio“ (1391 Br. R. T.) ist versenkt worden. Fünfzehn Ueberlebende sind gelandet; sechs Leute sind ertrunken.
Statistik und Bolkswirtschaft.
Die staatlich veranlagte Grundsteuer in Preußen im Jahre 19135.
Die Grundsteuer ist seit dem Jahre 1878 für alle Provinzen des preußischen Staateg (mit Ausnahme der Hobhenzollernschen Lande and der Insel Helgoland) nach den Vorschristen des Gesetzes vom 21 Mai 186! umgeltgt. Sie ist zwar gleich der Gebäudesteuer durch dag Gesetz über die Aufhebung direkter Staatssteuern vom 1c, Jult 1883 gegenüber der Staatstasse seit dem 1. April 18985 außer Dehung gesetzt, wird aber unter Aufrechterhaltung der hierfür beste henden gesetzlichen Einrichtungen vom Staate, für die Zwecke der kommunalen Besteugrung weiter veranlogt und verwaltet. Eine vom Königlichen Statlstischen Landegamt. in der Stat. Ron. veröffentlichte Uebersicht weist für die Jahre 1918 und 1878 den Hestand der Liegenschaften, deren Reinerlkag und den Betrag der auf ihnen lastenden stagtlich veranlagten Grundfieuer nach. Danach waren im Jahre 1915 vorhanden; an feu grpflichtigen tags ahl gen Liegenschaften 33 004 606 (in Jahre 1878 33 934 367) Parzellen mlt einer Gesamtfläche von M2 z62 176 (29 417 933) ha, einem Grundsteuerreinerttage von 450 906016 (412 140 799) 4 und einem Jahregbetrag der veranlagten Grundsteuer von 1121 740 (39 o9 364) Æ, an steuersrelen ertragfähigen Liegen schaften 369 456 (670 517) Parzellen mit einer Gesamtfläche von
— Hessen⸗Nassau an letzter Stelle steht.
herangezogene Fläche, während — abgesehen vem Stadtkreise Berlin ö Hinsichtlich des Grundsteuer⸗ reinertrags und der jäurlich zu entrichtenden Krundsteuer übernimmt dagegen Sachsen die Führung, während bier bei Went vreußen — wiederum von Berlin abgesehen — an dte letzte Stelle rückt.
Die folgende Uebersicht gibt darüber Auskunft, zu welchem Satze in den einzelnen Provinzen und im Staate durch schnittlich e in Hektar veranlagt ist. Gleichzeitig ergibt sich aus der Zusammen« stellung, welcher Teil der steuerpflichtigen Gesamtfläche, des gesomten Grundsteuerreinertragg und der gesamten C rundsteuer auf die einzelnen Provinzen entfällt. Es betrug im Jahre 1915
— 91 rchs itt * 2 . 2 Durchschnitt der Anteil am Hundert auf 1 ha
des ge⸗ amien Grund⸗ steuer⸗ Rein⸗ ertrags
der jahrlichen Gesamt · Grund⸗ steuer
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Ostpreußen 19 108 Westpreußen 6 04 743 Stadtkreis Berlin. 460 O, oa Brandenburg Pommern
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Schleswig ˖ Holstein Dannover
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Sessen· Nassau ... Rheinprobinz
im Staate. In der Proving Hannoder kommt hernach der Anteil an der ab. gabepflicht gen Gesamifläche dem am Gesemtbetrage des Reinertrags und der Steuer am nächsten; jener ist größer als dieser in den Probinjen Ost-⸗ und Westpreußen. Brandenburg, Pemmern und Polen, währ nd in den Übrigen Landegteilen dag umgetehrle Ver= 3 bestebt. Der auf das DVektar im Duichschnitt entfallen de Grundsteuerrelnerfreg nebst Grundsteuer liegt daher in den oᷣstlichen Prodinzen mit Ausnahme Schlesiens und Berling unter dein für den Gesamtstaat berrchneten Betre ge, während er in allen westlichen Probinjen (einschließlich Sachsené) darüber hinqusgeht.
Die preußtsche Grundsteuerberanlagung ist zwar berelt, vor langer Zeit erfolgt, und der damals festgestellte Grun dsteuerreinertrag vermag gegenwärtig nicht mehr im einzelnen den wirklicken Wert des Grund und Bodeng zutreffend anzuzeigen; immerhin deuten aber die Grundsteuerrelnerträge wohl auch heute noch die Ver unter che de der Liegenschaften innerhalb eines Landegteils und der Landegteile unten elnander an. Die letzte Uebersicht gibt also insowelt auch einen gewissen Anhalt fär die natürliche Fruchtbartelt der einzelnen Pro. vinzen des preußischen Staates.
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Sur Arbeiterbewegung.
Nach einer hon W. T. Be wiedergegebenen englischen Meldung eg Nienwe Rotterdamsche Geurant?! sind in Bedford die Zimmerleute und Tischler ausständig, well die Arbeitgeber die geforderten Lohnzulagen abgelehnt haben. — Aug
heitlg nach, so andert die Aussichtsbeh6rde die Satzung.
183 046 (3687 546) ha und einem Grundsteuerreinertrage von
London meldet dasselbe Blatt: Ueber zo0 000 Arbeiter der