;; 777.
ö
11998
Deutsche Verlu stliste n.
(S. 271.)
Reserve⸗Jäger⸗Bataillon Nr. 25.
; 2. Kompagnie Gefr. Rudolf Grabs — Nickern, Dreseden⸗A. — leicht verwun 4 Kompagnie.
Looke, Richard — Muskau, Rothenburg — 13. 12. 14 erneut ver—
; 2. Kompagnie.
Ltn. d. R. Otto Be cker — Hedersleben, Aschersleben
det. . ᷣ inf. Unfalls gestorben.
Utffz. Eckhard Rösch — Leipzig — leicht verwundet.
Gefr. Willy Winter — Freiberg⸗Friedeburg — im Feldlaz. 4 XII. A. K. gestorben;
wunde sch er 0. 5 §rs TJriunmne zur ö ö . 6 t, schwer, 10. 8. 15 zur Ers. Truppe zurück. Gefr. Otto Gocht — Piskowitz, Meißen — inf. Unfalls verletzt.
Berichtigung früherer Angaben. 4. Kompagnie. ‚Looke, Karl — Qppach, Löbau — schwer verwundet. Meldung in V. L. 57 ist zu streichen.
Gefr. Paul Böhme 1 — Eulschütz ; AMnfalls gestorben. ; Hoppe, Martin — Bischheim, Kamenz —
gestorben.
Feld⸗Maschinengewehr⸗Zug Nr. I 76. Sugeteilt dem Schützen⸗ Füsilier⸗ Regiment Nr. 108.) Rößler, rich — Sohland, Bautzen — leicht verwundet. nder s, Willi — Hermsdorf, Pirna — schwer verwundet. Fischer, Otto — Chemnitz — leicht verw. (Gasvergiftung).
ö Unfalls gestorben.
3 8o* leicht ver
Melzer, Walter — Soppen, Meißen — leicht verw, b. d. Tr. N. kh
2 5 Lallas,
. Feld⸗Maschinengemehr⸗Zug Nr. 178. ; Gugeteilt der Maschinengewehr⸗Kompagnie Nr. 102.) Otto, Walter — Ostrau — leicht verwundet, bei der Truppe.
Ziesche, Rich
1 — * * 9 - Feld⸗Maschinengewehr⸗Zug Nr. 181. Gugeteilt dem Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 133.) . Berichtigung früherer Angaben. Freitag, Erwin — Friedrichsgrün — bish. vermißt, von Fran reich tot gemeldet. (V. L. 207.
E
JZeld⸗Maschinengemehr⸗Zug Nr. 386. Gugeteilt dem Reserve⸗Jäger⸗Bataillon Nr. 25.)
8 * YM k 5 e ; Schubert, Walther — Brand⸗Erbisdorf, Freiberg — verwundet
in Gefgsch.
* 8G
— — 5 1
Feld Maschinengewehr⸗ Zug Nr. 389.
(Qu ae Hs , , . ; * Sugeteilt dem Ersatz⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 40.)
Utffz. Rudolf Enke — Leipzig⸗-Eutritzsch — durch Unfall l. verl
— 6h me * — 44196111,
1. Fußartillerie⸗Regiment Nr. 12. l. Batt
msdorf, Borna — schwer verw. Flöha — gefallen.
schwer verw.
— schwer verwundet. schwer verwundet. Jg schwer verwundet. f, Bautzen — schw.
t schwer verwundet Kamenz schwer verwundet verwundet.
schwmer verwundet. hwer verwundet schwer verw.
D — 57 2
A
24 —
rs
ö 3 H —— 88S
Berichtigung früherer Angaben.
Kompagn
schw. v., 16. 3. 16
Gefr. Bruno Keßler — Zauckerode, Dresden⸗A. inf. Unfalls
1. Ersatz⸗Kompagnie, Pionier-Bataillon Nr. 12. Anton S chem wr Mmaben s
2 1 m 41 nion ch J so . . n, Illertissen
Nr z Kompagnie. Hermann — Leutzsch, Leipzig l
Gustav
923 4 2 * Pionier⸗Bataillon
2
5 Kom pagnie . ; . DVV LII 9 9nle. Utffz. Paul Schallert — Leipzig — leicht verwundet, b. d. Tr Hübs Paul S 8 , , . Hübsch, Paul — Roßwein, Döbeln — schwer verwundet Berichtigung früherer Angaben.
. 6 ; 1 1. Re serve⸗ Kompagnie. Nieolaus, Paul — Eythra — bish
einem Et. Laz. gestorben.
et. Gefr. Paul Lauschke — Grabig, Sorau, N..
. E. Ersatz Kompagnie, Pionier-Bataillon Nr. 22. * 4 4 Hsefr. Richard Po mmer St. Nicla ; fall . d Pommer, St. Niclas, Glauchau, gefallen ittmann, Paul — Thalheim, Ssollberg — gefallen ö ke Rudolf — Jen nzi ' , ,, , . , Rudolf Leipzig — leicht verwundet, bei der Truppe.
Scheinwerfer⸗JZug, Pionier⸗Bataillon Nr. 22. zefr. Alfred Langhammer
e ö n. leicht verwundet 163 ek, Wladislaw
r verwundet.
Pionier⸗Kompagnie Nr. EH. Berichtigung früherer Angaben. ichard — Schöna — bi
r
ckau — d. Unfall verletzt. leicht verwundet. — leicht verwundet.
2. mtr un; ; S. Fußartisllerie⸗ Regiment Nr. 19 9 N tor;
. . 2. Batterie M. fer s. Enn en . * Vzfeldw. Eduard Koch denthal, Leipzig erner
h Eindenthal, Leipzig — erneut J. verw
. . bei der T Iuppe. J Hefr. Kurt Trag sdorf — Artern, Sangerhause fab „e,, ,,, 11 Urtern, Sar rhausen — gefallen
lr, Friedrich Schmid — Leipzig — schwer verwundel ö. 31 9 2 . 519 61e . ndet. Bilhelm Dtto — Kleinsteinbau 8 . j . . M auersdberaer Rinder n, Vahern , schwer verwundet, M auers rger Friedrich = Zünschendorf, Marienberg — leicht
i der Truppe.
Fusartillerie⸗Bataillon Nr. 25 7 2 1 ö 7 21 K
negießer, Radeberg, Drer
n Schreiber — Schmalzgri verwundet, bei der Truppe Fritz — Barmen — schwer sden⸗Trachau — dorf, Flöha — leicht verwundet. Fuüußartillerie⸗Bataillon Nr. 28. 2. Batterie. d , gönn . . Leutewitz, Dresden⸗A. — leicht verwundet
Fustartillerie⸗ Batterie Nr. 123. fan gn 4 3 s 5 6 ĩ red Mentzer — Goltzschau, Großenhain — schwer verw
Fustartillerie⸗Batterie Nr. 292. d ue elt. Mar Hegewald — Weißenborn, Freiberg — verwundet.
MW rits che 9 t 2 . Britsche, Otto — Neusalza, Lobau — seicht verwundet
Pivnier⸗Bataillon Ar. 12. l. Kompagnie. . — Berbisdorf, 6 nitz — leicht verwundet
— Vresden⸗
Cee 1 Gefr. 6 ; — Germer
e 99 * 2 1 ö 66. 1. ; . Schneegas, Georg, Al enberg, Dippolbiswalre
Pipnier⸗Kompagnie Nr. 183. Berichtigung früherer Angaben. — Sohland a. d. Sp
, 57 23 ; z 1 *. 2. 3. 16 in einem Krgs. Laz. gestorben
11 s 111
Pionier-Kompagnie Nr.
. 9* [4 7 . cha rd — Paunsdorf Leipzig .
Pionier Kompagnie
Nr. . Berichligung früherer An hmidt, Max — Leipzig⸗Lindenau — bis
5. 3. 16 in einem Kras
Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 23.
5 . c.. r ; - Vzfeldm. Rudolf Wagen zink, Roßwein, Döbeln, 11. 3 b. d. Tr., 15. 3. 15 erneut J. verw. b. ö. . „d. Rr., 15. 3. 16 erneut I. verw., b. Uf Arthur Kmoch — Posta, Pirna — schwer verwundet Heft. Robert Berthold — Tuttendorf, Freiberg — leicht Hefr. Heinrich Lierh Bottrop, Recklinghausen, l. v. B
51 „91 —
verw. . MIlonsin Ben oshausen, Duderstadt — leicht berw. . an Simon — Halle a. Saale — leicht verw., b. d gn GCwald W age ner Weidenau a. d. Sieg — J. v., b. 6. Mammigsch, Max — Meißen — leicht verwundet Ha. t tel 1. Otte — Leipzis⸗Gohlis — leicht verwundet. . 66 ol d, Paul — Niederhaßlau, Zwickau — J. verw., b. d. T 8 ö mine del, Fritz — Schmölln, Bautzen — gefallen Scheffler Theydor — Chemnitz — schwer berwundet 9 aufmann Artur — Colditz, Grimma — gefallen. Arnhold Gmil — Obereufg, Meißen — leicht verm bei de Köber, Alfred — Gopiß, Pirng — leicht verwundet.“ , Ka! le, rh — Pirna — leicht verwundet, bei der Truppe 9 eie uf Stto — Vahra, Pirna — leickt verw., bei der Fruppe. z 210 n er 1 Mar Schwarzenberg — leicht verm be i Lipfert Ernst — 2 1
cz . * = ö . Wur⸗ Ich Reuß f. V rp
— ———
Tr M . — ; * ; r. Rudolvh III, Johannes — Frankenberg, Flöha — I. v., b. d. U
ö 9 ? ;
ch wen ke Mernhard.== Lockmi b C z ( .
talling, Paul — Neusalz a. O. Freistadt —
Kieß nicht R ie s) P il
Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 223. Berichtigung früherer Angaben. Lindner, Emil — Wölkaun — bish. verw Jeldlaz. gestorben. V. C. x6) *
2 *
Zahn, Alfred — Pöhe (Pöhl 7), Plauen — leicht ele dem
16 inf. Unfalls undet.
*
Emi — 2 unzona * ) — Emil Lunzenau, Rochlitz — leicht verwundet I . 3. Kompagnie. Frenzel, Alfred Satung; Marienberg —= inf, Krankz. 2.4
ö . . 4 Kompagnie. Bretschneider, Ernst — Hundshübel, Schwarzenberg Krankheit am 13.2. 16 in einem La; woss⸗
11
az. gestorben
G. Armierungs⸗Bataillon Nr. S5.
1. ichadd —
8. Armierungs-Bataillon Nr. 132. 1. Kompagnie.
Hecht, Max Mutzschen, Grimma — leicht verwundet
Weitere Verluste. Qaheres ist beim Nachweisebureau des Königl. Sächsischen rie ministeriums, Dresden⸗N., Königstraße Nr. 15, zu erfahren. a. Offiziere. Zittau — 6. 3. 1z i
28 . igsee, Schw. R. — 9. 2 inf. Krankheit gestorbe . . Krankh gestorben. Obere Militär⸗Beamte. * . MIR ö * 89 a. W. Karl Falkner — Leipzig⸗Neusellh, hausen — 6. 2. 15 inf. Krankheit gestorben.
3 ĩ ffiziere und Mannschaften.
Uiffz. Alfred Holtfoth — Boizenburg, Mecklbg. Schw. — leit
. erwundet, bei der Truppe. .
Utffz. Edmund Kohl, Vresden — leicht verwundet.
e,, , er . Freibergsdorf, Freiberg — gefallen. tffz. Alfred Teich — Wurzen, Grimma — leicht verwundet.
Gefr. Oskar Dübler — Plauen i. V. — tot.
8 r. Güiedrich Gr uner — Plauen i. V. — schwer verwundet. Gefr. Feldgendarm Richard Harzen dorf — Leipzig Lindenau — J leich dernde. . 12. 14 zur Truppe zurül, Gefr. Heinrich Klaus Niederplanitz, Zwickau — leicht ver, — 29. 2. I6 in folge Krankheit in einem Laz. gestorben.
Gef QCBoöBanno 9M J 63 56 — 6 3 ö pe. Gefr. Johannes May — Zwickau — 22. 1. 16 infolge Krankhät
. ; in einem Krgs. Laz. gestorben. Gefr. August Mucke — Mönchswalde, Bautzen — leicht verw 9 r. . 9 9 , Baumgarten (gen. Wagner), Adolf — Reichmannsdorf, Sanl⸗ KJ feld, schw. v., 31. 10. 15 i. Res. Laz. Speyer gest Börner, Martin — Pockau, Marienberg — schwer verwundet. Böhm, Ernst — Chemnitz — leicht verwundet. Dehnert Oskar — Lommatzsch, Meißen — leicht verwundet. Die nel, Walter — Plauen — d. Unf. schw. verl., 29. 12. Jöõ gest Fl fässer, Wilhel bei der True. Ersch, Emil — gefallen. Ermer, Alfred. — Dresden — schwer verwundet. Fischer 1g, Richard — Brand, Freiberg — gefallen. Fischer, Otto Frauenstein, Dippoldiswalde — leicht verwundet Il ezics cher, Max M Dresden⸗Plauen — d. Unfall leicht veil. 8 li . r K ar 2 ahlen ö. durch Unfall leicht verl. Snipri 6 Friedrich — Beiersdorf, Löbau — l. v., b. d. Tt. Daase, Gustav Willudden, Angerburg — schwer verwundet. Haußner, Georg — Niederau, Meißen — gefallen. Derm ann, Paul — Großrückerswalde, Marienberg — schw. h Hofmann III, Willy — Großborthen, Pirna — gefallen. und, Albert — Leixzi infolge Krankheit 22. 11. I5 in einen Laz. gestorben. — Ullendorf, Meißen — schwer verwundet, 2. 3. 16 in einem Feldlaz. gestorben. * witz, Dresden N. — schwer verwundet. ich — Mulda, Freiberg — schwer verwundet. Robert — Neuköblitz, Löbau — leicht verw. b.! Neulauba, Löbau — schwer verwundet. Aucha, Leipzig — d. Unfall I. verl., b. d. rt — Kleinröhrsdorf. Dresden⸗N. — leicht verwundet illpy — Hilbersdorf, Freiberg — gefallen. dt Friedrich Stützengrün, Schwarzenberg, l. v., b. d. 1 Max = Pausa, Plauen — d. Unf. J. verl., b. d. Ebannes — Leipzig⸗Kleinzschocher — schwer verwundtt stav — Zittau — leicht verwundet. Großdobritz, Dresden⸗N., d. Unfall. I. bell to — Waldau, Bunzlau — gefallen. . Questenbera, Meißen — gefallen. he 3 Heidersdorf, Freiberg — schwer verm.
Wayzokaw, Rußland — leicht verwundet. Dorf Wehlen, Pirna — leicht verw., b. d. . Falkenau, Flöha — d. Unfall leicht verl. Otto — Mien — schwer verwundet, 16. 3. 16 in einer k FReldlaz. gestorben. Rr, 3c, Ferdinand — Schletta, Meißen — gefallen. Rudolph 1. Otto, — Leipzig — leicht verwundet.
* 3
*
83 * * 3 5 é 5823 * — — Schmidt, Hermann — Cossebaude, Dresden-A. — schwer ver
— 5 26 . chu rt Kirt Scheibenberg , . . . , , — gefallen. Daten, A. — J p., 6. d. M . * soicht Sorry UIndel. 1 3 34 1 1 . . ⸗ jt verwun . , Richard — Rreitengu Fißßa * bermist . . ; f 5 . ; 161. 8 * . IV, Ruholf — Dresden — efallen Din de l bau Mischkdorf, Löbau leick verwundet * 5 2 5 Cr 4 — — . . J ; l pe ; ö f. 3 2 ler Teodor — Eisenberg, Yr— Ssden⸗N. — seicht verwundtt 31m mer Abi n N. . , A r gefallen.
Berichtigung srüßerer Angahen.
— Gunewald 2, Uößban
93.* ö 1 ü 1 * . indengl — ish. ve gefallen R . bish. vermißt, gefal Wagler (gen. Saum garte m, Apolf⸗=
Reichmann darf, San ßer verrnndet. Diese Meldung it L. 222 ist zu streichen.
— — — ——
Druck der Norddentschen Muck druckeref und Nerlagèo⸗Mnstalt. Berlin w, Wilhelmstraße Nr. 32.
— 1 —
5. Armierungs⸗Bataillon Rr. 235 . —— 9 * * * 2 * J 3 * . * 2 — *
e le Milly — Possendorf, Dippoldiswal D 7. 16 inf. . 9 2 Geißler, Willy Possendorf, Dippoldiswald 3 f 2. Kompagnie.
im Res. Laz. München⸗Gladbach gestorben *
Zeitz — leicht verwundet, bei der Truppe,
.
Divisions⸗Brücken⸗ Train Nr. 58. — Dresden⸗-A. — 20. 3. 16 inf. Utffz. Walter Eul itz — Rößige b. Krögis, Meißen —
.
und
Dentscher Reichsanzeiger
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
Ginzelne Uummern kosten 25 53.
Aer Kezugspreis beträgt vierteljährlich 5 M 40 5. Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer ins. den Postanstalten und Jeitungsspeditenren für elbstabholer auch die Expedition 8w. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
—
Anzeigenpreia für den Raum einer 5 gespaltenen Einheita-= jeile 30 8, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 8.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs- und Ktaatzanzeigern
Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Mittwoch, den 12. April, Ahends.
1916.
Inhalt des amtlichen Teiles: sdengverleihungen ꝛc.
Denutsches Reich.
emungen ꝛc.
Eimnmachung über den Verkehr mit Verbrauchszucker. unntmachung, betreffend die verlängerten Prioritätsfristen. sinnimachung über die Rohfett⸗Uebernahmepreise. mntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger zersöanen vom Handel.
Feigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 70 und 71
s Reichs⸗Gesetz blatts.
Königreich Preußen.
ennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und pnstige Personalveränderungen.
aß, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Aktiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke in Dillingen. säteilmng über die nächste Staatsprüfung der Forstreferendare. clanntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Admiralitätsrat Harms und m Virklichen Geheimen Oberbaurat Dr-Ing. Veith, beide hteilungschef im Reichsmarineamt, die Königliche Krone zum ten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und dem Stern,
dem 3 e n. n . Seeber . zenden . 11 ö e . sma nenn, den = ern um Roten . Derorden zweiter ö nit Eichenlaub, ; . t im Reichsmarineamt, die Königliche Krone zum Roten zlerorden zwelter Klasse mit Eichenlaub,
dem Vorsitzenden des Provinzialausschusses der Provinz shreußen, Rittergutsbesitzer Jungschulz von Roebern f Laggarben, Kreis Gerdauen, und dem Geheimen Ober—⸗ rat Jürkner, Abteilungschef im Reichsmarineamt, den pten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub,
dem Strafanstaltsgeistlichen Braune in Görlitz die he Krone zum Roten Adlerorden dritter Klasse mit der
eife
dem Hauptmann der Landwehr Wensky in Berlin⸗ ahlen, den Oberlehrern, Professoren Dr. von Destinon b. Dr. Kar stens in Kiel, dem Gesanglehrer, Fürstlichen usikdirektor Ehrhardt in Wernigerode und dem technischen senbahnobersek retär a. D., Rechnungsrat Meyer in Altona n Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Bürgermeister Sauerborn in Montabaur, dem hrer Büge in Treptow a. R., dem Rendanten der täbtischen parase Müller in Halberstadt und dem Sekretariats— sisenten Fischer in Polsdam den Königlichen Kronenorden serter Klasse, dem Gerichtsvollzieher a. D. Vaupel in Düsseldorf und m Maschinenmeister a. D. Haase in Berlin⸗Weißensee das lerdienstkreuz in Gold, dem städtischen Vermessungstechniker a. D. Bott enberg Farmen, dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Drigoreit Jönigsberg i. Pri, den Eisenbahnzugführern a. D. Borschel Königsberg i. Pr. und Nicolaysen in Kiel das Verdienst— enz in Silber, „dem Zollaufseher a. D. Wuß mann in Zalasewo, Kreis bsen Ost, den Gerichtsdienern a. D. Hasemann in Danzig Vagner in Osnabrück, den Ratsdienern a. D. Hanke d Klingberg in Greifswald, dem Eisenbahnschaffner a. D. mbos in Berlin, dem EGisenbahnweichensteller a. D. Möller Hamburg, dem Eisenbahnhilfsweichensteller a. D. Brack⸗ ann, ebendaselbst, dem Gutswirtschaftsvogt Häusler Nieder Poischwitz, Kreis Jauer, dem Eisenbahnklempner toll in Cöln und dem bisherigen Eisenbahnstreckenarbeiter oltau in Albersdorf, Kreis Süderdithmarschen, das Kreuz „s Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Bürgermeister a. D. Gapp in Kettenbach, Unter⸗ sunuskreis, dem städtischen Vollziehungsbegmten 4. D. rüger in Prenzlau, dem Kanzleigehilfen a. D. Mehlitz in heide, Holstein, dem Schutzmann a. D. Kuttke in Breslau, m Schuldiener Enders in Bad Homburg v. d. Höhe, dem ntsboten Wetzker in Gadderbaum, Landkreis Bielefeld, dem ssenbahnstationsgehilfen . D. Müller genannt Nahn⸗ zuer in Hamburg, den Bahnhofsaufsehern g. D. Höhne in lit und Karst in Sirksrade, Lübeck, den Bahnwärtern a. D. äahse in Postlin, Kreis Westprignitz. Pump in Esingen, reis Pinneberg, und Siemsen in Rendsburg, dem Eisen⸗ üchnaushilfgwelchensteller a. D. Klauke, in Marwedel, eis Dannenberg, dem bisherigen Gisenbahnvorschlosser Dand in Harburg und dem bisherigen Eisenbahngüterbeden⸗ prarbeiter Delfs in Altona das Allgemeine Ehrenzeichen
stimmungen. ; ö
ö ᷣ J ö . dem Geheimen Admiralitätsrat Dr. Albath, vortragendem ,. hat . Verteilt ng der Zichern rr ste uf
pwie
dem bisherigen Eisenbahnmaurer Stein in Wittenberge, Kreis Westprignitz, dem bisherigen Eisenbahnrangierarbeiter Pingel in Altona und dem bisherigen Eisenbahnhandarbeiter Zapel in Neumünster das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.
Deuntsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: die Wahl des ordentlichen Professors Dr. Ludwig Jost um Rektor der Koiser Wilhelms⸗Universität Straßburg für as Jahr vom 1. April 1916 bis 1. April 1917 zu bestätigen.
Bekanntmachung über den Verkehr mit Verbrauchszucker.
Vom 10. April 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
8§81
Zur Regelung des Verkehrs mit Verbrauchgzucker (Zucker) wird eine Reichszuckerstelle errichtet. Sie ist eine Behörde und besteht aus einem Vorsitzenden, einem oder mehreren stellvertretenden Vorsitzenden . einer vom Reichskanzler zu bestimmenden Anzahl von Mit- gliedern.
Der Voisitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Mitglieder werden vom Reichskanzler ernannt.
Die Aufsicht führt der Reichskanzler. Er erläßt die näheren Be—⸗
be (88 3 bis 9), gewerblichen und sonstigen Be⸗ triebe (5 10) sowie auf die Heeretverwaltungen und die Marinever⸗ waltung (5 11) zu sorgen.
Der Reichskanzler bessimmt die Grundsätze für die Bemessung des Zuckerperbrauchz der Zwilbevölkerung. Dabei ist der Bedarf für die Sbstverwertung im Haushalt zu berüͤcksichtigen.
Er bestimmt ferner, nach welchen Grundsätzen die in den einzelnen Kommunalverbänden vorhandenen Vorräte anzurechnen sind.
58 4
Die Relchszuckerstelle überwelst den Kommunalverbänden Bezugt⸗ scheine uber die Zuckermengen, die gemäß § 3 auf jeden Kommunal. verband entfallen. Die Landeszentralbehörden können besondere Ver⸗ mittlungsftellen errichten, die die auf die Tommunalverbände ihres Bezirks entfallende Gesamtmenge unterverteilen.
Die Kommunalverbände können den auf sie entfallenden Zucker selbst benehen oder die Bezugsscheine an den Handel weitergeben.
§8 5
Die Kommunalverbände haben den Verbrauch von Zucker in ibrem Bezirke zu regeln, soweit nicht die Ss 10 und 11 Anwendung n, Sie können) ingzbesondere vorschreiben, daß Zucker an Ver⸗ raucher nur gegen Zuckerkarten abgegeben werden dart.
Aus den auf die Kommunalverbände nach s§ 3 und entfallenden Mengen ist auch der Bedarf der Gasthäuser, Bäckerelen und Kondstoreien zu decken.
Bie Landeszentralbehörden können die Ait der Regelung vor reiben.
ö Die Verbrauchgregelung greift nicht Platz gegenüber Personen,
die von den Heeresverwaltungen und der Marineverwaltung mit Zucker
versorgt werden.
§86
Die Kommunalverbände haben Höchstpreise für den Verkauf an die Verbraucher festjusetzen.
Blese Preise find Höchsspreise im Sinne deg Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. Auaust 1914 in der ens der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 , f. J. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1918 ag Gesetzbl. S. 25, und vom 23. September 1915 (Reich / Gesetzbl. S. 60.
5 7 Die Kommunalverband können die kãufliche Neberlassung des in ibren Bezirken vorhandenen Zuckers an sich oder an die von ihnen benannten Stellen oder Personen verlangen. Dies gilt nicht für die im 8 14 Äbf. 2 genannten Vorräte. Erfolgt die Ueberlassung nicht frelwillig, so kann dag Eigentum durch Beschluß der zuständigen Vehörde über- tragen werden. Das Eigentum geht über, sobald der Beschluß dem Besitzer zugeht. . Der Uebernahmepreis wird unter Berücksichtigung des Höchst⸗ prelseß und der Beschaffenbeit des Zuckers von der höheren Ver⸗ waltungsbehörde endgültig festgesetzt.
§8 ö Dle Kommunalverbände haben der Reichs ucke risellẽ auf Ver langen Auskunft zu erteilen. Die Reichszuckerstelle ist befugt, mit den Landesvermittlungestellen und, wo solche nicht bestehen, mit den Kom munalverbänden unmittelbar zu verkehren.
8 9 Dle Kommunalverbände können den Gemeinden die Regelung des Verbrauchg für den Bezirk der Gemeinde übertragen. Gemeinden, die nach der letzten Volkszählung mehr als 10000 Ginwohner hatten, können die Uebertragung verlangen. Sowelt die Regelung den Gemeinden n wird, gelten die
FS§ 4 big 8 und 16 für die Gemeinden entsprechen § 10 Der Reichskanzler bestlmmt, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen Zucker in gewerblichen und sonstigen näher ju
bejeichnenden Betrleben mit Ausnahme der im § 5 Abs. 2 genannten bezogen und veiwendet werden darf. Er ist namentlich auch befugt, die nach den Verordnungen vom 16. Dezember 1915 ier, G r. S. 821) und vom 28. Februar 1916 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 125) für gewerbliche Betriebe, in denen Süßigkeiten oder Schokolade oder beides hergestellt werden, zur Verarbeitung zugelassenen Zuckermengen ander- weit festzusetzen.
Die Reschszuckerstelle erteilt die erforderlichen Bezugsscheine.
Wer Zucker gewerblich verarbeiten will, hat die zur CFimittlung seines Zuckeranteils erforderlichen Angaben der Reichszuckerstelle zu machen. Dies gilt nicht für die im 5 5 Abs. 2 genannten Betriebe.
5§511 Die Reichszuckerstelle erteilt die Bezugsscheine für Lieferungen von Zucker an die Heeresverwaltungen und die Marineverwaltung. Der Reichskanzler trifft die naheren Bestimmungen.
5 12
Die Hersteller von Zucker haben den Weisungen der Reichszucker⸗ stelle zu entsprechen. Sle dürfen Zucker nur nach den Anweisungen der Reichszuckerstelle oder . en Bezugsschelne abgeben. Im weiteren Verkehre darf Zucker ledi ö. gegen Bezugsscheine abgegeben und be. zogen werder, soweit nicht die Kommunalverbände für ihren Beihrk nach 5 5 Abf. 1 ein anderes bestimmen. Der Handel mit Bezugz⸗ schelnen ist verboten.
Die Hersteller von Zucker sind verpflichtet, Zucker an die von der Reichszuckerstelle benannten Abnehmer zu liefern.
Die Reichszuckerstelle erläßt die näheren Bestimmungen; sie kann insbesondere die Bedingungen der Lieserung festsetzen.
813 Für die Augstellung der Bezugsscheine erhebt die Relchszuckerstelle eine Gebühr. Die nähere Bestimmung trifft der Reicht kanjiler.
§ 14 Wer mit Beginn des 25. Apell 1916 Zucker in Gewahrsam hat, hat bis jum 26. pril 1816 den Vorrat nach Mengen und Gigen⸗ tümern der zuständigen Behörde des 2 ann ie 663 Anzeige äber Vorräte, die iu dieser Zen unterwegs sind, sst under. züglich nach deren Empfange von dem Emp erstatten. Die Anjelgepflicht erftreckt sich nicht auf: kJ a. Zucker, der im Cigentume des Reicht, eines Bundegstaats oder Eifaß, Lothringens, insbelondere im Gigentume Heeresverwaltungen und der Marineverwaltung steht; b. e * im Eigentume der Zentral Ginkaufsgesell⸗ aft steht; C. Zucker, der im Gewahrsam von Zuckerfabriken ist; q. Juckervorräte, die ins gesamt 10 Kilogramm nicht übersteigen. Der Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen. Er kann Wiederholungen der Anzeige anordnen. § 15 Die Beauftragten der Kommunalverbände und der Reichszucker⸗ stelle sind befugt, in die Räume der ihrer Regelung unterstehenden Betriebe einzutreten, Aufschluüsse einzuholen und von Geschäfte⸗ aufzeichnungen Einsicht zu nebmen. Sle sind verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschäfteverhältnisse, die hierbel zu ihrer Kenntnis lommen, Verschwiegenheit zu beobachten.
.
83 .
5 16 Die zuständige Behörde kann Betriebe schließen, deren Unter nehmer oder Leiter sich in Befolgung der Pflichten, die ihnen durch diese Verordnung und die zu ibrer Ausführung erlafsenen Bestimmungen auferlegt find, unzuverläsfig zeigen. Gegen die Verfügung ist Be— schwerde zulässig. Ueber die qr werd entscheidet endgültig die höhere Verwaltungs behorde. Die Beschwerde hat keine aufschlebende Wirkung.
517 Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.
518
Die Landes jentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aug⸗ führung ile, Verordnung, soweit sie nicht vom Reichskanzler oder von der Relchszuckerstelle zu treffen sind. Sie können anordnen, da die den Kommunalverbänden und Gemeinden übertragenen e . e anstatt durch die Kommunalverbande und Gemeinden durch deren Vorftand wahrgenommen werden. Sle bestimmen, wer als höhere BVerwaltunge behörde, zuständige Behörde, Kommunalverband, Gemeinde, Borstand bes Kommunalverbandes und Gemeindevorstand im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist.
519 Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mlt Geldstrafe bis zu fünfjehntausend Mark wird bestraft,
I) wer den auf Grund der 5§5 5, 9, des 5 10 Satz 1 und § 18 Satz 1 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt,
2) wer vorsaätzlich die nach den 55 10 und 14 ersorderten Anzeigen innerhalb der gesetzten Frist nicht erstattet oder wiffentlich unrichtige oder undollständige Angaben macht,
3) wer den Vorschriften des 5 12 oder den auf Grund det §z 12 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt,
4) wer den Vorschriften des 3 18 juwider Verschwiegenbeit nicht beobachtet oder der Mitteilung oder Verwertung von Geschäfts. oder Betriebsgeheimnissen sich nicht enthält.
Im Falle der Nr. 4 tritt 5 nur auf Antrag des Unter ˖
nehmers eln. Neben der Strafe kann Zucker, der bei einer Bestandeaufnahme
nicht oder nicht richtig angegeben worden ist, eingejogen werden.
§8 20 Die Verordnung tritt mit Ausnahme deg 5 12 Ab. Satz mlt dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reiche kangler beflimmt den Zeitpunkt deg Inkrafttreiens des §8 12 Ab. 1 Satz 3 sowle den Zeitpunkt des Außerkrafttreteng der Verordnung. Berlin, den 10. April 1916.
Der Reichskanzler. von Bethmann Hollweg.