1916 / 88 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Apr 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Y Aufgebote, Verlust⸗

Fundsachen, Justellungen

u. dergl.

2889] Zwangsversteigerung. m Wege der Zwangevollstreckung

am 4 Seyntember 1916, Vormittags AO Uhr, an der Gexrichtestelle, rn 19

Neue Friedrichstraße 13/14, II Stockw Zimmer Nr. 113, versteigert werden in Berlin Lichtenberg, Böcklinstr. 9,

legene, im Grundbuche von Berlin L; = heig Stralau (Berlin). Band e, Nr. 379 (eingetragene Eigentümerin am 6. Oktober 1915, dem Tage der Ein— tragung des Bersteigerungsvermerks. Ber— liner Terrainberwertungö. Gesellschaft m b. H. zu Berlin) eingetragent Grundstück Vorꝛerwohnhaus mit rechtem Seitenflügel, z und Hofraum, Gemarkung Weoxhagen, . 1I, Varzelle 1272/29 35 Grundsteurrmutterrolle Ant. 3897, Nutzungswert 127059 er g

Quergebäude un Sa 65 qm groß,

baun esteuerrolle Nr. 4883 87. E. 88 Berlin, den 3 April .

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abt. 87.

[28501 Zwangsyersteigerung. Im Wege der Zwangevollftr-ckung s

am 4 September 1916, Vormittags EHUhr an der Gertchtsftelle 4 Neue Fitedrichstr aße 13/14, III. Stockwerk, Simmer Nr. 113115, versteigert werden das in Rerlin, Sonnenburgerfirgfse 9, be—

legene, im Grundbuche vom Schönhause tor bejtrk Band 71 Blatt 2124 (eingetragen

Eigentümer am 21. Oftoker 1915, dem Tage der Gintragung des Versteigerungs— y . Emil Vausch zu Berlin) eingetragene Grundstück a2. Vorder⸗

vermerks: Kaufmann

wohngebäude mit 1. rechtem Seitenflüg⸗

Doppelquergebaͤude, 2 rechtem Selten flüge und 2 Höfen, b. Stall! und Remisen—⸗

gebäube im 2 Hofe links, Gemarkun

Berlin Kartenblatt 27 Parzelle 46926,

10 a 98 4m groß, Grundsteuermutterr' ll Art 2905, Nutzungswert 16 00 M, Ge bäudest uerrolle Nr. 2905. Berlin, den 3. April 1916. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87.

(43933) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwang vollstreckung soll das in Berlin⸗Reinickendorf belegene, im Grundbuche von Berlin- Reinickendorf Band 44 Blatt Nr. 1344 zur Zeit der Gin. tragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Taufmanng. Zenno 9 e , , Grundstũck

Ma . i 2 3 18, Vormittags an der Gert Zimmer Nr. 30 1, Das Grundftuck umfaßt bie stücke Kart nblatt 1 Parjelle (Straße zar Augusta

87. K. 95. 156.

durch das unterzeichnete Gericht Ptsstelle Brunnenplatz, versteigert werben.

Trenn⸗ 2163 / 34 Victoria. Allee)

(2894 Bfälzische Sypothekenbank

in Lubwigshafen am Rhein. Dle gemaͤß buchs erlassene 3 oolgen Pfandbriefes

u.

unserer

soll ist gegenstandslos geworden.

Die Direklion.

erk, w Aufgebot.

das

28921 be⸗

gebörigen der Reichasdruckerei

gefordert, binnen

dieser Bekanntmachung ihre Rechte

scheine ohne weiteres ihre Nummern strichen werden.

Berlin, den 8. April 1916.

16.

28937 Policenaufgeßot.

s l

9

*

sicherunge pollce J

gemacht, daß nach fruchtlosem einer Frift von deei dem Erschelnen

T⸗ er

Stelle derselben gefertigt werden wird. Berlin, den 8. April 1916.

Friedrich Wilhelm

ö. Vie Direktion.

9 2 Aufgebot

2162 e ; Zarembeti in Foßhütte Witwe Josefint Barbarct

572

thek von 572,59 M beantragt. Der Ir haber der Urkunde wird aufgetordert, spät

Kraftloserklärung der Urkunde wird. Berent, den 4. Apsl 1916. Königliches Amtsgericht. 2737 6. . Amtsgericht Cloppenburg. Au fgebyt.

5 367 des Handelsgesetz⸗ Verlustanzeige wegen des . Rank, Serie 26 Lit E Nr. 11 838 über ÆK 100, —,

r wia ghalen am Röhein, den 8. April

Die Arbeiter Herren Richard Vinkert und Wilhelm Pinkert haben das Auf. gebot der Versicherungsscheine Nr. 2677 und 2776 des Sterbekassenvereins von An⸗ . beantragt Die Inhaber der Urkunden werden auf— 13 Wochen 6. ei dem unterzeichneten Vorstande anzumelden, widrigenfalls die bejeichneten Versicherungs⸗; Verfahren vom Uaterzeichneten für ungültig erklärt und in dem Stammbuch ge—

Der Vorstand des Sterhekassenvereins von Angehörigen der Reichsoruckerei.

Die auf den Namen des Herrn Hans Tand, Kaufmann in Kfär, lautende Ver- er. 232 885 ist nach An⸗ zeige des Versicherten in Verlust geraten. . wird gemäß § 9 ö. Versicherungg⸗ bedingungen mit dem Bemerken bekannt

n Ablauf. 106 / 108, anberaumten Aufgebotgtermine bei ; Monaten nach dieseg Inserats die ge⸗ nannte Police für kraftlos erklärt und an eine neue Police aug⸗

Lebeng. Versicherungg⸗Aetien. Gesellschaft.

Die Erben nach dem Altsitzer Mathias 6. nach der Jasinskt b. Zarembsft, haben daz Aufgebot des 66 thekenbrisfes vom 18. Februar 1897 über die im Grundbuche von Foßbütte Blatt 3 Abtetlung III Nr. 6 sfär den Altsitzer Matbias Zarembskt eingetragenen Hypo—

1 Ee⸗

stens in dem auf den REG. September 1916 Vormittags 9 Uhr vor dem unterzeichneten Kericht anberaumten Aufge— bots termine seine Rechte anzumelden un die Urkunde vorzulegen, wöidrigenfalls die erfolgen

d

Füibrandt, in Dan mlg, Sandarube l / 2 vertreten durch den Rechtsanwalt Jastiyrat Bentz in Marlenburg Westpr, haben be⸗ antragt, den berschollenen Kaufmann Ernst Filbrandt, zuletzt in Brauns wal de, * e⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spaͤtesteng in dem auf den 28. No- vember, H Uhr Vormittags, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf. wldrigenfalls

Stubm, für tor zu erklären. Der

gebote termine zu melden, die Tozegerklärung erfolgen wird. A alle, welche Auskunft über Leben und To

ergeht die Aufforderung,

machen. Stuhm, den 7. April 1916. Königliches Amtsgericht.

——

2898 Aufgebot. Der Justizrat Fe fr . W. 35, Pottdamerstrt. 1236, hat 13. Nodember 1914 im Moabit verstorbenen, zuletzt in Berlin Waldenserstr. 31,

gebotg verfahren zum ,. tragt. Die Nachlaß aufgefordert, ihre ö, in dem auf

Feilert spãtestens

vor dem

die sem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des rundes der Forderung zu enthalten. Ur. kundlich, Beweigstücke suid in Urschrift oder in Abschrift heitufügen. Die Nachlaß gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlich. keiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, bon den Erben nur insoweit Befriedigung berlangen, alz sich nach Befrtedigung der nicht ausgeschloßsnen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet bnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach- lasses nur für den seinem Erbteil ent- sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aug Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nnr der Rechtsnachteil ein, daß feder Erbe bnen nach der Tellung des Nachlasses ur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Berlin, den 1. April 1916. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 84.

2901 Aufgebot. Der Versteigerer Wilhelm Blesenthal in Magkeburg hat als Verwalter deg k des am 18. Januar 1916 in Magdeburg verstorbenen Kaufmanne H. S.

des Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im

Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu

d I. in Berlin . als Nachlaßpfleger für die Erben des am Krankenhause

wohnha ten Arbeitens Emil Berthold Louis Keislert das Auf

336 der Aus⸗ von Nachlaßgläubigern bean- . werden daher e Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Arbeiters Emil 2 den LB. Juni 18916. Vormittags AI Uhr, vor unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer

29031 Oeffentliche Zustellung. Der Kürschnermeister Dau Wieczorek in Herlin, Qanienstraße 69, Proreßbevaoll˖ mächtigte: Rechttzanwälte Lenk und Dr. Michaelis in Berlin, Kleine Präsidenten⸗ straße Nr. 3, klagt gegen den früheren Sekretaͤr der russischen Ke g Remhen, zulrtzt in Hamburg, Peikumstraße 24, jetzt unbekannten Aufenthalts 31. C. 116. 16. —, unter der Behauptung, daß Beklagter, der seinerzelt in Friedenau, Südwestkorso, ge⸗ wohnt haben soll, im Winter 1913s14 für seine Ehefrau Olga Rempen von dem Kläger eine Skunksgarnitur jum Preise von 590 Æ käuflich geliefert erbalten bat und hierauf noch den mindestens seit 1. August 1914 fälligen Restbetrag von 75 6 verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Lläger 75 6 nebst 40,0 3insen seit dem 1. Auaust 1914 ju zahlen, die Kosten des Rechts⸗ streitz sowie diejenigen des Arrestver— fahrens gleichen Rubrt zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er— klären. Zur mündlichen Verhandlung des z Rechtestreitcs wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Berlin⸗Schöne— berg, Grunewaldstraße 66/67, auf den 10. Juni 1916, Vormittags 8 Uhr, Zimmer Nr. 30, J. Stockwerk, geladen. Berlin⸗Schöneberg, den 7. April

1916. Der Gerichtaschreiber

n d

299021 Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Albrecht Cx Dill zu Ham. burg, vertreten durch die RechtZzanwälte Drs. O. Dehn, O. Wolff son, H. Dehn u. H. Wolffson zu Hamburg, tlagt gegen die Firma Maul. F Pardo * Co. ju Paris, wegen gekaufter und nicht ge— lleferter Waren 30 Tong Samana Facao mit dem Antrage, dle Beklagte kostenpflichtian und f gegen

lostenpflichtig gegebenenfalls Slchertheitsleistung vorläufig vollstreckbar zur Zahlung von 23 398,68 M nebst 5 o/o Zinsen auf 2643,38 M vom 1 September, auf 7832,20 Æ vom 1. Oktober, auf 12 923,13 M vom J. November 1914 ab ju verurteilen. Klägerin ladet die Be— lagte zur mündlichen Verhandlung des

k Rechtsstreitß vor das Landgericht in Vam

bur

.

Kammer g für Handelssachen (Zivil. ebäude, Silevektngplatz, auf den 2E. Juni A196, Vormittags 9z uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem

gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt

lannt gemacht.

amburg, den 8. April 19iz

er Gerichtsschreiber e3os) Cre der del Lang zn

Der Kaiserliche Ko unterzeichneten gh n ö. * . zebrachten dänischen S Seimatshafen 1 2 destehende Ladung einzuzsehrn! * h teiligten werden aufgefordert sprüche binnen elner Fr ; 8 Wochen, die mit Ablauf deg iy Tages nach der Ausgabe der die 9. machung enthaltenden Nummer be ö. anzeigers beginnt, durch Cinreicht 6. Reflamatlonsschelft geltend zu mo ! z muß von einem mit schriftlicher Eid dersebenen, hel einem Feutschen Gan gelassenen Rechtganwalt, der die ö ö jum Richteramt erlangt hat in schrieben sein. mh

stiel, den 7. Aprll 1916.

Das Prisengerscht.

2895 Bekanntmachun

In der er ch e fan schwedischen Dempfer „Canellg“ n die Frist zur Geltendmachang von . . , ., Prisen ge Chin s jum 15. Mal d. Iz. einschließsel' längert. ö emschlicihn Klel, den 8. April 1916. . Das Prisengericht.

3) Verkäufe, Verpachtun Verdingungen ꝛ.

e. gief Verdingung. le Lieferung von Piassab die Rai erlichen gane n, Wilbelmehaven soll am Mon eg n 1. Mai 06. Vormittags Iii) ö . t Für den Fall, daß Piassapa nicht erhältlich, kann . aut boten werden. J Zuschlagssrist 30 Tage. Bedingungen können gegen 0504 bar oder deutschen Briefmarken von Registratur des Verwaltungeressotn zogen werden. . Bestellgeld nicht erforderlich. Danzig. den 10. Aprll 1916. Kaiserliche Werst.

n ben schen de ear n

zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen

GBeschaffungsabhteilung.

Lit. 4. 30 Stück à 408, —.

) Verlosung ꝛc. von Wertpapi Zweinndzwanzigste Obligationenguslosung,

vorgenommen am 1. April 1916 vor Notar und Zeugen. Serie E (Stammlinie Haidar⸗Pascha— Angora).

3803 4004 4161 4262 4268 4887 5535 5554 6224 6409 7697 81589

eren.

Nr. 63 576 865 1635 1697 2160 R

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tell ̃ J ellung wied dieser Aut zug der ß

nen Stücke, deren Verzinsung Juli A946 aufbört, sind rückjahlbar und werden

nuten Tage ab 965 . bel det Berliner Saundels.˖

sellsch aft, . . Nationalbank für Deutsch d,

5 . Bankhause C. Schlesinger ˖ Trier . Co., Gommandit .; geselsschaft auf Acnen,

n BVrte lan bei dem Sch lesischen Bankverein

nelöst. Der Betrag fehlender Zins.

n. wird bei der Einlösung der odigen

Eicke vom Kapitalbetrage gekürzt.

le gejoge De gen

t dem R. ö. 103 0so

oM 5 Auf Grun rium gemaß 6. August

Grund der vom Staatsministe⸗ Allerhöchstem Erlasse vom 1914 erteilten Ermächtigung pom l. Dezember 1915 erteilen wir hier⸗ durch dem Charlottenburger Hypo⸗ hekenbankverein zu Chgrlottenburg de Genehmigung zur Ausgabe auf en Inhaher lautender Schuldverschrei hungen bis zum Betrage von zwanzig Millionen Mark nach Maßgabe der von her Generalversammlung des Vereins am ß. Ropember 1915 beschlossenen Satzung. Gleichzeitig wird dem vorgenannten Hypothekenhankverein auf Grund des § 22 e Bürgerlichen Gesetzbuches und des Ar- fkels J der Verordnung zur Ausführung bes Bürgerlichen Gesetzbuches vom 16. No⸗ penber 1899 die Rechtsfähigkeit hier— mit verliehen. Berlin, den 21. Dezember 1915. Der Justizminister. Beseler. Der Minister für Landmirtschaft, Domänen und Forsten. von Schorlemer. Der Finanzminister. Lentze. Der Minister des von Loebel Satzung des

Charlottenburger gypothekenbankvereins.

Abschnitt 1. Allgemeine Bestimmungen. § 1. Vereinsgründung.

Zur Förderung des Grundkredits Char- lollenburger Hausbesitzer wird unter der Bezeichnung „Charlottenburger Hypothekenbankverein“ auf Grund staatlicher Verleihung unter Ausschluß des Erwerbszwecks ein rechts⸗ fähiger Verein mit dem Sitz zu Char— lottenburg gegründet.

8 2. Gegenstand des Unternehmens.

Gegenstand des Unternehmens ist die Beleihung von ö des Stadtbezirks Charlottenburg mit Nach- hhpotheken (Hypotheken zur zweiten oder

.

36 fo

briefzinsen erforderlichen Beträge schießt die tadtgemeinde nötigenfalls 236 ö 55. Aufsicht. Der Verein untersteht der staatlichen Aufsicht. Daneben steht der Stadtgemeinde im Hinhlick auf ihre Bürgschaftsleistung bei der Geschäftsführung des Vereins ein Mitwirkungsrecht zu. Dieses wird nach den Anweisungen des Magistrats durch den Magistratskommissar ausgeübt. S6. Vereinsrecht. Soweit die Satzung nicht ein anderes bestimmt, finden auf den Verein die Vor⸗ schriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Vereine Anwendung. . Geschäftsordnung.

Zur Ausführung der Satzung ergeht eine Geschäftsordnung, welche der Auf⸗ sichtsrat nach Anhörung des Vorstandes und mit Genehmigung des Magistrats festsetzt und nötigenfalls abändert.

S S8. Bekanntmachungen. Die durch die Satzung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen des Ver⸗ eins erfolgen mit rechtsverbindlicher Kraft durch den Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. Im übrigen erfolgen die Bekanntmachungen durch die vom Ausfsichtsrat hierzu be⸗ stimmten Blätter.

Abschnitt 11. Mitgliedschaft.

. § 9. Aufnahme in den Verein. Jeder Cigentümer und Miteigentümer eines im Charlottenburger Stadtbezirk be⸗ legenen Hausgrundstückes kann Mitglied des Vereins werden, ein Miteigentümer jedoch nur, wenn sämtliche anderen Mit⸗ eigentümer ,, . sind oder gleich⸗ zeltig werden. Miteigentümer haben ge— meinschaftlich die Mitgliedschaftsrechte und pflichten der Einzelmitglieder; sie haften als Gesamtschuldner. Ueber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gegen den ablehnenden Be⸗ schluß des Vorstandes findet innerhalb 6 Wochen nach Zustellung des Beschlusses die Beschwerde an den Aufsichtsrat statt, welcher endgültig unter Ausschluß des Rechtsweges entscheidet. Die Aufnahme von juristischen Personen in den Verein und die Beleihung von Grundstücken derselben kann nur mit Zu—⸗ stimmung des Magistratskommissars er⸗ folgen. Die Aufnahme darf physischen Personen nicht versagt werden, falls sie Erben eines Vereinsmitgliedes sind und die Aufnahme innerhalb drei Monate nach dem Erbanfall beantragen.

§ 10. Eintrittsgeld. Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld von dreihundert Mark zu entrichten. Das⸗ selbe ist zur Hälfte sofort, zur anderen Hälfte bei Stellung des Beleihungsan⸗ trages, spätestens aber innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme zu zahlen. Ein Rückforderungsrecht ist unbeschadet der Be⸗ stimmung des 8 11 Absatz 2 ausgeschlossen. Geht das Eigentum an einem satzungs⸗ mäßig beleihbaren oder beliehenen Grund⸗ stück von einem Vereinsmitglied auf ein sich für

bei

schũssen

und nicht vererblich. Miteigentümer haben zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte einen Bevoll mächtigten zu ernennen. Vollmacht ist auf Verlangen des Vor⸗ standes zu beglaubigen. Im übrigen ist eine Bevollmächtigung unstatthaft.

oder Austritt. Der Austritt ist nur zum Schluß eines Geschäftsjahres mit zwei⸗ jähriger Kündigungsfrist zulässig.

schließen aus einem der folgenden Gründe:

Die Nachschüsse sind den Mitgliedern Vorhandensein von Betriebsüber ö. . zurüdzuerstatten.

13. Bevollmächtigung. itgliedschaft ist nicht 2

k Die

Die

14. Erlöschen der Mitgliedschaft. ie Mitgliedschaft erlischt durch Tod

.

Der Vorstand kann ein Mitglied aus⸗

a. wenn es seit länger als einem Jahre Eigentum an satzungsmäßig beleih⸗ baren Charlottenburger Hausgrund⸗ stücken nicht mehr besitzt und sich in einem Haftungsverhältnis zum Ver⸗ ein nicht mehr befindet,

b. wegen Verlustes der Ehrenxechte,

c. wegen Nichterfüllung seiner satzungs⸗ mäßigen oder vertraglichen Verpflich⸗ tungen gegenüber dem Verein,

d. wegen Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen,

e. wegen eines den Verein schädigenden Verhaltens.

Gegen den Ausschließungsbeschluß findet

Beschwerde gemäß 5 11 statt.

Abschnitt III. Verwaltung. § 15. Organe. Die Organe des Vereins sind: 1. der Vorstand, 2. der Aufsichtsrat, 3. die Generalversammlung.

Die Beschlüsse der Organe werden, so⸗

weit das Gesetz und die . nicht ein

anderes bestimmt, mit einfacher Stimmen⸗ mehrheit der erschienenen Mitglieder ge⸗ faßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

A. Der Vorstand.

. 16. Zusammensetzung, Bestellung.

Der Vorstand besteht aus mindestens

wei Mitgliedern. Diese werden vom Auf⸗

sichtsrat in getrennten Wahlgängen mit absoluter Stimmenmehrheit . Die

Wahl bedarf 3 ihrer Gültigkeit der Be—⸗

stätigung des Magistrats.

Die Dauer der Bestellung der Vor

standsmitglieder regelt sich, soweit sie be⸗

soldet werden, nach besonderer Verein⸗ barung, im übrigen erfolgt sie auf die

Dauer von längstens 6 Jahren; sie kann

jederzeit, unbeschadet des UAnspruchs auf die

etwalge vertragsmäßige Vergütung, vom

Magistrat widerrufen werden. Die Vor⸗

standsmitglieder sind mit Genehmigung

des Magistrats befugt, auch nach Ablauf

bürgerlichen

Tätigkeit gewährt werden.

anderweitig in der Satzung zugewiesenen Befugnissen zu:

Den Aussichtsralsmitgliedern darf in einerlei Form eine Vergütung für ihre

§ 21. Zuständigkeit. Dem Aufsichtsrat steht außer den ihm

I) die Ueberwachung der Geschäftsfüh⸗ rung des Vorstandes und die Prüfung von Beschwerden über dieselbe, die Prüfung der Geschäftsbücher der Kasse, der Effekten und Schuldver⸗ schreibungen sowie die Ernennung von Revisoren zur Vornahme ordent⸗ licher und außerordentlicher Revi⸗ sionen,

) die Prüfung der Jahresrechnungen,

der Bilanz, der Gewinn⸗ und Ver⸗

lustrechnung und die Berichterstattung über die Prüfung an die Generalver⸗ versammlung,

die Vertretung des Vereins bei der

Vornahme von Rechtsgeschäften und

Prozessen mit den Vorstandsmit⸗

gliedern,

) die Festsetzung der Gehälter,

6) die Festsetzung der Geschäftsordnung nach näherer Bestimmung des § 7. Soweit der Aufsichtsrat zur Vertretung des Vereins befugt ist, finden die Bestim— mungen des § 17 über die Abgabe rechts- verbindlicher Willenserklärungen für den

Verein entsprechende Anwendung.

§ 22. Prüfungsausschüsse.

Zur Prüfung und Genehmigung der von

dem Vorstande festgesetzten Beleihungs⸗

werte bei Darlehnsgesuchen bildet der Ma⸗ gistrat aus den Mitgliedern des Aufsichts⸗ rats Prüfungsausschüsse.

Der Vorsitz in den Prüfungsausschüssen

wird von dem Magistratskommissar oder

dessen Stellvertreter geführt. C. Die Generalversammlung. § 23. Berufung.

Die Genetalversammlung ist von dem

Vorstande mittels öffentlicher Bekannt⸗

machung mindestens zwei Wochen vor dem

Tage der Versammlung unter Angabe de:

von dem Aufsichtsrat aufgestellten Tages=

ordnung zu berufen. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder sein

Stellvertreter, bei ihrer Behinderung der

Magistratskommissar. Die ordentliche Ge⸗

neralversammlung findet alljährlich inner⸗

63 des zweiten Kalendervierteljahres att.

Eine außerordentliche Generalversamm⸗

lung ist zu berufen,

1) wenn der zehnte Teil der Vereins-

mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt, 2) wenn von einer ordentlichen General⸗ versammlung ein dahingehender Be⸗ schluß gefaßt ist, x 3) wenn über die Auflösung des Vereins

9

ihrer Amtszeit bis zu ihrer etwaigen Neu⸗ bestellung oder his zum Eintritt ihres Nachfolgers die Amtsgeschäfte weiter zu

führen. . Vertretungsmacht. Der Vorstand vertritt den Verein ge⸗

zu beschließen ist

38 24. Zuständigkeit.

Die Generalversammlung beschließt:

1) über die Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrech⸗

jenigen welche dem Verein bei seiner Gründung oder in den ersten drei Monaten nach der Gründung beigetreten sind oder ihm min⸗ destens ein Jahr angehören. Ausnahmen

mungen des 8 31 Ses Sypothekenbank⸗ ge

setzes sinngemäße Anwendung. Abschnitt IV. Geschäftsbetrieb. A. Sypotheken. § 27. Beleihbare Grundstũcke. Beleihungsfähig sind die im Stadtbezirk

Charlottenburg belegenen bebauten Haus⸗ grundstücke der Vereinsmitglieder, sofern

I die Gebäude ausschließlich oder vor⸗ nehmlich Wohnzwecken dienen,

2) die Gebäude seit einem Jahre bezugs⸗ fertig und, sofern und soweit sie nicht vom Eigentümer genutzt werden, min⸗ destens zu * des von dem Verein ge⸗ schätzten Mietsertrages vermietet sind.

Grundstücke, die ausschließlich oder vor⸗

nehmlich gewerblichen oder industriellen

Zwecken dienen (Hotels,. Warenhäuser,

Theater, Fabriken usw.), sind von der Be⸗ leihung ausgeschlossen.

X28. Darlehnsberechtigte Personen. Die Darlehnsgewährung ist auf die⸗ Vereinsmitglieder beschränkt,

hiervon sind nur mit Genehmigung des Aufsichtsrats iulassig

Die etwaige Mitgliedschaftszeit un⸗ mittelbarer Rechtsvorgänger im Eigentum des zu beleihenden Grundstücks ist in die Fristen einzurechnen.

§ 29. Beleihungsgrenze, Wertermittelung.

Die Beleihung darf 80 Prozent des durch sorgfältige Ermittelung angestellten Verkaufswertes des Grundstücks nicht übersteigen. Bei der Feststellung dieses Wertes sind nur die Tanernden Eigen⸗ schaften des Grundstücks und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen das Grundstück bei ordnungsmäßiger Wirtschaft jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann.

Im übrigen erfolgt die Wertermittelung nach näherer Bestimmung der vom Auf⸗ sichtsrat mit Genehmigung des Magistrats und des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hierüber zu er⸗ lassenden Schätzungsordnung.

Der Vorstand ist befugt, Anträge auf Beleihungen ganz zurückzuweisen oder die Beleihungsgrenze unter 80 Prozent des Grundstückswerkes festzusetzen, wenn und insoweit nach der besonderen Natur und Bestimmung des Grundstücks oder der Ge⸗ bäude (hohe Feuergefährlichkeit, schwere Vermietbarkeit und anderes) oder wegen sonst obwaltender Umstände sersönliche Kreditfähigkeit des Antragstellers, hoher Zinsfuß der Vorhypotheken, wertmindernde Dienstbarkeiten u. a) eine genügende dauernde Sicherheit nicht vorhanden sein würde.

8 30. Beleihungsantrag.

Ueber die bei dem Beleihungsantrage einzureichenden Unterlagen und die zu ent⸗ richtende Schätzungsgebühr bestimmt die Schätzungsordnung das Nähere.

§ 31. Darlehnsbedingungen.

Die Darlehnsgewährung erfolgt unter

den folgenden Bedingungen:

I) Das Darlehn wird in den von dem Darlehnsnehmer zu wählenden Pfand⸗ briefen des Vereins nach dem Nenn—⸗ werte gezahlt und ist, soweit Rück= zahlungen stattfinden, nach Wahl des Schuldners in Pfandbriefen der gleichen Gattung nach dem Nenn⸗ werte oder in bar zurückzuzahlen.

Auf Antrag des Darlehnsnehmers übernimmt der Vorstand gegen Er⸗ stattung der Auslagen den Verkauf der

g8638 335 18879 777: ö. . ö 962 ö , . 12312 14283 14941. späteren Stelle) hinter der ersten Hälfte S9 Ido . . , wr 15190 15356 16870 174177 16] des Grundstückswertes und die Auggabe 2h87 6 7. basso 993d 22251 22833 23119 2356 Al verzinslicher von der Stadtgemeinde Char- 6565 5 63 . 26483 23993 2750 28032 29421 30073 2008 lottenburg verbürgter Schuldverschrei⸗ Elt. C. ir , . 33033 Z3d6e 35609 35749 36141 36979 37223. bungen (Pfandbriefe) auf Grund der er⸗ J Stuck à * 2 O 290, —. Nr. 38244 38607. worbenen Hypotheken. Die einzelne Hypo⸗ Lit. . (Graänzungsuetz Gsischehir s Fenich, thek darf den Betrag von 100 000 , Stick M 40853. Nr. 39842 40422 40589 nicht übersteigen. . 1599 Heeß9 47556 48383 49221 49573 50600 bog78 bi Die Beleihung ist nur zulässig, wenn 5163 yl 39 53136 531537 53857 54087 54407 54157 54438 Hoist simtliche voreingetragenen Sypotheten und 55943 56569 56670 57436 57447 58059 58550 60189 Grundschulden mit j mindestens

und 216434 (Acker an der

d. 2 Augusta Der Elgner Theodo⸗ Heinrich Wehac— Vietoria⸗Allee) von 6 a g1 am ; ( 4, .

9 . Größe. zu Pcheim hat das Anfgebo s ver, Es ist verzeichnet in der Grundsleuer, loren gegangenen dap n ee . mutter olle Ke Genet ebe, l end erf. bie imd Grünen r ' d ih enn l, , gbr ene ebe rkg Tierltn. ie im Frunybuche der Gemeinde Mol teinickendorf unter Artikel Nr. 1282 mit bergen auf Art. Nr. 60 in Abteilung 3 einem Reinertrage von 0,07 Taler. Der unter Nr. 3 eingetragene Hwöpothel se Versteigerungshermerk ist am 1. Juli 1915 folgt: „Einhundertfünfzig Thaler Fourant in das Grundbuch eingetragen. ingrossiert als Generashypothek auf den Berlin, den 5. Ottoher 1915. Anbauer Jobann Hinrich Meyer zu Pehelin Königliches Amtsgericht Berlin. B am 17. Apeil 1852 für den Zeller Herm.

Wedding. me,. 24 2 . . j Abteilung 8. 6. K 61. 15/19. Tüken zu Osferlindern“ beantragt. Der In⸗

Boll von dort das Aufgeboigverfahren jzum Zwecke der Ausschließung von Nach—˖ laßaläubtgern beantragt. Die Nachlaß. gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß deg ver— storbenen Kaufmanns H. O. Gon spätrstens in dem auf den 2. Juni 1 PEG, Bormittags R1 uhr,“ vor dem unterzeichneten Gericht, Halberstädter— straße 131, Zimmer 111, anberaumten Auf— gebotstermine bet diesem Gericht an—

Nichtmitglied über, so ,, dieses das Eintrittsgeld auf hundert Mark, sofern der Eintritt innerhalb 3 Monate nach dem CEigentumsübergang erfolgt. Durch einstimmigen Beschluß des Vor—⸗ standes kann die Frist auf 6 Monate ver— längert werden. Ein Eintrittsgeld ist nicht zu zahlen, wenn im Falle des Erb⸗— gangs das Eigentum auf gesetzliche Erben erster oder zweiter Ordnung oder auf Ehe⸗ gatten übergeht.

nung, sowie über die Entlastung des Vorstandes und des Aussichtsrats,

2) über die vom Aufsichtsrat unter Zu⸗ stimmung des Magistrats vorgeschla⸗ genen Satzungsänderungen,

richtlich wie . und führt die Geschäfte innerhalb der satzungsmäßigen Grenzen selbständig. Er ist verpflichtet, die satzungsmäßigen Beschlüsse des Auf⸗ sichtsrats, der Generalversammlung und bes Magistrats zur Ausführung zu bringen. 3) über die Auflösung des Vereins, Für Vollmachten, öffentliche Bekannt⸗ ) über sonstige vom Aufsichtsrat auf die machungen und alle schriftlichen Erklärun— Tagesordnung gesetzte Anträge und gen, welche den Verein verpflichten, ist die Gegenstände,

unter dem Namen des Vereins erfolgte 5) über die Wahlen zum Aufsichtsrat

18195 256436 31260

45624 51630 55669

57619

I2891] Zwangsverfleigerung. Im . der Zwangsävollstreckung soll das in Lübars belegene, im Grundhuche von Lübarg Band 8 Blatt Nr 247 zur Zeit der Eintragung deg Rersteigr ungz⸗ vermerkt herrenlose, früher auf den Namen des Steinm'tzmeistert Karl Pittmer in Berlin eingetragene Grundstück am 21. Juni 19 G, Bormlttags ANN uhr. durch das unterzeichnete Gexicht, an der Herichtestelle, Berlin, Hrunnenplaß, Zimmer 30, 1. Stockwerk, versteigerl werden. Das in Lübara auf den Buch. holjenden belegene Grundstück um faßt Fle Parzellen 431/111, 432/108, 433/108 34 111, 435/193 und 4561 il des Ftarten? blatts 2 pon 40 a g0 qm Größe und ißt in der Grundsteuermutterrolle dez Ge— meindebeztrks Lübars unter Artikel 229 mit einem Reineltrage von 234 Talern . Den Amer lie segn an rm en, ist 3. Januar 6 in 8 Grundbuch . das Grundbuch Berlin N. 4 April 1916. Königliches Amtsgericht Berlin Weddlng. Abtellung 6.

20, Brunnenplatz, den

In Unterabteilung 4 der heutig Nr. d. Bl. (Ver lofoang 2c. 6 papieren) befinden sich zwei Befannt— machutgen der Pester Üngarischen Commereial Bank Budanest, betr. en rg, an deren Schluß in Amorti— . befindllche Wertpaplere angezeigt

haber der Urkunde wird spätesteng in dem auf den TN. Skt uke

19RG6, Bormittags 9 Uhr, vo

die Uikunde vorzulegen, wöidrigenfallz di Kraftloserklärung der Urkunde wird. 1916. März 29. 2899 Ruf e bar,. Der Resitzer Friedrich Endruckz

Krecht Christeph Quassomskt, zuset Lohnhaft in Geseben, für tot zu erklären Ver bezeichnete Verschollene wird auf F. None mber 19A, EO Uhr, vor dem unterieichneten Gerlich in Elberfeld, Zimmer 658,

die Todetzerklärung erfolgen wird. alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen mʒzg⸗ ergeht die Aufforderung, spätessenz im

machen. Elher feld, den 7. April 1916. Königliches Amtagerlcht. Aht. 16.

(2288 Aufgehot.

Der Gutsbesitzer Mex Gergborf in Reichenbach hat als Abwesen heitepfleger beantragt, den am 3. Nobember 1851 in Riichen ach geborenen Tagearbeiter Ernst Julius Jungnickel, der zuletzt in Reichen— hach wohnhaft war, sich von dort vor etwa 35 Jahren auf Wanberschaft begah,

und der sest oem verschollen ist, f erllätren. Der Verschollene witd aufge—

vermögen,

m 2 9 z 54 Aufgebotstermine dem Gerlcht Anzeige zu

aufgefordert,

*

? *. tta r dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf— gebotstermin seine Rechte anzumelden und

e

erfolgen

‚. in Grieben hat beantragt, den verschollenen zt

*

gefordert, sich spätestenn in dem auf den Vormittags

1 6.

ö anherdumten . Aufgebots termine zu melden, wihrigenfallg haften, itt

A 71

)

1jumelden. Die Anmeldung hat die Än— gabe des Gegenstandes und des Grunden der Forderung zu enthalten. Ürkundiiche wels stücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßglãu⸗ diger, welche sich nicht 1, kr

; ni melden, können unheschadet des Rechts, vor den Verbind“ lichkeiten aus Pflichtteilgrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden von den Erben nur insoweit Befriedf— gung berlangen, als sich nach Befriedi— gung der nicht austzgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch hasict Ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen den Teil der Verbindlichfeit Für die Gläubiger aus Pflichtteilsgrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowte für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt

ür tol zu 127561. Im Namen des Königs!

wenn sie sich nicht melden nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe hnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Tei der Verbindlichkeit haftet. Ragdehurg. den 7. April 1916. Königliches Amtsgericht A. Att. 8.

2992 ö .

ö . Dte auf den Inbaber lautenden 3

o/o igen Pfandbriefe der Norddeutsche ,

ven 1 18 krediibank in Weimar J 23975 Ser. VII Tit. C über je 1000 4 ind durch Ausschlußurteil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden.

rũckiahl har seit .

Société du (Chemin de Fe Die Generaldirektion.

Fr. J. Günther.

63812 69091 77039 82884

63958 63974 64617 64618 64990 70294 70925 71329 72440 77098 77824 79122 79124 83210 83227. Lit E. 40 89618 89713 96742 97298

102773

7920

89170 Stück A M 2040,

8* (.

95953

102567

106955.

10 . e n n 1

103394 104241

Vom gleichen Tage ab ist

Frankfurt

Hamburg bei der Deutichen

gegen Rückgabe der 1. April 1917 u. ff. nebst Talon. Kapitalsrückjahlung einbehalten. dern 1. Oktober 1931.

Lit. Lit. B. Lit. Lit. D.

Lit. E

Nr.

74934, Nr. 94755 104919, Dktober 1915.

Ed. Huguen!n.

65772 73689 75179

5 79546

Stuttgart bei der Württember Obligationen und der nicht mehr f Fehlen Coupons, jo wird deren Wert

Der Anspruch auf Kaxitalsrückfahlung erlischt

66962 75180 79626

67975 75612

79659

67976 76368 7 SI030 81643 8

Nr S5375 88871 89096 8900

01h 90739 90854 90907 91010 gloll 922965 944 27566 953057 98897 99017 99019 99058 99778 jo 21 104771 105576

1065699 105704 106700 1

voraufgeführten Obligationen hört mit dem . Otes

der Kapitalbetrag zahlbar

in Berlin bei der Del tschen Bank,

Dresdner Gant,

a. M. bei der Deutschen Rank Filiale Frankfurt, Deut schen Vereinsbank,

Bank Filiase Hamburg, gischen Vereinsbank

ällig werdenden gen ein

36225 36954,

ö694 43786 56006 b60o? 5600s 56582 64220 69589 '

r Ottoman d' Anatoli?

Weimar, 29. März 1916. Großherzogl. S. Amttzgericht. l

6 . ; ö In der Aufgebotssache des Hafbbauern

30371

S Je Stahlwerk Julienhütte Obligationen von R805.

Verlesung am 1. April A976.

233 257 260 268 2709 284 299 349 359 353 396 423 433 450 50 513 5I5h 5366 5al 5a3 550 595 647 6565 661 691 706 775

312 451 573

9

Städtische Sparkasse in Charlottenburg

jährlich 36 der ursprünglichen Forderung zu tilgen und seitens des Gläubigers grund— säßlich unkündbar sind, oder wenn ihre Umwandlung in derartige Hypotheken und Grundschulden zum nächstzulässigen Kün digungstermin vom Schuldner in rechts- verbindlicher Form zugesichert wird. In⸗ nerhalb des ersten Jahres seit dem Tage der Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Verein kann jedoch der Vorstand Be— leihungen auch ohne Erfüllung dieser Be⸗ dingung zulassen, soweit und solange die

de

Gläubigerin der voreingetragenen Hypo⸗ theken und Grundschulden ist. Die Ausgabe von Pfandbriefen ist durch die Bürgschaft (Garantieübernahme) der Stadtgemeinde Charlottenburg in de; Weise begrenzt, daß der Gesamtnennwert der umlaufenden Pfandbriefe niemals die Summe übersteigen darf, für welche sich die Stadtgemeinde Charlottenburg ver bürgt hat. § 3. Sonstige Geschäfte. Verfügbares Geld des Vereins ist durch Hinterlegung bei der Sparkasse der Stadt Iharlottenburg oder bei geeigneten, vom Manistrat der? Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg zu bestimmenden Bankhäusern, durch Barausleihung von Hypotheken, durch An— kauf der Pfandbriefe des Vereins oder von an der Berliner Börse gehandelten Privat diskonten sowie durch Ankauf solcher Wertpapiere nutzbar zu machen, welche bei der Reichsbank mit 75 3 ihres Kurs— wertes beliehen werden können. Der Erwerb von Grundstücken ist dem erein nur zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken oder zur Beschaffung von

Von Miteigentümern ist das Eintritts geld zusammen nur einmal zu entrichten. § 11. Anspruch auf Beleihung.

Jedes Mitglied hat einen Anspruch auf satzungsmäßige Beleihung seines Grund⸗ befitzeß innerhalb der Mittel, die aus Be⸗ schaffung der von der Stadt garantierten Pfandbriefbeträge vorhanden sind. Lehnt der Vorstand den Beleihungsantrag ab, so findet innerhalb 6 Wochen nach Zustellung des Beschlusses die Beschwerde an den Aufsichtsrat, gegen den ablehnenden Be—⸗ schluß des Aufsichtsrats mit gleicher Frist die weitere Beschwerde an den Magistrat statt, welcher endgültig unter Ausschluß des Rechtsweges entscheidet.

Bei gänzlicher Ablehnung eines Be⸗ leihungsantrages ist dem Antragsteller das von ihm gezahlte Eintrittsgeld bei seinem Austritt aus dem Verein zurückzuzahlen, sofern er anderweite Beleihungen vom Verein nicht gehabt und den Austritt spä—⸗ testens ein Jahr nach erfolgter Ablehnung des ba m,, erklärt hat.

Die Mitglieder sind gesamtschuldnerisch verpflichtet, im Falle der Ueberschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Vereins au Verlangen des Vorstandes zur Deckung der Vereinsverbindlichkeiten Nachschüsse zu leisten. Das einzelne Mitglied kann aus die ser Nan hi fn, höchstens mit einem Betrage herangezogen werden, welcher 1/10 des ursprünglichen Nennwertes des ihm oder seinem Rechtsvorgänger von dem Verein gewährten Hypothekendarlehns entspricht. Innerhalb dieser Grenze werden die erforderlichen Nachschüsse ver= hältnismäßig auf die Vereinsmitglieder

f zu wählen sind, die absolute Stimmen⸗

Zeichnung zweier Vorstandsmitglieder er⸗ forderlich und ausreichend. Der Nachweis der Vertretungsmacht wird den Behörden gegenüber durch eine amtliche Bescheini⸗ gung des Magistrats geführt. Der Vor- stand kann einzelne Vorstandsmitglieder, Beamte des Vereins oder Dritte zur Vor⸗ nahme von einzelnen Rechtsgeschäften für den Verein bevollmächtigen. § 18. Personal.

Der Vorstand bestellt auf Grund der vom Aufsichtsrat genehmigten Anstellungs⸗ bedingungen die AÄngestellten des Vereins. § 19. Geschäftsgang.

Die Geschäftsverteilung und den Ge— . regelt die Geschäftsordnung

B. Der Aufsichtsrat. § 20. Zusammensetzung, Bestellung, Beschlußfassung.

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 9 Mitgliedern. Diese werden von der Generalbersammlung aus den Mitgliedern des Vereins mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt und sind vom Magistrat zu bestätigen.

Wenn bei der Wahl mehr Personen, als

mehrheit erhalten, so gelten die als ge— wählt, welche die meisten Stimmen er— halten haben.

Wird die absolute Mehrheit beim ersten Wahlgang nicht erreicht, so kommt von denen, welche die meisten Stimmen er= halten haben, die doppelte Zahl der noch zu Wählenden in die engere Wahl. In dieser Art wird so lange fortgefahren, bis für alle zu Wählende eine absolute Mehr heit erzielt ist. Bei Stimmengleichheit

8 20.

Die Generalversammlung ist berechtigt,

wenn die Bilanz oder die Gewinn- und

Verlustrechnung nicht sogleich genehmigt

wird, einen Ausschuß zur Nachprüfung zu

ernennen. Ueber Beanstandungen, die der

Ausschuß aufrecht erhält, entscheidet der

Magistrat.

D. Der Magistratskommissar.

25. Aufsichtsführung, Befugnisse.

Dem Verein gegenüber übt der Magi⸗

strat seine Rechte durch den Magistrats—

kommissar aus. Dieser wird ebenso wie ein Stellvertreter für ihn ständig vom

Magistratsdirigenten bestellt.

Dem Maaistratskommissar steht na—

mentlich die Befugnis zu:

I) jederzeit die Bücher und Schriften des Vereins einzusehen, sowie den Be— stand der Kasse und die Bestände an Wertpapieren zu untersuchen, von den Verwaltungsorganen des Vereins Auskunft über alle Ge⸗ schäftsangelegenheiten zu verlangen und bei Beleihungsanträgen die Schätzungen nebst den Unterlagen sich zur Nachprüfung vorlegen zu lassen, an den Generalversammlungen und den Sitzungen der Verwaltungsorgane teilzunehmen, jederzeit das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen, insbe⸗ sondere die Anberaumungen von Sitzungen sowie die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlußfassung zu verlangen,

die Ausführung von Beschlüssen oder Anordnungen der Verwaltungsorgane mit aufschiebender Wirkung zu be⸗ anstanden.

8

Pfandbriefe. Der Darlehnsnehmer hat dem Vorstande auf dessen Ver⸗ langen den Verkauf der Pfandbriefe gegen Erstattung der Auslagen zu übertragen.

2 Der Zinssatz des Darlehns ist um 11 95 und, soweit das Darlehn die ersten sechs Zehntel des Beleihungs⸗ wertes übersteigt, um 13 3 höher als der Zinssatz der vom Darlehns⸗ nehmer gewählten Pfandbriefe. Der Zinsüberschuß geht mit n * als Verwaltungskostenbeitrag zur Be⸗ triebsmasse (6 47). im übrigen zur Tilgungsmasse (Ziffer 5. I

Solange und soweit die voreinge⸗ tragenen Hypotheken und Grundschul— den nicht mit jährlich n * der ur⸗ sprünglichen Forderung zu tilgen und seitens des Gläubigers grundsätzlich unkündbar sind G 2 Abs. 2, erhöht sich für die Zeit bis zu ihrer Umwand⸗ lung der Tilgungsbeitrag um einen Betrag von e 25 der umzuwandeln den Hypotheken und Grund shulden. Sofern, ausgenommen die Fälle des § 2 Abs. 2 Satz 2, die Umwandlung nicht zu dem nächstzulässigen Kündi⸗ gungstermin (8 2 Abs. ? Satz ) ge⸗ schieht, beträgt von diesem ab bis zur Umwandlung die Erhöhung 1 R

Der Vorstand kann gestatten, daß der Beginn der gemäß diesen Be⸗ stimmungen vorzunehmenden Tilaung für einen Zeitraum von böchstens einem Jahr hinausgeschoben wird.

3) Bei genüdendem Geldbestande kann das Darlehn auf Antrag in bar ge⸗ währt werden und ist alsdann in bar

entscheidet das Los.

Die Wahl erfolgt für die Dauer von längstens 6 Jahren. Alle 2 Jahre scheidet ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder aus und wird durch neue Wahl ersetzt. Die das erste und zweite Mal Ausscheidenden werden durch dag Los bestimmt. Die Mit- glieder des Aufsichtsratg sind mit Ge nehmigung des Magistrato befugt, auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zu ihrer etwaigen Neubestellung oder bis zum Ein tritt ihres Nachfolgers die Amtsgeschäfte weiter zu führen. .

Der Aufsichtsrat ist bei Anwesenheit der Mehrheit feiner Mitglieder beschlußfähig.

fondert, sich spätestens Gustay Schley in ; ätestens in dem au n Gustap Schley in Herzberg (Mark) ö 29. November 1919, Ba . den treten durch die Rech e. 9 tz . 18 u em VBoyrmittags ö rechts anwälte Müller , ,. vor em unterzeichneten Gericht und Pfeiffer in Neuruphin, hat das König⸗ belt mten Aufgeßotstermin zu melden, liche Amtggericht in Lindow durch den widrigentalls die Todegerflärung erfosgen Amtegerichtstzat Jacobick für Rcht wird. An alle, welche Auskunft über Leben erkannt: 3

oder Tod des Verschallenen zu erteller Ver Eypothekenbrief v ĩ

2 Ver lch allen ö ellen fer ypothetenbrif vom 19. Januar hermögern ergeht die Aufforderung, spãte.· 1895 über die Abtellung 11 63 jn eng in Aufgebotetermine dem Gericht Detberg Band 17 Blatt 195 für den Anzelge zu machen. Altsitzet August Schley und dessen Ghe— änibes r ice be kontaerricc,. , m , dn, rn. 2900 Aufg ek ot. 6ssre gen, deten geldforzgrnng, von Der Rentier * - 133 wird für kraftlos erklärt. sen e iG m erg n 6 und indonm, den 4. Aprft 15j6.) . uguste Giesebrecht, geb. Könlgliches Amtsgericht.

Stücke 2 Æ 1990.

Nr. 26 30 71-75 276 - 280 346 - 350 101-405 411 —- 415 451 - 55 655 -= 656 6 == 7809 g06ß - 19 576 - 389 10052 1010 1101 1105 1116-1120 Stud 70. R , . 9 ö 0 O,

r. 1243 1258 1262 1273 1283 1 2. 1299 1319 . 14 Aut der Ziehung vom 1. April 191 ist rückständig: Nr. h27 4 .

8 o St ehttoert Jun icuhh tt?

Obligationen von 1807. Verlofugg am H. Myril 1916. Stilcke A S 10900.

Nr. 18 24 30 72 98 124 126 189 190

229 959 7

1061 1217 1290 1375 1451 1627 1734 1838

3. ö e r,, n, us Antrag des Baukgeschästs in Firm Bayer & Heinze in Chemnitz wird i Sz 3657 des Handelsaeseßbuchs hiermit be= lannt gegeben, daß die Zwischenscheine der Deutschen Ho/ g igen Reichzanletbe II (3. Kitegsanleihe) Nr. S95 537, Saz Hg ass 33, do, Sich bd , zt ß Sas 5g 7 Sicke ju 1960 a6, ber; loren gegangen sind. Verlustt;äger ist die Firma Arno & Moritz Meister JI. G. in Chemnitz.

Chemnitz, den 10. April 1916.

Das Poltzeiamt der Stadt Chemnitz.

518 536 873 884 891 903 924 S609 9g65 95 1031 1058 1086 1993 1095 1145 1187 1248 1264 1271 1281 1258 339 13654 1359 1365 1572 1382 13965 1529 1429 1445 1477 1481 1666 19817 16g 1649 1653 1688 1702 1704 1795 1804 1812 1827 16536 1857 1878 1994 1907 1917 935 16 377 1931 1934 2006 20265 2075 2 2081 2094 2133 2177 2190 = Stück! Aus der Ziehung vom 1. April in sind rückstäupig: Nr. 74 359 715 1 1209 1895 1963 3 M 1000,

zurückzuzahlen.

Der Zinsfuß für diese Darleben wird nach Anhörung des Vorstandes durch den Aufsichts vat enhyrechend dem Kursstande der Pfandbriefe für bestimmte Zeitabschnitte im voraus festgesetzt. .

I Die Zinsen sind von dem ieweilig im Grundbuch eingetragenen Kapital vier- teljährlich nachträglich zu entrichten.

) Der Verein hat don den Jahres. Rinsen die gemäß Ziffer 2 zur Til- Aungsmasse fließenden * . dem Tilgungsguthaben des chuldners

Geschäftsräumen gestattet. In Ansehung eines solchen Erwerbs gilt die gesetzlich erforderliche Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde auf Grund der staatlichen Verleihungsurkunde als erfolgt. 8 4. Haftung. Den Pfandbriefgläubigern haftet an erster Stelle das gesamte Vereinsver⸗ mögen, ingbesondere alse die Unterlage. bypotheken sowie die Forderungen ves Vereins auf Nachschußleistung der Ver⸗ eingmitglieber (8 12), an zweiter Stehle nach den Vorschriften über die rr elt dag Vermögen der Stadtgemeinde Char- lottenburg. Die zur Zahlung der Pfand⸗

Ueber Beschwerden gegen die Anorh- nungen des Magistratskommissars ent- scheidet der Magistrat.

2

verteilt. . .

Unbeitreibbare Nachschüsse sind in gleicher Weise umzulegen.

Im Umlage⸗ und Erstattungsverfahren sind die der er m zugrunde liegenden Beträge auf den durch 1009 teilbaren Markbetrag der Hypotheken nach unten ab— zurunden.

Die Geltendmachung des Rechtsan= spruchs auf die Zuschußleistung gegenüber den Vereingmitglledern ersolgt durch förm liche Zustellung einer entsprechenden Be—⸗ nachrichtigung, einerlei, ob mit dieser eine Anforderung von Zuschußbeträgen ver⸗ bunden wird oder nicht,.

Der Magistratskommissar bat darauf zu achten, daß die vorschriftsmäßige Deckung für die Pfandbriefe jederzeit vor- handen ist, und hat die Sypethekenbriefe sowie die gemäß § 40 zur Deckung der Pfandbriefe bestimmten Wertpapiere und Gelder unter dem Mitverschlusse des Vor- standes zu verwahren. Auf die Verpflich- kung zur Herausgabe finden die Bestim

85 O