1916 / 91 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Apr 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung

über die Ausdehnung der Bekanntmachung vom 11. November 1915 auf Verträge über die Lieferung von Steinkohlen und Braunkohlen.

Vom 13. April 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes uber die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§1

Soweit auf Grund des Gesetzez vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs⸗-Gesckbl. S. 516) Höchstpreise für den Verkauf von Steinkohlen, Braunkohlen und zer aus solchen hergestellten Brennstoffe (Koks, Britetts) duich den Erzeuger oder Großbändler festgesetzt werden, finden auf die vor dem Intra ttreten der Höchsspreise zu höheren Preisen abgeschlossenen Vertrage üher die Lteserung dieser Gegenfände die Vorschristen der Bekanntmachung vom 11. November 1915 (Reichs. Gesetzbl. S. 758) en tsprechende Anwendung. .

Dabei tritt überall, wo die Bekanntmachung vom 11. November 1915 auf den Zeipunkt ihres Inkrafttretens verweist, an dessen Stelle der Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung.

82 . Diese Verordnung tritt am Tage der Verkündung in Krast. Berlin, den 13. April 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delb rück.

Bekanntmachung . über Streu⸗, Heide- und Weidenutzung auf nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken.

Vom 13. April 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

. Dle Besitzer von Forsten und anderen nicht landwirtschaftlich enutzten Grundstücken sind auf Anordnung der höheren Vern altungt⸗ . verpflschtet, den von dieser benannten Personen, Gemeinden oder Kommunalverhänden zu gesiatten, daß sie

I) aus den Grundstücken Streumaterial jeder Art sowie Heide; aufwuchs zu Futterzwecken oder sonstige Futtermittel ge⸗ winnen,

2) auf den Grundstücken Schwelne und Rindvieh welden lassen und die zu diesem Zwecke erforderlichen Hürden und Unter⸗ kunftsräume anlegen.

Die höhere Ver wallungebehörde bestimmt den Umfang und dle Bedingungen dieser Nutzung und setzt intbesondere die zu zahlende Entschädigung endgültig fest.

Die Land eszentralbebörden * Kcftimmen, wer als höhere Ver⸗ waltungshehörde im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist. 83 Diese Verordnung trstt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichtkanzler bestimmt den Jeltpunkt des Außerkrafttreten.

Berlin, den 13. April 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. ö Delbrück.

Bekanntmachung

über ben Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Horn schläuchen.

Vom 13. April 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 Z des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs⸗-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

51

Knochen, Rinderfüße und Hornschläuche (Peddige) dürfen nicht verbrannt, vergraben oder auf andere Weise vernichtet, noch unver⸗ arbeitet zu Düngezwecken verwendet werden; sie sind vielmehr getrennt don anderen Abfällen aufzubewahren. Soweit sie der Verarbeitung nicht schon in anderer Weise, inebesondere durch Abgabe an Händler oder Sammler, zugeführt werden, sind sie an die von der zuständsgen Behörde bezeichnete Stelle zu den von ihr festgesetzten Bedingungen abzuliefern.

Für Knochen, Rinderfüße und Hornschläuche, die in Haushaltungen abfallen, gelten vorstehende Bestimmungen nur, wenn die zuständige Behörde es anordnet. Die Alordnung hat zu erfolgen, wenn eine regelmäßige Abholung der Abfälle statifindet. .

82

Der Reichskanzler ist ermächtigt, die Verteilung von Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen, auch sowelt sie auß dem Ausland oder den besetzten Gebieten eingeführt werden, auf die Verarbeiter zu regeln. ö

Oele und Fette jeder Art, die aus Knochen, Rinderfüßen und Hornschlaͤuchen gewonnen werden, sind nach näheren Bestimmungen des Relchmkanzlerdß dem Kriegsausschusse für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin, anzubieten und auf Ver⸗ langen abjuliefern. In gleicher Weise sind die aus den genannten Rohstoffen hergestellten Futtermittel dem Kriegtzausschuffe für Grsatz. fee. G. m. b. H. in Beilin, anzubleten und auf Verlangen abzu—

ern.

Kommt eine Verembarung über den Preis nicht zustande, so wird er durch die höhere Verwaltungsbehörde endgültig festgesetzt. Der Reichskanzler kann dochstübernahmepreise festsetzen.

54

Der Reichskanzler kann Höchstspreise für Knochen, Rinderfüße und Hoꝛrnschläͤuche und die daraug gewonnenen Oele, Fette und Futtermittel festsetzen. t

Dte guf Gründ vorstehender Ermächtigung festgesetzten Preise sind Höchstvreise im Sinne des Gesetzeg, betreffend Höchsthreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. De— zember 1914 (Reichs -Gesetzbl. S. Hi6) in Verbindung mit der Be— kanntmachung vom 21. Januar 1915 (Reichs. Gesetzbl. S. 259), vom 23 Sytember 1915 (Reichs. Gesetzbl. S. 603) und vom 23. Mär; 1916 (Reichg⸗Gesetzbl. S. 183).

8

5 5 Der Reichskanzler erläßt die Ausführungebestimmungen. Welche Behörden als zuständige Behörden im Sinne des 5 1 und welche als böhere Verwaltungäbehörden im Sinne des 5 3 Abf. 2 anzufehen sind, hestimmt die Landeszentralbehörde. Der Reichs kaniler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.

§ 6 Der Reichekanzler kann die , . der §§ 3, 4 auf dle beim Betriebe von Gastwtrtschaften, Metzgereien, Konseivenfabriken, Abdeclereten, Darmschleimereten und ähnlichen Betrieben und im Ertrafttonsverfahren anfallenden Fette und Futtermittel ausdehnen.

Die Vorschriften der Verordnung über den Verkehr mit Leimleder

. 1916 (Weichs. Gefetzhl S 113) und der Verordnung 30 , 16. Man 1916 (Melchg / Gesetzbl. S. 165) blelben

unberubrt. . V1 Wer den Verschriften der § !,

3, 6 erlassenen Anordnungen jumiderh his n sechs Monaten oder mit Geldstrase bis zu

Mark bestraft. . ; a il 1916 lese Verordnung trstt am 25. April 1916 86 Red elan ler bestimmt den Zeltpunkt des Berlin, den 13. April 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

3 oder den auf Grund der §S§ 2, andelt, wird mit Gefängnis fünftehnhundert

in Kraft. Außerlrafttretens.

Bekanntmachung über Erleichterungen im Patent-, Gebrauchs muster⸗ und Warenzeichenrechte.

Vom 135. April 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Naß nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)

folgende Verordnung erlassen: §51

Im § 2 der Verordnung, oeireffend vorübergebende Erleichte˖ rungen auf dem Gebiete des Patent, Gebrauchs muster- und Waren zeichenrechts, vom 10. September 1914 (Reichs. Gesetzbl. S. 403) wird Satz 2 gestrichen und folgender Absatz 2 angefügt: . Vie Wiedereinsetzung muß innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Wegfall des Hindernisses beantragt werden. Der Reichékanzler bestimmt, von welchem Zeimpunkt an der Antrag nicht mehr zulalsig ist. Im übrigen sind die Be— stimmungen der 55 256 ff. der Zivilprozeßordnung entsprechend

anzuwenden,. . 9

Die Bekanntmachung der Patentanmeldung kann nach Ablauf der im 5 4 Ahs. 1 der Verordnung, betreffend weitere Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent⸗ und Gebrauchsmusterrechts, vom 31. März 1815 (Reichs⸗Geseßpbl. S. 212) vorgesehenen Zelt weiter ausgesetzt werden. Der Reicht kanzler bestimmt, bis zu welchem Zett⸗ punkt die Aussetzung dauert.

3 ö. . . Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkraftieiens. Berlin, den 13. April 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Der

Berichtigung.

Im Abs. 2 des 1 der Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Schwefelsäure und Oleum (Nr. 86 des Reichs- u. Staatzanzeigers vom 10. April d. J) muß es heißen: .

„Diese Preise gelten für un verpackte Ware frei Bahn⸗ station der Erzeugungsstelle usw.“

.

534 4 85 1 Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 73 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalt unter Nr. HI41 eine Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, vom 13. April 1916, unter Nr. 5142 eine Bekanntmachung, betreffend die Fristen des Wechsel- und Scheckrechts für Elsaß-Lothringen, vom 135. April 1916, und unter Nr. Hl eine Bekanntmachung über die Ausdehnung der Bekanntmachung vom 11. November 1915 Neichs⸗Gesetzbl. S. 758) auf Verträge über die Lieferung von Steinkohlen und Braunkohlen, vom 13. April 1916. Berlin W. 9, den 14. April 1916. ; Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 74 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5144 eine Bekanntmachung über die steuerliche Be⸗ handlung von Biersendungen an die Truppen, vom 18. April 1916, unter

Nr. 5145 eine Bekanntmachung über Streu⸗ Heide- und Weidenutzung auf nicht landwirtschafllich genutzten Grundstücken, vom 13. April 1916, unter

Nr. ld eine Bekanntmachung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen, vom 13. April 1916, und unter

Nr. 5147 eine Bekanntmachung über Erleichterungen im Patent⸗ Gebrauchs muster⸗ und Warenzeichenrechte, vom 13. April 1916.

Berlin W. 9, den 14. April 1916.

Kaiserliches Postzeitungtamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Pfarrer Franz Schröter in Oliva zum Domherrn bei der Kathedralkirche des Bistums Fulm in Pelplin zu ernennen.

Just iz ministerium.

Der Staatsanwaltschaftsrat Dr. Glatzer in Breslau ist nach Gnesen versetzt.

In der Liste der Nechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt, Justizrat Sittka bei dem Landgericht in Breslau und der Rechtsanwalt Bethge bei dem Amtsgericht in Schönebeck.

In. die, Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Bethge aus Schönebeck bei dem Amtsgericht in Könnern und der frühere Rechtz anwalt Born bei dem Land⸗ gericht Tin Berlin.

Der Rechtsanwalt Bethge in Könnern ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Naumburg a. S., mit Anweisung seines Amtssitzes in Könnern, ernannt worden.

der geistlichen und unterricht, angelegenheiten.

Der bisherige Oberlehrer am. städtischen Volkeschl. lehrer innenseminar in Hagen i. W. Wilhelm 3 zum Kreisschulinspektor in Büren ernannt worden.

. M inisterium

Bekanntmachung.

Dem Vieh bändler Oskar Block, Minden, Krels NMindn ist auf Grund der Bundetratsderordnung vom 23. Str:emer 9 Reichs. Gesetzbl. S. 603), betreffend die Fernhaltung unmudersf sr PDersenen dom Qandel, und der dazu ergangenen Las ihmahᷣ beftimmungen vom 27. September 19185 der Handel mit ieh un tersagt worden.

Minden, den 13. April 1916

Die Polizeioerwaltung. Dr. Dieckmann.

Aich amtliches.

Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. April 1916.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Vlll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll⸗ und Steuerwesen, die vereinigen Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, Me

Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll und Steuer wesen und für Rechnungswesen sowie der Ausschuß für Ih und Steuerwesen Sitzungen.

Der heutigen Nummer des, „Reichs- und Staatsanzeigerg⸗ liegen die Ausgaben 941 und 12 der Deutschen Verlust— Listen bei. Sie enthalten die 507. Verlustliste der preußischen Armee, die 272. und 273. Verlustliste der sächsischen Armer

und die 370. Verlustliste der württembergischen Armee.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine Ministerial verordnung, betreffend Veräußerungsbeschränkung und Angebotzwang für Baumwolle, Baum wollgespinse und aus diesen hergestellte Erzeugnisse.

Vom Kriegspressequartier wird der folgende amtliche Bericht bekanntgegeben, der ein neuerliches Dokument für dit grausame Vorgehen der Russen, namentlich gegen die rumänische Bevölkerung, bildet:

Die russische Heeres eitung hat noch immer nicht aufgeböt, . Bevölterung des von russischen Soldaten okkupterten feindlichen Ge= bietes auf jede mögliche Weise zu drangsalieren und den un glaublichsten Mißbandlungen auslusetzen. Gs. ist bemerken wert, daß in letzter Zeit wieder die rumänische Bevö lerun zum Opfer der russischen Quälgelster wurde. Etst in der vorigen Woche wurde die gesamte aus Rumänen bestehende Bebö kern Bojans, eines Bukowinger Ortes an der beßarabischen Gren der von 5000 Rumänen ewobnt (lst, gewaltsam. geräumt. Schon im Sommer vergangenen Jahres wurden sämtliche Jim linge und Männer Bojans zusammengetrieben und zu schwersten Schanzarbeiten an der russisch rumänischen Grenze verwendet. Itk wurden auch sämtliche Greise, Frauen und Kinder mit Gewalt anz ibren Häusern geschleppt und weggeführt. Vom vergangenen Sonntag bis zum Freltag wurden jedesmal um Mitternacht größere Dartien der Bewohner bon Kosaken auf Wagen gesetzt und nach dem Juinem Rußlands weggefübrt. Selbst Schwerkranke wurden aus den Belltn gezerrt und auf Wagen geworfen. Vie Kinder wurden den Mützemn entrifsen und getrennt nach anderen Orten gebracht. Alles Hb und Gut mußte die arme rumaͤnische Bevölkerung zurüdlassrn. Das Vieh durften die Leute nicht Die Wide strebenden aber bis

Großbritannien und Irland. Das Foreign Office hat dem griechischen Gesandten in London nach einer Meldung der „Kölnischen Zeitung“ mit geteilt, daß die englische Regierung angesichts der Unmöglith keit, allen dringenden Wünschen nach Kohle nachzukommen, sich genötigt sehe, diejenigen Dampfer zu bevorzugen, die für Enß⸗ land und seine Verbündeten vorteilhafte Fahrten aus führten Trotzdem En gland den Wunsch habe, der griechischen Handelt flotte jede Erleichterung zu gewähren, bedauere es doch, Kohlenlieferungen an Schiffe, die sich nicht ver— pflichteten, nach England zurückzukehren, all gemein einstellen zu müssen. - Lord Milner hat im Oberhause denselben Antrag au Einführung der allgemeinen Dienstpflicht eingebtalt wie Carson im Unterhause. Es soll am Dienstag darlhbe beraten werden. Wie der „Star“ meldet, hat sich M Kabinett gestern gegen die allgemeine Dienstpflich entschieden; es sollen aber alle jungen Männer, wenn sie de 18. Jahr erreichen, zum Dienst aufgerufen werden. . Die „London Gazette“ meldet, daß die Ausfuht von Seife und verschiedenen Stahlwaren gänzlich vet— boten ist. Die Ausfuhr von Asphalt und Petroleum ch europäischen Ländern außer Frankreich, Nußland, Italien Spanien und Portugal, ist verboten.

Frankreich. 1

Die Verwirrung, die über Art und Ziel der demnichl stattfindenden Konferenzen der Verbündeten in? öffentlichen Meinung herrscht, veranlaßt Campolonghi,! Petit Parisien“ nähere Angaben zu machen. Darnach hob die Wirtschaftskonferenz der Verbündeten amtlichen Charchtg ihr Programm und ihr Termin stünden noch nicht Wahrscheinlich würde die Konferenz erst gegen, Ende M stattfinden. Die Verbündeten würden burch Mini ier 1 Gesandten vertreten sein. Ferner werbe am R. April interparlamentarische Handels konferenz beginnen, die besonders mit dem Plane der Schaffung eines Cleamm

J

vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und sir e wahrend Ihren

[. Verbündeten zur Regelung der Wechselkurse beschäf⸗ il. Cine dritte Konferenz werde am G6. Mai zusammen⸗ l ich le Kon ferenz französifch talie nischer. Ausschüsse hint der wirtschaft ichen Beziehungen zwischen beiden Enter dem Vorsitz Lujzatis. Schließlich finde eine [ meniarische französisch-englische Konferenz statt, die inn ariz lagte und jetzt in London versam melt sei, zu e Jerbündeten hinzugezogen werden sollten. Ca mpolonghi um Schluß die Hoffnung aus, daß die Delegierten sich hen und schwierigen Aufgaben, die ihrer harrten, ge— n schen möchten. Portugal.

einer Meldung der „Agence Havas“

serium im Amt.

az Parlament hat einen Gesetzentwurf angenommen, s'tzegnadigung für politische Vergehen vorsieht.

Schweden.

Vahlen zu den Provinziallandtag en, von ze Mitglieder der Ersten gamme, gewählt werden, sind I. Sie haben, wie „W. T. B. meldet, eine große ng der Sozialisten eine geringe Verminderung der nlben und eine erhebliche Verminderung der Liberalen

Niederlande.

Beantwortung von Anfragen in der Zweiten net kündigte der Minister des Innern Dr. Cort iht LZinden einen Gesetzentwurf an, der bestim mt, daß des Sommers eine Stunde ssellt werden sollen. Der Minister erklärte weiter, die ung, beabsichtige nicht, die Untersuchung der sanlia“ Frage der Reederei des Schiffes zu ü berlassen, n sie selber weiterzuführen und die Ergebnisse zu

lichen. siih Griechenland.

zcgriechische Regierung hat sich nach einer Meldung ET. B.“ auf das bestimm teste geweigert, auf ntlagen der Entente einzugehen, ihr die Eisen— nin Patras —-Athen Larissa zur Verfügung zu stellen, se von Patras aus serbische Truppen von Korfu c Essenbahn nach Saloniki transportieren könne.

Offtziell verlautet, daß eine Ministerkrise nicht linde, da zwischen Krone, Rigierung und Kammer rück— sös Einvernehmen darin bestehe, die bisher befolgte ulitätspolitik mit größter Entschiedenheit durchzu—

bleibt das

Nach Salonikier Meldungen haben die Verbündeten snese alle griechischen Gendarmen aus den Dörfern an nene entfernt, sie vor den Augen der Bewohner ent— ind unter Bedeckung nach dem Innern Mazedoniens hoben. Die Regierung hat die Rückkehr der Gendarmen

t Grenze nach Saloniki angeordnet.

Rumänien.

de ammer der Abgeordneten hat einer Meldung L. Te B. zufolge ein Gesetz angenommen, Das die mmmgen der Verfassung über die Unveräußer!lächkeit sanerngüter bis auf weiteres verlängert. Die T a gung urlaments ist bis zum 17. April ausgedehnt 1nd das stotium auf weitere vier Monate verlängert worden.

licher das zwischen Rumänien und Deu tschland ischastlichen Fragen zustande gekommene Abkommen ts glatt „Steagul“ folgende Einzelheiten mit:

n lbkemmen entsprechend würden fiändige Bureaus im Berlin ulntst fir den Warenaustausch arbeiten. Die Zufuhr aug nd herbe in Sonderzügen erfolgen, die den Jtamen Carmen“ fr ihre Regelmäßlgkelt bürge die Tatsache, daß 50 O00 Bahn⸗ Vehen in einigen Monaten aus dem Land gekommen selen. mn damals gekauften Vorraͤten bedeute dies eine Ausfuhr von h Hagen, wat nur dank der bewunderungswürdi gen Organisation schen, Desterreicher und Ungarn möglich gewesen set. Der Fall Enth die Entwicklungafählgkeit der rum ä rm ischen Transportmittel, t ichtig organisiert würden. Rumänien kehre damit zu einer uli jurück. Dies fei der beste Schritt gewe fem, Den die Regierung hätte tun können.

Kriegsnachrichten.

rohe Hauptquartier, 14. April. (W. T. B.) Westlich er Kriegsschau platz. chen von stellenweise lebhaften, im Maasg ebiet n Feu erkämpfen ist nichts Wesentliches zu béêrichten. har che, auf bem linken Maasufer er ftarberr unter Itilleriefeuer schon in den Ausgangsgräben.

Destlicher Kriegsschauplatz. ö let heeres gruppe des Generalfeldmarschalls ndenburg wurden in der Gegend von Garbunowka (it han Dünaburg) und südlich des Narocfsz⸗ Sees feindliche Vorstöße blutig abgewiesen. be blieben bei der Heeresgruppe des General— maschalls Prinzen Leopold von Bayern Unter— 1 russischer Abteilungen gegen die Stellung ert am sch nördlich von Jirin erfolglos.

Balkan⸗Kriegsschauplatz.

ö schnerische Artillerie war gestern östlich 1 tätig. ö aer acht vom 12 zum 13. April warfen feindliche i fin Vomben auf Gseygjeli und Bogorodica

Oberste Heeresleitung.

des Vardar

lin, 14 Anil. (B. T. B) Amtlich wird gemeldet: Nussischer Kriegsschauplatz.

standen unsere Linien an der unteren Str und nordösllich von Czernowitz unter heftigem ker. In der Nacht kam es im Mündungswinrkel der

sosern ir 1 mn und südöstlich von Bucza cz zu star ken Vor— fin, die teilweise noch fortdaue rn. Im südlichsten wn Gefechtsfelde;, wurde hie Besatzung einer vor— ) Schünze in die Hauptstellung rn e enn,

von Jatzloviec drang der Feind gleichfalls in

eine unserer Vorstellungen ein, wurde aber durch einen raschen Oi nge iff wieder hinausgeworfen, wobei wir einen russischen Offizier, drei Fähnriche und hundert Mann gefangen nahmen. An der von Buczacz nach Czortkow führenden Straße bemächtigte sich ein österreichischungarisches Streifkommando durch Ueberfall einer russischen Vorposition. Auch gegen die Front der Armee Erzherzog Josef Ferdinand entfaltete die feind⸗ liche Artillerie erhöhte Tätigkeit.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Das beiderseitige Geschützfeuer wurde, soweit es die Sicht⸗ verhältnisse erlaubten, auch gestern fortgesetzt. Am Mrzli Vrh bemächtigten sich unsere Truppen einer Vorstellung und chlugen wiederholte Gegenangriffe unter schweren Verlusten der Italiener ab. Bei Flitsch und Pon⸗ tebba nahm unsere Artillerie die feindlichen Stellungen unter kräftigꝛs Feuer. An der Tiroler Front schritt der Feind an me eren Stellen zum Angriff. Seine Versuche, sich im Sugana⸗. bshnitt unserer Stellungen auf den Höhen beiderseits Novaledo zu bemächtigen, wurden abgewiesen. An der Ponalestraße räumten unsere Truppen heute nacht die Verteidigungsmauer südlich Sperone und setzten sich in der nächsten Stellung fest. Im Adamello Gebiet besetzten Alpini den Grenzrücken Dosson di Genova; südlich des Stilfser Jochs scheiterte ein feindlicher Angriff auf den Monte Scorluzzo.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Unverändert.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 14. April. (W. T. B) Das Haupt⸗ quartier teilt mit: An der Irakfront herrschte Ruhe.

An der Kaukgsusfront wurde ein feindliches Bataillon, das eine unserer Abteilungen im Tschoruktale angegriffen hatte, vertrieben; es verlor seinen ganzen Bestand bis auf 70 bis 80 Soldaten. Einen Leutnant und einige Soldaten machten wir bei dieser Gelegenheit zu Gefangenen. Auf den übrigen Abschnitten dieser Front Scharmützel zwischen Erkundungtz⸗ abteilungen.

Von den übrigen Fronten ist nichts Wichtiges zu melden.

Der Krieg zur See.

London, 14. April. (W. T. B.) Wie Lloyds melden, ist der Dampfer „Ohio“ von einem Unterseeboot versenkt worden. Ein Teil der Besatzung ist gelandet.

Bern, 14. April. (W. T. B.) Nach einer Meldung aus Palma hat der spanische Dampfer „Malorca“„ 28 Schiffbrüchige des englischen Dampfers „Owl“ aufgenommen, der von einem deuischen Tauchboot versenkt worden war.

Barcelona, 14. April. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Agence Havas“ erzählt die Mannschaft des englischen Jampfers „Orlokhegd“, daß der Dampfer von einen

anonenschuß getroffen gestopyt, und daß das Unterseeboot der Mannschaft zehn Minuten Zeit gegeben habe, um von Bord zu gehen; dann seien deutsche Offiziere und Matrosen an Bord gekommen und hätten Sprengbomhen gelegt, die zusammen mit Geschützfeuer das Schiff in die Luft gesprengt hätten. Die Ueherlebenden von dem englischen Dampfer „Argus“ berichten, daß ihr Schiff von zwei deutschen Unterseebooten auf dieselbe Art ver senkt worden sei.

Mailand, 14. April. (W. T. B.) Einer Meldung des „Secolo“ zufolge hat das Marineministerium den Eigentümer des Segelschiffes „Giuseppe Padre“ von der Tor- pedierung desselben beim Kap Bon benachrichtigt.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reich stag ist zu der dem Entwurf eines Kriegs— gewinnsteuergesetzes beigefügten Zusammenstellung über die Besteuerung der Kriegsgewinne im Ausland ein Nachtrag zugegangen. In diesem sind der am 22. Februar d. J. von der französischen Kammer der Abgeordneten an— genommene Gesetzentwurf, betreffend die Festsetzung einer außer⸗ ordentlichen Steuer auf die während des Krieges erzielten außergewöhnlichen Geschäftsgewinne, und der mit Königlicher Botschaft an die zweite Kammer der Generalstaaten der Nieder—⸗ lande vom 19. März d. J. zur Beschlußfassung vorgelegte, aus 1090 Artikeln bestehende Entwurf eines Kriegsgewinnsteuer— gesetzes in wörtlicher deutscher Uebersetzung wiedergegeben.

Statistik und Bolkswirtschaft.

Der Kartoffel verbrauch der Breslauer Beamten und Arbeiterfamilten.

Auf Anregung des Reichsamts des Innern bat auch die Stadt Breslau bei ihren Dienstnehmern eine Erhebung über den Kartoffel, verbrauch vorgenommen. Ste erstreckte sich auf 56685 Haushaltungen, 1637 Beamten, und Angestellten., und 40238 Arbeiterhaushaltungen, die mit den Angehörigen insgesamt 21 8580 Personen jäblten. Nach einer Veiöffentlichung des Statistischen Amts der Stadt Breslau e . dort der durchschnittliche tägliche Verbrauch auf den Kopf

ei den Oberbeamten 413 Gramm . ö. i585 d 588 485 731 8a8 837

679

mt deg Jnnern hen.

1

Zur Arbeiterbewegung.

Nach einer vom W T. B. wledergegebenen Meldung des Petit Journal“ gresft unter den frtanzöstischen Erdarbeitern eine Auztst ande bewegung um sich. Ein Vertreter des Erd⸗ arheiterrerban ds eitlärte, daß infolge Ter Teuerung und der häufigen Arbeitslostgteit Forderungen auf Hzheren Lohn gtstellt werden würden. Diele Forderungen baben in einzelnen Betrieben bereits zum Aust stand geführt.

Kunst und Wissenschaft.

Sch wart Weiß ⸗Autzstellung der Freien Sezession.)

Gegen die im ersten Aufsatz erwähnten harmlosen Schilderer der Natur und des täglichen Lebenz heben sich im scharfen Degensatz bie anderen ab, die den Erscheinungen der sichlbaren Welt nur auf die Weise beizukommen versuchen, daß sie fie in feste Sesetze einspannen, sie stilisieren. Gleich im Hauptsaas, gegenüber vom E ngang, hängt ein großer Karton Hetrtnerg, die „Siniflut“, für das Stettiner Museum bestimmt. Angesichts der krampjhaft verzerrten, übermäßig muzkulösen Leiber denkt man zunächst an die großen Fresken des Einq ier cento, etwa an die Vasaris deg l'alazzo pubblieo; im nächften Augen- blick empfindet man aber den Abstand: wat die Alten aus raider Ueber zeugung sprudelnd hervorbrachten, das erkämpft sich dieser ernft strebende Küntler in mühsam ausgedachten Zusammenstellungen. Ermüdend und abstumpfend wir ken dabei die Uchertreibungen der Moßkalatt. Es ist doch sonderbar, daß viele Könstler nicht anders stilisieren zu können glauben, als wenn sie einen Typus, der womöglich von der Natur welt abweicht, ohne Abwandlung nw i⸗derbolen; so bält es etwa Hofer mit setnen in die Länge gezogenen Mäbchengestalten, so Müller mit seinen Negermädbchen, deren Scharen als Fries den ersten Saal schmücken. Sind diese Künstler sich denn garnicht darüber klar, wie die Wir- kung allmählich verloren geht, nachdem all Möglichkeiten erschöpft worden sind? Wie reich wirken dagegen die farbigen Linosenm— schnitte Melzers, der nicht nur dem menschlichen Körper unzählige Formen abjugewinnen verstebt, sondern jedesmal einen neuen Farben⸗ klang damit in AUebereinstimmung bringt. Pechstein tritt diesmal sehr gemäßigt auf, seine Landschasteein drücke sind stark und einfach geseben; Heckel greift schon viel energischer ins Gebiet der Phantastik über, ebenfo Kirchner und Kokoschka, wobei aber das Fehlen der Farbe die eigentümliche Wirkung, die seine Bilder sonst ausftrömten, nicht aufkommen läft.

Kriegsschilderer können natürlich nicht seblen, bier seien von allen nur drei als Veitreter von drei Gaftungen genannt. Fritz Rhein, dessen Kriegsbilder wir schon aus fünf Ausstellangen lennen, hält in unzähligen kleiren Stiizen das abwechsfungestesche Leben und Treiben im Kriege fest. Es ist fein großer Ehrgeiz darin, aber was gezeigt wird, interesstert, wenn auch vielfach nur rein egen, ständlich. Es sind Momentaufnahmen des Bfeististzs. Audbeis Balu schek, der aus Gesehenem und Gehörtem ganze Bilder ert. wirft; sie müssen hinter der Phanfasie notwendig zurückbleiben, die fich Nese schaurig · großartigen Begebnisse noch ganz anderg aug zumalen vermag. Warum aber Beckmann für seine Kriegsschilderungen einen zittrich unsicheren Strich, Verieichnungen, Unbehoffenheiten aller Art für angemessen hält, bleibt mit unerfindlich. Seine Friedensbilder zeigten ihn von einer ganz anderen Seite.

8 n

*

* 2 P.

) Vergl. Nr. 90 d. Bl.

Landentdeckung in der Arktis. Seitdem Nansen auf seiner berühmten Fahrt imlt der Ftam“ in der Näte dez Nordpols ein aus- gedehntes tiefes Meer festgestellt bat, war man geneigt, an zunehmen, daß auch zwischen dem Nordpel und der amerikaniscken Küste von Alatka sich wobl im wesentlichen Waffer befinde, das freilich wãhrend des größten Teils des Jahres von Eis bedeckt sei Dies— Annabme wurde aber von dem amerikanischen Geophysiker Harris we ersprochen, der bei sebr sorgfältiger Unter suchung aller bekannten GSeʒettenmessungen über dem Nordpolarmeer Unregelmäßiagkeiten festnellte, die mit dem Vorhandensemn einer solchen ausgedehnten tiefen See in Widersorn steben. Er gelangte daber ju der Ueberzeuaurg, daß ln. Jenen Gegenden eine ausgedehnte Landmasse don etwa! Hillionen Qidndrat⸗ kilometer vorhanden sein müsse, und jeichnete dieses angen ommẽe ne Nordpolarland in eine Karte ein. Eg ist nun nkereffant, daß wie in den Maturwissenschaften⸗ von Profeffor Baschtn mitgeteilt wrd, Die Forlchungsteise Stefanssons in dem nordamerikanischen arkiischen

rchlpel eine neue Landentdeckang zu verzeichnen hat, wobet die äste iwar, soweit sie bis jetzt derfolgt werden konnte, ein erbeblikez Stic weiter östlich liegt als auf der von Harris gejeichneten Karte, aber doch ungefähr in der Richtung verläuft, die auch die Hyrotketuche Karte von Parris an der entsprechenden Stelle bat. Steranffen rar im Sommer 1913 aufgebrochen und batte an der Nerdkuste den Alaska überwintert. Im Frübjadr 1814 fuhr er in Schlitten über das Polarmeer und erreichte am 26. Jun die Westküsse der dem nördlichen Kanada vorgelagerten Insel Bunkzland, die westlich te dba ietzt bekannte des nordamertkantschen Archspels. Auf diefer Ja el die geograpbisch gründlich durchforscht warde, überwinterte Stefanssen auch, brach im Fedruar 1814 langs der Westküste nach Norden auf und zeg an der Westkiste der welter nördlich gelegenen Insel Prin; Patrickland enlang. Am 18. Jun! wurde den einem der norreeg den Begleiter Stefanfsoͤng nabe im Nordosten eim undekannteg nd ge- seben, das am nächsten Tage unter 78 Grad nördlicher Ser lte and LI7 Grad westlicher Länge erreicht wurde. Die Käte wurde e en. südöstlicher Richtung etwa 180 Km weit derfolgt. Dabet Rusde felt. gefellt, daß es sich um ein Land von zlemlicher Ausdehnung daundeln muß, da von elnem 19 Rm weit lande lnwärtg gelegenen, über od nm bohen Berge n bödere Gipfel nach allen tungen gesichtet Wurden, deren Entfernung aut etwa 100 Km geschäzt wurde. Gude Junt wurde die Näckteise nach Bankaland angetreten, wo wiederum überwintert wurde. Im Sommer die seg Jabteg gedenkt Stefan sen Nad neue Land, dag wobl als eine Bestätiung der ben erwähnen . don Oarrig angeseben werden kann, gründlicher u unter- suchen.

Verdingungen.

Der Jaschlag auf dle ven dem Verwaltungäreffort der Kaiser⸗ lichen Werst Ia Wüdelm z daden am L prk 1816 derdungenen Grde, aurez. und Zunmerardelten für die Verlängerung der eden. Nichung des Vanzerdeczulegeplatzes aaf der Daumen st der Firma V. Lonckant, Baugescha i, Wüldelma da den, dehn, der Fämä Td.˖ Kuper, Wastiingen, ertellt warden.